Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

[Wahlfreiheit in Gefahr] BAYER & Co. wollen Gentechnik-Deregulierungen

CBG Redaktion

Aktuell hat die Frage, ob neue Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas als Gentechnik reguliert bleiben – oder ob sie wie von der Industrie gewollt nicht reguliert werden – erheblich an Fahrt aufgenommen. Hintergrund ist ein Bericht der EU-Gesundheitskommission von Ende April diesen Jahres, der die Tür für eine Deregulierung aufsperrt. Um eine gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung vom Saatgut bis zum Teller sicherstellen zu können und damit die Wahlfreiheit aufrechtzuerhalten, müssen auch die neuen Gentechniken nach Gentechnikrecht reguliert bleiben. Das hohe Gut der Gentechnikfreiheit Europas gilt es zu verteidigen.

Von Annemarie Volling, Referentin für gentechnikfreie Landwirtschaft bei der ARBEITSGEMEINSCHAFT BÄUERLICHE LANDWIRTSCHAFT (AbL)

Neue Verfahren zur gentechnischen Veränderung der DNA wie CRISPR/Cas sind Gentechnik und müssen nach EU-Gentechnikrecht reguliert werden. Das hat das richtungsweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juli 2018 bestätigt und damit Rechtssicherheit für alle Wirtschaftsbeteiligten geschaffen. Regulieren heißt nicht verbieten, wie es zum Teil dargestellt wird, sondern beinhaltet die Verpflichtung zur Durchführung einer Risikobewertung und eines Zulassungsverfahrens sowie auch Nachweisbarkeit, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Monitoring der Gentechnik-Pflanzen und -Produkte. Für nicht in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Organismen gilt Nulltoleranz. Freisetzungen zu Versuchszwecken unterliegen einem Genehmigungsvorbehalt. Diese EuGH-Entscheidung war gut für VerbraucherInnen und die konventionellen und ökologischen gentechnikfreien LebensmittelerzeugerInnen.
Konzerne wie BAYER hingegen fordern einen „innovationsfreundlichen Regulierungsrahmen.“ Würden die neuen Gentechniken nach EU-Gentechnik-Richtlinie reguliert, fürchtet BAYER „langwierige und kostspielige Zulassungsverfahren“. Diese stellten ein enormes Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Pflanzenzüchter und für Investitionen in die Pflanzeninnovation dar, so der Konzern in seiner Stellungnahme zur Farm-to-Fork-Strategie der EU.
Der Geschäftsführer der BAYER CROP-SCIENCE DEUTSCHLAND GmbH, Peter R. Müller, betonte beim digitalen „Agrar Gespräch“ im März 2021, man brauche technologische Alternativen und die Möglichkeiten, diese auch einsetzen zu können. Die Politik müsse Rahmenbedingungen schaffen, damit die Wirtschaft entsprechende Geschäftsmodelle und Angebote für die Landwirtschaft aufbauen könne. Anders gesagt wollen sie möglichst schnell und ohne Hürden (wie Zulassungsverfahren, verpflichtende Risikobewertung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit) mit ihren Gentechnik-Produkten auf den europäischen Markt, letztendlich aber möglichst wenig Verantwortung für ihre Produkte übernehmen. Entsprechend lobbyieren sie für eine Deregulierung der Gentechnik.

EU für Deregulierung
Ende April 2021 veröffentlichte die Gesundheitskommission der EU einen Bericht zum „Status neuartiger genomischer Verfahren.“ Darin bestätigt sie einerseits die Auffassung des Europäischen Gerichtshofes, dass auch die neuen Gentechniken dem EU-Gentechnikrecht unterliegen. Auch will sie das „hohe Schutzniveau für Mensch und Umwelt aufrechterhalten“. Andererseits seien die Potenziale der neuen Gentechniken (NGT) hoch, und von den verschiedenen Anwendungen gingen „keine neuen Gefahren“ (gegenüber konventionellen Züchtungen oder alten Gentechniken) aus.
Das geltende Regulierungssystem stoße bei den neuen Verfahren an Grenzen – vor allem, weil Nachweisverfahren fehlen würden. Zudem sei das Gentechnikrecht „nicht zweckmäßig“. Aufgrund von unterschiedlichen Regulierungssystemen anderer Länder käme es überdies zu Wettbewerbsverzerrungen und womöglich Handelshemmnissen. Deshalb werde die Kommission „einen breit angelegten und offenen Konsultationsprozess einleiten, um die Gestaltung eines neuen Rechtsrahmens für diese biotechnologischen Verfahren zu erörtern“ heißt es in ihrer Pressemeldung.
Der Kommissions-Bericht könnte die Tür öffnen für eine Deregulierung der neuen Gentechniken wie CRISPR/Cas. Damit wäre die gentechnikfreie Erzeugung, die derzeit ein großer Wettbewerbsvorteil für europäische Bäuerinnen und Bauern ist, massiv in Gefahr. Es gilt deshalb, aktiv in diesen Prozess einzugreifen.

Wunschkonzert
In ihrem Bericht nimmt die Kommission die Erzählungen der Konzerne auf: NGT hätte das Potential, zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem beizutragen, da schnell Pflanzen erzeugt werden könnten, die widerstandsfähiger gegenüber Krankheiten, Umweltbedingungen und Auswirkungen des Klimawandels seien. So könnten dem Report zufolge die EU-Ziele des Green Deals, der Farm-to-Fork- und der Biodiversitätsstrategie bis 2030 erreicht werden.
Die Kommission beruft sich bei den Potentialen auf eine Studie des Joint-Research-Centre (JRC) der EU. Demnach würden in den nächsten fünf Jahren 15 NGT-Pflanzen auf den Markt kommen. Der Bericht bezieht sich auf „Unternehmensaussagen“, enthält aber keine Referenzen. Es wird auch nicht dargelegt, wie das JRC Organismen einer bestimmten Entwicklungsphase zuordnet. Die Realität zeigt, dass Firmen Angaben zur Markteinführung wiederholt verschieben und Produkte ohne weitere Begründung aus den Pipelines verschwinden. Bislang werden erst zwei NGT-Pflanzen in geringem Umfang in den USA angebaut: Ein herbizidresistenter Raps der Firma Cibus und eine in der Ölzusammensetzung veränderte Soja der Firma Calyxt. In den Pipelines der Unternehmen sind vor allem NGT´s mit Herbizidresistenz angekündigt. Weitere Eigenschaften betreffen die Produktion von Insektengiften innerhalb der Pflanze sowie eine veränderte Zusammensetzung der Inhaltsstoffe.
Die Wirksamkeit der Pestizid- und Insektenresistenz hält in der Regel nicht lange vor. Das führt in der Praxis schnell zu Resistenzbildungen von sog. Unkräutern oder Schadinsekten und zieht einen höheren Pestizideinsatz nach sich, wie die bitteren Erfahrungen der FarmerInnen in Nord- und Südamerika zeigen. Dass NGT-Pflanzen „per se“ zu einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen könnten, ist also kein Fakt, wie von der Kommission dargestellt. Sondern es handelt sich um Produkt-Versprechen der Gentechnik-AnwenderInnen. Hiermit eine Deregulierung zu begründen, ist nicht akzeptabel. In keinem Fall kann mit einem angeblichen Nutzen von Produkten oder aber einer schnelleren Züchtung begründet werden, Risikoprüfungen abzuschwächen. Diese sind nach dem in der EU verankerten Vorsorgeprinzip vor einer Zulassung geboten.
Ob die vollmundigen Versprechen, mit CRISPR & Co schnell „klimaanpassungsfähige“ und widerstandsfähige NGT-Pflanzen zu erzeugen, einzuhalten sind, und ob diese dann auch auf dem Acker und in der Umwelt so funktionieren wie gedacht, ist im Moment sehr spekulativ. Es gibt kein „Klimaanpassungs-Gen“ – das Zusammenspiel der Gene ist hochkomplex und Pflanzen haben sehr unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten auf die verschiedenen Wetterbedingungen. Von der Kommission nicht erwähnt wird, dass es wissenschaftliche und praktische Belege gibt, dass widerstandsfähige und umweltschonende Anbausysteme und der Ökolandbau zur Reduzierung der Treibhausgase sowie des Düngemittel- und Pestizideinsatzes beitragen können. Zudem vermögen sie die Biodiversität zu fördern und widerstandsfähige Systeme aufbauen. Konventionelle Züchtungs- und Selektionsmethoden und insbesondere die Verwendung von Mischungen und heterogenen Populationen bringen Vielfalt und Anpassungsfähigkeit ins System. Diese Lösungen sind praktikabel und erfolgsversprechend und sollten deshalb viel stärker gefördert und gestärkt werden.

Risiken
Die EU-Kommission schlägt vor, bestimmte Anwendungen (SDN1, SDN2 und Cisgenese) der neuen Gentechniken von der Regulierung auszunehmen oder weniger zu regulieren. Das widerspricht der aktuellen Risikodebatte und ist wissenschaftlich nicht begründbar. Zur Erläuterung: SDN bedeutet ortsgerichtet (site directed) und meint, dass die sogenannten Gen-Scheren wie CRISPR/Cas sich an einen vorher bestimmten Ort binden und dort das Erbgut (die DNA) aufschneiden können. An diesen Orten soll es dann zu Veränderungen kommen wie z. B. unbestimmte Änderungen weniger Basenpaare (SDN-1), was dazu führen kann, dass einzelne Gene stillgelegt, aktiviert oder in ihrer Wirkung verändert werden. Bei SDN-2 wird zusätzlich zur Gen-Schere eine Vorlage in den Zellkern eingeführt. So sollen vorher definierte Veränderungen an der vorgesehenen Stelle erreicht oder kleine Gen-Abschnitte in das Erbgut eingebaut werden. Bei SDN-3 können ortsgerichtet größere Abschnitte eingebaut werden bis hin zu ganzen Genen (entweder arteigen: cisgen oder artüberschreitend: transgen). Bislang sind ein Großteil der aktuellen Anwendungen (ca. 90 Prozent) SDN-1 Anwendungen, also ungerichtete kleine Veränderungen an einem Zielort.
Um die Gen-Schere in die Zelle einzuschleusen, werden Verfahren der alten Gentechnik verwendet – mit den entsprechenden Risiken der alten Gentechnik, wie bspw. der ungewollte mehrfache Einbau von DNA-Anschnitten ins Erbgut. Entscheidend bei der Risikobewertung ist also, dass jede Prozessstufe zur Entwicklung neuer Gentechnik-Pflanzen mit ihren speziellen Risiken betrachtet werden muss.
Aktuelle Studien zeigen, dass es auch bei den vermeintlich „präziseren“ (weil ortsgerichteten) Gen-Scheren zu unerwarteten Effekten kommt, bspw. weil CRISPR an einem anderen Ort schneidet als vorgesehen (off-target) oder es durch die eigentlich gewollte Veränderung zu nicht erwarteten Effekten kommt (on-target). Zudem besteht die Möglichkeit, diese Verfahren mehrfach hintereinander oder in Kombination zur Anwendung zu bringen. Damit können sehr weitreichende Veränderungen vorgenommen werden. Anders als die alte Gentechnik können die neuen Gentechniken Veränderungen in geschützten Erbgutbereichen vornehmen. Es können auch mehrere Gene gleichzeitig verändert und alle Genkopien synchron verändert werden. Mit den NGTs vermögen also starke und sehr weitgehende Veränderungen erzeugt zu werden. Das ist ein großer Unterschied zu den bisherigen Verfahren. Die Techniken sind neu, es gibt bislang keine systematischen Risiko-untersuchungen. Zu behaupten, sie seien sicher, ist wissenschaftlich unseriös. Entsprechend ist es wissenschaftlich geboten, alle neuen Gentechnik-Organismen einer verpflichtenden Risikoprüfung und einem Zulassungsverfahren zu unterziehen. Nur so kann das in der EU geltende Vorsorgeprinzip umgesetzt und das von der Kommission angestrebte hohe Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt eingehalten werden.

Nachweisbarkeit
Die Kommission führt an, dass es Probleme für die AnwenderInnen der Technik gebe, Nachweisverfahren zu entwickeln und sie somit diese Zulassungsvoraussetzung nicht erbringen könnten. Zudem gebe es Schwierigkeiten, Importe auf GVO zu testen. Dies ist eine einseitige Bewertung der Kommission, die eine mögliche Weiterentwicklung von Methoden und andere Lösungsoptionen ausblendet. Für die beiden bisher auf dem Markt befindlichen neuen Gentechnik-Pflanzen (CIBUS-Raps und CALYXT-Soja) ist es möglich, mit Hilfe etablierter Testmethoden spezifische Nachweisverfahren zu entwickeln. Dies geht zu dem Zeitpunkt, wenn die veränderte Sequenz bekannt ist. So hat CIBUS ein Nachweisverfahren bei den kanadischen Behörden eingereicht, und der „Verband Lebensmittel ohne Gentechnik“ (VLOG) und andere Organisationen haben ein CIBUS-Nachweisverfahren entwickelt. Die Schlussfolgerung der Kommission, AntragstellerInnen könnten die Zulassungsvoraussetzung der Entwicklung eines Nachweisverfahrens nicht stemmen, ist also hinfällig.
Gentechnisch veränderte Pflanzen nachzuweisen, wenn die DNA-Sequenzveränderung nicht bekannt ist, war schon bei der alten Gentechnik ein Problem. Das Screening bzw. die Routineuntersuchungen bspw. bei Importen suchen nach häufig vorkommenden (transgenen) Elementen, die bei mehreren Gentechnik-Events (Eigenschaften) auftreten. Nach einer solchen „Voruntersuchung“ muss dann das spezifische Event ermittelt werden. Gentechnik-Pflanzen, die diese „allgemeinen“ Elemente nicht haben, fallen bei einem Screening durch, wie bspw. die GV-Petunie, die jahrelang unentdeckt blieb. Entsprechend ist dies also ein generelles Problem, was nicht speziell bei NGT´s auftaucht und dringend angegangen werden muss. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten müssen hier endlich aktiv werden, Maßnahmen ergreifen und Nachweismethoden sowie Strategien für diesen Bereich entwickeln. Laut Bericht beträgt der Anteil der Forschungsinvestitionen der Mitgliedstaaten für Entwicklung von Nachweismethoden, Risikostudien und Monitoring lediglich 1,6 % – statt gerade bei neuen Techniken hier einen Schwerpunkt zu legen. Europäische und internationale öffentliche Register sind auszubauen. Forschende und Gentechnik-AnwenderInnen müssen verpflichtet werden, alle nötigen Informationen zur Entwicklung von Nachweisverfahren zur Verfügung zu stellen. Dies muss spätestens ab Freisetzung eines GVO gelten. In keinem Fall dürfen Vollzugsprobleme wie die Nachweisproblematik instrumentalisiert werden, um so eine Deregulierung der NGT zu begründen.

Was die EU nicht sieht
Behauptet wird auch, dass eine strenge Regulierung und aufwendige Zulassungsverfahren zu Wettbewerbsnachteilen der EU-Akteure führen. Das mag für die Gentechnik-Industrie und AnwenderInnen so sein, entsprechend versuchen sie, die Hürden herabzuschrauben. Innovationen machen jedoch noch lange keine Sicherheit aus.
Völlig unterbewertet wird von Seiten der Kommission der Wettbewerbsvorteil, den die gentechnikfreie Landwirtschaft und Saatguterzeugung bietet. Europäische Bäuerinnen und Bauern haben einen großen Wettbewerbsvorteil, weil sie gentechnikfreie Pflanzen problemlos und oft ohne Kontaminationsgefahren anbauen. Die abnehmende Hand verlangt Gentechnikfreiheit im Ackerbau, insbesondere die europäischen Mühlen, Verarbeitungsunternehmen und der Lebensmittel-Einzelhandel. Auch die Abnehmer in Asien und Nordamerika bestehen auf gentechnikfreier Ware. Sollten die NGT-Pflanzen, wie von der Gentechnik-Industrie gefordert, dereguliert werden, könnten Bäuerinnen und Bauern das Qualitätsmerkmal „gentechnikfrei“ nicht mehr erzeugen, stattdessen würden sie zu austauschbaren Rohstofflieferanten und müssten zu noch schärferen Wettbewerbsbedingungen und Dumpingpreisen produzieren. Desgleichen erfreuen sich tierische Produkte (Milch, Eier, Fleisch) „ohne Gentechnik“ eines stetig wachsenden Marktes in Deutschland und Europa. Auch der Biomarkt, für den seine Verpflichtung, keine Gentechnik einzusetzen, ein wichtiges Verkaufsargument ist, boomt. Europa hat trotz – oder gerade wegen – der Gentechnik-Regulierung noch eine vergleichsweise vielfältige Züchterlandschaft. Für österreichische Saatgutzüchter war es anfangs ein Vorteil, wenn sie garantiert gentechnikfreies Saatgut angeboten haben. Anbieter in Deutschland zogen nach, um sich ihre Märkte zu sichern.

Viel zu verteidigen
Die EU-Gentechnikgesetzgebung basiert auf dem im EU-Recht verankerten Vorsorgeprinzip und der Wahlfreiheit. Auch die neuen Gentechniken sind risikobehaftet, ihr Nutzen für die Landwirtschaft fragwürdig. Entsprechend müssen sie aus Vorsorgegründen sowie zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Landwirtschaft und Züchtungsarbeit und gerade auch aus wirtschaftlicher Sicht weiterhin nach EU-Gentechnikrecht reguliert werden. Es gilt das Recht auf gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung und Wahlfreiheit zu sichern. Packen wir es gemeinsam an!

Die neue AbL-Broschüre: „CRISPR & Co. Neue Gentechnik – Regulierung oder Freifahrtschein?“ liefert passende Antworten in der nach dem EU-Kommissions-Bericht erneut aufflammenden Debatte um die neuen Gentechnik-Verfahren. Die Broschüre versammelt Perspektiven aus den unterschiedlichen Blickwinkeln der Betroffenen. Zu Wort kommen Menschen aus Saatgutzüchtung, Landwirtschaft, Verarbeitung, Verbraucherschutz und den verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen (Molekulargenetik, Ökologie, Ethik, Recht). Sie kann bestellt werden unter www.bauernstimme.de/broschuere/ und steht unter www.abl-ev.de/publikationen/ als PDF zur Verfügung.