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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

Lobbyismus

CBG Redaktion

Presse Info vom 12. September 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Cornelia Yzer: von der BAYER-Rechtsabteilung zum Ministeramt

„Lobbyismus vor Gemeinwohl“

Hierzu: Berliner Zeitung: Berufung der Lobbyistin Yzer löst Kritik aus

Nach dem Willen der CDU soll die langjährige Pharma-Lobbyistin Cornelia Yzer neue Wirtschaftsministerin in Berlin werden. Die 51-Jährige startete ihre Karriere einst in der Rechtsabteilung des BAYER-Konzerns und war parallel dazu Bundestagsabgeordnete, bevor sie als Staatssekretärin nach Bonn wechselte. Von 1997 bis 2011 leitete sie die von BAYER gegründete Lobbyvereinigung Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA).

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren kommentiert: „Die Wahl von Cornelia Yzer steht für das Prinzip „Partikularinteresse vor Gemeinwohl“. Schon ihr Amt als Staatssekretärin hat Yzer unverblümt als Auftrag zum Industrielobbyismus verstanden. Dass nun die Politik direkt von Konzern-Vertretern gemacht wird, hat aber eine neue Qualität.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit dem Einfluss der Chemie- und Pharma-Industrie auf Politik und Gesellschaft.

Yzer war als VFA-Chefin maßgeblich daran beteiligt, die von Ärzten, Krankenkassen und weiten Teilen der Politik seit Jahrzehnten geforderte „Positivliste“ abrechnungsfähiger Medikamente mittels Millionenklagen zu verhindern. Der Pharma-Dschungel mit über 40.000 verschreibungspflichtigen Medikamenten ist bis heute nicht gelichtet. Auch die Gründung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen war vom VFA jahrelang verzögert worden. Ein Beamter aus dem Gesundheitsministerium bezeichnete Yzer gegenüber der taz denn auch als „Betonkopf“, der mit einem „Tunnelblick Industrie-Phrasen nachbetet“.

Bekannt wurde Yzer u.a. für ihre Doppelt- und Dreifach-Tätigkeiten, für die sie stets mehrfach kassierte: So erhielt sie als Geschäftsführerin des VFA ein jährliches Salär von zunächst 400.000 Mark, blieb aber weiterhin im Bundestag, was ihr mit zusätzlichen 135.000 DM im Jahr versüßt wurde. Zudem wurden 180.000 DM Übergangsgeld und 5.000 DM Rente vom 55. Lebensjahr an fällig, da sie ihren Job als Staatssekretärin aufgeben musste. Fehlten nur noch die 4.000 DM Abgeordneten-Pension und die Bezüge von BAYER (bei dem Konzern war die Juristin auch in ihrer Zeit als Abgeordnete und Staatssekretärin beschäftigt). Der Verwaltungsrechtler Herbert von Arnim kommentierte seinerzeit: „Mit Mitte 30 hat Frau Yzer bereits Ansprüche auf eine Altersrente, für die drei Normalverdiener ein ganzes Arbeitsleben benötigen". Der Bundestag beschäftigte sich eigens wegen der „Causa Yzer“ mit der Anrechnung von Übergangsgeldern auf nachfolgende Gehälter.

Ein ausführliches Portrait von Cornelia Yzer findet sich hier

[Indien] Tödliche Medikamententests

CBG Redaktion

11. September 2012

Pharmastudien in Indien

WDR Reportage „Pharma-Sklaven“

WDR-Doku anschauen: http://vimeo.com/49356105

Nach Angaben der indischen Regierung starben im vergangenen Jahr 438 Probanden bei der Durchführung von Klinischen Studien. Eine Aufstellung des Drugs Controller General of India (DCGI) für 2011 zeigt, dass allein bei Pharma-Tests von Novartis 57 Testpersonen starben. Auf der Liste folgen BAYER und Pfizer mit je 20 Todesfällen und Bristol Mayer Squibb mit 19.

Die gestern im WDR ausgestrahlte Reportage „Pharma-Sklaven“ belegt einmal mehr, dass bei solchen Studien gegen ethische Mindeststandards verstoßen wird. Die Recherche zeigt, dass die sogenannten „Ethik-Kommissionen“ nur auf dem Papier existieren und keinerlei Prüfung der Studien und der getesteten Medikamente vornehmen. Den Ethik-Kommissionen sind nicht einmal die Namen der untersuchten Personen bekannt. Die Zusammensetzung und die Entscheidungen der Gremien unterliegen keinerlei Kontrolle.

Der indische Arzt und Medizinjournalist Dr. Chandra Gulhati war selbst jahrelang Mitglied einer solchen Kommission. „Einfach jeder kann in Indien eine unabhängige Ethik-Kommission gründen und Zulassungspapiere ausstellen„, so Gulhati. „Man zahlt an die Kommission, und man bekommt den Stempel. So einfach ist das.“ Die Patientenrechte würden viele Ethikkommissionen in Indien leider nicht schützen. „Alle machen Geld: Die Pharmafirma, der Arzt, das Krankenhaus. Auf Kosten des Patienten.„ Den ausländischen Pharmafirmen sei dies bewusst. „Genau deshalb kommen sie ja nach Indien“, so Dr. Gulhati weiter.

Auch zeigt die WDR-Dokumentation, dass einem Großteil der Test-Personen nicht bekannt ist, dass sie an einer Studie teilnehmen. Viele Probanden sind Analphabeten und ahnen nicht, dass sie möglicherweise Placebos erhalten - oder Medikamente, die noch nicht zugelassen sind. Die vom WDR interviewte Patientin Ameena berichtet beispielsweise: „Was das für Tabletten waren, weiß ich nicht„. Der Arzt bat sie, einige Papiere zu unterschreiben. „Aber ich kann nicht lesen und schreiben, deshalb weiß ich nicht genau, was das war. Ich habe meinem Arzt vertraut, dass er mich heilen kann.“ Einige Papiere habe sie deshalb mit ihrem Daumenabdruck abgezeichnet. Aus einer Aufstellung der Polizeibehörde geht hervor, dass Ameena unwissentlich an einer klinischen Studie des Pharmakonzerns Bristol-Myers Squibb teilnahm. Die von Ameena aufbewahrte Medikamentenschachtel trägt die Aufschrift: „Vorsicht neues Medikament. Laut US-Gesetz nur für den Test-Gebrauch bestimmt„.

Der vom WDR interviewte Vijay (Name geändert) wollte sich wegen eines chronischen Lungenleidens am staatlichen Zentrum für Thoraxerkrankungen behandeln lassen. Sein dortiger Arzt habe ihn angesprochen, ob er nicht in seine private Klinik kommen möchte. „Er sagte mir, dass sie Medizin für mich hätten, die mich heilen könnte. Tabletten aus dem Ausland. Kostenlos. Man forderte mich dann auf, ganz viele Papiere zu unterschreiben. Aber der Arzt sagte mir: Das sind nur Formalitäten, sonst nichts.“ Auch Vijay wurde nicht misstrauisch. Doch auch er war eine Versuchsperson - für die Firma Boehringer Ingelheim. Auf der Schachtel findet sich das Firmen-Logo, die englische Aufschrift „clinical trial„ und die Versuchsnummer, unter der die Studie zu finden ist. Auf dem Beipackzettel in der Schachtel steht: Die Tabletten enthalten entweder ein bereits zugelassenes Mittel oder aber ein Placebo.

Diese Praxis ist ein klarer Verstoß gegen die Helsinki-Deklaration des Weltärztebundes, wonach Pharma-Tests nur erlaubt sind, wenn die Probanden vollständig über die Risiken der Versuche aufgeklärt werden. Nach Ansicht von Peter Sawicki, dem ehemaligen Leiter des Instituts für Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen (IQWiG), sei es “schlicht kriminell", Patienten und Angehörige nicht darüber aufzuklären, dass sie Teil eines medizinischen Versuchs sind. Daher dürften die Test-Ergebnisse auch nicht bei der Zulassung von Pharmazeutika berücksichtigt werden. Die europäische Arzneimittelzulassungsbehörde EMA hat sich zu den aktuellen Fällen trotz Nachfrage nicht geäußert.

Nach Ansicht von Peter Sawicki sind die westlichen Firmen auch dann dafür zuständig, die Qualität und die Durchführung von Medikamenten-Studien zu gewährleisten, wenn sie diese an indische Subkontraktoren auslagern.

Indische Ärzte verdienen an solchen Tests mehr als durch ihre eigentliche Tätigkeit, teilweise allein 3500 Euro als Vorabzahlung. Das entspricht in etwa einem Jahresgehalt an staatlichen indischen Krankenhäusern. Weitere Unterlagen belegen Geschäftsreisen, zu denen die Mediziner von westlichen Pharmafirmen eingeladen wurden; der Arzt von Ameena flog zum Beispiel nach Frankreich. Bayer lud indische Ärzte, die Studien für das Unternehmen durchführten, zu Kongressen nach Spanien ein.

und eine Kurzversion: https://www.youtube.com/watch?v=Ltk0XM7r338

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Dormagen

CBG Redaktion

10. September 2012

Austritt von Chlorwasserstoff in Dormagen

25 Mitarbeiter verletzt

Bei der Chemie-Spedition Hoyer im Werk Dormagen sind heute 25 Mitarbeiter durch austretenden Chlorwasserstoff verletzt worden. Drei Personen mussten wegen Augen- und Atemwegsreizungen stationär aufgenommen werden. Der gasförmige Chlorwasserstoff ergibt in Verbindung mit Wasser gefährliche Salzsäure.

Die Feuerwehr bekämpfte die Dämpfe mit einer Wasserwand. Die Straßen um das Werksgeländer wurden großflächig abgesperrt, auch die Kriminalpolizei ermittelt. Welche Mengen Chlorwasserstoff ausgetreten sind, gab die Firma auf Nachfrage nicht bekannt.

Die Firma Hoyer transportiert Chemikalien, u.a. für BAYER. In Dormagen betreibt Hoyer ein Gefahrgutterminal, in dem nach Angaben des Unternehmens mehr als 14.000 Tonnen Chemikalien unterschiedlicher Gefahrgutklassen zwischengelagert bzw. umgeschlagen werden.

[Vergleich US] Antibabypillen

CBG Redaktion

Presse Information vom 7. September 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Yasmin: „Geschädigte nicht länger hinhalten!“

erhöhte Thrombose-Gefahr / 500 Mio Euro Entschädigung in den USA / mind. 190 Todesfälle

Opfer der Antibaby-Pillen Yasmin und Yasminelle fordern den BAYER-Konzern auf, die Geschädigten in Deutschland und anderen europäischen Ländern nicht länger hinzuhalten. Das Unternehmen hatte jüngst rund 400 Mio. Euro an Betroffene in den USA ausgezahlt und weitere 100 Mio. für künftige Vergleiche zurückgestellt.

Felicitas Rohrer, eine der deutschen Geschädigten: „Die jüngsten Vergleiche in den USA zeigen, dass BAYER mit dem Rücken zur Wand steht. Von einem angeblichen „positiven Nutzen/Risiko-Profil“ der Präparate kann längst nicht mehr gesprochen werden. Es ist jedoch nicht hinnehmbar, dass BAYER eine halbe Milliarde Euro an amerikanische Opfer zahlt, sich aber in Europa weiterhin weigert, Verantwortung für exakt dieselben Pillen zu übernehmen.“ Rohrer kritisiert zudem, dass BAYER auf die Gesprächsangebote der Opfer bislang nicht eingegangen ist: „Die Firma geht in Deutschland nicht einen Schritt auf uns Betroffene zu. Immer noch werden wir als Einzelfälle dargestellt. Klägerinnen in Deutschland müssen nun schon seit Jahren um Gerechtigkeit kämpfen!“. Rohrer hatte in der Hauptversammlung des Konzerns über ihren Leidensweg berichtet. Wegen der ausbleibenden Reaktion des Vorstands reichte sie im vergangenen Jahr Klage ein.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert ein umgehendes Verbot der Produktgruppe. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die erhöhten Risiken von Pillen aus der Yasmin-Gruppe sind seit Jahren bekannt. Die Behörden müssen daher alle Präparate mit dem Hormon Drospirenon umgehend vom Markt nehmen. Mit einem freiwilligen Verzicht der Firma BAYER ist so lange nicht zu rechnen, wie die Entschädigungszahlungen geringer ausfallen als die Umsatzerlöse – eine zynische Rechnung!“. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte mehrfach Gegenanträge zur Hauptversammlung der Firma eingereicht.

Pillen mit dem Hormon Drospirenon verursachen neuen Studien zufolge ein bis zu dreifach erhöhtes Embolie- und Thromboserisiko. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde FDA starben bisher allein in den USA mindestens 190 Frauen. Mehrere europäische Länder, darunter England, Holland und Dänemark, empfehlen daher die Einnahme von Antibaby-Pillen mit niedrigerem Thrombose-Risiko. Dies gilt insbesondere für Erstanwenderinnen, bei denen die Gefahr besonders hoch ist.

Die BAYER AG machte im vergangenen Jahr einen Umsatz von 1,07 Milliarden Euro mit drospirenonhaltigen Antibabypillen. Yaz und Yasmin sind damit die drittmeistverkaufte Produktgruppe des Konzerns. BAYER will mit Versprechen wie „Gewichtsabnahme“ und „wirkt gegen Akne“ besonders Mädchen und junge Frauen ansprechen. Auf die erhöhten Risiken wird in der Werbung hingegen nicht eingegangen.

weitere Infos:
=> Kampagne zur Entschädigung von Yasmin-Opfern
=> Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter

Duogynon

CBG Redaktion

7. September 2012

Fehlbildungen durch Duogynon

Bayer Schering: Bestechung von Wissenschaftlern wird nicht bestritten

Im Fall der Fehlbildungen durch den hormonalen Schwangerschafts-Test Duogynon wurde heute erneut vor dem Berliner Landgericht verhandelt. Inhaltlich ging es um die Bestechung von Wissenschaftlern durch die Schering AG zu Beginn der 80er Jahre. Der Vorgang wurde von der Bayer AG nicht geleugnet. Der Bestechungsvorwurf wurde somit laut Rechtsanwalt Jörg Heynemann nicht „wirksam bestritten“ und gilt daher als „prozessual zugestanden“. Der zuständige Richter Holger Matthiessen forderte den Konzern dringend auf, sich mit den Geschädigten gütlich zu einigen.

Es folgt eine kurze Stellungnahme von RA Jörg Heynemann zu der heutigen Verhandlung:

Heute verhandelte das Landgericht Berlin in dem Duogynon-Fall über den Tatbestandsberichtigungsantrag des Klägers Andre Sommer. Es ging um die Frage, ob Bayer den Bestechungsvorwurf prozessual wirksam bestritten hat oder nicht. Bayer hatte den Bestechungsvorwurf mit Nichtwissen bestritten.
Mit Nichtwissen kann man jedoch nicht bestreiten, was Gegenstand eigener Handlungen ist. Eine Bestechung ist zweifelsohne eine Handlung. Bayer hätte also die Bestechung selbst bestreiten müssen anstatt zu behaupten, dass sie davon keine Kenntnis habe. Bayer hätte allenfalls einen Schriftsatznachlass beantragen können, um hierzu noch etwas vorzutragen. Auch dies hat Bayer nicht getan.
Der Vorsitzende Richter Matthiesen hat in der Verhandlung erklärt, dass Bayer diesen Schriftsatznachlass auch erhalten hätte, wenn diese beantragt worden wäre. Matthiessen meinte jedoch, dass er dem Tatbestandsberichtigungsantrag nicht nachkomme, weil im Urteil auf die jeweiligen Schriftsätze verwiesen worden sei. Würde er näher ausführen, dass Bayer den Vorwurf nur mit Nichtwissen bestritten habe und damit möglicherweise nicht wirksam bestritten habe, müsste er die gesamte Prozessgeschichte aufrollen und darstellen. Der Begriff „Bestreiten“ und der Hinweis auf die Schriftsätze reiche daher aus.
Der Kläger ist mit den Ausführungen des Gerichtes zufrieden. Bayer hat bis heute die Bestechungsvorwürfe auch öffentlich nicht bestritten. Bayer hatte auch keinen Schriftsatznachlass beantragt, um den Bestechungsvorwurf damit wirksam zu bestreiten. Im Ergebnis wird der Bestechungsvorwurf damit nicht wirksam bestritten und gilt als prozessual zugestanden.
Zum Schluss sprach Matthiessen den Bayer-Anwalt Dr. Moelle an und meinte: „Herr Moelle Ihre Mandanten müssen etwas tun in dieser Sache und zwar ganz dringend! Aber das ist nicht meine Baustelle“. Moelles Antwort: „Das sehe ich auch so, das mit der Baustelle.“

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[SWB] STICHWORT BAYER

CBG Redaktion

Konzernkritik konkret:

Stichwort BAYER

Faktenreich, interessant, spannend.

Stichwort BAYER ist einmalig in der Zeitschriftenlandschaft.

Stichwort BAYER (SWB) enthüllt, was hinter Konzernmauern geschieht. SWB deckt Zusammenhänge auf. SWB macht Druck gegen Konzernmacht und Konzernverbrechen. Für Umweltschutz, Frieden und Gerechtigkeit. Am Beispiel des BAYER-Konzerns.

Stichwort BAYER erscheint viermal im Jahr. Seit nunmehr 30 Jahren. Herausgegeben von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Stichwort BAYER ist mit Tausenden von Leser/innen ein wichtiges Stück Gegenöffentlichkeit.

Dicke Gewinne bringt SWB allerdings nicht. Im Gegenteil: Stichwort BAYER ist in ernster Gefahr. Es droht die komplette Einstellung der Zeitschrift. Über die Abo-Gebühren (derzeit 30 Euro jährlich) lassen sich die Kosten jedenfalls nicht decken. Das Abo (30 Euro jährlich) wäre unerschwinglich, wenn darüber die Kosten für Recherche, Redaktion, Layout, Druck und Versand gedeckt werden müssten.

Die Einstellung von Stichwort BAYER wäre ein großer politischer Verlust. Die Pressefreiheit in unserem Land wird immer mehr den Profiten geopfert. Zunehmend bestimmen die Konzerne die Inhalte der Berichterstattung.

Jan Pehrke, leitender SWB-Redakteur: „Wenn Ihnen daran gelegen ist, dass wir mit Stichwort BAYER weiterhin den Konzernen auf die Finger klopfen, dass das einzige Forum für Gegenöffentlichkeit zu einem großen Multi nicht stirbt, dann abonnieren Sie SWB, werden Sie Mitglied des SWB-Förderkreises oder stärken Sie den Förderkreis mit einer Unterstützungsspende.“

Wir arbeiten bei der Coordination gegen BAYER-Gefahren und bei SWB fast alle ehrenamtlich. Wir wissen, dass für manche in diesen Zeiten mehr finanzielle Unterstützung nicht möglich ist. Gehören Sie dazu, dann vergessen Sie unsere Bitte einfach.

Vielen Dank für Ihre Solidarität.
Philipp Mimkes / Axel Köhler-Schnura

Technische Infos:
=> SWB-Abo: Die Abo-Gebühr kann selbst festgelegt werden. Der Mindestbetrag beträgt 30 Euro jährlich. Ein Abonnement können Sie hier einrichten.
=> Mitgliedschaft im SWB Förderkreis: Der Jahresbeitrag kann selbst festgelegt werden. Der Mindestbeitrag beträgt 60 Euro jährlich. Hier können Sie
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[Nexavar] Generika schützen!

CBG Redaktion

Ärzte ohne Grenzen, 3. September 2012

Pharmaunternehmen Bayer legt Widerspruch gegen Zwangslizenz in Indien ein

Das Pharmaunternehmen Bayer hat Widerspruch gegen die Entscheidung des indischen Patentamtes für eine Zwangslizenz des Krebsmedikamentes Nexavar® eingelegt. Am Montag hat vor dem Intellectual Property Appellate Board im indischen Chennai die Verhandlung begonnen. Die internationale Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen kritisiert das Verfahren. „Der Einspruch von Bayer ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar“, sagt Philipp Frisch von der Medikamentenkampagne der Organisation. „Eine Zwangslizenz ist keine Enteignung, sondern ein im internationalen Handelsrecht der Welthandelsorganisation verankertes Instrument, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Darauf haben sich alle Mitgliedstaaten der WTO geeinigt. Darüber hinaus erhält Bayer Lizenzgebühren.“

Das indische Patentamt hatte dem indischen Generikahersteller Natco im März dieses Jahres eine Zwangslizenz zur Produktion des in Nexavar® enthaltenen Wirkstoffes Sorafenib Tosylate für die nächsten acht Jahre zugesprochen, weil Bayer es versäumt hatte, sein Medikament in ausreichender Menge und zu einem erschwinglichen Preis in Indien anzubieten. Der Preis sank dadurch um 97 Prozent. Natco zahlt dafür eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse. Damit wurde in Indien zum ersten Mal eine Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament erlassen.

„Dies ist ein richtungsweisender Schritt für den Zugang zu erschwinglichen lebensrettenden Medikamenten, auch für HIV/Aids-Patienten“, so Frisch. „Viele neuere HIV/Aids-Medikamente sind heute als Folge des Patentschutzes für die meisten Menschen, die sie bräuchten, noch unerschwinglich. Macht die Entscheidung des indischen Patentamtes Schule, könnten bald auch diese von Generikaproduzenten zu einem Bruchteil des Originalpreises produziert werden.“
Indien ist einer der bedeutendsten Generikahersteller weltweit. Die „Apotheke der Armen“ versorgt sowohl zahlreiche Gesundheitsprogramme in armen Ländern als auch zahlreiche Organisationen mit kostengünstigen generischen Medikamenten. Mehr als 80 Prozent der Aidsmedikamente, mit denen Ärzte ohne Grenzen weltweit 220.000 Patienten in ärmeren Ländern behandelt, sind günstige Nachahmerpräparate aus Indien.

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Duogynon

CBG Redaktion

29. August 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Fehlbildungen durch Duogynon

Schering: Hinweise auf Bestechung von Wissenschaftlern

Der Prozess um den fruchtschädigenden Schwangerschafts-Test Duogynon geht in eine neue Runde. Der Kläger Andre Sommer und sein Rechtsanwalt Jörg Heynemann werfen dem Berliner Landgericht vor, Hinweisen auf eine mutmaßliche Beeinflussung von Forschungsergebnissen durch Mitarbeiter des Schering-Konzern, nicht nachgegangen zu sein. Schering hatte das Produkt einst auf den Markt gebracht, die Firma gehört heute zum BAYER-Konzern.

Ein ehemaliger Schering-Angestellter räumte nun gegenüber dem Kläger ein, Anfang der 1980er Jahre Wissenschaftler bestochen zu haben, damit diese Duogynon in einer Broschüre positiv darstellten. Im Raum stehen Zahlungen von 100.000 Mark. Zu diesem Zeitpunkt war die Gefahr von Fehlbildungen bereits über ein Jahrzehnt bekannt. Entsprechende Präparate konkurrierender Firmen waren längst vom Markt genommen worden.

„Damit wurde vielen Familien die Möglichkeit genommen, damals gegen Schering vorzugehen. Hier geht es um Treuwidrigkeit, und die verjährt nicht“, so Andre Sommer. Anwalt Heynemann ergänzte gegenüber der taz: „Man kann nicht jahrzehntelang dafür sorgen, dass nichts ans Licht kommt, und dann sagen, es ist alles verjährt“. Anfang Juli hatte das Gericht den Fall als „verjährt“ bezeichnet. Sommer und Heynemann verlangen nun eine weitere mündliche Verhandlung, in der der ehemalige Mitarbeiter als Zeuge vernommen wird.

Der Einsatz des Schwangerschaftstests Duogynon führte in den 60er und 70er Jahren zu Tausenden von Herzfehlern, fehlenden Gliedmaßen, Gaumenspalten und Nierenschäden. Neu aufgetauchte Dokumente belegen, dass dem Unternehmen die Risiken des Präparats frühzeitig bekannt waren. Die Firma BAYER als Rechtsnachfolgerin von Schering verweigert bislang eine Einsichtnahme in die Firmenarchive, um die Vorwürfe zu klären.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Ende der siebziger Jahre hat Schering auf Packungen mit dem Wirkstoff von Duogynon einen Warnhinweis anbringen lassen, laut dem das Präparat wegen der Gefahr von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden darf. Zur selben Zeit hat Schering betroffenen Eltern ein Vergleichsangebot gemacht – unter der Bedingung, dass diese ihre öffentliche Kritik unterlassen. Es ist beschämend, wenn sich BAYER heute einer vollständigen Aufklärung verweigert“. Wiederholt hatten Duogynon-Geschädigte auf Einladung der CBG in der BAYER-Hauptversammlung eine Entschuldigung des Konzerns gefordert. Der BAYER-Vorstand hatte dies jedoch abgelehnt.

Auch der zuständige Richter am Berliner Landgericht fordert den Konzern auf, die Betroffenen nicht mit dem Hinweis auf Verjährung abzuspeisen: „Aus meiner Sicht empfiehlt sich hier eine gerichtliche Mediation, es sollte einen Dialog geben“, so Richter Holger Matthiessen gegenüber dem Ärzteblatt. Im Verfahren hatte Matthiessen sogar geäußert: „Ein Weltkonzern wie Bayer sollte den Dialog suchen, da kann ich sie nur ermahnen!".

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Deutsches Ärzteblatt, 6. August 2012

Arzneimittelschäden: Streit um Duogynon dauert an

Der Rechtsstreit um eine angeblich fruchtschädigende Wirkung des Hormonpräparats Duogynon wird in eine neue Runde gehen. In der ersten Juliwoche war ein Kläger vor dem Berliner Landgericht im zweiten Anlauf mit dem Versuch gescheitert, die Bayer Pharma AG für Gesundheitsschäden durch das Medikament zur Verantwortung zu ziehen. Im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt bestätigte der Rechtsanwalt des Klägers, gegen die Ablehnung in Berufung zu gehen. Zugleich warf der Jurist dem Gericht vor, Hinweisen auf eine mutmaßliche Beeinflussung von Forschungsergebnissen durch Mitarbeiter des ehemaligen Schering-Konzerns, der das Produkt einst auf den Markt gebracht hatte, nicht nachgegangen zu sein.

Der Anspruch sei verjährt
Der aus Süddeutschland stammende Grundschullehrer André Sommer war bereits 2010 mit einer Auskunftsklage gescheitert. In dem Verfahren versuchte er, die Bayer AG als Rechtsnachfolgerin des Schering-Konzerns dazu zu zwingen, Informationen über das Präparat aus den Firmenarchiven freizugeben. Damals wie heute verweigerte das Gericht dem 36-Jährigen diese Einsicht in die Unterlagen. Einer Auskunftsklage sei nur stattzugeben, wenn eine Entschädigungsklage überhaupt Aussicht auf Erfolg habe. Dies sei aber nicht der Fall, weil der Schaden 1975 während der Schwangerschaft der Mutter des Klägers eingetreten ist und die 30-jährige Verjährungsfrist damit verstrichen sei.
Das Urteil ist für Sommer und weitere Geschädigte schwer zu akzeptieren, zumal die inzwischen strengeren Haftungsregeln für Arzneimittel in ihrem Fall nicht greifen: Das Arzneimittelgesetz war in diesem Punkt 1978 zugunsten von Medikamentenopfern verschärft worden. Im gleichen Jahr hatte Schering das Präparat, das bis dahin als Schwangerschaftstest eingesetzt worden war, vom Markt genommen.
Der Kläger und sein Anwalt Jörg F. Heynemann setzen deswegen alles daran, die vom Gericht angeführte maximale Verjährungsfrist zu umgehen – und fahren schwere Geschütze auf. Mitarbeiter von Schering hätten in den 1980er Jahren gezielt Wissenschaftler bestochen, um die schädigende Wirkung des Präparats zu vertuschen. Bestätigt habe dies ein inzwischen pensionierter Angestellter des Pharmaunternehmens. Es sei ein Verfahrensfehler des Gerichts, den Mann nicht angehört zu haben, sagte Heynemann. Durch die vorgebliche Beeinflussung habe das Unternehmen treuwidrig gehandelt, argumentiert der Medizinrechtler und spricht sogar von „Straftaten“. Bayer könne sich daher nicht auf die üblichen Verjährungsfristen des bürgerlichen Rechts berufen.

Der Richter will einen Dialog
Bei Bayer will man sich zum Verfahren nicht äußern und verweist auf bekannte Positionen. Seit den 1960er Jahren sei Duogynon „zahlreichen Prüfungen im In- und Ausland unterzogen“ worden, schrieb Sprecherin Katja Seifert in einer Stellungnahme an das Deutsche Ärzteblatt. Bei dem folgenden „ausführlichen wissenschaftlichen Diskurs“ sei kein Nachweis für einen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Duogynon und Missbildungen erbracht worden. Dies gelte auch für ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, das in den 1980er Jahren eingestellt wurde. Neue Erkenntnisse gebe es nicht.
Klar ist: Der Streit ist nicht beendet. „Aus meiner Sicht empfiehlt sich hier eine gerichtliche Mediation, es sollte einen Dialog geben“, appellierte Richter Holger Matthiessen mehrfach. Ob Bayer dazu bereit wäre, fragte er den Anwalt der Beklagten, Henning Moelle. Der schüttelte mit dem Kopf. Der Anspruch sei verjährt, führt der Jurist später aus: „Wenn er denn überhaupt je bestanden hat“. Harald Neuber

[Todd Smith] HIV Bluter

CBG Redaktion

Todd Smith, 1962 - 2012

Unser Freund Todd Smith aus Kalifornien ist gestorben. Er wurde nur 50 Jahre alt. Wir sind sehr traurig.

Todd hatte sich in den 80er Jahren durch Blutprodukte von BAYER mit HIV und Hepatitis infiziert. Die Infektionen wären vermeidbar gewesen, wenn der Konzern rechtzeitig die bestehenden Test-Verfahren eingesetzt hätte.

Zusammen mit anderen Betroffenen protestierte Todd regelmäßig vor dem BAYER-Werk in Berkeley. Sein Kampf für Entschädigung wurde international bekannt. 1998 sprach Todd auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren in der BAYER Hauptversammlung vor Tausenden von Aktionären. Hier findet sich seine Rede in der Versammlung.

ein Interview, das wir mit ihm geführt haben

Ein Nachruf seiner Freundin Moya Watson, die ihm zusammen mit seiner Familie in den letzten Stunden beigestanden hat

Und hier ein aktueller Text zum Thema.

Karikatur

CBG Redaktion

[Pharmatests] Tödliche Medikamententests

CBG Redaktion

Presse Info vom 27. Juli 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Indien: neue Todesfälle bei Medikamenten-Tests

Novartis, BAYER, Pfizer an der Spitze / Probanden kennen Risiken meist nicht

Nach aktuellen Angaben der indischen Regierung starben im vergangenen Jahr 438 Probanden bei der Durchführung von Klinischen Studien. Eine von der Zeitung Business Standard eingesehene Aufstellung des Drugs Controller General of India (DCGI) für 2011 zeigt, dass allein bei Pharma-Tests von Novartis 57 Testpersonen starben. Auf der Liste folgen BAYER und Pfizer mit je 20 Todesfällen und Bristol Mayer Squibb mit 19. Genannt wird auch die US-Firma Quintiles, die jedoch keine eigenen Medikamente herstellt, sondern im Auftrag von Pharma-Unternehmen Studien durchführt.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Novartis, BAYER und Co. setzen das Leben indischer Probanden wissentlich aufs Spiel. Recherchen vor Ort zeigen immer wieder, dass die Studienteilnehmer nicht über die Gefahren der getesteten Medikamente informiert werden – häufig wissen sie nicht einmal, dass sie an einer Studie teilnehmen. Es ist daher heuchlerisch, wenn die Pharmaunternehmen behaupten, in Indien die selben Standards anzulegen wie in Europa!“. Bereits im Zeitraum von 2007 bis 2010 waren bei Tests von BAYER 138 Inderinnen und Inder ums Leben gekommen, allein vier Personen starben an Nebenwirkungen des umstrittenen Gerinnungshemmers Xarelto. BAYER zahlte den Hinterbliebenen Entschädigungen von lediglich 5.250 Dollar.

„Pharma-Studien in Ländern des Südens müssen nach denselben Sicherheitsstandards durchgeführt werden wie in Europa oder den USA. Geschädigte und Hinterbliebene müssen die gleichen Entschädigungen erhalten – nur dann werden gefährliche Billig-Studien unattraktiv“, so Mimkes weiter. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte in der jüngsten BAYER-Hauptversammlung eine Aufstellung aller in Indien untersuchten Medikamenten, der beauftragten Subunternehmen sowie der Häufigkeit von Nebenwirkungen und Todesfällen verlangt, jedoch keine Antwort erhalten.

Westliche Unternehmen verlagern immer mehr Medikamenten-Tests in Länder mit großer Armuts-Population. Allein in Indien lassen sie derzeit etwa 1.900 Studien mit 150.000 Probanden durchführen und zahlen hierfür etwa eine halbe Milliarde Euro pro Jahr. Die für die Kontrolle zuständigen Ethik-Kommissionen bestehen oft nur auf dem Papier. Experten halten die offiziellen Zahlen zudem für viel zu niedrig. Dr. Chandra Gulhati von der Fachzeitschrift Medical Specialties, der die Entwicklung seit Jahren dokumentiert: „Es sind viel mehr, weil die meisten Toten gar nicht gemeldet werden. Die Angehörigen wissen nicht, dass die Verstorbenen Teil einer Studie waren. Es wird nicht ermittelt, es finden keine Obduktionen zur Ermittlung der Todesursache statt“.

Eine Reportage von RTL zeigte vor einigen Wochen einmal mehr, dass Merck, BAYER und Boehringer an unethischen Medikamententests in Indien beteiligt sind (hier anschauen).

Eine vom indischen Parlament beauftragte Untersuchungskommission stellte zudem gravierende Mängel bei der Arzneimittel-Aufsichtsbehörde CDSCO fest: „Über Jahrzehnte hinweg hat sie vor allem den Interessen der Pharma-Industrie gedient und darüber die Interessen der VerbraucherInnen vernachlässigt“, resümiert der Bericht. So hat die CDSCO sich beispielsweise in Zulassungsverfahren für Medikamente auf Gutachten von Experten verlassen, denen die Pillen-Riesen die Hand geführt haben. Als ein Beispiel nennt der Report Xarelto von BAYER mit dem Wirkstoff Rivaroxaban: „Die drei Expertisen (...) für Rivaroxaban (BAYER), eine Arznei zur Blutverflüssigung, sind fast identische Kopien.“

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[Rochlitz] Beirat Coordination

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren gratuliert Prof. Jürgen Rochlitz zum heutigen 75. Geburtstag. Als langjähriges Beiratsmitglied der Coordination arbeitet Rochlitz u.a. zu den Themen Anlagensicherheit/Störfälle, Klima-Emissionen und Chemikalien-Sicherheit.
Im Folgenden dokumentieren wir zusätzlich eine Gratulation des Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU). Die Coordination ist Mitglied im BBU

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) gratuliert seinem Vorstandsmitglied Jürgen Rochlitz zum 75. Geburtstag

(Bonn, Strodehne, 24.07.2012) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) gratuliert seinem Vorstandsmitglied Jürgen Rochlitz zum 75. Geburtstag. Prof. Dr. Jürgen Rochlitz wurde am 24. Juli 1937 geboren. Er hat nach seiner Tätigkeit in der Industrie 25 Jahre lang an der Fachhochschule für Technik in Mannheim u. a. Organische Chemie gelehrt. Auf Vorschlag der Bürgerinitiative „Gegen das Steinkohlekraftwerk Arneburg“ (www.gegen-steinkohlekraftwerk-arneburg.de) wurde er Anfang 2011 in den Geschäftsführenden Vorstand des BBU gewählt. Diese Funktion übt er nach wie vor aus. Zuständig ist er im Rahmen seiner Vorstandstätigkeit für die Bereiche Kohlekraftwerke, Carbon Capture and Storage (CCS, unterirdische Endlagerung von Kohlendioxid), Chemiepolitik und Bahnverkehr. Zudem ist er Mitglied der Kommission für Anlagensicherheit (KAS), die beim Bundesumweltministerium angesiedelt ist. Zu einer Zeit, als die Umweltschutzbewegung noch relativ eng mit der Bundespartei der Grünen verknüpft war, war Jürgen Rochlitz Bundestagsabgeordneter der Grünen. Er trat aber 1999 – anlässlich des Beginns des Jugoslawienkrieges –aus Protest aus der Grünen-Partei aus.

Anlässlich des 75. Geburtstages bezeichnet der BBU Jürgen Rochlitz als einen unermüdlichen Umweltschützer, der sich in nachahmenswerter Weise um eine Vielzahl von Umweltproblemen kümmert. Er ist kein „Ein-Punkt-Aktivist“, sondern kümmert sich nahezu gleichzeitig z. B. um die vielfältigen Fragen der dringend notwendigen Energiewende, um die Verbesserung der Angebote im Bahnverkehr und um die Sicherheit von Chemieanlagen. Während sich viele Mitbürgerinnen und Mitbürger nur über einen kurzen Zeitraum politisch engagieren, ist das bei Jürgen Rochlitz anders: Er ist seit Jahrzehnten aktiv und auch der berufliche Ruhestand ist für ihn noch lange kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen.

Heute wohnt Jürgen Rochlitz in der eher ländlich geprägten Ortschaft Strodehne (Brandenburg) und ist auch dort im Umweltschutz verankert. Gegen die Pläne, westlich von seinem Wohnort, in Arneburg an der Elbe, ein Steinkohlekraftwerk zu errichten, wurde er mit einer Bürgerinitiative aktiv. Die Pläne zum Bau des Kraftwerks wurden von der Initiative durch massenhafte Einsprüche vorerst verhindert. Jürgen Rochlitz engagiert sich daher aktuell für die Verwirklichung einer „Power to Gas“- Demonstrationsanlage anstelle des fossil befeuerten Kraftwerks in Arneburg. Mit einer solchen Anlage wird überschüssiger Strom aus Windkraftanlagen bzw. Solaranlagen per Elektrolyse von Wasser in Wasserstoff umgewandelt, der in das Erdgasnetz eingespeist werden soll.

Neben seinen Aktivitäten für die Bürgerinitiative „Gegen das Steinkohlekraftwerk Arneburg“ und für den BBU engagiert sich Jürgen Rochlitz in weiteren Initiativen und Verbänden. Und bei Bedarf gründet er neue Bürgerinitiativen. Damit setzt er immer wieder Zeichen gegen die Politikverdrossenheit und für den Umweltschutz. Er ist dabei auch stets unermüdlich, den multinationalen Konzernen Grenzen zu setzen und bemüht sich um dezentrale, menschen- und umweltfreundliche Wohn- und Lebensstrukturen.

Der BBU wünscht seinem Vorstandsmitglied Jürgen Rochlitz noch einen langen und gesunden Unruhestand. Gleichzeitig ruft der BBU die Bevölkerung zu verstärktem Engagement für den Umweltschutz auf – im Sinne der Vielfältigkeit von Jürgen Rochlitz.

[RTL/Vox] Pharmatests in Indien

CBG Redaktion

24. Juli 2012

Reportage von RTL/Vox

Indien: Gefährliche Medikamenten-Tests großer Pharmaunternehmen

[Wahlkampfspenden] US Wahlkampf

CBG Redaktion

Presse Info vom 23. Juli 2012

US Wahlkampf:

BAYER spendet an Republikaner

Infografik: Spenden deutscher Konzerne

Der Leverkusener BAYER-Konzern gehört traditionell zu den wichtigsten ausländischen Spendern im US-Wahlkampf. Aktuell schlägt sich BAYER - wie in den vergangenen Wahlkämpfen - auf die Seite der Republikaner. Mit Spenden in Höhe von 261.000 Dollar ist das Leverkusener Unternehmen größter deutscher Förderer der Republikaner, gefolgt von der Deutschen Telekom mit 193.500 Dollar und der BASF mit 128.000 Dollar. Um es sich mit der Gegenseite nicht zu verscherzen, spendet BAYER den Demokraten 119.000 Dollar, die Telekom ist mit 149.000 Dollar dabei.

Ähnlich sah das Verhältnis vor vier Jahren aus, als der Pharma-Riese die republikanischen Kandidat/innen mit 152.000 Dollar unterstützte, während die Konkurrenz 115.000 Dollar erhielt. Zu Zeiten von Präsident Bush verteilte der Leverkusener Multi gar 79 Prozent seines Wahl-Budgets an Republikaner - diese Quote erreichte damals kein anderes bundesdeutsches Unternehmen.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Die amerikanische Politik befindet sich im Würgegriff von Lobbyisten und potenten Geldgebern. Fortschritte beim Umwelt- und Verbraucherschutz werden dadurch blockiert, das Allgemeinwohl bleibt auf der Strecke. Aus dem hehren Ideal der amerikanischen Verfassung One man, one vote ist ein schnödes One dollar, one vote geworden.“ Die CBG fordert ein Verbot von Konzern-Spenden an Parteien, Politiker und sogenannte „think tanks“.

Bei der Zwischenwahl im Jahr 2010 hatten BAYER, BASF und der Stromriese Eon gezielt Kandidaten gefördert, die den Klimawandel leugnen oder wirkungsvolle Klimagesetze blockieren. BAYER gehört auch zu den Unterstützern des amerikanischen Heartland-Instituts, das den Klimawandel leugnet und das am Aufstieg der reaktionären „Tea Party“ maßgeblich beteiligt war. Das Institut wirbt Spenden aus der Industrie ein und finanziert damit unter anderem Blogs und scheinbar neutrale Organisationen, die Zweifel am Klimawandel streuen sollen.

Zwar ist es Unternehmen in den USA verboten, direkt für eine Partei oder einen Kandidaten zu spenden. Doch dürfen sie sogenannte Politische Aktionskomitees (PACs) gründen, die unter leitenden Angestellten und Geschäftspartnern für die Kandidaten sammeln.

weitere Informationen:
=> Europäische Konzerne unterstützen Klimaschutz-Gegner
=> BAYER und Obama
=> Wahl 2000: BAYER spendet für Bush-Wahlkampf

GenSoja

CBG Redaktion

Wegen der zunehmenden Resisten von Wildkräutern gegen Herbizide will Dow Chemicals nun eine gentechnisch veränderte Soja-Sorte auf den Markt bringen, die gegen drei Pestizide resistent ist, darunter Glufosinat von BAYER. Dow, Monsanto und BAYER hatten hierfür Patente untereinander ausgetauscht (siehe Herbizid Glufosinat vom Markt nehmen!).

Informationsdienst Gentechnik - 23. Juli 2012

Die ultimative Gentech-Soja?

Für den Gentechnikanbau in Monokulturen sind immer stärkere Herbizide nötig

In den USA läuft derzeit das Zulassungsverfahren für eine neue Gentechniksoja. Diese soll, so verspricht das Unternehmen Dow AgroSciences, die Lösung für ein in den dortigen Monokulturen grassierendes Problem bieten. Denn durch den flächendeckenden Einsatz von Herbiziden auf Gentechnikfeldern haben manche Unkräuter Resistenzen entwickelt. Die Spritzmittel, z.B. das weit verbreitete Glyphosat, können ihnen nichts mehr anhaben. Für Landwirte bedeutet dies enorme wirtschaftliche Schäden. Deshalb wurde bei Dow AgroSciences eine Soja entwickelt, die nicht nur das Versprühen von Glyphosat und Glufosinat tolerieren soll, sondern auch von 2,4-D, einer höchst giftigen Chemikalie, die schon Bestandteil des im Vietnamkrieg zu trauriger Berühmtheit gelangten Entlaubungsmittel „Agent Orange“ war. Die Antwort auf das durch Gentechnik und Gift ausgelöste Unkrautproblem lautet also: mehr Gentechnik und mehr Gift.

Der Antrag auf Zulassung der Soja DAS-44406-6 liegt nun beim Landwirtschaftsministerium in Washington. Aufgrund der meist unkritischen Haltung der Behörde gegenüber gentechnisch veränderten Organismen gilt es als wahrscheinlich, dass die Genehmigung gewährt wird. Auch ein gegen 2,4-D resistenter Gentech-Mais steht kurz vor der Zulassung. Während Dow AgroSciences in professionellen Werbespots die Vorzüge der Produkte anpreist, beteuert das Agrarministerium, dass 2,4-D sicher und umfassend getestet sei.

Umweltschutzverbände und viele Landwirte sind allerdings besorgt. Sie halten das Spritzmittel für noch gefährlicher als Glyphosat und Glufosinat, sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für Nutzpflanzen und Ökosysteme. Durch Abdrift könne es auch auf andere Felder, auf denen keine Gentechnik angebaut wird, und in Gärten gelangen. In Dänemark, Schweden und Norwegen wurde 2,4-D aufgrund wissenschaftlicher Studien, die einen Zusammenhang mit Krebserkrankungen herstellen, aus dem Verkehr gezogen.

Und auch die Hoffnung der Industrie auf eine Lösung des Unkrautproblems könnte sich als Trugschluss erweisen, wenn sich die ungewünschten Pflanzen an die veränderten Bedingungen anpassen und eine Toleranz gegenüber dem Herbizid entwickeln. Dr. Charles Benbrook von der Organisation Organic Center geht davon aus, dass die eingesetzte Menge der Chemikalie bei einer Markteinführung des Dow AgroSciences-Mais bis 2019 um das Siebenfache mehr zunehmen würde, als wenn auf deren Anbau verzichtet würde. Massiver Gifteinsatz in Gentechnikmonokulturen hat bereits bei Glyphosat, das z.B. vom Konkurrent Monsanto unter dem Namen Roundup vertrieben wird, zu einer entsprechenden Anpassung der Unkräuter geführt.

Momentan sammelt das US-Landwirtschaftsministerium 60 Tage lang Kommentare und Einwände, bevor es zu einer Entscheidung kommen wird. Bislang wird darin ausschließlich gefordert, die Gentechpflanze nicht zuzulassen und 2,4-D zu verbieten. Eine besorgte Bürgerin schreibt: „Tun Sie es für die Sicherheit und die Gesundheit unserer Kinder und deren Kinder.“

MotherJones (MJ): USDA Prepares to Green-Light Gnarliest GMO Soy Yet
http:www.motherjones.com/tom-philpott/2012/07/usda-prepares-ground-dows-herbicide-sucking-crops

US-Agrarministerium: Bestätigung des Zulassungsantrags für 2,4D-tolerante Soja
http:
www.aphis.usda.gov/brs/fedregister/BRS_20120713b.pdf

US-Agrarministerium: Questions and Answers: Dow AgroSciences‚s 2,4- D Tolerant Soybean
http:www.aphis.usda.gov/publications/biotechnology/2012/faq_dow_soybean.pdf

Infodienst: USA - neuer umstrittener Gentechnik-Mais vor Zulassung (27.04.12)
http:
www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/25634.html

Pesticide Action Network: Bad idea: Dow‘s 2,4-D corn seed
http:www.panna.org/current-campaigns/24D

The Center for Food Safety: Projected increase in 2,4-D use with introduction of 2,4-D-resistant corn through 2019
http:
www.centerforfoodsafety.org/projected-increase-in-24-d-use-with-introduction-of-24-d-resistant-corn-through-2019-benbrook2012/

VIDEO: Mother Jones: Dow-AgroSciences-Werbespot für die 2,4-D Schiene (englisch)
http://www.motherjones.com/tom-philpott/2012/05/dow-herbicide-video

Klimakiller

CBG Redaktion

20. Juli 2012

ERFOLG: Ursprünglich sollten in Brunsbüttel drei gigantische neue Kohlekraftwerke gebaut werden, eines davon auf dem Betriebsgelände von Bayer. Die SüdWestStrom GmbH, die das größte Steinkohlekraftwerk Europas plante, hat sich nun von dem Projekt verabschiedet:

SüdWestStrom baut kein Kohlekraftwerk in Brunsbüttel

Auf der Gesellschafterversammlung der SüdWestStrom Kraftwerk GmbH & Co. KG (SüdWestStrom) entschieden die beteiligen Stadtwerke heute in Tübingen, den Bau eines Steinkohlekraftwerks in Brunsbüttel nicht weiterzuverfolgen. Fehlende bundespolitische Gesetze mit Aussagen zur Zukunft der Stromerzeugung aus fossilen Energiequellen, die aktuell mangelnde Wirtschaftlichkeit und die Ablehnung des Projektes durch die neue Landesregierung von Schleswig- Holstein haben zu dem Beschluss geführt.

„Bisher hat die Landesregierung unser Projekt stets unterstützt, dies hat sich mit dem Regierungswechsel geändert. Wir Stadtwerke bauen kein Kraftwerk gegen den Willen der schleswig-holsteinischen Landesregierung“, sagt Rainer Kübler, Aufsichtsratsvorsitzender der SüdWestStrom Kraftwerk GmbH & Co. KG. In der Koalitionsvereinbarung der neuen Regierung in Schleswig-Holstein wurde festgeschrieben, den Optionsvertrag für das Kraftwerksgrundstück in Brunsbüttel nicht zu verlängern. Ursprünglich sollte eine Entscheidung erst nach Festlegung des zukünftigen Marktdesigns für fossile Kraftwerke getroffen werden.
Der Aufsichtsrat der Beteiligungsgesellschaft hatte den 61 Gesellschaftern daher empfohlen, die Planungen für das Steinkohlekraftwerk einzustellen. Das 3,2-Milliarden-Euro-Projekt war geplant mit einer elektrischen Leistung von 1.800 Megawatt und einem Wirkungsgrad von über 46 Prozent. Es hätte zu den modernsten Steinkohlekraftwerken Europas gehört. „Brunsbüttel gehört weiterhin zu den attraktivsten Standorten für ein Steinkohlekraftwerk in Deutschland. Die hohe Kompetenz der Behörden und der Standortgemeinde zeichnen diesen Standort ebenfalls für Industrieansiedlungen aus. Es ist schade, dass die ständigen Richtungswechsel und die Verzögerungen von Entscheidungen in der bundesdeutschen Energiepolitik letztendlich zu dem Beschluss geführt haben, das Projekt nicht mehr zu realisieren“ so die SüdWestStrom- Geschäftsführerin Bettina Morlok. Sie habe vor allen Dingen großen Respekt vor den politischen Gremien der Stadt Brunsbüttel, die das Projekt immer fair begleitet hatten. Auch mit den wenigen Gegnern vor Ort hätte man immer gut zusammenarbeiten und offene Diskussionen führen können.

PIRATEN begrüßen Stopp des größten Steinkohlekraftwerk Europas in Brunsbüttel

Zu der Entscheidung des Stadtwerkeverbundes Südweststrom, die Pläne zum Bau des größten Steinkohlekraftwerks Europas in Brunsbüttel aufzugeben, erklärt der Dithmarscher Piratenabgeordnete Patrick Breyer, Mitglied im Ausschusschuss für Wirtschaft und Energie des schleswig-holsteinischen Landtags:

„Wir PIRATEN freuen uns sehr, dass es gelungen ist, das klimaschädliche und unflexible Kohlekraftwerk an der Westküste zu verhindern. Dies ist auch ein Erfolg der Bürgerproteste und Bürgerinitiativen vor Ort. Mit seinem schlechten Wirkungsgrad von gerade einmal 46 Prozent hätte das Mammutvorhaben die Modellregion Dithmarschen beim vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien behindert. Außerdem drohten gesundheitliche Nachteile durch Feinstaubemission, Quecksilber, Arsen, Blei, Cadmium usw.

Es gibt keine klimaschädlichere Art der Stromerzeugung als durch Verbrennung von Kohle. Den Neubau von Kohlekraftwerken lehnen wir PIRATEN in Schleswig-Holstein generell ab, zumal deren massiver CO2-Ausstoß nun auch noch unter der Nordsee verklappt werden soll. Der Meeresboden ist keine Giftgasdeponie! Die sogenannte “CCS-Technologie„ ist ein gefährlicher Irrweg, der die Energiewende zu behindern droht. Bundeswirtschaftsminister Rösler (FDP) muss seine Pläne aufgeben, den Neubau von Kohlekraftwerken mit CO2-Ausscheidung auch noch in Millionenhöhe zu subventionieren. Diese Mittel werden an ganz anderer Stelle benötigt:

Wir PIRATEN setzen auf eine möglichst dezentrale Energieversorgung. Bis zum vollständigen Umstieg auf regenerative Energien kommt auch der Neubau hocheffizienter Gaskraftwerke mit Wärmeauskopplung in Frage. Damit die Energiewende gelingt, muss vor allem in Energieeffizienz und in den Ausbau der Netze und Speicher investiert werden.

Das kann allerdings nur gemeinsam mit den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern gelingen und nicht gegen ihren Widerstand. Deshalb müssen Bürger über solche Großprojekte mitentscheiden dürfen. Um das langfristige Gelingen des Energieumstiegs zu sichern, darf nicht kurzfristig jedes Vorhaben um jeden Preis durchgedrückt werden, wenn die Bürger es mit guten Argumenten ablehnen. Die Haltung von SPD, Grünen und SSW, echte Mitbestimmung würde die Energiewende verhindern, ist kurzsichtig und falsch. Bürgerbeteiligung ermöglicht eine bessere und nachhaltigere Energiewende.“ (erschienen am: 2012-07-19 im europaticker)

Kampagne „Klimakiller stoppen“

Trasylol

CBG Redaktion

13. Juli 2012

Trasylol: Bayer verkauft Rechte für tödliches Herz-Medikament

Der Pharmakonzern Bayer trennt sich vom größten Teil der Rechte an seinem Herz-Medikament Trasylol. Die Firma Nordic Group übernimmt die weltweiten Vermarktungsrechte (ausgenommen USA). Zum Kaufpreis machte sie keine Angaben.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren erklärt hierzu: „Der Einsatz von Trasylol hat wahrscheinlich zu Tausenden vermeidbarer Todesfälle geführt. Bayer hätte Verkauf und Produktion einstellen müssen, statt mit den Rechten an dem Präparat nun noch Profit zu machen!“.

Bayer musste im November 2008 nach Interventionen der Gesundheitsbehörden den Vertrieb des Mittels einstellen. Das Medikament, mit dem der Konzern zuvor jährlich gut 150 Millionen Euro umgesetzt hatte, wurde bei bestimmten Herzoperationen eingesetzt, um den Blutverlust zu verringern.

Schon Anfang 2006 hatte eine im New England Journal of Medicine veröffentlichte Studie nachgewiesen, dass TRASYLOL überdurchschnittlich oft gravierende Nebenwirkungen wie Nierenschäden, Herzinfarkte oder Schlaganfälle verursacht – häufig mit Todesfolge. Allein 10.000 Patienten könnte demnach pro Jahr eine Schädigung der Nieren erspart bleiben. Recherchen des WDR Fernsehens wiesen zudem nach, dass BAYER bereits zu Beginn der 80er Jahren eigene Studien durchgeführt hatte, die ein erhöhtes Risiko für Nierenschäden ergaben. Die Studien verschwanden jedoch in der Schublade des Unternehmens.

weitere Infos:
=> BAYER nimmt TRASYLOL vom Markt
=> BAYERs neuer Pharma-GAU
=> Trasylol: BAYER verheimlicht Negativ-Ergebnisse
=> BAYER täuscht US-Gesundheitsbehörde
=> Bayer verzichtet auf breitere Anwendung Trasylols

[Leverkusen] BAYER Leverkusen

CBG Redaktion

Presse Information vom 5. Juli 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

BAYER-Werk Leverkusen:

Mengenangaben gelagerter Chemikalien veröffentlicht

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat heute die Mengenangaben der im BAYER-Werk Leverkusen gehandhabten Chemikalien veröffentlicht. Auf dem Fabrikgelände werden demnach große Mengen giftiger, leichtentzündlicher, explosionsgefährlicher und krebserzeugender Substanzen eingesetzt, darunter Phosgen, Ethylenoxid, TDI, Dimethylsulfat, Benzotrichlorid, Chlor und Brom.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf, die von Chemie-Fabriken und Kraftwerken ausgehenden Risiken zu kennen. Nur so entsteht öffentlicher Druck auf Betreiber und Gesetzgeber, diese Gefahren zu verringern. Wir fordern eine Überarbeitung der Störfallverordnung nach amerikanischem Vorbild, so dass die Höhe der Emissionen und die Menge der gelagerten Chemikalien für jedes Werk öffentlich einsehbar ist.“ In den USA ist für jede einzelne Fabrik die Menge der gehandhabten Gefahrstoffe sowie der Schadstoff-Ausstoß im Internet abrufbar.

Prof. Jürgen Rochlitz, Mitglied der vom Bundes-Umweltministerium eingesetzten Kommission für Anlagensicherheit, ergänzt: „Bei BAYER werden weiterhin in großem Umfang hochgefährliche Chemikalien eingesetzt. Auffällig ist zum Beispiel die beachtliche Menge von Ethylenoxid und Propylenoxid - immerhin Stoffe, die sowohl krebserregend als auch hochentzündlich sind. Auch die großen Mengen krebserzeugender Stoffe stellen ein besonderes Gefährdungspotential dar. Zu fordern ist eine Substitution dieser besonders risikoreichen Chemikalien“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren verlangt seit Jahrzehnten eine Veröffentlichung der Mengenangaben toxischer Substanzen. Wegen angeblicher Betriebsgeheimnisse hatte sich die Firma BAYER jedoch stets geweigert, entsprechende Anfragen zu beantworten. Die CBG erhielt die Daten nun über eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz.

Auszüge der in Leverkusen gelagerten Chemikalien:

Bayer MaterialScience
giftige Stoffe: 9.200 Tonnen
sehr giftige Stoffe: 1.600 to
leichtentzündliche Flüssigkeiten: 3.400 to
Phosgen: 42 to
Toluylendiisocyanat (TDI-Gemisch): 1.700 to

Lanxess
giftige Stoffe: 36.120 Tonnen
sehr giftige Stoffe: 2.720 to
leichtentzündliche Flüssigkeiten: 16.200 to
umweltgefährliche Stoffe: 17.600 to
Brom: 18 to
Ethylenoxid: 80 to
Toluylendiisocyanat (TDI-Gemisch): 1.000 to
Schwefeldichlorid: 1.100 to

Currenta (60% Bayer, 40% Lanxess)
giftige Stoffe: 7.000 to
sehr giftige Stoffe: 6.000 to
leicht- und hochentzündliche Stoffe: 12.850 to
umweltgefährliche Stoffe: 6.500 to
Ethylenoxid: 210 to
Propylenoxid: 281 to
Bleialkylverbindungen: 2.5 to
Chlor: 305 to

Saltigo (Tochterfirma Lanxess)
giftige Stoffe: 9.300 to
sehr giftige Stoffe: 6.400 to
leichtentzündliche Flüssigkeiten: 4.400 to
umweltgefährliche Stoffe: 7.600 to
Benzotrichlorid: 4.000 to
Hydrazin: 3.900 to
Brom: 36 to
Bei Saltigo kommen zudem 3 Tonnen des Bhopal-Gases Methylisocyanat (MIC) zum Einsatz (zum Vergleich: bei der Bhopal-Katastrophe waren 30 Tonnen MIC ausgetreten).

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren wurde nach Störfällen in BAYER-Werken gegründet und arbeitet seit über drei Jahrzehnten zu allen Risiken, die von Produkten und Fabriken des BAYER-Konzerns ausgehen. Das Netzwerk setzt sich insbesondere für eine Substitution hochgefährlicher Stoffe wie Phosgen sowie für ausreichende Sicherheits-Abstände zwischen gefährlichen Anlagen und der Wohnbebauung ein. Bereits im Frühjahr hatte das Netzwerk die Menge der im BAYER-Werk Dormagen eingesetzten Chemikalien veröffentlicht.

weitere Mengenangaben senden wir auf Anfrage gerne zu

Duogynon

CBG Redaktion

5. Juli 2012

Gericht weist Klage von Duogynon-Opfer ab

Im juristischen Streit um mögliche Missbildungen durch den Schwangerschaftstest Duogynon ist Andre Sommer, mutmaßliches Duogynon-Opfer, erneut mit einer Klage gegen den Pharmakonzern Bayer Schering gescheitert. Das Berliner Landgericht wies seine Schmerzensgeldklage zurück, weil mögliche Ansprüche verjährt seien.
Sommer hatte einen ehem. Schering-Mitarbeiter als Zeugen benannt, der in den 70er Jahren vermeintlich unabhängige Wissenschaftler bestochen hatte, damit diese die Unbedenklichkeit von Duogynon attestieren. Das Gericht hat den Zeugen jedoch nicht angehört.

Zum heutigen Urteil erklärt Rechtsanwalt Herr Heynemann:
Die Haftungsklage wurde abgewiesen. Das Landgericht ging davon aus, dass die Ansprüche verjährt seien. Immerhin stellte der Richter Dr. Matthiessen fest, dass der Treuwidrigkeitseinwand gegen die Einrede der Verjährung auch nach 30 Jahren noch erhoben werden könne. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, aus welchem Grund das Gericht dann nicht den Beweisangeboten des Klägers nachgegangen ist. Der Kläger hatte einen Zeugen benannt, der im Vorfeld angab, Wissenschaftler im Auftrag von Schering bestochen zu haben, damit diese die Unbedenklichkeit von Duogynon attestieren. Weiter wurde beantragt, die Unterlagen aus dem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren heranzuziehen, die derzeit noch im Landesarchiv Berlin unter Verschluss liegen. Aus diesen Akten ergibt sich, dass die Verantwortlichen von Schering die Gefahren kannten, die von Duogynon ausgingen und diese vertuscht haben. Hierin sieht der Kläger einen Verfahrensfehler, denn das Gericht hätte erst prüfen müssen, ob der Treuewidrigkeitseinwand greift. Erst danach hätte das Gericht darüber entscheiden können, ob sich Bayer auf die Einrede der Verjährung berufen kann oder nicht. Der Kläger wartet zunächst die Urteilsbegründung ab und wird dann Rechtsmittel einlegen.

Andre Sommer ergänzt:
Der Richter hat mehrfach das Verhalten von BAYER gerügt und eine Mediation vorgeschlagen. Außerdem gäbe es einen Unterschied zwischen Moral und Recht. Moral sei die eine Sache und Recht die andere. Er sagte: „Ein Weltkonzern wie Bayer sollte den Dialog suchen, da kann ich sie nur ermahnen!“ Es ging wieder nicht um Inhalte oder Studien, sondern rein um die Verjährungsfrage, da Bayer die Einrede der Verjährung benutzt hat. Laut Angaben eines ehemaligen Scheringmitarbeiters sollen damals „vermeintlich unabhängige Wissenschaftler Zuwendungen“ von Schering erhalten haben. Bayer sagte zu diesem Vorwurf gar nichts...sie stritten es nicht ab oder machten sonstige Aussagen dazu. Das Verhalten von Bayer kann ich nicht verstehen und es ist einfach vollkommen inakzeptabel.

[Korruption] Mit Erfolgsgarantie

CBG Redaktion

Die Marketingstrategien der Pharmaindustrie

Pharmahersteller gehören zu den einflussreichsten Interessengruppen in unserem Gesundheitswesen. Bevor das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes 2011 in Kraft trat, diktierten sie in Deutschland uneingeschränkt die Arzneimittelpreise und verhinderten mit geschickter Lobbyarbeit immer wieder Reformversuche der Politik. Für gute Umsätze sorgt aber vor allem ein erfolgreiches Marketing – ein Marketing, das immer wieder haarscharf am Vorwurf der Korruption vorbeischrammt.

Wir dokumentieren diesen wichtigen Artikel von Prof. Gerd Glaeske zu Korruption im Gesundheitswesen. Hier geht es zum vollständigen Text.