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Beitrag veröffentlicht im Juni 2022

Heraus für die zivile Zeitenwende!

CBG Redaktion

CBG-Treffpunkt zur Demo für eine zivile Zeitenwende in Berlin:

2.Juli
Reiterstandbild Friedrichs des Großen,
Unter den Linden 9
13.45 Uhr

Meldet Euch an unter info@cbgnetwork.org

oder 0211 33 39 11

Keine 100 Milliarden für Rüstung! 100 Milliarden Euro für Klimaschutz, soziale Absicherung der schwächsten in der Gesellschaft und für ein Gesundheitssystem, dass nicht mehr auf dem Rücken von Pflegekräften kaputtprivatisiert wird!

BAYER und co. treten aufs Gas und wollen die Krise für sich nutzen. Der Verband der chemischen Industrie, der Lobbyverein, der auch BAYER/MONSANTO vertritt, fordert, dass der Steuerzahler für durch den Ukraine-Krieg erlittene Verluste aufkommt. Der Verband kennt in der Krise kein Halten mehr: Im Zuge der Ausnahmesituation soll alles abgeräumt werden, was die Chemiebranche stört. EEG-Umlage, angeblich zu hohe Energiesteuern, Kohleausstieg, Brüsseler Chemikalien-Strategie und das Lieferkettengesetz.

Unsere Gegenposition: Für einen sozial-ökologischen Umbau der Gesellschaft ist genug Geld da! Aber die Aufrüstung können wir nicht leisten, da sie uns soziale Gerechtigkeit, Frieden, Klima und die Umwelt kostet! Die CBG ruft auf: Beteiligt Euch am kommenden Samstag an der Demonstration für eine demokratische, zivile und soziale Zeitenwende!

Müll-Öfen laufen wieder an

CBG Redaktion

Presse-Information CBG vom 23.06.22

Ein Jahr nach der Chem„park"-Explosion

Weniger als ein Jahr nach der Chemie-Katastrophe vom 27. Juli 2021 läuft die Müllverbrennungsanlage des Leverkusener Chemie„parks" wieder an. Bereits vergangene Woche nahm die CURRENTA den Teilbetrieb auf. Aber der Chem„park"-Betreiber sah sich trotz aller Transparenz-Beteuerungen nicht genötigt, die BürgerInnen vorher über die Wiederinbetriebnahme zu informieren. Erst heute will er sich in der Wiesdorfer Bürgerhalle kritischen Fragen dazu stellen.

Bei der Explosion und dem anschließenden Brand von drei Tanks waren sieben Menschen getötet worden, 31 erlitten teils schwere Verletzungen. Nichtsdestotrotz hat die CURRENTA seither eifrig Lobby-Arbeit betrieben, um die Anlage schnellstmöglich wieder in Betrieb nehmen zu können. Der Konzern drängte: Bereits im März sollte es soweit sein. Doch das Land hatte der CURRENTA die Beauftragung eines unabhängigen Gutachtens zur Auflage gemacht.

Diese erstellte dann ein Team um Prof. Dr. Christian Jochum. Am 3.6.2022 erschien die Untersuchung, deren Schwerpunktsetzung auf schnelle Wiederinbetriebnahme Jochum mit folgenden Worten klarmacht: „Wegen der Bedeutung einer ordnungsgemäßen, sicheren Abfallentsorgung wurde vordringlich untersucht, ob und unter welchen Bedingungen es verantwortet werden kann, die Sonderabfallverbrennungsanlage schrittweise wieder in Betrieb zu nehmen."

Nicht „vordringlich" gestellt wurden hingegen Fragen, die die AnwohnerInnen und Umweltverbände umtreiben: Ist die Sondermüll-Verbrennung in direkter Nähe zu Wohngebieten nicht zu risikoreich, um weitergeführt zu werden? Entspricht die Anlage überhaupt noch dem heutigen Stand der Technik? All das stand nicht zur Debatte.

CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann kommentiert: „So erfüllte die Studie ihren Auftrag und kommt zu dem bestellten Schluss, dass eine – so wörtlich ‚eingeschränkte 1. Wiederinbetriebnahme der VA-1 (Verbrennungsanlage) möglich und verantwortbar' ist. Eine Beruhigungspille aus dem Hause BAYER und CURRENTA."

Zur Explosion vom 27.Juli 2021 heißt es: „Aus den bisher durchgeführten Untersuchungen zur Unfallursache hat sich ergeben, dass bei dem aus Dänemark angelieferten, temperatur-empfindlichen Abfall nicht alle benötigten Informationen über die Gefährlichkeit des Abfalls, wie z. B. die Neigung zur Zersetzung bei gleichzeitiger Selbsterwärmung und Volumenausdehnung, vorlagen. Darüber hinaus waren die sonstigen mitgelieferten Informationen über die Temperaturempfindlichkeit des Abfalls nach bisherigen Erkenntnissen beim Bedienpersonal der SMVA nicht vollständig vorhanden. Diese Informationsdefizite im Gesamtprozess von der Abfallerzeugung über den Transport bis zur Verbrennung führte dazu, dass der Abfall über der Selbsterwärmungstemperatur gehandhabt und in Tank Nummer 3 gelagert wurde, sich bei steigendem Druck immer weiter erwärmte und schließlich die Explosion des Tanks auslöste."

Marius Stelzmann dazu: „Die Entsorgung von giftigen Abfällen, die vorher durch die halbe Welt transportiert wurden, war vor der Katastrophe zentraler Teil des lukrativen Geschäftsmodells der CURRENTA. Nun zeigt die Studie, dass das als erheblicher Risikofaktor mitauslösend für die Katastrophe im vergangenen Juli war. Damit stellt sich natürlich die Frage nach der gesellschaftlichen und rechtlichen Verantwortung. Werden die EntscheidungsträgerInnen, die dieses Modell implementiert haben, für ihre Mitverantwortung für die Explosion bestraft? Und: Muss CURRENTA für die entstandenen Schäden geradestehen?"

Die GutachterInnen empfehlen naheliegenderweise, vorerst keine wärmeempfindlichen und andere besonders gefährlichen Stoffe mehr zu entsorgen und sich auf Müll aus den CURRENTA-Chem„parks" oder dem regionalen Umfeld zu beschränken. CURRENTAs Chem„park"-Leiter Lars Friedrich klagt allerdings jetzt schon öffentlich über den „eingeschränkten" Betrieb, denn „wirtschaftlich ist das noch nicht".

Stelzmann dazu: „Das ist ein Warnsignal. Für Anwohner, für Beschäftigte, für die Bevölkerung von Leverkusen. CURRENTA will den großdimensionalen Wiedereinstieg in den Mülltourismus – in der jahrzehntealten von BAYER erbauten Anlage. BAYER hat die Risiken der gefährlichen Sondermüllverbrennung auf CURRENTA abgewälzt. CURRENTA will sie auf die Allgemeinheit abwälzen – und damit reich werden. Dieses Geschäftsmodell müssen wir stoppen."

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren lehnt eine Wiederinbetriebnahme des Entsorgungszentrums auf Raten ab. „Es reicht nicht aus, ein paar Risiken auszuschließen um ein sicheres Betreiben der Öfen zu gewährleisten, so wie es das Gutachten tut. Es räumt selbst ein, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zur Klärung der Explosionsursache noch andauern und verschiedene andere Gutachten, etwa zur Sicherheitskultur bei der CURRENTA oder zur Schleichleckage in einem Tank mit „Ereignis-Wasser", noch nicht in einer finalen Fassung vorliegen", so Stelzmann abschließend.

Pressekontakt:

Marius Stelzmann 0211/33 39 11

presse@cbgnetwork.org

BAYER scheitert mit Plan B in Sachen „Glyphosat“

CBG Redaktion

Presse-Information CBG vom 20.06.22

Kein Grundsatz-Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA

Der BAYER-Konzern muss im Rechtsstreit um das umstrittene Pestizid Glyphosat seiner Tochterfirma MONSANTO erneut eine Niederlage einstecken. Nachdem der Agro-Riese die Vergleichsverhandlungen mit den AnwältInnen der rund 138.000 Geschädigten im Mai 2021 hatte platzen lassen, setzte er auf ein Grundsatz-Urteil des Supreme Courts in seinem Sinne, „wodurch die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat in den USA weitgehend beendet würden". Doch dazu kommt es jetzt nicht: Der Oberste Gerichtshof nahm den Fall „Edwin Hardeman v. MONSANTO" gar nicht erst zur Entscheidung an. Er hatte die Biden-Administration im Dezember 2021 um Amtshilfe in der Causa gebeten, die fünf Monate später durch die Generalstaatsanwältin Elisabeth Prelogar erfolgte. Sie riet dem Supreme Court, BAYERs Antrag abzulehnen, woran die RichterInnen sich dann auch hielten.

Der Leverkusener Multi hatte in seiner Petition gravierende Versäumnisse des kalifornischen Ninth Circuits als Vorinstanz geltend gemacht und dem Gericht die Berechtigung abgesprochen, in der juristischen Auseinandersetzung ein Urteil nach Landesrecht zu fällen. Er reklamierte Bundesrecht für die Angelegenheit, weil die „Environment Protection Agency" (EPA) als Bundesbehörde die Agro-Chemikalie bundesweit zugelassen und ihr Unbedenklichkeit bescheinigt habe, und sah demzufolge den Obersten Gerichthof als zuständige Instanz an. „Die Fehler des Ninth Circuit bedeuten, dass ein Unternehmen für die Vermarktung eines Produkts ohne Krebs-Warnung hart bestraft werden kann, obwohl es nahezu universellen wissenschaftlichen und regulatorischen Konsens darüber gibt, dass das Produkt nicht krebserregend ist und die verantwortliche Bundesbehörde eine solche Warnung sogar verboten hat", argumentierte der Global Player.

Elisabeth Prelogar ließ das nicht gelten. Ihrer Ansicht nach erlaubt das Pestizid-Recht den einzelnen Bundesstaaten, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese den darin festgelegten Regelungen nicht explizit widersprechen. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird", hielt die Juristin fest. Überdies distanzierte sich Prelogar von der Parteinahme der EPA in dem Hardeman-Verfahren. Vom damaligen Präsidenten Donald Trump auf Linie gebracht, hatte die Agency nämlich in Tateinheit mit dem Justizministerium das in den USA bestehende „Amicus Curiae"-Recht genutzt, um in das Berufungsverfahren einzugreifen und auf Freispruch für BAYER zu plädieren. „Im Angesicht der Entscheidung des Berufungsgerichts und des Regierungswechsels haben die Vereinigten Staaten ihre dort dargelegten Argumente überprüft", erklärte sie.

Und noch von einer anderen Seite her bekam die „Environment Protection Agency" unlängst wegen ihrer industrie-freundlichen Haltung in der Trump-Ära Druck. Am 17. Juni erklärte ein US-Gericht die verläufige Glyphosat-Zulassung der Umweltbehörde aus dem Jahr 2020 teilweise für ungültig. „Die Fehler der EPA bei der Bewertung des Risikos für die menschliche Gesundheit sind schwerwiegend", konstatierte der „9th U.S. Circuit Court of Appeals".

„Nun ist auch BAYERs Plan B in Sachen „Glyphosat" gescheitert. Für einen Plan C ist jetzt – sechs Jahre nach der ersten Klage und vier Jahre nach dem ersten RichterInnen-Spruch – keine Zeit mehr. Der Konzern darf die Milliarden-Einnahmen durch das Herbizid nicht länger mit den Kosten verrechnen, die seine Risiken und Nebenwirkungen verursachen. Es führt kein Weg an einem Verkaufsstopp und an einer sofortigen Entschädigung aller krebskranken KlägerInnen vorbei", so Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

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Marius Stelzmann 0211/33 39 11

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[Glyphosatzulassung] Presse-Information CBG vom 20.06.22

CBG Redaktion

RichterInnen machen schwere Fehler bei der Risiko-Bewertung aus

US-Gericht kassiert Glyphosat-Zulassung

Erneut hatte eine industrie-freundliche Entscheidung, welche die US-amerikanische Umweltbehörde EPA in der Trump-Ära traf, vor Gericht keinen Bestand. Am 17. Juni erklärte der „9th U.S. Circuit Court of Appeals„ die im Januar 2020 gewährte vorläufige Glyphosat-Zulassung in Teilen für ungültig. „Die Fehler der EPA bei der Bewertung des Risikos für die menschliche Gesundheit sind schwerwiegend“, heißt es in dem Urteil. Die RichterInnen gaben damit der Klage des „Natural Resources Defense Councils„ und des „Pesticide Action Network North America“ statt und ließen der Behörde bis zum 1. Oktober 2022 Zeit für eine neue Überprüfung des Herbizids. Dem Gremium zufolge hat die „Environment Protection Agency„ bei dem Zulassungsverfahren gegen ihre eigenen Richtlinien zur Interpretation von Studien und zur Einschätzung von Krebsgefahren verstoßen und sich zudem über Bedenken des eigenen wissenschaftlichen Beirats hinweggesetzt. Im Einzelnen monierte es unter anderem einen selektiven Umgang mit Daten und konstatierte eine „Missachtung von Tumor-Bildungen bei hohen Dosen“. Die Verstöße gegen gängige ForscherInnen-Standards, die das Gericht feststellte, gleichen teilweise bis ins Detail denjenigen, die Dr. Peter Clausing vom „Pestizid Aktions-Netzwerk„ und Dr. Angeliki Lyssimachou von der „Health and Environment Alliance“ bei der EU-Bewertung von Glyphosat ausgemacht und in dem Bericht „How the EU risks greenlighting a pesticide linked to cancer„ dokumentiert hatten. „Das Urteil aus den USA wirft auch noch einmal ein neues Licht auf die Glyphosat-Zulassungsverlängerung der Europäischen Union vom November 2017“, befindet Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren deshalb: „Darum sollten die EU-Behörden, die sich im Augenblick wieder mit dem Ackergift befassen, es genau lesen.„ Die BAYER-Tochter MONSANTO nahm als Beigeladene an dem Prozess teil. Ihre AnwältInnen bestritten den Umweltverbänden schlicht die Klage-Berechtigung, weil der von den Organisationen geltend gemachte Schaden nicht im direkten Zusammenhang mit der Glyphosat-Genehmigung der EPA vom Januar 2020 stehe. Damit vermochten sie sich allerdings nicht durchzusetzen. „MONSANTO argumentiert nicht überzeugend, dass das Kausalitätserfordernis nicht erfüllt sei“, so der 9th Circuit. In einer Stellungnahme zu dem Votum verteidigte der Leverkusener Multi das Vorgehen der EPA in Sachen „Glyphosat„ als sorgfältig und hielt weiter in Treue fest zu dem Pestizid. „In mehr als vier Jahrzehnten wurde festgestellt, das Herbizide auf Glyphosat-Basis sicher verwendet werden können und nicht krebserregend sind“, so der Agro-Riese. Daran dürften jetzt jedoch noch mehr Menschen zweifeln. „Die Haltung der EPA zu Glyphosat spielte bei BAYERs Verteidigung des Mittels immer eine große Rolle. Diese Strategie fällt nun wie ein Kartenhaus zusammen. Das Unternehmen muss das endlich einsehen, die Agro-Chemikalie sofort vom Markt nehmen und schnell eine Einigung mit allen Glyphosat-Geschädigten erzielen", fordert CBG-Geschäftsführer Stelzmann abschließend. Pressekontakt: Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Fehlentscheidung] Presse-Information CBG vom 02.06.22

CBG Redaktion

EU-Chemikalienagentur: Glyphosat nicht krebserregend

Eine krasse Fehlentscheidung!

Die Europäische Chemikalien-Agentur ECHA stuft das Pestizid Glyphosat trotz erdrückender Beweislast nicht als krebserregend ein. Erneut setzt sie sich damit über die Klassifikation der „Internationalen Agentur für Krebsforschung“ der Weltgesundheitsorganisation WHO hinweg, die dem Mittel im Jahr 2015 bescheinigte, „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ zu sein. Dabei haben zahlreiche danach publizierte Studien den Befund noch einmal erhärtet. Das europäische „Ban Glyphosate“-Bündnis, dem die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) angehört, kritisiert die Entscheidung deshalb scharf. „Wieder einmal hat sich die ECHA einseitig auf die Studien und Argumente der Industrie verlassen. Und das, obwohl eine kürzlich durchgeführte Überprüfung von Industrie-Studien zur DNA-schädigenden Wirkung von Glyphosat durch WissenschaftlerInnen des Wiener Krebsforschungsinstituts zu dem Ergebnis kam, dass nur zwei von 35 Industrie-Studien als „zuverlässig“, 15 weitere als „teilweise zuverlässig“ angesehen werden können und 18 dieser Studien aufgrund erheblicher Abweichungen von den geltenden Test-Richtlinien als „nicht zuverlässig“ eingestuft werden müssen“, heißt es in der Presseerklärung. Auch hat die ECHA sich wiederum nur mit dem Wirkstoff Glyphosat selbst beschäftigt, nicht aber mit dem von der BAYER-Tochter MONSANTO unter dem Namen „ROUND UP“ vertriebenen Enderzeugnis. Da dieses noch viele Beistoffe enthält, erhöht sich nach Meinung vieler WissenschaftlerInnen das Gefährdungspotenzial. Das räumt sogar MONSANTO ein, wie aus firmen-internen Unterlagen hervorgeht, die in den Schadensersatz-Verfahren als Beweismittel dienten. So schrieb der Toxikologe William Heydens in einer E-Mail an eine Kollegin: „Glyphosat ist OK, aber das formulierte Produkt verursacht den Schaden.“ Die ECHA beschränkt sich in dem Begutachtungsprozess auf die unmittelbaren Gesundheitsgefahren, die umfassende Risiko-Bewertung, die alle Effekte des Herbizids auf Mensch, Tier und Umwelt in den Blick nimmt, obliegt der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Sie hat unlängst angekündigt, länger als vorgesehen für ihre Bewertung des Pestizids zu brauchen, dessen Zulassung Ende des Jahres ausläuft, weil die Sichtung des während der EU-Konsultationen eingegangenen umfangreichen Materials zu den Risiken und Nebenwirkungen der Agro-Chemikalie mehr Zeit in Anspruch nimmt. „Nun steht zu hoffen, dass die Beurteilung der Lebensmittel-Behörde wirklich nach dem neuesten Stand der Wissenschaft erfolgt. Die EFSA hätte dies jedoch gut noch 2022 schaffen können. Durch die Verschiebung darf BAYER jetzt ein Pestizid mit ungeklärtem Status noch rund ein Jahr weiterverkaufen und so noch einmal Millionen Euro einstreichen. Nicht von ungefähr hat die EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sich ‚zutiefst besorgt’ über die Verzögerung gezeigt“, konstatiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann. https://www.pan-europe.info/press-releases/2022/05/glyphosate-echa-classification-denial-science-and-disrespect-eu-law Pressekontakt: Marius Stelzmann 0211/33 39 11