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Beitrag veröffentlicht im “Tag: 28. April 2015

[Gegenantrag CO] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Dr. Walther Enßlin
Comeniusweg 12
40723 Hilden

28.04.2015

Bayer Aktiengesellschaft
Gebäude Q 26 (Rechtsabteilung)
51368 Leverkusen

Hauptversammlung am 27. Mai 2015

Hiermit zeige ich an, dass ich zu Punkt 2 und 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet
Begründung: Die alte CO2-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen mit der Umwidmung 2002 auf Kohlenmonoxid bedroht Menschenleben

Seit mehr als 12 Jahren betreibt die Bayer-AG eine 10-km-lange Pipeline mit dem nicht-wahrnehmbaren, hochgiftigen Kohlenmonoxid (CO). Die Rohre sind fast 50 Jahre alt und laut Antwort der Bezirksregierung Köln vom 7.3.2014 an mehr als 200 Stellen z.T. bedrohlich korrodiert.

Eine Kampfmitteluntersuchung im Bereich der Pipeline wurde nie durchgeführt, obwohl im Kölner Norden, in Köln-Riehl bereits mehrfach Weltkriegsbomben gefunden wurden.

Es fehlt ein qualifiziertes Risiko-Szenario mit einer Ausbreitungsberechnung. Dabei sind die Wohnbebauung und Kindergärten teilweise weniger als 100 m entfernt und viele Spaziergänger können sich in unmittelbarer Nähe der Pipeline aufhalten.

Das Einatmen von lediglich 30 mL CO macht einen gesunden Erwachsenen bewusstlos und damit fluchtunfähig, ein Kind kann durch diese geringe Menge getötet werden.

Das Leck-Warn-System schlägt erst bei einem Ausströmen von mehr als 210.000 L CO/h Alarm und ist somit völlig ungeeignet. Bevor überhaupt in der Bayer-Sicherheitszentrale ein Leck-Alarm eingeht, sind bereits ca. 105.000 L CO während einer halben Stunde ausgeströmt. Schon nach 3 Minuten treten lebensbedrohliche Schäden auf. Daher können bei einem Pipeline-Bruch Hunderte oder Tausende Tote und lebenslang Hirngeschädigte zu beklagen sein.

Dies alles ist ein unzumutbares Risiko für die Anwohner und weitere Menschen, die sich in der Nähe der Pipeline aufhalten. In unserem Gemeinwesen, das zu Recht stolz ist auf die Erfolge der chemischen Industrie, ist es unverantwortlich, die Profitinteressen über das Gemeinwohl zu stellen und das Recht der Bürger auf körperliche Unversehrtheit (Art2GG) zu beschneiden.

Ich werde den Vorstand erst entlasten, wenn die CO-Pipeline stillgelegt ist.
Dr. Walther Enßlin

weitere Informationen zur Hauptversammlung

Plastikmüll

CBG Redaktion

Presse Information vom 28. April 2015

Verbot von Mikroplastik gefordert

Riesige Mengen Plastikmüll gelangen in die Ozeane – mit verheerenden Folgen für Mensch, Tier und Umwelt. Als einer der weltgrößten Kunststoff-Produzenten ist BAYER für dieses Umweltverbrechen mitverantwortlich. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren startet heute eine Kampagne für ein Verbot von Mikroplastik.

Zwanzig Millionen Tonnen Kunststoff landen jedes Jahr in den Weltmeeren. In den Ozeanen wird der Plastikmüll durch Wind und Wellen klein gerieben und von Mikroorganismen, Fischen und Meeressäugern aufgenommen. Robben, Seevögel und Delphine sterben jämmerlich. Die Stoffe geraten über den Fischfang auch in die menschliche Nahrung. Da die meisten Kunststoffe biologisch kaum abbaubar sind, gefährden sie die Umwelt über Jahrhunderte hinweg.

Die Firma BAYER hat einen gehörigen Anteil an diesem Desaster. Der Konzern zählt zu den größten Kunststoff-Herstellern der Welt. Bei TDI beträgt der Marktanteil rund 25 Prozent, bei Polycarbonaten ist BAYER der größte Hersteller Europas.

Eine besonders gefährliche Erfindung von BAYER ist Mikroplastik aus der BAYCUSAN-Reihe. Die winzigen Kugeln finden sich in Kosmetika und Putzmitteln - früher wurden hierfür zerkleinerte Fruchtkerne eingesetzt. Kläranlagen sind nicht in der Lage, den Eintrag der Partikel in die Gewässer zu verhindern. So fand das Alfred-Wegener-Institut im gereinigten Wasser von zwölf Kläranlagen bis zu 700 Plastikteilchen pro Kubikmeter. In Bier, Milch, Mineralwasser und Honig wurde Mikroplastik bereits nachgewiesen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) startet heute eine Kampagne für ein Verbot von Mikroplastik. Zudem verweigert der Verein in einem Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 27. Mai die Entlastung des Vorstands (siehe Gegenantrag auf der BAYER-website).

Jan Pehrke vom Vorstand der CBG fordert Maßnahmen, um die Gefahr einzudämmen: „Der Verkauf von Mikroplastik muss eingestellt werden. Kunststoffe müssen so weit wie möglich durch biologisch abbaubare Stoffe ersetzt werden. Die Hersteller von Kunststoff-Produkten müssen verpflichtet werden, alle Inhaltsstoffe und sämtliche toxikologischen Daten offenzulegen“. Der Verein verlangt zudem eine Umkehr der Beweislast: Nicht Behörden oder Verbraucher müssen die Gefährlichkeit eines Stoffes beweisen, sondern die Produzenten dessen Ungefährlichkeit.

Im Meer potenziert sich die Giftwirkung von Mikroplastik noch. Die Teilchen binden durch ihre wasserabweisende und fettlösliche Oberfläche Schadstoffe wie Polychlorierte Biphenyle (PCB), Pestizide, Medikamenten-Rückstände, Quecksilber, Blei oder Chrom. Ökotoxikologen warnen deshalb, dass Mikroplastik auch für den Menschen eine Gefahr darstellt. Der Ozeanograf Charles J. Moore bezeichnet die Verschmutzung der Weltmeere als „neueste globale Gefahr unserer Zeit“.

BAYER bietet BAYCUSAN speziell für Haarpflegemittel, Sonnenmilch, Hautcremes und Wimperntusche an. Der Stoff Polyurethane-32 etwa soll dafür sorgen, dass sich Gesichtsmasken besser ablösen lassen. Polyurethane-34 und Polyurethane-48 versprechen laut BAYER „exzellenten Locken-Halt“ sowie „hohen Glanz“, während Polyurethan-35 Kosmetika angeblich „ein natürliches Hautgefühl“ verleiht. BAYER hat den Schönheitsmarkt erst vor relativ kurzer Zeit entdeckt, sich aber zum Ziel gesetzt, schon in diesem Jahr Weltmarktführer im Bereich Mikroplastik zu werden.

Informationen zur Kampagne