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Beitrag veröffentlicht im Juni 2024

Ein Glyphosat-Stopp ist möglich!

CBG Vorstand

CBG zur heutigen Bundesrat-Sitzung

Presse-Information vom 14.06.2024

Am heutigen Freitag berät der Bundesrat über die weitere Zukunft von Glyphosat in Deutschland. Dazu liegen Empfehlungen vor, die Auflagen zu lockern und den Gebrauch auch in Wasserschutzgebieten zu erlauben.

„Das wäre absolut verantwortungslos. Die EU hat zwar die Zulassung von Glyphosat im November letzten Jahres verlängert, die Mitgliedsländer aber explizit dazu angehalten, dem Schutz des Grundwassers in gefährdeten Gebieten und dem Schutz von Oberflächengewässern besondere Aufmerksamkeit zu widmen“, hält Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren fest.

Überdies hat die Europäische Union die Effekte des Herbizids auf die Artenvielfalt wegen fehlender Studien nicht abschließend bemessen können. Sie sprach von einer „generellen Daten-Lücke“. Damit nicht genug, machte die EU über 20 weitere „data gaps“ aus. Diese betrafen unter anderem die Entwicklungsneurotoxizität – also die Auswirkungen des Mittels auf die noch im Wachstum befindlichen Nervensysteme von Embryos, Säuglingen und Kindern – sowie mögliche Beeinträchtigungen von Zellteilungsprozessen und Schädigungen von Chromosomen. Zudem blieb „die Bewertung des ernährungsbedingten Risikos für Verbraucher“ offen, da keine Angaben der Hersteller zu den Glyphosat-Rückständen auf Karotten, Weizen und Salat vorlagen.

Den Umgang mit diesen Unwägbarkeiten überlässt die EU ausdrücklich den Mitgliedsländern. Wenn ein Staat trotz der Einführung von Risikominderungsmaßnahmen noch Bedenken hätte, dürfe er „die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in seinem Hoheitsgebiet beschränken oder verweigern“, heißt es im sogenannten Renewal Report.

„Und eben das muss die Politik nun tun, zumal der Rechtsweg offen ist“, fordert Stelzmann und verweist dazu auf die entsprechenden Expertisen von der Heinrich-Böll-Stiftung, Aurelia und der Deutschen Umwelthilfe. Aurelia und die Deutsche Umwelthilfe nennen dabei als einen Ansatzpunkt den Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dieser Paragraf gestattet es bei neuen EU-Regularien nämlich, einzelstaatliche Bestimmungen beizubehalten, wenn das z. B. der Umweltschutz gebietet. Auch böte die von Brüssel ohnehin vorgeschriebene Überprüfung der Genehmigung vom November 2023 die Möglichkeit, das Herbizid aus dem Verkehr zu ziehen. Darüber hinaus gestatte das EU-Recht Notfallmaßnahmen bei Wirkstoffen mit schwerwiegenden Risiken für Mensch, Tier und Umwelt.

Der langen Liste der Glyphosat-Risiken fügten französische WissenschaftlerInnen unlängst noch einen Eintrag zu. Eine ForscherInnen-Gruppe um Claudine Vasseur untersuchte das Sperma französischer Männer und fand Glyphosat-Spuren. Dabei überstiegen die Rückstände diejenigen im Blut um den Faktor 4. „Zusammengefasst deuten unsere Ergebnisse auf einen negativen Einfluss von Glyphosat auf die reproduktive Gesundheit des Menschen und möglicherweise seiner Nachkommenschaft hin“, resümieren sie. Deshalb fordern Vasseur & Co. die Politik eindringlich auf, zu reagieren und dem Vorsorgeprinzip Geltung zu verschaffen.

„Die Politik hat also genug Möglichkeiten zu handeln, sie muss diese nur nutzen“, konstatiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend.

Standort-Politik für Pharma-Profite

CBG Vorstand

CBG kritisiert Medizinforschungsprojekt

Presse-Information vom 03.06.2024

Das am morgigen Dienstag im Bundestag zur Abstimmung stehende1 Medizinforschungsgesetz fördert die Profite der Pillen-Riesen zu Lasten der PatientInnen-Sicherheit und der Krankenkassen-Kassen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach gibt sogar zu, bei dem Vorhaben in engem Austausch mit BAYERs Pharma-Vorstand Stefan Oelrich gestanden haben, um den Arznei-Standort Deutschland zu stärken. „Mit BAYER hat er deshalb eine Gesetzesinitiative abgesprochen“, resümierte der „Kölner Stadtanzeiger“. „Und so sieht das Paragrafen-Werk auch aus. Karl Lauterbach scheint einfach die Wunschliste von Big Pharma abgearbeitet zu haben“, hält Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren fest.

Das Paragrafen-Werk sieht unter anderem vor, den Unternehmen die Durchführung klinischer Studien zu erleichtern. Die Genehmigungsdauer für Medikamenten-Tests will die Ampelkoalition auf fünf Tage verkürzen und neben Uni-Kliniken auch einfachen Krankenhäusern erlauben, klinische Prüfungen für die Pharma-Industrie durchzuführen, was alles nicht gerade der Sicherheit der ProbandInnen dient. 

Darüber hinaus beabsichtigen die Parteien, den Unternehmen künftig zu erlauben, die Preise, die sie mit DAK & Co. für ihre Medikamente aushandeln, unter Verschluss zu halten. Ein teures Geschenk: Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sieht zusätzliche Belastungen in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro auf die Kostenträger zukommen. 

Dementsprechend scharf fällt die Kritik an dem Vorhaben aus. „Das würde zu noch mehr Intransparenz bei der Preis-Bildung und zur Anhebung des ohnehin hohen Preis-Niveaus führen und die Arzneimittel-Preise in Deutschland weiter hochschaukeln“, warnt der stellvertretende AOK-Vorsitzende Jens Martin Hoyer. Seiner Ansicht nach „ist die Wirtschaftsförderung für den Pharma-Standort Deutschland keine Aufgabe der Beitrag zahlenden Versicherten“.

Der Chef von BAYER VITAL, Daniel Steiners, versteht hingegen „den Grad der Empörung nicht so richtig“. Er nennt die Vertraulichkeit „eine Option für mehr Flexibilität in der Preis-Verhandlung“ und zeigt sich auch sonst zufrieden mit dem Medizinforschungsgesetz. „Wir sehen darin das klare Bekenntnis zum medizinisch-pharmazeutischen Forschungsstandort – und damit auch zu Arzneimittel-Innovationen ‚Made in Germany‘“, so Steinert.

„BAYER & Co. sprechen immerfort von Innovationen, schaffen es aber seit Jahren nicht, die Grundversorgung der Bevölkerung abzusichern. Immer wieder fehlen den Apotheken gängige Präparate wie etwa Antibiotika – trotz aller gesetzlichen Bemühungen. Hierfür endlich Lösungen zu finden, wäre eine dringliche Aufgabe der Politik. Aber Karl Lauterbach bedenkt die Branche lieber mit ‚Feel good‘-Gesetzen“, konstatiert Stelzmann abschließend.

1: Hier irrte die CBG: Das Gesetz stand noch nicht zur Abstimmung, es handelte sich lediglich um die 1. Lesung.