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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

Bienensterben

CBG Redaktion

21. Juni 2010

Italienische Forscher haben eine neue Studie zu den Ursachen der weltweiten Bienensterben veröffentlicht: The puzzle of honey bee losses: a brief review

Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass der Einfluss von Pestiziden dabei oftmals unterschätzt wird, bzw dass Forscher, die von der Chemie-Industrie finanziert werden, diesen oftmals bewußt ignorieren.

Die Untersuchung findet sich online unter http://www.bulletinofinsectology.org/pdfarticles/vol63-2010-153-160maini.pdf

alle Unterlagen zur Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren

[Duogynon] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

ARD Magazin „Brisant “, 17. Juni 2010, 17:15 Uhr

Hormonpräparat „Duogynon“

Geschädigt durch einen Schwangerschaftstest?

André Sommer kam missgebildet zur Welt - ohne Blase und mit deformiertem Penis. Seine Mutter hatte in den 70er-Jahren das Medikament „Duogynon“ von Bayer Schering genommen. Besteht ein Zusammenhang?

„Als ich zur Welt kam, war meine Blase außen am Körper. Das ganze nennt man Blasenekstrophie. Die Blase war an der Bauchdecke außen angewachsen. Ständig tröpfelte Urin raus. Zudem waren die Genitalien missgebildet.“ André Sommer kam missgebildet zur Welt. Seine Mutter hatte in den 70er-Jahren das Medikament „Duogynon“ von Bayer-Schering eingenommen. Bereits Ende der 60er-Jahre geriet das Hormonpräparat in den Verdacht, Missbildungen auszulösen. Doch eine Klage gegen Schering, den heutigen Bayer-Schering-Konzern, scheiterte. Ein Zusammenhang zwischen „Duogynon“ und Missbildungen konnte nie bewiesen werden. Für den Grundschullehrer André Sommer ist das bis heute unverständlich: „Ich habe im Laufe der Jahre immer wieder nachgefragt, warum damals der Prozess nicht weiterging. Und für mich selber war es klar, dass irgendwann, wenn ich alt genug bin, dass ich einmal das Thema abschließen wollte.“

Neuer Auskunftsanspruch
Bei unseren Recherchen stoßen wir auf den Medizin-Rechtler Jörg Heinemann. André Sommer hofft auf seine Hilfe. „Wenn man bedenkt, dass nach über 30 Jahren noch immer mehr als 1.000 Menschen rumlaufen mit teils sehr schweren Schädigungen. Und keiner von denen wurde jemals entschädigt. Das ist wirklich ein schreiendes Unrecht.“ Falls „Duogynon“ wirklich Schuld ist. Das lässt sich heute, dank eines neues Auskunftsanspruchs, vielleicht leichter herausfinden. Demnach können Betroffene von Pharmaherstellern die Herausgabe aller Unterlagen zu einem Medikament verlangen, und damit eventuell ihren Schadensersatzanspruch beweisen. André Sommer hofft, dass es zum Beispiel interne Studien oder Arztberichte gibt, die Bayer bisher unter Verschluss gehalten hat.

Seine Behinderung wird ihn ein Leben lang begleiten. Seit seiner Kindheit hat er eine künstliche Ersatzblase. Daraus fließt der Urin über einen Ausgang an der Bauchdecke direkt in einen Plastikbeutel. Doch Bayer lehnt jede Verantwortung für seine Behinderung ab. Auch gegenüber „Brisant“ äußert sich der Konzern nur schriftlich. „In den 70er- und 80er-Jahren wurden umfangreiche Untersuchungen ... durchgeführt, ohne dass sich daraus Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Einnahme von ‚Duogynon‘ und den gemeldeten Fällen von Missbildungen ... ergaben.“

Zweiter „Contergan-Fall“?
André Sommer hat jetzt auf Auskunft geklagt. Über seine Internet-Seite „www.dogynonoper.de“ melden sich täglich neue Betroffene. „Es ist so, dass sämtliche Mütter Betroffener “Duogynon„ genommen haben und auch keine andere Ursache ersichtlich ist. Ich denke, das spricht schon dafür, dass man hier einen zweiten Contergan-Fall hat“, sagt der Anwalt für Medizinrecht, Jörg Heymann. Auch im Fall des Schlafmittels Contergan sah es Anfang der 60er-Jahre zunächst aussichtslos aus. „Wenn Bayer wirklich der Meinung ist, dass es keine Beweise gibt, dann dürfte es ja kein Problem sein, dass die Akten offengelegt werden. Und darum geht es ja eigentlich“, sagt André Sommer. Er will endlich wissen, warum er missgebildet zur Welt gekommen ist. War es Zufall oder die Schuld eines Pharmakonzerns?

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Yaz / Yasmin

CBG Redaktion

Schweizer Fernsehen (SF1), 10. Juni 2010

Weltweit hunderte von toten Frauen wegen Verhütungsmitteln

Bis jetzt waren nur vereinzelte Fälle bekannt. Jetzt zeigen Recherchen von «10vor10»: Hunderte Frauen sind weltweit in den letzten zehn Jahren nach dem Gebrauch hormoneller Verhütungsmittel gestorben. «10vor10» ist es gelungen, zum ersten Mal Einblick in die interne Datenbank der US-Gesundheitsbehörde FDA zu erhalten. Swissmedic bestätigt die Grössenordnung der Todesfälle.

«10vor10» hat den Datensatz nach den Weltmarkt-Leader-Produkten durchkämmt. Das sind die Antibabypillen von Bayer, Yasmin und Yaz, sowie das Verhütungspflaster Evra von Janssen Cilag und der Nuvaring von Essex Chemie.
Die umsatzstärksten Produkte erscheinen in der Datenbank auch am häufigsten mit gesundheitlichen Folgeschäden - und am häufigsten mit Todesfällen. Die Todesfälle - in gerundeten Zahlen: Yasmin 140 Tote, Yaz 50 Tote, Nuvaring 40 Tote, Evra 130 Tote. Die Leiterin Marktüberwachung bei der Swissmedic, Karoline Mathys, bestätigt gegenüber «10vor10» die Anzahl der weltweiten Todesfälle: «Wenn man die internationalen Sicherheitsdaten anschaut - dann entspricht es dieser Grössenordnung.»

FDA-Liste mit über 10‚000 Einträgen
Auf der CD der US-Kontrollbehörde FDA (Food and Drug Administration) sind Reports von Ärzten, Spitälern, Pharma-Unternehmen und Privaten aufgelistet. In den über 10‘000 Spontanmeldungen der letzten zehn Jahre, welche die Leader-Produkte betreffen, sind harmlose Nebenwirkungen wie Kopfweh und Schlaflosigkeit dokumentiert, aber auch Lungenembolien und Todesfälle.
Ob und wie weit das Verhütungsmittel im Einzelfall den Tod mitverursacht hat, geht aus den Spontanmeldungen nicht hervor. Diese sind Verdachtsmeldungen, nicht gesicherte Arztberichte.

Oberster Kontrolleur «ergriffen und überrascht»
Der Basler Chefarzt und Präsident der Swissmedic-Begleitkommission für die Zulassung von Medikamenten, Stephan Krähenbühl, zeigte sich gegenüber «10vor10» über die hohe Anzahl der Todesfälle überrascht: «Es ist für mich emotional ergreifend und sehr tragisch». Andererseits sei bekannt, dass hormonelle Verhütungsmittel Embolien und Thrombosen verursachen, die im Extremfall gar zum Tode führen könnten.
Der Berner Frauenarzt Daniel Brügger, der seit Jahren vor den neueren hormonellen Verhütungsmitteln warnt, sagt: «Ich bin schockiert. Man hätte die Todeszahlen besser kommunizieren sollen.»

Warum hat Swissmedic Todesfälle bisher verschwiegen?
Karoline Mathys von der Swissmedic sagte dazu gegenüber 10vor10: «Wenn man bei allen Arzneimitteln - es gibt viele Arzneimittel - irgendwelche Spontanmeldungen auswerte und Zahlen herausgäbe, würde man eine Verunsicherung auslösen - mit Zahlen, die so nicht verlässlich sind.» Um die Häufigkeit eines Risikos festzustellen, brauche es Studien, so Mathys weiter.

Pharma-Firmen: Spontanmeldungen ohne Aussagekraft
Die Pharma-Unternehmen Bayer, Janssen Cilag und Essex Chemie wollten zu den konkreten Zahlen der Todesfälle keine Stellung nehmen. Sie betonten aber, die Reports seien Spontanmeldungen und als solche nicht immer vollständig, weil Informationen über gleichzeitig eingenommene Medikamente sowie Angaben über Vorerkrankungen und Veranlagungen häufig fehlen würden.
Spontanmeldungen hätten keine Aussagekraft, wenn es um das Risiko eines Medikamentes gehe. Die drei Unternehmen halten fest, das positive Nutzen/Risikoprofil ihrer Verhütungsmittel sei von Experten, Behörden und in umfangreichen Studien wiederholt bestätigt worden.

FDA-Studie zu Todesfällen
Die US-Behörde FDA wollte gegenüber «10vor10» die Zahlen nicht kommentieren, obwohl sie das Datenmaterial selber geliefert hatte. Die FDA teilte nur mit, eine Studie zu den Todesfällen sei im Gange.
Der Präsident der Swissmedic-Kommission für die Zulassung von Medikamenten, Stephan Krähenbühl, sagte dazu: «Wenn ich Chef einer Behörde wäre, die soviel Spontanmeldungen über Todesfällen dokumentiert hat, würde ich das auch näher anschauen.»

Klagen in den USA und Kanada
Das Resultat der FDA-Studie dürfte auch Anwaltskanzleien in den USA interessieren. Bayer sieht sich wegen Nebenwirkungen ihrer Verhütungsmittel Yasmin und Yaz laut eigenen Angaben allein in den USA mit 1750 Klagen konfrontiert, in Kanada mit 8 Sammelklagen. Janssen Cilag und Essex Chemie wollten dazu keine weiteren Angaben machen. Mario Poletti

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Bisphenol A

CBG Redaktion

9. Juni 2010

Das Umweltbundesamt äußert sich heute deutlich zu den Risiken von Bisphenol A („...die vorliegenden Kenntnisse sollten ausreichen, die Verwendung bestimmter Bisphenol A-haltiger Produkte aus Vorsorgegründen zu beschränken“). Die Bayer AG gehört zu den größten Herstellern weltweit.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert seit langem ein Verbot risikoreicher Anwendungen wie Lebensmittel-Verpackungen, Babyflaschen und Kinderspielzeug, siehe hierzu die jüngste Stellungnahme Bisphenol A: Risikoreiche Anwendungen jetzt verbieten!.

Umweltbundesamt (UBA)

Bisphenol A - Massenchemikalie mit unerwünschten Nebenwirkungen

Umweltbundesamt liefert aktuellen Hintergrundbericht

Berichten die Medien über gefährliche Chemikalien, fällt häufig der Name Bisphenol A. Immer wieder verunsichern Meldungen über diese Substanz Verbraucherinnen und Verbraucher. Was ist das für ein Stoff, wo kommt er vor, und wie hoch sind die Risiken für Mensch und Umwelt? In einem aktuellen Hintergrundpapier erläutert das Umweltbundesamt (UBA) die Risiken von Bisphenol A und zeigt Handlungsoptionen für die Zukunft auf. UBA-Präsident Jochen Flasbarth empfiehlt Herstellern und Nutzern der Chemikalie, vorsorglich schon heute alternative Stoffe einzusetzen und so Mensch und Umwelt zu schützen.
Bisphenol A steckt in vielen Alltagsgegenständen: Konservendosen, DVDs, Thermopapier, Lebensmittelverpackungen und Babyflaschen. Aus diesen Produkten kann sich der Stoff lösen und dann auch von Menschen aufgenommen werden. Herstellung, Weiterverarbeitung und Recycling kann Flüsse und Seen mit Bisphenol A belasten. Der Ausgangsstoff für Polykarbonat-Kunststoffe und Epoxidharze gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit.
Bisphenol A wirkt ähnlich wie das weibliche Sexualhormon Östrogen. Das zeigen zahlreiche Studien an Säugern oder Fischen. Die Chemikalie ist zwar weniger potent als das natürliche Sexualhormon, stört aber nachweislich bei einigen Organismen die Fortpflanzung.
Das Altstoffchemikalien-Programm der EU und die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bewerten Produkte auf Bisphenol A-Basis für Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit als unbedenklich. Kanada, Dänemark und Frankreich dagegen haben aus Vorsorgegründen Bisphenol A-haltige Babyflaschen und andere Produkte für Kinder verboten. Jochen Flasbarth: „Aus Sicht des Umweltbundesamtes bestehen zwar noch Datenlücken; doch die vorliegenden Kenntnisse sollten ausreichen, die Verwendung bestimmter Bisphenol A-haltiger Produkte aus Vorsorgegründen zu beschränken.“
Die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) stärkt die Eigenverantwortung der Chemieindustrie. Unternehmen, die Bisphenol A herstellen oder verwenden sind verantwortlich, die Risiken von Bisphenol A über den gesamten Lebenszyklus zu bewerten und eventuelle Risiken zu mindern. Das Ergebnis müssen Sie den europäischen Behörden in einem Registrierungsdossier bis zum 30.11.2010 darlegen. Das UBA wird dieses Dossier genau prüfen und dann entscheiden, welche zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt möglich und notwendig sind.
Vorsorglich empfiehlt das UBA den Herstellern, Importeuren und Verwendern von Bisphenol A bereits heute Verwendungen die Mensch und Umwelt belasten durch gesundheits- und umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen - als Beitrag zum vorsorglichen Schutz von Mensch und Umwelt.
Das neue Hintergrundpapier „Bisphenol A - Massenchemikalie mit unerwünschten Nebenwirkungen“ steht unter http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3782.pdf kostenlos zum Download bereit.

[SPIEGEL] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

7. Juni 2010

Der SPIEGEL berichtet über die Kampagne zur Entschädigung von Duogynon-Opfern

Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichtet in seiner heutigen Ausgabe über die Klage von Duogynon-Opfern gegen die Firma Bayer Schering. Tausende von Kindern hatten in den 60er und 70er Jahren schwere Fehlbildungen durch hormonelle Schwangerschaftstests von Schering erlitten.

Der vollständige Artikel findet sich hier: http://www.cbgnetwork.de/downloads/ArtikelSPIEGEL.pdf. Das Foto auf der ersten Seite zeigt Karl Murphy, der auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren in der BAYER-Hauptversammlung Ende April in Köln sprach.

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[Duogynon] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

Presse Information vom 7. Juni 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER: Duogynon-Opfer reichen Klage ein

Tausende von Missbildungen durch hormonelle Schwangerschafts-Tests / Berichte heute in SPIEGEL und WDR

Das Magazin DER SPIEGEL berichtet in seiner heutigen Ausgabe über eine Klage von Medikamenten-Opfern gegen die Firma Bayer Schering. Tausende von Kindern hatten in den 60er und 70er Jahren schwere Fehlbildungen durch hormonelle Schwangerschaftstests erlitten. Die von der Firma Schering unter den Produktnamen Duogynon, Cumorit und Primodos vertriebenen Präparate führten unter anderem zu Herzfehlern, fehlenden Gliedmaßen, Gaumenspalten und Nierenschäden. Bis heute steht eine Entschädigung der Opfer aus.

Nach Schätzungen von Pädiatern sind hormonelle Schwangerschaftstests für mehr Schädigungen verantwortlich als Contergan. Andre Sommer, einer der Kläger: „Wir fordern Gerechtigkeit für alle Duogynon-Opfer. Die Firma Bayer darf unsere Ansprüche nicht abblocken, sondern muss auf uns zugehen und alle Unterlagen offen legen. Der Konzern darf es nicht darauf ankommen lassen, einen Rechtsstreit bis in die letzte Instanz auszufechten. Im Sinne der Opfer, die jahrzehntelanges Leid erdulden mussten, fordern wir eine Entschädigung wie im Fall von Contergan“. Der Bayer-Konzern hatte Schering im Jahr 2006 übernommen.

In der Bayer-Hauptversammlung am 30. April hatten mehrere Betroffene auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) eine Entschuldigung gefordert (das erste Foto des SPIEGEL-Artikels zeigt den Betroffenen Karl Murphy aus England am Rednerpult). Bayer-Chef Werner Wenning hatte dies vor rund 4000 Aktionären jedoch abgelehnt. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Ende der siebziger Jahre hat Schering auf jeder Primodos-Packung einen Warnhinweis anbringen lassen, laut dem das Präparat wegen der Gefahr von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden darf. Zur selben Zeit hat Schering betroffenen Eltern ein Vergleichsangebot gemacht – unter der Bedingung, dass diese ihre öffentliche Kritik unterlassen. Es ist daher grotesk, wenn Bayer heute einen Zusammenhang leugnet. Die Firma ist für die Schädigung tausender Kinder zwar nicht selbst verantwortlich, doch durch die Übernahme von Schering hat Bayer auch die Verantwortung für den Skandal um hormonelle Schwangerschaftstests übernommen.“

Die Ärztin Isabel Gal hatte schon 1967 festgestellt, dass Mütter missgebildeter Kinder zu einem überdurchschnittlich hohen Prozentsatz hormonelle Schwangerschaftstests verwendet hatten. Die französische Firma Roussel, die ein ähnliches Präparat herstellte, stellte daraufhin die Produktion ein. Schering hingegen beließ Primodos auf dem Markt und sandte keinerlei Warnungen an die Ärzte. Dabei hatten bereits Ende der 60er Jahre Mitarbeiter der britischen Schering-Tochter die Firmenzentrale in Deutschland vor den Risiken gewarnt. In einem von der Zeitung Sunday Times veröffentlichten Brief heißt es wörtlich: „Wir müssen bezüglich des möglichen Zusammenhangs von Primodos und Geburtsschäden zu einer Lösung kommen. Als Hersteller ist es unsere moralische Pflicht, alles Menschenmögliche zu unternehmen, die Sicherheit unserer Produkte zu gewährleisten.“ Trotzdem stellte das Unternehmen den Verkauf des Mittels in Deutschland erst 1981 ein. Zu diesem Zeitpunkt waren risikolose Urintests seit mehr als zehn Jahren auf dem Markt – Tausende Fehlbildungen hätten verhindert werden können.

Schering ist seit vielen Jahren Weltmarktführer für Kontrazeptiva. Duogynon/Primodos enthielt die selben Hormone, die heute in geringerer Konzentration als Antibaby-Pille verkauft werden. Kritiker vermuten, dass die jahrelangen Warnungen vor hormonellen Schwangerschaftstests in den Wind geschlagen wurden, um negative Publicity für Kontrazeptiva zu vermeiden.

Hier die Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren unterstützen

Weitere Informationen:
· Artikel im SPIEGEL: http://www.cbgnetwork.de/downloads/ArtikelSPIEGEL.pdf
· Warnhinweis auf Schering-Packungen
· Informationen von Betroffenen http://www.Duogynonopfer.de
· Artikel „Bittere Pillen von Schering“

[Einwendung] Klimakiller

CBG Redaktion

Presse Information vom 2. Juni 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

„Klimakiller“: Einwendung gegen Kohlekraftwerk Krefeld eingereicht

hoher CO2- und Schadstoff-Ausstoß in der Kritik / Einwendungen bis 28. Juni möglich

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat heute bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Einwendung gegen das geplante Steinkohlekraftwerk im Krefelder BAYER-Werk einge-reicht. Der Verein kritisiert insbesondere den hohen Ausstoß von Treibhausgasen und gesund-heitsschädlichen Stoffen wie Stickoxiden, Feinstaub und Schwermetallen. Vertreter der CBG hatten auch in der BAYER-Hauptversammlung Ende April einen Stopp des Projekts gefordert.

Philipp Mimkes vom CBG-Vorstand: „Viele der rund 1000 Fördermitglieder der Coordination gegen BAYER-Gefahren leben in Krefeld oder Duisburg. Diese sind von den gefährlichen Emis-sionen des geplanten Kraftwerks direkt betroffen. Wir müssen daher alles tun, diese Dreck-schleuder zu verhindern“. Die CBG ruft die Bevölkerung auf, eigene Einwendungen gegen den Genehmigungsantrag einzureichen. Aufgrund der überregionalen Auswirkungen des Kraftwerks sind auch Einwendungen von Einwohnern anderer Regionen möglich. Der BUND und der Nie-derrheinische Umweltschutzverein haben eine website eingerichtet, auf der individuelle Einwen-dungen erstellt werden können.

Wörtlich heißt es in dem heutigen Schreiben der CBG: „Der Weltklimarat IPCC fordert eine drastische Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen. In den Industrieländern ist laut IPCC bis zum Jahr 2050 eine Minderung des CO2-Ausstoßes um 80% bis 95% gegenüber 1990 nötig, um die dramatischsten Auswirkungen des Klimawandels zu verhindern. Steinkohle ist jedoch nach der Braunkohle der umweltschädlichste Brennstoff. Das geplante Kohlekraftwerk würde den Kohlendioxid-Ausstoß Krefelds verdoppeln und damit den Klimawandel beschleunigen. Ein Erreichen der Vorgaben des IPCC würde unmöglich.“ Der Betrieb des Kraftwerks würde jähr-lich zu CO2-Emissionen von über 4,3 Millionen Tonnen führen.

Das Kraftwerk soll auf dem Gelände der BAYER AG errichtet werden; betrieben werden soll es von der BAYER-Tochterfirma Currenta. Der Chemie-Konzern will langfristig einen großen Teil der erzeugten Energie abnehmen. Wirksame Klimaschutzmaßnahmen bei BAYER zugunsten von Energieeinsparung und regenerativen Energien würden dadurch über Jahrzehnte hinweg blockiert. Die jährlichen Kohlendioxid-Emissionen des Konzerns liegen incl. der Energie-Zulieferer schon jetzt bei rund 9 Mio Tonnen. Da es sich bei dem geplanten Kraftwerk um ein Grundlastkraftwerk handelt, wäre kein flexibler Einsatz in Kombination mit erneuerbaren Ener-gien möglich.

Jan Pehrke von der CBG ergänzt: „Die Vorbelastung mit Schadstoffen in Krefeld und Duisburg ist bereits stark erhöht und erlaubt keine weiteren Belastungen. Allein der Ausstoß von Schwe-fel- und Stickoxiden würde mehrere Tausend Tonnen pro Jahr betragen. Empörend ist, dass die beantragten Filteranlagen nicht der besten zur Verfügung stehenden Technik entsprechen. Die entstehenden Gesundheitsgefahren sind also zum Teil vermeidbar.“

Weitere Informationen zum Kohlekraftwerk

Rheinische Post, 19.05.2010

Umweltschützer machen gegen Kohlekraftwerk mobil

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie weitere Umweltgruppen und Bürgerinitiativen haben am Mittwoch ihre Kampagne gegen das geplante Trianel-Steinkohlekraftwerk im Chempark in Krefeld-Uerdingen gestartet.
Man werde in den kommenden Tagen rund 60 000 Flugblätter vor allem in Krefeld und Duisburg verteilen, um möglichst viele Einwendungen gegen das Projekt zusammen zu bekommen, sagte der Geschäftsleiter des NRW-Landesverbandes des BUND, Dirk Jansen.
Die Einwendungen sollen dann der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt werden, die über eine Genehmigung für das Kraftwerk entscheidet. Sollte die Behörde den Bau genehmigen, behalten sich die Kraftwerksgegner zudem eine Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf vor, betonte Jansen. Man richte sich auf einen „langen Kampf“ zur Verhinderung des Kraftwerks ein.
Nach Ansicht des BUND-Geschäftsleiters enthalten die für das Kraftwerksprojekt jetzt vorgelegten Unterlagen „eine Reihe von Rechtswidrigkeiten“. So werde das Emissionsschutzrecht nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem gebe es Verstöße gegen den Natur- und Artenschutz.
Das geplante Kohlekraftwerk würde die Bevölkerung nach Angaben des BUND vor allem durch den Ausstoß von Feinstaub und Stickstoffdioxid belasten. Zudem ist das Kraftwerk nach Auffassung der Umweltschützer überflüssig und passt nicht in ein zukunftsfähiges Energiesystem. Weder die öffentliche Stromversorgung noch der Chempark Uerdingen benötigten die zusätzlichen Strom- und Dampfmengen durch das Großkraftwerk, hieß es.
Das Kraftwerk soll nach Angaben von Trianel eine Nettoleistung von 750 Megawatt haben. Die Investitionssumme liege bei über einer Milliarde Euro. Insgesamt 160 Arbeitsplätze sollen durch den Bau des Kraftwerks direkt oder indirekt entstehen. Die Bauzeit werde bei vier bis fünf Jahren liegen.

+++PRESSEinformation,19.05.2010+++

Trianel-Kohlekraftwerks-Projekt in Krefeld:

BUND und Bürgerinitiativen starten Anti-Kraftwerks-Kampagne

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ruft gemeinsam mit dem Niederrheinischen Umweltschutzverein (NUV) und der Bürgerinitiative Saubere Luft die Bürgerinnen und Bürger in Krefeld, Duisburg und Umgebung auf, jetzt ihre Einwände gegen den umstrittenen Bau eines Kohlekraftwerks in Krefeld-Uerdingen vorzubringen. Dazu hat das Widerstandsbündnis eine breit angelegte Kampagne gestartet. Noch bis zum Ende der Offenlegungsfrist am 28. Juni werden BUND und Bürgerinitiativen Unterschriften gegen den Kraftwerksbau sammeln und die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Einsprüchen gegen das Projekt unterstützen. Ein Einwendungsgenerator der die verschiedenen Aspekte aus den nun offen gelegten Unterlagen kritisch beleuchtet, ist derzeit in Bearbeitung und wird nach ersten Prüfungen der Unterlagen online zur Verfügung gestellt werden.

Norbert Bömer, Sprecher der Duisburger Bürgerinitiative Saubere Luft: „Jetzt sind wir als Bürgerinnen und Bürger gefragt und gefordert, unseren Protest gegen die geplante unzumutbaren Zusatzbelastungen durch das Kraftwerk bei der Bezirksregierung einzureichen. Wer jetzt nichts unternimmt, kann sich später nicht mehr beschweren.“ Das Widerstandsbündnis werde deshalb in der nächsten Zeit 60.000 Broschüren in Duisburg und Krefeld verteilen und stehe mit Rat und Tat unterstützend zur Seite. Regelmäßige Termine von Info-Ständen zum Vorhaben und die Beratung der Bevölkerung, wie eine eigene Einwendung erstellt werden kann, hätten bereits begonnen.

„Dieses Kohlekraftwerk ist ebenso überflüssig wie schädlich“, sagte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW. „Schon nach kursorischer Sichtung der Antragsunterlagen ist klar: Dieses Vorhaben ist nicht genehmigungsfähig.“ Auch vor dem Hintergrund des erfolgreichen BUND-Widerstandes gegen die geplanten Kohlekraftwerke in Düsseldorf, Datteln und Lünen rechnet Jansen mit guten Chancen, das Kohlekraftwerk noch stoppen zu können. Sollte die Bezirksregierung trotzdem eine Genehmigung erteilen, bereite sich der BUND mit Unterstützung der Bürgerinitiativen allerdings schon jetzt auf eine mögliche Klage vor.

Das geplante Trianel-Kohlekraftwerk mit einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 1.705 Megawatt würde nach Angaben des Vorhabensträgers jährlich etwa 4,3 Millionen Tonnen des Klimakillers Kohlendioxid emittieren. Dazu würde die Bevölkerung gemäß Trianel durch den jährlichen Ausstoß von mindestens 124.000 Kilogramm des extrem gesundheitsschädlichen Feinstaubes, mehr als 1.700 Tonnen Stickstoffdioxid, 2.400 Tonnen Schwefeldioxid und einem krebsverursachendem Gemisch aus Arsen, Cadmium, Nickel, Benzo(a)pyren, Chrom (VI) und Kobalt sowie dem Nervengift Quecksilber gefährdet. Die Kraftwerksgegner halten das Vorhaben wegen der hohen Vorbelastung der Region und der gravierenden Umwelt und Gesundheitsbelastungen deshalb für nicht genehmigungsfähig.

„Wer in dieser Region bewusst lebt, ist weder Maschinenstürmer noch industriefeindlich. Jedoch muss sich durch Neuanlagen die Gesamtbelastung für die Bevölkerung insgesamt verringern und nicht, wie geplant, verschlechtern“, forderte Kerstin Ciesla, Vorsitzende der BUND-Kreisgruppe Duisburg. Auch wenn das Kraftwerk in Krefeld gebaut werde, liege der so genannte Aufpunkt der größten Schadstoffzusatzbelastung auf Duisburger Stadtgebiet.

Ulrich Grubert vom Niederrheinischen Umweltschutzverein ist optimistisch: “Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern wollen wir das Projekt zugunsten umweltfreundlicherer Alternativen verhindern. Bayer selbst hat die Alternative angekündigt: Die genehmigte und bereits gebaute Erdgaspipeline von Düsseldorf-Hubbelrath nach Uerdingen wurde u.a. mit dem Bau eines umweltverträglicheren Gas- und Dampf- Kraftwerks mit Kraft-Wärme-Kopplung begründet. Warum dann auf die schadstoffreiche Steinkohle zurückgreifen, einer überwunden geglaubten, überholten Technik?"

BUND, NUV und BI Saubere Luft appellierten an Trianel, sich von dem Vorhaben zu verabschieden und eine umweltfreundliche Alternativplanung zu realisieren. Weder die öffentliche Stromversorgung noch der CHEMPARK Uerdingen benötigten die zusätzlichen Strom- und Dampfmengen. Der angestrebte energetische Wirkungsgrad von 60 Prozent sei deshalb nicht mehr als ein „frommer Wunsch“. Im Übrigen erreichten moderne Gaskraftwerke mühelos energetische Wirkungsgrade von 80 bis 90 Prozent und seien nicht nur wesentlich weniger umweltschädlich und flexibel einsetzbar, sondern auch ökonomisch durchaus konkurrenzfähig. Als Ersatz für die alten Kohlekessel im Chemiepark aus den 60er Jahren mit einer Feuerungswärmeleistung von je 117 Megawatt reiche ein an die tatsächlichen Bedürfnisse angepasstes Gaskraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung vollständig aus.

Mehr Infos zum Kraftwerk und der Kampagne von BUND und Bürgerinitiativen::
www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/energie_klima/kohlekraftwerke/kraftwerksplanungen_nrw/krefeld/ und
http://nicht-verkohlen.de/

Schleichwerbung

CBG Redaktion

Presse Information vom 31. Mai 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Presserat verhängt „öffentliche Rüge“

Werbetext von Daimler und Bayer als redaktioneller Beitrag getarnt / Einflussnahme großer Unternehmen in der Kritik

Der Deutsche Presserat hat heute einen Verstoß der Sindelfinger Zeitung / Böblinger Zeitung (SZBZ) gegen den Pressekodex festgestellt. Von den vier möglichen Sanktionsmöglichkeiten wurde die schärfste („öffentliche Rüge mit Abdruckverpflichtung“) verhängt.

Der Presserat hatte sich auf Antrag der Coordination gegen BAYER-Gefahren mit dem am 5. Februar erschienenen Artikel Grundstoff für Biodiesel-Produktion befasst. Darin wird ein Projekt der Firmen Daimler und Bayer zum Anbau der ölhaltigen Pflanze Jatropha in Indien vorgestellt. Als Autor wird SZBZ-Redakteur Werner Eberhardt genannt. Einen Tag zuvor war der Artikel jedoch wortgleich auf der homepage der Daimler AG erschienen. Als Copyright wurde angegeben „Daimler AG. Alle Rechte vorbehalten“. Da die Veröffentlichung in der SZBZ nicht als Anzeige gekennzeichnet war, verstößt der Abdruck gegen Ziffer 7 des Pressekodex („Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken“).

Philipp Mimkes, Beschwerdeführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Der Anbau von Pflanzen für die Herstellung von Biodiesel führt zu einer wachsenden Konkurrenz um Anbauflächen und Wasser. Nicht zuletzt der Weltagrarbericht nennt nachwachsenden Treibstoff eine Bedrohung für die Ernährungssicherheit. Es ist daher nicht hinzunehmen, dass die Redaktion der Sindelfinger Zeitung bei einem solch sensiblen Thema die Propaganda von Daimler und Bayer eins zu eins übernimmt.“ Paul Russmann, Sprecher der Kritischen Daimler-Aktionäre, ergänzt: „Daimler nutzt seine Machtstellung als einer der größten Arbeitgeber der Region aus, um die lokale Presse mit unlauteren Werbemethoden zum verlängerten Arm der Öffentlichkeitsabteilung zu machen“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) dokumentiert seit drei Jahrzehnten die Einflussnahme großer Unternehmen auf Medien und Berichterstattung. Der Firma Bayer gelingt es immer wieder, den Abdruck kritischer Berichte zu verhindern. Die Magazine Spiegel und Stern mussten nach kritischen Berichten mehr als zehn Jahre lang auf Anzeigen von Bayer verzichten; O-Ton aus der Zentrale des Chemie-Multis: „Damit die Jungs in Hamburg mal lernen, wer hier das Sagen hat“. Und nach einem Störfall in einem Bayer-Werk gelangte kürzlich ein Strategiepapier des Konzerns in die Öffentlichkeit, in dem empfohlen wird, kritische Medien zu „marginalisieren“. Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG: „Die Wahrheit und die Interessen von Mensch und Umwelt bleiben bei dieser Art von Berichterstattung auf der Strecke.“

weitere Informationen:
· Daimler und Bayer wollten Medien foppen - und kassieren öffentliche Rüge
· Hintergründe zum Biodiesel-Projekt von Daimler und Bayer
· Artikel „Bayer und die Pressefreiheit“
· Kommunikations-Strategie nach Störfall gelangt in die Öffentlichkeit

Pressemitteilung des Presserats

Der Deutsche Presserat tagte am 26. und 27.5.2010 in Berlin und sprach insgesamt acht Rügen aus.

7.2 – Schleichwerbung
Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse,
Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leser hinausgeht oder von dritter Seite bezahlt bzw. durch geldwerte Vorteile belohnt wird. Die Glaubwürdigkeit der Presse als Informationsquelle gebietet besondere Sorgfalt beim Umgang mit PR-Material.

Ebenfalls gegen den Grundsatz der klaren Trennung von Redaktion und Werbung verstieß die Sindelfinger Zeitung Online mit einem Artikel unter der Überschrift ‚Grundstoff für Biodiesel-Produktion'. Bei der Veröffentlichung handelte es sich um eine vollständige Übernahme eines PR-Textes der Daimler AG, was für den Leser aber nicht ersichtlich war. Im Gegenteil entstand durch eine dem Beitrag vorangestellte Autorenzeile der irreführende Eindruck, als handele es sich um einen von der Redaktion recherchierten und verfassten Artikel. Die in Richtlinie 7.2 geforderte besondere Sorgfalt im Umgang mit PR-Material wurde bei dieser Veröffentlichung grob missachtet.

Bisphenol A

CBG Redaktion

Presse Information vom 25. Mai 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Bisphenol A: Risikoreiche Anwendungen jetzt verbieten!

Schäden besonders bei Kleinkindern befürchtet / Dänemark und Frankreich beschließen Verbote / BAYER AG größter deutscher Produzent

Mehrere europäische Länder planen Verbote von Bisphenol A in risikoreichen Anwendungen. Besonders umstritten ist die Verwendung der Chemikalie in Lebensmittel-Verpackungen, Babyflaschen und Kinderspielzeug. Dänemark und Frankreich beschlossen Verbote für alle Produkte, die mit Kindernahrung in Berührung kommen, das dänische Verbot gilt ab Anfang Juli. Auch Schweden kündigte Einschränkungen an. Schon 2008 hatte Kanada Bisphenol A als „gefährliche Substanz“ deklariert und als erstes Land eine Verwendung in Babyflaschen untersagt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert die Bundesregierung auf, dem Vorbild der Nachbarländer zu folgen: „Bisphenol A muss nun endlich aus Trinkflaschen, Spielzeug und Lebensmittel-Verpackungen verschwinden. Die Leugnung der Risiken durch BAYER, Dow und Co. darf nicht weiter zur Gefährdung der Verbraucher führen. Hormonaktive Substanzen haben in Produkten des täglichen Bedarfs absolut nichts verloren“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG.

Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass Bisphenol A im Körper hormonaktiv wirkt. Schon geringste Dosen können das Nervensystem schädigen und bei Säuglingen zu Entwicklungs-Störungen führen. Zahlreiche Studien bringen die Chemikalie mit Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Diabetes sowie Herz- und Lebererkrankungen in Verbindung. Das Umweltbundesamt fordert seit Jahren, die Verwendung von Bisphenol A einzuschränken - konnte sich bislang jedoch nicht gegen die Interessen der Industrie durchsetzen.

„Die europäische Aufsichtsbehörde EFSA hat den Grenzwert für Bisphenol A noch vor zwei Jahren gelockert. Dabei berief sich die Behörde skandalöserweise auf eine einzige, von der Industrie finanzierte Studie, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal publiziert war. Die Vielzahl von unabhängigen Studien, die zum größten Teil ein Gefährdungspotential fanden, wurde dabei bewusst ignoriert“, so Mimkes weiter. Mehrere europäische Regierungen forderten daher eine Überprüfung der Position der EFSA. Eine ursprünglich für Ende Mai geplante Stellungnahme soll nun im Juli veröffentlicht werden.

Bisphenol A wird bei der Herstellung von Plastikflaschen, der Innenbeschichtung von Konservendosen sowie in Lebensmittel-Verpackungen, Spielzeug und Zahnfüllungen eingesetzt. Jährlich werden rund vier Millionen Tonnen der Chemikalie hergestellt. Der BAYER-Konzern gehört neben den US-Firmen Dow Chemicals und Hexion sowie den taiwanesischen Unternehmen Nan Ya Plastics und Chang Chun Plastics zu den größten Herstellern weltweit. BAYER produziert Bisphenol A in Krefeld, Antwerpen, Baytown/Texas, Map Ta Phut/Thailand und Shanghai/China.

weitere Informationen:
· Süddeutsche Zeitung “Hormone in Babyflaschen”
· Bisphenol A in Kanada als „gefährliche Substanz“ eingestuft

25. Mai 2010; KunststoffWeb

BPA: Franzosen verbieten BPA in Babyflaschen

Neuer Zündstoff in der kontroversen Diskussion um das Polycarbonat-Vorprodukt Bisphenol A (BPA): Nach Dänemark hat jetzt auch Frankreich den Gebrauch von BPA für Babytrinkflaschen untersagt. Mit der Verabschiedung des Unweltschutzgesetzes „Grenelle II“ verbot die französische Nationalversammlung die Herstellung, die Aus- und Einfuhr sowie den Verkauf von Babyflaschen aus Produkten, die auf BPA basieren.

Dabei stützten sich die Gesetzgeber auf die kritische Einschätzung der französischen Agentur für Lebensmittelsicherheit AFSSA (Agence Française de Sécurité Sanitaire des Aliments) hinsichtlich der Exposition von BPA bei Neugeborenen und schwangeren Frauen. Als erstes Land hatte Kanada bereits 2008 die Verwendung von BPA in Babyflaschen als Gesundheit gefährdend eingestuft.

Lobbying

CBG Redaktion

17. Mai 2010

BAYER hat höchste Lobby-Ausgaben aller deutschen Firmen in den USA

Ausgaben von 23 Millionen Dollar besonders für Pharma-Lobbyismus

Während der Wirtschaftskrise in den vergangenen Jahren haben deutsche Großunternehmen ihre Ausgaben für Lobbyarbeit in den USA mehr als verdoppelt. Das geht aus einer Analyse der „Welt am Sonntag“ und des Investigative Reporting Workshop der American University in Washington D.C. hervor.
Ausgewertet wurden dafür etwa 1000 Meldebögen, die Lobbyisten dem US-Kongress zwischen 2006 und 2009 übermittelten.

Demnach investierten die 50 umsatzstärksten deutschen Unternehmen und ihre Tochterfirmen in den USA im Jahr 2006 15,7 Millionen Dollar. In den folgenden Jahren stiegen die Ausgaben von 20,4 (2007) auf 32,4 (2008) und schließlich 34,3 Millionen Dollar (2009). Bayer war im Untersuchungszeitraum das deutsche Unternehmen mit den höchsten Lobbyausgaben. Siemens folgt mit etwa 16,6 Millionen Dollar vor SAP, die zwischen 2006 und 2009 knapp über 15,1 Millionen Dollar für Lobbyarbeit in den USA ausgaben.

BAYER hat mehr als 23 Millionen Dollar seit 2006 investiert, und jährlich stieg die Summe an: von 3,4 Millionen im Jahr 2007 über 4,4 Millionen 2008 und 6,9 Millionen im folgenden Jahr auf schließlich 8,5 Millionen Dollar im Jahr 2009. „Diese Ausgaben sind im wesentlichen Personalkosten, Mieten oder Beiträge für Mitgliedschaften in Verbänden“, erklärt BAYER-Sprecher Rolf Ackermann. So wurde im vergangenen Jahr das Washingtoner Büro für Legislative Affairs, also Gesetzgebungsangelegenheiten, von sechs auf zehn Mitarbeiter aufgestockt. Der Lobby-Boom wird wohl weitergehen.

Center for Responsive Politics

[Krefeld] Kohlekraftwerk

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 4. Mai 2010

„Kohlekraftwerkskritiker fühlen sich von Bayer hinters Licht geführt“

Seit Dezember 2006 fordern Kritiker des geplanten Steinkohlekraftwerks im Chempark Uerdingen den Bau eines Gas-und Dampfturbinenkraftwerks.

Gebetsmühlenartig wurde von Bayer-Werksleitern entgegnet, dass dies nicht in das Energiekonzept des Uerdinger Chemparks passe. Man wolle sich nicht noch mehr vom Gas, besonders Russengas, abhängig machen und setze somit auf einen deutlichen Energiemix mit Kohle.

Tatsächlich hat man sich inzwischen eine neue Erdgaspipeline der Firma WINGAS ins Uerdinger Werk legen lassen, die von Düsseldorf-Hubbelrath bis Uerdingen parallel zur CO-Pipeline verläuft.

1. WINGAS ist ein Zusammenschluss von der BASF-Tochter Wintershall mit der russischen Gesellschaft GAZPROM !
2. Im Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidenten Düsseldorf vom 14.02.2007 wird die Pipeline damit begründet, dass Bayer beabsichtige, innerhalb von 10 Jahren ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk mit Kraft-Wärmekopplung zu bauen. Dieses Kraftwerk solle Kohlekessel im Chempark ersetzen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten!
3. Auf der Hauptversammlung der Bayer-Aktionäre am 30.04.2010 in Köln wurde vom NUV-Vorstandsmitglied Harald Jochums gefragt, ob man an dieser gasbasierten Energienutzung festhalte. Die Antwort des Bayer-Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning war eindeutig. Man halte an der Planung fest und wolle nur noch einen Kohleanteil von 20% gegenüber einem Gasanteil von 80% bei der Energiebereitstellung.

Seit Dezember 2006 hat man den Umweltverbänden, Bürgerinitiativen, Ärzteinitiativen und der Politik diese sinnvollen Planungen vorenthalten, um das ohnehin schwierige Genehmigungsverfahren des Trianel-Kohlekraftwerks nicht noch weiter zu erschweren!

Die entscheidenden Textabschnitte im Planfeststellungsbeschluss finden sich unter: http://www.cbgnetwork.org/downloads/PlanfeststellungGasleitung.pdf

V.i.S.d.P.: Ulrich Grubert (Niederrheinischer Umweltschutzverein, NUV)

Rheinische Post, 05. Mai 2010

Kraftwerk: Streit um Gas-Plan

Krefeld (RP) Ein Planfeststellungsbeschluss für ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk im Chempark aus dem Jahr 2007 sorgt für Wirbel. Die Kohlekraftgegner behaupten, Bayer habe Pläne verheimlicht. Die Betreiber weisen das zurück

Das Papier ist alt – der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf für die Errichtung und den Betrieb einer Erdgas-Hochdruckleitung von Düsseldorf-Hubbelrath nach Uerdingen datiert aus dem Jahr 2007. Darin begründet Bayer die Notwendigkeit der mittlerweile gebauten Erdgas-Leitung unter anderem mit dem Vorhaben, innerhalb von zehn Jahren ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) mit Kraft-Wärmekopplung zu bauen. Dieses solle alte Kohlekessel ersetzen. Wenige Tage vor der Offenlegung der Kraftwerkspläne geht jetzt der Niederrheinische Umweltverein (NUV) mit diesem Papier an die Öffentlichkeit: „Wir fühlen uns von Bayer hinters Licht geführt“, sagt Ulrich Grubert, NUV-Vorsitzender.
Sein Argument: „Seit Dezember 2006 hat man diese Planungen vorenthalten, um das Genehmigungsverfahren des Trianel-Kohlekraftwerks nicht zu erschweren.“ Die Umweltverbände hätten immer auf den Bau genau dieses GuD-Kraftwerks gedrängt, da es die Umwelt weniger schädige. Das Papier beweise, dass auch ein GuD-Kraftwerk in Krefeld eine Option sei. Bayer und Trianel hätten aber am Kohlekraftwerk festgehalten.

Bekenntnis zur Kohle
Die Bayer-Tochter Currenta als Betreiber erneuerte gestern ihr Bekenntnis zu einem Steinkohlekraftwerk. Die Planung des GuD-Kraftwerks sei Anfang 2000 begonnen worden, im Jahr 2005 wurde der Antrag gestellt. Bei der späteren Ausarbeitung der Pläne für eine Modernisierung der Energieversorgung am Standort Uerdingen seien 19 Varianten mit Kraftwerkskonzepten auf Basis von Erdgas, aber auch Kohle betrachtet worden. Im Mittelpunkt habe eine nachhaltige Energieversorgung gestanden, die auf Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutzaspekten basiert und die zu der Entscheidung für das jetzt beantragte Steinkohle-Kraftwerk geführt habe.
Im Kern sind es zwei Argumente, die der Kraftwerksplaner Trianel gegen den Betrieb eines Gas- und Dampfturbinenkraftwerks im Chempark vorbringt.
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  • 8201; Der Weltkohlemarkt sei risikoärmer als der Gasmarkt. Gründe: Während die Gasvorkommen auf wenige Regionen (wie Russland) konzentriert seien, sei Steinkohle weltweit verfügbar. Entsprechend schwankte der Weltmarktpreis für Steinkohle in den vergangenen 30 Jahren deutlich weniger.


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  • 8201; Kohle sei laut Fachleuten noch über 150 Jahre verfügbar – auf Basis des heutigen Verbrauchsniveaus. Das sei dreimal so lang, wie die Erdgasvorkommen reichen. Bei der jüngsten Bayer-Hauptversammlung konfrontierten Ulrich Grubert und Harald Jochums vom NUV (sie besitzen eine Bayer-Aktie) den Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning mit der Planung des GuD-Kraftwerks. Ob man an der gasbasierten Energienutzung festhalte, wollten sie wissen? Wenning habe erklärt, dass es bei 20 Prozent Kohle- und 80 Prozent Gasnutzung bleibe.


Während der NUV darin den Beweis dafür sieht, dass ein GuD-Kraftwerk Sinn macht, sagte gestern ein Currenta-Sprecher: „Während der Bayer Hauptversammlung wurde der Status quo beschrieben. Auch wenn das Steinkohlekraftwerk gebaut wird, werden wir langfristig bei diesem Energieverhältnis bleiben.“ VON SEBASTIAN PETERS

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[Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Rheinische Post, 3. Mai 2010

CO-Pipeline: Feuerwehr kritisiert Bayer

Das von Bayer MaterialScience am Schieber in Ratingen-Breitscheid vorgestellte Sicherheitskonzept stößt unverändert auf Kritik.

Wolfgang Cüppers, Anti-Pipeline-Aktivist und Vorsitzender der Interessengemeinschaft Erkrath, verweist darauf, dass es bis heute keinen gültigen Alarm- und Gefahrenabwehr-Plan gebe. Die fünf Schieberstationen würden nicht automatisch schließen: Auch wenn sie dicht seien, dauere es bis zu fünf Stunden, bis die Pipeline entleert sei.
René Schubert, Chef der Feuerwehr in Ratingen, forderte neben dem Alarm- und Gefahrenabwehr-Plan eine bessere Ausrüstung und kritisierte die jüngsten Ausbreitungs-Simulationen von Bayer: Sie stellten nicht den schlimmsten möglichen Fall dar. Bei der Wehr wurden die Simulationen nachgerechnet: Man kam zu ganz anderen Ergebnissen. Werner Breuer, Projektleiter bei Bayer, hatte von einem neuartigen Gasfilter für Atemschutzmaske gesprochen, mit denen Feuerwehrleute bis zu einer Stunde im hochgiftigen CO-Gas arbeiten könnten. Solche Filter seien bei der Feuerwehr gar nicht zugelassen, sagte Schubert. Die Feuerwehrdienstverordnung lasse keine Filter zu, wenn „Filterdurchbrüche“ nicht gerochen oder geschmeckt werden können. Im Klartext: Irgendwann sind die das CO absorbierenden Chemikalien in solchen Filtern aufgebraucht, doch beim geruch- und geschmacklosen CO-Gas merkt der Feuerwehrmann nichts davon. Er fällt schlimmstenfalls einfach um.
Viel zu wenig Zeit
Schubert vermutet, dass Bayer versucht, eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken. Nach Feuerwehrdienstvorschrift dürfe in solchen Gasen nur mit Pressluftatemgeräten oder geschlossenen Kreislaufatemgeräten gearbeitet werden. Die üblichen Pressluftatmer reichen für etwa 30 Minuten. Weil aber für den Rückweg von der Einsatzstelle aus Sicherheitsgründen die doppelte Zeit des Anmarschweges angesetzt werden müsse, ergebe sich beispielsweise bei einer Anrückzeit von fünf Minuten nur eine Arbeitszeit vor Ort von 15 Minuten. Viel zu wenig, um in einer großflächigen Gaswolke wirklich helfen zu können, ahnt auch der Laie.
Seit einem Tunnelbau verfügt die Ratinger als einzige Wehr im Kreis über zehn Kreislaufgeräte, die bis zu vier Stunden Einsatzzeit gewähren. Doch auch diese Ausrüstung, die im Übrigen sehr wartungs- und trainingsintensiv sei, reiche gerade mal für den Erstangriff von drei Trupps: Man sei im Ernstfall dringend auf den gemeinsamen kreisweiten Einsatz und Unterstützung anderer Städte angewiesen, so Schubert. In Ratingen verfüge zwar jeder Löschzug über ein CO-Messgerät, doch im Einsatz an einer Pipeline müsse jeder Trupp ein Gerät dabei haben. Auch eine Windmesseinrichtung gebe es nur auf der Wache, ansonsten setze man auf den Wetterdienst, so Schubert. Bayer selbst hat sich auf den Schieberstationen die preiswerten Windmessanlagen gespart.
Größere Gas-Keulen denkbar
Schubert kritisierte die „realistischen Worst-Case-Simulationen“ (worst case = schlimmster Unfall) von Bayer. Sie seien nachgerechnet worden. Die VDI-Richtlinien für solche Gas-Simulationen seien nicht eingehalten worden. Schubert möchte sich lieber am „realen“ Worst-Case orientieren. So würden beispielsweise seltenere, aber extreme Inversionswetterlagen für größere „Keulen“ am Boden sorgen, als Bayer sie mit 800 Metern Länge berechnet habe. Bayer gehe von Sperrschichten in der Luft nicht unter 100 Metern aus, Schubert rechnet lieber mit 20 Metern entsprechend VDI-Richtlinie. Solche niedrigen Sperrschichten könne man im Kreis Mettmann in Form von Nebelbänken im Morgengrauen beobachten. Eine gar nicht so seltene Wetterlage. VON JOACHIM PREUSS

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Bienensterben

CBG Redaktion

3. Mai 2010
Presse Info des Deutschen Berufs- und Erwerbs Imkerbund (DBIB)

Imker-Protest zur Bayer-Hauptversammlung

Anlässlich der Hauptversammlung des Bayer-Konzerns am vergangenen Freitag gab der Deutsche Berufs- und Erwerbs Imkerbund folgende Presseerklärung ab:

Nach der Katastrophe von 2008 und der erneuten Vergiftungen in 2009 nicht nur in Österreich und der Schweiz, durch das BAYER Produkt Poncho, ist behaupteteBienensicherheit offensichtlich nicht gegeben. Daran ändern auch die ständigen Versuche seitens der BAYER AG nichts, durch den Verweis auf Bienenkrankheiten die Öffentlichkeit von der Gefährlichkeit dieser Insektizide abzulenken.

Diese erneuten Vergiftungen nehmen wir nun auch zum Anlass festzustellen, dass die bei der Zulassung vorgelegten Studien nicht den Praxisbedingungen entsprechen und die BAYER AG möglicherweise bewusst interne Erkenntnisse zurückgehalten hat, um trotzdem eine Zulassung dieser Wirkstoffe zu erreichen.

So war Mitarbeitern von BAYER nachweislich bereits seit 1997 bekannt, dass insektizidhaltige Beizmittel bei der Ausbringung durch pneumatischen Sämaschinen zu Bienenvergiftungen führen. Aber durch die permanenten Verweise in Richtung Bienenkrankheiten sollten weltweit Imker und Zulassungsbehörden auf eine falsche Fährte gesetzt werden. Die im DBIB organisierten Berufsimker betrachten nach dem heutigen Stand diese Technik in Zusammenhang mit insektizidhaltigen Beizungen als äußerst gefährlich und fordern ein sofortiges weltweites Ende dieses Anwendungsverfahrens. Dies gilt ebenfalls für die Ausbringung dieser Wirkstoffe als Granulat, da es auch hier sehr häufig zu einer hohen Staubentwicklung kommt. Wir fordern zudem die BAYER AG auf im Sinne des Vorsorgeprinzips, diese neonicotinoidhaltigen Beizmittel wie Poncho etc. sofort vom Markt zu nehmen.

Die auch dieses Jahr immer noch zahlreich gefundenen offen herumliegenden Maiskörner zeigen uns Imkern außerdem ganz deutlich, dass auch die aktuell angewendete Sätechnik nicht in der Lage ist, das gebeizte Saatgut vollständig im Boden zu platzieren. Die behauptete Bienensicherheit dieser Produkte beruht jedoch auf der Annahme, dass die Bienen mit dem Wirkstoff nicht in Kontakt kommen können, weil der Wirkstoff vollständig im Boden verschwindet. An diesen offen herum liegenden Saatkörnern können sich die Bienen, die ihren Wasserbedarf an den Pfützen in den Fahrspuren und Gräben decken, weiterhin vergiften. Wir stellen zwar fest, dass es 2010 schon deutlich weniger Saatkörner an der Oberfläche gibt, dennoch geben wir zu bedenken, dass ein einziges mit Clothianidin gebeiztes Saatkorn aufgelöst in 2,5 Liter Wasser für Bienen sofort tödlich ist. Bei Starkregenereignissen kommt es ebenfalls zum Ausschwemmen des Saatguts.

Im Übrigen stellten diese Wirkstoffe auch bei fachgerechter Aussaat eine Gefahr für die Bienen dar, da der Wirkstoff über Guttationswasser, Nektar und Pollen später von der gebeizten Nutzpflanze und Beikräutern wieder an die Oberfläche und in Kontakt mit den Bienen gebracht wird. (DIB)

Die Reden in der BAYER-Haupversammlung
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[Yasmin] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Presse Information vom 30. April 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

50 Jahre „Pille“: Die andere Bilanz

Yasmin: Bewegende Reden in BAYER-Hauptversammlung

Redebeiträge von Felicitas Rohrer und Kathrin Weigele

Felicitas Rohrer und Kathrin Weigele erlitten nach der Einnahme von Antibaby-Pillen schwere Lungenembolien und bleibende Gesundheits-Schäden. Beide werden in der heutigen BAYER-Hauptversammlung in den Kölner Messehallen vor rund 4000 Aktionären sprechen und einen Verkaufs-Stopp für risikoreiche Präparate fordern.

Felicitas Rohrer: „Ich habe die Pille Yasminelle nur acht Monate lang genommen und muss mein ganzes Leben dafür büßen. Nicht nur, dass ich mit der Nahtoderfahrung, den Operationen, den Narben und der langen Zeit in Krankenhäusern fertig werden muss - ich werde auch jeden Tag von neuem daran erinnert, was passiert ist. Die Folgen der Lungenembolie werden mich mein Leben lang begleiten, in Form von blutverdünnenden Medikamenten, einem Kompressionsstrumpf, Lymphabflussstörungen und Thromben, die immer noch in den Beckenvenen festsitzen. Die Pille hat meinen Körper kaputt gemacht, ohne dass ich etwas dafür kann. Ich habe nie geraucht, bin nicht übergewichtig und habe immer viel Sport getrieben. Deshalb muss Bayer Verantwortung übernehmen und nicht so tun, als gäbe es uns Opfer nicht“.

Pillen der neuesten Generation wie Yaz, Yasmin und Yasminelle tragen im Vergleich zu älteren Präparaten ein rund doppelt so hohes Embolie-Risiko. Da weltweit bis zu 100 Millionen Frauen mit der Antibaby-Pille verhüten, führen selbst relativ seltene Nebenwirkungen zu zahlreichen Schädigungen. Allein in den USA wurden im Zeitraum von 2004 bis 2008 mehr als fünfzig Todesfälle durch Yasmin und Yaz gezählt. Gegen BAYER, Weltmarktführer für die „Pille“, wurden bereits über Tausend Klagen eingereicht.

Die deutschen Betroffenen haben die Rechtsanwälte Dr. Burkhard Schulze und Martin Jensch aus Weiden/Oberpfalz (Schwerpunkt: Medizinrecht) mit Prüfung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die BAYER AG beauftragt. Rechtsanwalt Jensch: „Wir halten es für schlichtweg unvertretbar, wenn solche Kontrazeptiva als Lifestyle-Produkt beworben werden und somit die eigentlichen Gefahren verharmlost und in den Hintergrund gedrängt werden. Wir sehen hier einen Verstoß gegen § 84 des Arzneimittelgesetzes mit der Folge, dass Schadenersatzansprüche gegen die BAYER AG durchgesetzt werden können.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat einen Gegenantrag zur Hauptversammlung eingereicht. Jan Pehrke vom Vorstand der CBG: „Es ist empörend, dass neue Verhütungsmittel gefährlicher sind als alte. Antibaby-Pillen mit erhöhtem Thrombose- und Embolie-Risiko müssen verboten werden. Da der BAYER-Vorstand die Vermarktung solcher Präparate nicht stoppt, ist seine Entlastung abzulehnen.“ BAYER machte im vergangenen Jahr mit Antibaby-Pillen einen Umsatz von 1,28 Milliarden Euro und stieg dadurch zum Weltmarktführer auf.

Der Konzern verweigert genaue Angaben zur Häufigkeit von schweren Nebenwirkungen und Todesfällen - angeblich um „die Kundinnen nicht zu verunsichern“. Tatsächlich sollen die negativen Informationen zu Yasmin und Co. in der Schublade verschwinden, um den Absatz nicht zu gefährden. Die CBG fordert daher eine Offenlegungs-Pflicht aller gemeldeten Nebenwirkungen und aller Anwendungsstudien.

BAYER vermarktet die Präparate mit dem neuartigen Hormon Drospirenon, ohne auf deren erhöhtes Risikoprofil hinzuweisen. Im Mittelpunkt der Werbung stehen angebliche Vorteile für Gewicht und Hautreinheit, also reine „Lifestyle“-Faktoren. Hierdurch kommt es zu vermeidbaren Zwischenfällen und sogar Todesfällen. In den USA musste BAYER 20 Millionen Dollar Strafe für falsche Versprechungen in Yasmin-Werbespots zahlen.

Die von BAYER stets zitierte Euras-Studie, die die angebliche Sicherheit von YASMIN belegen soll, wurde von der Firma SCHERING - heute Teil von BAYER - in Auftrag gegeben und von einem SCHERING-Mitarbeiter durchgeführt. Unabhängige Wissenschaftler kommen zu ganz anderen Ergebnissen. So zeigen zwei im vergangenen Jahr veröffentlichte Studien, dass drospirenonhaltige Pillen gegenüber älteren Präparaten ein um etwa 80% erhöhtes Thrombose-Risiko verursachen.

Die geschädigten Frauen stehen Interviews zu Verfügung. Kontakt: oder Rechtsanwalt Martin Jensch: 0179 / 1122162

Ausführliche Informationen zum Thema

[Karikatur] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
29. April 2010

BAYER: Neuer Chef mit Karikatur begrüßt

Nachdruck erlaubt / rund 15 Kritiker in morgiger Hauptversammlung

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren begrüßt den designierten BAYER-Vorstandsvorsitzenden Marijn Dekkers anlässlich der morgigen BAYER-Hauptversammlung mit einer eigens angefertigten Karikatur.

ZEICHNUNG HIER ANSEHEN

Hubert Ostendorf vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Bilanz von Marijn Dekkers als Manager in den USA lässt befürchten, dass BAYER auch künftig Gewinne zu Lasten der Mitarbeiter und der Umwelt erwirtschaften wird.“

In der morgigen BAYER-Hauptversammlung in Köln werden rund 15 kritische Aktionäre auf die Schattenseiten der Gewinn-Milliarden des Konzerns hinweisen. In der Kritik stehen besonders Risiken von Antibaby-Pillen, Kohlekraftwerke in verschiedenen BAYER-Werken, die CO-Pipeline quer durch NRW, Bienensterben durch Pestizide und Störfälle bei BAYER. Die Gegenanträge und weitere Informationen finden sich unter www.cbgnetwork.org/3313.html .

Der Nachdruck der Karikatur (mit Quellen-Angabe) ist erlaubt

[Dachverband] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre

Pressemitteilung Nr. 8/2010 - Köln, 29. April 2010

Bayer – Nachhaltigkeit mit Hintertüren

Konzernstudie der Kritischen Aktionäre: Bayer ist nicht nachhaltig und ordnet ökologische und soziale Werte dem Profit-Streben unter

Köln – Die Bayer AG tut sich schwer mit der Umsetzung ihres eigenen Anspruchs, Ökonomie, Ökologie und soziales Engagement als gleichrangige Ziele innerhalb der Unternehmenspolitik zu behandeln. Die neue Konzernstudie des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre „Bayer – Nachhaltigkeit mit Hintertüren“ kommt zu dem Ergebnis, dass das Leverkusener Unternehmen sein Geschäftsmodell deutlich ändern müsste, um wesentliche Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Bei der Hauptversammlung am 30. April beantragen die Kritischen Aktionäre, Vorstand und Aufsichtsrat von Bayer nicht zu entlasten.

Auf Bayer-Gelände werden neue Kohlekraftwerke gebaut, um den Energiebedarf zu decken, der Konzern ist einer der weltgrößten Produzenten von Pestiziden und hält immer noch an medizinischen Indikationen fest, die schädliche Nebenwirkungen für Kunden haben. „Die Verfolgung der ökonomischen Interessen muss in einen klaren Rahmen von Werten eingebettet sein“, heißt es in der Studie. Da sich Bayer offiziell zu den Prinzipien der Nachhaltigen Entwicklung bekennt, müsste der Konzern die Umwelt schützen und den Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen decken. Der Gebrauch von Pestiziden müsste mit einem strategischen Szenario der Reduzierung der Anwendung von Pestiziden gekoppelt werden. Schäden, die durch Bayer-Indikationen im Pharma-Bereich entstehen, müssten umsichtiger vermieden und fürsorglicher kompensiert werden.

In Sachen Nachhaltigkeit klafft bei dem multinationalen Konzern zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine große Lücke. So gibt Bayer selbst an, dem Klimawandel nur mit modernsten Energiespartechnologien und einer nachhaltigen Energieerzeugung begegnen können, gleichzeitig werden gigantische Steinkohlekraftwerke und Müllkraftwerke an den Standorten in Krefeld, Brunsbüttel und Antwerpen auf Bayer-Gelände gebaut, zum Teil mit Bayer als Energie-Abnehmer oder von einer Bayer-Tochter betrieben.

Bayer bekennt sich zu den Zielen der internationalen „Konvention über die Biologische Vielfalt“. In Wirklichkeit bedroht der Konzern mit seinen Geschäftsaktivitäten die Biodiversität in der Welt. „Pestizid- und Herbizid-basierte Agrochemie ist kein Artenschutz, so wie Bayer es darstellt“ sagt Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionäre, „der Konzern kehrt die Problematik von industrieller Agrikultur, pestizidbelasteten Böden, Bodenerosion, Monokulturen und durch Herbizide einfach um und behauptet, mit seinen Produkten die Artenvielfalt zu fördern, weil die Produktivität gesteigert und weniger Fläche gerodet würde.“

Zahlreiche Produkte und Geschäftsaktivitäten von Bayer zeugen davon, dass das Unternehmen ein Bekenntnis zum Prinzip Nachhaltigkeit nur nach außen hin vorgibt, oftmals jedoch Risiken für Mensch und Umwelt darstellen. Sei es das Bienensterben verursachende Insektizid Clothianidin, die Produktion der hochgiftigen Industrie-Chemikalie Phosgen, die geplante 67 km lange CO-Pipeline durch Wohngebiete, gegen die sich zahlreiche Bürgerinitiativen wehren oder sei es genmanipulierter Reis, für den Bayer kürzlich eine Strafzahlung über 50 Mio. US$ wegen Verunreinigung der Nahrungsmittelkette leisten musste. „Der Hersteller ist für die Prozesskette der Anwendung bis hin zum Abbau der Rückstände in der Natur verantwortlich. Er muss für die Qualifizierung der Anwender Sorge tragen. Wenn Bayer das bisher nicht garantieren kann, handelt das Top-Management fahrlässig und verantwortungslos“ so Markus Dufner.

Die Konzernstudie „Bayer – Nachhaltigkeit mit Hintertüren“ wird bei der Hauptversammlung dem Bayer-Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning überreicht. Vertreter der Medien können die Nachhaltigkeitsstudie ab sofort beim Dachverband bestellen oder auf der Internet-Seite herunterladen: http://www.kritischeaktionaere.de/fileadmin/Dokumente/Konzernstudien/Bayer_Konzernstudie_2010-04-29.pdf

Kontakt und weitere Informationen:
Markus Dufner, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
Tel. 0221 / 599 56 47, Mobil-Tel. 0173 – 713 52 37
dachverband@kritischeaktionaere.de, www.kritischeaktionaere.de

Nanotubes

CBG Redaktion

Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

Presse Information vom 28. April 2010

Nanotubes: Kritik in BAYER-Hauptversammlung

Gefahrenpotential weitgehend unbekannt / Umweltverbände fordern öffentliches Genehmigungsverfahren / weltgrößte Produktionsanlage in Leverkusen als „Technikum“ eingestuft / 4000 Aktionäre zur HV am Freitag erwartet

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) NRW, die Coordination gegen BAYER-Gefahren und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) kritisieren die Inbetriebnahme einer Produktionsanlage für sogenannte Carbon Nanotubes in Leverkusen. Die weltweit größte Anlage ihrer Art, die Ende Januar die Produktion aufgenommen hat, war von der Bezirksregierung Köln als „Versuchsbetrieb“ eingestuft worden und deshalb von einem Genehmigungsverfahren nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes befreit. Der Bau der Fabrik beruht lediglich auf einer Genehmigung des Leverkusener Bauamts.

Claudia Baitinger vom BUND NRW: „Bei allem Respekt: ein Bauamt ist nicht in der Lage, die Risiken von neuartigen Stoffen zu prüfen. Wir fordern ein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine toxikologische Bewertung der in Leverkusen produzierten Nanotubes!“. Baitinger wird zum Thema in der BAYER-Hauptversammlung am 30. April in den Kölner Messehallen sprechen. Rund 4.000 Aktionäre nehmen an der Veranstaltung teil.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Die Produktion von potentiell gefährlichen Stoffen darf nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit genehmigt werden. Eine Anlage mit einer Produktionsmenge von 200 Tonnen eines Nano-Materials überschreitet zudem deutlich den im Bundesimmissionsschutzgesetz genannten Technikums-Maßstab.“ Die in Leverkusen hergestellten Nanotubes werden unter dem Handelsnamen Baytubes bereits vermarktet, „nicht gerade ein Beleg für einen Versuchsbetrieb“, so Mimkes weiter.

Professor Dr. Martin Führ, der an der Hochschule Darmstadt u.a. Umweltrecht lehrt, kommt zu folgender Beurteilung: „Nach den vorliegenden Informationen ist die erteilte Baugenehmigung wegen Verstoßes gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz rechtswidrig. Jeder Anwohner kann dagegen Widerspruch einlegen und damit Bau und Betrieb der Anlage zum Stillstand bringen. Bayer hat sich hier in eine sehr prekäre Situation hinein manövriert. Hier hilft nur, umgehend die Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes einzuhalten.“

Die von Bayer MaterialScience produzierten Carbon Nanotubes (CNTs), winzige Röhrchen aus Kohlenstoff, sollen in Lacken, beim Bau von Rotorblättern und in Sportartikeln wie Skiern oder Hockey-Schlägern eingesetzt werden. Das Gefährdungspotential der neuen Stoffe ist weitgehend unbekannt. Tierversuche zeigen jedoch, dass bestimmte CNTs die Entstehung von Krebs ähnlich wie Asbestfasern begünstigen können (1). DNA-Schäden der Aorta sind ebenso möglich wie eine Beeinträchtigung der Lungenfunktion (2). Nanotubes können vom Körper sowohl über die Atemwege als auch über die Haut aufgenommen werden.

Aus Sicht der Umweltverbände ist offensichtlich, dass eine Anlage dieser Größenordnung keine „Versuchsanlage“ darstellt. Vor einer Genehmigung müsse der Betreiber darlegen, dass von der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, insbesondere welche Emissionen und Immissionen in welcher Höhe zu erwarten sind, welche Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit damit verbunden sind, wie hoch die Belastung innerhalb der Anlage ist und welche Mengen dieses speziellen Feinstaubs bei einem Störfall austreten können.

(1) Carbon nanotubes introduced into the abdominal cavity of mice show asbestos-like pathogenicity in a pilot study, Donaldson et al, 20. Mai 2008, „Nature Nanotechnology“ (online) <a href="http://www.nature.com/nnano/journal/v3/n7/abs/nnano.2008.111.html

  • a2" target="_blank">http://www.nature.com/nnano/journal/v3/n7/abs/nnano.2008.111.html#a2


(2) A review of carbon nanotube toxicity and assessment of potential occupational and environmental health risks, Crit Rev Toxicol. 2006 Mar;36(3):189-217, http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/16686422

CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Info vom 28. April 2010

Kohlenmonoxid-Pipeline

BAYER gibt zu: 1,6 Kilometer breiter Todesstreifen

Wie die zur Kohlenmonoxid-Pipeline aktiven Bürgerinitiativen heute melden, hat der für die CO-Pipeline zuständige Projektleiter des BAYER-Konzerns, Werner Breuer, bei der Vorstellung der Schieberstation in Ratingen zugegeben, dass es eine 1,6 Kilometer breite, für Mensch und Tier tödliche Zone entlang der BAYER-Giftgasleitung gibt.

Laut den Bürgerinitiativen sagt BAYER: Kommt es zu einem Leck an der CO-Pipeline, dann wird sich eine große Menge des tödlichen Atemgiftes CO in einer 800 Meter langen Keule in die jeweilige Windrichtung wie ein Todeshauch ausbreiten. Schon bei Konzentrationen von 1% CO in der Atemluft haben die betroffenen Menschen und Tiere kaum eine Überlebenschance.

In Hilden - an der Elberfelder Straße – beispielsweise, so die Bürgerinitiativen weiter, würde das bedeuten, dass in der dort sich ausbreitenden „CO-Keule“ tausende Menschen - auch in öffentlichen Gebäuden - betroffen wären. Darunter befinden sich die Feuerwehr, die Polizei, das St. Josef-Krankenhaus, das Berufskolleg, das Helmholtz-Gymnasium, mehrere Kindergärten, ein Einkaufzentrum und ein Sportpark. So oder ähnlich sieht es überall entlang der CO-Pipeline aus.

Axel Köhler-Schnura, Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Der BAYER-Konzern bestätigt damit erstmals die von mehr als 100.000 Menschen entlang der Trasse per persönlicher Unterschrift gemachten Feststellungen hinsichtlich der tödlichen Gefahren, die von der CO-Pipeline ausgehen. Dies hat BAYER in all den Jahren bisher systematisch verschwiegen. Die Beschlüsse des Landtags wurden damit auf falscher Basis gefällt. Das alles nur, um die Profite des Konzerns weiter zu erhöhen. Die CO-Pipeline muss weg!“

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Yasmin

CBG Redaktion

27. April 2010, Pharmazeutische Zeitung

Drospirenon: Thromboserisiko neu bewertet

Drospirenon-haltige Kontrazeptiva haben ein höheres Thromboserisiko als bisher angenommen. Zu diesem Ergebnis kommt die europäische Arzneimittelbehörde EMA nach Einbeziehung zwei neuer Studien. Wie die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft berichtet, liegt das Risiko für venöse Thromboembolien (VTE) vermutlich zwischen dem Risiko von Kontrazeptiva der zweiten und dritten Generation. Bislang ging man von einem mit der zweiten Generation vergleichbarem Risiko aus. Yasmin-Hersteller Bayer-Schering hatte Ende März entsprechende Studiendaten präsentiert.

Das Spironolacton Drospirenon war im vergangenen Jahr in die Kritik geraten, da in der Schweiz zwei Todesfälle junger Frauen durch VTE nach Einnahme entsprechender Kontrazeptiva aufgetreten waren. Die Arzneimittelbehörden gaben jedoch Entwarnung. Die EMA hat nun Daten einer dänischen und einer niederländischen Studie hinzugezogen und das Sicherheitsrisiko Drospirenon-haltiger Kombinationspräparate neu eingestuft. Entsprechende Hinweise sollen sich künftig in den Produktinformationen wiederfinden. Bei Frauen im Alter von 15 bis 44 Jahren, die keine kombinierten oralen Kontrazeptiva einnehmen, werden 5 bis 10 VTE pro 100 000 Frauen pro Jahr erwartet. Bei Einnahme von Pillen der zweiten Generation (Levonorgestrel plus Ethinylestradiol) erhöht sich das Risiko auf 20 Fälle, bei Pillen der dritten Generation (Gestoden oder Desogestrel plus Ethinylestradiol) auf 30 bis 40. Das VTE-Risiko Drospirenon-haltige Präparate liegen nach neuester Bewertung vermutlich dazwischen. Eine Schwangerschaft erhöht das Risiko um 60 Fälle pro 100 000 Schwangerschaften. (db)

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[Yaz / Yasmin] 30. April: Yasmin-Opfer sprechen in BAYER-Hauptversammlung in Köln

CBG Redaktion

Betroffene stehen für Interviews zu Verfügung

ZEIT: Freitag, 30. April, 9.00 bis 10.00 Uhr
ORT: Eingang Nord der Kölner Messehallen

Felicitas Rohrer und Kathrin Weigele erlitten nach der Einnahme von Antibaby-Pillen der Bayer AG schwere Lungenembolien und bleibende Schäden. Beide werden in der Bayer-Hauptversammlung am Freitag in den Kölner Messehallen vor rund 4000 Aktionären sprechen und einen Verkaufs-Stopp für risikoreiche Präparate wie Yasmin, Yaz und Yasminelle fordern.

Pillen der neuesten Generation tragen im Vergleich zu älteren Präparaten ein fast doppelt so hohes Embolie-Risiko. Kritische Aktionäre haben daher einen Gegenantrag zur Hauptversammlung eingereicht und fordern eine Nicht-Entlastung des Vorstands. Gegen den Bayer-Konzern, der Weltmarktführer für Antibaby-Pillen ist, wurden weltweit über tausend Klagen eingereicht.

Frau Rohrer und Frau Weigele stehen vor der Hauptversammlung zusammen mit ihrem Anwalt RA Martin Jensch, Kanzlei Dr. Schulze & Coll, Weiden i.d.Opf. für Interviews zu Verfügung

KONTAKT: Rechtsanwalt Martin Jensch: Tel 0179 / 1122162

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