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Beitrag veröffentlicht im “Tag: 19. August 2015

[Piraten] OVG Münster

CBG Redaktion

19. August 2015

Informationsfreiheitsgesetz muss auch für Kooperationsverträge zwischen steuerfinanzierten Hochschulen und Unternehmen gelten

Oliver Bayer, Mitglied der Piratenfraktion NRW im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Transparenz bei Forschungskooperationen zwischen Unternehmen und staatlichen Hochschulen:

„Das Urteil ist ein Schlag gegen die Errungenschaften des Informationsfreiheitsgesetzes und der grundgesetzlichen Forschungsfreiheit. Die Mutlosigkeit der Landesregierung gegenüber den Lobbyinteressen, das Hochschulgesetz in diesem Punkt im Sinne der Interessen der Steuerzahler zu ändern, hat einen neuen Tiefpunkt erreicht. Wir fordern, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Forschungskooperationen sind wünschenswert, allerdings müssen diese bei steuerfinanzierten Hochschulen transparent und öffentlich einsehbar sein.“

[NRW blickt durch] OVG Münster

CBG Redaktion

19. August 2015, NRW-blickt-durch

Bayer-Urteil schreit nach Transparenzgesetz

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 18. August eine Klage der „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ auf Offenlegung der Vertragsunterlagen zur Forschungskooperation zwischen der Bayer AG und der Universität Köln abgewiesen. Das Bündnis „NRW blickt durch“ sieht sich dadurch in seiner Forderung nach einem Transparenzgesetz für NRW bestätigt.

„Das Urteil schreit nach einem Transparenzgesetz. Das aktuelle Informationsfreiheitsgesetz lässt zu viele Schlupflöcher. Ein Transparenzgesetz nach unserem Entwurf würde auch Universitäten zur Veröffentlichung von Informationen über Zuwendungen, Fördermittel und Sponsoring verpflichten“, erklärte Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

Der Bayer-Konzern hatte im Frühjahr 2008 mit der Universität zu Köln eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Pharma-Forschung vereinbart. Die „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ hatte seinerzeit gefordert, die Vertragsunterlagen zu dem Gemeinschaftsprojekt von Bayer und der Uni öffentlich einsehbar zu machen. Dies hatten die Vertragspartner abgelehnt. Dabei hatte sich auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für eine Offenlegung des Kooperationsvertrages ausgesprochen. Die Bürgerinitiative aus Leverkusen hatte deshalb den Klageweg beschritten. Das Oberverwaltungsgericht hat nun das Urteil der Vorinstanz bestätigt, wonach das derzeitige Gesetz keine Rechtsgrundlage für das Informationsbegehren enthält. die Klage wurde daher erneut abgewiesen.

„Viele Kenner der medizinischen Forschung sind besorgt, dass sich Hochschulen immer mehr an rein wirtschaftlichen Kriterien orientieren. Die Freiheit der Forschung wird ausgehebelt“, befürchtet Angela Spelsberg von Transparency Deutschland.

Transparenzgesetz hilft
Ein Transparenzgesetz dagegen würde gerichtliche Auseinandersetzungen wie im aktuellen Fall weitgehend überflüssig machen. Ein solches Gesetz würde Behörden, Universitäten, und andere öffentliche Einrichtungen dazu verpflichten, Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften und weitere Informationen, wie die Drittmittelförderung, im Internet verfügbar zu machen.

Der Stadtstaat Hamburg hatte sich 2012 nach einer Volksinitiative des Bündnisses „Transparenz schafft Vertrauen“ als erstes Bundesland ein Transparenzgesetz gegeben. Ähnliche Gesetze sind auch in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen geplant. Das Bundesland Bremen veröffentlicht seit diesem Jahr zahlreiche Daten in einem Transparenzportal im Internet. Im dortigen Hochschulgesetz ist seit kurzem sogar geregelt, dass das Rektorat Drittmittelverträge in geeigneter Form veröffentlichen muss, soweit dem nicht gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen entgegenstehen. erstellt von Thorsten Sterk

[Urteil OVG] Hochschulkooperationen

CBG Redaktion

Presse Info vom 19. August 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Gestriges Urteil des OVG Münster: „Informationsfreiheits-Gesetz erweitern“

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Universität Köln und der BAYER AG verweigert. In der Urteilsbegründung verwies das OVG auf einen Ausnahme-Paragrafen im Informationsfreiheitsgesetz NRW zu Forschung und Wissenschaft. Während der Verhandlung hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) vergeblich darauf hingewiesen, dass sich ihre Forderung nach Offenlegung gerade auf die Teile des Dokuments bezieht, die nicht unmittelbar dem Forschungsbereich zuzuordnen sind, beispielsweise Vereinbarungen zu Patenten und zur Verwertung der Ergebnisse. Die CBG befürchtet nun eine wachsende Einflussnahme großer Konzerne auf wissenschaftliche Einrichtungen und fordert eine Erweiterung der Informationsfreiheits-Gesetze.

Philipp Mimkes, Kläger im gestrigen Verfahren: „Das Urteil verdeutlicht, dass das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz (IFG) überarbeitet werden muss. Die generelle Ausklammerung des Hochschulbereichs von jeglicher Transparenz muss durch eine differenzierte Regelung ersetzt werden, sonst droht eine Ausrichtung der universitären Forschung auf rein wirtschaftliche Interessen. Bei der Formulierung des IFG hatte der Gesetzgeber sicher nicht eine generelle Geheimhaltung von Industriekooperationen im Sinn - zumal eine Bedrohung der wissenschaftlichen Freiheit heute weniger von staatlicher Seite zu befürchten ist als durch den übermäßigen Einfluss großer Unternehmen.“

Die Position der CBG wird vom Informationsfreiheitsbeauftragten des Landes NRW gestützt, der nach Prüfung des Vertrags eine Offenlegung empfohlen hatte. Philipp Mimkes kritisiert, dass das OVG Münster – wie schon die Vorinstanz – ohne Kenntnis des strittigen Vertrags geurteilt hatte. Eine differenzierte Betrachtung der Vertragsinhalte sei somit nicht möglich gewesen. Die CBG prüft daher, Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung zur Revision einzulegen.

Zahlreiche Verbände unterstützen die Forderung nach Offenlegung des Vertrags, darunter Transparency International, der Ärzte-Verband IPPNW, medico international sowie der Deutsche Hochschulverband. Auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland fordert mehr Transparenz. In einer Entschließung heißt es: „Einer verborgenen Einflussnahme auf Forschungsgegenstände, Forschungsergebnisse und auf deren Veröffentlichung kann nur durch eine konsequente Politik der Offenheit begegnet werden. Eine Veröffentlichungspflicht sollte mindestens die Identität der Drittmittelgeber, die Laufzeit der Projekte, deren Förderungsumfang, und die Einflussmöglichkeiten auf Forschungsziele und -ergebnisse umfassen.“

Chronologie zum Prozess

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