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Beitrag veröffentlicht im November 2021

[Glyphosat] Presse-Information vom 22.11.21

CBG Redaktion

Gericht weist Einspruch ab

BAYER verliert Glyphosat-Prozess

 
 
Die Glyphosat-Geschädigten Alberta und Alva Pilliod haben den Prozess gegen die BAYER-Tochter MONSANTO endgültig gewonnen. Am vergangenen Mittwoch wies der „California Supreme Court“ den Einspruch des Leverkusener Multis gegen das Urteil des Berufungsgerichts ab. Der „Court of Appeal“ hatte den Anspruch der beiden RentnerInnen auf Schadensersatz am 9. August für berechtigt erklärt. „MONSANTOS Verhalten zeigte eine rücksichtslose Missachtung der Gesundheit und Sicherheit der vielen ahnungslosen Verbraucher“, befand er damals. Der Court bescheinigte dem seit 2018 zum Leverkusener Multi gehörenden Unternehmen einen „unnachgiebigen Unwillen, die Öffentlichkeit über die Krebs-Gefahren zu informieren“ und bezeichnete diese Praxis als notorisch. „Über einen Zeitraum von vielen Jahren hinweg bestand MONSANTOs Verhalten immer wieder aus solchen Aktionen, motiviert durch das Streben nach Verkäufen und Profit“, konstatierten die RichterInnen.
 
BAYER muss den Pilliods nun 86,7 Millionen Dollar an Strafe und Schmerzensgeld zahlen. Sie hatten auf ihren Grundstücken über 30 Jahre lang das unter dem Produktnamen ROUNDUP vermarktete Glyphosat genutzt. 2011 erkrankte Alva am Non-Hodgkin-Lymphom (NHL), einer speziellen Art des Lymphdrüsen-Krebses, 2015 seine Frau. Zwei Jahre später reichte das Ehepaar Klage ein. Erstinstanzlich bekam es 2019 zwei Milliarden Dollar zugesprochen. Später reduzierte der „Alameda County Superior Court“ die Summe auf die jetzt letztinstanzlich bestätigten 86,7 Millionen Dollar.
 
Trotz der Niederlage lässt der Agro-Riese immer noch nichts auf das Pestizid kommen. „Wir stehen weiterhin fest hinter der Sicherheit von ROUNDUP, eine Position, die sowohl von den Regulierungsexperten weltweit als auch von dem überwältigenden Gewicht von vier Dekaden umfangreicher Forschung gestützt wird“, erklärte das Unternehmen nach der Entscheidung vom Mittwoch.
 
Der Global Player hat erst eines der fünf seit 2018 zu Gericht gegangenen Verfahren gewonnen. Die Möglichkeit, sich mit den insgesamt rund 125.000 KlägerInnen in einer großen Lösung außergerichtlich zu einigen, schlug der Agro-Riese aus. Ende Mai ließ er die Vergleichsverhandlungen nach fast zwei Jahren Dauer platzen.
 
Mit Anwaltsbüros, die 98.000 der 125.000 NHL-PatientInnen vertreten und zu den größten der Branche zählen, hat das Unternehmen sich mittlerweile auf Entschädigungen verständigt. Dafür verpflichteten die Rechtsfirmen sich, keine Glyphosat-Fälle mehr anzunehmen. Auch die Kanzlei der Pilliods unterschrieb diese Verzichtserklärung. Neuerkrankte haben es so inzwischen schwer, juristischen Beistand zu finden. „Die Vergleichsverhandlungen scheiterten hauptsächlich, weil BAYER sich vor zukünftigen Klagen schützen wollte. Jetzt versucht es der Multi auf diesem Weg“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).
 
Die Gespräche mit den RechtsvertreterInnen der restlichen 27.000 Betroffenen verlaufen indessen zäh. „Viele Glyphosat-Geschädigte werden sterben, ohne je Schmerzengeld von BAYER erhalten zu haben“, prophezeit Stelzmann deshalb: „Es ist ein Skandal, dass große und renommierte Anwaltskanzleien sich gegenüber BAYER verpflichten, keine Glyphosat-Klagen anzunehmen. Glyphosat muss sofort vom Markt. Mensch und Umwelt müssen auf Kosten des Konzerns vollumfänglich entschädigt werden, die verantwortlichen ManagerInnen gehören vor ein Strafgericht.“

[Neuroleptika] Presse-Information vom 16.11.21

CBG Redaktion

CBG zum Kongress „Das Elend der Verschickungskinder“

Auch BAYER steht in der Verantwortung

 
Am kommenden Donnerstag beginnt auf der Insel Borkum der Kongress „Das Elend der Verschickungskinder“. Zu diesem Elend, das die Kinder während ihrer mehrwöchigen Aufenthalte in den Kurheimen erleiden mussten, gehörte neben vielem anderem auch die Ruhigstellung mit BAYER-Arzneien. Zudem dienten die Minderjährigen dem Pillen-Riesen als Versuchsobjekte für Pharmazeutika. Darum sieht die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) das Unternehmen in der Verantwortung. „Der BAYER-Konzern hat zum Leid der Verschickungskinder beigetragen. Er steht deshalb in der Pflicht, sein damaliges Handeln aufzuarbeiten und sich etwaigen Schadensersatzansprüchen der Betroffenen zu stellen“, konstatiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.
 
Acht bis zwölf Millionen Kinder und Jugendliche durchliefen schwerpunktmäßig in den 1950er bis 1970er Jahren Kuren im „Seehospiz ‚Kaiserin Friedrich’ Norderney“ und anderen Einrichtungen. Wobei die Gründe für die Verschickung variierten, sie reichten von konkreten medizinischen Indikationen bis hin zu mehr oder weniger vagen Motiven wie Erholungsbedürftigkeit, Entwicklungsrückstände oder „Milieuschäden“. Fast alle Häuser jedoch unterwarfen ihre Schützlinge einem unerbittlichen Regime aus körperlicher und psychischer Gewalt. So wurden Untergewichtige zur Nahrungsaufnahme gezwungen, und wenn ihnen der Mageninhalt wieder hochkam, mussten sie auch noch ihr Erbrochenes essen.
 
Die Verabreichung von sedierenden Medikamenten gehörte ebenfalls zum Reservoir. Dabei fanden nicht zuletzt Mittel des Leverkusener Multis Verwendung. Sein ATOSIL bekamen schon Dreijährige, ungeachtet der Tatsache, dass die Zulassung nur für Erwachsene mit einer diagnostizierten neurologischen Störung galt. Sogar junge AsthmatikerInnen erhielten ATOSIL-Gaben, obwohl diese Erkrankung eigentlich ein Ausschluss-Kriterium für die Anwendung darstellt. Dementsprechend verursachte das Präparat bei nicht wenigen Verschickungskindern Langzeit-Schäden, die eine Frühverrentung unvermeidlich machten. Die Epilepsie-Arzneien LUMINAL und LUMINETTEN nutzten die Kurheime ebenfalls zu dem, was einige WissenschaftlerInnen „unsichtbare Fixierung“ nennen. Damit nicht genug, führten MedizinerInnen dort auch Pharma-Tests durch. So erprobte etwa Dr. Walter Goeters im Seehospiz von Norderney BAYERs Entwurmungsmittel UVILON an 42 jungen ProbandInnen.
                                                                                                                
„Schon in Kinder- und Jugendpsychiatrien gab BAYER bis weit in die 1960er Jahre hinein Arznei-Tests in Auftrag, bevorzugt mit Heimkindern als Versuchskaninchen. Auch LUMINAL & Co. hatten sie ohne Ende zu schlucken. Darum wundert es nicht, dass der Konzern auch einen Beitrag zu der schwarzen Pädagogik leistete, die damals in den Verschickungsheimen grassierte und bis teilweise bis heute fortdauert, wie der Fall ‚Winterhoff’ zeigt“, so Marius Stelzmann abschließend.