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Beitrag veröffentlicht im Juni 2021

[Fehlurteil] Presse-Information CBG vom 25.06.2021

CBG Redaktion

Verhütungsmittel-Geschädigte verliert Prozess

Fatales Fehlurteil

Am heutigen Freitag hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Klage der Arznei-Geschädigten Felicitas Rohrer gegen BAYER abgewiesen. Die 37 Jahre alte Frau forderte vom Leverkusener Multi Schadensersatz, weil sie nach der Einnahme des Verhütungsmittels YASMINELLE eine beidseitige Lungen-Embolie mit akutem Atem- und Herzstillstand erlitten hatte. Obwohl diese „Nebenwirkung“ des Medikaments seit Langem bekannt ist, sprach das Gericht den Global Player frei.

„Das ist ein Skandal-Urteil. In den USA haben bisher schon 12.000 Leidensgenossinnen von Felicitas Rohrer Recht bekommen und insgesamt zwei Milliarden Dollar Schmerzensgeld von BAYER erhalten. Hierzulande aber kuscht die Justiz vor der Macht der Konzerne“, konstatiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Das Mittel YASMINELLE mit dem Wirkstoff Drospirenon gehört zu den Kontrazeptiva der vierten Generation. Während es bei 9 bis 12 von 10.000 Frauen, welche diese Pharmazeutika oder diejenigen der 3. Generation gebrauchen, zu Blutgerinnseln kommt, ist das nur bei 5 bis 7 von 10.000 derjenigen Frauen der Fall, die Pillen mit den älteren Wirkstoffen Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat nutzen. Auf Anordnung des „Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizin-Produkte“ (BfArM) müssen BAYER und die anderen Hersteller deshalb bereits seit 2009 vor dieser besonderen Gesundheitsgefährdung warnen.

Frankreich ging noch einen Schritt weiter. Dort wies die Politik die Krankenkassen an, die Kosten für Verhütungsmittel der 3. und 4. Generation nicht länger zu erstatten. „Ein solcher Schritt ist in Deutschland überfällig. So könnten jährlich bis zu 1.700 Thrombosen verhindert werden“, hält Stelzmann fest.

So aber greift hierzulande noch über die Hälfte aller Frauen, die mit Hormon-Präparaten verhüten, zu Pillen der 3. oder 4. Generation, was den Herstellern Riesen-Profite einbringt. Im Geschäftsjahr 2020 machte BAYER mit den Drospirenon-Präparaten YAZ, YASMIN und YASMINELLE einen Umsatz von 670 Millionen Euro.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Dicamba] Presse-Information CBG vom 10.06.2021

CBG Redaktion

Nach Millionen-Schäden durch das BAYER-Pestizid für US-Landwirtinnen:

Neue Dicamba-Klagen in den USA

In den USA sehen sich BAYER und BASF mit neuen Klagen wegen der Risiken und Nebenwirkungen des Pestizids Dicamba konfrontiert, das die beiden Konzerne hauptsächlich in Kombination mit gentechnisch gegen die Substanz immunisierten Gewächsen anbieten. Der Wind treibt das Herbizid nämlich zu Ackerfrüchten hin, die dem Stoff nichts entgegenzusetzen haben und deshalb eingehen. 57 Wein-Anbauerinnen und vier WeiterverarbeiterInnen machen wegen dieser Abdrift auf einer Fläche von 1.200 Hektar Schädigungen an Weinreben geltend und fordern eine Kompensation in Höhe von 114 Millionen Dollar plus 228 Millionen Dollar Strafe. Zudem zog ein Imker vor Gericht, weil die chemische Keule seine Bienenvölker dezimierte und der Pflanzen-Kahlschlag den Tieren Pollen und Nektar nahm, sodass die Honig-Produktion einbrach.

Zwei weitere Prozesse in Sachen „Dicamba“ laufen bereits seit Längerem. Darüber hinaus schloss der Leverkusener Multi im Juni 2020 mit rund 170 KlägerInnen einen Vergleich, der ihn zu einer Zahlung von 400 Millionen Dollar verpflichtete. Trotzdem lässt das Unternehmen auf das Ackergift nichts kommen. „BAYER ist von der Sicherheit und dem Nutzen des Herbizids XTENDIMAX überzeugt. Wir werden diese Technologie auch weiterhin verteidigen“, ließ der Gen-Gigant verlauten.

Unterdessen stellte die US-amerikanische Umweltbehörde EPA das Ergebnis einer internen Revision vor und räumte schwere Mängel bei der Dicamba-Zulassung im Jahr 2018 ein. Donald Trumps hatte der Behörde gleich zu Beginn seiner Amtszeit eine neue Führungsspitze verpasst, die sich offenbar massiv in den Prüfungsprozess einschaltete. „In unseren Interviews nannten die Wissenschaftler der Pestizid-Abteilung Beispiele dafür, dass wissenschaftliche Analysen geändert wurden, um die politischen Entscheidungen leitender Beamter zu unterstützen“, heißt es in dem Bericht. So fehlten dann in den Abschluss-Dokumenten plötzlich Passagen über das Gefährdungspotenzial von Dicamba. Auch erhielten die ExpertInnen die Anweisung, sich bei der Sichtung der Unterlagen ausschließlich auf Daten der Hersteller zu stützen. „Die Wissenschaft selber können wir nicht ändern, aber unsere Politik basiert nicht immer auf deren Ergebnissen“, zitiert der Report einen frustrierten EPA-Beschäftigten. Der niederschmetternde Befund veranlasst die AutorInnen der Untersuchung, eine Reihe von Reformen zur Wahrung der Unabhängigkeit der Einrichtung anzumahnen.

„Dicamba ist genauso wenig sicher wie Glyphosat und deshalb auf dem besten Wege, eine vergleichbare juristische Karriere hinzulegen. Der BAYER-Konzern muss endlich Sicherheit vor Profit stellen und ungefährlichere Agro-Chemikalien herstellen, wenn er schon nicht mehr in biologische Produkte investieren will“, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren abschließend.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11