Die CBG arbeitet in jedem Jahr mit einem breiten Spektrum von Partner*innen zusammen. Auch in diesem Jahr konnten wir für die Hauptversammlung wieder viele Redner*innen gewinnen. Ihr findet deren Reden hier.
Beitrag veröffentlicht im Februar 2025
Presse-Information vom 24.02.25
Kinderarbeit, Arbeitsschutz-Verletzungen, Lohnraub
Für den 26. Februar hat die Europäische Kommission ein Maßnahmen-Paket zur Aufweichung der Lieferketten-Richtlinie, der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zur Taxonomie-Verordnung angekündigt. „Wir können nicht erwarten, dass wir weltweit konkurrieren können, während wir uns gleichzeitig mit unnötigen Beschränkungen und Einschränkungen überfrachten“, so EU-Kommissar Valdis Dombrovskis zur Begründung des Vorstoßes.
Ein Blick in den Lieferketten-Bericht des BAYER-Konzerns für das Jahr 2023 zeigt indes die Wichtigkeit einer strengen Kontrolle der Global Player. Nicht weniger als 1.345 Meldungen über Verfehlungen aus Zuliefer-Betrieben weist der Report aus. Sie reichen von Kinderarbeit und Behinderung gewerkschaftlicher Tätigkeit über gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen und andere Arbeitsschutz-Verletzungen bis hin zum Vorenthalten eines gerechten Lohnes und Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Dabei betrafen die Verstöße nicht nur die weltumspannenden Lieferketten, sondern auch die Niederlassungen des Agro-Riesen selbst. 64 Beschwerden über die Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren galten seinem eigenen Geschäftsbereich.
Kein anderes deutsches Unternehmen wartet mit einer so hohen Zahl von Vergehen auf. Adidas etwa listet „nur“ 207 auf und SAP 142. „Der BAYER-Konzern hat seine Lieferketten aus Profit-Gründen über den ganzen Erdball verteilt. Der Bericht dokumentiert nun eindrucksvoll, welche fatalen Folgen das vor allem für die Menschen im Globalen Süden hat. Hier bräuchte es schärfere statt schwächere Lieferketten-Gesetze, aber die Politik kapituliert wieder mal vor dem Kapital“, konstatiert Marius Stelzmann von der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG).
In ihrem vorletzten Wahl-Programm hatten Bündnis 90/Die Grünen noch eine Nachbesserung des deutschen Lieferketten-Gesetzes gefordert, „zum Beispiel eine Ausweitung der erfassten Unternehmen, aber auch eine Erweiterung der umweltbezogenen Sorgfaltspflichten“. Auf dem Unternehmertag des deutschen Außenhandelsverbandes im Oktober 2024 sah es Noch-Wirtschaftsminister Robert Habeck nun aber als dringend geboten an, „die Kettensäge anzusetzen und das ganze Ding wegzubolzen“. Und Olaf Scholz versprach im selben Monat auf dem Arbeitgebertag: „Das haben wir ja gesagt, das kommt weg.“ Die Deregulierungen auf europäischer Ebene, die das Maßnahmen-Paket anstrebt, begrüßte er in einem Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ebenfalls: „Die deutsche Wirtschaft hat hier zu Recht weiteren dringenden Handlungsbedarf angezeigt, insbesondere hinsichtlich der Belastungen im Rahmen der Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD), der EU-Taxinomie und der Europäischen Lieferketten-Richtlinie (CSDDD).“
Die neuerlichen Bekenntnisse zu den Lieferketten-Regelungen in den jetzigen Wahlprogrammen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wirken deshalb nicht gerade glaubhaft. Die CDU erklärt dagegen frank und frei: „Das deutsche Lieferketten-Gesetz schaffen ab. In Europa wollen wir Belastungen einen Riegel vorschieben.“ Und die FDP pflichtet bei.
„Kinderarbeit, Druck auf GewerkschaftlerInnen, Lohnraub, Ungleichbehandlung von Mann und Frau, mangelhafter Arbeitsschutz und Umweltverschmutzung – auf all das will Brüssel jetzt nicht mehr so genau blicken, weil es angeblich den Wirtschaftsstandort Europa gefährdet. Das ist ein Skandal“, so Stelzmann abschließend.
Marius Stelzmann 0211/33 39 11
Der Januar 2025 war der wärmste seit Aufzeichnungsbeginn. Trotzdem hat die Politik das Klima-Thema zur Freude der Konzerne ad acta gelegt. Dementsprechend liegt Deutschlands CO2-Minderungsziel für 2030 in weiter Ferne, wie der ExpertInnen-Rat für Klimafragen jüngst feststellte. Auch die Industrie liefert nicht. Dafür wäre eine fast dreimal so hohe Minderungsrate pro Jahr nötig wie die gegenwärtige, so der Rat. Aber die Unternehmen investieren kaum in sauberere Anlagen zur Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen (THG). „Der Abbau des fossilen bzw. energie-intensiven Kapitalstocks geht nur langsam voran“, konstatiert der Rat. Der BAYER-Konzern bildet da keine Ausnahme. Er kam im Jahr 2023 auf Kohlendioxid-Emissionen von rund drei Millionen Tonnen. Grund genug für die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG), sich wieder am Klimastreik zu beteiligen. Sie ging am 14. Februar in Düsseldorf mit auf die Straße, um die Klima-Politik wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Rund 600 Menschen nahmen an der Demonstration teil.
CBG beim Klimastreik
Der BAYER-Konzern hat im Jahr 2023 drei Millionen Tonnen Kohlendioxid ausgestoßen. Ein Großteil trug die Glyphosat-Produktion am US-amerikanischen Standort Soda Springs dazu bei, denn neben allem anderen ist das Herbizid auch ein veritabler Klima-Killer. Um das Glyphosat-Vorprodukt Phosphor aus dem Sediment-Gestein Phosphorit zu gewinnen,muss der Ofen am US-amerikanischen BAYER-Standort Soda Springs nämlich auf eine Betriebstemperatur von 1500 Grad kommen, was beträchtliche Mengen an Energie erfordert. Der Leverkusener Multi drückt das in seinem Nachhaltigkeitsbericht etwas verklausuliert so aus: „Besonders energie-intensiv ist unsere Rohstoff-Gewinnung einschließlich Aufbereitung und Weiterverarbeitung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten von Crop Science.“
Wegen BAYERs desaströser CO2-Bilanz beteiligt sich die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN auch diesmal wieder an den bundesweiten Klimastreiks. Sie geht in Düsseldorf mit auf die Straße. „Der vergangene Monat war der wärmste Januar seit Aufzeichnungsbeginn. Trotzdem hat die Politik das Klima-Thema zur Freude der Konzerne ad acta gelegt. Dementsprechend liegt Deutschlands CO2-Minderungsziel für 2030 in weiter Ferne, wie der ExpertInnen-Rat für Klimafragen jüngst feststellte. Darum setzen wir den Klimawandel am Freitag wieder auf die Tagesordnung“, so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.
Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11
Das PFAS-Ackergift Flufenacet muss vom Markt! |
Nach Einschätzung der „Deutschen Umwelthilfe“ (DUH) lässt das „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ (BVL) seiner Ankündigung, den Pestizid-Wirkstoff Flufenacet zu verbieten, keine Taten folgen. Darum zog die DUH vor Gericht. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) unterstützt diesen Schritt. „Die Klage der Deutschen Umwelthilfe kommt zum richtigen Zeitpunkt. Das Bundesamt muss seinen Flufenacet-Beschluss vom Oktober letzten Jahres umsetzen und dem Schutz der Gesundheit Vorrang vor dem Schutz von Konzern-Interessen einräumen. Es darf nicht vor BAYER & Co. einknicken“, so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.Der Pestizid-Wirkstoff Flufenacet, enthalten unter anderem in den BAYER-Produkten ARTIST, ASPECT, BAKATA und BANDUR FORTE, weist ein großes Gefährdungspotenzial auf. Das Ackergift gehört zu den hormonschädigenden Chemikalien, den sogenannten Endokrinen Disruptoren (EDC). Zudem entsteht bei seiner Zersetzung Trifluoressigsäure, die zu den PFAS gehört. Dabei handelt es sich um quasi unkaputtbare Substanzen, die sich in der Umwelt sogar noch anreichern. „Ewigkeitschemikalien“ heißen sie deshalb in Abgrenzung zu den „lediglich“ langlebigen Giftstoffen Asbest, PCB und DDT. Damit nicht genug, zählt die Trifluoressigsäure auch noch zu den PFAS mit der weitesten Verbreitung. In fast jedem Gewässer findet sich dieses Abbau-Produkt von Flufenacet. „Derzeit sind die TFA-Konzentrationen um Größenordnungen höher als die von anderen PFAS – und um Größenordnungen höher als die von anderen Pestiziden und Pestizid-Metaboliten“, konstatieren Hans Peter H. Arp und seine MitautorInnen in der Studie „The Global Threat from the irreversible Accumulation of Trifluoroacetic Acid (TFA)“. Der Leverkusener Multi selbst hat die Trifluoressigsäure nach Informationen von Global 2000 bei der von der Chemikalien-Verordnung REACH vorgeschriebenen Gefahrenbewertung als „vermutlich reproduktionstoxisch beim Menschen“ bezeichnet. Öffentlich aber behauptet er, „dass es keine Hinweise auf ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder für die Umwelt gibt“ und wappnet sich juristisch gegen das drohende Flufenacet-Aus. So strengte der Agro-Riese zu diesem Zweck ein Eilrechtsschutz-Verfahren an. Aber auch das läuft nicht ohne die Deutsche Umwelthilfe ab. Sie nimmt als Beigeladene teil – das Gericht genehmigte einen entsprechenden Antrag.„Der BAYER-Konzern will ein Pestizid auf dem Markt halten, das er selbst als „vermutlich reproduktionstoxisch beim Menschen“ bezeichnet. Das zeigt wieder einmal: Der Global Player betreibt seine Profit-Jagd ohne Rücksicht auf Verluste“, hält Stelzmann abschließend fest. Pressekontakt:Marius Stelzmann 0211/33 39 11 presse@cbgnetwork.org |
AKTION & KRITIK
CBG bei Corona-Demo
In Sachen „Corona“ sind bislang zumeist nur rechtsoffene WutbürgerInnen, QuerdenkerInnen und RechtsextremistInnen auf die Straße gegangen. Dabei wollte es das antifaschistische Bündnis „Düsseldorf stellt sich quer“ nicht bewenden lassen. Es rief unter dem Motto „Gemeinsam durch die Pandemie – solidarische Lösungen statt autoritäre Maßnahmen und Verschwörungswahn“ zu einer Demonstration in der Stadt auf. Rund 1.600 Menschen folgten am 5. Februar dem Appell, darunter auch Mitglieder der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG). Die Redner-Innen übten Kritik an den QuerdenkerInnen und prangerten die unhaltbare Situation in den gnadenlos auf Effizienz und Profit getrimmten Krankenhäusern an. Andere forderten eine Freigabe der Impfstoff-Patente, attackierten die Profit-Gier von Big Pharma oder mahnten, die Schwächsten der Gesellschaft in der Pandemie nicht allein zu lassen. Jan Pehrke von der CBG nahm in seiner Rede viele dieser Aspekte auf und schloss mit den Worten: „Die Auseinandersetzung sollte nicht zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften verlaufen, sondern zwischen den Konzernen, die nur auf ihren Profit aus sind, und den Menschen, die unter diesem Kapital-Regime leiden. Und in Zeiten der Pandemie mehr denn je darunter leiden, denn diese treibt die Schere zwischen arm und reich noch weiter auseinander.“
Proteste in Lyon
Am 5. März 2022 fand in Lyon, wo sich die französische BAYER-Zentrale befindet, eine große Demonstration gegen den Agro-Riesen statt. Zu den Organisatoren zählten Gruppen wie LES SOULÈVEMENTS DE LA TERRE, LE CONFÉDÉRATION PAYSANNE, EXTINCTION REBELLION, ALER-TE PESTICIDES HAUTE GIRONDE und YOUTH FOR CLIMATE LYON. „Die Folgen der Geschäftstätigkeit des von BAYER aufgekauften Unternehmens MONSANTO sind katastrophal: Wasser- und Bodenverschmutzung, Krebs, Geburtsfehler oder Zerstörung der Artenvielfalt, Verschwinden, Prekarisierung und zunehmende Abhängigkeit von Bauern und Bäuerinnen auf der ganzen Welt“, stand in dem Aufruf, dem rund 2.000 Menschen folgten. Auch an anderen Standorten des Leverkusener Multis wie in Villefranche-sur-Saône, wo der Konzern vorsorglich die Produktion stoppte, und bei BASF in Genay kam es zu Protest-Aktionen.
CBG bei Industrieclub-Kundgebung
Am 26. Januar vor 90 Jahren besiegelte Adolf Hitler im Düsseldorfer Industrieclub seinen Pakt mit den Konzernen. Um an diesen fatalen Schulterschluss zu erinnern, hielt die VEREINIGUNG DER VERFOLGTEN DES NAZIREGIMES – BUND DER ANTIFASCHISTINNEN (VVN-BdA) vor dem geschichtsträchtigen Gebäude an der Elberfelder Straße eine Kundgebung ab. Zudem brachte die Organisation an dem Gebäude eine provisorische Mahntafel an, auf der zu lesen war: „26. Januar 1932. Hier bekam Adolf Hitler Beifall und Geld. Hier wurden die Weichen zum Krieg gestellt.“ Eine solche – allerdings offizielle und dauerhafte – hatte sich die Widerstandskämpferin Maria Wachter an diesem historischen Ort immer gewünscht. Aus gegebenem Anlass nahm auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) an der Aktion teil. Zwar waren am 26. Januar 1932 keine VertreterInnen der von BAYER mitgegründeten IG FARBEN unter den 650 Industriellen, die dem NSDAP-Vorsitzenden lauschten, aber der Konzern knüpfte ebenfalls schon früh Verbindungen zu den Nazis. Bereits 1931 dekretierte der damalige IG-Aufsichtsratschef Carl Duisberg in seiner Funktion als Vorsitzender des „Reichsverbands der deutschen Industrie“: „Fortwährend ruft das deutsche Volk nach einem Führer, der es aus seiner unerträglichen Lage befreit. Kommt nun ein Mann, der bewiesen hat, dass er keine Hemmungen hat und der gesonnen ist, den Geist der Frontgeneration in friedlicher Befreiungsarbeit einzusetzen und zu verwirklichen, so muss diesem Mann unbedingt Folge geleistet werden.“ Und nach der Machtergreifung der FaschistInnen kam Duisberg noch einmal auf seine Worte von damals zurück. „Meine auf der ersten großen Tagung des Reichsverbandes unter meinem Vorsitz dargelegte Meinung hat sich heute noch nicht geändert: Das Wichtigste für die Industrie ist ein starker Staat, eine machtvolle und energische Regierung“, so der IG-Manager im September 1933.
ESSURE-Geschädigte protestieren
Bei ESSURE, BAYERs ohne Hormone auskommendes Sterilisationsmittel, handelt es sich um eine kleine Spirale, deren Kunststoff-Fasern für ein so großes Wachstum des Bindegewebes sorgen sollen, dass sich die Eileiter verschließen. Allzu oft jedoch bleibt das Medizin-Produkt nicht an dem vorgesehenen Ort, sondern wandert im Körper umher und verursacht Risse an den Wänden innerer Organe, was zu lebensgefährlichen inneren Blutungen führen kann. Auch Schmerzen im Unterleib oder anderen Körper-Regionen, Depressionen oder Angstzustände, Kopfschmerzen, Übelkeit, Allergien, Hautausschläge und Haarausfall zählen zu den Nebenwirkungen. In den USA führte das zu 39.000 Klagen, in deren Folge der Leverkusener Multi 1,6 Milliarden Dollar Schadensersatz zahlen musste. Daraufhin entschloss er sich zu einem weltweiten Verkaufssstopp. Drei französische Geschädigten-Verbände nahmen den Tag des Auslaufens der Vermarktung zum Anlass, um vor dem BAYER-Standort Lyon zu protestieren. Unter anderem forderten die Organisationen die Einrichtung eines Fonds für die betroffenden Frauen.
Agrar-Plattformen: zuwenig Kontrolle
Die Digitale Landwirtschaft sammelt mit Hilfe von Drohnen, Sensoren und Satelliten-Bildern Informationen über das Wetter, die Bodenbeschaffenheit, Pflanzenkrankheiten und Schadinsekten. Der Leverkusener Multi gehört mit der Plattform „FieldView“ zu den größten Anbietern in diesem Bereich. Auf rund 72 Millionen Hektar kommt dieses Erzeugnis der Digital-Tochter CLIMATE LLC bereits zum Einsatz. Und im Zuge der Kooperation mit MICROSOFT (Ticker 1/22) will der Agro-Riese seine Position noch ausbauen. Wegen der dominierenden Stellung einiger weniger Player wie BAYER in diesem Bereich fordert eine Reihe von Initiativen wie die ARBEITSGEMEINSCHAFT BÄUERLICHE LANDWIRTSCHAFT, der BUND, FIAN und INKOTA Regulierungsmaßnahmen. „Zur Begrenzung der Macht von Agrar- und Digitalkonzernen braucht es dringend eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts in Deutschland sowie in der Europäischen Union“, heißt es in dem „Positionspapier Landwirtschaft 4.0.“ Ohne solche politischen Maßnahmen droht den Organisationen zufolge nämlich in Zukunft ein Big Brother über die Äcker zu wachen: „Wenn die landwirtschaftlichen Daten über wenige, übergreifende Plattformen verwaltet werden, muss zudem sichergestellt werden, dass die Daten sowie die Plattformen nicht von einigen wenigen Großkonzernen wie BAYER oder JOHN DEERE kontrolliert werden.“
Digital ist schlechter
Eine ForscherInnen-Gruppe um Sarah Rotz von der kanadischen „University of Guelph“ hat die wissenschaftliche Literatur zu Wohl und Wehe der digitalen Landwirtschaft gesichtet und viele Problem-Felder ausgemacht. „Viele der so genannten technologischen Lösungen werden in einer Weise entwickelt, welche die Konzerne stärkt, statt die unabhängigen Landwirte dabei zu unterstützen, fundierte Entscheidungen über das von ihnen bewirtschaftete agrarökologische System zu treffen“, schreiben Rotz & Co. in „The Politics of Digital Agricultural Technologies“. Und da die Algorithmen der Tools auf die Bedürfnisse der industriellen Landwirtschaft zugeschnitten sind, haben Kleinbauern und -bäuerinnen das Nachsehen, halten sie fest. Aus demselben Grund geben BAYERs FieldView und andere Plattformen den AutorInnen zufolge auch gar keine digitalen Anreize zu einer ökologischen Nahrungsmittel-Produktion. Die Daten-Sicherheit sehen sie bei Big Agro ebenfalls nicht in guten Händen.
Initiative will Pestizid-Petition
Die französische Initiative SECRETS TOXIQUES, mit der die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN kooperiert, kritisiert seit Langem die unzureichenden Vorschriften für Pestizid-Zulassungen. So müssen BAYER & Co. keine Studien über Langzeit-Wirkungen der Ackergifte vorlegen. Auch fordert die EU keine Untersuchungen über etwaige Risiken der gesamten Formulierung des Produkts ein. Ihr genügen Daten zu den jeweiligen Hauptwirkstoffen. Das führt zu einer Unterschätzung der Gefahren, z. B. bei Glyphosat. Das weiß auch BAYERs Tochter-Gesellschaft MONSANTO. So hielt ein Firmen-Toxikologe einst fest: „Glyphosat ist OK, aber das formulierte Produkt verursacht den Schaden.“ SECRETS TOXIQUES will nun gemeinsam mit anderen Organisationen über eine europäische Petition eine Reform der Genehmigungsverfahren erreichen.
Umweltbundesamt schlägt Alarm
Das Umweltbundesamt (UBA) zeigt sich angesichts der hierzulande auf den Feldern ausgebrachten Pestizid-Mengen alarmiert. „Seit über 40 Jahren ist der Absatz von Pflanzenschutzmitteln in der deutschen Landwirtschaft mehr oder weniger unverändert. Sorge bereitet uns jetzt, dass der Verkauf problematischer Wirkstoffe steigt“, erklärte UBA-Präsident Dirk Messner. Im Einzelnen nannte das Umweltbundesamt neben bestimmten Insektiziden, welche die wegen ihrer Bienengefährlichkeit seit einigen Jahren verbotenen Neonicotinoide ersetzt haben, die Herbizide Terbuthylazin, S-Metolachlor sowie Flufenacet. Allein der Umsatz mit dieser Substanz, die unter anderem in dem BAYER-Ackergift LIBERATOR PRO enthalten ist, legte 2020 um 32 Prozent zu, was die Umwelt massiv gefährdet. „Flufenacet bildet das persistente Abbauprodukt Trifluoracetat (TFA), das weiträumig in Gewässern und im Trinkwasser gefunden wird und kaum aus dem Wasser entfernt werden kann“, warnt die Behörde. Die Substanz steht schon seit 2004 auf der EU-Liste mit denjenigen Stoffen, die wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen eigentlich ersetzt gehören. Aber „eine Reduzierung des Einsatzes gelingt in Deutschland bislang nicht“, konstatiert das UBA. Messner sieht angesichts der Entwicklung dringenden Handlungsbedarf: „Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft muss der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln insgesamt deutlich reduziert werden.“
Überdosis Chemie #1
Im Januar 2022 schlugen WissenschaftlerInnen des „Stockholm Resilence Centers“ Alarm. „Das Tempo, in dem die Gesellschaften neue Chemikalien produzieren und in die Umwelt freisetzen, ist für Menschheit kein sicherer Operationsmodus“, konstatiert Sarah Cornell. Durch die Zunahme der Herstellung von Pestiziden, Kunststoffen und anderen Substanzen um den Faktor 50 seit 1950 sehen die ForscherInnen sogar die „planetare Tragfähigkeit“ gefährdet. Darum fordern sie eine strengere Regulierung der Erzeugnisse von BAYER & Co.
Überdosis Chemie #2
Nach einer Studie des UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und Umwelt, David Boyd, sterben durch die Freisetzung gefährlicher Stoffe in Wasser, Boden & Luft pro Jahr neun Millionen Menschen einen vorzeitigen Tod. „Die derzeitigen Ansätze zur Bewältigung der von Umweltverschmutzung und toxischen Substanzen ausgehenden Risiken versagen eindeutig, was zu weitverbreiteten Verstößen gegen das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt führt“, konstatiert Boyd deshalb.
KAPITAL & ARBEIT
Keine Corona-Prämie
Etliche Unternehmen zahlen ihren Angestellten Corona-Prämien. Bis zu 1.500 Euro reichen die Summen. Bei BAYER & Co. gehen die Belegschaftsangehörigen dagegen leer aus. „[D]ie Chemie-Branche will keine internen und externen Debatten, welcher steuerfreie Bonus nun angemessen ist“, zitiert die Rheinische Post einen Insider. Der Leverkusener Multi erklärte sich lediglich bei Beschäftigten bestimmter Geschäftsbereiche zu Ausgleichszahlungen bereit.
ERSTE & DRITTE WELT
Doppelte Pestizid-Standards
Das Pestizid-Angebot BAYERs besteht zu 36,7 Prozent aus Mitteln, welche die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Welternährungsorganisation FAO als hochgefährlich einstufen. Allerdings macht der Konzern ebenso wie seine Mitbewerber feine Unterschiede bei der Vermarktung dieser „highly hazardous pesticides“ (HHPs). Während der Anteil der HHPs am Umsatz der Branche in Deutschland „nur“ zwölf Prozent beträgt, liegt er in Brasilien bei 49 und in Indien bei 59 Prozent. So vertreibt der Leverkusener Multi in Brasilien mehr als ein dutzend Agro-Chemikalien, die in der EU wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen keine Zulassung (mehr) haben (siehe auch SWB 1/22).
Immer mehr Pestizide
Der globale Pestizid-Absatz nimmt jährlich um rund vier Prozent zu. Aber trotz der vier Millionen Tonnen, die per anno auf den Feldern landen, ist offenbar noch Luft nach oben: Markt-Be-obachterInnen prognostizieren eine Zuwachs-Rate von 11,5 Prozent bis 2023. Dazu trägt nicht zuletzt der Klimawandel bei, denn die Erderwärmung begünstigt die Vermehrung von Schadinsekten und reduziert gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit der Pflanzen. Zu allem Übel verteilt sich der Anstieg nicht gleichmäßig über die Welt. Während die Ausbringung der Ackergifte in Europa von 1999 bis 2019 nur um drei Prozent und in den USA um 3,6 Prozent zulegte, waren es in Asien 28,9 Prozent, in Zentralamerika 38,4 Prozent, in Afrika 71,1 Prozent und in Südamerika 143,5 Prozent.
POLITIK & EINFLUSS
BAYER verhindert „Build Back Better“
Mit einem billionen-schweren Gesetzes-Paket wollte die Biden-Administration Sozialreformen auf den Weg bringen und die Wirtschaft klima-freundlicher gestalten. Nicht weniger als 3,5 Billionen Dollar sah der „Build Back Better“-Act für bessere Krankenversicherungsleistungen, mehr Kinderbetreuungsangebote, bezahlte Elternzeit, Steuerentlastungen für Familien, erleichterte Hochschul-Zugänge und eine Stärkung der Altenpflege vor. Die 2. Säule umfasste Investitionsanreize für die Industrie zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen in Höhe von 555 Milliarden Dollar. Zur Gegenfinanzierung planten Biden & Co. unter anderem, die von Donald Trump veranlasste drastische Unternehmenssteuer-Senkung wieder etwas zurückzufahren und die Arzneimittel-Preise zu senken. Das passte BAYER natürlich gar nicht (siehe auch SWB 1/22). Auch die anderen Multis zeigten sich „not amused“. Also starteten die Firmen eine Kampagne. Dabei konzentrierten sie sich darauf, die hauchdünne Mehrheit der Demokraten zu unterminieren und Abgeordnete mittels üppiger „Wahlkampf-Hilfe“ aus der Fraktion herauszulösen. Allein der Leverkusener Multi bedachte im laufenden Jahr Josh Gottheimer, Stephanie Murphy und Kurt Schrader mit je 2.500 Dollar und Jim Costa mit 1.000 Dollar. Die konservativen Demokraten-Zirkel „Moderate Democrats“ und „Blue Dog Coalition“ erhielten noch mal je 5.000 Dollar vom Global Player. Das alles zeitigte Erfolge. Dem innerparteilichen Druck geschuldet, musste Joe Biden den „Build Back Better“-Etat von 3,5 Billionen Dollar auf 1,75 Billionen reduzieren. Ein 150 Milliarden Dollar umfassendes Anreiz-Programm zum Umstieg auf erneuerbare Energien fiel ebenso Streichungen zum Opfer wie eine Methan-Abgabe, bezahlte Elternzeit und ein besserer Krankenversicherungsschutz für Angestellte. Aber trotz alledem gelang es nicht, den innerparteilichen Widerstand zu brechen. So gab Biden Anfang 2022 auf. Er will das Maßnahmen-Bündel jetzt wieder aufschnüren, um wenigstens Teile davon zu retten. „Ich glaube, wir können das Paket aufspalten, so viel wie möglich jetzt verabschieden und später für den Rest kämpfen“, sagte er am 19. Januar bei der Pressekonferenz zu seinem einjährigen Amtsjubiläum.
CEFIC vs. Chemikalien-Strategie
Mit immer mehr Chemikalien suchen BAYER & Co. die Welt heim (siehe AKTION & KRITIK). Aus diesen Gründen entschloss sich die Europäische Union zu handeln und brachte im Oktober 2020 eine Chemikalien-Strategie auf den Weg. Diese versteht sich als Teil des „Green Deals“ und beabsichtigt, „den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien zu erhöhen“. „Wenn wir nichts unternehmen, wird sich die Gesamtzahl der Krebsfälle in der EU bis 2035 voraussichtlich verdoppeln“, mahnte die EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides. Bei den Konzernen läuteten sogleich die Alarm-Glocken. „Für die Chemie- und Pharmabranche und ihre Kunden in nachgeschalteten industriellen Wertschöpfungsketten wird die EU-Chemikalienstrategie massive Auswirkungen haben, wenn sie unverändert umgesetzt werden sollte“, warnte der „Verband der Chemischen Industrie“ (VCI). Der „Handlungspakt“, den der VCI mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) geschlossen hatte, drang dann darauf, keinesfalls das Vorsorge-Prinzip zur Grundlage der Chemikalien-Strategie zu machen. Zudem müsse alles „primär im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung erreicht werden“, hieß es. In Brüssel steuert der europäische Chemie-Verband CEFIC die Aktivitäten. „In der Darstellung der Vorteile und der negativen Auswirkungen von Chemikalien gibt es immer noch ein erhebliches Missverhältnis“, schrieb er an die Generaldirektion Umwelt der EU. Und im Dezember 2021 forderte die Lobby-Organisation – gestützt auf eine „Studie“ – einen „soliden Übergangsrahmen“ sowie „Anreize“ für die Industrie bei der Suche nach weniger gesundheitsschädlichen Substanzen.
Für immer Online-HVs
Schon lange vor Corona hatten die Konzerne mit Online-Hauptversammlungen geliebäugelt, um sich kritische AktionärInnen besser vom Leib halten zu können. Die Pandemie gab ihnen dann die passende Gelegenheit dazu, was BAYER als erstes DAX-Unternehmen nutzte. Im letzten Herbst erteilten CDU und SPD den Multis die Erlaubnis, auch 2022 wieder ins Internet flüchten zu können. Und die Ampel-Koalition beabsichtigt nun, ihnen diese Option dauerhaft einzuräumen und bereitet eine entsprechende Überarbeitung des Aktiengesetzes vor. Laut Justizministerium „besteht eine erhebliche Erwartung der Praxis, auch weiterhin vom Instrument der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch machen zu können“. Per Satzungsänderung, der die AktionärInnen zustimmen müssen, will der ReferentInnen-Entwurf BAYER & Co. den Weg zur Abhaltung virtueller HVs erschließen, erst einmal für die Dauer von fünf Jahren. Ein Hybrid-Modell sehen die Pläne nicht vor – die Ampelkoalition hält es für zu kompliziert. Mit diesem Vorstoß geht eine massive Einschränkung von AktionärInnen-Rechten einher. Zwar heißt es in dem Schriftstück: „Den Aktionären ist in der Versammlung eine Rede-Möglichkeit im Wege der Video-Kommunikation zu gewähren“, allerdings gestatten SPD, Grüne und FDP den Aktien-Gesellschaften, nach Lust und Laune bzw. dem „Prioritätsprinzip“ über Anzahl und Länge der Beiträge zu befinden. „[E]in Anspruch auf Zulassung von Rede-Beiträgen über die festgelegte Anzahl hinaus besteht nicht“, hält der Entwurf fest. Also bleiben den Konzern-KritikerInnen nur Fragen, bei den Nachfragen wird es dann schon schwierig: „Nachfragen, die in keinem sachlichen Zusammenhang zu der vorab eingereichten Frage und zu der Antwort des Vorstands stehen, werden nicht beantwortet.“ Sogar über die Gesamtlänge der Veranstaltung darf der Versammlungsleiter eigenständig befinden. Eine Dauer von vier bis sechs Stunden bringt das Paragrafen-Werk dabei ins Spiel. Nach Einschätzung der Bundesregierung trägt das auch der angeblich geringeren Bedeutung der Hauptversammlung Rechnung. „In der Praxis lässt sich eine zunehmende Verlagerung der Informations- und Entscheidungsprozesse der Hauptversammlung in das Versammlungsvorfeld beobachten“, konstatiert sie: „Das Vorfeld wird das Hauptfeld.“ „Aktionäre erhalten Informationen auch dann, wenn diese aufgrund des Kapitalmarkt-Rechts erfolgen oder darüber hinaus unabhängig vom Versammlungstermin zur Verfügung gestellt werden. Hier können auch die sogenannten ‚Investorengespräche’ eine Rolle spielen“, heißt es in dem Dokument aus dem Hause von Justizminister Marco Buschmann (FDP). Der Politik denkt dabei also hauptsächlich an BLACKROCK & Co. und nicht an die KleinanlegerInnen. Und diese Entwicklung weg von der traditionellen HV will das Gesetz noch beschleunigen, indem es ein Recht schafft, „Stellungnahmen in Textform vor der Versammlung an die Gesellschaft zu übermitteln, die dann allen anderen Aktionären zugänglich zu machen sind. Auch diese Vorschrift dient der Entzerrung der Versammlung, da das Rederecht so teilweise in das Vorfeld der Versammlung verlagert wird.“ Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) wird alles in ihren Kräften stehende tun, um gegen diese Beschneidung der Rechte von Konzern-KritikerInnen vorzugehen.
DRUGS & PILLS
XARELTO: risikoreicher als ELIQUIS
PatientInnen, die BAYER-Gerinnungshemmer XARELTO einnehmen, setzen sich mehr Gesundheitsgefährdungen aus als solche, die das Vergleichspräparat ELIQUIS nutzen. Das ergab eine Studie der „Vanderbilt University School of Medicine“. Das Blutungsrisiko liegt bei XARELTO um 41 Prozent höher, das Risiko eines von Blutungen ausgelösten Herzschlages um 26 Prozent und das eines Herzschlages, der auf ein Gerinnsel zurückzuführen ist, um zwölf Prozent. 123.142 Meldungen über Nebenwirkungen des Mittels verzeichnet die „Europäische Arzneimittel-Agentur“ EMA mittlerweile (Stand: 19.3.22).
Mehr Herz-Erkrankungen durch ASPIRIN
Unermüdlich preist der BAYER-Konzern ASPIRIN als Mittel zur Vorbeugung von Herz-Leiden an. Dabei erhöht das Mittel das Gefährdungspotential für solche Gesundheitsstörungen. Menschen, die den Tausendsassa zur Prophylaxe einnehmen, haben gegenüber denjenigen, die das nicht tun, ein um 26 Prozent höheres Risiko für Herz-Erkrankungen. Das ergab eine Studie der Universität Leiden, die Gesundheitsdaten von 30.827 Menschen aus zwölf Ländern analysiert hatte.
BITS & BYTES
Verkaufsförderung durch FIELDVIEW
Die Digitale Landwirtschaft sammelt mit Hilfe von Drohnen, Sensoren und Satelliten-Bildern Informationen über das Wetter, die Bodenbeschaffenheit, Pflanzenkrankheiten und Schadinsekten. BAYER gehört mit „FieldView“ zu den größten Anbietern in diesem Bereich. Dem Konzern zufolge hilft das Tool den LandwirtInnen, „Betriebsabläufe und Erträge zu optimieren“. Aber nicht nur das. „Die FIELDVIEWTM -Plattform liefert ihnen wertvolle Erkenntnisse und erhöht zugleich den Absatz von BAYER-Produkten, da die LandwirtInnen die Leistung der Produkte über die digitale Benutzer-Oberfläche erfassen und vergleichen können“, konstatiert der Agro-Riese. Ganz wie KritikerInnen befürchtet haben, tut es die Aktien-Gesellschaft also APPLE & Co. nach und nutzt die „Errungenschaften“ des digitalen Kapitalismus, um bevorzugt die eigenen Erzeugnisse loszuschlagen. Sie liefert sogar gleich die Zahlen dazu: „So hat BAYER in den USA fünf Prozent mehr Maissaatgut an Kunden verkauft, die FIELDVIEWTM Plus nutzen, als an solche, die das System nicht nutzen.“
Vertiefte Kooperation mit HORSCH
BAYERs Digital-Tochter CLIMATE CORPORATION arbeitet bereits seit Längerem mit dem Landwirtschaftstechnik-Hersteller HORSCH zusammen. So ist auf dessen Maschinen der Zugriff auf BAYERs Agrar-Plattform FIELDVIEW vorinstalliert. Diese bietet den Bauern und Bäuerinnen dem Leverkusener Multi zufolge „ein tieferes Verständnis für ihre Felder, damit sie fundiertere Betriebsentscheidungen treffen können, um ihre Erträge zu optimieren, die Effizienz zu optimieren und Risiken zu reduzieren“. Wer dann die Bauernweisheiten 2.0 nutzen will und mit dem Leverkusener Multi ins Geschäft kommt, erhält über eine Apparatur namens FIELDVIEW DRIVE Zugang zu der Plattform. Jetzt vertieften die beiden Partner ihre Zusammenarbeit noch einmal, damit auch Dritte – der Global Player spricht datensicherheitshalber von „einem vertrauenswürdigen agronomischen Partner“ – imstande sind, in den Genuss der Errungenschaften der digitalen Landwirtschaft zu kommen. „Durch diese neue Vereinbarung haben gemeinsame Kunden die Möglichkeit, sich auf neue Weise digital mit ihrem Betrieb zu verbinden. Sie können von ihren HORSCH-Geräten generierte Daten über das Dateneingangstool direkt in ihr FIELDVIEW-Konto hochladen, ohne das FIELDVIEW DRIVE dafür erforderlich ist“, erklärte der Agro-Riese.
Kooperation mit HUTCHINSON
BAYER hat eine Zusammenarbeit mit dem Unternehmen HUTCHINSON vereinbart. Die beiden Konzerne beschlossen, ihre beiden Plattformen für die digitale Landwirtschaft – FIELDVIEW und OMNIA – kompatibel zu machen, um einen Daten-Austausch zwischen den beiden Systemen zu ermöglichen.
Das digitale Treibhaus
Die digitale Landwirtschaft sucht nicht nur die Äcker heim, sie macht auch vor den Treibhäusern nicht halt. So sicherte sich der BAYER-Konzern die Dienste des Datenanalyse-Unternehmens PROSPERA, um seine Aktivitäten auf diesen Bereich auszudehnen. Die Tools der israelischen Firma vermögen es nach eigenen Angaben, die Befindlichkeiten der innen gezüchteten Pflanzen datentechnisch zu erfassen und etwa beim Paprika-Anbau „präzise Wassermengen an bestimmten Stellen im Gewächshaus auszubringen“. Zunächst wollen die Partner die Kooperation in Mexiko erproben, das PROSPERA als „einen wichtigen Markt für disruptive Innovationen und die globale Gemüse-Produktion“ bezeichnet.
BAYER kauft BOSCH-Sensoren
BAYERs Geschäftsbereich „Digitale Landwirtschaft“ setzt in Sachen „Gewächshäuser“ nicht mehr nur auf Kooperationen (s. o.), sondern baut auch eine eigene Abteilung dafür auf. Dazu erwarb der Leverkusener Multi von dem Unternehmen BOSCH dessen japanisches Geschäft mit Sensoren für den Gemüseanbau in Treibhäusern. Das PLANTECT-System, das der Hersteller auch als „Greenhouse Guardian“ bezeichnet, erfasst unter anderem die Temperatur, Feuchtigkeit und Licht-Verhältnisse und liefert so Daten zur Steuerung der Zucht.
Mit XAG nach Südost-Asien
Seit Ende 2018 kooperiert BAYER in Sachen „Digitaler Landwirtschaft“ mit dem chinesischen Konzern XAG. So entwickeln beide Multis etwa Drohnen zum Ausbringen von Pestiziden. Mit dieser Technologie wollen die Konzerne nun auch Kleinbauern und -bäuerinnen in Südostasien beglücken. Bereits seit Anfang 2020 unternehmen sie entsprechende Anstrengungen.
Drohnen-Versuche in Indien
Der BAYER-Konzern hat in einem indischen Saatgut-Zentrum nahe Hyderabad Versuche mit der Nutzung von Drohnen zum Ausbringen von Pestiziden gestartet. Er kooperiert dabei mit dem Agrar-Ministerium, Universitäten, Forschungseinrichtungen und GENERAL AERONAUTICS, einem einheimischen Start-Up für Drohnen-Technologie.
Digitale Apfelschorf-Vorhersage
In Indien hat BAYER ein digitales Tool zur Apfelschorf-Vorhersage entwickelt. Anhand weniger Parameter wie der geographischen Lage der Felder, der nächsten Wetterstation sowie Art und Alter der Bäume will der Leverkusener Multi das Risiko für den Befall mit dieser Pilz-Krankheit ermitteln und daraus Empfehlungen zu einem angeblich passgenauen Pestizid-Gebrauch ableiten.
Tests mit BIOME MAKERS
Das Unternehmen BIOME MAKERS hat ein digitales Tool entwickelt, das Daten über die Beschaffenheit des Boden-Mikrobioms und andere für das Pflanzen-Wachstum wichtige Parameter erhebt und auf dieser Basis Empfehlungen zur Zucht gibt. Der BAYER-Konzern ging eine Kooperation mit der Firma ein, um die Wirkungsweise der KI-Apparatur in Abstimmung mit seinem Bio-Fungizid MINUET zu untersuchen. Und siehe da: Bei Feld-Versuchen in Idaho hat die Kombination die Kartoffel-Ernte angeblich um 40 Prozent steigern können.
Vereinbarung mit CLAAS
BAYER hat mit dem Landmaschinen-Hersteller CLAAS eine Kooperation im Bereich der digitalen Landwirtschaft vereinbart. Landwirt*innen, die CLAAS TELEMATICS zur Erhebung von Daten nutzen, erhalten nun auch Zugriff auf die BAYER-Plattform FIELDVIEW. Das Tool des Leverkusener Multis stellt unter anderem Informationen über das Wetter, bereits bearbeitete Felder, die durchschnittliche Getreide-Feuchte sowie Ertragsberichte und Karten zur Verfügung.
AGRO & CHEMIE
EPA überprüft Dicamba
Das Pestizid Dicamba, das BAYER & Co. hauptsächlich in Kombination mit ihren gen-manipulierten Pflanzen vermarkten, hinterlässt in den USA eine Spur der Verwüstung. Zahlreiche Landwirt*innen machen das Herbizid für Ernte-Schäden verantwortlich. Es bleibt nämlich nach dem Ausbringen nicht einfach an Ort und Stelle, sondern verflüchtigt sich und treibt zu Ackerfrüchten hin, die gentechnisch gegen den Stoff nicht gewappnet sind und deshalb eingehen. Allein bei Soja war das auf einer Fläche von mehr als zwei Millionen Hektar der Fall. Darum gab ein US-Gericht im Juni 2020 der Klage eines FarmerInnen-Verbandes statt und untersagte den Gebrauch des Mittels. Die von Donald Trump auf Linie gebrachte Umweltbehörde EPA ließ Dicamba im Herbst des Jahres aber unter Auflagen wieder zu. So durften die Farmer*innen die Produkte nun nur noch bis zu einem bestimmten Stichtag verwenden. Zudem mussten sie der Agro-Chemikalie vor dem Ausbringen Substanzen beimengen, die sie auf dem Boden halten sollten, und auf größere Abstände zu anderen Feldern achten. Genutzt hat das alles allerdings nicht viel. Dicamba wurde wieder übergriffig. Eine Ackerfläche von 400.000 Hektar suchte es unerlaubterweise heim. 3.500 Beschwerden von LandwirtInnen gingen deshalb bei der EPA ein. Daraufhin kündigte die Behörde eine erneute Überprüfung an. „Im Moment wissen wir nicht, ob Dicamba so eingesetzt werden kann, dass es keine unangemessene Risiken für Nicht-Zielpflanzen und andere Gewächse birgt“, so der bei „Environmental Protection Agency“ für die Chemikalien-Sicherheit verantwortliche Michael Freedhoff. BAYER hingegen lässt nichts auf das unter dem Produktnamen XTENDI-MAX vermarktete Herbizid kommen. Der Leverkusener Multi macht die FarmerInnen für die Schäden verantwortlich. Nicht alle von ihnen hätten Schulungen besucht und das Pestizid „zielgenau“ ausgebracht, so das Unternehmen. Nach dem erneuten Eklat fordert das CENTER FOR BIOLOGICAL DIVERSITY ein sofortiges Dicamba-Verbot.
71 Notfall-Zulassungen
„Wenn eine Gefahr anders nicht abzuwehren ist, kann das ‚Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-Sicherheit’ kurzfristig das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung und für maximal 120 Tage zulassen“, heißt es auf der Webpage der Behörde. 71 dieser Notfall-Zulassungen gewährte das BVL im Jahr 2021. Zumeist handelt es sich dabei um die Erlaubnis, die Pestizide in weiteren Kulturen gegen Schadinsekten oder Wildpflanzen nutzen zu können. So verhielt es sich auch bei dem BAYER-Insektizid MOVENTO SC 100. Gleich vier Mal genehmigte das Bundesamt eine Ausweitung der Anwendungszone. So durften die bundesdeutschen LandwirtInnen das Mittel mit dem Wirkstoff Spirotetramat zusätzlich gegen die Maulbeer-Schildlaus, die Hopfen-Blattlaus, den Birnenblatt-Sauger, die Napfschildlaus und zahlreiche weitere Tiere einsetzen. Des Weiteren erhielt LUNA SENSATION (Wirkstoffe: Trifloxystrobin und Fluopyram) eine Sondergenehmigung zum Einsatz gegen Echten Mehltau in Hopfen und SENIC GOLD (Fluopicolide, Fluoxastrobin) eine gegen Auslauf-Krankheiten im Winterraps.
Kaum Pestizid-Forschung
BAYER & Co. konzentrieren ihre Forschungsausgaben im Landwirtschaftssegment auf Saatgut und Gentech, den Pestizid-Bereich vernachlässigen sie hingegen. Waren im Jahr 2000 noch 70 Prozent der Agro-Chemikalien auf dem Markt jüngeren Datums und darum patentgeschützt, so schrumpfte die Zahl bis heute auf 15 Prozent. Die Konzerne scheuen den Aufwand für die strenger gewordenen Zulassungsauflagen. Sie stützen sich lieber auf ihre Uralt-Gifte, obwohl ein großer Bedarf an ungefährlicheren Mitteln besteht.
Notfall-Zulassungen in der EU
Auch andere europäische Länder erteilen Pestiziden Notfall-Genehmigungen. Dabei schrecken einige nicht einmal davor zurück, bereits auf den Index gesetzte Agro-Chemikalien wie etwa BAYERs Saatgut-Beizmittel GAUCHO aus der Gruppe der Neonicotinoide kurzzeitig wieder zuzulassen. Dänemark und Frankreich haben dem Mittel mit dem Wirkstoff Imidacloprid, das die Europäische Union wegen seiner Bienengefährlichkeit im Jahr 2018 aus dem Verkehr gezogen hatte, bereits 2022 wieder Notfall-Zulassungen erteilt. Weitere „emergency autorisations“ erhielten heuer neben MOVENTO (s. o.) SERENADE und PROPULSE.
Krebs-Gefahr durch Glyphosat
im Jahr 2015 hat die Weltgesundheitsorganisation Glyphosat nach Auswertung der relevanten Studien als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Eigentlich könnten die WissenschaftlerInnen also auf neue Untersuchungen verzichten und den Versuchstieren so viel Leid ersparen. Das aber geschieht nicht. So veröffentlichte das Londoner King’s College eine weitere Expertise, welche abermals die karzinogene Wirkung des Herbizids belegt. So löst das Mittel in den Zellen einen das Tumor-Risiko erhöhenden oxidativen Stress aus. Allein in der Leber beeinflusst Glyphosat 20 Gene, die verkaufsfertige Formulierung ROUNDUP sogar 100. Konkret greifen Wirksubstanz und Endprodukt in die Arbeit der miRNA-Botenstoffe ein, die eine wichtige Steuerungsfunktion erfüllen. „Die miRNAs, deren Spiegel in Leber-Proben durch Glyphosat und ROUNDUP MON52276 verändert wurden, sind nachweislich an der Entstehung von Krebs beteiligt“, konstatieren die ForscherInnen.
Immer mehr Glyphosat-Resistenzen
Immer mehr Wildpflanzen haben sich mit der Zeit auf die Glyphosat-Sprühungen eingestellt und Resistenzen ausgebildet. Mittlerweile beläuft sich die Zahl dieser Gewächse auf 53. Unter anderem trotzen das Kanadische Berufkraut und bestimmte Amaranth-Arten dem Mittel.
Glyphosat-Marktvolumen: 7,8 Mrd.
Nach Angaben des Pestizid-Atlas’ belief sich 2020 der weltweite Umsatz der Konzerne mit Glyphosat auf 7,8 Milliarden Dollar. Einen nicht ganz kleinen Anteil daran dürfte BAYER haben. Die Agro-Chemikalie findet nämlich hauptsächlich in Kombination mit Gentech-Pflanzen, die auf das Produkt abgestimmt sind, Verwendung, und zu deren Hauptlieferanten zählt der Leverkusener Multi. Im Geschäftsjahr 2021 setzte er mit Glyphosat als Top-Seller und anderen Antiunkrautmitteln 5,3 Milliarden Euro um. „Positiv bemerkbar machten sich bei den Herbiziden vor allem Preis-Steigerungen bei den glyphosat-haltigen Produkten“, vermeldete der Agro-Riese bei der Vorstellung der Bilanz-Zahlen.
SNCF verzichtet auf Glyphosat
Die Eisenbahn-Unternehmen zählten lange zu den Hauptabnehmern von Glyphosat. Seit einiger Zeit denken sie jedoch um. Die DEUTSCHE BAHN entwickelte im Jahr 2019 einen Ausstiegsplan und will bis 2023 ganz auf das Mittel verzichten. Und am 30. Dezember 2021 verkündete ihr französisches Pendant, die SNCF, einen sofortigen Glyphosat-Bann. Bisher hatte die Gesellschaft auf ihren Gleisanlagen alljährlich bis zu 38 Tonnen des Herbizids versprüht, so viel wie kein anderer Großkunde in dem Land. Dem Webportal Sustainable Pulse zufolge hat diese Entscheidung bei BAYER & Co. Schockwellen ausgelöst.
Erneuter Glyphosat-Lieferengpass
Im letzten Sommer konnte der BAYER-Konzern die Glyphosat-Nachfrage nicht bedienen, weil der Hurrikan Ida die Produktion am US-amerikanischen Standort Luling lahmlegte. Im Februar 2022 nun gibt es wieder Probleme. „Kürzlich kam es bei einem Lieferanten eines Rohstoffs, der für die Herstellung von Glyphosat benötigt wird, zu einem technischen Problem, der sich kurzfristig auf unsere Produktion des aktiven Wirkstoffs von Glyphosat auswirken könnte“, gab der Agro-Riese bekannt. China stellt ebenfalls weniger von dem Herbizid her. Da die Gewinnung des Glyphosat-Vorprodukts Phosphor die Umwelt extrem belastet, hatte das Land im letzten Jahr eine Drosselung der Fabrikation beschlossen. Auch bei anderen Pestiziden treten Lieferengpässe auf, weshalb die Preise drastisch anziehen.
Seekühe mit Glyphosat belastet
In den Gewässern Floridas finden sich Rückstände von Glyphosat und dessen Abbau-Produkt AMPA, wie eine ForscherInnen-Gruppe um Maite De Maria herausgefunden hat. Unter anderem fanden die WissenschaftlerInnen Spuren des Herbizids im Organismus von Seekühen. Zusammen mit anderen Umwelt-Belastungen könnte dies das Immunsystem der Meeressäuger schädigen, warnen De Maria & Co. Darum fordern sie regelmäßige Glyphosat-Messungen in Seen und Flüssen.
GENE & KLONE
Indien: neue Gentech-Baumwolle
Indien erlaubt es nicht, Saaten, Pflanzen oder Tiere zum geistigen Eigentum von Personen oder Unternehmen zu erklären. Deshalb sah sich die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO dort in Sachen „Genpflanzen“ mit langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen über Patente und Lizenz-Gebühren konfrontiert. Als Konsequenz daraus erklärte das Unternehmen Ende 2016, in dem Land keine neuen Laborfrüchte mehr zu vermarkten. Andere Agro-Riesen schlossen sich dem Boykott an. Im Frühjahr 2021 jedoch endete ein Rechtsstreit des Unternehmens, das seit 2018 zum Leverkusener Multi gehört, mit einer indischen Firma jedoch in gütlichem Einvernehmen. Und siehe da: Schon im Winter des Jahres stellte der Global Player einen Antrag auf Zulassung einer neuen gen-manipulierten Baumwoll-Sorte.
WASSER, BODEN & LUFT
3,17 Millionen Tonnen CO2
Im Geschäftsjahr 2021 stieß der BAYER-Konzern 3,17 Millionen Tonnen Kohlendioxid aus. Gegenüber 2020 sank der Wert um 410.000 Tonnen. „Dazu trug bei, dass der Konzern im Jahr 2021 Verträge über rund 600.000 Megawatt-Stunden Strom aus Erneuerbaren Energien abschloss und damit den Anteil im Strom-Mix auf etwa ein Viertel erhöhte“, erklärt der Global Player. Beim selbst erzeugten Strom tat sich hingegen wenig. Die direkten Treibhausgas-Emissionen, für die vor allem die Agrar-Sparte verantwortlich zeichnet, sanken lediglich von 2,01 Millionen Tonnen auf 1,93 Millionen Tonnen. Vor allem der Produktionsprozess von Glyphosat erweist sich als sehr klima-schädlich. Der Leverkusener Multi drückt das etwas verklausuliert so aus: „Besonders energie-intensiv ist unsere Rohstoff-Gewinnung einschließlich Aufbereitung und Weiterverarbeitung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten von Crop Science.“ Dementsprechend ging auch der Primärenergie-Einsatz nicht zurück. Und zu allem Übel stieg dabei auch noch der Kohle-Anteil um 7,4 Prozent auf 608 Terrajoule.
BAYERs Stromrechnung
In der Investoren-Konferenz zur Veröffentlichung der BAYER-Geschäftszahlen für das Jahr 2021 gab der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann auch an, wie hoch die Energie-Kosten des Leverkusener Multis sind. Sie belaufen sich auf rund 500 Millionen Euro.
Ein bisschen Emissionshandel
„Ein wirtschaftliches Instrument, mit dem man Umweltziele erreichen will“ – so beschrieb die FAZ einmal den 2005 EU-weit eingeführten Handel mit Kohlendioxid-Verschmutzungsrechten. Nach dessen Bestimmungen dürfen die Multis nur bis zu einer bestimmten Obergrenze Kohlendioxid ausstoßen, für darüber hinausgehende Kontingente müssen sie Verschmutzungsrechte hinzukaufen. Das sollte sie dazu animieren, sauberere Modelle der Energie-Versorgung zu etablieren. Die Lenkungswirkung hält sich dank des Extrem-Lobbyismus von BAYER & Co. aber arg in Grenzen. So bekamen die Konzerne jahrelang viel zu viele Zertifikate umsonst zugeteilt. Überdies fallen nur Kraft- und Heizwerke unter die Regelung, Fertigungsstätten bleiben indessen verschont. Darum braucht der Leverkusener Agro-Riese kaum Emssionshandel zu betreiben. Mit lediglich fünf Anlagen, die für noch nicht einmal für zehn Prozent seines jährlichen CO2-Ausstoßes von 3,17 Millionen Tonnen sorgen, war er im Geschäftsjahr 2021 dabei.
CO2-Kompensation statt -Reduktion
Eigentlich gibt es nur einen Weg, den Klimawandel einzudämmen: die Reduktion des Stromverbrauchs und den Umstieg auf erneuerbare Energie-Träger. BAYER & Co. ist aber noch etwas anderes eingefallen. Sie wollen ihre CO2-Emissionen nicht nur reduzieren, sondern auch kompensieren, also das, was ihre Produktionsanlagen so absondern, an anderer Stelle wieder ausgleichen. Der Leverkusener Multi hat sich zwar vorgenommen, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden, die Senkung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase soll dazu aber nur zu 42 Prozent beitragen. Den Rest sollen andere Maßnahmen erbringen wie z. B. Investitionen in Wiederaufforstungsvorhaben. Um 300.000 Tonnen CO2 hat der Global Player seine Klima-Bilanz auf diese Weise im Geschäftsjahr 2021 durch entsprechende Projekte in Brasilien, Nicaragua, Indonesien und Uganda schon aufhübschen können; 2020 kamen 200.000 Tonnen dabei rum. Bis der Effekt sich allerdings auch anderswo als nur auf dem Papier einstellt und die Bäumchen, die BAYER pflanzt, sich wirklich positiv auf das Klima auswirken, dürften jedoch noch so einige Jahrzehnte ins Land ziehen. Und Menschen, die in der Nähe der Dreckschleudern leben müssen und dadurch ihre Gesundheit ruinieren, nützen Wälder in anderen Ländern herzlich wenig.
ODS-Ausstoß sinkt
Im Geschäftsjahr 2021 haben die BAYER-Werke weniger ozon-abbauende Stoffe (ODS) ausgestoßen als 2020. Der Wert für die ODS sank von 4,3 Tonnen auf 3,9 Tonnen. Bisher sorgten immer die Uralt-Dreckschleudern des Konzerns im indischen Vapi für den Großteil des Ausstoßes. Er doktert zwar schon seit über 15 Jahren an den Anlagen herum, aber neuerliche Sanierungsmaßnahmen scheinen jetzt erst zu greifen. „Emissionsreduktionsmaßnahmen am Standort Vapi“ gibt der Leverkusener Multi in seinem Nachhaltigkeitsbericht als Grund für die ODS-Reduktion an.
Enormer Wasserverbrauch
BAYERs Wasser-Verbrauch ging im Geschäftsjahr 2021 kaum zurück. Er belief sich auf 55 Millionen Kubikmeter (2020: 57 Millionen Kubikmeter). Zu allem Übel erstreckt sich der enorme Durst des Agro-Riesen auch noch auf Gebiete, die unter Wasser-Mangel leiden. „Etwa 5,8 % unseres Gesamtwasser-Einsatzes entstammt wasserarmen bzw. von Wasser-Knappheit bedrohten Regionen“, heißt es im Nachhaltigkeitsbericht. Und Verbesserungen gibt es da nicht. Wie 2020 nutzte das Unternehmen in diesen Territorien drei Millionen Kubikmeter.
Zahlenspiele bei der Luftverschmutzung
Die Beurteilung von BAYERs Angaben zur Verschmutzung der Luft fällt schwer, da sich die Methoden zur Bestimmung des Ausmaßes geändert haben. Die Berechnung „mit aktualisierten Faktoren“ führte zumeist zu besseren Werten. So sank der Ausstoß von Stickoxiden von 4.160 Tonnen auf 3.570 Tonnen, der von Schwefeloxiden von 1.320 Tonnen auf 1.280 Tonnen, der von Staub von 2.290 Tonnen auf 2.050 Tonnen und der von flüchtigen organischen Substanzen (VOC) von 690 Tonnen auf 430 Tonnen. Aber wenn die staatlichen Behörden andere Vorgaben zur Ermittlung der Luft-Verpestungen machen, wie z. B. bei der Herstellung des Glyphosat-Vorprodukts Phosphor, ändert sich das Bild. Da steigt dann der Kohlenmonoxid-Ausstoß schnell mal um 1.500 Tonnen auf nunmehr 2.660 Tonnen. „Die Kohlenmonoxid-Emissionen aus einem Brennofen in Soda Springs, USA mussten aufgrund lokaler regulatorischer Vorgaben mit einem höheren Emissionsfaktor berechnet werden“, heißt es dazu im Nachhaltigkeitsbericht lapidar.
25 Millionen Liter Abwasser
Trotz des etwas gesunkenen Wasser-Bedarfs des Leverkusener Multis im Jahr 2021 kam am Ende genauso viel aus den Abfluss-Rohren heraus wie 2020. Die Einleitungen in die Gewässer summierten sich auf 25 Millionen Kubikmeter.
Höhere Phosphor-Einleitungen
Im Jahr 2021 leitete BAYER mehr Phosphor in die Gewässer ein als 2020. Von 380 auf 510 Tonnen stieg der Wert. „[E]ine höhere Produktionsauslastung am Standort Carmacari, Brasilien“ gibt der Leverkusener Multi als Grund dafür an.
Mehr Anorganische Salze im Wasser
Im Jahr 2021 trug der BAYER-Konzern mehr Anorganische Salze in die Gewässer ein als 2020. Von 151.000 Tonnen auf 172.000 Tonnen erhöhte sich die Menge.
Mehr Schwermetalle im Wasser
Im Geschäftsjahr 2021 leitete BAYER mehr Schwermetalle in die Gewässer ein als 2020. Von 2,6 Tonnen auf 3,2 Tonnen stieg der Wert.
Weniger Stickstoff im Wasser
2021 sanken BAYERs Stickstoff-Einträge in die Gewässer gegenüber dem Vorjahr um 120 Tonnen auf 360 Tonnen. Der Grund dafür ist allerdings profan. „Der Stillstand einer Anlage am Standort Dormagen, Deutschland, führte zu einer um 24,5 % gesunkenen Einleitung von Stickstoff“, vermeldet der Nachhaltigkeitsbericht.
Weniger TOCs im Wasser
Im Jahr 2021 leitete BAYER weniger gebundene organische Kohlenstoffe (TOCs) in die Gewässer ein als 2020. Von 1.540 auf 1.280 Tonnen reduzierten sich die Abwasser-Frachten. „[E]ine verbesserte Abwasser-Analytik am Standort Camacari, Brasilien“ macht der Konzern in seinem Nachhaltigkeitsbericht dafür verantwortlich.
Glyphosat verunreinigt Gewässer
BAYERs Total-Herbizid Glyphosat kontaminiert spanische Gewässer. Zu diesem Ergebnis kam die Studie „Contamination by glyphosate in the aquatic environment“, welche die ECOLOGISTAS EN ACCIÓN in Auftrag gegeben hatten. Die WissenschaftlerInnen wiesen das Pestizid in 31 Prozent der Flüsse und Seen nach. Auf das Glyphosat-Abbauprodukt AMPA stießen sie sogar in 42 Prozent der Proben. Die Konzentrationen der Substanzen überstiegen die Grenzwerte um 22 bzw. 17 Prozent. Sogar im Grundwasser fanden die ForscherInnen noch Spuren der Agro-Chemikalie. Die Ecologistas forderten die Politik auf, aus den Ergebnissen der Untersuchung Konsequenzen zu ziehen und Glyphosat zu verbieten.
Mehr Abfall
Im Geschäftsjahr 2021 produzierte BAYER mehr Abfall als 2020. Von 940.000 Tonnen auf 998.000 Tonnen stieg die Zahl. „Dies lag insbesondere daran, dass an mehreren Standorten in Lateinamerika die Saatgut-Produktion erhöht wurde und so größere Mengen an pflanzlichen Nebenprodukten entsorgt wurden“, gibt der Konzern zur Begründung an. Zu allem Übel fiel beim Leverkusener Multi auch mehr gefährlicher Müll an. Das Aufkommen wuchs „durch Bau- und Sanierungstätigkeiten am Standort Berlin“ von 305.000 Tonnen auf 313.000 Tonnen an.
UNFÄLLE & KATASTROPHEN
Tödlicher Arbeitsunfall in Dormagen
Am 09.12.2021 kam es am BAYER-Standort Dormagen zu einem tödlichen Arbeitsunfall. Bei Reinigungsarbeiten an ausgebauten Anlage-Teilen verwechselte ein Angestellter einer Fremdfirma einen Anschluss-Stutzen, so dass er statt Wasser Natronlauge freisetzte und eine tödliche Verätzung erlitt. Zwei seiner Kollegen sowie drei Rettungskräfte kamen ebenfalls mit dem Stoff in Berührung und mussten im Krankenhaus behandelt werden.
Schwefelsäure tritt aus
Am 03.07.21 kam es am US-amerikanischen BAYER-Standort Luling, wo der Konzern Glyphosat produziert, zu einer Freisetzung von Schwefelsäure. Die Substanz geriet durch eine Leckage am Tank ins Freie.
Freisetzung von Erdgas
Am 15.12.21 geriet am US-amerikanischen BAYER-Standort Muscatine Erdgas in die Umwelt, „als eine Verbrennungsfackel nicht ordnungsgemäß zündete“, wie es im Nachhaltigkeitsbericht heißt.
ÖKONOMIE & PROFIT
44 Milliarden Euro Umsatz
Im Geschäftsjahr 2021 stieg der Umsatz von BAYER um 8,9 Prozent auf 44 Milliarden Euro. Übrig blieb davon allerdings etwas weniger als im letzten Jahr. Der Gewinn sank um 2,5 Prozent auf 11,12 Milliarden Euro. „Höhere Herstellungskosten und erhebliche negative Währungseffekte“ machte das Unternehmen dafür verantwortlich.
Aufspaltungsgerüchte
Die MONSANTO-Übernahme hat sich für BAYER wegen der millionenschweren Schadensersatz-Prozesse in Sachen „Glyphosat“ als ein Desaster erwiesen. Dementsprechend schlecht stehen die Aktien. Deshalb fordern viele InvestorInnen die Aufspaltung des Konzerns, und es scheint sich in der Sache auch etwas zu tun. In der zweiten Februar-Woche vermeldete die Rheinische Post „Unruhe in Leverkusener Konzern“ und schrieb: „Denn in der Gerüchte-Küche der Stadt, speziell in Richtung BAYER-Zentrale im Chem‚park’, brodelt es. Kernsatz: ‚BAYER spaltet sich auf’. Es habe hinter verschlossenen Türen Gespräche diesbezüglich gegeben. Die Stimmung sei schlecht, heißt es aus dem Umfeld.“ Ehe der Leverkusener Multi nicht zu einer Einigung mit den Glyphosat-Geschädigten gekommen ist, dürfte es allerdings ruhig bleiben. Dann aber könnte es losgehen. „Nach Abschluss der gerichtlichen Auseinandersetzungen um Glyphosat gibt es keinen besonderen Grund mehr, das Gesundheits- und Agrargeschäft als ein Gesamt-Unternehmen weiterzuführen. Eine Aufspaltung wäre aus Sicht vieler Aktionäre sinnvoll“, so das Fazit der 70-seitigen Studie des Finanz-Analysten Christian Faitz. Wie sinnvoll, hat die Investmentbank GOLDMAN SACHS ausgerechnet. Auf 26 Milliarden Dollar beziffert sie den Mehrwert einer Zerschlagung. Auch intern gehen nach Informationen des Manager-Magazins nicht wenige von einer Trennung beider Bereiche aus. „Viele hoffen, dass sie sich in die Frühverrentung retten können, bevor der Konzern zerschlagen und sie samt Arbeitsplatz verkauft werden“, zitiert die Zeitschrift einen BAYER-Manager: „Und das Schlimmste ist, dass es für diese No-Future-Stimmung nur allzu gute Gründe gibt.“ Der Global Player allerdings dementiert entsprechende Gerüchte stets. Aktuell verweist er dabei auf das gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat beschlossene Zukunftskonzept. „Das Zukunftskonzept enthält ein klares Bekenntnis zu einem integrierten Unternehmen mit seinen drei Divisionen Cropscience, Pharmaceuticals und Consumer Health“, erklärte der Konzern. Allerdings liegt heutzutage die Zukunft von Firmen nicht in den eigenen Händen, sondern in denen von BLACKROCK & Co.
IMPERIUM & WELTMARKT
Verkauf von „Environmental Science“
Die Risiken und Nebenwirkungen des MONSANTO-Deals mit seiner Klage-Flut in Sachen „Glyhosat“ ließ die BAYER-Aktie 2018 dauerhaft abstürzen, was die Finanzmärkte nervös machte. BLACKROCK & Co. mahnten Handlungsbedarf an – und der Global Player lieferte. Er gab die Vernichtung von 12.000 Arbeitsplätzen bekannt. Zudem verkaufte das Unternehmen in der Folge die „Animal Health“-Sparte, seine Anteile an dem Chem„park“-Betreiber CURRENTA sowie die Sonnenschutz-Mittel der COPPERTONE-Reihe und die Fußpflege-Präparate der Marke DR. SCHOLL’S. Aber das reichte nicht. Ende September 2020 kündigte der Leverkusener Multi ein weiteres, 1,5 Milliarden Euro schweres Spar-Paket an, das auch zusätzliche Veräußerungen von Unternehmensteilen nicht ausgeschloss. Im Februar 2021 gab BAYER dann bekannt, sich von der Sektion „Environmental Science“ mit den Pestiziden für nicht-landwirtschaftliche Bereiche wie Forstwirtschaft, öffentliche Grünanlagen, Golfplätze und Gleis-Anlagen trennen zu wollen. Und rund ein Jahr später verscherbelte der Agro-Riese die Abteilung für 2,6 Milliarden Dollar an den Finanzinvestor CINVEN, um seine Schuldenlast (Ende 2021: 33 Milliarden Euro) etwas abzutragen. Rund 800 Arbeitsplätze innerhalb des Konzerns vernichtete er damit.
RECHT & UNBILLIG
Supreme Court entscheidet nicht
Ende Mai 2021 ließ der BAYER-Konzern die Glyphosat-Vergleichsverhandlungen platzen (siehe SWB 3/21). Nach der Ablehnung seines Vorschlages zur Beendigung der juristischen Auseinandersetzungen durch den zuständigen Richter Vince Chhabria mochte der Agro-Riese keinen weiteren mit Nachbesserungen – vor allem im Umgang mit Klagen von neuen Geschädigten – mehr vorlegen. Stattdessen setzte der Global Player jetzt vor allem darauf, ein Grundsatz-Urteil des Obersten Gerichtshof der USA zu seinen Gunsten in der Sache zu erzwingen, „wodurch die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat in den USA weitgehend beendet würden“. Dafür sieht er gute Chancen, denn in dem Gremium sitzen keine Geschworenen, die sich seiner Meinung nach nur von ihren Gefühlen leiten ließen, sondern BerufsrichterInnen, noch dazu mehrheitlich von den Republikanern ernannt. Der Leverkusener Multi hält die juristische Auseinandersetzung für eine Bundesangelegenheit, die in die Zuständigkeit des Supreme Courts fällt, weil die „Environment Protection Agency“ (EPA) als Bundesbehörde die Agro-Chemikalie bundesweit zugelassen und ihr Unbedenklichkeit bescheinigt habe. Darum ersuchte der Agro-Riese das Gericht im August 2021, ein von ihm als mangelhaft empfundenes Urteil zu überprüfen, das eine untere Instanz in dem Verfahren „Hardeman vs. MONSANTO“ gegen die BAYER-Tochter gefällt hatte. „Die Fehler des Ninth Circuit bedeuten, dass ein Unternehmen für die Vermarktung eines Produkts ohne Krebs-Warnung hart bestraft werden kann, obwohl es nahezu universellen wissenschaftlichen und regulatorischen Konsens darüber gibt, dass das Produkt nicht krebserregend ist und die verantwortliche Bundesbehörde eine solche Warnung sogar verboten hat“, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus hat der Ninth Circuit nach Ansicht der Aktien-Gesellschaft ExpertInnen zugelassen, die dieses Etikett nicht verdienen, was „zu unfundierten Aussagen geführt hat“. Doch der Supreme Court mochte in der Sache nicht entscheiden. Er bat stattdessen die US-Regierung um eine Rechtshilfe leistende Stellungnahme.
Noch 31.000 Glyphosat-Klagen
BAYER hat mit 107.000 der 138.000 Glyphosat-Geschädigten, die gerichtliche Schritte gegen das Unternehmen eingereicht hatten, eine Einigung erzielt bzw. deren Ansprüche zurückgewiesen (Stand 1. Februar 2022). 31.000 Verfahren sind noch offen. Derzeit kommen nach Angaben des Konzerns kaum noch neue Klagen hinzu, was er darauf zurückführt, dass die großen Kanzleien nicht mehr mit Werbe-Anzeigen nach Glyphosat-Betroffenen suchen. Eine nicht kleine Rolle bei der Entwicklung dürfte auch das Kleingedruckte der bisherigen Vereinbarungen spielen. Darin verpflichteten sich die Rechtsanwaltsbüros nämlich, keine neuen Fälle mehr anzunehmen. Neuerkrankte haben es deshalb inzwischen schwer, juristischen Beistand zu finden.
Musterklage von AktionärInnen
In Deutschland müssen sich die Gerichte bald mit einer Musterklage von 320 BAYER-AktionärInnen beschäftigten. Sie legen dem Leverkusener Multi zur Last, beim MONSANTO-Kauf die juristischen Risiken und Nebenwirkungen von Glyphosat nicht ausreichend in Erwägung gezogen und durch diese Verletzung der Sorgfaltspflichten für einen Absturz der Aktie des Unternehmens gesorgt zu haben. Verluste in Höhe von 2,2 Milliarden Euro machen die AnlegerInnen geltend. Mitte Dezember 2021 gab das Landgericht Köln einem Antrag der Kanzlei TILP statt, in dieser Sache ein Kapitalanleger-Musterverfahren einzuleiten. Der Global Player erkennt die Ansprüche selbstredend nicht an. „Wir halten die Klagen wegen angeblich fehlerhafter Kapitalmarkt-Kommunikation im Zusammenhang mit der MONSANTO-Akquisition für unbegründet“, erklärte ein Unternehmenssprecher. Eine zweite Musterklage gegen BAYER bereiten zurzeit die JuristInnen von HAUSFELD vor.
USA: AktionärInnen verlieren
Auch in den USA verklagten AktionärInnen den BAYER-Konzern, weil dieser bei der Prüfung des MONSANTO-Kaufs Prozess-Risiken in Sachen „Glyphosat“ nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt hat (s. o.). Sie begründeten die Wahl des Gerichtstandes New York damit, dass der Leverkusener Multi die Durchsicht der MONSANTO-Bücher in dieser Stadt vorgenommen habe und so einige dort angesiedelte Banken und JuristInnen in die Abwicklung der Übernahme involviert waren. Überdies verwiesen die VertreterInnen der Aktien-HalterInnen darauf, dass das deutsche Rechtssystem es sehr schwer mache, juristische Auseinandersetzungen dieser Art zu führen. Der zuständige Richter ließ das jedoch nicht gelten und entschied zu Gunsten des Leverkusener Multis. „[E]in wichtiger Schlag für die Effizienz der Justiz und die internationale Verständigung“, jubilierte die Anwaltskanzlei des Agro-Riesen: „Es könnte die Totenglocke für die Kampagne der Klägeranwälte läuten, New York zum bevorzugten Forum für internationale Aktionärsklagen zu machen“.
Rentenkassen dürfen klagen
In den USA haben zwei Rentenkassen, die BAYER-Aktien halten, gerichtliche Schritte gegen den Leverkusener Multi eingeleitet. Das „City of Grand Rapids Police & Fire Retirement System“ und „City of Grand Rapids General Retirement System“ aus Michigan werfen dem Global Player vor, bei der Prüfung der MONSANTO-Übernahme möglichen Prozess-Risiken durch Glyphosat-Geschädigte nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt zu haben. Dabei beriefen sie sich auf den „Securities and Exchange Act“, ein Börsengesetz aus dem Jahr 1934, das AnlegerInnen vor Betrug schützen soll. Der Global Player stellte den Antrag, die Sammelklagen abzulehnen, kam damit aber nicht durch. Im November 2021 entschied der „U.S. District Court for the Northern District of California“ gegen BAYER und ließ die Klage zu Gericht gehen. Nach Ansicht des Richters Richard Seeborg hatten die beiden Versorgungseinrichtungen den Verdacht auf Verstöße gegen die Abschnitte 10(b) und 20(a) des „Securities and Exchange Acts“ in angemessener Weise begründet.
Einigung mit Glyphosat-Klägerin
Am 5. Oktober 2021 hatte der Leverkusener Multi erstinstanzlich einen Schadensersatz-Prozess in Sachen „Glyphosat“ gewonnen. Der „Superior Court of the State of California“ in Los Angeles wies die Klage von Destiny Clark ab, die das Herbizid für die Lungenkrebs-Erkrankung ihres 10-jährigen Sohnes Ezra verantwortlich gemacht hatte. Obwohl die Familie die Agro-Chemikalie über Jahre hinweg in ihrem Garten versprüht hatte, konnten die Geschworenen keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Ausbringung und Ezras „Non-Hodgkin-Lymphom“-Diagnose im Alter von vier Jahren erkennen. Deshalb kündigten die AnwältInnen dann auch an, das Urteil anfechten zu wollen. Zu einer Neuauflage des Prozesses kommt es jedoch nicht. BAYER bot eine außergerichtliche Einigung an, welche die Clarks akzeptierten. Über die genauen Konditionen wurde Stillschweigen vereinbart.
Wiederholungstäter BAYER
Die Inseln des US-Bundesstaates Hawaii haben sich zu einem riesigen Freiluft-Labor für die Agro-Riesen entwickelt. Auch die nunmehrige BAYER-Tochter MONSANTO unterhält dort eine Forschungsanlage. Im Jahr 2014 testete sie dort das wegen seiner extremen Giftigkeit verbotene Pestizid Penncap-M. Dabei setzte das Unternehmen auch die Gesundheit der Beschäftigten aufs Spiel. Sie mussten nämlich schon eine Woche nach dem Sprüh-Einsatz auf den Feldern nachsehen, wie die Agro-Chemikalie gewirkt hat, obwohl die Vorschriften dafür die Frist von einem Monat setzen. Darum verurteilte ein Gericht in Honolulu den Leverkusener Multi im Jahr 2019 zu einer Strafe in Höhe von zehn Millionen Dollar. Abschreckend wirkte dies aber offenbar nicht. In weiteren 30 Fällen ließ der Leverkusener Multi ArbeiterInnen vorzeitig auf die Äcker. Zudem mochte er die Finger immer noch nicht von Penncap-M lassen und verstieß überdies gegen Vorschriften zur Pestizid-Lagerung. Darum verhängte ein Gericht jetzt eine Strafe von zwölf Millionen Dollar und legte eine Bewährungsfrist von drei Jahren fest, in welcher der Konzern sich nichts weiter zu Schulden kommen lassen darf. Zudem muss er das „Umwelt-Compliance-Programm“ weiterführen. „Das Unternehmen hat wiederholt gegen Gesetze im Zusammenhang mit stark regulierten Chemikalien verstoßen und die Menschen Pestiziden ausgesetzt, die schwere Gesundheitsprobleme verursachen können“, hielt Staatsanwältin Tracy L. Wilkison bei der Urteilsverkündung fest.
Entschädigung für Glyphosat-KundInnen
Wenn BAYER uns ordnungsgemäß über die Risiken und Nebenwirkungen von Glyphosat informiert hätte, wären wir nie auf die Idee gekommen, das Mittel zu kaufen – mit dieser Begründung forderten US-amerikanische SammelklägerInnen vom Leverkuser Multi ihr Geld zurück. Der Global Player sah keine Möglichkeit, den Rechtsstreit zu gewinnen und stimmte im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung der Zahlung von 23 bis 45 Millionen Dollar zu.
BAYER muss Steuern nachzahlen
Die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO hatte im Jahr 2004 die schweizer Stadt Morges als Standort für ihre Europa-Zentrale gewählt. Der zuständige Kanton Waadt hatte nämlich mit Steuererleichterungen gelockt, wenn das Unternehmen mindestens 20 Jahre bleibt. So zahlte der Agro-Riese dann bis 2014 weder Kantons- noch Gemeindesteuern und nur die Hälfte der sonst üblichen Bundessteuern. Die Gesellschaft hielt sich allerdings nicht an die Bedingungen. Sie verkleinerte den Standort immer mehr und verließ ihn 2020 – nun schon unter der Ägide von BAYER stehend – schließlich ganz. Deshalb erhob der Kanton Steuer-Nachforderungen. Der Leverkusener Multi klagte dagegen, erlitt jedoch eine Niederlage. Das Bundesgericht in Lausanne verurteilte ihn zu einer Nachzahlung von 34 Millionen Franken.
TESTBIOTECH verklagt die EU
Im Januar 2021 erteilte die EU-Kommission acht Import-Genehmigungen für Genpflanzen. Die Initiative TESTBIOTECH kritisierte das scharf. Nach Ansicht des „Instituts für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie“ nahm es die EU nämlich mit der Begutachtung nicht allzu genau. Darum forderte die Organisation unter anderem eine Überprüfung der Entscheidungen für zwei BAYER-Produkte: den Mais MON 87427 x MON 87460 x MON 89034 x MIR 162 x NK 603 und das Soja MON87751 x MON87701 x MON87708 x MON89788. Da die Kommission das ablehnte, reichte TESTBIOTECH eine Klage ein. Die Gentech-KritikerInnen ziehen etwa in Zweifel, ob die gegen Glyphosat resistente Mais-Pflanze wirklich – wie von BAYER behauptet – Trockenheit trotzt. „[W]ie eine detaillierte Prüfung der Antragsunterlagen zeigt, wurde der Mais nie unter den entsprechenden Bedingungen getestet. In den Freisetzungsversuchen wurden die Felder stattdessen bei Bedarf bewässert. Zudem wurden beim Anbau der Pflanzen nur rund 900 Gramm Glyphosat pro Hektar eingesetzt und nicht über drei Kilogramm, wie es in der Praxis die Regel ist“, konstatierte die Organisation. Die Risiken und Nebenwirkungen des mit den Bt-Giften Cry1A105 und Cry2Ab2 bestückten Sojas, das zudem gegen eine Berieselung mit den Pestiziden Dicamba und Glyphosat immun ist, entgingen TESTBIOTEST zufolge ebenfalls einer genaueren Analyse. Dabei können die beiden Toxine den Blutkreislauf stören und und bestimmte Hautzellen binden, was deren Schutzfunktion beeinträchtigt. Auch an den Fütterungsstudien übte die Initiative Kritik. So bekamen die Tiere immer die gleiche Menge Soja verabreicht, und das auch nicht in der Form, in welcher Menschen die Bohne am häufigsten zu sich nehmen: als Soja-Milch. Überdies verliefen die Untersuchungen nicht über einen längeren Zeitraum hinweg und nahmen mögliche Kombinationswirkungen nicht in den Blick. „Mit den Klagen will TESTBIOTECH jetzt nicht nur die einzelnen Zulassungen überprüfen lassen, sondern darüber hinaus verhindern, dass die Standards der EU-Risikoprüfung weiter ausgehöhlt werden“, erklärten die AktivistInnen.
Neue ESSURE-Klagen
In den USA musste BAYER wegen der Risiken und Nebenwirkungen seines Sterilisationsmittels ESSURE insgesamt 1,6 Milliarden Dollar an Schadensersatz zahlen. Aber auch außerhalb der Vereinigten Staaten beschäftigen sich die Gerichte zunehmend mit dem Medizin-Produkt. Nach Betroffenen aus Brasilien, England und Holland haben nun vier Frauen aus Frankreich Klage in der Sache gegen den Leverkusener Multi eingereicht.AKTION & KRITIK
CBG bei Corona-Demo
In Sachen „Corona“ sind bislang zumeist nur rechtsoffene WutbürgerInnen, QuerdenkerInnen und RechtsextremistInnen auf die Straße gegangen. Dabei wollte es das antifaschistische Bündnis „Düsseldorf stellt sich quer“ nicht bewenden lassen. Es rief unter dem Motto „Gemeinsam durch die Pandemie – solidarische Lösungen statt autoritäre Maßnahmen und Verschwörungswahn“ zu einer Demonstration in der Stadt auf. Rund 1.600 Menschen folgten am 5. Februar dem Appell, darunter auch Mitglieder der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG). Die Redner-Innen übten Kritik an den QuerdenkerInnen und prangerten die unhaltbare Situation in den gnadenlos auf Effizienz und Profit getrimmten Krankenhäusern an. Andere forderten eine Freigabe der Impfstoff-Patente, attackierten die Profit-Gier von Big Pharma oder mahnten, die Schwächsten der Gesellschaft in der Pandemie nicht allein zu lassen. Jan Pehrke von der CBG nahm in seiner Rede viele dieser Aspekte auf und schloss mit den Worten: „Die Auseinandersetzung sollte nicht zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften verlaufen, sondern zwischen den Konzernen, die nur auf ihren Profit aus sind, und den Menschen, die unter diesem Kapital-Regime leiden. Und in Zeiten der Pandemie mehr denn je darunter leiden, denn diese treibt die Schere zwischen arm und reich noch weiter auseinander.“
Proteste in Lyon
Am 5. März 2022 fand in Lyon, wo sich die französische BAYER-Zentrale befindet, eine große Demonstration gegen den Agro-Riesen statt. Zu den Organisatoren zählten Gruppen wie LES SOULÈVEMENTS DE LA TERRE, LE CONFÉDÉRATION PAYSANNE, EXTINCTION REBELLION, ALER-TE PESTICIDES HAUTE GIRONDE und YOUTH FOR CLIMATE LYON. „Die Folgen der Geschäftstätigkeit des von BAYER aufgekauften Unternehmens MONSANTO sind katastrophal: Wasser- und Bodenverschmutzung, Krebs, Geburtsfehler oder Zerstörung der Artenvielfalt, Verschwinden, Prekarisierung und zunehmende Abhängigkeit von Bauern und Bäuerinnen auf der ganzen Welt“, stand in dem Aufruf, dem rund 2.000 Menschen folgten. Auch an anderen Standorten des Leverkusener Multis wie in Villefranche-sur-Saône, wo der Konzern vorsorglich die Produktion stoppte, und bei BASF in Genay kam es zu Protest-Aktionen.
CBG bei Industrieclub-Kundgebung
Am 26. Januar vor 90 Jahren besiegelte Adolf Hitler im Düsseldorfer Industrieclub seinen Pakt mit den Konzernen. Um an diesen fatalen Schulterschluss zu erinnern, hielt die VEREINIGUNG DER VERFOLGTEN DES NAZIREGIMES – BUND DER ANTIFASCHISTINNEN (VVN-BdA) vor dem geschichtsträchtigen Gebäude an der Elberfelder Straße eine Kundgebung ab. Zudem brachte die Organisation an dem Gebäude eine provisorische Mahntafel an, auf der zu lesen war: „26. Januar 1932. Hier bekam Adolf Hitler Beifall und Geld. Hier wurden die Weichen zum Krieg gestellt.“ Eine solche – allerdings offizielle und dauerhafte – hatte sich die Widerstandskämpferin Maria Wachter an diesem historischen Ort immer gewünscht. Aus gegebenem Anlass nahm auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) an der Aktion teil. Zwar waren am 26. Januar 1932 keine VertreterInnen der von BAYER mitgegründeten IG FARBEN unter den 650 Industriellen, die dem NSDAP-Vorsitzenden lauschten, aber der Konzern knüpfte ebenfalls schon früh Verbindungen zu den Nazis. Bereits 1931 dekretierte der damalige IG-Aufsichtsratschef Carl Duisberg in seiner Funktion als Vorsitzender des „Reichsverbands der deutschen Industrie“: „Fortwährend ruft das deutsche Volk nach einem Führer, der es aus seiner unerträglichen Lage befreit. Kommt nun ein Mann, der bewiesen hat, dass er keine Hemmungen hat und der gesonnen ist, den Geist der Frontgeneration in friedlicher Befreiungsarbeit einzusetzen und zu verwirklichen, so muss diesem Mann unbedingt Folge geleistet werden.“ Und nach der Machtergreifung der FaschistInnen kam Duisberg noch einmal auf seine Worte von damals zurück. „Meine auf der ersten großen Tagung des Reichsverbandes unter meinem Vorsitz dargelegte Meinung hat sich heute noch nicht geändert: Das Wichtigste für die Industrie ist ein starker Staat, eine machtvolle und energische Regierung“, so der IG-Manager im September 1933.
ESSURE-Geschädigte protestieren
Bei ESSURE, BAYERs ohne Hormone auskommendes Sterilisationsmittel, handelt es sich um eine kleine Spirale, deren Kunststoff-Fasern für ein so großes Wachstum des Bindegewebes sorgen sollen, dass sich die Eileiter verschließen. Allzu oft jedoch bleibt das Medizin-Produkt nicht an dem vorgesehenen Ort, sondern wandert im Körper umher und verursacht Risse an den Wänden innerer Organe, was zu lebensgefährlichen inneren Blutungen führen kann. Auch Schmerzen im Unterleib oder anderen Körper-Regionen, Depressionen oder Angstzustände, Kopfschmerzen, Übelkeit, Allergien, Hautausschläge und Haarausfall zählen zu den Nebenwirkungen. In den USA führte das zu 39.000 Klagen, in deren Folge der Leverkusener Multi 1,6 Milliarden Dollar Schadensersatz zahlen musste. Daraufhin entschloss er sich zu einem weltweiten Verkaufssstopp. Drei französische Geschädigten-Verbände nahmen den Tag des Auslaufens der Vermarktung zum Anlass, um vor dem BAYER-Standort Lyon zu protestieren. Unter anderem forderten die Organisationen die Einrichtung eines Fonds für die betroffenden Frauen.
Agrar-Plattformen: zuwenig Kontrolle
Die Digitale Landwirtschaft sammelt mit Hilfe von Drohnen, Sensoren und Satelliten-Bildern Informationen über das Wetter, die Bodenbeschaffenheit, Pflanzenkrankheiten und Schadinsekten. Der Leverkusener Multi gehört mit der Plattform „FieldView“ zu den größten Anbietern in diesem Bereich. Auf rund 72 Millionen Hektar kommt dieses Erzeugnis der Digital-Tochter CLIMATE LLC bereits zum Einsatz. Und im Zuge der Kooperation mit MICROSOFT (Ticker 1/22) will der Agro-Riese seine Position noch ausbauen. Wegen der dominierenden Stellung einiger weniger Player wie BAYER in diesem Bereich fordert eine Reihe von Initiativen wie die ARBEITSGEMEINSCHAFT BÄUERLICHE LANDWIRTSCHAFT, der BUND, FIAN und INKOTA Regulierungsmaßnahmen. „Zur Begrenzung der Macht von Agrar- und Digitalkonzernen braucht es dringend eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts in Deutschland sowie in der Europäischen Union“, heißt es in dem „Positionspapier Landwirtschaft 4.0.“ Ohne solche politischen Maßnahmen droht den Organisationen zufolge nämlich in Zukunft ein Big Brother über die Äcker zu wachen: „Wenn die landwirtschaftlichen Daten über wenige, übergreifende Plattformen verwaltet werden, muss zudem sichergestellt werden, dass die Daten sowie die Plattformen nicht von einigen wenigen Großkonzernen wie BAYER oder JOHN DEERE kontrolliert werden.“
Digital ist schlechter
Eine ForscherInnen-Gruppe um Sarah Rotz von der kanadischen „University of Guelph“ hat die wissenschaftliche Literatur zu Wohl und Wehe der digitalen Landwirtschaft gesichtet und viele Problem-Felder ausgemacht. „Viele der so genannten technologischen Lösungen werden in einer Weise entwickelt, welche die Konzerne stärkt, statt die unabhängigen Landwirte dabei zu unterstützen, fundierte Entscheidungen über das von ihnen bewirtschaftete agrarökologische System zu treffen“, schreiben Rotz & Co. in „The Politics of Digital Agricultural Technologies“. Und da die Algorithmen der Tools auf die Bedürfnisse der industriellen Landwirtschaft zugeschnitten sind, haben Kleinbauern und -bäuerinnen das Nachsehen, halten sie fest. Aus demselben Grund geben BAYERs FieldView und andere Plattformen den AutorInnen zufolge auch gar keine digitalen Anreize zu einer ökologischen Nahrungsmittel-Produktion. Die Daten-Sicherheit sehen sie bei Big Agro ebenfalls nicht in guten Händen.
Initiative will Pestizid-Petition
Die französische Initiative SECRETS TOXIQUES, mit der die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN kooperiert, kritisiert seit Langem die unzureichenden Vorschriften für Pestizid-Zulassungen. So müssen BAYER & Co. keine Studien über Langzeit-Wirkungen der Ackergifte vorlegen. Auch fordert die EU keine Untersuchungen über etwaige Risiken der gesamten Formulierung des Produkts ein. Ihr genügen Daten zu den jeweiligen Hauptwirkstoffen. Das führt zu einer Unterschätzung der Gefahren, z. B. bei Glyphosat. Das weiß auch BAYERs Tochter-Gesellschaft MONSANTO. So hielt ein Firmen-Toxikologe einst fest: „Glyphosat ist OK, aber das formulierte Produkt verursacht den Schaden.“ SECRETS TOXIQUES will nun gemeinsam mit anderen Organisationen über eine europäische Petition eine Reform der Genehmigungsverfahren erreichen.
Umweltbundesamt schlägt Alarm
Das Umweltbundesamt (UBA) zeigt sich angesichts der hierzulande auf den Feldern ausgebrachten Pestizid-Mengen alarmiert. „Seit über 40 Jahren ist der Absatz von Pflanzenschutzmitteln in der deutschen Landwirtschaft mehr oder weniger unverändert. Sorge bereitet uns jetzt, dass der Verkauf problematischer Wirkstoffe steigt“, erklärte UBA-Präsident Dirk Messner. Im Einzelnen nannte das Umweltbundesamt neben bestimmten Insektiziden, welche die wegen ihrer Bienengefährlichkeit seit einigen Jahren verbotenen Neonicotinoide ersetzt haben, die Herbizide Terbuthylazin, S-Metolachlor sowie Flufenacet. Allein der Umsatz mit dieser Substanz, die unter anderem in dem BAYER-Ackergift LIBERATOR PRO enthalten ist, legte 2020 um 32 Prozent zu, was die Umwelt massiv gefährdet. „Flufenacet bildet das persistente Abbauprodukt Trifluoracetat (TFA), das weiträumig in Gewässern und im Trinkwasser gefunden wird und kaum aus dem Wasser entfernt werden kann“, warnt die Behörde. Die Substanz steht schon seit 2004 auf der EU-Liste mit denjenigen Stoffen, die wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen eigentlich ersetzt gehören. Aber „eine Reduzierung des Einsatzes gelingt in Deutschland bislang nicht“, konstatiert das UBA. Messner sieht angesichts der Entwicklung dringenden Handlungsbedarf: „Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft muss der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln insgesamt deutlich reduziert werden.“
Überdosis Chemie #1
Im Januar 2022 schlugen WissenschaftlerInnen des „Stockholm Resilence Centers“ Alarm. „Das Tempo, in dem die Gesellschaften neue Chemikalien produzieren und in die Umwelt freisetzen, ist für Menschheit kein sicherer Operationsmodus“, konstatiert Sarah Cornell. Durch die Zunahme der Herstellung von Pestiziden, Kunststoffen und anderen Substanzen um den Faktor 50 seit 1950 sehen die ForscherInnen sogar die „planetare Tragfähigkeit“ gefährdet. Darum fordern sie eine strengere Regulierung der Erzeugnisse von BAYER & Co.
Überdosis Chemie #2
Nach einer Studie des UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und Umwelt, David Boyd, sterben durch die Freisetzung gefährlicher Stoffe in Wasser, Boden & Luft pro Jahr neun Millionen Menschen einen vorzeitigen Tod. „Die derzeitigen Ansätze zur Bewältigung der von Umweltverschmutzung und toxischen Substanzen ausgehenden Risiken versagen eindeutig, was zu weitverbreiteten Verstößen gegen das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt führt“, konstatiert Boyd deshalb.
KAPITAL & ARBEIT
Keine Corona-Prämie
Etliche Unternehmen zahlen ihren Angestellten Corona-Prämien. Bis zu 1.500 Euro reichen die Summen. Bei BAYER & Co. gehen die Belegschaftsangehörigen dagegen leer aus. „[D]ie Chemie-Branche will keine internen und externen Debatten, welcher steuerfreie Bonus nun angemessen ist“, zitiert die Rheinische Post einen Insider. Der Leverkusener Multi erklärte sich lediglich bei Beschäftigten bestimmter Geschäftsbereiche zu Ausgleichszahlungen bereit.
ERSTE & DRITTE WELT
Doppelte Pestizid-Standards
Das Pestizid-Angebot BAYERs besteht zu 36,7 Prozent aus Mitteln, welche die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Welternährungsorganisation FAO als hochgefährlich einstufen. Allerdings macht der Konzern ebenso wie seine Mitbewerber feine Unterschiede bei der Vermarktung dieser „highly hazardous pesticides“ (HHPs). Während der Anteil der HHPs am Umsatz der Branche in Deutschland „nur“ zwölf Prozent beträgt, liegt er in Brasilien bei 49 und in Indien bei 59 Prozent. So vertreibt der Leverkusener Multi in Brasilien mehr als ein dutzend Agro-Chemikalien, die in der EU wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen keine Zulassung (mehr) haben (siehe auch SWB 1/22).
Immer mehr Pestizide
Der globale Pestizid-Absatz nimmt jährlich um rund vier Prozent zu. Aber trotz der vier Millionen Tonnen, die per anno auf den Feldern landen, ist offenbar noch Luft nach oben: Markt-Be-obachterInnen prognostizieren eine Zuwachs-Rate von 11,5 Prozent bis 2023. Dazu trägt nicht zuletzt der Klimawandel bei, denn die Erderwärmung begünstigt die Vermehrung von Schadinsekten und reduziert gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit der Pflanzen. Zu allem Übel verteilt sich der Anstieg nicht gleichmäßig über die Welt. Während die Ausbringung der Ackergifte in Europa von 1999 bis 2019 nur um drei Prozent und in den USA um 3,6 Prozent zulegte, waren es in Asien 28,9 Prozent, in Zentralamerika 38,4 Prozent, in Afrika 71,1 Prozent und in Südamerika 143,5 Prozent.
POLITIK & EINFLUSS
BAYER verhindert „Build Back Better“
Mit einem billionen-schweren Gesetzes-Paket wollte die Biden-Administration Sozialreformen auf den Weg bringen und die Wirtschaft klima-freundlicher gestalten. Nicht weniger als 3,5 Billionen Dollar sah der „Build Back Better“-Act für bessere Krankenversicherungsleistungen, mehr Kinderbetreuungsangebote, bezahlte Elternzeit, Steuerentlastungen für Familien, erleichterte Hochschul-Zugänge und eine Stärkung der Altenpflege vor. Die 2. Säule umfasste Investitionsanreize für die Industrie zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen in Höhe von 555 Milliarden Dollar. Zur Gegenfinanzierung planten Biden & Co. unter anderem, die von Donald Trump veranlasste drastische Unternehmenssteuer-Senkung wieder etwas zurückzufahren und die Arzneimittel-Preise zu senken. Das passte BAYER natürlich gar nicht (siehe auch SWB 1/22). Auch die anderen Multis zeigten sich „not amused“. Also starteten die Firmen eine Kampagne. Dabei konzentrierten sie sich darauf, die hauchdünne Mehrheit der Demokraten zu unterminieren und Abgeordnete mittels üppiger „Wahlkampf-Hilfe“ aus der Fraktion herauszulösen. Allein der Leverkusener Multi bedachte im laufenden Jahr Josh Gottheimer, Stephanie Murphy und Kurt Schrader mit je 2.500 Dollar und Jim Costa mit 1.000 Dollar. Die konservativen Demokraten-Zirkel „Moderate Democrats“ und „Blue Dog Coalition“ erhielten noch mal je 5.000 Dollar vom Global Player. Das alles zeitigte Erfolge. Dem innerparteilichen Druck geschuldet, musste Joe Biden den „Build Back Better“-Etat von 3,5 Billionen Dollar auf 1,75 Billionen reduzieren. Ein 150 Milliarden Dollar umfassendes Anreiz-Programm zum Umstieg auf erneuerbare Energien fiel ebenso Streichungen zum Opfer wie eine Methan-Abgabe, bezahlte Elternzeit und ein besserer Krankenversicherungsschutz für Angestellte. Aber trotz alledem gelang es nicht, den innerparteilichen Widerstand zu brechen. So gab Biden Anfang 2022 auf. Er will das Maßnahmen-Bündel jetzt wieder aufschnüren, um wenigstens Teile davon zu retten. „Ich glaube, wir können das Paket aufspalten, so viel wie möglich jetzt verabschieden und später für den Rest kämpfen“, sagte er am 19. Januar bei der Pressekonferenz zu seinem einjährigen Amtsjubiläum.
CEFIC vs. Chemikalien-Strategie
Mit immer mehr Chemikalien suchen BAYER & Co. die Welt heim (siehe AKTION & KRITIK). Aus diesen Gründen entschloss sich die Europäische Union zu handeln und brachte im Oktober 2020 eine Chemikalien-Strategie auf den Weg. Diese versteht sich als Teil des „Green Deals“ und beabsichtigt, „den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien zu erhöhen“. „Wenn wir nichts unternehmen, wird sich die Gesamtzahl der Krebsfälle in der EU bis 2035 voraussichtlich verdoppeln“, mahnte die EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides. Bei den Konzernen läuteten sogleich die Alarm-Glocken. „Für die Chemie- und Pharmabranche und ihre Kunden in nachgeschalteten industriellen Wertschöpfungsketten wird die EU-Chemikalienstrategie massive Auswirkungen haben, wenn sie unverändert umgesetzt werden sollte“, warnte der „Verband der Chemischen Industrie“ (VCI). Der „Handlungspakt“, den der VCI mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) geschlossen hatte, drang dann darauf, keinesfalls das Vorsorge-Prinzip zur Grundlage der Chemikalien-Strategie zu machen. Zudem müsse alles „primär im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung erreicht werden“, hieß es. In Brüssel steuert der europäische Chemie-Verband CEFIC die Aktivitäten. „In der Darstellung der Vorteile und der negativen Auswirkungen von Chemikalien gibt es immer noch ein erhebliches Missverhältnis“, schrieb er an die Generaldirektion Umwelt der EU. Und im Dezember 2021 forderte die Lobby-Organisation – gestützt auf eine „Studie“ – einen „soliden Übergangsrahmen“ sowie „Anreize“ für die Industrie bei der Suche nach weniger gesundheitsschädlichen Substanzen.
Für immer Online-HVs
Schon lange vor Corona hatten die Konzerne mit Online-Hauptversammlungen geliebäugelt, um sich kritische AktionärInnen besser vom Leib halten zu können. Die Pandemie gab ihnen dann die passende Gelegenheit dazu, was BAYER als erstes DAX-Unternehmen nutzte. Im letzten Herbst erteilten CDU und SPD den Multis die Erlaubnis, auch 2022 wieder ins Internet flüchten zu können. Und die Ampel-Koalition beabsichtigt nun, ihnen diese Option dauerhaft einzuräumen und bereitet eine entsprechende Überarbeitung des Aktiengesetzes vor. Laut Justizministerium „besteht eine erhebliche Erwartung der Praxis, auch weiterhin vom Instrument der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch machen zu können“. Per Satzungsänderung, der die AktionärInnen zustimmen müssen, will der ReferentInnen-Entwurf BAYER & Co. den Weg zur Abhaltung virtueller HVs erschließen, erst einmal für die Dauer von fünf Jahren. Ein Hybrid-Modell sehen die Pläne nicht vor – die Ampelkoalition hält es für zu kompliziert. Mit diesem Vorstoß geht eine massive Einschränkung von AktionärInnen-Rechten einher. Zwar heißt es in dem Schriftstück: „Den Aktionären ist in der Versammlung eine Rede-Möglichkeit im Wege der Video-Kommunikation zu gewähren“, allerdings gestatten SPD, Grüne und FDP den Aktien-Gesellschaften, nach Lust und Laune bzw. dem „Prioritätsprinzip“ über Anzahl und Länge der Beiträge zu befinden. „[E]in Anspruch auf Zulassung von Rede-Beiträgen über die festgelegte Anzahl hinaus besteht nicht“, hält der Entwurf fest. Also bleiben den Konzern-KritikerInnen nur Fragen, bei den Nachfragen wird es dann schon schwierig: „Nachfragen, die in keinem sachlichen Zusammenhang zu der vorab eingereichten Frage und zu der Antwort des Vorstands stehen, werden nicht beantwortet.“ Sogar über die Gesamtlänge der Veranstaltung darf der Versammlungsleiter eigenständig befinden. Eine Dauer von vier bis sechs Stunden bringt das Paragrafen-Werk dabei ins Spiel. Nach Einschätzung der Bundesregierung trägt das auch der angeblich geringeren Bedeutung der Hauptversammlung Rechnung. „In der Praxis lässt sich eine zunehmende Verlagerung der Informations- und Entscheidungsprozesse der Hauptversammlung in das Versammlungsvorfeld beobachten“, konstatiert sie: „Das Vorfeld wird das Hauptfeld.“ „Aktionäre erhalten Informationen auch dann, wenn diese aufgrund des Kapitalmarkt-Rechts erfolgen oder darüber hinaus unabhängig vom Versammlungstermin zur Verfügung gestellt werden. Hier können auch die sogenannten ‚Investorengespräche’ eine Rolle spielen“, heißt es in dem Dokument aus dem Hause von Justizminister Marco Buschmann (FDP). Der Politik denkt dabei also hauptsächlich an BLACKROCK & Co. und nicht an die KleinanlegerInnen. Und diese Entwicklung weg von der traditionellen HV will das Gesetz noch beschleunigen, indem es ein Recht schafft, „Stellungnahmen in Textform vor der Versammlung an die Gesellschaft zu übermitteln, die dann allen anderen Aktionären zugänglich zu machen sind. Auch diese Vorschrift dient der Entzerrung der Versammlung, da das Rederecht so teilweise in das Vorfeld der Versammlung verlagert wird.“ Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) wird alles in ihren Kräften stehende tun, um gegen diese Beschneidung der Rechte von Konzern-KritikerInnen vorzugehen.
DRUGS & PILLS
XARELTO: risikoreicher als ELIQUIS
PatientInnen, die BAYER-Gerinnungshemmer XARELTO einnehmen, setzen sich mehr Gesundheitsgefährdungen aus als solche, die das Vergleichspräparat ELIQUIS nutzen. Das ergab eine Studie der „Vanderbilt University School of Medicine“. Das Blutungsrisiko liegt bei XARELTO um 41 Prozent höher, das Risiko eines von Blutungen ausgelösten Herzschlages um 26 Prozent und das eines Herzschlages, der auf ein Gerinnsel zurückzuführen ist, um zwölf Prozent. 123.142 Meldungen über Nebenwirkungen des Mittels verzeichnet die „Europäische Arzneimittel-Agentur“ EMA mittlerweile (Stand: 19.3.22).
Mehr Herz-Erkrankungen durch ASPIRIN
Unermüdlich preist der BAYER-Konzern ASPIRIN als Mittel zur Vorbeugung von Herz-Leiden an. Dabei erhöht das Mittel das Gefährdungspotential für solche Gesundheitsstörungen. Menschen, die den Tausendsassa zur Prophylaxe einnehmen, haben gegenüber denjenigen, die das nicht tun, ein um 26 Prozent höheres Risiko für Herz-Erkrankungen. Das ergab eine Studie der Universität Leiden, die Gesundheitsdaten von 30.827 Menschen aus zwölf Ländern analysiert hatte.
BITS & BYTES
Verkaufsförderung durch FIELDVIEW
Die Digitale Landwirtschaft sammelt mit Hilfe von Drohnen, Sensoren und Satelliten-Bildern Informationen über das Wetter, die Bodenbeschaffenheit, Pflanzenkrankheiten und Schadinsekten. BAYER gehört mit „FieldView“ zu den größten Anbietern in diesem Bereich. Dem Konzern zufolge hilft das Tool den LandwirtInnen, „Betriebsabläufe und Erträge zu optimieren“. Aber nicht nur das. „Die FIELDVIEWTM -Plattform liefert ihnen wertvolle Erkenntnisse und erhöht zugleich den Absatz von BAYER-Produkten, da die LandwirtInnen die Leistung der Produkte über die digitale Benutzer-Oberfläche erfassen und vergleichen können“, konstatiert der Agro-Riese. Ganz wie KritikerInnen befürchtet haben, tut es die Aktien-Gesellschaft also APPLE & Co. nach und nutzt die „Errungenschaften“ des digitalen Kapitalismus, um bevorzugt die eigenen Erzeugnisse loszuschlagen. Sie liefert sogar gleich die Zahlen dazu: „So hat BAYER in den USA fünf Prozent mehr Maissaatgut an Kunden verkauft, die FIELDVIEWTM Plus nutzen, als an solche, die das System nicht nutzen.“
Vertiefte Kooperation mit HORSCH
BAYERs Digital-Tochter CLIMATE CORPORATION arbeitet bereits seit Längerem mit dem Landwirtschaftstechnik-Hersteller HORSCH zusammen. So ist auf dessen Maschinen der Zugriff auf BAYERs Agrar-Plattform FIELDVIEW vorinstalliert. Diese bietet den Bauern und Bäuerinnen dem Leverkusener Multi zufolge „ein tieferes Verständnis für ihre Felder, damit sie fundiertere Betriebsentscheidungen treffen können, um ihre Erträge zu optimieren, die Effizienz zu optimieren und Risiken zu reduzieren“. Wer dann die Bauernweisheiten 2.0 nutzen will und mit dem Leverkusener Multi ins Geschäft kommt, erhält über eine Apparatur namens FIELDVIEW DRIVE Zugang zu der Plattform. Jetzt vertieften die beiden Partner ihre Zusammenarbeit noch einmal, damit auch Dritte – der Global Player spricht datensicherheitshalber von „einem vertrauenswürdigen agronomischen Partner“ – imstande sind, in den Genuss der Errungenschaften der digitalen Landwirtschaft zu kommen. „Durch diese neue Vereinbarung haben gemeinsame Kunden die Möglichkeit, sich auf neue Weise digital mit ihrem Betrieb zu verbinden. Sie können von ihren HORSCH-Geräten generierte Daten über das Dateneingangstool direkt in ihr FIELDVIEW-Konto hochladen, ohne das FIELDVIEW DRIVE dafür erforderlich ist“, erklärte der Agro-Riese.
Kooperation mit HUTCHINSON
BAYER hat eine Zusammenarbeit mit dem Unternehmen HUTCHINSON vereinbart. Die beiden Konzerne beschlossen, ihre beiden Plattformen für die digitale Landwirtschaft – FIELDVIEW und OMNIA – kompatibel zu machen, um einen Daten-Austausch zwischen den beiden Systemen zu ermöglichen.
Das digitale Treibhaus
Die digitale Landwirtschaft sucht nicht nur die Äcker heim, sie macht auch vor den Treibhäusern nicht halt. So sicherte sich der BAYER-Konzern die Dienste des Datenanalyse-Unternehmens PROSPERA, um seine Aktivitäten auf diesen Bereich auszudehnen. Die Tools der israelischen Firma vermögen es nach eigenen Angaben, die Befindlichkeiten der innen gezüchteten Pflanzen datentechnisch zu erfassen und etwa beim Paprika-Anbau „präzise Wassermengen an bestimmten Stellen im Gewächshaus auszubringen“. Zunächst wollen die Partner die Kooperation in Mexiko erproben, das PROSPERA als „einen wichtigen Markt für disruptive Innovationen und die globale Gemüse-Produktion“ bezeichnet.
BAYER kauft BOSCH-Sensoren
BAYERs Geschäftsbereich „Digitale Landwirtschaft“ setzt in Sachen „Gewächshäuser“ nicht mehr nur auf Kooperationen (s. o.), sondern baut auch eine eigene Abteilung dafür auf. Dazu erwarb der Leverkusener Multi von dem Unternehmen BOSCH dessen japanisches Geschäft mit Sensoren für den Gemüseanbau in Treibhäusern. Das PLANTECT-System, das der Hersteller auch als „Greenhouse Guardian“ bezeichnet, erfasst unter anderem die Temperatur, Feuchtigkeit und Licht-Verhältnisse und liefert so Daten zur Steuerung der Zucht.
Mit XAG nach Südost-Asien
Seit Ende 2018 kooperiert BAYER in Sachen „Digitaler Landwirtschaft“ mit dem chinesischen Konzern XAG. So entwickeln beide Multis etwa Drohnen zum Ausbringen von Pestiziden. Mit dieser Technologie wollen die Konzerne nun auch Kleinbauern und -bäuerinnen in Südostasien beglücken. Bereits seit Anfang 2020 unternehmen sie entsprechende Anstrengungen.
Drohnen-Versuche in Indien
Der BAYER-Konzern hat in einem indischen Saatgut-Zentrum nahe Hyderabad Versuche mit der Nutzung von Drohnen zum Ausbringen von Pestiziden gestartet. Er kooperiert dabei mit dem Agrar-Ministerium, Universitäten, Forschungseinrichtungen und GENERAL AERONAUTICS, einem einheimischen Start-Up für Drohnen-Technologie.
Digitale Apfelschorf-Vorhersage
In Indien hat BAYER ein digitales Tool zur Apfelschorf-Vorhersage entwickelt. Anhand weniger Parameter wie der geographischen Lage der Felder, der nächsten Wetterstation sowie Art und Alter der Bäume will der Leverkusener Multi das Risiko für den Befall mit dieser Pilz-Krankheit ermitteln und daraus Empfehlungen zu einem angeblich passgenauen Pestizid-Gebrauch ableiten.
Tests mit BIOME MAKERS
Das Unternehmen BIOME MAKERS hat ein digitales Tool entwickelt, das Daten über die Beschaffenheit des Boden-Mikrobioms und andere für das Pflanzen-Wachstum wichtige Parameter erhebt und auf dieser Basis Empfehlungen zur Zucht gibt. Der BAYER-Konzern ging eine Kooperation mit der Firma ein, um die Wirkungsweise der KI-Apparatur in Abstimmung mit seinem Bio-Fungizid MINUET zu untersuchen. Und siehe da: Bei Feld-Versuchen in Idaho hat die Kombination die Kartoffel-Ernte angeblich um 40 Prozent steigern können.
Vereinbarung mit CLAAS
BAYER hat mit dem Landmaschinen-Hersteller CLAAS eine Kooperation im Bereich der digitalen Landwirtschaft vereinbart. Landwirt*innen, die CLAAS TELEMATICS zur Erhebung von Daten nutzen, erhalten nun auch Zugriff auf die BAYER-Plattform FIELDVIEW. Das Tool des Leverkusener Multis stellt unter anderem Informationen über das Wetter, bereits bearbeitete Felder, die durchschnittliche Getreide-Feuchte sowie Ertragsberichte und Karten zur Verfügung.
AGRO & CHEMIE
EPA überprüft Dicamba
Das Pestizid Dicamba, das BAYER & Co. hauptsächlich in Kombination mit ihren gen-manipulierten Pflanzen vermarkten, hinterlässt in den USA eine Spur der Verwüstung. Zahlreiche Landwirt*innen machen das Herbizid für Ernte-Schäden verantwortlich. Es bleibt nämlich nach dem Ausbringen nicht einfach an Ort und Stelle, sondern verflüchtigt sich und treibt zu Ackerfrüchten hin, die gentechnisch gegen den Stoff nicht gewappnet sind und deshalb eingehen. Allein bei Soja war das auf einer Fläche von mehr als zwei Millionen Hektar der Fall. Darum gab ein US-Gericht im Juni 2020 der Klage eines FarmerInnen-Verbandes statt und untersagte den Gebrauch des Mittels. Die von Donald Trump auf Linie gebrachte Umweltbehörde EPA ließ Dicamba im Herbst des Jahres aber unter Auflagen wieder zu. So durften die Farmer*innen die Produkte nun nur noch bis zu einem bestimmten Stichtag verwenden. Zudem mussten sie der Agro-Chemikalie vor dem Ausbringen Substanzen beimengen, die sie auf dem Boden halten sollten, und auf größere Abstände zu anderen Feldern achten. Genutzt hat das alles allerdings nicht viel. Dicamba wurde wieder übergriffig. Eine Ackerfläche von 400.000 Hektar suchte es unerlaubterweise heim. 3.500 Beschwerden von LandwirtInnen gingen deshalb bei der EPA ein. Daraufhin kündigte die Behörde eine erneute Überprüfung an. „Im Moment wissen wir nicht, ob Dicamba so eingesetzt werden kann, dass es keine unangemessene Risiken für Nicht-Zielpflanzen und andere Gewächse birgt“, so der bei „Environmental Protection Agency“ für die Chemikalien-Sicherheit verantwortliche Michael Freedhoff. BAYER hingegen lässt nichts auf das unter dem Produktnamen XTENDI-MAX vermarktete Herbizid kommen. Der Leverkusener Multi macht die FarmerInnen für die Schäden verantwortlich. Nicht alle von ihnen hätten Schulungen besucht und das Pestizid „zielgenau“ ausgebracht, so das Unternehmen. Nach dem erneuten Eklat fordert das CENTER FOR BIOLOGICAL DIVERSITY ein sofortiges Dicamba-Verbot.
71 Notfall-Zulassungen
„Wenn eine Gefahr anders nicht abzuwehren ist, kann das ‚Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-Sicherheit’ kurzfristig das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung und für maximal 120 Tage zulassen“, heißt es auf der Webpage der Behörde. 71 dieser Notfall-Zulassungen gewährte das BVL im Jahr 2021. Zumeist handelt es sich dabei um die Erlaubnis, die Pestizide in weiteren Kulturen gegen Schadinsekten oder Wildpflanzen nutzen zu können. So verhielt es sich auch bei dem BAYER-Insektizid MOVENTO SC 100. Gleich vier Mal genehmigte das Bundesamt eine Ausweitung der Anwendungszone. So durften die bundesdeutschen LandwirtInnen das Mittel mit dem Wirkstoff Spirotetramat zusätzlich gegen die Maulbeer-Schildlaus, die Hopfen-Blattlaus, den Birnenblatt-Sauger, die Napfschildlaus und zahlreiche weitere Tiere einsetzen. Des Weiteren erhielt LUNA SENSATION (Wirkstoffe: Trifloxystrobin und Fluopyram) eine Sondergenehmigung zum Einsatz gegen Echten Mehltau in Hopfen und SENIC GOLD (Fluopicolide, Fluoxastrobin) eine gegen Auslauf-Krankheiten im Winterraps.
Kaum Pestizid-Forschung
BAYER & Co. konzentrieren ihre Forschungsausgaben im Landwirtschaftssegment auf Saatgut und Gentech, den Pestizid-Bereich vernachlässigen sie hingegen. Waren im Jahr 2000 noch 70 Prozent der Agro-Chemikalien auf dem Markt jüngeren Datums und darum patentgeschützt, so schrumpfte die Zahl bis heute auf 15 Prozent. Die Konzerne scheuen den Aufwand für die strenger gewordenen Zulassungsauflagen. Sie stützen sich lieber auf ihre Uralt-Gifte, obwohl ein großer Bedarf an ungefährlicheren Mitteln besteht.
Notfall-Zulassungen in der EU
Auch andere europäische Länder erteilen Pestiziden Notfall-Genehmigungen. Dabei schrecken einige nicht einmal davor zurück, bereits auf den Index gesetzte Agro-Chemikalien wie etwa BAYERs Saatgut-Beizmittel GAUCHO aus der Gruppe der Neonicotinoide kurzzeitig wieder zuzulassen. Dänemark und Frankreich haben dem Mittel mit dem Wirkstoff Imidacloprid, das die Europäische Union wegen seiner Bienengefährlichkeit im Jahr 2018 aus dem Verkehr gezogen hatte, bereits 2022 wieder Notfall-Zulassungen erteilt. Weitere „emergency autorisations“ erhielten heuer neben MOVENTO (s. o.) SERENADE und PROPULSE.
Krebs-Gefahr durch Glyphosat
im Jahr 2015 hat die Weltgesundheitsorganisation Glyphosat nach Auswertung der relevanten Studien als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Eigentlich könnten die WissenschaftlerInnen also auf neue Untersuchungen verzichten und den Versuchstieren so viel Leid ersparen. Das aber geschieht nicht. So veröffentlichte das Londoner King’s College eine weitere Expertise, welche abermals die karzinogene Wirkung des Herbizids belegt. So löst das Mittel in den Zellen einen das Tumor-Risiko erhöhenden oxidativen Stress aus. Allein in der Leber beeinflusst Glyphosat 20 Gene, die verkaufsfertige Formulierung ROUNDUP sogar 100. Konkret greifen Wirksubstanz und Endprodukt in die Arbeit der miRNA-Botenstoffe ein, die eine wichtige Steuerungsfunktion erfüllen. „Die miRNAs, deren Spiegel in Leber-Proben durch Glyphosat und ROUNDUP MON52276 verändert wurden, sind nachweislich an der Entstehung von Krebs beteiligt“, konstatieren die ForscherInnen.
Immer mehr Glyphosat-Resistenzen
Immer mehr Wildpflanzen haben sich mit der Zeit auf die Glyphosat-Sprühungen eingestellt und Resistenzen ausgebildet. Mittlerweile beläuft sich die Zahl dieser Gewächse auf 53. Unter anderem trotzen das Kanadische Berufkraut und bestimmte Amaranth-Arten dem Mittel.
Glyphosat-Marktvolumen: 7,8 Mrd.
Nach Angaben des Pestizid-Atlas’ belief sich 2020 der weltweite Umsatz der Konzerne mit Glyphosat auf 7,8 Milliarden Dollar. Einen nicht ganz kleinen Anteil daran dürfte BAYER haben. Die Agro-Chemikalie findet nämlich hauptsächlich in Kombination mit Gentech-Pflanzen, die auf das Produkt abgestimmt sind, Verwendung, und zu deren Hauptlieferanten zählt der Leverkusener Multi. Im Geschäftsjahr 2021 setzte er mit Glyphosat als Top-Seller und anderen Antiunkrautmitteln 5,3 Milliarden Euro um. „Positiv bemerkbar machten sich bei den Herbiziden vor allem Preis-Steigerungen bei den glyphosat-haltigen Produkten“, vermeldete der Agro-Riese bei der Vorstellung der Bilanz-Zahlen.
SNCF verzichtet auf Glyphosat
Die Eisenbahn-Unternehmen zählten lange zu den Hauptabnehmern von Glyphosat. Seit einiger Zeit denken sie jedoch um. Die DEUTSCHE BAHN entwickelte im Jahr 2019 einen Ausstiegsplan und will bis 2023 ganz auf das Mittel verzichten. Und am 30. Dezember 2021 verkündete ihr französisches Pendant, die SNCF, einen sofortigen Glyphosat-Bann. Bisher hatte die Gesellschaft auf ihren Gleisanlagen alljährlich bis zu 38 Tonnen des Herbizids versprüht, so viel wie kein anderer Großkunde in dem Land. Dem Webportal Sustainable Pulse zufolge hat diese Entscheidung bei BAYER & Co. Schockwellen ausgelöst.
Erneuter Glyphosat-Lieferengpass
Im letzten Sommer konnte der BAYER-Konzern die Glyphosat-Nachfrage nicht bedienen, weil der Hurrikan Ida die Produktion am US-amerikanischen Standort Luling lahmlegte. Im Februar 2022 nun gibt es wieder Probleme. „Kürzlich kam es bei einem Lieferanten eines Rohstoffs, der für die Herstellung von Glyphosat benötigt wird, zu einem technischen Problem, der sich kurzfristig auf unsere Produktion des aktiven Wirkstoffs von Glyphosat auswirken könnte“, gab der Agro-Riese bekannt. China stellt ebenfalls weniger von dem Herbizid her. Da die Gewinnung des Glyphosat-Vorprodukts Phosphor die Umwelt extrem belastet, hatte das Land im letzten Jahr eine Drosselung der Fabrikation beschlossen. Auch bei anderen Pestiziden treten Lieferengpässe auf, weshalb die Preise drastisch anziehen.
Seekühe mit Glyphosat belastet
In den Gewässern Floridas finden sich Rückstände von Glyphosat und dessen Abbau-Produkt AMPA, wie eine ForscherInnen-Gruppe um Maite De Maria herausgefunden hat. Unter anderem fanden die WissenschaftlerInnen Spuren des Herbizids im Organismus von Seekühen. Zusammen mit anderen Umwelt-Belastungen könnte dies das Immunsystem der Meeressäuger schädigen, warnen De Maria & Co. Darum fordern sie regelmäßige Glyphosat-Messungen in Seen und Flüssen.
GENE & KLONE
Indien: neue Gentech-Baumwolle
Indien erlaubt es nicht, Saaten, Pflanzen oder Tiere zum geistigen Eigentum von Personen oder Unternehmen zu erklären. Deshalb sah sich die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO dort in Sachen „Genpflanzen“ mit langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen über Patente und Lizenz-Gebühren konfrontiert. Als Konsequenz daraus erklärte das Unternehmen Ende 2016, in dem Land keine neuen Laborfrüchte mehr zu vermarkten. Andere Agro-Riesen schlossen sich dem Boykott an. Im Frühjahr 2021 jedoch endete ein Rechtsstreit des Unternehmens, das seit 2018 zum Leverkusener Multi gehört, mit einer indischen Firma jedoch in gütlichem Einvernehmen. Und siehe da: Schon im Winter des Jahres stellte der Global Player einen Antrag auf Zulassung einer neuen gen-manipulierten Baumwoll-Sorte.
WASSER, BODEN & LUFT
3,17 Millionen Tonnen CO2
Im Geschäftsjahr 2021 stieß der BAYER-Konzern 3,17 Millionen Tonnen Kohlendioxid aus. Gegenüber 2020 sank der Wert um 410.000 Tonnen. „Dazu trug bei, dass der Konzern im Jahr 2021 Verträge über rund 600.000 Megawatt-Stunden Strom aus Erneuerbaren Energien abschloss und damit den Anteil im Strom-Mix auf etwa ein Viertel erhöhte“, erklärt der Global Player. Beim selbst erzeugten Strom tat sich hingegen wenig. Die direkten Treibhausgas-Emissionen, für die vor allem die Agrar-Sparte verantwortlich zeichnet, sanken lediglich von 2,01 Millionen Tonnen auf 1,93 Millionen Tonnen. Vor allem der Produktionsprozess von Glyphosat erweist sich als sehr klima-schädlich. Der Leverkusener Multi drückt das etwas verklausuliert so aus: „Besonders energie-intensiv ist unsere Rohstoff-Gewinnung einschließlich Aufbereitung und Weiterverarbeitung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten von Crop Science.“ Dementsprechend ging auch der Primärenergie-Einsatz nicht zurück. Und zu allem Übel stieg dabei auch noch der Kohle-Anteil um 7,4 Prozent auf 608 Terrajoule.
BAYERs Stromrechnung
In der Investoren-Konferenz zur Veröffentlichung der BAYER-Geschäftszahlen für das Jahr 2021 gab der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann auch an, wie hoch die Energie-Kosten des Leverkusener Multis sind. Sie belaufen sich auf rund 500 Millionen Euro.
Ein bisschen Emissionshandel
„Ein wirtschaftliches Instrument, mit dem man Umweltziele erreichen will“ – so beschrieb die FAZ einmal den 2005 EU-weit eingeführten Handel mit Kohlendioxid-Verschmutzungsrechten. Nach dessen Bestimmungen dürfen die Multis nur bis zu einer bestimmten Obergrenze Kohlendioxid ausstoßen, für darüber hinausgehende Kontingente müssen sie Verschmutzungsrechte hinzukaufen. Das sollte sie dazu animieren, sauberere Modelle der Energie-Versorgung zu etablieren. Die Lenkungswirkung hält sich dank des Extrem-Lobbyismus von BAYER & Co. aber arg in Grenzen. So bekamen die Konzerne jahrelang viel zu viele Zertifikate umsonst zugeteilt. Überdies fallen nur Kraft- und Heizwerke unter die Regelung, Fertigungsstätten bleiben indessen verschont. Darum braucht der Leverkusener Agro-Riese kaum Emssionshandel zu betreiben. Mit lediglich fünf Anlagen, die für noch nicht einmal für zehn Prozent seines jährlichen CO2-Ausstoßes von 3,17 Millionen Tonnen sorgen, war er im Geschäftsjahr 2021 dabei.
CO2-Kompensation statt -Reduktion
Eigentlich gibt es nur einen Weg, den Klimawandel einzudämmen: die Reduktion des Stromverbrauchs und den Umstieg auf erneuerbare Energie-Träger. BAYER & Co. ist aber noch etwas anderes eingefallen. Sie wollen ihre CO2-Emissionen nicht nur reduzieren, sondern auch kompensieren, also das, was ihre Produktionsanlagen so absondern, an anderer Stelle wieder ausgleichen. Der Leverkusener Multi hat sich zwar vorgenommen, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden, die Senkung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase soll dazu aber nur zu 42 Prozent beitragen. Den Rest sollen andere Maßnahmen erbringen wie z. B. Investitionen in Wiederaufforstungsvorhaben. Um 300.000 Tonnen CO2 hat der Global Player seine Klima-Bilanz auf diese Weise im Geschäftsjahr 2021 durch entsprechende Projekte in Brasilien, Nicaragua, Indonesien und Uganda schon aufhübschen können; 2020 kamen 200.000 Tonnen dabei rum. Bis der Effekt sich allerdings auch anderswo als nur auf dem Papier einstellt und die Bäumchen, die BAYER pflanzt, sich wirklich positiv auf das Klima auswirken, dürften jedoch noch so einige Jahrzehnte ins Land ziehen. Und Menschen, die in der Nähe der Dreckschleudern leben müssen und dadurch ihre Gesundheit ruinieren, nützen Wälder in anderen Ländern herzlich wenig.
ODS-Ausstoß sinkt
Im Geschäftsjahr 2021 haben die BAYER-Werke weniger ozon-abbauende Stoffe (ODS) ausgestoßen als 2020. Der Wert für die ODS sank von 4,3 Tonnen auf 3,9 Tonnen. Bisher sorgten immer die Uralt-Dreckschleudern des Konzerns im indischen Vapi für den Großteil des Ausstoßes. Er doktert zwar schon seit über 15 Jahren an den Anlagen herum, aber neuerliche Sanierungsmaßnahmen scheinen jetzt erst zu greifen. „Emissionsreduktionsmaßnahmen am Standort Vapi“ gibt der Leverkusener Multi in seinem Nachhaltigkeitsbericht als Grund für die ODS-Reduktion an.
Enormer Wasserverbrauch
BAYERs Wasser-Verbrauch ging im Geschäftsjahr 2021 kaum zurück. Er belief sich auf 55 Millionen Kubikmeter (2020: 57 Millionen Kubikmeter). Zu allem Übel erstreckt sich der enorme Durst des Agro-Riesen auch noch auf Gebiete, die unter Wasser-Mangel leiden. „Etwa 5,8 % unseres Gesamtwasser-Einsatzes entstammt wasserarmen bzw. von Wasser-Knappheit bedrohten Regionen“, heißt es im Nachhaltigkeitsbericht. Und Verbesserungen gibt es da nicht. Wie 2020 nutzte das Unternehmen in diesen Territorien drei Millionen Kubikmeter.
Zahlenspiele bei der Luftverschmutzung
Die Beurteilung von BAYERs Angaben zur Verschmutzung der Luft fällt schwer, da sich die Methoden zur Bestimmung des Ausmaßes geändert haben. Die Berechnung „mit aktualisierten Faktoren“ führte zumeist zu besseren Werten. So sank der Ausstoß von Stickoxiden von 4.160 Tonnen auf 3.570 Tonnen, der von Schwefeloxiden von 1.320 Tonnen auf 1.280 Tonnen, der von Staub von 2.290 Tonnen auf 2.050 Tonnen und der von flüchtigen organischen Substanzen (VOC) von 690 Tonnen auf 430 Tonnen. Aber wenn die staatlichen Behörden andere Vorgaben zur Ermittlung der Luft-Verpestungen machen, wie z. B. bei der Herstellung des Glyphosat-Vorprodukts Phosphor, ändert sich das Bild. Da steigt dann der Kohlenmonoxid-Ausstoß schnell mal um 1.500 Tonnen auf nunmehr 2.660 Tonnen. „Die Kohlenmonoxid-Emissionen aus einem Brennofen in Soda Springs, USA mussten aufgrund lokaler regulatorischer Vorgaben mit einem höheren Emissionsfaktor berechnet werden“, heißt es dazu im Nachhaltigkeitsbericht lapidar.
25 Millionen Liter Abwasser
Trotz des etwas gesunkenen Wasser-Bedarfs des Leverkusener Multis im Jahr 2021 kam am Ende genauso viel aus den Abfluss-Rohren heraus wie 2020. Die Einleitungen in die Gewässer summierten sich auf 25 Millionen Kubikmeter.
Höhere Phosphor-Einleitungen
Im Jahr 2021 leitete BAYER mehr Phosphor in die Gewässer ein als 2020. Von 380 auf 510 Tonnen stieg der Wert. „[E]ine höhere Produktionsauslastung am Standort Carmacari, Brasilien“ gibt der Leverkusener Multi als Grund dafür an.
Mehr Anorganische Salze im Wasser
Im Jahr 2021 trug der BAYER-Konzern mehr Anorganische Salze in die Gewässer ein als 2020. Von 151.000 Tonnen auf 172.000 Tonnen erhöhte sich die Menge.
Mehr Schwermetalle im Wasser
Im Geschäftsjahr 2021 leitete BAYER mehr Schwermetalle in die Gewässer ein als 2020. Von 2,6 Tonnen auf 3,2 Tonnen stieg der Wert.
Weniger Stickstoff im Wasser
2021 sanken BAYERs Stickstoff-Einträge in die Gewässer gegenüber dem Vorjahr um 120 Tonnen auf 360 Tonnen. Der Grund dafür ist allerdings profan. „Der Stillstand einer Anlage am Standort Dormagen, Deutschland, führte zu einer um 24,5 % gesunkenen Einleitung von Stickstoff“, vermeldet der Nachhaltigkeitsbericht.
Weniger TOCs im Wasser
Im Jahr 2021 leitete BAYER weniger gebundene organische Kohlenstoffe (TOCs) in die Gewässer ein als 2020. Von 1.540 auf 1.280 Tonnen reduzierten sich die Abwasser-Frachten. „[E]ine verbesserte Abwasser-Analytik am Standort Camacari, Brasilien“ macht der Konzern in seinem Nachhaltigkeitsbericht dafür verantwortlich.
Glyphosat verunreinigt Gewässer
BAYERs Total-Herbizid Glyphosat kontaminiert spanische Gewässer. Zu diesem Ergebnis kam die Studie „Contamination by glyphosate in the aquatic environment“, welche die ECOLOGISTAS EN ACCIÓN in Auftrag gegeben hatten. Die WissenschaftlerInnen wiesen das Pestizid in 31 Prozent der Flüsse und Seen nach. Auf das Glyphosat-Abbauprodukt AMPA stießen sie sogar in 42 Prozent der Proben. Die Konzentrationen der Substanzen überstiegen die Grenzwerte um 22 bzw. 17 Prozent. Sogar im Grundwasser fanden die ForscherInnen noch Spuren der Agro-Chemikalie. Die Ecologistas forderten die Politik auf, aus den Ergebnissen der Untersuchung Konsequenzen zu ziehen und Glyphosat zu verbieten.
Mehr Abfall
Im Geschäftsjahr 2021 produzierte BAYER mehr Abfall als 2020. Von 940.000 Tonnen auf 998.000 Tonnen stieg die Zahl. „Dies lag insbesondere daran, dass an mehreren Standorten in Lateinamerika die Saatgut-Produktion erhöht wurde und so größere Mengen an pflanzlichen Nebenprodukten entsorgt wurden“, gibt der Konzern zur Begründung an. Zu allem Übel fiel beim Leverkusener Multi auch mehr gefährlicher Müll an. Das Aufkommen wuchs „durch Bau- und Sanierungstätigkeiten am Standort Berlin“ von 305.000 Tonnen auf 313.000 Tonnen an.
UNFÄLLE & KATASTROPHEN
Tödlicher Arbeitsunfall in Dormagen
Am 09.12.2021 kam es am BAYER-Standort Dormagen zu einem tödlichen Arbeitsunfall. Bei Reinigungsarbeiten an ausgebauten Anlage-Teilen verwechselte ein Angestellter einer Fremdfirma einen Anschluss-Stutzen, so dass er statt Wasser Natronlauge freisetzte und eine tödliche Verätzung erlitt. Zwei seiner Kollegen sowie drei Rettungskräfte kamen ebenfalls mit dem Stoff in Berührung und mussten im Krankenhaus behandelt werden.
Schwefelsäure tritt aus
Am 03.07.21 kam es am US-amerikanischen BAYER-Standort Luling, wo der Konzern Glyphosat produziert, zu einer Freisetzung von Schwefelsäure. Die Substanz geriet durch eine Leckage am Tank ins Freie.
Freisetzung von Erdgas
Am 15.12.21 geriet am US-amerikanischen BAYER-Standort Muscatine Erdgas in die Umwelt, „als eine Verbrennungsfackel nicht ordnungsgemäß zündete“, wie es im Nachhaltigkeitsbericht heißt.
ÖKONOMIE & PROFIT
44 Milliarden Euro Umsatz
Im Geschäftsjahr 2021 stieg der Umsatz von BAYER um 8,9 Prozent auf 44 Milliarden Euro. Übrig blieb davon allerdings etwas weniger als im letzten Jahr. Der Gewinn sank um 2,5 Prozent auf 11,12 Milliarden Euro. „Höhere Herstellungskosten und erhebliche negative Währungseffekte“ machte das Unternehmen dafür verantwortlich.
Aufspaltungsgerüchte
Die MONSANTO-Übernahme hat sich für BAYER wegen der millionenschweren Schadensersatz-Prozesse in Sachen „Glyphosat“ als ein Desaster erwiesen. Dementsprechend schlecht stehen die Aktien. Deshalb fordern viele InvestorInnen die Aufspaltung des Konzerns, und es scheint sich in der Sache auch etwas zu tun. In der zweiten Februar-Woche vermeldete die Rheinische Post „Unruhe in Leverkusener Konzern“ und schrieb: „Denn in der Gerüchte-Küche der Stadt, speziell in Richtung BAYER-Zentrale im Chem‚park’, brodelt es. Kernsatz: ‚BAYER spaltet sich auf’. Es habe hinter verschlossenen Türen Gespräche diesbezüglich gegeben. Die Stimmung sei schlecht, heißt es aus dem Umfeld.“ Ehe der Leverkusener Multi nicht zu einer Einigung mit den Glyphosat-Geschädigten gekommen ist, dürfte es allerdings ruhig bleiben. Dann aber könnte es losgehen. „Nach Abschluss der gerichtlichen Auseinandersetzungen um Glyphosat gibt es keinen besonderen Grund mehr, das Gesundheits- und Agrargeschäft als ein Gesamt-Unternehmen weiterzuführen. Eine Aufspaltung wäre aus Sicht vieler Aktionäre sinnvoll“, so das Fazit der 70-seitigen Studie des Finanz-Analysten Christian Faitz. Wie sinnvoll, hat die Investmentbank GOLDMAN SACHS ausgerechnet. Auf 26 Milliarden Dollar beziffert sie den Mehrwert einer Zerschlagung. Auch intern gehen nach Informationen des Manager-Magazins nicht wenige von einer Trennung beider Bereiche aus. „Viele hoffen, dass sie sich in die Frühverrentung retten können, bevor der Konzern zerschlagen und sie samt Arbeitsplatz verkauft werden“, zitiert die Zeitschrift einen BAYER-Manager: „Und das Schlimmste ist, dass es für diese No-Future-Stimmung nur allzu gute Gründe gibt.“ Der Global Player allerdings dementiert entsprechende Gerüchte stets. Aktuell verweist er dabei auf das gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat beschlossene Zukunftskonzept. „Das Zukunftskonzept enthält ein klares Bekenntnis zu einem integrierten Unternehmen mit seinen drei Divisionen Cropscience, Pharmaceuticals und Consumer Health“, erklärte der Konzern. Allerdings liegt heutzutage die Zukunft von Firmen nicht in den eigenen Händen, sondern in denen von BLACKROCK & Co.
IMPERIUM & WELTMARKT
Verkauf von „Environmental Science“
Die Risiken und Nebenwirkungen des MONSANTO-Deals mit seiner Klage-Flut in Sachen „Glyhosat“ ließ die BAYER-Aktie 2018 dauerhaft abstürzen, was die Finanzmärkte nervös machte. BLACKROCK & Co. mahnten Handlungsbedarf an – und der Global Player lieferte. Er gab die Vernichtung von 12.000 Arbeitsplätzen bekannt. Zudem verkaufte das Unternehmen in der Folge die „Animal Health“-Sparte, seine Anteile an dem Chem„park“-Betreiber CURRENTA sowie die Sonnenschutz-Mittel der COPPERTONE-Reihe und die Fußpflege-Präparate der Marke DR. SCHOLL’S. Aber das reichte nicht. Ende September 2020 kündigte der Leverkusener Multi ein weiteres, 1,5 Milliarden Euro schweres Spar-Paket an, das auch zusätzliche Veräußerungen von Unternehmensteilen nicht ausgeschloss. Im Februar 2021 gab BAYER dann bekannt, sich von der Sektion „Environmental Science“ mit den Pestiziden für nicht-landwirtschaftliche Bereiche wie Forstwirtschaft, öffentliche Grünanlagen, Golfplätze und Gleis-Anlagen trennen zu wollen. Und rund ein Jahr später verscherbelte der Agro-Riese die Abteilung für 2,6 Milliarden Dollar an den Finanzinvestor CINVEN, um seine Schuldenlast (Ende 2021: 33 Milliarden Euro) etwas abzutragen. Rund 800 Arbeitsplätze innerhalb des Konzerns vernichtete er damit.
RECHT & UNBILLIG
Supreme Court entscheidet nicht
Ende Mai 2021 ließ der BAYER-Konzern die Glyphosat-Vergleichsverhandlungen platzen (siehe SWB 3/21). Nach der Ablehnung seines Vorschlages zur Beendigung der juristischen Auseinandersetzungen durch den zuständigen Richter Vince Chhabria mochte der Agro-Riese keinen weiteren mit Nachbesserungen – vor allem im Umgang mit Klagen von neuen Geschädigten – mehr vorlegen. Stattdessen setzte der Global Player jetzt vor allem darauf, ein Grundsatz-Urteil des Obersten Gerichtshof der USA zu seinen Gunsten in der Sache zu erzwingen, „wodurch die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat in den USA weitgehend beendet würden“. Dafür sieht er gute Chancen, denn in dem Gremium sitzen keine Geschworenen, die sich seiner Meinung nach nur von ihren Gefühlen leiten ließen, sondern BerufsrichterInnen, noch dazu mehrheitlich von den Republikanern ernannt. Der Leverkusener Multi hält die juristische Auseinandersetzung für eine Bundesangelegenheit, die in die Zuständigkeit des Supreme Courts fällt, weil die „Environment Protection Agency“ (EPA) als Bundesbehörde die Agro-Chemikalie bundesweit zugelassen und ihr Unbedenklichkeit bescheinigt habe. Darum ersuchte der Agro-Riese das Gericht im August 2021, ein von ihm als mangelhaft empfundenes Urteil zu überprüfen, das eine untere Instanz in dem Verfahren „Hardeman vs. MONSANTO“ gegen die BAYER-Tochter gefällt hatte. „Die Fehler des Ninth Circuit bedeuten, dass ein Unternehmen für die Vermarktung eines Produkts ohne Krebs-Warnung hart bestraft werden kann, obwohl es nahezu universellen wissenschaftlichen und regulatorischen Konsens darüber gibt, dass das Produkt nicht krebserregend ist und die verantwortliche Bundesbehörde eine solche Warnung sogar verboten hat“, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus hat der Ninth Circuit nach Ansicht der Aktien-Gesellschaft ExpertInnen zugelassen, die dieses Etikett nicht verdienen, was „zu unfundierten Aussagen geführt hat“. Doch der Supreme Court mochte in der Sache nicht entscheiden. Er bat stattdessen die US-Regierung um eine Rechtshilfe leistende Stellungnahme.
Noch 31.000 Glyphosat-Klagen
BAYER hat mit 107.000 der 138.000 Glyphosat-Geschädigten, die gerichtliche Schritte gegen das Unternehmen eingereicht hatten, eine Einigung erzielt bzw. deren Ansprüche zurückgewiesen (Stand 1. Februar 2022). 31.000 Verfahren sind noch offen. Derzeit kommen nach Angaben des Konzerns kaum noch neue Klagen hinzu, was er darauf zurückführt, dass die großen Kanzleien nicht mehr mit Werbe-Anzeigen nach Glyphosat-Betroffenen suchen. Eine nicht kleine Rolle bei der Entwicklung dürfte auch das Kleingedruckte der bisherigen Vereinbarungen spielen. Darin verpflichteten sich die Rechtsanwaltsbüros nämlich, keine neuen Fälle mehr anzunehmen. Neuerkrankte haben es deshalb inzwischen schwer, juristischen Beistand zu finden.
Musterklage von AktionärInnen
In Deutschland müssen sich die Gerichte bald mit einer Musterklage von 320 BAYER-AktionärInnen beschäftigten. Sie legen dem Leverkusener Multi zur Last, beim MONSANTO-Kauf die juristischen Risiken und Nebenwirkungen von Glyphosat nicht ausreichend in Erwägung gezogen und durch diese Verletzung der Sorgfaltspflichten für einen Absturz der Aktie des Unternehmens gesorgt zu haben. Verluste in Höhe von 2,2 Milliarden Euro machen die AnlegerInnen geltend. Mitte Dezember 2021 gab das Landgericht Köln einem Antrag der Kanzlei TILP statt, in dieser Sache ein Kapitalanleger-Musterverfahren einzuleiten. Der Global Player erkennt die Ansprüche selbstredend nicht an. „Wir halten die Klagen wegen angeblich fehlerhafter Kapitalmarkt-Kommunikation im Zusammenhang mit der MONSANTO-Akquisition für unbegründet“, erklärte ein Unternehmenssprecher. Eine zweite Musterklage gegen BAYER bereiten zurzeit die JuristInnen von HAUSFELD vor.
USA: AktionärInnen verlieren
Auch in den USA verklagten AktionärInnen den BAYER-Konzern, weil dieser bei der Prüfung des MONSANTO-Kaufs Prozess-Risiken in Sachen „Glyphosat“ nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt hat (s. o.). Sie begründeten die Wahl des Gerichtstandes New York damit, dass der Leverkusener Multi die Durchsicht der MONSANTO-Bücher in dieser Stadt vorgenommen habe und so einige dort angesiedelte Banken und JuristInnen in die Abwicklung der Übernahme involviert waren. Überdies verwiesen die VertreterInnen der Aktien-HalterInnen darauf, dass das deutsche Rechtssystem es sehr schwer mache, juristische Auseinandersetzungen dieser Art zu führen. Der zuständige Richter ließ das jedoch nicht gelten und entschied zu Gunsten des Leverkusener Multis. „[E]in wichtiger Schlag für die Effizienz der Justiz und die internationale Verständigung“, jubilierte die Anwaltskanzlei des Agro-Riesen: „Es könnte die Totenglocke für die Kampagne der Klägeranwälte läuten, New York zum bevorzugten Forum für internationale Aktionärsklagen zu machen“.
Rentenkassen dürfen klagen
In den USA haben zwei Rentenkassen, die BAYER-Aktien halten, gerichtliche Schritte gegen den Leverkusener Multi eingeleitet. Das „City of Grand Rapids Police & Fire Retirement System“ und „City of Grand Rapids General Retirement System“ aus Michigan werfen dem Global Player vor, bei der Prüfung der MONSANTO-Übernahme möglichen Prozess-Risiken durch Glyphosat-Geschädigte nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt zu haben. Dabei beriefen sie sich auf den „Securities and Exchange Act“, ein Börsengesetz aus dem Jahr 1934, das AnlegerInnen vor Betrug schützen soll. Der Global Player stellte den Antrag, die Sammelklagen abzulehnen, kam damit aber nicht durch. Im November 2021 entschied der „U.S. District Court for the Northern District of California“ gegen BAYER und ließ die Klage zu Gericht gehen. Nach Ansicht des Richters Richard Seeborg hatten die beiden Versorgungseinrichtungen den Verdacht auf Verstöße gegen die Abschnitte 10(b) und 20(a) des „Securities and Exchange Acts“ in angemessener Weise begründet.
Einigung mit Glyphosat-Klägerin
Am 5. Oktober 2021 hatte der Leverkusener Multi erstinstanzlich einen Schadensersatz-Prozess in Sachen „Glyphosat“ gewonnen. Der „Superior Court of the State of California“ in Los Angeles wies die Klage von Destiny Clark ab, die das Herbizid für die Lungenkrebs-Erkrankung ihres 10-jährigen Sohnes Ezra verantwortlich gemacht hatte. Obwohl die Familie die Agro-Chemikalie über Jahre hinweg in ihrem Garten versprüht hatte, konnten die Geschworenen keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Ausbringung und Ezras „Non-Hodgkin-Lymphom“-Diagnose im Alter von vier Jahren erkennen. Deshalb kündigten die AnwältInnen dann auch an, das Urteil anfechten zu wollen. Zu einer Neuauflage des Prozesses kommt es jedoch nicht. BAYER bot eine außergerichtliche Einigung an, welche die Clarks akzeptierten. Über die genauen Konditionen wurde Stillschweigen vereinbart.
Wiederholungstäter BAYER
Die Inseln des US-Bundesstaates Hawaii haben sich zu einem riesigen Freiluft-Labor für die Agro-Riesen entwickelt. Auch die nunmehrige BAYER-Tochter MONSANTO unterhält dort eine Forschungsanlage. Im Jahr 2014 testete sie dort das wegen seiner extremen Giftigkeit verbotene Pestizid Penncap-M. Dabei setzte das Unternehmen auch die Gesundheit der Beschäftigten aufs Spiel. Sie mussten nämlich schon eine Woche nach dem Sprüh-Einsatz auf den Feldern nachsehen, wie die Agro-Chemikalie gewirkt hat, obwohl die Vorschriften dafür die Frist von einem Monat setzen. Darum verurteilte ein Gericht in Honolulu den Leverkusener Multi im Jahr 2019 zu einer Strafe in Höhe von zehn Millionen Dollar. Abschreckend wirkte dies aber offenbar nicht. In weiteren 30 Fällen ließ der Leverkusener Multi ArbeiterInnen vorzeitig auf die Äcker. Zudem mochte er die Finger immer noch nicht von Penncap-M lassen und verstieß überdies gegen Vorschriften zur Pestizid-Lagerung. Darum verhängte ein Gericht jetzt eine Strafe von zwölf Millionen Dollar und legte eine Bewährungsfrist von drei Jahren fest, in welcher der Konzern sich nichts weiter zu Schulden kommen lassen darf. Zudem muss er das „Umwelt-Compliance-Programm“ weiterführen. „Das Unternehmen hat wiederholt gegen Gesetze im Zusammenhang mit stark regulierten Chemikalien verstoßen und die Menschen Pestiziden ausgesetzt, die schwere Gesundheitsprobleme verursachen können“, hielt Staatsanwältin Tracy L. Wilkison bei der Urteilsverkündung fest.
Entschädigung für Glyphosat-KundInnen
Wenn BAYER uns ordnungsgemäß über die Risiken und Nebenwirkungen von Glyphosat informiert hätte, wären wir nie auf die Idee gekommen, das Mittel zu kaufen – mit dieser Begründung forderten US-amerikanische SammelklägerInnen vom Leverkuser Multi ihr Geld zurück. Der Global Player sah keine Möglichkeit, den Rechtsstreit zu gewinnen und stimmte im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung der Zahlung von 23 bis 45 Millionen Dollar zu.
BAYER muss Steuern nachzahlen
Die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO hatte im Jahr 2004 die schweizer Stadt Morges als Standort für ihre Europa-Zentrale gewählt. Der zuständige Kanton Waadt hatte nämlich mit Steuererleichterungen gelockt, wenn das Unternehmen mindestens 20 Jahre bleibt. So zahlte der Agro-Riese dann bis 2014 weder Kantons- noch Gemeindesteuern und nur die Hälfte der sonst üblichen Bundessteuern. Die Gesellschaft hielt sich allerdings nicht an die Bedingungen. Sie verkleinerte den Standort immer mehr und verließ ihn 2020 – nun schon unter der Ägide von BAYER stehend – schließlich ganz. Deshalb erhob der Kanton Steuer-Nachforderungen. Der Leverkusener Multi klagte dagegen, erlitt jedoch eine Niederlage. Das Bundesgericht in Lausanne verurteilte ihn zu einer Nachzahlung von 34 Millionen Franken.
TESTBIOTECH verklagt die EU
Im Januar 2021 erteilte die EU-Kommission acht Import-Genehmigungen für Genpflanzen. Die Initiative TESTBIOTECH kritisierte das scharf. Nach Ansicht des „Instituts für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie“ nahm es die EU nämlich mit der Begutachtung nicht allzu genau. Darum forderte die Organisation unter anderem eine Überprüfung der Entscheidungen für zwei BAYER-Produkte: den Mais MON 87427 x MON 87460 x MON 89034 x MIR 162 x NK 603 und das Soja MON87751 x MON87701 x MON87708 x MON89788. Da die Kommission das ablehnte, reichte TESTBIOTECH eine Klage ein. Die Gentech-KritikerInnen ziehen etwa in Zweifel, ob die gegen Glyphosat resistente Mais-Pflanze wirklich – wie von BAYER behauptet – Trockenheit trotzt. „[W]ie eine detaillierte Prüfung der Antragsunterlagen zeigt, wurde der Mais nie unter den entsprechenden Bedingungen getestet. In den Freisetzungsversuchen wurden die Felder stattdessen bei Bedarf bewässert. Zudem wurden beim Anbau der Pflanzen nur rund 900 Gramm Glyphosat pro Hektar eingesetzt und nicht über drei Kilogramm, wie es in der Praxis die Regel ist“, konstatierte die Organisation. Die Risiken und Nebenwirkungen des mit den Bt-Giften Cry1A105 und Cry2Ab2 bestückten Sojas, das zudem gegen eine Berieselung mit den Pestiziden Dicamba und Glyphosat immun ist, entgingen TESTBIOTEST zufolge ebenfalls einer genaueren Analyse. Dabei können die beiden Toxine den Blutkreislauf stören und und bestimmte Hautzellen binden, was deren Schutzfunktion beeinträchtigt. Auch an den Fütterungsstudien übte die Initiative Kritik. So bekamen die Tiere immer die gleiche Menge Soja verabreicht, und das auch nicht in der Form, in welcher Menschen die Bohne am häufigsten zu sich nehmen: als Soja-Milch. Überdies verliefen die Untersuchungen nicht über einen längeren Zeitraum hinweg und nahmen mögliche Kombinationswirkungen nicht in den Blick. „Mit den Klagen will TESTBIOTECH jetzt nicht nur die einzelnen Zulassungen überprüfen lassen, sondern darüber hinaus verhindern, dass die Standards der EU-Risikoprüfung weiter ausgehöhlt werden“, erklärten die AktivistInnen.
Neue ESSURE-Klagen
In den USA musste BAYER wegen der Risiken und Nebenwirkungen seines Sterilisationsmittels ESSURE insgesamt 1,6 Milliarden Dollar an Schadensersatz zahlen. Aber auch außerhalb der Vereinigten Staaten beschäftigen sich die Gerichte zunehmend mit dem Medizin-Produkt. Nach Betroffenen aus Brasilien, England und Holland haben nun vier Frauen aus Frankreich Klage in der Sache gegen den Leverkusener Multi eingereicht.
2022 endet die EU-Zulassung für das BAYER-Mittel
Im Dezember läuft die EU-Genehmigung für BAYERs Totalherbizid Glyphosat aus. Peter Clausing vom PESTIZID AKTIONS-NETZWERK nimmt dies zum Anlass, einen kritischen Blick auf das laufende Wiedergenehmigungsverfahren im Hinblick auf die Prüfung der Karzinogenität des umstrittenen Herbizid-Wirkstoffs zu werfen.
Von Dr. Peter Clausing (PESTIZID AKTIONS-NETZWERK)
Behörden der Niederlande, Frankreichs, Ungarns und Schwedens haben als „Assessment Group on Glyphosate“ (AGG) im laufenden Verfahren die von der Industrie eingereichten Unterlagen geprüft und im Juni 2021 ihren vorläufigen Bewertungsbericht an die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) weitergeleitet. Die Behörden gaben in dem Bericht bekannt, dass eine Einstufung von Glyphosat im Hinblick auf Karzinogenität nicht gerechtfertigt sei. (1) Für PAN Germany ist diese Einschätzung nicht nachvollziehbar.
Am 22. November 2021 endete die achtwöchige öffentliche Konsultation zum gemeinsamen Berichtsentwurf (2) der Europäischen Chemikalien-Agentur ECHA (für die Gefahreneinstufung zuständig) und der Europäischen Behörde für Lebensmittel-Sicherheit EFSA (für die Risikobewertung verantwortlich), an der sich auch PAN Germany und Partnerorganisationen aus ganz Europa beteiligt hatten. Bei der Durchsicht der Krebsbewertung wurde deutlich, dass sich fast alle Punkte wiederfanden, die bereits am letzten Bewertungsbericht kritisiert wurden. (3)
Für PAN Germany steht fest: Durch die Wiederholung fehlerhafter Argumente und die verzerrte Anwendung geltender Leitlinien wird weder eine korrekte Bewertung erzielt, noch trägt diese Herangehensweise dazu bei, Vertrauen in die Behörden aufzubauen.
Zu den wichtigsten Mängeln der behördlichen Bewertung gehören:
• Die Bezugnahme auf eine angebliche „Grenzdosis“ von 1.000 mg/kg Körpergewicht, um den beobachteten Anstieg der Tumorinzidenz bei höheren Dosen zu entkräften. Wie in den geltenden Richtlinien eindeutig festgelegt, existiert für Krebsstudien eine solche Grenzdosis überhaupt nicht;
• Zwar wird von den Behörden eingestanden, dass bei der letzten Bewertung fehlerhafte „historische Kontrolldaten“ verwendet wurden (um Tumorbefunde zu verwerfen). Gleichzeitig wird jedoch in der aktuellen Bewertung verschwiegen, dass die verfügbaren korrekten historischen Kontrolldaten für die Echtheit der Tumorbefunde sprechen;
• Die verfügbaren Daten belegen für mehrere Studien und Tumortypen das Bestehen einer Dosis-Wirkungs-Beziehung für einen Anstieg der Tumorinzidenzen. Doch statt dies anzuerkennen, vermischen die Behörden die Daten von nicht vergleichbaren Versuchen, um dann zu behaupten, dass solche Dosis-Wirkungs-Beziehungen (d. h. steigende Tumorinzidenzen mit steigenden Dosen) nicht existieren würden;
• Die Behörden bestehen auf der Verwendung so genannter zweiseitiger statistischer Tests, wodurch die Stärke der statistischen Signifikanz halbiert wird, weil sie immer dann zur Anwendung kommen, wenn man nicht genau weiß, wonach man sucht. Zweiseitige Tests wären etwa angemessen, wollte man herausfinden, ob ein Arzneimittel Krebs verursacht oder verhindert. Bei der Bewertung der Krebsgefahr von Pestiziden ist die Frage jedoch nur, ob der Wirkstoff das Potenzial besitzt, Krebs zu verursachen, weshalb ein einseitiger statistischer Test gefragt ist. Die Anwendung zweiseitiger Tests ist hier wissenschaftlich nicht korrekt und schwächt die Aussagekraft.
• Behörden sind gehalten, eine „weight of evidence“-Analyse (Beweiskraftanalyse) durchzuführen. Doch stattdessen betreiben Sie eine „Beweis-Demontage“. Sie vermeiden eine integrierte Bewertung der Ergebnisse der Langzeitstudien an Ratten und Mäusen* mit epidemiologischen Studien und Studien über einen möglichen Mechanismus der Krebsentstehung: Die epidemiologischen Studien werden im Bewertungsbericht separat zusammengefasst. Zum Beispiel wird nicht „biologische Relevanz“ der erhöhten Inzidenz von Lymphdrüsenkrebs in den Mäusestudien im Zusammenhang mit den Non-Hodgkin-Lymphome beim Menschen diskutiert, obwohl ein signifikant erhöhtes Risiko für Non-Hodgkin-Lymphome in mehreren Studien belegt wurde. Das Thema ist auch Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren in den USA.
• „Mechanistische Beweise“, also wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, durch welchen Wirkungsmechanismus Krebs hervorgerufen werden kann, sind eine wichtige Komponente bei der Bewertung von Glyphosat und waren Teil der Arbeit der Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC). Im vorliegenden Bewertungsbericht werden die existierenden Beweise jedoch ignoriert.
Einer der Mechanismen, wie eine Chemikalie Krebs verursachen kann, ist die Entstehung von „oxidativem Stress“, d. h. die Erzeugung von hochreaktiven (sauerstoffhaltigen) Molekülen durch diese Chemikalie. Eine sehr aussagekräftige Studie, die von Gao und MitarbeiterInnen 2019 veröffentlicht wurde, zeigt, dass Glyphosat oxidativen Stress in den Nieren von Mäusen verursacht, und liefert damit eine schlüssige Erklärung für die Nierentumore, die in mehreren Krebsstudien an Mäusen beobachtet wurden. (4) Diese Veröffentlichung wird zwar in einem anderen Abschnitt des Entwurfs des Bewertungsberichts erwähnt, findet aber im Kapitel zur Karzinogenität keinerlei Berücksichtigung. Stattdessen behaupten die Behörden ausdrücklich, dass Glyphosat keine Nierentumore verursachen kann, weil Glyphosat ihrer Meinung nach eine „mehr oder weniger reaktionsträge Substanz“ sei.PAN Germany und andere Organisationen haben in der öffentlichen Konsultation auf diese Mängel hingewiesen. Es bleibt abzuwarten, ob die Behörden ehrlich genug sind, um diese Fehler und Verzerrungen im Rahmen der Überarbeitung des Berichtsentwurfs zu korrigieren. ⎜
Nachdruck mit freundlicher Genehmigung aus dem PAN Germany Pestizid-Brief 4 – 2021
Anmerkungen
(1) https://ec.europa.eu/food/system/files/2021-06/pesticides_aas_agg_report_202106.pdf https://ec.europa.eu/food/system/files/2021-06/pesticides_aas_agg_report_202106.pdf
(2) https://www.efsa.europa.eu/en/news/glyphosate-efsa-and-echa-launch-consultations https://www.efsa.europa.eu/en/news/glyphosate-efsa-and-echa-launch-consultations
(3) https://jech.bmj.com/content/72/8/668 https://jech.bmj.com/content/72/8/668
(4) https://doi.org/10.1002/jat.3795 https://doi.org/10.1002/jat.3795
* Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) lehnt Tierversuche ab. Ihrer Ansicht nach braucht es sie nicht, um die Gefährlichkeit eines Stoffes zu prüfen. Darum setzt sich die Coordination bereits seit Langem dafür ein, dass bei BAYER und anderswo mehr Alternativ-Verfahren zum Einsatz kommen
BAYER & der Ukraine-Krieg
Egal, wie lange er noch dauern wird, eines steht jetzt schon fest: Der Ukraine-Krieg markiert eine Zäsur. Er führt zu großen Aufrüstungsprogrammen, Nahrungsmittel-Engpässen, einer klima-katastrophalen Energie-Versorgung und zu einer weiteren Fragmentierung der Weltwirtschaft. Der BAYER-Konzern erkennt zwar den „Primat der Politik“ an, versucht aber mit Verweis auf seine angeblich lebenswichtigen Produkte „Business as usual“ zu betreiben. Und für einige Erzeugnisse wie etwa seine Gen-Pflanzen will er sogar noch etwas mehr rausholen.
Von Jan Pehrke
Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine hat Schockwellen ausgelöst. Von einer „Zeitenwende“ spricht Bundeskanzler Olaf Scholz. Aber diese Zeitenwende hat weniger Russlands völkerrechtswidriger Einmarsch in das Nachbarland eingeläutet als vielmehr die Reaktion darauf. Ein 100 Milliarden schweres Aufrüstungspaket hat die Bundesregierung beschlossen. Vorsichtshalber werden die Maßnamen mit den Umschichtungseffekten, die sie zwangsläufig nach sich ziehen, erst 2027 haushaltswirksam. Überdies entsorgte die Ampelkoalition die Leitschnur, keine Rüstungsgüter in Kriegsgebiete zu liefern, auf dem Müllhaufen der Geschichte. So fanden unter anderem 1.000 bundesdeutsche Panzerabwehr-Waffen und über 1.000 Raketen den Weg in die Ukraine. Daneben beteiligen sich SPD, Grüne und FDP an einem unerklärten Handelskrieg mit Sanktionen, über die Außenministerin Annalena Baerbock sagt: „Das wird Russland ruinieren.“ Sie sind also kein Einsatz, um Russland an den Verhandlungstisch zu bringen. Eher scheint ein regime change beabsichtigt, was die Kämpfe und damit auch das Leid verlängert. Das „Ende der Illusionen“ (FAZ) zeichnet für diesen Umschwung verantwortlich, ganz so, als sei die NATO immer die Avantgarde der Friedensbewegung gewesen, die jetzt zähneknirschend ihre Pflugscharen zu Schwertern umschmieden müsse, als wäre „Wandel durch Handel“ je mehr gewesen als ein Instrument zur Gewinnung neuer Absatzmärkte und als wäre Krieg nicht immer eines: das Ergebnis eines Versagens der Politik.
An diesem Versagen hatte der Westen so einigen Anteil. Er hatte in der Region über Jahrzehnte hinweg seinen Einfluss vergrößert und mit den NATO-Osterweiterungen die Sicherheitsinteressen Russlands missachtet. Um die Ukraine gab es zwischen der EU und Russland ein ewiges Gezerre, das die Spaltung im Land vertiefte. Lange war dabei „Soft Power“ das probate Mittel, bis Russland die Krim annektierte. Nicht zu Unrecht verwies der Staat dabei auf den „Vorbild-Charakter“ des Agierens der USA und ihrer Verbündeten in Sachen „Kosovo“. Seit dieser Landnahme gärte es in der Ukraine. Aber Raum für Verhandlungslösungen tat sich trotzdem noch auf, nur wurden die Möglichkeiten, welche beispielsweise die Minsker Abkommen boten, nicht genutzt.
Den Einmarsch rechtfertigt das alles nicht. Für eine militärische Aggression auf so breiter Front, die der Ukraine chauvinistisch das Existenz-Recht abspricht und überdies massenhaft zivile Opfer in Kauf nimmt, gibt es keine Entschuldigung. Neben Tausenden von Toten und Millionen von Flüchtlingen als augenfälligsten Folgen richtet der Krieg auch einen immensen wirtschaftlichen Schaden an. Vor allem in Deutschland und anderen EU-Staaten sowie in Ländern des Globalen Südens zeigen sich die Auswirkungen. Bis zu Hunger- und Energie-Krisen reichen die Effekte. Als peripherer Staat in die kapitalistische Welt-Ökonomie angegliedert, kommt Russland nämlich die Rolle zu, die Industrie-Staaten mit Rohstoffen für die Energie- und Nahrungsmittel-Produktion zu versorgen. Was die landwirtschaftlichen Erzeugnisse angeht, hat auch die Ukraine eine bedeutende, aber nicht sehr einträgliche Funktion zu erfüllen, denn das Land gilt mit seinen fruchtbaren Böden als Kornkammer Europas und exportiert viel Weizen, Mais, Sonnenblumen- und Rapsöl. Jetzt steht es allerdings schlecht um diese Lieferketten für Gas, Getreide & Co., und dementsprechend steigen die Preise.
Und BAYER?
Mit all dem hat auch der BAYER-Konzern umzugehen. In der Ukraine ist vor allem seine Landwirtschaftssparte CROP-SCIENCE aktiv. So hat der Global Player 2018 im westukrainischen Pochuiky für 200 Millionen Dollar eine neue Aufbereitungsanlage für Mais-Saatgut fertig-gestellt. Rund 2.500 Bauern und Bäuer*innen beliefert er seither von dort aus. „Diese Investition zeigt BAYERs starkes Engagement in der Ukraine. Mit einer über 25-jährigen Erfolgsgeschichte in der Ukraine spielen wir eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des Agrar-Sektors im Land“, sagte der Cropscience-Manager Dr. Dirk Backhaus bei der Inbetriebnahme. Der Umfang der Geschäfte in dem osteuropäischen Staat hält sich allerdings in Grenzen, zum Gesamt-Umsatz des Unternehmens tragen die Niederlassungen mit ihren 700 Beschäftigten weniger als ein Prozent bei.
Da ist der Anteil, den die 1.800 Belegschaftsangehörigen in Russland erwirtschaften, schon höher. Er beläuft sich auf rund zwei Prozent. Und noch im Juni 2021 schwärmte BAYERs Russland-Chef Niels Hessmann von den guten Bedingungen, welche die Aktien-Gesellschaft vor Ort zur Generierung ihrer Profite vorfindet. „Die Ausweitung der staatlichen Programme, um eine bessere medizinische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, zeigt deutlich Wirkung“, so Hessmann. Bei den aus dem Ausland importierten Arzneimitteln nimmt „Made in Germany“ die Spitzenstellung ein. Der Leverkusener Multi freute sich besonders über den Absatz seines Gerinnungshemmers XARELTO. „In der Region Europa/Nahost/Afrika ist der Umsatz der Division Pharmaceuticals vor allem aufgrund einer erhöhten Nachfrage nach XARELTO in Russland auf 4.500 Mio. € gestiegen“, heißt es im aktuellen Geschäftsbericht. Im Agrar-Bereich lief es ebenfalls rund. „Aber auch in der Landwirtschaft, in der Russland durch seine Importsubstitutionspolitik und durch Effizienz-Steigerungen immer produktiver wird, entwickelt sich das Land zu einem richtigen Export-Champion, der viele Länder aus der ganzen Welt beliefert“, sagte Hessmann in der Geschäftsklima-Umfrage der „Deutsch-Russischen Außenhandelskammer“. Im Jahr 2020 gab der Leverkusener Multi Pläne bekannt, in dem Land ein eigenes Pestizid-Werk zu errichten, für das der Spatenstich allerdings noch nicht erfolgt ist. Bisher kooperiert er bei der Fertigung mit dem einheimischen Anbieter AGROCHEMIKAT und stellt mit ihm zusammen 15 agro-chemikalische Produkte her. Zudem muss der Konzern ein Forschungszentrum aufbauen und ganz allgemein einen Wissenstransfer leisten – das waren die Auflagen der Behörden bei der Genehmigung der MONSANTO-Übernahme. Auch damit wollte der Staat die Eigenversorgung im Rahmen seiner Importsubstitutionspolitik stärken, zu denen ihn die internationalen Sanktionen nach der Annexion der Krim zwangen.
Wegen der guten Gewinn-Aussichten wollte BAYER dann in Russland auch „Business as usual“ betreiben. Andere Erwägungen, wie etwa die Ablehnung des Wirtschaftskriegzieles, das Land zu ruinieren, spielten dabei keine Rolle. Der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann hatte sich auf der Bilanzpressekonferenz am 1. März zwar prinzipiell zum „Primat der Politik“ bekannt, aber zugleich erklärt: „Sofern es keine weiteren Einschränkungen gibt, werden wir an dem Geschäft festhalten.“
Keine zwei Wochen später sah das schon ganz anders aus. „BAYER stoppt nicht-essenzielle Geschäfte in Russland und Belarus“ meldete das Handelsblatt. Der Konzern gab dem öffentlichen Druck nach und erklärte, alle Werbe-Maßnahmen einzustellen und Investitionsprojekte vorerst nicht weiter zu verfolgen. Es bleibt jedoch noch genug übrig. „Der Zivilbevölkerung wesentliche Gesundheits- und Landwirtschaftsprodukte vorzuenthalten – wie zur Behandlung von Krebs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Gesundheitsprodukte für Schwangere und Kinder sowie Saatgut für den Anbau von Nahrungsmitteln – würde die Zahl an Menschenleben, die dieser Krieg fordert, nur vervielfachen“, verlautete aus der Unternehmenszentrale.
In diesem Jahr hat der Leverkusener Multi den Bauern und Bäuerinnen schon die Betriebsmittel geliefert. Für die Anbau-Saison 2023 stellte er einen Verkauf allerdings in Frage. Der Konzern macht ihn davon abhängig, „ob Russland seine durch nichts zu rechtfertigenden Angriffe auf die Ukraine beendet und zu einem Weg der internationalen Diplomatie und des Friedens zurückkehrt“. Diese Einschränkungen brachten den Konzern allerdings nicht von den Schwarzen Listen mit denjenigen Firmen herunter, die weiterhin Handelsbeziehungen mit Russland unterhalten. Und auch der ukrainische Präsident Volodymyr Selenskyj stellte BAYER in seiner Rede vor dem US-amerikanischen Kongress dafür zusammen mit der BASF, NESTLÉ, SANOFI und weiteren Global Playern an den Pranger.
Systemrelevanz
Der Leverkusener Multi aber beansprucht für sich und seine Erzeugnisse System-Relevanz, obwohl gerade seine Pharma-Produktpalette nun wirklich keine unbedingt benötigten Medikamente bereithält. Er möchte nämlich Ausnahmeregeln für sich in Anspruch nehmen und seine Transaktionen weiter über das internationale Zahlungssystem SWIFT abwickeln können, aus dem die Europäische Union etliche russische Banken ausgeschlossen hat.
Sich derart zu positionieren, ist auch in Bezug auf das wichtig, was Werner Baumann in einem Interview als die „Sekundär- und Tertiär-Effekte“ des Ukraine-Krieges bezeichnet hat: dessen Auswirkungen auf die Stromversorgung der energie-intensiven Chemie-Industrie. Die Kampf-Handlungen sorgten für ein massives Anziehen der Preise, da Russland für Deutschland der wichtigste Lieferant ist. 55 Prozent des Gases, 50 Prozent der Steinkohle und 35 Prozent des Öls kommen von dort – bzw. kamen vor dem Krieg. Nun droht eine Verknappung. Am 24. März forderte der „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft“ (BDEW) die Bundesregierung auf, eine Frühwarnstufe auszurufen. Gespräche über eine Notfall-Planung führte der BDEW mit dem „Bundesverband der Industrie“ und der Bundesnetzagentur bereits. Und hier forderte Baumann in einem Interview mit dem Podcast The Pioneer Briefing eine besondere Berücksichtigung BAYERs ein. Der Konzern will mit von der Partie sein, „wenn es darum geht, sehr kritische Produktion im Verhältnis zu weniger kritischen Produktionen zu privilegieren“. N-TV gegenüber verwies der Unternehmenschef zur Begründung dieses Anspruchs nicht nur auf seine Arznei-Fertigung, sondern betonte darüber hinaus die Schlüsselstellung der ganzen Branche. Aus der Chemie heraus würden alle anderen Industrien bedient, so Baumann: „Wenn vorne an der Kette etwas herausfällt, können gesamte Folge-Industrien nicht mehr produzieren.“ Auf die Frage „In welchen Ländern wäre die Energie-Versorgung sicherer?“ antwortete er: „Ich würde mal sagen: in fast allen.“
Darum entfaltet der Leverkusener Multi auch eigene Aktivitäten. Laut Baumann „sind unsere Einkäufer dabei, Energie-Quellen für unsere Energie-Bezüge zu sichern“. Auch bei der Mission von Wirtschaftsminister Robert Habeck nach Katar war BAYER dabei. Ein Kappen der Energie-Zufuhr aus Russland lehnte der Ober-BAYER der Neuen Zürcher Zeitung gegenüber ebenso vehement ab wie BDI-Präsident Siegfried Russwurm, der bekundet hatte: „Es ergibt wenig Sinn, sich selbst mehr zu bestrafen als den Aggressor.“ Baumann ließ sich dazu in dem schweizer Blatt mit den Worten vernehmen: „Ich habe große Sympathie für Leute mit dieser Maximal-Position, weil sie aus tiefster Überzeugung sagen, hier passiere ein himmelschreiendes Unrecht (...) Die Lage ist aber viel komplexer. Wenn es Energie-Engpässe in Deutschland gäbe, würde wie beschrieben ein großer Teil der Wirtschaft stillstehen. Die Größenordnung der sich daraus ergebenden volkswirtschaftlichen Verwerfungen ist vielen Menschen nicht bewusst.“ Dementsprechend zufrieden zeigte er sich mit der Politik der Bundesregierung, die sich strikt gegen einen Boykott wendet und deshalb auf europäischer und internationaler Ebene viel einstecken muss. Sie mache „einen hervorragenden Job“, lobte Baumann. Darum gehörte er mit zu den Unterzeichnern eines Briefes von Chemie-Manager*innen, die sich bei Habeck für die „differenzierte Argumentation“ in der Sache bedankten.
Selbstverständlich befürwortete der Konzern, dessen jährliche Stromrechnung sich auf ca. 500 Millionen Euro beläuft, auch das russisch-deutsche Pipeline-Projekt „Nord Stream 2“. Im Dezember 2019 hatte sich der „Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft“ bei einem Meeting mit Wladimir Putin, an dem Baumann teilnahm, nochmals für das Vorhaben ausgesprochen. Und gegen die 2014 nach der Krim-Annexion verhängten Sanktionen sprachen sich die Bosse bei der Zusammenkunft, welche die Bild-Zeitung „ein Treffen der Schande“ nannte, ebenfalls aus, „denn die Milliarden, die dadurch verloren gehen, könnten in die Wiederherstellung der Wirtschaft und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Kontinents investiert werden“.
Ein massiver Rollback
Der Preisanstieg im Energie-Bereich durch den Krieg verhilft der Kohle zu einem unverhofften Comeback, und die Strom-Riesen gerieren sich dabei auch noch als Helfer in der Not. Bei RWE hört sich das dann so an: „Um die Versorgung zu sichern, bietet der Konzern der Bundesregierung an, seine Kohlekraftwerke länger laufen zu lassen.“ Die von der Ampelkoalition „idealerweise“ geplante Vorverlegung des Kohleausstiegs auf 2030 dürfte damit passé sein – „Kollateralschaden Klimapolitik“ resümierte die Rheinische Post treffend. Die Auswirkungen der militärischen Auseinandersetzung auf die Nahrungsmittel-Produktion ziehen ebenfalls einen Politik-Wechsel nach sich. Die EU gab aus Gründen des Artenschutzes stillgelegte Flächen wieder für die landwirtschaftliche Nutzung frei. Zudem hat sie wichtige Vorhaben zur Agrar-Wende wie etwa die Reduzierung des Pestizid-Verbrauchs um 50 Prozent bis 2030 vorerst aufs Eis gelegt.
Und BAYER ergreift die passende Gelegenheit, um die Gentechnik als Problemlöser ins Spiel zu bringen. Werner Baumann nennt das Kind in seinem „Gemeinsam gegen den Hunger“ überschriebenen FAZ-Beitrag jedoch nicht beim Namen – „eine nachhaltige Intensivierung der Landwirtschaft“ heißt es dort stattdessen, die es „frei von Ideologien und Emotionen, fakten-basiert und entschlossen“ anzugehen gelte. Andernorts spricht er von einer „modernen Landwirtschaft“ und tritt für „innovative Lösungen“ ein.
Der „Verband der Chemischen Industrie“ kennt derweil gar keinen Halt mehr und will im Zuge der Ausnahmesituation gleich alles abräumen, was ihn schon immer störte: die EEG-Umlage, die angeblich zu hohen Energiesteuern, den Kohleausstieg, die Brüsseler Chemikalien-Strategie und das Lieferketten-Gesetz. Es droht also momentan ein gigantischer Rollback auf diversen Politikfeldern, und zwar unabhängig von der Länge und dem Ausgang des Krieges. Besonders dramatisch stellt sich das im Hinblick auf den Klimaschutz dar. Da hier die Frist für eine Lösung abläuft, besteht die Gefahr, die letzte Chance zu vergeben, die noch existiert. ⎜
Peu à peu kommen immer mehr Details zur Explosion vom 27. Juli 2021 im Leverkusener Chem„park“ ans Tageslicht. Sie dokumentieren das ganze Ausmaß des Versagens der Betreiber-Gesellschaft CURRENTA, der – wie ihrer einstigen Mutter-Gesellschaft BAYER – Profit immer wichtiger als Anlagen-Sicherheit war.
Von Jan Pehrke
Als einfache „Opferstrecke“ für Produktionsrückstände betrachtete BAYER den Rhein zu Anfang des letzten Jahrhunderts. Seine ehemalige Tochter-Gesellschaft CURRENTA, die den Leverkusener Chem„park“ betreibt, geht davon bis heute nicht ab. Nach der Explosion am 27. Juli 2021 im Entsorgungszentrum des Areals, die sieben Menschen das Leben kostete, leitete das Unternehmen Unmengen kontaminiertes Löschwasser ohne behördliche Genehmigung in den Fluss ein. 9,5 Millionen Liter des zuvor mit anderen flüssigen Rückständen des Chemie-Areals vermengten „Ereignis-Wassers“ pumpte der Konzern über die Kläranlage und unter Zusatz von Aktivkohle in das Gewässer. Ihm zufolge reichten die Rückhalte-Kapazitäten der Tanks auf dem Gelände nicht aus, im Zuge der Gefahrenabwehr musste er deshalb zu dieser Maßnahme greifen. „Es war leider nicht zu vermeiden, dass dabei auch Stoffe in die Kläranlage gelangten, die dort nicht vollständig abgebaut werden konnten“, erklärte die CURRENTA. Auf diese Weise strömten perfluorierte Verbindungen, Pestizide und andere Chemikalien in den Rhein. Allein 60 bis 70 Kilogramm des – innerhalb der EU wegen seiner Bienengefährlichkeit verbotenen – Pestizids Clothianidins waren darunter.
Clothianidin im Rhein
Die Öffentlichkeit erfuhr davon lange nichts. In dem Bericht, den NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) dem Umweltausschuss des Landtages im August 2021 vorlegte, hieß es noch: „Das Löschwasser sowie kontaminiertes Kühlwasser konnte nach Angabe des Anlagen-Betreibers komplett in Stapeltanks innerhalb des Entsorgungszentrums aufgefangen werden. Zu einer Einleitung über die Gemeinschaftskläranlage in den Rhein kam es danach nicht.“ Erst Recherchen des BUND brachten den Skandal ans Tageslicht.
Mit einem „kommunikativen Missverständnis“ zwischen ihrem Haus und dem „Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) erklärte Heinen-Esser die Fehlinformation dann im Umweltausschuss des NRW-Landtages. „Der Begriff ‚einbinden’ wurde (...) nicht als ‚einleiten’ verstanden“, so die Ministerin. Nichtsdestotrotz hielt sie die Entscheidung der Currenta für „nachvollziehbar“. Und überhaupt – alles halb so schlimm: „Bei der Beprobung wurde eine Überschreitung der (...) geltenden Überwachungswerte nicht festgestellt.“
Der BUND hält das für „eine unverantwortliche Verharmlosung“. Nach Angaben des Umweltverbands überschritten die Mess-Daten für perfluorierte Verbindungen mit 10 Mikrogramm pro Liter den Orientierungswert von einem Mikrogramm pro Liter an vier Tagen deutlich. Und dem Gewässer Clothianidin über eine Kläranlage, die den Stoff gar nicht behandeln kann, tagelang in einer Konzentration von über 100 Mikrogramm pro Liter im Abwasser-Strom zuzuführen, beurteilt der BUND ähnlich kritisch. „Dies ist trotz Verdünnung im Rhein nicht akzeptabel“, konstatierte die Initiative.
Bis nach Holland runter kontaminierte der Stoff den Fluss. Darum zeigten sich die niederländischen Behörden konsterniert über das Verhalten ihrer deutschen KollegInnen. Gerard Stroomberg von der „Vereinigung der niederländischen Wasserwerke“ zufolge hätten sie Rheinalarm auslösen müssen. Er verweist dabei auf die Richtlinien der „Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins“, nach denen sogar besondere Ereignisse ohne Auswirkungen auf das Gewässer der Meldepflicht unterliegen. „Wir hätten die Aufnahme von Rheinwasser stoppen können, um unsere Verbraucher zu schützen“, so Stroomberg.
Das Clothianidien warf jedoch noch weitere Fragen auf. Das „Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen“ (LANUV) schreibt zwar in seinem Bericht zu den Vorfällen mit Bezug auf die von der CURRENTA erhaltenen Informationen: „Aus diesen Angaben und unter Berücksichtigung der zwischen dem 28.07.21 und 30.07.21 erfolgten Einleitung der aufgefangenen Ereignis-Wässer in die Kläranlage sind die ab dem 29. Juli 2021 aufgetretenen Clothianidin-Belastungen im Ablauf der Kläranlage Leverkusen-Bürrig erklärbar“, dann aber kommt’s. „Für die bereits zuvor eingetretene Erhöhung der Clothianidin-Konzentration am 28. Juli 2021 auf 2,3 Mikrogramm pro Liter gilt das jedoch nicht“, bemerkt die Behörde. Darum prüfte sie, ob das Pestizid vielleicht über die kommunalen Abwässer in die Kläranlage gelangt war, darauf fanden sich jedoch keine Hinweise. „Es ist zu vermuten, dass die festgestellte Grundbelastung im Ablauf der Kläranlage Leverkusen-Bürrig aus dem Chemie‚park’ Leverkusen stammt“, hält das LANUV fest. Dabei will es das Landesamt jedoch nicht belassen. „Dem wird noch weiter nachgegangen“, kündigt es an.
Der BAYER-Konzern zählt mit seiner Anlage in Dormagen zu den Hauptproduzenten des Mittels. Darum vermutete die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) ihn auch sogleich als Quelle. Aber die CURRENTA hielt sich bedeckt. „Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir grundsätzlich keine Angaben darüber machen, welcher Abfall von welchem Kunden stammt“, antwortete CURRENTA-Geschäftsführer Hans Gennen bei einer Anhörung des Leverkusener Stadtrats Keneth Dietrich von der Partei „Die Linke“. Diese Angaben machte später die NRW-Landesregierung und bestätigte damit den Verdacht der Coordination. Warum aber landete das Mittel dann in Leverkusen an, wo es doch direkt vor Ort am Standort Dormagen auch eine Sondermüll-Verbrennungsanlage gibt? „Aus Gründen der Entsorgungssicherheit existieren redundante Entsorgungswege in beide Sondermüll-Verbrennungsanlagen“, heißt es dazu im LANUV-Bericht, während Gennen diesen Abfall-Absurdismus einen „wechselseitigen Entsorgungsverbund“ nennt.
Schleich-Leckage
Nachrichtentechnisch geschickt wartete die CURRENTA dann am 24. Dezember 2021 mit der nächsten Hiobsbotschaft auf. Über einen Zeitraum von fünf Monaten hinweg floss aus einem undichten Tank 1.300 Kubikmeter chemikalien-haltiges Löschwasser aus der Kläranlage Leverkusen-Bürrig ab, ohne das zweistufige Aktivkohle-Reinigungssystem durchlaufen zu haben. Obwohl der Behälter über eine Füllstandsmesseinrichtung und eine Radarsonde verfügte, bemerkte der Chem„park“-Betreiber die durch eine defekte Klappe ausgelöste „Schleich-Leckage“ nicht.
Und auch im Jahr 2022 kam die CURRENTA nicht aus den Schlagzeilen. Mitte Januar führte die Bezirksregierung eine unangekündigte Inspektion auf dem Chem„park“ durch, um Hinweisen von Firmen-Beschäftigten auf Defizite nachzugehen. Sie wurde nicht zu knapp fündig. So funktionierte am Tag der Explosion der Hausalarm nicht, und überdies stürzte in der Sicherheitszentrale, über die auch die Steuerung der Anlagen läuft, mal wieder der Computer ab. Das hätte aber keine Probleme bereitet, da es ein Backup gab, wiegelte die Service-Gesellschaft ab, gestand jedoch „gelegentliche Teil-Störungen“ ein. Damit nicht genug, stellte sich heraus, dass der Konzern schon im Frühjahr 2021 in der Sicherheitszentrale eine System-Umstellung der Leitstellen-Technik und andere Umstrukturierungsmaßnahmen vorgenommen hat, ohne dafür beim Land eine Genehmigung einzuholen.
Von „erheblichen technischen und organisatorischen Problemen“ spricht der Bericht der Bezirksregierung. Belegschaftsangehörige hätten das Management immer wieder auf die Schwachstellen hingewiesen, aber dieses sah keine Veranlassung, dem nachzugehen, geschweige denn den Störfall-Beauftragten und die Behörden zu informieren, schrieben die BeamtInnen der Behörde. Zudem beklagten sie sich über die mangelnde Kooperationsbereitschaft der CURRENTA: „Einige Vertreter des Unternehmens behinderten die Sachstandsermittlung, sei es durch fehlende oder bewusst falsche Angaben.“
PFAS im Rhein
Ende Februar 2022 dann erweiterte sich die Schadensbilanz noch einmal. „CURRENTA pumpt seit Jahren zu viel giftige Stoffe in Rhein“, meldete der WDR. So fanden sich im Abwasser der Kläranlage Konzentrationen von per- und polyfluorierten Alkyl-Substanzen (PFAS), die deutlich über dem Orientierungswert von 35 Gramm pro Tag lagen. „Nahezu an jedem Tag wird der Wert um den Faktor Hundert oder mehr überschritten“, konstatiert Paul Kröfges vom BUND. Eigentlich hätte die Bezirksregierung hier sofort einschreiten und auf die CURRENTA-Besitzer – bis 2019 noch BAYER und LANXESS – einwirken müssen, diese Wasserverschmutzung zu beenden. Sie gab sich jedoch mit einer Verringerung der Giftfracht zufrieden. Jetzt sieht sie auf einmal wieder Handlungsbedarf, vorgeblich weil die EU schärfere Auflagen für PFAS plant. „Mit Blick auf die abzeichnende Entwicklung wird die Bezirksregierung das Gespräch mit dem Chemie„park“ suchen, um nach weiteren Reduzierungsmöglichkeiten zu suchen“, so die Behörde.
Zu allem Übel ereigneten nach der Explosion vom 27. Juli in den Leverkusener und Dormagener Chem„parks“ weitere Störfälle und Unfälle. So kam es am 9. Dezember 2021 bei BAYER in Dormagen zu einem tödlichen Arbeitsunfall. Bei Reinigungsarbeiten an ausgebauten Anlage-Teilen verwechselte ein Angestellter einer Fremdfirma einen Anschluss-Stutzen, so dass er statt Wasser Natronlauge freien Lauf ließ und einer Verätzung erlag. Zwei seiner Kollegen sowie drei Rettungskräfte gerieten ebenfalls mit dem Stoff in Kontakt und mussten im Krankenhaus behandelt werden. Am 16. Dezember trat in Leverkusen bei einer Firma ein Stoff aus. Am 31. Januar gelangten Nitrose-Gase in die Umwelt, und am 9. Februar barst eine Rohrleitung und setzte eine Substanz frei.
Die CURRENTA möchte diese Informationen seit Neuestem nicht mehr mit ihrem Namen verbunden wissen, deshalb finden sich die Angaben nun nicht mehr auf der Webs ite des Unternehmens selbst, sondern unter chempark.de. Aber über die andauernde Unsicherheitslage kann dieses Versteckspiel nicht hinwegtäuschen. „Wir betrachten diese wiederholten Schadensereignisse aufmerksam, denn wir sind im Industrieland NRW auf das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger angewiesen“, erklärte der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart dann auch. Das hindert die Landesregierung allerdings nicht daran, den Wunsch von BAYER & Co. nach schnelleren Genehmigungsverfahren für Industrie-Anlagen zu unterstützen. „Wir müssen uns jetzt die Zukunft genehmigen. Was für Windräder, Stromtrassen und Solarparks gilt, muss für alle nachgelagerten Wertschöpfungsketten und daher auch für alle Industrie-Anlagen gelten. Hierzu brauchen wir noch in diesem Jahr dringend ein Beschleunigungsgesetz für Planungs- und Genehmigungsverfahren“, drängt der „Verband der Chemischen Industrie“ (VCI).
Nicht zuletzt durch das Schleifen der BürgerInnen-Beteiligung will der VCI das Prozedere straffen. Bei einem Pressetermin konfrontierte die CBG Andreas Pinkwart mit der Frage, ob es im Angesicht der Chemie-Katastrophe vom Juli 2021 nicht fahrlässig sei, gefährlichen Produktionsstätten schneller grünes Licht zu geben. Doch der Politiker wich aus: „Derzeit wird auch gutachterlich ermittelt, welche Gründe für die Explosion im Chem„park“ und die weiteren Ereignisse ursächlich waren. Wenn die Ergebnisse vorliegen, wird die Öffentlichkeit informiert. Die von Land und Bund geforderte Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren soll – unter Einhaltung der bestehenden Sicherheits- und Umweltstandards – Prozesse optimieren, Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von Bürokratie entlasten und Unternehmen in ihrer Innovations- und Investitionstätigkeit stärken.“
Trotz allem bemüht sich der Chem„park“-Betreiber händeringend um die Möglichkeit, das Entsorgungszentrum mit der Sondermüll-Verbrennungsanlage so schnell wie möglich wieder zu nutzen. Er strebt eine Inbetriebnahme auf Raten an und heuerte dafür als willige ExpertInnen Professor Dr. Christian Jochum und sein Team an. Mitte Februar legte dieser auf einer Sitzung des Leverkusener Stadtrats dann dar, wie sich die CURRENTA die Reaktivierung im Einzelnen so vorstellt. Da eine über der zulässigen Temperatur gelagerte Chemikalie die Katastrophe ausgelöst hat, will sie vorerst keine Substanzen mehr in die Verbrennung gehen lassen, die aufgeheizt gefährliche Wirkungen entfalten können. Auch beabsichtigt das Unternehmen, zunächst nur solche Abfälle anzunehmen, die vom Chem„park“ selbst oder aus der näheren Umgebung stammen. Überdies will es just in time arbeiten und die Gift-Frachten erst einmal weder lagern noch miteinander vermischen.
Zudem kündigte Christian Jochum weitere Vorsichtsmaßnahmen an. Ihm zufolge gilt es, die Erzeuger des Giftmülls stärker in die Pflicht zu nehmen und zu veranlassen, ihre Produktionsrückstände intensiver zu prüfen. Überdies sei es erforderlich, alle Wege vom Kunden über das Werkstor bis hin zum Verbrennungsofen genauestens mit Vorschriften zu unterlegen und das 4-Augen-Prinzip einzuführen. „Das alles gab es also vorher nicht! Dieser Tatbestand lässt abermals daran zweifeln, ob die Sicherheit bei einem Chem„park“-Betreiber, der dem Infrastruktur-Fonds einer australischen Investmentbank gehört und zur Erwirtschaftung von Profiten gezwungen ist, wirklich in guten Händen ist“, schrieb die Coordination als Reaktion auf die Pläne in einer Presseerklärung. „Statt jetzt an eine Wiederinbetriebnahme des Entsorgungszentrums auf Raten zu denken, muss (...) der gesamte Chem„park“ auf den Prüfstand gestellt werden“, forderte die Coordination gegen BAYER-Gefahren. ⎜
BAYERs Brüsseler Lobby-Aktivitäten
In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2022 nicht nur das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters. Seit August letzten Jahres ist hierzulande auch die Registrierung in das EU-weite „verbindliche Transparenzregister“ mehr oder weniger verpflichtend geworden – soweit es sich um Interessenverbände und ihre „VermittlerInnen“ handelt. Der Eintrag der BAYER AG birgt zwar interessante Hinweise, lässt jedoch vieles im Dunkeln.
Von Uwe Friedrich
Einflussreiche Interessensverbände dirigieren in Brüssel die Politik der Europäischen Union. Ob es um Umweltprogramme wie den Green Deal, Freihandelszonen, Sozialgesetze oder Privatisierungen geht, überall tragen die entsprechenden Verordnungen aus Brüssel die Handschrift der industriellen Lobbygruppen. Das zentralisierte politische System der EU ist ein idealer Platz für Lobbyorganisationen: Weitreichende Beschlüsse werden in Geheimverhandlungen von kaum bekannten Gremien gefällt, EntscheidungsträgerInnen wie die EU-KommissarInnen müssen sich keinen Wahlen stellen, die öffentliche Aufmerksamkeit ist relativ gering und persönliche Kontakte zu PolitikerInnen zahlen sich in der Regel rasch aus. Kein Wunder, dass allein in Brüssel im Jahr 2021 geschätzt 35.0000 LobbyistInnen aktiv waren – 25.000 mehr als noch in 1998. Damals hatte Stichwort BAYER bereits umfassend über das „Europa der Konzerne“ berichtet.
Konzernlobby in Brüssel
In Vereinigungen wie dem European Roundtable of Industrialists (ERT) oder dem exklusiven „Trans-Atlantic Business Dialogue“ (TABD) wurde zu dieser Zeit hinter verschlossenen Türen unter anderem das Multilaterale Abkommen über Investitionen (MAI) verhandelt. Dem 1983 gegründeten ERT gehören rund 50 Vorstandsvorsitzende von europäischen Multis an. Bei regelmäßigen Treffen mit EntscheidungsträgerInnen werden politische Rahmenbedingungen und Strategiepapiere diskutiert, insbesondere mit den amtierenden Präsident*innen der Europäischen Kommission. Für die Ausarbeitung von Detailfragen gibt es ein ganzes Bündel von weiteren Lobbygruppen, die dem ERT nahestehen und die von fertig formulierten Vorschlägen für Gesetzestexte bis zu Einzelgesprächen mit Abgeordneten alle Möglichkeiten der Beeinflussung ausnutzen. Die wichtigste dieser befreundeten Gruppen ist die europäische Arbeitgeberorganisation „Union of Industrial and Employers´ Confederation of Europe“ (UNICE), ihre VertreterInnen sind bei praktisch jeder Diskussion zu europa-relevanten Themen vertreten, legen detaillierte Gesetzesentwürfe vor und bombardieren Abgeordnete und PressevertreterInnen mit Stellungnahmen. Ein weiterer direkter Ableger des ERT ist das „World Business Council for Sustainable Development“ (WBCSD), das sich selbst als das „grüne Gewissen“ der Industrie bezeichnet. Dort sind 125 Multis vertreten, die offiziell das Ziel verfolgen, nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz voranzutreiben. In der Realität werden jedoch unverbindliche Selbstverpflichtungserklärungen der Industrie, stärkeres Wachstum und Deregulierungen propagiert. Eine enge Zusammenarbeit gibt es mit der Weltbank und der Welthandelsorganisation WTO.
Das Lobbyregister
Bemühungen, dies zu ändern und den Einfluss von LobbyistInnen offenzulegen, waren bislang maximal halbherzig. So enthielt das 2008 erstmalig geschaffene freiwillige Lobbyregister der EU-Kommission lange Zeit geschätzt nicht einmal die Hälfte der in Brüssel aktiven AntichambriererInnen. Deshalb haben EU-Kommission und EU-Parlament im Juni 2011 nach zweijähriger Verhandlungsdauer ein neues, gemeinsames Lobbyregister unter dem offiziellen Titel „Transparenzregister“ eingeführt. Der Eintrag darin war jedoch nach wie vor freiwillig, die Einflussnahme auf EU-BeamtInnen blieb also weiterhin überwiegend verborgen.
Was hat sich seitdem geändert? In Deutschland wurde lange um ein Lobbyregister gerungen. Seit dem 1. Januar 2022 ist das im März 2021 beschlossene Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung nun in Kraft getreten. In das Lobbyregister müssen sich alle natürlichen Personen und Organisationen eintragen, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, oder die solche Tätigkeiten in Auftrag geben.
Auf europäischer Ebene hat das EU-Parlament am 27. April 2021 einer inter-institutionellen Vereinbarung mit dem Rat und der EU-Kommission über ein verbindliches Transparenzregister zugestimmt. Immerhin ist dadurch mit einigen Neuerungen zu rechnen: Zum einen sind viele (nicht alle) im Transparenz-Register hinterlegten Angaben öffentlich zugänglich, sodass sich jede/r über die sogenannten „Registrierten“ und deren Ziele und finanziellen Hintergründe informieren kann. Die Eintragung in das Transparenz-Register ist die Voraussetzung dafür, dass Lobbygruppen bestimmte „abgedeckte“ Tätigkeiten“ ausüben können. Und schließlich unterwerfen sich die Registrierten einem Verhaltenskodex, „dessen Regeln und Grundsätze zu einer transparenten und ethischen Interessenvertretung beitragen sollen“.
Das Transparenzregister unterscheidet zwischen „Interessenvertretern“, die ihre eigenen Interessen oder die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder vertreten, und sogenannten „Mandant-Vermittler-Beziehungen“. VermittlerInnen (oder „Mittler“) sind InteressensvertreterInnen, welche die Interessen der MandantInnen durch die Ausübung der abgedeckten Tätigkeiten fördern – zum Beispiel, indem sie den MandantInnen exklusiven Zugang zu PolitikerInnen oder Daten verschaffen oder indem sie Studien erstellen oder Kommunikationsleistungen anbieten. Diese Unterscheidung spielt vor allem bei den im Register anzugebenden Finanzinformationen eine Rolle.
Registrierungspflichtig sind Tätigkeiten, „die mit dem Ziel durchgeführt werden, auf die Formulierung oder Umsetzung von Politik oder Rechtsvorschriften oder auf die Entscheidungsprozesse von Parlament, Rat oder Kommission oder anderen Organen (...) der EU Einfluss zu nehmen.“ Dazu zählen u. a. informelle Treffen und Konsultationen sowie öffentliche Veranstaltungen, aber auch die Organisation von Kommunikationskampagnen, Plattformen und Netzwerken. Zudem sind die Erstellung oder Beauftragung von Strategie- und Positionspapieren, Abänderungen, Meinungsumfragen, offenen Briefen und anderem Kommunikations- oder Informationsmaterial registrierungspflichtig.
Interessant sind wie immer die Ausnahmen: Denn von der Registrierungspflicht ausgenommen sind etwa Rechts- und sonstige professionelle Beratungen der Registrierten durch Dritte. Das Heer der industrienahen Kanzleien und Unternehmensberatungen kann sich deshalb sicher sein, durch diese Ausnahmeregelung weiterhin diskrete Aufträge bearbeiten zu können. Zu den Ausnahmen zählen auch spontane Treffen oder „Treffen mit rein privatem oder gesellschaftlichem Charakter“.
Und BAYER?
Die BAYER AG ist seit 2014 im EU-Transparenzregister unter der ID Nummer „3523776801-85“ aufgeführt. Die Regis-trierung ist einigen Politikbereichen zugeordnet, die das BAYER-Kerngeschäft und dessen politische Rahmenbedingungen betreffen; z. B. pharmazeutische, Pflanzenschutz-, Saatgut- und Unternehmensgesetze und -vorschriften sowie die Politik in den Bereichen Handel, Industrie, geistiges Eigentum, Umweltschutz, Chemikalienpolitik, Agrarpolitik, Digitalpolitik, Steuern, Innovation und Forschung, Entwicklungspolitik und Pestizidvorschriften. 38 entsprechende EU-Gesetzesvorhaben bzw. Abänderungen und Programme werden dazu aufgelistet. Sie reichen von der „Nachhaltigen Produkt-Initiative“ bis zur Verordnung Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs – natürlich ohne Informationen über konkrete Ziele und Zielpersonen der Lobbyarbeit. Sehr interessant, und an Position Nr. 8: BAYER bemüht(e) sich im genannten Rahmen natürlich auch um eine Überprüfung der Glyphosat-Rückstandshöchstgehalte.
Die offiziellen Treffen von BAYER mit Kommissionsmitgliedern werden als Liste seit 2015 aktualisiert, enthalten jedoch jährlich nur zwischen fünf und zehn Termine – die notwendigen „Vorarbeiten“ und eigentlichen Verhandlungen dürften hinter verschlossenen Türen stattfinden.
Offizielle Gespräche führte BAYER beispielsweise im 4. Quartal 2021 mit Frans Timmermans, dem Vizepräsidenten der Kommission, zum European Green Deal oder mit Roberto Viola, Generaldirektor Kommunikationsnetze, über Inhalte und Technologien zu Gesundheitsdaten. Schwerpunkte der bisherigen Treffen waren neben den genannten Themen – wie zu erwarten – „Gesundheits- und Ernährungssicherheit“ sowie „Landwirtschaft“.
BAYER gibt an, dass unter Leitung von Max Müller insgesamt 74 Personen die Konzerninteressen in Brüssel vertreten oder in ihrem Auftrag handeln würden (aufgeschlüsselt in Prozent der Arbeitszeit). Aufgezählt werden auch die direkten Mitgliedschaften des Konzerns in europäischen Vereinigungen wie Business Europe, dem „European Chemical Industry Council“ (CEFIC), CropLife Europe (CLE), Euroseeds, Cosmetics Europe, DIGITALEUROPE, dem „European Justice“ Forum und „Food Supplements Europe“.
Spannender wird es dann im finanziellen Teil des Registers: So werden für das abgeschlossene Geschäftsjahr die Repräsentationskosten für die sogenannten „Mittler“ – Einzelpersonen wie Vereinigungen – angegeben. Die Kostenangaben umfassen allerdings grobe Summen oder Summen-Kategorien; auch die Begünstigten werden nicht detailliert aufgeführt.
Hauptzuwendungsempfänger in dieser Liste ist die RUD PEDERSEN GROUP mit Sitz in Berlin, ein führendes europäisches Beratungsunternehmen mit Spezialisierung auf Public Affairs. Sein Credo: „Wir stellen sicher, dass unsere Kunden die Auswirkungen von Regulierung und politischen Entscheidungen auf ihre Organisationen verstehen und arbeiten mit ihnen darauf hin, sich innerhalb des politischen und gesellschaftlichen Systems optimal aufzustellen. Wir vermitteln unseren Kunden ein tiefgründiges Verständnis der politischen Debatte, der Prozesse und den Entscheidungsträgern, die diese vorantreiben.“ Und: Sie werden „in der Lage zu sein, neue regulierungsanfällige Bereiche vorherzusagen, zu antizipieren, was Regierungen und politische Entscheidungsträger tun werden, und (...) dieses Verständnis zu nutzen (...)“.
BAYER lässt sich solche Erkenntnisgewinne jährlich bis zu 1.000.000 Euro kosten. Ein weiteres Beispiel ist die BRUNSWICK GROUP, ebenfalls in Berlin ansässig, jedoch global tätig (u. a. mit Partnern in Dubai). Deren Statement geht in dieselbs Richtung: „Wir helfen unseren Kunden, sich in der vernetzten finanziellen, politischen und sozialen Welt zurechtzufinden, um vertrauensvolle Beziehungen zu all ihren Stakeholdern aufzubauen.“ Auch die weiteren Nennungen in der „Mittler“-Liste des Transparenzregisters lesen sich wie ein Who-is-who von Top-Kanzleien, Kommunikations- sowie Lobbyagenturen und internationalen Beratungsunternehmen: Edelman, Politico, Fipra, Hume Brophy, Forum Europe, Eutop ...
Beeindruckend ist auch die Schätzung der jährlichen Kosten der in den Anwendungsbereich des Registers fallenden Tätigkeiten von oder im Auftrag von BAYER: immerhin 6,5 bis 7 Millionen Euro - offiziell. Und natürlich erhielt der Konzern auch öffentliche Finanzhilfen der Europäischen Union: Im Rahmen des „Horizon2020 framework“ gingen im Jahr 2020 insgesamt 320.000 Euro Fördermittel aus zwei Programmen (EITHealth, MarieCurie, HZ2020) an den Leverkusener Multi.
Soweit die offiziellen Angaben für ein vermutlich selbst mit ausgehandeltes Register. Eintragungen dürften aus Sicht der Konzerne unter der Prämisse erfolgen, möglichst keine Wettbewerbsnachteile im Markt oder Vertrauensverluste bei den Investoren zu erleiden. Die Sicht der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN ist da eine andere. Und ihre mehr als vierzigjährige Erfahrung sagt, dass die im deutschen Lobbyregister und im EU-Transparenzregister enthaltenen Informationen nur einen kleinen Teil der weltumspannenden Lobby-Tätigkeit von BAYER widerspiegeln. ⎜
Häuserkampf in Berlin
Der BAYER-Konzern möchte in Berlin die Abriss-Birne schwingen und zahlreiche Häuser zerstören. Doch die Mieter-Innen wehren sich und konnten auch schon Erfolge erzielen.
Von Jan Pehrke
Der BAYER-Konzern plant im Berliner Stadtteil Wedding eine großflächige Vernichtung von Wohnraum. Nicht weniger als 18 Häuser in unmittelbarer Nähe seines Werksgeländes will er abreißen und damit nicht nur 140 Wohnungen, sondern auch noch eine Kindertagesstätte, KünstlerInnen-Ateliers, Gewerbebetriebe und Büroräume dem Erdboden gleichmachen (siehe auch SWB 4/21).
Wegen „nichtwirtschaftlicher Verwertbarkeit“ der Immobilien stellte der Leverkusener Multi den MieterInnen die Kündigung aus. Konkrete Vorstellungen von wirtschaftlicheren Verwertbarkeiten hat der Konzern jedoch nicht. Da gelte es das laufende Bebauungsplan-Verfahren abzuwarten, lässt er verlauten. Der Global Player spricht nur nebulös von einer „Erweiterung der Aktivitäten unseres Unternehmens in Berlin“ und Investitionen in dreistelliger Millionen-Höhe. Natürlich darf da das Arbeitsplätze-Argument nicht fehlen. Um neue Jobs geht es allerdings nicht, BAYER zufolge solle lediglich „die Zukunftssicherheit“ der alten „langfristig und nachhaltig gewährleistet werden“. Wahlweise ist auch von einer Produktionshallen-Modernisierung und dem „Bau von Büro-Gebäuden und deren Vermietung“ die Rede. Und vor zwölf Jahren sollte es noch ein ganzer „Pharma-Campus“ sein. Der sah zwar nie das Licht der Welt, aber das Wohngebäude an der Fennstraße 35-37 musste trotzdem dran glauben. „Das Haus steht im Baufeld – früher oder später wird es abgerissen“, so der Konzern damals.
Bei dem Unternehmen „Kahlschlag“ sieht der Pharma-Riese das Recht auf seiner Seite. „Die betroffenen Gebäude sind planungsrechtlich nicht mehr für Wohnzwecke ausgewiesen“, erklärt er. 1950 hat der Bezirk diesen Teil des Mettmann-Kiezes als Gewerbe-Gebiet deklariert, und acht Jahre später stellte er ihn der – im Jahr 2006 von BAYER übernommenen – Schering AG als Expansionsfläche anheim. Der Stadtentwicklungsstadtrat von Berlin-Mitte, Ephraim Gothe (SPD), verweist zudem noch auf einen Baunutzungsplan von 1960. Und wegen dieser alten Regelungen muss die Aktiengesellschaft jetzt noch nicht einmal einen Sozialplan erstellen und ihre MieterInnen bei der Suche nach neuen Wohnungen unterstützen. Damals gab es solche Vorschriften nämlich noch nicht. „Die Politik hat sich immer schon größte Mühe gegeben, den Global Player zu fördern“, bekennt Gothe resigniert.
Dementsprechend hat sich Protest formiert. „BAYER nimmt billigend in Kauf, die BewohnerInnen in Not und Verzweiflung zu treiben und auf die Straße zu setzen“, empören sich die MieterInnen. Sie „wollen die Vernichtung von bezahlbarem Wohnraum und die Verdrängung seiner BewohnerInnen nicht so einfach hinnehmen“ und haben sich zur INTERESSENSGEMEINSCHAFT DER BEWOHNERINNEN DES METTMANN-KIEZES zusammenge-schlos-sen, „um gemeinsam Druck auf BAYER und den Bezirk auszuüben“. Es gab schon mehrere Kundgebungen im Viertel, und auch sonst ist da im Moment so einiges los. So prangte eine Zeit lang ein Transparent mit der Aufschrift „Hier werden bezahlbare Wohnungen abgerissen“ an einer Gebäude-Fassade. Die Hausverwaltung verbat sich das jedoch, und BAYER schickte umgehend seinen Werksschutz auf Patrouille durch das Viertel, um „Wiederholungstaten“ zu vermeiden.
Die AktivistInnen verweisen auf die vielen Freiflächen innerhalb des Werksareals, die für eine „Erweiterung der Aktivitäten“ in Frage kämen, und machen – bestärkt noch von dem Unwillens des Konzerns, sein Vorhaben zu konkretisieren – „belastbare Indizien für pure Immobilien-Spekulation“ aus. Auf Alternativen verweist auch der Mieterverein. „Für ein so großes Unternehmen wie BAYER muss es doch möglich sein, die benötigten Flächen in anderer Form als durch Abriss von Wohnhäusern zu generieren“, sagt Geschäftsführer Reiner Wild. Die MieterInnen-Gewerkschaft Berlin unterstützt die Proteste ebenfalls.
Auch viele LokalpolitikerInnen stellen sich hinter die MettmannkiezlerInnen. Katrin Schmidtberger, die für die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt, wirft der Stadt Versagen vor. „Senat und Bezirk haben trotz steigenden Defizits an bezahlbarem Wohnraum nichts für den Erhalt der 140 preiswerten Wohnungen unternommen“, konstatiert sie. Ihr Parteikollege Frank Bertermann, Referent für Stadtentwicklung und Wohnen im Berliner Abgeordnetenhaus, drückt es noch drastischer aus: „Menschen sollen aus ihrem Lebensmittelpunkt gerissen werden, und der Senat kümmert sich einen Scheißdreck drum.“ Gothe lässt das nicht gelten und verweist auf die Gesetzes-Lage, die eine nachträgliche Änderung des Planungsrechts ausschließe.
Für den 26. Januar hatte der Bauausschuss des Bezirks BAYERs Werkleiter Stefan Klatt eingeladen. Die BezirksvertreterInnen erhofften, von ihm Näheres über die Zukunftsvorstellungen des Unternehmens zu erfahren. Aber Klatt blieb einsilbig. Der Konzern wollte lieber Taten sprechen zu lassen. Zwei Tage vor der Sitzung sollte ursprünglich ein Abriss-Kommando anrücken und schon mal zwei Häuser plattmachen: Der Multi hatte den Platz als idealen Ort für Bau-Container ausgemacht. „Ein wohnungspolitischer Skandal“, befand Schmidberger. Einstweilen scheiterte das Vorhaben an den BewohnerInnen – tierischen allerdings. „Es gab Hinweise, dass dort Fledermaus-Arten heimisch sind“, erläuterte Christian Zielke vom Bezirk Mitte. Nun muss erst einmal ein Gutachten her.
Ein Teilerfolg, welcher der Initiative noch einmal Auftrieb gab. Anfang März forderte sie in einem offenen Brief an BAYER, den Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel und Ephraim Gothe die Einrichtung eines Runden Tisches in der „Sache“ und ging noch einmal vehement mit dem Unternehmen ins Gericht. „BAYER hat keine vergleichbaren Ersatz-Wohnungen angeboten, sondern insbesondere in den letzten zwei Wochen bei uns Druck und Angst erzeugt durch Drohschreiben und eine unbegründete Strafanzeige. BAYERs Werkschutz überwacht uns täglich von der Tegeler Straße aus. Diese Einschüchterungsversuche hat BAYER mittels Intransparenz und Vortäuschung u. a. von substanziellen Hilfe-Bemühungen (zugunsten von uns MieterInnen) gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu verdecken versucht“, heißt es in dem Schreiben. Einmal tagte der Runde Tisch auch schon, allerdings ohne BAYER-Beteiligung. Der Konzern-Vertreter hatte wegen Krankheit abgesagt.
Der Bezirk will unterdessen die Zulässigkeit eines Abrisses mittels eines Gutachtens prüfen lassen. Die SPD brachte in die Bezirksverordneten-Versammlung (BVV) zudem einen Antrag ein, der den Bezirk auffordert, „sich dafür einzusetzen, dass (...) die Häuser 2-5 erst dann abgerissen werden, wenn ein neues Projekt für BAYER greifbar wird.“ Damit sehen sich die MieterInnen allerdings nicht vor den Baggern geschützt. Für den Leverkusener Multi sei es ein Leichtes, „eine fiktive Planung per Powerpoint-Skript vorzulegen“, meinen sie und konstatieren: „Die BVV hat mit diesem Beschluss politisch grünes Licht für den Abriss gegeben.“ ⎜
Der BAYER-Konzern nutzt die Ungunst der Stunde und bedient sich der mRNA-Impfstoffe als Türöffner für gentechnische Behandlungsmethoden, die wegen ihres Gefährdungspotenzials bisher unter Akzeptanz-Problemen litten.
Von Jan Pehrke
„Hätten wir vor zwei Jahren eine öffentliche Umfrage gemacht und gefragt, wer bereit dazu ist, eine Gen- oder Zelltherapie in Anspruch zu nehmen und sich in den Körper injizieren zu lassen, hätten das wahrscheinlich 95 Prozent der Menschen abgelehnt. Diese Pandemie hat vielen Menschen die Augen für Innovationen in einer Weise geöffnet, die vorher nicht möglich war“, hielt BAYERs Pharma-Chef Stefan Oelrich Ende Oktober 2021 in Berlin auf dem „World Health Summit“ fest. Und der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann sprach auf der Bilanzpressekonferenz am 1. März 2022 gar von einer Bio-Revolution.
Ähnlich enthusiastisch hatte sich das angehört, als der Leverkusener Multi vor Jahrzehnten seinen Einstieg in die Genmedizin bekannt gab. Aber nach so einigen Rückschlägen blieb davon außer dem Blut-Präparat KOGENATE und dem Augenmittel EYLEA nichts übrig.
Einen zweiten Anlauf nahm der Konzern dann im Jahr 2016. Er wollte die Gentechnik 2.0 für sich erschließen, die sich mit Genscheren wie CRISPR-Cas angeblich präziser am Erbgut zu schaffen macht als frühere Methoden. Die Verfahren bedienen sich dabei eines Abwehr-Mechanismus’ von Bakterien zum Aufspüren von Fremd-DNA, um bestimmte Gen-Abschnitte anzusteuern, und nutzen dann das Cas-Enzym zur Auftrennung der Genom-Sequenz. Anschließend setzt CRISPR-Cas entweder mitgeführte neue Erbgut-Stränge ein oder bringt die Zellen dazu, per Mutagenese selbst Veränderungsprozesse einzuleiten.
Das erschien der Aktien-Gesellschaft aussichtsreich, weshalb sie eine Kooperation mit CRISPR THERAPEUTICS einging. „Es wird sehr spannend, unsere Stärken bei Technologie-Führerschaft, wissenschaftlicher Exzellenz und Patenten zu kombinieren. Wir haben hier die Chance, einen echten Fortschritt für Patienten mit schweren genetischen Krankheiten und für unser Geschäft zu erzielen“, erklärte ein BAYER-Manager damals. Drei Jahre später erfolgte jedoch schon der Abschied auf Raten von der Firma, welche die lange als CRISPR-Cas-Mitentdeckerin geltende und spätere Nobelpreis-Trägerin Emmanuelle Charpentier mitgegründet hatte (1).
BAYER kauft ein
Stattdessen übernahm der Konzern das Unternehmen BLUEROCK THERAPEUTICS ganz, das er gemeinsam mit der Investment-Gesellschaft VERSANT VENTURES ins Leben gerufen hatte. Mit einer „zell-basierten“ Parkinson-Behandlungsart auf der Grundlage von „induzierten Pluripotenten Stammzellen“ (iPSC), welche die Wissenschaftler*innen durch eine „Rückprogrammierung“ normaler Körperzellen gewinnen, stand das Unternehmen zu dem Zeitpunkt bereits kurz vor der klinischen Erprobung. Inzwischen laufen die Tests, bei denen Mediziner*innen den Kranken Neuronen implantieren, die aus pluripotenten Stammzellen gewonnenes Dopamin enthalten.
Im Oktober 2020 schließlich erwarb der Global Player die US-Firma ASKLEPIOS BIOPHARMACEUTICAL (ASKBIO). Zwei Milliarden Euro zahlte der Konzern sofort, weitere zwei Milliarden stellte er bei erfolgreichen Arznei-Kreationen in Aussicht. Als potenzielle Kandidaten dafür gelten bei dem Biotech-Betrieb Pharmazeutika gegen Parkinson, Herz-Insuffizienz und die Stoffwechsel-Erkrankung Morbus Pompe, welche zurzeit die klinische Entwicklung durchlaufen. An anderen Medikamenten arbeitet ASKBIO nicht selbst weiter. Aber die Verträge, die es mit anderen Firmen abgeschlossen hat, garantieren Lizenz-Einnahmen, sollten die Mittel Marktreife erlangen. Überdies gehen durch den Deal 500 Patente in den Besitz des Leverkusener Multis über. Auch eine Tochtergesellschaft, die für externe Auftraggeber Viren zu Gen-Fähren präpariert, gehört zum Paket. „Als einem aufstrebenden Unternehmen auf dem Gebiet der Gentherapien werden uns die Expertise und das Portfolio von ASKBIO bei der Etablierung hochinnovativer Behandlungsoptionen für Patienten unterstützen und unser Portfolio stärken“, frohlockte BAYERs Pharma-Chef Stefan Oelrich.
Bereits zwei Monate später gab der Pillen-Riese dann die Zusammenarbeit mit dem US-Unternehmen ATARA BIOTHERAPEUTICS bekannt, das Krebstherapien auf der Basis von CAR-T-Zellen entwickelt. Dabei werden körpereigene oder fremde Immunzellen im Genlabor mit sogenannten Chimären Antigen-Rezeptoren (CAR) ausgestattet, die Tumor-Zellen anhand bestimmter Eiweiße auf deren Oberfläche orten und zerstören sollen.
Im Jahr 2021 ging die Einkaufstour weiter. Anfang August akquirierte BAYER die US-Firma VIVIDION für 1,5 Milliarden Dollar. Zusätzlich stellte der Global Player noch Erfolgsprämien bis zu einer Höhe von 500 Millionen Dollar in Aussicht. Vor allem hatte er es dabei auf eine von VIVIDION entwickelte Technologie zum Aufspüren krankheitserregender Proteine, an die bisher nicht heranzukommen war, abgesehen. Der Leverkusener Multi erhofft sich davon Durchbrüche bei der Entwicklung von Pharmazeutika gegen Krebs, immunologische Erkrankungen und Reizdarm.
Anfang 2022 schließlich vereinbarte er eine Zusammenarbeit mit dem Unternehmen MAMMOTH, dessen Geschichte der von CRISPR THERAPEUTICS gleicht, denn hinter jenem steht mit Jennifer Doudna die andere vermeintliche CRISPR-Cas-Entdeckerin und Nobelpreis-Trägerin (2). Und um die Genscheren geht es dem Konzern dann auch. „Die Partnerschaft, die zusätzlich mit einer weiterführenden Option für BAYER kombiniert ist, zielt auf den Einsatz von MAMMOTH BIOSCIENCES CRISPR-Systemen zur Entwicklung von In-vivo-Geneditierungstherapien ab“, ließ er verlauten. Bei diesen In-vivo-Verfahren, die der Pharma-Riese zunächst bei Lebererkrankungen zur Anwendung bringen will, handelt es sich um solche, bei denen die MedizinerInnen die zu behandelnden Zellen nicht außerhalb des Körpers (ex-vivo) genmanipulieren, sondern direkt vor Ort.
„Mehr als zwei Dutzend Allianzen und Akquisitionen“ vermeldete der Leverkusener Multi auf seiner Bilanz-Pressekonferenz Anfang März und eine Beteiligung an „mehr als 50 innovativen Biotech-Startups“. „Wir treiben seit drei Jahren eine grundlegende Transformation unseres Innovationsmodells konsequent und sehr erfolgreich voran“, lautete das Resümee.
Diesen Strategie-Wechsel leitete das Unternehmen Ende 2018 ein – und nicht ganz freiwillig. In dem Jahr musste es nämlich die ersten millionen-schweren Schadensersatz-Urteile in Sachen „Glyphosat“ hinnehmen und sah sich mit zehntausenden weiterer Klagen konfrontiert. Infolgedessen setzte die Aktie zum Dauertiefflug an, was den Finanzmarkt nervös machte. BLACKROCK & Co. mahnten Handlungsbedarf an – und der Global Player lieferte. Er gab die Vernichtung von 12.000 Arbeitsplätzen bekannt. Im Zuge dessen strich die Aktien-Gesellschaft nicht weniger als 900 Jobs in der Pharma-Forschung und erklärte, in Zukunft „eine verstärkte Ausrichtung auch auf externe Innovationen“ vornehmen zu wollen. Auch die jüngste Ankündigung, wieder mehr in hiesige Labore zu investieren, dürfte daran nichts ändern.
Die anderen Pillen-Produzenten schlugen einen ähnlichen Weg ein. Statt Mega-Deals einzufädeln und Konkurrenten zu schlucken, was (siehe MONSANTO) immer auch das Risiko birgt, sich daran zu verschlucken, konzentrieren sie sich lieber auf Kooperationen ohne längerfristige Verpflichtungen. „Solche Pakte bieten großen Unternehmen die Möglichkeit, sich in aufregenden, aber unerprobten Technologien auszuprobieren, ohne einen großen Einsatz zu leisten“, konstatiert die Nachrichten-Agentur Bloomberg. Aus dem Mund von PFIZER-Boss Albert Bourla hört sich das die Zusammenarbeit des Global Players mit BIONTECH betreffend dann so an: „Partnerschaften geben uns genau das, was wir wollen, ohne so viel Kapital aufwenden zu müssen, wie es nötig wäre, wenn wir die Unternehmen erwerben wollten.“
Und wenn die Konzerne sich doch zu Akquisitionen entschließen, pflegen sie einen anderen Umgang mit ihren Neuerwerbungen als früher. Sie integrieren sie nicht mehr länger in ihre Strukturen, sondern lassen sie an der langen Leine selbstständiger operieren. Das „arm’s length“-Prinzip nennt der Leverkusener Multi das in Bezug auf ASKBIO und VIVIDION. „Um den Unternehmer-Geist als wesentliche Grundlage für erfolgreiche Innovation beizubehalten, wird VIVIDION als Tochter-Gesellschaft von BAYER weitgehend unabhängig agieren. VIVIDION wird weiterhin für die Weiterentwicklung seiner Technologie und seines Portfolios verantwortlich sein, profitiert dabei aber von der Erfahrung, Infrastruktur und Reichweite von BAYER als globales Pharma-Unternehmen“, hieß es in der Pressemeldung zu der Transaktion.
Gentherapie-Tote
„Wir erfinden uns neu “, sagt BAYERs Forschungschef Christian Rommel angesichts der Projekte mit CRISPR-Cas, den Gentherapien sowie den CAR-T- und pluripotenten Stammzellen: „Wir sehen heute ganz anders aus als noch vor einem Jahr.“ Nur das mRNA-Verfahren, das in einigen Corona-Impfstoffen zur Anwendung kommt, fehlt da noch im Gentech-Sortiment – vorerst. „Wir werden unseren bisherigen Kurs, was Zukäufe und Allianzen angeht, fortsetzen. Dabei werden wir unter anderem auch neue Technologien wie mRNA im Auge behalten“, bekundete Stefan Oelrich im Handelsblatt.
Der Euphorie des Leverkusener Multis zum Trotz hat sich am Risiko-Potenzial der Genmedizin jedoch nichts geändert. Von Gentherapien, wie ASKBIO sie in Sachen „Parkinson“ erprobt – die ForscherInnen führen mittels Erkältungsviren ein Gen in das Gehirn der PatientInnen ein, das eine „Regeneration von Mittelhirn-Neuronen“ anstoßen soll – hatte die Industrie nach einer Reihe von Zwischenfällen lange die Finger gelassen. Der spektakulärste ereignete sich im Jahr 1999 bei einer Studie. Der 18-Jährige Jesse Gelsinger litt an einer seltenen Stoffwechsel-Krankheit, und die Mediziner wollten in seine Leber ein Enzym einschleusen, das diese Gesundheitsstörung behob. Aber die Milliarden als Gen-Fähren benutzten Adeno-Erkältungsviren infizierten nicht nur wie vorgesehen die Leber-Zellen, sondern griffen auch Abwehr-Zellen an. Diesem Ansturm zeigte sich das Immunsystem des Jungen nicht gewachsen; es kam zu einem multiplen Organ-Versagen.
Im Jahr 2002 dann diagnostizieren die MedizinerInnen bei einem der zehn Kinder, die in Frankreich an einem Gentherapie-Test zur Behandlung ihrer Immunschwäche-Krankheit X-SCID teilgenommen haben, Leukämie. Später erkranken zwei weitere VersuchsteilnehmerInnen. Das eingeschmuggelte Gen hatte den Krebs ausgelöst.
Die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA reagierte schließlich und empfahl, Gentherapie-Versuche auf bislang unheilbare Krankheiten zu beschränken. Das alles bremste die Euphorie merklich. Aber die Forscher*innen gaben nicht auf. So setzen sie jetzt statt auf Adeno-Viren vermehrt auf bloß noch adeno-assoziierte Viren (AAV), wie sie nun auch ASKBIO nutzt.
Trotzdem sterben immer wieder PatientInnen. AUDENTES informierte im August 2020 über den dritten Todesfall bei einer Versuchsreihe mit Kindern, die aufgrund eines defekten MTM1-Gens an der neuromuskulären Erkrankung „Myotubuläre Myopathie“ leiden. Erste Tests mit adeno-assoziierten Viren, die eine korrekte Version des Gens in die Muskelzellen einbrachten, verliefen vielversprechend. Daraufhin hob AUDENTES die Dosis an und schraubte sie auf eine bisher bei solchen Erprobungen nur selten erreichte Höhe. Drei der 17 Probanden vertrugen die Injektion nicht und entwickelten eine Sepsis. Ihr Immunsystem identifizierte die AAV als fremde Eindringlinge und mobilisierte alle Abwehrkräfte. Dabei konnte es nicht mehr zwischen Freund und Feind unterscheiden und zerstörte so den ganzen Organismus.
Zwei Monate danach meldete LYSOGENE den Tod einer Fünfjährigen, die gemeinsam mit 19 weiteren ProbandInnen an einer Arznei-Prüfung mit dem Gentherapie-Präparat LYS-SAF302 teilgenommen hatte. Das Mädchen litt an der Erbkrankheit Mucopolysaccharidose.
Aufgrund eines defekten SGSH-Gens produzierte ihr Körper ein Enzym, das in den Zellen bestimmte Stoffe abbaut, nicht in ausreichendem Maße, so dass es zu Ablagerungen kam, die den zellulären Stoffwechsel störten. Die Prozedur aber, dieses Gen mittels adeno-assoziierten Viren durch ein funktionstüchtiges zu ersetzen, vertrug die Patientin nicht. Sie verstarb einige Monate nach der Gabe des Pharmazeutikums.
Tote bei CAR-T-Therapien
Auch die immunologischen Krebstherapien auf der Basis von CAR-T-Zellen sind nicht ohne. Bei den Verfahren, die vorerst nur bei solchen PatientInnen zur Anwendung kommen, denen kein anderes Mittel geholfen hat, ereignen sich immer wieder schwere Zwischenfälle. So starb im Februar 2022 ein Proband, der an einer Brustfellkrebs-Studie von BAYERs Neuerwerb ATARA teilgenommen hatte. Er war der erste von sechs PatientInnen, der nach einem reibungslosen Durchlauf mit 1x106 Zellen/kg bzw. 3x106 Zellen/kg eine höhere Dosis erhalten hatte. Das mit der Durchführung der Tests beauftragte „Memorial Sloan Kettering Cancer Center“ stoppte die klinische Prüfung daraufhin. Eine CAR-T-Versuchsreihe im selben Monat, die CELYAD verantwortete, forderte sogar zwei Todesopfer. Und bei Erprobungen von JUNO und CELLECTIS ließen ebenfalls ProbandInnen ihr Leben. Die Steuerung von CAR-T-Zellen fällt nämlich schwer. Sie greifen mitunter auch intaktes Gewebe an, da sich die Eiweiße, die ihnen als Andock-Stelle dienen, nicht nur auf den Tumor-Zellen finden. Zudem ist die Reaktion des Körpers auf die Zellen schwer vorhersehbar. Nicht selten lösen sie einen lebensgefährlichen Zytokin-Sturm im Immunsystem aus, das sogenannte cytokine release syndrome (CRS).
Dieses CRS ist dann auch die häufigste tödliche Nebenwirkung der schon zugelassenen CAR-T-Therapien von NOVARTIS und GILEAD. Zu diesem Ergebnis kam ein chinesisches ForscherInnen-Team um Changjing Cai von der „Central South University“ in Hunan, das sich dabei auf die Datenbanken der Weltgesundheitsorganisation und die Zahlen aus den Zulassungsstudien stützte. Am zweithäufigsten sterben die PatientInnen an Störungen des Nervensystems, konstatieren die WissenschaftlerInnen in ihrem Aufsatz „A comprehensive analysis of the fatal toxic effects associated with CD19 CAR-T cell therapy“. „Wir beobachteten eine hohe Sterblichkeitsrate bei einigen toxischen Wirkungen und frühe Todesfälle aus unterschiedlichen Gründen, was es erforderlich erscheinen lässt, dass das an der Umsetzung der CD19-CAR-T-Zelltherapie beteiligte Klinik-Personal der Beobachtung und Behandlung dieser tödlichen Effekte mehr Aufmerksamkeit schenkt“, lautet ihr Resümee.
Bei neueren Forschungsprojekten zur Krebsbehandlung mit gen-veränderten Immunzellen setzen die Unternehmen jetzt auf Genscheren wie CRISPR-Cas oder Talen, weil sie präziser arbeiten. Ob das jedoch die Risiken der CAR-T-Therapien senkt, steht noch dahin.
Genscherereien
Der BAYER-Konzern will diese Technologie über die Kooperation mit MAMMOTH „mit einem ersten Schwerpunkt bei Zielstrukturen in der Leber“ anwenden. Dabei baut er vor allem auf die ultrakleinen CRISPR-Cas-Scheren, die das US-Unternehmen entwickelt hat, da diese angeblich „hoch spezifische“ Schnippeleien „in Kombination mit gezielter systemischer Anwendung“ erlauben. Allerdings tun sich auch bei CRISPR-Cas so einige Risiken und Nebenwirkungen auf. So führte der Versuch, mittels dieser Methode defekte Embryo-Zellen zu reparieren, zu einem Verschwinden ebendieser, wie eine im Dezember 2020 in der Zeitschrift Cell veröffentlichte Studie dokumentierte. Zudem schnitt die Genschere nicht nur an dem eigentlich vorgesehenen Ort, sondern tat sich auch in der Umgebung um. „Off Target“ lautet die Bezeichnung für diese unbeabsichtigte Ausweitung der Schnippelzone. Die ForscherInnen rieten deshalb dringend davon ab, diese Technologie weiter an Embryonen zum Einsatz kommen zu lassen.
Aber es gibt nicht nur richtige Schnitte an falschen Orten, sondern auch falsche Schnitte an richtigen Orten. Solche „On Target“-Effekte können das ganze Innenleben der Zelle durcheinanderwirbeln. Und just eine solche drastische Veränderung – eine Chromothripsis – haben WissenschaftlerInnen jüngst an Embryonen beobachtet und in der Zeitschrift Nature Biotechnology beschrieben. Sie machten „eine extrem schädliche Form der genomischen Umstrukturierung, die aus der Zertrümmerung einzelner Chromosomen und dem anschließenden Wiederzusammenfügen der Teile in einer zufälligen Reihenfolge resultiert“ aus und warnten vor einer Krebs-Gefahr.
Eine andere Studie nennt dieses Phänomen einen „katastrophalen Mutationsprozess“, der nie ganz vermeidbar und umso problematischer ist, da er an der eigentlich beabsichtigten Stelle auftritt, weshalb in diesen Fällen auch kein Nachschärfen der Genschere hilft. In der endgültigen Fassung der Untersuchung fehlt diese Formulierung allerdings. Dort heißt es lediglich: „Da Genome Editing in der Klinik eingesetzt wird, sollte das Potenzial für umfangreiche chromosomale Veränderungen berücksichtigt und überwacht werden.“
Die ForscherInnen lassen wohl nicht zuletzt deshalb Vorsicht walten, weil es sich schon längst nicht mehr um einen Fachdisput handelt. Wissenschaftliche Arbeiten zu CRISPR-Cas & Co. haben mittlerweile wirtschaftliche Auswirkungen, da diese „Zukunftstechnologie“ an den Börsen hoch gehandelt wird. So warnt dann der Investment-Informationsdienst SEEKING ALPHA auch davor, dass die neuen Daten zur Chromothripsis die langfristigen Aussichten von Unternehmen mit Aktivitäten auf dem Genscheren-Gebiet beeinträchtigen könnten, wie GMWATCH berichtete. „Angesichts der unsicheren Aussichten sollten Anleger ihre Positionen in Unternehmen, die DNA-Doppelstrangbrüche zur Bearbeitung des Genoms einsetzen, neu bewerten“, rät die Firma.
Hohe Umsätze
Die in letzter Zeit entwickelten Gentech-Pharmazeutika kosten Unsummen. So verlangt der NOVARTIS-Konzern für seine CAR-T-Therapie 320.000 Euro pro PatientIn und für sein Medikament zur Behandlung einer seltenen Muskel-Erbkrankheit sogar noch mehr. Mit 2,1 Millionen Dollar schlägt ZOLGENSMA zu Buche. Solche Beträge möchten auch alle anderen Pillen-Riesen einfahren. Darum verstärkt die ganze Branche seit einiger Zeit ihre Anstrengungen auf diesem Gebiet massiv. Und BAYER durfte da natürlich nicht fehlen. „Wir werden keine laufenden klinischen Studien abbrechen und mit dem Faktor-IX-Programm auch noch eine weitere große Studie mit sehr hohen Patienten-Zahlen starten. Aber tendenziell werden sich die Prioritäten in Richtung hochspezialisierter Therapien verschieben“, sagte Stefan Oelrich dem Handelblatt.
Noch dazu locken bei den sogenannten Orphan Drugs nicht nur geldwerte Vorteile. Die klinischen Prüfungen erfordern keinen so großen Aufwand. Sie können – unter Inkaufnahme vieler Risiken (s. o.) – mit einer kleineren ProbandInnen-Zahl erfolgen und wegen der kürzeren Behandlungszeiten schneller abgewickelt werden, wie BAYERs Pharma-Chef der Zeitung erläuterte. Damit nicht genug, räumen die Zulassungsbehörden diesen Mitteln dann auch noch einen Sonderstatus ein und ermöglichen beschleunigte Genehmigungsverfahren.
Aber vielleicht kommen „dank Corona“ bald schon viel mehr Präparate in diesen Genuss. Mit Verweis auf den angeblich großen Erfolg der in Windeseile entwickelten und auf den Markt gebrachten Covid-Impfstoffe dringt Big Pharma nämlich darauf, eine solche Verfahrensweise auf Dauer zu stellen und auszuweiten. „Für klinische Studien ist es wichtig, dass die Politik Rahmenbedingungen schafft, dass es von der Planung bis zur Studie schneller losgehen kann“, sagt etwa BAYER-Managerin Heike Prinz. Und der vom Leverkusener Multi gegründete „Verband der forschenden Arzneimittel-Hersteller“ sekundiert: „Die Vielzahl der nötigen Genehmigungen und Zustimmungen, insbesondere bei Datenschutz und Ethik, macht alles sehr bürokratisch, aufwendig und manchmal auch langsam.“
Die Ungunst der Stunde bzw. „die riesigen Chancen der Biorevolution“ (O-Ton BAYER) bescheren dem Leverkusener Multi also viele Gelegenheiten, sich neue lukrative Geschäftsfelder zu erschließen, Akzeptanz-Probleme zu lösen und Deregulierungen zu erreichen. Und die Aussichten für weitere Corona-Gewinnmitnahmen stehen gut. „2022 wird mutmaßlich wieder ein aufregendes Pharma-Jahr“, konstatierte die FAZ im Januar. ⎜
Anmerkungen
(1) Ende Februar 2022 sprach das US-amerikanische Patentgericht dem Broad Institute, einer Gemeinschaftseinrichtung der Harvard-Universität und des Massachusettes Institute of Technology (MIT) das CRISPR-Patent zu. Im selben Monat gelang es der Initiative TESTBIOTECH durch eine Klage, den Geltungsanspruch des Patents zu beschränken und Ansprüche auf Zellen von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie Eingriffe in die menschliche Keimbahn auszuschließen.
(2) siehe Anmerkung 1
STANDORTE & PRODUKTION
Neues Umstrukturierungsprogramm
Der BAYER-Konzern hat ein großes Umstrukturierungsprogramm angekündigt. Im Pharma-Bereich will er rund zwei Milliarden Euro in die Modernisierung alter Werke, den Aufbau neuer Produktionen und die Digitalisierung stecken, rund eine Milliarde davon in Deutschland. Im Zuge der Pläne nimmt der Pillen-Riese auch De-Investitionen vor. So verkauft er eine Fabrik im pakistanischen Karachi, die den Behörden immer wieder durch inkorrekte Wirkstoff-Konzentrationen, nicht korrekt arbeitende Produktionsanlagen und Lagerhaltungsmängel negativ aufgefallen war. Von einer Fertigungsstätte im brasilianischen Cancioneiro hatte der Global Player sich bereits im Juni 2021 getrennt. Der Leverkusener Multi beabsichtigt im Zuge der Veränderungen überdies, „Teile der Infrastruktur sowie der Dienstleistungsbereiche an den deutschen Standorten in Bergkamen, Wuppertal und Berlin an externe Partner zu übertragen“. Diese Überführung in Chem„park“-Strukturen ähnlich denen in Dormagen und Leverkusen markiert eine Zäsur. Die Aktien-Gesellschaft könnte damit die Verantwortung für eine klimaschonendere Energie-Versorgung in fremde Hände legen. Die entsprechende Frage der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN auf der Hauptversammlung beantwortete BAYER-Vorstand Stefan Oelrich so: „Wir befinden uns hier auch in einem laufenden Prozess. Eine finale Entscheidung steht noch aus.“ Und zur Größenordnung der mit der Umstrukturierung verbundenen Arbeitsplatz-Vernichtung innerhalb des Konzerns sagte er: „Bitte haben Sie auch in diesem Fall dafür Verständnis, dass wir diesbezüglich zunächst die Ergebnisse der Gespräche mit potenziellen Interessenten abwarten müssen.“
Das Berliner Abriss-Programm
In Berlin-Wedding besitzt BAYER Häuser mit rund 140 Wohnungen. Der Konzern hat bereits viele Schritte unternommen, um diese Gebäude abzureißen und so dringend benötigten Wohnraum zu vernichten. Dabei setzt er die MieterInnen massiv unter Druck, um sie zum Ausziehen zu bewegen. Selbst ein Räumungstermin wurde schon angesetzt, den die BewohnerInnen erst im letzten Moment noch abwenden konnten. Dazu meldete die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN auf der letzten Hauptversammlung Informationsbedarf an. „Ist der Eindruck der Öffentlichkeit richtig, dass Sie keine konkreten Pläne haben, was nach dem beabsichtigten Abriss mit den Grundstücken geschehen soll? Falls Sie nicht vorhaben, das Gelände erst einmal brachliegen zu lassen und auf höhere Bodenpreise zu spekulieren: Warum ist es so schwer, Konkreteres anzukündigen?“, wollte sie wissen. Die zweite Frage lautete: „Warum haben Sie den Termin mit dem Runden Tisch aus MieterInnen und VertreterInnen der Stadt platzen lassen? War es unmöglich, bei Krankheit eine Vertretung zu entsenden?“ und die dritte: „Haben Sie eigentlich keine Angst vor dem enormen Imageschaden, der durch ihr kompromissloses Vorgehen gegen die MieterInnen entsteht, gerade in der sehr aufgeheizten Situation in Berlin?“ Der Leverkusener Multi machte daraus: „Uns erreichte eine Frage im Zusammenhang mit einem Grundstück unseres Unternehmens in Berlin-Wedding.“ Dementsprechend nichtssagend fiel die Antwort aus: „Bei dem betreffenden Grundstück handelt es sich um eine bereits seit Jahrzehnten ausgewiesene Gewerbefläche (...) Damit verbunden ist eine Investition in dreistelliger Millionen-Höhe, wodurch die Zukunftssicherheit von mehr als 1.000 Arbeitsplätzen in Berlin langfristig (...) gesichert werden soll. Die zuständigen behördlichen Stellen sind hierbei wie üblich involviert. Planungsrechtlich ist eine Nutzung zu Wohnzwecken ausgeschlossen. Der Großteil der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude steht bereits seit längerer Zeit leer.“
Neues Zell- und Gentherapie-Zentrum
Der Leverkusener Multi pflegt seit Langem gute Beziehungen zur Berliner Charité. So sitzt etwa Pharma-Vorstand Stefan Oelrich im Aufsichtsrat der Klinik. Jetzt intensiviert sich das Verhältnis noch einmal. Ende April gaben Charité und BAYER bekannt, gemeinsam ein Zell- und Gentherapie-Zentrum aufbauen zu wollen, das auch Start-Ups und anderen Firmen offensteht. Mit bis zu 300 WissenschaftlerInnen am Platz rechnen die Kooperationspartner. Das Ziel der Gründung ist es, den Weg von der Forschung zur Produkt-Entwicklung zu beschleunigen. „Am Nordhafen finden Forscher und Verwerter zusammen“, so formuliert es die Berliner Morgenpost. Allerdings beabsichtigt der Global Player der Zeitung zufolge, eine gewisse Distanz zu wahren: „BAYER-Experten sollen nicht direkt in den Forschungsgruppen arbeiten, aber bei Bedarf hinzugezogen werden.“ Diese Aufgabe dürften dann Beschäftigte von BLUEROCK – der Zell- und Gentherapie-Tochter des Konzerns – übernehmen, die im Zuge der Pläne mit einem Ableger in die Hauptstadt kommt. Sogar einer Art Technikfolgen-Abschätzung hat das Zentrum sich verschrieben. So beabsichtigt es, sich auch den ethischen und gesellschaftlichen Fragen zu widmen, welche die Risiken und Nebenwirkungen sowie die hohen Kosten der Verfahren aufwerfen. Das Geld für das alles kommt nicht von BAYER und Charité allein. An den Investitionskosten, die sich auf einen dreistelligen Millionen-Betrag belaufen, beteiligt sich auch das Land Berlin. Bürgermeisterin Franziska Giffey kündigte überdies an, sich zusätzlich um Finanzspritzen des Bundes zu bemühen. Das Vorhaben ist Teil einer Entwicklung, die sich bereits seit einiger Zeit abzeichnet. Die Pillen-Riesen stellen ihre teure Grundlagen-Forschung ein, überlassen sie staatlichen Stellen und stehen erst wieder auf der Matte, wenn Aussicht auf einen profitträchtigen Arznei-Kandidaten besteht.
BAYERs Biotech-Präsenz
Seit dem Kauf von BLUEROCK baut BAYER den Bereich „Zell- und Gentherapie“ kontinuierlich aus. Mittlerweile ist der Konzern in allen großen Biotech-Zentren der USA vertreten. Sowohl in Boston und San Francisco als auch in San Diego und im Research Triangle Park von North Carolina unterhält er Niederlassungen.
ÖKONOMIE & PROFIT
BAYER rechnet sich arm #1
„Globale Unternehmen wie BAYER haben ein vitales Interesse daran, dass sie in Staaten, in denen sie tätig sind, angemessene Steuern zahlen. Nur so kann die öffentliche Hand notwendige Investitionen in Bildung, Infrastruktur und soziale Standards, aber auch die Förderung von Innovationen finanzieren“, heißt es im Nachhaltigkeitsbericht des Leverkusener Multis. Im Geschäftsjahr 2021 war es mit diesem Interesse aber nicht weit her. So hat der Konzern seine Steuerlast in Deutschland trotz eines gestiegenen Umsatzes – eine Zunahme von rund 14,5 Milliarden Euro auf rund 15,5 Milliarden verbuchte er hierzulande – stark minimieren können. Mit 270 Millionen Euro zahlte der Agrar-Riese 307 Millionen weniger als 2020. Ein Grund dafür liegt in dem, was er die „Änderung der Beteiligungsstruktur“ nennt. Dafür hatte die Stadt Leverkusen den Anstoß gegeben. Die Kommune kapitulierte im Steuer-Wettbewerb und ließ sich mit dem Global Player auf einen Deal ein: Absenkung der Gewerbesteuer gegen eine Rückverlagerung von BAYER-Töchtern an den Stammsitz des Konzerns. Und so sprossen dort dann plötzlich die Beteiligungsgesellschaften aus dem Boden, die mit den Niederlassungen in aller Welt Gewinnabführungsverträge unterhalten. Rund 3,5 Milliarden gelangten 2021 zusätzlich ins neue Steuer-Paradies. Auch das Eigenkapital der Briefkasten-Firmen wuchs. Das der NEUNTE BAYER VV GmbH etwa stieg von 0,491 Milliarden Euro auf 9,122 Milliarden und das der Zweiten K-W-A Beteiligungsgesellschaft mbH von 4,59 Milliarden Euro auf 6,257 Milliarden.
BAYER rechnet sich arm #2
Der BAYER-Konzern hat viele seiner Gesellschaften in Steuer-Paradiesen angesiedelt und gut mit Eigenkapital bestückt. So stattete er die im niederländischen Mijdrecht gelegenen Töchter BAYER WORLD INVESTMENTS B. V. und BAYER GLOBAL INVESTMENTS B. V. mit 38 Milliarden Euro bzw. 19 Milliarden aus. Die Niederlassung im zypriotischen Limasol kommt auf zwölf Milliarden Euro.
BAYER rechnet sich arm #3
Der BAYER-Konzern verpachtet an sich selbst, leiht sich selbst Geld und treibt auch mit sich selbst Handel, um Abgaben zu sparen. Die unternehmensinternen Geschäfte haben zumeist die Nutzung von Lizenzen für Namens- und Patentrechte zum Gegenstand. Da kam 2021 ganz schön was zusammen, wie eine Frage der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) auf der letzten Hauptversammlung ergab. „Vom konzern-internen Lizenz-Volumen in Höhe von 6,5 Milliarden Euro werden die Lizenz-Einnahmen in Deutschland in Höhe von vier Milliarden Euro und in den USA von 2,4 Milliarden Euro realisiert und versteuert. Korrespondierend sind die Lizenz-Aufwendungen in der Regel steuerlich abziehbar“, so BAYERs Finanz-Vorstand Wolfgang Nickl.
1,47 Milliarden Euro an Steuern
Im Geschäftsjahr 2021 machte der BAYER-Konzern einen Umsatz von 44,1 Milliarden Euro. Insgesamt zahlte er dafür 1,47 Milliarden Euro Steuern. 270 Millionen Euro in Deutschland, 1,2 Milliarden Euro im Rest der Welt.
Zielvereinbarung „Aktionärsbetreuung“
Die „Betreuung“ der Großaktionäre zählt nach Ansicht des Konzerns zu den Hauptaufgaben des Vorstandsvorsitzenden. Deshalb gehört der Austausch mit BLACKROCK & Co. zu den Ziel-Vereinbarungen, die der Aufsichtsrat und der Personalausschuss mit Werner Baumann schlossen. Bei den anderen drei Schwerpunkten handelt es sich um Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und des Ende 2018 verkündeten Rationalisierungsprogramms sowie die „Verteidigung im Glyphosat-Rechtsstreit“.
BAYER-Aktionär Nr. 1: BLACKROCK
BAYERs größter Anteilseigner ist mit 7,17 Prozent der US-amerikanische Finanzinvestor BLACKROCK. Danach folgen mit 3,97 Prozent Singapurs Staatsfonds TEMASEK und die US-Investmentgesellschaft HARRIS ASSOCIATES mit rund drei Prozent. Die zehn größten Aktien-Halter des Konzerns besitzen rund 25 Prozent des Kapitals.
RECHT & UNBILLIG
Los Angeles vs. BAYER
Die Stadt Los Angeles hat gegen den Leverkusener Multi juristische Schritte eingeleitet, da die von dessen Tochter-Gesellschaft MONSANTO stammenden Polychlorierten Biphenyle (PCB) Wasserreinigungskosten in Millionen-Höhe verursachen. Die US-amerikanischen Behörden verboten die auch von BAYER selbst hergestellte Chemikalie zwar schon 1979, der Stoff zählt jedoch zu den schwer abbaubaren Substanzen, weshalb er sich immer noch in der Umwelt anreichert und in die Gewässer einträgt. „Seit Jahrzehnten wusste MONSANTO, dass seine in den Handel gebrachten PCB-Formulierungen hochgiftig waren und unweigerlich zu genau den Verunreinigungen und Gesundheitsrisiken führen würden, die dann auch aufgetreten sind. Dennoch hat MONSANTO die Öffentlichkeit, die Aufsichtsbehörden und seine eigenen Kunden über diese wichtigen Fakten getäuscht und behauptet, die PCB-Formulierungen seien sicher, nicht umweltgefährdend und erforderten keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung oder Entsorgung“, heißt es in der Klage-Schrift. Tatsächlich kannte das Unternehmen die Gefahren genau. Firmen-eigene Dokumente sprechen von „systemischen toxischen Effekten“. Ein Produktionsstopp kam für die Firma trotzdem nicht in Frage. Es stand „zu viel MONSANTO-Gewinn“ auf dem Spiel. In ähnlichen Verfahren zahlte BAYER bereits 355 Millionen Dollar. Dutzende weitere sind anhängig. Zudem verhandelt der Global Player mit rund 2.500 Städten über einen Sammelvergleich; zurzeit prüfen die Gerichte sein Schadensbegleichungsangebot in Höhe von 648 Millionen Dollar. Damit nicht genug, sieht sich die Aktien-Gesellschaft in den USA mit Schadensersatz-Ansprüchen von Personen konfrontiert, die ihre Gesundheitsprobleme auf ein PCB-kontaminiertes Schulgebäude zurückführen (Ticker 1/22). In bisher zwei Prozessen erhielten die Geschädigten erstinstanzlich 247 Millionen Dollar zugesprochen. Mit 200 weiteren Klagen allein von Betroffenen aus dem Umfeld dieser Schule rechnet der Agro-Riese. In seinem neuesten Geschäftsbericht erklärt er diese allesamt für unberechtigt: „Die unstreitige Beweislage in diesen Fällen gibt keinen Grund zu der Annahme, dass die Kläger PCB in einem gesundheitsgefährdenden Ausmaß ausgesetzt gewesen sind oder dass ein Kontakt mit PCB überhaupt die behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen hätte verursachen können.“
Zwei Weinbauern wollen klagen
BAYERs Antipilz-Mittel MOON PRIVILEGE (Wirkstoff: Fluopyram) hat im Jahr 2015 verheerende Schäden im Weinbau verursacht. Die Reben vertrockneten und trugen kaum Beeren; die Blätter zeigten Deformationserscheinungen. Durch den Ernte-Ausfall entstand allein schweizer Weinbauern und -bäuerinnen ein Einkommensverlust von rund 135 Millionen Franken. Ihre KollegInnen in Österreich, Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien erlitten ebenfalls Einbußen durch das Pestizid, das der Leverkusener Multi auch unter dem Namen „LUNA PRIVILEGE“ vertreibt. Deshalb sah sich der Agro-Riese bald mit den ersten Schadensersatz-Forderungen konfrontiert. Und er zahlte sogar. Einige WinzerInnen nahmen das Angebot aber nicht an. Peter Wehrli etwa reichten die rund 360.000 Franken nicht. Er macht ein Defizit von einer Million Franken geltend und droht nun – wie auch sein Kollege Laurent de Coulon – mit juristischen Schritten. Eine Staatshaftungsklage gegen das für die Zulassung von MOON PRIVILEGE zuständige Bundesamt für Landwirtschaft hatte Wehrli bereits im Jahr 2016 eingereicht.
EPA verlängert XARELTO-Patent
Der Gerinnungshemmer XARELTO sorgt trotz seiner vielen Risiken und Nebenwirkungen (siehe DRUGS & PILLS) für mehr als zehn Prozent des Jahres-Umsatzes von BAYER. Der Patentschutz macht’s möglich. Eigentlich müsste dieser zwar schon ausgelaufen sein, aber die Konzerne können dankenswerterweise „ergänzende Schutz-Zertifikate“ beantragen und so in die Verlängerung gehen. Genau das hat der Leverkusener Multi dann auch getan und für den alten XARELTO-Wein in neuen Schläuchen – die Dosierung änderte sich von 2x pro Tag auf nur noch 1x – erneut Exklusiv-Rechte zugesprochen bekommen. Das hatte jedoch nicht lange Bestand, da Hersteller von Nachahmer-Präparaten die Entscheidung des Europäischen Patentamts anfochten. Dagegen wiederum ging der Pharma-Riese erfolgreich vor. Allerdings können die Kläger noch versuchen, den im Oktober 2021 gewährten verlängerten Patentschutz auf Länderebene zu kippen.
In Treue fest zur Scheibenpacht
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) des Jahres 2000 wollte der Bund den Ausbau von Windkraft, Solarenergie & Co. fördern. Dazu sah er eine Abgabe über die Stromrechnung vor. Firmen, die eigene Kraftwerke besitzen, hat der Gesetzgeber jedoch von der Zahlung befreit. Das regte BAYER und andere Konzerne dazu an, sich lediglich auf dem Papier zu Kraftwerksbesitzern zu machen. „Scheibenpacht“ hieß das Mittel der Wahl. Dem Spiegel zufolge entgingen dem Staat durch diesen windigen Coup Milliarden Euro. Vor Gericht hatten die Modelle bisher keinen Bestand. „Unter Zugrundelegung der dargestellten Maßstäbe liegt eine Eigenerzeugung (...) nicht vor“, lautete etwa ein Urteil Wuppertaler RichterInnen. Der Leverkusener Multi zeigt aber keine Reue und steht weiterhin in Treue fest zu dieser Praxis. „Dabei handelt es sich nicht um eine Umgehung des EEG, sondern um die Umsetzung der EEG-Regelungen“, gab BAYER-Vorstand Stefan Oelrich der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN auf der Hauptversammlung des Konzerns am 29. April zur Antwort.
Neue ESSURE-Klage
ESSURE, BAYERs ohne Hormone auskommendes Sterilisationsmittel, beschäftigt in den USA immer noch die Gerichte. Die kleine Spirale, deren Kunststoff-Fasern für ein so großes Wachstum des Bindegewebes sorgen sollen, dass sich die Eileiter verschließen, hat nämlich zahlreiche Nebenwirkungen. Allzu oft bleibt das Medizin-Produkt nicht an dem vorgesehenen Ort, sondern wandert im Körper umher und verursacht Risse an den Wänden innerer Organe, was zu lebensgefährlichen inneren Blutungen führen kann. Auch Hautausschläge, Kopfschmerzen, Übelkeit und Allergien zählen zu den Gesundheitsschädigungen, über die Frauen berichten. Mit einem Großteil der Geschädigten hat der Leverkusener Multi im Jahr 2021 einen 1,6 Milliarden Dollar schweren Vergleich geschlossen. Erledigt ist der Fall „Essure“ für den Konzern damit jedoch nicht. So muss sich seit März 2022 der „US District Court for the Northern District of New York“ mit einer neuen Klage einer Betroffenen befassen.
Klage gegen Dicamba-Zulassung
Das Pestizid Dicamba, das BAYER & Co. hauptsächlich in Kombination mit ihren gen-manipulierten Pflanzen vermarkten, hinterlässt in den USA eine Spur der Verwüstung. Zahlreiche LandwirtInnen machen das Herbizid für Ernte-Schäden verantwortlich. Es bleibt nämlich nach dem Ausbringen nicht einfach an Ort und Stelle, sondern verflüchtigt sich und treibt zu Ackerfrüchten hin, die nicht gentechnisch gegen den Stoff gewappnet sind und deshalb eingehen. Das CENTER FOR FOOD SAFETY und andere Organisationen wollten das nicht länger dulden. Sie reichten Klage ein, um ein Verbot des Mittels zu erwirken.
BAYER gewinnt Glyphosat-Prozess
Im Juni 2022 verloren zwei Glyphosat-Geschädigte ihre Prozesse gegen BAYERs Tochtergesellschaft MONSANTO. Das Gericht sah das Pestizid jeweils nicht als Ursache seiner Krebs-Erkrankung an. Damit hat der Global Player die letzten vier Verfahren in der Sache für sich entschieden. Die ersten drei gewannen die KlägerInnen. Die Journalistin Carey Gillam macht als entscheidendes Kriterium für den Ausgang der Rechtsstreits die jeweiligen Qualitäten der AnwältInnen aus. Ihren Beobachtungen nach leisteten die VertreterInnen der Betroffenen in den ersten drei gerichtlichen Auseinandersetzungen eine sehr gute Arbeit. Sie kannten viele interne Firmen-Dokumente auswendig und konnten die Geschworenen mit ihren langen Ausführungen darüber, wie MONSANTO Forschungsergebnisse manipuliert hat, überzeugen. Die JuristInnen der BAYER-Gesellschaft vermochten dem nichts entgegenzusetzen. Dann aber wendete sich das Blatt. Der Leverkusener Multi suchte sich neue Verteidiger und fand solche wie Hildy Sastre, die über viel Erfahrung mit Schadensersatz-Prozessen für Mandanten aus der Tabak- und Pharma-Branche verfügt und sich 2019 mit dem zweifelhaften Titel „effektivste Anwältin“ schmücken durfte. Leuten ihres Schlages zeigten sich die Rechtsbeistände der Krebs-Kranken in den letzten vier Fällen nicht mehr gewachsen.
Gericht kassiert Glyphosat-Zulassung
Im Juni 2022 erklärte ein US-Gericht die verläufige Glyphosat-Zulassung der „Environment Protection Agency“ (EPA) aus dem Jahr 2020 teilweise für ungültig. „Die Fehler der EPA bei der Bewertung des Risikos für die menschliche Gesundheit sind schwerwiegend“, heißt es in dem Urteil. Das „9th U.S. Circuit Court of Appeals“ gab damit der Klage des „Natural Resources Defense Councils“ und des „Pesticide Action Network North America“ statt. Den RichterInnen zufolge hatte die Behörde bei dem Genehmigungsverfahren gegen ihre eigenen Richtlinien zum Umgang mit Studien und zur Einschätzung von Krebsgefahren verstoßen und sich zudem über Bedenken des eigenen wissenschaftlichen Beirats hinweggesetzt.
Kein „War on Drugs“ mit Glyphosat
Unter dem Druck der USA hatte die kolumbianische Regierung unter Präsident Ivan Duque Vorkehrungen getroffen, die Sprüh-Einsätze mit Glyphosat zur Zerstörung von Koka-Pflanzungen trotz der großen Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt wieder aufzunehmen (siehe auch SWB 3/21). Entsprechende Pläne der Nationalpolizei genehmigte die nationale Umweltbehörde ANLA im April 2021. Dagegen erhob eine FarmerInnen-Initiave der Koka-, Amapola- und Marihuana-PflanzerInnen jedoch Einspruch und bekam im Januar 2022 vom Verfassungsgericht des Landes Recht zugesprochen. „Die ANLA konnte keine Entscheidung über eine Änderung treffen, ohne vorher alle ethnischen Gemeinschaften zu konsultieren, die möglicherweise von dem Sprühen betroffen wären“, so das Urteil. Rein virtuelle Anhörungen reichten nicht, befanden die RichterInnen. Nun muss die ANLA zunächst physische Anhörungen mit den BewohnerInnen von 104 Dörfern durchführen. Und ob danach noch etwas kommt, ist die Frage. Kolumbiens neu gewählter Präsident Gustavo Pedro hat sich im Wahlkampf nämlich gegen den „War on Drugs“ mit Glyphosat ausgesprochen.
March-AktivistInnen vor Gericht
Seit langer Zeit schon organisieren AktivistInnen am schweizer SYNGENTA-Stammsitz Basel „Marches against BAYER & SYNGENTA“. Im Jahr 2020 verlegten sie den Protest corona-bedingt weitgehend ins Internet. Lediglich vier Personen begaben sich auf die alte Demo-Route und meldeten sich von dort mit kurzen Live-Statements für die „Social Media“-Kanäle zu Wort. Aber selbst das versetzte die Polizei in Alarmbereitschaft. Gleich zweimal nahm sie Personen-Kontrollen vor, davon einmal auf Geheiß des SYNGENTA-Sicherheitsdienstes, der auch gleich angebliche Foto-Beweise zur Verletzung der Abstandsregeln beibrachte. In der Folge kam es nicht nur deshalb, sondern auch wegen Dienst-erschwerung und wegen Behinderungen von Amtshandlungen zu Anklagen. Das Gericht sah dann eine Diensterschwerung und vier Verstöße gegen die Corona-Verordungen als erwiesen an und verhängte entsprechende Strafen.
Klage wg. Impfpflicht
In den USA hat BAYER einem Beschäftigten gekündigt, weil dieser sich weigerte, Auskunft über seinen Impfstatus zu geben. Der Angestellte, der nur im Homeoffice arbeitete, zog deshalb vor das Arbeitsgericht.
FORSCHUNG & LEHRE
Druck auf WissenschaftlerInnen #1
BAYER & Co. haben massiv versucht, Einfluss auf eine Studie zur Bienengefährlichkeit bestimmter Saatgutbehandlungsmittel zu nehmen. Das deckte die Organisation U.S. RIGHT TO KNOW (US RTK) auf, die mit Verweis auf das US-amerikanische Informationsfreiheitsgesetz Einsicht in die Dokumente erhalten hatte. Die Konzerne beauftragten im Jahr 2014 über das „Crop Dust Research Consortium“ (CDRC) WissenschaftlerInnen der „Ohio State University“, nach Möglichkeiten zu suchen, Bienen besser vor giftigen Stäuben zu schützen. Die ForscherInnen um Dr. Reed Johnson und Harold Watters fanden auch gleich einen Ansatzpunkr. Sie stießen bei den Produkten, die das Saatgut mit einer pestizid-haltigen Beize umschließen, auf eine oftmals fehlerhafte Verarbeitung, so dass sich Teile des Mantels mit den Agrochemikalien aus der Gruppe der Neonikotinoide lösten, in die Umwelt gelangten und Bienen gefährdeten. Das dokumentierten sie auch in ihrer Untersuchung, was dem Leverkusener Multi allerdings gar nicht gefiel. „BAYER hat erhebliche Bedenken gegen die Aufnahme der Fotos von Saatgut mit stark erodierter Saatgutbeschichtung“, schrieb der damalige Konzern-Manager David Fischer an Johnson und Watters. Auch drang er auf Ergänzungen, welche die Risiken und Nebenwirkungen der Neonikotinoide relativierten. „Die gemessenen Rückstandsmengen deuten NICHT auf ein nennenswertes Risiko für Honigbienen hin und erklären NICHT die in der Studie beobachtete akute Mortalität. Die obige Analyse sollte in den Bericht aufgenommen werden“, dekretierte Fischer. Tatsächlich tauchte ein entsprechender Satz schließlich im Abschlussbericht auf. Die Fotos allerdings blieben. Auch anderen Forderungen widersetzte sich das Team von der „Ohio State University“ erfolgreich.
Druck auf WissenschaftlerInnen #2
BAYER kann es nicht lassen. U.S. RIGHT TO KNOW (US RTK) zufolge (s. o.) versuchte der Leverkusener Multi in Tateinheit mit SYNGENTA noch auf eine weitere Untersuchung zur Bienengefährlichkeit von mit Pestiziden gebeiztem Saatgut Einfluss zu nehmen. Schon der Vertrag, den das Unternehmen mit der „Iowa State University“ schloss, ließ in dieser Hinsicht keine Fragen offen. Dieser ermächtigte den Konzern-Wissenschaftler Dan Schmehl nämlich, seinen KollegInnen von der Hochschule, beim „Design, der Durchführung und der Interpretation der Studie“ zur Hand zu gehen. Überdies machte der Kontrakt ganz konkrete Vorgaben. „Spezifische Methoden von BAYER werden eingesetzt, um Proben von Pollen, Nektar, Blättern, Wasser und Boden von den Feldern zu nehmen“, hieß es darin etwa. Und im Weiteren hatten die „Best-Practice-Methoden von BAYER CROPSCIENCE“ zur Anwendung zu kommen. Zur Rede gestellt, wiegelte der Leverkusener Multi ab. Er sprach lediglich von „Unterstützung (z. B. durch unverbindliche Vorschläge für Studien-Design, Datenerfassung, Daten-Analyse)“ und bekannte sich ansonsten mit großen Worten zur Freiheit der Wissenschaft.\BAYER gliedert Biologika aus
Der Leverkusener Multi gliedert seine Forschung an Agrar-Produkten auf biologischer Basis aus. Der Konzern überlässt diese vollständig dem US-Unternehmen GINKGO BIOWORKS, mit dem er bereits seit Langem kooperiert und z. B. das Joint Venture JOYN BIO betreibt. Auf eine Entwicklung von JOYN BIO setzt BAYER dann auch die größten kommerziellen Hoffnungen: ein Biologikum auf Mikroben-Basis, das eine Alternative zu traditionellem Stickstoff-Dünger bieten soll.
Tagesordnungspunkt „Konzern-Kritik“
257 Fragen hatte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN zur diesjährigen BAYER-Hauptversammlung eingereicht – mehr als doppelt so viele wie beim letzten Mal. Und der Leverkusener Multi tat mal wieder alles, um sich ihnen nicht zu stellen. Vorstand und Aufsichtsrat befassten sich erst am Schluss mit dem CBG-Paket, ließen dann wegen der fortgeschrittenen Zeit keine Nachfragen mehr zu und verlasen die Antworten in einem solchen Tempo von den Monitoren, als würde es sich um einen Schnelllese-Wettbewerb handeln. Was hängenbleiben sollte: Glyphosat & Co. sind bei sachgerechter Anwendung sicher, einen kausalen Zusammenhang zwischen irgendeinem Produkt des Konzerns und einer Gesundheitsschädigung gibt es nie und auch sonst läuft alles rund beim Global Player. Noch Fragen? Ja, so einige.
Von Jan Pehrke
„2021 war ein richtig gutes Jahr für BAYER“, verkündete der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann auf der Hauptversammlung des Konzerns in seiner Eröffnungsrede. „Seit Jahresbeginn hat unsere Aktie um 40 Prozent zugelegt“, jubilierte er. Um fast neun Prozent auf 44,1 Milliarden Euro stieg der Umsatz. Im Agrar-Bereich florierte vor allem der Absatz von gentechnisch verändertem Soja- und Maissaatgut. Aber nicht nur das. „Auch unser Geschäft mit Herbiziden hat deutlich zugelegt“, freute sich der Ober-BAYER über die – vor allem höheren Glyphosat-Preisen zu verdankenden – guten Erträge dieses Segments. Die Pharma-Sparte machte derweil mit dem Augen-Präparat Eylea und dem Gerinnungshemmer Xarelto mehr Gewinn. Zudem konnte der Global Player einen Corona-Effekt verbuchen. Da sich „die Verbraucherinnen und Verbraucher in Folge der Pandemie stärker auf ihre tägliche Gesundheit konzentrieren“, verkaufte das Unternehmen mehr Nahrungsergänzungsmittel und andere bunte Pillen.
Im Angesicht von COVID-19 und Krieg betrachtet Baumann die Produkte des Leverkusener Multis als „systemrelevant“, decken diese nach seinem Dafürhalten doch die „Grundbedürfnisse Gesundheit und Ernährung“ ab. Dabei landen die Erzeugnisse der Landwirtschaftsabteilung vornehmlich in den Tanks oder den Trögen der Massentierhalter statt auf den Tellern. Und an wirklich essenziellen Arzneimitteln herrscht im Hause BAYER ebenfalls Mangel. Die Aktien-Gesellschaft aber reklamiert den Status der Unabdingbarkeit für sich, um sich schon mal in eine gute Position zu bringen, falls es in Folge der Kämpfe in der Ukraine zu einer Rationierung von Energie kommen sollte. Der Konzern will ganz vorne mit dabei sein, „wenn es darum geht, sehr kritische Produktion im Verhältnis zu weniger kritischen Produktionen zu privilegieren“, wie Baumann in einem Interview mit dem Podcast The Pioneer Briefing betonte.
Dem BAYER-Chef folgte der Aufsichtsratsvorsitzende Norbert Winkeljohann mit einem Tätigkeitsbericht. An erster Stelle der Arbeit des Gremiums stand im Geschäftsjahr 2021 die Kontakt-Pflege mit den Aktien-HalterInnen des Unternehmens. Mit nicht weniger als 40 Prozent des Aktionariats fanden Gespräche statt – des Aktionariats wohlbemerkt, nicht der Aktionär-Innen. Die Unterredungen beschränkten sich auf Big Player wie BLACKROCK, die große Anteile an dem Global Player besitzen. Dabei ging es unter anderem um die von nicht wenigen Finanzmarkt-Akteuren geforderte Aufspaltung des Konzerns. So hatte die Investmentbank GOLDMAN SACHS jüngst den Mehrwert einer Zerschlagung auf 26 Milliarden Dollar beziffert. Um diesem Druck zu begegnen, gab der Agro-Riese laut Winkeljohann „eine unabhängige Studie zu verschiedenen Werthebeln zur Steigerung des Unternehmenswerts“ in Auftrag, die erwartungsgemäß feststellte, „dass der Wertabschlag der Aktie gegenüber dem inneren Wert nicht durch die Struktur des Portfolios von BAYER bedingt ist“. Die Diskussion dürfte dennoch weitergehen.
Sogar eine spezielle „Investorenstudie“ brachte der Multi auf den Weg, die laut Winkeljohann dazu diente, „das Meinungsbild aus meinen Gesprächen mit den Aktionärinnen und Aktionären“ zu ergänzen. Daneben musste der Aufsichtsrat sich im Geschäftsjahr 2021 noch schwerpunktmäßig mit Glyphosat und anderen Rechtskomplexen beschäftigen und die exorbitante Vergütung der Vorstände eintüten. Damit hatte der Oberaufseher angesichts der guten Zahlen aber kein Problem. Er lobte am Schluss seiner Ausführungen „die volle Fokussierung unseres Vorstands und der rund 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit auf die operative Outperformance und die strategischen Prioritäten des Unternehmens“.
257 Fragen
Bei dieser Fokussierung geriet so manch anderes aus dem Blick. Das setzten dann die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) und ihre Bündnispartner auf die Tagesordnung der Hauptversammlung. Schon im Vorfeld hatte die Coordination Gegenanträge zu Themen wie Glyphosat, Doppelte Standards, Gewinn-Verteilung, Entlohnung der Vorstände und Steuerspar-Modelle sowie zwei Stellungnahmen zu den Risiken und Nebenwirkungen einer rein auf Rendite orientierten Geschäftspolitik eingereicht. Zudem stellte die CBG BAYER nicht weniger als 257 Fragen zu, die Gruppen wie die ARBEITSGEMEINSCHAFT BÄUERLICHE LANDWIRTSCHAFT (AbL), der BUND oder das GEN-ETHISCHE NETZWERK sowie sie selbst formuliert hatten. Insgesamt gingen beim Konzern 665 Fragen von 36 AktionärInnen oder Organisationen wie der „Schutzgemeinschaft der deutschen Wertpapieranleger“ ein, der Löwenanteil kam also über die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN.
Auf die Antworten musste sie allerdings lange warten. Der Leverkusener Multi fand erst am Schluss Zeit, sich ihnen zu widmen und beschnitt der Coordination überdies das Recht, Nachfragen zu stellen. Kaum dass Versammlungsleiter Norbert Winkeljohann die ersten Fragen abgearbeitet hatte, da erklärte er bereits: „Die Hauptversammlung dauert nun bereits mehr als viereinhalb Stunden, und es liegen noch mehr als 300 Fragen vor (...) Ich möchte deshalb bereits jetzt ankündigen, dass wir die Nachfrage-Möglichkeit in zehn Minuten schließen werden.“ Damit nicht genug, machten die BAYER-ManagerInnen mit dem von der CBG eingereichten Konvolut kurzen Prozess und hetzten in einem Affenzahn durch das, was ihnen das Backoffice zu Glyphosat & Co. so aufgeschrieben hatte. Der Verzicht auf die Nennung der Namen und der jeweiligen Organisation taten dann ein Übriges, um zum Unverständnis der Kritik beizutragen
Die virtuelle Hauptversammlung erweitert das Spektrum für solche Operationen ungemein, deshalb hat BAYER – anders als etwa die TELEKOM – dieses Format auch heuer wieder gewählt. Natürlich lautet die offizielle Begründung anders. Bei der Planung wäre mit Blick auf die Pandemie noch nicht absehbar gewesen, ob eine Präsenz-Veranstaltung wieder möglich sein würde, so Werner Baumann. Für das nächste Jahr wollte er sich ebenfalls noch nicht festlegen. Der BAYER-Chef begrüßte aber das Vorhaben der Bundesregierung, die Online-HVs mittels einer Änderung des Aktien-Gesetzes zu einer Dauer-Option für die Konzerne zu machen und entdeckte dabei sogar plötzlich den Naturfreund in sich. „So würde weiterhin möglichst vielen Aktionären ohne Reiseaufwand die Teilnahme an der Hauptversammlung ermöglicht, Kosten auf Seiten der Aktionäre und der Gesellschaft gespart und auch die Umwelt geschont“, meinte er. Allerdings zeigte Baumann sich mit dem gegenüber dem ReferentInnen-Entwurf noch einmal geänderten Regierungsentwurf nicht zufrieden, erweitert dieser doch die Beteiligungsrechte der AktionärInnen nicht unwesentlich. Dementsprechend lehnte das Unternehmen dann auch die Forderung ab, im Anschluss an das AktionärInnen-Treffen alle Fragen und Antworten ins Internet zu stellen, wäre dadurch doch eindrucksvoll dokumentiert, wie wenig der Konzern sich gewillt zeigt, auf die KritikerInnen einzugehen.
Der Glyphosat-Komplex
Die meisten Fragen erreichten den Global Player zum Thema „Glyphosat“, und wie einen Sermon betete er kaum variierte Phrasen herunter: „Glyphosat ist bei sachgerechter Anwendung sicher und nicht krebserregend für den Menschen“, „Glyphosat stellt kein Risiko für menschliche Gesundheit dar“, „Seit mehr als 40 Jahren stufen Behörden und wissenschaftliche Institute Glyphosat als sicher und damit nicht krebserregend ein“, „Wir stehen zur Sicherheit von Glyphosat“, „Jahrzehntelang haben sich die Landwirte auf Glyphosat verlassen als ein sicheres und effizientes Produktionsmittel“ usw.
Die Glyphosat-Untersuchung der „Internationalen Agentur für Krebsforschung“ (IARC), einer Unterorganisation der Weltgesundheitsorganisation, die das Resultat „wahrscheinlich krebserregend“ erbrachte, tat BAYER leichthin ab. „Die Einschätzung der IARC beruht nicht auf realen Bedingungen, sondern auf einer kleinen und selektiven Auswahl von Studien. In dieselbe Kategorie wie Glyphosat stuft die IARC auch heiße Getränke über 65 Grad Celsius, rotes Fleisch, Schichtarbeit und den Frisör-Beruf ein“, hielt Finanzvorstand Wolfgang Nickl fest. Auch andere wissenschaftliche Arbeiten, die zum selben Ergebnis wie die IARC kamen, erkannte er nicht an. Schwieriger wurde es für ihn mit Befunden aus den eigenen Reihen. Der Biologie-Professor Gilles-Eric Seralini konfrontierte Nickl mit Aussagen der Konzern-Toxikologin Donna Farmer, die in einem Glyphosat-Schadensersatzprozess von krebserregenden Erdöl-Rückständen in dem Herbizid und fehlenden Langzeitstudien zu seinen gesundheitsschädlichen Wirkungen gesprochen hatte. Da verweigerte der BAYER-Manager lieber die Antwort: „Ohne einen Verweis auf das konkrete Gerichtsverfahren und die konkreten Äußerungen, die Dr. Farmer in diesem Gerichtsverfahren getätigt haben soll, können wir zu Ihrer ersten Frage nicht konkret Stellung nehmen.“
Zu dem ganzen Rechtskomplex „Glyphosat“ verlangten unter anderem die AbL, der BUND, AURELIA und JUSTICE PESTICIDES Auskunft. 138.000 Geschädigte haben den Leverkusener Multi bis jetzt verklagt. Mit 31.000 von ihnen steht – vier Jahre seit dem ersten Prozess – eine Einigung immer noch aus, und der Konzern beeilt sich weiterhin nicht sonderlich. Ende Mai 2021 ließ er die Vermittlungsgespräche platzen. Stattdessen setzte das Unternehmen darauf, dass sich der Oberste Gerichtshof der USA der Glyphosat-Sache annimmt und ein Grundsatz-Urteil in seinem Sinne fällt. Das lehnte dieser sechs Wochen nach der Hauptversammlung allerdings ab. Er nahm den Fall „Hardeman v. MONSANTO“ nicht zur Entscheidung an (s S. 10 ff.).
Zu allem Übel kann Glyphosat nicht nur Krebs und andere Krankheiten auslösen, es schädigt auch die Umwelt. So ist das Ackergift etwa ein veritabler Klima-Killer. Um sein Vorprodukt Phosphor aus dem Sediment-Gestein Phosphorit zu gewinnen, muss der Ofen am Standort Soda Springs nämlich auf eine Betriebstemperatur von 1500 °C kommen, was enorm viel Energie verschlingt. Und heuer durfte es noch ein bisschen mehr sein. Das ergab die Antwort auf eine Frage nach den Gründen für den gewachsenen Kohle-Anteil am Energie-Mix des Agro-Riesen, die CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann gestellt hatte. „Der Anstieg an der Nutzung von Kohle als Primärenergie geht auf den Standort Soda Springs in den USA zurück. Der Standort betreibt einen Brennofen zur Phosphat-Gewinnung, bei dem 2021 mehr Kohle als im Vorjahr eingesetzt wurde“, erläuterte Pharma-Vorstand Stefan Oelrich. Anstalten, die Dreckschleuder vom Netz zu nehmen oder zumindest zu sanieren, macht BAYER vorerst nicht, um dieses Thema wand Oelrich sich herum.
Auch die Gewässer belastet das Herbizid. In Spanien etwa fanden sich Rückstände in 31 Prozent der Flüsse und Seen, wie eine von den ECOLOGISTAS EN ACCIÓN initiierte Studie nachwies. Aber Wolfgang Nickl wiegelte ab und beschied den ECOLOGISTAS: „Die in Oberflächen-Gewässern und Grundwasser typischerweise anzutreffenden Umwelt-Konzentrationen stellen kein Risiko für Öko-Systeme oder die menschliche Gesundheit dar.
Der Konzern steht weiterhin in Treue fest zu dem Pestizid, weil es nach den beiden Arzneien XARELTO und EYLEA sein umsatzträchtigstes Produkt ist. Und auch den ganzen MONSANTO-Deal bereut der Global Player nicht. „Die strategische Rationale war und ist richtig und die aktuelle Performance des kombinierten Geschäfts unterstreicht dieses sehr deutlich“, bekundete Nobert Winkeljohann. Sollte die EU sich gegen eine Zulassungsverlängerung für Glyphosat entscheiden, litte die zukünftige Performance des Agro-Riesen immens. Darum bemüht er sich nach Kräften, das Mittel am Markt zu halten. So entfaltet die Aktien-Gesellschaft in Brüssel umfangreiche Lobby-Aktivitäten, wie sie der CBG auf der Hauptversammlung eröffnete. Unter anderem engagierte BAYER zu diesem Behufe die Agentur RUD PEDERSEN GROUP und stattete sie mit einem Etat von 1,3 Millionen Euro aus.
Aber nicht nur Glyphosat, auch andere Agrochemikalien bereiten massive Probleme, zu denen das Management an diesem Tag Stellung nehmen musste. Das Herbizid Dicamba etwa, das der Leverkusener Multi hauptsächlich in Kombination mit gentechnisch gegen die Substanz immunisierten Gewächsen anbietet, hat enorme Ernte-Schäden verursacht. Der Wind treibt das Produkt nämlich zu Ackerfrüchten hin, die dem Stoff nichts entgegenzusetzen haben und deshalb eingehen. In der Folge sieht sich der Konzern mit zahlreichen Schadensersatz-Ansprüchen konfrontiert. Und die lateinamerikanischen Pestizid-KritikerInnen von RAPAM und RAP-AL setzten die bienenschädigende Wirkung von BAYERs Mitteln aus der Gruppe der Neonikotinoide auf die Tagesordnung der Hauptversammlung. Zu hören bekamen sie wieder das Übliche. „Viele Aufsichtsbehörden haben weltweit nach sorgfältiger Prüfung bestätigt, dass Neonikotinoide für Mensch und Umwelt sicher angewendet werden können“, so Werner Baumann. Dass die Aufsichtsbehörden der Europäischen Union nicht dazu zählen, verschwieg er wohlweislich. Die EU hat die Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam bereits 2018 aus dem Verkehr gezogen. Im Rest der Welt vertreibt der Global Player seine Neonikotinoide trotzdem weiter.
Doppelte Standards
Zu dieser Politik der doppelten Standards, die sich bei Weitem nicht auf die Bienenkiller beschränkt, mussten sich Baumann & Co. viele Fragen gefallen lassen, etwa die von der brasilianischen Chemikerin Sonia Corina Hess: „Warum stellen Sie nicht die Produktion und den Verkauf von Produkten ein, die in der EU verboten sind? Wir sind auch Menschen! Auch unsere Kinder werden durch die verbotenen Gifte krank!“ Die brasilianische Geografin Larissa Mies Bombardi, die der Druck der Agro-Industrie aus dem Land trieb, zählte nicht weniger als 15 innerhalb der Europäischen Union nicht mehr zugelassene, in dem lateinamerikanischen Staat aber weiter erhältliche Agrochemikalien auf und wollte wissen: „Wann und in welcher Form hat der BAYER-Vorstand die Aktionäre darüber informiert, dass in Brasilien alle zwei Tage ein Mensch an einer Pestizid-Vergiftung stirbt?“ Und auch Eliane Fernandes Ferreira von der GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER, Lena Luig von INKOTA, Karen Friedrich vom brasilianischen Verband für kollektive Gesundheit ABRASCO sowie VertreterInnen von RAPAM, RAP-AL und der CBG stellten das Unternehmen zum Thema „doppelte Standards“ zur Rede. Werner Baumann aber leugnete deren Existenz schlicht: „Allein die Tatsache, dass ein Pflanzenschutzmittel nicht in der EU zugelassen ist, sagt nichts über seine Sicherheit aus. Auch viele andere Zulassungsbehörden aus der ganzen Welt verfügen über eine sehr robuste und hochentwickelte Regulierungssystematik zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Ihre Bewertungen spiegeln die jeweiligen spezifischen agronomischen Bedingungen der jeweiligen Länder wider und stellen mitnichten einen sogenannten Doppelstandard dar.“ Als Beispiele für diese spezifischen agronomischen Bedingungen führte er die klimatischen Verhältnisse und den „Schädlingsdruck“ an, was Ultragifte erfordere.
Zum Fall „Bombardi“ mochte der Große Vorsitzende sich nicht weiter äußern. Der CBG-Frage: „Pestizid-KritikerInnen sind in Brasilien vielen Bedrohungen ausgesetzt. Die Wissenschaftlerin Larrissa Bombardi hat sich deshalb entschließen müssen, das Land zu verlassen. Wie beurteilt BAYER den Umgang der brasilianischen Agrar-Lobby mit UmweltschützerInnen? Setzt sich der Konzern innerhalb der Industrie-Verbände für ein zivilisiertes Vorgehen ein?“ wich der Vorstandsvorsitzende aus. Seine Nicht-Antwort lautete: „BAYER bekennt sich uneingeschränkt zur Wahrung der Menschenrechte und steht für Vielfalt, Toleranz, Respekt und Dialog (...) Wir verpflichten uns, die Menschenrechte zu achten, zu fördern und transparent darüber zu berichten, und das gilt für jedes Land auf dieser Erde, in dem BAYER aktiv ist.“ Der Umgang mit Gilles-Eric Seralini zeigt etwas anderes. Der Wissenschaftler hielt der BAYER-Tochter MONSANTO auf der Hauptversammlung vor, eine Schmutzkampagne gegen ihn initiiert und ihn auf der schwarzen Liste mit missliebigen Personen geführt zu haben, deren Veröffentlichung im Jahr 2019 einen großen Skandal auslöste (SWB 3/19). Das alles stritt Wolfgang Nickl jedoch ab: „Beide Vorwürfe weisen wir entschieden zurück.“
Risiko-Technologien
Die Kritik von AbL, BUND, TESTBIOTECH, AURELIA-Stiftung und GEN-ETHISCHEM NETZWERK an den alten und neuen Gentechniken, mit denen der Leverkusener Multi mittlerweile drei Viertel seines Umsatzes im Bereich Saatgut macht, wies Nickls Kollege Werner Baumann ebenso entschieden zurück. Was die unkontrollierte Ausbreitung von BAYERs Gentech-Baumwolle in Mexiko anging, so versicherte er Christoph Then von TESTBIOTECH: „Hinweisen auf Kontaminationen bzw. Auskreuzungen gehen wir selbstverständlich umgehend und konsequent nach.“
Bei den neuen Gentechniken setzt der Konzern vor allem auf die Ribonukleinsäure-Interferenz (RNAi), die unter anderem bei dem Mais der SMARTSTAX-PRO-Produktreihe zum Einsatz kommt. Das Verfahren basiert auf der Ribonukleinsäure des für den Maiswurzelbohrer überlebenswichtigen Gens SNF7. Das Schadinsekt nimmt es beim Knabbern an der Pflanze auf und setzt damit einen Selbstzerstörungsprozess in Gang, denn sein Organismus hält die RNA wegen ihrer doppelsträngigen Struktur für einen Virus und bekämpft mit ihr auch sein SNF7-Gen. Allerdings beschränken sich die Effekte nicht darauf. Es gibt eine Reihe weiterer Auswirkungen. Zudem haben dem GEN-ETHISCHEM NETZWERK zufolge BAYER-ForscherInnen selbst im Labor bereits Maiswurzelbohrer beobachtet, denen das Prozedere nichts anhaben konnte. Darauf ging Baumann jedoch nicht ein. Er blieb allgemein: „Bei CROPSCIENCE überprüfen wir während der Entwicklungsphase alle unsere Produkte in behördlich vorgeschriebenen und international vorgeschriebenen Tests auf ihre Sicherheit für den Anwender, die Umwelt und die Konsumenten.“ Und zu den Sprays, die das Unternehmen als Pestizid-Ersatz auf der Basis von Ribonukleinsäure entwickelt, fiel seine Antwort fast gleichlautend aus. „Während der Entwicklungsphase untersuchen wir unsere Pflanzenschutzmittel in behördlich vorgeschriebenen und international standardisierten Tests nicht nur auf ihre Wirksamkeit und Umweltverträglichkeit, sondern auch den Umfang und die Verteilung von möglichen Rückständen in und auf den Pflanzen. Daneben haben wir interne Verfahren festgelegt, die für einen verantwortungsvollen Einsatz unserer Produkte über deren gesamten Produktlebenszyklus sorgen“, so der Vorstandsvorsitzende.
Den Schutz geistigen Eigentums reklamiert der Konzern dabei nicht nur für SMARTSTAX & Co. und Gentech-Saatgut älterer Bauart, sondern zugleich für nicht wenige konventionelle Saaten. Die ins Kraut schießenden Patente erschweren dabei immer mehr ZüchterInnen ihre Arbeit, da diese Klagen von BAYER & Co. fürchten müssen. Trotzdem kennt der Leverkusener Multi kein Pardon. „Gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Marken-, Muster und Sortenschutzrechten sind ein wichtiger Bestandteil eines Innovationsprozesses, vor allem wenn er mit hohen Investitionen, spezialisierter Forschung und auch einem hohen Misserfolgsrisiko einhergeht (...) Ohne einen effektiven Patentschutz sind Produktentwicklungen und Forschungsinvestitionen im streng regulierten Lifescience-Sektor einfach nicht umsetzbar“, erklärte Baumann. Von der Kritik an dieser Praxis herausgefordert, sah sich der Global Player nach der Hauptversammlung sogar bemüßigt, an die Öffentlichkeit zu gehen und in der Agrar-Fachpresse für seinen Standpunkt zu werben. „Rechte an geistigem Eigentum spielen eine wichtige Rolle bei Innovationen, einschließlich den Entwicklungen in der Pflanzen-Züchtung. Mit diesen Worten hat die BAYER AG die Kritik gentechnik-ablehnender Organisationen, darunter die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) an ihrem Kurs zurückgewiesen“, vermeldete top agrar online.
Die Schadensbilanz der CROPSCIENCE-Sparte, welche die KritikerInnen am 29. April – gezwungenermaßen im Gewand von Fragen – vorlegten, war beeindruckend. Dennoch beharrte der Vorstand auf der Systemrelevanz dieser Geschäfte. Angesichts der Knappheiten auf den Nahrungsmittel-Märkten infolge des Ukraine-Krieges sah er das agro-industrielle Modell im Aufwind und redete einer Intensivierung der Landwirtschaft das Wort. „Mittel- und langfristig müssen wir es schaffen, auf weniger Ackerland und mit weniger Einsatz von Ressourcen mehr zu produzieren“, meinte Werner Baumann.
Große Beeinträchtigungen für die BAYER-Aktivitäten durch die Kämpfe machte er nicht aus, weil sich das Engagement des Konzerns in Russland und in der Ukraine in Grenzen hält. Aber ganz spurlos geht die Zeitenwende auch an dem Leverkusener Multi nicht vorbei. „In der Tat hat die aktuelle geopolitische Lage eine Prüfung einzelner Aspekte unserer Strategie im Hinblick auf unsere geografische Präsenz ausgelöst. Wir müssen leider davon ausgehen, dass die implizite Grundannahme eines freien Welthandels, der eine Optimierung nach rein ökonomischen Effizienz-Gesichtspunkten erlaubt, nicht uneingeschränkt gilt“, bedauerte der Unternehmenschef.
Weitere Nicht-Antworten
In unmittelbarer Nähe der Hauptversammlungs-Sendezentrale hatte sich im Sommer letzten Jahres die größte Chemie-Katastrophe in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalens ereignet. Bei der Explosion im Tanklager des Entsorgungszentrums des Chemie„park“-Betreibers CURRENTA starben sieben Menschen. 31 trugen zum Teil schwere Verletzungen davon. Der Leverkusener Multi trennte sich zwar bereits 2019 von seinen CURRENTA-Anteilen, ist jedoch alles andere als unschuldig am Störfall. Der Chemie„park“, wie er jetzt dasteht, ist nämlich zu großen Teilen BAYERs Werk. Sowohl die überirdische Stromversorgungsleitung, welche die Arbeit der Feuerwehr behinderte, als auch die Tanks, die so dicht nebeneinander standen, dass es zu einem Domino-Effekt kam, legte einst der Global Player an. Aber mit den Worten: „Die Anlagen-Teile, die in Mitverantwortung von BAYER bis 2019 errichtet wurden, waren behördlich geprüft und genehmigt“ zog Werner Baumann sich aus der Affäre. Ähnlich einsilbig fiel seine Antwort auf die Frage aus, warum die CURRENTA schon in der Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Leverkusener Multi mehr per- und polyfluorierte Alkyl-Substanzen (PFAS) als erlaubt in den Rhein eingeleitet hat: „Für den betroffenen Stoff gibt es Orientierungswerte, und laut CURRENTA ist dies innerhalb der mit den Behörden abgestimmten Regeln erfolgt.“ Orientierungswerte für PFAS gibt es in der Tat, nur hat sich die CURRENTA daran leider nicht orientiert, sie überschritt die Zahlen mit ihren Gift-Frachten deutlich. Damit nicht genug, landete im Zuge der Explosion mit dem Löschwasser auch ein orginaler BAYER-Stoff im Rhein: das bienengefährliche, in der EU seit 2018 verbotene Pestizid Clothianidin. Der Agro-Riese stellt die Substanz in Dormagen her, wo es eine eigene Sondermüll-Verbrennungsanlage gibt. Trotzdem landete das Neonikotinoid in Leverkusen. Für CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann warf dieser Müll-Tourismus einige Fragen auf – für Baumann jedoch nicht: „Bei der Entsorgung von Rückständen entscheiden wir nach den besten Lösungen unter diversen Gesichtspunkten sowie der verfügbaren Kapazitäten der in Frage kommenden Anlagen.“
Nach den besten Lösungen unter diversen Gesichtspunkten entscheidet der Konzern auch in Sachen „Steuern“. Für die zuständigen Finanzbehörden kommen dabei zumeist die unter allen Gesichtspunkten schlechtesten Lösungen heraus. 2016 etwa verschmolz das Unternehmen nach der Aufgabe des Holdings-Modells die Sparten „BAYER PHARMA AG“ und „BAYER CROPSCIENCE“ nicht zu einer Einheit, sondern band die Sektionen mittels Betriebspacht-Verträgen an die BAYER AG. „[E]in System, das sich unter anderem aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen als beste Lösung herausstellte“, lobte das Wirtschaftsanwaltsportal JUVE sogleich. Die CBG erkundigte sich nun nach dem konkreten Ertrag des Coups: „Wie viele Steuern sparte BAYER im Geschäftsjahr 2021 durch das Betriebspacht-Modell?“ Finanz-Vorstand Wolfgang Nickl aber will das Instrument nur genutzt haben, um „unverhältnismäßig hohe steuerliche Mehrbelastungen“ zu vermeiden. Doch der Leverkusener Multi verpachtet nicht nur an sich selbst, er hat sich noch andere Mittel zur Produktion künstlicher Kosten erschlossen, welche die Abgaben-Last senken. So leiht er sich selbst Geld und treibt Handel mit sich, beispielsweise mit Namensrechten und Lizenzen. Nickl nennt das jedoch anders: „Wir betreiben keinen internen Handel, sondern stellen dem operativen Geschäftsbetrieb von BAYER die notwendigen Namensrechte und Lizenzen zur Verfügung.“ Auf jeden Fall kommt bei diesem kapitalistischen Surrealismus auf der Einnahme- und Ausgabenseite ziemlich viel heraus, was sich positiv auf die Konzern-Bilanz auswirkt. „Vom konzern-internen Lizenz-Volumen in Höhe von 6,5 Milliarden Euro werden die Lizenz-Einnahmen in Deutschland in Höhe von vier Milliarden Euro und in den USA von 2,4 Milliarden Euro realisiert und versteuert. Korrespondierend sind die Lizenz-Aufwendungen in der Regel steuerlich abziehbar“, so der Manager. Einer der Marktplätze für diese Geschäfte liegt sinnfälligerweise in der Steuer-Oase Zypern. Die CBG erbat nun Informationen darüber, was die betreffende, über ein Eigenkapital von nicht weniger als zwölf Milliarden Euro verfügende Gesellschaft dort im Einzelnen so treibt. Und der Finanzchef kam dem in Teilen auch nach: „Auf Zypern unterhält BAYER Marketing-Dienstleistungen und Finanzierungsfunktionen. Im Jahr 2021 waren in Zypern acht Mitarbeiter bei BAYER beschäftigt.“
Zum Schluss eine Klatsche
Der Aufsichtsrat zeigte sich mit der Arbeit Wolfgang Nickls und seiner VorstandskollegInnen hochzufrieden und entsprechend erkenntlich. Allein dem Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann bewilligte er ein Salär von 8,2 Millionen Euro inklusive Pensionszusagen. Da bestand für die Coordination Klärungsbedarf. „Es wurde danach gefragt, ob es angemessen ist, dass das Gehalt des Vorstandsvorsitzenden das 95-Fache des durchschnittlichen Jahres-Lohns eines Tarif-Beschäftigten bei BAYER beträgt und wir dies als sozialverträglich erachten“, hob der Aufsichtsratsvorsitzende Norbert Winkeljohann an und verlor sich dann in längeren Ausführungen, an deren Ende er den Vorschlag des Personalausschusses als „absolut angemessen“ bezeichnete. Auch darüber, die enorme Einkommensspreizung in einem ersten Schritt auf den Faktor 20 zurückzuführen, ließ er nicht mit sich reden: „Darin sehen wir aus verschiedenen Gründen keinen Mehrwert.“
Dafür erteilten die AktionärInnen BAYER die Quittung. Mit einer deutlichen Mehrheit von fast 76 Prozent lehnten sie die Gehaltsvorstellungen ab. Sie hatten dafür allerdings andere Gründe als die CBG. Ihnen war es vor allem darum zu tun, Baumann & Co. den infolge des MONSANTO-Deals und der Glyphosat-Prozesse gefallenen Aktienkurs in Rechnung zu stellen. Aber auch zu den anderen Tagesordnungspunkten fuhr der Leverkusener Multi nicht mehr die Traumergebnisse der Prä-MONSANTO-Zeiten ein. So votierten etwa rund 18 Prozent des Aktionariats gegen die Entlastung der Vorstandsriege.
„Klatsche für den BAYER-Vorstand“, resümierte das Manager Magazin. Und die Börsen-Zeitung befand: „Es war die Rache des Kleinaktionärs, die BAYER am Freitag in der dritten virtuellen Hauptversammlung zu spüren bekam. 665 Fragen hatten die Aktionäre schriftlich eingereicht, davon 400 wenige Minuten vor Ablauf der Frist. Zum Vergleich: In der ersten virtuellen Veranstaltung 2020 waren es 245 Fragen. Mehr als acht Stunden nahm sich die Verwaltung für die Beantwortung Zeit, spielte Videobotschaften ein und ließ überdies Nachfragen zu. Und dennoch ist es BAYER auch vier Jahre nach der folgenschweren Übernahme von MONSANTO nicht gelungen, das Vertrauen der Anteilseigner zurückzugewinnen.“
Das war es dann aber auch mit der schlechten Presse. Ansonsten hielt sich die Aufregung über die Ablehnung der ManagerInnen-Entlohnung skandalöserweise in Grenzen. Und der Konzern sah sich weder in diesem Punkt veranlasst, Buße zu tun, noch bei den anderen 256 von Coordination gegen BAYER-Gefahren in Frage-Form gekleideten Anklage-Punkten. Es bleibt also noch viel zu tun. ⎜
Abstimmungsergebnisse (je Aktie eine Stimme)
Der BAYER-Konzern hat ca. 627 Tsd. AktionärInnen. Sie halten etwa 983 Mio. Aktien mit einem Kapitalwert von 2,6 Mrd. Euro (2,56 Euro je Aktie).
Die 10 größten institutionellen Anleger, darunter BLACKROCK, halten zusammen 25 Prozent aller Aktien.
Auf der HV waren etwa 2.000 Aktionär-Innen vertreten.
Abstimmungen auf Hauptversammlungen der Konzerne werden bestimmt von dem Block der ca. 1 Prozent GroßaktionärInnen (Ultrareiche, Investmentfonds, Banken etc.). Sie besitzen bis zu 90 und mehr Prozent aller anwesenden Aktien.
Die vielen hunderttausend KleinaktionärInnen bei BAYER besitzen zusammen lediglich fünf bis zehn Prozent aller Aktien. Entsprechend beachtlich sind die Abstimmungsergebnisse und NEIN-Stimmen.
Die Kritischen AktionärInnen der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) stimmen bei allen Tagesordnungspunkten mit NEIN und fordern die anderen AktionärInnen auf, dies ebenfalls zu tun. Der Erfolg dieser Anträge wird deutlich an den Gegenstimmen zu den Anträgen des Vorstands. Die Nein-Stimmen und Enthaltungen bei ca. 600 Mio. anwesenden Aktien wie folgt:
Gewinnverwendung
Die CBG hat vorgeschlagen, die Gewinnausschüttung auf NULL Euro zu senken. Da das gesetzlich nicht möglich ist, hat sie empfohlen, nur zehn Cent auszuschütten und die Gewinne stattdessen für BAYER-Geschädigte, Wiederherstellung von Umweltschäden, Wiedergutmachung für Verbrechen und Mord in der Nazi-Zeit und sozial gerechte Löhne zu verwenden. Da zunächst der Gewinnvorschlag des Vorstands beraten wurde, forderte die CBG alle AktionärInnen auf, mit NEIN zu stimmen.
Nein-Stimmen 4,6 Mio. 0,8 %
Enthaltungen 11,2 Mio. 1,9 %
Summe 15,8 Mio. 2,7 %
Entlastung Vorstand
Die CBG hat vorgeschlagen, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten, weil sie verantwortlich sind für Verbrechen an Mensch und Umwelt, für Profitgier und Ausbeutung. Da zunächst der Vorschlag des Vorstands auf Entlastung beraten wurde, forderte die CBG alle AktionärInnen auf, mit NEIN zu stimmen.
Nein-Stimmen 102,4 Mio. 17,9 %
Enthaltungen 21,1 Mio. 3,7 %
Summe 123,5 Mio. 21,6 %
Entlastung Aufsichtsrat
Die CBG hat vorgeschlagen, die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht zu entlasten, weil sie verantwortlich sind für Verbrechen an Mensch und Umwelt, Profitgier und Ausbeutung. Da zunächst der Vorschlag des Vorstands auf Entlastung beraten wurde, forderte die CBG alle AktionärInnen auf, mit NEIN zu stimmen.
Nein-Stimmen 95,8 Mio. 16,8 %
Enthaltungen 21,2 Mio. 3,7 %
Summe 116,8 Mio. 20,5 %
Bei den Einzelabstimmungen für die KandidatInnen zum Aufsichtsrat gab es bis zu 26 % NEIN-Stimmen.
Die meisten Gegenstimmen kassierte BAYER bei seinem Vorschlag zur maßlosen Vergütung der Vorstände mit ca. 450 Mio. bzw. 75,9 % NEIN-Stimmen., Die sechs Vorstandsmitglieder kassierten knapp 30 Mio. Euro, wovon der Vorsitzende alleine 8,2 Mio. Euro erhielt.
Frisierte Ergebnisse bei den Abstimmungen
Wenn bei BAYER abgestimmt wird, dann nach BAYER-eigenen Regeln. Ergeben in üblichen demokratischen Abstimmungen die Nein-Stimmen, die Ja-Stimmen und die Enthaltungen eine Summe von 100 Prozent aller abgegebenen und gültigen Stimmen, so werden bei BAYER nur die Ja- und die Nein-Stimmen gezählt, die Enthaltungen und andere ungültige Stimmen fallen komplett unter den Tisch.
Bis zum Jahr 2020 wurden von BAYER trotz aller Proteste sogar die Enthaltungen der Öffentlichkeit komplett vorenthalten. Erst zur Hauptversammlung 2020 konnte durch den Druck der KritikerInnen durchgesetzt werden, dass Enthaltungen in den Abstimmungsergebnissen offengelegt werden. Die BAYER-spezielle 100-Prozent-Rechnung wurde aber dennoch nicht geändert. Die Enthaltungen werden zwar in absoluten Zahlen ausgewiesen, fallen bei den Prozentuierungen aber weiterhin unter den Tisch. In altgewohnter Manier werden nur die Ja- und die Nein-Stimmen in die Prozent-Rechnung einbezogen.
So frisierte der Konzern die Abstimmungsergebnisse auch 2022 wieder zu seinen Gunsten. Wobei dann noch zu berücksichtigen ist, dass immerhin fast 40 Prozent der Aktien bei den Abstimmungen gefehlt haben. Tatsächlich entlastet haben also immer nur ca. 55 Prozent aller Aktien.
HV-Echo
BAYER-Hauptversammlungen sind häufig ein Spektakel, weil sich dort alle möglichen Interessensgruppen einfinden, auch in der digital abgehaltenen Variante werden Videos eingespielt von Aktivisten jeglicher Couleur, die Vorwürfe wie Umweltgefahren, Bienenschutz oder Pflanzenschutzmittel-Exporte vortragen.
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Die AbL, das GEN-ETHISCHE NETZWERK (GeN) und die INTERESSENGEMEINSCHAFT SAATGUT (IG) hatten im Vorfeld der Hauptversammlung Kritik an dem Konzern geübt und diesen aufgefordert, sich für eine strenge Regulierung der neuen Gentechnik-Verfahren und eine umfassende Risikoprüfung einzusetzen. Beklagt wird, dass eine freie Nutzung der neuen Gentechniken schon heute – zehn Jahre nach Entdeckung beispielsweise von CRISPR/Cas – kaum noch möglich sei. Zudem erschwerten oder verhinderten die vielen Patent-Anmeldungen auf neue Gentechnik-Pflanzen, auch von BAYER, die Nutzung genetischer Ressourcen für andere Züchter. Der Konzern sieht sich indes auf Kurs. „Wir haben viel erreicht, und es gibt viele gute Nachrichten unserer operativen Entwicklung, unserer Innovationskraft, unserer Nachhaltigkeit. BAYER ist auf dem richtigen Weg.“
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Klimaaktivisten haben anlässlich der Jahreshauptversammlung vor der BAYER-Zentrale demonstriert und ein Verbot von Glyphosat gefordert, das noch bis Jahresende in der EU zugelassen ist (...) Kritisiert wurde u. a. auch, das die Hauptversammlung virtuell stattfand.
Aktuelle Stunde, WDR
Mensch und Umwelt vor Profit: BAYER-Vorstand abgestraft.
DACHVERBAND DER KRITISCHEN AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE
Vergütungsbericht fällt durch: Klatsche für den BAYER-Vorstand
Manager Magazin
Die Umwelt- und Gesundheitsschäden, die die BAYER AG mit ihren Produkten verursacht, waren auch Thema zahlreicher Proteste zivilgesellschaftlicher Gruppen. Sie wurden sowohl vor der Konzern-Zentrale als auch online vorgetragen und in mehreren Stellungnahmen in die Hauptversammlung eingebracht (...) Die Redner*innen „werfen dem Konzern vor, eine Rendite-Jagd zu Lasten von Mensch, Tier und Umwelt zu betreiben und fordern deshalb gemeinsam die Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat“, bilanzierte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN.
Infodienst Gentechnik
Niederlage für BAYER: Aktionäre stimmen gegen Vorstands-Bezahlung.\pardWirtschaftswoche
Ein Bild, das Eindruck macht: Klimaaktivistinnen und -aktivisten von EXTINCTION REBELLION protestieren am Morgen lautlos und pantomimisch vor der BAYER-Zentrale in Leverkusen.
WDR
Beim Leverkusener Konzern BAYER steht am Freitag um 10 Uhr die Hauptversammlung an – und die wird auch in der Stadt zu sehen sein, und zwar in Form von Protesten.
Radio Leverkusen
„Es war die Rache des Kleinaktionärs, die BAYER am Freitag in der dritten virtuellen Hauptversammlung zu spüren bekam. 665 Fragen hatten die Aktionäre schriftlich eingereicht, davon 400 wenige Minuten vor Ablauf der Frist.
Börsen-Zeitung
Der Fall „Glyphosat“ kommt nicht vor den Supreme Court
Am 21. Juni 2022 hat es der Oberste Gerichtshof der USA abgelehnt, sich mit der Causa „Glyphosat“ zu befassen. Damit ist auch der BAYERs Plan B gescheitert, die Kosten für Zahlungen an Geschädigte des Herbizids möglichst gering zu halten.
Von Jan Pehrke
„Die Freude der Aktionäre über gute Quartalszahlen sollte nur wenige Stunden anhalten“, schrieb die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 12. Mai 2022. Unmittelbar nach der Veröffentlichung von BAYERs Bilanz für die ersten drei Monate des Jahres gab es nämlich mal wieder schlechte Glyphosat-Nachrichten, die sofort börsen-wirksam wurden. Die US-Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar dämpfte die Hoffnungen des Leverkusener Multis, mit einem Entschädigungsverfahren bis vor den Obersten Gerichtshof des Landes zu kommen und dort ein Grundsatz-Urteil zu Gunsten seiner Tochterfirma MONSANTO zu erwirken. Vom Supreme Court um Amtshilfe gebeten, riet sie davon ab, den Antrag des Leverkusener Multis anzunehmen und sich mit der Causa zu befassen. Und die RichterInnen hielten sich daran. Am 21. Juni erklärten sie, den Fall „Edwin Hardeman v. MONSANTO“ nicht zur Entscheidung annehmen zu wollen.
Plan B scheitert
Der Supreme Court war der Plan B des Unternehmens, nachdem es im Mai 2021 die Vergleichsverhandlungen mit den AnwältInnen der rund 138.000 KlägerInnen gegen seine Tochter-Gesellschaft MONSANTO hatte platzen lassen. Der zuständige Richter Vince Chhabria lehnte damals den Konzern-Vorschlag zur Güte ab – als „eindeutig unangemessen“ bezeichnete er den „settlement plan“. „Leider lässt sein jüngster Beschluss keinen anderen Schluss zu, als dass das Gericht den Lösungsmechanismus nicht ohne weitere erhebliche Änderungen genehmigen wird. Diese Änderungen sind nicht im Interesse von BAYER“, befand der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann. Einen neuen Anlauf mochte er deshalb nicht mehr nehmen. Damit endeten die Gespräche nach fast zweijähriger Dauer im Nichts.
Auf das Missfallen des für den nördlichen Distrikt Kaliforniens zuständigen Bundesrichters stießen vor allem die Vorstellungen des Global Players zum Umgang mit den Ansprüchen zukünftiger Glyphosat-Geschädigter, versuchte die Aktien-Gesellschaft sich hier doch an einer Quadratur des Kreises. Sie wollte das von der Krebs-Agentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Mittel unbeschränkt weiter vermarkten, weitere Klagen aber so gut es geht verhindern.
Mit Chhabria war das nicht zu machen, darum setzte der Leverkusener Multi nun auf den Obersten Gerichtshof der USA. Im August 2021 stellte er beim Supreme Court den Antrag, den RichterInnen-Spruch des Ninth Circuit in dem Verfahren „Edwin Hardeman v. MONSANTO“ zu überprüfen und demonstrierte Zuversicht. Der Konzern zeigte sich überzeugt, dass es starke Argumente dafür gebe, den Fall anzunehmen und ein Urteil in seinem Sinne zu fällen, „wodurch die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat in den USA weitgehend beendet würden“.
BAYERs Meinung nach fällt die Causa in die Zuständigkeit dieses Gerichts, weil es sich bei Pestizid-Fragen um Bundesangelegenheiten handelt, welche die staatliche Umweltbehörde auf der gesetzlichen Basis des „Federal Insecticide, Fungicide and Rodenticide Acts“ (FIFRA) klärt. Und da die „Environment Protection Agency“ (EPA) Glyphosat für unbedenklich hält, hätte der Ninth Circuit ihm nicht vorwerfen dürfen, nicht ausreichend auf die Risiken und Nebenwirkungen des Mittels aufmerksam gemacht zu haben, so der Konzern in seiner Petition an den Obersten Gerichtshof. Dass die RichterInnen dies nicht aus freien Stücken taten, sondern unter Berufung auf ein Gesetz des Staates Kalifornien, das Glyphosat-Hersteller zu Krebs-Warnungen verpflichtet, spielt für den Agro-Riesen dabei keine Rolle, denn Bundesrecht habe Vorrang vor Landesrecht.
Überdies musste Kalifornien die Anordnung nach einer Intervention aus Washington wieder zurückziehen, betonte Leverkusener Multi in der Eingabe und berief sich überdies noch ganz konkret auf die EPA als Entlastungszeugin in der Causa „Hardeman“. Von Trump auf Linie gebracht, hatte die Agency nämlich in Tateinheit mit dem Justizministerium das in den USA bestehende „Amicus Curiae“-Recht genutzt, um in das Berufungsverfahren einzugreifen und auf Freispruch zu plädieren. „Der Kläger ist im Unrecht“, erklärten die staatlichen Stellen ummissverständlich.
Darüber hinaus hat der Ninth Circuit nach Ansicht der Aktien-Gesellschaft ExpertInnen zugelassen, die dieses Etikett nicht verdienen, was „zu unfundierten Aussagen geführt hat“.
„Die Fehler des Ninth Circuit bedeuten, dass ein Unternehmen für die Vermarktung eines Produkts ohne Krebs-Warnung hart bestraft werden kann, obwohl es nahezu universellen wissenschaftlichen und regulatorischen Konsens darüber gibt, dass das Produkt nicht krebserregend ist und die verantwortliche Bundesbehörde eine solche Warnung sogar verboten hat“, so das Resümee des Leverkusener Multis.
Die Abfuhr
Der Supreme Court wollte über das BAYER-Begehr nicht allein entscheiden und bat die US-Regierung im Dezember 2021 um Amtshilfe. Diese erfolgte dann im Mai 2022 durch die Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar und sorgte beim Global Player für Ernüchterung. Nach Ansicht des „Solicitor Generals“ erlaubt das Pestizid-Recht den einzelnen Bundesstaaten, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese dem FIFRA nicht explizit widersprechen. Kalifornien hat das mit Verweis auf die WHO getan und sich dabei auf ein Landesgesetz von 1986 berufen, das zu Warnungen verpflichtet, wenn eine öffentliche Körperschaft eine Substanz als krebserregend einstuft. Prelogar beurteilte dieses Vorgehen als korrekt, eine absolute Kongruenz verlange der Gesetzgeber nicht, daher dürften die Bundesstaaten auch dann Warnhinweise anordnen, wenn die EPA solche nicht für nötig halte. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird“, hielt die Juristin fest. Sie verwies zudem auf von der EPA positiv beschiedene Anträge von Glyphosat-Herstellern, die beabsichtigten, von sich aus vor Krebs zu warnen, um Haftungsansprüchen zu entgehen. Und damit nicht genug, distanzierte sie sich von den Positionen des „Amicus Curiae“-Schreibens. „Im Angesicht der Entscheidung des Berufungsgerichts und des Regierungswechsels haben die Vereinigten Staaten ihre dort dargelegten Argumente überprüft“, erklärte Prelogar.
Tatsächlich hat die Biden-Administration sogar die ganze EPA-Politik der Ära Trump auf den Prüfstand gestellt und Besserung gelobt. Anweisungen an die WissenschaftlerInnen, sich bei ihren Pestizid-Analysen ausschließlich auf Daten der Hersteller zu stützen, und Korrekturen ihrer Expertisen durch die AbteilungsleiterInnen sollten der Vergangenheit angehören. „Heute unterschreibe ich ein präsidiales Memorandum, das klarstellt, dass wir unsere Weltklasse-Wissenschaftler vor politischer Einmischung schützen und sicherstellen werden, dass sie frei denken, forschen und sprechen können“, sagte er Ende Januar 2021.
Inzwischen sind diese Verfehlungen auch amtlich. Am 17. Juni erklärte ein US-Gericht die verläufige Glyphosat-Zulassung der „Environment Protection Agency“ (EPA) aus dem Jahr 2020 teilweise für ungültig. „Die Fehler der EPA bei der Bewertung des Risikos für die menschliche Gesundheit sind schwerwiegend“, heißt es in dem Urteil des „9th U.S. Circuit Court of Appeals“. Den RichterInnen zufolge hatte die Behörde bei dem Genehmigungsverfahren gegen ihre eigenen Richtlinien zum Umgang mit Studien und zur Einschätzung von Krebsgefahren verstoßen und sich zudem über Bedenken des eigenen wissenschaftlichen Beirats hinweggesetzt.
Zum zweiten Verfahrensfehler, den die Aktien-Gesellschaft dem Ninth Circuit anlastete, hatte Elizabeth Prelogar ebenfalls eine klare Meinung. Ihrer Auffassung nach stellte die Auswahl der Sachverständigen keine Pflichtverletzung dar. Sie stehe „nicht im Widerspruch zu den Standards, die von anderen Gerichten bei der Prüfung der Zulässigkeit von ExpertInnen-Aussagen angewandt werden“, so Prelogar.
Die Reaktionen
Die Anwältin Erwin Hardemans freute sich über die Stellungnahme des Solicitor Generals. „Es ist ein sehr guter Tag für Krebsopfer, die versuchen, Täter wie MONSANTO zur Rechenschaft zu ziehen“, sagte sie. Der Leverkusener Multi hingegen ließ sich seine Enttäuschung nicht anmerken. „Wir sind weiterhin überzeugt, dass es gute rechtliche Argument für den Supreme Court gibt, den Fall Hardeman zu überprüfen und das Urteil zu korrigieren. Die Umweltschutzbehörde EPA hat mehrfach festgestellt, dass glyphosat-basierte Pestizide sicher genutzt werden können und nicht krebserregend sind“, erklärte der Konzern.
In der am 23. Mai veröffentlichten Stellungnahme zu der Entscheidung wiederholte er diese Argumente, packte aber noch etwas drauf. Das Unternehmen versuchte sich als Krisen-Profiteur und nutzte die Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die globale Lebensmittel-Versorgung, um Glyphosat angesichts der neuen Herausforderungen für die „Ernährungssicherheit“ als systemrelevant auszugeben und den Supreme Court moralischem Druck auszusetzen.
Damit nicht genug, brachte der Global Player die Agro-Branche dazu, sich für ihn zu verwenden und in der Sache einen Brief an US-Präsident Joe Biden aufzusetzen. Unter anderem gewann er zahlreiche FarmerInnen-Organisationen der Bundesstaaten, ZüchterInnen-Vereinigungen und die Lobby-Einrichtung „CropLife America“ für sein Ansinnen. „Wir schreiben, um unsere große Besorgnis über eine kürzlich erfolgte Änderung der langjährigen Politik in Bezug auf die Regulierung und Kennzeichnung von Pestizid-Produkten auszudrücken, auf die sich Landwirte und andere Benutzer verlassen“, mit diesen Worten leiteten die insgesamt 54 Verbände ihren Appell ein. Vehement kritisieren die Unterzeichner die Rechtsposition, die Kalifornien und anderen Bundesstaaten Pestizid-Kennzeichnungen nach Landesrecht erlaubt. Und auch sie verweisen auf die aktuelle Weltlage, um die Dringlichkeit ihres Anliegens zu unterstreichen, Glyphosat zu amnestieren. „In einer entscheidenen Zeit, in der amerikanische Landwirte bestrebt sind, eine Welt zu ernähren, die von Nahrungsmittelknappheit und -unsicherheit bedroht ist, wie wir sie seit Jahrzehnten nicht mehr erlebt haben, birgt diese Kehrtwende in der Politik die große Gefahr, dass die Fähigkeit der amerikanischen Agrar-Produzenten, zur Deckung der weltweiten Nahrungsmittel-Bedarfs beizutragen, untergraben wird“, führen „CropLife Amerika“ & Co. aus. Mit der Aufforderung an die Biden-Administration, den Schriftsatz der Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar zurückzuziehen, endet ihre Suada. Aber es nützte alles nichts. Der Supreme Court schloss sich zum Leidwesen BAYERs der Argumentation Prelogars an. „Die Entscheidung untergräbt die Verlässlichkeit von Regulierungsentscheidungen für Unternehmen, weil sie zulässt, dass jeder einzelne Bundesstaat der USA unterschiedliche Gebrauchsanweisungen verlangen kann. Das widerspricht klar dem Anspruch an Einheitlichkeit, den der US-Kongress in Gesetzes-Grundlagen formuliert (...) hat“, klagt der Leverkusener Multi.
Jetzt greift für ihn der Plan C. Er hatte nämlich schon Vorsorge für den Fall getroffen, dass Glyphosat der Weg zum Obersten Gerichtshof verschlossen bleibt. Der Konzern stellt ein „professionell aufgesetztes Programm zum Umgang mit künftigen Ansprüchen“ in Aussicht, das „vordefinierte Kompensationen“ enthält und sich dabei an den schon geschlossenen Vergleichen als Richtwert orientiert. Rücklagen von 4,5 Milliarden Dollar hat er dafür gebildet.
Zu den weiteren Schritten, „um die Rechtsstreitigkeiten zu beenden und sicherzustellen, dass es künftig nur noch wenige Glyphosat-Klagen gibt, die zudem geringe Erfolgsaussichten haben“ zählt der Verkaufsstopp des Herbizids für Privatkunden ab 2023. Dieser Gruppe entstammten nämlich die meisten Geschädigten, die gegen BAYER vor Gericht zogen. Darüber hinaus will das Unternehmen von sich aus das Thema „Kennzeichnung“ angehen und mit der EPA diskutieren, wie es auf den Glyphosat-Etiketten zu „einer noch besseren Information über den Stand der Wissenschaft“ kommen kann.
Diese Maßnahmen scheinen jedoch allesamt nicht dafür geeignet zu sein, die Akte Glyphosat endlich zu schließen. Sechs Jahre nach der ersten Klage und vier Jahre nach dem ersten Urteil, das dann schon BAYER als Rechtsnachfolger MONSANTOs traf, ist sie immer noch sperrangelweit offen. Darum forderte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) ein schnelles Handeln ein. „Jetzt muss BAYER endlich die mehr als 30.000 Glyphosat-Betroffenen angemessen entschädigen, die bislang kein Geld vom Konzern erhalten haben, bevor noch mehr von ihnen sterben. Und das Unternehmen darf nicht länger darauf spekulieren, sich durch irgendwelche juristischen Winkelzüge anders vor zukünftigen Klagen wappnen zu können als durch einen Verkaufsstopp von Glyphosat“, hieß es in der Presseerklärung der Coordination. ⎜
Regierungsentwurf zu Online-Hauptversammlungen
Die Bundesregierung will die Online-Hauptversammlungen auf Dauer stellen und bereitet ein entsprechendes Gesetz vor. BAYER und die anderen DAX-Unternehmen erhalten damit die Gelegenheit, auch weiterhin vor den Konzern-KritikerInnen ins Virtuelle fliehen zu können. Aber den Firmen gehen die Pläne nicht weit genug. Nach ihrem Dafürhalten hat der Regierungsentwurf in Sachen „AktionärInnen-Rechte“ noch viel zu viel Ähnlichkeit mit den realen AktionärInnen-Treffen. Darum setzen sie die Politik massiv unter Druck.
Von Jan Pehrke
Schon lange vor Corona hatten die Konzerne mit Online-Hauptversammlungen geliebäugelt, um sich kritische Aktionär-Innen besser vom Leib halten zu können. Die Pandemie gab ihnen dann die passende Gelegenheit dazu, was BAYER als erstes DAX-Unternehmen nutzte. Im letzten Herbst erteilten CDU und SPD den Multis die Erlaubnis, auch im Jahr 2022 wieder ins Internet flüchten zu dürfen. Und die Ampel-Koalition beabsichtigt nun, ihnen diese Option dauerhaft einzuräumen und bereitet eine entsprechende Überarbeitung des Aktiengesetzes vor. Im Februar 2022 stellte sie den Referent-Innen-Entwurf vor; zwei Monate später folgte der Regierungsentwurf. „In dem nun überarbeiteten Entwurf haben wir die Aktionärsrechte noch einmal deutlich gestärkt“, hob Justizminister Marco Buschmann (FDP) hervor und zeigte sich erfreut, „einen weiteren Schritt zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts beschlossen zu haben“. Demokratie-Defizite sollte die Digitalisierung nicht produzieren, das wäre dem ErfinderInnen-Stolz abträglich. Dementsprechend verschreibt sich das Gesetz dem „Grundsatz, dass sämtliche Rechte, die in der Präsenzversammlung nach § 118 Absatz 1 Satz 1 AktG wahrgenommen werden können, auch jeweils eine äquivalente elektronische Variante besitzen müssen.“
Virtuell≠reel
An die Konzern-Kritik haben Buschmann & Co. dabei allerdings nicht gedacht. Diese leidet beim Umstieg vom Realen ins Virtuelle nach wie vor immens. Sie ist auf Präsenz angewiesen, auf Proteste vor Ort und darauf, das Management direkt mit ihren Anliegen zu konfrontieren. Es macht eben einen fundamentalen Unterschied, ob etwa eine Medikamenten-Geschädigte vor das Mikrofon tritt, ihre Leidensgeschichte erzählt und am Schluss fragt, wann BAYER die betreffene Arznei endlich vom Markt zu nehmen gedenkt, oder ob der Versammlungsleiter dies – wie 2020 geschehen – auf ein läppisches Informationsbedürfnis herunterbricht und erklärt: „Eine Aktionärin fragte nach dem Produkt DUOGYNON.“ Auch geht die Wirkung auf die AktionärInnen im Saal verloren, die sich in der Vergangenheit immer wieder von den Reden beeindruckt gezeigt und dies nicht zuletzt dadurch dokumentiert hatten, der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) am Ende des Tages ihre Stimmrechte zu übertragen.
Dafür kann es keine äquivalente elektronische Variante geben. Einige Verbesserungen weist der jetzt vorliegende Regierungsentwurf jedoch auf. So bietet er die Möglichkeit, in die Hauptversammlung Live-Reden (inklusive Fragen) zuzuschalten. Überdies lässt das Paragrafen-Werk nicht nur Nachfragen, sondern auch Fragen zu neuen Sachverhalten zu. Sogar „‚Über-Kreuz-Fragen’ zu den Fragen anderer Aktionäre und den dazu gegebenen Antworten“ sieht es vor.
Im Kleingedruckten folgen allerdings viele Einschränkungen. So haben die VersammlungsleiterInnen das Recht, die Anzahl der Fragen oder Nachfragen zu limitieren. BAYERs Aufsichtsratschef Norbert Winkeljohann hat davon in diesem Jahr schon Gebrauch gemacht. Just als es an die Beantwortung der CBG-Fragen ging, schloss er mit Verweis auf die fortgeschrittene Zeit Nachfragen aus. Und bei einem Rahmen von vier bis sechs Stunden, den das Gesetz unter Berufung auf eine Empfehlung des „Corporate Governance Kodex“ für eine Hauptversammlung veranschlagt – die Treffen des Leverkusener Multis zogen sich in der Vergangenheit dank der vielen von der Coordination aufgebotenen RednerInnen stets deutlich länger hin – können Winkeljohann & Co. hier nach Belieben zuschlagen. Auch bei den Fragen, die sich erst im Verlauf der Versammlung ergeben, obliegt ihnen die Entscheidungsgewalt über deren Zulässigkeit. Das Kriterium dafür bleibt reichlich vage. Der Entwurf verlangt lediglich, „einen objektiven Maßstab zugrunde zu legen“.
Zudem befördert das Gesetzesvorhaben die sich bereits seit Längerem abzeichnende Tendenz, immer mehr Bestandteile der Hauptversammlung ins Vorfeld zu verlagern. Dies nimmt ihr viel von ihrer Bedeutung und erschwert es der Konzern-Kritik, zu einem konkreten Datum hin Aufmerksamkeit für ihre Inhalte zu generieren. „Die Versammlung ist oft nicht mehr der zentrale Termin, an dem den Aktionären Informationen übermittelt werden. Aktionäre erhalten Informationen auch dann, wenn diese aufgrund des Kapitalmarktrechts erfolgen oder darüber hinaus unabhängig vom Versammlungstermin zur Verfügung gestellt werden. Hier können auch die sogenannten ‚Investorengespräche’ eine Rolle spielen“, heißt es dazu im allgemeinen Teil des Gesetzes. Die Politik denkt hierbei also hauptsächlich an BLACKROCK & Co. und nicht an das Auskunftsrecht von KleinaktionärInnen und Konzern-KritikerInnen. Sie betont zwar immer noch die Funktion der Hauptversammlung als „wichtigstes Beschlussorgan der Gesellschaft“, will jetzt aber sogar die Fragen und Antworten ausgliedern: „Die Gesellschaft hat ordnungsgemäß eingereichte Fragen vor der Versammlung allen AktionärInnen zugänglich zu machen und bis spätestens einen Tag vor der Versammlung zu beantworten.“
Kritik von BAYER & Co.
Dass die Ampel-Koalition die ReferentInnen-Version überarbeitet und die Aktionärsrechte noch einmal deutlich gestärkt“ hat, wie Justizminister Marco Buschmann betonte, passt den Unternehmen gar nicht. So sagte BAYER-Chef Werner Baumann auf der letzten Hauptversammlung auf eine entsprechende Frage hin: „Mit dem Referenten-Entwurf haben wir uns beschäftigt und diesen grundsätzlich positiv gesehen. Der erst vor zwei Tagen beschlossene Regierungsentwurf ändert den Referenten-Entwurf allerdings grundlegend und erfordert eine Neubewertung, die kritisch ausfällt.“
Darum bauen die Konzerne einen massiven politischen Druck auf und verlangen Veränderungen. „Uneingeschränkte Wahrung der Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung (...) darf nicht die unbesehene Übernahme und identische Ausgestaltung der Rechte, sondern muss Gleichwertigkeit (Hervorhebung im Original) der Art und Weise der Ausübung der Aktionsrechte bedeuten“, heißt es etwa in einer gemeinsamen Stellungnahme vom „Bundesverband der deutschen Industrie“ (BDI), dem „Verband der chemischen Industrie“ (VCI), dem Deutschen Aktieninstitut und anderer Verbände. „Wichtige Filter-Funktionen aus dem Referenten-Entwurf zur angemessenen Kanalisierung von Fragen und Wort-Beiträgen“ würden jetzt fehlen, bemängeln die Unternehmen.
Ihrer Meinung nach bedarf es jedoch „klarer gesetzlicher Ermessensspielräume“, um aussieben zu können. Ein Schelm, der Böses dabei denkt und als Motiv den Bedarf nach einer Handhabe zum Schutz vor peinigenden kritischen Fragen vermutet. Dabei geht es BAYER & Co. nach eigener Auskunft doch nur um die Vermeidung von Anfechtungsklagen, wenn zufällig mal das eine oder andere Auskunftsbegehr unter den Tisch fallen sollte. Und selbstverständlich auch nur aus juristischen Gründen wenden sich die Konzerne dagegen, dass ihre Antworten auf die Fragen der AktionärInnen schwarz auf weiß zu lesen sind. „Das geschriebene Wort ist leichter zitierbar und hat größere Verbindlichkeit, was zu erhöhten Haftungsrisiken führen könnte“, so der BDI.
Wahre Horror-Szenarien malen die Firmen zur Unterstützung ihrer Forderungen aus. „Nach dem Regierungsentwurf konzipierte Hauptversammlungen können via Fragebots, Algorithmen oder Hilfspersonen mit Fragen überflutet werden. Vor allem börsennotierte Unternehmen mit zahlreichen Aktionären stehen damit vor nicht zu bewältigenden technischen und rechtlichen Herausforderungen“, warnen sie. Die nun erlaubten Fragen zu neuen Sachverhalten bereiten ihnen ebenfalls – selbstverständlich nur juristische – Pro-bleme. Den Verbänden zufolge „wird es für den Fragesteller ein Leichtes sein, in der Hauptversammlung oder auch später im Beschlussmängel-Streit beispielsweise zu behaupten, ein entscheidender Zusammenhang oder eine wichtige Information sei erstmals kurz vor der Hauptversammlung in der Presse zu lesen gewesen“. Auch die Möglichkeit, in den Versammlungen selbst noch Anträge zu stellen, weist in ihren Augen „erhebliches Missbrauchspotenzial“ auf. Weil die großen Investmentgesellschaften ihre Stimme zumeist schon vorher abgeben und die StimmrechtsvertreterInnen nur auf Weisung handeln, führt eine solche Regelung laut BAYER & Co. dazu, „dass über unangekündigte Anträge auf Basis von nur wenigen Stimmen entschieden wird und Zufallsmehrheiten entstehen“.
Schon jetzt fände eine echte Debatte sämtlicher AktionärInnen mit der Geschäftsleitung nicht statt, geben sie zu bedenken, da nur ein Bruchteil der -Akti-en-HalterInnen von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen würde. „Stattdessen stellten Aktionäre meist mehrere hundert Fragen, welche den Ablauf, die Dauer und den Inhalt der virtuellen Versammlungen maßgeblich prägten. Durch die im Regierungsentwurf vorgeschlagene Regelung ist künftig mit einer weiteren Zunahme des Frage-Aufkommens zu rechnen“, prognostizieren die Multis.
„An der Praxis vorbei – Überarbeitung dringend erforderlich“ – so das abschließende Urteil der Unternehmen zu dem Gesetzesvorhaben. Und sie tun alles in ihrer Macht Stehende, um die PolitikerInnen nachsitzen zu lassen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wird allerdings versuchen, BAYER & Co. mit Kräften daran zu hindern. ⎜
Die BAYER-Hauptversammlung 2022
Auch in diesem Jahr gelang es der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wieder durch vielfältige Aktionsformen, dem BAYER-Konzern auf seiner Hauptversammlung sowohl virtuell als auch real Paroli zu bieten.
Von Marius Stelzmann
Die Proteste zur diesjährigen Hauptversammlung des BAYER-Konzerns standen ganz im Zeichen der möglichen Verlängerung der EU-weiten Zulassung von Glyphosat. Dementsprechend konzentrierten wir uns mit unseren Protesten dieses Jahr besonders auf Glyphosat.
Der Leverkusener Multi legte PR-technisch bereits schonungslos vor, um die Zulassungsverlängerung durchzudrücken. Dabei nutzte er zur Begründung unter anderem den furchtbaren Krieg in der Ukraine und die damit einhergehenden fehlenden Getreidelieferungen, die wegen des Krieges eben nicht mehr produziert und ausgeliefert werden können. Die dadurch drohende Versorgungskrise wird mit großer Wahrscheinlichkeit im globalen Süden zu Hungersnöten führen. Sie könne nur mittels einer „nachhaltigen Intensivierung“ der Landwirtschaft bewältigt werden, so BAYER-Chef Werner Baumann im Interview mit der Neuen Züricher Zeitung. Was dies bedeutet, ist klar: Beibehaltung der jetzigen BAYER-MONSANTO-Landwirtschaft, die mit genmanipulierten Pflanzen und Ackergiften wie Glyphosat die Böden maximal auslaugt und zerstört und so die Ernährungssicherheit für zukünftige Generationen gefährdet. Teil dieses Planes ist natürlich Glyphosat. Dementsprechend bereiteten wir uns intensiv auf die Hauptversammlung vor, um im Sinne unserer Kampagne „Krebsgefahr. Klimarisiko. Umweltgift. Glyphosat-Stopp jetzt!“ alle gesundheitsschädlichen und umweltzerstörenden Aspekte des Agrargiftes klar in die Öffentlichkeit zu tragen. Denn die Hauptversammlung ist für den PR-Marathon des Unternehmens eine wichtige Wegmarke: Hier muss er seine AktionärInnenschaft weiter auf den für Mensch und Umwelt katastrophalen Kurs einschwören und dies auch der breiten Öffentlichkeit vermitteln.
Die Hauptversammlung ist der Ort, an dem kritische AktionärInnen die andere Seite der BAYER-Konzernpolitik aufzeigen, die Folgen des Produktionsmodells von BAYER ans Licht zerren. BAYER will sich davor wappnen. Der Leverkusener Riese flüchtete sich 2022 bereits zum dritten Mal in Folge in die virtuelle Hauptversammlung. Doch wir wussten schon früh, wie wir diesem Versuch zuvorkommen würden: Mit Aktionen in der virtuellen Welt wie auf der Straße, mit Sichtbarkeit auf der Hauptversammlung selbst und vor den Toren des Konzerns. Dieses Versprechen gaben wir den Betroffenen, unseren BündnispartnerInnenund AktivistInnenund uns selbst. So weit so gut.
Das HV-Bündnis
Wieder einmal ging es an das Schmieden eines gemeinsamen Bündnisses zum Protest auf der BAYER-Hauptversammlung. Denn erfolgreichen Widerstand leistet mensch nicht allein. Deshalb heißen wir ja „Coordination“: Wir führen den weltweiten Widerstand gegen BAYER/MONSANTO zusammen und spitzen ihn auf die Ursache des Unglücks zu: Die Profitverpflichtung, die die einzige Grundlage der Produktion im kapitalistischen Wirtschaftssystem ist.
Im vergangenen Jahr hatte die Coordination den „March against MONSANTO“ in Paris besucht. Viele der KämpferInnen und AktivistInnen, die wir dort kennenlernten, konnten wir dieses Jahr als wertvolle Mitglieder unseres Protestbündnisses gewinnen. So freuten wir uns etwa, in unserem internationalen Online-Liveprotest die Kampagne SECRETS TOXIQUES begrüßen zu dürfen, die sich der Untersuchung der nicht gekennzeichneten Wirkstoffe von Glyphosat und anderen Agrarchemikalien widmet.
Eine weitere wichtige Stimme, die es gelang, dem Chor des Protestes auf den Hauptversammlungen hinzuzufügen, war das COLLECTIF ZÉRO CHLORDECONE ZÉRO POISON, welches 2012 von den BewohnerInnen von Guadeloupe und Martinique gegründet wurde, um eine gemeinsame Front gegen die Vergiftung des martinikanischen Volkes durch Pestizide zu bilden. Dessen Mitgründerin, Gesundheitsfachfrau Sophia Sabine, sprach in unserem internationalen Online-Protest. Ebenfalls aus den Vorbereitungen für den „March against MONSANTO“ im vergangenen Jahr kannten wir das COLLECTIF VIETNAM DIOXINE, welches die Zerstörung Vietnams mit der nicht zuletzt von MONSANTO hergestellten Chemiewaffe Agent Orange thematisiert.
Zudem fiel die Hauptversammlung zeitlich mit der Deutschlandreise der brasilianischen Pestizidkritikerin Professor Larissa Bombardi zusammen, die deutsche PolitikerInnen verschiedener Parteien traf, um auf die Pestizid-Problematik in Brasilien aufmerksam zu machen. Wir organisierten als Bündnis für sie eine Vorabend-Veranstaltung sowie die Möglichkeit, den Konzern direkt in der HV sowie vor seiner Zentrale in Leverkusen mit den Missständen zu konfrontieren.
Dennoch vernachlässigten wir die vielfältigen anderen Probleme, die BAYERs gnadenlose Profitjagd aufwirft, nicht. So konnten wir in unserem Bündnis die folgenden Gruppen und Einzelpersonen versammeln: FORSCHUNGS- UND DOKUMENTATIONSZENTRUM CHILE/LATEINAMERIKA (FDCL), BUND FÜR UMWELT- UND NATURSCHUTZ DEUTSCHLAND E. V. (BUND), GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER (GFBV), FRIDAYS FOR FUTURE, GEN-ETHISCHES NETZWERK, ALLERWELTSHAUS KÖLN, SECRETS TOXIQUES, COLLECTIF ZÉRO CHLORDECONE ZÉRO POISON, COLLECTIF VIETNAM DIOXINE, INITIATIVE RISIKO-PILLE, PHYSICIANS AGAINST PESTICIDES, BUND DER DYOGYNONGESCHÄDIGTEN E. V. (BDD), VEREIN DER EHEMALIGEN HEIMKINDER IN SCHLESWIG-HOLSTEIN, DIE PARTEI, INKOTA-NETZWERK, ATTAC, Professor Larissa Bombardi, Geographin/Universität Sao Paulo, Professor Gilles-Eric Seralini, Biologe/Universität von Caen, Professor Marcos Pedlowski, Anthropologe/Universität Fluminense.
Wie bereits beschrieben, lieferte uns die Reise von Professor Larissa Bombardi die Möglichkeit, die von Glyphosat und anderen Agrargiften in Lateinamerika ausgehenden Risiken und Nebenwirkungen in besonderem Ausmaß zu fokussieren. Ein Bündnis deutscher NGOs, Initiativen und AktivistInnen unterstützte Larissa bei ihrem Anliegen, Öffentlichkeit für die Pestizidvergiftungen in Brasilien zu schaffen. Larissa bezahlte für ihre mutigen Studien, die die Pestizidlobby auch ökonomisch unter Druck setzten, einen hohen Preis. Nach einer ihrer Studien nahm eine namhafte skandinavische Supermarktkette brasilianische Produkte aus dem Sortiment. Danach begann die Pestizidlobby, Larissas wissenschaftliche Arbeiten zu diskreditieren und sie öffentlich anzugreifen. Kurz danach kam es zu anonymen Drohungen und Andeutungen, dass ihr Leben in Gefahr sei. Der Rektor der Universität, die Larissa beschäftigte, bot ihr an, sie auf dem Campus von Securities schützen zu lassen. Aber nach einem Einbruch in ihr Haus traf sie schließlich die Entscheidung, ins Exil zu gehen, da sie Brasilien als zu gefährlich für sich und ihre Kinder erachtete.
Prof. Larissa Bombardi steht wie kaum eine andere Person in Brasilien für das Anprangern der Doppelstandards der kapitalistischen Pestizidproduktion. Diese sichert ihre Profite mit dem Vertrieb von Pestiziden, die zwar in der EU und anderen Ländern des globalen Nordens verboten sind, allerdings in Brasilien und anderen Ländern des globalen Südens verkauft werden können, weil die Regierungen gegen das Lobbydiktat der Konzerne eine geringere ökonomische Handhabe besitzen.
Die Coordination organisierte mit anderen Gruppen zwei Veranstaltungen, bei denen Larissa Bombardi auftrat und ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Pestizideinsatz in Brasilien und die Folgen präsentierte. In Berlin schalteten wir uns virtuell zu und ergänzten die von Larissa präsentierten dramatischen und eindrücklichen Fakten durch einen Appell zum Handeln, wofür wir auch auch die entsprechenden Interventionsmöglichkeiten aufzeigten.
In Köln saßen wir schließlich im Allerweltshaus bei einer weiteren Veranstaltung zusammen und diskutierten die Doppelstandards bei der Pestizidproduktion am Beispiel BAYER. Unser Geschäftsführer Marius Stelzmann rief dazu das größere, auch historische Bild auf und warf einen Blick auf bisher bekannte Fälle von Doppelstandards, die auch auf Hauptversammlungen von BAYER immer wieder angeprangert worden waren. So hatte das Stichwort BAYER (SWB) bereits 1992 in einem Sonderheft über den Fall „Peru“ berichtet. Das SWB stellte damals fest: „Nahezu alle Produkte, die in anderen Staaten verboten, anwendungsbeschränkt oder nicht zugelassen sind oder von internationalen Organisationen als besonders gefährlich eingestuft werden, lassen sich auf der Liste registrierter Wirkstoffe des Landwirtschaftsministeriums finden.“
2006 konfrontierten AktivistInnen, denen die CBG das Sprechen auf der HV ermöglicht hatte, den Konzern mit seinen nicht eingehaltenen Versprechen bezüglich des Verkaufsstopps des giftigen Monocrotophos in Indien.
Auch das Wirken des Unternehmens in Brasilien war auf den Hauptversammlungen schon thematisiert worden. So veranlasste BAYERs Treiben dort Alan Tygel 2017 zu der sarkastischen Frage an den Vorstand, ob dieser brasilianische Körper für widerstandsfähiger gegen Pestizide halte als europäische. Nach diesem Vortrag Stelzmanns, der sich BAYERs langer Geschichte mit den Doppelstandards und der fast ebenso langen Geschichte des Widerstandes gegen diese Praxis widmete, lieferte Larissa Bombardi einen genaueren Einblick in die Schäden, die BAYER-Pestizide in Brasilien anrichten. Insbesondere ging sie auf die Rolle ein, die der rechtsradikale Machthaber Jair Bolsonaro bei der Unterstützung der Pestizid-Lobby spielt. Larissa konstatierte unter anderem, dass seit der Machtübernahme Bolsonaros die Gewalt gegen Anti-PestizidaktivistInnen sprunghaft zugenommen und sich dann verstetigt habe. Sie machte klar, dass in Brasilien Dosierungstoleranzen für manche Pestizide 2000 mal höher waren als in der europäischen Union. Larissa zeigte zudem auf, dass obwohl in Brasilien eine Anbaufläche von der Größe Deutschlands allein für Soja existiert, die Äcker für Nahrungsmittel wie zum Beispiel Bohnen, die tatsächlich auf den Tellern der BrasilianerInnen landen, immer geringer werden.
Ebenso widersprach sie der Darstellung, dass die klassische Landwirtschaft, welche mit genmanipulierten Pflanzen und Pestiziden arbeitet, notwendig sei, um die Länder des globalen Südens zu ernähren: Tatsächlich seien all diese Produkte hauptsächlich für die Futtertröge der Fleischproduktion des globalen Nordens bestimmt. Darüber hinaus sinke die Fruchtbarkeit der Anbauflächen, welche nach diesem Modell bewirtschaftet werden, immer mehr. Sie zeigte überdies Zusammenhänge von Pestizid-Ausbringungen mit Krankheiten und Tod von Kindern und Erwachsenen auf, insbesondere in von Indigenen bewohnten Gebieten.
Larissa nannte das Produktionsmodell BAYERs und vergleichbarer Konzerne einen „molekularen Kolonialismus“, der einen Kreislauf der Vergiftung in Gang -setze. Unter „molekularem Kolonialismus“ verstand sie hierbei die Tatsache, dass toxische Substanzen, welche in der EU und anderen Ländern des globalen Nordens verboten sind, nach Brasilien exportiert werden. Zudem beschreibe der Begriff, dass die Substanzen in den Körpern der Brasilianer*innen, die ihnen ausgesetzt sind, schädliche Veränderungen auslösten. Es gebe insgesamt 15 von BAYER nach Brasilien exportierte Wirkstoffe, die in der EU verboten seien, weil sie krebserregend oder neurotoxisch sind oder aber Missbildungen hervorriefen. Dies bezeichnete sie als „eine Form chemischer Gewalt, die von diesen Firmen ausgeht“.
Nach dem Vortrag kamen wir mit den anwesenden Gästen in eine engagierte Debatte, in der CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann unter anderem gefragt wurde, wie er Verhandlungen mit PolitikerInnen und staatlichen Stellen mit dem Protest gegen BAYER und Co. verbinden würde. Marius antwortete, dass es bei Gesprächen um die Schaffung gesetzlicher Grundlagen mit dem Ziel gehe, das willkürliche Handeln der nur der Profit-Logik folgenden Konzerne zu begrenzen. Die Durchsetzung und die Kontrolle durch die Öffentlichkeit obliege allerdings der Zivilgesellschaft und der Bewegung auf der Straße. Auf diese Bewegung ziele die Coordination ab.
Die Kundgebung
Gesagt, getan: An diese Ankündigung des Geschäftsführers hielt sich die Coordination und stellte dieses Jahr anlässlich der Hauptversammlung eine besonders bunte und vielseitige Kundgebung auf die Beine. Gemeinsam mit der Leverkusener Gruppe der FRIDAYS FOR FUTURE mobilisierten wir für einen Protestzug, der im Herzen Leverkusens am Rathaus beginnen sollte und zur Konzern-Zentrale führte. Mit den Leverkusener FRIDAYS FOR FUTURE befindet sich die Coordination schon seit Jahren im engen Austausch und ist auf jeder von deren Aktionen präsent. Der offensichtliche Grund: BAYER ist – neben seinen vielfältigen anderen Konzernverbrechen – auch einer der größten Klimakiller in der Region – trotz des bemüht grünen Images, welches sich der Konzern zu geben versucht.
Deswegen war bereits beim letzten Klimastreik klar, dass zur nächsten Hauptversammlung eine gemeinsame Aktion stattfinden sollte. Auch 2019 (damals noch in Bonn) hatte die Coordination zusammen mit den Fridays bereits eine Demonstration organisiert. Schon im Vorfeld hatten die FRIDAYS FOR FUTURE fleißig mobilisiert und insgesamt mehr als 200 der gemeinsamen Werbeplakate verklebt, nicht nur am Stammsitz des Multis selbst, sondern auch in Köln. Am 29.4.2022 ging es dann um 9.30 Uhr morgens pünktlich los. Mit einer Rede vor dem Rathaus wurden die anwesenden AktivistInnen begrüßt, dann setzte sich der Protestzug auch schon in Bewegung Richtung Konzern-Zentrale, um zur gemeinsamen Kundgebung zu stoßen. Coordination versucht stets, Ihre Kundgebungen abwechslungsreich zu gestalten und der Öffentlichkeit nicht nur harte politische Fakten, sondern auch ein bildreiches, eindrucksstarkes Programm zu zeigen. Dies ist uns zur diesjährigen BAYER-HV-Kundgebung besonders gut gelungen.
Der gesamte Vorplatz der gläsernen BAYER-Zentrale war mit verschiedenen Transparenten der Coordination gepflastert, welche die vielen verschiedenen BAYER-Verbrechen thematisierten. Die Transparente hingen sogar zwischen den Bäumen, welche BAYER auf dem Gelände gepflanzt hatte, und markierten so einen symbolischen Ort der Konzernkritik mitten im Herzen der Bestie. Wie immer war die Kundgebung reich an Protestreden, die dem Vorstand direkt in Richtung Konzern-Zentrale sozusagen per Express zugestellt wurden. Dieses Jahr hatten wir Beiträge vom BUND FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ DEUTSCHLAND E. V. (BUND), der GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER (GfbV), der FRIDAYS FOR FUTURE, von Professor Larissa Bombardi und natürlich eigene. Das Publikum applaudierte, als Gründungsvorstand Axel Köhler-Schnura den Schluss aus allen angeklagten BAYER-Verbrechen zog: Die Enteignung und Vergesellschaftung des Chemie-Riesen und die demokratische Kontrolle der Produktion.
Zudem waren wir dieses Jahr gleich mit mehreren Aktionen vertreten. So hatten Larissa Bombardi und ihre MitstreiterInnen von uns auf ihren Wunsch hin einheitliche AktivistInnen-Shirts bekommen, die die Zusammenarbeit von BAYER mit der rechtsradikalen Regierung von Jair Bolsonaro sowie die Vergiftung des brasilianischen Volkes thematisierten. Einen Höhepunkt der Kundgebung bildete die Performance der Gruppe RED REBELS der EXTINCTION-REBELLION-Bewegung. In einer beklemmenden Darstellung betrauerten die RED REBELS den vom Klimawandel verursachten Tod der Erde. Begleitet von langsamer, intensiver Trommelmusik schritt das Ensemble gemessen aus dem angrenzenden Park vor die Konzern-Zentrale. Die PerformerInnen trugen Pflanzensetzlinge vor sich her, die sie symbolträchtig auf dem Platz niederstellten, bevor sie vor den Motiven der aufgehängten Plakate einen Ausdruckstanz aufführten. Die künstlerische Botschaft an BAYER war klar: Stoppt die Zerstörung des Klimas durch Eure lebensfeindliche Produktionsweise!
Die Unterschriften
Ein besonderer Coup gelang der Gruppe um die GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER (GfbV). Die AktivistInnen waren mit einem Team aus Göttingen angereist, um an der Kundgebung teilzunehmen. Ausgerüstet waren sie mit Schutzanzügen, Gasmasken und Sprühpistolen, um auf die Vergiftung indigener Völker durch BAYER-Pestizide hinzuweisen. Auf ihren Schutzanzügen prangte das BAYER-Logo als gefräßiger Pac Man, der sich immer weiter vorarbeitet – eine passende Allegorie auf den niemals endenden Profithunger BAYERs. Die Botschaft, die ihr in Warnfarben gehaltenes Transparent klar verkündete: BAYER: Eure Pestizide vergiften indigene Völker!
Der Leverkusener Riese fürchtet die Öffentlichkeit und hat daher – wie immer, wenn Aktionen anstehen – für die Dauer der Kundgebung alle sichtbaren BAYER-Logos und Schriftzüge von seiner Konzernzentrale entfernt. Ein Logo kann der Konzern jedoch nicht loswerden: Unweit der Unternehmenszentrale steht ein historisch bedeutender Schornstein, den BAYER als Wahrzeichen hat stehen lassen. Auf diesem prangt der Konzernname in riesigen Lettern. Dieser Schornstein diente der Aktion der GfbV als hervorragende Kulisse für ihre Botschaft. Schließlich schritten die AktivistInnen zur Tat: Die Organisation hatte mehr als 3.000 Protestbriefe eingesammelt, welche die Vergiftung indigener Völker durch BAYER-Pestizide anklagen. Diese hatten sie in einer großen Kiste gesammelt, die sie nun dem Vorstand in der Zentrale übergeben wollten. Zwar ließen die Securities die AktivistInnen natürlich nicht in die Zentrale hinein. Jedoch traten zwei Mitglieder der PR-Abteilung vor das Tor und diskutierten mit der versammelten Kundgebung. Zu einem konnten sich die BAYER-Gesandten jedoch nicht durchringen: Die Annahme der Protestbriefe. Diese wurde beharrlich verweigert. Die Kiste mit den Briefen wurde daraufhin einfach vor der Tür abgestellt und dort belassen. Auch, als die AktivistInnen den Ort der Kundgebung schließlich verließen und noch einen Blick zurück warfen, stand sie noch da – still und anklagend.
Der CBG-Stream
Wie auch in den vergangenen Jahren ließen wir BAYER also die Flucht in die virtuelle Realität nicht durchgehen. Wir waren nicht nur vor den Toren der Konzernzentrale präsent, wir setzten dem BAYER-Stream der „virtuellen Hauptversammlung“ wie in den vergangenen Jahren auch ein gleichwertiges Pendant entgegen, einen internationalen Protest-Live-Stream im Internet, einen virtuellen Widerstand, der alle Lügen des Vorstandes und gefährlichen Konsequenzen der Konzernpolitik aufgriff, kommentierte und internationale Stimmen des Widerstandes zu Wort kommen ließ. Zudem bewerteten wir mit SWB-Redakteur Jan Pehrke und mit Gründungsvorstand Axel Köhler-Schnura den Verlauf der BAYER-HV live und zogen eine Tagesbilanz – eine wichtige Erweiterung der sonst nur schriftlichen Pressebilanz.
Im vergangenen Jahr war es uns, wie bereits berichtet, gelungen, im Zuge des „March against MONSANTO“ in Paris aktivistische Gruppen für den internationalen Protest zu gewinnen. Das COLLECTIF ZÉRO CHLORDECONE ZÉRO POISON war eine von ihnen. Das Collectif war im Jahre 2012 gegründet worden, um eine gemeinsame Front gegen die Vergiftung der Menschen in Guadeloupe und Martinique zu bilden.
In unserem Stream sprach Sophia Sabine, eine Gesundheitsfachfrau, die zu den GründerInnendes Kollektives gehörte. Sie berichtete von der Situation der Menschen in Guadeloupe und Martinique, die insbesondere 2012 unter einer massiven Ausbringung von Pestiziden aus der Luft auf die Bananenstauden auf den Inseln litten. Die großen Pflanzer, welche von Kolonisatoren abstammen, tränken regelmäßig den Boden, welcher aus früheren Zeiten bereits stark mit Chlordecone verunreinigt ist, mit anderen Ackergiften. Das stellt eine zusätzliche Belastung für die Böden, Wasserwege und Grundwasserspiegel der Inseln dar, nicht zuletzt weil es zahlreiche schädliche Kombinationseffekte nach sich zieht. Sophia Sabine sagte in ihrem Beitrag: „Die Cocktaileffekte dieser Pestizide wirken wie wahre Zeitbomben. 2014 haben wir ein Verbot für Pestizidausbringungen aus der Luft mit Flugzeugen erreicht. Aber diese wurden fortgesetzt, worunter das Volk litt.“ Sophia Sabine sprach den BAYER-Vorstand direkt an: „Die Frage, die wir BAYER stellen, ist die folgende: Ein Artikel, veröffentlicht am 10. März 2022 auf der Website des nationalen Forschungsinstituts für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt weist daraufhin, das Glyphosat die Fortpflanzung von Menschen und Tieren stört. Beabsichtigen Sie, den Verkauf von Glyphosat einzustellen, insbesondere in unseren Territorien Martinique und Guadeloupe? Wir sind bereits stark durch Chlordecone belastet, dessen Moleküle durch die Wirkung von Glyphosat im Boden wieder freigesetzt werden.“
Eine weitere starke, antikoloniale Stimme des Widerstandes, die wir für den diesjährigen Stream gewinnen konnten, war Professor Marcos Pedlowski von der staatlichen Universität Nord Fluminense. Der Anthropologe beschäftigt sich seit 2001 mit den Auswirkungen von Pestiziden auf Mensch, Tier und Umwelt. Brasilien ist mittlerweile der größte Markt der Welt für Pestizide und mittlerweile zweitgrößter Markt für hochgiftige Pestizide, die in der EU und in anderen Teilen der Welt weitgehend verboten sind, berichtete Professor Pedlowski im Stream.
Selbst das Leitungswasser in Brasilien sei mit Pestiziden verseucht, viele Städte würden mit hochgradig pestizidbelastetem Wasser versorgt. „In vielen Teilen Brasiliens gibt es auch viele Fälle von Krebs und anderen Krankheiten, die in direkter Verbindung mit (...) der Verwendung und dem Einsatz von Pestiziden stehen. Ich möchte als Beispiel anführen, dass Dickdarmkrebs unter Tabakarbeitern im Süden weit verbreitet ist“, so Pedlowski im BAYER-Stream.
Brasilien debattiere gerade ein Gesetzesvorhaben, welches Pedlowski als „Giftpaket“ bezeichnet, da es die ohnehin niedrigen Standards der Vermarktung und Produktion in Brasilien weiter absenke. Die Produktion und der Betrieb einiger bekanntermaßen krebserregender Produkte würden durch das „Giftpaket“ erlaubt.
Dieses Paket wird laut Pedlowski durch den Druck von BAYER, BASF, SYNGENTA und anderen forciert. Der Professor fragte daher den Vorstand des Verursachers der Pestizidmisere in Brasilien, was er von der Doppelmoral halte, Pestizide in Brasilien zu verkaufen, die in Europa und den Herstellerländern verboten seien. Zudem wies Pedlowski darauf hin, dass Mais, Papaya und andere Agrarprodukte, die in Brasilien produziert würden, den europäischen Markt mit Rückständen giftiger Pestizide erreichen würden.
Séralini klagt an
Ein dritter internationaler Bündnispartner, den wir für unseren Online-Protest gewinnen konnten, war Professor Gilles Eric Séralini. Als Professor am Fachbereich Biologie der Universität Caen und Co-Direktor des Netzwerks für Risiken, Qualität und nachhaltige Umwelt berichtete er, dass er seit 2005 von MONSANTO heftig angegriffen würde. Dies kann er durch 56.000 Erwähnungen seines Namens in den berühmt-berüchtigten MONSANTO-Papers belegen. Der Grund dafür: Séralini veröffentlichte wissenschaftliche Untersuchungen, die beweisen und erklären, warum verschiedene Glyphosat- und Nicht-Glyphosat-basierte ROUNDUP-Formulierungen, die BAYER momentan vermarktet, stark toxisch sind. Er erklärte im Stream, dass dies auf Metalle wie Arsen und ätzende Erdöl-Rückstände zurückzuführen ist, die in den Endprodukten nicht deklariert sind. Séralini wurde aufgrund dieser Arbeiten von BAYER auf eine illegale „schwarze Liste“ gesetzt. Der Forscher wollte nun vom Vorstand wissen, ob er sich dieser Praxis bewusst und ob es üblich sei, ForscherInnen zu diskreditieren und anzugreifen, anstatt ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse zu respektieren und zu berücksichtigen.
Zudem befragte er den Vorstand zum Fall „Donna Farmer“, die Chef-Toxikologin bei MONSANTO war und nun für BAYER/MONSANTO arbeitet. Diese hatte in firmen-internen Mails, die bei den Glyphosat-Entschädigungsprozessen als Beweis-Material dienten, zugegeben, dass keine Studien zu den Langzeit-Wirkungen des Mittels vorlägen. Auch die Europäische Lebensmitelbehörde EFSA hatte dies jüngst vor 119 europäischen Abgeordneten einräumen müssen. Donna Farmer hielt den MONSANTO-Papers zufolge ebenfalls fest, dass ROUNDUP-Formulierungen giftige Verbindungen wie krebserregende Erdöl-Rückstände enthalten. Am 1. Oktober 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass die gesamten Pestizid-Formulierungen in Langzeitversuchen geprüft werden müssen. Dies hat BAYER bisher nicht getan. Séralini konfrontierte den Vorstand infolgedessen damit, gegen ein Urteil des Gerichtshofes verstoßen zu haben. Neben diesen besonderen Highlights kamen noch viele weitere SprecherInnen zu Wort, deren Statements alle noch nach wie vor auf unserer Homepage unter cbgnetwork.org/HV eingesehen werden können.
Das Fazit: Mit vielfältigen Aktionen gelang es der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wieder einmal eindrucksvoll, die BAYER-Hauptversammlung zu einem Tribunal gegen eine Geschäftspolitik zu machen, die mit ihrer Profit-Gier Mensch, Tier und Umwelt gefährdet. ⎜
Im Jahr 2015 bewertete die „Internationale Agentur für Krebsforschung“ (IARC) der Weltgesundheitsorganisation Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ und setzte sich damit von der Einschätzung des „Bundesinstituts für Risiko-Bewertung“ ab. Die Politik sah Klärungsbedarf und erbat vom BfR eine Stellungnahme. Daraufhin erstellte die Behörde eine ergänzende Expertise. Die Kurzfassung dieses „Addendum I“ ging dann als Handreichung an das Bundeslandwirtschaftsministerium. Die Initiative „FRAGDENSTAAT“ forderte dieses Gutachten unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz an und veröffentlichte es. Das behagte dem BfR gar nicht. Es verklagte FRAGDENSTAAT wegen Verletzung des Urheberrechts und focht das Verfahren auf Kosten der SteuerzahlerInnen durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof durch. Dieser urteilte allerdings im Sinne der Transparenz-AktivistInnen. „Das Glyphosat-Urteil dürfte Auswirkungen auf die Zensurheberrechtspraxis [sic] deutscher Behörden haben. Immer wieder versuchen Behörden, mit Berufung auf das Urheberrecht die Veröffentlichung von Dokumenten zu verhindern. Das BfR zeigt eindrücklich, wie man es nicht machen sollte“, erklärte FRAGDENSTAAT nach dem Sieg. Die Organisation fordert die Politik nun zu einer gesetzlichen juristischen Klarstellung auf und mahnt eine Veränderung des § 5 des Urheberrecht-Gesetzes an.
Schadensersatz wg. Benzol-Rückständen
Im September 2021 ordnete die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA die Marktrücknahme von Sonnencreme der Marke COPPERTONE an, da sich in den Produkten Benzol-Rückstände fanden. Kurz darauf reichten KäuferInnen der Mittel eine Sammelklage ein, die auch Erfolg hatte. BEIERSDORF als der jetzige und BAYER als einstiger COPPERTONE-Besitzer mussten 2,3 Millionen Dollar zahlen.
BAYER gewinnt Schiedsverfahren
Im Zuge der MONSANTO-Übernahme musste der BAYER-Konzern sich auf Anordnung der EU-Wettbewerbsbehörde von Teilen seines Agrochemie-Geschäfts trennen, da er sonst den Markt noch stärker dominiert hätte. Darum verkaufte der Global Player seine gen-manipulierten Raps-, Soja- und Baumwoll-Pflanzen der „LIBERTY LINK“-Baureihe sowie das auf diese Labor-Kreationen abgestimmte Herbizid Glufosinat, die Gemüsesaatgut-Sparte, Saatgutbehandlungsmittel wie PONCHO und seine Plattform für digitale Landwirtschaft an die BASF. 7,6 Milliarden Euro zahlte diese dafür und übernahm dabei auch einen Großteil der Belegschaft. Die Ludwigshafer Chemie-Firma fühlte sich bei dem Deal jedoch übervorteilt. Besonders bei den Personalkosten hat BAYER nach Ansicht der BASF mit falschen Zahlen operiert. Darum strengte die Aktien-Gesellschaft in der Sache ein Schiedsverfahren beim „International Chamber of Commerce“ (ICC) an und forderte eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1,7 Milliarden Euro plus Zinsen ein. Das ICC lehnte das Begehr im August 2022 jedoch ab, und der Leverkusener Multi konnte sich bestätigt fühlen. „BAYER hat über die Kostenstruktur der im August 2018 durch BASF übernommenen Saatgut-Geschäfte ordnungsgemäß informiert und keine vertraglichen Verpflichtungen verletzt“, verlautete aus der Unternehmenszentrale.
BAYER vs. Mexiko #1
Im Jahr 2020 hat die mexikanische Regierung eine Vereinbarung mit dem Büro für Projektdienste der Vereinten Nationen (UNOPS) über die Lieferung essentieller Arzneien geschlossen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten zu erschwinglichen Preisen sicherzustellen. Der BAYER-Konzern fühlte dadurch seine Geschäfte beeinträchtigt. Deshalb reichte er gegen die gesetzliche Bestimmung, die es dem Land erlaubt, Gesundheitsgüter über internationale Organisation wie die UN zu beschaffen, eine Klage ein.
BAYER vs. Mexiko #2
Im Jahr 2020 hat die mexikanische Regierung ein Glyphosat-Verbot beschlossen, das 2024 in Kraft tritt. Die BAYER-Tochter MONSANTO ging dagegen gerichtlich vor und bekam im Juli 2022 Recht zugesprochen. Der Richter Francisco Javier Rebolledo Peña erklärte das entsprechende Gesetz für verfassungswidrig. Das Umweltministerium griff das Urteil scharf an, da es „nur ein privates transnationales Unternehmen begünstige“. Javier warf es vor, „die durch den Einsatz dieses Herbizids verursachten Gesundheitsschäden für die mexikanische Bevölkerung nicht berücksichtigt“ zu haben. An den Kläger richtete sich ebenfalls Kritik: „Mit irreführenden Argumenten versucht MONSANTO, das Vorsorgeprinzip zu ignorieren, das Mexiko in verschiedenen Konventionen und Gesetzen übernommen hat.“ Umweltministerin María Luisa Albores kündigte derweil an, das Votum anfechten zu wollen, das auch bei zivilgesellschaftlichen Organisationen auf Empörung stieß. „Wir können nicht von unserer Verpflichtung zurücktreten, Leben zu schützen, für angemessene Umweltbedingungen zu sorgen und die biologische Vielfalt zu erhalten“, so die Politikerin. Und Staatspräsident Andrés Manuel Lopéz Obrador zog sogar eine Untersuchung über das Zustandekommen des RichterInnen-Spruchs in Betracht.
BAYER vs. Mexiko #3
In Mexiko tritt 2024 ein Glyphosat-Verbot in Kraft (s. o.). Aber schon jetzt unternimmt das Land Schritte, um den Verbrauch zu senken. So hat der „Nationale Rat für Wissenschaft und Technologie“ für das laufende Jahr eine Reduzierung der Importe um die Hälfte im Vergleich zu 2021 empfohlen. Das fochten BAYER & Co. vor Gericht an, die Konzerne konnten sich jedoch nicht durchsetzen. Mitte Oktober 2021 wies der Oberste Gerichtshof des Staates die Einsprüche der Agro-Riesen und ihrer Verbände ab.
Glyphosat-Prozess: Annahme verweigert
Nachdem der BAYER-Konzern die Vergleichsverhandlungen in Sachen „Glyphosat“ im Mai 2021 hatte platzen lassen, verfolgte er einen Plan B. Der Agro-Riese wollte vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ein Grundsatz-Urteil in seinem Sinne erwirken, „wodurch die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat in den USA weitgehend beendet würden“. Der Supreme Court lehnte es jedoch ab, sich mit dem Fall „Hardeman“ zu befassen und folgte damit einer Empfehlung der US-Generalstaatsanwältin Elisabeth Prelogar. Diese hatte die Argumentation des Leverkusener Multis, wonach es sich bei der Causa um eine Bundesangelegenheit handle, nicht gelten lassen. Auch wenn die zentrale Umweltbehörde EPA das Mittel der BAYER-Tochter MONSANTO zugelassen und Krebs-Warnungen auf den Produkten verboten habe, könne ein kalifornisches Gericht sehr wohl anderer Meinung sein und BAYER zu Entschädigungszahlungen verurteilen, so Prelogar. Trotzdem versuchte der Global Player es weiter. Aber auch das Verfahren „Pilliod v. MONSANTO“ nahm der Oberste Gerichtshof nicht an. Und das Ansinnen, „Carson v. MONSANTO“ bis nach Washington zu bringen, scheiterte ebenfalls, obwohl das Unternehmen sich hier etwas ganz Besonderes ausgedacht hatte. Es gab einen schon gewonnenen Prozess im Nachhinein verloren und zahlte dem Unterlegenen John Carson 100.000 Dollar, damit dieser in Berufung geht und der juristischen Auseinandersetzung so den weiteren Weg durch die Instanzen eröffnet. Hier spekulierte der Global Player dann auf einen Sieg, der ihn dazu berechtigte, den Supreme Court anzurufen, damit dieser angesichts unterschiedlicher Glyphosat-Entscheidungen von Berufungsgerichten ein Machtwort spricht. So weit kam es allerdings nicht. Vor dem „11th U.S. Circuit Court of Appeals“ war Schluss, da die RichterInnen Carson recht gaben.
Imker erhält Glyphosat-Entschädigung
Der Imker Sebastian Seusing bekommt Schadensersatz zugesprochen, weil Glyphosat seinen Honig verunreinigte und er ein Drittel seiner Ernte – vier Tonnen – vernichten musste. Die Rückstände des BAYER-Produkts DURANO TF überstiegen den zulässigen Grenzwert um das 160-Fache. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte die Agrar-Firma, die das Ackergift in der Nähe der Bienenstöcke ausbrachte, zu einer Zahlung in Höhe von 14.544 Euro. Es sah „in der Kontamination der Erzeugnisse in den Bienenstöcken mit Glyphosat eine fahrlässige Pflichtverletzung des Landwirtschaftsbetriebs“, so Gerichtsprecher Michael Smolski, „weil die Bienenkästen für die Beklagte erkennbar aufgestellt waren“. Darum wollte er das Votum auch nicht als Grundsatz-Urteil verstanden wissen. Seusings Anwalt sprach hingegen von einem „Präzedenz-Fall“. Und Thomas Radetzki von der AURELIA-STIFTUNG, die den Bienenzüchter in dem Prozess unterstützt hatte, sagte: „Wir hoffen, dass Landwirte künftig sensibler bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind, jedenfalls bei blühenden Pflanzenbeständen.“ Entsprechende Warnungen der Behörden gibt es schon länger. So empfahl die brandenburgische Landwirtschaftsbehörde bereits 2016: „Die Anwendung glyphosat-haltiger Herbizide in blühende Pflanzenbestände, sofern sie als Bienentracht in Frage kommen, sollte vermieden werden.“ Genützt hat es offenbar wenig. Glyphosat und andere Pestizide gefährden nach wie vor das Leben der Bienen und kontaminieren ihren Honig. Seusing hat das schlussendlich zur Aufgabe seines Betriebs bewogen.
BAYER vs. Luxemburg
Anfang des Jahres hat Luxemburg die Zulassung von zahlreichen glyphosat-haltigen Agro-Chemikalien nicht verlängert. Der BAYER-Konzern akzeptierte diese Entscheidung nicht. Er sprach dem Land das Recht ab, sich über die geltende EU-Genehmigung hinwegzusetzen und reichte eine Klage ein. In erster Instanz bekam der Leverkusener Multi Recht. Das Gericht befand, es sei „Luxemburg nicht gestattet, einseitig ein allgemeines Verbot (...) zu erlassen und die Durchführungsverordnung 2017/2324 der Europäischen Kommission zu ignorieren“. Der Staat kündigte allerdings an, das Urteil anfechten zu wollen.
Glyphosat: Baumann muss aussagen
Die AnwältInnen der Glyphosat-Geschädigten Cornelius und Labommie Kilgore haben beantragt, den BAYER-Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann in dem Prozess zu befragen und vom zuständigen Richter Robert Gibson auch die Genehmigung dafür erhalten. „Als Chef des Unternehmens gibt es niemanden, der besser darüber Bescheid weiß, was die Firma tut“, so Gibson. „Es ist für Herrn Baumann kaum eine Belastung, sich einen Tag Zeit zu nehmen, um zu dem vielleicht größten Problem seiner Gesellschaft Rede und Antwort zu stehen“, hielt er fest. Die JuristInnen des Leverkusener Multis wollten das nicht akzeptieren und haben Widerspruch gegen die Vorladung eingelegt.
BAYER gewinnt Glyphosat-Prozess
Anfang September 2022 gewann BAYER ein Schadensersatz-Verfahren in Sachen „Glyphosat“. Damit konnte sich der Agro-Riese bereits in fünf von acht Verfahren durchsetzen. Obwohl die AnwältInnen der KlägerInnen Beweis-Material zur krebserregenden Wirkung des Herbizids und zu schmutzigen Vertuschungstricks in Hülle und Fülle präsentierten, entschieden die RichterInnen zu Gunsten des Leverkusener Multis. Als einen Grund dafür nennt die Prozess-Beobachterin Carey Gillam, dass die VertreterInnen der Geschädigten die unlängst von einem Gericht geahndeten gravierenden Versäumnisse der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA bei der Glyphosat-Zulassung während der Verhandlungstage nicht zum Gegenstand machen durften.
AKTION & KRITIK
Die CBG vor dem Landtag in Kiel
Seit Ende 2018 steht die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) mit ehemaligen Heimkindern in Kontakt, die von den 1950er bis in die 1970er Jahre hinein als Versuchskaninchen für BAYER-Arzneien dienten und heute noch unter den Folgen leiden. 2019 verlangte der VEREIN EHEMALIGER HEIMKINDER IN SCHLESWIG-HOLSTEIN vom Vorstand auf der BAYER-Hauptversammlung eine Entschuldigung sowie Entschädigungszahlungen. Auch fordert die Selbsthilfegruppe die PolitikerInnen immer wieder zum Handeln auf. Am 20. September 2023 fand im schleswig-holsteinischen Landtag eine Anhörung zu dem Thema statt. Vor der Tür errichtete der Verein zusammen mit der Coordination eine symbolische Mauer aus Medikamentenpackungen. Auf den großen Kartons prangten die Logos von BAYER, MERCK und anderen Konzernen, die mit den an den Heimkindern getesteten Medikamenten Millionengewinne erwirtschafteten. AktivistInnen hielten Schilder mit Forderungen hoch, die sich an die Kirchen als Träger vieler der Einrichtungen, die Pharma-Riesen und die Politik richteten. Unter anderem protestierten die Geschädigten dagegen, dass Anträge auf Opferentschädigungsrenten immer wieder abgelehnt werden. Auch die angekündigte Prüfung der Einrichtung einer Landesstiftung, an der sich auch die Pillen-Riesen beteiligen, stehe noch aus, kritisierten sie. Die Abgeordneten kamen nicht umhin, der mahnenden Präsenz Rechnung zu tragen. Mehrere MandatsträgerInnen verschiedener Parteien stießen zur Kundgebung, um mit den Heimkindern über Ihre Lage zu sprechen und Möglichkeiten der Aufarbeitung und Unterstützung zu erörtern. Ein ebenfalls anwesender Richter bot an, Fälle, in denen den Heimkindern Zahlungen verweigert wurden, nochmals zu prüfen. Die Aktion hatte ihr Ziel also erreicht: Druck auf die Politik zu machen, damit diese die Verbrechen von Kirche, Pharmakonzernen und Staat endlich aufklärt und für eine angemessene Entschädigung der Betroffenen sorgt.
CBG beim Klimastreik
Auch im 15. September 2023 beteiligte sich die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) wieder an den Klimastreiks. Sie ging aus gegebenen Anlass am Stammsitz BAYERs in Leverkusen mit auf die Straße, denn der Konzern stößt klima-schädigende Treibhaus-Gase en masse aus, wie CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann in seiner Kundgebungsrede darlegte.
CBG beteiligt sich an EU-Konsultation
Die EU-Kommission plant eine Verordnung zum „Verbot der Herstellung und Ausfuhr von Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind“ und hat Initiativen und BürgerInnen vorab um ihre Meinung zum Vorhaben gebeten. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) beteiligte sich an diesem Prozess und brachte ihre Zustimmung zu dem Ansinnen zum Ausdruck. „Besonderen Handlungsbedarf sieht die CBG in diesem Zusammenhang bei den Pestiziden. BAYER und andere Konzerne beliefern von ihren Standorten in den Mitgliedsländern aus viele Nationen mit Agro-Chemikalien, welche die EU wegen ihrer Gefahren für Mensch, Tier und/oder Umwelt aus dem Verkehr gezogen hat“, schrieb die Coordination in ihrem Statement. Eindringlich appellierte sie an die Verantwortlichen in Brüssel: „Es ist höchste Zeit, die Praxis der doppelten Standards zu beenden“. In der Empfangsbestätigung der EU hieß es dann: „Ihre Rückmeldung zum Legislativvorschlag ist eingegangen und kann ggf. in dessen Überarbeitung einfließen.“ Insgesamt gab es 2.668 Stellungnahmen zu dem Thema.
Offener Brief in Sachen „Ultragifte“
Vom 25. bis zum 29. September findet in Bonn die Welt-Chemikalienkonferenz statt (siehe POLITIK & EINFLUSS). Aus diesem Anlass fordert ein Bündnis von Initiativen aus aller Welt, zu dem auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN gehört, die Konferenz-TeilnehmerInnen in einem Offenen Brief auf, Maßnahmen zum Verkaufsstopp von besonders gefährlichen Pestiziden – Highly Hazardous Pesticides (HHPs) – zu ergreifen. „HHPs werden von der Weltgesundheitsorganisation WHO als ein ‚gravierendes Gesundheitsproblem’ eingestuft. HHPs ausgesetzt zu sein, inklusive ihrer Aufnahme über Rückstände in der Nahrung oder im Wasser, steht mit langwierigen und irreversiblen Gesundheitsstörungen wie Krebs, Fruchtbarkeitsbeeinträchtigungen, Fruchtschäden und Störungen des Hormonsystems in Verbindung“, heißt es in dem Schreiben zur Begründung.
BAYER Public Enemy No. 29
Die beiden finnischen Journalisten Juha-Pekka Raeste und Hannu Sokala haben ein Buch über „Die 50 gefährlichsten Unternehmen der Welt“ geschrieben. BAYER kommt auf Rang 29. Der MONSANTO-Komplex mit PCB, Agent Orange und Glyphosat sowie die Kollaboration mit dem Nazi-Regime und die Vermarktung von Heroin als Hustensaft qualifizieren den Leverkusener Multi nach Ansicht der Autoren für diese Position.
Proteste gegen doppelte Standards
In Südafrika gingen auf Initiative des WOMEN ON FARMS PROJECT LandarbeiterInnen auf die Straße, um gegen den BAYER-Konzern zu demonstrieren. Der Grund: Der Agro-Riese führt in das Land Pestizide ein, die innerhalb der EU wegen ihres Gefährdungspotenzials keine Zulassung (mehr) haben. Unter anderem befinden sich darunter ANTRACOL 70 WP (Wirkstoff: Propineb), BISCAYA 240 OD (Thiacloprid) und CONFIDOR (Imidacloprid). Die Frauen zogen vor die Konzern-Zentrale in Paarl. Dort verlasen sie eine Stellungnahme mit Forderungen nach einem Import-Stopp für die Giftfracht aus Europa und nach einem Nutzungsverbot. Ein weiteres Anliegen der Aktivistinnen war es, die Taktiken aufzuzeigen, mit denen Agro-Multis wie BAYER im globalen Süden Produkte vermarkten, die anerkanntermaßen gesundheitsschädlich sind. „Wir sterben an Asthma, wir sterben an Krebs, wir sterben an Herzanfällen!“, skandierten die Protestlerinnen unter anderem. Unterstützung erhielt ihr Anliegen von Marcos Orellana, dem UN-Sonderberichterstatter für Giftstoffe und Menschenrechte. Er spricht im Zusammenhang mit den doppelten Standards von Umwelt-Rassismus und verweist zudem darauf, dass viele der Gesetze, die den Verkauf und Import derartiger Stoffe legalisieren, noch aus der Zeit der Apartheid stammen. Überdies bieten die Agro-Chemikalien geltenden Bestimmungen in Staaten wie Südafrika oftmals weniger Schutz als ihre Entsprechungen in Deutschland und anderen Industrie-Nationen. So sind beispielsweise in Brasilien 5000 Mal höhere Glyphosat-Rückstände im Trinkwasser als in Europa erlaubt.
KONZERN & VERGANGENHEIT
160 Jahre BAYER
Am 1. August 2023 beging der Leverkusener Multi einen runden Geburtstag: Er wurde 160. Für die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) war das kein Grund zum Feiern. „Von Beginn an war BAYER nur auf eins aus: Profit. Und das geht bis heute zu Lasten von Mensch, Tier und Umwelt“, konstatierte sie in einer Presseerklärung. Bereits ein Jahr nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit musste die Firma wegen giftiger Rückstände aus der Farbstoff-Fertigung Entschädigungszahlungen an die AnwohnerInnen des Wuppertaler Werks zahlen. Aber nicht nur die Produktion, auch die Produkte selbst wie etwa PCBs, Pestizide oder die zahlreichen mit Risiken und Nebenwirkungen behafteten Medikamente sorgten immer wieder für Gesundheitsschädigungen. Besonders schlimmer Vergehen machte sich der Konzern in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts schuldig. Im Ersten Weltkrieg entwickelte er chemische Kampfstoffe, nahm Einfluss auf die Bestimmung der Kriegsziele und fischte im „Menschenbassin Belgien“ nach ZwangsarbeiterInnen. Auch dem Faschismus stand die Aktien-Gesellschaft treu zu Diensten. Die von BAYER mitgegründete IG FARBEN bildete die ökonomische Basis des Hitler-Regimes. Sie entwarf den Vierjahresplan zur Umstellung der Produktion auf eine Kriegswirtschaft und lieferte den Nazis nicht nur Brandbomben, Handgranaten und Maschinengewehre, sondern mit Zyklon B auch die Mordwaffe für die Tötung von Millionen von Juden und anderen KZ-Gefangenen. Sogar ein eigenes Konzentrationslager betrieb die IG auf dem Gelände von Auschwitz. „Der Blick in die Geschichte zeigt: 160 Jahre BAYER sind 160 Jahre schrecklicher Verbrechen zu Lasten der Allgemeinheit. Es ist allerhöchste Zeit, dass BAYER gestoppt und unter demokratische Kontrolle gestellt wird“, resümierte die Coordination daher.
KAPITAL & ARBEIT
Arbeitsplatzvernichtung bei BLUEROCK
BAYERs Umsatz-Rückgang im ersten Halbjahr 2023 (siehe ÖKONOMIE & PROFIT) zieht erste Folgen nach sich: Die Rationalisierungsmaßnahmen starten. Im Pharma-Bereich macht die Zell- und Gentherapie-Tochter BLUEROCK den Anfang, denn dem Konzern zufolge drückte der hohe Investitionsbedarf in diesem Sektor allzu sehr auf die Marge. Deshalb stoppt BLUEROCK nun fünf von neun Arznei-Entwicklungen und vernichtet im Zuge dessen 50 Arbeitsplätze. Der Global Player betont zwar stets die Eigenständigkeit seiner „innovativen“ Ableger und weist auch jetzt jede Verantwortung für die Entscheidung zurück, das scheint jedoch wenig glaubwürdig. „[D]ie jüngsten Stellenstreichungen zeigen, dass sich die Rolle der Töchter innerhalb des Unternehmens gewandelt hat. Bislang konnte BLUEROCK arbeiten wie ein junges Biotech-Start-up, in dem Wissenschaftlerinnen und Forscher ihre Ideen frei austauschen und an Medikamenten-Kandidaten feilen, bevor sie damit in die klinischen Studien eintreten. Doch BAYER erwartet nun Ergebnisse“, konstatiert das Handelsblatt.
POLITIK & EINFLUSS
Wüst bei BAYER
Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) nahm an der Grundsteinlegung für ein neues Forschungsgebäude am BAYER-Standort Monheim teil und lobte den Konzern dabei in den höchsten Tönen. „Die Standort-Entscheidung von BAYER bestätigt die Attraktivität Nordrhein-Westfalens für Investitionen und Innovationen“, erklärte er und brachte seine Freude zum Ausdruck: „Danke für das starke Signal. Davon hätten wir gerne mehr.“ Aber der Politiker kam auch nicht mit leeren Händen. Er bezeichnete die Chemie-Branche als systemrelevant für die gesamte Wirtschaft und bot seinen Beistand in Sachen „Industrie-Strompreis“ an. „Die Industrie benötigt Planungssicherheit. Eine Senkung der Stromsteuer reicht nicht für die Großindustrie“, hielt Wüst fest. BAYER-Chef Bill Anderson hörte solche Worte gern. Der Agro-Riese selbst habe zwar keinen allzu hohen Energie-Bedarf mehr, so der US-Amerikaner, aber die Unternehmen bräuchten Klarheit.
Welt-Chemikalienkonferenz in Bonn
Im Januar 2022 schlugen WissenschaftlerInnen des „Stockholm Resilence Centers“ Alarm. „Das Tempo, in dem die Gesellschaften neue Chemikalien produzieren und in die Umwelt freisetzen, ist für Menschheit kein sicherer Operationsmodus“, konstatierte Sarah Cornell. Durch die Zunahme der Herstellung von Pestiziden, Kunststoffen und anderen Substanzen um den Faktor 50 seit 1950 sehen die ForscherInnen sogar die „planetare Tragfähigkeit“ gefährdet. Darum forderten sie eine strengere Regulierung der Erzeugnisse von BAYER & Co. Auch das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) erkannten Handlungsbedarf: Es erklärte das zerstörerische Wirken von Chemikalien zur dritten großen Umweltkrise nach der Klima- und Biodiversitätskrise. Eigentlich hatte schon der UN-Nachhaltigkeitsgipfel von 2002, der in Johannesburg stattfand, Abhilfe in Aussicht gestellt. Er beschloss, bis zum Jahr 2020 Maßnahmen gegen die Überdosis Chemie zu ergreifen. 2006 folgte dann der „Strategische Ansatz zum internationalen Chemikalien-Management“ (SAICM) der Vereinten Nationen, aber Ergebnisse gab es nicht, was nicht weiter verwundert. BAYER & Co. sitzen bei den Verhandlungen über ihren Weltverband ICCA nämlich nicht nur mit am Tisch, sie beteiligen sich auch an der SAICM-Finanzierung – und bewegen sich ansonsten nicht. Lediglich die PR-Initiative „Global Product Strategy“ brachten die Chemie-Multis auf den Weg, während ihr Ausstoß munter weiterwächst. Nach Schätzungen der Energieagentur IEA wird sich die Produktion der acht wichtigsten Grundstoff-Chemikalien bis 2050 bezogen auf das Jahr 2020 um das 1,5-Fache auf 972 Millionen Tonnen erhöhen. Und schon jetzt stirbt nach UN-Angaben alle 30 Sekunden ein Mensch, der in seinem Beruf mit Chemikalien umgehen muss. Die Welt-Chemikalienkonferenz, die vom 25. bis zum 29. September in Bonn stattfindet (nach Ticker-Redaktionsschluss), beschäftigt sich nun wieder mit den Risiken und Nebenwirkungen der Stoffe. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Verhandlung über ein Abkommen zur Eindämmung der von Chemikalien ausgehenden Gefahren, eine Verabschiedung erscheint jedoch unwahrscheinlich.
PROPAGANDA & MEDIEN
Manipulation bei Wikipedia
Zu den Stichworten „MONSANTO“, „Glyphosat“, „Gentechnik“ finden sich bei Wikipedia Einträge, allerdings in einer merkwürdig beschränkten Form. So wurden beispielsweise beim Artikel zu Glyphosat mehrmals Passagen zu der wahrscheinlich karzinogenen Wirkung des Pestizids von einem Wikipedia-Administrator namens „Leyo“ entfernt. Mindestens 140 Mal legte er Hand an. Auch gelang es nicht, einen Verweis auf eine Studie der Universität Ulm, die starke Indizien für einen Zusammenhang zwischen massiven Fehlbildungen bei Kaulquappen und Glyphosat lieferte, in den Text einzufügen. Deshalb fragte die Frankfurter Allgemeine Zeitung im Juli letzten Jahres, ob der BAYER-Konzern wohl sogenanntes „paid editing“ betreibe. Überraschen würde das nicht, ist doch das Bezahlen von Wikipedia-AutorInnen ein Geschäftsmodell geworden, ein äußerst intransparentes noch dazu. Der Leverkusener Multi aber weist den Vorwurf zurück. Er habe lediglich „wissenschaftlich falsche Aussagen zu insektiziden Wirkstoffen des Unternehmens durch die Redaktionen prüfen und ggfs. korrigieren (...) lassen.“ Nach den FAZ-Recherchen stand der Account „Leyo“ lange still, an seine Stelle trat ein „Julius Senegal“, der beispielsweise die oben bereits erwähnte Ulmer Untersuchung zu Fehlbildungen wieder herauseditierte. An Artikeln zu weiteren BAYER-relevanten Themen wird ebenfalls fleißig herumgewerkelt. So etwa zu „MONSANTO“, wo ein Autor namens „Fafner“ fast 17 Prozent der gesamten Überarbeitungen vornahm mit dem offensichtlichen Ziel, Konzernkritisches zu tilgen. Konkret ging es dabei etwa um die Rolle von MONSANTO als Saatgut-Monopolist, die Kinderarbeit in Indien und ,Agent Orange“. Weitere Schreiber wie „Blech“ oder „Katach“ sind ebenso wie „Leyo“ bemüht, den Ruf von BAYER zu retten. Der FAZ gegenüber stritt der Global Player jedoch auch hier jegliches Mitwissen ab.
DRUGS & PILLS
Rote-Hand-Brief zu CIPROBAY
Antibiotika mit Wirkstoffen aus der Gruppe der Fluorchinolone wie BAYERs CIPROBAY können zahlreiche Gesundheitsschädigungen verursachen (siehe auch SWB 3/18). Besonders häufig kommen Lädierungen von Muskeln und Sehnen vor. Darüber hinaus zählen Herzinfarkte, Unterzuckerung, Hepatitis, Autoimmun-Krankheiten, Leber- oder Nierenversagen und Erbgut-Schädigungen zu den Risiken und Nebenwirkungen. Auch Störungen des Zentralen Nervensystems, die sich in Psychosen, Angst-Attacken, Verwirrtheitszuständen, Schlaflosigkeit oder anderen psychiatrischen Krankheitsbildern manifestieren, beobachteten die MedizinerInnen schon. Darum haben die Aufsichtsbehörden immer wieder Anwendungsbeschränkungen angeordnet. Eine Studie, die der Ausschuss für Risikobewertung der Europäischen Arzneimittel-Behörde in Auftrag gab, untersuchte nun die Effektivität dieser Anordnungen. Das Ergebnis fiel dem „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) zufolge niederschmetternd aus. Die WissenschaftlerInnen machten „nur eine relativ begrenzte Wirkung auf das Verschreibungsverhalten der Ärzte in den untersuchten Mitgliedsstaaten“ aus. Der Ausschuss empfahl deshalb, „einen erneuten Rote-Hand-Brief an die Angehörigen der Gesundheitsberufe zu versenden, um nochmals darauf hinzuweisen, die Anwendungsbeschränkungen zu beachten und diese Arzneimittel nur nach einer sorgfältigen individuellen Abwägung von Nutzen und Risiken anzuwenden“, so das BfArM.
ALKA-SELTZER-Rückruf
Die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA veranlasste den BAYER-Konzern zu einem Rückruf seines Erkältungspräparats ALKA-SELTZER PLUS, da die auf der Verpackung angegebenen Inhaltsstoffe nicht den tatsächlich im Mittel enthaltenen entsprechen. „Das kann dazu führen, dass der Verbraucher ein Produkt zu sich nimmt, auf das er möglicherweise allergisch oder mit einem anaphylaktischen Schock reagiert oder das er aufgrund einer Krankheit meiden sollte“, erklärte die FDA zur Begründung.
BAYER stellt drei Arznei-Projekte ein
In seinem Halbjahres-Finanzbericht gab der BAYER-Konzern die Einstellung von drei Arznei-Entwicklungen bekannt. Er verfolgt Projekte für die Indikationen „neuropathischer Schmerz“, „akutes Atemnot-Syndrom“ und „chronische Nierenerkrankung“ nicht weiter.
BAYER erwirbt CEDILLA-Lizenz
Der BAYER-Konzern konzentriert sich im Pharma-Bereich auf immer weniger Indikationsgebiete. Einen Schwerpunkt bilden dabei Krebs-Therapeutika, weil diese besonders viel Rendite abwerfen. Hier will der Pharma-Riese in die Top Ten vorstoßen und entfaltet entsprechend viele Aktivitäten. So hat er im Juni eine „exklusive Lizenz“ vom US-amerikanischen Biotech-Giganten CEDILLA THERAPEUTICS erworben. Diese bezieht sich auf die Nutzung bestimmter Moleküle zur Hemmung von Enzymen, welche bei der Tumor-Bildung eine Rolle spielen. „Wir freuen uns, mit diesen hochinnovativen präklinischen Programmen unser frühes Entwicklungsportfolio in der Präzisionsonkologie ausbauen zu können“, erklärte der Pillen-Riese. Andere Unternehmen scheiterten jedoch bereits bei dem Versuch, sogenannte CDK2-Inhibitoren zu entwickeln. Entweder zeigten die Präparate keine Wirkung oder aber sie riefen zu viele unerwünschte Arznei-Effekte hervor.
AGRO & CHEMIE
Doppelte Standards in Kenia
Nach einer neuen Studie von INKOTA verkaufen die Agro-Riesen in Kenia zahlreiche hochgefährliche Pestizide. 84 Prozent der dort vermarkteten Ackergifte gehören zu den sogenannten Highly Hazardous Pesticides (HHPs). Und 44 Prozent der Mittel haben innerhalb der EU wegen ihres Gefährdungspotenzials überhaupt keine Zulassung (mehr). Dazu zählen zum Beispiel die in BAYER-Produkten enthaltenen Wirkstoffe Mancozeb, Propineb, Imidacloprid, Beta-Cyfluthrin und Triadimenol. „Das ist eine zynische Doppelmoral: Für Europäer erkennt man eine Gesundheitsgefahr, in Afrika allerdings sieht man kein Problem“, kritisiert der kenianische Agrar-Experte Timothy Njagi. Die Politikerin Gladys Shollei pflichtet ihm bei: „Die schicken uns ihre Mittel, die sie selbst nie nehmen würden. Wenn sie aber auf den Lebensmittelimporten aus Kenia Rückstände davon finden, werden die sofort abgelehnt. Diese Scheinheiligkeit ist unerträglich.“ Zudem prangert sie die Kapitulation der zuständigen Stellen vor der Macht der Konzerne an. „Die Regulierungsbehörde liegt mit der Industrie im Bett“, so Njagi. Vom Spiegel um eine Stellungnahme zu der Problematik gebeten, belässt es der Leverkusener Multi wieder bei seinem Standard-Spruch: „Allein die Tatsache, dass ein Pflanzenschutzmittel nicht in der EU zugelassen ist, sagt nichts über seine Sicherheit aus.“
Agrar-Subventionen für BAYER
Entgegen der Ankündigungen der Europäischen Union gingen große Teile der insgesamt rund 55 Milliarden Euro umfassenden Agrarsubventionen auch im Jahr 2022 wieder direkt an Großkonzerne – so auch an BAYER. 113.755,73 Euro steckte das Unternehmen für seine Versuchsfelder ein, rund 25.000 Euro weniger als 2021.
Krank durch Glyphosat?
In der kanadischen Provinz New Brunswick kommt Glyphosat massiv zum Einsatz, vor allem bringen es Flugzeuge über den riesigen Wäldern aus. Gleichzeitig breitet sich dort eine mysteriöse Nervenkrankheit aus. Nach Ansicht des Neurologen Dr. Alier Marrero kommt das BAYER-Herbizid als mögliche Ursache in Frage, zumal er im Körper vieler PatientInnen Glyphosat-Werte „um ein Vielfaches über der Nachweis-Grenze“ gemessen hat. Deshalb forderte der Mediziner die Regierung auf, zu untersuchen, ob und in welcher Stärke eine Kontamination mit Glyphosat vorliegt. Eine anderer Auslöser der neurologischen Erkrankungen könnten giftige Algen in den Seen der Region sein, die sich stark ausgebreitet haben. Auch hier allerdings spielt das Pestizid eine Rolle. Wenn Rückstände in die Gewässer geraten, sorgt das in dem Herbizid enthaltene Phosphat nämlich für ein vermehrtes Algen-Wachstum, weil es sich dabei um einen Nährstoff handelt.
GENE & KLONE
Brasilien: INTACTA ist überall
Der BAYER-Konzern hat in Brasilien große Anstrengungen unternommen, um sein Gentech-Soja der „Intacta2-Xtend“-Produktreihe zu promoten. Er rief sogar einen „Soja-Innovationsclub“ ins Leben, bei dessen Inauguration er den derzeitigen Landwirtschaftsminister Carlos Fávaro, drei seiner VorgängerInnen sowie weitere VertreterInnen des Landwirtschaftsministeriums als Gäste begrüßen konnte. Und die Mühen zahlen sich aus. Für die Pflanz-Saison 2023/24 rechnet der Leverkusener Multi für die Laborfrucht, die gentechnisch auf den Gebrauch der Herbizide Glyphosat und Dicamba abgestimmt ist, mit einem Marktanteil von 10 bis 15 Prozent. Absatzfördernd wirkt sich dabei auch die abermalige Erweiterung der Anbau-Zone für Soja aus. Sie wächst von 44 Millionen Hektar auf bis zu 45,5 Millionen.
Zwischenfälle bei Parkinson-Tests
Der Organismus von Parkinson-PatientInnen produziert zu wenig Dopamin. Das Fehlen dieses Neurotransmitters führt dann zu Symtomen wie Zittern, Krämpfen und Glieder-Steifheit. Die BAYER-Tochter BLUEROCK hat nun eine neue Therapie entwickelt. Sie gewann aus Stammzellen Nervenzellen, die Dopamin herstellen. Ins Gehirn der Erkrankten transplantiert, sollen diese dort den Mangel beheben und so helfen, den Parkinson-Verlauf positiv zu beeinflussen. Bei klinischen Tests der Phase 1 kam es bei zwei der zwölf TeilnehmerInnen allerdings zu ernsthaften Komplikationen. Ein Proband erlitt nach dem chirurgischen Eingriff einen Krampfanfall, ein anderer steckte sich mit dem Corona-Virus an. Auch das dürfte in diesem Fall eine Nebenwirkung des Versuchs gewesen sein. Die ForscherInnen haben nämlich die Übertragung der Nervenzellen mit der Gabe von Medikamenten flankiert, die das Immunsystem schwächen, um auf diese Weise Abstoßungsreaktionen zu verhindern. Unter anderem wegen solcher Risiken und Nebenwirkungen erlauben die europäischen Aufsichtsbehörden klinische Erprobungen dieser Art nicht. BLUEROCK aber bereitet nun Phase-II-Erprobungen mit einem größeren Kreis von Personen vor. Bei einem erfolgreichen Abschluss der Prüfungen winken dem Leverkusener Multi Milliarden-Umsätze.
WASSER, BODEN & LUFT
Ein bisschen Emissionshandel
„Ein wirtschaftliches Instrument, mit dem man Umweltziele erreichen will“ – so beschrieb die FAZ einmal den 2005 EU-weit eingeführten Handel mit Kohlendioxid-Verschmutzungsrechten. Nach dessen Bestimmungen dürfen die Multis nur bis zu einer bestimmten Obergrenze Kohlendioxid ausstoßen, für darüber hinausgehende Kontingente müssen sie Verschmutzungsrechte hinzukaufen. Das sollte sie dazu animieren, sauberere Modelle der Energie-Versorgung zu etablieren. Die Lenkungswirkung hält sich dank des Extrem-Lobbyismus von BAYER & Co. aber arg in Grenzen. So erhielten die Konzerne jahrelang viel zu viele Zertifikate umsonst zugeteilt oder zu einem Preis, der unter den Kosten für grüne Investitionen lag. Überdies fallen nur Kraft- und Heizwerke unter die Regelung, Fertigungsstätten bleiben indessen verschont. Darum brauchte der Leverkusener Agro-Riese im Geschäftsjahr 2022 nur mit fünf seiner Anlagen, deren Kohlendioxid-Ausstoß sich auf rund 290.000 Tonnen belief, Emissionshandel zu betreiben. In Deutschland waren der Supply Center in Bergkamen mit rund 30.000 Tonnen, die Energie-Zentale Berlin mit rund 42.000 Tonnen und das Wuppertaler Heizhaus mit rund 16.000 Tonnen dabei. Insgesamt kam der Global Player jedoch auf 3,03 Millionen Tonnen CO2.
Glyphosat in Oberflächen-Gewässern
In elf von zwölf Ländern Europas fanden sich in Flüssen und Seen Spuren des Herbizids Glyphosat sowie seines Abbau-Produkts AMPA. Das geht aus einem Bericht hervor, den PAN EUROPE gemeinsam mit der Fraktion der Grünen im Europa-Parlament veröffentlicht hat. Besonders alarmierend: 22 Prozent der in Österreich, Spanien, Polen und Portugal entnommenen Proben enthielten Glyphosat in Konzentrationen, die den Trinkwasser-Grenzwert der Europäischen Union um ein Vielfaches überschritten. In Portugal lagen die Rückstände sogar um den Faktor 30 über diesem Limit. Als Konsequenz aus den Ergebnissen fordern die AutorInnen die EU auf, Glyphosat aus dem Verkehr zu ziehen. Zudem mahnen sie die Verabschiedung der „Verordnung über den nachhaltigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ (SUR) an, die eine Halbierung des Pestizid-Gebrauchs bis zum Jahr 2030 vorsieht.
BAYER kooperiert mit E.ON
Der BAYER-Konzern will sich im nordrhein-westfälischen Bergkamen zukünftig von E.ON mit Energie aus einem Biomassekraftwerk beliefern lassen. Er schloss mit dem Strom-Multi einen vorerst auf zehn Jahre befristeten Kooperationsvertrag. 3,9 Millionen Euro nimmt der Leverkusener Multi dafür in die Hand, was auf Dauer aber Kosten spare, so das Unternehmen. Vor allem aber reduziert sich der Ausstoß von Treibhaus-Gasen an dem Standort, der bisher bei rund 83.000 Tonnen lag, um 15 Prozent. Das Gros der Energie beabsichtigt der Pillen-Riese als Prozesswärme für die Produktion von Arznei-Wirkstoffen zu nutzen. KritikerInnen merken allerdings an, dass auch Biomassekraftwerke nicht hundertprozentig grün produzieren. So werde etwa auch bei der Verbrennung von Holz CO2 freigesetzt. Bei Möbelstücken oder anderen Arten von verarbeitetem Holz geraten zudem immer wieder Lacke, Klebemittel oder Kunststoffe mit in den Ofen – und Spuren davon in die Luft. Darüber hinaus geht längst nicht alles in Flammen auf, und die Rückstände haben es häufig in sich. Zum Beispiel weisen sie oft Schwermetall-Belastungen auf.
ÖKONOMIE & PROFIT
Wieder Zerschlagungsgerüchte
Im Juli 2023 berichtete der Platow Brief von Plänen des BAYER-Chefs Bill Anderson, den Konzern aufzuspalten und die Agro-Sparte an die Börse zu bringen. Entsprechende Forderungen stellen aktivistische AktionärInnen immer wieder. Zuletzt mahnte David Samra vom Hedgefonds ARTISAN einen entsprechenden Schritt an. Er plädierte allerdings dafür, das Landwirtschaftssegment zu behalten und stattdessen die Bereiche „Pharma“ und „Consumer Health“ abzustoßen. Diese wären seiner Meinung nach „bei jemand anderem besser aufgehoben“. Nach Information der FAZ haben große Anteileigner wie der Singapurer Staatsfonds TEMASEK dem Leverkusener Multi für eine Entscheidung über die zukünftige Unternehmensstruktur Zeit bis Anfang 2024 gelassen. Einstweilen äußert sich Anderson nicht konkret zu dem Thema. „Nichts ist vom Tisch. Wir sind offen für alles und lassen nichts unversucht“, sagt er. Dabei würden ihm zufolge Fragen erörtert wie „ob wir mit unserem Aufbau mit den drei Abteilungen und der Art von Konzern-Zentrale über die Struktur verfügen, die es uns ermöglicht, für jedes dieser Unternehmen das beste Zuhause zu sein“. Das hört sich nicht gut an.
BAYER-Umsatz sinkt
Im ersten Halbjahr 2023 sanken die Umsätze von BAYER gegenüber 2022 um 8,2 Prozent auf rund elf Milliarden Euro, „vor allem bedingt durch stark verringerte Mengen und Preise bei Glyphosat“, wie der Konzern erklärte. Das Herbizid zählt zu den Verkaufsschlagern des Leverkusener Multis, nur zwei Medikamente spülen noch mehr Geld in die Kassen. Im letzten Jahr waren die Zahlen, bedingt durch Lieferengpässe, noch einmal nach oben gegangen, aber bereits auf der Hauptversammlung im April hatte der Vorstand die AktionärInnen auf ein Ende des Booms vorbereitet. Im Pharma-Bereich blieb der Umsatz stabil, im Segment „Consumer Care“ erhöhte er sich etwas. Das reichte jedoch nicht, um Einbrüche bei der Liquidität und ein Anwachsen des Schuldenbergs zu verhindern. Dementsprechend musste der Global Player seinen Ausblick senken und eine Gewinn-Warnung aussprechen. Er erwartet jetzt „nur“ noch ein Ergebnis pro Aktie von 6,20 bis 6,40 Euro und nicht mehr von 7,20 bis 7,40 Euro. Darum ist beim Agro-Riesen jetzt „Kosten-Management“ angesagt, sprich: Rationalisierungsmaßnahmen respektive Arbeitsplatzvernichtung. Zudem steigt der eh schon hohe Druck, sich von Unternehmensteilen zu trennen.
BAYER in den Top 20
Bayer steht im Jahr 2022 auf Platz 18 der größten deutschen Unternehmen. Damit rutscht der Konzern im Vergleich zu 2021 um zwei Plätze nach unten. Dabei konnte er seinen Umsatz um mehr als sechs Milliarden Euro steigern, den reinen Gewinn nach öffentlichen Zahlen um drei Milliarden. Was die Anzahl der Arbeitsplätze betrifft, liegt der Leverkusener Multi trotzdem nur auf Rang 22, hier ist ein leichtes Plus von 1,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu vermerken. Beim Anteil ausländischer Investoren am Aktienbestand kommt der Agro-Riese mit 67 Prozent auf Position 10. Den größten Batzen hält der US-Investmentriese BLACKROCK mit gut 7,2 Prozent, Temasek – der Staatsfonds Singapurs – rund vier Prozent, die norwegische Zentralbank und die MFS INVESTMENT MANAGEMENT jeweils ca. drei Prozent und GOLDMAN SACHS 0,4 Prozent.
Geschäftsrisiko NGOs
Zu jedem Geschäftsbericht des BAYER-Konzerns gehört ein Abschnitt über die „Chancen- und Risikolage“. Im Passus über „Regulatorische Änderungen“ fasst der Leverkusener Multi auch die Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) als Risiken auf. Konkret heißt es dort: „So können beispielsweise weitere Restriktionen für den Verkauf und die Anwendung verschiedener Pflanzenschutzmittel erlassen werden, oder bereits erteilte Zulassungen werden bereits und werden wahrscheinlich auch in Zukunft insbesondere von NGOs gerichtlich angefochten, was potenziell zu einem vorübergehenden oder dauerhaften Widerruf von Produkt-Registrierungen oder Genehmigungen und finanziellen Verlusten durch geringere Verkäufe von Pflanzenschutzmitteln und damit verbundenen Saatgut-Angeboten führen kann.“ Aber BAYER baut vor, und zwar nicht nur durch „Überwachung von Veränderungen in den regulatorischen Anforderungen“. „Ein Behörden-Dialog mit dem Ziel von Entscheidungen auf der Grundlage von wissenschaftlich fundierten Kriterien und eine angemessene Beteiligung an der Verteidigung gegen Angriffe auf unsere Produktzulassungen sind ebenfalls Maßnahmen zur Adressierung dieser Risiken“, hält der Global Player fest und findet dabei mit „Behörden-Dialog“ eine nette Umschreibung für Lobbyismus.
FITCH senkt Bewertung
Nach der Veröffentlichung der letzten Geschäftszahlen (s. o.) senkte die Rating-Agentur FITCH die Bewertung von BAYER. Für die Kreditwürdigkeit blieb es zwar bei der Note BBB+, aber den Ausblick stufte die Agentur von „stabil“ auf „negativ“ ab. Sie begründete dies mit schlechten Gewinn-Aussichten durch die fallenden Glyphosat-Preise, wachsendem Konkurrenz-Kampf im Arznei-Bereich und Druck auf die Medikamenten-Preise vor allem in China. Zudem führte Fitch die fortwährenden finanziellen Risiken durch die Klagen von Glyphosat-Geschädigten an. Anders als andere Finanzmarkt-Akteure plädierte das Unternehmen nicht ausdrücklich für eine Zerschlagung des Konzerns, sondern nannte auch einige Vorteile des integrierten Geschäftsmodells. Gleichwohl verwies sie jedoch deutlich auf die höheren Umsatz-Renditen von reinen Pharma-Firmen.
RECHT & UNBILLIG
BAYER verliert erneut PCB-Prozess
Polychlorierte Biphenyle (PCB) gehören zu den giftigsten Hervorbringungen der Chlorchemie. Die vor allem von BAYER und MONSANTO in Umlauf gebrachten gefährlichen „Alleskönner“ kamen bis zu ihrem vollständigen Verbot 1989 in Elektrogeräten, Fugendichtungsmassen, Farben, Ölen, Lacken und Bodenbelägen zum Einsatz – und stellen immer noch ein beträchtliches Gesundheits- und Umweltrisiko dar. In den USA ist der Konzern wegen dieser Problem-Lage mit einer Vielzahl von Schadensersatz-Ansprüchen konfrontiert, die mittlerweile eine fast ebenso große finanzielle Belastung darstellen wie die Klagen in Sachen „Glyphosat“. So verlor der Leverkusener Multi im September 2023 erneut einen PCB-Prozess und muss 100 Millionen Dollar an den Staat Pennsylvania zahlen. Das Gericht machte die Konzern-Gesellschaft MONSANTO und zwei andere Unternehmen für die Verunreinigung von Fluss-Läufen in einer Gesamtlänge von 2.000 Kilometern und Seen in einer Größenordnung von 1.457 Hektar verantwortlich. Und das nach Ansicht der RichterInnen wider besseres Wissen. Ihnen zufolge wusste MONSANTO „bereits 1937, dass PCBs bei längerer Exposition systemische toxische Wirkungen haben“ und sich in der natürlichen Umwelt erst nach sehr langer Zeit abbauen. „Jahrzehntelang hat die PCB-Verschmutzung die Fische in unseren Gewässern verunreinigt, die Freizeitmöglichkeiten gestört und eine wertvolle Nahrungsquelle für Millionen von Pennsylvaniern beeinträchtigt“, erklärte Tim Schaeffer von der Wasser-Behörde zu dem Urteil und fuhr fort: „Im Namen der Angler in Pennsylvania sind wir stolz darauf, gemeinsam mit unseren Partnerbehörden diesen Vergleich abzuschließen, um unsere geschätzten Wasserressourcen zu schützen.“ Die BAYER-Tochter zeigte hingegen keinerlei Schuldbewusstsein: „MONSANTO ist weiterhin entschlossen, bestehende und künftige Fälle vor Gericht zu verteidigen und wird Vergleiche nur dann in Betracht ziehen, wenn dies im Interesse des Unternehmens liegt.“
2022: Über eine Milliarde an Strafen
Die Risiken und Nebenwirkungen der beiden Pestizide Glyphosat und Dicamba, der Industrie-Chemikalie PCB und des Langzeit-Verhütungsmittels ESSURE führen immer wieder zu Produkthaftungsklagen, die allzuoft mit hohen Strafen enden. Im Geschäftsjahr 2022 summierten sich diese auf 1,16 Milliarden Euro (2021: 4,23 Milliarden).
Strafe wg. Glyphosat-Werbung
In den USA fiel die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO schon wiederholt wegen irreführender Werbung für das Glyphosat-Pestizid „ROUNDUP“ auf. 1996 kam es deshalb zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, in deren Rahmen MONSANTO sich verpflichtete, von solchen falschen Versprechungen künftig abzusehen. Daran hielt sich die Firma aber nicht, wie eine 2020 eingeleitete Untersuchung ergab. Das nun zum Leverkusener Multi gehörende Unternehmen behauptete, dass ROUNDUP-Produkte „keine Bedrohung für die Gesundheit von Wildtieren darstellen“ und lediglich Unkraut etwas anhaben könne. Nach Einschätzung der Generalstaatsanwältin Letitia James entsprachen diese Aussagen nicht der Wahrheit. „Pestizide können die Gesundheit unserer Umwelt ernsthaft schädigen. Sie stellen eine tödliche Bedrohung für die Tierwelt dar“, konstatierte sie und stellte klar: „Es ist wichtig, dass die Pestizid-Unternehmen die Verbraucher ehrlich über die Gefahren ihrer Produkte aufklären. Nur so können sie verantwortungsvoll eingesetzt werden.“ 6,9 Millionen Dollar musste der Global Player am Ende zahlen, auf diese Summe hatte er sich mit der Generalstaatsanwaltschaft geeinigt. Zudem darf der Agro-Riese ROUNDUP nicht länger die Eigenschaften „sicher“ und „ungiftig“ andichten.
Klage gegen Glyphosat-Zulassung
Die DEUTSCHE UMWELTHILFE und FOODWATCH haben eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland in Sachen „Glyphosat“ eingereicht. Sie fordern die Aberkennung der Zulassung für das Produkt ROUNDUP POWERFLEX und zogen damit vor das Verwaltungsgericht Braunschweig, weil das für Genehmigungen zuständige Julius-Kühn-Institut in der Stadt ihren Sitz hat. Zur Begründung führen die beiden Initiativen die Gefährdung der Artenvielfalt durch das Mittel an, was gegen die EU-Pflanzenschutzmittel-Verordnung verstoße. „Glyphosat ist wie kaum ein anderes Pestizid dafür verantwortlich, dass Wildbienen, Schmetterlinge und andere Großinsekten sowie Feldvögel aus der Kulturlandschaft mehr und mehr verschwinden“, hält DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fest.
Erneute ESSURE-Sammelklagen
In den Niederlanden haben 700 und in England 200 Frauen eine Sammelklage gegen den BAYER-Konzern wegen der Risiken und Nebenwirkungen des Langzeit-Verhütungspräparats ESSURE eingereicht. Sie machen die kleine Spirale, deren Kunststoff-Fasern für ein so großes Wachstum des Bindegewebes sorgen sollen, dass sich der Eileiter verschließt, für zahlreiche Gesundheitsschädigungen verantwortlich. So bleibt das Medizin-Produkt allzu oft nicht an seinem Bestimmungsort; stattdessen wandert es im Körper umher und verursacht Risse an den Wänden von Organen, was zu lebensgefährlichen inneren Blutungen führen kann. 94 Todesfälle registrierte allein die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA. Auch äußere Blutungen, Unterleibs-, Becken- oder Kopfschmerzen, Depressionen, Angstzustände, Krämpfe, Übelkeit, Allergien, Hautausschläge und Haarausfall zählen zu den unerwünschten Arznei-Effekten des Implantats. Gemeinsam mit den Betroffenen zogen 16 Krankenkassen vor Gericht. Sie verlangen vom Leverkusener Multi eine Erstattung der Kosten, die den Gesundheitssystemen entstanden sind, weil tausende Frauen sich das Medizin-Produkt ihrer Beschwerden wegen durch einen chirurgischen Eingriff wieder entfernen ließen. Erst Mitte April 2023 hatten mehr als tausend australische ESSURE-Geschädigte Klage gegen BAYER erhoben. In Irland und Brasilien sieht sich der Pharma-Riese ebenfalls mit Schadensersatz-Ansprüchen konfrontiert. Ein entsprechendes Verfahren in den USA, das 39.000 Betroffene angestrengt hatten, kam bereits 2020 zu einem Abschluss. Es endete mit einem Vergleich, der den Leverkusener Multi 1,6 Milliarden Dollar kostete.
ONE-A-DAY wieder vor Gericht
BAYERs Vitamin-Präparate aus der „One-A-Day“-Produktreihe, denen viele Fachleute jeglichen Nutzen absprechen, beschäftigen in den USA immer wieder die Gerichte. Wegen unwahrer Behauptungen über die bunten Pillen musste der Leverkusener Multi schon Strafen in 2-stelliger Millionen-Höhe zahlen. Der neueste Fall betrifft unlautere Werbung für „One a Day Natural Fruit Bites“. Ende Mai 2023 ging eine Sammelklage beim New Yorker Bundesgericht ein, weil der Konzern die Präparate als „natürlich“ anpreist, obwohl sie Stoffe synthetischen Ursprungs wie Niacinamide, Pyridoxine und Potassium-Iodide enthalten. Erst im März hatte das Bundesgericht in San Diego wegen dieser VerbraucherInnen-Täuschung eine Sammelklage zugelassen und den Einspruch des Global Players dagegen abgewiesen. Hier hatte er sich mit dem Argument zu rechtfertigen versucht, ohne die Extra-Dosis Chemie würden die Erzeugnisse die Größe von Golfbällen annehmen müssen.
Neues WhistleblowerInnen-Gesetz
WhistleblowerInnen kommt eine wichtige Rolle dabei zu, kriminelle Machenschaften von Unternehmen aufzudecken. So machte die US-amerikanische BAYER-Beschäftigte Laurie Simpson einst öffentlich, dass der Leverkusener Multi die gravierenden Nebenwirkungen von Präparaten wie TRASYLOL und LIPOBAY verschwiegen und sich bei der Vermarktung seiner Pharmazeutika unlauterer Mittel bedient hatte. In den Vereinigten Staaten genießen HinweisgeberInnen wie Simpson bereits seit Langem einen besonderen Schutz. Im Jahr 2019 zog die EU mit einer Richtlinie nach. Allerdings setzte Deutschland diese nicht fristgerecht bis zum Dezember 2021 in nationales Recht um, sodass die EU-Kommission eine Klage einreichte. Und noch 2023 blockierten die CDU-regierten Länder das „Gesetz zum Schutz von Hinweis-Gebern bei der Aufdeckung von Unternehmensskandalen“ im Bundesrat und verlangten Änderungen – schlussendlich erfolgreich. Aber nicht nur deshalb weist das im Juli 2023 verabschiedete Paragrafen-Werk viele Schwächen auf. So können sich die WhistlerblowerInnen nicht gleich an eine externe Meldestelle wenden, sondern sind verpflichtet, erst einmal die internen Wege zu nutzen. Zudem müssen sie ihre Identität preisgeben, was viele daran hindern dürfte, die Initiative zu ergreifen. Auch besteht keine Verpflichtung, allen Hinweisen auf Ungereimheiten nachzugehen. Damit nicht genug, hat das Gesetz eine ziemlich enge Auffassung von Unternehmensskandalen, weshalb seine Schutzwirkung begrenzt bleibt, wie der Jurist Gerhard Baisch monierte.
Brüssel will weniger Regeln für BAYERs neue Gentechniken
Mitte Juli 2023 hat die EU einen Vorstoß unternommen, um den neuen Gentechniken den Weg auf die Äcker zu erleichtern. Sie will einem Großteil der mit CRISPR/Cas und anderen Genscheren produzierten Pflanzen künftig die Risiko-Prüfungen ersparen, obwohl von diesen Gewächsen durchaus Gefahren ausgehen können. Während BAYER & Co. sich über den Erfolg ihrer Lobby-Arbeit freuen, reagieren Umweltverbände, VerbraucherInnenschutz-Organisationen und Öko-LandwirtInnen alarmiert.
Von Jan Pehrke
Bei der Gentechnik 2.0 kommen Gen-Scheren wie CRISPR/Cas zum Einsatz. Dieses Verfahren bedient sich eines Abwehr-Mechanismus’ von Bakterien zum Aufspüren schädlicher Viren. Es steuert bestimmte Gen-Abschnitte an und nutzt dann das Cas-Enzym zur Auftrennung der Genom-Sequenz. Anschließend setzt CRISPR/Cas entweder mitgeführte neue Erbgut-Stränge ein oder bringt die Zellen dazu, per Mutagenese selbst Veränderungsprozesse einzuleiten. Der BAYER-Konzern will auf diese Weise etwa in Kooperation mit der Firma PAIRWISE Kurzhalm-Mais entwickeln und zusammen mit COVERCRESS Ackerheller-Kraut. Weitere Entwicklungspartnerschaften bestehen mit ERS GENOMICS, TARGETGENE BIOTECHNOLOGIES, dem BROAD INSTITUTE, MEIOGENIX und mit NOMAD BIOSCIENCE.
Bisher hat die Europäische Union die neuen Methoden naturgemäß als Gentechnik aufgefasst und entsprechend reguliert. BAYER & Co. passte das gar nicht. Nach Ansicht der Agro-Riesen handelt es sich nur um niederschwellige Eingriffe, die keinerlei Auflagen bedürfen. Anfang Juli 2023 hörte die EU-Kommission die Signale. Sie präsentierte einen Verordnungsvorschlag zur Lockerung der Vorschriften für die „Neuen Gentechniken“ (NGTs). Wenn die Konzerne den Pflanzen mit Genscheren wie CRISPR/Cas oder TALEN keine Gene artfremder Organismen verpassen, will die EU die Gewächse künftig wie in der Natur vorkommende oder mit Hilfe konventioneller Verfahren gezüchtete Exemplare behandeln und von Risiko-Prüfungen ausnehmen. Nur bei Laborfrüchten, an denen die Unternehmen mehr als 20 Mal herumgeschnibbelt haben, möchte die Kommission noch die alten Gentechnik-Bestimmungen angewendet wissen. Zum Vergleich: Die USA lassen nur einen Eingriff pro Pflanze zu, bei mehreren gelten die ganz normalen Gentech-Regelungen.
„NGTs können den Übergang zu einem nachhaltigeren Agrar- und Lebensmittelsektor flankieren und so die Import-abhängigkeit der EU in der Agrar- und Lebensmittelerzeugung verringern“, hält Brüssel fest. Als weltweit größter Exporteur von Saatgut sei der Zugriff auf innovative Technologien essenziell für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt, heißt es in dem Vorschlag, der laut EU-Kommission „auch Auswirkungen auf die strategische Autonomie und die Resilienz des Lebensmittel-Systems der Union haben wird“. Und natürlich alles ganz nachhaltig. „Landwirte bekommen durch die neuen Züchtungstechniken Zugang zu resilienteren Nutzpflanzen, für die weniger Pestizide eingesetzt werden müssen und die besser an den Klimawandel angepasst sind“, versicherte der damalige Kommissionsvize Frans Timmermans.
Leere Versprechungen
Solche Versprechen klingen vertraut. Die Konzerne machten sie im Zuge ihrer Produkteinführungskampagne für die Gentechnik 1.0. Keines davon hat sich erfüllt. In Sachen „Ackergift-Reduktion“ räumte das BAYERs oberster Öffentlichkeitsarbeiter, der ehemalige Grünen-Politiker Matthias Berninger, in einem Interview des Deutschlandfunks selbst ein. Als die Moderatorin ihm vorhielt: „Der Glyphosat-Einsatz, gerade bezogen auf gentechnisch verändertes Soja, hat sich ja verneunfacht, allein in den USA“, musste er zugeben: „Der Glyphosat-Einsatz hat sich in der Tat erhöht.“ Der „Head of Public Affairs“ wusste dafür allerdings andere Gründe zu nennen als die Defizite der Gentechnik. Es käme zu einem Mehrverbrauch, weil die LandwirtInnen das Herbizid nutzten, um sich das Pflügen zu ersparen, behauptete Berninger.
Joachim Eder von der „Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft“ hat den Verheißungen damals Glauben geschenkt. „Also da wurden von denen, die das entwickelt haben, ganz tolle Dinge in den Raum gestellt, Qualitätsverbesserungen unserer landwirtschaftlichen Kulturpflanzen, praktisch kein Pflanzenschutz mehr, weil die Pflanzen sind resistent, also ich kann auf Chemie auf dem Acker verzichten. Am Anfang war man überzeugt, dass das einen Riesenschritt nach vorne bedeutet und für diesen Schritt auch den Nachteil – aus meiner Sicht Nachteil – in Kauf nehmen muss, dass sich das Ganze in den Händen dieser weltweit agierenden Saatgut-Konzerne befindet. Das war es einfach wert, wenn es denn so gekommen wäre, war damals meine Meinung“, erinnert er sich. „Aber es kam dann eigentlich nicht viel“, zieht Eder Bilanz. Schlussendlich ging es nur darum, Herbizide besser verkaufen zu können, so der Beamte. „Man konnte nicht ausräumen, dass es gesundheitsschädlich ist, man konnte nicht ausräumen, dass es Umweltschäden gibt, und man konnte eben nicht ausräumen, dass diejenigen, die es in der Hand haben, dass irgendwie missbräuchlich einsetzen“, sagte er in einem Fernseh-Beitrag des Bayerischen Rundfunks. Nicht eben besser fällt das Resümee von Svenja Schulze, der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, aus. „Die Gentechnik hat in ihrer Geschichte noch keinen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherheit geleistet. Ihr gesellschaftlicher Nutzen wird in der Theorie oft behauptet, aber in der Praxis zielt die Gentechnik auf Patente und Profite“, twitterte sie.
Nichtsdestotrotz recycelt der Leverkusener Multi die alten Textbausteine aus den 1990er Jahren. Es gehe darum, „die Nahrungsmittelversorgung zu sichern sowie Forschung und Entwicklung in Deutschland zu halten“, erklärt Frank Terhorst von BAYER CROPSCIENCE. Und Matthias Berninger schlägt Alarm: „Wer übernimmt die Verantwortung für die Krisen der Ernährungssicherheit, wenn wir das Potenzial dieser neuen Technologien ungenutzt lassen?“ Damit nicht genug, preist er CRISPR & Co. auch noch als probates Mittel an, um dem Klimawandel zu trotzen. „Wir müssen den Turbo anschalten, wenn wir mit dem galoppierenden Klimawandel mithalten wollen“, so der „Head of Public Affairs“.
Viele Risiken
Dabei haben es die neuen Methoden in sich. Mitnichten können die von den Genscheren eingeleiteten Veränderungen so „präzise kontrolliert werden“, wie BAYER behauptet. Allzuoft kommt es nämlich zu unbeabsichtigten Mutationen an den beabsichtigten Stellen (On-Target-Effekte) und vice versa beabsichtigten Mutationen an unbeabsichtigten Stellen (Off-Target-Effekte). Nicht zuletzt deshalb hält das „Bundesamt für Naturschutz“ (BfN) die mittels der Neuen Gentechniken hervorgebrachten Konstrukte nicht für harmloser als die durch Gen-Übertragungen geschaffenen. „Nach Ansicht des BfN trifft die Aussage, dass NGT-basierte Pflanzen generell weniger Risiken bergen, nicht zu“, bekundet die Behörde. Zudem hält sie fest: „Auch die Art und der Umfang der Veränderung sind nicht geeignete Kategorien, um per se von einem geringen Risiko auszugehen.“ Als Beispiel führt das Bundesamt die Prozeduren an, mit denen BAYER & Co. die Ackerfrüchte besser gegen Dürre-Perioden schützen wollen. „Da die vielen komplexen Antworten der Pflanze auf Trockenstress bis heute im Detail unbekannt sind (...), werden häufig Gene für sogenannte Transkriptionsfaktoren oder Hormon-Rezeptoren verändert. Es handelt sich dabei um übergeordnete Knotenpunkte von Stoffwechsel-Wegen. Werden diese Stellschrauben geringfügig modifiziert, können damit viele nachfolgende Prozesse verändert werden“, warnt das BfN.
Überdies sind die Eingriffe oftmals gar nicht so klein. So vermögen die neuen Techniken in Gen-Bereiche vorzudringen, die den alten verschlossen bleiben. Auch sind CRISPR & Co. in der Lage, mehrere Veränderungsprozesse gleichzeitig in die Wege zu leiten. Darüber hinaus rufen sie im Gegensatz zu konventionellen Züchtungspraktiken zumeist keine Punkt-Mutationen an der DNA hervor, sondern Doppelstrangbrüche, um Veränderungen zu bewirken und anschließend auf die natürlichen Selbstheilungskräfte der Zelle zu bauen. Allzu oft aber funktioniert dieser Reparatur-Mechanismus nicht richtig. Die losen Enden des Gen-Abschnittes finden nicht mehr zusammen und setzen eine Kaskade von Veränderungen in Gang. Als „Chromothripsis“ bezeichnen WissenschaftlerInnen diesen gefährlichen Effekt.
Der Bioland-Präsident Jan Plagge befürchtet darüber hinaus, dass Gewächse ihre Widerstandsfähigkeit gegen bestimmte Pflanzenkrankheiten verlieren, wenn BAYER & Co. sie massenhaft z. B. gegen Krautfäule wappnen und verweist zum Vergleich auf die vielfach ihre Wirksamkeit verlierenden Antibiotika. „Da der Erreger sehr anpassungsfähig ist, werden Sorten-Resistenzen relativ schnell gebrochen“, sagt er. Darum dürfen die Bioland-Betriebe nur einen geringen Teil ihrer Anbau-Fläche mit Pflanzen bestücken, die über bestimmte Schutz-Mechanismen verfügen. „Rein auf monogenetische Resistenzen zu setzen, führt nach unseren Erfahrungen in eine Sackgasse. Je schneller man an der Resistenz-Schraube dreht, desto schneller habe ich resistente Pathogene. Was ich sagen will, die Herangehensweise: ‚Ich habe ein Problem, ein Pathogen, ich kenne das Gen und ich kann das Problem vielleicht mit einem Schnitt lösen’, funktioniert nicht“, sagt der gelernte Agrar-Ingenieur.
Überhaupt wirft er den GentechnikerInnen Reduktionismus vor und stellt dem die Herangehensweise der ökologischen Landwirtschaft gegenüber, die etwa Folgen des Klimawandels mit einem breiten Ansatz mildern will. Dieser umfasst beispielsweise Bemühungen, die Böden durch Fruchtfolgen zu entlasten und überhaupt eine andere Bodenstruktur zu schaffen, welche die Wasserhalte-Fähigkeit verbessert. Auch gibt es Versuche, Pflanzen mit größeren, aufnahmefähigeren Wurzeln zu züchten.
Schon allein wegen der Gefahr von Resistenz-Brüchen tritt Jan Plagge für eine Risiko-Prüfung aller Hervorbringungen der Gentechnik 2.0 und für eine Kennzeichnung inklusive Rückverfolgbarkeit ein. Dies ist für ihn nicht zuletzt deshalb wichtig, um den ökologischen Landbau nicht zu gefährden und eine Wahlfreiheit im Supermarkt zu gewährleisten. „Wenn die neuen Systeme so toll sind, soll der Verbraucher sie auch erkennen können“, meint Plagge.
BAYER zündet in der Causa Nebelkerzen. Der FAZ gegenüber bekennt sich Matthias Berninger noch vollmundig zu einer Transparenz. „Wir werden das veränderte Saatgut schon allein deshalb kennzeichnen, weil es so große Vorteile hat“, kündigt er an. In einem taz-Gespräch schränkt der Öffentlichkeitsarbeiter dann den Kreis der Informierten auf die Bauern und Bäuerinnen ein: „Landwirte werden (...) von uns eine klare Kennzeichnung des Saatguts erhalten, die transparent macht, dass diese neuen Methoden hier angewandt wurden.“ Erst in einer Eingabe an die EU redet der Global Player dann Tacheles und hält fest, „dass die Anwendung der derzeitigen EU-Vorschriften zur GVO-Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit auf NGT-Pflanzen, die mit konventionell gezüchteten Pflanzen vergleichbar sind, unverhältnismäßig und schwer durchzusetzbar ist“.
Wie groß die Ängste der Öko-Land-wirt-Innen vor dem „Tabu-Bruch auf den Tellern“ (taz) sind, umriss Bärbel Endraß in der Unabhängigen Bauernstimme. „Obwohl ich mich nun schon länger mit dem Thema ‚Gentechnik’ und mit den Deregulierungsabsichten der EU-Kommission auseinandersetze, hat’s mich jetzt doch gesetzt, als die jüngsten Vorschläge aus Brüssel ans Licht kamen. Egal, wie ich es hin und her drehe, egal, welche Vorsorge-Maßnahmen wir ergreifen werden, mit diesem Gesetzes-Vorschlag könnten wir Gentechnik-Verunreinigungen auf unseren Äckern und in unseren Ställen nicht mehr verhindern“, so Endraß über die Pläne der Europäischen Union.
Immense Profit-Aussichten
Der BAYER-Konzern aber schert sich nicht um diese Sorgen. Die Regulierung der Neuen Gentechniken zählt zu den Schwerpunkten seiner Lobby-Arbeit auf der europäischen Ebene, weil er sich davon Rendite-Steigerungen verspricht. Der Leverkusener Multi, dessen Brüsseler „Verbindungsbüro“ über einen Etat von rund 6,5 Millionen Euro und 79 Beschäftigte verfügt, reichte Eingaben zu der geplanten Verordnung ein und erörterte das Thema mit hochrangigen EU-VertreterInnen. So weist das Transparenz-Register der EU Zusammenkünfte mit Lukas Visek aus dem Kabinett des – bis Ende August 2023 amtierenden – Kommissionsvizepräsidenten Frans Timmermans sowie mit Joanna Stawowy und Jorge Pinto aus dem Kabinett von Agrar-Kommissar Janusz Wojciechowski aus.
Der Online-Ausgabe des Handelsblatts gegenüber bezifferte der Global Player das durch die EU-Deregulierungen erwartete Umsatz-Plus im Landwirtschaftsbereich auf zehn Prozent – später verschwand diese präzise Zahl auf ominöse Weise aus dem Artikel. Auf jeden Fall muss für den Profit-Zuwachs aber eine ganz bestimmte Bedingung erfüllt sein. „Wie bei anderen Technologien ist auch bei den neuen Genom-Techniken der Schutz des geistigen Eigentums von entscheidender Bedeutung“, konstatiert Matthias Berninger. Ohne Patentschutz fließt nämlich kaum Geld. Und so mutieren die Gen-Gewächse, die eben noch nichts von natürlichen Pflanzen unterscheiden sollte, plötzlich zu Kreationen made by BAYER. Den ersten Patent-Antrag für NGT-Konstrukte reichte der Agro-Riese bereits im Jahr 2006 ein. Inzwischen kamen nach Recherchen von GLOBAL 2000 und anderen Initiativen 118 weitere hinzu. Nur CORTEVA übertrifft den Leverkusener Multi dabei noch mit 1.430.
Der „Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter“ (BDP) und der „Deutsche Bauernverband“, die dem EU-Vorhaben zur Lockerung der Bestimmungen grundsätzlich positiv gegenüberstehen, fürchten sich vor diesen Schutzrechten, weil diese den uneingeschränkten Zugang zu biologischem Material und damit auch Züchtungsfortschritte massiv gefährden. „Die Schutzsysteme für das geistige Eigentum in der Pflanzenzüchtung müssen in den Blick genommen und eine schnelle, rechtsverbindliche Lösung geschaffen werden, nach der biologisches Material, das auch in der Natur vorkommen oder entstehen könnte, nicht patentiert werden kann“, fordert BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer deshalb. Und Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied mahnt ebenfalls: „Es darf nicht zu Patenten auf Pflanzen kommen.“
Der Initiative TESTBIOTECH zufolge erheben die Unternehmen wirklich oft Ansprüche auf zufällige oder bereits in der Natur vorkommende Gen-Variationen und zeigen sich auch sonst erfindungsreich im Erfinden von Erfindungen. „Tatsächlich scheinen die eingereichten Patent-Anmeldungen einer bestimmten Strategie zu folgen, die darauf abzielt, Patente zu schaffen, auch ohne etwas wesentlich Neues zu erfinden“, stellt die Organisation fest. Als „technische Dekoration“ und „,Second Hand’ Gentechnik-Pflanzen“ bezeichnet sie die Hervorbringungen und spricht in diesem Zusammenhang von einem „Minenfeld von Patent-Monopolen“. Besonders kreativ geht dabei die Firma INARI vor, die sich vorgenommen hat, die Großen der Branche herauszufordern. „Das ganze Erbgut ist in Besitz von nur wenigen Multis, und wir wollen ihnen den Rang streitig machen“, bekunden die ManagerInnen. Zu diesem Zweck streben sie beispielsweise Schutzrechte auf mit alter Gentechnik erzeugte Pflanzen an, welche ihre BiotechnologInnen durch das Herausoperieren fremder Gene wieder in den Naturzustand zurückversetzt haben. Die Gewächse wie etwa die Soja der BAYER-Tochter MONSANTO mit der Produktbezeichnung MON89788 zählen nämlich zu den Elite-Varietäten, die sich nach Einschätzung von INARI gut für andere Genbasteleien vermarkten lassen. Als „Erfinder“ solcher und anderer Produkte firmiert in den Anträgen sinnigerweise oft nicht etwa ein Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin, sondern gleich der INARI-Patentanwalt.
Die Europäische Kommission bezieht zum Problem des geistigen Eigentums in Zusammenhang mit der Gentechnik 2.0 keine Position. „Die Frage der Patente auf NGTs wurde von vielen Interessengruppen aufgeworfen. Bedenken wurden von Züchtern und Bauernverbänden geäußert“, heißt es an einer Stelle des 70-seitigen Verordnungsvorschlags lediglich. Dieser muss jetzt erst einmal durch das EU-Parlament und anschließend durch den MinisterInnen-Rat gehen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wird alles in ihrer Macht Stehende tun, um daran mitzuwirken, die Deregulierungen der Neuen Gentechniken zu verhindern. ⎜