Beitrag veröffentlicht im “Tag: 13. April 2023”
Auf der Hauptversammlung sprechen:
Matthias Wolfschmidt, Stiftung Aurelia Hier geht es zur Rede Bernd Rodekohr, Stiftung Aurelia Hier geht es zur Rede Franz Wagle, Verein ehemaliger Heimkinder in Schleswig-Holstein e.V. Günter Wulf, Verein ehemaliger Heimkinder in Schleswig-Holstein e.V. Alice Werner, Parents for Future Leverkusen Petra Heller, Parents for Future Leverkusen Dr. Peter Clausing, Pestizid-Aktions-Netzwerk e.V. (PAN) Hier geht es zur Rede Annemarie Botzki, Foodwatch Hier geht es zur Rede Dr. Gottfried Arnold, CBG Hier geht es zur Rede Marco Jenni, March against BAYER and SYNGENTA Ludwig Essig, Netzwerk gerechter Welthandel, Umweltinstitut München Hier geht es zur Rede Margret-Rose Pyka, Bund der Duogynongeschädigten (BdD) Regina Sonk, Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) Eliane Fernandes-Ferreira, Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) Marius Stelzmann, CBG Jan Pehrke, CBG Hier geht es zur Rede
Als RednerInnen für die Kundgebung vor der Konzernzentrale konnten wir bisher gewinnen:
Fridays for Future
Secrets Toxiques
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)
Die Linke Leverkusen
Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023
Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 5 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:Gegenantrag zu TOP 5:
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Der Aufsichtsrat schlägt eine zu hohe Vorstandsvergütung vor. Zahlungen, die um ein Vielfaches über dem Durchschnittsjahresgehalts von BAYERs Tarif-Beschäftigten liegen, sind weder nach innen noch nach außen hin vermittelbar. Zudem koppelt das Unternehmen einen großen Teil des Honorars an die Steigerung der Profitablität der Geschäfte und schafft damit Fehlanreize. Darum möchten wir die AktionärInnen auffordern, dem Vergütungsbericht in der vorliegenden Form die Zustimmung zu verweigern. Der Vergütungsbericht legt als Zielvergütung für den Vorstandsvorsitzenden nicht weniger als 7,8 Millionen Euro. Die Bezüge der anderen Vorstandsmitglieder bewegen sich in einem Rahmen von 3,3 bis 4,5 Millionen Euro. Das ist viel zu viel. Überdies bindet der Konzern die erfolgsabhängigen Bestandteile der Vorstandseinkünfte fast ausschließlich an ökonomische Kriterien. So will der Aufsichtsrat laut Vergütungsbericht Ziele setzen, „die im Einklang mit den Erwartungen der Investoren und des Kapitalmarkts stehen“ als da wären „Aktienkurs-Entwicklung“, „langfristige Wertschaffung“ und „Aktivitäten zur Verbesserung der Kapitalmarkt- Arbeit“. Das hält die Vorstandsmitglieder dazu an, ohne Rücksicht auf Verluste für Mensch, Tier und Umwelt auf Rendite-Jagd zu gehen. Vor allem in Relation zu den Entgelten der anderen Firmenangehörigen sprengen die Summen jedes vernünftige Maß. So übersteigt das Salär des Konzern-Chefs den durchschnittlichen Jahres-Lohn eines Tarif-Beschäftigten von BAYER um den Faktor 93. Die restlichen Vorstandsmitglieder streichen das 55-Fache ein. Der Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre hatte diese Kluft in der Bezahlung schon 2009 auf der Hauptversammlung kritisiert und vorgeschlagen, die Spreizung in einem ersten Schritt erst einmal auf den Faktor 20 zurückzuführen. Schon dem widersetzte sich BAYER aber: Der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Schneider sprach sich gegen solche „statistischen Grenzen“ aus. Und auf der letzten Hauptversammlung lehnte das auch der jetzige Amtsinhaber Norbert Winkeljohann ab. „Darin sehen wir aus verschiedenen Gründen keinen Mehrwert“, antwortete er auf eine entsprechende Frage der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Und die immense Differenz zwischen dem Einkommen des Vorstandsvorsitzenden und dem eines Tarif-Beschäftigten bezeichnete er als „absolut angemessen“. Nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren zeugt das im Vergütungsbericht dargelegte System der Vorstandshonorierung von einem eklatanten Mangel an sozialem Bewusstsein und gesellschaftlicher Verantwortung. Darum appelliert die Coordination an die AktionärInnen, den Vergütungsbericht nicht zu billigen. Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. - Jan Pehrke -Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023
Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 4 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:Gegenantrag zu TOP 4: Wahlen zum Aufsichtsrat
Hiermit schlagen wir vor, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2023 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastungen für das Geschäftsjahr 2026 beschließen wird, zu wählen: a) Brigitte Hincha-Weisel, Erzieherin ehrenamtlich im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren tätig b) Jan Pehrke, Journalist ehrenamtlich im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren tätig Dieser Vorschlag ist gestützt auf die langjährige Expertise der aufgeführten KandidatInnen bei der Beurteilung der Anforderungen, denen sich ein Konzern stellen muss, um sozial gerecht und ökologisch produzieren zu können. Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. - Jan Pehrke -Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023
Hiermit zeige ich an, dass ich den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats in Punkt 2 der Tagesordnung widerspreche und die Aktionär:innen veranlassen will, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet
Klaus Kunz, der Nachhaltigkeitsbeauftragte von BAYER CROPSCIENCE, hat sich kürzlich in einem Interview mit „Business Insider“ überdie Umweltauswirkungen von Chemikalien geäußert, die der BAYER-Konzern als Schädlings- und Unkrautbekämpfungsmittel für die Landwirtschaft produziert. Kunz gestand ein, dass diese Produkte durchaus die Umwelt schädigen können: „Die Leute sagten, unsere Produkte seien schädlich für Bienen, und unsere Botschaft lautete: ,Unsere Produkte sind sicher für die Umwelt, wenn sie gemäß den Anweisungen auf dem Etikett angewendet werden' (...) Aber wenn man darüber nachdenkt – ein Insektizid ist sicher für die Umwelt – ist das ein Witz. Es ist so konzipiert, dass es nicht sicher für die Umwelt ist. Es ist so konzipiert, dass es die Umwelt beeinträchtigt, egal was auf dem Etikett steht.“( https://www.businessinsider.com/bayer-roundup-environment-chemicals-pesticides-bees-farming-monsanto-2023-1) Herrn Kunz ist für diese Ehrlichkeit zu danken. Denn selbstverständlich schaden Insektizide Insekten – das ist ja der Zweck dieser Mittel, und genau dafür werden sie von BAYER hergestellt. Andere Teile des Konzerns erzählen jedoch weiterhin, dass BAYER-Produkte „keine unangemessenen Auswirkungen auf die Umwelt“ hätten.(Quelle s. o.) Was BAYER für „angemessene“ Umweltauswirkungen hält, stellt sich wissenschaftlich so dar: Neonicotinoide haben schädliche Auswirkungen nicht nur auf jene „Zielorganismen“, gegen die Landwirt:innen sie einsetzen. Neonicotinoide wie BAYER sie u. a. in seinen weltweit erfolgreich verkauften Insektiziden wie Confidor und Gaucho (enthalten Imidacloprid) einsetzt, schaden auch wichtigen bestäubenden Insekten wie Bienen. Die US-Umweltschutzbehörde und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA haben festgestellt, dass Neonicotinoide sich mit höchster Wahrscheinlichkeit negativ auf viele bereits bedrohte oder gefährdete Arten auswirken. Dennoch verkauft BAYER diese für Wild- und Honigbienen hochgiftigen Mittel weiterhin, wo immer es die Gesetzeslage außerhalb der EU erlaubt. Damit schädigt der BAYER-Konzern die Umwelt und auch die Lebensgrundlagen der Menschen. Erst kürzlich hat die EU-Kommission festgestellt, dass bereits heute jede dritte Bienen-, Schmetterlings- und Schwebfliegenart in der EU vom Aussterben bedroht ist. Weil 80 % der Kultur- und Wildpflanzenarten von der Bestäubung durch Tiere abhingen, könne das zu einer existenziellen Bedrohung unserer Ernährungsgrundlagen und das Leben auf unserem Planeten werden.(Siehe EU-COM-Website: “Save bees and farmers!” (europa.eu) BAYER und namentlich dem Vorstand muss bekannt sein, dass sich Glyphosat unmittelbar negativ auf die Gesundheit und Lebenserwartung bestäubender Insekten auswirkt. • Eine im Juni 2022 in „Science“ publizierte Studie der Universität Konstanz belegte, dass Glyphosat in Kombination mit Trachtmangel die Brutpflege und somit das Überleben von Hummelkolonien gefährdet. • Eine in 2021 in „Nature“ publizierte Studie weist nach, dass Glyphosat die symbiotischen Bakterien von Käfern schädigt. Gefahren für bestäubende Insekten sind nicht nur für den Wirkstoff selbst belegt, sondern auch für Herbizide mit Glyphosat, u. a. für die glyphosathaltige Roundup-Formulierung „WeatherMax“ von BAYER. Doch BAYER will seine Glyphosat-haltigen Mittel weiter vermarkten, weil die beschriebenen Umweltauswirkungen für BAYER (siehe oben) offenbar „angemessen“ sind. Die Aurelia Stiftung hat dagegen nun Rechtsmittel eingelegt: https://www.aurelia-stiftung.de/wp-content/uploads/2023/02/28.02.08.-PM-Glyphosatklage-1.pdf Verantwortungsbewusstes Handeln für die Natur und künftige Generationen ist bisher keine Firmenraison des BAYER-Konzerns. Daran ändert auch der im Jahr 2019 gegründete „unabhängige“ Nachhaltigkeitsrat nichts. Zukunftsfähig kann der BAYER-Konzern sich geschäftlich nur entwickeln, wenn er seine umweltschädigenden Geschäftspraktiken aufgibt und sich von sämtlichen chemisch-synthetischen Pestiziden in seinem Portfolio verabschiedet. Solange das nicht geschieht, trägt die Verantwortung für das gemeinwohl-schädigende Geschäftsmodell der Vorstand von BAYER. Daher fordere ich die Aktionär:innen auf, gegen die Entlastung des Vorstands zu stimmen. (Die Aurelia Stiftung dankt dem BAYER-Aktionär Jan Pehrke für die Möglichkeit zu diesem Gegenantrag) Um Mitteilung des Gegenantrags sowie der Begründung bitte ich gemäß §§ 125, 126 AktG. Mit freundlichen Grüßen - Jan Pehrke -Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023
Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 6 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:Gegenantrag zu TOP 6: Ermächtigung des Vorstands zur Einberufung
virtueller Hauptversammlungen
Der Vorstand der BAYER AG will sich mit keiner direkten Konzernkritik mehr konfrontieren. Darum beabsichtigt er, sich das Recht zu verschaffen, auch ohne pandemische Not virtuelle Hauptversammlungen einberufen zu dürfen. Diesen Versuch, die ohnehin schon beschränkte AktionärInnen-Demokratie weiter zu demontieren, lehnen wir ab. Das alljährliche große Kapitalisten-Klassentreffen im schweizerischen Davos fand in diesem Jahr erstmals seit 2020 wieder vor Ort statt. Auch kehrten zahlreiche Unternehmen wie Aurubis, BASF, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Henkel und VW zu Hauptversammlungen in Präsenz zurück. Überhaupt gibt es Online-HVs außer in Deutschland mittlerweile nur noch in Italien. BAYER aber hält am virtuellen Format fest und möchte von den AktionärInnen die Zustimmung zu einemVorratsbeschluss erhalten, um die Web-Option auch in den nächsten zwei Jahren unabhängig von pandemischen Lagen wählen zu können. Bereits vor dem Auftreten des Corona-Virus hatte BAYER mit Online- Hauptversammlungen geliebäugelt. Die Pandemie bot dem Konzern nun die passende Gelegenheit für einen Testlauf, der seiner Ansicht nach positiv verlief. Darum unternahm er beträchtliche Lobby-Anstrengungen für ein Gesetz, das die Möglichkeit, vor der Konzern-Kritik ins Virtuelle zu flüchten, auf Dauer stellt. Dieses Paragrafen-Werk „zur Einführung von virtuellen Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften“ erlaubt es dem Vorstand nun, sich UmweltschützerInnen, Gentechnik-GegnerInnen, Klimaschutz-AktivistInnen vom Leib zu halten und den Geschädigten von BAYER-Produkten nicht mehr direkt ins Auge sehen zu müssen. Auch ist es den KritikerInnen nun genommen, Flugblätter an die AktionärInnen zu verteilen und mit ihnen in einen Dialog zu treten. Und noch nicht einmal an allen der ohnehin schon spärlichen Alternativen, die der Gesetzgeber eröffnet, lässt der Agro-Riese seine Aktien-BesitzerInnen teilhaben. Fragen vorab einzureichen und die Antworten dann schon verschriftlicht vor der Hauptversammlung zu erhalten – das geht bei BAYER nicht. Wenn alles schwarz auf weiß vorliegen müsste, käme der Konzern nämlich nicht mehr drum herum, wirklich Auskunft zu geben und Klartext zu sprechen. Zu den sonst üblichen Ausflüchten könnte er nicht mehr greifen, ohne sich eine Blöße zu geben. Die Hauptversammlung darf ihren Charakter als Ort wirklichen Austausches zwischen AktionärInnen und Management nicht in den endlosen Weiten des World Wide Web verlieren. Darum verweigert sich die Coordination gegen BAYER-Gefahren dem Ansinnen, dem Vorstand die Berechtigung zur Einberufung von Online-Hauptversammlungen zu verschaffen.Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023
Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 1 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:Gegenantrag zu TOP 1: Verwendung des Bilanzgewinns
Wir beantragen die Kürzung der Dividende auf 10 Cent je Aktie. Die freiwerdenden Gelder sollen verwendet werden: > zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Personen, bei denen Glyphosat gesundheitliche Schäden verursacht hat; > zur Zahlung von Wiedergutmachungen an LandwirtInnen, denen das Herbizid Dicamba die Ernten vernichtet hat; > zur Zahlung von Wiedergutmachungen an ImkerInnen, deren Bienen durch Insektizide aus der Gruppe der Neonicotinoide verendet sind; > zur Zahlung von Wiedergutmachungen an BewohnerInnen des argentinischen Ortes Presidencia Roca, die durch das BAYER-Pestizid HARNESS gesundheitliche Schäden erlitten haben; > Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte von AGENT ORANGE, einem Herbizid der Tochter-Gesellschaft MONSANTO, das im Vietnam-Krieg als Chemiewaffe zum Einsatz kam; > Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte der Industrie-Chemikalie PCB; > Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte von Verhütungsmitteln aus der YASMIN-Produktreihe; > Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte des Medizin-Produkts ESSURE; > Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte der Hormon-Spirale MIRENA; > Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte des Antibiotikums CIPROBAY; > Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte des Gerinnungshemmers XARELTO; > Zur Beteiligung an den Kosten, welche die Bergung von chemischen Kampfstoffen aus Nord- und Ostsee verursachen; > Zur Aufstockung der Renten von Hinterbliebenen derjenigen Menschen; die während der Nazi-Zeit in den KZs der von BAYER mitgegründeten IG FARBEN umgekommen sind. Es sei angemerkt, dass wir durchaus auch den völligen Verzicht auf jegliche Dividenden-Ausschüttung beantragen würden, um die Mittel für die oben beschriebenen Aufgaben einzusetzen, wenn dies gesetzlich möglich wäre. Aber leider ist das nicht der Fall. Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. - Jan Pehrke - - Axel Köhler-Schnura -Gegenantrag zur Hauptversammlung des BAYER-Konzerns am 28. April 2023
Hiermit zeige ich an, dass ich zum Punkt 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen stattdessen auffordern möchte, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.Gegenantrag zu TOP 3:
Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet
Der BAYER-Konzern beeinflusst durch Lobbyarbeit nicht nur die Politik der Bundesregierung und der Europäischen Union, sondern etwa auch die der brasilianischen Regierung. Denn Brasilien zählt neben den USA, China und Argentinien zu den weltweit größten Absatzmärkten für Pestizide. So vertreibt BAYER in dem Land 15 hochgiftige Pestizide, die in der Europäischen Union wegen ihrer Gefährlichkeit nicht (mehr) zugelassen sind. Solch paradiesische Verwertungsbedingungen entstehen nicht von allein. BAYER hat dafür kräftig politische Landschaftspflege betrieben. Die Studie „Giftige Profite – Die Lobbyarbeit der EU- Pestizidhersteller in Brasilien“ von Prof. Larissa Mies Bombardi und Audrey Changoe legt dezidiert dar, welch massiven Einfluss auch BAYER auf die Politik dieses Staates genommen hat. Der Untersuchung zufolge bedient sich BAYER dabei der Unternehmensverbände SINDIVEG, ABAG und „CropLife Brasil“, dem der ehemalige BAYER-Manager Christian Lohbauer vorsteht. Überdies arbeiten Denkfabriken wie das „Instituto Pensar Agro“ und PR-Plattformen wie Agrosaber für ihn und andere Agro-Riesen. Das Wichtigste aber regelt BAYER persönlich. So trafen sich der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann und der Leiter der „Public and Governmental Affairs", Matthias Berninger, im Jahr 2019 mit dem brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro. Und als Malu Nachreiner bei BAYER/Brasil den Vorsitz von Marc Reichardt übernahm, dauerte es nicht lange, bis sie sich bei Landwirtschaftsministerin Tereza Cristina vorstellte. Neben dem avisierten EU-Mercosur-Abkommen war das von der Bolsonaro-Regierung geplante neue Pestizid-Gesetz, das Glyphosat und weiteren Agrargiften den Weg in die Anwendung noch ein bisschen freier machen will, ein Herzstück der Lobby-Anstrengungen. Das von KritikerInnen als „Poison Package“ bezeichnete Maßnahmen-Bündel hebelt unter anderem das Vorsorge- Prinzip aus und sieht Verbote von Agro-Chemikalien nur noch bei „inakzeptablen Risiken“ vor. Zudem schwächt das Paragrafen-Werk die Stellung von Umwelt- und Gesundheitsbehörde in den Zulassungsverfahren zugunsten des Landwirtschaftsministeriums und beschleunigt den Genehmigungsprozess generell. Sogar die UN Sonderberichterstatter für die Auswirkungen giftiger Substanzen und Abfälle auf die Menschenrechte sowie weitere SonderberichterstatterInnen appellierten in einem Brief eindringlich an die Regierung Bolsonaro, das „Poison Package“ zurückzuziehen. Der amtierende Aufsichtsrat hat bisher nicht erkennen lassen, der Lobbyarbeit und der Hinterzimmer-Politik des Unternehmens Einhalt gebieten zu wollen. Darum fordere ich die AktionärInnen auf, ihm die Entlastung zu verweigern. Um Mitteilung des Gegenantrags sowie der Begründung bitte ich gemäß §§ 125, 126 AktG. Mit freundlichen Grüßen Christiane SchnuraGegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023
Hiermit zeige ich an, dass ich zum Punkt 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die AktionärInnen veranlassen möchte, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:Gegenantrag zu TOP 3:
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der BAYER-Konzern vermarktet in den Ländern des globalen Südens viele Pestizide, die innerhalb der EU wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen verboten sind. Diese doppelten Standards kritisiert die Coordination gegen BAYER-Gefahren(CBG) bereits seit Jahrzehnten. Genaueren Aufschluss über die Lage nicht nur in Brasilien, sondern auch in Südafrika gibt die Studie „Gefährliche Pestizide von BAYER und BASF – ein globales Geschäft mit Doppelstandards“, die Inkota und Misereor im Jahr 2020 herausgegeben haben. Demnach vermarktet der Leverkusener Multi in Brasilien mit Carbofuran, Cyclanilid, Ethiprole, Ethoxysulfuron, Fenamidon, Indaziflam, Ioxynil, Oxadiazon, Probineb, Thidiazuron, Thiodicarb und Thiram dreizehn Ackergifte ohne EU-Zulassung. In Südafrika ist der Konzern mit acht Stoffen dabei: Carbofuran, Oxadiazon, Probineb, Pyrosysulfone, Thiadiazuron, Thiodicarb und Triadimenol. Und auf dem mexikanischen Markt finden sich zwei BAYER-Substanzen, welche die EU mit einem Bann belegt hat: (Beta-)Cyfluthrin und das im Rest der Welt von BASF vertriebene Glufosinat. Auch die von Brüssel erst nach Erscheinen der Untersuchung aus dem Verkehr gezogenen Mittel Spirodiclofen, Imidacloprid und Clothianidin behielt der Konzern in Brasilien im Angebot. In Südafrika beschränkte er sich auf Imidacloprid und Clothianidin und in Mexiko auf Imidacloprid. BAYER vermarktet diese besonders gefährlichen Mittel ausgerechnet dort, wo die Menschen deren gesundheitsschädlichen Effekten besonders stark ausgeliefert sind. So gaben 66 Prozent der südafrikanischen LandarbeiterInnen Inkota und Misereor gegenüber an, von den Plantagen-BesitzerInnen keine Schutzkleidung ausgehändigt zu bekommen. Und in Mexiko verdingen sich bereits Kleinkinder auf den Pflanzungen, um das Einkommen ihrer Eltern zu steigern. Überdies gibt es in den afrikanischen, lateinamerikanischen und asiatischen Staaten meist laschere Auflagen die Grenzwerte betreffend als in der Europäischen Union. All das hat Folgen. Von den 385 Millionen Pestizid-Vergiftungen, die sich Jahr für Jahr ereignen, treten die weitaus meisten in den Ländern des globalen Südens auf. In Brasilien etwa stirbt jeden zweiten Tag ein Mensch an einer Überdosis Chemie. Besonders häufig trifft es dabei die prekär Beschäftigten auf den Feldern. „Saisonarbeiterinnen, die in der Ernte-Zeit für das Agro-Business arbeiten, werden wie Wegwerfprodukte behandelt. Unsere Körper werden durch den Pestizid-Einsatz vergiftet“, sagt etwa Alicia Muñoz von der „Vereinigung von Kleinbäuerinnen, Saisonarbeiterinnen und indigenen Frauen in Chile“. BAYER ficht das jedoch nicht an. Dreist bestreitet der Konzern die Existenz von doppelten Standards im Agrochemie-Bereich. Die bestehenden Unterschiede im alltäglichen Geschäft fallen für ihn unter die Rubrik „andere Länder, andere Sitten“. „Allein die Tatsache, dass ein Pflanzenschutzmittel nicht in der EU zugelassen ist, sagt nichts über seine Sicherheit aus“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann auf der letzten Hauptversammlung: „Auch viele andere Zulassungsbehörden aus der ganzen Welt verfügen über eine sehr robuste und hochentwickelte Regulierungssystematik zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Ihre Bewertungen spiegeln die jeweiligen spezifischen agronomischen Bedingungen der jeweiligen Länder wider und stellen mitnichten einen sogenannten Doppelstandard dar.“ Der amtierende Aufsichtsrat duldet die aus diesen Worten sprechende Verantwortungslosigkeit und hat bisher nicht erkennen lassen, sich der Vertriebspraxis der doppelten Standards konsequent entgegenstellen zu wollen. Darum fordere ich die AktionärInnen auf, dem Gremium die Entlastung zu verweigern. Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie dessen Begründung bitte ich gemäß §§ 125, 126 AktG. Mit freundlichen Grüßen Axel Köhler-SchnuraGegenantrag zur Hauptversammlung des BAYER-Konzerns am 28. April 2023
Hiermit zeige ich an, dass ich in meiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren zum Punkt 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die AktionärInnen veranlassen will, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet
Der BAYER-Konzern macht all seinen politischen Einfluss geltend, um das Handelsabkommen der Europäischen Union mit den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay zu einem Abschluss zu bringen, weil er sich von dem Vertragswerk steigende Renditen verspricht. Die negativen Auswirkungen des Kontrakts auf Mensch, Tier und Umwelt ignoriert er dabei geflissentlich. Der Vorstand trägt für dieses Vorgehen die Verantwortung. Deshalb ist ihm die Entlastung zu verweigern. „Seit dem späten 15. Jahrhundert haben Europäer in der Region Rohstoffe abgebaut und natürliche Ressourcen und landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Monokulturen nach Europa exportiert. Dieses Muster ist in den heutigen europäischen Handelsbeziehungen mit den Mercosur-Staaten nach wie vor deutlich erkennbar“, heißt es in der Studie „Giftige Profite” von Dr. Larissa Bombardi und Audrey Changoe. Nach Ansicht der beiden Autorinnen wird der Mercosur-Deal „diese neokoloniale Beziehung zementieren”. Und in der Tat sieht das Abkommen Handelserleichterungen für europäische Fertigwaren im Austausch vor allem gegen lateinamerikanische Agrar-Grundstoffe vor. BAYER zählt zu den Hauptnutznießern des Wegfalls der Zölle auf Pestizide und Pharmazeutika, die sich bisher auf bis zu 14 Prozent beliefen. Von dem den Mercosur-Staaten im Gegenzug gewährten besseren Zugang zu den EU-Märkten für z. B. Mais und Soja profitiert er ebenfalls, denn das führt zu einer Schaffung von mehr Acker-Flächen und einer entsprechend höheren Nachfrage nach Glyphosat & Co. sowie Saatgut. Unweigerlich steigt damit auch die Zahl der Pestizid-Vergiftungen, an denen in Brasilien jetzt schon jeden zweiten Tag ein Mensch stirbt. Und unweigerlich fällt der Ausweitung der Anbau-Zonen Regenwald zum Opfer. Ebenso unweigerlich schließlich sehen sich die dort lebenden indigenen Gemeinschaften infolgedessen mit mehr Vertreibungen konfrontiert. „[V]iele Menschen sterben wegen einer von Gier befeuerten ungezügelten Entwicklung“, klagt Katia Penha von der Quilombola-Community diese Zustände an, die sich durch das Vertragswerk noch zu verschlimmern drohen. Auch der länder-übergreifende lateinamerikanische Gewerkschaftsdachverband CCSCS warnt eindringlich vor der Handelsvereinbarung. „Wir machen unsere Völker auf die katastrophalen Auswirkungen aufmerksam, die dieses Abkommen auf das Produktionssystem der Region im Allgemeinen und auf bestimmte strategische Produktionszweige im Besonderen haben wird“, heißt es in dem Kommuniqué. Aber BAYER ficht diese Kritik nicht an. Der Konzern setzt – diesseits und jenseits des Atlantiks – alle Hebel in Bewegung, um Mercosur zu einem Abschluss zu bringen. Als Olaf Scholz Ende Januar nicht zuletzt wegen des umstrittenen Vertrags nach Lateinamerika reiste, gehörten darum ManagerInnen des Unternehmen mit zu seiner Wirtschaftsdelegation. Auf EU-Ebene antichambriert der Global Player ebenfalls intensiv zu dem Thema. So verpflichtete er beispielsweise den Brüsseler Thinktank Ecipe, um das Bild der lateinamerikanischen Agro-Industrie in den Augen der EU-PolitikerInnen positiver zu gestalten. Die Herausforderung besteht vor allem darin, dem Cashcrops-Ödland mit seinen Monokulturen einen grünen Anstrich zu verleihen. Vor Ort legt die Agentur den Soja- und Mais-BaronInnen daher ans Herz, sich kleinzumachen: „Die Europäer legen Wert auf Produkte aus kleinen, regionalen Erzeugerbetrieben.” Den Rest der Lobbyarbeit erledigen dann Industrie-Verbände wie Croplife Brasil oder SINDIVEG und auf der anderen Seite des Atlantiks Business Europe, Croplife Europe, Copa-Cogeca, CEFIC, VCI und BDI. Der Aufsichtsrat trägt diese Strategie mit. So frohlockte der Vorsitzende Norbert Winkeljohann jüngst in der FAZ: “Die Chancen, das Freihandelsabkommen der EU mit dem Mercosur endlich in Kraft zu setzen, stehen so gut wie lange nicht”. Wegen dieser Geschäftspolitik ist dem Gremium die Entlastung zu verweigern. Um Mitteilung des Gegenantrags sowie der Begründung bitte ich gemäß §§ 125, 126 AktG. Mit freundlichen Grüßen Jan PehrkeGegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023
Hiermit zeige ich an, dass ich zum Punkt 2 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die AktionärInnen veranlassen möchte, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:Gegenantrag zu TOP 2:
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der BAYER-Konzern behauptet stets, hohe Anforderungen an die Verfügbarkeit und unumstrittene Qualität seiner pharmazeutischen Produkte zu stellen und den ununterbrochenen Zugang von PatientInnen und KundInnen zu seinen Produkten aufrechtzuerhalten. Zitat: „Unser weltweites Produktionsnetzwerk ist hier nachweisbar sehr erfolgreich“. Doch die vom Konzern seit jeher forcierte Globalisierung der Wertschöpfungsketten im Pharma-Bereich gefährdet inzwischen massiv die Arzneimittel-Versorgung. Die Anzahl der Lieferengpässe von BAYER-Pharmazeutika steigt ständig. 2023 betrafen diese bisher CIPROBAY, ASPIRIN in den unterschiedlichen Darreichungsformen, das Herz/Kreislauf-Präparat NIMOTOP, das Magenmittel IBEROGAST und einige Kosmetika-Produkte. In den vergangenen Jahren standen der Gerinnungshemmer XARELTO, die Salben BEPANTHEN und ADVATAN, das Schmerz-Medikament ALKA SELTZER, die Malaria-Arznei RESOCHIN, das Krebs-Therapeutikum XOFIGO, das Kontrazeptivum YASMINELLE, das Bluthochdruck-Pharmazeutikum BAYOTENSIN sowie das pflanzliche Produkt LAIF zur Behandlung leichter bis mittelschwerer Depressionen zeitweise nicht mehr zur Verfügung. Mit ihrem WHO-Beitritt stiegen Indien und China zu den weltgrößten Produzenten von Arzneien auf. Mittlerweile stammen 60 Prozent aller Hilfs- und Wirkstoffe von dort. Auch BAYER bezieht aus Kostengründen immer mehr Substanzen aus diesen beiden Staaten. Der Konzern besitzt beispielsweise nur noch fünf eigene Fabriken zur Herstellung von Arznei-Zwischenstoffen, drei in Deutschland, eine in Spanien und eine in Mexiko. Doch die konkurrenzlos billige Fertigung in Asien hat ihren Preis- den Mensch, Gesundheit und Umwelt zahlen. So stellt die Einleitung von antibiotika-haltigen Abwässern in die Flüsse und Seen Indiens eine große Gefahr dar. Durch die permanente Zufuhr der Substanzen gewöhnen sich die Krankheitserreger nämlich an diese und bilden Resistenzen. Solche „Superbugs“ verbreiten sich nirgendwo auf der Welt so stark wie in Indien. Allein im Jahr 2013 starben dort 58.000 Babys, weil sie sich mit Keimen infiziert hatten, gegen die kein Kraut mehr gewachsen war. Das höchste Risiko stellt dabei einer Untersuchung zufolge, die das Fachjournal „The Lancet Planetary Health“ veröffentlichte, das einst von BAYER entwickelte Ciprofloxacin dar. Zudem konzentriert sich die Herstellung in Indien und China immer mehr. Bereits 2015 gab es für 23 Antibiotika-Wirkstoffe nur noch einen einzigen Fabrikanten. Und wenn dann einmal in einer Anlage Produktionsstörungen auftreten, entstehen gleich Lieferengpässe. Trotzdem stemmt sich BAYER vehement gegen den Aufbau einer Produktion in Deutschland für alle versorgungsrelevanten Wirkstoffe, um zumindest einen Teil der Pharmazeutika- Grundversorgung sicherzustellen - und konzentriert sich stattdessen bewusst auf hoch-profitable Projekte wie die Entwicklung von Arzneien gegen Krebs oder seltene Krankheiten sowie Gen- und Zelltherapien. Dabei legen die aktuellen Lieferengpässe die ganze Disfunktionalität des Pharma-Marktes offen. Der amtierende Vorstand stellt sich bis heute nicht seiner Verantwortung für eine Pharmazeutika-Grundversorgung, sondern konzentriert seine Ressourcen allein auf hochprofitable Produkte und Therapien. Damit werden zukünftige Gesundheitskrisen provoziert, bestehende verschärft. Ich fordere deshalb die AktionärInnen auf, ihm die Entlastung zu verweigern. Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie dessen Begründung bitte ich gemäß §§ 125, 126 AktG. Mit freundlichen Grüßen Axel Köhler-SchnuraGegenantrag zur Hauptversammlung des BAYER-Konzerns am 28. April 2023
Hiermit zeige ich an, dass ich zum Punkt 2 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen stattdessen auffordern möchte, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.Gegenantrag zu TOP 2:
Der Vorstand wird nicht entlastet
Der BAYER-Konzern fährt fort, seine Pestizide mit dem Wirkstoff Glyphosat aggressiv zu vermarkten. In den Ländern Nord- und Süd-Amerikas, wo Glyphosat-Produkte in großen Mengen seit längerer Zeit angewendet werden, leiden die Menschen insbesondere in den Anbaugebieten sehr stark unter bestimmten Krebs-Erkrankungen. Überdies kommen viele Neugeborene mit Fehlbildungen auf die Welt. Da Glyphosat auch wie ein Antibiotikum wirkt, schwächt das Mittel das Mikrobiom von Menschen und (Nutz-)Tieren. Darüber hinaus schädigt das Herbizid die Artenvielfalt. Damit nicht genug, nehmen allerorten die Resistenzen zu, so dass immer höhere Dosen ausgebracht werden. Dennoch gibt es Äcker, die wegen der Ausbreitung von multiresistenten Unkräutern aufgegeben werden mussten. Diese negativen Auswirkungen treffen in geringerem Umfang auch auf Europa und Deutschland zu. Schon die Produktion von Glyphosat gefährdet Mensch, Tier und Umwelt. Und das fängt bereits bei der Gewinnung des Vorvorprodukts Phosphorit in den Tagebau-Minen nahe des BAYER-Standortes Soda Springs an. Der Abbau setzt Schwermetalle, radioaktive Stoffe und andere gefährliche Substanzen frei. Bei der Weiterverarbeitung setzt sich die Giftproduktion dann fort. Darüber hinaus fällt dabei enorm viel klimaschädliches Kohlendioxid an, denn es braucht massig Energie, damit das Phosphorit das Glyphosat-Vorprodukt Phosphor freigibt. Auf eine Temperatur von 1.500 Grad muss der Ofen in Soda Springs dafür kommen. Deshalb hat Glyphosat einen großen Anteil an den Treibhausgas-Emissionen BAYERs, die sich im Geschäftsjahr 2022 auf über drei Millionen Tonnen beliefen. Das räumt der Konzern, wenn auch etwas verklausuliert, durchaus ein. „Besonders energie-intensiv ist unsere Rohstoff-Gewinnung einschließlich Aufbereitung und Weiterverarbeitung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten von Crop Science“, heißt es jedes Jahr aufs Neue in seinem Nachhaltigkeitsbericht unter dem Kapitel „CO2 -Ausstoß“. Aus all diesen Gründen müsste der BAYER-Konzern die Glyphosat- Produktion sofort einstellen und alle, denen das Mittel Leid verursacht hat, entschädigen. In den USA aber versäumte er es, sich mit den Menschen zu einigen, die wegen der von Glyphosat verursachten Gesundheitsschäden gegen ihn geklagt hatten. Stattdessen wurden von den BAYER-AnwältInnen Maximalforderungen gestellt bzgl. eines Vergleiches. Die Klima-Krise heizt BAYER indessen nicht nur durch Glyphosat immer weiter an. Insgesamt sind Erfolge bei der Reduktion der Treibhausgas-Emissionen in 2022 kaum feststellbar. Die Zahlen werden darüber hinaus noch geschönt dargestellt durch „Kompensationen“, die in der Praxis fast nie funktionieren. Ich warte darauf, dass BAYER endlich wirklich klimafreundlichere Produktionsverfahren, die vielfach auch schon existieren, einführt und/oder vermehrt auf klimafreundlichere Produkte setzt. Zwar stehen wir erst ganz am Anfang der Klimakrise, aber dennoch litt die Produktion in den BAYER-Werken bereits in den letzten Jahren unter den Folgen der menschengemachten Dürre und Sommerhitze z. B. in Europa. Vielerorts fehlte ausreichend Kühlwasser, Strom aus Kraftwerken und der Nachschub solcher Rohstoffe, die auf den Binnengewässern transportiert werden. BAYER lobbyiert jedoch auf Landes-, Bundes- sowie EU-Ebene kräftig dafür, dass unsere Ströme weiter ausgebaggert und begradigt werden, was verheerende Folgen für die aquatischen Lebewesen in Rhein, Elbe & Co. hätte und bei Dürre oder Hochwasser die Wasserstände noch mehr schwanken lassen würde. Auf der anderen Seite hat es BAYER versäumt, bessere Vorkehrungen für das nächste Hochwasser oder eine Flutkatastrophe zu treffen. Würden die Produktionsanlagen überflutet, wäre dies nicht nur ein immenser Schaden für den Konzern, sondern durch die weiträumige Vergiftung von Boden und Wasser eine Katastrophe für die ganze Region. Überhaupt müsste BAYER seine Grundwasser-Entnahmen drastisch reduzieren, denn Deutschland gehört zu den Ländern weltweit mit den größten Wasserverlusten. Da BAYER seine Geschäftspraktiken nicht den globalen und lokale Herausforderungen durch die Umwelt- und Klimakrise anpasst, sondern sogar noch mehr Öl ins Feuer gießt, beantrage ich die Nicht-Entlastung des Vorstandes. Um Mitteilung des Gegenantrags sowie der Begründung bitte ich gemäß §§ 125, 126 AktG. Mit freundlichen Grüßen Christiane Schnura
Hier findet Ihr die Gegenanträge, die wir und unsere BündnispartnerInnen zur BAYER-Hauptversammlung 2023 gestellt haben.
Glyphosat
Lieferketten
Mercosur
Doppelte Standards
Lobbyismus
Verwendung des Bilanzgewinns
Virtuelle Hauptversammlungen
Pestizide (Aurelia-Stiftung)
Wahlen zum Aufsichtsrat
Vergütungsbericht
Duogynon