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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

[Gen-Patente] STICHWORT BAYER 04/2013

CBG Redaktion

Gentech-Patente von BAYER

Nicht nur MONSANTO

In der Diskussion um gentechnisch manipuliertes Saatgut dominiert die Kritik an der Geschäftstätigkeit von MONSANTO. Im Windschatten des US-Multis ist die Firma BAYER zu einem der größten Agro-Konzerne der Welt aufgestiegen. Bei Pestiziden und Saatgut gehört der Leverkusener Multi bereits zu den führenden Anbietern. Eine Recherche am Europäischen Patentamt zeigt, dass der Konzern bei der Zahl der erteilten Gentech-Patente sogar den Spitzenplatz belegt.

Von Dr. Ruth Tippe (KEIN PATENT AUF LEBEN!) und Philipp Mimkes

Mais, Weizen, Reis, Gerste, Sojabohnen, Baumwolle, Zuckerrüben, Raps, Sonnenblumen, Kartoffeln, Tabak, Tomaten, Erbsen, Linsen, Weintrauben – die Liste transgener Pflanzen, auf welche die Firma BAYER CROPSCIENCE Patente besitzt, ist lang. Selbst genmanipulierte Bäume, zum Beispiel Pappeln, Kiefern und Eukalyptus, hat sich der Konzern schützen lassen. Dies ergab eine aktuelle Recherche der Initiative KEIN PATENT AUF LEBEN! am Europäischen Patentamt in München. Die Organisation untersuchte hierfür alle Zulassungs-Anträge, welche in den vergangenen zwanzig Jahren eingereicht wurden, sowie die erteilten Patente. BAYER besitzt demnach 206 der insgesamt rund 2.000 Patente, die in Europa auf transgene Pflanzen erteilt wurden. Damit liegt das Unternehmen auf Platz eins, noch vor PIONEER (179), BASF (144), SYNGENTA (135) und MONSANTO (119).

detaillierte Liste der BAYER-Patente

zunehmende Konzentration
BAYER CROPSCIENCE, eine hundertprozentige Tochter der BAYER AG, ist mit einem Weltmarktanteil von rund 20 Prozent der zweitgrößte Pestizidhersteller der Welt (nach SYNGENTA). Bei Saatgut liegt die Firma aus dem rheinischen Monheim mit einem Anteil von 3 Prozent auf dem siebten Rang.
Im Agro-Markt ist seit Jahrzehnten ein starker Konzentrationsprozess zu beobachten. Bei Pestiziden und Saatgut besitzen die zehn größten Unternehmen einen Marktanteil von über 70 Prozent. Ziel des Oligopols ist es, den Markt unter sich aufzuteilen, Preise und politische Rahmenbedingungen zu diktieren und letztlich die Ernährungsgrundlagen der Menschheit zu kontrollieren – und damit die Geschicke des ganzen Planeten. „Wer das Saatgut kontrolliert, beherrscht die Welt“, hat der ehemalige US-Außenminister Henry Kissinger einmal festgehalten. Und Patente auf Pflanzen und Tiere sind dabei ein zentrales Hilfsmittel.
Dabei hatte schon im Jahr 2008 der von den Vereinten Nationen und der Weltbank initiierte Weltagrarbericht davor gewarnt, dass Forschung und Wissensverbreitung durch die zunehmende Patentierung eingeschränkt werden. Gerade in Entwicklungsländern würden dadurch lokal angepasste Praktiken des Ackerbaus verhindert, die zu Ernährungssicherheit und ökonomischer Nachhaltigkeit beitragen.

Einsatz von Herbiziden steigt
Der weltweit größte Anbieter von genmanipuliertem Saatgut ist – mit Abstand – die Firma MONSANTO. Das Unternehmen hat Dutzende von kleineren Saatgutproduzenten und Züchtern aufgekauft und erreicht dadurch einen Anteil am Saatgutmarkt von rund 27 Prozent. Auch beim Verkauf von Herbiziden liegt die US-Firma vorne: 95 Prozent des gentechnisch veränderten Sojas und 75 Prozent von Genpflanzen wie Mais oder Baumwolle sind gegen das von MONSANTO entwickelte Pestizid Glyphosat (Handelsname: ROUNDUP) immun.
Studien weisen darauf hin, dass der Einsatz dieses Mittels sowohl Geburtsschäden als auch Krebs verursachen kann. Die Zahl der Vergiftungsfälle von LandwirtInnen und LandarbeiterInnen wird immer größer, besonders in Lateinamerika. Glyphosat findet sich mittlerweile sogar im Urin europäischer Großstadtbewohner, die weitab von Feldern und Gewächshäusern leben. Anders als von der Industrie stets versprochen, hat der Pestizidverbrauch durch den Einsatz genmanipulierter Pflanzen keineswegs ab-, sondern stetig zugenommen. MONSANTO steht daher völlig zu Recht im Zentrum der öffentlichen Kritik.
Für die deutschen Firmen Bayer und BASF ist diese Situation komfortabel, da sie kaum einer öffentlichen Diskussion ausgesetzt sind. Dabei ist das BAYER-Pestizid Glufosinat, das chemisch mit Glyphosat verwandt ist und ebenfalls in Kombination mit herbizid-tolerantem Saatgut angeboten wird, nicht weniger gefährlich – im Gegenteil: Der Wirkstoff kann Missbildungen bei Föten verursachen und ist deshalb als „reproduktionstoxisch“ klassifiziert. In der EU muss das Herbizid bis spätestens 2017 vom Markt genommen werden. Dies hinderte den BAYER-Konzern aber nicht, Mitte Mai den Bau einer riesigen neuen Glufosinat-Fabrik in den USA anzukündigen. Der Konzern will damit in die Lücke vorstoßen, die sich durch die zunehmende Unwirksamkeit von Glyphosat gegen Wildkräuter aufgetan hat.

BAYER auf der Überholspur
Im Bereich der „grünen Gentechnik“ hat BAYER beständig aufgeholt. Der Konzern forscht seit den 1980er Jahren an genmanipulierten Pflanzen und stieg im Jahr 2001 durch die Übernahme der Firma AVENTIS CROPSCIENCE, die ihrerseits aus den Gentechnik-Sparten von SCHERING, RHONE POULENC und HOECHST hervorgegangen war, in die erste Liga auf. Danach folgte der Zukauf von Unternehmen wie PLANT GENETICS SYSTEMS, PLANTTEC, PROSOY GENETICS und ATHENIX. Hinzu kamen Kooperationsverträge mit Biotech-Firmen wie EVOGENE (Reisforschung), MERTEC (Soja) und FUTURAGENE (Baumwolle) sowie mit Forschungs-Instituten wie der „Commonwealth Scientific and Industrial Research Organisation“ (Weizen) oder dem brasilianischen „Zentrum für Zuckerrohr-Technologie“.
Den größten Umsatz macht BAYER aktuell mit Baumwoll-Saatgut. Hierauf hält der Konzern allein 18 Patente. Zudem bietet BAYER genmanipulierten Raps, Zuckerrüben, Mais und Soja an. Für genmanipulierten Reis der Sorte LL62 hat der Konzern bereits vor zehn Jahren einen Antrag auf eine EU-Importzulassung gestellt.

206 Gen-Patente von BAYER
Die aktuelle Recherche zeigt, dass BAYER in den vergangenen zwanzig Jahren insgesamt 771 Anträge am Europäischen Patentamt (EPA) eingereicht hat. In 206 Fällen wurde diesen stattgegeben (siehe Tabelle). In den vergangenen drei Jahren lagen bei der Zahl der erteilten Patente gleich zwei deutsche Firmen vorne: BASF (69) und BAYER (56).
Allein 26 Patente besitzt BAYER auf Stärke und Zucker. Mittels gen-veränderter Pflanzen soll in großem Unfang Stärke für die Industrie sowie Zucker für Spezialanwendungen produziert werden.
23 BAYER-Patente beziehen sich auf Resistenzen gegen Herbizide. Die Patente zur Glufosinat-Resistenz stammen zum Teil aus den 1980er Jahren und sind mittlerweile abgelaufen. Um die Laufzeit zu verlängern, hat BAYER bei wichtigen Pflanzen wie Soja und Baumwolle kleine Veränderungen am Erbgut vorgenommen und darauf neue Patente beantragt.
Da auch das Patent des MONSANTO-Präparats Glyphosat abgelaufen ist, produziert BAYER diesen Wirkstoff inzwischen selbst und hält hierzu zehn eigene Patente. Zum Beispiel beschreibt das Patent mit der Nummer EP 1994158 ein Verfahren zur Glyphosat-Resistenz, mit dem BAYER Ansprüche auf gleich 23 Pflanzenarten anmeldet, darunter Mais, Weizen, Gerste, Soja und Reis, verschiedene Bäume und sogar Gras. Das bis zum Jahr 2027 gültige Patent stammt ursprünglich von der US-Firma ATHENIX, die im Jahr 2009 von BAYER übernommen wurde.
GREENPEACE-Landwirtschaftsexperte Dr. Dirk Zimmermann kritisiert das Forschungsprogramm des Unternehmens scharf: „Die Patent-Politik von Bayer offenbart, dass der Konzern nichts aus den verheerenden Erfahrungen mit Glyphosat-resistentem Saatgut gelernt hat. Anstatt das Praxis-Versagen herbizidresistenter Pflanzen anzuerkennen, werden weiterhin Scheinlösungen auf Kosten von Umwelt und Landwirten geplant. Mittelfristig werden auch diese scheitern und im besten Fall nur den finanziellen Interessen von Konzern und Aktionären gedient haben.“

Testverfahren monopolisiert
Im August 2011 erhielt BAYER eine EU-Importzulassung für glufosinat-resistentes Soja der Sorte A5547-127, auch bekannt als „BASTA-Bohne“ (benannt nach dem Glufosinat-Handelsnamen BASTA). Diese Art soll vor allem in Südamerika angebaut und als Tierfutter nach Europa importiert werden.
Nur wenige Monate zuvor hatte der Konzern auf die BASTA-Bohne ein bis 2026 geltendes Patent erhalten. Dieses verleiht dem Konzern zudem noch das exklusive Recht, Saatgut auf Kontaminationen mit dieser gentechnisch veränderten Soja-Sorte zu testen, was dazu dienen könnte, unabhängige Kontrollen zu verhindern.
Eine gegen Glufosinat resistente Pflanze war auch für den bislang größten Kontaminations-Skandal der Gentech-Geschichte verantwortlich: Im Jahr 2006 war genveränderter Reis der Sorte LL601 weltweit in Supermarkt-Packungen aufgetaucht, obwohl hierfür keinerlei Zulassung vorlag. Rund 30 Prozent der US-amerikanischen Ernte war verunreinigt, die EU und Japan stoppten alle Reis-Importe aus Nordamerika. Im vergangenen Jahr musste BAYER die betroffenen Landwirte mit über 900 Millionen US-Dollar entschädigen. Und bis heute ist LL601 nicht aus der Welt und wird öfters in konventionellem Handelsreis nachgewiesen.

Terminator-Patente
Seit Jahrtausenden erzeugen LandwirtInnen eigenes Saatgut. Hierdurch züchteten sie Pflanzen-Sorten, die optimal an die lokalen Gegebenheiten angepasst sind. Den großen Saatgut-Herstellern ist diese Eigenproduktion naturgemäß ein Dorn im Auge. Der perfideste Schachzug, den freien Nachbau von Saatgut zu unterminieren, unternahmen die Agro-Riesen mit der so genannten Terminator-Technologie: mit Hilfe eines gentechnischen Eingriffs werden die Pflanzen nach einer einmaligen Aussaat steril. Die Landwirte sind so gezwungen, jedes Jahr neues Saatgut zu kaufen.
Alle großen Agrokonzerne forschen an Terminator-Saatgut und haben hierzu Patente angemeldet. Durch die Übernahme der HOECHST SCHERING AGREVO GmbH (später Aventis) besitzt auch BAYER eine Reihe von Terminator-Patenten. Diese tragen Titel wie „Verfahren zur Herstellung weiblich steriler Pflanzen“ oder „Pflanzen mit modifizierten Blüten“.
Zwar kommen Terminator-Pflanzen bislang nicht zum Einsatz, da seit dem Jahr 2000 im Rahmen der UN-Konvention zur Biologischen Vielfalt ein Moratorium besteht. Dieses ist jedoch rechtlich nicht bindend. Wiederholt gab es Versuche, das Verbot aufzuweichen. Ein solcher Schritt wäre eine immense Bedrohung für die biologische Vielfalt und für die Ernährungssicherheit von Millionen Menschen, die ausschließlich von der Landwirtschaft leben - vor allem in den „Entwicklungsländern“. Die „Coordination gegen BAYER-Gefahren“ und Umweltinitiativen aus aller Welt fordern daher ein dauerhaftes Verbot der Technik. Auch entsprechende Patente müssen nach Ansicht der Verbände entzogen werden.

Patent-Tausch
Trotz der Vielzahl von Patenten und Kooperationen beruht das Gentechnik-Programm von BAYER im Wesentlichen auf nur zwei Techniken: zum einen herbizid-resistentes Saatgut, das in Kombination mit den Pestiziden Glufosinat oder Glyphosat verkauft wird, zum anderen Pflanzen, die das giftige Bakterium Bacillus thuringiensis (Bt) enthalten und dadurch Insekten abtöten.
Beide Verfahren sind schon seit den 90er Jahren auf dem Markt. Wegen der Gefahren für Mensch und Umwelt müssen Glufosinat und Glyphosat nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren sofort vom Markt genommen werden. Darüber hinaus sind beide Techniken wegen der zunehmenden Resistenzbildung allenfalls noch ein paar Jahre wirksam und daher kaum zukunftstauglich.
Wegen der zunehmend wirkungslosen Gen-Pflanzen hat BAYER in den vergangenen Jahren zahlreiche Tausch-Abkommen mit anderen Unternehmen geschlossen, unter anderem mit MONSANTO, DUPONT, SYNGENTA und DOW. Die Firmen verwenden nun auch Verfahren der Konkurrenz und bieten Saatgut an, das gegen zwei oder gar drei Herbizide immun ist. So wurde im vergangenen Jahr eine Soja-Sorte vorgestellt, die gegen Glufosinat, Glyphosat und 2,4-D tolerant ist (2,4-D war Teil des Entlaubungsmittels „Agent Orange“). Anfang März kündigten BAYER und SYNGENTA die Markteinführung einer weiteren Soja-Sorte an, die ebenfalls gegen drei Wirkstoffe - Mesotrion, Glufosinat und Isoxaflutol – tolerant ist. Und MONSANTO beantragte eine EU-Importzulassung für SMARTSTAX-Mais, der nicht nur gegen Glufosinat und Glyphosat gewappnet, sondern darüber hinaus noch mit sechs Toxinen des Bacillus thuringiensis gegen den Maiszünsler und andere Insekten bestückt ist.

Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen
Zu dem Problem der Resistenz-Bildungen, das eine Nebenwirkung des Saatgut-Oligopols mit seiner äußerst überschaubaren Produkt-Palette ist, kommen noch politische Schwierigkeiten hinzu. So gelang es BAYER & Co. nicht, die Skepsis der europäischen VerbraucherInnen gegenüber der „Zukunftstechnologie“ zu erschüttern. BASF hat sogar schon resigniert und die ganze Gentech-Forschung in die USA verlegt.
Darüber hinaus haben sich die mit den gentechnischen Eingriffen verbundenen Prophezeiungen nicht erfüllt. Weder wurden die Erträge signifikant gesteigert, noch wurde der Pestizid-Einsatz reduziert. Aus all diesen Gründen setzt BAYER wieder verstärkt auf konventionelle Züchtungsarten, ohne jedoch die Gentechnik abzuschreiben. Da sich die herkömmliche Züchtung aber nur rentiert, wenn der Konzern dafür Rechte auf geistiges Eigentum geltend machen kann, versucht er, auch dafür Patente zu erhalten – mit Erfolg. So erteilte das EPA dem BAYER-Konzern im August 2011 ein bis 2024 gültiges Patent auf die Züchtung von Pflanzen mit einer erhöhten Stress-Resistenz (Patent EP1616013), das im Zusatz auch erbgut-manipulierende Technologien umfasst. Hierdurch erhält BAYER Monopolrechte über wichtige Nutzpflanzen, auch wenn diese nicht einzeln genannt werden (in der Patentschrift heißt es hierzu schlicht „transgene und mutierte Pflanzen“). Unter Stress-Resistenz fallen demnach Trockenheit, hohe Lichtintensität, Hitze oder knappe Nährstoffe.
Rund 100 der 2.000 vom Europäischen Patentamt vergebenen Pflanzenpatente beziehen sich auf solche konventionellen Züchtungen. Gängig ist auch die Praxis, in herkömmlich entwickelte Pflanzen nachträglich eine Genmanipulation mit gleichem Ziel einzufügen, da auf diese Weise leichter ein Patent zu erhalten ist. Mit der Erteilung solcher Patente segnet das EPA dann die Umwidmung gezüchteter Pflanzen in eine „Erfindung“ und die Monopolisierung der genetischen Ressourcen ab.
Damit hat das internationale Patentwesen eine weite Entwicklung durchgemacht. Ursprünglich hatten sowohl das Straßburger Patent-Übereinkommen von 1963 wie auch das 1977 beschlossene Europäische Patent-Übereinkommen Eigentumsansprüche auf „im Wesentlichen biologische Verfahren“ ausgeschlossen. Züchtungen von Tieren oder Pflanzen bzw. ganzen Tierarten und Pflanzen-Sorten galten nicht als schützenswerte Erfindungen, weil Lebensprozesse nicht zur Handelsware verkommen sollten. Nach dieser Lage der Dinge hätte jedoch aus der Gentechnik kaum ein lukrativer Wirtschaftszweig werden können. Also setzten die Lobby-Verbände von BAYER & Co. mittels akrobatischer juristischer Winkelzüge alles daran, die Paragrafen so auszulegen oder zu verändern, dass sie ihnen „GENiale Geschäfte“ ermöglichten. Der Durchbruch gelang ihnen 1980, als das US-Patentamt ein Bakterium urheberrechtlich schützte. Ein Bakterium sei einer unbelebten chemischen Verbindung weit ähnlicher als Pferden, Bienen oder Himbeeren, argumentierte der Oberste Gerichtshof. Danach ging es zügig weiter. So gelang es der Harvard University 1988, sich die so genannte Krebs-Maus als geistiges Eigentum deklarieren zu lassen und schloss daraufhin sogleich einen Lizenz-Vertrag mit DUPONT. Und heutzutage gewährt das EPA sogar schon Schutzrechte auf konventionell gezüchtete Pflanzen.
Aber es gibt einen kleinen Hoffnungsschimmer. Auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschloss der Deutsche Bundestag eine Änderung des deutschen Patentgesetzes. Es schließt nunmehr das Recht auf geistiges Eigentum an konventionell gezüchtete Tiere und Pflanzen aus. Die Novelle lässt zwar einige Hintertürchen offen, und tangiert auch die Praxis des Europäischen Patentamts nicht. Christoph Then von KEINE PATENTE AUF SAATGUT! begrüßt sie dennoch: „Von der heutigen Abstimmung geht ein wichtiges Signal aus. Es herrscht bei allen Parteien im Bundestag Einigkeit darüber, dass wir dem Zugriff der Konzerne auf unsere Lebensgrundlagen klare Grenzen setzen müssen. Allerdings müssen wir auch in Zukunft über die Formulierung der Gesetze weiter streiten – das gilt sowohl für Deutschland als auch für die europäische Ebene“.

erteilte Patente am Europäischen Patentamt 1980-2012
1. BAYER: 206
2. DUPONT-PIONEER: 179
3. BASF: 144
4. SYNGENTA: 135
5. MONSANTO: 119
6. DOW: 20

Agrogentechnik: Zahl der Patentanträge 1980-2012
1. DUPONT-PIONEER: 1.454
2. BASF: 1.273
3. SYNGENTA: 961
4. MONSANTO: 811
5. BAYER: 771
6. DOW: 228

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[Pestizide] Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW empfiehlt wiederholt BAYER-Produkte

CBG Redaktion

„Der Pflanzenschutzdienst berät heute in allen Fragen des Pflanzenschutzes und der Pflanzenschutztechnik. Schwerpunkte sind der integrierte und der biologische Pflanzenschutz. Hierdurch leisten wir einen aktiven Beitrag zum Schutz der Verbraucher und der Umwelt. Auf Grund des hohen Qualitätsstandards unserer Arbeit wurden uns die Zertifikate „Gute Laborpraxis„ und „Gute Experimentelle Praxis“ zuerkannt“ – so die eigene Aussage dieses Dienstes.

Die LWK NRW stellt auf der Website landwirtschaftskammer.de Informationen bereit, wie etwa die „Pflanzenschutzthemen der letzten Monate“ im Bereich Gemüsebau. Eine Stichprobe für März / April 2012 ergab einen eindeutigen Schwerpunkt der chemischen Bekämpfung von Schädlingen und Pilzerkrankungen, obwohl der integrierte Anbau eine Brücke von konventionell zu bio ist. Berücksichtigt werden muss hierbei, dass die Landwirtschaftskammern grundsätzlich Hinweise zur fachgerechten Anwendung chemischer Mittel geben müssen. Ihre Informationen suggerieren jedoch in den hier genannten Fällen, dass es gar keinen biologischen Weg gibt. Dieser ist für alle im Folgenden erwähnten Schädlinge und Krankheiten dokumentiert, andernfalls hätte der Ökolandbau schon längst einpacken müssen; zu seinen Methoden zählen Erhalt der Bodenfruchtbarkeit als Basis für gesunde, widerstandsfähige Pflanzen, oder Mischkultur von Pflanzen, die sich erfahrungsgemäß gegenseitig schützen.

Die Landwirtschaftskammer NRW nennt u. a. in den Pflanzenschutzthemen April 2012 das Präparat Floramite 240 SC gegen Spinnmilben, ein Mittel von der Firma Spiess-Urania Chemicals GmbH in Hamburg, Gesellschafter ist Mitsui & Co. Deutschland. Nur wenige Absätze weiter steht im Informationspapier, laut Mitteilung der Firma BASF sei das Insektizid „Perfektion“ in Kohlrabi und Schnittlauch genehmigt (gegen die Kleine Kohlfliege, Lauchminier- und Zwiebelfliege). Es geht im Text weiter mit „Karate Zeon“ gegen beißende und saugende Insekten an diversen Gemüsesorten und Kräutern. Die Suche nach „Karate Zeon“ führt direkt zur Website von Syngenta. Im März-Papier von 2012 werden kurz Bedingungen angesprochen, die Pilzerkrankungen wie Grauschimmel fördern, dann folgen Produktnamen, hier ohne Hinweis auf die Herstellerfirma, wie Rovral WG (BASF), Signum (BASF), Teldor (BAYER), sowie gegen weitere Erkrankungen Score (Syngenta) oder Basagran (BASF).

Dass Produktnamen immer wieder zu denselben Konzernen führen, hängt natürlich mit Marktstrukturen zusammen. Das nächste Beispiel zeigt aber, dass Ausgewogenheit an Informationen bewusst versäumt wird. Ein Artikel desselben Pflanzenschutzdienstes, „Schädlinge an Kübelpflanzen“, bezieht sich zwar speziell auf Zierpflanzen, zählt aber Schädlingsarten auf, die man im Gemüse- und Kräuteranbau ebenfalls kennt. Die LWK informiert hier nicht näher über die Schädlinge, auch nicht über Bedingungen, die sie fördern, Jahreszeiten, in denen mit ihnen zu rechnen ist, Pflanzenteile, an denen sie „angreifen“. Der Pflanzenschutzdienst empfiehlt Kübelpflanzen-BesitzerInnen beim Auftreten bestimmter Schädlinge (diverse Lausarten, Spinnmilben, Weiße Fliege) ausschließlich die Verwendung von Agrochemie. Genannt werden im Artikel folgende Firmen: Bayer 6x, davon 2x mit demselben Produkt, Compo 3x, Celaflor 2x und schließlich ein Produkt von Cheminova. Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan, Bayer Garten Bio-Schädlingsfrei Neem, Bayer Garten Combistäbchen Lizetan Neu, Bayer Garten Spinnmilbenspray Plus… Andere Firmen, die biologische Pflanzenschutzmittel (auch auf Neem-Basis!) herstellen, wurden gar nicht genannt, obwohl es sie gibt.

Mails mit kritischem Hinweis auf diese Häufung des Namens BAYER, geschrieben an die LWK selbst sowie an den Verbraucherlotsen (des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Bonn), zeigten folgende Wirkung: „Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat bezüglich der geschilderten Vorgänge keinerlei Zuständigkeiten oder Befugnisse.“ (Antwort aus Bonn vom Verbraucherlotsen im Bundesministerium). Zur Aufsicht über die LWK NRW sagt das Landwirtschaftskammergesetz §23 (Fn 14) 1: „Die Landwirtschaftskammer unterliegt der Aufsicht des Ministeriums (Aufsichtsbehörde).“ Es wurde in der Antwortmail keine Zuständigkeit genannt - und ein Bundesministerium für Landwirtschaft steht schließlich über dem Landesministerium für Landwirtschaft, könnte also als Vorgesetzter durchaus aktiv werden.

Eine Antwortmail aus Düsseldorf (Referat II A 5 „Pflanzenproduktion, Gartenbau“ im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) wies darauf hin, es seien in dem Artikel nicht nur Präparate der Firma BAYER genannt worden, sondern „Bayer, Celaflor, Cheminova und Compo“. Dazu ist jedoch anzumerken, dass Scott’s Celaflor Monsanto’s Roundup für den Hobbygarten vertreibt, Cheminova Vereinbarungen mit Bayer CropScience geschlossen bzw. Produkte übernommen hat, ebenso von Syngenta, und seit 2000 gibt es laut Unternehmens-Historie ein Joint Venture mit Dow AgroScience. Und Compo? Kooperiert „seit 2005 intensiv mit Syngenta“.

Der Referatsleiter wies den Vorwurf der Werbung für BAYER zurück und erklärte unter anderem, die „vermissten biologischen Maßnahmen“ würden „nach Erfahrung des Pflanzenschutzdienstes“ nicht ausreichen, das „zweimal erwähnte Produkt Bayer Garten Bio-Schädlingsfrei Neem“ gehöre zu den biologischen Präparaten. Die Mail befasste sich dann mit den in der kritischen Rückfrage erwähnten Kräuterjauchen, diese seien kein Pflanzenschutzmittel im rechtlichen Sinne, ihr Wirkungsgrad sei häufig viel zu gering, Wirkung auf Nützlinge sei nicht bekannt, und „phytotoxische Eigenschaften“ könnten nicht ausgeschlossen werden. „Als Pflanzenschutzmittel zugelassene Präparate sind dagegen umfassend geprüft worden.“

Die Antwort aus dem Ministerium in Düsseldorf legt damit nahe, eine aus nicht zulassungspflichtigen Bestandteilen Wasser und Kräutern (z. B. Brennnesseln) durch simples Stehenlassen hergestellte Jauche könne ernste Schäden hervorrufen, und sei nicht hinreichend geprüft (s. dazu Fachliteratur zum biologischen Anbau). Es folgt in der Mail ein juristischer Vermerk, im Haus- und Kleingarten dürften nur zugelassene und gekennzeichnete Pflanzenschutzmittel angewendet werden, die eigene Herstellung sei nicht gestattet.

Dass hier versucht wird, Unsicherheit zu bewirken und auch mittels leiser Drohung die Anwendung biologischer Mittel als illegal hinzustellen, sah das Ministerium nicht so. Eine „leise Drohung“ könne man in der Wiedergabe der Rechtslage nicht erkennen, teilte es dazu schriftlich per Post mit.

Was die LWK NRW so nachdrücklich an chemischen Hilfsmitteln empfiehlt, ist im Ökolandbau verboten. Was nun? Die „Richtlinien des ECOVIN Bundesverbandes“ (d. h. Weinbau), initiiert „im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau“ legen die Jauchen unter der Kategorie Pflanzenpräparate ab. Die Mitarbeiter der LWK mögen sich an Spitzfindigkeiten - Schutzmittel oder Stärkungsmittel - festgehalten haben. In der Fachliteratur zum biologischen Anbau finden sich stets Hinweise zu Jauchen, Auszügen, Tees und Brühen, verwendet als Dünger, Pflanzenstärkungsmittel, Spritzmittel (auch gegen Blattläuse) und sie helfen, wie z. B. (Acker-) Schachtelhalm gegen Pilzerkrankungen. Das Pflanzenschutzamt Berlin gibt übrigens ein Merkblatt zu solchen alternativen Pflanzenschutzmethoden für HobbygärtnerInnen heraus. Der NABU informiert ebenfalls.

Nach eigenen Angaben soll die LWK NRW laut Gesetz beraten, aufklären und schulen.
30. September 2013, von Sylvia Schmidt

Kohlenmonoxid

CBG Redaktion

Presse Info vom 25. September 2013

Austritt von Kohlenmonoxid im BAYER-Werk Brunsbüttel

Konsequenzen für CO-Pipeline gefordert

Im Brunsbütteler BAYER-Werk kam es gestern zu einem schweren Zwischenfall: zwei Mitarbeiter wurden bewusstlos aufgefunden, drei weitere wurden durch das Einatmen giftiger Gase verletzt. Ein Betroffener schwebte in Lebensgefahr und musste reanimiert werden. Die Polizei gab zunächst an, dass es sich bei dem Giftstoff wahrscheinlich um Kohlenmonoxid (CO) handele. Dies wurde heute „definitiv bestätigt“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert eine Untersuchung des Unfalls und eine umfassende Information der Öffentlichkeit (auf der website des Werks findet sich auch 30 Stunden nach dem Gas-Austritt keinerlei Hinweis). Weiterhin fordert die CBG, dass der Unfall Konsequenzen für die CO-Pipeline zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld haben muss. Der Unfall in Brunsbüttel auf gut gesichertem Werksgelände mit gut geschultem Personal zeigt, welch tödliches und unbeherrschbares Risiko Kohlenmonoxid in sich birgt.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Giftige Gase wie Chlor, Kohlenmonoxid oder Phosgen dürfen allenfalls in gut gesicherten Werken verarbeitet werden. Ein Transport solcher hochgefährlichen Chemikalien verbietet sich - zumal durch dicht besiedelte Wohngebiete. Es wäre unverantwortlich, die Bevölkerung diesem unnötigen Risiko auszusetzen“.

Dieter Donner, Pressekoordinator der Stopp Bayer-CO-Pipeline-Initiativen, ergänzt: „Das Unglück zeigt einmal mehr, wie gefährlich Kohlenmonoxid für die Menschen ist. Und zum zweiten zeigt es, dass Lecks an CO-Leitungen vorkommen und zuerst den Menschen Schaden zufügen, ehe diese Lecks erkannt werden.“

Durch einen Vollbruch der Kohlenmonoxid-Pipeline wären laut einem Gutachten der Stadt Ratingen mehr als 100.000 AnwohnerInnen gefährdet. Auch Polizei, Feuerwehr und medizinische Dienste haben erklärt, dass sie die Sicherheit der Bevölkerung bei einem Unfall nicht gewährleisten können. Sämtliche betroffenen Kommunen lehnen eine Inbetriebnahme daher ab, mehr als 120.000 Menschen haben Protesterklärungen gegen das Projekt unterschrieben. Gegen das laufende Planänderungsverfahren richten sich zudem 24.000 Einwendungen, die im November bei einem Erörterungstermin in der Essener Grugahalle diskutiert werden sollen.

Schon in der Vergangenheit war es bei BAYER mehrfach zu CO-Unfällen gekommen, so im Jahr 2009, als im US-Werk Baytown Kohlenmonoxid und Monochlorbenzol austraten, oder im Jahr 2006, als die Krefelder CO-Anlage brannte und die Produktion fünf Wochen lang ruhen musste.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert den BAYER-Konzern seit vielen Jahren auf, zum Schutz von MitarbeiterInnen und AnwohnerInnen gefahrlosere Verfahren zu entwickeln. Beispielsweise kann der Kunststoff Polycarbonat ohne den Einsatz des Ultra-Gifts Phosgen produziert werden. Anders als die Konkurrenz setzt BAYER solche ungefährlicheren Verfahren jedoch noch nicht ein.

PS vom 26.9.: Der WDR berichtet, „nach dem Unfall im Bayer-Werk Brunsbüttel fordern Umweltaktivisten jetzt Konsequenzen für die Bayer-Gas-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld. Nach Ansicht der Pipeline-Gegner verbiete sich ein Transport des giftigen Gases. Bayer hat diese Forderung zurück gewiesen. Die Anlage in Brunsbüttel sei mit der Pipeline im Rheinland technisch nicht vergleichbar“.
Die Aussage des Konzerns lenkt vom Thema ab: natürlich ist eine Pipeline etwas anderes als eine Produktionsanlage für Kunststoff. Aber die Chemikalie ist dieselbe! Und wenn deren Handhabung schon mit gut ausgebildeten Mitarbeitern und innerhalb eines stark gesicherten Werks hochgefährlich ist (wie der aktuelle Zwischenfall zeigt), dann ist die Verlagerung dieser Risikoquelle in dicht besiedelte Gebiete nicht zu verantworten.

PPS: die Rheinische Post schreibt: „dass ein Betroffener in Lebensgefahr war und reanimiert werden musste, bestätigte sich laut Heise aber nicht“. Dies verwundert etwas. In der Meldung der Polizei hieß es „Der 56jährige war nicht ansprechbar und musste vor Ort erfolgreich reanimiert werden“. Der ermittelnde Kripo-Beamte bestätigte uns telefonisch, dass zwei Mitarbeiter nur gerettet werden konnten, weil sie „fünf vor zwölf gefunden wurden“. Die Öffentlichkeit hat in jedem Fall Anspruch auf eine umfassende Information!

weitere Informationen zur CO-Pipeline

Aufstellung „Störfälle bei BAYER“

Alemtuzumab

CBG Redaktion

Presse Info vom 24. September 2013

Alemtuzumab zur MS-Behandlung zugelassen

Profit vor Patientenwohl

Ein Jahrzehnt lang wurde der Wirkstoff Alemtuzumab unter dem Handelsnamen MabCampath zur Behandlung von Leukämie eingesetzt. Um den Umsatz zu erhöhen, wurde die Indikation jedoch im vergangenen Jahr aufgegeben. Das Medikament erhielt nun unter dem Namen Lemtrada eine Zulassung zur MS-Therapie und soll zu einem weit höheren Preis verkauft werden. Die Leukämie-Patienten werden im Regen stehen gelassen.

Die Firma GENZYME, eine Tochter von SANOFI, erhielt in der vergangenen Woche für den monoklonalen Antikörper Alemtuzumab eine Zulassung zur Behandlung von Multipler Sklerose. Die Firma BAYER war an der Entwicklung des Präparats beteiligt und partizipiert an den Erlösen. Im letzten Jahr war das Medikament zur Krebsbehandlung vom Markt genommen worden, obwohl es für einige Formen der Leukämie die beste Behandlungsmöglichkeit darstellt.

Hintergrund des zunächst unverständlich wirkenden Schachzugs: Nur wenige hundert PatientInnen in Deutschland benötigen das Leukämie-Präparat, die Einnahmen waren dadurch begrenzt. Der Markt für MS-Medikamente hingegen ist weitaus interessanter: allein in Deutschland gibt es rund 130.000 Betroffene, weltweit sind es 2,5 Millionen. MS-PatientInnen leben zudem länger und müssen daher länger behandelt werden.

Für MS wird jedoch eine viel geringere Dosis benötigt, jährlich zwischen 30 und 60 mg. Zur Behandlung von Leukämie hingegen wurden in einem Therapiezyklus 1.100 mg verabreicht. Da ein Wirkstoff für unterschiedliche Anwendungen nicht unterschiedliche Preise haben darf, standen die Konzerne vor einem Problem: zu dem früheren Preis versprach die MS-Therapie mit Alemtuzumab keine großen Umsätze. Orientiert sich der Preis hingegen an den üblichen Behandlungskosten von MS, würde er sich für Leukämie-Patienten extrem erhöhen, was zu Kritik von Betroffenen und Krankenkassen führen würde. Um dem Dilemma zu entgehen, gaben SANOFI und BAYER die wenig lukrative Indikation „Leukämie“ lieber ganz auf.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren kritisiert: „Wieder einmal wird deutlich, dass für BAYER, SANOFI & Co. allein der Profit zählt. Das Patientenwohl ist dabei nachrangig. Nebenbei zeigt sich, dass die Preisbildung von Medikamenten nichts mit den Entwicklungskosten zu tun hat: ein und dasselbe Medikament kann vollkommen unterschiedliche Preise haben - je nachdem, was sich am Markt durchsetzen lässt.“

Scharfe Kritik hatte bereits im vergangenen Jahr die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft geäußert: „Aus Sicht der AkdÄ übernimmt ein pharmazeutischer Unternehmer mit der Zulassung eines Arzneimittels auch die Verantwortung für eine dauerhaft sichere und unkomplizierte Versorgung der betroffenen Patienten. Mit der freiwilligen Marktrücknahme und dem geplanten „Indikations-Hopping“ entzieht sich der pharmazeutische Unternehmer seiner Verantwortung auf inakzeptable Weise. Um ein solches Vorgehen zukünftig zu verhindern, müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden.“ Torsten Hoppe-Tichy, Präsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker ergänzte: „Der Stakeholder-Value wird hier in bisher nicht dagewesener Weise vor das Patientenwohl gesetzt.“

Die SCHERING AG, die später in den BAYER-Konzern aufging, hatte sich an der Entwicklung von Alemtuzumab beteiligt. Dank der Lizenzabkommen mit GENZYME profitiert BAYER bis heute von der Vermarktung. Im jüngsten Geschäftsbericht hieß es hierzu: „BAYER beteiligt sich weiterhin an der gemeinsamen Entwicklung und hat bei erfolgreichem Abschluss die Möglichkeit einer weltweiten Co-Promotion sowie Anspruch auf Lizenzgebühren und umsatzabhängige Meilensteinzahlungen.“

TV-Magazin „Kontraste“ greift Kampagne auf

Störfall Brunsbüttel

CBG Redaktion

24. September 2013, Polizeidirektion Itzehoe

Brunsbüttel: Arbeitsunfall auf dem Gelände der Fa. Bayer

Zwei Arbeiter auf dem Gelände der Bayer AG sind am heutigen Tage durch das Einatmen von Gas zusammen gebrochen, einer war nicht mehr ansprechbar und musste reanimiert werden.

Am 24.09. gegen 08.26 Uhr wurde ein Arbeitunfall auf dem Bayer-Gelände in der Fährstraße mitgeteilt. Festgestellt durch die entsandten Beamten wurde, dass zu dem Zeitpunkt ein 56jähriger Arbeiter aus Henstedt-Ulzburg und ein 55jähriger aus Hochdonn arbeiten auf dem Gelände durchgeführt haben und zusammen gebrochen aufgefunden worden sind. Der 56jährige war nicht ansprechbar und musste vor Ort erfolgreich reanimiert werden. Ursache dafür könnte eine Leckage in einem Rohsystem gewesen sein, aus dem dann CO-Gas ausgetreten ist. Genau kann dies aber erst nach weiteren Untersuchungen gesagt werden. Die Personen kamen ins Krankenhaus und die Kripo Brunsbüttel hat die Ermittlungen aufgenommen. Eine Gefahr für die Umwelt bestand nach Aussage der Werkesleitung nicht.
Sachbearbeitung durch Kripo Brunsbüttel, Tel. 04852 / 6024-0

Auflistung Störfälle bei BAYER

[MDI] MDI Brunsbüttel

CBG Redaktion

Die in Brunsbüttel geplante MDI-Anlage soll einem Sparpaket zum Opfer fallen. Erst im Frühjahr hatte der Erörterungstermin für das umstrittene Projekt stattgefunden. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hatte zahlreiche Einwendungen gegen die Anlage eingereicht. Die CBG lehnt den Bau der Fabrik wegen des hohen Ressourcen-Verbrauchs und der massenhaften Verwendung von hochgiftigem Phosgen ab. Der Verzicht auf das Projekt dürfe aber nicht zulasten der Belegschaft dienen, schließlich sei der Konzern weiterhin hochprofitabel.

18. September 2013

Nach Bayer-Plänen

Betriebsrat empört über Sparpaket

Der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates bei Bayer, Thomas de Win wirft dem Vorstand nach der Veröffentlichung der geplanten Einsparungen Konzeptionslosigkeit in der Kunststoffsparte vor

Ungewöhnlich harsch fällt die Reaktion des Betriebsrats auf das neue Sparprogramm für Bayer Material Science (BMS) aus. Der Vorstand hat in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am vorigen Freitag drei Schwerpunkte genannt: Eine neue Anlage für das Kunststoff-Vorprodukt MDI (Methylendiisocyanat) in Brunsbüttel – geplant für 2014 bis 2015 – wird vorerst nicht gebaut. Thomas de Win, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates bei Bayer, hält das für „nicht akzeptabel“.
Fast noch mehr wurmt ihn, dass der Vorstand noch einmal das Forschungsbudget bei BMS zusammenstreichen will. „Dies kann aus Sicht des Betriebsrates die Perspektive eines Unternehmens grundsätzlich in Frage stellen“, lautet seine Kritik. Es könne nicht angehen, das Forschungsbudget „einer rein wirtschaftlichen Betrachtung zu unterwerfen“. Das sei vom Vorstand „kurzfristig gedacht“. Zudem würden Zusagen an die Beschäftigten in der Forschung „nicht eingehalten“.

100 Chempark-Jobs in Gefahr
Zu dem Sparprogramm, dessen Bedeutung Vorstandschef Marijn Dekkers am Montagabend noch tief gehängt hatte, gehört Stellenabbau. Weltweit sollen bis 2017 rund 700 Jobs gestrichen werden, etwa 180 davon in Deutschland, rund die Hälfte davon wiederum in Leverkusen. De Win kündigt an, um jeden Job zu kämpfen. Am Montag sei es in einer Betriebsversammlung mit rund 1000 Kollegen hoch her gegangen.
Im Forum der oppositionellen Basisbetriebsräte tauchte nach der Versammlung ein Fragenkatalog auf. Unter anderem wollen die Beschäftigten von BMS-Vorstandschef Patrick Thomas wissen: „Was ist am Abbau von 180 Arbeitsplätzen innovativ? Wie entstehen neue Innovationen ohne Mitarbeiter? Wie wird langfristige Forschung und Entwicklung trotz dramatischer Budgetkürzung sichergestellt? Mit welchen Geschäftsfeldern wird es BMS in fünf Jahren noch geben?“

Infos zur umstrittenen MDI-Anlage

GenRaps

CBG Redaktion

Testbiotech, 17. September 2013

Gentechnik-Raps außer Kontrolle

Pflanzen können nicht mehr aus der Umwelt entfernt werden

Testbiotech veröffentlicht heute eine globale Übersicht über Fälle von unkontrollierter Ausbreitung von gentechnisch verändertem Raps. Betroffen sind Kanada, die USA, Japan, Australien und auch Europa. In vielen Fällen hat sich das Erbgut von transgenem Raps weit über die Äcker hinaus in der Umwelt verbreitet. In einigen Fällen finden sich die DNA-Konstrukte auch in Populationen verwandter wildwachsender Arten. Zudem sind neue Kombinationen von gentechnisch verändertem Erbgut entstanden, die nicht auf Risiken untersucht oder für Freisetzungen zugelassen wurden. Anlass der Veröffentlichung ist eine Konferenz (ABIC) im kanadischen Calgary, bei der sich die internationale Agro-Gentechnik-Industrie trifft.

„Kanada ist eines der Länder, in denen gentechnisch veränderter Raps in großem Stil angebaut wird. Dass die Gentechnik-Pflanzen sich dort unkontrolliert verbreiten, weiß man schon seit etwa zehn Jahren. Aber bisher wurden keine Gegenmaßnahmen ergriffen“, sagt Christoph Then von Testbiotech. „Wir sehen einen gravierenden Mangel an Problembewusstsein, vor allem bei der Industrie.“

Die Folgen einer räumlich und zeitlich nicht begrenzten Ausbreitung von gentechnisch veränderten Pflanzen lassen sich nicht abschätzen. Für evolutionäre Zeiträume können keine ausreichend verlässliche Vorhersagen getroffen werden. Auch können veränderte Umweltbedingungen wie der Klimawandel zu unerwarteten Wechselwirkungen zwischen den Pflanzen und der biologischen Vielfalt führen. Zeigen sich negative Auswirkungen, ist es möglicherweise schon zu spät für Gegenmaßnahmen: Die Pflanzen lassen sich kaum mehr aus der Umwelt zurückholen.

Wie schwierig es ist, diese Pflanzen wieder aus der Umwelt zu entfernen, zeigt das Beispiel der EU. Obwohl hier gentechnisch veränderter Raps nie großflächig angebaut wurde, finden sich immer wieder Verunreinigungen der Ernte. Ursache ist transgener Raps der Firma Bayer, der 1996 zur Saatgutproduktion zugelassen wurde und dessen Marktzulassung 2007 erloschen ist. Die EU-Kommission erlaubte in diesem Fall für einen Zeitraum von fünf Jahren Verunreinigungen mit dem Raps. Doch Ende 2012 musste diese Regelung um weitere fünf Jahre verlängert werden, weil entsprechende Kontaminationen immer noch ein Problem sind.

Testbiotech fordert internationale Regelungen, die das Vorsorgeprinzip stärken. Eine Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen müsse insbesondere dann ausgeschlossen werden, wenn deren Rückholbarkeit nicht gewährleistet ist.

Studie: http://www.testbiotech.de/sites/default/files/TBT%20Transgene%20Escape_Raps_0.pdf

[CO Pipeline] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

17. September 2013

CO-Pipeline stoppen!

24.000 Einwendungen / Erörterungstermin in der Essener Grugahalle

Per Pipeline will der Leverkusener BAYER-Konzern hochgiftiges Kohlenmonoxid von Dormagen nach Krefeld leiten. Mitten durch dichtbesiedelte Gebiete. Dank des erbitterten Widerstands der Bevölkerung und massiver Proteste der Kommunalpolitik konnte die Inbetriebnahme bislang verhindert werden. Im November werden 24.000 Einwendungen gegen das Projekt verhandelt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) protestiert weiter gegen die Kohlenmonoxid-Leitung zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld. Die hohen Risiken für die Bevölkerung lassen sich nicht rechtfertigen. Ein Gutachten der Stadt Ratingen kam zu dem Ergebnis, dass durch einen Bruch der Pipeline mehr als 100.000 AnwohnerInnen gefährdet wären. Denkbare Beschädigungen könnten durch Bauarbeiten, Flugzeugabstürze, Erdbeben oder auch terroristische Anschläge erfolgen. „Wenn hier etwas passiert, ist die halbe Stadt platt", kommentierte ein Feuerwehrmann in Hilden. Der ehemalige Monheimer Bürgermeister sprach gar von einem „Todesstreifen“ entlang der Leitung.

Milliarden-Profite
Trotz allen Widerstands hält BAYER an der CO-Pipeline fest. Dabei gilt seit über einhundert Jahren das Prinzip, wonach hochgefährliche Stoffe dort hergestellt werden müssen, wo sie in der Produktion benötigt werden. Die CO-Pipeline soll nun der „Eisbrecher“ sein. Wenn sie in Betrieb geht, werden unweigerlich weitere gefährliche Pipelines folgen. Damit bekommt die Allgemeinheit die Kosten und Risiken der Gefahrenabwehr aufgebürdet. Für BAYER und die gesamte Gefahrstoff-Industrie winken milliardenschwere Profite.
Entsprechend verlogen sind die Argumente des BAYER-Konzerns. So sollen mit der Pipeline „die Anlagen besser ausgelastet“ werden, was dem Allgemeinwohl diene. Doch lassen sich mit einer besseren Auslastung keine Enteignungen begründen, wie sie die Landesregierung für den Konzern vollstreckt hat.

Anhaltender Widerstand
Seit nunmehr acht Jahren sieht sich BAYER in Nordrhein-Westfalen mit anhaltendem Widerstand konfrontiert:
=> Mehr als 120.000 Menschen haben die Protesterklärung unterschrieben.
=> 24.000 rechtliche Einwendungen wurden jüngst bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht.
=> In zweiter Instanz wurde dem Konzern die Inbetriebnahme des Projektes untersagt.
=> Sämtliche betroffene Kommunen, darunter die Landeshauptstadt Düsseldorf, haben das Vorhaben abgelehnt - über alle politischen Lager hinweg.
=> Die Polizei, die medizinischen Dienste, die Feuerwehren und der Katastrophenschutz haben unmissverständlich erklärt, dass sie die Sicherheit der Bevölkerung bei einem Unfall nicht gewährleisten können.
Auch existiert im BAYER-Werk Dormagen gar kein Kohlenmonoxid-Überschuss, wie vom Konzern ursprünglich behauptet. Vielmehr wird gegenwärtig eine zusätzliche Anlage zur zentralen Verteilung errichtet. Diese könnte auch im Werk Krefeld, dort wo das CO benötigt wird, gebaut werden.

Erörterungstermin im November in Essen
Doch noch ist offen, ob die Todesleitung durchkommt. Anfang November muss sich der Konzern in der Essener Grugahalle den 24.000 Einwendungen stellen (der genaue Termin wurde trotz wiederholter Nachfrage noch nicht mitgeteilt).
Um die Stimmung im Vorfeld der Anhörung zu wenden und die Giftgasleitung zu retten, wollte BAYER den Widerstand spalten und brechen. Mit Einschaltung der IFOK GmbH aus Düsseldorf, einer „international führenden Agentur für Strategie- und Kommunikationsberatung“. Doch die Bürgerinitiativen ließen sich nicht spalten. Auch die Kommunen, durch deren Gebiet die Leitung verläuft, ließen sich nicht in irgendwelche „Dialoge“ einbinden. Die Beschwichtigungskampagne lief ins Leere.

Für uns gilt weiterhin: Die CO-Pipeline muss gestoppt werden! Den Widerstand verstärken! Bitte achten Sie auf die Ankündigungen und kommen Sie im November zum Erörterungstermin in der Essener Grugahalle.

Spenden Sie zur Unterstützung der Kampagne bitte online oder per Überweisung auf das Konto 31 99 991 bei der EthikBank, BLZ 830 944 95

weitere Informationen und unsere online-Unterschriftensammlung finden Sie auf unserer Kampagnenseite

Preisabsprachen

CBG Redaktion

13. September 2013

Mögliche Wettbewerbsverstöße in China

Hausdurchsuchung bei BAYER

Chinesische Behörden haben ein Büro des deutschen Pharmakonzerns in der Volksrepublik wegen möglicher Preisabsprachen durchsucht.

Die Durchsuchung habe Ende August stattgefunden. Das Unternehmen kooperiere vollständig mit den Behörden. Zuletzt waren in China mehrere Pharmakonzerne wegen des Verdachts auf Korruption im Gesundheitswesen in die Schlagzeilen geraten. Als erstes waren entsprechende Vorwürfe gegen den britischen Konzern GlaxoSmithKline erhoben worden. Im Visier der Ermittler stehen auch die Pharmakonzerne Novartis aus der Schweiz, Sanofi aus Frankreich sowie Eli Lilly aus den USA.

BAYER hatte sich in der Vergangenheit mehrfach an Kartellen beteiligt und hatte hierfür Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe leisten müssen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren stellte Strafanzeige gegen die Verantwortlichen im BAYER-Vorstand.

Kampagne Kartellbetrug: Verantwortliche hinter Gitter!

Xarelto

CBG Redaktion

der SPIEGEL greift in seiner heutigen Ausgabe die Kampagne der CBG zu Nebenwirkungen des Gerinnungshemmers Xarelto auf. Zahlreiche Medien griffen das Thema auf (s.u.). Eine Kurzversion erschien auch auf Spiegel Online.

9. September 2013, Rheinische Post

Bayer-Medikament Xarelto unter Verdacht

Als Nebenwirkung drohen Blutungen. Ärzte meldeten den Behörden in diesem Jahr 72 Todesfälle.

Das Blutverdünnungsmittel Xarelto ist Bayers großer Hoffnungsträger. Im vergangenen Jahr sorgte es für einen Umsatz von gut 300 Millionen Euro, künftig sollen es zwei Milliarden Euro werden. Doch nun gerät das Medikament immer stärker in die Kritik – wegen möglicher Nebenwirkungen. Die Sorge: Xarelto kann nicht nur das Blut verdünnen, um wie erwünscht Thrombosen (Blutgerinnsel) zu vermeiden, sondern kann auch zu unerwünschten Blutungen führen, die womöglich schwer zu stoppen sind.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte habe für das Jahr 2012 bereits 750 Verdachtsfälle von unerwünschten Nebenwirkungen bei Xarelto registriert, darunter 58 Todesfälle von Patienten, die das Präparat genommen haben, berichtet der „Spiegel“. In diesem Jahr seien dem Bundesinstitut bereits 968 Verdachtsfälle und 72 Todesfälle von Patienten, die Xarelto genommen haben, gemeldet worden. Das bedeute hochgerechnet auf 2013 eine Verdoppelung.
Bayer erklärte, bei diesen Zahlen handele sich um Spontanmeldungen. „Diese liefern keine ausreichende Grundlage für die Ermittlung von Inzidenzraten (Anzahl von Nebenwirkungen in einem bestimmten Zeitraum bei einer genau definierten Anwendergruppe).“ Patientensicherheit habe höchste Priorität, es gebe entsprechende Verschreibungsleitfäden.
Xarelto ist unter anderem zugelassen, um Patienten beim Einsatz künstlicher Hüft- und Kniegelenke vor Thrombosen zu schützen. Möglicherweise wird es von Ärzten aber auch bei Fällen wie Krampfader-Operationen genutzt. Die pharma-kritische Fachzeitschrift „Arznei-Telegramm“ warnt jedoch, Xarelto als Standard-Präparat einzusetzen: Das Bayer-Mittel habe den Nachteil, dass möglicherweise auftretende Blutungen nicht durch ein Gegenmittel gestoppt werden können. Im schlimmsten Fall drohen damit Patienten, zu verbluten, wenn die Blutungen nicht durch andere (etwa chirurgische) Maßnahmen gestoppt werden können.
Das ist bei anderen, bisher verwendeten Blutverdünnungsmittel anders: Für Macumar etwa gibt es ein Gegenmittel, das Ärzte einsetzen können, falls es zu Blutungen kommt. Zudem ist Macumar, für das der Patentschutz abgelaufen ist, viel günstiger als Xarelto. Allerdings müssen Macumar-Patienten aufwendig auf ihre Dosierung eingestellt werden.
Bereits früher stand Bayer wegen seines enormen Marketings-Aufwands für Xarelto in der Kritik. Der Konzern soll Ärzten Musterpackungen unverlangt zugesandt haben und erst an der Haustür eine Bestellung habe unterschreiben lassen.

BLUTUNGEN SCHWER ZU STOPPEN - NOCH KEIN GEGENMITTEL

Wie bei den anderen neuen Gerinnungshemmern Pradaxa von Boehringer Ingelheim und Eliquis von Pfizer und Bristol-Myers Squibb besteht auch bei Xarelto ein Blutungsrisiko. Pradaxa war bereits wegen Todesfällen in die Schlagzeilen geraten. Für die neuen Tabletten gibt es noch kein Gegenmittel, das im Notfall lebensbedrohliche Blutungen schnell stoppen kann. Schon 2011 hatte das einflussreiche „New England Journal of Medicine“ in einem Leitartikel darauf hingewiesen. Inzwischen arbeiten die Unternehmen daran - auch Bayer. Bei dem seit Jahrzehnten als Standardmedikament verwendeten Warfarin kann als Gegenmittel Vitamin K gegeben werden. Allerdings gilt das inzwischen patentfreie Warfarin als schwer dosierbar. Zudem müssen strikte Diätvorschriften eingehalten werden und regelmäßige Bluttests sind notwendig.

In der vergangenen Woche hatte die Arzneibehörde BfArM bemängelt, „dass nicht alle Ärzte die Fachinformation zum Management von Blutungsrisiken gut genug kennen.“ Es bestehe nicht nur bei älteren, sondern auch bei den neuen Gerinnungshemmern „ein signifikantes Risiko“ von schweren Blutungen, auch mit Todesfolge. Verschreibende Ärzte sollten diese Gefahr einzeln prüfen und Angaben zu Dosierung, Gegenanzeigen und Warnhinweise beachten.

Wirtschaftsblatt

Bayer: Xarelto mit Todesfällen in Verbindung gebracht

Magazinbericht. Ausgerechnet das wichtigste Medikament des Pharmakonzerns ist schweren Vorwürfen ausgesetzt. Heuer gab es hunderte Fälle unerwünschter Nebenwirkungen, von denen etliche tödlich endeten.

Frankfurt. Die Berichte über Nebenwirkungen beim Bayer-Blutverdünner Xarelto häufen sich einem Magazinbericht zufolge. In den ersten acht Monaten dieses Jahres seien 968 Fälle unerwünschter Wirkungen mit 72 Todesfällen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) registriert worden, berichtete „Der Spiegel“. Im gesamten Jahr 2012 seien dagegen 750 Verdachtsberichte unerwünschter Wirkungen, darunter 58 Todesfälle, gemeldet worden. Ein Bayer-Sprecher sagte der Nachrichtenagentur Reuters, dass der Nutzen des Medikaments die Risiken weiterhin überwiege. Beim BfArM war am Sonntag niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
Xarelto ist für Bayer derzeit das wichtigste neue Medikament. In allen Einsatzgebieten zusammengenommen traut der Pharmakonzern dem Mittel jährliche Spitzenumsätze von mehr als zwei Milliarden Euro zu. Allein im zweiten Quartal erlöste Bayer 219 Millionen Euro mit dem Blutverdünner - mehr als dreimal so viel wie noch vor einem Jahr.

Alternative Medikamente schwierig zu handeln
Wie bei allen Gerinnungshemmern besteht auch bei Xarelto ein Blutungsrisiko. Auch das Konkurrenzmedikament Pradaxa von Boehringer Ingelheim war wegen Todesfällen in die Schlagzeilen geraten. Für diese neuen Gerinnungshemmern gibt es noch keine Gegenmittel, die die Wirkung bei lebensbedrohlichen Blutungen schnell umkehren können. Bei dem seit Jahrzehnten als Standardmedikament verwendeten Warfarin zur Vorbeugung von Schlaganfällen leistet dies Vitamin K. Allerdings gilt das inzwischen patentfreie Warfarin als schwer dosierbar. Zudem müssen strikte Diätvorschriften eingehalten werden und regelmäßige Bluttests sind notwendig.
Deshalb werden zunehmend die neuen, teueren Gerinnungshemmer wie Xarelto und Pradaxa verschrieben. Im vergangenen Jahr seien 25,5 Millionen Tagesdosen verordnet worden, nach 700.000 im Jahr 2011, berichtete „Der Spiegel“ unter Verweis auf den neuen Arzneiverordnungs-Report, der am Donnerstag veröffentlicht werden soll. Mit Xarelto „sind wir seit Mai dieses Jahres weltweit Marktführer bei den Thrombosemitteln“, sagte Bayer-Chef Marijn Dekkers der „WirtschaftsWoche“.
Das BfArM bemängelt, „dass nicht alle verordnenden Ärzte die Fachinformation hinsichtlich des Managements von Blutungsrisiken gut genug kennen“, wie es in einem am Freitag veröffentlichten Informationsbrief heißt. Es bestehe auch bei den neuen Gerinnungshemmern „ein signifikantes Risiko“ von schweren Blutungen, auch mit Todesfolge, betonte die Behörde.

Rohstoffe

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren gehört zu den Mit-Herausgebern eines Positionspapiers deutscher Menschenrechts-Organisationen zu Rohstoff-Importen. Der vollständige Forderungskatalog findet sich unter http://bit.ly/1dUDgd8.

Bundesregierung setzt mit Deutschem Rohstofftag falsche Akzente

Umwelt-, Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen werfen der Bundesregierung eine verfehlte Rohstoffpolitik vor

Viele Produkte „Made in Germany“ sind stark von Rohstoffimporten abhängig. Damit steht Deutschland in einer hohen Verantwortung für die sozialen und ökologischen Folgen des weltweiten Rohstoffabbaus. Die bisherige Politik der Bundesregierung wird dieser Verantwortung nicht ausreichend gerecht. „Anstatt über Wege zur Rohstoffsicherung der Industrie zu diskutieren, muss die Senkung des inländischen Rohstoffverbrauchs auf ein global gerechtes Niveau das zentrale Ziel sein“, fordert Klaus Seitz, Leiter der Abteilung Politik von Brot für die Welt im Vorfeld des ersten Deutschen Rohstofftags am 11. September in Berlin.

Zwar steht der vom BMZ organisierte Tag unter dem Motto „Strategien für eine nachhaltige Rohstoffversorgung“, doch de facto ist die Rohstoffpolitik der Bundesregierung alles andere als nachhaltig: „Der jetzige Rohstoffhunger droht zu einer Überschreitung der ökologischen Grenzen des Planeten zu führen“, ergänzt Damian Ludewig, Geschäftsführer des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft. „Ein Steuer- und Abgabensystem, das weitgehend auf die Belastung des Faktors Arbeit setzt, schafft für die Steigerung der Ressourceneffizienz nicht die geeigneten Anreize. Daher müssen umweltschädliche Subventionen abgebaut und durch Ressourcensteuern die richtigen Preissignale gesetzt werden.“

Deutschland importiert einen Großteil seiner metallischen und energetischen Rohstoffe vorwiegend aus Entwicklungs- und Schwellenländern, in denen es beim Abbau häufig zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden kommt. „Eine deutsche Rohstoffpolitik muss dies beachten. Menschenrechte müssen vor Profitinteressen stehen, das gilt auch für deutsche Konzerne, ihre Tochterunternehmen und Zulieferer. Die Bundesregierung muss daher menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verbindlich vorschreiben“, fordert Bernd Bornhorst, Leiter der Abteilung „Politik und globale Zukunftsfragen“ bei Misereor.

In ihrem Positionspaper „Für eine demokratische und global gerechte Rohstoffpolitik“ fordern mehr als 35 Umwelt-, Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen eine andere Rohstoffpolitik. Der jetzigen mangelt es an einer breiten Konsultation von Parlamenten und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Stattdessen wird der deutschen Industrie ein privilegierter Zugang zu politischen Entscheidungen gewährt. „So ist es wenig verwunderlich“, merkt Johanna Fincke, Referentin für Kampagnen bei der Christlichen Initiative Romero, an, „dass bei Veranstaltungen wie dem Deutschen Rohstofftag von der Bundesregierung Industrievertreter/innen auf Podien mitdiskutieren, während Vertreter/innen der Zivilgesellschaft aus den rohstoffreichen Ländern oder von betroffenen Organisationen nicht einmal eingeladen werden.“

Kampagne „Umweltschäden durch Kohle-Importe“

Fett-weg-Spritze

CBG Redaktion

9. September 2013

BAYER: Zulassung für Arznei gegen Doppelkinn beantragt

Der BAYER-Konzern kündigte heute an, eine Geißel der Menschheit zu bekämpfen: das Doppelkinn. 2014 soll die Zulassung für die Fett-weg-Spritze ATX-101 beantragt werden.

Das ins Fettgewebe zu spritzende Medikament soll Fettdepots unter dem Kinn bekämpfen. Die Risiken einer solchen Behandlung sind jedoch völlig unklar. Zu befürchten ist, dass die zerstörten Fettzellen Gefäßverschlüsse und Schlaganfälle auslösen können. Auch zu Infektionen kann es kommen. Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA hat daher mehrfach vor fettbehandelnden Spritzen gewarnt.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren kommentiert: „In der Schönheits-Medizin kommt es immer wieder zu schweren Zwischenfällen und sogar Todesfällen. Lifestyle-Medikamente mit unklarem Risikoprofil sind daher abzulehnen! Die Behörden sind aufgefordert, keine Zulassung für solchen Pharma-Schrott zu erteilen. Leider hat es bei BAYER Tradition, unsinnige und sogar gefährliche Präparate auf den Markt zu bringen.“

BAYER arbeitet bei der Vermarktung der Anti-Fettspritze mit der Firma Kythera Biopharmaceuticals zusammen. BAYER besitzt die Vertriebsrechte außerhalb der USA und Kanada. Der Konzern traut dem Präparat einen Jahresumsatz von bis zu 250 Millionen Euro zu, die USA nicht eingerechnet.

Hier finden Sie einen Kommentar von Prof. Gerd Glaeske

Xarelto

CBG Redaktion

Der folgende Hinweis wurde heute vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) versandt

5. September 2013

Information zu den neuen oralen Antikoagulanzien Eliquis®, Pradaxa®, Xarelto®: Beachten Sie Risikofaktoren für Blutungen sowie die Dosierung, Gegenanzeigen, Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, um das Risiko von Blutungen zu verringern

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eliquis® (Apixaban), Pradaxa® (Dabigatranetexilat) und Xarelto® (Rivaroxaban) sind orale Antikoagulanzien, die in den letzten Jahren in Indikationen zugelassen wurden, in denen seit Jahrzehnten Vitamin-K-Antagonisten (Warfarin, Phenprocoumon, Acenocoumarol) oder niedermolekulare Heparine gebräuchlich waren. Im Gegensatz zur Anwendung von Vitamin-K-Antagonisten ist die routinemäßige Überwachung der antikoagulatorischen Aktivität bei der Anwendung dieser neuen Präparate nicht notwendig.

Meldungen aus klinischen Studien sowie aus der Anwendung seit Markteinführung haben jedoch gezeigt, dass schwere Blutungsereignisse, auch mit Todesfolge, nicht nur unter Vitamin-K-Antagonisten und niedermolekularen Heparinen auftreten, sondern dass auch bei den neuen oralen Antikoagulanzien ein signifikantes Risiko besteht. Zudem deuten Erfahrungen seit Markteinführung darauf hin, dass nicht alle verordnenden Ärzte die Fachinformation hinsichtlich des Managements von Blutungsrisiken gut genug kennen.

Vor dem oben beschriebenen Hintergrund ist es die Aufgabe der verordnenden Ärzte, das Blutungsrisiko des Patienten individuell zu beurteilen und die Angaben zu osierung, Gegenanzeigen sowie Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung zu beachten. Zwar bestehen bei den Gegenanzeigen Unterschiede zwischen den neuen oralen Antikoagulanzien, die folgenden Gegenanzeigen haben sie jedoch gemeinsam:

•Akute, klinisch relevante Blutungen.
•Läsionen oder klinische Situationen, die als signifikanter Risikofaktor einer schweren Blutung angesehen werden. Dies kann z.B. akute oder kürzlich aufgetretene gastrointestinale Ulzerationen, maligne Neoplasien mit hohem Blutungsrisiko, kürzlich aufgetretene Hirn-oder Rückenmarksverletzungen, kürzlich erfolgte chirurgische ingriffe an Gehirn, Rückenmark oder Augen, kürzlich aufgetretene intrakranielle Blutungen, bekannte oder vermutete Ösophagusvarizen, arteriovenöse Fehlbildungen, askuläre Aneurysmen oder größere intraspinale oder intrazerebrale vaskuläre Anomalien beinhalten.
•Die gleichzeitige Anwendung von anderen Antikoagulanzien z.B. unfraktionierteHeparine, niedermolekulare Heparine (Enoxaparin, Dalteparin etc.), Heparinderivate Fondaparinux etc.), orale Antikoagulanzien (Warfarin etc.), außer bei der Umstellung der Antikoagulationstherapie von diesem oder auf dieses Arzneimittel oder wenn unfraktioniertes Heparin in Dosen gegeben wird, die notwendig sind, um die Durchgängigkeit eines zentralvenösen oder arteriellen Katheters zu erhalten.

Es ist sehr wichtig, die empfohlene Dosierung sowie die Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung zu beachten, um das Blutungsrisiko zu minimieren. Hierzu gehört auch eine sorgfältige Abwägung von Nutzen und Risiken bei Patienten mit Läsionen, in klinischen Situationen, bei Eingriffen und/oder Therapien (z.B. mit nichtsteroidalen Antirheumatika oder Thrombozytenaggregationshemmern), die das Risiko für schwere Blutungen erhöhen. Zusätzlich wird empfohlen, die Patienten während der gesamten Behandlungsdauer hinsichtlich klinischer Zeichen und Symptome von Blutungen zu überwachen, insbesondere Patienten mit erhöhtem Blutungsrisiko.

Vor Einleitung der Behandlung sowie im weiteren Verlauf sollte auch die Nierenfunktion beurteilt werden. Eine Nierenfunktionsstörung kann eine Gegenanzeige darstellen oder Anlass zur Überlegung geben, das Arzneimittel nicht anzuwenden oder seine Dosis zu reduzieren. Näheres hierzu ist der jeweiligen Fachinformation zu entnehmen, da für die drei Arzneimittel unterschiedliche Empfehlungen gelten.

Ein spezifisches Antidot für Eliquis®, Pradaxa® oder Xarelto® ist derzeit nicht verfügbar. Die Fachformationen der einzelnen Arzneimittel enthalten Hinweise zum therapeutischen Vorgehen beim Auftreten von Blutungskomplikationen.

GenSoja

CBG Redaktion

3. September 2013, Informationsdienst Gentechnik

Bayer-Konzern darf neue Gentech-Soja in USA vermarkten

Der deutsche Agrochemiekonzern Bayer Cropscience darf eine weitere gentechnisch veränderte Sojapflanze in den USA vermarkten. Sie ist resistent gegen ein ebenfalls von Bayer hergestelltes Spritzmittel, das als „wahrscheinlich krebserregend“ gilt. Die Organisation Center for Food Safety befürchtet, dass künftig deutlich größere Mengen des umweltschädlichen Spritzmittels eingesetzt werden.
Das Landwirtschaftsministerium in Washington gab der Sojapflanze FG72 kürzlich grünes Licht. Die Soja ist in Bayer-Laboren so genmanipuliert worden, dass sie die Anwendung des Herbizids Isoxaflutol übersteht, während Wildkräuter eingehen. Laut dem Center for Food Safety versucht der Chemie-Produzent, auf diese Weise einen Ersatz für ältere Gentechnik-Saaten auf den Markt zu bringen. Diese haben mittlerweile in vielen Teilen der USA ihre Wirkung verloren, weil sich das Unkraut an die Dauerbelastung mit anderen Herbiziden, vor allem dem Weltbestseller Glyphosat, angepasst haben. Bei Soja und Mais werden in den USA zu je circa 90 Prozent gentechnisch veränderte Sorten verwendet, der Einsatz von Chemikalien auf den Monokulturen mit resistenten Pflanzen ist dementsprechend hoch.
Für Bill Freese vom Center for Food Safety ist FG72 nur die erste einer Reihe von Gentechnik-Pflanzen, die gegen noch giftigere Chemikalien als Glyphosat widerstandsfähig gemacht wurden. Die Abhängigkeit der US-Landwirte von den toxischen Herbiziden werde noch weiter zunehmen. Weitere Gentechnik-Sorten, die mit Giften wie Dicamba und 2,4-D besprüht werden, warten auf eine Zulassung durch die Behörden. Das Problem der resistenten Unkräuter könne so aber nicht gelöst werden, meint Freese. Denn auch an diese Chemikalien würden sich die Wildkräuter nach und nach gewöhnen. „Die Ironie ist, dass die vermeintlich ‚hochmoderne‘ Biotechnologie die amerikanische Landwirtschaft ein halbes Jahrhundert und mehr zurück in eine giftigere Vergangenheit führt.“
Isoxaflutol wurde vor über 20 Jahren von Aventis entwickelt, das später von Bayer aufgekauft wurde. Die US-amerikanische Umweltbehörde EPA hat das Herbizid als B2-Carcinogen eingestuft. Das bedeutet, dass ausreichende Belege für eine krebserregende Wirkung bei Tieren vorliegen, Daten zur Wirkung auf den menschlichen Organismus jedoch nicht vorliegen. Dass Isoxaflutol auch beim Menschen Krebs verursache, sei jedoch „wahrscheinlich“. Außerdem könne die Chemikalie sich im Grund- und Oberflächenwasser anreichern. dh

GenReis

CBG Redaktion

26. August 2013, Informationsdienst Gentechnik

Kritiker fordern Aus für Gentech-Reis von Bayer

Der gentechnisch veränderte Reis LL62 wartet schon lange auf eine Zulassung als Futter- und Lebensmittel in der EU: vor zehn Jahren stellte der Bayer-Konzern den Antrag, vor sechs Jahren bewertete die Lebensmittelbehörde EFSA den Reis als „sicher“. Doch über diesen Status hinaus hat es die herbizidresistente Pflanze nicht geschafft. Zwei Organisationen fordern nun, das Verfahren zu beenden – und dem Gentech-Reis endgültig eine Absage zu erteilen.

Die Europäische Kommission müsse LL62 aus der Warteschleife werfen, meinen die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) und das Gen-ethische Netzwerk (GeN). Denn selbst wenn die EFSA die transgene Pflanze 2007 als „genauso sicher“ wie konventionellen Reis einstufte – wobei die Arbeit der Behörde immer wieder als nicht unabhängig genug kritisiert wird – sehen sie die gentechnische Eigenschaft von LL62 als äußerst riskant. Der Bayer-Reis ist nämlich gegen das chemische Spritzmittel Glufosinat resistent. Das Herbizid gilt als sehr gesundheitsschädlich, die Zulassung läuft 2017 aus.

Im Mai forderte die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten auf, die Zulassung glufosinathaltiger Spritzmittel zu widerrufen oder zumindest einzuschränken. Doch während Glufosinat in Europa zu den Auslaufmodellen gehört, wird es auf anderen Kontinenten weiter eingesetzt – gravierende Gesundheitsschäden können die Folge sein. CBG und GeN halten es daher für unverantwortlich, den Gentechnik-Reis LL62 zuzulassen. Denn produziert würde er im Ausland, die dortige Bevölkerung würde der Chemikalie Glufosinat ausgesetzt. „Wenn die Europäische Union das Zulassungsverfahren für LL62 nicht endlich stoppt, macht sie sich weiter zur Steigbügelhalterin einer Politik der doppelten Standards“, so Christof Potthof vom GeN. Sein Kollege Philipp Mimkes von CBG warnt außerdem vor einer gentechnischen Verunreinigung konventioneller Reissorten in den Anbauregionen. dh

alle Infos zur Kampagne

Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG
Coordination gegen BAYER-Gefahren und Gen-ethisches Netzwerk

10 Jahre sind genug - Zulassungsverfahren für Gen-Reis stoppen!

Bayer CropScience und EU-Kommission mit doppelten Standards

(Berlin und Köln, 25. August 2013) Das Zulassungsverfahren für den gentechnisch veränderten Reis LL62 der Firma BAYER CropScience muss gestoppt werden. Das fordern die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) und das Gen-ethische Netzwerk (GeN) von der Europäischen Kommission und dem BAYER-Konzern. Mit dem Anbau des Reis ist die Nutzung des hochgiftigen, als reproduktionstoxisch klassifizierten Unkrautvernichtungsmittels Glufosinat verbunden.
Bayer CropScience und EU-Kommission mit doppelten Standards
Der gentechnisch veränderterte Reis LL62 ist tolerant gegen Glufosinat-haltige Unkrautvernichtungsmittel (Liberty, Basta u.a.; Wirkstoff: Glufosinat-Ammonium) des BAYER-Konzerns. Die Verwendung des Giftes ist für den Anbau des gentechnisch veränderten Reis obligatorisch. Glufosinat ist als reproduktionstoxisch klassifiziert.

Christof Potthof vom Gen-ethisches Netzwerk: „Wenn die Europäische Union das Zulassungsverfahren für LL62 nicht endlich stoppt, macht sie sich weiter zur Steigbügelhalterin einer Politik der doppelten Standards.“ Die EU-Zulassung für Glufosinat läuft Ende September 2017 aus. Wollte BAYER Unkrautvernichtungsmittel mit diesem Wirkstoff auch über diesen Zeitraum hinaus in der EU vermarkten, müsste der Konzern neue Untersuchungsergebnisse zur Unbedenklichkeit beibringen. „Zum jetzigen Zeitpunkt können wir nicht sagen, was der Konzern vorhat. Klar ist nur, dass die zuständigen Stellen die Nutzung von Glufosinat zum November dieses Jahres deutlich eingeschränkt haben.“ 1

Nichtsdestotrotz soll gentechnisch veränderter Reis, der unter Zuhilfenahme des Giftes in Asien oder Südamerika gewachsen ist, in die EU importiert werden dürfen. „Die EU sollte ihre eigenen Grundsätze ernst nehmen und Umwelt und Gesundheit konsequent schützen“, so Potthof weiter.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Durch einen Anbau von LL62 würden einheimische Reissorten verdrängt werden, was zu erhöhtem Schädlingsaufkommen, verstärktem Einsatz von Pestiziden und einer Verringerung der Artenvielfalt führen würde. Zudem wäre eine Kontamination konventioneller Reis-Sorten unausweichlich.“

Siehe auch:
• „Glufosinat endlich vom Markt nehmen!“ www.gen-ethisches-netzwerk.de/2561
• „GenReis: EU-Importzulassung ablehnen!“ www.cbgnetwork.org/4579.html
• EU-Datenbank für Pestizide (in Englisch). www.kurzlink.de/GeN_fq35 > Suchbegriff „Glufosinate“
• Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel in Deutschland. (Juli 2013) www.bvl.bund.de

1 „Nach Sichtung der vom Antragsteller zusätzlich vorgelegten Informationen befand die Kommission, dass die erforderlichen zusätzlichen

[ARD Doku] 150 Jahre BAYER

CBG Redaktion

29. Juli 2013

Die Bayer-Story

ARD-Dokumentation zum Jubiläum der BAYER AG mit einer Auswahl der Sündenfälle des Konzerns. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat bei der Recherche mitgewirkt und kommt in dem Film zu Wort.

Film hier in voller Länge anschauen

Der ehemalige BAYER-Vorstandsvorsitzende äußert sich zu den Forderungen, die zur Gründung der Coordination gegen BAYER-Gefahren führten (u.a., die Einleitung von Dünnsäure in die Nordsee einzustellen), wie folgt: „Wir haben uns mit dieser Kritik auseinander gesetzt. Die Fragen des Umweltschutzes, die Fragen des Klimaschutzes, sind alles gesellschaftliche Themen, die in den letzten Jahren eine erhebliche Bedeutung bekommen haben und es war unsere Pflicht, dass wir uns mit diesen Dingen noch intensiver auseinandersetzen und das haben wir im Laufe der letzten Jahrzehnte sicherlich getan. Und ich glaube auch, dass sicherlich einiges, was von unseren externen Kritikern gekommen ist, dass das bestimmte Abläufe auch noch einmal beschleunigt hat.“

weitere Infos auf der Kampagnenseite zum Jubiläum

[Brunsbüttel] Bayer Brunsbüttel

CBG Redaktion

Kontext: Wochenzeitung, Ausgabe 121, 24. Juli 2013

Gigantische Absurditäten

An Großprojekten hing noch nie die Zukunftsfähigkeit eines Landes – allenfalls die von unseligen Allianzen aus Wirtschaft und Politik. Ein fünftägiges Forum gegen „unnütze und aufgezwungenen Megaprojekte“ in den Stuttgarter Wagenhallen sucht nach Verhinderungsstrategien und Alternativen. Erwartet werden mehrere Hundert Teilnehmer aus ganz Europa.

von Dietrich Heißenbüttel

Die Zukunft sollte gleich hinterm Deich beginnen. In Brunsbüttel an der Elbmündung plante Bayer in den 1970er-Jahren das größte Chemiewerk Europas. „Hier entsteht ein neuer Ruhrpott“, titelte 1974 der Spiegel, als Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg versuchten, sich durch Industrieansiedlung im großen Stil gegenseitig das Wasser abzugraben.
Der Wettbewerb der Bundesländer führte allerdings nicht dazu, dass im neuen Chemiewerk auch aktuelle Umweltstandards eingehalten wurden. „Bei den Erörterungsterminen wurden wir Fischer dann vollends verschaukelt“, schrieb später der Elbfischer Heinz Oestmann. „Man sagte uns, die Werke saugen schmutziges Elbwasser an und lassen sauberes geklärtes Wasser wieder in die Elbe.“ Eben dort, wo dieses Wasser eingeleitet wurde, zogen die Fischer jede Menge toter Fische aus dem Fluss, die sie in spektakulären Aktionen in die Eingangsbereiche der Bayer-Zentrale in Leverkusen, der Niederlassung Brunsbüttel und der Hamburger Genehmigungsbehörde kippten. Die schleswig-holsteinische Landesregierung fand dies „völlig unverständlich“. Gutachter aus Heidelberg stellten allerdings fest, dass die Schadstoffbelastung stark zugenommen hatte, während sie an Rhein, Neckar und Donau zurückging. Die Region um Stade, die die Fischer bereits aufgegeben hatten, bezeichneten sie als „Schwermetall-Provinz“.
Neue Arbeitsplätze, lautete wie üblich das Argument der Landesregierung. Dafür war Schleswig-Holstein bereit, viel zu investieren. Die meisten Steuergelder flossen in den Bau der Atomkraftwerke und ihre Erschließung. 1975 war die Zufahrtsstraße über das neue Störsperrwerk fertig – vorher war die Wilstermarsch von Süden nur über Fähren erreichbar gewesen. Gleich im nächsten Jahr – als auch Brunsbüttel ans Netz ging – begannen in Brokdorf die Bauarbeiten. Widerstand begann sich zu regen, ein Gericht verhängte einen Baustopp. Als der Weiterbau angekündigt wurde, kam es 1981 zur bis dahin größten Anti-AKW-Demonstration überhaupt mit 100 000 Teilnehmern. Hamburgs SPD-Bürgermeister Ulrich Klose trat zurück, weil er das Kernkraftwerk für unnötig hielt, sich aber gegen die Betonköpfe in seiner Partei nicht durchsetzen konnte. Die Proteste haben Rechtsgeschichte geschrieben. Ein Verbot der Demonstration erklärte das Bundesverfassungsgericht vier Jahre später für verfassungswidrig. Bei einer Brokdorf-Kundgebung kam es 1986 zum „Hamburger Kessel“, der nach einem späteren Gerichtsbeschluss ebenfalls rechtswidrig war.
Schließlich stellte sich heraus, dass die Industrie in Brunsbüttel so viel Grundwasser verbrauchte, dass der Spiegel bedrohlich sank. „Stoltenbergs Traum geplatzt?“ titelte die „Bild“-Zeitung und fragte weiter: „Wird das mit Hunderten von Millionen Mark Steuergeldern aus der grünen Wiese gestampfte Industriegebiet zu einer gigantischen Fehlinvestition?“ Den Ausschlag gab dann, dass Bayers Wachstumsprognosen viel zu hoch gegriffen waren und sich ein Werk in der geplanten Größenordnung ohnehin erübrigte. Ohne den Industriestandort Brunsbüttel war aber eigentlich auch Brokdorf überflüssig. „Der gesamten Höchstlast in Hamburg steht eine mehr als doppelt so große Kraftwerkskapazität gegenüber“, stellte das Deutsche Institut für Wirtschaftforschung 1988 fest. Der Energiebedarf der Industrie in Schleswig-Holstein bleibt bis heute überschaubar. Im „Industriepark Brunsbüttel“ – ein abgezäuntes Gelände, in dem auch das Bayer-Werk steht – sind noch viele Flächen zu vergeben. Eine Entwicklungsgesellschaft wirbt: „Wer Platz für Visionen sucht, der ist in Brunsbüttel genau richtig.“
Brokdorf soll noch bis 2021 am Netz bleiben. Wirklich gebraucht wurde das Kernkraftwerk nie. Brunsbüttel ist seit 2007 abgeschaltet – die Lichter sind nirgends ausgegangen. Niemals war die Zukunftsfähigkeit Deutschlands, nicht einmal Schleswig-Holsteins, von dem Bayer-Werk oder den beiden Atomkraftwerken abhängig, so wenig wie heute von einem unterirdischen Bahnhof in Stuttgart. Ganz im Gegenteil: „AKW bedroht neue Windparks“, titelte 2006 die taz: „Geht das AKW Brunsbüttel nicht wie geplant 2009 vom Netz, stehen die Offshore-Windparks in der Nordsee auf der Kippe.“ Intelligentere Lösungen sind nötig, um Zukunftsperspektiven zu entwickeln.
In jeden einzelnen geplanten Arbeitsplatz investierte Schleswig-Holstein seinerzeit mehr als 100 000 DM. Im Falle von Stuttgart 21 wären es – von den aktuellen Kostenansätzen und den Maximalangaben der Projektbefürworter ausgehend, durch das Projekt entstünden 24 000 neue Dauerarbeitsplätze – 250 000 Euro, die der Staat aus Steuergeldern in jeden einzelnen Arbeitsplatz investiert. Wie lange muss einer arbeiten, damit sich diese Investition amortisiert? Das Stuttgarter IMU-Institut kam 2011 dagegen nur auf 500 neue Arbeitsplätze. In diesem Fall kostet jeder einzelne den Steuerzahler zehn Millionen Euro. Wäre das Geld als Starthilfe für angehende Selbstständige nicht besser angelegt? Mit sechs Milliarden Euro könnte man 60 000 Berufsanfänger mit einem Startguthaben von je 100 000 Euro ausstatten oder jedem Stuttgarter Bürger 10 000 Euro zu Weihnachten schenken.
Als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für die Großindustrie bezeichnet Tiziano Cardosi, ehemaliger Bahnhofsvorsteher von Florenz, die „Grandi opere“: Großprojekte in Italien im Zusammenhang mit dem Treno Alta Velocità (Hochgeschwindigkeitszug – TAV). Auch in Florenz ist ein unterirdischer Bahnhof geplant, bahntechnisch an Absurdität kaum zu überbieten. Kurz vor dem jetzigen Hauptbahnhof Santa Maria Novella, 1934 bis 1936 als damals weltweit modernster Bahnhof gebaut, sollen die Gleise abrupt nach links schwenken, unter die von Antonio da Sangallo erbaute Renaissancefestung Fortezza da Basso, und später in ebenso engem Kurvenradius nach rechts. So ließe sich die Fahrtzeit um einige wertvolle Minuten verkürzen, behaupten die Planer. Dafür sollen große Summen investiert werden: Von ursprünglich unter einer Milliarde Euro hat sich der Betrag, noch bevor mit den eigentlichen Arbeiten begonnen wurde, inzwischen verdoppelt.

In Italien versickert das Geld
In Japan oder in Spanien werden für 100 Millionen Euro mehr als 10 000 Kilometer Hochgeschwindigkeitsstrecke gebaut, rechnet der Journalist Cristiano Lucchi vor, in Italien dagegen je nach Gelände für das gleiche Geld nur maximal 2110 Kilometer. Irgendwo scheint das Geld zu versickern. Die Staatsanwaltschaft Florenz untersucht das Projekt derzeit unter anderem wegen Verdachts auf Betrug, Korruption, Mafia-Beteiligung, illegaler Entsorgung kontaminierten Tunnelaushubs und Gefährdung eines Schulgebäudes. Eine Tunnelbohrmaschine wurde im Januar 2013 beschlagnahmt.
Großprojekte ziehen Staatsanleihen und internationales Finanzkapital an wie der Honig die Fliegen. Investoren und ausführende Unternehmen stoßen sich gesund, Finanzkrise hin oder her. Für die Verluste muss später die öffentliche Hand aufkommen. Dies ergibt eine Untersuchung der Vereinigung Re:Common, die im Rahmen eines Forums gegen unnütze und aufgezwungene Großprojekte im vergangenen November auf dem Strategietreffen „Firenze 10+10“ für ein anderes Europa vorgestellt wurde. Das Forum in der Fortezza da Basso fand außerhalb der Reihe statt, die 2011 im Susatal im Piemont begann. Dort protestiert eine große Mehrheit der Anwohner seit den frühen 1990er-Jahren gegen eine Hochgeschwindigkeits-Trasse. In Nôtre-Dame-des-Landes im Süden der Bretagne, wo 2012 das zweite Forum abgehalten wurde, ist der Streitgegenstand ein geplanter Großflughafen. Das dritte Forum findet nun vom 26. bis 28. Juli in den Wagenhallen in Stuttgart statt.
Das Programm ist beeindruckend: Initiativen gegen Staudämme im Amazonas-Urwald und in Anatolien, gegen die Nato-Zentralen Eucom und Africom in Vaihingen, gegen Goldtagebau in Rumänien oder zur verheerenden Umweltbilanz des Stahlwerks von Tarent stellen sich vor. Während in Deutschland die Kernkraftwerke abgeschaltet werden, exportiert die deutsche Atomindustrie nach Indien, gegen den verzweifelten Widerstand dortiger Anwohner und Umweltaktivisten. Vorgestellt werden Grundsatzreferate zur Müllverbrennung und CO2-Verklappung, Analysen zu Verkehrsprojekten und ökonomischen Hintergründen, Ansätze und Alternativen von traditionellen Lebensweisen amerikanischer Ureinwohner bis zur Idee einer Umweltgewerkschaft. Workshops und Diskussionen versuchen die Diskussion voranzutreiben. Seit dem Camp „Baustopp selber machen“ 2011 haben die Veranstalter ein immer größeres Netz von Kontakten geknüpft, zuletzt Ende März beim Weltsozialforum in Tunis und Anfang Juni in Venedig, wo riesige Kreuzfahrtschiffe die Bausubstanz in Gefahr bringen. Eine organisatorische Großtat, koordiniert von einem vierköpfigen Team, zwölf Arbeitsgruppen und zahlreichen Initiativen, getragen von den Anstiftern und Unterstützern. „Wir müssen uns vernetzen“, sagt Andrea Schmidt vom Organisationsteam. „Das ist unsere einzige Chance.“
Am Sonntag kommt auch die „Kommune vom Gezi-Park“ in Istanbul zu Wort. Während hiesige Medien sich beeilen, hervorzuheben, dass es „längst nicht mehr nur um ein paar Bäume“ ginge, sind die Parallelen zu den Ereignissen vom 30. September 2010 in Stuttgart unübersehbar. Dass die Bewohner der Megastadt in Ermangelung von Parks selbst die schmalen Grünstreifen an großen Ausfallstraßen zum Picknicken nutzen, zeigte eine Arbeit des Künstlers Osman Bozkurt, die 2004 in der Stuttgarter ifa-Galerie ausgestellt war. Nun sollte der letzte Park im Zentrum der Stadt gerodet werden – für ein Großprojekt: eine Shoppingmall. Der Kurator der ifa-Ausstellung, Vasif Kortun, nimmt an den Protesten heute lebhaft Anteil. Während der türkische Ministerpräsident die Demonstranten als Terroristen beschimpft, gingen die Bewohner am 9. Juli, dem ersten Tag des Ramadan, nach Sonnenuntergang auf die Straße, legten über die gesamte Länge der Haupteinkaufsmeile Istiklal ein Tischtuch aus, setzten sich auf den Boden und aßen friedlich zu Abend.

weitere Informationen:
=> Bayer-Werk Brunsbüttel: 25 Jahre gebrochene Versprechen
=> Brunsbüttel: Kritik an neuer MDI-Anlage
=> Bauern oder BAYER - wem gehört das Grundwasser?

Gen-Baumwolle

CBG Redaktion

22. Juli 2013, Informationsdienst Gentechnik

„Neuer Tiefpunkt“: Kritik an Risikobewertung von Gentech-Baumwolle

In der EU läuft ein Zulassungsverfahren für eine weitere Gentechnik-Baumwollsorte. Die Pflanze des Bayer-Konzerns tötet mit einem Bakteriengift Insekten und übersteht Giftduschen mit dem Spritzmittel Glufosinat. Die geschroteten Baumwollsamen könnten künftig als Tierfutter verwendet werden. Die Risikobewertung durch die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA stößt aber auf Kritik.

Die gentechnisch veränderte Baumwolle T 304-40 sei „so sicher und nahrhaft“ wie eine konventionelle Pflanze, hatte die EFSA im Juni erklärt. Einer Zulassung als Futter- und Lebensmittel steht damit nichts mehr im Wege. Die Europäische Kommission könnte das Thema schon bald auf die Tagesordnung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit setzen. Dort stimmen dann die Vertreter der Mitgliedsstaaten ab.

Doch ist die Bayer-Baumwolle wirklich so unbedenklich? Das gentechnik-kritische Institut Testbiotech sieht das anders. Die Bewertung von T 304-40 sei „ein neuer Tiefpunkt“ in der Geschichte der EFSA-Risikobewertung. Obwohl die Behörde mit Sitz im italienischen Parma selbst Unstimmigkeiten festgestellte, habe sie keine zusätzlichen Informationen vom Antragssteller angefordert. So habe die EFSA zwar notiert, dass die transgene Baumwolle sich in ihrer Zusammensetzung deutlich von einer nicht-veränderten Baumwolle unterscheide. Das habe aber keine „biologische Relevanz“. Die Behörde verlasse sich „auf Annahmen und willkürliche Dateninterpretationen“ anstatt auf handfeste Belege, kritisiert Testbiotech.

Besonders besorgniserregend findet Testbiotech den Umgang mit den von Bayer durchgeführten Fütterungsstudien. Das Unternehmen hatte mit dem Antrag die Ergebnisse einer 90-tägigen Fütterung an Ratten und einer 42-tägigen Fütterung an Geflügel eingereicht. Bei beiden Untersuchungen bemängelte die EFSA Schwächen im Versuchsaufbau – verlangte aber auch hier keine neuen Daten. Dadurch entstehe für die Industrie der Eindruck: eine detaillierte Risikobewertung könne umgangen werden, indem Untersuchungen ohne brauchbare statistische Ergebnisse vorgelegt würden.

Auch der Frage, ob sich T 304-40 unter bestimmten Anbaubedingungen anders verhalte als beabsichtigt, sei die EFSA nicht weiter nachgegangen. So habe die Pflanze in Feldversuchen in Spanien wesentlich mehr Insektengift abgesondert als bei ähnlichen Versuchen in den USA. Aufgrund verschiedener Umweltfaktoren könnten bestimmte Genaktivitäten der Baumwollpflanzen stärker oder schwächer ausfallen als erwartet. Testbiotech fordert daher „Stresstests“. Außerdem dürfte T 304-40 nicht in EU-Länder importiert werden, in denen Baumwolle in der freien Wildbahn überleben kann, z.B. Italien, Spanien und Griechenland. Ähnlich hatten sich auch einige Mitgliedsstaaten geäußert. dh

weitere Informationen:
=> „Glufosinat endlich vom Markt nehmen!“
=> Stellungnahme von Testbiotech
=> Wachsende Risiken: Gentech-Baumwolle von BAYER