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Beitrag veröffentlicht im Juni 2015

[Prof Kreiss] Hochschulkooperationen

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
Presse Information vom 29. Juni 2015

Gekaufte Uni-Forschung: „Kooperationen mit Industrie offenlegen“

Prof. Christian Kreiß, Autor des Buchs „Gekaufte Forschung – Wissenschaft im Dienst der Konzerne“, unterstützt die Klage der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) auf Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Uni Köln und der Bayer AG. Das OVG Münster wird den Fall am 18. August verhandeln.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat für den 18. August eine Verhandlung zur Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Universität Köln und dem BAYER-Konzern angesetzt. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte sich im Dezember 2012 über das Votum des NRW-Landesbeauftragten für Informationsfreiheit hinweg gesetzt. Dieser hatte den Vertrag eingesehen und keine Inhalte gefunden, die einer Einsichtnahme entgegenstehen. Die CBG ging daher in Berufung.

Prof. Christian Kreiß, Autor des jüngst erschienenen Buchs „Gekaufte Forschung – Wissenschaft im Dienst der Konzerne“ begrüßt das Verfahren: „Durch den zunehmenden Einfluss von Konzernen auf die öffentliche Forschung - sei es über direkte Zahlungen, sei es über industriefreundliche Gremienbesetzungen - werden die Ergebnisse immer einseitiger und immer stärker interessengeleitet. Letztlich stellt sich die Frage, ob die Forschung öffentlicher Hochschulen dem Allgemeinwohl oder den Gewinninteressen einiger weniger dienen soll. Es ist daher das mindeste, solche Kooperationsverträge offenzulegen. Ich würde sogar einen Schritt weitergehen und direkte Zahlungen von Wirtschaftsunternehmen an öffentliche Hochschulen untersagen.“

Prof. Kreiß verweist auf die mitunter gravierenden Konsequenzen der Heimlichtuerei. So bezahlte die Tabakindustrie jahrzehntelang renommierte Forscher dafür, dass sie behaupteten, Rauchen und Passivrauchen wären unschädlich. Interne Unterlagen zeigen, dass die Finanzierung der Wissenschaftler top secret war, um ihre Glaubwürdigkeit nicht zu gefährden. So gelang es über Jahrzehnte, raucherfeindliche Gesetze zu verhindern. Ähnlich verfuhr die Chemieindustrie: Durch gekaufte Gutachten verfälschte sie Studienergebnisse zu gesundheitsschädigenden Chemikalien wie Holzschutzmittel oder Polychlorierte Biphenyle (PCB) und konnte diese jahrzehntelang weiterproduzieren.

In der Medikamentenforschung werden heute rund 90 Prozent aller veröffentlichten Studien durch die Pharmaindustrie finanziert. Negative Studienergebnisse veröffentlichen die Unternehmen häufig nicht, so dass der Nutzen neuer Medikamente aufgebauscht und die Schäden verharmlost werden. Dies führt oftmals zu falschen Therapie-Empfehlungen.

Christian Kreiß abschließend: „Das Problem gelenkter Forschung ist meist nicht, dass die wissenschaftlichen Ergebnisse falsch sind, sondern dass Teilwahrheiten zur einzigen oder Gesamtwahrheit erklärt werden und mit großer Kapitalkraft in der Öffentlichkeit kommuniziert werden. So setzen sich in den Medien und der Politik nicht die besseren Argumente durch, sondern diejenigen mit dem dickeren Geldbeutel.“

=> Hier finden Sie Presseberichte und ausführliche Infos

Mit fünfstelligen Kosten pro Instanz übersteigt das Verfahren die finanziellen Möglichkeiten der CBG. Wir bitten daher um Umterstützung:

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Hintergrund

Das Kölner Universitätsklinikum hat im Jahr 2008 mit dem BAYER-Konzern eine Zusammenarbeit in den Bereichen Onkologie, Neurologie und Kardiologie vereinbart. Der damalige Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) bezeichnete den Vertrag als die „weitest reichende Kooperation, die eine nordrhein-westfälische Universitätsklinik bislang eingegangen ist". Auch sonst ist der Einfluss des Unternehmens auf die Uni groß. So ist Richard Pott, langjähriges Vorstandsmitglied von BAYER, zugleich Vorsitzender des Kölner Hochschulrats.

Die Rahmenbedingungen der Kooperation blieben bis heute geheim. Daher ist ungeklärt, wer künftige Forschungsbereiche auswählt, wie die Publikationsfreiheit sichergestellt wird, wie die Universität an den Ergebnissen gemeinsamer Projekte partizipiert und ob auch Forschung für ökonomisch uninteressante Krankheiten durchgeführt wird.

Gemeinsam mit Transparency International, medico international und der IPPNW forderten wir unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz eine Offenlegung des Vertrags. Auch der AStA der Uni Köln sowie der Deutsche Hochschul-Verband unterstützen unsere Forderung. Nach unserem Verständnis muss eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung der öffentlichen Kontrolle unterliegen - zumal in einem sensiblen Bereich wie der Pharma-Forschung.

Der Beauftragte für Informationsfreiheit des Landes NRW hat den Vertrag geprüft und uns vollumfänglich Recht gegeben. Doch Universität und BAYER weigerten sich, dem Votum zu entsprechen – absurderweise mit der Begründung, die Freiheit der Wissenschaft schützen zu wollen. Dabei wird der wissenschaftliche Austausch gerade durch die zunehmende Abhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen ausgehebelt.

Trotz der finanziellen Unwägbarkeiten haben wir uns wegen der prinzipiellen Bedeutung entschlossen, Klage einzureichen. Diese wurde im Dezember 2012 am Verwaltungsgericht Köln erstinstanzlich abgewiesen. Der zuständige Richter hatte sich nicht die Mühe gemacht, den umstrittenen Vertrag zu lesen und war der Argumentation der von BAYER und Universität engagierten Großkanzleien (Redeker; Freshfields) gefolgt. Die CBG ging daher in Berufung.

[Urteil BVG] Hochschulkooperationen

CBG Redaktion

26. Juni 2015

Informationsfreiheitsgesetz gestärkt

Bundesverwaltungsgericht erleichtert Zugang zu Dokumenten des Bundestags / Gutachten hält Transparengesetze für möglich / Klage der CBG wird am 18. August vor dem OVG Münster verhandelt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass der Bundestag jedem Bürger Einsicht in wichtige Dokumente des Wissenschaftlichen Dienstes geben muss. Geklagt hatte die Redaktion der „Welt“.

Zur Anwendung kommt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Bürgern den Zugang zu amtlichen Unterlagen gewährt. Das Gericht kam nun zu der Entscheidung, dass die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes nicht direkt der geschützten Tätigkeit der Abgeordneten zugeordnet werden können.

Die „Welt“ hatte im Jahr 2011 nach IFG die Herausgabe von Dokumenten gefordert, die der frühere Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg für seine Doktorarbeit verwendet hatte. Die Zeitung vertrat die Ansicht, dass die Öffentlichkeit ein Recht auf Offenlegung und Prüfung der Dokumente hatte. Nur so könne geklärt werden, ob der Bundestag im Jahr 2011 dem Verdacht von Urheberrechtsverstößen ausreichend nachgegangen ist.

Nicht durchgesetzt hat sich die Rechtsposition der Kanzlei Redeker, die auf einen Verschluss der Dokumente beharrte. Redeker ist auch der Prozessgegner der Coordination gegen BAYER-Gefahren in Bezug auf Offenlegung des Kooperationsvertrags zwischen der Uni Köln und der Bayer AG.

Die Experten des Wissenschaftlichen Dienstes erstellen in zehn Fachabteilungen Gutachten zu allen möglichen Themen und liefern den Politikern eine Grundlage für ihre Arbeit. Eine Arbeit des wissenschaftlichen Dienstes hatte vor einigen Jahren festgestellt, dass Drittmittelvereinbarungen zwischen Industrie und Hochschulen einem Transparenzgebot unterliegen können. Dies sei letztlich eine politische und keine juristische Frage (siehe Auszüge unten).

Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt am 18. August über die Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Universität Köln und dem BAYER-Konzern. Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW hatte den im Jahr 2008 geschlossenen Vertrag geprüft und eine Offenlegung nach dem Informationsfreiheitsgesetz empfohlen. BAYER und die Universität Köln setzten sich jedoch über das Votum hinweg und beharren bis heute auf einer Geheimhaltung.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung hatte sich die Coordination gegen BAYER-Gefahren im März 2011 entschlossen, eine Klage auf Einsichtnahme einzureichen. Diese wurde im Dezember 2012 erstinstanzlich abgewiesen. Die Richter am Verwaltungsgericht Köln hatten sich nicht die Mühe gemacht, den umstrittenen Vertrag zu lesen und waren weitgehend der Argumentation der von BAYER und Universität engagierten Kanzleien Redeker und Freshfields gefolgt. Die CBG ging daher in Berufung.

=> Dienstag,18. August, 11.30 Uhr
=> OVG Münster (Sitzungssaal II), Aegidiikirchplatz 5
=> Kundgebung vor dem OVG ab 10.30 Uhr

Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages

Einführung einer Veröffentlichungspflicht für Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Unternehmen (Auszüge)

26. Juli 2011

Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen gewinnen an Bedeutung. Um einer übermäßigen Einflussnahme auf das Handeln einer Hochschule entgegen zu wirken und größere Transparenz sicher zu stellen, käme die Einführung einer Veröffentlichungspflicht für Kooperationsverträge in Betracht.

Dem Interesse an größerer Transparenz hinsichtlich der Kooperationen von Hochschulen und Unternehmen könnte jedoch durch eine inhaltlich beschränkte Offenlegungspflicht begegnet werden. Eine Veröffentlichung der Fördersumme sowie der Laufzeit einer Kooperation dürfte grundsätzlich mit den Grundrechtspositionen der Beteiligten zu vereinbaren sein.

Letztlich stellt sich auch die Frage, ob und wie einer zunehmenden Einflussnahme von Unternehmen auf Hochschulen entgegengewirkt werden sollte.

Eine Veröffentlichungspflicht, die sich auch auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erstreckt, wäre ein Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG. Ein solcher Eingriff ist als Eingriff in die Berufsausübung zu werten und wäre gerechtfertigt, wenn das zu Grunde liegende Gesetz durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. (…) Im Ergebnis dürfte eine auf einzelne Vertragsdetails beschränkte Veröffentlichungspflicht (s. 5.1) mit der Berufsfreiheit vereinbar sein.

Es besteht ein öffentliches Interesse daran, Kooperationsverträge zwischen staatlichen Hochschulen und privaten Unternehmen transparenter zu gestalten. So könnten einseitige Abhängigkeiten und jeder Anschein davon vermieden werden. Jedenfalls eine auf die Summe und Laufzeit beschränkten Veröffentlichungspflicht dürfte daher mit der Vertragsfreiheit zu vereinbaren sein.

ausführliche Informationen zu dem Prozess

Essure

CBG Redaktion

25. Juni 2015

Essure: US-Gesundheitsbehörde FDA untersucht BAYER-Verhütungsmittel

5000 Komplikationen und vier Todesfälle / Geschädigte sprachen in BAYER-Hauptversammlung 2014

Die Nebenwirkungen des Verhütungsmittels Essure rufen in den USA die Gesundheitsbehörde FDA auf den Plan. In einer öffentlichen Anhörung am 24. September soll nun die Sicherheit des Präparats diskutiert werden, teilte die FDA am Donnerstag mit. Die US-Gesundheitsbehörde hat seit der Zulassung des Verhütungsmittels Ende 2002 mehr als 5000 Meldungen von Komplikationen erhalten, darunter Schmerzen, Menstruationsstörungen, ungewollte Schwangerschaften, Uterus-Perforationen und auch Todesfälle. Darunter sind vier Todesfälle bei Frauen und fünf Todesfälle von Föten bei Frauen, die nach dem Einsetzen von Essure schwanger wurden. Auch mussten sich viele Betroffene die Gebärmutter entfernen lassen.

Auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hatten Geschädigte im April 2014 in der Hauptversammlung der BAYER AG in Köln gesprochen. Die CBG veröffentlichte auch ein Interview mit der bekannten Umweltaktivistin Erin Brockovich, die die Betroffenen unterstützt.

Der Ausschuss „Obstetrics and Gynecology Devices Panel” wird eine Empfehlung aussprechen, der die FDA üblicherweise folgt. Das könnte etwa zu einer Erweiterung der Produktinformationen um weitere Nebenwirkungen führen. Auch eine Aberkennung der Zulassung ist möglich.

Im vergangenen Oktober war in Philadelphia eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht worden. In der Klageschrift heißt es unter anderem, dass BAYER falsche Angaben zur Wirksamkeit des Präparats gemacht habe und damit die Bestimmungen der US-Aufsichtsbehörde FDA verletze.

Essure kam 2013 mit der 1,1 Milliarden Dollar teuren Übernahme der US-Firma Conceptus zu Bayer. Essure ist eine Methode zur dauerhaften Sterilisation, die von Gynäkologen ohne operativen Eingriff eingesetzt werden kann. Essure wird direkt in die Eileiter implantiert. Kunststoff-Fasern sorgen für ein starkes Wachstum des Bindegewebes, wodurch die Eileiter verschlossen werden. Das Verhütungsmittel wird in insgesamt 26 Ländern vermarktet, darunter in Kanada, Australien, einigen lateinamerikanischen und asiatischen Ländern sowie einigen Ländern in Europa.

weitere Informationen:
=> Interview Erin Brockovich
=> Klageschrift
=> Rede in Bayer Hauptversammlung
=> Artikel in der ZEIT

Plastikmüll

CBG Redaktion

25. Juni 2015

Lego: Kunststoffe aus nachhaltigen Rohstoffen

„BAYER hat Chemie-Wende bislang verschlafen“

Die Firma Lego hat angekündigt, 134 Millionen Euro in die Entwicklung „neuer, nachhaltiger Rohstoffe“ für Steine, Figuren und Verpackungen zu investieren. Hierfür sollen 100 Spezialisten eingestellt und ein eigenes Forschungszentrum eingerichtet werden. Der vollständige Umstieg auf nachhaltige Materialien soll allerdings bis zum Jahr 2030 dauern.

Mehr als 50 Jahre lang hatte Lego, größter Spielzeughersteller der Welt, mit dem Ölkonzern Shell kooperiert. Lego druckte das Shell-Logo auf Spielzeugfahnen, der Öl-Multi gab sich mit Kundengeschenken aus Lego kinderfreundlich. Auf Druck von Greenpeace hatte Lego im Oktober 2014 angekündigt, den laufenden Vertrag nicht mehr zu verlängern. Im Frühjahr 2016 wird die Kooperation beendet. Bis 2030 allerdings wird Lego die jährlich rund 60 Milliarden Einzelteile aus Erdölprodukten herstellen. Die Abfälle, die bei der Herstellungs des Kunststoffs Acrylnitril-Butadien-Styrol anfallen, werden als krebserregend, leicht entzündbar und wasserschädlich eingestuft.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Der Schritt von Lego hätte zwar ambitionierter sein können, geht aber immerhin in die richtige Richtung. Alle Hersteller von Plastik-Produkten sind nun aufgefordert, auf biologisch abbaubare Kunststoffe umzuschwenken. Zum einen wegen dem Ressourcen- und Klimaschutz, zum anderen wegen des wachsenden Plastikmüll-Problems. Kunststoffe, die aus nachwachsenden Rohstoffen produziert werden, dürfen jedoch nicht den Anbau von Nahrungsmitteln gefährden.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren wirft dem BAYER-Konzern vor, die Umstellung auf nachwachsende Rohstoffe und biologisch abbaubare Endprodukte verschlafen zu haben. Im aktuellen Geschäftsbericht des Unternehmens heißt es: „Der Einsatz nachwachsender Rohstoffe spielt bei Bayer noch eine untergeordnete Rolle.“ Auch der Anteil erneuerbarer Energien liegt konzernweit bei unter einem Prozent.

Auch in Deutschland wird nachhaltiges Spielzeug angeboten - etwa auf Webseiten wie „Green4Kids“ oder „Grünes Spielzeug“. Playmobil, größter Hersteller der Branche in Deutschland, macht nach eigenen Angaben ebenfalls „Versuche mit regenerativen Rohstoffen“. Und: „Wir prüfen nachhaltige Alternativen in unserer Produktion“, sagte Vorstand Robert Benker der Süddeutschen Zeitung. Zum Einsatz kommen die nachhaltigen Materialien bei Playmobil jedoch noch selten.

ausführliche Informationen zum Thema Plastikmüll

[OVG Münster] Hochschulkooperationen

CBG Redaktion

Freiheit der Wissenschaft in Gefahr

Kooperation Uni Köln mit BAYER: Verhandlung am OVG Münster

=> Dienstag,18. August, 11.30 Uhr
=> OVG Münster (Sitzungssaal II), Aegidiikirchplatz 5
=> Kundgebung vor dem OVG ab 10.30 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt am 18. August über die Klage der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) auf Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Universität Köln und dem BAYER-Konzern. Die CBG ruft zur Teilnahme an der Verhandlung auf.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW hatte den Vertrag geprüft und eine Offenlegung nach dem Informationsfreiheitsgesetz empfohlen. BAYER und die Uni Köln setzten sich jedoch über das Votum hinweg. Daher ist bis heute unklar, welchen Einfluss das Unternehmen auf die Auswahl der Forschungsgebiete nimmt und ob BAYER die Publikation unerwünschter Ergebnisse verhindern kann.

Trotz der hohen Kosten hat sich die Coordination gegen BAYER-Gefahren daher entschlossen, vor Gericht zu ziehen. Der Prozess hat grundsätzliche Bedeutung für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung und erhielt bundesweite Aufmerksamkeit.

=> Hier finden Sie Presseberichte und ausführliche Infos

Mit fünfstelligen Kosten pro Instanz übersteigt das Verfahren die finanziellen Möglichkeiten der CBG. Wir bitten daher um Umterstützung:

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=> oder per Überweisung (Stichwort: Prozesskosten):
EthikBank, IBAN DE94830944950003199991
BIC GENODEF1ETK

Hintergrund

Das Kölner Universitätsklinikum hat im Jahr 2008 mit dem BAYER-Konzern eine Zusammenarbeit in den Bereichen Onkologie, Neurologie und Kardiologie vereinbart. Der damalige Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) bezeichnete den Vertrag als die „weitest reichende Kooperation, die eine nordrhein-westfälische Universitätsklinik bislang eingegangen ist". Auch sonst ist der Einfluss des Unternehmens auf die Uni groß. So ist Richard Pott, langjähriges Vorstandsmitglied von BAYER, zugleich Vorsitzender des Kölner Hochschulrats.

Die Rahmenbedingungen der Kooperation blieben bis heute geheim. Daher ist ungeklärt, wer künftige Forschungsbereiche auswählt, wie die Publikationsfreiheit sichergestellt wird, wie die Universität an den Ergebnissen gemeinsamer Projekte partizipiert und ob auch Forschung für ökonomisch uninteressante Krankheiten durchgeführt wird.

Gemeinsam mit Transparency International, medico international und der IPPNW forderten wir unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz eine Offenlegung des Vertrags. Auch der AStA der Uni Köln sowie der Deutsche Hochschul-Verband unterstützen unsere Forderung. Nach unserem Verständnis muss eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung der öffentlichen Kontrolle unterliegen - zumal in einem sensiblen Bereich wie der Pharma-Forschung.

Der Beauftragte für Informationsfreiheit des Landes NRW hat den Vertrag geprüft und uns vollumfänglich Recht gegeben. Doch Universität und BAYER weigerten sich, dem Votum zu entsprechen – absurderweise mit der Begründung, die Freiheit der Wissenschaft schützen zu wollen. Dabei wird der wissenschaftliche Austausch gerade durch die zunehmende Abhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen ausgehebelt.

Trotz der finanziellen Unwägbarkeiten haben wir uns wegen der prinzipiellen Bedeutung entschlossen, Klage einzureichen. Diese wurde im Dezember 2012 am Verwaltungsgericht Köln erstinstanzlich abgewiesen. Der zuständige Richter hatte sich nicht die Mühe gemacht, den umstrittenen Vertrag zu lesen und war der Argumentation der von BAYER und Universität engagierten Großkanzleien (Redeker; Freshfields) gefolgt. Die CBG ging daher in Berufung.

Eylea

CBG Redaktion

15. Juni 2015, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Aflibercept bei Makulaödem nach Venenastverschluss: Kein Anhaltspunkt für Zusatznutzen

Dossier enthält keine geeigneten Daten / Hersteller selbst beansprucht keinen Zusatznutzen

Aflibercept (Handelsname Eylea) steht seit Februar 2015 auch Patientinnen und Patienten zur Verfügung, bei denen die Sehschärfe infolge eines Makulaödems nach einem Verschluss von Seitenästen der zentralen Netzhautvene (retinaler Venenastverschluss, VAV) beeinträchtigt ist. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat in einer Dossierbewertung überprüft, ob dieser Wirkstoff gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen bietet. Ein solcher Zusatznutzen lässt sich aus dem Dossier jedoch nicht ableiten, da es keine für die Bewertung relevanten Daten enthält.

Hersteller hält allein Vergleich mit Ranibizumab für angemessen
Als zweckmäßige Vergleichstherapie hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Wirkstoff Ranibizumab oder eine GRID-Lasertherapie festgelegt. Der Hersteller akzeptiert jedoch allein Ranibizumab, nicht aber die Lasertherapie.
Bislang gibt es aber keine Studie, die Aflibercept gegen Ranibizumab testete. Zwar ist eine randomisierte kontrollierte Studie für den Vergleich mit der GRID-Lasertherapie (VIBRANT) verfügbar. Hier entspricht die Studienpopulation jedoch nicht der Zulassungspopulation, d. h. Aflibercept wurde nicht so angewendet, wie es die Zulassung vorsieht.
Abgesehen davon, dass die VIBRANT-Studie deshalb für die Nutzenbewertung nicht geeignet wäre, hat sie der Hersteller auch nicht herangezogen, da er ja die GRID-Lasertherapie als Vergleichstherapie ablehnt. In der Konsequenz beansprucht er für Aflibercept auch keinen Zusatznutzen.

Bereits vierte Dossierbewertung des Wirkstoffs
Das IQWiG hat Aflibercept 2013 und 2014 bereits dreimal für Indikationen am Auge gemäß AMNOG bewertet. In allen drei Fällen waren die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu dem Ergebnis gekommen, dass sich aus den Dossiers kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen ableiten lässt. Bei diesen drei Indikationen hatte der pharmazeutische Unternehmer aber jeweils reklamiert, dass sein Wirkstoff gegenüber herkömmlichen Therapien einen Vorteil biete.

G- BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens
Diese Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der G-BA verantwortet. Nach Publikation der Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch und fasst einen abschließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens.
Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt eine Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem allgemein verständliche Informationen.

Poststreik

CBG Redaktion

ein Offener Brief von Axel Köhler-Schnura, Gründungs- und Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren an die Deutsche Post

Datum: 10. Juni 2015

Sehr geehrte Damen & Herren,

soeben haben wir von Ihnen eine „Geschäftskunden Information“ zu den bei Ihnen stattfindenden Streiks erhalten (siehe weiter unten in dieser eMails).
Dazu stellen wir als Ihr Geschäftskunde fest: Wir haben weder Verständnis für die von Ihnen vorgenommenen Ausgliederungen noch für Ihre Haltung und Vorgehensweise in den dadurch bedingten aktuellen Auseinandersetzungen mit Ihren Beschäftigten und deren Gewerkschaft.
Sie verkehren die Realitäten: Es sind einzig Sie, die Sie den Betriebsfrieden stören. Indem Sie Arbeitsplätze vernichten, die Arbeitsbedingungen verschlechtern und die Einkommen Ihrer Beschäftigten mindern. Und das alles gravierend und im großen Stil. Und auch nicht erst seit heute, sondern anhaltend seit Mitte der 90er Jahre.
Vor diesem Hintergrund haben Ihre Beschäftigten viel zu viel erdulden müssen und viel zu lange still gehalten.
Wir sind bei Ihnen Geschäftskunde seit Mitte der 80er Jahre. In den 90er Jahren hat es begonnen, dass in Ihren Filialen, in Ihren Postzentren und auch in Ihrem Außendienst der Arbeitsdruck unerträglich geworden ist. U.a. haben Sie fortlaufend Stellenkürzungen und Entlassungen vorgenommen, das Betriebsklima ruiniert, die Einkommen der Beschäftigten drastisch gekürzt und zudem unsägliche Überwachung eingeführt.
Im übrigen haben Sie parallel dazu auch noch Ihre Leistungen für alle KundInnen geradezu skandalös verteuert. Und sich in schamloser Weise der Daseinsfürsorge entledigt, indem Sie die postalischen Kommunikationsleistungen nicht mehr flächendeckend anbieten, sondern nur noch dort wo sie - nach Ihrer Definition wohlgemerkt (!) - profitabel sind.
Weshalb? Um Ihre Gewinne zu steigern und zu steigern und zu steigern. Nur darum ging es. Immer wieder. Und geht es auch heute. Klar, so nebenbei sind Sie auch noch Global Player geworden.
Die von Ihnen ins Feld geführte „Wettbewerbsfähigkeit“ ist vor diesem Hintergrund gegenüber der Öffentlichkeit irreführend. Es soll einzig die tatsächlichen Hintergründe und Zusammenhänge verschleiern.
Und zudem ist dieses Argument, von Ihnen gegen die Gewerkschaften eingesetzt, ein erpresserisches Totschlag-Argument. Ihm zu folgen würde bedeuten, dass die Beschäftigten am besten ihre Leistungen zum Null-Tarif erbringen. Es verleugnet und diffamiert das verbriefte Recht derjenigen, die Ihnen Ihr Geschäft überhaupt erst möglich machen, die für Sie arbeiten, Ihre Beschäftigten, auf einem angemessenen Anteil am Erlös der Produkte zu beharren.
Wir als Ihr Geschäftskunde fordern Sie also auf: Gehen Sie auf Ihre Beschäftigten und die Gewerkschaften zu, lenken Sie ein, hören Sie auf, die Ausbeutung zu eskalieren, die Öffentlichkeit irrezuführen und die Gewerkschaften zu diffamieren und zu erpressen. Gewähren Sie gerechte Löhne und gesunde Arbeitsbedingungen. Im Interesse der gesamten Gesellschaft, Ihrer Beschäftigten und Ihrer KundInnen.

Axel Köhler-Schnura
Geschäftsführer
ÖKONZEPT GmbH
Postfach 150435
40081 Düsseldorf
Fax 0211 - 26 11 220
eMail aks@oekonzept.de

Von: Kundeninformation mailto:Kundeninformation@deutschepost.de
Gesendet: Dienstag, 9. Juni 2015 17:13
An: Kundeninformation
Betreff: Post Aktuell 09.06.2015

++++ Die Deutsche Post informiert ++++ Post Aktuell

Aktuell und direkt für Geschäftskunden der Deutschen Post

Sehr geehrte Kunden der Deutschen Post,

wie Sie sicherlich den Medienberichten entnommen haben, ist nun auch die 6. Verhandlungsrunde mit der Gewerkschaft ohne Ergebnis geblieben und ver.di hat zu unbefristeten Streiks bei der Deutschen Post aufgerufen.
Die Gewerkschaft ver.di fordert die Abschaffung der seit Monaten tätigen Regionalgesellschaften für die Paketzustellung, in denen 6.000 Mitarbeiter nach ver.di-Tarifverträgen des Speditions- und Logistikgewerbes bezahlt werden.
Die Forderungen von ver.di gefährden nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch die Zukunfts- und Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens für Sie als Kunden. Das im Vergleich zum Markt doppelt so hohe Lohnniveau verhindert auf mittlere Sicht, dass die Deutsche Post wettbewerbsfähig bleibt. Da die ver.di-Forderungen diesen Kostennachteil dauerhaft um mindestens 300 Mio. € vergrößern würden und keinen Beitrag zu einer langfristigen Lösung bieten, haben wir diese abgelehnt.

Um die Auswirkungen des Streiks für Sie als Kunden möglichst gering zu halten, werden wir, wie auch in den vergangenen 29 Streiktagen, alles betrieblich Notwendige unternehmen, um einen möglichst reibungslosen Betrieb aufrecht zu erhalten.

Aktuelle Informationen zur Lage im Briefversand in Ihrer Region erhalten Sie auf der Internetseite: http://www.deutschepost.de/de/s/streikinfos.html .
Sie werden umgehend von uns informiert, sobald sich die Lage wieder normalisiert hat. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Martin Linde
Bereichsvorstand Vertrieb Post

World Oceans Day

CBG Redaktion

Presse Info vom 8. Juni 2015

Verschmutzung durch Plastikmüll stoppen!

Heute wird der Internationale Welttag der Meere („World Oceans Day“) begangen. Die Vereinten Nationen haben in diesem Jahr die Verschmutzung der Ozeane durch Plastik zu einem ihrer Schwerpunkte gemacht. Auch beim gegenwärtigen G7-Gipfel steht das Thema auf der Tagesordnung.

Als einer der weltgrößten Plastik-Produzenten ist der BAYER-Konzern für die Verschmutzung der Meere mitverantwortlich. Kunststoffe von BAYER wie Polycarbonat, MDI oder TDI sind biologisch kaum abbaubar und belasten die Biosphäre über Jahrhunderte hinweg. In den Ozeanen werden die Stoffe durch Wind und Wellen klein gerieben und von Mikroorganismen, Fischen und Meeressäugern aufgenommen. Die Partikel geraten über den Fischfang auch in die menschliche Nahrung.

Ein besonders unverantwortliches Produkt von BAYER ist das Mikroplastik aus der BAYCUSAN-Reihe, das der Kosmetik-Industrie als Grundstoff dient. BAYER bietet BAYCUSAN für Haarpflegemittel, Lotionen, Hautcremes und Wimperntusche an. Zudem stellt der Multi Kleinst-Kunststoffe für Putzmitteln und Duschgel her. Da die Klärwerke nicht in der Lage sind, den Eintrag in die Gewässer zu verhindern, wurde Mikroplastik bereits in Lebensmitteln nachgewiesen.

In der BAYER-Hauptversammlung am 27. Mai forderte die Coordination gegen BAYER-Gefahren einen Verkaufs-Stopp für BAYCUSAN. BAYER-Chef Marijn Dekkers bestritt jedoch, dass der Konzern Mikroplastik vertreibe. Hierzu Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Kunststoffe, die auf natürlichem Weg nicht abbaubar sind, haben in Kosmetika nichts verloren. Anstatt zu diskutieren, ab welcher Partikelgröße man von „Mikroplastik“ spricht, sollte BAYER lieber wirksame Schritte zum Schutz der Meere einleiten. Hierzu gehören ein Verkaufs-Stopp für BAYCUSAN, die Entwicklung biologisch abbaubarer Kunststoffe sowie eine Umstellung der Produktion auf nachwachsende Rohstoffe“.

Die Bundesregierung teilt die Bedenken bezüglich Mikroplastik. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage hieß es kürzlich: „Die Bundesregierung kann Umweltbelastungen, ggf. auch irreversible, durch die in Kosmetikprodukten verwendeten Mikrokunststoffpartikel nicht ausschließen. Dem Vorsorgeprinzip folgend wirkt sie daher auf einen freiwilligen Ausstieg aus der Nutzung von Mikrokunststoffpartikeln in Kosmetikprodukten hin.“ BAYER hat den Schönheitsmarkt erst vor kurzer Zeit entdeckt und will bereits in diesem Jahr Weltmarktführer unter den Mikroplastik-Zulieferern werden.

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[BMS] MaterialScience

CBG Redaktion

Presse Information vom 2. Juni 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Ausgliederung der Kunststoff-Sparte von BAYER:

„Vorstand hat ökologischen Umbau verschlafen“

Der BAYER-Konzern hat gestern die Ausgliederung seiner Kunststoff-Produktion zum 1. September verkündet. Das neue Unternehmen soll unter dem Namen Covestro an die Börse gebracht werden. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) wirft dem Management vor, eine Umstellung auf nachwachsende Rohstoffe und biologisch abbaubare Produkte verschlafen zu haben. Dies würde das langfristige Überleben der Sparte und den Erhalt der Arbeitsplätze gefährden.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Parallel zur Energie-Wende wird es in absehbarer Zeit auch zu einer Chemie-Wende kommen. Zum einen wegen des Klimaschutzes, zum anderen wegen der schwindenden Ressourcen. Die neue Firma Covestro ist auf diesen Wandel jedoch nicht vorbereitet - noch immer basiert die Produktion dort zu über 90 % auf fossilen Rohstoffen“.

Im aktuellen Geschäftsbericht hatte das Unternehmen einräumen müssen: „Der Einsatz nachwachsender Rohstoffe spielt bei BAYER noch eine untergeordnete Rolle.“ Auch der Anteil erneuerbarer Energien lag im vergangenen Geschäftsjahr bei unter einem Prozent. Dementsprechend stagniert der CO2-Ausstoß des Konzerns seit Jahren bei über 8 Mio. Tonnen.

Hierzu Philipp Mimkes: „Langfristig wird sich BAYER einer Abkehr von der Petrochemie nicht widersetzen können. Schon heute können Dämmstoffe, Polymere, Lacke und Textilfasern in hoher Qualität aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Wir fordern eine Umstellung der Kunststoffproduktion auf erneuerbare Rohstoffe. Dies darf natürlich nicht zu Lasten des Anbaus von Nahrungsmitteln gehen.“

BAYER zählt zu den größten Herstellern von Kunststoffen wie TDI, MDI und Polycarbonat. Diese sind biologisch nicht abbaubar. Damit ist das Unternehmen auch für das wachsende Problem des Plastikmülls mitverantwortlich. Neue Anlagen von BAYER, wie die im letzten Jahr in Betrieb genommene TDI-Produktion, zementieren zudem den enormen Ressourcen-Verbrauch über Jahrzehnte hinweg.

Der Gipfel der nicht-nachhaltigen Kunststoff-Produktion ist die Herstellung von Mikroplastik, bei BAYER unter dem Markennamen Baycusan. Die winzigen Partikel werden Kosmetika, Reinigungsmitteln und Shampoos beigefügt. Da sie von Kläranlagen nicht aufgefangen werden, können die Teilchen in die Gewässer geraten. Insgesamt landen jedes Jahr rund zwanzig Millionen Tonnen Kunststoff in den Weltmeeren. Ein großer Teil wird von Mikroorganismen aufgenommen. Über den Fischfang können die Stoffe auch in die menschliche Nahrung gelangen.

Die Bundesregierung teilt die Bedenken, lehnt ein gesetzliches Verbot jedoch bislang ab. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage hieß es kürzlich: „Die Bundesregierung kann Umweltbelastungen, ggf. auch irreversible, durch die in Kosmetikprodukten verwendeten Mikrokunststoffpartikel nicht ausschließen. Dem Vorsorgeprinzip folgend wirkt sie daher auf einen freiwilligen Ausstieg aus der Nutzung von Mikrokunststoffpartikeln in Kosmetikprodukten hin.“

Kampagne zu Mikroplastik