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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

[HV Reden] STICHWORT BAYER 02/03 2010

CBG Redaktion

Pharma-Opfer auf BAYER-HV

„Lassen Sie keine jungen Frauen mehr sterben!“

15 KritikerInnen machten die BAYER-Hauptversammlung am 30. April 2010 zu einem Tribunal gegen die menschenverachtende Unternehmenspolitik. Besonders viel Belastungsmaterial lieferten dabei die Anklageschriften der Pharma-Opfer.

Von Jan Pehrke

Die Geschäftspolitik BAYERs misst sich in Zahlen. All das, was sich nicht in Ziffern von 0 bis 10 ausdrücken lässt, findet keinen Eingang in die Bilanz. So gibt es kein Register für die Risiken und Nebenwirkungen profit-orientierten Wirtschaftens. Die Produktion von Kunststoff und die Produktion von klima-schädigendem Kohlendioxid, die Produktion von Pestiziden und die Produktion von Vergifteten, die Produktion von Arzneistoffen und die Produktion von Pharma-Opfern - das führt der Geschäftsbericht nicht zusammen auf, obwohl es zusammen gehört.

Nur die alljährliche Hauptversammlung eröffnet die Möglichkeit zu dieser Art der doppelten Buchführung. Allerdings nicht ganz freiwillig und entgegen ihrer eigentlichen Bestimmung. Aber wer immer im Gewande eines Aktionärs auftritt, der kann eine ganz andere „Soll und Haben“-Rechnung aufmachen. Und so zwingt ausgerechnet das Aktienrecht den Konzern-Vorstand dazu, den Opfern ihres Gewinnstrebens ins Gesicht zu sehen.

Darum mussten die Manager am 30. April den Anblick von Felicitas Rohrer ertragen. Die Tiermedizinerin hatte nach der Einnahme des Kontrazeptivums YASMINELLE eine Lungenembolie erlitten und wäre daran fast gestorben. Die Verhütungsmittel, die BAYER-Chef Werner Wenning in seiner Eröffnungsrede als Beispiel für Konzern-Entwicklungen pries, „die die Therapie in ihrer jeweiligen Indikation revolutioniert haben“, hat die 25-jährige am eigenen Leib so erlebt: „Am 11. Juli 2009 war ich zufällig mit meinem Freund in Freiburg. In der dortigen Universität wurde mir plötzlich schwindlig, bevor ich ohnmächtig zusammengesackt bin. Mein Freund konnte mich gerade noch auffangen, und es gelang ihm nach einiger Zeit, mich aus der Ohnmacht zurückholen. Aber ich hatte furchtbare Schmerzen, ein enormes Druckgefühl auf dem Oberkörper, und ich konnte kaum noch atmen (...) Der Notarzt ließ mich sofort in die Uniklinik einliefern. Dort haben im Schockraum bereits etwa fünfzehn Ärzte auf mich gewartet. Mir wurden die Kleider vom Leib geschnitten. Die Schmerzen wurden so stark, dass ich nicht mehr liegen bleiben konnte. Dann weiß ich bis zum nächsten Tag nichts mehr“.

„Doppelte Lungenembolie“ war die Diagnose und die Prognose entsprechend düster: Die ÄrztInnen bezeichneten das Überleben der jungen Frau als ein Wunder. Allerdings ist Felicitas Rohrer schwer gezeichnet. Ihre Venen transportieren das Blut nicht mehr richtig, weshalb sie Stützstrümpfe tragen und einmal die Woche zur Lymph-Drainage muss. Herz und Lunge arbeiten nur noch eingeschränkt, und Narben überziehen den Körper. Ihren erlernten Beruf als Tierärztin kann sie nicht ausüben, und auch ihren Kinderwunsch musste sie begraben. „Ich stand mitten im Leben, und ihre Pille hat mich da herausgerissen, mir Qualen und unerträgliche Schmerzen zugefügt und mich geschädigt hinausgespuckt in ein neues Leben“, klagte Felicitas Rohrer an.

Es war eine Pille, der BAYER in der Werbung allen Anschein eines Medikamentes genommen hatte. Als Lifestyle-Präparat mit angeblich hautfreundlicher und gewichtsneutraler Wirkung pries der Konzern sein Produkt an. Am Anfang ihrer Rede zitierte Felicitas Rohrer diese Reklamesprüche, weil es gerade dieser „Feel-Good-Faktor“ war, der ihr zum Verhängnis wurde. YASMINELLE & Co. entziehen dem Körper wegen des in Aussicht gestellten „Figur-Bonus‘“ nämlich Wasser, was das Blut verdickt und das Thrombose-Risiko erhöht. „Wann werden Sie etwas unternehmen und die Pillen der dritten und vierten Generation vom Markt nehmen“, fragte das Pharma-Opfer deshalb und appellierte an den Vorstand: „Lassen Sie keine jungen Frauen mehr sterben. Mein Leben haben Sie schon zerstört!“.

Und Felicitas Rohrer ist kein Einzelfall. Dafür stand an diesem Tag Kathrin Weigele. „Ich bin heute hier, um auch anderen Betroffenen ein Gesicht zu geben“, erklärte sie auf dem RednerInnen-Pult und berichtete den AktionärInnen, auf welche Weise sie im Alter von 24 Jahren durch die Pille YASMIN ebenfalls beinahe aus dem Leben gerissen wurde. Die Frauenärztin hatte ihr die Pille wegen der angeblich positiven Effekte auf Haut und Gewicht empfohlen. „Die Folgen dieser Entscheidung: eine schwere beidseitige Lungenembolie, durch die sich ein lebensgefährlicher Lungenhochdruck entwickelte, sowie eine damit verbundene Rechtsherz-Belastung mit der Gefahr akuten Herzversagens“, so Weigele. Die angehende Juristin, die ebenso wie Felicitas Rohrer noch immer an der Nebenwirkung „Lungenembolie“ zu leiden hat, zitierte eine Vielzahl von Studien und Untersuchungen als Beleg für die besondere Gefährlichkeit der Mittel aus der YASMIN-Familie und wollte vom Vorstand wissen: „Wie können Sie angesichts solcher Ergebnisse weiterhin von einem positiven Nutzen-/Risikoprofil von YASMIN ausgehen? Wie erklären Sie sich dann, dass nun auf Veranlassung europäischer Arzneimittelbehörden sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland der Beipackzettel geändert (...) werden muss?“. Mit der Aufforderung an die BAYER-Manager, auf die Betroffenen zuzugehen und sie bei der Problem-Bewältigung zu unterstützen, beendete Kathrin Weigele ihre Rede.
Aber nicht nur die Verhütungsmittel, auch andere Pharma-Produkte des Multis haben es in sich. Der Engländer John Santiago führte das der Hauptversammlung eindrucksvoll vor, indem er auf die Widersprüche zwischen Anspruch und Wirklichkeit des Konzerns hinwies, ganz ohne die Sprach-Barriere überwinden zu müssen. Santiago deutete auf die Bühnendekoration mit dem weithin sichtbaren BAYER-Leitsatz „Science for a better life“ und hielt dann seine Hand mit zwei Finger-Stümpfen hoch. Diese Missbildung rührt von dem hormonellen Schwangerschaftstest PRIMODOS der heute zu BAYER gehörende Firma SCHERING her, den seine Mutter Ende der 60er Jahre verwendete. Tausende Babys starben dadurch unmittelbar nach der Geburt, wenn sie nicht schon im Mutterleib verendeten oder kamen mit schweren Missbildungen zur Welt. „Wann wird BAYER SCHERING die Verantwortung für diesen Fehler übernehmen?“, fragte der Brite die Vorstandsriege und forderte eine Entschädigung der Opfer.

Eine solche verlangte ebenso - wie bereits im letzten Jahr - der PRIMODOS-Geschädigte Karl Murphy von der ASSOCIATION OF CHILDREN DAMAGED BY HORMONE PREGNANCY TESTS. Nach seinem Auftritt auf der Hauptversammlung 2009 hatte der Pharma-Riese Murphy gebeten, ihm Dokumente zu seinem Fall zuzusenden. Das tat der Engländer auch - geschehen ist aber bislang nichts. Dafür wollte der 37-Jährige, der wie John Santiago deformierte Gliedmaßen hat, nun eine Erklärung. Zudem legte er der Hauptversammlung neues Beweismaterial vor. So entsprach die Hormon-Dosis von PRIMODOS derjenigen von zwei bis drei Packungen Antibaby-Pillen. „Was würden Sie sagen, wenn ihr Doktor Ihnen zwei bis drei Packungen Antibaby-Pillen als Schwangerschaftstest verschreiben würde?“, fragte der Liverpooler Wenning & Co. und wartete die Reaktion nicht ab: „Ich denke, wir alle kennen die Antwort. Nur die Verantwortlichen von BAYER beharren darauf, dass diese Hormon-Menge unbedenklich für den Fötus ist“. Und BAYER tut das nicht nur entgegen der Urteile des „British Committee on Safety of Medicines“ und großer Studien, sondern sogar in Verleugnung des eigenen Beipackzettels. Darauf heißt es laut Murphy nämlich: „Es besteht die Möglichkeit eines Zusammenhangs zwischen der Verwendung von PRIMODOS in der frühen Schwangerschaft und einer erhöhten Gefahr von Fehlbildungen. Wegen dieser möglichen Folgen darf PRIMODOS nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden.“

Die Existenz eines solchen Beipackzettels bestritt Werner Wenning nicht, wohl aber dessen Aussage. SCHERING habe den Warnhinweis 1975 auf Drängen der Behörden ergänzt, „obwohl das Unternehmen nicht der Auffassung war, dass ein Zusammenhang zwischen PRIMODOS und den Fehlbildungen besteht“, so der BAYER-Chef. Und dieser Auffassung ist der Vorstandsvorsitzende auch heute noch nicht. Er sagte Karl Murphy auf den Kopf zu: „Wir schließen PRIMODOS als Ursache für Ihr Leiden aus“. Für das Wenning ihm ansonsten sein Mitgefühl aussprach. „Wir haben Ihnen schon im vergangenen Jahr deutlich gemacht, wie sehr wir ihr Schicksal bedauern“, erklärte der BAYER-Boss.

Nach diesem Schema - salbungsvoll-verbindlich in der persönlichen Ansprache, unnachgiebig in der Sache - waren auch die Antworten auf die Fragen der anderen Pharma-Opfer gestrickt. „Lassen Sie uns zuerst sagen, wie sehr wir Ihr Schicksal bedauern“, bekam John Santiago zu hören - und gleich danach eine Ableugnung der fatalen Nebenwirkungen des Schwangerschaftstests. Das Schicksal Kathrin Weigeles machte den BAYER-Chef ebenfalls betroffen. Er fing sich allerdings schon recht bald wieder und stellte klar, „dass nicht feststeht, ob die Erkrankung wirklich auf unser Produkt zurückzuführen ist oder nur ein zeitlicher Zusammenhang besteht“. An den von ihr angeführten Untersuchungen zum erhöhten Lungenembolie-Risiko der YASMIN-Pille zweifelt Wenning nach wie vor, während er nicht einsehen will, warum an den entlastenden Ergebnissen einer Studie zu zweifeln ist, die BAYER selbst in Auftrag gegeben hat: „Die Validität wird dadurch in keinster Weise berührt“. In der „Aktualisierung“ der Packungsbeilage mochte er so wenig wie im Fall „PRIMODOS“ ein Schuldeingeständnis sehen. In seiner Reaktion auf die Rede Felicitas Rohrers gestattete sich Werner Wenning vorab gleichfalls einige persönliche Worte über die Last von Krankheiten, aber seine Anteilnahme überdauerte dann nicht mal den Satz. „Ich verstehe sehr gut, dass Sie Antworten suchen“, setzte er an, um der Frau dann zu erklären, „dass Sie die Antwort hier nicht finden können“. Hier hieß es nämlich: „Wir stehen hinter der YAZ-Familie“ und „Das positive Nutzen/Risiko-Profil besteht unverändert fort“. Darum versicherte der Große Vorsitzende seinen AktionärInnen auch, mit Nachdruck daran arbeiten zu wollen, den Trend umzukehren, der - durch die Negativ- Schlagzeilen ausgelöst - vor allem in den USA zu massiven Umsatzeinbußen für YASMIN & Co. geführt hat.

Freundliche Unterstützung erhielt Wenning dabei von der Betriebsrätin des Wuppertaler Pharma-Werkes, Gudrun Kiesler. Die Chemie-Gewerkschaftlerin bekannte sich in der AktionärInnen-Versammlung eindeutig zu den Pillen, sprach den Entlastungsstudien blind ihr Vertrauen aus und bezeichnete die Krankengeschichten Felicitas Rohrers und Kathrin Weigeles als bedauerliche Einzelfälle. Von Felicitas Rohrer nach ihren Einlassungen zur Rede gestellt, beschied Kiesler den Pharma-Opfern allen Ernstes, sie hätten sich ja vorher über die Risiken und Nebenwirkungen des Medikamentes informieren können.
Es war an Axel Köhler-Schnura von der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG), diesen erbärmlichen Akt der Sozialpartnerschaft öffentlich zu geißeln. „Was die Betriebsrätin aus dem BAYER-Werk Wuppertal, Frau Kiesler, vorhin hier am Mikrofon angesichts des Leids der Opfer von YASMIN und deren Angehörigen von sich gegeben hat, und das auch noch im Wissen um die weltweiten Schlagzeilen zum BAYER-Medikament LIPOBAY, die vielen Todesopfer von ASPIRIN und die tödlichen BAYER-Bluter-Pharmazeutika, für das gibt es leider nur einen Kommentar: Unterste Schublade!“

Damit demonstrierte der CBG-Vorständler auch gleich, dass es sich bei den jüngsten Pharma-GAUs nicht um Einzel-Ereignisse handelt, sie vielmehr in einer langen, vom Profitstreben begründeten Tradition stehen. Aus dieser Erfahrung heraus wusste er bereits, wie Wenning auf die Reden der Opfer reagieren würde und kritisierte das im Vorgriff äußerst treffend: „Und noch schändlicher ist es, Herr Wenning, wenn der Konzern das Ganze noch regelmäßig toppt, indem er nach Eintritt der Schadens- und Todesfälle jede Verantwortung leugnet, die Opfer oftmals sogar verhöhnt und Entschädigungen für die Opfer und deren Angehörigen grundsätzlich verweigert“.

Das tat der Konzernlenker nicht nur in Sachen „YASMIN“ und „PRIMODOS“. Zwischenfälle bei aus Kostengründen in die „Dritte Welt“ verlegten Arzneimitteltests leugnete er schlichtweg ab. Den Imkern Christoph Koch und Manfred Gerber gegenüber, die über die Verluste Tausender Bienenvölker durch BAYER-Pestizide klagten, brachte er wieder den Textbaustein „Es besteht kein Zusammenhang zwischen ...“ in Anschlag. Auch die Rede Antje Kleine-Wiskotts vom DACHVERBAND DER KRITISCHEN AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE veranlasste ihn nicht dazu, seine Meinung über die Gefährlichkeit der Ackergifte zu ändern: „Wir sind davon überzeugt, dass unsere Produkte sicher sind“. Und Warnungen vor den Risiken und Nebenwirkungen neuer Projekte wie der geplanten Kohlenmonoxid-Pipeline und der unlängst in Betrieb genommenen Nanotechnologie-Pilotanlage hielt er für gegenstandlos.

Dank soviel Ignoranz und Gnadenlosigkeit musste Axel Köhler-Schnura die Jubelarien konterkarieren, die Werner Wenning zu seinem Abgang nach acht Jahren als Vorstandsvorsitzender gewidmet wurden. „Herr Wenning, ich kann nur sagen, Sie mögen sich für die Profite des Konzerns einen Namen gemacht haben, aber für die Belegschaften, für die Allgemeinheit und für die Umwelt haben Sie großen Schaden angerichtet“, bilanzierte Köhler-Schnura. Und Wennings Nachfolger Marijn Dekkers forderte der Diplom-Kaufmann zu einer Umkehr auf: „Andernfalls, Herr Dekkers, können Sie sich zwar im goldenen Schein der Profite sonnen, aber Sie werden den Zorn und die Wut der Beschäftigten, der Menschen und der Kinder und Enkel auf sich ziehen“.

Kritische AktionärInnen belasten Vorstand

BAYER in der Defensive

Nicht nur im Konzernbereich „Pharma“ bot der Leverkusener Multi im Geschäftsjahr 2009 reichlich Anlass zur Kritik. Auch in den Segmenten „Material Science“ und „Crop Science“ tat sich so einiges. Von der Kohlenmonoxid-Pipeline und bienenvergiftenden Pestiziden über geplante CO2-Dreckschleudern und nicht sicherheitsüberprüfte Nano-Anlagen bis zu umstrittenen Gentechnik-Vorhaben reichte die Mängelliste der GegenrednerInnen.

Von Jan Pehrke

Den prominentesten Platz in den Reden der Konzern-KritikerInnen nahm wieder einmal die geplante Kohlenmonoxid-Leitung von Dormagen nach Krefeld ein. Gleich in fünf Stellungnahmen fand die „verflixte Pipeline“, wie sie Dieter Donner zufolge BAYER-intern mittlerweile genannt wird, Eingang. Für den Presse-Koordinator der Bürgerinitiative STOPP BAYER-CO-PIPELINE lässt schon das Ausmaß des Pfusches am Bau Böses über die Sicherheitslage bei einer möglichen Inbetriebnahme ahnen. So hat der Leverkusener Multi an 36 Stellen dünnere Rohre als ursprünglich vorgesehen verwendet, an zehn Stellen anderen Stahl als beantragt verbaut und an über 80 Stellen einen anderen Trassenverlauf als genehmigt gewählt. Zudem versäumte er es, das Gebiet sorgfältig nach Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg zu durchsuchen. Aber nicht nur diese „Ungereimtheiten“ sind es, die Donner gegen das Projekt einnehmen. Er zweifelte generell an dessen Sinnhaftigkeit, zumal das Unternehmen 2004 einen langfristigen Vertrag über CO-Lieferungen mit LINDE abgeschlossen hat, widersprüchliche Aussagen über die angeblich dringend abzuleitenden Kohlenmonoxid-Überkapazitäten in Dormagen macht und den Stoff am Standort Leuna direkt vor Ort produziert. „Warum meinen BAYER und LINDE jetzt in Uerdingen alles anders machen zu können und wollen partout das giftige CO-Gas von LINDE 67 Kilometer durch dichtest besiedeltes Gebiet leiten?“, fragte er den Vorstand.

Was bei diesem Unternehmen schon im Falle einer kleinsten Leckage droht, malte Marlis Elsen der Hauptversammlung aus: „Bei einem 54 Millimeter großen Loch wird (...) mit bis zu fünf Tonnen Gas-Austritt und einer Gaswolke in Form einer Keule von 800 Metern gerechnet“. Die Vertreterin der AnwohnerInnen-Initiative FAMILIENHEIM-SIEDLUNG LEHMKUHLER WEG verstand ebenso wenig wie Dieter Donner, warum der Multi nicht einfach eine CO-Anlage in Uerdingen baut, äußerte aber eine Vermutung. Auf eine Interview-Aussage von BAYER-Sprecher Jörg Brückner Bezug nehmend, wonach der Global Player den Leitungsverbund brauche, um „Reserven einzuspielen“, mutmaßte sie, der Multi wolle die Pipeline aus wirtschaftlichen Gründen als Speicher zur CO-Vorratshaltung nutzen. Für Elsen ein unakzeptables Vorgehen: „Wann endlich begreift der Konzern, dass es nicht darum geht, ob BAYER eine Vernetzung der Standorte braucht oder Wettbewerbsnachteile hat? Es geht darum, dass die Erhöhung der Profite durch diesen Wettbewerbsvorteil auf Kosten unserer Sicherheit erfolgt“.

Und noch dazu klammheimlich. Harald Jochems vom NIEDERRHEINISCHEN UMWELTSCHUTZVEREIN prangerte die desaströse Informationspolitik von BAYER MATERIAL SCIENCE (BMS) an, welche die AnwohnerInnen im Unklaren über die Risiken des Giftgas-Verbundes lasse und damit den Vorschriften der Störfall-Verordnung zuwiderlaufe.

Nach Ansicht von Rainer Kalbe ist ein Konzern, der seine Absichten mit solchen Mitteln „auf Teufel komm raus“ gegen den - hunderttausendfach auf Unterschriftenlisten dokumentierten - Widerstand der Bevölkerung verfolgt, schon von vornherein auf dem Holzweg. „Vielleicht ist es auch so, dass nicht die mehr als 110.000 Menschen in diesem Lande industriefeindlich sind, sondern ein Konzern, der so handelt, menschenfeindlich ist?“, stellte er in den Raum. Eine ehrliche Antwort darauf erwartete Kalbe, der wie Dieter Donner der Bürgerinitiative STOPP BAYER-CO-PIPELINE angehört, ebenso wenig wie auf seine anderen Fragen. Das hatte ihn die letzte AktionärInnen-Versammlung gelehrt. Hatte BAYER-Chef Werner Wenning ihm dort doch versichert: „BMS ist bei dem in die Kritik geratenen Projekt stets nach geltendem Recht vorgegangen“, während zeitgleich wenige Kilometer Luftlinie entfernt das Düsseldorfer Verwaltungsgericht zahlreiche Verstöße gegen den genehmigten Bauplan festgestellt hatte. Diese Erfahrung veranlasste den Aktivisten, auf eine Stellungnahme Wennings zu verzichten. „Sie brauchen Ihre Mitarbeiter hinter der Bühne nicht zu bemühen. Wissen Sie, ich habe einfach keinen Bock mehr auf Märchenstunden“, mit diesen Worten beschloss Kalbe seinen Vortrag.

Werner Wenning nahm das Angebot gerne an. Seine Ausführungen zu den Reden der anderen Pipeline-GegnerInnen zeigten dann, dass Kalbe nicht allzu viel entging. „CO ist kein ungefährliches Gas“, räumte der Ober-BAYER ein, um dann aber flugs zu ergänzen: „Entscheidend ist der richtige Umgang“. Und den pflegt BAYER seiner Meinung nach. Die Sicherheit habe für den Konzern nach wie vor oberste Priorität, bekräftigte Wenning. Daran änderten für ihn auch die Verwendung anderer Stahlsorten und die paar Umwege in der Streckenführung nichts, schließlich habe der TÜV das abgesegnet. „Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass es im Industrieland NRW möglich sein muss, eine solche Pipeline zu bauen und zu betreiben“, sagte der Konzern-Chef und betete das Pipeline-Mantra herunter: „Sie ist symbolträchtig. Sie dient dem Allgemeinwohl. Sie dient dem Standort“.

Unsichere Anlagen
Ebenfalls über alle Zweifel erhaben wähnte Wenning ein anderes Bau-Vorhaben, das in Krefeld von TRIANEL auf dem BAYER-Gelände geplante Kohlekraftwerk, ein kalkulierter Kohlendioxid-Ausstoß von 4,4 Millionen Tonnen änderte daran nichts. Dabei setzte der Leverkusener Multi ursprünglich auf eine umweltschonendere Art der Strom-Gewinnung, wie Harald Jochems dokumentierte. Er zitierte aus einem Planfeststellungsbeschluss, wonach BAYER an dem Standort eine Gas/Wärme-Koppelungsanlage errichten wollte, um „zu einer nachhaltigen Reduzierung der CO2-Emissionen“ zu kommen. Aber letztendlich wählte das Unternehmen die etwas billigere - und umweltschädlichere Alternative. „Hat BAYER die Umstellung auf eine gas-basierte Energie-Erzeugung aufgegeben?“, wollte der Architekt deshalb wissen. Wenning verneinte: Kohle habe am Energiemix des Unternehmens nur einen Anteil von 20 Prozent, Gas hingegen einen von 80 Prozent. Das hörte sich überzeugend an, entsprach aber leider nicht den Angaben des eigenen Nachhaltigkeitsberichts. Nach den dort veröffentlichten Zahlen für die selbst produzierte Energie beträgt das Kohle-Kontingent ca. 37 Prozent!

Den Gefahren eines von BAYER bereits realisierten Großprojektes, eine Produktionsstätte für Nano-Röhrchen namens BAYTUBES, widmete sich Claudia Baitinger vom BUND FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ DEUTSCHLAND (BUND). Obwohl auch diese „Zukunftstechnologie“ mit vielen Risiken behaftet ist - so gibt es Hinweise auf eine asbest-ähnliche Wirkung der Nano-Röhrchen - blieb der Fabrik eine Umweltverträglichkeitsprüfung erspart. Der Multi hatte sie kurzerhand als Pilotanlage deklariert und musste deshalb nur die Auflagen des Baurechts erfüllen. Ein Etikettenschwindel, wie Baitinger befand. Über einen bloßen Testlauf ist das Nano-Werk mit einer Kapazität von 200 Jahrestonnen nämlich bereits weit hinaus. Die Sprecherin des BUND-Landesarbeitskreises „Technischer Umweltschutz“ zitierte dazu aus der Eröffnungsrede Werner Wennings und aus einer Konzern-Veröffentlichung, in der es hieß: „Vor diesem Hintergrund hat BAYER MATERIAL SCIENCE bereits früh die Weichen für eine industrielle Herstellung von BAYTUBES gestellt“. Claudia Baitinger zählte mit dem Arbeitsschutz- und Chemikalien-Gesetz, der Gefahrstoff-, Altstoff- und der Biozidmelde-Verordnung, der EU-Biozid- und Arbeitschutzrichtlinie die Regelungen auf, die laut „Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin“ im Umgang mit Nano-Materialien zu beachten sind, und fragte anschließend: „Sind die Verantwortlichen wirklich davon überzeugt, dass das alles im Baurecht abzuhandeln ist?“. Und wie nicht anders zu erwarten, waren sie das. „Die Anlage läuft auf höchstem Sicherheitsniveau“, konstatierte Wenning und bezeichnete das Vorgehen des Unternehmens bei der Genehmigung als „gesetzeskonform“.

Just dieses „höchste Sicherheitsniveau“ hatte der BAYER-Chef 2008 trotz der von CBG-Geschäftsführer Philipp Mimkes präsentierten Mängelliste auch der Anlage im US-amerikanischen Institute bescheinigt, bis es wenige Monate später zu einer Explosion mit zwei Toten kam. Wären die durch die Luft wirbelnden Teile in die Lager mit der Bhopal-Chemikalie Methylisocyanat (MIC) eingeschlagen, hätte sich die indische Katastrophe von 1984 wiederholen können. „Ganz so unbegründet waren unsere Forderungen also offenbar doch nicht“, stellte Mimkes deshalb jetzt fest. Die nach dem großen Knall eingeleiteten Veränderungen bezeichnete er als einen Schritt in die richtige Richtung; sie gingen ihm allerdings nicht weit genug. Statt einer Reduzierung der auf dem Werksgelände vorgehaltenen MIC-Bestände um 80 Prozent verlangte er eine Umstellung auf Verfahren, die ohne die gefährliche Chemikalie auskommen. Das war mit Wenning allerdings nicht zu machen. Er zählte dem CBGler zwar „weitreichende Maßnahmen“ auf, die BAYER nach dem Unglück zur Verbesserung der Anlagensicherheit durchgeführt hat, diese spezielle erschien ihm dann aber doch zu weitreichend.

Mehr oder weniger weitreichende Maßnahmen dürften auch im thailändischen Map Ta Phut auf den Pharma-Riesen zukommen. Im dortigen Chemie-Park hat die Regierung wegen der hohen Umweltbelastungen nämlich über 60 Fabriken geschlossen und zwei Erweiterungsbauten des Leverkusener Multis gestoppt.

Unsichere Genpflanzen
Vor den Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen hatten Konzern-KritikerInnen den Global Player ebenfalls frühzeitig gewarnt. Auf der Hauptversammlung von 2004 hatte Geert Ritsema von FRIENDS OF THE EARTH EUROPE ein ganzes Bündel von Nebenwirkungen von BAYERs Genreis aufgezählt wie die Bedrohung der Artenvielfalt, erhöhte Pestizid-Ausbringungen und Einkreuzungen in andere Sorten. Der Konzern ignorierte diese Hinweise jedoch - und sah sich 2006 mit dem größten Gen-GAU der Nuller-Jahre konfrontiert: Die haus-eigene Zucht war weltweit in Supermärkten aufgetaucht, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch nirgendwo eine Zulassung für die Laborfrucht vorlag. Aber auch aus diesem Schaden wurde das Unternehmen nicht klug, wie Mimkes kritisierte. Trotz Verurteilungen zu Schadensersatz von über 50 Millionen Dollar an LandwirtInnen, deren Ernte durch den Genreis kontamiert wurde, hält der Leverkusener Multi an seinem Produkt fest. In Russland, Kanada, Argentinien und Brasilien wächst es auf den Feldern, die Philippinen und Südafrika lassen Einfuhren zu, und auch den entsprechenden EU-Antrag zieht BAYER nicht zurück, so rapportierte Wenning Mimkes den Stand der Dinge.

Pleiten, Pech und Pannen dieser Art stellen natürlich eine Herausforderung für die PR-Abteilung des Global Players dar. Aber warum sich die Werbe-Kosten auf fast acht Milliarden Euro belaufen, leuchtete Philipp Mimkes trotzdem nicht ein. Weil er Investitionen im Graubereich wie die Finanzierung von Pharma-ReferentInnen, ÄrztInnen-Kongressen und Anwendungsstudien dahinter vermutete, erbat er eine genaue Aufstellung. Diese konnte seinen Verdacht dann nicht widerlegen, sprach Wenning doch von einem „hohen Betreuungsaufwand“ angesichts der fast 300.000 MedizinerInnen, die es auf die BAYER-Arzneien einzustimmen gelte und großem Bedarf an „Aufklärung“. Den sah der scheidende Vorsitzende in Sachen CO2-Emissionen des in Krefeld geplanten Kohlekraftwerkes nicht. Wiederum betrachtete der BAYER-Chef sich als nicht zuständig und beschied Mimkes, sich an den Bauträger zu wenden.

Die Zuständigkeit für die vom Verfasser dieser Zeilen auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzten Verlagerung von Arzneitests in die Länder der „Dritten Welt“ (siehe auch Seite ) bestritt der Konzern-Lenker dagegen nicht. Ein großes Reservoir an armen und deshalb auf Geld angewiesenen ProbandInnen, unschlagbare Preise und eine mangelnde Aufsicht - diese Standortvorteile locken den Pillen-Produzenten dort. Über die Risiken und Nebenwirkungen für die Versuchspersonen schwieg Wenning sich in seiner Antwort auf den Beitrag allerdings aus. Er begnügte sich mit allgemeinen Ausführungen zu hohen Qualitätsmaßstäben, ständigen Kontrollen und versicherte: „Die Einhaltung von Gesetzen ist selbstverständlich“.

Unsichere Pestizide
Die Risiken und Nebenwirkungen von BAYERs Pestizid-Produktion schilderten der Imker Christoph Koch vom BERUFS- UND ERWERBSIMKERBUND und Manfred Gerber vom UMWELTBUND. Die Agrochemikalien stellen nämlich eine existenzielle Bedrohung für die von Gerber als „Leittier einer intakten Kulturlandschaft“ bezeichnete Biene dar. So hat die Saatgut-Beize PONCHO vor zwei Jahren am Oberrhein 12.500 Bienenvölker vergiftet, weshalb in vielen Ländern Verbote erfolgten und hierzulande die Zulassung für Mais-Kulturen einstweilen ruht. Während gesprühte Agrochemikalien bloß die Oberflächen der Pflanzen treffen, dringt PONCHO als „systemisches Pflanzenschutzmittel“ vom Boden her in jede Pore ein. Das „bereitet Bienenzüchtern und Naturschützern auf der ganzen Welt größte Sorgen und ist verantwortlich für einen der größten Umweltskandale durch die chemische Industrie in dieser Dekade“, konstatierte Gerber. Der Leverkusener Multi hatte das auf der letzten Hauptversammlung erwartungsgemäß anders gesehen und auf technische Fehler beim Beiz-Prozess, veraltete Sämaschinen und das Wirken der Varroa-Milbe verwiesen. Nun kam es aber 2009 in Österreich zu neuen Vergiftungen, obwohl die LandwirtInnen beste Beizen und Sägeräte verwendet hatten und weit und breit keine Varroa-Milbe zu sehen war. Darüber verlangte Christoph Koch vom Management Aufschluss: „Nun frage ich Sie, wie Sie sich diese Vergiftungen von 2009 in Österreich erklären können?“. Für ihn selber war der Fall klar: BAYER hat den Wirkstoff nicht im Griff. Dieser Meinung schloss sich Manfred Gerber an. „Um in Zukunft ein großflächiges Aussterben der Bienen und des Nutzinsektenbestandes und ein damit verbundenes Artensterben zu verhindern, fordern wir daher das sofortige Verbot aller systemischen Pestizide, denn diese Erde gehört nicht uns, wir haben sie von unseren Nachkommen geliehen“, lauteten seine Schlussworte. Aber Wenning antwortete in der Manier eines Herren der Welt und wies alle Anschuldigungen von sich. Wiederum waren sich ihm zufolge die ExpertInnen einig, dass die inkriminierten Zustände am Oberrhein, in Österreich und anderswo alle möglichen, bloß keine BAYER-spezifischen Ursachen haben.

Antje Kleine-Wiskott vom DACHVERBAND DER KRITISCHEN AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE widmete sich ebenfalls den Mensch, Tier und Umwelt gefährdenden Ackergiften und wollte vom Vorstand wissen, warum er entgegen aller Versprechen seine Agro-Chemikalien der höchsten Gefahrenklasse immer noch nicht vom Markt genommen hat. Diese Unterlassung war für sie allerdings nur ein Beispiel dafür, wie wenig ernst das Unternehmen es mit seinem Bekenntnis meint: „Wir wollen Nachhaltigkeit erreichen - in allem, was wir tun“. Auch das Setzen auf klima-schädliche Kohlekraftwerke und auf eine die Artenvielfalt bedrohende industrielle Landwirtschaft, der immense Wasserverbrauch und der wenig Verantwortung für das Allgemeinwesen erkennen lassende ständig schrumpfende Steuer-Beitrag zeigten für Kleine-Wiskott, wie groß die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist. Die Antworten Wennings konnten den Abstand nicht verringern. An das 1995 gemachte Versprechen bezüglich der chemischen Keulen erinnerte er sich nicht, lediglich an eine Ankündigung, diese „schrittweise durch Präparate mit geringerer Giftigkeit zu ersetzen“. Da sei man halt immer noch dabei, einen Fuß vor den anderen zu setzen, weil es keine „Schwarz/Weiß-Lösung“ gäbe, erläuterte der BAYER-Chef. Seine Einlassungen zu den anderen angesprochenen Punkten fielen nicht überzeugender aus, so dass Kleine-Wiskotts Paraphrasierung der Nachhaltigkeitsmaxime „Wir wollen Profit erreichen - in allem, was wir tun“ der Realität bedeutend näher kam. Und den Schadensbericht dazu wird sich der BAYER-Vorstand auch im nächsten Jahr wieder anhören müssen.

[Nano] STICHWORT BAYER 02/03 2010

CBG Redaktion

Nanotubes-Produktion in Leverkusen

Genehmigung ohne Risikoprüfung

Die BAYER MATERIAL SCIENCE AG eröffnete im Januar in Leverkusen eine der weltweit größten Produktionsstätten für Nanoteilchen. Die Anlage wurde als „Versuchsbetrieb“ eingestuft und deshalb von einem regulären Zulassungsverfahren befreit. Die Risiken der neuartigen Stoffe sind weitgehend unbekannt. Umweltverbände stellen die Genehmigung in Frage.

von Philipp Mimkes

„Die Zukunft ist Nano“, heißt es in einer bunten BAYER-Werbebroschüre, „Baytubes bieten nahezu unendliche Möglichkeiten“. Durch Nanotubes ließen sich die magnetischen, elektrischen und mechanischen Eigenschaften vieler Werkstoffe weitgehend verändern. Entsprechend euphorisch ist Joachim Wolff vom Vorstand der BAYER MATERIAL SCIENCE AG: „Aktuelle Prognosen sagen für Carbon Nanotubes ein jährliches Wachstum von 25 Prozent und innerhalb von zehn Jahren ein Marktvolumen von zwei Milliarden US-Dollar voraus“. Die BAYER-Tochter MATERIAL SCIENCE hatte Ende Januar in Leverkusen den weltgrößten Produktionsbetrieb für Nanotubes eröffnet. Zwei kleinere Anlagen betreibt BAYER seit 2006 im badischen Laufenburg.
Carbon Nanotubes (CNT) sind winzige Röhrchen aus Kohlenstoff, deren Durchmesser meist nur wenige Nanometer beträgt. Ein Nanometer ist gerade mal ein Millionstel Millimeter. Die Länge der Röhrchen beträgt bis zu einigen Mikrometern, also Tausendstel Millimetern. CNT werden von BAYER unter dem Handelsnamen Baytubes verkauft und schon heute in elektronischen Bauteilen eingesetzt. Weitere Anwendungen sind in Lacken, beim Bau von Rotorblättern sowie in Sportartikeln wie Skier oder Hockeyschläger geplant.
Trotz einer jährlichen Produktionsleistung von 200 Tonnen wurde die Leverkusener Fabrik von der zuständigen Behörde, der Bezirksregierung Köln, als „Technikum“, also als Probeanlage, eingestuft. Der Betrieb wurde daher von einem öffentlichen Genehmigungsverfahren nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes befreit.
Die fehlende Genehmigung war erst durch eine Anfrage der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) bekannt geworden. Die CBG hatte von den Behörden wissen wollen, welche Nano-Emissionen von dem laufenden Betrieb zu erwarten sind, wie hoch die Belastung der Atemluft innerhalb der Anlage ist, welche Mengen Nanotubes bei einem Störfall austreten könnten und welche toxikologischen Daten vorliegen.
Keine der Fragen konnte jedoch beantwortet werden. Die Risiken von CNT waren bei der Entscheidung der Behörden nicht berücksichtigt worden. Da die Nanotubes-Produktion weder der Immissionsschutz- noch der Störfall-Verordnung unterliegt, galt bei der Genehmigung das einfache Baurecht. Inspiziert wurde die Anlage somit nur vom Leverkusener Bauamt.

Genehmigung rechtswidrig
Professor Dr. Martin Führ, der an der Hochschule Darmstadt Umweltrecht lehrt, kritisiert das Verfahren: „Nach den vorliegenden Informationen ist die erteilte Baugenehmigung wegen Verstoßes gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz rechtswidrig. Jeder Anwohner kann dagegen Widerspruch einlegen und damit den Betrieb der Anlage zum Stillstand bringen. BAYER hat sich hier in eine sehr prekäre Situation hinein manövriert. Hier hilft nur, umgehend die Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes einzuhalten.“
Auf eine weitere Nachfrage der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN gab die Überwachungsbehörde an, dass die Anlage als Versuchsbetrieb eingestuft wurde und deshalb kein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden musste. Eine „wirtschaftliche Vermarktung der in der Technikumsanlage hergestellten Nanoröhren“ finde nicht statt. In den Publikationen des Unternehmens klingt das jedoch ganz anders: „Bislang hielten sich die Produktionsmengen der Nanoröhrchen in Grenzen. Durch die Inbetriebnahme der weltgrößten Pilotanlage für Baytubes mit einer Kapazität von 200 Jahrestonnen kommt Bayer Material Science der großen Nachfrage einen erheblichen Schritt entgegen“, heißt es zum Beispiel im „Bayer Report“. Eine Kontrolle, ob die produzierten CNT auch wirklich vernichtet werden, erfolgt nicht.

Toxikologisch bedenklich
Die Gefährlichkeit der Winzlinge, die rund 50.000-mal dünner sind als ein Haar, ist bislang weitgehend unbekannt. Tierversuche zeigen, dass bestimmte CNT die Entstehung von Krebs ähnlich wie Asbestfasern begünstigen können (1). Ken Donaldson von der Universität Edinburgh, der die bislang umfangreichste Studie zu Nanotubes durchgeführt hat, empfiehlt daher, auf bestimmte Formen des Materials zu verzichten und weitere Untersuchungen durchzuführen. Das Medizinerteam von Donaldson hatte gezeigt, dass längere Kohlenstoff-Röhrchen ähnlich wirken wie lange Asbestfasern: Im Bauchraum von Mäusen kam es zu Entzündungen, die zu krankhaften Wucherungen des Gewebes führten. Im Fall von Asbest begünstigen solche Wucherungen die Bildung von Krebszellen.
Problematisch ist auch die Ansammlung der Partikel in der Lunge. So starben in Inhalations-Versuchen 15 Prozent aller Ratten, wenn sie fünf Milligramm Nanotubes je Kilogramm Körpergewicht eingeatmet hatten. Auf den Menschen hochgerechnet wäre das nicht einmal ein Gramm der Substanz.
Schon im Jahr 2003 hatte das Büro für Technikfolgen-Abschätzung dem Deutschen Bundestag einen 450-Seiten starken Bericht zu Nanotechnologie vorgelegt und vor gesundheitlichen Risiken gewarnt. „Künstliche Nanostrukturen können durch Emissionen der Nanoindustrie oder durch Entstehung von Nanopartikeln beim alltäglichen Gebrauch in die Umwelt gelangen,“ konstatierten sie, potenzielle Langzeitfolgen seien nicht auszuschließen.

Umweltverbände protestieren
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) NRW, die Coordination gegen BAYER-Gefahren und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) kritisierten die Inbetriebnahme der Leverkusener Produktionsanlage in einer gemeinsamen Stellungnahme. Uwe Friedrich von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Produktion von potentiell gefährlichen Stoffen darf nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit genehmigt werden. Eine Anlage mit einer Produktionsmenge von 200 Tonnen eines Nano-Materials überschreitet zudem deutlich den im Bundesimmissionsschutzgesetz genannten Technikums-Maßstab.“
Claudia Baitinger vom BUND NRW ergänzt: „Bei allem Respekt: ein Bauamt ist nicht in der Lage, die Risiken von neuartigen Stoffen zu prüfen. Wir fordern ein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine toxikologische Bewertung der in Leverkusen produzierten Nanotubes!“. Baitinger wandte sich in der BAYER-Hauptversammlung am 30. April auch direkt an den Vorstand: „Wenn sich die verantwortlichen BAYER-Manager ihrer Sache so sicher sind, dass wirklich keine Risiken von dieser Anlage ausgehen werden: Warum stellen Sie sich nicht einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren mit öffentlicher Auslegung der Antragsunterlagen und einem öffentlichen Erörterungstermin?“

Regelungslücke
Nanopartikel im allgemeinen und Nanotubes im speziellen fallen bislang in eine Regelungslücke. Trotz der Hinweise auf Gesundheitsgefahren wurden CNTs nicht in die Liste der risikoreichen Stoffe aufgenommen, deren Herstellung der Störfallverordnung und damit einer intensiveren Überwachung unterliegt.
Auch auf europäischer Ebene unterbleibt bislang eine spezielle Überprüfung von Nanoteilchen. Die europäische Chemie-Behörde European Chemicals Agency in Helsinki teilte auf Anfrage mit, dass Nanotubes unter „Graphit“ oder „Ruß“ geführt würden. Beide Stoffe bestehen zwar ebenfalls aus Kohlenstoff, haben aber nicht die speziellen Eigenschaften der tausendfach kleineren CNT.
Noch einmal Claudia Baitinger vom BUND: „Bislang gibt es bei Freisetzungen von Nanomaterialien im Wasser-, Bodenschutz- und Abfallrecht noch keinerlei Regelungen. Wir halten deshalb den Umgang mit diesen Stoffen über den Labormaßstab hinaus für unverantwortlich, solange der Gesetzgeber mit drittschützenden Maßnahmen hinterherhinkt.“
Langfristig plant BAYER sogar die Produktion von 3.000 Tonnen Nanotubes jährlich. Erst eine solche riesige Anlage soll nach Willen der Bezirksregierung in einem öffentlichen Verfahren genehmigt werden. Nach Auffassung der Umweltverbände muss vorher jedoch die toxikologische Unbedenklichkeit der produzierten Stoffe bewiesen werden.

(1) Die Coordination gegen BAYER-Gefahren befürwortet keine Tierversuche und fordert die Einführung tierversuchsfreier Verfahren zur Risikoanalyse neuer Stoffe, z.B. Studien mit Zell- und Gewebekulturen (In-Vitro-Verfahren)

Pharmaforschung

CBG Redaktion

29. Juli 2010, Deutschlandfunk „Campus und Karriere“

Diskrete Zusammenarbeit

Vorwürfe gegen Partnerschaftsabkommen zwischen Bayer und Uni Köln

Ein Kooperationsvertrag zwischen dem Pharmaunternehmen Bayer und der Uni Köln, dessen Inhalt die Partner unter Verschluss halten, stößt zunehmend auf Kritik. Während die Uni die Geheimhaltung mit der Wissenschaftsfreiheit verteidigt, fordern Medizinstudierende und der Landesdatenschutzbeauftragte mehr Transparenz.

Von Martin Schütz

Es ist nicht viel bekannt über die Kooperation der Bayer AG mit der Kölner Universität. Offiziell arbeitet die Kölner Uniklinik mit dem Konzern in der Krebs- und Herzforschung eng zusammen. Die Zusammenarbeit bezieht sich nicht auf einzelne Lehrstühle, sondern auf verschiedene Forschungsschwerpunkte. Unklar ist, wie der Konzern auf die Forschung Einfluss nimmt und wie Ergebnisse genutzt und publiziert werden. Die Ergebnisse dazu sind rar. Deshalb sind die Fronten zwischen Kritikern und Universität verhärtet. Ende 2009 hat der Landesdatenschutzbeauftragte empfohlen, dass die Uni die Rahmenbedingungen offen legt. Allerdings kann er dies der Universität nur empfehlen, rechtlich bindend sind seine Aussagen nicht. Daher wird die Kölner Uni auch weiterhin keinen Einblicke in die Verträge gewähren. Das gefährde die Freiheit der Wissenschaft, so Pressesprecher Dr. Patrick Honecker:

„Bei dieser Rahmenvereinbarung geht es inhaltlich nicht um besonders weitreichende Dinge. Was uns nur wichtig ist, ist erst mal grundsätzlich zu klären, inwieweit wir ein grundrechtlich geschütztes Recht, nämlich die Wissenschaftsfreiheit weiterhin in Anspruch nehmen können, oder ob Landesgesetze da stärker sind.“

Auch die Bayer AG möchte sich zu den Inhalten nicht äußern. Die Befürchtung des Industrieunternehmens konzentriert sich auf die Veröffentlichung von Betriebsgeheimnissen. Die spärlichen Informationen beunruhigen allerdings die Kritiker der Kooperation von Kölner Uni und Bayer. Für Torsten Bultmann, Geschäftsführer des Bunds demokratischer Wissenschaftler, stellt der Vertrag eine neue Dimension dar.

„Dass sie ganze Fakultäten herausbrechen in solche privaten Kooperationsstrukturen, das ist eine relativ neue Qualität.“

„Aber ich finde es ja insgesamt problematisch und skandalös, dass ein solcher Kooperationsvertrag, der natürlich große Teile der Universität betrifft und nicht nur einen Lehrstuhl und ein befristetes Projekt, was ja sonst normalerweise der Fall ist, dass der im Prinzip von einem privaten Konzern zum Betriebsgeheimnis erklärt wird. Das ist ja der eigentliche Skandal.“

Das sieht die Kölner Hochschulgruppe der Kritischen Mediziner ebenfalls so. Die Medizinstudenten bemängeln die fehlende Transparenz. Grundsätzlich wollen sie einen Einblick in den Vertrag, um die Rahmenbedingungen überhaupt kennenzulernen. Die Kritischen Mediziner befürchten, dass Unternehmen Einfluss auf Forschungsergebnisse nehmen könnten, so Sven Quilitzsch:

„Wenn man sich anguckt, wie Pharmaunternehmen vorgehen, das sind ja wirtschaftliche Unternehmen, die haben ein Interesse daran, dass bestimmte Forschungsergebnisse, wenn es zum Beispiel negative Ergebnisse in Studien gibt, dass die nicht unbedingt publik gemacht werden.“

Sven Quilitzsch betont allerdings, dass solche Praktiken nur vermutet werden können. Schließlich habe bisher kein Außenstehender Einblick in die vertraglich festgelegten Inhalte. Dass Kölner Wissenschaftler Ergebnisse zurückhalten halten könnten, ist für Patrick Honecker jedenfalls nicht vorstellbar.

„Wir gehen davon aus, dass unsere Wissenschaftler ein ganz reges Interesse daran haben, Dinge zu veröffentlichen, die wissenschaftlich valide sind und die wollen nicht etwas veröffentlichen, was von irgendwelchen Lobby- oder Industrieorganisationen gesteuert wird.“

Die Kritischen Mediziner haben die Universität um eine Stellungnahme gebeten. Bis zum 15. August erwarten sie eine Antwort. Sollte diese nicht erfolgen, streben die „Kritischen Mediziner“ laut Sven Quilitzsch eine andere Lösung an:

„Gesetzt der Fall, dass Uni und Bayer nicht einlenken und uns die Rahmenbedingungen und es geht nur um diese Rahmenbedingungen, um es noch mal ganz explizit zu sagen, dann erwägen wir weitergehende juristische Schritte, das könnte ein Präzedenzfall sein und den wollen wir auf jeden Fall auch geklärt wissen.“

Dann wird sich ein Verwaltungsgericht mit dem Problem beschäftigen müssen. Denn die Hochschule wird Einblicke in den Vertrag wohl verweigern. Die Bayer AG verweist jede Nachfrage an die Universität. Eine Kompromisslösung wird also immer unwahrscheinlicher. Sollte es zu einem Prozess kommen, kann Patrick Honecker dem auch etwas Positives abgewinnen:

„Aber wenn es sein muss, lassen wir das auch vor Gericht prüfen. Wir denken schon, dass das wichtig ist, das mal grundlegend zu klären, und wir würden abwarten, wenn es eine Klage gäbe, das ganze vor Gericht kommen würde, uns dementsprechend aufstellen und einen Prozess führen.“

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Bienensterben

CBG Redaktion

Presse Information vom 28. Juli 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Langzeitrisiken von Imidacloprid unterschätzt

Neue Studie zu BAYER-Pestiziden veröffentlicht / Oberflächengewässer belastet / weltweit meistverkauftes Insektizid / Bienensterben auch in Deutschland

Der niederländische Toxikologe Dr. Henk Tennekes weist in einer aktuellen Untersuchung nach, dass die Langzeitrisiken der Insektizide Imidacloprid und Thiacloprid weitaus größer sind, als bislang angenommen. Dies könne eine der Ursachen für die Bienenvolksterben in aller Welt sein. Die Studie The toxicity of neonicotinoid insecticides to arthropods is reinforced by exposure time erschien am 23. Juli in dem Fachmagazin Toxicology (online).

Dr. Henk Tennekes zu seinen Ergebnissen: "Das Risiko von Pestiziden wie Imidacloprid und Thiacloprid wird wahrscheinlich enorm unterschätzt, besonders für Wasserlebewesen und Bodenorganismen. Die bislang gültigen Grenzwerte wurden weitgehend aus Kurzzeit-Tests abgeleitet. Würde man Langzeit-Versuche durchführen, könnten schon bei wesentlich geringeren Konzentrationen verheerende Schäden auftreten. Damit kann erklärt werden, wieso schon geringe Mengen Imidacloprid längerfristig Bienensterben verursachen können“. Tennekes zeigt sich besorgt über die hohe Belastung von Oberflächengewässern mit schwer abbaubaren Agrochemikalien. So wiesen Messungen der niederländischen Umweltbehörde bis zu 320 Mikrogramm Imidacloprid pro Liter (µg/l) nach. Der EU-Grenzwert für Trinkwasser hingegen liegt bei 0,1 µg/l.

Imidacloprid wird unter den Handelsnamen Gaucho, Provado und Admire angeboten, der Wirkstoff gilt als meistverkauftes Pestizid weltweit. Thiacloprid wird unter den Namen Biscaya, Proteus und Calypso vertrieben. Beide Wirkstoffe gehören zur umstrittenen Wirkstoffklasse der Neonicotinoide, die u.a. zur Behandlung von Saatgut verwendet wird. Hersteller ist die Bayer CropScience AG, die im vergangenen Jahr allein mit Imidacloprid 606 Millionen Euro erlöste. Saatgutbehandlungsmittel von Bayer hatten vor zwei Jahren das großflächige Bienensterben in Süddeutschland verursacht.

Neonicotinoide können wegen ihrer hohen Persistenz mehrere Jahren im Boden verbleiben. Selbst unbehandelte Pflanzen, auf deren Feldern in den Vorjahren Imidacloprid oder Clothianidin eingesetzt wurde, können den im Boden befindlichen Giftstoff über die Wurzeln aufnehmen und eine für Bienen gefährliche Konzentration enthalten. Ähnlich wie Dr. Tennekes hatte die kanadische Zulassungsbehörde Pest Management Regulatory Agency wegen der mehrjährigen Verweildauer im Boden ein Risiko für Bienen befürchtet; die von Bayer vorgelegten Studien hatte die Behörde als mangelhaft („deficient“) bezeichnet. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert wegen der Risiken für Bienen einen Verkaufs-Stopp für Neonicotinoide. Der Verband hatte vor zwei Jahren Strafanzeige gegen den Bayer-Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning wegen der „Inkaufnahme der verheerenden Bienensterben in aller Welt“ gestellt.

Auch die vor sechs Wochen von italienischen Wissenschaftlern veröffentlichte Studie The puzzle of honey bee losses: a brief review kommt zu dem Schluss, dass der Einfluss von Pestiziden für das weltweite Bienensterben unterschätzt wird. Schon im Jahr 2003 hatte ein im Auftrag des französischen Landwirtschaftsministerium erstellter Untersuchungsbericht festgestellt, dass die Verwendung von Imidacloprid für den Tod Hunderttausender Bienenvölker mitverantwortlich ist.

Da der Patentschutz von Imidacloprid in den meisten Ländern abgelaufen ist, brachte Bayer im Jahr 2003 das chemisch verwandte Nachfolgeprodukt Clothianidin auf den Markt. Seit dem Bienensterben in Deutschland vor zwei Jahren sind Imidacloprid und Clothianidin für die Behandlung von Mais-Saatgut verboten. Auch Italien, Frankreich und Slowenien verhängten Verbote bzw. verweigerten eine Zulassung.

weitere Informationen:
· Kontakt Dr. Henk Tennekes: info(at)toxicology.nl, Tel. +31 575 545500
· Kampagne „Bienensterben stoppen“

GenMais

CBG Redaktion

Presse Information vom 28. Juli 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Klage von Umweltverbänden erfolgreich

Brasilien: Gericht entzieht Zulassung für GenMais von BAYER

Karikatur LL Mais: Angriff auf Konsumenten und Landwirte

Der Bundesgerichtshof des brasilianischen Bundesstaats Paraná hat dem Unternehmen Bayer CropScience gestern die Zulassung für sogenannten Liberty Link-Mais entzogen. Die gentechnisch veränderte Sorte ist resistent gegen das von Bayer produzierte Herbizid Liberty mit dem Wirkstoff Glufosinat. Das vom Gerichtshof in Curitiba verhängte Verbot gilt landesweit. Die zuständige Richterin Pepita Durski Tramontini gab damit den Umweltverbänden Terra de Direitos, AS-PTA, IDEC and ANPA Recht, die bereits 2007 Klage eingereicht hatten. Die Verbände fürchten eine gentechnische Kontamination traditioneller Mais-Sorten.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Wir begrüßen das Verbot von glufosinat-resistentem Mais in Brasilien. Zum einen würde der Anbau von LL-Mais zwangsläufig zu gentechnischen Verunreinigungen herkömmlicher Sorten führen. Zum anderen ist eine gefahrlose Anwendung von Glufosinat nicht möglich – schon gar nicht in tropischen Ländern, in denen Landarbeiter meist nicht über angemessene Schutzkleidung verfügen.“ In Europa gehört Glufosinat zu den 22 Wirkstoffen, die wegen ihrer Risiken keine erneute Zulassung erhalten dürfen. Der Wirkstoff ist als reproduktionstoxisch klassifiziert und kann Missbildungen bei Föten verursachen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren bezeichnet es als „unverantwortlich“, einen vermehrten Einsatz gefährlicher Wirkstoffe wie Glufosinat in Schwellen- und Entwicklungsländern zu forcieren und fordert einen sofortigen Verkaufs-Stopp.

Das Gericht in Curitiba begründet das Urteil mit dem Fehlen von Kontroll-Mechanismen nach der Aussaat, die eine Koexistenz von transgenem und herkömmlichem Mais garantieren würden. Dem Unternehmen wird ein tägliches Strafgeld von 50.000 Real angedroht, sollten Verkauf und Anbau nicht sofort gestoppt werden. Die Entscheidung der nationalen Kommission für biologische Sicherheit (CTNBio), eine Zulassung für Liberty Link-Mais zu erteilen, wurde aufgehoben. CTNBio wurde zudem aufgefordert, Einblick in die Zulassungsunterlagen zu gewähren. Bislang waren die zugrundeliegenden Studien wegen angeblicher Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt worden.

Erst vor wenigen Wochen war Bayer damit gescheitert, in Brasilien eine Zulassung für gentechnisch veränderten Reis zu erhalten. Die von Bayer hergestellte Sorte LLRice62 ist ebenfalls gegen Glufosinat resistent.

weitere Informationen:
·Brazilian court suspends release of Bayer's GM maize
·Kein GenReis von BAYER in Brasilien
·Herbizid Glufosinat sofort vom Markt nehmen!

[Kohlekraftwerk] Kohlekraftwerk Uerdingen

CBG Redaktion

21. Juli 2010, Der Westen

Uerdingen setzt auf Kohle, Leverkusen auf Gas

In Leverkusen macht Chempark-Betreiber Currenta vor, was in Uerdingen angeblich nicht möglich ist: An dem Standort soll ein Gas- und Dampfkraftwerk entstehen.

Ein solches hatten auch die Kritiker des Uerdinger Steinkohle-Kraftwerks gefordert. Doch in Uerdingen lehnte das Projektplaner Trianel ab: Es sei einfach kein vernünftiger Gasliefervertrag für eine solche Anlage erhältlich, hieß es.
Wenige Kilometer weiter südlich ist das offenbar kein Hindernis: Im Leverkusener Chempark will das Energieunternehmen „Repower“ aus der Schweiz rund 340 Millionen Euro investieren. Das Gas- und Dampfkraftwerk soll 430 Megawatt liefern, mit der umweltschonenden Kraft-Wärme-Kopplung erreiche die Anlage einen Nutzungsgrad von über 80 Prozent, teilte Currenta gestern mit. Wie in Uerdingen arbeitet Currenta auch in Leverkusen eng mit dem Kraftwerksbauer zusammen und wird die Anlage nach dem Bau betreiben. Die Dampfversorgung erfolge abgestimmt auf den Bedarf des Chemieparks, der Strom wird für den deutschen Markt produziert.
Für das umstrittene Kohlekraftwerk in Uerdingen läuft derzeit das Genehmigungsverfahren. Am 20. September wird in Krefeld über die mehr als 22.000 Einwendungen gegen die Anlage verhandelt.

Pressemitteilung BÜNDNIS '90 DIE GRÜNEN, RATSFRAKTION DER STADT KREFELD
21. Juli 2010

Grüne zu Gasturbinenanlage im Chempark Leverkusen:

Bayer misst mit zweierlei Maß

Nachdem noch im März auch in Leverkusen Pläne geäußert wurden, im dortigen Chempark ein Kohlekraftwerk zu bauen, wurde heute bekannt, dass stattdessen nun das Schweizer Energieunternehmen Repower mit der Planung eines modernen Gas- und Turbinenkraftwerks beauftragt wurde.

Während man in Uerdingen klettenartig an der Steinkohle klebe, werde in Leverkusen das nicht nur umweltfreundlichere, sondern auch wirtschaftlichere und effizientere Gas favorisiert, um den Standort und Arbeitsplätze zu sichern.

„Vor dem Hintergrund der Geschehnisse hier in Krefeld ist das natürlich ein hochinteressanter Vorgang und eine weise Entscheidung der Geschäftsleitung“, meint dazu die Fraktionsvorsitzende der Krefelder Grünen Stefani Mälzer, „wir geben daher die Hoffnung nicht auf, dass auch bei uns noch ein Umdenken stattfindet“.

„Die Menschen hier in Krefeld werden von Bayer seit Jahren schlicht auf den Arm genommen. Wer die gleichen Argumente für ein Gaskraftwerk in Leverkusen, aber gegen ein Gaskraftwerk im Uerdinger Chempark anführt, argumentiert höchst doppelbödig und unglaubwürdig“, so Mälzer weiter. Sachliche Gründe dafür, warum hier unmöglich sei, was dort gehe, seien jedenfalls nicht erkennbar.

„Vielleicht liegt es einfach nur daran, dass die Schweizer besser rechnen können“, meint Mälzer mit Blick auf die sehr viel höhere Wirtschaftlichkeit eines Gas- und Turbinenkraftwerkes.

Insgesamt jedenfalls sei nicht hinzunehmen, dass in dieser Sache mit zweierlei Maß gemessen werde, so die Grüne abschließend.

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Artensterben

CBG Redaktion

Presse Information vom 13. Juli 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

UN-Studie: Großkonzerne betreiben Raubbau an der Natur

Artensterben durch Pestizide und Agrosprit / „UN-Kooperation mit BAYER endlich beenden!“

Die Vereinten Nationen werfen den großen Konzernen der Welt schwere Versäumnisse beim Umweltschutz vor. Allein die 3.000 wichtigsten Unternehmen sollen Umweltschäden von jährlich knapp zwei Billionen Euro verursachen. Das Artensterben sei 100-mal schneller, als es die Evolution vorgibt. Achim Steiner, Leiter des UN-Umweltprogramms UNEP, äußerte heute gegenüber der Süddeutschen Zeitung: „Der Raubbau an der Natur durch die Wirtschaft setzt sich seit Jahren ungebremst fort. Das natürliche Kapital der Welt wird im großen Stil vernichtet“, und weiter: „In vielen Konzernen gilt noch immer die Devise: Natürliche Ressourcen sind unerschöpflich. Dabei müssen wir längst schmerzhaft spüren, dass das nicht mehr stimmt“.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Wir begrüßen die unmissverständlichen Aussagen von Achim Steiner zur mangelnden Verantwortung multinationaler Unternehmen. Die UNEP muss hieraus Konsequenzen ziehen und endlich die unselige Kooperation mit dem BAYER-Konzern beenden. BAYER als einer der größten Hersteller von Pestiziden und gentechnisch verändertem Saatgut gehört zu den Verursachern des Artensterbens. Die Kooperation mit einem Umweltsünder wie BAYER beschädigt die Glaubwürdigkeit der UNEP.“ Der Leverkusener Konzern spendet jährlich 1,2 Millionen Euro für das Jugendumweltprogramm der UNEP und darf sich hierfür als Partner der Vereinten Nationen präsentieren. „Unternehmen verfolgen Gewinn-Interessen, diese treten zwangsläufig mit dem Allgemeinwohl in Konflikt. Es ist daher grundsätzlich nicht hinnehmbar, dass die Vereinten Nationen einen Konzern als gleichberechtigten Partner behandeln“, so Mimkes weiter.

Der Weltagrar-Rat hatte vor zwei Jahren die durch Pestizide geschädigten Ackerflächen sowie den Anbau von Agrardiesel als wesentliche Ursachen der Ernährungskrise und des Artensterbens bezeichnet. Die 400 Wissenschaftler des Weltagrar-Rats drängen auf radikale ökologische Reformen in der Landwirtschaft und auf eine Rückkehr zu traditionellen Anbaumethoden. BAYER hingegen forciert neben dem Einsatz von Pestiziden und Gen-Saatgut auch den Anbau von Energiepflanzen, welcher großflächige Monokulturen und einen hohen Einsatz von Düngemitteln, Wasser und Pestiziden erfordert.

Zudem will BAYER gentechnisch veränderte Pflanzen wie Raps, Zuckerrüben, Soja und Mais in den Markt drücken. Aktuell entscheidet die EU über eine Importzulassung für herbizidresistenten Reis des Konzerns. Dieser sogenannte Liberty Link-Reis war für den bislang größten Kontaminations-Skandal verantwortlich, als im Jahr 2006 die herbizidresistente Sorte LL601 weltweit in den Handel kam. Eine europäische Zulassung von Gen-Reis hätte besonders in Asien dramatische Konsequenzen: Der großflächige Anbau würde unweigerlich zur Kontamination und Verdrängung traditioneller Reis-Sorten führen. Hierdurch würde langfristig die Ernährungssicherheit gefährdet.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kritisiert auch den geplanten Bau mehrerer Kohlekraftwerke in BAYER-Werken sowie den hohen Ressourcenverbrauch des Konzerns.

Weitere Informationen:
· BAYER und die Biodiversität
· Die Kooperation von BAYER und der UNEP

[Uni Köln] Pharmaforschung

CBG Redaktion

Presse Information vom 9. Juli 2010

BUKO Pharma-Kampagne
Coordination gegen BAYER-Gefahren
medico international
Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte

NRW Landesbeauftragte für Informationsfreiheit: Kooperation von Uni Köln und Bayer AG soll offengelegt werden

Antrag von zehn Gesundheits-Initiativen / Ausrichtung der Pharmaforschung ausschließlich auf Vermarktbarkeit befürchtet / „Signalwirkung für alle PPP-Projekte“

Nach Einschätzung der NRW Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sollte der Kooperationsvertrag, den die Universität Köln und die Bayer HealthCare AG vor zwei Jahren geschlossen haben, offen gelegt werden. Damit unterstützt sie einen Antrag von zehn Gesundheits-Initiativen und studentischen Interessengruppen. Die Landesbeauftragte begründet in dem heute veröffentlichten Schreiben, weswegen die bisherige Weigerung von Universität und BAYER-Konzern, eine Einsichtnahme in den Vertrag zu ermöglichen, dem nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetz widerspricht. Die Veröffentlichung war unter anderem von der BUKO Pharma-Kampagne, der Coordination gegen BAYER-Gefahren, medico international und dem Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte gefordert worden.

Dr. Christian Wagner-Ahlfs von der BUKO Pharma-Kampagne: „Wir begrüßen die Empfehlung der Datenschutzbeauftragten. Sie kann helfen, endlich mehr Transparenz über die Beziehungen von Universitäten und Pharmaunternehmen zu schaffen."

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ergänzt: „Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung wie die Uniklinik Köln muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen - zumal in einem sensiblen Bereich wie der Pharma-Forschung.“ Nach Auffassung der CBG handelt es sich bei dem Verfahren um einen Präzedenzfall, der alle Public Private Partnership (PPP)-Projekte betrifft. „Die Allgemeinheit kann solche Kooperationen nur bewerten, wenn alle relevanten Informationen veröffentlicht werden. Das Argument, wonach Geschäftsgeheimnisse von einer Offenlegung betroffen sind, darf nicht länger dafür herhalten, dass der Einsatz öffentlicher Mittel im Dunkeln bleibt.“

Bernd Eichner von medico international: „Dies ist ein großer Erfolg! Medizinische Forschung darf sich nicht ausschließlich an der Vermarktbarkeit orientieren - im Gegenteil: Wir benötigen mehr unabhängige Studien. Zudem müssen wir verhindern, dass medizinische Erkenntnisse, die nicht dem Erfolg eines Präparates dienen, in der Schublade verschwinden.“

Die Bayer HealthCare AG und die Kölner Uniklinik hatten vor zwei Jahren eine Kooperation in den Bereichen Onkologie, Kardiologie und Erkrankungen des Zentralnervensystems vereinbart. Die Initiativen legten der Universität daraufhin einen Fragenkatalog vor, der mit dem Hinweis auf „Geschäftsgeheimnisse“ unbeantwortet blieb. Unter anderem fürchten die Kritiker, dass Verwertungsrechte neuentdeckter Substanzen vollständig an Bayer HealthCare übergehen, dass auch Präparate ohne therapeutischen Mehrwert untersucht werden und dass nur positive Studienergebnisse publiziert werden - negative jedoch nicht, falls diese als betriebsschädigend eingestuft werden (ein sogenannter publication bias).

Eine Reaktion der Universitätsklinik auf die Entscheidung der Landesbeauftragten steht noch aus.

Alle Informationen zur Kampagne

[CO Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Rheinische Post, 06. Juli 2010

Kinderärzte contra CO Leitung

106 Mediziner und Kinder- und Jugendpsychiater entlang der Trasse rufen die Politiker und Bayer auf, das Projekt zu stoppen. Bei einem größeren Unfall gebe es tatsächlich keine Rettungsmöglichkeiten.

Dr. Gottfried Arnold, Kinderarzt aus Hilden, und Dr. Martin Terhardt aus Ratingen, Obmann der Kinderärzte für den Kreis Mettmann im Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte, haben den Offenen Brief initiiert.

Ein Projekt mit einem „weltweit so einmalig hohen Risiko“ dürfe nicht in Betrieb gehen, appellieren die Mediziner an den Ministerpräsidenten, den Landtag NRW, die Bezirksregierung und den Betreiber der Kohlenmonoxidleitung, die Firma Bayer. Bisher sei die chemische Industrie verpflichtet gewesen, CO nur dort zu produzieren, wo es verbraucht werde.

„Ablenkungsmanöver“
106 Kinder- und Jugendärzte sowie Kinder- und Jugendpsychiater haben den Offenen Brief unterzeichnet. Nach Angaben von Arnold sind das – bis auf eine Ausnahme – sämtliche Kinderärzte aus dem Kreis Mettmann, Düsseldorf, Duisburg, Meerbusch, Krefeld, Leverkusen, Neuss und Solingen.

Warum jetzt diese Aktion? Bereits vor zwei Jahren hätten sich die Kinderärzte aus dem Kreis Mettmann mit einem Offenen Brief an die Politik und Bayer gewandt, erläuterte Arnold gestern auf einer Pressekonferenz in Hilden – ohne Resonanz.

„Die Politiker haben beschwichtigt, dem Gesetz werde genüge getan“, ergänzte Terhardt. Der mit den lokalen Feuerwehren abgestimmte „Allgemeine Gefahren-Abwehr-Plan“ wird von den Medizinern als „formaljuristisches Ablenkungsmanöver“ empfunden. „Bei einem größeren CO-Unfall gibt es tatsächlich keine Rettungsmöglichkeiten“, betonte Arnold: „Deshalb müssen wir präventiv tätig werden und die CO-Leitung verhindern.“

Wachsame Pipeline-Gegner
Man könne nicht erwarten, dass keine Unfälle mit der CO-Leitung passieren, erläuterte Terhardt. Bei einem größeren Leck sollen die lokalen Feuerwehren helfen. Bei Gefahr für Leib und Leben dürften die Einsatzleiter ihre Helfer gar nicht in die Todeszone schicken. Das wüssten auch Bayer und die Politiker.

Nur zwei Behandlungsplätze
Selbst bei einem kleinen Leck sei die Diagnose einer CO-Vergiftung so schwierig, dass oft bei Rettungsversuchen die Zahl der Verletzten erheblich ansteige. Bei einem – wie sich später herausstellte – CO-Unfall auf einem Campingplatz bei Preetz seien am 26. März 2009 zunächst drei Bewusstlose gemeldet worden. Durch die Rettungsversuche hätten schließlich 15 Verletzte – inklusive Notarzt – stationär behandelt werden müssen. Für ganz NRW gebe es an der Uni-Klinik Düsseldorf nur zwei stationäre Behandlungsplätze für Bewusstlose in der Sauerstoffüberdruckkammer mit 24-Stunden-Dienst.

Die Gabe von Sauerstoff helfe nur bei einer leichten CO-Vergiftung, erklärte Arnold, weil Kohlenmonoxid 200 Mal stärker als Sauerstoff im Blut gebunden werde. Zwischen Diagnose und Therapie gebe es nur ein kleines Zeitfenster. Je länger der Erstickungszustand bei einer CO-Vergiftung anhalte, um so wahrscheinlicher seien unumkehrbare Dauerschäden des Gehirns. Diese könnten auch noch nach mehr als einem Jahr nach der Behandlung auftreten. Über 110 000 Bürger haben bislang gegen die CO-Leitung protestiert. Dieter Donner, Pressekoordinator der Stopp-Bayer-CO-Pipeline-Initiativen, bedankte sich gestern für die Unterstützung der Mediziner: „Das ist ein Signal.“ VON CHRISTOPH SCHMIDT

5. Juli 2010

Offener Brief von mehr als 103 Kinder- u. Jugendärzten und Kinder- u. Jugend-Psychiatern entlang der CO-Pipeline

An die/den
Ministerpräsident/in NRW,
an den Landtag von NRW
an die Bezirksregierung Düsseldorf,
an die CO-Pipeline -Betreiber-Firma BAYER
Frau Ministerpräsidentin in spe Hannelore Kraft,
Frau Sylvia Löhrmann,
Herrn Dr. Jürgen Rüttgers, amtierender Ministerpräsident NRW,
Damen u Herren Abgeordnete des Landes NRW,
Herrn Regierungspräsident Jürgen Büssow,
Herrn Werner Wenning u Herrn Dr. Marijn Dekkers, Firma Bayer

Sehr geehrte Damen und Herren Verantwortliche,
nach 3 Jahren öffentlicher Diskussion ist unser Vertrauen in Ihr Projekt „CO-Pipeline von Dormagen nach Krefeld“ vollends zerstört: das Gerede von Sicherheit trotz lückenhafter Bauaufsicht, Unterschreitung der Sicherheitsvorgaben wie Rohrwanddicke, nachträgliche teilweise Kampfmittelbeseitigung sind nur einige Beispiele.

Katastrophal ist die Tatsache, dass bei einem Leck in der CO-Leitung die Fa. Bayer entscheiden kann, ob und wann die Öffentlichkeit informiert wird oder nicht.
Menschenverachtend empfinden wir das formal-juristisch korrekte Vorgehen, nach Erstellen eines sog. Allgemeinen Gefahren-Abwehr-Planes (AGAP), der praktisch nur eine Telefonkette darstellt, bei einem größeren Leck die Rettung den lokalen Feuerwehren zu überlassen: zwar können später Tote geborgen werden, aber eine Rettung ist nicht möglich! Denn sowohl Bayer und die Politiker als auch die Feuerwehren wissen, dass bei einem Rohrbruch die Einsatzleiter ihre Retter bei Gefahr für Leib und Leben nicht in die Todeszone schicken dürfen.

Dieses Spiel mit Leben und Tod werden wir als Kinderärzte nicht dulden!

Selbst bei einem kleinen Leck ist die Diagnose einer CO-Vergiftung so schwierig, dass oft bei Rettungsversuchen die Zahl der Verletzten erheblich ansteigt: am 26.3.2009 auf einem Campingplatz bei Preetz waren 3 Bewusstlose gemeldet; durch die Rettungsversuche mussten schließlich 15 Verletzte, incl. Notarzt stationär behandelt werden. Wie Sie wissen, gibt es bei den aktuellen Sparmaßnahmen nur 2
stationäre Behandlungsplätze für Bewusstlose in der Sauerstoffüberdruckkammer mit 24-Std-Dienst (nur Uni Düsseldorf in NRW!). Für die übrigen bewusstlosen CO-Vergifteten werden bewusst und billigend mehrere Transportstunden unter Sauerstoffmangel in Kauf genommen: das bedeutet Dauerschäden des Gehirns, die irreversibel sind.

Wer von Ihnen wird bei einem tatsächlichen CO-Unfall oder einer CO-Katastrophe die persönliche Verantwortung übernehmen? Herr Wenning? Herr Dekkers? Herr Rüttgers? Frau Kraft? Frau Löhrmann? Welcher Politiker will sich von seinen Kindern oder Enkelkindern nach einer Mitschuld fragen lassen wollen?

Diese Entscheidung für eine CO-Pipeline kann nur jemand treffen, der systematisch seine Verantwortung auf andere abschiebt: der Industrielle auf die Techniker und seine gesamte Firma, der Ministerpräsident auf sein Parlament und den Rechtsstaat, der Politiker an den Techniker, der Techniker an den Kranführer, der nicht mehr wusste, wo einmal die CO-Leitung verlegt wurde, die er versehentlich mit seiner Baggerschaufel getroffen hat.

Der Umgang mit Worten, Wahrheit und Verantwortung hat auch unser Vertrauen in die Pharmasparte von Bayer zerstört.

Die Volksvertreter bitten wir dringend, angesichts der nicht mehr unbekannten Gefährlichkeit des Giftgases CO und der ablehnenden Haltung der betroffenen Bevölkerung (ca.110.000 Unterschriften gegen das Projekt), die gesetzlichen Grundlagen für die CO-Pipeline zu korrigieren: ein Projekt mit einem weltweit so einmalig hohen Risiko darf nicht in Betrieb gehen. Bisher war die chemische Industrie verpflichtet, CO nur dort zu produzieren, wo es verbraucht wird!

Namen der Kinder- u. Jugendärzte u. Kinder- u. Jugendpsychiater, aufgelistet nach Städten/Tätigkeitsorten entlang der Pipeline:

Düsseldorf: Dr. Albert Fuchs, Irina Gelmann, Dr. Willem Geraets, Dr. Axel
Hofmann, Dr. Siegfried Joel, Barbara Jusinska-Kanczuk, Dr. H. Josef
Kahl, Dr. Teresa Kraus, Dr. Rainer Kroschinski, Dr. Petra Lankisch,
Gabriele Lucassen, Kinder-u Jgdl.psychotherap.,Dr. Gerald Schieber,
Dr. Sylvia Schuster, Dr. Hans Stannigel, Dr. Ute Steindor, Dr. Robert
Wiskandt, Dr. Martina Zuckmantel,
Duisburg: Dr. Mike Amoah, Dr. Anja Eisenberger, Christiane Emmig, Dr. Christoph
Fangmann, Leo Gamermann, Dr. Barbara Herbrand, Dr. Harald
Kral, Dr. Hana Laioun, Dr. Jens Niklas, Dr. Abdul-Karim Noureddine,
Dr. Maria Philipps, Dr. Liliana Pohl, Ellen Rohs, Dr. Uwe Roschlau,
Dr. Gudrun Sommers, Dr. Hans-Jochen Teuber, Oleg Witkowski,
Dr. Sofija Zafari,
Erkrath: Dr. Klaus Dahl, Dr. Sandra Dahl,
Haan: Dr. Gabriela Warbanow, Dr. Rolf-Peter Zaß,
Heiligenhaus: Dr. Heidemarie Pankow-Culot, Dr. Georg Paulus, Ulrike Paulus,
Hilden: Dr. Gottfried Arnold, Dr. Ulrich Geisler, Dr. Helma Gölz, Priv-Doz.Dr.
Sabine Preis, Gudrun Rotenberger, Dr. Christian Steinhagen,
Krefeld: Dr. Andreas Christaras, Prof.Dr. Tim Niehues,
Langenfeld: Dr. Barbara Gripp, Dr. Holger Muscheid, Sabine Muscheid, Dr. Andrea
Nemecek, Dieter Siegmund, Dr. Fritz Verfuß,
Leverkusen:Bernhard Bartmann, Dr. Dieter Ladwig,
Meerbusch: Dr. Isabella Martinez-Gadow,
Mettmann: Dr. Gisela Arcari-von Dessien, Dr. Brigitte Biggemann, Dr. Marketa
Groeger, Norbert Hilbert, Dr. Claudia Niederer,
Monheim: Dr. Paula Menczel, Dr. Ursula Wargalla-Plate, Dr. Ewa Toporowski,
Neuss: u.a. Michael Fleischer, Dr. Michael Gerigk, Cornelia Grosse, Miriam
Guzman, Prof. Dr. Peter Gonne Kühl, Anke Sandquist, Nina Schnieder,
Svitlana Lisovets, Dr. Norbert Veiser, Rüdiger Wentzell,
Ratingen: Milan Adler, Bernd Appolt, Dr. Ulrike Düx-Waniek, Angela Grager,
Claudia Kämmerer-Müller, Dr. Stefan Richter, Dr. Ali Tarhan, Dr. Martin
Terhardt, Dr. Rudolf Werntges,
Solingen: u.a. Dr. Karl Heinz Jacobs,
Velbert: Dr. Mark David Arhelger, Sabine Backendorf, Judith Hess, Dr. Birgit
Jansen, Dr. Nicola Kappenhagen, Dr. Oliver Keull, Jutta Lampson-
Lempken, Heike Nicolai, Dr. Alexander Nordhues, Markus Prisett, Dr.
Dagmar Schaumann, Renata von Schnering-Mhadmi, Dr. Erdmuth
Schubert,
Wülfrath: Christa Meiwald-Schirra.

v. i. S. d. P. Dr. Gottfried Arnold, Hilden
Dr. Martin Terhardt, Ratingen, Obmann der Kinder- u. Jugendärzte des
Kreises Mettmann

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[Duogynon] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

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Berliner Morgenpost, 1. Juli 2010

Schering

Ein Leben auf zwei kurzen Beinen

Wolf-Dietrich Molzow ist anders als andere Menschen. Das sieht man auf den ersten Blick. Er ist nur 1,25 Meter groß. Ihm fehlen Ober- oder Unterschenkel - je nachdem, wie man die Sache sieht: Seine Beine bestehen jeweils aus einem nach außen gebogenen Knochen - ohne Kniegelenke.
Das ist aber noch nicht alles, was bei Molzow auffällt. Seine Füße haben jeweils nur vier Zehen und stehen außerdem seitlich ab, sodass er in einem eigentümlichen Watschelgang läuft. Auch seine Hüftgelenke sind nicht richtig ausgebildet. Seinen rechten Arm kann er im Ellenbogengelenk maximal 90 Grad strecken. Beide Oberarme und das rechte Schulterblatt sind verkürzt. Mit dieser Ansammlung körperlicher Behinderungen kam Wolf-Dietrich Molzow vor 53 Jahren auf die Welt. Was war geschehen?
Die Mutter von Herrn Molzow, Käthe Molzow, hat bei ihren Schwangerschaften das hormonelle Schwangerschaftsmittel Duogynon verabreicht bekommen. Das Hormonpräparat des Berliner Pharmaunternehmens Schering wurde ihr von ihrem Gynäkologen im schleswig-holsteinischen Rendsburg verschrieben. Sie sollte damit testen, ob sie schwanger ist.
Duogynon wurde als Injektion (bis März 1978) und in Drageeform (1957 bis 1973) sowohl als Schwangerschaftstest als auch zur Behandlung ausbleibender Monatsblutungen eingesetzt. Es handelte sich um eine Kombination der weiblichen Sexualhormone Progesteron und Östradiol. Durch die Einnahme des Präparates ließ sich innerhalb von einer Woche eine Blutung auslösen. Ein Ausbleiben der Blutung deutete auf eine Schwangerschaft hin.
Zahlreiche Frauen, die Duogynon während der Schwangerschaft eingenommen hatten, gebaren kranke oder behinderte Kinder mit Wasserköpfen, Missbildungen der Extremitäten, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Herzfehlern, Fehlbildungen der Genitalien, offenen Rücken, offenen Bäuchen, offenen Harnröhren.
Medikament mit Nebenwirkung
Schon Ende der 70er-Jahre sahen Experten einen unheilvollen Zusammenhang zwischen der Einnahme des Medikaments und den Behinderungen. Doch bisher konnten die Opfer nicht den Beweis führen, dass das Schering-Mittel der Auslöser der Missbildungen war.
Schon während der Schwangerschaft merkt Käthe Molzow, dass irgendetwas anders ist als bei ihren anderen Schwangerschaften. „Es kratzt so, wenn sich das Kind im Bauch bewegt“, sagt sie zu ihrem Mann Wolfgang Molzow. So etwas wie Ultraschall oder vorgeburtliche Diagnostik gibt es damals nicht. Am 16. Januar 1957 kommt Wolf-Dietrich auf die Welt. Sofort wickelt die Krankenschwester den Säugling in ein weißes Tuch. Als die Mutter ihr Baby wieder auswickelt, erschrickt sie. Der Junge ist viel zu kurz.
An einen Pharma-Skandal denken die Eltern nicht, auch nicht an eine Klage. Damals, in den 50er- und 60er-Jahren, schieben manche Eltern ihre behinderten Kinder in Heime ab. Die Molzows behalten ihren kleinen Jungen zu Hause, umhegen und unterstützen ihn. Und sie suchen Hilfe bei Ärzten. Als Wolf-Dietrich zwei Jahre alt ist, gehen die Eltern mit ihm zu einem Orthopäden. Der Mediziner rät, die nach außen gerichteten Füße in eine Frontstellung zu zwängen. Die Beine des Jungen werden eingegipst und mit Metallschienen fixiert. Drei Monate muss er in der Klinik bleiben. Der Effekt ist gleich Null. Die Füße stehen immer noch nach außen. Seit diesem Zeitpunkt mag Wolf-Dietrich keine Menschen in weißen Kitteln mehr.
Kaum fassbar ist der Vorschlag eines anderen Facharztes einer Universitätsklinik. Der rät den Eltern, die Füße des Jungen einfach abschneiden zu lassen. Begründung: Dann könne das Kind wenigstens schöne Prothesen tragen. Auf die Empfehlung dieses Mediziners lassen sich die Molzows - zum Glück - nicht ein.
Zu Hause robbt Wolf-Dietrich durch die Altbauwohnung, bohnert mit seinem kleinen Körper die Dielen blitzblank. Er hängt am Rockzipfel seiner Mutter und ist so auf seine häusliche Umgebung fixiert, dass er bei der ersten Übernachtung bei einem Schulfreund schlimmes Heimweh bekommt. Wolf-Dietrich ist ein schlaues Kind. Weil er wenig mit seinem Körper anfangen kann, benutzt er den Geist. Schon mit vier Jahren kann er lesen. Er kommt in die Grundschule. „Das war eine gute Idee“, sagt er rückblickend. Er ist das einzige körperbehinderte Kind in der Schule.
Mit hänselnden Mitschülern hat Wolf-Dietrich keine Probleme. Ärgert ihn jemand, wird derjenige von den anderen Schülern verprügelt. Das Abitur macht er mit mäßigem Notendurchschnitt von 3,3. Beim Studium bessert er sich: Das erste Studium beendet er mit der Note 2, das zweite mit dem Notendurchschnitt 1,6.
Heute ist Wolf-Dietrich Molzow Diplomingenieur und arbeitet beim Heinrich-Hertz-Institut der Fraunhofergesellschaft in Berlin als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Er wohnt in Moabit zusammen mit seiner Frau Geertje in einer 130 Quadratmeter Altbauwohnung im Erdgeschoss. Geertje ist 45 Jahre alt, 1,80 Meter groß, sportlich und Beamtin bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Beiden leben auf unterschiedlichen Ebenen: Molzows Welt ist der Fußboden. Dort liegen seine Sachen: Schuhe, CDs, Kleidung, Bücher. Seine Frau lebt quasi im oberen Stockwerk. Es nervt ihn, wenn sie die Pfeffermühle in für ihn unerreichbare Höhen stellt. Es nervt sie, wenn auf dem Fußboden viel von ihm rumliegt und sie darüber stolpert.
Als Molzow erfährt, dass seine Mutter Duogynon genommen hat, will er den Pharmakonzern Bayer Schering Pharma AG verklagen. Ein Fachanwalt rät ihm damals ab: keine Chance auf Erfolg. Zumal es keine Belege gebe, dass die inzwischen verstorbene Mutter wirklich die Arznei genommen hatte.
Das sieht der Berliner Medizinrechtler Jörg Heynemann anders. „Es gibt einen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen der Einnahme von Duogynon und dem Geburtsschaden“, sagt er. Eine solche Korrelation müsse nur plausibel gemacht werden, er müsse nicht bewiesen werden. Dies sei die Voraussetzung für den Auskunftsanspruch nach Paragraf 84 a Arzneimittelgesetz (AMG). Darin heißt es: „Liegen Tatsachen vor, die die Annahme begründen, dass ein Arzneimittel den Schaden verursacht hat, so kann der Geschädigte von dem pharmazeutischen Unternehmer Auskunft verlangen.“

Viele verschiedene Missbildungen
Heynemann zieht eine Parallele zur Contergan-Tragödie. „Auch in den Contergan-Fällen konnte der Beweis eines Zusammenhanges nicht erbracht werden. Auch in den Contergan-Fällen sind sämtliche Klagen abgewiesen oder nicht zu Ende geführt worden und strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingestellt worden.“ Der Zusammenhang zwischen der Medikamenteneinnahme der Mütter und den geschädigten Kindern sei in den Duogynon-Fällen mindestens ebenso wahrscheinlich wie in den Contergan-Fällen.
Bei dem Berliner Anwalt haben sich in den vergangenen Wochen viele Duogynon-Geschädigte gemeldet. Er vertritt einige der Betroffenen, auch den Grundschullehrer André Sommer aus dem Allgäu. Der 34-Jährige kam mit einer Blase zur Welt, die außerhalb seines Bauchraumes lag und sein Penis war verkümmert; seine Mutter hatte Duogynon in der Schwangerschaft genommen. Zwei Dragees reichten aus, um André Sommer sein Leben lang körperlich zu schädigen. Sommer hat die Bayer Schering Pharma AG verklagt. Beim Landgericht Berlin hat er eine Auskunftsklage eingereicht. Damit will er klären, was der Pharmakonzern wusste über das Medikament Duogynon. Erst wenn diese Klage Erfolg hat, kann Sommer auf Schadensersatz klagen. Über den Lehrer und sein Schicksal wurde in den Medien berichtet. Innerhalb von zwei Wochen meldeten sich daraufhin bei ihm 70 Duogynon-Betroffene aus dem ganzen Bundesgebiet. „Ich kriege seit zwei Wochen eine Gänsehaut“, sagt Sommer. Immer mehr Menschen mit missgebildeten Beinen und Armen, mit Blasenfehlbildungen, verkümmerten Genitalien und anderen seltenen Erkrankungen riefen bei ihm an. Anders als beim Schlafmittel Contergan steht die Hormonbombe Duogynon im Verdacht, viele Leiden verursacht zu haben. Sommer hat eine Homepage eingerichtet ( www.duogynonopfer.de ).
Alles dies wird indes von der Bayer Schering Pharma AG bestritten. „Bei Duogynon ließ sich kein Zusammenhang zwischen Einnahme und der Entstehung von embryonalen Missbildungen nachweisen“, teilt der Pharmakonzern mit. Nach wie vor befänden sich mehrere Präparate mit den Wirkstoffen, die in Duogynon-Tabletten enthalten waren, auf dem Markt und würden nach den heute geltenden Vorschriften von Bayer Schering Pharma und den zuständigen Behörden überwacht, ohne dass sich nach dem heutigen Wissensstand Hinweise auf fruchtschädigende Wirkungen ergeben habe. „Vor diesem Hintergrund halten wir auch etwaige Ansprüche auf Entschädigungen nach wie vor für unbegründet“, erklärt eine Sprecherin des Unternehmens.
Das sind Argumente, mit denen Wolf-Dietrich Molzow nichts anfangen kann. Auch er erwägt, den Pharmakonzern zu verklagen. Ihn ärgert der Gedanke, dass das Unternehmen mit dem Medikament, das ihm offenbar lebenslange körperliche Einschränkungen eingebracht hat, auch noch viel Geld verdienen konnte. Tanja Kotlorz

Bisphenol A

CBG Redaktion

Jährlich werden rund vier Millionen Tonnen Bisphenol A hergestellt. Der BAYER-Konzern gehört neben den US-Firmen Dow Chemicals und Hexion sowie den taiwanesischen Unternehmen Nan Ya Plastics und Chang Chun Plastics zu den größten Herstellern weltweit. BAYER produziert Bisphenol A in Krefeld, Antwerpen, Baytown/Texas, Map Ta Phut/Thailand und Shanghai/China.

die tageszeitung, 30. Juni 2010

Bisphenol-A-haltige Produkte

Gift in kleinen Dosen

Bisphenol-A (BPA) ist eine Chemikalie, die in vielem steckt. So auch in Babyflaschen und Nuckeln. Wie gefährlich ist sie? Die EU prüft, die deutschen Behörden warten so lange ab. VON H. HOLDINGHAUSEN & R. WOLFF

Es wird eng für die europäischen Kunststoffhersteller: Immer mehr EU-Staaten verbieten Babyflaschen oder andere Produkte, die mit Nahrungsmitteln für Kleinkinder in Kontakt kommen, wenn sie die Chemikalie Bisphenol A (BPA) enthalten. Jüngstes Beispiel: Dänemark. Die liberal-konservative Regierung verbietet entsprechende Plastikprodukte mit dem Inhaltsstoff. Ab 1. Juli werden sie aus dem Handel verschwinden. BPA wirkt ähnlich wie das weibliche Hormon Östrogen und steht unter Verdacht, schwere Krankheiten auszulösen oder zu verstärken. Jahrelang hatten dänische Wissenschaftler die Regierung zu einem Verbot der massenhaft hergestellten Chemikalie gedrängt, die sich in zahlreichen Kunststoffprodukten wiederfindet.
Dänemarks Initiative schließt sich nun auch das Nachbarland Schweden an. Umweltminister Andreas Carlgren teilte mit, man werde ein entsprechendes nationales Verbot erlassen, falls es zu keinem EU-weiten Verbot komme. Dem ging ein Appell zahlreicher WissenschaftlerInnen und der staatlichen Chemiebehörde „Kemikalieinspektionen“ voraus. Behördenchefin Ethel Forsberg kritisierte, die EU berücksichtige bei ihrer Risikobewertung äußerst wichtige und von renommierten Wissenschaftlern gemachte Studien nicht ausreichend. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hatte zuletzt 2008 ein Verbot von BPA abgelehnt und den Stoff als unbedenklich eingestuft. Die in der EU geltenden Grenzwerte seien ausreichend .
Die französische Regierung folgte lieber der kritischen Bewertung ihrer nationalen Agentur für Lebensmittelsicherheit und untersagte im Frühjahr Herstellung, Aus- und Einfuhr sowie den Verkauf von BPA-haltigen Babyflaschen. Schon vor zwei Jahren hatte Kanada mit einem solchen Verbot von Babytrinkflaschen und anderen Produkten zur Aufbewahrung von Kleinkindnahrung den Anfang gemacht.

Unklares Zusammenspiel
Auch in Deutschland wurde wegen BPA seither Alarm geschlagen. In seinem Kinder-Umwelt-Survey fand das Umweltbundesamt vor einigen Jahren bei 99 Prozent der 1.790 untersuchten Kinder Bisphenol A im Urin. Andere Studien hätten BPA im Blut, Fruchtwasser und in Gebärmuttergewebe entdeckt, sagt Sarah Häuser, Chemikalienexpertin des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, BUND. Weil sich BPA im Körper nicht anreichert, sondern binnen weniger Stunden abgebaut wird, wiesen die gefundenen Belastungen darauf hin, dass Menschen dem Stoff ständig ausgesetzt seien, sagt Silvia Pleschka von der Frauenrechtsorganisation WECF.
Ob die Massenchemikalie BPA gefährlich ist, darüber streiten die Experten. Und für jede Position gibt es die passende Studie. Klar ist: BPA wirkt im Körper ähnlich dem weiblichen Hormon Östrogen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sagt, die Substanz wandle sich im menschlichen Körper schnell in ein Stoffwechselprodukt um, das keine östrogene Wirkung mehr habe und über die Nieren ausgeschieden werde. Zudem existierten für die Verwendung im Lebensmittelbereich Grenzwerte für BPA. Menschen seien also nicht gefährdet.
Stopp, ruft da die Gegenseite. Es gebe ausreichend Studien über die gesundheitsschädliche Wirkung von Bisphenol A. Die Chemikalie könne die Fruchtbarkeit verringern, Brust- und Prostatakrebs auslösen und die Gehirnentwicklung stören. Außerdem steht sie im Verdacht, Diabetes und Fettleibigkeit auszulösen.
Die Bedeutung sehr geringer Mengen der Substanz sei zumindest „unklar“, sagt Natalie von Götz vom Institut für Chemie und Bioingenieurwissenschaft der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich. Zum Zusammenspiel der Hormone im Körper und zu hormonwirksamen Substanzen gebe es noch viele offene Fragen und einen hohen Forschungsbedarf.
Auch das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau sieht zur Wirkung des Stoffes noch „Datenlücken“. Doch die „vorliegenden Kenntnisse sollten ausreichen, die Verwendung bestimmter Bisphenol-A-haltiger Produkte aus Vorsorgegründen zu beschränken“, warnt das UBA in einem Hintergrundpapier und fordert, Bisphenol A durch gesundheits- und umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen. Den Zeitpunkt für seine Warnung hatte das UBA genau berechnet: Anfang Juli wird, angeregt durch die Verbotsserie europäischer Staaten, eine Stellungnahme der EU-Lebensmittelbehörde Efsa zu der Chemikalie erwartet.

Deutsche warten ab
Von der deutschen Bundesregierung wird ein Verbot derzeit noch nicht erwogen. „Wir warten die Stellungnahme der Efsa ab“, sagt Robert Schaller, Sprecher des Verbraucherministeriums in Berlin. Bislang orientiere man sich an der Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung, dass die Aufnahme von BPA über die Nahrung „zu keiner gesundheitlichen Schädigung führt“, so Schaller. Die europäische Lobbyorganisation der Kunststoffhersteller, Plastics Europe, verweist auf die „überaus umfangreiche Datenlage“ zu Bisphenol A, die eine gute Risikoabschätzung des Stoffes erlaube. Experten der zuständigen Behörden seien auf Basis dieser Daten zu dem Schluss gekommen, dass weitere Schutzmaßnahmen nicht nötig seien.
Verschiedene Umwelt- und Verbraucherorganisationen forderten die Efsa auf, unabhängige Studien zu berücksichtigen. „Eine vorurteilsfreie und umfassende Kenntnisnahme der wissenschaftlichen Literatur“ müsse zu der Erkenntnis führen, dass der Ausstoß von Bisphenol A gesenkt werden muss, vor allem für Hochrisiko-Gruppen wie Kleinkinder und Schwangere, heißt es in einem offenen Brief zahlreicher Organisationen und Wissenschaftler aus Europa und den Vereinigten Staaten an den Vorsitzenden des zuständigen Efsa-Gremiums.
Silvia Pleschka vom WECF betont, die Chemikalie verstecke sich in zahlreichen Alltagsprodukten. „Grenzwerte sind kein Ersatz für ein generelles Verbot“, so Pleschka. „Es gibt keinen Grenzwert, bis zu dem Bisphenol A sicher ist.“

[Duogynon] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

Presse Information vom 29. Juni 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Duogynon: weitere Opfer gehen in die Öffentlichkeit

Fehlbildungen durch hormonelle Schwangerschafts-Tests / aktuelle Berichte in SPIEGEL und WDR / „skandalöses Urteil aufheben!“ / Unterstützung durch Contergan-Geschädigte

Zahlreiche Medien berichteten in den vergangenen Wochen über die Forderung von Duogynon-Opfern nach einer finanziellen Entschädigung und einer Entschuldigung durch die Firma Schering. Bei den Initiatoren der Kampagne meldete sich eine große Zahl weiterer Betroffener. Dem Unternehmen Bayer Schering, Rechtsnachfolgerin von Schering, wurde unterdessen die Klageschrift von drei Opfern zugestellt.

Andre Sommer, einer der Kläger: „Die Firma Bayer Schering sagt in der Öffentlichkeit, sie habe nichts zu verbergen. Warum setzt sich das Unternehmen dann nicht mit uns in Verbindung und legt alle Unterlagen zu Duogynon offen? Im Sinne der Opfer, die jahrzehntelanges Leid erdulden mussten, fordern wir eine Entschädigung wie im Fall von Contergan“. Allein bei Sommer meldeten sich nach den aktuellen TV-Berichten rund 70 Geschädigte.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die die Kampagne initiiert hat: „Das erste Verfahren gegen Schering wurde 1980 mit der ungeheuerlichen Begründung eingestellt, die Schädigung eines Fötus stelle keinen Straftatbestand dar, da „ein Angriff gegen die Gesundheit eines Menschen im Rechtssinn“ nicht vorliege. Die Justiz ist gefordert, dieses skandalöse Urteil zu tilgen. Schließlich hat Schering selbst in den siebziger Jahren auf jeder Packung einen Warnhinweis anbringen lassen, laut dem Duogynon wegen der Gefahr von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden darf.“ Auf Einladung der CBG hatten mehrere Betroffene in der BAYER-Hauptversammlung vor Tausenden von Aktionären gesprochen.

Die Reaktion weiterer Betroffener (z.T. anonym):

=> „Meine jahrelangen Schmerzen, die Isolation in den ersten 6 Lebensjahren, die Ausgrenzungen danach, die immer noch andauernde Angst vor Blindheit - all das kann niemand wieder gut machen. Trotzdem fordere ich Bayer Schering auf, endlich zu seiner Verantwortung zu stehen!“
Andre Meier (Name von der Redaktion geändert)

=> „Meine Frau hat ebenfalls Duogynon eingenommen, unser Sohn wurde mit einer Gaumenspalte geboren. Es traf etwas später auch seine Schwester, ebenfalls nach der Einnahme von Duogynon.“

=> „Als Betroffener finde ich die Verhaltensweise merkwürdig, dass eine pharmazeutische Firma sich beständig weigert, Einblicknahme in ihre Duogynon betreffenden Unterlagen zu gewähren und sich lieber auf Veröffentlichung verklagen lässt. Diese Haltung spricht für mich dafür, dass bei Bayer Schering die Befürchtung besteht, sich bei Akteneinsicht eben DOCH gewinnschmälernden Schlussfolgerungen ausgesetzt zu sehen. Den von Schering in Auftrag gegebenen Gutachten muss immer der Verdacht anhaften, das Lied des Geldgebers zu singen.“
Wolf-Dietrich Molzow

=> „Ein Verdacht richtete sich bei mir schnell auf Duogynon, das ich als Schwangerschaftstest eingenommen hatte. Eine Spaltbildung lässt sich im Entwicklungsablauf des Embryos zeitlich ziemlich klar einordnen, genau zu dem Zeitpunkt habe ich Duogynon eingenommen.“

=> „Unser Sohn wurde mit einem schweren Herzfehler geboren. Er wurde nur 3 Monate alt.“

=> „In drei Wochen werde ich zum 14. Mal in meinem Leben operiert. Hätte das alles verhindert werden können? Hätte verhindert werden können, dass noch 10 Jahre nach meiner Geburt wegen Duogynon behinderte Kinder auf die Welt kamen? Ich möchte Aufklärung darüber.“
Karin Riedhammer, geb. 1966

=> „Mein Sohn hat eine Blasenextrophie und ist mindestens 10 Mal operiert worden.“

In den 60er und 70er Jahren hatten Tausende Kinder, deren Mütter während der Schwangerschaft die Präparate Duogynon, Cumorit und Primodos eingenommen hatten, schwere Fehlbildungen erlitten, darunter Herzfehler, fehlende Gliedmaßen, Gaumenspalten, Fehlbildungen der Genitalien, Wasserkopf und Nierenschäden. Die Firma Schering hatte trotz jahrelanger, auch interner Warnungen an den hormonellen Schwangerschafts-Tests festgehalten. Bis heute steht eine Entschädigung der Opfer aus.

Unterstützung erhalten die Betroffenen von Contergan-Opfern: „Die deutschen Pharmaunternehmen genießen zwar übermäßigen staatlichen Schutz, dürfen aber keineswegs aus ihrer moralischen und gesellschaftspolischen Verantwortung entlassen werden. Die verantwortlichen Firmen Grünenthal und Bayer Schering Pharma AG sind nachhaltig aufzufordern, für die von ihnen angerichteten Schäden angemessene Leistungen zu erbringen!“, so Christian Stürmer vom Contergannetzwerk.

Hier die Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren unterstützen

Weitere Informationen:
· Artikel im SPIEGEL: http://www.cbgnetwork.de/downloads/ArtikelSPIEGEL.pdf
· Warnhinweis auf Schering-Packungen
· Informationen von Betroffenen http://www.Duogynonopfer.de
· Artikel „Bittere Pillen von Schering“

[CO Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Rheinische Post, 29. Juni 2010

Schutzkleidung mangelhaft

Mettmann (RP) Im Fall eines Lecks an der CO-Pipeline wäre die Feuerwehr im Kreis Mettmann schlecht ausgerüstet. Der Sauerstoff reicht nur für 30 bis 45 Minuten. Viel zu wenig Zeit, um Verletzte zu bergen.

Der Kreis Mettmann wehrt sich weiter mit Händen und Füßen gegen die CO-Pipeline. Nach wie vor strittig ist der Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP), der im Fall eines Lecks an der 67 Kilometer langen Gasleitung zwischen den Bayer-Werken Dormagen und Uerdingen in Kraft treten soll.

Landrat contra Büssow
In der gestrigen Sitzung desKreisausschusses beharrte Rechtsdezernent Nils Hanheide auf seiner Auffassung, keiner der Beteiligten habe dem AGAP von Bayer zugestimmt. Es habe lediglich einige Arbeitsgruppensitzungen gegeben. „Abstimmen heißt aber nicht zustimmen“, sagte Hanheide. Damit stellt sich Hanheide, wie auch Landrat Thomas Hendele in der vergangenen Woche, gegen die Auffassung des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow. Büssow sagte, der Plan sei zwischen dem Betreiber Bayer MaterialScience AG und den betroffenen Kommunen abgestimmt. Nach wie vor nicht geklärt ist für den Kreis, was im Fall eines Lecks passiert, wenn sich das tödliche, farb- und geruchlose Gas ausbreitet.
Bayer ginge offenbar davon aus, dass Kohlenmonoxid „senkrecht in die Luft steige und der Wind kaum eine Rolle spielt“, so Hanheide. Ein Problem habe der Kreis auch mit den „Entspannungsszenarien“. Offenbar möchte Bayer im Fall eines Lecks, dass noch in der Pipeline befindliche CO mit einer Betriebsfackel am Standort Dormagen in der Luft verbrennen. Nicht geklärt ist nach wie vor, ob die Bevölkerung mit Sirenen entlang der Pipeline vor Lecks gewarnt wird. Bayer arbeite daran, betreibe das Sirenenprojekt aber nicht weiter, weil die Pipeline noch vor Gericht verhandelt wird.
Erhebliche Bedenken, was die Ausstattung der Feuerwehr betrifft, äußerte Kreisbrandmeister Friedrich-Ernst Martin. Die Sauerstoff-Vorräte der eingesetzten Feuerwehrleute reichten maximal 45 Minuten. Bei einem größeren Leck mit vielen Verletzten in Wohnhäusern viel zu wenig Zeit, um alle Menschenleben zu retten, so Martin. Die Feuerwehr brauche darüber hinaus Spezial-Fahrzeuge, um überhaupt gefahrlos in die Nähe eines Lecks zu fahren. Nach wie vor strittig bleibt auch die Alarmierung. Im Fall eines Lecks, das Bayer selbst erkennt, wird zunächst die Werksfeuerwehr und dann erst die Feuerwehr informiert.

Sonderschutzplan nötig
„Die Bezirksregierung handelt ohne Rücksicht auf Verluste“, sagte Klaus-Dieter Völker (CDU). Da sei offenbar eine mächtige Bayer-Lobby aktiv, so Völker weiter. Im Kreis könne man immer nur staunen, was da alles durchgesetzt werde.
Der Kreis Mettmann geht nun offenbar davon aus, dass sich die Bezirksregierung nicht weiter einmischen möchte. Statt dessen sei der Kreis nun angehalten, auf eigene Kappe so genannte Sonderschutzpläne zu erstellen. VON OLIVER WIEGAND

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Klimakiller

CBG Redaktion

28. Juni 2010, BUND NRW

Massenprotest gegen Kohlekraftwerk in Krefeld

Heute endet Einwendungsfrist / BUND warnt vor neuem energiepolitischen Fiasko / Auch Landesregierung in der Pflicht

Zum Ende der Einwendungsfrist gegen den Antrag der Trianel Kohlekraftwerk Krefeld Projektgesellschaft mbH & Co. KG zum Bau und Betrieb eines Steinkohlenkraftwerks in Krefeld-Uerdingen haben mehr als 21.500 Bürgerinnen und Bürger ihren Protest gegen das Vorhaben schriftlich bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht. Die Betroffenen unterstützten damit eine vom nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gemeinsam mit dem Niederrheinischen Umweltschutzverein (NUV) in Krefeld und der Duisburger Bürgerinitiative Saubere Luft initiierte Kampagne gegen das Vorhaben. Zugleich legte der BUND seine mehr als 300-seitige offizielle Stellungnahme zum Genehmigungsantrag vor. Der Umweltverband forderte die Bezirksregierung Düsseldorf auf, den Genehmigungsantrag wegen „zahlreicher unheilbarer Verletzungen des Planungs- und Umweltrechts“ zurückzuweisen.

Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter: „Das geplante Kohlekraftwerk ist bauplanungsrechtlich unzulässig und verstößt gegen die Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung. Dazu gefährdet das Vorhaben wegen seines hohen Kohlendioxid- und Schadstoffausstoßes das Wohl der Allgemeinheit. Durch den Bau und Betrieb würden zudem streng geschützte Lebensräume und seltene Tierarten gefährdet und der Rhein durch zusätzliche Wärmefrachten weiter aufgeheizt. Wir appellieren an Trianel, den Antrag für dieses schädliche und energiewirtschaftlich überflüssige Kraftwerk zurückzuziehen und so ein weiteres juristisches und wirtschaftliches Fiasko zu vermeiden.“ Sollte die Bezirksregierung trotzdem eine Genehmigung erteilen, bereite sich der BUND mit Unterstützung der Bürgerinitiativen schon jetzt auf eine mögliche Klage vor.

Das geplante Trianel-Kohlekraftwerk mit einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 1.705 Megawatt würde nach Angaben des Vorhabensträgers jährlich etwa 4,3 Millionen Tonnen des Klimakillers Kohlendioxid emittieren. Dazu würde die Bevölkerung gemäß Trianel durch den jährlichen Ausstoß von mindestens 124.000 Kilogramm des extrem gesundheitsschädlichen Feinstaubes, mehr als 1.700 Tonnen Stickstoffdioxid, 2.400 Tonnen Schwefeldioxid und einem krebsverursachendem Gemisch aus Arsen, Cadmium, Nickel, Benzo(a)pyren, Chrom (VI) und Kobalt sowie dem Nervengift Quecksilber gefährdet. Nur ein Bruchteil der Feuerungswärmeleistung soll als Dampf für den CHEMPARK Krefeld-Uerdingen genutzt werden.

Die Kraftwerkskritiker fordern deshalb seit langem von Trianel, ein dem tatsächlichen Bedarf des CHEMPARKS entsprechendes, wesentlich weniger umweltschädliches Gas- und Dampf-Kraftwerk zu planen.

Von der neuen Landesregierung erwartet der BUND klare politische Weichenstellungen für eine zukunftsfähige Energiepolitik ohne neue Kohlekraftwerke. „Durch die sofortige Rücknahme des schwarz-gelben Entwurfs für einen neuen Landesentwicklungsplan muss der Wildwuchs neuer Klimakiller-Kraftwerke unterbunden werden“, fordert Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND. „NRW braucht dringend ein Landesklimaschutzgesetz und neue landesplanerische Vorgaben zum Ausbau erneuerbarer Energien und der Förderung dezentraler Effizienzkraftwerke.“

Mehr Infos von BUND und Bürgerinitiativen: Den Download der BUND-Stellungnahme finden Sie unter http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/energie_klima/kohlekraftwerke/kraftwerksplanungen_nrw/krefeld/

Die Einwendung der CBG

Rheinische Post, 29. Juni 2010

22 233 Einwände

Krefeld (RP) Die Kraftwerksgegner präsentierten gestern das Ergebnis des Einwendungsverfahrens. In Krefeld sammelten sie 11 500 Stimmen, in Duisburg 8750. Der BUND droht mit einer Klage, falls Trianel den Antrag nicht zurückzieht.

4,8 Prozent aller Krefelder haben sich am Einwendungsverfahren gegen das im Chempark geplante Steinkohlekraftwerk beteiligt. Dies teilten die Kraftwerksgegner gestern mit. 22 233 Bürger unterschrieben demnach den vorformulierten Beschwerdebrief, 90 Prozent davon kommen aus dem betroffenen Umfeld, Krefeld und Duisburg. 1000 Unterschriften wurden von Greenpeace in Aachen gesammelt, dem Stammsitz von Trianel. Der Rest stammt aus dem Umland. Zusätzlich gingen 22 individuelle Einwendungen bei der Bezirksregierung direkt ein. Elmar Thyen, Sprecher von Trianel, sagte gestern auf Anfrage: „Wir werden die Zeit bis zum Erörtungstermin nutzen, um die Einwendungen zu prüfen.“ Nachbesserungen schloss er nicht aus.
Dirk Jansen, Geschäftsleiter des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), forderte Trianel auf, die Planung des Kohlekraftwerks zurückzuziehen und stattdessen ein kleineres Gas- und Dampfturbinenkraftwerk zu bauen. Als Warnung nannte er den Fall Datteln: Dort hat Eon ein Kohlekraftwerk trotz Klageverfahrens gebaut. Das Oberverwaltungsgericht erklärte im September 2009 den Bebauungsplan für unwirksam. Noch ist nicht klar, ob dieses Kraftwerk jemals in Betrieb gehen kann.
Falls die Bezirksregierung den Genehmigungsbescheid für das Krefelder Kraftwerk erteilt, würden die Kraftwerksgegner auch in Krefeld klagen, sagte Jansen. Dafür habe der BUND eine 300-seitige offizielle Stellungnahme geschrieben. Die Positionen in Kurzfassung:

1. Das Kraftwerk stehe mit der Landesplanung und Regionalplanung und der gültigen Bauleitplanung der Stadt nicht im Einklang.
2. Trianel hätte Alternativen präsentieren müssen, sowohl vom Standort her, als auch technisch.
3. Das Kraftwerk verstoße gegen Naturschutzrecht. In den Rhein würde Quecksilber geleitet, in die Luft gelangten Stickstoff und Quecksilber. Die Kühlwasserentnahme und Einleitung in den Rhein würde die Fischfauna gefährden, der Bau würde Lebensräume von Amphibien und Fledermäusen bedrohen. Jansen: „Ein besseres Quecksilberabscheideverfahren, das übrigens von Currenta selbst entwickelt wurde, könnte die Ausscheidung von Quecksilber um den Faktor 10 minimieren.“ 4. Die Wasserentnahme aus dem Rhein verstoße gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die EU-Aalschutzverordnung und die Fischgewässer-Richtlinie. Dazu gebe es erhebliche Bedenken bezüglich der Hochwassersicherheit der Anlage.
5. Der Antrag verstoße gegen immissionsschutzrechtliche Bestimmungen, die „lufthygienische Situation“ würde verschlechtert. Trianel solle einen „Gewebefilter“ einsetzen, dieser würde auch kleinere Partikel besser abfangen.
Die Unterschriften gaben BUND, Niederrheinischer Umweltverein und die Rheinhauser Initiative „Saubere Luft“ gestern bei der Bezirksregierung ab. VON SEBASTIAN PETERS

[Rot-Grün] Rot-Grüne Koalition

CBG Redaktion

Presse Information vom 25. Juni 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Rot-Grüne Koalitionsverhandlungen:

„CO-Pipeline und neue Kohlekraftwerke jetzt stoppen!“

Anlässlich der rot-grünen Koalitionsverhandlungen fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) einen endgültigen Stopp der gefährlichen CO-Pipeline quer durch NRW sowie einen Verzicht auf alle neuen Kohlekraftwerke.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die Bevölkerung lehnt die unnötige und gefährliche CO-Pipeline ab. Gleichzeitig würde der Bau von Kohlekraftwerken den Status von NRW als Europas Klimakiller Nummer eins über Jahrzehnte hinweg zementieren. Die neue Landesregierung muss dem Wohl von Bürgern und Umwelt Vorrang gegenüber den Interessen der Industrie einräumen - hierfür wird sich die SPD jedoch aus der Umklammerung der IG BCE befreien müssen.“ Jan Pehrke, ebenfalls im CBG-Vorstand, ergänzt: „Wir hoffen, dass die Grünen nicht zugunsten einer Macht-Perspektive von ihrer grundsätzlichen Ablehnung von Gentechnik, CO-Pipeline und Kohleverstromung abrücken. Wir benötigen deutliche Akzente für einen ökologischen Umbau der Wirtschaft!“

Die Feuerwehren haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sie der Bevölkerung im Fall eines Bruchs der Pipeline nicht helfen könnte. Nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren muss daher das Prinzip, giftige Gase nur am Ort ihrer Weiterverarbeitung zu produzieren, dringend bestehen bleiben. Die Kampagne gegen die Leitung wird von mehr als 100.000 Menschen unterstützt.

Die SPD hatte im August 2007 auf einem Landesparteitag beschlossen, dass die Produktion von Kohlenmonoxid am Ort der Weiterverarbeitung erfolgen muss. Die Chemie-Gewerkschaft IG BCE hatte sich jedoch in den vergangenen Jahren stets in den Dienst der BAYER-Geschäftsleitung gestellt und industriepolitische Entscheidungen der SPD-Spitze maßgeblich beeinflusst. IG BCE-Chef Michael Vassiliadis verstieg sich kürzlich gar zu der Falschaussage, ein Verzicht auf die Pipeline würde zu Transporten von giftigem Gas über die Straße führen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster und das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatten erhebliche Mängel in den Planungsunterlagen dokumentiert und die Inbetriebnahme daher bislang auf Eis gelegt. Rückenwind erhalten die Pipeline-Kritiker auch durch den geplanten Bau einer neuen Polyurethan-Anlage in Dormagen, die zu einem Engpass an Kohlenmonoxid führen wird. Statt das Krefelder Werk von Dormagen aus zu versorgen, könnte BAYER die sowieso benötigte neue CO-Produktionsanlage in Krefeld-Uerdingen bauen und auf die Pipeline vollständig verzichten.

Noch bis zum Wochenende sammeln Umweltverbände zudem Einwendungen gegen den Bau des Kohlekraftwerks im BAYER-Werk Krefeld. Diese werden der zuständigen Bezirksregierung am kommenden Montag übergeben. Zur BAYER-Hauptversammlung am 30. April hatte die CBG Gegenanträge zum Bau der Pipeline und dem Krefelder Kraftwerk eingereicht.

Informationen zur Kampagne gegen die Pipeline
Informationen Kohlekraftwerken

GenReis

CBG Redaktion

24. Juni 2010, Greenpeace

Reis in Brasilien bleibt gentechnikfrei!

In Brasilien kommt kein Gen-Reis des deutschen Agrarkonzerns Bayer auf die Felder. Bayer wollte den brasilianischen Landwirten genmanipulierten Reis (LL62) in Kombination mit einem hauseigenen Unkrautvernichtungsmittel, Glufosinat, verkaufen. Glufosinat ist hochgiftig und in Europa verboten. Gestern wurde bekannt, dass Bayer nach jahrelangen Protesten von Greenpeace und weiteren Organisationen seine Anträge für einen Anbau von LL62 in Brasilien zurückgezogen hat.

Reis ist weltweit eines der wichtigsten Grundnahrungsmittel. Fast die Hälfte der Erdbevölkerung ernährt sich von Reis. Agrarkonzerne drängen immer wieder mit gentechnisch veränderten Sorten auf den lukrativen Markt. In Brasilien ließ Bayer den Gen-Reis LL62 seit 2002 zu Versuchszwecken anbauen. Gleichzeitig warb der Konzern mit intensiver Lobbyarbeit bei Landwirten und Zulassungsbehörden für einen kommerziellen Anbau. Doch die Skepsis gegen das Gen-Produkt überwog.

Um störendes Unkraut auf Feldern mit LL62 zu entfernen, muss ein Pestizid verwendet werden, gegen das die Reis-Pflanzen durch Genmanipulation resistent sind. Glufosinat wird unter dem Namen Basta oder Liberty vermarktet und wirkt - bis auf den Gen-Reis - auf alle Pflanzen toxisch. Es kann sich aber auch in den Reis-Körnern ansammeln und die menschliche Gesundheit beeinflussen - beispielsweise die Fruchtbarkeit. Bisher ist LL62 nur in den USA zugelassen. Theoretisch. Denn auch dort wird er von Landwirten gemieden.

Auch der Verband der brasilianischen Reisbauern Rio Grande de Sul ließ sich nicht überreden, den riskanten Gen-Reis zu unterstützen. Aus Sorge vor den unkalkulierbaren Risiken des Gen-Produkts und dem Verlust internationaler Export-Märkte, wie Europa, lehnten Landwirte den Anbau ab.

Bayers Rückzug in Brasilien ist ein gemeinsamer Sieg von Landwirten, Verbrauchern und Umweltorganisationen, sagt Stephanie Töwe, Gentechnik-Expertin von Greenpeace. Ein derartiger Risiko-Reis darf nicht auf die Felder und in den Lebensmittel-Handel gelangen. Beate Steffens

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28. Juni 2010, die tageszeitung

Vorerst kein Gentech-Reis

Brasilianer blockieren Bayer

Bayer Crop Science zieht seinen Antrag auf Zulassung des Genreises „Liberty Link“ vorläufig zurück und reagiert auf die Skepsis von Südbrasiliens Bauern. VON GERHARD DILGER

PORTO ALEGRE taz | Die Zulassung des Bayer-Genreises „Liberty Link 62“ für den kommerziellen Anbau in Brasilien schien nur noch eine Formsache zu sein. Doch letzte Woche machte der Chemiemulti überraschend einen Rückzieher. „Dieser proaktive Ansatz“ ergebe sich aus der „Notwendigkeit, den Dialog mit den Hauptbeteiligten der Reis-Produktionslinie in Brasilien zu erweitern“, erklärte Bayer Crop Science in São Paulo.
Es handelt sich allerdings nur um einen taktischen Rückzug - Bayer strebt die Zulassung des Genreises bereits seit 2003 an. Durch Lobbyarbeit soll nach wie vor dafür gesorgt werden, dass „die Liberty-Link-Technologie für Reis auf den Markt gebracht werden kann“, wie es in der Erklärung heißt.
Durch Genmanipulation ist die Reissorte gegen das Herbizid Glufosinat resistent, das Bayer unter dem Namen Liberty zusammen mit dem Saatgut vertreiben möchte.
Voraussetzung sei jedoch die Unterstützung durch die Produzenten und die „breite Akzeptanz des Marktes“. Selbst die traditionell gentechfreundlichen Großfarmer aus dem südlichen Bundesstaat Rio Grande do Sul, wo rund 60 Prozent der brasilianischen Gesamtproduktion angebaut werden, halten sich bedeckt.
Sie fürchten vor allem um ihre Exporte - im letzten Jahr führte Brasilien eine Million Tonnen aus. Wegen des fehlenden Marktes sei man „derzeit“ gegen die Zulassung, sagte ein Verbandssprecher auf der öffentlichen Anhörung im März 2009.
Die Wissenschaftler der staatlichen Agrarforschungsbehörde Embrapa befürchten die Kontaminierung konventioneller und wilder Reissorten durch die Bayer-Sorte. Embrapa hat allerdings keine grundsätzlichen Einwände gegen Gentech in der Landwirtschaft: Unter dem Protest von Kleinbauern-, Umwelt- und Verbraucherverbänden wurden entsprechende Soja-, Mais- und Baumwollsorten in Brasilien seit 2003 zugelassen. Gensoja macht bereits 85 Prozent der Gesamtproduktion aus, der Einsatz von Pflanzengiften nimmt rapide zu.
Larissa Packer von der Organisation Terra de Direitos freute sich über den Rückzug Bayers als „Niederlage“ für den Multi und als „Zeitgewinn“ für die Gentechgegner, die ihren Druck auf die Regierung verstärken wollen.
Beim Thema Genreis bekommen sie Argumentationshilfe aus den USA: Dort verlor Bayer im letzten halben Jahr vier Millionenprozesse gegen Landwirte, deren Reisernte durch Bayer-Versuchsfelder verseucht worden war.

[Duogynon] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

22. Juni 2010

Solidaritätsadresse

Das Contergannetzwerk erklärt sich mit den Duogynon-Opfern und insbesondere mit der Interessengemeinschaft duogynongeschädigter Kinder e.V. solidarisch.

I. Staatliches Fehlverhalten
Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend ihre unheilvolle Allianz mit der pharmazeutischen Industrie aufzugeben und sich der Verantwortung zu stellen, die sich aus der Verletzung der Schutzpflichten aus Art. 2 Abs 2 i.V. mit Art 1 des Grundgesetzes zum Erlass adäquater Arzneimittelschutzvorschriften ergeben.

Der Staat ist nicht nur verpflichtet, Schutzvorschriften zu erlassen, sondern auch eine adäquate Marktüberwachung zu gewährleisten.

Sowohl bei den durch „Duogynon“, als auch bei den durch „Contergan“ Geschädigten hat der Staat einseitig die Interessen der pharmazeutischen Industrie befördert und hierbei nicht nur die Interessen der betroffenen Kinder vernachlässigt, sondern in Sachen Contergan seine wahren Intensionen offenbart, indem er sämtliche Ansprüche der betroffenen Kinder gegen ihre Schädigungsfirma Grünenthal per Bundesgesetz /(§23 I des Errichtungsgesetzes der Conterganstiftung) ausgeschlossen hat. Wenn aufgrund dieses gesetzlichen Ausschlusses die Conterganopfer wenigstens noch ein Almosen – bis zum 01.07.2008 (für Schwerstgeschädigte ohne Arme und/oder ohne Beine) in Höhe von höchstens € 545,-- und aufgrund des Fernsehfilms „Eine einzige Tablette“ nunmehr höchstens € 1.116 (Schwerstopfer) erhalten, bekommen die Duogynon-Geschädigten nichts!
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich um die rd. 3000, als embryonalgeschädigte Kinder Geborenen, für die der Staat aufgrund der oben aufgezeigten Umstände eine besondere Verantwortung trägt, in angemessener Weise zu kümmern!
Nachdem nun auch das Bundesverfassungsgericht den Conterganopfern nicht weitergeholfen hat, werden Conterganopfer des Contergannetzwerkes den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen!
Es ist schlicht unerhört und unanständig, dass der Staat den Banken Milliarden zur Verfügung stellt, es aber nicht einmal für nötig befindet, seine Schulden bei seinen Opfern zu bezahlen!

II. Verantwortung der Pharmaunternehmen
Die deutschen Pharmaunternehmen genießen zwar übermäßigen staatlichen Schutz, sind aber keineswegs aus ihrer moralischen und gesellschaftspolischen Verantwortung entlassen. Auch die Schädigungsfirmen Grünenthal und Bayer Schering Pharma AG sind nachhaltig aufzufordern, auf die von ihnen angerichteten Schäden angemessene Leistungen zu erbringen!

Contergannetzwerk
73760 Ostfildern

Vorsitzender: Christian Stürmer
Weiherhagstr. 6
Email: recht@contergannetzwerk.de
Tel.: 0711/3101676
www.contergannetzwerk.de

Bienensterben

CBG Redaktion

21. Juni 2010

Italienische Forscher haben eine neue Studie zu den Ursachen der weltweiten Bienensterben veröffentlicht: The puzzle of honey bee losses: a brief review

Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass der Einfluss von Pestiziden dabei oftmals unterschätzt wird, bzw dass Forscher, die von der Chemie-Industrie finanziert werden, diesen oftmals bewußt ignorieren.

Die Untersuchung findet sich online unter http://www.bulletinofinsectology.org/pdfarticles/vol63-2010-153-160maini.pdf

alle Unterlagen zur Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren

[Duogynon] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

ARD Magazin „Brisant “, 17. Juni 2010, 17:15 Uhr

Hormonpräparat „Duogynon“

Geschädigt durch einen Schwangerschaftstest?

André Sommer kam missgebildet zur Welt - ohne Blase und mit deformiertem Penis. Seine Mutter hatte in den 70er-Jahren das Medikament „Duogynon“ von Bayer Schering genommen. Besteht ein Zusammenhang?

„Als ich zur Welt kam, war meine Blase außen am Körper. Das ganze nennt man Blasenekstrophie. Die Blase war an der Bauchdecke außen angewachsen. Ständig tröpfelte Urin raus. Zudem waren die Genitalien missgebildet.“ André Sommer kam missgebildet zur Welt. Seine Mutter hatte in den 70er-Jahren das Medikament „Duogynon“ von Bayer-Schering eingenommen. Bereits Ende der 60er-Jahre geriet das Hormonpräparat in den Verdacht, Missbildungen auszulösen. Doch eine Klage gegen Schering, den heutigen Bayer-Schering-Konzern, scheiterte. Ein Zusammenhang zwischen „Duogynon“ und Missbildungen konnte nie bewiesen werden. Für den Grundschullehrer André Sommer ist das bis heute unverständlich: „Ich habe im Laufe der Jahre immer wieder nachgefragt, warum damals der Prozess nicht weiterging. Und für mich selber war es klar, dass irgendwann, wenn ich alt genug bin, dass ich einmal das Thema abschließen wollte.“

Neuer Auskunftsanspruch
Bei unseren Recherchen stoßen wir auf den Medizin-Rechtler Jörg Heinemann. André Sommer hofft auf seine Hilfe. „Wenn man bedenkt, dass nach über 30 Jahren noch immer mehr als 1.000 Menschen rumlaufen mit teils sehr schweren Schädigungen. Und keiner von denen wurde jemals entschädigt. Das ist wirklich ein schreiendes Unrecht.“ Falls „Duogynon“ wirklich Schuld ist. Das lässt sich heute, dank eines neues Auskunftsanspruchs, vielleicht leichter herausfinden. Demnach können Betroffene von Pharmaherstellern die Herausgabe aller Unterlagen zu einem Medikament verlangen, und damit eventuell ihren Schadensersatzanspruch beweisen. André Sommer hofft, dass es zum Beispiel interne Studien oder Arztberichte gibt, die Bayer bisher unter Verschluss gehalten hat.

Seine Behinderung wird ihn ein Leben lang begleiten. Seit seiner Kindheit hat er eine künstliche Ersatzblase. Daraus fließt der Urin über einen Ausgang an der Bauchdecke direkt in einen Plastikbeutel. Doch Bayer lehnt jede Verantwortung für seine Behinderung ab. Auch gegenüber „Brisant“ äußert sich der Konzern nur schriftlich. „In den 70er- und 80er-Jahren wurden umfangreiche Untersuchungen ... durchgeführt, ohne dass sich daraus Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Einnahme von ‚Duogynon‘ und den gemeldeten Fällen von Missbildungen ... ergaben.“

Zweiter „Contergan-Fall“?
André Sommer hat jetzt auf Auskunft geklagt. Über seine Internet-Seite „www.dogynonoper.de“ melden sich täglich neue Betroffene. „Es ist so, dass sämtliche Mütter Betroffener “Duogynon„ genommen haben und auch keine andere Ursache ersichtlich ist. Ich denke, das spricht schon dafür, dass man hier einen zweiten Contergan-Fall hat“, sagt der Anwalt für Medizinrecht, Jörg Heymann. Auch im Fall des Schlafmittels Contergan sah es Anfang der 60er-Jahre zunächst aussichtslos aus. „Wenn Bayer wirklich der Meinung ist, dass es keine Beweise gibt, dann dürfte es ja kein Problem sein, dass die Akten offengelegt werden. Und darum geht es ja eigentlich“, sagt André Sommer. Er will endlich wissen, warum er missgebildet zur Welt gekommen ist. War es Zufall oder die Schuld eines Pharmakonzerns?

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Yaz / Yasmin

CBG Redaktion

Schweizer Fernsehen (SF1), 10. Juni 2010

Weltweit hunderte von toten Frauen wegen Verhütungsmitteln

Bis jetzt waren nur vereinzelte Fälle bekannt. Jetzt zeigen Recherchen von «10vor10»: Hunderte Frauen sind weltweit in den letzten zehn Jahren nach dem Gebrauch hormoneller Verhütungsmittel gestorben. «10vor10» ist es gelungen, zum ersten Mal Einblick in die interne Datenbank der US-Gesundheitsbehörde FDA zu erhalten. Swissmedic bestätigt die Grössenordnung der Todesfälle.

«10vor10» hat den Datensatz nach den Weltmarkt-Leader-Produkten durchkämmt. Das sind die Antibabypillen von Bayer, Yasmin und Yaz, sowie das Verhütungspflaster Evra von Janssen Cilag und der Nuvaring von Essex Chemie.
Die umsatzstärksten Produkte erscheinen in der Datenbank auch am häufigsten mit gesundheitlichen Folgeschäden - und am häufigsten mit Todesfällen. Die Todesfälle - in gerundeten Zahlen: Yasmin 140 Tote, Yaz 50 Tote, Nuvaring 40 Tote, Evra 130 Tote. Die Leiterin Marktüberwachung bei der Swissmedic, Karoline Mathys, bestätigt gegenüber «10vor10» die Anzahl der weltweiten Todesfälle: «Wenn man die internationalen Sicherheitsdaten anschaut - dann entspricht es dieser Grössenordnung.»

FDA-Liste mit über 10‚000 Einträgen
Auf der CD der US-Kontrollbehörde FDA (Food and Drug Administration) sind Reports von Ärzten, Spitälern, Pharma-Unternehmen und Privaten aufgelistet. In den über 10‘000 Spontanmeldungen der letzten zehn Jahre, welche die Leader-Produkte betreffen, sind harmlose Nebenwirkungen wie Kopfweh und Schlaflosigkeit dokumentiert, aber auch Lungenembolien und Todesfälle.
Ob und wie weit das Verhütungsmittel im Einzelfall den Tod mitverursacht hat, geht aus den Spontanmeldungen nicht hervor. Diese sind Verdachtsmeldungen, nicht gesicherte Arztberichte.

Oberster Kontrolleur «ergriffen und überrascht»
Der Basler Chefarzt und Präsident der Swissmedic-Begleitkommission für die Zulassung von Medikamenten, Stephan Krähenbühl, zeigte sich gegenüber «10vor10» über die hohe Anzahl der Todesfälle überrascht: «Es ist für mich emotional ergreifend und sehr tragisch». Andererseits sei bekannt, dass hormonelle Verhütungsmittel Embolien und Thrombosen verursachen, die im Extremfall gar zum Tode führen könnten.
Der Berner Frauenarzt Daniel Brügger, der seit Jahren vor den neueren hormonellen Verhütungsmitteln warnt, sagt: «Ich bin schockiert. Man hätte die Todeszahlen besser kommunizieren sollen.»

Warum hat Swissmedic Todesfälle bisher verschwiegen?
Karoline Mathys von der Swissmedic sagte dazu gegenüber 10vor10: «Wenn man bei allen Arzneimitteln - es gibt viele Arzneimittel - irgendwelche Spontanmeldungen auswerte und Zahlen herausgäbe, würde man eine Verunsicherung auslösen - mit Zahlen, die so nicht verlässlich sind.» Um die Häufigkeit eines Risikos festzustellen, brauche es Studien, so Mathys weiter.

Pharma-Firmen: Spontanmeldungen ohne Aussagekraft
Die Pharma-Unternehmen Bayer, Janssen Cilag und Essex Chemie wollten zu den konkreten Zahlen der Todesfälle keine Stellung nehmen. Sie betonten aber, die Reports seien Spontanmeldungen und als solche nicht immer vollständig, weil Informationen über gleichzeitig eingenommene Medikamente sowie Angaben über Vorerkrankungen und Veranlagungen häufig fehlen würden.
Spontanmeldungen hätten keine Aussagekraft, wenn es um das Risiko eines Medikamentes gehe. Die drei Unternehmen halten fest, das positive Nutzen/Risikoprofil ihrer Verhütungsmittel sei von Experten, Behörden und in umfangreichen Studien wiederholt bestätigt worden.

FDA-Studie zu Todesfällen
Die US-Behörde FDA wollte gegenüber «10vor10» die Zahlen nicht kommentieren, obwohl sie das Datenmaterial selber geliefert hatte. Die FDA teilte nur mit, eine Studie zu den Todesfällen sei im Gange.
Der Präsident der Swissmedic-Kommission für die Zulassung von Medikamenten, Stephan Krähenbühl, sagte dazu: «Wenn ich Chef einer Behörde wäre, die soviel Spontanmeldungen über Todesfällen dokumentiert hat, würde ich das auch näher anschauen.»

Klagen in den USA und Kanada
Das Resultat der FDA-Studie dürfte auch Anwaltskanzleien in den USA interessieren. Bayer sieht sich wegen Nebenwirkungen ihrer Verhütungsmittel Yasmin und Yaz laut eigenen Angaben allein in den USA mit 1750 Klagen konfrontiert, in Kanada mit 8 Sammelklagen. Janssen Cilag und Essex Chemie wollten dazu keine weiteren Angaben machen. Mario Poletti

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