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Beitrag veröffentlicht im März 2026

In Sachen „Versammlungsrecht“

CBG Redaktion

CBG reicht Beschwerde vor EU-Menschenrechtsgerichtshof ein

Bereits seit 2017 prozessiert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), weil der BAYER-Konzern auf seiner damaligen Hauptversammlung in Zusammenarbeit mit der Stadt Bonn und der Polizei das grundgesetzlich verbriefte Versammlungsrecht aushebelte. In allen bislang gelaufenen Verfahren schlossen sich die bundesdeutschen Gerichte in skandalöser Weise den Argumenten des Leverkusener Multis an. Und das Bundesverfassungsgericht nahm den Fall überhaupt gar nicht erst an. Darum zog die Coordination jetzt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und reichte eine Beschwerde wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht ein. Juristische Unterstützung erhielt sie dabei von Dr. Remo Klinger, der für die Deutsche Umwelthilfe schon diverse Klima-Klagen zum Erfolg führte.

Zum Hintergrund: Im April 2017 erwartete BAYER zur Hauptversammlung seiner AktionärInnen wegen der „Gift-Hochzeit“ mit dem MONSANTO-Konzern eine große Protest-Demonstration vor den Türen des „World Conference Center Bonn“ (WCCB). Die CBG hatte ordnungs- und fristgerecht bei Stadt und Polizei eine entsprechende Kundgebung auf dem öffentlichen Platz vor dem WCCB angemeldet. Dabei gab es keinerlei Bedenken von Seiten der Behörden, die CBG startete also mit ihren Vorbereitungen. Doch einige Wochen nach der unwidersprochenen Anmeldung wiesen die Behörden der CBG-Kundgebung unmittelbar vor dem Termin einen weit von der Hauptversammlung entfernten Platz zu. 

Die CBG zog trotz der sehr knappen Zeit bis zur Hauptversammlung direkt vor die Gerichte und erwirkte einen Eilbeschluss, der die Kundgebung wieder zurück vor die Tore der HV holte. Der ursprünglich beantragte Platz jedoch war inzwischen von BAYER mit einem Riesenzelt belegt und mittels eines meterhohen Zauns weiträumig abgeriegelt worden.

Nach der HV ging die CBG dann in die Hauptverfahren gegen die skandalöse „Privatisierung des Versammlungsrechts“. Gegner waren die Stadt Bonn und die Polizei als Versammlungsbehörde. Doch diese sorgen nicht etwa selbst für ihren Rechtsbeistand. Sie ließen sich ohne jeden Skrupel durch alle Instanzen hindurch ihre Schriftsätze von den AnwältInnen des „beigeladenen“ BAYER-Konzerns schreiben. Der Briefbogen der Kanzlei Redeker Sellner Dahs war auf dabei auf der Rückseite jeweils mit weit mehr als 100 Namen von Professoren und Doktoren der Rechtswissenschaften gefüllt. 

BAYER berief sich in seinen Begründungen auf „Terror-Gefahr!“ und meinte „aufgrund der aktuellen terroristischen Bedrohungslage“ dürften die Aktionen nicht so wie von der CBG geplant und angemeldet stattfinden. Dazu brachten die Konzern-JuristInnen sie in Zusammenhang mit dem Anschlag am Brüsseler Flughafen und dem Angriff auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund.  Die Großkanzlei unterstellte, dass sich derartige Gewaltakte auch aus den von der CBG angekündigten Protesten heraus entwickeln könnten, wenn keine Vorsorge getroffen werde. Kurzerhand machte BAYER aus ImkerInnen, die in den Vorjahren in voller Montur und mit Rauchbläsern ausgestattet gegen die bienengefährlichen BAYER-Pestizide protestierten, einen „Gas-Angriff von Vermummten“.

Im Ergebnis folgten die JuristInnen der Gerichte diesen Vorgaben, die CBG bekam kein Recht zugesprochen. Heraus allerdings kam im Zuge der Verfahren z. B., dass sich die Polizei mit den von BAYER vorgelegten Dokumenten zu „Terrorgefahr“ und „Sicherheitskonzepten“, die die Verdrängung der CBG-Kundgebung auf dem öffentlichen Platz vor den Räumen der HV in Bonn begründete, nicht einmal genauer befasst hatte. Nachdem die CBG vor Gericht darauf aufmerksam machte, hielten auch die RichterInnen es „zur Beurteilung der Sachlage“ nicht für nötig, Einblick in diese Dokumente zu nehmen. 

Darum setzt die CBG nun auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Vor diesem macht sie einen Verstoß gegen den Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit garantierten Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Dort heißt es nämlich: „Die Ausübung dieser Rechte darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind (…).“

„In Straßburg streitet die CBG nicht nur für sich selbst. Sie strebt eine gerichtliche Entscheidung an, die alle politischen Gruppen vor der Willkür der Konzerne schützt“, erklärt Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren abschließend.

Die Glyphosat-Bilanz

CBG Redaktion

Hohe Rückstellungen infolge der Entschädigungsklagen

Auch in diesem Jahr bestimmt Glyphosat wieder BAYERs Geschäftsbilanz. Während die Umsätze und Erlöse sich für 2025 auf dem Vorjahres-Niveau bewegen, verhageln die vorgenommenen Rückstellungen für die Prozess-Risiken das Ergebnis. Diese „Sonderaufwendungen“ in Höhe von rund 6,2 Milliarden Euro führen unter dem Strich zu einem Minus von 3,6 Milliarden Euro.

Jetzt aber wähnt sich der Konzern auf einem guten Weg zur Beilegung der Klagen und einer Vergleichslösung. So hofft er auf ein positives Urteil des Obersten Gerichtshof der USA in Sachen „Glyphosat“, denn laut BAYER-Chef Bill Anderson gab es „starke Unterstützung durch Stellungnahmen von der US-Regierung, von 15 US-Bundesstaaten, der US-Handelskammer und vielen anderen“. Überdies versucht der Agro-Riese auf bundes- und zentralstaatlicher Ebene mit einigem Erfolg Gesetze zu lancieren, die dem umstrittenen Herbizid Immunität verschaffen. Und zuletzt hat US-Präsident Donald Trump Glyphosat per Executive Order als systemrelevant eingestuft. „Wir teilen diese Ansicht und werden die Verordnung umsetzen“, bekundete Anderson. 

„Das wirft einige Fragen auf, denn die Verordnung gilt auch für den militärischen Gebrauch von Glyphosat und seinen Vorprodukten wie Phosphor“, erklärt Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Phosphor kann Hincha-Weisel zufolge zur Herstellung von Rauchbomben oder Blendgranaten dienen und das Herbizid selbst als Chemie-Waffe eingesetzt werden. Gegenwärtig tut das Israel im Südlibanon, um Ackerflächen zu zerstören. Zudem lassen lateinamerikanische GroßagrarierInnen das Mittel zur Vertreibung indigener Gemeinschaften versprühen.

„Unsere mehrgleisige Strategie kommt insgesamt gut voran“, resümierte Anderson indes. „Das alles hat der BAYER-Konzern nur einem extremen Lobbyeinsatz zu verdanken. Er will Glyphosat schlicht freikaufen“, kritisiert Hincha-Weisel. Bill Anderson war der einzige Vorstandsvorsitzende eines deutschen DAX-Unternehmens, der der feierlichen Amtseinführung Donald Trumps beiwohnte. Damit nicht genug, sponserte der Global Player den Event auch noch. Insgesamt hat er die politische Landschaft in den Vereingten Staaten mit mehr als neun Millionen Dollar gepflegt und baute dabei gezielt auf LobbyistInnen aus dem Trump-Umfeld. Dazu zählten unter anderem BeraterInnen aus der ersten Amtsperiode Trumps wie Daniel McFaul, Mike Rubino und Hunter Morgen sowie Brian Ballard, Fundraiser für den 2024er Wahlkampf.

Selbst die Klimabilanz BAYERs prägte Glyphosat. Neben allem anderen ist das Herbizid nämlich auch noch ein veritabler Klima-Killer. Weil der Produktionsprozess enorm viel Energie erfordert, hat das Mittel einen wesentlichen Anteil an den direkten Treibhausgas-Emissionen des Konzerns. „Besonders energie-intensiv ist unsere Rohstoff-Gewinnung einschließlich Aufbereitung und Weiterverarbeitung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten von Crop Science – daher entfällt der größte Anteil unserer Treibhausgas-Emissionen auf diese Division“, heißt aus diesem Grund ein ums andere Mal in den Geschäftsberichten der Aktien-Gesellschaft.

„Es gibt kein Pestizid mit so vielen Risiken und Nebenwirkungen wie Glyphosat. Deshalb muss es sofort vom Markt“, fordert Hincha-Weisel abschließend.