Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Beitrag veröffentlicht im Mai 2021

[Ausstieg] Presse-Information CBG vom 27.05.21

CBG Redaktion

BAYER steigt aus den Vergleichsverhandlungen in Sachen „Entschädigungen“ aus

Aus dem Problem wird für BAYER endgültig ein Desaster

Am gestrigen Mittwoch stieg der BAYER-Konzern aus den Vergleichsverhandlungen mit den AnwältInnen der rund 125.000 Glyphosat-Geschädigten aus. Zuvor hatte der zuständige Richter Vince Chhabria auch den zweiten Vorschlag des Unternehmens zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten abgelehnt. Knackpunkt war der Umgang mit den zukünftigen Schadensersatzansprüchen. Der Leverkusener Multi hatte sich hier an der Quadratur des Kreises versucht. Er wollte das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Mittel unbeschränkt weiter vermarkten, aber weitere Klagen nur noch in beschränktem Maße zulassen. Ein mit zwei Milliarden Dollar ausgestatteter Topf mit einer Laufzeit von vier Jahren sollte es richten. Das mochte Chhabria aber nicht akzeptieren. Er schlug stattdessen vor, auf den Glyphosat-Packungen deutlicher vor den möglichen Krebsgefahren zu warnen, um so das Prozess-Risiko zu minimieren, und das auf diese Weise eingesparte Geld den bisherigen PatientInnen zur Verfügung zu stellen.

Offenbar zu viel für BAYER. Stattdessen fügt sich der Agro-Riese jetzt ins Unvermeidliche. Er kündigte an, den Rückzug von Glyphosat aus dem Markt für PrivatkundInnen zu erwägen, von denen die meisten Klagen stammten. Einsicht ist damit jedoch nicht verbunden; der Global Player hält weiter in Treue fest zu dem Produkt. „Entscheidend ist, dass sowohl die Wissenschaft als auch die Schlussfolgerungen von sämtlichen Regulierungsbehörden weltweit die Sicherheit von Glyphosat-basierten Herbiziden weiter bestätigen“, verlautete aus der Unternehmenszentrale.

Auf dieser Basis beabsichtigt der Konzern jetzt, weiter vor den Gerichten sein Glück zu suchen. Er bekräftigte nochmals den Willen, die anhängigen Berufungsverfahren weiterzutreiben, denn das kann ihm zufolge „dazu beitragen, künftige Haftungsrisiken zu minimieren“. Hier setzt BAYER vor allem auf Rechtshilfe von Seiten der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA. Von Trump auf Linie gebracht, hatte diese sich nämlich eindeutig zu Glyphosat bekannt und sich auch schon in die Entschädigungsprozesse eingemischt. Darum will die Aktien-Gesellschaft den Fall „Glyphosat“ jetzt vor den Obersten Gerichtshof der USA, den Supreme Court, bringen und dort ein Grundsatz-Urteil zu ihren Gunsten erwirken. Um dahin zu gelangen, musste der Multi allerdings zu einem perfiden Trick greifen. Er gab einen schon gewonnenen Prozess im Nachhinein verloren und zahlte dem Unterlegenen John Carson 100.000 Dollar, damit dieser in Berufung geht und der juristischen Auseinandersetzung so den weiteren Instanzen-Weg eröffnet.

Niemand außer BAYER weiß, wieviel Prozesse in den USA und in anderen Ländern seit 2018 anhängig sind. Die Medien sprechen von mind. 125.000. Keiner der teilweise schwerkranken und/oder hochbetagten KlägerInnen erhielt bisher auch nur einen Dollar Entschädigung. Viele sind bereits gestorben, weil der Konzern die Verfahren verschleppte und dies nun auch weiterhin versucht. „Das ist ein Verbrechen!“, stellt Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren fest und fordert: „Glyphosat muss endlich vom Markt! Die Opfer müssen schnellstens entschädigt werden! Die Verantwortlichen müssen endlich vor Gericht gestellt und zur Verantwortung gezogen werden. Der Vorstandsvorsitzende von BAYER, Werner Baumann, muss entlassen werden. Der Konzern muss endlich unter demokratische Kontrolle gestellt werden.“

Pressekontakt:

Marius Stelzman 0211/33 39 11

[Vergleich] Presse-Information CBG vom 20.05.2021

CBG Redaktion

Auch BAYERs zweiter Vergleichsvorschlag fällt durch

Glyphosat-Einigung in weiter Ferne

Bei der gestrigen Anhörung in San Francisco stieß auch BAYERs zweiter Vorschlag zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten mit Glyphosat-Geschädigten auf massive Kritik. Vor allem der Umgang mit zukünftigen Schadensersatz-Ansprüchen überzeugte den zuständigen Richter Vince Chhabria nicht. So reichte ihm die auf vier Jahre begrenzte Laufzeit des zwei Milliarden Dollar schweren Fonds nicht, den der Konzern hierfür vorsieht. Angesichts der Fülle von Jahren, die zwischen einer Glyphosat-Exposition und dem Ausbruch einer Krebserkrankung liegen kann, sei das nicht genug, so der Jurist. Er versetzte sich in die Lage eines Betroffenen, der erst lange nach dem Gebrauch des Herbizids Symptome herausbildet, und resümierte: „Es gibt keinen Grund für mich anzunehmen, dass dieser Vergleich für mich dann eine Entschädigung bereithielte.“

Zudem falle es dem Gericht schwer, zu beurteilen, ob die Summe angemessen ist, da BAYER keine Angaben über die Höhe der Zahlungen bei den bisher getroffenen außergerichtlichen Einigungen mache und überdies die Zahl der Anspruchsberechtigten nicht abzuschätzen sei, erklärte Chhabria. Darüber hinaus störte er sich daran, dass der Vergleich zwar eine Ausstiegsklausel hat und den Rechtsweg für die Geschädigten offenhält, ihnen aber gleichwohl den Zugang zu Verfahren verbaut, an deren Ende die für das Unternehmen besonders kostspieligen „punitive damages“ lauern.

Vince Chhabria schlug dem Leverkusener Multi als Alternativ-Lösung vor, das Risiko künftiger Klagen zu minimieren, indem er auf den Glyphosat-Packungen deutlicher vor möglichen Krebsgefahren warnt und das so eingesparte Geld den bisherigen PatientInnen zugutekommen lässt.

Die AnwältInnen, mit denen der Agro-Riese den Deal ausgehandelt hatte, zeigten sich da jedoch skeptisch. Sie stellten die Vereinbarung stattdessen als „sicheren Hafen“ für die Glyphosat-Geschädigten dar, der sie vor den Unwägbarkeiten gerichtlicher Entscheidungen schütze. Bisher hat der Global Player allerdings alle großen Entschädigungsverfahren verloren. Darum griff er jetzt zu einem besonders perfiden Trick. Die Aktien-Gesellschaft gab einen der wenigen gewonnenen Prozesse im Nachhinein verloren und veranlasste den eigentlich Unterlegenen mit mehr als nur ein paar Dollar dazu, in Berufung zu gehen. Auf diese Art erhofft sich der Konzern, vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ein Grundsatz-Urteil zu seinen Gunsten zu erstreiten, das dann – so der Plan – neue Glyphosat-Geschädigte abschreckt, rechtliche Schritte einzuleiten. Und seine Wirkung entfaltet das schon jetzt, wie bei der Anhörung spürbar war. Es verunsichert die KlägerInnen nämlich und erhöht so den Druck, in den Vergleich einzuwilligen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) sieht für den Gen-Giganten jedoch bloß eine Möglichkeit, das Ende der Klage-Welle einzuläuten: das Ende von Glyphosat einzuläuten! So lange das Mittel auf dem Markt bleibt, wird es auch Geschädigte und somit auch Prozesse geben. „Darum muss BAYER die Vermarktung von Glyphosat endlich stoppen“, fordert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Pressekontakt:
Marius Stelzman 0211/33 39 11

[Kokafelder] Presse-Information CBG vom 19.05.2021

CBG Redaktion

Kolumbianische Regierung will Koka-Felder mit Glyphosat zerstören

Desaströser Plan

Die kolumbianische Regierung des rechtskonservativen Präsidenten Iván Duque plant, Koka-Pflanzungen durch großflächige Sprüheinsätze mit Glyphosat zu vernichten. Sie knüpft damit wieder an die Strategie des „Plan Colombia“ an, von der sich Duques Amtsvorgänger Juan Manuel Santos im Jahr 2015 abgewendet hatte. Nach der Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation, das Herbizid als „wahrscheinlich krebserregend“ einzustufen, stoppte Santos die Flüge; auf Druck der USA ließ er später lediglich das Verspritzen von Glyphosat per Drohne zu. „Duque setzt beim schwächsten Glied der Drogen-Wertschöpfungskette – den Koka-Bauern und -bäuerinnen – an und nimmt dabei eine mögliche Schädigung von deren Gesundheit rücksichtslos in Kauf. Überdies gefährdet dieser „War on Drugs“ mit Glyphosat als Chemie-Waffe auch Tiere und Pflanzen und produziert darüber hinaus gesellschaftliche Verwerfungen“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Das Besprühen von Koka-Feldern aus der Luft mit Glyphosat begann im Jahr 2000. Zu einer nachhaltigen Reduzierung der Anbau-Flächen hat es nicht geführt, dafür aber zu großen Belastungen für Mensch, Tier und Umwelt. So nehmen nach einer Untersuchung der „Universidad de los Andes“ in den betroffenen Regionen die gesundheitlichen Probleme zu. „Die Ergebnisse zeigen, dass die Exposition gegenüber dem Herbizid, das bei Sprühkampagnen aus der Luft verwendet wird, die Anzahl der Arztbesuche im Zusammenhang mit dermatologischen und atemwegsbedingten Erkrankungen sowie die Anzahl der Fehlgeburten erhöht“, resümieren die WissenschaftlerInnen.

Darüber hinaus starben Rinder, Hühner und Fische durch das Mittel. Zudem zerstört es als Breitband-Herbizid neben Koka-Pflanzen auch andere Kulturen. Nicht nur Koka-Bauern und -Bäuerinnen verloren so ihre Existenz-Grundlage und waren gezwungen, in andere Gegenden zu ziehen. Oftmals siedeln sie sich in Urwald-Arealen an und schaffen sich durch Abholzungen neuen Ackergrund, was die Biodiversität bedroht.

Damit nicht genug, hintertreibt der Beschluss das Friedensabkommen weiter, das die Regierung Santos 2016 mit den FARC-RebellInnen geschlossen hatte. Dieser Vertrag wollte mit dem Bürgerkrieg auch der immensen Kokain-Produktion, die als dessen Finanzierungsmodell diente, ein Ende setzen. Dazu sah die Übereinkunft unter anderem vor, die LandwirtInnen durch staatliche Hilfsmaßnahmen aus der Drogen-Ökonomie zu lösen. Die Progamme laufen allerdings nur zögerlich an, und die angekündigte Wiederaufnahme der Glyphosat-Sprühungen droht die Bauern und Bäuerinnen nun noch mehr in die Hände derer zu treiben, die das von der FARC hinterlassene Vakuum im Geschäft mit der Droge mittlerweile füllen wie etwa mexikanische Kartelle.

Aus all diesen Gründen erhebt sich in Kolumbien ein breiter Protest gegen die Glyphosat-Sprühungen, der sich nicht zuletzt bei den in dem Land zurzeit stattfindenden Demonstrationen und Streiks Ausdruck verschafft. So zählt der Verzicht auf das Vorhaben dann auch zu den Forderungen des Streik-Komitees. Ende April fand überdies eine Sitzblockade vor dem Verfassungsgericht in Bogotá statt, bei der LandwirtInnen den JuristInnen eine von 20.000 Menschen unterzeichnete Petition gegen den Pestizid-Einsatz überreichten. Daneben versuchen GegnerInnen des Projektes, die Unterstützung der US-amerikanischen Regierung zu gewinnen. 150 ExpertInnen verfassten in der Sache einen Offenen Brief an Joe Biden, und kolumbianische PolitikerInnen wandten sich an den US-Kongress. „Um die Koka-Plantagen in Kolumbien zu zerstören, braucht es mehr soziale Investitionen und keine chemische Kriegsführung“, konstatierten sie in ihrem Schreiben.

„Der BAYER-Konzern muss sich gerade vor Gericht für die chemische Kriegsführung seiner nunmehrigen Tochter-Gesellschaft MONSANTO in Vietnam verantworten. Er sollte jetzt in Kolumbien keine neue Front eröffnen und deshalb kein Glyphosat an die Regierung Duque liefern“, so Stelzmann.

Die Bundesregierung muss Duque nach Ansicht der CBG im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit dazu auffordern, auf das Ausbringen von Glyphosat zu verzichten. Es widerspricht nämlich dem Ansatz der Kooperation mit dem Land, wie ihn Berlin unter der Überschrift „Das Friedensabkommen mit Leben erfüllen“ formuliert hat. Zudem verletzt es die Grundsätze der mit Kolumbien geschlossenen „Allianz für Frieden und nachhaltige Entwicklung“, in dessen Rahmen der lateinamerikanische Staat Gelder in Höhe von 535 Millionen Euro erhält. Und auch die EU sollte die finanzielle Unterstützung, die sie zur Umsetzung des Friedensabkommens leistet, überprüfen, denn laut Vertragstext ist die freiwillige Substition der Koka-Pflanzen durch andere Gewächse „ein wesentlicher Faktor zur Erreichung der Ziele“.

Pressekontakt:
Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Yasminelle] Presse-Information CBG vom 04.05.2021

CBG Redaktion

Verhütungsmittel-Prozess geht weiter

BAYERs YASMINELLE auf der Anklagebank

Am heutigen Dienstag findet der Schadensersatz-Prozess der Arznei-Geschädigten Felicitas Rohrer gegen den BAYER-Konzern vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe seine Fortsetzung. Die 36 Jahre alte Frau hatte das Verhütungsmittel YASMINELLE mit dem Wirkstoff Drospirenon eingenommen und im Juli 2009 eine beidseitige Lungen-Embolie mit akutem Atem- und Herzstillstand davongetragen. Nur durch eine Notoperation gelang es den ÄrztInnen damals, ihr Leben zu retten.

„Medikamente mit höherem Thrombose-Risiko, ohne einen Zusatznutzen, gehören nach wie vor nicht auf den Markt, und ich kämpfe weiterhin dafür, dass BAYER Verantwortung für meine erlittenen irreparablen Schäden übernimmt“, erklärte Rohrer gegenüber dem Südkurier.

YASMINELLE gehört zu den Kontrazeptiva der vierten Generation. Während es bei 9 bis 12 von 10.000 Frauen, welche diese Pharmazeutika anwenden, zu Blutgerinnseln kommt, ist das nur bei 5 bis 7 von 10.000 derjenigen Frauen der Fall, die Pillen mit den Wirkstoffen Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat nutzen. Auf Anordnung des „Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizin-Produkte“ (BfArM) müssen BAYER und die anderen Hersteller deshalb bereits seit 2009 vor dieser besonderen Gesundheitsgefährdung warnen. In den USA zogen 12.000 Betroffene darüber hinaus mit Erfolg vor Gericht und erstritten Schadensersatz-Zahlungen in Höhe von rund zwei Milliarden Dollar.

„Die Faktenlage ist eindeutig. 19 Todesfälle gehen allein in der Bundesrepublik auf YASMINELLE & Co. zurück. Auch in Deutschland sollte es die Justiz endlich einmal wagen, gegen Konzerne vorzugehen, die aus reiner Profit-Gier die Gesundheit von Menschen aufs Spiel setzen“, so Marius Stelzmann von der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG).

BAYER steht hingegen weiter in Treue fest zu YASMINELLE & Co. Das Unternehmen spricht von „schweren, aber seltenen Nebenwirkungen“ und attestiert seinen Drospirenon-Präparaten YAZ, YASMIN und YASMINELLE „ein positives Nutzen/Risiko-Profil“. Im Geschäftsjahr 2020 betrug der Umsatz mit diesen Produkten 670 Millionen Euro.

Pressekontakt:
Jan Pehrke 0211/30 58 49