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Beitrag veröffentlicht im August 2018

Klage gegen Avaaz

CBG Redaktion

28. August 2018

Tochter-Gesellschaft MONSANTO verklagt NGO

BAYER muss den Prozess stoppen!

Die BAYER-Tochter MONSANTO hat die Initiative AVAAZ verklagt. Die Gesellschaft verlangt von der Organisation die Herausgabe sämtlicher Dokumente zu dem umstrittenen Pestizid Glyphosat. Sie brauche die Unterlagen zu ihrer Verteidigung in dem Prozess, den die beiden Glyphosat-Geschädigten Ronald Peterson und Jeff Hall angestrengt haben, lautet die Begründung. „Die Anordnung bezieht sich auf die von Avaaz und den Anwälten der Kläger koordinierte Kampagne, die Falschinformationen über die Sicherheit von Glyphosat in Umlauf gebracht oder das Mittel als krebserregend bezeichnet hat“, heißt es konkret in dem Gerichtsschreiben.

So fordert der nunmehr zu BAYER gehörende Konzern als Beweismittel etwa die gesamte Korrespondenz von Avaaz mit der Europäischen Chemikalien-Agentur ECHA ein sowie alle Schriftstücke und E-Mails, die im Zusammenhang mit Briefen an Mitglieder des Europäischen Parlaments und an den EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit, Vytenis Povilas Andriukaitis, stehen. Zudem will er Einblick in alle Unterlagen zum Engagement der Initiative gegen die Übernahme MONSANTOs durch den Leverkusener Multi nehmen.

Avaaz bezeichnet die von MONSANTO vorgebrachten Gründe als reinen Vorwand, um an Informationen über die Strategien der NGO zu gelangen. Gäbe das Gericht dem Begehr bei der auf den 6. September anberaumten Verhandlung statt, hätte die Firma überdies Zugriff auf immense Daten-Sätze von Mitgliedern, UnterstützerInnen und Kooperationspartnern. Nicht zuletzt dient das Manöver nach Meinung der AktivistInnen schließlich dazu, eine Drohkulisse aufzubauen. „Das eigentliche Ansinnen: eine Bürgerbewegung einzuschüchtern und zu malträtieren“, so formulieren es die AnwältInnen der Gruppe.
Allein schon die Gerichtskosten stellen für das Netzwerk eine Belastung dar. Zudem würde die Zusammenstellung der Dokumenten-Massen der Initiative zufolge „Tausende Personal-Stunden“ kosten, was „verheerend für Avaaz’ Kernaufgaben“ wäre.

„Der BAYER-Konzern muss das Verfahren umgehend einstellen. Seine Tochter MONSANTO versucht mittels juristischer Winkelzüge gegen konzern-kritische Arbeit vorzugehen. Das ist infam“, so Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN. Für den Diplom-Kaufmann hat der Prozess zudem Beispiel-Charakter. „Das ist nicht nur ein Fall ‚Avaaz’. Bekäme MONSANTO Recht, könnte sich jeder Multi jederzeit den Zugriff auf Unterlagen von Organisationen, die ihnen nicht passen, erstreiten“, warnt Köhler-Schnura abschließend.

Kartell-Klagen

CBG Redaktion

07. August 2018

Preisabsprachen im Kunststoff-Geschäft

Kartell-Klagen gegen BAYER

In den USA haben gleich mehrere Kunststoff-Hersteller Klagen gegen BAYER wegen Bildung eines Kartells eingereicht. Auch gegen BASF, DOW, MITSUI CHEMICALS und andere Konzerne leiteten die Unternehmen rechtliche Schritte ein. Sie werfen BAYER & Co. vor, die Preise für die Polyurethan-Vorprodukte TDI und MDI von 2014 an und teilweise bis zum Februar 2018 künstlich in die Höhe getrieben zu haben, indem sie ihre Fertigungsstätten vorübergehend schlossen und so für Verknappungseffekte sorgten.

„Diese Schließungen erfolgten mit fadenscheinigen Begründungen wie etwa Mangel an Rohstoffen oder der Notwendigkeit von Wartungsarbeiten“, hält etwa die Firma CUE fest. Sie verweist dabei auf die verdächtige Häufung der Produktionsstilllegungen und der bald darauf erfolgenden Preis-Anhebungen. „Das muss gemeinsam koordiniert worden sein“, so CUE. Das US-amerikanische Justiz-Ministerium hat in der Sache ebenfalls eine Untersuchung gestartet.

Der Leverkusener Multi, der sich Ende 2015 von seiner Kunststoff-Sparte trennte, sieht sich nicht zum ersten Mal mit solchen Vorwürfen konfrontiert. 2013 durchsuchten chinesische Behörden seine Geschäftsräume auf der Suche nach Beweismitteln für Preis-Manipulationen im Pharma-Bereich. 2012 verhängte die rumänische Kartell-Behörde wegen Absprachen im Arznei-Geschäft eine Strafe von 12 Millionen Euro gegen den bundesdeutschen Global Player und andere Pillen-Produzenten. Und im Jahr 2009 musste BAYER in der Schweiz wegen Bildung eines Potenzpillen-Kartells gemeinsam mit PFIZER und ELI LILLY 5,7 Millionen Franken zahlen. Zur letzten Verurteilung im Segment „Kunststoffe“ kam es 2008.

„BAYER ist ein Wiederholungstäter. Die bisherigen Bußgelder haben den Konzern offensichtlich nicht von seinen kriminellen Machenschaften abhalten können. Darum fordern wir endlich harte Strafen, wie sie zum Beispiel ein Unternehmensstrafrecht böte. Zudem muss es die Brüsseler Wettbewerbsbehörde ihrem US-amerikanischen Pendant gleichtun und Ermittlungen aufnehmen“, fordert Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).