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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

[Kohlekraftwerk] Kohlekraftwerk Uerdingen

CBG Redaktion

21. Juli 2010, Der Westen

Uerdingen setzt auf Kohle, Leverkusen auf Gas

In Leverkusen macht Chempark-Betreiber Currenta vor, was in Uerdingen angeblich nicht möglich ist: An dem Standort soll ein Gas- und Dampfkraftwerk entstehen.

Ein solches hatten auch die Kritiker des Uerdinger Steinkohle-Kraftwerks gefordert. Doch in Uerdingen lehnte das Projektplaner Trianel ab: Es sei einfach kein vernünftiger Gasliefervertrag für eine solche Anlage erhältlich, hieß es.
Wenige Kilometer weiter südlich ist das offenbar kein Hindernis: Im Leverkusener Chempark will das Energieunternehmen „Repower“ aus der Schweiz rund 340 Millionen Euro investieren. Das Gas- und Dampfkraftwerk soll 430 Megawatt liefern, mit der umweltschonenden Kraft-Wärme-Kopplung erreiche die Anlage einen Nutzungsgrad von über 80 Prozent, teilte Currenta gestern mit. Wie in Uerdingen arbeitet Currenta auch in Leverkusen eng mit dem Kraftwerksbauer zusammen und wird die Anlage nach dem Bau betreiben. Die Dampfversorgung erfolge abgestimmt auf den Bedarf des Chemieparks, der Strom wird für den deutschen Markt produziert.
Für das umstrittene Kohlekraftwerk in Uerdingen läuft derzeit das Genehmigungsverfahren. Am 20. September wird in Krefeld über die mehr als 22.000 Einwendungen gegen die Anlage verhandelt.

Pressemitteilung BÜNDNIS '90 DIE GRÜNEN, RATSFRAKTION DER STADT KREFELD
21. Juli 2010

Grüne zu Gasturbinenanlage im Chempark Leverkusen:

Bayer misst mit zweierlei Maß

Nachdem noch im März auch in Leverkusen Pläne geäußert wurden, im dortigen Chempark ein Kohlekraftwerk zu bauen, wurde heute bekannt, dass stattdessen nun das Schweizer Energieunternehmen Repower mit der Planung eines modernen Gas- und Turbinenkraftwerks beauftragt wurde.

Während man in Uerdingen klettenartig an der Steinkohle klebe, werde in Leverkusen das nicht nur umweltfreundlichere, sondern auch wirtschaftlichere und effizientere Gas favorisiert, um den Standort und Arbeitsplätze zu sichern.

„Vor dem Hintergrund der Geschehnisse hier in Krefeld ist das natürlich ein hochinteressanter Vorgang und eine weise Entscheidung der Geschäftsleitung“, meint dazu die Fraktionsvorsitzende der Krefelder Grünen Stefani Mälzer, „wir geben daher die Hoffnung nicht auf, dass auch bei uns noch ein Umdenken stattfindet“.

„Die Menschen hier in Krefeld werden von Bayer seit Jahren schlicht auf den Arm genommen. Wer die gleichen Argumente für ein Gaskraftwerk in Leverkusen, aber gegen ein Gaskraftwerk im Uerdinger Chempark anführt, argumentiert höchst doppelbödig und unglaubwürdig“, so Mälzer weiter. Sachliche Gründe dafür, warum hier unmöglich sei, was dort gehe, seien jedenfalls nicht erkennbar.

„Vielleicht liegt es einfach nur daran, dass die Schweizer besser rechnen können“, meint Mälzer mit Blick auf die sehr viel höhere Wirtschaftlichkeit eines Gas- und Turbinenkraftwerkes.

Insgesamt jedenfalls sei nicht hinzunehmen, dass in dieser Sache mit zweierlei Maß gemessen werde, so die Grüne abschließend.

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Artensterben

CBG Redaktion

Presse Information vom 13. Juli 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

UN-Studie: Großkonzerne betreiben Raubbau an der Natur

Artensterben durch Pestizide und Agrosprit / „UN-Kooperation mit BAYER endlich beenden!“

Die Vereinten Nationen werfen den großen Konzernen der Welt schwere Versäumnisse beim Umweltschutz vor. Allein die 3.000 wichtigsten Unternehmen sollen Umweltschäden von jährlich knapp zwei Billionen Euro verursachen. Das Artensterben sei 100-mal schneller, als es die Evolution vorgibt. Achim Steiner, Leiter des UN-Umweltprogramms UNEP, äußerte heute gegenüber der Süddeutschen Zeitung: „Der Raubbau an der Natur durch die Wirtschaft setzt sich seit Jahren ungebremst fort. Das natürliche Kapital der Welt wird im großen Stil vernichtet“, und weiter: „In vielen Konzernen gilt noch immer die Devise: Natürliche Ressourcen sind unerschöpflich. Dabei müssen wir längst schmerzhaft spüren, dass das nicht mehr stimmt“.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Wir begrüßen die unmissverständlichen Aussagen von Achim Steiner zur mangelnden Verantwortung multinationaler Unternehmen. Die UNEP muss hieraus Konsequenzen ziehen und endlich die unselige Kooperation mit dem BAYER-Konzern beenden. BAYER als einer der größten Hersteller von Pestiziden und gentechnisch verändertem Saatgut gehört zu den Verursachern des Artensterbens. Die Kooperation mit einem Umweltsünder wie BAYER beschädigt die Glaubwürdigkeit der UNEP.“ Der Leverkusener Konzern spendet jährlich 1,2 Millionen Euro für das Jugendumweltprogramm der UNEP und darf sich hierfür als Partner der Vereinten Nationen präsentieren. „Unternehmen verfolgen Gewinn-Interessen, diese treten zwangsläufig mit dem Allgemeinwohl in Konflikt. Es ist daher grundsätzlich nicht hinnehmbar, dass die Vereinten Nationen einen Konzern als gleichberechtigten Partner behandeln“, so Mimkes weiter.

Der Weltagrar-Rat hatte vor zwei Jahren die durch Pestizide geschädigten Ackerflächen sowie den Anbau von Agrardiesel als wesentliche Ursachen der Ernährungskrise und des Artensterbens bezeichnet. Die 400 Wissenschaftler des Weltagrar-Rats drängen auf radikale ökologische Reformen in der Landwirtschaft und auf eine Rückkehr zu traditionellen Anbaumethoden. BAYER hingegen forciert neben dem Einsatz von Pestiziden und Gen-Saatgut auch den Anbau von Energiepflanzen, welcher großflächige Monokulturen und einen hohen Einsatz von Düngemitteln, Wasser und Pestiziden erfordert.

Zudem will BAYER gentechnisch veränderte Pflanzen wie Raps, Zuckerrüben, Soja und Mais in den Markt drücken. Aktuell entscheidet die EU über eine Importzulassung für herbizidresistenten Reis des Konzerns. Dieser sogenannte Liberty Link-Reis war für den bislang größten Kontaminations-Skandal verantwortlich, als im Jahr 2006 die herbizidresistente Sorte LL601 weltweit in den Handel kam. Eine europäische Zulassung von Gen-Reis hätte besonders in Asien dramatische Konsequenzen: Der großflächige Anbau würde unweigerlich zur Kontamination und Verdrängung traditioneller Reis-Sorten führen. Hierdurch würde langfristig die Ernährungssicherheit gefährdet.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kritisiert auch den geplanten Bau mehrerer Kohlekraftwerke in BAYER-Werken sowie den hohen Ressourcenverbrauch des Konzerns.

Weitere Informationen:
· BAYER und die Biodiversität
· Die Kooperation von BAYER und der UNEP

[Uni Köln] Pharmaforschung

CBG Redaktion

Presse Information vom 9. Juli 2010

BUKO Pharma-Kampagne
Coordination gegen BAYER-Gefahren
medico international
Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte

NRW Landesbeauftragte für Informationsfreiheit: Kooperation von Uni Köln und Bayer AG soll offengelegt werden

Antrag von zehn Gesundheits-Initiativen / Ausrichtung der Pharmaforschung ausschließlich auf Vermarktbarkeit befürchtet / „Signalwirkung für alle PPP-Projekte“

Nach Einschätzung der NRW Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sollte der Kooperationsvertrag, den die Universität Köln und die Bayer HealthCare AG vor zwei Jahren geschlossen haben, offen gelegt werden. Damit unterstützt sie einen Antrag von zehn Gesundheits-Initiativen und studentischen Interessengruppen. Die Landesbeauftragte begründet in dem heute veröffentlichten Schreiben, weswegen die bisherige Weigerung von Universität und BAYER-Konzern, eine Einsichtnahme in den Vertrag zu ermöglichen, dem nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetz widerspricht. Die Veröffentlichung war unter anderem von der BUKO Pharma-Kampagne, der Coordination gegen BAYER-Gefahren, medico international und dem Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte gefordert worden.

Dr. Christian Wagner-Ahlfs von der BUKO Pharma-Kampagne: „Wir begrüßen die Empfehlung der Datenschutzbeauftragten. Sie kann helfen, endlich mehr Transparenz über die Beziehungen von Universitäten und Pharmaunternehmen zu schaffen."

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ergänzt: „Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung wie die Uniklinik Köln muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen - zumal in einem sensiblen Bereich wie der Pharma-Forschung.“ Nach Auffassung der CBG handelt es sich bei dem Verfahren um einen Präzedenzfall, der alle Public Private Partnership (PPP)-Projekte betrifft. „Die Allgemeinheit kann solche Kooperationen nur bewerten, wenn alle relevanten Informationen veröffentlicht werden. Das Argument, wonach Geschäftsgeheimnisse von einer Offenlegung betroffen sind, darf nicht länger dafür herhalten, dass der Einsatz öffentlicher Mittel im Dunkeln bleibt.“

Bernd Eichner von medico international: „Dies ist ein großer Erfolg! Medizinische Forschung darf sich nicht ausschließlich an der Vermarktbarkeit orientieren - im Gegenteil: Wir benötigen mehr unabhängige Studien. Zudem müssen wir verhindern, dass medizinische Erkenntnisse, die nicht dem Erfolg eines Präparates dienen, in der Schublade verschwinden.“

Die Bayer HealthCare AG und die Kölner Uniklinik hatten vor zwei Jahren eine Kooperation in den Bereichen Onkologie, Kardiologie und Erkrankungen des Zentralnervensystems vereinbart. Die Initiativen legten der Universität daraufhin einen Fragenkatalog vor, der mit dem Hinweis auf „Geschäftsgeheimnisse“ unbeantwortet blieb. Unter anderem fürchten die Kritiker, dass Verwertungsrechte neuentdeckter Substanzen vollständig an Bayer HealthCare übergehen, dass auch Präparate ohne therapeutischen Mehrwert untersucht werden und dass nur positive Studienergebnisse publiziert werden - negative jedoch nicht, falls diese als betriebsschädigend eingestuft werden (ein sogenannter publication bias).

Eine Reaktion der Universitätsklinik auf die Entscheidung der Landesbeauftragten steht noch aus.

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[CO Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Rheinische Post, 06. Juli 2010

Kinderärzte contra CO Leitung

106 Mediziner und Kinder- und Jugendpsychiater entlang der Trasse rufen die Politiker und Bayer auf, das Projekt zu stoppen. Bei einem größeren Unfall gebe es tatsächlich keine Rettungsmöglichkeiten.

Dr. Gottfried Arnold, Kinderarzt aus Hilden, und Dr. Martin Terhardt aus Ratingen, Obmann der Kinderärzte für den Kreis Mettmann im Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte, haben den Offenen Brief initiiert.

Ein Projekt mit einem „weltweit so einmalig hohen Risiko“ dürfe nicht in Betrieb gehen, appellieren die Mediziner an den Ministerpräsidenten, den Landtag NRW, die Bezirksregierung und den Betreiber der Kohlenmonoxidleitung, die Firma Bayer. Bisher sei die chemische Industrie verpflichtet gewesen, CO nur dort zu produzieren, wo es verbraucht werde.

„Ablenkungsmanöver“
106 Kinder- und Jugendärzte sowie Kinder- und Jugendpsychiater haben den Offenen Brief unterzeichnet. Nach Angaben von Arnold sind das – bis auf eine Ausnahme – sämtliche Kinderärzte aus dem Kreis Mettmann, Düsseldorf, Duisburg, Meerbusch, Krefeld, Leverkusen, Neuss und Solingen.

Warum jetzt diese Aktion? Bereits vor zwei Jahren hätten sich die Kinderärzte aus dem Kreis Mettmann mit einem Offenen Brief an die Politik und Bayer gewandt, erläuterte Arnold gestern auf einer Pressekonferenz in Hilden – ohne Resonanz.

„Die Politiker haben beschwichtigt, dem Gesetz werde genüge getan“, ergänzte Terhardt. Der mit den lokalen Feuerwehren abgestimmte „Allgemeine Gefahren-Abwehr-Plan“ wird von den Medizinern als „formaljuristisches Ablenkungsmanöver“ empfunden. „Bei einem größeren CO-Unfall gibt es tatsächlich keine Rettungsmöglichkeiten“, betonte Arnold: „Deshalb müssen wir präventiv tätig werden und die CO-Leitung verhindern.“

Wachsame Pipeline-Gegner
Man könne nicht erwarten, dass keine Unfälle mit der CO-Leitung passieren, erläuterte Terhardt. Bei einem größeren Leck sollen die lokalen Feuerwehren helfen. Bei Gefahr für Leib und Leben dürften die Einsatzleiter ihre Helfer gar nicht in die Todeszone schicken. Das wüssten auch Bayer und die Politiker.

Nur zwei Behandlungsplätze
Selbst bei einem kleinen Leck sei die Diagnose einer CO-Vergiftung so schwierig, dass oft bei Rettungsversuchen die Zahl der Verletzten erheblich ansteige. Bei einem – wie sich später herausstellte – CO-Unfall auf einem Campingplatz bei Preetz seien am 26. März 2009 zunächst drei Bewusstlose gemeldet worden. Durch die Rettungsversuche hätten schließlich 15 Verletzte – inklusive Notarzt – stationär behandelt werden müssen. Für ganz NRW gebe es an der Uni-Klinik Düsseldorf nur zwei stationäre Behandlungsplätze für Bewusstlose in der Sauerstoffüberdruckkammer mit 24-Stunden-Dienst.

Die Gabe von Sauerstoff helfe nur bei einer leichten CO-Vergiftung, erklärte Arnold, weil Kohlenmonoxid 200 Mal stärker als Sauerstoff im Blut gebunden werde. Zwischen Diagnose und Therapie gebe es nur ein kleines Zeitfenster. Je länger der Erstickungszustand bei einer CO-Vergiftung anhalte, um so wahrscheinlicher seien unumkehrbare Dauerschäden des Gehirns. Diese könnten auch noch nach mehr als einem Jahr nach der Behandlung auftreten. Über 110 000 Bürger haben bislang gegen die CO-Leitung protestiert. Dieter Donner, Pressekoordinator der Stopp-Bayer-CO-Pipeline-Initiativen, bedankte sich gestern für die Unterstützung der Mediziner: „Das ist ein Signal.“ VON CHRISTOPH SCHMIDT

5. Juli 2010

Offener Brief von mehr als 103 Kinder- u. Jugendärzten und Kinder- u. Jugend-Psychiatern entlang der CO-Pipeline

An die/den
Ministerpräsident/in NRW,
an den Landtag von NRW
an die Bezirksregierung Düsseldorf,
an die CO-Pipeline -Betreiber-Firma BAYER
Frau Ministerpräsidentin in spe Hannelore Kraft,
Frau Sylvia Löhrmann,
Herrn Dr. Jürgen Rüttgers, amtierender Ministerpräsident NRW,
Damen u Herren Abgeordnete des Landes NRW,
Herrn Regierungspräsident Jürgen Büssow,
Herrn Werner Wenning u Herrn Dr. Marijn Dekkers, Firma Bayer

Sehr geehrte Damen und Herren Verantwortliche,
nach 3 Jahren öffentlicher Diskussion ist unser Vertrauen in Ihr Projekt „CO-Pipeline von Dormagen nach Krefeld“ vollends zerstört: das Gerede von Sicherheit trotz lückenhafter Bauaufsicht, Unterschreitung der Sicherheitsvorgaben wie Rohrwanddicke, nachträgliche teilweise Kampfmittelbeseitigung sind nur einige Beispiele.

Katastrophal ist die Tatsache, dass bei einem Leck in der CO-Leitung die Fa. Bayer entscheiden kann, ob und wann die Öffentlichkeit informiert wird oder nicht.
Menschenverachtend empfinden wir das formal-juristisch korrekte Vorgehen, nach Erstellen eines sog. Allgemeinen Gefahren-Abwehr-Planes (AGAP), der praktisch nur eine Telefonkette darstellt, bei einem größeren Leck die Rettung den lokalen Feuerwehren zu überlassen: zwar können später Tote geborgen werden, aber eine Rettung ist nicht möglich! Denn sowohl Bayer und die Politiker als auch die Feuerwehren wissen, dass bei einem Rohrbruch die Einsatzleiter ihre Retter bei Gefahr für Leib und Leben nicht in die Todeszone schicken dürfen.

Dieses Spiel mit Leben und Tod werden wir als Kinderärzte nicht dulden!

Selbst bei einem kleinen Leck ist die Diagnose einer CO-Vergiftung so schwierig, dass oft bei Rettungsversuchen die Zahl der Verletzten erheblich ansteigt: am 26.3.2009 auf einem Campingplatz bei Preetz waren 3 Bewusstlose gemeldet; durch die Rettungsversuche mussten schließlich 15 Verletzte, incl. Notarzt stationär behandelt werden. Wie Sie wissen, gibt es bei den aktuellen Sparmaßnahmen nur 2
stationäre Behandlungsplätze für Bewusstlose in der Sauerstoffüberdruckkammer mit 24-Std-Dienst (nur Uni Düsseldorf in NRW!). Für die übrigen bewusstlosen CO-Vergifteten werden bewusst und billigend mehrere Transportstunden unter Sauerstoffmangel in Kauf genommen: das bedeutet Dauerschäden des Gehirns, die irreversibel sind.

Wer von Ihnen wird bei einem tatsächlichen CO-Unfall oder einer CO-Katastrophe die persönliche Verantwortung übernehmen? Herr Wenning? Herr Dekkers? Herr Rüttgers? Frau Kraft? Frau Löhrmann? Welcher Politiker will sich von seinen Kindern oder Enkelkindern nach einer Mitschuld fragen lassen wollen?

Diese Entscheidung für eine CO-Pipeline kann nur jemand treffen, der systematisch seine Verantwortung auf andere abschiebt: der Industrielle auf die Techniker und seine gesamte Firma, der Ministerpräsident auf sein Parlament und den Rechtsstaat, der Politiker an den Techniker, der Techniker an den Kranführer, der nicht mehr wusste, wo einmal die CO-Leitung verlegt wurde, die er versehentlich mit seiner Baggerschaufel getroffen hat.

Der Umgang mit Worten, Wahrheit und Verantwortung hat auch unser Vertrauen in die Pharmasparte von Bayer zerstört.

Die Volksvertreter bitten wir dringend, angesichts der nicht mehr unbekannten Gefährlichkeit des Giftgases CO und der ablehnenden Haltung der betroffenen Bevölkerung (ca.110.000 Unterschriften gegen das Projekt), die gesetzlichen Grundlagen für die CO-Pipeline zu korrigieren: ein Projekt mit einem weltweit so einmalig hohen Risiko darf nicht in Betrieb gehen. Bisher war die chemische Industrie verpflichtet, CO nur dort zu produzieren, wo es verbraucht wird!

Namen der Kinder- u. Jugendärzte u. Kinder- u. Jugendpsychiater, aufgelistet nach Städten/Tätigkeitsorten entlang der Pipeline:

Düsseldorf: Dr. Albert Fuchs, Irina Gelmann, Dr. Willem Geraets, Dr. Axel
Hofmann, Dr. Siegfried Joel, Barbara Jusinska-Kanczuk, Dr. H. Josef
Kahl, Dr. Teresa Kraus, Dr. Rainer Kroschinski, Dr. Petra Lankisch,
Gabriele Lucassen, Kinder-u Jgdl.psychotherap.,Dr. Gerald Schieber,
Dr. Sylvia Schuster, Dr. Hans Stannigel, Dr. Ute Steindor, Dr. Robert
Wiskandt, Dr. Martina Zuckmantel,
Duisburg: Dr. Mike Amoah, Dr. Anja Eisenberger, Christiane Emmig, Dr. Christoph
Fangmann, Leo Gamermann, Dr. Barbara Herbrand, Dr. Harald
Kral, Dr. Hana Laioun, Dr. Jens Niklas, Dr. Abdul-Karim Noureddine,
Dr. Maria Philipps, Dr. Liliana Pohl, Ellen Rohs, Dr. Uwe Roschlau,
Dr. Gudrun Sommers, Dr. Hans-Jochen Teuber, Oleg Witkowski,
Dr. Sofija Zafari,
Erkrath: Dr. Klaus Dahl, Dr. Sandra Dahl,
Haan: Dr. Gabriela Warbanow, Dr. Rolf-Peter Zaß,
Heiligenhaus: Dr. Heidemarie Pankow-Culot, Dr. Georg Paulus, Ulrike Paulus,
Hilden: Dr. Gottfried Arnold, Dr. Ulrich Geisler, Dr. Helma Gölz, Priv-Doz.Dr.
Sabine Preis, Gudrun Rotenberger, Dr. Christian Steinhagen,
Krefeld: Dr. Andreas Christaras, Prof.Dr. Tim Niehues,
Langenfeld: Dr. Barbara Gripp, Dr. Holger Muscheid, Sabine Muscheid, Dr. Andrea
Nemecek, Dieter Siegmund, Dr. Fritz Verfuß,
Leverkusen:Bernhard Bartmann, Dr. Dieter Ladwig,
Meerbusch: Dr. Isabella Martinez-Gadow,
Mettmann: Dr. Gisela Arcari-von Dessien, Dr. Brigitte Biggemann, Dr. Marketa
Groeger, Norbert Hilbert, Dr. Claudia Niederer,
Monheim: Dr. Paula Menczel, Dr. Ursula Wargalla-Plate, Dr. Ewa Toporowski,
Neuss: u.a. Michael Fleischer, Dr. Michael Gerigk, Cornelia Grosse, Miriam
Guzman, Prof. Dr. Peter Gonne Kühl, Anke Sandquist, Nina Schnieder,
Svitlana Lisovets, Dr. Norbert Veiser, Rüdiger Wentzell,
Ratingen: Milan Adler, Bernd Appolt, Dr. Ulrike Düx-Waniek, Angela Grager,
Claudia Kämmerer-Müller, Dr. Stefan Richter, Dr. Ali Tarhan, Dr. Martin
Terhardt, Dr. Rudolf Werntges,
Solingen: u.a. Dr. Karl Heinz Jacobs,
Velbert: Dr. Mark David Arhelger, Sabine Backendorf, Judith Hess, Dr. Birgit
Jansen, Dr. Nicola Kappenhagen, Dr. Oliver Keull, Jutta Lampson-
Lempken, Heike Nicolai, Dr. Alexander Nordhues, Markus Prisett, Dr.
Dagmar Schaumann, Renata von Schnering-Mhadmi, Dr. Erdmuth
Schubert,
Wülfrath: Christa Meiwald-Schirra.

v. i. S. d. P. Dr. Gottfried Arnold, Hilden
Dr. Martin Terhardt, Ratingen, Obmann der Kinder- u. Jugendärzte des
Kreises Mettmann

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[Duogynon] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

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Berliner Morgenpost, 1. Juli 2010

Schering

Ein Leben auf zwei kurzen Beinen

Wolf-Dietrich Molzow ist anders als andere Menschen. Das sieht man auf den ersten Blick. Er ist nur 1,25 Meter groß. Ihm fehlen Ober- oder Unterschenkel - je nachdem, wie man die Sache sieht: Seine Beine bestehen jeweils aus einem nach außen gebogenen Knochen - ohne Kniegelenke.
Das ist aber noch nicht alles, was bei Molzow auffällt. Seine Füße haben jeweils nur vier Zehen und stehen außerdem seitlich ab, sodass er in einem eigentümlichen Watschelgang läuft. Auch seine Hüftgelenke sind nicht richtig ausgebildet. Seinen rechten Arm kann er im Ellenbogengelenk maximal 90 Grad strecken. Beide Oberarme und das rechte Schulterblatt sind verkürzt. Mit dieser Ansammlung körperlicher Behinderungen kam Wolf-Dietrich Molzow vor 53 Jahren auf die Welt. Was war geschehen?
Die Mutter von Herrn Molzow, Käthe Molzow, hat bei ihren Schwangerschaften das hormonelle Schwangerschaftsmittel Duogynon verabreicht bekommen. Das Hormonpräparat des Berliner Pharmaunternehmens Schering wurde ihr von ihrem Gynäkologen im schleswig-holsteinischen Rendsburg verschrieben. Sie sollte damit testen, ob sie schwanger ist.
Duogynon wurde als Injektion (bis März 1978) und in Drageeform (1957 bis 1973) sowohl als Schwangerschaftstest als auch zur Behandlung ausbleibender Monatsblutungen eingesetzt. Es handelte sich um eine Kombination der weiblichen Sexualhormone Progesteron und Östradiol. Durch die Einnahme des Präparates ließ sich innerhalb von einer Woche eine Blutung auslösen. Ein Ausbleiben der Blutung deutete auf eine Schwangerschaft hin.
Zahlreiche Frauen, die Duogynon während der Schwangerschaft eingenommen hatten, gebaren kranke oder behinderte Kinder mit Wasserköpfen, Missbildungen der Extremitäten, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Herzfehlern, Fehlbildungen der Genitalien, offenen Rücken, offenen Bäuchen, offenen Harnröhren.
Medikament mit Nebenwirkung
Schon Ende der 70er-Jahre sahen Experten einen unheilvollen Zusammenhang zwischen der Einnahme des Medikaments und den Behinderungen. Doch bisher konnten die Opfer nicht den Beweis führen, dass das Schering-Mittel der Auslöser der Missbildungen war.
Schon während der Schwangerschaft merkt Käthe Molzow, dass irgendetwas anders ist als bei ihren anderen Schwangerschaften. „Es kratzt so, wenn sich das Kind im Bauch bewegt“, sagt sie zu ihrem Mann Wolfgang Molzow. So etwas wie Ultraschall oder vorgeburtliche Diagnostik gibt es damals nicht. Am 16. Januar 1957 kommt Wolf-Dietrich auf die Welt. Sofort wickelt die Krankenschwester den Säugling in ein weißes Tuch. Als die Mutter ihr Baby wieder auswickelt, erschrickt sie. Der Junge ist viel zu kurz.
An einen Pharma-Skandal denken die Eltern nicht, auch nicht an eine Klage. Damals, in den 50er- und 60er-Jahren, schieben manche Eltern ihre behinderten Kinder in Heime ab. Die Molzows behalten ihren kleinen Jungen zu Hause, umhegen und unterstützen ihn. Und sie suchen Hilfe bei Ärzten. Als Wolf-Dietrich zwei Jahre alt ist, gehen die Eltern mit ihm zu einem Orthopäden. Der Mediziner rät, die nach außen gerichteten Füße in eine Frontstellung zu zwängen. Die Beine des Jungen werden eingegipst und mit Metallschienen fixiert. Drei Monate muss er in der Klinik bleiben. Der Effekt ist gleich Null. Die Füße stehen immer noch nach außen. Seit diesem Zeitpunkt mag Wolf-Dietrich keine Menschen in weißen Kitteln mehr.
Kaum fassbar ist der Vorschlag eines anderen Facharztes einer Universitätsklinik. Der rät den Eltern, die Füße des Jungen einfach abschneiden zu lassen. Begründung: Dann könne das Kind wenigstens schöne Prothesen tragen. Auf die Empfehlung dieses Mediziners lassen sich die Molzows - zum Glück - nicht ein.
Zu Hause robbt Wolf-Dietrich durch die Altbauwohnung, bohnert mit seinem kleinen Körper die Dielen blitzblank. Er hängt am Rockzipfel seiner Mutter und ist so auf seine häusliche Umgebung fixiert, dass er bei der ersten Übernachtung bei einem Schulfreund schlimmes Heimweh bekommt. Wolf-Dietrich ist ein schlaues Kind. Weil er wenig mit seinem Körper anfangen kann, benutzt er den Geist. Schon mit vier Jahren kann er lesen. Er kommt in die Grundschule. „Das war eine gute Idee“, sagt er rückblickend. Er ist das einzige körperbehinderte Kind in der Schule.
Mit hänselnden Mitschülern hat Wolf-Dietrich keine Probleme. Ärgert ihn jemand, wird derjenige von den anderen Schülern verprügelt. Das Abitur macht er mit mäßigem Notendurchschnitt von 3,3. Beim Studium bessert er sich: Das erste Studium beendet er mit der Note 2, das zweite mit dem Notendurchschnitt 1,6.
Heute ist Wolf-Dietrich Molzow Diplomingenieur und arbeitet beim Heinrich-Hertz-Institut der Fraunhofergesellschaft in Berlin als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Er wohnt in Moabit zusammen mit seiner Frau Geertje in einer 130 Quadratmeter Altbauwohnung im Erdgeschoss. Geertje ist 45 Jahre alt, 1,80 Meter groß, sportlich und Beamtin bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Beiden leben auf unterschiedlichen Ebenen: Molzows Welt ist der Fußboden. Dort liegen seine Sachen: Schuhe, CDs, Kleidung, Bücher. Seine Frau lebt quasi im oberen Stockwerk. Es nervt ihn, wenn sie die Pfeffermühle in für ihn unerreichbare Höhen stellt. Es nervt sie, wenn auf dem Fußboden viel von ihm rumliegt und sie darüber stolpert.
Als Molzow erfährt, dass seine Mutter Duogynon genommen hat, will er den Pharmakonzern Bayer Schering Pharma AG verklagen. Ein Fachanwalt rät ihm damals ab: keine Chance auf Erfolg. Zumal es keine Belege gebe, dass die inzwischen verstorbene Mutter wirklich die Arznei genommen hatte.
Das sieht der Berliner Medizinrechtler Jörg Heynemann anders. „Es gibt einen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen der Einnahme von Duogynon und dem Geburtsschaden“, sagt er. Eine solche Korrelation müsse nur plausibel gemacht werden, er müsse nicht bewiesen werden. Dies sei die Voraussetzung für den Auskunftsanspruch nach Paragraf 84 a Arzneimittelgesetz (AMG). Darin heißt es: „Liegen Tatsachen vor, die die Annahme begründen, dass ein Arzneimittel den Schaden verursacht hat, so kann der Geschädigte von dem pharmazeutischen Unternehmer Auskunft verlangen.“

Viele verschiedene Missbildungen
Heynemann zieht eine Parallele zur Contergan-Tragödie. „Auch in den Contergan-Fällen konnte der Beweis eines Zusammenhanges nicht erbracht werden. Auch in den Contergan-Fällen sind sämtliche Klagen abgewiesen oder nicht zu Ende geführt worden und strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingestellt worden.“ Der Zusammenhang zwischen der Medikamenteneinnahme der Mütter und den geschädigten Kindern sei in den Duogynon-Fällen mindestens ebenso wahrscheinlich wie in den Contergan-Fällen.
Bei dem Berliner Anwalt haben sich in den vergangenen Wochen viele Duogynon-Geschädigte gemeldet. Er vertritt einige der Betroffenen, auch den Grundschullehrer André Sommer aus dem Allgäu. Der 34-Jährige kam mit einer Blase zur Welt, die außerhalb seines Bauchraumes lag und sein Penis war verkümmert; seine Mutter hatte Duogynon in der Schwangerschaft genommen. Zwei Dragees reichten aus, um André Sommer sein Leben lang körperlich zu schädigen. Sommer hat die Bayer Schering Pharma AG verklagt. Beim Landgericht Berlin hat er eine Auskunftsklage eingereicht. Damit will er klären, was der Pharmakonzern wusste über das Medikament Duogynon. Erst wenn diese Klage Erfolg hat, kann Sommer auf Schadensersatz klagen. Über den Lehrer und sein Schicksal wurde in den Medien berichtet. Innerhalb von zwei Wochen meldeten sich daraufhin bei ihm 70 Duogynon-Betroffene aus dem ganzen Bundesgebiet. „Ich kriege seit zwei Wochen eine Gänsehaut“, sagt Sommer. Immer mehr Menschen mit missgebildeten Beinen und Armen, mit Blasenfehlbildungen, verkümmerten Genitalien und anderen seltenen Erkrankungen riefen bei ihm an. Anders als beim Schlafmittel Contergan steht die Hormonbombe Duogynon im Verdacht, viele Leiden verursacht zu haben. Sommer hat eine Homepage eingerichtet ( www.duogynonopfer.de ).
Alles dies wird indes von der Bayer Schering Pharma AG bestritten. „Bei Duogynon ließ sich kein Zusammenhang zwischen Einnahme und der Entstehung von embryonalen Missbildungen nachweisen“, teilt der Pharmakonzern mit. Nach wie vor befänden sich mehrere Präparate mit den Wirkstoffen, die in Duogynon-Tabletten enthalten waren, auf dem Markt und würden nach den heute geltenden Vorschriften von Bayer Schering Pharma und den zuständigen Behörden überwacht, ohne dass sich nach dem heutigen Wissensstand Hinweise auf fruchtschädigende Wirkungen ergeben habe. „Vor diesem Hintergrund halten wir auch etwaige Ansprüche auf Entschädigungen nach wie vor für unbegründet“, erklärt eine Sprecherin des Unternehmens.
Das sind Argumente, mit denen Wolf-Dietrich Molzow nichts anfangen kann. Auch er erwägt, den Pharmakonzern zu verklagen. Ihn ärgert der Gedanke, dass das Unternehmen mit dem Medikament, das ihm offenbar lebenslange körperliche Einschränkungen eingebracht hat, auch noch viel Geld verdienen konnte. Tanja Kotlorz

Bisphenol A

CBG Redaktion

Jährlich werden rund vier Millionen Tonnen Bisphenol A hergestellt. Der BAYER-Konzern gehört neben den US-Firmen Dow Chemicals und Hexion sowie den taiwanesischen Unternehmen Nan Ya Plastics und Chang Chun Plastics zu den größten Herstellern weltweit. BAYER produziert Bisphenol A in Krefeld, Antwerpen, Baytown/Texas, Map Ta Phut/Thailand und Shanghai/China.

die tageszeitung, 30. Juni 2010

Bisphenol-A-haltige Produkte

Gift in kleinen Dosen

Bisphenol-A (BPA) ist eine Chemikalie, die in vielem steckt. So auch in Babyflaschen und Nuckeln. Wie gefährlich ist sie? Die EU prüft, die deutschen Behörden warten so lange ab. VON H. HOLDINGHAUSEN & R. WOLFF

Es wird eng für die europäischen Kunststoffhersteller: Immer mehr EU-Staaten verbieten Babyflaschen oder andere Produkte, die mit Nahrungsmitteln für Kleinkinder in Kontakt kommen, wenn sie die Chemikalie Bisphenol A (BPA) enthalten. Jüngstes Beispiel: Dänemark. Die liberal-konservative Regierung verbietet entsprechende Plastikprodukte mit dem Inhaltsstoff. Ab 1. Juli werden sie aus dem Handel verschwinden. BPA wirkt ähnlich wie das weibliche Hormon Östrogen und steht unter Verdacht, schwere Krankheiten auszulösen oder zu verstärken. Jahrelang hatten dänische Wissenschaftler die Regierung zu einem Verbot der massenhaft hergestellten Chemikalie gedrängt, die sich in zahlreichen Kunststoffprodukten wiederfindet.
Dänemarks Initiative schließt sich nun auch das Nachbarland Schweden an. Umweltminister Andreas Carlgren teilte mit, man werde ein entsprechendes nationales Verbot erlassen, falls es zu keinem EU-weiten Verbot komme. Dem ging ein Appell zahlreicher WissenschaftlerInnen und der staatlichen Chemiebehörde „Kemikalieinspektionen“ voraus. Behördenchefin Ethel Forsberg kritisierte, die EU berücksichtige bei ihrer Risikobewertung äußerst wichtige und von renommierten Wissenschaftlern gemachte Studien nicht ausreichend. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hatte zuletzt 2008 ein Verbot von BPA abgelehnt und den Stoff als unbedenklich eingestuft. Die in der EU geltenden Grenzwerte seien ausreichend .
Die französische Regierung folgte lieber der kritischen Bewertung ihrer nationalen Agentur für Lebensmittelsicherheit und untersagte im Frühjahr Herstellung, Aus- und Einfuhr sowie den Verkauf von BPA-haltigen Babyflaschen. Schon vor zwei Jahren hatte Kanada mit einem solchen Verbot von Babytrinkflaschen und anderen Produkten zur Aufbewahrung von Kleinkindnahrung den Anfang gemacht.

Unklares Zusammenspiel
Auch in Deutschland wurde wegen BPA seither Alarm geschlagen. In seinem Kinder-Umwelt-Survey fand das Umweltbundesamt vor einigen Jahren bei 99 Prozent der 1.790 untersuchten Kinder Bisphenol A im Urin. Andere Studien hätten BPA im Blut, Fruchtwasser und in Gebärmuttergewebe entdeckt, sagt Sarah Häuser, Chemikalienexpertin des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, BUND. Weil sich BPA im Körper nicht anreichert, sondern binnen weniger Stunden abgebaut wird, wiesen die gefundenen Belastungen darauf hin, dass Menschen dem Stoff ständig ausgesetzt seien, sagt Silvia Pleschka von der Frauenrechtsorganisation WECF.
Ob die Massenchemikalie BPA gefährlich ist, darüber streiten die Experten. Und für jede Position gibt es die passende Studie. Klar ist: BPA wirkt im Körper ähnlich dem weiblichen Hormon Östrogen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sagt, die Substanz wandle sich im menschlichen Körper schnell in ein Stoffwechselprodukt um, das keine östrogene Wirkung mehr habe und über die Nieren ausgeschieden werde. Zudem existierten für die Verwendung im Lebensmittelbereich Grenzwerte für BPA. Menschen seien also nicht gefährdet.
Stopp, ruft da die Gegenseite. Es gebe ausreichend Studien über die gesundheitsschädliche Wirkung von Bisphenol A. Die Chemikalie könne die Fruchtbarkeit verringern, Brust- und Prostatakrebs auslösen und die Gehirnentwicklung stören. Außerdem steht sie im Verdacht, Diabetes und Fettleibigkeit auszulösen.
Die Bedeutung sehr geringer Mengen der Substanz sei zumindest „unklar“, sagt Natalie von Götz vom Institut für Chemie und Bioingenieurwissenschaft der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich. Zum Zusammenspiel der Hormone im Körper und zu hormonwirksamen Substanzen gebe es noch viele offene Fragen und einen hohen Forschungsbedarf.
Auch das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau sieht zur Wirkung des Stoffes noch „Datenlücken“. Doch die „vorliegenden Kenntnisse sollten ausreichen, die Verwendung bestimmter Bisphenol-A-haltiger Produkte aus Vorsorgegründen zu beschränken“, warnt das UBA in einem Hintergrundpapier und fordert, Bisphenol A durch gesundheits- und umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen. Den Zeitpunkt für seine Warnung hatte das UBA genau berechnet: Anfang Juli wird, angeregt durch die Verbotsserie europäischer Staaten, eine Stellungnahme der EU-Lebensmittelbehörde Efsa zu der Chemikalie erwartet.

Deutsche warten ab
Von der deutschen Bundesregierung wird ein Verbot derzeit noch nicht erwogen. „Wir warten die Stellungnahme der Efsa ab“, sagt Robert Schaller, Sprecher des Verbraucherministeriums in Berlin. Bislang orientiere man sich an der Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung, dass die Aufnahme von BPA über die Nahrung „zu keiner gesundheitlichen Schädigung führt“, so Schaller. Die europäische Lobbyorganisation der Kunststoffhersteller, Plastics Europe, verweist auf die „überaus umfangreiche Datenlage“ zu Bisphenol A, die eine gute Risikoabschätzung des Stoffes erlaube. Experten der zuständigen Behörden seien auf Basis dieser Daten zu dem Schluss gekommen, dass weitere Schutzmaßnahmen nicht nötig seien.
Verschiedene Umwelt- und Verbraucherorganisationen forderten die Efsa auf, unabhängige Studien zu berücksichtigen. „Eine vorurteilsfreie und umfassende Kenntnisnahme der wissenschaftlichen Literatur“ müsse zu der Erkenntnis führen, dass der Ausstoß von Bisphenol A gesenkt werden muss, vor allem für Hochrisiko-Gruppen wie Kleinkinder und Schwangere, heißt es in einem offenen Brief zahlreicher Organisationen und Wissenschaftler aus Europa und den Vereinigten Staaten an den Vorsitzenden des zuständigen Efsa-Gremiums.
Silvia Pleschka vom WECF betont, die Chemikalie verstecke sich in zahlreichen Alltagsprodukten. „Grenzwerte sind kein Ersatz für ein generelles Verbot“, so Pleschka. „Es gibt keinen Grenzwert, bis zu dem Bisphenol A sicher ist.“

[Duogynon] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

Presse Information vom 29. Juni 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Duogynon: weitere Opfer gehen in die Öffentlichkeit

Fehlbildungen durch hormonelle Schwangerschafts-Tests / aktuelle Berichte in SPIEGEL und WDR / „skandalöses Urteil aufheben!“ / Unterstützung durch Contergan-Geschädigte

Zahlreiche Medien berichteten in den vergangenen Wochen über die Forderung von Duogynon-Opfern nach einer finanziellen Entschädigung und einer Entschuldigung durch die Firma Schering. Bei den Initiatoren der Kampagne meldete sich eine große Zahl weiterer Betroffener. Dem Unternehmen Bayer Schering, Rechtsnachfolgerin von Schering, wurde unterdessen die Klageschrift von drei Opfern zugestellt.

Andre Sommer, einer der Kläger: „Die Firma Bayer Schering sagt in der Öffentlichkeit, sie habe nichts zu verbergen. Warum setzt sich das Unternehmen dann nicht mit uns in Verbindung und legt alle Unterlagen zu Duogynon offen? Im Sinne der Opfer, die jahrzehntelanges Leid erdulden mussten, fordern wir eine Entschädigung wie im Fall von Contergan“. Allein bei Sommer meldeten sich nach den aktuellen TV-Berichten rund 70 Geschädigte.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die die Kampagne initiiert hat: „Das erste Verfahren gegen Schering wurde 1980 mit der ungeheuerlichen Begründung eingestellt, die Schädigung eines Fötus stelle keinen Straftatbestand dar, da „ein Angriff gegen die Gesundheit eines Menschen im Rechtssinn“ nicht vorliege. Die Justiz ist gefordert, dieses skandalöse Urteil zu tilgen. Schließlich hat Schering selbst in den siebziger Jahren auf jeder Packung einen Warnhinweis anbringen lassen, laut dem Duogynon wegen der Gefahr von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden darf.“ Auf Einladung der CBG hatten mehrere Betroffene in der BAYER-Hauptversammlung vor Tausenden von Aktionären gesprochen.

Die Reaktion weiterer Betroffener (z.T. anonym):

=> „Meine jahrelangen Schmerzen, die Isolation in den ersten 6 Lebensjahren, die Ausgrenzungen danach, die immer noch andauernde Angst vor Blindheit - all das kann niemand wieder gut machen. Trotzdem fordere ich Bayer Schering auf, endlich zu seiner Verantwortung zu stehen!“
Andre Meier (Name von der Redaktion geändert)

=> „Meine Frau hat ebenfalls Duogynon eingenommen, unser Sohn wurde mit einer Gaumenspalte geboren. Es traf etwas später auch seine Schwester, ebenfalls nach der Einnahme von Duogynon.“

=> „Als Betroffener finde ich die Verhaltensweise merkwürdig, dass eine pharmazeutische Firma sich beständig weigert, Einblicknahme in ihre Duogynon betreffenden Unterlagen zu gewähren und sich lieber auf Veröffentlichung verklagen lässt. Diese Haltung spricht für mich dafür, dass bei Bayer Schering die Befürchtung besteht, sich bei Akteneinsicht eben DOCH gewinnschmälernden Schlussfolgerungen ausgesetzt zu sehen. Den von Schering in Auftrag gegebenen Gutachten muss immer der Verdacht anhaften, das Lied des Geldgebers zu singen.“
Wolf-Dietrich Molzow

=> „Ein Verdacht richtete sich bei mir schnell auf Duogynon, das ich als Schwangerschaftstest eingenommen hatte. Eine Spaltbildung lässt sich im Entwicklungsablauf des Embryos zeitlich ziemlich klar einordnen, genau zu dem Zeitpunkt habe ich Duogynon eingenommen.“

=> „Unser Sohn wurde mit einem schweren Herzfehler geboren. Er wurde nur 3 Monate alt.“

=> „In drei Wochen werde ich zum 14. Mal in meinem Leben operiert. Hätte das alles verhindert werden können? Hätte verhindert werden können, dass noch 10 Jahre nach meiner Geburt wegen Duogynon behinderte Kinder auf die Welt kamen? Ich möchte Aufklärung darüber.“
Karin Riedhammer, geb. 1966

=> „Mein Sohn hat eine Blasenextrophie und ist mindestens 10 Mal operiert worden.“

In den 60er und 70er Jahren hatten Tausende Kinder, deren Mütter während der Schwangerschaft die Präparate Duogynon, Cumorit und Primodos eingenommen hatten, schwere Fehlbildungen erlitten, darunter Herzfehler, fehlende Gliedmaßen, Gaumenspalten, Fehlbildungen der Genitalien, Wasserkopf und Nierenschäden. Die Firma Schering hatte trotz jahrelanger, auch interner Warnungen an den hormonellen Schwangerschafts-Tests festgehalten. Bis heute steht eine Entschädigung der Opfer aus.

Unterstützung erhalten die Betroffenen von Contergan-Opfern: „Die deutschen Pharmaunternehmen genießen zwar übermäßigen staatlichen Schutz, dürfen aber keineswegs aus ihrer moralischen und gesellschaftspolischen Verantwortung entlassen werden. Die verantwortlichen Firmen Grünenthal und Bayer Schering Pharma AG sind nachhaltig aufzufordern, für die von ihnen angerichteten Schäden angemessene Leistungen zu erbringen!“, so Christian Stürmer vom Contergannetzwerk.

Hier die Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren unterstützen

Weitere Informationen:
· Artikel im SPIEGEL: http://www.cbgnetwork.de/downloads/ArtikelSPIEGEL.pdf
· Warnhinweis auf Schering-Packungen
· Informationen von Betroffenen http://www.Duogynonopfer.de
· Artikel „Bittere Pillen von Schering“

[CO Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Rheinische Post, 29. Juni 2010

Schutzkleidung mangelhaft

Mettmann (RP) Im Fall eines Lecks an der CO-Pipeline wäre die Feuerwehr im Kreis Mettmann schlecht ausgerüstet. Der Sauerstoff reicht nur für 30 bis 45 Minuten. Viel zu wenig Zeit, um Verletzte zu bergen.

Der Kreis Mettmann wehrt sich weiter mit Händen und Füßen gegen die CO-Pipeline. Nach wie vor strittig ist der Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP), der im Fall eines Lecks an der 67 Kilometer langen Gasleitung zwischen den Bayer-Werken Dormagen und Uerdingen in Kraft treten soll.

Landrat contra Büssow
In der gestrigen Sitzung desKreisausschusses beharrte Rechtsdezernent Nils Hanheide auf seiner Auffassung, keiner der Beteiligten habe dem AGAP von Bayer zugestimmt. Es habe lediglich einige Arbeitsgruppensitzungen gegeben. „Abstimmen heißt aber nicht zustimmen“, sagte Hanheide. Damit stellt sich Hanheide, wie auch Landrat Thomas Hendele in der vergangenen Woche, gegen die Auffassung des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow. Büssow sagte, der Plan sei zwischen dem Betreiber Bayer MaterialScience AG und den betroffenen Kommunen abgestimmt. Nach wie vor nicht geklärt ist für den Kreis, was im Fall eines Lecks passiert, wenn sich das tödliche, farb- und geruchlose Gas ausbreitet.
Bayer ginge offenbar davon aus, dass Kohlenmonoxid „senkrecht in die Luft steige und der Wind kaum eine Rolle spielt“, so Hanheide. Ein Problem habe der Kreis auch mit den „Entspannungsszenarien“. Offenbar möchte Bayer im Fall eines Lecks, dass noch in der Pipeline befindliche CO mit einer Betriebsfackel am Standort Dormagen in der Luft verbrennen. Nicht geklärt ist nach wie vor, ob die Bevölkerung mit Sirenen entlang der Pipeline vor Lecks gewarnt wird. Bayer arbeite daran, betreibe das Sirenenprojekt aber nicht weiter, weil die Pipeline noch vor Gericht verhandelt wird.
Erhebliche Bedenken, was die Ausstattung der Feuerwehr betrifft, äußerte Kreisbrandmeister Friedrich-Ernst Martin. Die Sauerstoff-Vorräte der eingesetzten Feuerwehrleute reichten maximal 45 Minuten. Bei einem größeren Leck mit vielen Verletzten in Wohnhäusern viel zu wenig Zeit, um alle Menschenleben zu retten, so Martin. Die Feuerwehr brauche darüber hinaus Spezial-Fahrzeuge, um überhaupt gefahrlos in die Nähe eines Lecks zu fahren. Nach wie vor strittig bleibt auch die Alarmierung. Im Fall eines Lecks, das Bayer selbst erkennt, wird zunächst die Werksfeuerwehr und dann erst die Feuerwehr informiert.

Sonderschutzplan nötig
„Die Bezirksregierung handelt ohne Rücksicht auf Verluste“, sagte Klaus-Dieter Völker (CDU). Da sei offenbar eine mächtige Bayer-Lobby aktiv, so Völker weiter. Im Kreis könne man immer nur staunen, was da alles durchgesetzt werde.
Der Kreis Mettmann geht nun offenbar davon aus, dass sich die Bezirksregierung nicht weiter einmischen möchte. Statt dessen sei der Kreis nun angehalten, auf eigene Kappe so genannte Sonderschutzpläne zu erstellen. VON OLIVER WIEGAND

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Klimakiller

CBG Redaktion

28. Juni 2010, BUND NRW

Massenprotest gegen Kohlekraftwerk in Krefeld

Heute endet Einwendungsfrist / BUND warnt vor neuem energiepolitischen Fiasko / Auch Landesregierung in der Pflicht

Zum Ende der Einwendungsfrist gegen den Antrag der Trianel Kohlekraftwerk Krefeld Projektgesellschaft mbH & Co. KG zum Bau und Betrieb eines Steinkohlenkraftwerks in Krefeld-Uerdingen haben mehr als 21.500 Bürgerinnen und Bürger ihren Protest gegen das Vorhaben schriftlich bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht. Die Betroffenen unterstützten damit eine vom nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gemeinsam mit dem Niederrheinischen Umweltschutzverein (NUV) in Krefeld und der Duisburger Bürgerinitiative Saubere Luft initiierte Kampagne gegen das Vorhaben. Zugleich legte der BUND seine mehr als 300-seitige offizielle Stellungnahme zum Genehmigungsantrag vor. Der Umweltverband forderte die Bezirksregierung Düsseldorf auf, den Genehmigungsantrag wegen „zahlreicher unheilbarer Verletzungen des Planungs- und Umweltrechts“ zurückzuweisen.

Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter: „Das geplante Kohlekraftwerk ist bauplanungsrechtlich unzulässig und verstößt gegen die Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung. Dazu gefährdet das Vorhaben wegen seines hohen Kohlendioxid- und Schadstoffausstoßes das Wohl der Allgemeinheit. Durch den Bau und Betrieb würden zudem streng geschützte Lebensräume und seltene Tierarten gefährdet und der Rhein durch zusätzliche Wärmefrachten weiter aufgeheizt. Wir appellieren an Trianel, den Antrag für dieses schädliche und energiewirtschaftlich überflüssige Kraftwerk zurückzuziehen und so ein weiteres juristisches und wirtschaftliches Fiasko zu vermeiden.“ Sollte die Bezirksregierung trotzdem eine Genehmigung erteilen, bereite sich der BUND mit Unterstützung der Bürgerinitiativen schon jetzt auf eine mögliche Klage vor.

Das geplante Trianel-Kohlekraftwerk mit einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 1.705 Megawatt würde nach Angaben des Vorhabensträgers jährlich etwa 4,3 Millionen Tonnen des Klimakillers Kohlendioxid emittieren. Dazu würde die Bevölkerung gemäß Trianel durch den jährlichen Ausstoß von mindestens 124.000 Kilogramm des extrem gesundheitsschädlichen Feinstaubes, mehr als 1.700 Tonnen Stickstoffdioxid, 2.400 Tonnen Schwefeldioxid und einem krebsverursachendem Gemisch aus Arsen, Cadmium, Nickel, Benzo(a)pyren, Chrom (VI) und Kobalt sowie dem Nervengift Quecksilber gefährdet. Nur ein Bruchteil der Feuerungswärmeleistung soll als Dampf für den CHEMPARK Krefeld-Uerdingen genutzt werden.

Die Kraftwerkskritiker fordern deshalb seit langem von Trianel, ein dem tatsächlichen Bedarf des CHEMPARKS entsprechendes, wesentlich weniger umweltschädliches Gas- und Dampf-Kraftwerk zu planen.

Von der neuen Landesregierung erwartet der BUND klare politische Weichenstellungen für eine zukunftsfähige Energiepolitik ohne neue Kohlekraftwerke. „Durch die sofortige Rücknahme des schwarz-gelben Entwurfs für einen neuen Landesentwicklungsplan muss der Wildwuchs neuer Klimakiller-Kraftwerke unterbunden werden“, fordert Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND. „NRW braucht dringend ein Landesklimaschutzgesetz und neue landesplanerische Vorgaben zum Ausbau erneuerbarer Energien und der Förderung dezentraler Effizienzkraftwerke.“

Mehr Infos von BUND und Bürgerinitiativen: Den Download der BUND-Stellungnahme finden Sie unter http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/energie_klima/kohlekraftwerke/kraftwerksplanungen_nrw/krefeld/

Die Einwendung der CBG

Rheinische Post, 29. Juni 2010

22 233 Einwände

Krefeld (RP) Die Kraftwerksgegner präsentierten gestern das Ergebnis des Einwendungsverfahrens. In Krefeld sammelten sie 11 500 Stimmen, in Duisburg 8750. Der BUND droht mit einer Klage, falls Trianel den Antrag nicht zurückzieht.

4,8 Prozent aller Krefelder haben sich am Einwendungsverfahren gegen das im Chempark geplante Steinkohlekraftwerk beteiligt. Dies teilten die Kraftwerksgegner gestern mit. 22 233 Bürger unterschrieben demnach den vorformulierten Beschwerdebrief, 90 Prozent davon kommen aus dem betroffenen Umfeld, Krefeld und Duisburg. 1000 Unterschriften wurden von Greenpeace in Aachen gesammelt, dem Stammsitz von Trianel. Der Rest stammt aus dem Umland. Zusätzlich gingen 22 individuelle Einwendungen bei der Bezirksregierung direkt ein. Elmar Thyen, Sprecher von Trianel, sagte gestern auf Anfrage: „Wir werden die Zeit bis zum Erörtungstermin nutzen, um die Einwendungen zu prüfen.“ Nachbesserungen schloss er nicht aus.
Dirk Jansen, Geschäftsleiter des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), forderte Trianel auf, die Planung des Kohlekraftwerks zurückzuziehen und stattdessen ein kleineres Gas- und Dampfturbinenkraftwerk zu bauen. Als Warnung nannte er den Fall Datteln: Dort hat Eon ein Kohlekraftwerk trotz Klageverfahrens gebaut. Das Oberverwaltungsgericht erklärte im September 2009 den Bebauungsplan für unwirksam. Noch ist nicht klar, ob dieses Kraftwerk jemals in Betrieb gehen kann.
Falls die Bezirksregierung den Genehmigungsbescheid für das Krefelder Kraftwerk erteilt, würden die Kraftwerksgegner auch in Krefeld klagen, sagte Jansen. Dafür habe der BUND eine 300-seitige offizielle Stellungnahme geschrieben. Die Positionen in Kurzfassung:

1. Das Kraftwerk stehe mit der Landesplanung und Regionalplanung und der gültigen Bauleitplanung der Stadt nicht im Einklang.
2. Trianel hätte Alternativen präsentieren müssen, sowohl vom Standort her, als auch technisch.
3. Das Kraftwerk verstoße gegen Naturschutzrecht. In den Rhein würde Quecksilber geleitet, in die Luft gelangten Stickstoff und Quecksilber. Die Kühlwasserentnahme und Einleitung in den Rhein würde die Fischfauna gefährden, der Bau würde Lebensräume von Amphibien und Fledermäusen bedrohen. Jansen: „Ein besseres Quecksilberabscheideverfahren, das übrigens von Currenta selbst entwickelt wurde, könnte die Ausscheidung von Quecksilber um den Faktor 10 minimieren.“ 4. Die Wasserentnahme aus dem Rhein verstoße gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die EU-Aalschutzverordnung und die Fischgewässer-Richtlinie. Dazu gebe es erhebliche Bedenken bezüglich der Hochwassersicherheit der Anlage.
5. Der Antrag verstoße gegen immissionsschutzrechtliche Bestimmungen, die „lufthygienische Situation“ würde verschlechtert. Trianel solle einen „Gewebefilter“ einsetzen, dieser würde auch kleinere Partikel besser abfangen.
Die Unterschriften gaben BUND, Niederrheinischer Umweltverein und die Rheinhauser Initiative „Saubere Luft“ gestern bei der Bezirksregierung ab. VON SEBASTIAN PETERS

[Rot-Grün] Rot-Grüne Koalition

CBG Redaktion

Presse Information vom 25. Juni 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Rot-Grüne Koalitionsverhandlungen:

„CO-Pipeline und neue Kohlekraftwerke jetzt stoppen!“

Anlässlich der rot-grünen Koalitionsverhandlungen fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) einen endgültigen Stopp der gefährlichen CO-Pipeline quer durch NRW sowie einen Verzicht auf alle neuen Kohlekraftwerke.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die Bevölkerung lehnt die unnötige und gefährliche CO-Pipeline ab. Gleichzeitig würde der Bau von Kohlekraftwerken den Status von NRW als Europas Klimakiller Nummer eins über Jahrzehnte hinweg zementieren. Die neue Landesregierung muss dem Wohl von Bürgern und Umwelt Vorrang gegenüber den Interessen der Industrie einräumen - hierfür wird sich die SPD jedoch aus der Umklammerung der IG BCE befreien müssen.“ Jan Pehrke, ebenfalls im CBG-Vorstand, ergänzt: „Wir hoffen, dass die Grünen nicht zugunsten einer Macht-Perspektive von ihrer grundsätzlichen Ablehnung von Gentechnik, CO-Pipeline und Kohleverstromung abrücken. Wir benötigen deutliche Akzente für einen ökologischen Umbau der Wirtschaft!“

Die Feuerwehren haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sie der Bevölkerung im Fall eines Bruchs der Pipeline nicht helfen könnte. Nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren muss daher das Prinzip, giftige Gase nur am Ort ihrer Weiterverarbeitung zu produzieren, dringend bestehen bleiben. Die Kampagne gegen die Leitung wird von mehr als 100.000 Menschen unterstützt.

Die SPD hatte im August 2007 auf einem Landesparteitag beschlossen, dass die Produktion von Kohlenmonoxid am Ort der Weiterverarbeitung erfolgen muss. Die Chemie-Gewerkschaft IG BCE hatte sich jedoch in den vergangenen Jahren stets in den Dienst der BAYER-Geschäftsleitung gestellt und industriepolitische Entscheidungen der SPD-Spitze maßgeblich beeinflusst. IG BCE-Chef Michael Vassiliadis verstieg sich kürzlich gar zu der Falschaussage, ein Verzicht auf die Pipeline würde zu Transporten von giftigem Gas über die Straße führen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster und das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatten erhebliche Mängel in den Planungsunterlagen dokumentiert und die Inbetriebnahme daher bislang auf Eis gelegt. Rückenwind erhalten die Pipeline-Kritiker auch durch den geplanten Bau einer neuen Polyurethan-Anlage in Dormagen, die zu einem Engpass an Kohlenmonoxid führen wird. Statt das Krefelder Werk von Dormagen aus zu versorgen, könnte BAYER die sowieso benötigte neue CO-Produktionsanlage in Krefeld-Uerdingen bauen und auf die Pipeline vollständig verzichten.

Noch bis zum Wochenende sammeln Umweltverbände zudem Einwendungen gegen den Bau des Kohlekraftwerks im BAYER-Werk Krefeld. Diese werden der zuständigen Bezirksregierung am kommenden Montag übergeben. Zur BAYER-Hauptversammlung am 30. April hatte die CBG Gegenanträge zum Bau der Pipeline und dem Krefelder Kraftwerk eingereicht.

Informationen zur Kampagne gegen die Pipeline
Informationen Kohlekraftwerken

GenReis

CBG Redaktion

24. Juni 2010, Greenpeace

Reis in Brasilien bleibt gentechnikfrei!

In Brasilien kommt kein Gen-Reis des deutschen Agrarkonzerns Bayer auf die Felder. Bayer wollte den brasilianischen Landwirten genmanipulierten Reis (LL62) in Kombination mit einem hauseigenen Unkrautvernichtungsmittel, Glufosinat, verkaufen. Glufosinat ist hochgiftig und in Europa verboten. Gestern wurde bekannt, dass Bayer nach jahrelangen Protesten von Greenpeace und weiteren Organisationen seine Anträge für einen Anbau von LL62 in Brasilien zurückgezogen hat.

Reis ist weltweit eines der wichtigsten Grundnahrungsmittel. Fast die Hälfte der Erdbevölkerung ernährt sich von Reis. Agrarkonzerne drängen immer wieder mit gentechnisch veränderten Sorten auf den lukrativen Markt. In Brasilien ließ Bayer den Gen-Reis LL62 seit 2002 zu Versuchszwecken anbauen. Gleichzeitig warb der Konzern mit intensiver Lobbyarbeit bei Landwirten und Zulassungsbehörden für einen kommerziellen Anbau. Doch die Skepsis gegen das Gen-Produkt überwog.

Um störendes Unkraut auf Feldern mit LL62 zu entfernen, muss ein Pestizid verwendet werden, gegen das die Reis-Pflanzen durch Genmanipulation resistent sind. Glufosinat wird unter dem Namen Basta oder Liberty vermarktet und wirkt - bis auf den Gen-Reis - auf alle Pflanzen toxisch. Es kann sich aber auch in den Reis-Körnern ansammeln und die menschliche Gesundheit beeinflussen - beispielsweise die Fruchtbarkeit. Bisher ist LL62 nur in den USA zugelassen. Theoretisch. Denn auch dort wird er von Landwirten gemieden.

Auch der Verband der brasilianischen Reisbauern Rio Grande de Sul ließ sich nicht überreden, den riskanten Gen-Reis zu unterstützen. Aus Sorge vor den unkalkulierbaren Risiken des Gen-Produkts und dem Verlust internationaler Export-Märkte, wie Europa, lehnten Landwirte den Anbau ab.

Bayers Rückzug in Brasilien ist ein gemeinsamer Sieg von Landwirten, Verbrauchern und Umweltorganisationen, sagt Stephanie Töwe, Gentechnik-Expertin von Greenpeace. Ein derartiger Risiko-Reis darf nicht auf die Felder und in den Lebensmittel-Handel gelangen. Beate Steffens

alle Infos zur Kampagne

28. Juni 2010, die tageszeitung

Vorerst kein Gentech-Reis

Brasilianer blockieren Bayer

Bayer Crop Science zieht seinen Antrag auf Zulassung des Genreises „Liberty Link“ vorläufig zurück und reagiert auf die Skepsis von Südbrasiliens Bauern. VON GERHARD DILGER

PORTO ALEGRE taz | Die Zulassung des Bayer-Genreises „Liberty Link 62“ für den kommerziellen Anbau in Brasilien schien nur noch eine Formsache zu sein. Doch letzte Woche machte der Chemiemulti überraschend einen Rückzieher. „Dieser proaktive Ansatz“ ergebe sich aus der „Notwendigkeit, den Dialog mit den Hauptbeteiligten der Reis-Produktionslinie in Brasilien zu erweitern“, erklärte Bayer Crop Science in São Paulo.
Es handelt sich allerdings nur um einen taktischen Rückzug - Bayer strebt die Zulassung des Genreises bereits seit 2003 an. Durch Lobbyarbeit soll nach wie vor dafür gesorgt werden, dass „die Liberty-Link-Technologie für Reis auf den Markt gebracht werden kann“, wie es in der Erklärung heißt.
Durch Genmanipulation ist die Reissorte gegen das Herbizid Glufosinat resistent, das Bayer unter dem Namen Liberty zusammen mit dem Saatgut vertreiben möchte.
Voraussetzung sei jedoch die Unterstützung durch die Produzenten und die „breite Akzeptanz des Marktes“. Selbst die traditionell gentechfreundlichen Großfarmer aus dem südlichen Bundesstaat Rio Grande do Sul, wo rund 60 Prozent der brasilianischen Gesamtproduktion angebaut werden, halten sich bedeckt.
Sie fürchten vor allem um ihre Exporte - im letzten Jahr führte Brasilien eine Million Tonnen aus. Wegen des fehlenden Marktes sei man „derzeit“ gegen die Zulassung, sagte ein Verbandssprecher auf der öffentlichen Anhörung im März 2009.
Die Wissenschaftler der staatlichen Agrarforschungsbehörde Embrapa befürchten die Kontaminierung konventioneller und wilder Reissorten durch die Bayer-Sorte. Embrapa hat allerdings keine grundsätzlichen Einwände gegen Gentech in der Landwirtschaft: Unter dem Protest von Kleinbauern-, Umwelt- und Verbraucherverbänden wurden entsprechende Soja-, Mais- und Baumwollsorten in Brasilien seit 2003 zugelassen. Gensoja macht bereits 85 Prozent der Gesamtproduktion aus, der Einsatz von Pflanzengiften nimmt rapide zu.
Larissa Packer von der Organisation Terra de Direitos freute sich über den Rückzug Bayers als „Niederlage“ für den Multi und als „Zeitgewinn“ für die Gentechgegner, die ihren Druck auf die Regierung verstärken wollen.
Beim Thema Genreis bekommen sie Argumentationshilfe aus den USA: Dort verlor Bayer im letzten halben Jahr vier Millionenprozesse gegen Landwirte, deren Reisernte durch Bayer-Versuchsfelder verseucht worden war.

[Duogynon] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

22. Juni 2010

Solidaritätsadresse

Das Contergannetzwerk erklärt sich mit den Duogynon-Opfern und insbesondere mit der Interessengemeinschaft duogynongeschädigter Kinder e.V. solidarisch.

I. Staatliches Fehlverhalten
Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend ihre unheilvolle Allianz mit der pharmazeutischen Industrie aufzugeben und sich der Verantwortung zu stellen, die sich aus der Verletzung der Schutzpflichten aus Art. 2 Abs 2 i.V. mit Art 1 des Grundgesetzes zum Erlass adäquater Arzneimittelschutzvorschriften ergeben.

Der Staat ist nicht nur verpflichtet, Schutzvorschriften zu erlassen, sondern auch eine adäquate Marktüberwachung zu gewährleisten.

Sowohl bei den durch „Duogynon“, als auch bei den durch „Contergan“ Geschädigten hat der Staat einseitig die Interessen der pharmazeutischen Industrie befördert und hierbei nicht nur die Interessen der betroffenen Kinder vernachlässigt, sondern in Sachen Contergan seine wahren Intensionen offenbart, indem er sämtliche Ansprüche der betroffenen Kinder gegen ihre Schädigungsfirma Grünenthal per Bundesgesetz /(§23 I des Errichtungsgesetzes der Conterganstiftung) ausgeschlossen hat. Wenn aufgrund dieses gesetzlichen Ausschlusses die Conterganopfer wenigstens noch ein Almosen – bis zum 01.07.2008 (für Schwerstgeschädigte ohne Arme und/oder ohne Beine) in Höhe von höchstens € 545,-- und aufgrund des Fernsehfilms „Eine einzige Tablette“ nunmehr höchstens € 1.116 (Schwerstopfer) erhalten, bekommen die Duogynon-Geschädigten nichts!
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich um die rd. 3000, als embryonalgeschädigte Kinder Geborenen, für die der Staat aufgrund der oben aufgezeigten Umstände eine besondere Verantwortung trägt, in angemessener Weise zu kümmern!
Nachdem nun auch das Bundesverfassungsgericht den Conterganopfern nicht weitergeholfen hat, werden Conterganopfer des Contergannetzwerkes den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen!
Es ist schlicht unerhört und unanständig, dass der Staat den Banken Milliarden zur Verfügung stellt, es aber nicht einmal für nötig befindet, seine Schulden bei seinen Opfern zu bezahlen!

II. Verantwortung der Pharmaunternehmen
Die deutschen Pharmaunternehmen genießen zwar übermäßigen staatlichen Schutz, sind aber keineswegs aus ihrer moralischen und gesellschaftspolischen Verantwortung entlassen. Auch die Schädigungsfirmen Grünenthal und Bayer Schering Pharma AG sind nachhaltig aufzufordern, auf die von ihnen angerichteten Schäden angemessene Leistungen zu erbringen!

Contergannetzwerk
73760 Ostfildern

Vorsitzender: Christian Stürmer
Weiherhagstr. 6
Email: recht@contergannetzwerk.de
Tel.: 0711/3101676
www.contergannetzwerk.de

Bienensterben

CBG Redaktion

21. Juni 2010

Italienische Forscher haben eine neue Studie zu den Ursachen der weltweiten Bienensterben veröffentlicht: The puzzle of honey bee losses: a brief review

Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass der Einfluss von Pestiziden dabei oftmals unterschätzt wird, bzw dass Forscher, die von der Chemie-Industrie finanziert werden, diesen oftmals bewußt ignorieren.

Die Untersuchung findet sich online unter http://www.bulletinofinsectology.org/pdfarticles/vol63-2010-153-160maini.pdf

alle Unterlagen zur Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren

[Duogynon] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

ARD Magazin „Brisant “, 17. Juni 2010, 17:15 Uhr

Hormonpräparat „Duogynon“

Geschädigt durch einen Schwangerschaftstest?

André Sommer kam missgebildet zur Welt - ohne Blase und mit deformiertem Penis. Seine Mutter hatte in den 70er-Jahren das Medikament „Duogynon“ von Bayer Schering genommen. Besteht ein Zusammenhang?

„Als ich zur Welt kam, war meine Blase außen am Körper. Das ganze nennt man Blasenekstrophie. Die Blase war an der Bauchdecke außen angewachsen. Ständig tröpfelte Urin raus. Zudem waren die Genitalien missgebildet.“ André Sommer kam missgebildet zur Welt. Seine Mutter hatte in den 70er-Jahren das Medikament „Duogynon“ von Bayer-Schering eingenommen. Bereits Ende der 60er-Jahre geriet das Hormonpräparat in den Verdacht, Missbildungen auszulösen. Doch eine Klage gegen Schering, den heutigen Bayer-Schering-Konzern, scheiterte. Ein Zusammenhang zwischen „Duogynon“ und Missbildungen konnte nie bewiesen werden. Für den Grundschullehrer André Sommer ist das bis heute unverständlich: „Ich habe im Laufe der Jahre immer wieder nachgefragt, warum damals der Prozess nicht weiterging. Und für mich selber war es klar, dass irgendwann, wenn ich alt genug bin, dass ich einmal das Thema abschließen wollte.“

Neuer Auskunftsanspruch
Bei unseren Recherchen stoßen wir auf den Medizin-Rechtler Jörg Heinemann. André Sommer hofft auf seine Hilfe. „Wenn man bedenkt, dass nach über 30 Jahren noch immer mehr als 1.000 Menschen rumlaufen mit teils sehr schweren Schädigungen. Und keiner von denen wurde jemals entschädigt. Das ist wirklich ein schreiendes Unrecht.“ Falls „Duogynon“ wirklich Schuld ist. Das lässt sich heute, dank eines neues Auskunftsanspruchs, vielleicht leichter herausfinden. Demnach können Betroffene von Pharmaherstellern die Herausgabe aller Unterlagen zu einem Medikament verlangen, und damit eventuell ihren Schadensersatzanspruch beweisen. André Sommer hofft, dass es zum Beispiel interne Studien oder Arztberichte gibt, die Bayer bisher unter Verschluss gehalten hat.

Seine Behinderung wird ihn ein Leben lang begleiten. Seit seiner Kindheit hat er eine künstliche Ersatzblase. Daraus fließt der Urin über einen Ausgang an der Bauchdecke direkt in einen Plastikbeutel. Doch Bayer lehnt jede Verantwortung für seine Behinderung ab. Auch gegenüber „Brisant“ äußert sich der Konzern nur schriftlich. „In den 70er- und 80er-Jahren wurden umfangreiche Untersuchungen ... durchgeführt, ohne dass sich daraus Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Einnahme von ‚Duogynon‘ und den gemeldeten Fällen von Missbildungen ... ergaben.“

Zweiter „Contergan-Fall“?
André Sommer hat jetzt auf Auskunft geklagt. Über seine Internet-Seite „www.dogynonoper.de“ melden sich täglich neue Betroffene. „Es ist so, dass sämtliche Mütter Betroffener “Duogynon„ genommen haben und auch keine andere Ursache ersichtlich ist. Ich denke, das spricht schon dafür, dass man hier einen zweiten Contergan-Fall hat“, sagt der Anwalt für Medizinrecht, Jörg Heymann. Auch im Fall des Schlafmittels Contergan sah es Anfang der 60er-Jahre zunächst aussichtslos aus. „Wenn Bayer wirklich der Meinung ist, dass es keine Beweise gibt, dann dürfte es ja kein Problem sein, dass die Akten offengelegt werden. Und darum geht es ja eigentlich“, sagt André Sommer. Er will endlich wissen, warum er missgebildet zur Welt gekommen ist. War es Zufall oder die Schuld eines Pharmakonzerns?

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Yaz / Yasmin

CBG Redaktion

Schweizer Fernsehen (SF1), 10. Juni 2010

Weltweit hunderte von toten Frauen wegen Verhütungsmitteln

Bis jetzt waren nur vereinzelte Fälle bekannt. Jetzt zeigen Recherchen von «10vor10»: Hunderte Frauen sind weltweit in den letzten zehn Jahren nach dem Gebrauch hormoneller Verhütungsmittel gestorben. «10vor10» ist es gelungen, zum ersten Mal Einblick in die interne Datenbank der US-Gesundheitsbehörde FDA zu erhalten. Swissmedic bestätigt die Grössenordnung der Todesfälle.

«10vor10» hat den Datensatz nach den Weltmarkt-Leader-Produkten durchkämmt. Das sind die Antibabypillen von Bayer, Yasmin und Yaz, sowie das Verhütungspflaster Evra von Janssen Cilag und der Nuvaring von Essex Chemie.
Die umsatzstärksten Produkte erscheinen in der Datenbank auch am häufigsten mit gesundheitlichen Folgeschäden - und am häufigsten mit Todesfällen. Die Todesfälle - in gerundeten Zahlen: Yasmin 140 Tote, Yaz 50 Tote, Nuvaring 40 Tote, Evra 130 Tote. Die Leiterin Marktüberwachung bei der Swissmedic, Karoline Mathys, bestätigt gegenüber «10vor10» die Anzahl der weltweiten Todesfälle: «Wenn man die internationalen Sicherheitsdaten anschaut - dann entspricht es dieser Grössenordnung.»

FDA-Liste mit über 10‚000 Einträgen
Auf der CD der US-Kontrollbehörde FDA (Food and Drug Administration) sind Reports von Ärzten, Spitälern, Pharma-Unternehmen und Privaten aufgelistet. In den über 10‘000 Spontanmeldungen der letzten zehn Jahre, welche die Leader-Produkte betreffen, sind harmlose Nebenwirkungen wie Kopfweh und Schlaflosigkeit dokumentiert, aber auch Lungenembolien und Todesfälle.
Ob und wie weit das Verhütungsmittel im Einzelfall den Tod mitverursacht hat, geht aus den Spontanmeldungen nicht hervor. Diese sind Verdachtsmeldungen, nicht gesicherte Arztberichte.

Oberster Kontrolleur «ergriffen und überrascht»
Der Basler Chefarzt und Präsident der Swissmedic-Begleitkommission für die Zulassung von Medikamenten, Stephan Krähenbühl, zeigte sich gegenüber «10vor10» über die hohe Anzahl der Todesfälle überrascht: «Es ist für mich emotional ergreifend und sehr tragisch». Andererseits sei bekannt, dass hormonelle Verhütungsmittel Embolien und Thrombosen verursachen, die im Extremfall gar zum Tode führen könnten.
Der Berner Frauenarzt Daniel Brügger, der seit Jahren vor den neueren hormonellen Verhütungsmitteln warnt, sagt: «Ich bin schockiert. Man hätte die Todeszahlen besser kommunizieren sollen.»

Warum hat Swissmedic Todesfälle bisher verschwiegen?
Karoline Mathys von der Swissmedic sagte dazu gegenüber 10vor10: «Wenn man bei allen Arzneimitteln - es gibt viele Arzneimittel - irgendwelche Spontanmeldungen auswerte und Zahlen herausgäbe, würde man eine Verunsicherung auslösen - mit Zahlen, die so nicht verlässlich sind.» Um die Häufigkeit eines Risikos festzustellen, brauche es Studien, so Mathys weiter.

Pharma-Firmen: Spontanmeldungen ohne Aussagekraft
Die Pharma-Unternehmen Bayer, Janssen Cilag und Essex Chemie wollten zu den konkreten Zahlen der Todesfälle keine Stellung nehmen. Sie betonten aber, die Reports seien Spontanmeldungen und als solche nicht immer vollständig, weil Informationen über gleichzeitig eingenommene Medikamente sowie Angaben über Vorerkrankungen und Veranlagungen häufig fehlen würden.
Spontanmeldungen hätten keine Aussagekraft, wenn es um das Risiko eines Medikamentes gehe. Die drei Unternehmen halten fest, das positive Nutzen/Risikoprofil ihrer Verhütungsmittel sei von Experten, Behörden und in umfangreichen Studien wiederholt bestätigt worden.

FDA-Studie zu Todesfällen
Die US-Behörde FDA wollte gegenüber «10vor10» die Zahlen nicht kommentieren, obwohl sie das Datenmaterial selber geliefert hatte. Die FDA teilte nur mit, eine Studie zu den Todesfällen sei im Gange.
Der Präsident der Swissmedic-Kommission für die Zulassung von Medikamenten, Stephan Krähenbühl, sagte dazu: «Wenn ich Chef einer Behörde wäre, die soviel Spontanmeldungen über Todesfällen dokumentiert hat, würde ich das auch näher anschauen.»

Klagen in den USA und Kanada
Das Resultat der FDA-Studie dürfte auch Anwaltskanzleien in den USA interessieren. Bayer sieht sich wegen Nebenwirkungen ihrer Verhütungsmittel Yasmin und Yaz laut eigenen Angaben allein in den USA mit 1750 Klagen konfrontiert, in Kanada mit 8 Sammelklagen. Janssen Cilag und Essex Chemie wollten dazu keine weiteren Angaben machen. Mario Poletti

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Bisphenol A

CBG Redaktion

9. Juni 2010

Das Umweltbundesamt äußert sich heute deutlich zu den Risiken von Bisphenol A („...die vorliegenden Kenntnisse sollten ausreichen, die Verwendung bestimmter Bisphenol A-haltiger Produkte aus Vorsorgegründen zu beschränken“). Die Bayer AG gehört zu den größten Herstellern weltweit.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert seit langem ein Verbot risikoreicher Anwendungen wie Lebensmittel-Verpackungen, Babyflaschen und Kinderspielzeug, siehe hierzu die jüngste Stellungnahme Bisphenol A: Risikoreiche Anwendungen jetzt verbieten!.

Umweltbundesamt (UBA)

Bisphenol A - Massenchemikalie mit unerwünschten Nebenwirkungen

Umweltbundesamt liefert aktuellen Hintergrundbericht

Berichten die Medien über gefährliche Chemikalien, fällt häufig der Name Bisphenol A. Immer wieder verunsichern Meldungen über diese Substanz Verbraucherinnen und Verbraucher. Was ist das für ein Stoff, wo kommt er vor, und wie hoch sind die Risiken für Mensch und Umwelt? In einem aktuellen Hintergrundpapier erläutert das Umweltbundesamt (UBA) die Risiken von Bisphenol A und zeigt Handlungsoptionen für die Zukunft auf. UBA-Präsident Jochen Flasbarth empfiehlt Herstellern und Nutzern der Chemikalie, vorsorglich schon heute alternative Stoffe einzusetzen und so Mensch und Umwelt zu schützen.
Bisphenol A steckt in vielen Alltagsgegenständen: Konservendosen, DVDs, Thermopapier, Lebensmittelverpackungen und Babyflaschen. Aus diesen Produkten kann sich der Stoff lösen und dann auch von Menschen aufgenommen werden. Herstellung, Weiterverarbeitung und Recycling kann Flüsse und Seen mit Bisphenol A belasten. Der Ausgangsstoff für Polykarbonat-Kunststoffe und Epoxidharze gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit.
Bisphenol A wirkt ähnlich wie das weibliche Sexualhormon Östrogen. Das zeigen zahlreiche Studien an Säugern oder Fischen. Die Chemikalie ist zwar weniger potent als das natürliche Sexualhormon, stört aber nachweislich bei einigen Organismen die Fortpflanzung.
Das Altstoffchemikalien-Programm der EU und die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bewerten Produkte auf Bisphenol A-Basis für Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit als unbedenklich. Kanada, Dänemark und Frankreich dagegen haben aus Vorsorgegründen Bisphenol A-haltige Babyflaschen und andere Produkte für Kinder verboten. Jochen Flasbarth: „Aus Sicht des Umweltbundesamtes bestehen zwar noch Datenlücken; doch die vorliegenden Kenntnisse sollten ausreichen, die Verwendung bestimmter Bisphenol A-haltiger Produkte aus Vorsorgegründen zu beschränken.“
Die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) stärkt die Eigenverantwortung der Chemieindustrie. Unternehmen, die Bisphenol A herstellen oder verwenden sind verantwortlich, die Risiken von Bisphenol A über den gesamten Lebenszyklus zu bewerten und eventuelle Risiken zu mindern. Das Ergebnis müssen Sie den europäischen Behörden in einem Registrierungsdossier bis zum 30.11.2010 darlegen. Das UBA wird dieses Dossier genau prüfen und dann entscheiden, welche zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt möglich und notwendig sind.
Vorsorglich empfiehlt das UBA den Herstellern, Importeuren und Verwendern von Bisphenol A bereits heute Verwendungen die Mensch und Umwelt belasten durch gesundheits- und umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen - als Beitrag zum vorsorglichen Schutz von Mensch und Umwelt.
Das neue Hintergrundpapier „Bisphenol A - Massenchemikalie mit unerwünschten Nebenwirkungen“ steht unter http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3782.pdf kostenlos zum Download bereit.

[SPIEGEL] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

7. Juni 2010

Der SPIEGEL berichtet über die Kampagne zur Entschädigung von Duogynon-Opfern

Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichtet in seiner heutigen Ausgabe über die Klage von Duogynon-Opfern gegen die Firma Bayer Schering. Tausende von Kindern hatten in den 60er und 70er Jahren schwere Fehlbildungen durch hormonelle Schwangerschaftstests von Schering erlitten.

Der vollständige Artikel findet sich hier: http://www.cbgnetwork.de/downloads/ArtikelSPIEGEL.pdf. Das Foto auf der ersten Seite zeigt Karl Murphy, der auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren in der BAYER-Hauptversammlung Ende April in Köln sprach.

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[Duogynon] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

Presse Information vom 7. Juni 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER: Duogynon-Opfer reichen Klage ein

Tausende von Missbildungen durch hormonelle Schwangerschafts-Tests / Berichte heute in SPIEGEL und WDR

Das Magazin DER SPIEGEL berichtet in seiner heutigen Ausgabe über eine Klage von Medikamenten-Opfern gegen die Firma Bayer Schering. Tausende von Kindern hatten in den 60er und 70er Jahren schwere Fehlbildungen durch hormonelle Schwangerschaftstests erlitten. Die von der Firma Schering unter den Produktnamen Duogynon, Cumorit und Primodos vertriebenen Präparate führten unter anderem zu Herzfehlern, fehlenden Gliedmaßen, Gaumenspalten und Nierenschäden. Bis heute steht eine Entschädigung der Opfer aus.

Nach Schätzungen von Pädiatern sind hormonelle Schwangerschaftstests für mehr Schädigungen verantwortlich als Contergan. Andre Sommer, einer der Kläger: „Wir fordern Gerechtigkeit für alle Duogynon-Opfer. Die Firma Bayer darf unsere Ansprüche nicht abblocken, sondern muss auf uns zugehen und alle Unterlagen offen legen. Der Konzern darf es nicht darauf ankommen lassen, einen Rechtsstreit bis in die letzte Instanz auszufechten. Im Sinne der Opfer, die jahrzehntelanges Leid erdulden mussten, fordern wir eine Entschädigung wie im Fall von Contergan“. Der Bayer-Konzern hatte Schering im Jahr 2006 übernommen.

In der Bayer-Hauptversammlung am 30. April hatten mehrere Betroffene auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) eine Entschuldigung gefordert (das erste Foto des SPIEGEL-Artikels zeigt den Betroffenen Karl Murphy aus England am Rednerpult). Bayer-Chef Werner Wenning hatte dies vor rund 4000 Aktionären jedoch abgelehnt. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Ende der siebziger Jahre hat Schering auf jeder Primodos-Packung einen Warnhinweis anbringen lassen, laut dem das Präparat wegen der Gefahr von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden darf. Zur selben Zeit hat Schering betroffenen Eltern ein Vergleichsangebot gemacht – unter der Bedingung, dass diese ihre öffentliche Kritik unterlassen. Es ist daher grotesk, wenn Bayer heute einen Zusammenhang leugnet. Die Firma ist für die Schädigung tausender Kinder zwar nicht selbst verantwortlich, doch durch die Übernahme von Schering hat Bayer auch die Verantwortung für den Skandal um hormonelle Schwangerschaftstests übernommen.“

Die Ärztin Isabel Gal hatte schon 1967 festgestellt, dass Mütter missgebildeter Kinder zu einem überdurchschnittlich hohen Prozentsatz hormonelle Schwangerschaftstests verwendet hatten. Die französische Firma Roussel, die ein ähnliches Präparat herstellte, stellte daraufhin die Produktion ein. Schering hingegen beließ Primodos auf dem Markt und sandte keinerlei Warnungen an die Ärzte. Dabei hatten bereits Ende der 60er Jahre Mitarbeiter der britischen Schering-Tochter die Firmenzentrale in Deutschland vor den Risiken gewarnt. In einem von der Zeitung Sunday Times veröffentlichten Brief heißt es wörtlich: „Wir müssen bezüglich des möglichen Zusammenhangs von Primodos und Geburtsschäden zu einer Lösung kommen. Als Hersteller ist es unsere moralische Pflicht, alles Menschenmögliche zu unternehmen, die Sicherheit unserer Produkte zu gewährleisten.“ Trotzdem stellte das Unternehmen den Verkauf des Mittels in Deutschland erst 1981 ein. Zu diesem Zeitpunkt waren risikolose Urintests seit mehr als zehn Jahren auf dem Markt – Tausende Fehlbildungen hätten verhindert werden können.

Schering ist seit vielen Jahren Weltmarktführer für Kontrazeptiva. Duogynon/Primodos enthielt die selben Hormone, die heute in geringerer Konzentration als Antibaby-Pille verkauft werden. Kritiker vermuten, dass die jahrelangen Warnungen vor hormonellen Schwangerschaftstests in den Wind geschlagen wurden, um negative Publicity für Kontrazeptiva zu vermeiden.

Hier die Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren unterstützen

Weitere Informationen:
· Artikel im SPIEGEL: http://www.cbgnetwork.de/downloads/ArtikelSPIEGEL.pdf
· Warnhinweis auf Schering-Packungen
· Informationen von Betroffenen http://www.Duogynonopfer.de
· Artikel „Bittere Pillen von Schering“

[Einwendung] Klimakiller

CBG Redaktion

Presse Information vom 2. Juni 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

„Klimakiller“: Einwendung gegen Kohlekraftwerk Krefeld eingereicht

hoher CO2- und Schadstoff-Ausstoß in der Kritik / Einwendungen bis 28. Juni möglich

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat heute bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Einwendung gegen das geplante Steinkohlekraftwerk im Krefelder BAYER-Werk einge-reicht. Der Verein kritisiert insbesondere den hohen Ausstoß von Treibhausgasen und gesund-heitsschädlichen Stoffen wie Stickoxiden, Feinstaub und Schwermetallen. Vertreter der CBG hatten auch in der BAYER-Hauptversammlung Ende April einen Stopp des Projekts gefordert.

Philipp Mimkes vom CBG-Vorstand: „Viele der rund 1000 Fördermitglieder der Coordination gegen BAYER-Gefahren leben in Krefeld oder Duisburg. Diese sind von den gefährlichen Emis-sionen des geplanten Kraftwerks direkt betroffen. Wir müssen daher alles tun, diese Dreck-schleuder zu verhindern“. Die CBG ruft die Bevölkerung auf, eigene Einwendungen gegen den Genehmigungsantrag einzureichen. Aufgrund der überregionalen Auswirkungen des Kraftwerks sind auch Einwendungen von Einwohnern anderer Regionen möglich. Der BUND und der Nie-derrheinische Umweltschutzverein haben eine website eingerichtet, auf der individuelle Einwen-dungen erstellt werden können.

Wörtlich heißt es in dem heutigen Schreiben der CBG: „Der Weltklimarat IPCC fordert eine drastische Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen. In den Industrieländern ist laut IPCC bis zum Jahr 2050 eine Minderung des CO2-Ausstoßes um 80% bis 95% gegenüber 1990 nötig, um die dramatischsten Auswirkungen des Klimawandels zu verhindern. Steinkohle ist jedoch nach der Braunkohle der umweltschädlichste Brennstoff. Das geplante Kohlekraftwerk würde den Kohlendioxid-Ausstoß Krefelds verdoppeln und damit den Klimawandel beschleunigen. Ein Erreichen der Vorgaben des IPCC würde unmöglich.“ Der Betrieb des Kraftwerks würde jähr-lich zu CO2-Emissionen von über 4,3 Millionen Tonnen führen.

Das Kraftwerk soll auf dem Gelände der BAYER AG errichtet werden; betrieben werden soll es von der BAYER-Tochterfirma Currenta. Der Chemie-Konzern will langfristig einen großen Teil der erzeugten Energie abnehmen. Wirksame Klimaschutzmaßnahmen bei BAYER zugunsten von Energieeinsparung und regenerativen Energien würden dadurch über Jahrzehnte hinweg blockiert. Die jährlichen Kohlendioxid-Emissionen des Konzerns liegen incl. der Energie-Zulieferer schon jetzt bei rund 9 Mio Tonnen. Da es sich bei dem geplanten Kraftwerk um ein Grundlastkraftwerk handelt, wäre kein flexibler Einsatz in Kombination mit erneuerbaren Ener-gien möglich.

Jan Pehrke von der CBG ergänzt: „Die Vorbelastung mit Schadstoffen in Krefeld und Duisburg ist bereits stark erhöht und erlaubt keine weiteren Belastungen. Allein der Ausstoß von Schwe-fel- und Stickoxiden würde mehrere Tausend Tonnen pro Jahr betragen. Empörend ist, dass die beantragten Filteranlagen nicht der besten zur Verfügung stehenden Technik entsprechen. Die entstehenden Gesundheitsgefahren sind also zum Teil vermeidbar.“

Weitere Informationen zum Kohlekraftwerk

Rheinische Post, 19.05.2010

Umweltschützer machen gegen Kohlekraftwerk mobil

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie weitere Umweltgruppen und Bürgerinitiativen haben am Mittwoch ihre Kampagne gegen das geplante Trianel-Steinkohlekraftwerk im Chempark in Krefeld-Uerdingen gestartet.
Man werde in den kommenden Tagen rund 60 000 Flugblätter vor allem in Krefeld und Duisburg verteilen, um möglichst viele Einwendungen gegen das Projekt zusammen zu bekommen, sagte der Geschäftsleiter des NRW-Landesverbandes des BUND, Dirk Jansen.
Die Einwendungen sollen dann der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt werden, die über eine Genehmigung für das Kraftwerk entscheidet. Sollte die Behörde den Bau genehmigen, behalten sich die Kraftwerksgegner zudem eine Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf vor, betonte Jansen. Man richte sich auf einen „langen Kampf“ zur Verhinderung des Kraftwerks ein.
Nach Ansicht des BUND-Geschäftsleiters enthalten die für das Kraftwerksprojekt jetzt vorgelegten Unterlagen „eine Reihe von Rechtswidrigkeiten“. So werde das Emissionsschutzrecht nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem gebe es Verstöße gegen den Natur- und Artenschutz.
Das geplante Kohlekraftwerk würde die Bevölkerung nach Angaben des BUND vor allem durch den Ausstoß von Feinstaub und Stickstoffdioxid belasten. Zudem ist das Kraftwerk nach Auffassung der Umweltschützer überflüssig und passt nicht in ein zukunftsfähiges Energiesystem. Weder die öffentliche Stromversorgung noch der Chempark Uerdingen benötigten die zusätzlichen Strom- und Dampfmengen durch das Großkraftwerk, hieß es.
Das Kraftwerk soll nach Angaben von Trianel eine Nettoleistung von 750 Megawatt haben. Die Investitionssumme liege bei über einer Milliarde Euro. Insgesamt 160 Arbeitsplätze sollen durch den Bau des Kraftwerks direkt oder indirekt entstehen. Die Bauzeit werde bei vier bis fünf Jahren liegen.

+++PRESSEinformation,19.05.2010+++

Trianel-Kohlekraftwerks-Projekt in Krefeld:

BUND und Bürgerinitiativen starten Anti-Kraftwerks-Kampagne

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ruft gemeinsam mit dem Niederrheinischen Umweltschutzverein (NUV) und der Bürgerinitiative Saubere Luft die Bürgerinnen und Bürger in Krefeld, Duisburg und Umgebung auf, jetzt ihre Einwände gegen den umstrittenen Bau eines Kohlekraftwerks in Krefeld-Uerdingen vorzubringen. Dazu hat das Widerstandsbündnis eine breit angelegte Kampagne gestartet. Noch bis zum Ende der Offenlegungsfrist am 28. Juni werden BUND und Bürgerinitiativen Unterschriften gegen den Kraftwerksbau sammeln und die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Einsprüchen gegen das Projekt unterstützen. Ein Einwendungsgenerator der die verschiedenen Aspekte aus den nun offen gelegten Unterlagen kritisch beleuchtet, ist derzeit in Bearbeitung und wird nach ersten Prüfungen der Unterlagen online zur Verfügung gestellt werden.

Norbert Bömer, Sprecher der Duisburger Bürgerinitiative Saubere Luft: „Jetzt sind wir als Bürgerinnen und Bürger gefragt und gefordert, unseren Protest gegen die geplante unzumutbaren Zusatzbelastungen durch das Kraftwerk bei der Bezirksregierung einzureichen. Wer jetzt nichts unternimmt, kann sich später nicht mehr beschweren.“ Das Widerstandsbündnis werde deshalb in der nächsten Zeit 60.000 Broschüren in Duisburg und Krefeld verteilen und stehe mit Rat und Tat unterstützend zur Seite. Regelmäßige Termine von Info-Ständen zum Vorhaben und die Beratung der Bevölkerung, wie eine eigene Einwendung erstellt werden kann, hätten bereits begonnen.

„Dieses Kohlekraftwerk ist ebenso überflüssig wie schädlich“, sagte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW. „Schon nach kursorischer Sichtung der Antragsunterlagen ist klar: Dieses Vorhaben ist nicht genehmigungsfähig.“ Auch vor dem Hintergrund des erfolgreichen BUND-Widerstandes gegen die geplanten Kohlekraftwerke in Düsseldorf, Datteln und Lünen rechnet Jansen mit guten Chancen, das Kohlekraftwerk noch stoppen zu können. Sollte die Bezirksregierung trotzdem eine Genehmigung erteilen, bereite sich der BUND mit Unterstützung der Bürgerinitiativen allerdings schon jetzt auf eine mögliche Klage vor.

Das geplante Trianel-Kohlekraftwerk mit einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 1.705 Megawatt würde nach Angaben des Vorhabensträgers jährlich etwa 4,3 Millionen Tonnen des Klimakillers Kohlendioxid emittieren. Dazu würde die Bevölkerung gemäß Trianel durch den jährlichen Ausstoß von mindestens 124.000 Kilogramm des extrem gesundheitsschädlichen Feinstaubes, mehr als 1.700 Tonnen Stickstoffdioxid, 2.400 Tonnen Schwefeldioxid und einem krebsverursachendem Gemisch aus Arsen, Cadmium, Nickel, Benzo(a)pyren, Chrom (VI) und Kobalt sowie dem Nervengift Quecksilber gefährdet. Die Kraftwerksgegner halten das Vorhaben wegen der hohen Vorbelastung der Region und der gravierenden Umwelt und Gesundheitsbelastungen deshalb für nicht genehmigungsfähig.

„Wer in dieser Region bewusst lebt, ist weder Maschinenstürmer noch industriefeindlich. Jedoch muss sich durch Neuanlagen die Gesamtbelastung für die Bevölkerung insgesamt verringern und nicht, wie geplant, verschlechtern“, forderte Kerstin Ciesla, Vorsitzende der BUND-Kreisgruppe Duisburg. Auch wenn das Kraftwerk in Krefeld gebaut werde, liege der so genannte Aufpunkt der größten Schadstoffzusatzbelastung auf Duisburger Stadtgebiet.

Ulrich Grubert vom Niederrheinischen Umweltschutzverein ist optimistisch: “Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern wollen wir das Projekt zugunsten umweltfreundlicherer Alternativen verhindern. Bayer selbst hat die Alternative angekündigt: Die genehmigte und bereits gebaute Erdgaspipeline von Düsseldorf-Hubbelrath nach Uerdingen wurde u.a. mit dem Bau eines umweltverträglicheren Gas- und Dampf- Kraftwerks mit Kraft-Wärme-Kopplung begründet. Warum dann auf die schadstoffreiche Steinkohle zurückgreifen, einer überwunden geglaubten, überholten Technik?"

BUND, NUV und BI Saubere Luft appellierten an Trianel, sich von dem Vorhaben zu verabschieden und eine umweltfreundliche Alternativplanung zu realisieren. Weder die öffentliche Stromversorgung noch der CHEMPARK Uerdingen benötigten die zusätzlichen Strom- und Dampfmengen. Der angestrebte energetische Wirkungsgrad von 60 Prozent sei deshalb nicht mehr als ein „frommer Wunsch“. Im Übrigen erreichten moderne Gaskraftwerke mühelos energetische Wirkungsgrade von 80 bis 90 Prozent und seien nicht nur wesentlich weniger umweltschädlich und flexibel einsetzbar, sondern auch ökonomisch durchaus konkurrenzfähig. Als Ersatz für die alten Kohlekessel im Chemiepark aus den 60er Jahren mit einer Feuerungswärmeleistung von je 117 Megawatt reiche ein an die tatsächlichen Bedürfnisse angepasstes Gaskraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung vollständig aus.

Mehr Infos zum Kraftwerk und der Kampagne von BUND und Bürgerinitiativen::
www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/energie_klima/kohlekraftwerke/kraftwerksplanungen_nrw/krefeld/ und
http://nicht-verkohlen.de/

Schleichwerbung

CBG Redaktion

Presse Information vom 31. Mai 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Presserat verhängt „öffentliche Rüge“

Werbetext von Daimler und Bayer als redaktioneller Beitrag getarnt / Einflussnahme großer Unternehmen in der Kritik

Der Deutsche Presserat hat heute einen Verstoß der Sindelfinger Zeitung / Böblinger Zeitung (SZBZ) gegen den Pressekodex festgestellt. Von den vier möglichen Sanktionsmöglichkeiten wurde die schärfste („öffentliche Rüge mit Abdruckverpflichtung“) verhängt.

Der Presserat hatte sich auf Antrag der Coordination gegen BAYER-Gefahren mit dem am 5. Februar erschienenen Artikel Grundstoff für Biodiesel-Produktion befasst. Darin wird ein Projekt der Firmen Daimler und Bayer zum Anbau der ölhaltigen Pflanze Jatropha in Indien vorgestellt. Als Autor wird SZBZ-Redakteur Werner Eberhardt genannt. Einen Tag zuvor war der Artikel jedoch wortgleich auf der homepage der Daimler AG erschienen. Als Copyright wurde angegeben „Daimler AG. Alle Rechte vorbehalten“. Da die Veröffentlichung in der SZBZ nicht als Anzeige gekennzeichnet war, verstößt der Abdruck gegen Ziffer 7 des Pressekodex („Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken“).

Philipp Mimkes, Beschwerdeführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Der Anbau von Pflanzen für die Herstellung von Biodiesel führt zu einer wachsenden Konkurrenz um Anbauflächen und Wasser. Nicht zuletzt der Weltagrarbericht nennt nachwachsenden Treibstoff eine Bedrohung für die Ernährungssicherheit. Es ist daher nicht hinzunehmen, dass die Redaktion der Sindelfinger Zeitung bei einem solch sensiblen Thema die Propaganda von Daimler und Bayer eins zu eins übernimmt.“ Paul Russmann, Sprecher der Kritischen Daimler-Aktionäre, ergänzt: „Daimler nutzt seine Machtstellung als einer der größten Arbeitgeber der Region aus, um die lokale Presse mit unlauteren Werbemethoden zum verlängerten Arm der Öffentlichkeitsabteilung zu machen“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) dokumentiert seit drei Jahrzehnten die Einflussnahme großer Unternehmen auf Medien und Berichterstattung. Der Firma Bayer gelingt es immer wieder, den Abdruck kritischer Berichte zu verhindern. Die Magazine Spiegel und Stern mussten nach kritischen Berichten mehr als zehn Jahre lang auf Anzeigen von Bayer verzichten; O-Ton aus der Zentrale des Chemie-Multis: „Damit die Jungs in Hamburg mal lernen, wer hier das Sagen hat“. Und nach einem Störfall in einem Bayer-Werk gelangte kürzlich ein Strategiepapier des Konzerns in die Öffentlichkeit, in dem empfohlen wird, kritische Medien zu „marginalisieren“. Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG: „Die Wahrheit und die Interessen von Mensch und Umwelt bleiben bei dieser Art von Berichterstattung auf der Strecke.“

weitere Informationen:
· Daimler und Bayer wollten Medien foppen - und kassieren öffentliche Rüge
· Hintergründe zum Biodiesel-Projekt von Daimler und Bayer
· Artikel „Bayer und die Pressefreiheit“
· Kommunikations-Strategie nach Störfall gelangt in die Öffentlichkeit

Pressemitteilung des Presserats

Der Deutsche Presserat tagte am 26. und 27.5.2010 in Berlin und sprach insgesamt acht Rügen aus.

7.2 – Schleichwerbung
Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse,
Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leser hinausgeht oder von dritter Seite bezahlt bzw. durch geldwerte Vorteile belohnt wird. Die Glaubwürdigkeit der Presse als Informationsquelle gebietet besondere Sorgfalt beim Umgang mit PR-Material.

Ebenfalls gegen den Grundsatz der klaren Trennung von Redaktion und Werbung verstieß die Sindelfinger Zeitung Online mit einem Artikel unter der Überschrift ‚Grundstoff für Biodiesel-Produktion'. Bei der Veröffentlichung handelte es sich um eine vollständige Übernahme eines PR-Textes der Daimler AG, was für den Leser aber nicht ersichtlich war. Im Gegenteil entstand durch eine dem Beitrag vorangestellte Autorenzeile der irreführende Eindruck, als handele es sich um einen von der Redaktion recherchierten und verfassten Artikel. Die in Richtlinie 7.2 geforderte besondere Sorgfalt im Umgang mit PR-Material wurde bei dieser Veröffentlichung grob missachtet.