Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Beitrag veröffentlicht im “Tag: 20. Juni 2022

BAYER scheitert mit Plan B in Sachen „Glyphosat“

CBG Redaktion

Presse-Information CBG vom 20.06.22

Kein Grundsatz-Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA

Der BAYER-Konzern muss im Rechtsstreit um das umstrittene Pestizid Glyphosat seiner Tochterfirma MONSANTO erneut eine Niederlage einstecken. Nachdem der Agro-Riese die Vergleichsverhandlungen mit den AnwältInnen der rund 138.000 Geschädigten im Mai 2021 hatte platzen lassen, setzte er auf ein Grundsatz-Urteil des Supreme Courts in seinem Sinne, „wodurch die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat in den USA weitgehend beendet würden". Doch dazu kommt es jetzt nicht: Der Oberste Gerichtshof nahm den Fall „Edwin Hardeman v. MONSANTO" gar nicht erst zur Entscheidung an. Er hatte die Biden-Administration im Dezember 2021 um Amtshilfe in der Causa gebeten, die fünf Monate später durch die Generalstaatsanwältin Elisabeth Prelogar erfolgte. Sie riet dem Supreme Court, BAYERs Antrag abzulehnen, woran die RichterInnen sich dann auch hielten.

Der Leverkusener Multi hatte in seiner Petition gravierende Versäumnisse des kalifornischen Ninth Circuits als Vorinstanz geltend gemacht und dem Gericht die Berechtigung abgesprochen, in der juristischen Auseinandersetzung ein Urteil nach Landesrecht zu fällen. Er reklamierte Bundesrecht für die Angelegenheit, weil die „Environment Protection Agency" (EPA) als Bundesbehörde die Agro-Chemikalie bundesweit zugelassen und ihr Unbedenklichkeit bescheinigt habe, und sah demzufolge den Obersten Gerichthof als zuständige Instanz an. „Die Fehler des Ninth Circuit bedeuten, dass ein Unternehmen für die Vermarktung eines Produkts ohne Krebs-Warnung hart bestraft werden kann, obwohl es nahezu universellen wissenschaftlichen und regulatorischen Konsens darüber gibt, dass das Produkt nicht krebserregend ist und die verantwortliche Bundesbehörde eine solche Warnung sogar verboten hat", argumentierte der Global Player.

Elisabeth Prelogar ließ das nicht gelten. Ihrer Ansicht nach erlaubt das Pestizid-Recht den einzelnen Bundesstaaten, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese den darin festgelegten Regelungen nicht explizit widersprechen. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird", hielt die Juristin fest. Überdies distanzierte sich Prelogar von der Parteinahme der EPA in dem Hardeman-Verfahren. Vom damaligen Präsidenten Donald Trump auf Linie gebracht, hatte die Agency nämlich in Tateinheit mit dem Justizministerium das in den USA bestehende „Amicus Curiae"-Recht genutzt, um in das Berufungsverfahren einzugreifen und auf Freispruch für BAYER zu plädieren. „Im Angesicht der Entscheidung des Berufungsgerichts und des Regierungswechsels haben die Vereinigten Staaten ihre dort dargelegten Argumente überprüft", erklärte sie.

Und noch von einer anderen Seite her bekam die „Environment Protection Agency" unlängst wegen ihrer industrie-freundlichen Haltung in der Trump-Ära Druck. Am 17. Juni erklärte ein US-Gericht die verläufige Glyphosat-Zulassung der Umweltbehörde aus dem Jahr 2020 teilweise für ungültig. „Die Fehler der EPA bei der Bewertung des Risikos für die menschliche Gesundheit sind schwerwiegend", konstatierte der „9th U.S. Circuit Court of Appeals".

„Nun ist auch BAYERs Plan B in Sachen „Glyphosat" gescheitert. Für einen Plan C ist jetzt – sechs Jahre nach der ersten Klage und vier Jahre nach dem ersten RichterInnen-Spruch – keine Zeit mehr. Der Konzern darf die Milliarden-Einnahmen durch das Herbizid nicht länger mit den Kosten verrechnen, die seine Risiken und Nebenwirkungen verursachen. Es führt kein Weg an einem Verkaufsstopp und an einer sofortigen Entschädigung aller krebskranken KlägerInnen vorbei", so Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Pressekontakt:

Marius Stelzmann 0211/33 39 11

presse@cbgnetwork.org

[Glyphosatzulassung] Presse-Information CBG vom 20.06.22

CBG Redaktion

RichterInnen machen schwere Fehler bei der Risiko-Bewertung aus

US-Gericht kassiert Glyphosat-Zulassung

Erneut hatte eine industrie-freundliche Entscheidung, welche die US-amerikanische Umweltbehörde EPA in der Trump-Ära traf, vor Gericht keinen Bestand. Am 17. Juni erklärte der „9th U.S. Circuit Court of Appeals„ die im Januar 2020 gewährte vorläufige Glyphosat-Zulassung in Teilen für ungültig. „Die Fehler der EPA bei der Bewertung des Risikos für die menschliche Gesundheit sind schwerwiegend“, heißt es in dem Urteil. Die RichterInnen gaben damit der Klage des „Natural Resources Defense Councils„ und des „Pesticide Action Network North America“ statt und ließen der Behörde bis zum 1. Oktober 2022 Zeit für eine neue Überprüfung des Herbizids. Dem Gremium zufolge hat die „Environment Protection Agency„ bei dem Zulassungsverfahren gegen ihre eigenen Richtlinien zur Interpretation von Studien und zur Einschätzung von Krebsgefahren verstoßen und sich zudem über Bedenken des eigenen wissenschaftlichen Beirats hinweggesetzt. Im Einzelnen monierte es unter anderem einen selektiven Umgang mit Daten und konstatierte eine „Missachtung von Tumor-Bildungen bei hohen Dosen“. Die Verstöße gegen gängige ForscherInnen-Standards, die das Gericht feststellte, gleichen teilweise bis ins Detail denjenigen, die Dr. Peter Clausing vom „Pestizid Aktions-Netzwerk„ und Dr. Angeliki Lyssimachou von der „Health and Environment Alliance“ bei der EU-Bewertung von Glyphosat ausgemacht und in dem Bericht „How the EU risks greenlighting a pesticide linked to cancer„ dokumentiert hatten. „Das Urteil aus den USA wirft auch noch einmal ein neues Licht auf die Glyphosat-Zulassungsverlängerung der Europäischen Union vom November 2017“, befindet Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren deshalb: „Darum sollten die EU-Behörden, die sich im Augenblick wieder mit dem Ackergift befassen, es genau lesen.„ Die BAYER-Tochter MONSANTO nahm als Beigeladene an dem Prozess teil. Ihre AnwältInnen bestritten den Umweltverbänden schlicht die Klage-Berechtigung, weil der von den Organisationen geltend gemachte Schaden nicht im direkten Zusammenhang mit der Glyphosat-Genehmigung der EPA vom Januar 2020 stehe. Damit vermochten sie sich allerdings nicht durchzusetzen. „MONSANTO argumentiert nicht überzeugend, dass das Kausalitätserfordernis nicht erfüllt sei“, so der 9th Circuit. In einer Stellungnahme zu dem Votum verteidigte der Leverkusener Multi das Vorgehen der EPA in Sachen „Glyphosat„ als sorgfältig und hielt weiter in Treue fest zu dem Pestizid. „In mehr als vier Jahrzehnten wurde festgestellt, das Herbizide auf Glyphosat-Basis sicher verwendet werden können und nicht krebserregend sind“, so der Agro-Riese. Daran dürften jetzt jedoch noch mehr Menschen zweifeln. „Die Haltung der EPA zu Glyphosat spielte bei BAYERs Verteidigung des Mittels immer eine große Rolle. Diese Strategie fällt nun wie ein Kartenhaus zusammen. Das Unternehmen muss das endlich einsehen, die Agro-Chemikalie sofort vom Markt nehmen und schnell eine Einigung mit allen Glyphosat-Geschädigten erzielen", fordert CBG-Geschäftsführer Stelzmann abschließend. Pressekontakt: Marius Stelzmann 0211/33 39 11