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Beitrag veröffentlicht im Januar 2024

Jahrestag der Auschwitz-Befreiung

CBG Redaktion

Jahrestag der Auschwitz-Befreiung

BAYER muss sich zu historischer Schuld bekennen!

Am heutigen Samstag jährt sich die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee. Über eine Millionen Menschen brachten die Nazis dort um. Der BAYER-Konzern wirkte als wesentlicher Teil der IG FARBEN an der Tötungsmaschinerie mit. Die IG unterhielt auf dem Gelände ein eigenes KZ, beschäftigte SklavenarbeiterInnen und führte Menschenversuche durch. Zum industriellen Massenmord des Holocaust lieferte das Unternehmen den Rohstoff: Zyklon B. Der Einsatz von SlavenarbeiterInnen ist auf Carl Duisberg zurückzuführen, den ehemaligen Generaldirekter des BAYER-Konzerns und den Gründer der IG FARBEN. Er entwickelte bereits im Ersten Weltkrieg die Idee, Kriegsgefangene als Arbeitssklaven einzusetzen und „testete“ dies mit Zehntausenden von gefangenen Soldaten im BAYER-Werk Leverkusen. Die BAYER-/IG FARBEN-Idee wurde von den Hitler-Faschisten und der gesamten deutschen Industrie Im Zweiten Weltkrieg flächendeckend umgesetzt. Die IG FARBEN ging sogar den unfassbaren Schritt, unmittelbar in dem Nazi-Vernichtungslager Auschwitz ein eigenes Werk, die IG Monowitz/Buna-Werke, zu errichten. Der 2016 verstorbene Elie Wiesel hat in seinem Buch „Die Nacht“ all die Schrecken festgehalten, die ihm in den Fängen von SS und IG FARBEN widerfuhren. Als 14-Jähriger wurde er gemeinsam mit seiner Familie nach Auschwitz deportiert. Der Junge und sein Vater kamen ins KZ Auschwitz III Monowitz, um beim Bau der neuen Produktionsstätte der IG FARBEN Sklavendienste zu verrichten, während die Mutter und seine drei Schwestern ins Vernichtungslager Birkenau mussten. Vier Reichsmark pro Tag für Fachkräfte zahlte die IG FARBEN an die SS, drei Reichsmark für Hilfskräfte. Da der tägliche Fußmarsch vom Stammlager Auschwitz I zum Gelände der IG FARBEN Buna-Werke die Gefangenen so entkräftete, dass die Arbeitsleistung darunter litt, errichtete die IG FARBEN Anfang 1942 direkt neben der Baustelle der Produktionsanlagen der IG FARBEN Buna-Werke das konzerneigene KZ Monowitz/Buna. „... Buna (war) die wahre Hölle. Es gab kein Wasser, keine Decken (...) Nachts schlief man fast nackt, und das bei 30 Grad unter Null. Jeden Tag sammelte man die Leichen zu Hunderten ein“, erinnerte sich Wiesel. Das Werk hat eine maximale Belegschaftszahl von 11.000 SklavenarbeiterInnen. Insgesamt 30.000 Menschen wurden „durch Arbeit vernichtet“, in etwa die dreifache Zahl der Belegschaftszahl. Seit ihrer Gründung im Jahr 1978 forderte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nicht nur die Aufarbeitung der Verbrechen von BAYER/IG FARBEN an den konzerneigenen SklavenarbeiterInnen, sondern auch eine gerechte Entschädigung der Opfer und ihrer Hinterbliebenen sowie eine öffentliche Entschuldigung. Jahr für Jahr sprachen die Kritischen AktionärInnen der CBG dies auf den Aktionärshauptversammlungen des Konzerns an, Jahr für Jahr verweigerten sich die BAYER-Vorstände. Im Gegenteil, sie gingen immer wieder rüde mit überlebenden ehemaligen BAYER-/IG FARBEN-Sklaven um, die auf Aktien der CBG an den Mikrofonen der Hauptversammlung sprechen konnten. Es dauerte ganze 9 Jahre, bis sich 1995, 40 Jahre, nachdem Auschwitz befreit worden war, der damalige US-Chef von BAYER, Helge Wehmeier, in einer Rede bei Elie Wiesel entschuldigte. Der Konzern weigerte sich, die Rede von Wehmeier an die Öffentlichkeit zu geben. Erst auf öffentlichen Druck wurde es JournalistInnen zugänglich gemacht. Aber nicht nur das, schlimmer noch: Seine Entschädigungspflichten hat der Konzern in übelster Art und Weise im Jahr 2000 in einem Nacht-und-Nebel-Komplott mit dem DAIMLER-Konzern und anderen Unternehmen sowie mit dem damaligen Bundeskanzler Schröder an eine Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ übertragen. Am 19. April 2023 kündigte der BAYER-Konzern zwar eine Wende im Umgang mit seiner Nazi-Vergangenheit an. Er rief die „Hans und Berthold Finkelstein Stiftung" ins Leben und betraute sie mit der Aufgabe, sich der zur BAYER-Vergangenheit gehörenden I.G. FARBEN zu widmen. Eine angemessene Entschädigung der Hinterbliebenen der Opfer des Holocaustes, die mit BAYER-Beihilfe ermordet wurden, durch den Konzern steht jedoch noch aus. Bis diese passiert ist, muss sich der Konzern die Frage stellen lassen, ob es ihm um eine wirkliche Aufarbeitung oder lediglich um eine PR-Maßnahme handelt.

Presse-Information CBG vom 24.01.24 – Keine Lockerung der Gentechnik-Gesetze!

CBG Redaktion

CBG zur Sitzung des EU-Umweltausschusses

Keine Lockerung der Gentechnik-Gesetze!

Am heutigen Mittwoch stimmt der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Aufweichung der Bestimmungen für gentechnisch manipulierte Pflanzen ab. Nach der im Juli 2023 präsentierten Vorlage fallen die neuen Verfahren wie etwa CRISPR/Cas nicht mehr unter Gentechnik, sofern die mit diesen Methoden produzierten Ackerfrüchte natürlichen oder konventionell gezüchteten Exemplaren gleichen. Nur wenn die Unternehmen die Genscheren zum Einbau fremden Erbguts nutzen oder mehr als 20 Eingriffe vornehmen, will Brüssel die Gewächse nicht mehr in die Kategorie I einordnen. Diese Gen-Konstrukte gehören dann zur Kategorie 2, die nach wie vor Risiko-Prüfungen und Kennzeichnungspflichten vorsieht. „Der Verordnungsvorschlag der EU zur Deregulierung der Gentechnik 2.0 ignoriert die von CRISPR/Cas & Co. ausgehenden Gefahren und gefährdet die bisherige Koexistenz zwischen der ökologischen und der konventionellen Landwirtschaft. Zudem nimmt er den VerbraucherInnen durch den Wegfall der Kennzeichnungspflicht die Wahlfreiheit im Supermarkt. Darum müssen die Ausschuss-Mitglieder mit ‚Nein' stimmen", fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Mitnichten können die von den Genscheren eingeleiteten Veränderungen nämlich so „präzise kontrolliert werden", wie der BAYER-Konzern behauptet, der mit Hilfe der Schnippel-Techniken unter anderem eine Vitamin-D-Tomate, einen Kurzhalm-Mais und ein Acker-Hellerkraut entwickeln will. Allzu oft kommt es an den beabsichtigten Stellen zu unbeabsichtigten Mutationen und an unbeabsichtigten Stellen zu den beabsichtigten Mutationen. Nicht zuletzt deshalb hält das „Bundesamt für Naturschutz" (BfN) die mittels der Neuen Gentechniken (NGT) hervorgebrachten Gewächse nicht für harmloser als die durch Gen-Übertragungen geschaffenen. „Nach Ansicht des BfN trifft die Aussage, dass NGT-basierte Pflanzen generell weniger Risiken bergen, nicht zu", bekundet die Behörde. Zudem hält sie fest: „Auch die Art und der Umfang der Veränderung sind nicht geeignete Kategorien, um per se von einem geringen Risiko auszugehen." Kurz vor Weihnachten pflichtete die französische Lebensmittelsicherheitsbehörde ANSES dem bei. Für „biologisch nicht sinnvoll" hielt sie es, sich bei der Frage von Auflagen an der Schwelle von 20 Eingriffen zu orientieren. Auch unterhalb dieses Werts besteht der Behörde zufolge die Möglichkeit tiefgreifender Veränderungen im Organismus der Pflanzen, „die im Vorschlag der Kommission für Kategorie I nicht berücksichtigt werden und bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie Risiken für die Gesundheit und die Umwelt bergen". „Diesem Gefährdungspotenzial gilt es im Sinne des Vorsorge-Prinzips Rechnung zu tragen. Der Umweltausschuss darf sich deshalb dem Druck der Agro-Riesen nicht beugen und einen Verordnungsvorschlag abnicken, der deutlich die Lobby-Handschrift von BAYER & Co. trägt", mahnt CBG-Geschäftsführer Stelzmann. Er verweist dabei auf einen vom „Corporate Europe Observatory" dokumentierten Coup, mit dem es den Unternehmen über ihre Branchen-Verbände kurz vor Toresschluss noch gelungen war, die EU-Kommission zu Änderungen ihres Entwurfs zu bewegen. So wollte diese ursprünglich Laborfrüchte mit eingebauter Immunität gegenüber Glyphosat und anderen Herbiziden weiter Genehmigungsverfahren durchlaufen lassen, weil sie sich vor den möglichen Folgen einer Überdosis Glyphosat fürchtete wie z. B. dem Heranwachsen von Superunkräutern. „Es gibt Hinweise darauf, dass herbizid-resistente Unkräuter durch die kombinierte Verwendung herbizid-toleranter Sorten und den übermäßigen Einsatz des entsprechenden Herbizids entstehen können, was sich möglicherweise auf die Gesundheit und das Agrarökosystem auswirkt", hielten von der Leyen & Co. fest. Doch nach den Interventionen von „CropLife Europe", Euroseeds und CIBE waren diese Ängste plötzlich verflogen. Pressekontakt: Marius Stelzmann 0211/33 39 11 presse@cbgnetwork.org

Presse-Information CBG vom 19.01.24 – Kahlschläger Bill Anderson

CBG Redaktion

BAYER plant eine massive Arbeitsplatz-Vernichtung

Kahlschläger Bill Anderson

Der BAYER-Konzern hat am vergangenen Mittwoch seine Pläne zur Arbeitsplatz-Vernichtung konkretisiert und einen „erheblichen Personalabbau" angekündigt. Sogar an das bisherige Tabu „betriebsbedingte Kündigungen" wagt er sich heran. Lediglich bis Ende 2026 hat der Global Player diese ausgeschlossen. Dabei hatte er erst 2018 ein umfangreiches Rationalisierungsprogramm initiiert, das 12.000 Jobs kostete. Die neuerlichen Maßnahmen bezeichnet das Unternehmen als Mittel, um verkrustete interne Abläufe aufzubrechen. Mit Hilfe eines ominösen Organisationsmodells namens „Dynamic Shared Ownership" will es „Bürokratie beseitigen", „Strukturen verschlanken", „Entschädigungsprozesse beschleunigen" und flachere Hierarchien schaffen. „‚Arbeitsplatzvernichtung' heißt bei BAYER jetzt also ‚Bürokratie-Abbau'. Diese Wort-Kosmetik kann aber eines nicht verschleiern: Wie immer beim Leverkusener Multi sind es die Beschäftigten, die für Fehler des Vorstands büßen müssen. Sie zahlen jetzt die Zeche für die Unfähigkeit des Managements, mit den Glyphosat-Geschädigten eine gütliche und faire Einigung zu finden, obwohl die aggressive Verweigerungshaltung vor den Gerichten immer wieder scheitert und schon zu Strafen in Milliarden-Höhe geführt hat", kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Die BelegschaftsvertreterInnen tragen den Kahlschlag indes „schweren Herzens" mit. Sie erhoffen sich so bessere Chancen für den Erhalt des Konzerns in seiner jetzigen Form mit den drei Sparten „Agrar", „Pharma" und „Consumer Health". „Für uns hat oberste Priorität, die Zukunft der Beschäftigen bei BAYER zu sichern. Die größten Möglichkeiten dafür sehen wir in der ONE-BAYER-Struktur. Deshalb haben wir dem jetzt eingeschlagenen Weg zugestimmt und stehen dem neuen Organisationsmodell von BAYER offen gegenüber", sagt Aufsichtsratsmitglied Francesco Grioli von der IG Bergbau, Chemie, Energie. Eine Bestandsgarantie für das Unternehmen in seiner jetzigen Form haben die GewerkschaftlerInnen im Gegenzug vom Vorstandsvorsitzenden Bill Anderson jedoch nicht erhalten. Da haben nämlich Blackrock & Co. noch ein Wörtchen mitzureden, und ob die Finanzinvestoren sich mit einem „erheblichen Personalabbau" von ihren Filetierungsfantasien abbringen lassen, ist zu bezweifeln. Das zeigt sich nicht zuletzt auch am Fall der BAYER-Aktie nach Bekanntgabe der neuen Details zum Stellenstreichungsvorhaben Pressekontakt: Jan Pehrke 0162/16 77 468 presse@cbgnetwork.org

Presse-Information CBG vom 18.01.24 – Die BAYER-Karriere eines AfD-Nazi-Geheimbündlers

CBG Redaktion

1984 bis 2016: 32 Jahre bei BAYER/zuletzt als Chefjurist

Die BAYER-Karriere eines AfD-Nazi-Geheimbündlers

Der AfD-Politiker Roland Hartwig, der im November 2023 an dem Geheimtreffen von Partei-Mitgliedern mit Nazis, Faschisten und Rechtsextremisten teilnahm, machte 32 Jahre Karriere beim BAYER-Konzern bis hinauf in die Unternehmensspitze. 1984 in der Rechtsabteilung gestartet, leitete er ab 1997 die Patent-Abteilung und genoss ab 1999 als Chef-Jurist augenscheinlich das volle Vertrauen der Großaktionäre, Aufsichtsräte und Vorstände. Darüber hinaus nahm er für BAYER weitere wichtige Mandate in allen möglichen Bereichen und Organisationen wahr, z.B. als Vorsitzender des Rechtsausschusses des Verbands der Chemischen Industrie. Damit war Hartwig u.a. auch verantwortlich für den menschenverachtenden juristischen Umgang mit Millionen Opfern der BAYER-Produkte im Rahmen der LIPOBAY-, DUOGYNON- und unzähliger anderer Skandale. „... nach Ansicht von Branchen-Kollegen befriedete Hartwig die Klagen professionell und gut", meinte die „Wirtschaftswoche" 2019 und wünschte sich mehr Leute wie ihn im Bundestag. „[E]iner der wenigen früheren Top-Manager im Parlament", lobte das Blatt den damals bereits als Nazi-Politiker bekannten BAYER-Topmanagers. Vor US-Gerichten verfingen die Strategien des BAYER-Chefjuristen allerdings nicht immer. Wegen Kartell-Absprachen und Medikamenten-Nebenwirkungen musste der Pharma-Riese schon vor der Glyphosat-Ära Milliarden-Strafen zahlen. Allein die unerwünschten Arznei-Effekte der Verhütungsmittel aus der YASMIN-Produktreihe kosteten BAYER 2,1 Milliarden Dollar. Von diesen Erfahrungen berichtete Hartwig dann später auf AfD-Veranstaltungen unter dem Titel „Deutsche Unternehmen im Fadenkreuz der US-Justiz". Spätestens seit 2013 sind die AfD-Mitgliedschaft und die rechtsradikalen Ambitionen des BAYER-Topjuristen in der breiten Öffentlichkeit bekannt. Mit Übernahme eines AfD-Mandats im Bundestag ging Roland Hartwig bei BAYER mit guten Altersbezügen in den Ruhestand und widmete sich fortan gänzlich seiner rechtsradikalen Laufbahn. U.a. wurde er persönlicher Referent der Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und damit dem Recherche-Netzwerk Correctiv zufolge so etwas wie der „inoffizielle Generalsekretär" der AfD. Über die mit Sicherheit stets und auch heute noch gegebenen und anhaltenden Verbindungen und personellen Verflechtungen des langjährigen BAYER-Top-Managers zu Wirtschafts- und rechtsradikalen Netzwerken kann nur spekuliert werden. Allerdings betrachtet es Roland Hartwig als seine größte Leistung, „[e]inen internationalen Groß-Konzern juristisch durch alle Untiefen geführt zu haben", während er zugleich z.B. den rechtsradikalen Politiker Andreas Kalbitz verteidigte. Herausragend auch 2019 die Rede beim „Staatspolitischen Kongress", einer Veranstaltung des von Götz Kubitscheck und Karlheinz Weißmann gegründeten „Instituts für Staatspolitik", das der Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch" einstuft. Es ist mehr als skandalös, dass ein Konzern, der dem Hitler-Faschismus mit Geld und persönlicher Unterstützung den Weg bereitet hat und dessen Führungskräfte 1949 als Nazi-Verbrecher verurteilt wurden, bis heute ungebrochen Rechtsradikalen, Nazis und Faschisten eine sichere Heimstätte, gute finanzielle Einkommen und sichere Karrieren bis in die Unternehmensspitze hinein gewährt. Im Jahr 2001 beispielsweise outete die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) den rechtsradikalen BAYER-Wissenschaftler Dr. Hans-Ulrich Höfs gemeinsam mit anderen Gruppen vom „Forum Nazifreies Krefeld / Krefelder Gesprächskreis ‚Nazis raus'". Nach der öffentlichen Aufforderung der CBG, Höfs zu entlassen, reagierte BAYER lediglich mit einer Abmahnung. „Faschismus ist ein politisches Konzept der Konzerne. Das wird nicht nur, aber eben immer wieder bei BAYER deutlich. In Person des BAYER-Chefs und Hitler-Förderers Carl Duisberg in den 1920er und 1930er Jahren bis zum BAYER-Chefjuristen Roland Hartwig heute", resümiert Axel Köhler-Schnura, Gründer und Ehrenvorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Pressekontakt: Jan Pehrke 0162/16 77 468 presse@cbgnetwork.org

Presse-Information CBG vom 17.01.24 – Für eine Landwirtschaft ohne Gifte und Gentechnik!

CBG Redaktion

CBG bei „Wir haben es satt"-Demo

Für eine Landwirtschaft ohne Gifte und Gentechnik!

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nimmt auch in dieses Jahr wieder an der „Wir haben es satt"-Demonstration teil. Sie geht am 20. Januar in Berlin mit für eine Agrar-Wirtschaft auf die Straße, die sich nicht mehr von der Profit-Logik des „Wachse oder weiche!" mit all seinen Risiken und Nebenwirkungen für Mensch, Tier und Umwelt treiben lässt. „Eine bäuerliche und ökologischere Landwirtschaft ist die richtige Antwort auf Klima-Krise, Artensterben und Hunger in der Welt – nicht Gentechnik, Patente und Glyphosat!", heißt es im Aufruf zu den Protesten. In Sachen „Glyphosat", dessen EU-weite Zulassungsverlängerung Brüssel im November 2023 beschlossen hat, fordert die Coordination die Bundesregierung auf, dem Beispiel Frankreichs zu folgen und auf nationaler Ebene Verbote für einzelne Formulierungen des Herbizids zu verhängen. Das Nachbarland zog bereits im Jahr 2019 36 Glyphosat-Produkte mit Verweis auf die – von BAYERs Tochter-Gesellschaft MONSANTO in internen Firmen-Dokumenten selbst eingeräumte – genotoxische Wirkung des Herbizids aus dem Verkehr. Auch eine neue Studie des Ramazzine-Instituts zur Leukämie-Gefahr durch das Pestizid und fehlende Untersuchungen zur Langzeit-Toxizität sowie zur Toxizität der Zusatzstoffe legen einen solchen Schritt im Sinne des vorsorglichen Gesundheitsschutzes nahe. „Anwendungsbeschränkungen allein reichen nicht aus. Das haben die in Deutschland seit September 2021 geltenden Restriktionen gezeigt. Durch sie reduzierte sich die Glyphosat-Verkaufsmenge im Jahr 2022 lediglich um 182 Tonnen auf 3.915 Tonnen", hält CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann fest. Zudem verlangt die CBG von Bundeskanzler Olaf Scholz, sein Wahlkampf-Versprechen, sich „auf allen Ebenen für eine strikte Regulation der neuen Gentechniken einsetzen" zu wollen, zu erfüllen und nicht länger Druck auf Landwirtschaftsminister Cem Özdemir auszuüben, dem Vorschlag der EU-Kommission zur Aufweichung der Vorschriften zuzustimmen. Nach Meinung der Coordination müssen Risiko-Prüfungen und Kennzeichnungspflicht bleiben, auch wenn BAYER & Co. den Pflanzen mit Genscheren wie CRISPR/Cas keine Gene artfremder Organismen verpassen oder weniger als 20-mal an ihnen herumgeschnippeln. Es kann durch die Eingriffe, so klein sie auch sein mögen, nämlich zu unbeabsichtigten, nicht rückholbaren Veränderungen des Erbguts der Ackerfrüchte kommen. Überdies besteht die Gefahr der Ausbreitung von Resistenzen, wenn die Agro-Riesen die Gewächse massenhaft gegen Krautfäule oder andere Schäden wappnen, denn die Erreger sind oft sehr anpassungsfähig. Die aktuellen Proteste der Bauern und Bäuerinnen sieht die CBG als gerechtfertigt an. Gemessen am Anteil der Agrar-Ausgaben am Gesamthaushalt belastet die geplante Streichung der Subventionen für Agrar-Diesel den Sektor überproportional. Darüber hinaus hält sich die Lenkungswirkung in Grenzen, da die LandwirtInnen auf ihre Traktoren angewiesen sind. Eine Kerosin-Steuer hätte da deutlich wirksamere klima-schonende Effekte. Im Übrigen teilt die Coordination die Einschätzung der „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft" (AbL), nach der die Wurzeln für den Unmut tiefer liegen. „Bäuerinnen und Bauern bekommen die dringend notwendige Ökologisierung des Pflanzenbaus und den Umbau der Tierhaltung (...) weder über den Markt noch über die Förderung ausreichend honoriert", hatte die AbL festgestellt und Vorschläge zu einer Verbesserung der Situation in einem 6-Punkte-Plan vorgestellt. Darin tritt die Organisation unter anderem für gerechte Erzeuger-Preise für Milch & Co., eine Tierwohl-Abgabe, eine strenge Regulierung der neuen Gentechniken und eine stärkere Ausrichtung der Subventionen auf Umwelt-Belange sowie auf Betriebe mit tatsächlichem Bedarf ein. „Die Coordination gegen BAYER-Gefahren stellt sich hinter diese Forderungen und wird mit dafür sorgen, diesen und weiteren am Samstag in Berlin Gehör zu verschaffen", so Marius Stelzmann abschließend. Pressekontakt: Jan Pehrke 0211/30 58 49 presse@cbgnetwork.org

SWB 01/2024 – Hätte, hätte, Lieferkette

CBG Redaktion

BAYERs Pharma-Produktion in der Kritik

Hätte, hätte, Lieferkette

Mit neuen Lieferketten-Gesetzen wollen Deutschland und die EU den zweifelhaften Praktiken von BAYER & Co. beim Bezug ihrer Grundstoffe aus aller Herren Länder begegnen. Bis dato fällt es oft bestechend schwer, die Konzerne für derlei zur Verantwortung zu ziehen. Ob die Paragrafen-Werke eine Veränderung einläuten können, steht allerdings in Frage. Dabei zeigt eine neue Studie der AOK über die Arzneimittel-Produktion in indischen und europäischen Fabriken dringenden Handlungsbedarf an.

Von Max Meurer

„Unser Einkauf stellt die weltweite, termingerechte Versorgung mit Waren und Dienstleistungen zu den entsprechenden Marktkonditionen, in der erforderlichen Qualität und unter Einbeziehung unserer ethischen, ökologischen und sozialen Prinzipien sicher“, so wirbt der Pharma-Gigant BAYER auf seiner Website großspurig für den Glauben an seine menschenfreundlichen Intentionen. Da selbst die Politik zwischenzeitlich bemerkte, dass sie derlei Absichtserklärungen kaum vertrauen kann, brachte sie in den letzten Jahren mit wechselndem Personal auf diverse Probleme und kleine bis große Skandale reagierend mehrere Paragrafen-Werke auf den Weg. 2019 trat das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittel-Versorgung“ in Kraft und 2023 das „Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG), das demnächst auf kleinere Unternehmen ausgeweitet wird. Der auf freiwillige Maßnahmen bauende „Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte“ war zuvor gescheitert, nur 13-17 Prozent der Unternehmen beteiligten sich daran und gaben Auskünfte über ihre Lieferketten. Nähere Aufschlüsse über die Wirksamkeit der gesetzlichen Maßnahme dürften erst die Berichte erlauben, welche die Unternehmen im Frühjahr 2024 vorzulegen haben. Worum handelt es sich aber bei einer Lieferkette, auf die hier so viel Bezug genommen wird? Bei Großkonzernen setzte sich nach und nach die Tendenz durch, größtmögliche Teile der Produktion ins Ausland zu verlagern und die Wertschöpfungsketten über den ganzen Globus zu verteilen. Der Grund: Trotz der teils niedrigeren Produktivität aufgrund der schlechteren technischen Möglichkeiten im Vergleich mit hochindustrialisierten Ländern wie der Bundesrepublik lohnt sich das ab einer gewissen Größe. Lockerere Arbeitsrechte (z. B. bei Arbeitszeiten und Arbeitssicherheit), weniger Umweltauflagen und -kontrollen – diese Faktoren sorgen für eine größere Profit-Marge. Wo ohne Rücksicht auf Mensch, Tier und Natur produziert werden kann, wird günstiger produziert.

Stichjahr 1994

Im Pharma-Bereich kam es vor rund 30 Jahren zu einer Forcierung dieser Entwicklung. Sie setzte mit dem vorerst letzten Globalisierungsschub ein, den 1994 die Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) einläutete. Wer dem Club angehören wollte, musste vorher das internationale Patentschutz-Abkommen TRIPS anerkennen – dafür hatten vor allem die Lobby-Aktivitäten des US-amerikanischen Pillen-Riesen PFIZER gesorgt. Indien wollte, und so hatte die stärkere Integration des südasiatischen Landes in den Weltmarkt dann auch gleich massive Auswirkungen auf die heimische Arznei-Industrie. Die Unternehmen konnten fortan nicht mehr einfach den Schutz des geistigen Eigentums umgehen, indem sie Pharmazeutika aus den Industrieländern kopierten und billiger weiterverkauften. Deshalb blieb der Pillen-Industrie des Landes nichts anderes übrig, als ihr Geschäftsmodell zu ändern. Und dabei spielte BAYER eine bedeutende Rolle. Als erster großer Pharmazeutika-Produzent schloss der Konzern 1999 mit einem indischen Unternehmen einen Vertrag ab. RANBAXY schaffte es, das Interesse des Leverkusener Multis für dessen eigenen – und wegen seiner zahlreichen Nebenwirkungen alles andere als unumstrittenen – Antibiotikum-Inhaltsstoff Ciprofloxacin in einer neuen Formulierung zu wecken. Ein Ciprofloxacin, von dem die PatientInnen nur einmal täglich eine Tablette zu nehmen brauchten – das war dem bundesdeutschen Konzern viel Geld wert. Für die weltweiten Vermarktungsrechte über einen Zeitraum von 20 Jahren zahlte er RANBAXY 65 Millionen Dollar. Und im selben Jahr kaufte das indische Unternehmen seinem neuen Partner auch die BASICS GmbH, eine Tochter-Gesellschaft für Nachahmer-Produkte, sogenannte Generika, ab, um einen Brückenkopf nach Europa zu haben. Allerdings gelang der inzwischen von SUN PHARMACEUTICAL geschluckten Firma ein solcher Coup wie mit Ciprofloxacin seither nicht mehr. Darum muss sie sich weitgehend auf die Funktion des Zulieferers für Pharma-Unternehmen aus den Industrie-Ländern beschränken – wie die Branche im ganzen Land. Und auf diese Firmen wollen BAYER & Co. natürlich nur ungern verzichten. Deshalb sorgten sie mit Extrem-Lobbyismus dafür, dass im oben erwähnten „Nationalen Aktionsplan“ keine rechtlich bindenden Regelungen auftauchten und ihnen beim Lieferketten-Gesetz das Schlimmste erspart blieb. So mahnte die Industrie eine Beschränkung des Paragrafen-Werks auf direkte Zulieferer an und lehnte eine Haftungsregelung vehement ab. Mit Erfolg: In der Endfassung fehlt beides.

Die Pharma-Lieferketten

Wie viel bei den ersten Gliedern der Lieferketten von Big Pharma im Argen liegt, belegte jetzt eine 2021 gestartete Studie der AOK Baden-Württemberg aufs Neue. Diese untersuchte das Abwasser von zehn Antibiotikawirkstoff-Fabriken in Europa und Indien und stellte fest, dass bei dreien die Grenzwerte für Antibiotikawirkstoffe in naheliegenden Gewässern massiv überschritten wurden. Besonders Ciprofloxacin, das inzwischen auch viele andere Firmen außer Bayer herstellen, fiel dabei auf. Die Konzentration lag teilweise um 11.000 Prozent über dem festgelegten Grenzwert. Bei anderen Antibiotika-Substanzen stellte es sich ähnlich dar. Die AOK setzte diese Zahl eindrucksvoll in Verhältnis: „Die Umweltprobe mit der höchsten Überschreitung eines Schwellenwertes wurde einem Gewässer entnommen, das durch den Regenwasserüberlauf einer indischen Produktionsstätte entsteht. Dieses Gewässer führt dabei unmittelbar durch ein Gebiet, das als Viehweiden genutzt wird. Die hier gemessene Gewässerkonzentration von Azithromycin übersteigt den ökotoxikologisch relevanten Schwellenwert um mindestens 1.600.000 Prozent (!). Das Verhältnis von Schwellenwert zu Umweltkonzentration entspricht damit in etwa dem der Fläche der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart zur gesamten EU.“ Das Problem: Derlei Stoffe, die über das Wasser, angrenzende Ackerflächen oder über Nutztiere zum Menschen gelangen, sorgen für die Bildung von resistenten Bakterienstämmen, die sich mit den gängigen Antibiotika dann immer schwerer bekämpfen lassen. In Indien treten dabei solche als „Superbugs“ bezeichnete resistente Krankheitserreger in ungekannter Häufung auf: So starben beispielsweise im Jahr 2013 58.000 Babys an solchen Keimen. Verbindliche Verpflichtungen, hier Maßnahmen zur Vorsorge zu treffen, wie sie z. B. die „Davos Declaration“ vorsieht, geht der Leverkusener Multi nicht ein. Er zog sich mit der Begründung, Antibiotika seien nicht mehr im Fokus des Produkt-Portfolios, aus der Verantwortung. Man richte Workshops und Schulungen aus, um den Umgang damit zu verbessern, hieß es lediglich. Das zeitigt natürlich wenig Wirkung. Die AOK Baden-Württemberg zitierte eine Studie aus dem Januar 2022, wonach die multiresistenten Keime für die Mehrzahl an weltweiten Todesfällen verantwortlich seien. Allein in Deutschland erkranken der Untersuchung zufolge jährlich 54.500 Menschen an Infektionen durch antibiotikaresistente Erreger. Dieser besorgniserregenden Zahlen wegen schlägt die AOK Alarm. „Die bisherigen Ergebnisse der Pilotstudie machen den hohen Handlungsdruck auf nationaler, vor allem aber auf europäische Ebene deutlich. Dies umso mehr, weil die Studien-Partner bisher nur einen Ausschnitt aus der Arznei-Produktion beleuchten konnten und vermutlich nur die ‚Spitze des Eisbergs‘ gesehen haben (zu den Forderungen der AOK siehe Kasten).

Das EU-Lieferkettengesetz

Das EU-Lieferkettengesetz, über das die Kommission, der MinisterInnenrat und das EU-Parlament kurz vor Weihnachten im Trilog-Verfahren eine Einigung erzielt haben, trägt diesem Handlungsdruck Rechnung. Es geht nämlich in wesentlichen Punkten über sein deutsches Pendant hinaus. So greift die Regelung schon bei Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Auch geht sie weiter bei der Rückverfolgung und bezieht nicht nur die direkten Zulieferer ein. Zudem schließt das Gesetz den Rechtsweg nicht aus und macht BAYER & Co. für Verfehlungen haftbar. Überdies müssen die Konzerne die CO2-Einsparziele über ihre ganzen Lieferketten hinweg verfolgen und entsprechende Klima-Pläne aufstellen. Dementsprechend aufgeschreckt reagierten die Multis. „Unsere Unternehmen ersticken bereits jetzt in Bürokratie. Nun kommen noch mehr Vorschriften on top. Das ist ein weiterer Nackenschlag“, ereiferte sich der „Verband der Chemischen Industrie“ (VCI). Und der „Bundesverband der deutschen Industrie“ stimmte mit ins Untergangslied ein: „Der Kompromiss bedroht Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Diversifizierung der europäischen Wirtschaft, da sich Unternehmen aufgrund rechtsunsicherer Bestimmungen und drohender Sanktions- und Haftungsrisiken aus wichtigen Drittländern zurückziehen könnten.“ Die FAZ überschrieb ihren Kommentar mit „Standortrisiko ‚Brüssel‘“ und schloss mit den Worten: „Das EU-Lieferkettengesetz passt nicht in die Zeit. Es noch zu stoppen, wäre wichtig“. Die Zeitung gab da auch ihre Hoffnung nicht auf, obwohl die Umsetzung von Trilog-Beschlüssen sonst eigentlich immer nur noch Formsache ist. „Bei einigen umstrittenen Gesetzen war das zuletzt vor allem im Ministerrat nicht immer der Fall“, sprach das Blatt den Multis Mut zu. Und VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup, der nicht wenige Jahre seines Berufslebens beim Leverkusener Multi verbrachte, appellierte an die Ampel-Koalition: „Die Bundesregierung muss jetzt Farbe bekennen und ihre Zustimmung verweigern.“ Ein Übriges werden die Lobby-Truppen der Unternehmen tun. Allein der BAYER-Konzern verfügt über einen Etat von über sechs Millionen Euro, um die politische Landschaft in Brüssel zu pflegen und die gesetzlichen Angriffe auf seine Profitmarge so klein und wirkungslos wie möglich zu halten.