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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

Lipobay

CBG Redaktion

Presse Information vom 15. Februar 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Lipobay: BAYER muss erstmals Schadensersatz zahlen

Argentinisches Gericht schafft Präzedenzfall / strafrechtliche Konsequenzen gefordert

Ein Gericht in der argentinischen Stadt Rosario hat erstmals einem Lipobay-Geschädigten Schadensersatz zuerkannt. Der Kläger, Carlos Potocnik, litt nach Einnahme des Cholesterin-Senkers unter Muskelzerfall, der zu schweren Nierenschäden und einer dauerhaften Behinderung führte. In den bisherigen Verfahren war der BAYER-Konzern, der Hersteller von Lipobay, einer Verurteilung stets mit Hilfe von Vergleichen zuvorgekommen.

Die zuständige Richterin Sylvia Aramberri verwies darauf, dass die Firma BAYER die Nebenwirkungen von Lipobay im Vorhinein kannte, diese jedoch bewusst in Kauf genommen hat. Der Schadensersatz in Höhe von 160.000 Peso (knapp 40.000 Euro) setzt sich aus Schmerzensgeld, Behandlungskosten sowie entgangenem Lohn zusammen. Potocnik hatte ursprünglich 570.000 Peso gefordert.

Mindestens hundert Personen in aller Welt waren an Nebenwirkung von Lipobay gestorben. Tausende von Prozessen endeten mit Vergleichen, bei denen der Konzern offiziell keine Schuld anerkannte. Ein Vertrag, der kürzlich einer Lipobay-Geschädigten aus Bayern vorgelegt wurde, zeigt, wie die Betroffenen zum Schweigen verpflichtet werden. Darin heißt es: „Mit BAYER wurde ein Vergleich geschlossen. Über den Inhalt und die Umstände wurde Stillschweigen vereinbart. Weiter möchte ich daher zu dem Thema des Vergleichsabschlusses keine Stellung nehmen“. Bei Zuwiderhandlungen droht eine Vertragsstrafe in Höhe des Abfindungsbetrages.

Die Entscheidung in Argentinien wirft auch Fragen nach der Verantwortung des Managements auf. Hubert Ostendorf von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Das Gericht hat eindeutig ein schuldhaftes Verhalten der Verantwortlichen bei BAYER festgestellt. Da es zu Dutzenden von vermeidbaren Todesfällen kam, müssen nun strafrechtliche Konsequenzen gezogen werden.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren bemängelt, dass einseitige Gewinnmaximierung nicht Maxime des Gesundheitssystems sein dürfe. Der Verband fordert ein demokratisch kontrolliertes und ethisch vertretbares Gesundheitssystem.

BAYER hatte den von weltweit sechs Millionen Menschen eingenommenen Cholesterin-Senker im Jahr 2001 vom Markt genommen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Risiken lange bekannt gewesen. Bereits in der ersten Test-Phase hatte die Lipobay-Version mit einer 0,8 Milligramm-Dosis, wie sie auch Carlos Potocnik verschrieben wurde, zu Muskelzerfall und Nierenversagen geführt - etwa zehn mal häufiger als bei Produkten der Konkurrenz. In Japan klagten Probanden über so starke Nebenwirkungen, dass der leitende Arzt die Studie einstellen wollte. Selbst ein BAYER-Mitarbeiter riet angesichts des stark erhöhten Risikos dazu, „den Marketing-Enthusiasmus zu dämpfen“. Die Verantwortlichen im Konzern hatten sich davon unbeeindruckt gezeigt und Lipobay in den USA und Südamerika mit der 0,8 Milligramm-Dosis herausgebracht. In Europa blieb es bei der ungefährlicheren Dosis von 0,3 oder 0,4 Milligramm pro Tablette. Vergleiche und Entschädigungszahlungen kosteten BAYER bislang mehr als eine Milliarde Euro.

weitere Informationen:
Ein Artikel der argentinischen Zeitung La Capital
deutsche Übersetzung des Artikels von La Capital
Artikel „BAYER speist Pharma-Opfer ab“
Artikel der New York Times „Bayer Knew of Dangers of Its Cholesterol Drug”

Trasylol

CBG Redaktion

15. Februar 2008

Arzt: Früherer Stopp von Bayer-Herzmittel hätte 22.000 Menschenleben gerettet

New York - Ein schnellerer Vermarktungsstopp des umstrittenen Bayer-Herzmittels Trasylol hätte nach Angaben eines amerikanischen Mediziners 22.000 Patienten das Leben retten können.
Die US-Behörden hätten das Präparat bereits im Januar 2006 vom Mart nehmen sollen, als er erstmals seine Studie zu dem Mittel veröffentlichte und darin auf Gefahren hinwies, sagte Dennis Mangano in einem Interview des US-Fernsehsenders CBS. Der Arzt sagte zudem, Bayer habe im September 2006 der US-Gesundheitsbehörde FDA bei einer Diskussion der Studie eigene Forschungserkenntnisse vorenthalten, die die von ihm aufgezeigten Gefahren bestätigten. Der Vorsitzende des FDA-Beratergremiums, William Hiatt, sagte CBS zufolge, er hätte sich dafür ausgesprochen, Trasylol vom Markt zu nehmen, wenn er von Bayers eigener Studie gewusst hätte.
Das Gespräch mit Mangano sollte am Sonntag in der Sendung „60 Minutes“ ausgestrahlt werden, „CBS News“ griff das Thema jedoch schon vorab in einem Bericht auf seiner Internet-Seite auf. Bayer-Sprecherin Meredith Fischer sagte, sie könne sich zu dem „60 Minutes“-Bericht nicht äußern, so lange er nicht ausgestrahlt worden sei.
Wegen zunehmender Hinweise auf ein erhöhtes Sterberisiko musste Bayer den Verkauf von Trasylol im November stoppen. Das Medikament, mit dem Bayer jährlich gut 150 Millionen Euro umsetzte, wurde bei bestimmten Herzoperationen eingesetzt, um den Blutverlust zu verringern. In den USA hatte Trasylol 1993 die Marktzulassung erhalten.

Finanz und Wirtschaft, 15. Feb. 2008
(....) Aktien von Bayer könnten ebenfalls Aufmerksamkeit finden. Händler verwiesen auf Medienberichte, wonach ein schnellerer Vermarktungsstopp des umstrittenen Herzmittels Trasylol durch die US-Gesundheitsbehörde FDA nach Angaben eines amerikanischen Mediziners 22.000 Patienten das Leben hätte retten können. Der Chemie- und Pharmakonzern hat die Trasylol-Vermarktung im November 2007 vorübergehend weltweit ausgesetzt. Zudem habe Bayer im September 2006 den US-Behörden bei einer Diskussion einer belastenden Studie eigene Forschungserkenntnisse vorenthalten. „Sicher keine erfreulichen Neuigkeiten“, sagte ein Börsianer. Gegen Bayer seien bereits mehrere Klagen im Zusammenhang mit Trasylol anhängig. Ihre Anzahl könnte steigen, sollte Bayer wirklich Informationen zu spät weitergeleitet haben.

weitere Informationen zu Trasylol:
=> Interview: „massive Nebenwirkungen von TRASYLOL lange bekannt“
=> Der Original-Bericht von CBS
=> BAYER nimmt TRASYLOL vom Markt
=> Artikel "BAYERs neuer Pharma-GAU

[Avelox] Antibiotika

CBG Redaktion

12. Februar 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Schwere Nebenwirkungen von Moxifloxacin (Avalox)

Der Einsatz des Antibiotikums Moxifloxacin (Handelsname Avalox/Avelox) kann zu schweren Leberschädigungen führen. Zudem bestht ein Risiko von lebensgefährlichen Hautreaktionen.

Moxifloxacin zählt wie Trovafloxacin zur vierten Generation der sogenannten Gyrasehemmer. Trovafloxacin war 1998 zugelassen worden, musste aber im folgenden Jahr wieder vom Markt genommen werden, nachdem 14 Patienten an einem schweren Leberversagen erkrankt waren. Sechs Patienten starben damals.

Moxifloxacin wurde 1999 eingeführt. Eine Kontraindikation besteht bei Patienten mit eingeschränkter Leberfunktion. Eine fulminante Hepatitis ist als seltene Komplikation bekannt. Dass sie zu einer realen Gefährdung für die Patienten werden kann, ergab eine kürzlich durchgeführte Sicherheitsbewertung, auf die der Hersteller jetzt hinweist. Die Leberschädigungen traten in der Regel drei bis zehn Tage nach Beginn der Anwendung auf. Es wurden aber auch einzelne Fälle einer verzögerten Hepatotoxizität beobachtet, bei denen die Leberschädigung (fast immer) fünf bis 30 Tage nach Beendigung der Moxifloxacin-Therapie auftrat.

Nach Aussage des Ärzteblatts informierte Bayer Healthcare über acht Berichte tödlich verlaufender Leberschädigungen. Für einen Kausalzusammenhang sprach, dass es in einigen Fällen nach erneuter Anwendung wiederum zur Leberschädigung kam. Eine genaue Häufigkeitsangabe könne aus den vorliegenden Meldungen jedoch nicht abgeleitet werden.

Ebenfalls beobachtet werden Hautreaktionen wie das Stevens-Johnson-Syndrom (SJS) oder die toxische epidermale Nekrolyse (TEN), die ebenfalls Gegenstand einer Sicherheitsbewertung waren. Nach Angaben des Herstellers standen mehrere Fällen einer TEN in einem „zumindest möglichen Kausalzusammenhang“ mit der Einnahme des Medikaments. Darunter waren zwei Todesfälle. Zusätzlich wurde mehr als 35 Einzelfälle von SJS berichtet, darunter drei tödlich und sieben lebensbedrohlich verlaufende Fälle. Bei drei der letztgenannten zehn Patienten mit schwerwiegendem SJS wurde eine Progredienz des SJS zur TEN dokumentiert.

Avalox wird aufgrund der massiven Werbekampagnen des BAYER-Konzerns massenhaft verschrieben. Während die dänischen Krankenkassen das Antibiotikum wegen seiner Nebenwirkungen und sich immer mehr ausbreitenden Resistenzen lediglich in Ausnahme-Fällen bezahlen, gehört die Substanz in der Bundesrepublik zu den Mitteln erster Wahl.

Im Jahr 2001 hatte BAYERs Antibiotikum CIPROBAY den Patentschutz verloren, womit es der Konkurrenz von billigeren Nachahmer-Produkten ausgesetzt wurde. Deshalb hatte der Pharma-Konzern mit AVELOX ein Antibiotikum auf den Markt gebracht, das auf einer geringfügig abgewandelten Rezeptur basierte (Moxifloxacin statt Ciprofloxacin als Wirkstoff). Bayer konnte konnte daraufhin wieder den profitablen Patentschutz in Anspruch nehmen. Beide Substanzen gehören zur Gruppe der Fluorochinolone.

Sehnen-Risse und weitere Nebenwirkungen von Avelox

Pestizide

CBG Redaktion

Der Tagesspiegel, 8. Februar 2008

Unser tägliches Gift

Um unser Fleisch steht es nicht gut, um Obst und Gemüse nicht viel besser. Wir bekommen immer mehr Gift in unserem Essen serviert. Zwei aktuelle Greenpeace-Studien bringen erschreckende Zahlen ans Licht.

Weltweit werden 1134 Pestizide eingesetzt, die unser Essen belasten können. Welche davon besonders gefährlich sind, zeigt die „Schwarze Liste der Pestizide in Lebensmitteln“ – eine Liste der Stoffe, die krebserregende, fortpflanzungsschädigende oder erbgutverändernde Wirkung haben. Das Ergebnis ist erschreckend: 327 Spritzmittel stehen auf der Liste, darunter 168 Mittel, die in der europäischen Union erlaubt sind. 13 der gefährlichsten Pestizide nehmen die Verbraucher häufig über das Essen auf. Dazu gehört das BASF-Produkt Iprodion, das trotz seiner vermutlich krebserregenden Wirkung zugelassen wurde und häufig in Trauben, Salat und Erdbeeren vorkommt. Oder Imazalil von Bayer, das in gespritzten Zitrusfrüchten zu finden ist, als akut giftig gilt und vermutlich Krebs auslösen und das Erbgut schädigen kann. „Chemikalien, die Krebs auslösen, das Fortpflanzungsvermögen beinträchtigen oder das Hormon- und Immunsystem schädigen können, gehören nicht auf unser Essen“, verlangt Manfred Krautter, Chemie-Experte von Greenpeace bei der Vorstellung der neuesten Studien.

Pestizid-Last im Essen weit unterschätzt
Ebenso unerfreulich ist das Ergebnis der zweiten Studie „Grenzen der Pestizidanalytik“. Die beschreibt, wie sehr die Sicherheit unter den Defiziten der konventionellen Lebensmittelkontrolle leidet: Die Hälfte der bislang 1350 bekannten Spritzmittel können von staatlichen Labors routinemäßig, d.h. mit geringem Zeit- und Budgetaufwand, nicht nachgewiesen werden. Die meisten Labors erkennen sogar weniger als 400 Wirkstoffe.

„Wir müssen davon ausgehen, dass weitaus mehr gesundheitsschädliche Spritzmittel in unserem Essen stecken, als bisher angenommen“, stellt Krautter fest. Dr. Günter Lach, Chemiker und Herausgeber der Studie fordert: „Es muss möglich sein, in jedem Lebensmittel eine Belastung zu erkennen - schnell und unter vertretbarem Kostenaufwand. Neue und optimierte Analyseverfahren müssen entwickelt werden.“

Giftig, unsichtbar, dennoch erlaubt
Allein in den vergangenen drei Jahren hat das zum Landwirtschaftsministerium gehörende Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Deutschland 38 Wirkstoffe zugelassen, von denen zwölf durch die Routineuntersuchungen der Labors nicht erkannt werden. Dazu zählt beispielsweise das Spritzmittel Amitrol von Bayer, das hormonelle Störungen hervorrufen kann und im Anbau von Äpfel, Birnen und Wein erlaubt ist.

Forderungen an Politik und Wirtschaft
„Minister Seehofer muss die Zulassung für solche im Essen kaum kontrollierbaren Pestizide sofort widerrufen. Die EU muss ihr Zulassungsrecht so ändern, dass derartige Pestizide nicht mehr auf den Markt kommen“, so Krautter. Industrie, Landwirtschaft und Handel müssen gefährliche Pestizide der Schwarzen Liste auflisten und dafür Sorge tragen, dass diese „unsichtbaren“ Subtanzen nicht mehr zum Einsatz kommen, das Risiko sei einfach zu hoch und die Gesundheit der Verbraucher stehe auf dem Spiel.

Der Ratschlag der Experten an die Verbraucher ist eindeutig: Wer keine Pestizide in seinem Essen haben will, kauft Bioware, die komplett frei ist von künstlichen Pestiziden. Wer weiterhin im Supermarkt einkaufen geht, sollte den Einkaufsratgeber „Essen ohne Pestizide“ nutzen. Daraus geht hervor: Beim Einkauf kommt es auf den Supermarkt, das Herkunftsland und die Anbausaison an. Den Ratgeber gibt es kostenlos bei Greenpeace oder als PDF zum Download.

[Poncho] Bienensterben

CBG Redaktion

Berufsimkerbund DBIB
Presse Info vom 29. Januar 2008

Agrar-Chemie-Giganten missbrauchen Deutsches Bienen-Monitoring für Zulassungsverfahren

Mitte Januar erhielt der DBIB über europäische Kontakte ein Gutachten der französischen Behörde AFSSA (entspricht dem BML) bezüglich des Zulassungsverfahrens für das Mais-Saatgutbeizmittel PONCHO (Wirkstoff: das Neonicotinoid Clothianidin) der Firma Bayer CropScience France.
Bayer beantragte am 12. Oktober 2007 eine Zulassung für Poncho. Wider Erwarten verweigerte die AFSSA im November 2007 die Zulassung. Die Behörde entschied, daß die von Bayer eingereichten Informationen nicht ausreichend waren, um die Unbedenklichkeit für Bienen zu belegen. Bayer CropScience France entschied nun, diese Ablehung durch das Nachreichen weiterer Daten zu überwinden.
Das dem DBIB vorliegende (und auf der Website http://berufsimker.de/?q=node/131 einsehbare) Gutachten der AFSSA vom 20.12.2007 beschreibt nun, welche Unterlagen eingereicht wurden:
Es waren ausschließlich die drei Jahresberichte 2004/2005, 2005/2006 und 2006/2007 aus dem deutschen Bienenmonitoring, die in Deutsch und mit beglaubigten Übersetzungen ins Englische bzw. Französische vorgelegt wurden. Damit steht fest, daß die Berichte nicht einfach „beigelegt“ wurden, sondern mit erheblichem Aufwand als entscheidende Dokumente zur Erlangung der Zulassung eingereicht wurden.
Die AFSSA prüfte die vorgelegten Berichte des Bienenmonitorings und traf am 19.12.2007 erneut eine Entscheidung, die mit dem Gutachten vom 20.12.2007 ausführlich begründet wird.
Zunächst drückte die Behörde Verwunderung über die in den Berichten dargestellte Eintracht der Bieneninstitute Celle, Freiburg, Halle, Hohenheim, Hohen-Neuendorf, Veitshöchheim, dem Deutschen Imkerbund (DIB), dem Deutschen Berufs und Erwerbs Imkerbund (DBIB), BASF und Syngenta aus. Man wunderte sich über die ermittelten Zahlen zu Völkerverlusten, da vor dem Monitoring viel höhere Verluste aus Deutschland gemeldet wurden. Dies stehe in einem seltsamen Kontrast zur Bienenrealität in anderen EU-Mitgliedsländern.
Danach wurden die vorgelegten Zahlen aus den Berichten ausgewertet und bewertet. Die Zahlen seien offensichtlich nicht repräsentativ und die Auswahl der beteiligten Imker nicht für statistische Zwecke geeignet. Die Zahlen seien unpräzise, voller Ungereimtheiten und deren Erhebung nicht für eine Zulassungsprüfung geeignet. Das eingereichte Material sei absolut unzureichend, um eine Zulassung zu rechtfertigen. Die im November 2007 erfolgte Ablehnung der Zulassung bleibt bestehen.
Die Fa. Bayer bemüht sich offensichtlich, wie dem DBIB von verschiedenen Seiten berichtet wurde, die „Sache“ mit Poncho als harmlosen Zwischenfall darzustellen. „Die öffentlich zugänglichen Berichte aus dem Monitoring seien anderen Zulassungsunterlagen beigelegt worden.“ Dem ist eindeutig nicht so, wie das Schreiben der AFSSA belegt.
Zur Pressekonferenz des Deutschen Bienenmonitorings auf der Grünen Woche am 22.01.2008 ist der Vertreter der Fa. Bayer erst gar nicht erschienen. Der Berufsimkerverband hat das Vorgehen von Bayer entschieden abgelehnt. „Es kann nicht angehen, daß dass unsere Imker, deren Bienen möglicherweise durch Agrargifte des Konzerns Bayer leiden, gleichzeitig dazu herangezogen werden, die nächste Generation von Pestiziden, die im Verdacht stehen, bienengefährlich zu sein, zu unterstützen“, so Präsident Manfred Hederer in Berlin.
Die Verwendung der Monitoring-Daten durch die Fa. Bayer erfolgte ohne die erforderliche vorherige Abstimmung im obersten Entscheidungsgremiums des Deutschen Bienen Monitoring, dem Projektrat. Der DBIB hat eine sofortige Sitzung des Projektrates gefordert, um über die Konsequenzen aus diesem Vorgang zu entscheiden.
Auch die Verwendung des Monitorings durch die Fa. Monsanto war ein Thema auf der Pressekonferenz des Deutschen Bienenmonitorings und der Podiumsdiskussion zum Thema „Gesunde Bienen - gesunde Umwelt“ am 22.01.2008.
Die Fa. Monsanto hatte das „Deutsche Bienen-Monitoring“ als Bestandteil ihres eigenen GVO-Monitorings angegeben, um die Wiederzulassung von MON810 zu erreichen. Alle Beteiligten teilten unsere Auffassung, daß das Bienenmonitoring nicht für die von Monsanto angegebenen Zwecke geeignet ist und daher nichts in dem Plan für MON810 zu suchen hat.
Nachdem uns ähnliche Probleme auch aus anderen Bereichen des Plans von Monsanto bekannt sind - z.B. wird auch das Tagfalter-Monitoring-Deutschland von entsprechenden Verbänden für völlig ungeeignet zum Monitoring von GVOs eingestuft - fragt sich der DBIB, wie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz diesen Plan akzeptieren konnte. Wenn eine französische Behörde für die Zulassung ungeeignetes Material vorgelegt bekommt, wird es entsprechend bewertet und abgelehnt. Wenn das BMELV mit einer Fassade aus viel Papier konfrontiert wird, bestätigt man dort den Eingang und genehmigt den Vertrieb von MON810 offensichtlich ohne eigene Prüfung.

weitere Informationen:
=> „Verraten und Verkauft“ - Das deutsche Bienenmonitoring
=> Imker und Umweltverbände fordern Verbot des Pestizids Gaucho
=> Staatlicher Untersuchungsbericht macht BAYER-Pestizid GAUCHO für Bienensterben verantwortlich

Patent-Raub

CBG Redaktion

25. Januar 2008, Kölnische Rundschau
Mammut-Prozess gegen Bayer

Erfinder kämpft seit 1967 um sein Recht

Der wohl längste Rechtsstreit in der Geschichte der Bundesrepublik geht vor dem Düsseldorfer Landgericht in die nächste Runde. Seit rund 40 Jahren prozessiert der Düsseldorfer Erfinder und Unternehmer Heinz Süllhöfer gegen die Bayer AG.
Der Vorwurf: Das Unternehmen hätte dem heute 81-Jährigen ein patentgeschütztes Verfahren zur kontinuierlichen Herstellung von speziellen Kunststoffplatten gestohlen - und das schon 1967. 15 Millionen Euro Prozesskosten hat Süllhöfers Kampf gegen den Giganten nach seinen eigenen Angaben bereits gekostet.
„Ich schlafe seit 40 Jahren mit der Geschichte ein und wache am nächsten Morgen wieder damit auf“, erzählt er. Seinen gesamten Lebensinhalt scheint er dem Rechtsstreit gewidmet zu haben. Seine Frau starb bereits vor 10 Jahren. Unterstützung bekommt er heute von einer Freundin seiner ebenfalls schon verstorbenen Tochter. „Sie glauben doch nicht, dass ich das alles auf mich nehmen würde, wenn ich nicht im Recht wäre“, sagt Süllhöfer. Er kalkuliert seinen persönlichen Schaden auf 500 Millionen Euro, weil sein Verfahren weltweit Anwendung finde, ohne dass er einen Cent davon sehe.

Wie ein Wirtschaftskrimi
Berge von Akten und Unterlagen, die der Unternehmer in seinem Haus in Düsseldorf-Lohausen stapelt, lesen sich wie ein Wirtschaftskrimi. 1967 versicherte die Bayer AG erstmals, dass sie das von Süllhöfer erfundene Verfahren schon vorher kannte. Sie hätten trotz seines Patents also ein sogenanntes Vorbenutzungsrecht. „Alles Quatsch“, sagt Süllhöfer.
Im Sommer 1967 bekommt Süllhöfer anonym ein angebliches Strategiepapier der Bayer AG zugespielt. Darin heißt es unter anderem: „(dass) es bei der derzeitigen Rechtssprechung ... durchaus möglich schien, dass Süllhöfer obsiegt, was genau das Gegenteil von dem bewirkt hätte, was wir beabsichtigen, nämlich Süllhöfer zum Schweigen zu bringen.“ Adressiert war das Schreiben auch an die Mitglieder des damaligen Vorstandes von Bayer in Leverkusen.
„Ich kann doch alles beweisen“, sagt Süllhöfer immer wieder. Gerichte gaben ihm zumindest in Teilen Recht. Es gab Berufungsverfahren, Revisionen, neue Beweislagen, verstorbene Anwälte, neue Richter und plötzlich verschwundene Akten. Zwischendurch auch Hausdurchsuchungen bei Bayer und Vorwürfe des Prozessbetrugs.

Erfinder-Ehre wieder hergestellt
2002 schließlich untersagte das Oberlandesgericht Düsseldorf der Firma Bayer weiter zu behaupten, dass Süllhöfer die entsprechende Maschine nicht erfunden habe und stellte so wenigstens seine Erfinder-Ehre wieder her. Einen Schadensersatz hat er aber immer noch nicht gesehen. „Außerdem behaupten die nach wie vor öffentlich, dass sie das Verfahren entwickelt hätten“, erzürnt sich Süllhöfer.
Für Bayer ist indes klar, dass keine Ansprüche von Seiten Süllhöfers mehr bestehen. „Das aktuelle Verfahren beschäftigt sich mit Ansprüchen aus Auslandslizenzen und ruhte eigentlich bereits seit den 90er Jahren“, sagte ein Unternehmenssprecher auf dpa-Anfrage. Weiter wolle sich Bayer mit Verweis auf das laufende Verfahren aber nicht äußern.
Der Streit mit den Anwälten der Bayer AG hat Süllhöfer nicht nur Nerven gekostet. Sein halbes Leben lang beherrscht das Thema seinen Alltag. Die Prozesskosten haben an seinem Vermögen genagt. Sein 100- Betten Hotel in Düsseldorf-Lohausen wurde mittlerweile verkauft und wird gerade abgerissen. Süllhöfer wohnt Tür an Tür mit der Baustelle. Der Streit soll auch nach seinem Tod weitergehen. „Biologisch lösen wird sich das Thema nicht“, warnt Süllhöfer. „Die Firma meines Sohnes wird die Prozesse weiterführen.“ (dpa)

25.01.08 KStA

Seit 40 Jahren auf dem Klageweg

Groß ist Heinz Süllhöfer nicht, kaum mehr als 1,60 Meter. Aber der 81-Jährige hat großes Durchhaltevermögen. Seit etwa 40 Jahren klagt er gegen die Bayer AG, weil er sich von ihr um den Lohn einer Erfindung betrogen sieht. Süllhöfer ist selbstbewusst. Er schaut einem fest in die Augen, wenn er sagt: „Ich bin im Recht, ich kann alles beweisen. Die Gerichte müssen sich nur alles genau ansehen.“
Süllhofer meint, dass ihm Bayer bis zu 500 Millionen Euro schuldet. Um seinen Anspruch durchzusetzen, hat der Erfinder und Unternehmer aus Düsseldorf nach eigenen Angaben über die Jahre etwa 15 Millionen Euro für Prozesskosten aufgebracht. Jetzt ist ihm fast nichts mehr geblieben, sein Hotel musste er verkaufen. „Ich hatte zwei Herzinfarkte, vier Operationen, unfassbaren Stress“, sagt er. Dann fügt er hinzu: „Ich werde niemals aufgeben, wirklich niemals.“
Der Ausgangspunkt für die seit Jahrzehnten andauernde Auseinandersetzung: Kunststoffplatten. Süllhöfer entwickelte ein neues Verfahren, das eine schnelle und sehr präzise Herstellung von Dämmplatten ermöglichte. Die Bauindustrie war begeistert. Auch Bayer nutzte das Verfahren, verwies aber darauf, das Unternehmen habe die Neuerung schon vor Süllhöfer gekannt. „Alles Quatsch“, befindet Süllhöfer. „Die sind zu mir in die Firma gekommen und haben sich das abgeschaut.“
Süllhöfer sagt diese Sätze jedem, der sie hören will: auch in die Kameras mehrerer Fernsehteams, die in das Landgericht Düsseldorf gekommen sind. Er trägt eine Anzug-Hose, weißes Hemd, Krawatte - und darüber noch eine schwarze Lederjacke. Und immer wieder sagt er dieselben Sätze, in der immer gleichen Betonung: nicht aggressiv, aber sehr energisch. Und überzeugt. Wie ein Glaubenskenntnis. „Ich nehme diese Geschichte jeden Abend mit ins Bett und stehe jeden Morgen wieder mit ihr auf“, sagte er.
Dann erscheint ein alter Bekannter: Joachim Strauß, der als Justiziar und Anwalt seit 22 Jahren für Bayer mit dem Fall befasst ist. So wie der Fall Süllhöfer gegen die Bayer AG ein Fall David gegen Goliath ist, so ist auch Strauß zwei Köpfe größer als der Kläger. Je länger der Fall andauerte, desto wichtiger sei ihm natürlich der Erfolg gewesen, sagt Strauß. Für ihn geht es um sportlichen Ehrgeiz, für Süllhöfer geht es um Ehre und Existenz. Locker geht Strauß auf Süllhöfer zu, beugt sich leicht zu ihm herunter und reicht ihm die Hand. „Mensch, Herr Süllhöfer, jetzt haben wir uns aber schon ganz schön lange nicht mehr gesehen“, sagt er und lacht. Süllhöfer nimmt die Hand, blickt starr ins Leere und erwidert nichts.
Pünktlich um halb drei Uhr nachmittags beginnt erneut die gerichtliche Auseinandersetzung, die zuvor jahrelang geruht hat - auch deshalb, weil Süllhöfer sich das Prozessieren vor dem Zivilgericht eigentlich nicht mehr leisten kann. Der Raum R 265 im Düsseldorfer Landgericht ist ein trister Ort, um den Kampf seines Lebens auszufechten. Kahle Wände, die ruhig mal einen neuen Anstrich verdient hätten. Stühle, die ihren Benutzer an die eigene Schulzeit erinnern. Hier werden keine Träume wahr - jedenfalls nicht heute, nicht für Heinz Süllhöfer.
Weil die Rechtsstreitigkeiten schon so viele Jahre andauern und immer mal wieder längere Zeit unterbrochen waren, sind viele Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet worden. Allzu viele Akten sind schlicht leer. Süllhöfer möchte durch die Klage erreichen, dass die Bayer AG ihm verrät, an wie viele Firmen sie das Verfahren weitergegeben hat. Nur auf diese Weise könne er seinen Schaden überhaupt richtig beziffern. Er steht also noch immer am Anfang.
Genau dort sieht sich auch die Vorsitzende Richterin Ulrike Voss: „Sie müssen dem Gericht erst mal genau darlegen, wie die Erfindung funktioniert. Sonst wissen wir ja nicht einmal, worüber wir reden.“ Die Richterin sagt's und vertagt die Entscheidung - und zwar nicht ohne Arbeitsaufträge an Süllhöfer und an die Vertreter der Bayer AG zu verteilen. Diese werden nicht müde zu betonen, dass sie Süllhöfers Ansprüche für unbegründet halten. Und selbst falls ein Gericht sie einmal für begründet halten sollte, dann wären sie verjährt, so ihre Argumentation.
Die Auseinandersetzung ist wie ein Krieg, der schon zu lange dauert, als dass ein Ende möglich erschiene. Bayer hat die Mittel, immer weiterzumachen. Süllhöfer will weitermachen, auch wenn er nicht die Mittel dazu hat. Er ist mäßig zufrieden. Hat Süllhofer in all den Jahren je darüber nachgedacht, die Sache fallen zu lassen? Er schaut versteinert und entgeistert. Wäre sein Leben nicht besser verlaufen? „Ich verstehe die Frage nicht“, sagt er schließlich. „Ich bin doch im Recht.“
„Noch etwas“, erklärt der 81-Jährige zum Abschied. „Biologisch wird sich das Problem für Bayer nicht lösen.“ Wenn er einmal nicht mehr lebe, werde sein Sohn seine Ansprüche weiterverfolgen, sagt er. Ohne eine Miene zu verziehen. VON TOBIAS PETER,

SPIEGEL: „Bayer schuldet mir 500 Mio Euro“

[LL Reis] Liberty Link Reis

CBG Redaktion

Presse Information vom 23. Januar 2008

Offener Brief an Bundesregierung:

Keine Import-Zulassung für Gentech-Reis!

Umwelt- und Bauernverbände fordern die Bundesregierung auf, sich bei der EU gegen eine Import-Zulassung von gentechnisch verändertem Reis auszusprechen. In einem Offenen Brief schreiben der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), das Gen-ethische Netzwerk, die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die Kampagne „Save our Seeds“, die indische Organisation Thanal sowie die Anbau-Verbände Demeter, Bioland, Naturland und Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, dass eine Zulassung von sogenanntem Liberty Link-Reis die weltweite Nahrungsmittel-Sicherheit gefährde.

Nach Ansicht der Organisationen führe der Anbau von gentechnischem Saatgut unweigerlich zur Kontamination und Verdrängung traditioneller Reis-Sorten. Dies hätte ein erhöhtes Schädlingsaufkommen und einen verstärkten Einsatz gefährlicher Pestizide zur Folge. Mit dem Verlust herkömmlicher Reis-Sorten würde zudem der verfügbare Gen-Pool drastisch reduziert. Damit ginge die Möglichkeit verloren, widerstandsfähige oder gegen Krankheiten resistente Sorten zu züchten.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Umweltminister Sigmar Gabriel und Landwirtschaftsminister Horst Seehofer: „Für über 2,5 Milliarden Menschen ist Reis das wichtigste Grundnahrungsmittel. Die Europäische Union darf sich nicht über die ökologischen und sozialen Risiken von LL RICE 62 in den potentiellen Anbau-Ländern hinwegsetzen. Wir fordern Sie auf, sich bei der EU gegen eine Import-Zulassung von Liberty Link-Reis auszusprechen!“ Die Regierung hat nur noch bis zum Wochenende Zeit, bei der EU gegen eine Zulassung von Gen-Reis zu votieren.

Der Leverkusener BAYER-Konzern hatte im Jahr 2004 eine Import-Zulassung für Liberty Link-Reis beantragt. Die Sorte LL RICE 62 ist resistent gegen das von BAYER produzierte Herbizid Glufosinat. Der Anbau soll vornehmlich in Asien erfolgen, Anbau-Genehmigungen liegen dort aber bislang nicht vor. Die European Food Safety Authority EFSA hat kürzlich ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie zu dem Schluss kommt, dass der Import von Gentech-Reis keine Gefahr für europäische Verbraucher darstelle. Die ökologischen und sozialen Folgen eines Anbaus von LL RICE 62 wurden jedoch nicht untersucht, da der Anbau nicht in Europa erfolgen soll. Explizit weist die EFSA auf das Risiko von Auskreuzungen hin. LL RICE 62 ist verwandt mit der ebenfalls gegen Glufosinat resistenten Sorte LL RICE 601, die vor zwei Jahren ohne Zulassung weltweit in den Handel gelangt war.

Nach Meinung der Verbände würde durch eine EU-Zulassung von Gen-Reis der Druck auf Entwicklungsländer erhöht, einen Anbau zuzulassen. Neben den Risiken für Umwelt und Ernährung resultierten hieraus soziale Gefahren: allein in Asien arbeiten etwa 50 Millionen Menschen im Reisanbau. Während die Landwirte das Saatgut bislang durch Tausch und Eigenzüchtungen selbst produzieren, würden sie wegen des Patentschutzes in Abhängigkeit der Saatgut-Unternehmen geraten. Durch den bereits in der „grünen Revolution“ beobachteten Konzentrationsprozess würden unzählige Landwirte ihre Existenz verlieren und müssten in die Elendsgebiete rund um die Metropolen abwandern.

Der Offene Brief im Wortlaut

[Kautschuk] Kartelle

CBG Redaktion

Brüssel, den 23. Januar 2008

EU-Kommission ahndet Preiskartell von Synthetikkautschuk-Herstellern mit Bußgeld von 34.2 Mio. EUR

Die Europäische Kommission hat über die Konzerne Bayer und Zeon Geldbußen in Höhe von 34 230 000 EUR verhängt, weil diese die Preise für Nitrilkautschuk (NBR) abgesprochen und damit gegen das in Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen verankerte Verbot von Kartellen und wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen verstoßen haben. NBR wird vor allem in der Automobilindustrie für Öl- und Kraftstoffschläuche, Dichtungen, Dichtungsringe und für Wasserbehandlungsanlagen verwendet. Von Ende 2000 bis 2002 ist es Bayer und Zeon im Rahmen verschiedener Treffen und anderer rechtswidriger Kontakte gelungen, Preiserhöhungen vorzunehmen bzw. die Preise in anderer Weise zu stabilisieren. Die gegen Bayer und Zeon verhängten Geldbußen wurden um 30 % bzw. 20 % verringert, da die Unternehmen auf der Grundlage der Kronzeugenregelung der Kommission aus dem Jahr 2002 (siehe IP/02/247 und MEMO/02/23) mit der Kommission zusammenarbeiteten. Bayers Geldbuße wurde allerdings um 50 % erhöht, weil das Unternehmen bereits in einer früheren Kommissionsentscheidung wegen Kartellaktivitäten mit einer Geldbuße belegt worden war.

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte hierzu: „Dies ist die vierte Kartellentscheidung in der Synthetikkautschukbranche in drei Jahren. Ich hoffe, dass es auch die letzte sein wird. Die Abnehmer von synthetischem Kautschuk sollen wissen, wie viel sie diese Kartelle gekostet haben. Und die Aktionäre sollen wissen, wie viel sie diese Geldbußen kosten werden.“

NBR ist ein synthetischer Kautschuk, der durch Copolymerisation von Acrylnitril und Butadien gewonnen wird. Aufgrund seiner Öl- und Kraftstoffbeständigkeit und sonstigen guten physikalischen Eigenschaften sowie des großen thermischen Anwendungsbereichs ist NBR ein vielfältig verwendbarer Kautschuk, der vor allem in der Autoindustrie eingesetzt wird.

Die Kommission begann ihre Untersuchung im März 2003 mit unangekündigten Nachprüfungen; Auslöser hierfür war der Antrag auf Kronzeugenbehandlung, den ein drittes Unternehmen auf der Grundlage der Kronzeugenregelung von 2002 gestellt hatte (siehe IP/02/247 und MEMO/02/23 ). Sowohl Bayer als auch Zeon arbeiteten mit der Kommission zusammen und legten zusätzliche Beweismittel vor.

Das Kartell
Mindestens vom Jahr 2000 an bis 2002 betrieben die NBR-Hersteller ein Kartell, in dem sie Preisabsprachen trafen. Die Unternehmen trafen sich regelmäßig, um die Preisgestaltung zu erörtern und die Preiserhöhungen zu koordinieren, vertrauliche Geschäftsinformationen auszutauschen und die Umsetzung ihrer illegalen Vereinbarungen zu prüfen.

Geldbußen
Die geschilderten Verhaltensweisen stellen besonders schwere Verstöße gegen die Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrags dar. Bei der Festsetzung der Geldbußen berücksichtigte die Kommission die jeweils relevanten Umsätze der beteiligten Unternehmen, ihren gemeinsamen Marktanteil, den räumlichen Geltungsbereich der Kartellvereinbarungen und deren Umsetzung. Die Kommission hob die Geldbuße gegen Bayer um 50 % an, weil das Unternehmen bereits in einer früheren Kommissionsentscheidung wegen Kartellaktivitäten mit einer Geldbuße belegt worden war. Die Entscheidungen der vergangenen Jahre über andere Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, die der Konzern sich in der Synthetikkautschukbranche hatte zu Schulden kommen lassen, hatten jedoch nicht zu einer Erhöhung der Geldbuße geführt, weil die Zuwiderhandlungen praktisch im gleichen Zeitraum begangen wurden und somit parallele Zuwiderhandlungen darstellen. In den drei Entscheidungen, die die Kommission für diese Branche getroffen hatte, ging es um folgende Produkte und Bußgelder:

Kautschukchemikalien, Dezember 2004: 75,86 Mio. EUR (IP/05/1656)
Synthetikkautschuk BR/ESBR, November 2006: 519 Mio. EUR (IP/05/1647)
Chloroprenkautschuk, Dezember 2007: 243,2 Mio. EUR (IP/05/1855)

Die Kommission erkannte an, dass beide Konzerne im Rahmen der Kronzeugenregelung kooperierten und gewährte Bayer und Zeon eine Ermäßigung der gegen sie verhängten Geldbußen von 30 % bzw. 20 %. Darüber hinaus wurde Zeon eine weitere Ermäßigung eingeräumt, weil es das erste Unternehmen war, das der Kommission Angaben zu den Anfängen des Kartells machte.

Die Geldbußen in dieser Sache wurden auf der Grundlage der Bußgeldleitlinien von 2006 (siehe IP/06/857 und IP/06/256) verhängt, da diese zu dem Zeitpunkt maßgeblich waren, als die Mitteilung der Beschwerdepunkte übersandt wurde.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die von der Kommission in dieser Sache verhängten Geldbußen und die aufgrund der Kronzeugenregelung gewährten Ermäßigungen:

Name und Sitz des Unternehmens Geldbuße(EUR) Ermäßigung aufgrund der Kronzeugenregelung(%) Ermäßigung aufgrund der Kronzeugenregelung (EUR)
Bayer (Deutschland) 28 870 000€ 30% 12 380 000€
Zeon (Japan) 5 360 000€ 20% 1 340 000€
INSGESAMT 34 230 000€

Schadenersatzforderungen
Personen oder Unternehmen, die von dem beschriebenen wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten Klage auf Schadenersatz erheben und sich zum Beweis, dass das Verhalten tatsächlich stattgefunden hat und rechtswidrig war, auf die veröffentlichte Entscheidung stützen. Auch wenn die Kommission gegen die betroffenen Unternehmen Geldbußen verhängt hat, kann Schadenersatz gewährt werden, auf den die Geldbuße der Kommission nicht mindernd angerechnet wird. Zur privaten Kartellrechtsdurchsetzung wurde ein Grünbuch veröffentlicht (siehe IP/05/1634 und MEMO/05/489).

[Kartelle] Preisabsprachen

CBG Redaktion

22.01.2008, Dow Jones

Europäische Konzerne bei Malariaprogramm unter Kartellverdacht

Mehreren europäischen Pharma- und Chemieunternehmen droht einem Bericht des „Wall Street Journal“ zufolge ein Ausschluss von Programmen der Weltbank in Indien. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten sich zusammengeschlossen, um für ein von der Weltbank finanziertes Anti-Malaria-Programm höhere Preise zu erzielen, schreibt die Zeitung am Dienstag. Ebenfalls denkbar sei, dass die indische Regierung Strafen verhänge.
Die Publikation beruft sich auf einen Bericht der Weltbank, dem zufolge unter anderem die Unternehmen Bayer, BASF, Aventis CropScience und Zeneca - die heutige Syngenta - von 1999 bis 2004 dem Kartel angehörten. Bei dem Beschaffungsprogramm im Volumen von 33 Mio USD, das jetzt in der Diskussion ist, geht es um Pyrethroide; das sind gängige Insektenbekämpfungsmittel.
Von 21 Bieterrunden hätten die vier europäischen Unternehmen 18 mit ähnlichen oder gleichen Preisen gewonnen, heißt es in dem Bericht. Die Ergebnisse seien vorläufig. Bevor es zu Sanktionen komme, werde es weitere Nachforschungen der Weltbank geben. Bayer und BASF sollen interne Untersuchungen gestartet haben, die den Vorwürfen gegen ihre indischen Tochtergesellschaften nachgehen. Syngenta und Sanofi Aventis kommentierten den Vorgang auf Anfrage des WSJ dagegen nicht.

weitere Informationen

[GenReis] Offener Brief

CBG Redaktion

22. Januar 2008

KEINE EU-ZULASSUNG FÜR GENMODIFIZIERTEN REIS

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

der Leverkusener BAYER-Konzern hat im Jahr 2004 eine Import-Zulassung für Liberty Link-Reis (LL RICE 62) beantragt. Die Sorte ist resistent gegen das von BAYER produzierte Herbizid Glufosinat. Der Anbau soll vornehmlich in asiatischen Ländern erfolgen, Anbau-Genehmigungen liegen dort bislang aber nicht vor. In einer ersten Abstimmung im Frühjahr 2004 hatten neun der damals fünfzehn EU-Mitgliedsstaaten Bedenken gegen eine Zulassung von Liberty Link-Reis geäußert. Die EU forderte daraufhin eine Stellungnahme der European Food Safety Authority (EFSA) an.

Die EFSA hat nun ein Positionspapier zu LL RICE 62 veröffentlicht. Die Behörde kommt zu dem Schluss, dass der Import von herbizidresistentem Reis keine Gefahr für europäische Verbraucherinnen und Verbraucher darstelle. Die ökologischen und sozialen Folgen eines Anbaus von LL RICE 62 wurden jedoch nicht untersucht, da der Anbau außerhalb von Europa erfolgen soll. Das Gremium weist explizit auf das Risiko von Auskreuzungen hin: “Accidental release of viable GM paddy rice into the environment is possible and GM seeds could be dispersed into land cultivating rice and establish GM populations, which could outcross with non-GM cultivated or weedy rice plants”.

Wie real diese Gefahr ist, zeigt das Beispiel der Sorte LL RICE 601, die ebenfalls gegen das gesundheitsgefährdende Glufosinat resistent ist. Im August 2006 war bekannt geworden, dass die von BAYER produzierte Sorte in den USA in den Handel und den Export gelangt war. LL RICE 601 war zu diesem Zeitpunkt nirgendwo auf der Welt zum Verzehr oder zum Anbau zugelassen, die gesundheitlichen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher sind unbekannt. In 30 Ländern, darunter auch in Deutschland, kam LL RICE 601 in den Handel. Der finanzielle Schaden durch Rückrufe und Export-Ausfälle wird auf bis zu 1,2 Milliarden US Dollar geschätzt.

Wir lehnen daher eine Import-Zulassung von Liberty Link-Reis ab! Die Agro-Gentechnik ist kapitalintensiv und lässt sich nur auf großen Anbauflächen rentabel durchführen. Durch den Anbau von LL RICE 62, hauptsächlich in Asien, würden lokal angepasste Sorten verdrängt, was zu erhöhtem Schädlingsaufkommen, verstärktem Einsatz gefährlicher Pestizide und einer Verringerung der Artenvielfalt führen würde. Auch durch Auskreuzungen würden einheimische Sorten gefährdet. Die Konsequenzen für die Ernährungssicherheit wären dramatisch: mit dem Verlust traditioneller Reis-Sorten würde der verfügbare Gen-Pool drastisch reduziert. Damit ginge die Möglichkeit verloren, widerstandsfähige oder Krankheits-resistente Sorten zu züchten.

Zu den Risiken für Umwelt und Ernährung kämen soziale Gefahren: allein in Asien arbeiten etwa 50 Millionen Menschen im Reisanbau. Während die Landwirte das Saatgut bislang durch Tausch und Eigenzüchtungen selbst produzieren, würden sie wegen des Patentschutzes in Abhängigkeit von Saatgut-Unternehmen geraten. Durch den bereits in der „grünen Revolution“ beobachteten Konzentrationsprozess würden unzählige Landwirte ihre Existenz verlieren und müssten in die Elendsgebiete rund um die Metropolen abwandern.

BAYER hat u.a. in den Philippinen eine Zulassung von Liberty Link-Reis beantragt, was vor Ort auf erbitterten Widerstand stößt. Eine Import-Zulassung von Gen-Reis in Europa würde es BAYER und anderen Biotech-Unternehmen ermöglichen, den Anbau von genmodifiziertem Reis gerade in Entwicklungsländern mit schwachen Regulierungs-Behörden voranzutreiben.

Für über 2,5 Milliarden Menschen ist Reis das wichtigste Grundnahrungsmittel. Die Europäische Union darf sich nicht über die ökologischen und sozialen Risiken von LL RICE 62 in den potentiellen Anbau-Ländern hinwegsetzen. Wir fordern Sie daher auf, sich bei der EU gegen eine Import-Zulassung von Liberty Link-Reis auszusprechen! Eine Zulassung hätte weder für europäische Verbraucher noch für die Anbau-Länder einen Vorteil – im Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen,

Heike Moldenhauer
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

Brigitte Behrens
Geschäftsführung Greenpeace e.V.

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Christof Potthof
Gen-ethisches Netzwerk

Joachim Bauck
Demeter e.V.

Benedikt Haerlin
Save our Seeds

Steffen Reese
Naturland

Maria Heubuch
Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (abl)

Karsten Wolff und Usha Jayakumar
Thanal (India)

Thomas Dosch
Bioland

cc: Sigmar Gabriel, Horst Seehofer

[Pipeline] Kohlenmonoxid Pipeline

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
16. Januar 2008

Schon im Dezember 2004 schloss Bayer mit der Firma Linde einen Vertrag über eine langfristige Lieferung mit CO. Die Vereinbarung galt auch für die Belieferung des Krefelder Werks, obwohl zu diesem Zeitpunkt weder das Gesetz im Landtag zum Bau einer Pipeline, geschweige denn der Planfeststellungsbeschluss vorlag. Die Anlage von Linde startete die Produktion im Herbst 2005.
Die Beteiligten bei Bayer müssen sich ziemlich sicher gewesen sein, dass das Projekt von der Landesregierung durchgewunken wird.

Chemie.de, 14.12.2004

Linde versorgt Bayer mit Wasserstoff und Kohlenmonoxid am Niederrhein

Die Linde AG hat mit der Bayer MaterialScience AG einen 15-Jahres-Vertrag über die Belieferung der Niederrheinwerke Dormagen, Leverkusen und Krefeld-Uerdingen mit Wasserstoff und Kohlenmonoxid geschlossen. Auch mit dem Chemiepark-Betreiber Bayer Industry Services wurde eine Vereinbarung über die Ansiedlung im Bayer Chemiepark Dormagen getroffen.

Der Geschäftsbereich Linde Gas wird auf dem Gelände des Bayer Chemieparks Dormagen eine Wasserstoff- und Kohlenmonoxidanlage errichten. Aus dieser Anlage wird Linde Wasserstoff und Kohlenmonoxid in die Werksverbundnetze der Bayer MaterialScience AG liefern. Die Gase dienen hauptsächlich der Herstellung von Lack- und Klebstoffrohstoffen sowie von Toluylen-Diisocyanat (TDI), einem Polyurethan-Vorprodukt. Polyurethan ist ein vielseitiger Kunststoff mit stark wachsenden Anwendungen im Automobil- und Bausektor sowie im Bereich langlebiger Konsumgüter.

„Durch die Anlage von Linde werden Versorgungssicherheit, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit unserer Standorte in Dormagen und Leverkusen erhöht“, sagte Dr. Tony Van Osselaer, Mitglied des Vorstands der Bayer MaterialScience AG und verantwortlich für den Bereich Produktion und Technologie.

Das Projekt mit einem Gesamt-Investitionsvolumen von rund 60 Millionen Euro und einer Kapazität der Anlage von 7.000 Kubikmeter Kohlenmonoxid und 18.000 Kubikmeter Wasserstoff pro Stunde wird im Herbst 2005 mit der Versorgung der Kunden beginnen. In der neuen Anlage werden ca. 20 Mitarbeiter beschäftigt sein.

„Linde ist damit der 13. Chemieparkpartner am Standort Dormagen. Auf dem 6 km² großen Chemieparkgelände werden Pflanzenschutzmittel, Kautschuke, Lackrohstoffe, Polyurethane, Kunststoffe, organische Zwischenprodukte sowie anorganische Chemikalien hergestellt“, so Dr. Jürgen Hinz, Geschäftsführer von Bayer Industry Services. „Diese Ansiedlung ist ein weiterer Beleg für die Zugkraft unseres Produkt- und Stoffverbundes innerhalb des Bayer Chemieparks. Hier haben sich mittlerweile mehr als 35 Chemieparkpartner an den Standorten Leverkusen, Krefeld-Uerdingen und Dormagen angesiedelt“, erläuterte Hinz.

Im Rahmen des Projektes erhält Linde mit der Anlage eine gesicherte und kostengünstige Quelle für die Versorgung eigener Wasserstoffkunden im Rhein-Ruhr-Gebiet und dem angrenzenden BeNeLux mit Druckgasbehältern und liefert überschüssige Wasserstoffmengen an den Betreiber einer regionalen Rohrleitung.

[Hormone] Hormonpräparate

CBG Redaktion

14. Januar 2008

POTENZ UND TESTOSTERON

Bayers merkwürdige Männer-Pillen

Bayer will eine Art Jungbrunnen für Männer ab 40 entdeckt haben: Eine Potenzpille und Testosteron sollen Blutgefäße reparieren, Bäuche schrumpfen und Muskeln wachsen lassen. Dass derlei Propaganda rechtlich und medizinisch zumindest fragwürdig ist, scheint den Pharmakonzern wenig zu stören.
Erektionsstörungen, so könnte man glauben, sind für jeden Mann ein mittleres Fiasko. Für den Urologen Aksam Yassin aber sind sie so etwas wie ein Geschenk des Himmels. „Die Erektile Dysfunktion“, sagte der aus Syrien stammende und in Norderstedt praktizierende Arzt kürzlich bei einem Bayer-Pressegespräch in Hamburg, „ist eine Tür zur Gesundheit des Mannes.“ Viele Männer ließen sich ja nur schlecht zum Arztbesuch oder zu gesundem Verhalten bewegen. Verschwinde aber eines Tages das Stehvermögen, sei das Selbstwertgefühl häufig so stark angekratzt, dass der Betroffene vielleicht doch medizinische Hilfe suche. Und genau da, betonte Yassin, „müssen wir die Männer catchen“.
Potenzprobleme seien schließlich oft die ersten Zeichen einer Vielzahl von Störungen, die mit Diabetes und Fettstoffwechsel-Defekten, Osteoporose und Herz-Kreislauf-Erkrankungen Hand in Hand gingen. Eine der Hauptursachen, so scheint es an diesem Abend, ist die mit den Jahren nachlassende Produktion an männlichen Hormonen. „Schätzungen zufolge weisen rund zwei Millionen Männer zwischen 40 und 70 erniedrigte Testosteronspiegel auf“, heißt es in dem Pressetext von Bayer.
Offen bleibt zwar, was „erniedrigt“ bedeuten soll. Zu niedrig? Niedriger als mit 20? Niedriger als George Clooney? Doch Yassin lässt keinen Zweifel daran, was ein Mangel bedeuten kann: Nicht nur Libido und Stehvermögen ließen nach, auch die Muskeln würden dünn und schlaff, das Risiko für Depressionen steige und die Müdigkeit nehme zu. „Außerdem schnarchen wir mehr und werden dick.“

Potenzpillen und Testosteron sollen es richten
Was läge da also näher, als das Problem mit einem passenden Medikament zu beheben? Immerhin hat Bayer seit 2003 nicht nur eine Potenzpille auf dem Markt. Seit der Übernahme des Berliner Pillenherstellers Schering verfügt der Leverkusener Konzern auch über zwei Testosteron-Produkte der Schering-Tochter Jenapharm. Mit einer breit angelegten PR-Kampagne versucht Bayer jetzt, sich als „kompetenter und sachkundiger Ansprechpartner für Männer“ zu positionieren.
Unter www.jetzt-lieben.de etwa propagiert der Leverkusener Konzern „sogenannte PDE5-Hemmer“, zu denen auch seine Potenzpille gehört. Öffentliche Werbung für rezeptpflichtige Medikamente wie die Potenzpille von Bayer ist hierzulande zwar gesetzlich verboten. Über Umwege versuchen Arzneimittelhersteller aber, ihre Werbebotschaften dennoch unters Volk zu bringen.
Erwin Filter von der Bayer-Unternehmenskommunikation weiß genau, worauf man dabei als Pharmafirma achten muss: Dadurch, dass auf www.jetzt-lieben.de lediglich eine Wirkstoffklasse, nicht aber der genaue Wirkstoff oder der Handelsname des Bayer-Präparats genannt werde, sei die Website „rechtlich nicht zu beanstanden“, meint er. Im Übrigen, fügt er mit Blick auf die Konkurrenz hinzu, „machen das alle“.

Zahlen „vermutlich aus GQ oder Men‚s Health“
In einer Pressemitteilung lässt Bayer auf der eigenen Homepage den „Fitness- und Lifestyle-Experten“ Michael Despeghel verkünden, dass sich Sexualität dann am intensivsten ausleben lässt, „wenn das Körpergefühl stimmt und die vitalen Körperfunktionen problemlos funktionieren“. Doch daran fehle es „bei acht von zehn Männern“. Woher die überraschenden Zahlen stammen, ist unklar. Auf Nachfrage bei Despeghel stellt sich heraus, dass er es selbst nicht recht weiß. „Vermutlich aus GQ oder Men‘s Health“, gesteht der „Gesundheitsexperte“, der weder Medizin noch Pharmazie studiert hat. Belege aus evidenzbasierten Studien, wie sie für medizinische Informationen Standard sind, hat er nicht.
Auch Aksam Yassin scheint es nicht zu stören, dass Testosteronprodukte und Potenzpillen weder als Schlankmacher noch zur Reparatur von Blutgefäßen zugelassen sind. Nur so lässt sich wohl erklären, dass der Mediziner, der im Übrigen seit Jahren mit einem Forscher von Schering und heute von Bayer kooperiert, unbeschwert die segensreichen Nebenwirkungen der Produkte aus dem Hause Bayer preist.
Die Testosteronspritze Nebido etwa, das will Yassin kürzlich in einer eigenen Studie herausgefunden haben, mache die Taille schlanker, verbessere die Blutfettwerte, senke den Blutdruck und verbessere die Regulation des Blutzuckerspiegels. Damit, verkündet der Bayer-Pressetext weiter, wurde „das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen deutlich gesenkt“. Ernstzunehmende Belege dafür kann das Unternehmen allerdings selbst auf hartnäckige Nachfrage nicht liefern. Auch bei den Wunderwirkungen der Bayer-Potenzpille auf die Blutgefäße stützt sich Yassin auf selbst produzierte Befunde.

Ergebnisse nicht bestätigt
Ob all diese Effekte tatsächlich eintreten, sei fraglich, sagt der Reproduktionsmediziner Eberhard Nieschlag von der Universität Münster. „Viele Forscher zweifeln noch daran. Als gesichert gelten solche Ergebnisse erst, wenn sie durch andere Teams bestätigt wurden - was bisher nicht der Fall war.“
Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg sieht zudem rechtliche Probleme: „Wenn Anwendungsgebiete beworben werden, für die das jeweilige Medikament gar nicht zugelassen ist, dann ist das ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz“, so die Juristin. Auf die entscheidende Frage, wie man bei Bayer dazu stehe, wartet man vergeblich auf eine konkrete Antwort. Stattdessen schickt die Unternehmenskommunikation seitenweise Material, das irgendwie mit dem Thema zu tun hat - aber die Fragen nicht beantwortet. Auch Yassin hat sich auf Anfrage bisher nicht zur Sache geäußert.
Fest steht: Hormone wie Testosteron können massive Nebenwirkungen haben. Wie man aus Tierversuchen weiß, bringen sie mitunter schlummernde Tumoren zum Wachsen. Und davon hat fast jeder Mann über 55 allein in der Prostata mindestens einen. Sinn machten Rezepte für Testosteron deshalb nur, sagt Nieschlag, wenn ein echter Mangel bestehe - etwa nach einer Hodenentfernung oder aufgrund einer angeborenen Unterfunktion. Als allgemein anerkannter Grenzwert gilt eine Konzentration 12 Nanomol Testosteron pro Liter Blutserum - vorausgesetzt allerdings, es liegen auch relevante Beschwerden vor.

Ursache und Wirkung verwechselt
Die meisten Männer aber können ihre Leistung im Bett selbst beeinflussen. „In 60 bis 70 Prozent der Fälle kommen Erektionsstörungen vom Rauchen“, sagt Nieschlag. Sei die Lunge erst einmal kaputt, „dann hilft auch alles Testosteron dieser Welt nicht mehr“. Hauptrisikofaktor zwei ist Übergewicht. Das fördert nicht nur die Entstehung von Diabetes und Herz-Kreislauf-Leiden. Im Fettgewebe wird auch ein Großteil des Testosterons abgebaut und in sein weibliches Pendant Östrogen verwandelt. Vieles spricht deshalb dafür, dass Forscher schlichtweg Ursache und Wirkung verdrehen, indem sie Testosteronmangel als Wurzel vieler Übel brandmarken.
Wer jedenfalls vom Glimmstängel lässt und einigermaßen schlank bleibt, hat selbst im Alter noch gute Chancen auf einen prächtigen Hormonspiegel. „Rund 90 Prozent aller 60-Jährigen und mehr als zwei Drittel aller 80-Jährigen haben noch genug Testosteron im Blut“, sagt Nieschlag. Der Hormonspiegel sei bei einem 70-Jährigen mit etwa 15 Nanomol vielleicht niedriger als bei einem 20- oder 30-Jährigen, dessen Wert bei 30 Nanomol liegt. „Für eine Erektion reicht das aber völlig aus.“
Von Cornelia Stolze

[Institute] Institute / USA

CBG Redaktion

Presse-Information vom 11. Januar 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER-Fabrik in USA: hochgiftiges Pestizid ausgetreten

Dritter Vorfall in drei Monaten / Gefahren verharmlost / Behörde kündigt Strafe an

Seit zwei Wochen leiden die Anwohner des amerikanischen BAYER-Werks in Institute/West Virginia unter gesundheitsschädigenden Chemikalien-Dämpfen. Am 28. Dezember waren in der Fabrik mehrere Fässer mit dem Pestizid Thiodicarb geborsten. Seitdem hält im Umfeld des Werks eine starke Geruchsbelästigung an. Dutzende Anwohner mussten wegen Kopfschmerzen und Atemwegsproblemen behandelt werden, mindestens ein Betroffener liegt im Krankenhaus. Die Weltgesundheitsorganisation WHO bezeichnet Thiodicarb als „extrem gefährlich“.

Der Präsident des zuständigen Verwaltungsbezirks Kanawha County, Kent Carper, übt scharfe Kritik an der Werksleitung: „Das Verhalten von BAYER nach dem Unfall war bodenlos, die veröffentlichten Informationen waren vollkommen unangemessen. Niemand wusste, was zu tun war“. Noch acht Stunden nach dem Vorfall am 28. Dezember lagen den Behörden keinerlei Informationen zu den ausgetretenen Chemikalien und deren Gefährlichkeit vor.

Anfang der Woche wurde BAYER von der Umweltbehörde des Bundesstaats West Virginia vorgeladen, zudem startete die Behörde eigene Luftmessungen. Der Vorfall kurz vor Sylvester war bereits der dritte innerhalb von nur sechs Wochen: Am 16. November waren 50 kg der Chemikalie Rhodimet ausgetreten, was zu einer zehntägigen Geruchsbelästigung führte. Am 20. Dezember traten stinkende Abgase aus einem Faultank aus. Earl Billingsley, Leiter der staatlichen Abteilung für Luftqualität, kündigte Strafzahlungen wegen der Vorfälle an. Die Höhe werde in den nächsten Wochen bekannt gegeben.

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Behauptung der Werksleitung, Thiodicarb sei ungefährlich, ist unverantwortlich. Tatsächlich gehört Thiodicarb zu den gefährlichsten Agrogiften überhaupt, in der EU wurde der Wirkstoff deswegen verboten. Wir fordern BAYER auf, endlich alle Pestizide der Gefahrenklasse 1 vom Markt zu nehmen“. Im vergangenen Jahr hatten 154 Organisationen aus 35 Ländern den BAYER-Konzern aufgefordert, den Verkauf von Thiodicarb und weiterer hochgefährlicher Pestizide einzustellen.

Kritik kommt auch von der West Virginia State University, deren Gebäude direkt neben dem Werk liegen. Hazo Carter, Präsident der Universtität, schrieb gestern in einem Brief an den Leiter des Werks: „Ich möchte energisch unterstreichen, dass wir, die wir in der Nachbarschaft des Werks leben, arbeiten und studieren, ernsthafte Schritte von Bayer erwarten. Die Nachbarn müssen kurzfristig und detailliert über Unfälle informiert werden“. Carter kritisiert, dass ein von BAYER eingerichtetes Notfalltelefon nicht funktionierte und dass die Universitäts-Leitung erst aus dem Radio von dem Unfall erfuhr.

Das Werk in Institute gehörte früher zu UNION CARBIDE und war das „Schwester-Werk“ der Fabrik in Bhopal. In Bhopal fielen 1984 mindestens 4000 Menschen der Chemikalie Methyl-Isocyanat (MIC) zum Opfer. Heute ist Institute das einzige Werk in den USA, in dem MIC in großen Mengen produziert und gelagert wird. Etwa die vierfache Menge des in Bhopal ausgetretenen MIC lagert in der Fabrik, genaue Angaben verweigert die Werksleitung. Ein worst-case-Szenario kam 1994 zu dem Ergebnis, dass bei einem Großunfall in einem Umkreis von 15 km tödliche Vergiftungen auftreten könnten. Bevor das Werk von BAYER gekauft wurde, kam es in Institute zu mehreren schweren Unfällen mit Todesfolgen.

weitere Informationen:
Artikel “Bayer's odor alert called abysmal”
Liste “Unfälle bei Bayer”
Hintergrund “Bayer plant still home to MIC stockpile / MIC killed thousands in Bhopal”
Verbot von Thiodicarb in der EU: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:139:0028:0029:DE:PDF

[Krefeld] Kohlekraftwerk Krefeld

CBG Redaktion

Presse Info vom 11. Januar 2008

Kohlekraftwerk Krefeld: Umweltverbände kritisieren Schwenk vom Oberbürgermeister Kathstede

Der Niederrheinische Umweltschutzverein, die Bürgerinitiative Saubere Luft, die Coordination gegen BAYER-Gefahren, der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW sowie der Bürgerverein Mündelheim protestieren gegen die neuerliche Stellungnahme seitens Herrn Oberbürgermeister Georg Kathstede (CDU), nun doch einem von Trianel und Bayer geplanten Steinkohlekraftwerk in Krefeld Uerdingen positiv gegenüber zu stehen. Hatte er doch selbst noch im März 2007 gesagt: „Es wäre unglaubwürdig, in einer Zeit, in der wir über Konsequenzen aus dem Klimawandel diskutieren, solch eine Dreckschleuder aufzustellen.“ Da können wir Frau Schnell (SPD) nur zustimmen, die kürzlich vermerkte, das Klima sei seit März schliesslich nicht besser geworden.

Die Ratsfraktionen, allen voran die Christdemokraten, hatten mit Ihrer gemeinsamen Entscheidung noch im Dezember 2007 eine weit über die Stadtgrenzen von Krefeld reichende Signalwirkung für den Umweltschutz erzielt. Krefeld hatte sich somit erneut in die Reihe derjenigen Städte eingereiht, die verstanden haben, der Herausforderung dieses Jahrhunderts, dem Klimaschutz, eine besondere Beachtung zu schenken. Auch zukünftig dürfen nicht allein kurzfristige wirtschaftliche Interessen einiger Industrielobbyisten im Vordergrund stehen.

Die Krefelder Umweltschutzvereine konnten bundesweit bereits positives Feedback und Gratulationen registrieren, obwohl die Diskussion um ein Kohlekraftwerk noch nicht endgültig abgeschlossen ist. Immerhin würde das Kraftwerk jährlich 4,4 Mio Tonnen CO2, jeweils 4.000 to Stickoxide und Schwefeldioxid sowie große Mengen Feinstaub ausstoßen. Allein am Weltklimatag hat die Klimaallianz bundesweit bereits etwa 10.000 Menschen für den Klimaschutz mobilisiert und man vergleicht die Entwicklung schon jetzt mit der Anti-Atomkraft-Bewegung vor einigen Jahren.

Markus Freyt vom Niederrheinischen Umweltschutzverein (NUV): „Wir dürfen nicht den falsche Propheten glauben, die ausschliesslich an kurzfristige, wirtschaftliche Interessen denken, anstatt Millionen von Menschen zukünftiger Generationen das Überleben zu sichern. Der Klimaschutz darf nicht allein den Regierungen überlassen werden. Wir selbst müssen die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft dazu bringen, auf den Bau neuer Kohlekraftwerke zu verzichten und den Umstieg auf alternative Energien zu ermöglichen. Wir sind sehr stolz, daß wir in Krefeld bereits auf dem richtigen Weg sind.“

Dr. Bernd Kaufmann (Ärzteinitiative): „Schon jetzt wurde allein von Januar bis Oktober 2006 der erlaubte Feinstaub-Grenzwert im Krefelder Hafen an 55 Tagen überschritten. Erlaubt sind maximal 35 Tage. Deshalb will das Landesumweltamt dort nun für ein Jahr die Schadstoffbelastungen messen. Wir haben mehrfach darauf hingewisen, daß durch den Bau eines Kohlekraftwerkes unter anderem die Feinstaubbelastung deutlich erhöht wird. Es stellt eine erhebliche gesundheitliche Bedrohung aller Einwohner der Region dar.“

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Was sind die Ankündigungen des BAYER-Konzerns wert, im Klimaschutz neue Maßstäbe setzen zu wollen, wenn das Unternehmen gleichzeitig auf schmutzige Energieträger setzt? Das Steinkohlekraftwerk im Krefelder Werk würde Klima und Umwelt mindestens bis in die zweite Hälfte des Jahrhunderts schwer belasten und gleichzeitig notwendige Investitionen zugunsten regenerativer Energien blockieren. Wir fordern von BAYER eine glaubhafte Energie-Wende“. Der Konzern emittiert inclusive seiner Energie-Zulieferer rund acht Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.

weitere Informationen:
http://www.cbgnetwork.de/1885.html

Rückfragen unter:
Markus Freyt (NUV): markus.freyt@gmail.com, Tel: 0172 / 2 555 194
Dr. Bernd Kaufmann (Ärzteinitiative): bernd-kaufmann@arcor.de
Herbert Mommertz (BI Saubere Luft): herbertmommertz@web.de
Axel Heimendahl (BUND): Wulff.Heimendahl@t-online.de

[DGB] CO-Pipeline

CBG Redaktion

Stellungnahme zur Presse Info „DGB NRW unterstützt CO-Pipeline“ vom 9. Januar 2008

Es ist traurig mit anzusehen, wie sich Guntram Schneider, DGB-Vorsitzender von Nordrhein-Westfalen, zum Propagandist des BAYER-Konzerns macht und dabei nicht einmal vor Falsch-Aussagen zurückschreckt. Das Argument von Schneider, der „Transport chemischer Grundstoffe und Gase in Pipelines ist allemal besser, als das CO in LKWs über Autobahnen und Straßen zu fahren, so wie dies bislang gemacht wird“ ist schlichtweg verkehrt. Kohlenmonoxid darf nur in kleinen Mengen und unter hohen Sicherheitsauflagen auf Straßen transportiert werden. Die BAYER-Werke werden nicht per LKW mit CO beliefert – dies wäre völlig unrentabel. Das giftige Gas wird dort produziert, wo es benötigt wird - und dieses Prinzip, das z.B. auch für Phosgen gilt, muss aus Sicherheitsgründen unbedingt bestehen bleiben.

Der DGB-Vorsitzende sollte lieber für die Erhaltung der Arbeitsplätze bei BAYER kämpfen, statt sich auf unverbindliche Versprechen des Konzerns zu verlassen. Trotz eines Rekord-Gewinns im vergangenen Jahr will BAYER in der Kunststoffproduktion ein Zehntel aller Arbeitsplätze wegrationalisieren. BAYER MATERIAL SCIENCE (BMS) hat in den ersten neun Monaten 2007 einen Gewinn von 843 Mio Euro erzielt, dennoch sollen von den 15.000 Stellen bei BMS allein in Deutschland rund 500 vernichtet werden. Das Oberverwaltungsgericht hat zu Recht moniert, dass BAYER keinerlei verbindliche Angaben zur Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen gemacht hat.

Zudem unterschlägt Guntram Schneider, dass seine Meinung keineswegs Konsens im DGB ist. Der DGB Bergisch Land hat schon im August die Geschlossenheit aller politischen Gruppen beim Widerstand gegen die Pipeline gefordert. Der Vorsitzende des DGB Bergisch Land, Hans Peters, kritisierte: „Ich wage mir nicht auszudenken, was passieren würde, wenn der DGB aus sozialpolitischen oder arbeitsmarktlichen Erwägungen Enteignungen von BAYER-Unternehmensbereichen zum Wohle der Allgemeinheit nach unserer Verfassung fordern würde. Diesen Aufschrei möchte ich erleben“. Erst auf Druck der IG BCE verließ der DGB NRW seine ursprünglich neutrale Position und sprach sich für die Pipeline aus.

Der Bau der Pipeline dient nicht dem Allgemeinwohl, sondern privatwirtschaftlichen Interessen. BAYER könnte genauso gut die veraltete CO-Produktion in Uerdingen durch eine modernere und umweltfreundlichere Anlage ersetzen – auch wenn dies etwas teurer ist. Es gibt keinen Grund, die Bevölkerung unnötigen Gefahren auszusetzen.

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren
www.CBGnetwork.org

[Kartelle] Preisabsprachen

CBG Redaktion

Presse Info vom 8. Januar 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Kartellstrafe für BAYER, Novartis und Boehringer Ingelheim

„Management in Haftung nehmen!“

Das Bundeskartellamt hat heute gegen mehrere Apotheker-Verbände und Pharmaunternehmen, darunter der Leverkusener BAYER-Konzern und die Schweizer Firma NOVARTIS, Geldbußen in Höhe von 465.000 Euro verhängt. Im Jahr 2004 hatte es in 24 deutschen Städten gemeinsame Veranstaltungen von Apothekerverbänden und Pharma-Herstellern gegeben, an denen mehrere tausend Apotheker teilnahmen. Darin wurde den Apothekern nahe gelegt, vom „Preiswettbewerb Abstand zu nehmen“ und sich statt dessen an die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller zu halten

Bereits im Oktober hatte das Kartellamt die BAYER-Zentrale in Leverkusen durchsucht, da das Unternehmen großzügige Rabatte an Apotheken gewährt hatte. Damit sollten die Apotheken ebenfalls dazu bewegt werden, sich an „unverbindliche“ Preisempfehlungen von BAYER zu halten und von hohen und dauerhaften Preissenkungen abzusehen. Mit Erfolg: Im Fall des Schmerzmittels Aspirin hielten sich mehr als 90 Prozent der Apotheken an die Vorgaben des Herstellers. Die Ermittlungen im Fall Aspirin dauern noch an.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Der BAYER-Konzern wird regelmäßig bei Preisabsprachen erwischt - zu befürchten ist jedoch, dass die meisten Fälle unentdeckt bleiben. Es geht bei diesen Kartellen um Summen in Millionenhöhe, den Schaden zahlen die Verbraucherinnen und Verbraucher“. Die CBG fordert, dass das verantwortliche Management persönlich in Haftung genommen wird. Erst wenn die verantwortlichen Vorstandsmitglieder Gefängnisstrafen fürchten müssen, könne von einem abschreckenden Effekt ausgegangen werden.

Aus juristischer Sicht handelt es sich bei Kartell-Strafen bloß um Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten. Die CBG fordert die Politik daher auf, entsprechende Straftatbestände für Vorstandsmitglieder von Konzernen und ein allgemeines Unternehmensstrafrecht zu schaffen. „Es ist nicht einzusehen, dass die Verantwortlichen für Millionen-Betrügereien nicht strafrechtlich belangt werden“, so Mimkes weiter.

Die CBG stellte im Jahr 2005 Strafanzeige gegen den Vorstandsvorsitzenden des BAYER-Konzerns wegen wiederholter Teilnahme an Preisabsprachen. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens jedoch mit teilweise absurden Begründungen abgelehnt. So hieß es in dem Ablehnungs-Bescheid, „es ist in Anbetracht des Umstandes, dass viele namhafte Unternehmen an den Absprachen beteiligt waren davon auszugehen, dass diese Vereinbarungen lediglich (!) in der Absicht einer sicheren Gewinnmaximierung getroffen wurden.“

weitere Informationen: Kampagne „Kartellbetrug: Verantwortliche hinter Gitter!“

[Störfälle] Störfälle bei Bayer

CBG Redaktion
Presse Information vom 7. Januar 2008

Coordination gegen BAYER-Gefahren veröffentlicht „Störfall-Chronik von Bayer“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) veröffentlicht eine Auflistung von über 80 Unfällen bei Bayer in den vergangenen fünfzehn Jahren. Zu zehn Groß-Unfällen finden sich detaillierte Artikel. Philipp Mimkes von der CBG: „Störfall-Risiken sind zum großen Teil hausgemacht: Die Belegschaft von Bayer wird seit Jahren ausgedünnt. Für viele Unfälle bei Bayer sind die ständig steigende Arbeitsbelastung sowie Sparmaßnahmen in sicherheitsrelevanten Abteilungen verantwortlich.“ Nach Angabe der CBG dringt eine Vielzahl von Unfällen bei Bayer niemals an die Öffentlichkeit. „Durch unsere – notwendigerweise unvollständige - Auflistung wollen wir Druck auf den Konzern ausüben. Bayer muss seiner Verantwortung für Belegschaft, Anwohner und Umwelt nachkommen“, so Mimkes weiter. Bei BAYER werden seit Jahren durch Personaleinsparung und Outsourcen Kosten eingespart. Sicherheitspersonal wurde reduziert und in mehreren Werken gar die Werksfeuerwehr geschlossen. Zusätzlich dazu nimmt durch den Verlust erfahrener Arbeitnehmer über Frühpensionierung und Altersteilzeit und den damit einhergehenden geringeren Wissenstransfer die Sicherheit in den Betrieben großen Schaden. Auch nach Meinung des Umweltbundesamts liegt es in den Händen der Betreiber, die Unfall-Zahlen zu senken: „Eine bessere Wartung der Anlagen, intensivere Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ausreichendes Personal könnten die Zahl der Störfälle und die damit verbundenen Personen- sowie Sachschäden deutlich verringern“ (Presse Info des UBA vom 27. Oktober 2006). Die Aufstellung wurde mit Unterstützung der Stiftung Menschenwürde + Arbeitswelt erstellt

[Pestizide] Pestizidvergiftungen

CBG Redaktion

Presse Information vom 4. Januar 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Klage gegen philippinischen Umweltschützer abgewiesen

Pestizid-Vergiftungen aufgedeckt / politisch motivierter Prozess

Ein Gericht in der philippinischen Stadt Davao hat eine Klage des Unternehmens Ladeco gegen den Arzt und Toxikologen Dr. Romy Quijano abgewiesen. Umweltorganisationen aus aller Welt hatten zuvor bei der philippinischen Präsidentin gegen den politisch motivierten Prozess protestiert, der sich insgesamt über sieben Jahre hinzog.

Quijano hatte Ende der 90er Jahre Vergiftungen von Anwohnern und Arbeitern von Bananenplantagen auf der philippinischen Insel Mindanao aufgedeckt. Mensch und Umwelt werden dort durch Pestizide des US-Unternehmens DuPont, der deutschen Firma Bayer und anderer Hersteller verseucht.

Anwälte der Firma Ladeco, der die untersuchten Plantagen gehören, reichten nach Veröffentlichung des Artikels gegen Dr. Quijano und seine Tochter eine Schadensersatz-Klage ein. Die Klage wurde vom Gericht in Davao City ursprünglich abgewiesen, da die Recherche Quijanos nach Aussage der Richter von „öffentlichem Interesse“ sei. Überraschenderweise entschied jedoch das philippinische Justizministerium im Juli 2003, die Entscheidung des Gerichts aufzuheben und den Fall neu zu verhandeln. Romy Quijano wurde im Herbst 2003 verhaftet und erst nach Zahlung einer Kaution wieder freigelassen.

Das Verfahren hat einen politischen Hintergrund: Ladeco gehört der Familie Lorenzo, einer der wohlhabendsten Familien des Landes. Luis Lorenzo Jr., Besitzer der Firma und seit langem Berater der philippinischen Präsidentin Gloria Arroyo, stieg 2003 zum philippinischen Landwirtschaftsminister auf. In dieser Funktion leitete Lorenzo ausgerechnet die philippinische Pestizid-Regulierungsbehörde Fertilizer and Pesticide Authority.

Ladeco beließ es nicht bei juristischen Einschüchterungsversuchen: im Ort Kamukhaan, in dem Dr. Quijano mehrfach recherchiert hatte, wurde der Großteil der Einwohner mit Hilfe von Drohungen und Geldgeschenken dazu gebracht, alle gegenüber Quijano gemachten Aussagen zurückzuziehen. Den Arbeitern der Plantage wurde verboten, mit ihm in Kontakt zu treten. Außerdem wurden Dorfbewohner dazu gebracht, Todesdrohungen gegen Quijano und seine Helfer auszusprechen.

Nun wurde die Klage gegen Dr. Quijano und seine Tochter endgültig abgewiesen. Quijano erhielt eine Entschädigung für anwaltliche Kosten – diese decken seine Ausgaben jedoch nur zum kleinsten Teil. Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Wir beglückwünschen Romy Quijano zu seinem Standvermögen und dem juristischen Erfolg. Es ist höchst bedenklich, wenn Umweltaktivisten durch juristische Attacken an ihrer Arbeit gehindert und mundtot gemacht werden sollen.“ Die CBG hatte sich seit Jahren an der Solidaritätskampagne für Quijano beteiligt.

Dr. Quijano war nicht das erste Mal juristischen Attacken ausgesetzt. Nachdem er zu Beginn der 90er Jahre Gesundheitsrisiken des Pestizids Endosulfan veröffentlicht hatte, klagte die deutsche Firma Hoechst gegen ihn und verlangte 22 Millionen Peso Schadenersatz. Die Klage wurde abgewiesen, Endosulfan wurde kurze Zeit später in den Philippinen verboten.

weitere Informationen:
Ein Artikel des philippinischen „Inquirer“ zur Aufhebung des Verfahrens
Der Artikel von Dr. Quijano zu Pestizidvergiftungen
Unterstützer-Brief an die philippinische Präsidentin: http://www.cbgnetwork.org/Ubersicht/Kampagnen/Philippinen/Aufruf_Hande_weg_Quijano/Quijano.pdf

Antibiotika

CBG Redaktion

04.01.2008 - DOW JONES NEWSWIRES

Verbraucherschützer verklagen FDA wg Cipro- und Levaquin-Warnung

WASHINGTON (Dow Jones)--Die Verbraucherschutzorganisation Public Citizen hat die US-Gesundheitsbehörde FDA am Donnerstag verklagt. Sie will die Behörde zwingen, verstärkte Warnhinweise auf Packungen bestimmter Antibiotika zu veranlassen, um über die Risiken eines Sehnenrisses bei Einnahme der Mittel aufzuklären.

Im August 2006 hatte Public Citizen bereits einen Antrag bei der FDA eingereicht: Konkret will sie darin stärkere Warnungen auf Beipackzetteln für Medikamente wie „Cipro“ der Bayer AG, Leverkusen, und „Levaquin“ von Johnson & Johnson, New Brunswick, durchsetzen.

Cipro und Levaquin gehören einer Klasse Antibiotika an, die als „Fluoroquinolone“ bekannt sind. Die Antibiotika werden unter verschiedenen Marken- und Generikanamen von Pharmaherstellern verkauft. Zwar ist auf den Medikamenten eine Warnung vor Sehnenrissen angebracht, um diese ist jedoch kein schwarzer Kasten abgebildet - der deutlichste Warnhinweis der FDA.

Johnson & Johnson teilte mit, die momentane Warnung vor Sehnenrissen sei auf den Verpackungen angebracht. Bei Schering-Plough, die Cipro in den USA als Teil einer Vereinbarung mit Bayer vertreibt, hieß es, sie werde den Antrag von Public Citizen nicht kommentieren.

Laut Klageschrift verletzt die FDA Gesetze, indem sie nicht auf den Antrag hin handelt. Das Gericht soll die Behörde nun dazu zwingen. Ein FDA-Sprecher bestätigte den Zugang der Klage, wollte aber keine Stellung dazu nehmen.
Von Jennifer Corbett Dooren

[Müll] Müllverbrennung

CBG Redaktion

Dithmarschener Landeszeitung, 4. Januar 2008

2700 Unterschriften gegen neues Kraftwerk

Bürgerinitiative präsentiert Staatlichem Umweltamt einen Berg von Einwendungen

Kreis Steinburg (vm) Es drohten Krebs, Allergien, Asthma, Herz-Kreislauf-Beschwerden; Atemwegsorgane, Immun- und Nervensystem würden geschädigt. Außerdem gebe es für ein Industrieheizkraftwerk auf dem Gelände der Bayer AG gar keinen Bedarf. Mit solchen Argumenten wehren sich mehr als 2700 Menschen vor allem aus der Wilstermarsch und dem südlichen Dithmarschen gegen den geplanten Bau eines auch für sogenannte Ersatzbrennstoffe ausgelegten Kraftwerks im Brunsbütteler Industriegebiet. Gestern übergaben im Staatlichen Umweltamt Itzehoe Vertreter der Bürgerinitiative „Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe“ offizielle Einwendungen mit mehr als 2700 Unterschriften. Tenor: „Müllverbrennungsanlagen brauchen wir hier nicht.“
Die Unterschriften waren von der Bürgerinitiative gesammelt worden. Parallel dazu regte sich auch in vielen Wilstermarsch-Gemeinden Widerstand gegen die Kraftwerkspläne. Insbesondere die Aussicht, noch weitere Kohlekraftwerke vor die Haustür gesetzt zu bekommen, mobilisierte die Menschen. Im aktuellen Fall geht es allerdings lediglich um das Industrieheizkraftwerk, für das derzeit das offizielle Genehmigungsverfahren läuft.
Dr. Gisela Holzgraefe, Leiterin des Staatlichen Umweltamtes, nahm den Stapel mit Einwendungen entgegen: „Jetzt ist der Ball bei uns.“ In den nächsten Wochen wird ihre Behörde die Begründungen sichten und sortieren und in die Tagesordnung für den öffentlichen Erörterungstermin einbauen. Parallel dazu werde auch der Antragsteller im Detail informiert, damit er sich entsprechend vorbereiten könne. Auf einen Zeitpunkt für den Genehmigungsbescheid mochte sich Holzgraefe nicht festlegen. Das Gesetz sehe einen Zeitrahmen zur Bearbeitung von bis zu sieben Monaten vor, bei Umweltverträglichkeitsprüfungen auch drei Monate mehr. Beim Erörterungstermin werde sicher die Diskussion um die Grenzwerte eine wichtige Rolle spielen. Sie betonte allerdings, dass es sich für ihre Behörde um eine sogenannte gebundene Entscheidung handele: Wenn alle Vorgaben und Voraussetzungen erfüllt seien, müsse das Projekt auch genehmigt werden. Dr. Holzgraefe ließ durchblicken, dass das Umweltamt in dem Genehmigungsverfahren sehr gründlich arbeiten werde. Den Kritikern an der Öffentlichkeitsarbeit des Umweltamtes versicherte sie, dass die Behörde in jeder Hinsicht einen neutralen Standpunkt einnehmen werde.

So geht es weiter
Nach betroffenen Fachbehörden und den so genannten Trägern öffentlicher Belange haben nun auch Naturschutzverbände und private Einwender ihre Erklärungen zum geplanten Industrieheizkraftwerk abgegeben. Das Paket kommt am Dienstag, 5. Februar, ab 10 Uhr bei einem öffentlichen Erörterungstermin im Feuerwehrhaus Brunsbüttel Nord auf den Tisch. Es folgt die Entscheidung der Behörde, gegen die dann (kostenpflichtiger) Widerspruch und gegebenfalls Klage erhoben werden kann - was aufschiebende Wirkung hätte. Allerdings kann der Investor sofortigen Vollzug beantragen.