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Beitrag veröffentlicht im August 2015

Covestro

CBG Redaktion

Presse Info vom 28. August 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Ausgliederung von COVESTRO am 1. September:

„Risiken für Belegschaft, Anwohner und Kommunen bleiben im Dunkeln“

Die Firma BAYER vollzieht am 1. September die formale Trennung von ihrem Kunststoff-Geschäft. Unter dem Namen COVESTRO will der Konzern die Sparte an die Börse bringen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) sieht dabei wichtige Fragen ungeklärt. So befürchtet die CBG weitere Arbeitsplatzverluste, höhere Störfall-Risiken und einen Rückgang der Gewerbesteuern.

Arbeitsplätze
Durch die Ausgliederung drohen weitere Arbeitsplatz-Verluste, eine Parzellierung des Unternehmens und die Schließung weniger rentabler Bereiche.
Bereits in der Vergangenheit vernichtete BAYER in der Kunststoffproduktion über 2.000 Arbeitsplätze. Die Gewerkschaften konnten für die COVESTRO-Beschäftigten zwar eine Arbeitsplatzgarantie aushandeln, diese gilt jedoch nur für die deutschen Standorte und nur bis 2020. Die Belegschaft des Werks in Antwerpen konnte erst nach einem Streik eine vergleichbare Vereinbarung durchsetzen. In den USA hingegen, wo der Konzern 95 % der Belegschaft einen Tarifvertrag verweigert und wo die Gewerkschaften vom Unternehmen aus den meisten Werken gedrängt wurden, droht ein sozialer Kahlschlag.
Welche Entwicklung langfristig zu befürchten ist, zeigt die ehemalige Chemie-Sparte von BAYER, die vor zehn Jahren unter dem Namen Lanxess ausgegliedert wurde. Seitdem fielen mehrere Tausend Arbeitsplätze weg, ein großer Teil der Belegschaft erlitt Lohneinbußen. Über die Jahre wurde Lanxess immer weiter aufgespalten. Mehrere Bereiche wurden geschlossen, andere verkauft.

Anlagensicherheit
Unter dem Dach von COVESTRO befinden sich einige der – nach Atomkraftwerken – gefährlichsten Industrieanlagen in Deutschland. So kommen bei der Produktion von Polyurethan und Polycarbonat tausende Tonnen toxischer Stoffe zum Einsatz, darunter Chlor, Ammoniak, Kohlenmonoxid und Phosgen. Die künftigen Besitzer könnten versucht sein, den von BAYER eingeschlagenen Kurs fortzusetzen und die Kosten für Wartung, Personal und Feuerwehren weiter abzusenken. Dies würde zu erhöhten Störfallrisiken führen.
Konsequenzen hat der Schritt auch für die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld. Sollte die Leitung jemals in Betrieb gehen, so wäre unklar, von wem sie in zehn oder zwanzig Jahren betrieben wird. Auch das Sicherheitsniveau und die Haftungsgrenzen stünden in den Sternen.
Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG kommentiert: „Es ist unverantwortlich, hochgefährliche Anlagen zu bauen, ohne dauerhaft die Verantwortung für ihre Sicherheit zu übernehmen. Stoffe wie Phosgen sollten wegen ihrer Gefährlichkeit grundsätzlich nicht zum Einsatz kommen.“

Ökologischer Umbau
Die Produktion von COVESTRO basiert zu 90 % auf fossilen Rohstoffen. Eine Umstellung der Sparte auf nachwachsende Rohstoffe und biologisch abbaubare Produkte hat BAYER verschlafen. Neue Anlagen, wie die im letzten Jahr eröffnete TDI-Produktion, zementieren den enormen Ressourcen-Verbrauch über Jahrzehnte hinweg. Die von BAYER bislang vorgestellten Verfahren wie die sogenannte „dream production“ können nur wenige Prozent der Produktionsmenge abdecken und sind nicht viel mehr als Alibi-Projekte.
Hierzu Philipp Mimkes: „Parallel zur Energiewende wird es in absehbarer Zeit auch zu einer Chemiewende kommen - zum einen wegen des Klimaschutzes, zum anderen wegen schwindender Ressourcen. COVESTRO ist auf diesen Wandel nicht vorbereitet, dabei können Dämmstoffe, Polymere, Lacke oder Textilfasern schon heute in hoher Qualität aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden.“

Gewerbesteuern
An Standorten wie Leverkusen, Krefeld und Brunsbüttel drohen weitere Steuer-Verluste. Im vergangenen Jahr hatten die Private Equity-Firmen Advent, Carlyle, Cinven und KKR ihr Interesse an einer Übernahme bekundet. Sollte COVESTRO von Finanzinvestoren gekauft werden, so kommen auf die Kommunen zusätzliche Ausfälle zu. Private-Equity-Gesellschaften bürden den Verkaufspreis meist ihren Neuerwerbungen als Schulden auf und senken so deren Gewinn und die Steuerlast. Zudem haben die Finanz-Konzerne häufig ihren Sitz in Steueroasen.

Jan Pehrke vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert abschließend: „Bei COVESTRO darf es keine „doppelten Standards“ geben: alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit müssen einen Schutz vor Entlassungen erhalten. Zudem muss BAYER zusichern, dass die Sparte nicht an Hedgefonds verkauft wird und keine untragbaren Schulden übertragen bekommt. Schließlich muss garantiert werden, dass es durch den Börsengang zu keiner Absenkung der Sicherheits-Standards und der Haftungsgrenzen kommt“.

weitere Infos zur Ausgliederung

[Teldafax] Sportsponsoring

CBG Redaktion

25. August 2015

Bayer 04: 13 Millionen für den Ex-Sponsor

Der Fußballverein Bayer Leverkusen hat den mehrjährigen Rechtsstreit mit seinem früheren Hauptsponsor Teldafax beendet. Der Werksklub stimmte einem Vorschlag des Oberlandesgerichts Köln zu und bezahlt rund 13 Millionen Euro, um das Verfahren zu beenden.

Das Landgericht Köln hatte im Oktober 2014 zunächst entschieden, dass der Klub rund 16 Millionen Euro plus Zinsen zurückzahlen muss. Die Summe war zwischen 2009 und 2011 geflossen - einem Zeitraum, in dem Teldafax nach Erkenntnissen des Insolvenzverwalters überschuldet war und die Insolvenz verschleppte. Der Insolvenzverwalter hatte Bayer 04 vorgeworfen, zum Zeitpunkt der Zahlungen schon von der Zahlungsunfähigkeit gewusst zu haben und das Geld trotzdem genommen zu haben - während rund 700.000 Privatkunden Geld aus Vorauszahlungen für Stromlieferungen verloren. Bayer Leverkusen ging gegen das Urteil in Berufung, was nun zu dem Vergleich führte.

TelDaFax war von 2007 bis 2011 Trikotsponsor des Vereins. Sympathieträger Rudi Völler war damals unter dem Motto „Wechseln ist ein Klax. Mit TelDaFax“ das Gesicht der Kampagne.

Der Verein kannte jedoch frühzeitig die Schieflage des Stromversorgers. So schrieben die drei TelDaFax-Vorstände im Juli 2009 einen Brief an ihren Aufsichtsrat, in dem vor der drohenden Insolvenz gewarnt wurde. Bayer 04 war über das Schreiben offenbar informiert.

Zwei Monate später, im September 2009, bat TelDaFax um ein Treffen mit dem damaligen Bayer-Geschäftsführer Wolfgang Holzhäuser. Teilnehmer der Sitzung bestätigen, dass es in dem Gespräch um eine mögliche Insolvenz ging. Dies erklärt auch, warum Holzhäuser nur fünf Tage später ein Fax an den damaligen Vorstandschef von TelDaFax sandte und eine Änderung des Sponsorvertrags vorschlug. Die Zahlungen sollten gestundet werden, außerdem wollte der Verein seinem Sponsor eine Sonderkündigungs-Option einräumen.

Bayer 04 lernte aus dem Fiasko wenig: Nachfolger von TelDaFax wurde ausgerechnet der Wettanbieter Betfair. Sportwetten sind heutzutage ein Milliarden-Geschäft, wovon der Fußball natürlich nicht unbeeinflusst bleibt. Besonders zum Saisonende gibt es in vielen Ländern Absprachen und Bestechungsgelder - Schiedsrichter Hoyzer und die Sapina-Brüder lassen schön grüßen. Wie unseriös auch diese Zusammenarbeit war, zeigt sich an der nach nur wenigen Monaten erfolgten Kündigung des Vertrags zwischen Bayer 04 und Betfair.

BAYER 04 kassiert bis zuletzt

[CO Leitung] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Information vom 21. August 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Einwendung gegen geplante Rheinunterquerung:

„CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen stilllegen“

Muster-Einwendung (bis 31. August einreichen): http://www.CBGnetwork.org/downloads/Einwendung_CO_Leitung.rtf

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert, die von der Firma BAYER MaterialScience geplante Kohlenmonoxid-Leitung unter dem Rhein („Düker“) nicht zu genehmigen. In einem heute an die Bezirksregierung Köln gesandten Schreiben begrüßt die CBG zwar die Stilllegung des maroden Alt-Dükers und den Bau eines begehbaren Tunnels für den Transport von Gasen wie Sauerstoff, Erdgas oder Stickstoff. Für das hochgefährliche Kohlenmonoxid (CO) müsse eine Zulassung jedoch verweigert werden.

Die Rhein-Unterquerung ist Teil einer bereits in den 60er Jahren gebauten Leitung zwischen den BAYER-Werken Leverkusen und Dormagen. Diese wurde jahrzehntelang für den Transport von ungefährlichen Gasen wie Stickstoff und CO2 verwendet. Im Jahr 2001 wurde die Pipeline ohne reguläres Genehmigungsverfahren für Kohlenmonoxid umgewidmet – ein Fall ohne Vorbild in Deutschland. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte Anfang 2014 durch Akteneinsicht bei der Bezirksregierung Köln nachweisen können, dass die Leitung unter dem Rhein schwere Schäden aufweist. Kurz darauf hatte BAYER den CO-Transport auf ein anderes Rohr umgeleitet und den Neubau des Dükers beschlossen.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Eine vor 50 Jahren gebaute Pipeline entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik, zumal die Leitung für deutlich ungefährlichere Gase konzipiert wurde. Für die Pipeline ist nie ein worst case-Szenario erstellt worden. Ein Gutachter von BAYER sprach jedoch in einem firmeninternen Schreiben von einem Gefahrenbereich von 350 Metern beidseits der Trasse.“ In diesem Abstand finden sich die Wohngebiete von Wiesdorf, Merkenich, Rheinkassel, Langel, Hitdorf und Worringen.

Die Firma BAYER räumt in den Antragsunterlagen ein, dass eine Explosion „nicht 100-prozentig ausgeschlossen werden“ könne, was „als katastrophal einzuschätzen“ sei. Mimkes weiter: „Ein solches Risiko ist für die Bevölkerung untragbar und wegen der Möglichkeit einer dezentralen Kohlenmonoxid-Produktion in den einzelnen Werken auch nicht notwendig“.

Dipl.-Ing. Bernhard Wening, seit 1991 Sachverständiger für Gasleitungen und bis 2012 „Leiter Qualität und Regelsetzung“ bei RWE, ergänzt: „Die damalige Umwidmung der Kohlendioxid-Leitung auf den Transport von Kohlenmonoxid ohne umfangreiche Sicherheitsvorgaben halte ich für äußerst unsachgemäß. Gefahrstoffe wie CO sollten nur im Labormaßstab transportiert und ansonsten am Ort ihres Verbrauchs produziert werden“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine Stilllegung der gesamten CO-Leitung von Dormagen nach Leverkusen. Der Verband kritisiert zudem, dass für den Düker ein einfaches Plangenehmigungsverfahren gewählt wurde. Ein reguläres Genehmigungsverfahren müsste die gesamte Leitung von Dormagen bis Leverkusen umfassen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung beinhalten.

weitere Informationen:
=> Die vollständige Stellungnahme der CBG
=> Kampagne zu CO-Pipelines

[Piraten] OVG Münster

CBG Redaktion

19. August 2015

Informationsfreiheitsgesetz muss auch für Kooperationsverträge zwischen steuerfinanzierten Hochschulen und Unternehmen gelten

Oliver Bayer, Mitglied der Piratenfraktion NRW im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Transparenz bei Forschungskooperationen zwischen Unternehmen und staatlichen Hochschulen:

„Das Urteil ist ein Schlag gegen die Errungenschaften des Informationsfreiheitsgesetzes und der grundgesetzlichen Forschungsfreiheit. Die Mutlosigkeit der Landesregierung gegenüber den Lobbyinteressen, das Hochschulgesetz in diesem Punkt im Sinne der Interessen der Steuerzahler zu ändern, hat einen neuen Tiefpunkt erreicht. Wir fordern, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Forschungskooperationen sind wünschenswert, allerdings müssen diese bei steuerfinanzierten Hochschulen transparent und öffentlich einsehbar sein.“

[NRW blickt durch] OVG Münster

CBG Redaktion

19. August 2015, NRW-blickt-durch

Bayer-Urteil schreit nach Transparenzgesetz

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 18. August eine Klage der „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ auf Offenlegung der Vertragsunterlagen zur Forschungskooperation zwischen der Bayer AG und der Universität Köln abgewiesen. Das Bündnis „NRW blickt durch“ sieht sich dadurch in seiner Forderung nach einem Transparenzgesetz für NRW bestätigt.

„Das Urteil schreit nach einem Transparenzgesetz. Das aktuelle Informationsfreiheitsgesetz lässt zu viele Schlupflöcher. Ein Transparenzgesetz nach unserem Entwurf würde auch Universitäten zur Veröffentlichung von Informationen über Zuwendungen, Fördermittel und Sponsoring verpflichten“, erklärte Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

Der Bayer-Konzern hatte im Frühjahr 2008 mit der Universität zu Köln eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Pharma-Forschung vereinbart. Die „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ hatte seinerzeit gefordert, die Vertragsunterlagen zu dem Gemeinschaftsprojekt von Bayer und der Uni öffentlich einsehbar zu machen. Dies hatten die Vertragspartner abgelehnt. Dabei hatte sich auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für eine Offenlegung des Kooperationsvertrages ausgesprochen. Die Bürgerinitiative aus Leverkusen hatte deshalb den Klageweg beschritten. Das Oberverwaltungsgericht hat nun das Urteil der Vorinstanz bestätigt, wonach das derzeitige Gesetz keine Rechtsgrundlage für das Informationsbegehren enthält. die Klage wurde daher erneut abgewiesen.

„Viele Kenner der medizinischen Forschung sind besorgt, dass sich Hochschulen immer mehr an rein wirtschaftlichen Kriterien orientieren. Die Freiheit der Forschung wird ausgehebelt“, befürchtet Angela Spelsberg von Transparency Deutschland.

Transparenzgesetz hilft
Ein Transparenzgesetz dagegen würde gerichtliche Auseinandersetzungen wie im aktuellen Fall weitgehend überflüssig machen. Ein solches Gesetz würde Behörden, Universitäten, und andere öffentliche Einrichtungen dazu verpflichten, Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften und weitere Informationen, wie die Drittmittelförderung, im Internet verfügbar zu machen.

Der Stadtstaat Hamburg hatte sich 2012 nach einer Volksinitiative des Bündnisses „Transparenz schafft Vertrauen“ als erstes Bundesland ein Transparenzgesetz gegeben. Ähnliche Gesetze sind auch in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen geplant. Das Bundesland Bremen veröffentlicht seit diesem Jahr zahlreiche Daten in einem Transparenzportal im Internet. Im dortigen Hochschulgesetz ist seit kurzem sogar geregelt, dass das Rektorat Drittmittelverträge in geeigneter Form veröffentlichen muss, soweit dem nicht gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen entgegenstehen. erstellt von Thorsten Sterk

[Urteil OVG] Hochschulkooperationen

CBG Redaktion

Presse Info vom 19. August 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Gestriges Urteil des OVG Münster: „Informationsfreiheits-Gesetz erweitern“

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Universität Köln und der BAYER AG verweigert. In der Urteilsbegründung verwies das OVG auf einen Ausnahme-Paragrafen im Informationsfreiheitsgesetz NRW zu Forschung und Wissenschaft. Während der Verhandlung hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) vergeblich darauf hingewiesen, dass sich ihre Forderung nach Offenlegung gerade auf die Teile des Dokuments bezieht, die nicht unmittelbar dem Forschungsbereich zuzuordnen sind, beispielsweise Vereinbarungen zu Patenten und zur Verwertung der Ergebnisse. Die CBG befürchtet nun eine wachsende Einflussnahme großer Konzerne auf wissenschaftliche Einrichtungen und fordert eine Erweiterung der Informationsfreiheits-Gesetze.

Philipp Mimkes, Kläger im gestrigen Verfahren: „Das Urteil verdeutlicht, dass das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz (IFG) überarbeitet werden muss. Die generelle Ausklammerung des Hochschulbereichs von jeglicher Transparenz muss durch eine differenzierte Regelung ersetzt werden, sonst droht eine Ausrichtung der universitären Forschung auf rein wirtschaftliche Interessen. Bei der Formulierung des IFG hatte der Gesetzgeber sicher nicht eine generelle Geheimhaltung von Industriekooperationen im Sinn - zumal eine Bedrohung der wissenschaftlichen Freiheit heute weniger von staatlicher Seite zu befürchten ist als durch den übermäßigen Einfluss großer Unternehmen.“

Die Position der CBG wird vom Informationsfreiheitsbeauftragten des Landes NRW gestützt, der nach Prüfung des Vertrags eine Offenlegung empfohlen hatte. Philipp Mimkes kritisiert, dass das OVG Münster – wie schon die Vorinstanz – ohne Kenntnis des strittigen Vertrags geurteilt hatte. Eine differenzierte Betrachtung der Vertragsinhalte sei somit nicht möglich gewesen. Die CBG prüft daher, Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung zur Revision einzulegen.

Zahlreiche Verbände unterstützen die Forderung nach Offenlegung des Vertrags, darunter Transparency International, der Ärzte-Verband IPPNW, medico international sowie der Deutsche Hochschulverband. Auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland fordert mehr Transparenz. In einer Entschließung heißt es: „Einer verborgenen Einflussnahme auf Forschungsgegenstände, Forschungsergebnisse und auf deren Veröffentlichung kann nur durch eine konsequente Politik der Offenheit begegnet werden. Eine Veröffentlichungspflicht sollte mindestens die Identität der Drittmittelgeber, die Laufzeit der Projekte, deren Förderungsumfang, und die Einflussmöglichkeiten auf Forschungsziele und -ergebnisse umfassen.“

Chronologie zum Prozess

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Testosteron

CBG Redaktion

Presse Information vom 12. August 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Studie: Testosteron-Behandlung ohne Nutzen

Endokrinologen raten von Hormonpräparaten ab / zweifelhafte Versprechungen von BAYER / „normale Alterserscheinungen nicht pathologisieren“

Eine gestern von der Fachzeitschrift Journal of the American Medical Association (JAMA) veröffentlichte Studie zeigt, dass eine Behandlung mit Testosteron-Präparaten meist ohne Nutzen ist und zudem mit gefährlichen Nebenwirkungen einhergehen kann. Der Endokrinologe Shalender Bhasin von der Harvard Medical School in Boston hatte mehr als 300 Männer mit einem altersbedingt niedrigen Testosteronspiegel drei Jahre lang behandelt. Die plazebo-kontrollierte Studie zeigte keinerlei positive Effekte auf die Arterien. Zugleich stellte das Team von Bhasin fest, dass sich Libido- und Potenzprobleme durch Testosteron nicht verringern lassen.

Noch bedenklicher: die Testosterongaben machen das Blut dicker und erhöhen damit das Risiko von Thrombosen und Schlaganfällen. Zudem wurde ein erhöhter PSA-Wert gemessen, was auf eine größere Prostatakrebs-Gefahr schließen lässt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere gesunde Männer auf eine prophylaktische Hormonzufuhr verzichten sollten.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Wechseljahre des Mannes sind eine Erfindung von BAYER und anderen Herstellern von Hormonpräparaten. Normale Alterserscheinungen dürfen nicht pathologisiert werden – zumal, wenn die Risiken einer Behandlung nicht absehbar sind. Wir fordern, dass Hormone nur in gut begründeten Ausnahmefällen und keinesfalls als Lifestyle-Produkte eingesetzt werden.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert zudem die Produzenten auf, unseriöses Marketing für Testosteron zu unterlassen. Seit Jahren ist jedoch zu beobachten, dass die Verschreibungszahlen nach oben schnellen – auch wegen haltloser Versprechungen der Hersteller. ExpertInnen schätzen, dass sich die Verwendung von Testosteronpräparaten in Deutschland seit 2000 verdoppelt hat; in den USA wurde sogar ein Anstieg um 400 % beobachtet.

Zu den größten Anbietern von Testosteron-Präparaten gehört die Firma BAYER. Das Unternehmen verspricht „müden, lustlosen, unkonzentrierten und gestressten“ Männern „vital, aktiv und ausgeglichen“ zu werden, wenn sie einen angeblichen Testosteronmangel beheben. Die Bestimmung des Testosteron-Spiegels sei für „Männer ab 40 Jahren ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge“. Für das Marketing hat die BAYER-Tochter Jenapharm eigens die website Testosteron.de geschaltet. Das industrieunabhängige arznei-telegramm warnte daher wiederholt vor einem sorglosen Umgang mit Testosteron-Präparaten von BAYER wie Nebido und Testogel.

In den vergangenen Jahren hat BAYER in aller Welt Hunderte von Artikeln lanciert, in denen Hormontherapien gepriesen werden. Auch hat der Konzern zahlreiche Urologen als Werbebotschafter gewonnen. Als mögliche Indikationen werden eine Zunahme des Bauchfetts, verringerte Libido, Haarausfall oder eine Abnahme der Knochendichte genannt – Symptome, die noch vor wenigen Jahren als reguläre Alterserscheinungen galten. Die von BAYER beauftragte Agentur 3k behauptete gar, dass eine Testosteron-Therapie gegen Depressionen und sexuelle Lustlosigkeit helfen könne. Die Agentur wählte nach eigenen Angaben eine „Strategie des Trojanischen Pferdes“ und warb besonders im Umfeld freizeitbezogener Bereiche wie Golfen, Wandern, Essen, Trinken und Reisen.

weitere Informationen:
=> Studie im JAMA: https://jama.jamanetwork.com/article.aspx?articleid=2425744
=> Artikel arznei-telegramm: https://www.arznei-telegramm.de/html/2010_09/1009096_01.html

Beirat

CBG Redaktion

1. August 2015

langjähriges Beiratsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren:

Baubiologe Prof. Dr. Anton Schneider verstorben

Wir müssen bekannt geben, dass Prof Anton Schneider, viele Jahre lang Mitglied im Beirat der CBG, am 7. Juli verstorben ist. Wir dokumentieren die Traueranzeige des Instituts für Biologie und Nachhaltigkeit, das Schneider lange geleitet hat:

Mit Trauer, aber auch voller Dankbarkeit möchten wir mitteilen, dass am Dienstag, den 7. Juli, Prof. Dr. Anton Schneider, der Gründer des Institut für Baubiologie + Nachhaltigkeit IBN verstorben ist. Bis kurz vor seinem Tod hat er seine ihm noch verbliebene Kraft für sein Lebenswerk eingesetzt.

Die Beerdigung fand am Samstag, den 11. Juli auf seinen Wunsch im kleinen Kreis statt. Es war eine würdevolle Trauerfeier in der Kirche in Altenbeuern/Neubeuern. Er hat dort nun ein schönes Grab, das umgeben ist von seiner geliebten Natur, von Wald und Wiesen, selbst die bayerischen Berge kann er von hier aus sehen.

Vielen Dank an alle, die ihn ein Stück des Weges begleitet haben und mitgeholfen haben, die Baubiologie zu dem zu machen, was sie heute ist: Eine weltweit anerkannte Lehre für gesundes Bauen, Wohnen und Siedeln.

Ihr IBN-Team