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Beitrag veröffentlicht im Mai 2020

[Berufungsverfahren] Presse-Information CBG vom 29.05.20

CBG Redaktion

===Am 2. Juni beginnt das erste Berufungsverfahren in Sachen &

  • 8222;Glyphosat“===


BAYERs Prozess-Strategie ist menschenverachtend

Am 2. Juni geht das Schadensersatz-Verfahren in Sachen &

  • 8222;Glyphosat“, das der US-Amerikaner Dewayne Johnson angestrengt hatte, in die zweite Runde. Erst-instanzlich hatte Johnson im August 2018 gewonnen. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass das Pestizid bei dem Schul-Hausmeister Krebs ausgelöst hat. Darum sprachen sie dem damals 46-Jährigen ein Schmerzensgeld in Höhe von 39 Millionen Dollar zu. Zusätzlich verurteilte die Jury die BAYER-Tochter MONSANTO zu einer Strafzahlung von 250 Million Dollar, da diese ihre Einschätzung nach um die Gefährlichkeit des Mittels wusste und es trotzdem nicht aus dem Verkehr zog.

Die BAYER-AnwältInnen streben an, den Prozess noch einmal komplett neu aufzurollen. Dazu wird es nach Informationen der Initiative &

  • 8222;U. S. Right to Know“ jedoch eher nicht kommen. Das Gericht hat im Vorfeld nämlich angekündigt, sich auf Fragen zum Schadensersatz konzentrieren zu wollen und beide Parteien gebeten, sich darauf vorzubereiten. Anders als im zweiten Glyphosat-Verfahren darf der Leverkusener Multi auch nicht auf Beistand von oben hoffen. Während das US-Justizministerium zum Fall „Hardeman“ eine Stellungnahme abgeben konnte und dies zu einem Plädoyer pro BAYER nutzte, ließen die RichterInnen in San Francisco eine solche Intervention nicht zu.

In ihrer Eingabe zum Berufungstermin verlangen die JuristInnen des Leverkusener Multis, die &

  • 8222;punitive damages“ in Höhe von 250 Millionen Dollar ganz zu streichen, obwohl dem Gericht 2018 eindeutige Beweise für ein schuldhaftes Vorgehen MONSANTOs vorlagen. Gleich eine ganze Reihe von firmen-internen Unterlagen, aus denen hervorgeht, welch umfassende Kenntnisse die WissenschaftlerInnen des Agro-Unternehmens über die gesundheitsschädliche Wirkung von Glyphosat besaßen, hatten Johnsons AnwältInnen präsentiert. So wurde die Toxikologin Donna Farmer etwa von einem Kollegen über das Risiko informiert, sich durch das Pestizid das Non-Hodgkin-Lymphom – eine Krebs-Form, welche die Lymph-Drüsen befällt – zuzuziehen. „Die Fall-Kontroll-Studie ergibt ein Chancen-Verhältnis von 2,02 für Glyphosat-Exposition (eine zweifache Wahrscheinlichkeit, die Krankheit zu bekommen)“, heißt es in dem Schriftstück.

Überdies drängen die Rechtsbeistände des Konzerns darauf, das Schmerzensgeld von 39 Millionen Dollar drastisch zu reduzieren. Dieser Posten setzt sich in den USA aus den vergangenen und zukünftigen ökonomischen und nicht-ökonomischen Verlusten der Geschädigten zusammen und legt auf der Basis der durchschnittlichen Lebenserwartung für jedes Jahr eine Million Dollar fest. Das jedoch erscheint den Kanzleien &

  • 8222;Horwitz & Levy“ und „Bryan Cave Leighton Paisner“ in Anbetracht der wenigen Zeit, die Johnson vermutlich noch bleibt, viel zu hoch. „Das Gericht sollte die vorgesehenen Zahlungen für zukünftige nicht-wirtschaftliche Schäden einer Revision unterziehen, da diese Zahlungen nicht der projizierten Lebenserwartung des Klägers zur Zeit des Prozesses entsprechen“, schreiben die JuristInnen.

&

  • 8222;Diese Verteidigungsstrategie ist menschenverachtend. Nach ihrer Logik käme BAYER gerade deshalb glimpflich davon, weil die Wirkung von Glyphosat so fatal ist und die Lebenszeit der Geschädigten drastisch verkürzt. Johnson und seine Familie haben ein Anrecht auf die volle Summe. Ganz zu Recht hatten seine RechtsanwältInnen auch Geld für die Jahre eingefordert, die das Pestizid ihm geraubt hat“, hält Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fest.

Der Glyphosat-Geschädigte T. B., der ebenfalls gegen BAYER klagt und deshalb seinen vollen Namen nicht nennen möchte, pflichtet dem bei: &

  • 8222;Ich hoffe und vertraue darauf, dass das Ergebnis der Berufungsverhandlung in Dewayne Johnsons Fall sein wird, an der ursprünglichen Entschädigungssumme festzuhalten. Die Entscheidung damals war sehr klar, und der Rechtsstreit zieht sich für den schwerkranken Johnson schon viel zu lange hin.“

Pressekontakt
Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Pestizidrückstände] Presse-Information CBG vom 25.05.20

CBG Redaktion

Lebensmittel-Importe dürfen Rückstände von EU-weit verbotenen Pestiziden enthalten

Brüssel knickt vor BAYER & Co. ein

Die Europäische Union duldet bei Nahrungsmittel-Importen Rückstände von Agro-Chemikalien, die auf ihrer eigenen Verbotsliste stehen. Im Rahmen der neuen Landwirtschaftsstrategie &

  • 8222;From farm to fork“ bekennt sie sich zu „Einfuhr-Toleranzen für Pestizid-Wirkstoffe, die in der EU nicht mehr genehmigt sind“. Nur vage konzediert Brüssel, bei der Prüfung der entsprechenden Anträge auch „Umwelt-Aspekte berücksichtigen“ zu wollen. „Das ist ein Offenbarungseid. Die EU-Kommission räumt den Konzern-Interessen den Vorrang vor der menschlichen Gesundheit ein. Das Extrem-Lobbying von BAYER & Co. hat wieder einmal Erfolg gehabt“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Zudem brüskiert die Entscheidung die europäischen LandwirtInnen, die auf ihren Feldern weniger gefährliche Stoffe einsetzen, konstatiert der CBG-Geschäftsführer.

Wie massiv die Interventionen der Agro-Branche waren, offenbaren Dokumente, die das &

  • 8222;Corporate Europe Observatory“ unter Berufung auf die Transparenz-Verordnung der EU einsehen konnte. Zahllose Zusammenkünfte von Konzern-VertreterInnen und EmissärInnen von Lobby-Organisationen mit hochrangigen EU-FunktionärInnen fanden den Unterlagen zufolge statt. So brachte ein BAYER-Abgesandter im Februar 2017 bei einem Treffen mit einem Kabinett-Mitglied des damaligen Landwirtschaftskommissars Phil Hogan die Erwartung des Konzerns zum Ausdruck, dass die EU die Frage der Agrochemie-Rückstände bei Einfuhren „im Einklang mit den WTO-Regeln zur Vermeidung von Handelsbarrieren“ behandle. Zwei Tage später sprach der Leverkusener Multi in der Angelegenheit bei Nathalie Chaze vor, die während der Amtszeit von Gesundheitskommissar Vyvenis Andriukaites dessen Kabinett angehörte. Chaze erteilte dem Global Player allerdings eine Abfuhr. Es sei das erklärte Ziel der EU, „die Konsumenten vor Rückständen von unter das Ausschluss-Kriterium fallenden Substanzen in der Nahrung zu schützen, egal, woher sie stammen“, so Chaze. Und auch Andriukaites selber ließ nicht mit sich reden. Bei EU-weit inkriminierten Pestiziden „Rückstände über der Nachweis-Grenze zuzulassen, würde ein inakzeptables Gesundheitsrisiko darstellen“, konstatierte Andriukaites.

Doch BAYER blieb beharrlich. Im November 2017 präsentierte das Unternehmen der Handelskommission eine Studie, wonach striktere Import-Regelungen Agrar-Einfuhren im Wert von 70 Milliarden Euro zur Disposition stellen würden. Diese Zahl findet sich später auch in der WTO-Beschwerde gegen das EU-Vorhaben, welche die USA und Australien im gleichen Monat einreichten. Der Druck zeigte schließlich doch Wirkung auf die Europäische Union: &

  • 8222;Nach Diskussionen mit den Mitgliedsländern über den ursprünglichen Vorschlag und im Angesicht der Reaktionen von Stakeholdern und Drittstaaten findet ein weiteres Nachdenken statt, um den Ansatz der Kommission festzulegen“, hielt die Generaldirektion Gesundheit fest. Und in den Dokumenten zu den Verhandlungen mit Kanada über ein Handelsabkommen heißt es sogar: „Das langfristige Ziel der EU ist es, sich von einem gefahren-basierten Ausschluss-Kriterium bei Regulierungsentscheidungen wegzubewegen.“ Dieses fordern BAYER & Co. seit Langem ein. Sie plädieren stattdessen für ein risiko-basiertes Modell, das keine absoluten Gesundheitsgefährdungen kennt, sondern nur relative und deshalb durch Grenzwerte einhegbare.

&

  • 8222;Mit dem Zugeständnis von Import-Toleranzen für EU-weit verbotene Ackergifte steht die Glaubwürdigkeit der ganzen Pestizid-Politik Brüssels in Frage. Jetzt ist zu befürchten, dass die am letzten Mittwoch verkündete Absicht, den Agrochemie-Einsatz bis 2030 um 50 Prozent zu senken, ebenfalls am Widerstand der Konzerne und handelspolitischen Erwägungen scheitert, so Stelzmann abschließend.

Pressekontakt

Jan Pehrke 0211/30 58 49

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