Presse-Information vom 16.05.25
Neuer juristischer Winkelzug?
Nach einem Bericht des „Wall Street Journals“ unternimmt der BAYER-Konzern einen neuen Vorstoß in Sachen „Glyphosat-Entschädigungsprozesse“. Er strebt im Bundesstaat Missouri – Gerichtsstand der meisten der 67.000 noch anhängigen Klagen – einen Vergleich mit Vorbildcharakter für die übrigen Fälle an. Der Zeitung zufolge hat der Leverkusener Multi aber auch einen Plan B: „Der Agrarriese bereitet sich darauf vor, seine US-Tochter MONSANTO in Konkurs gehen zu lassen, falls eine Einigung mit Schadenersatzklägern scheitert.“
„Wenn das stimmen sollte, wäre das infam. BAYER droht mit einer Teil-Insolvenz, die die Glyphosat-Geschädigten fast leer ausgehen lassen würde, um eine möglichst billige Lösung zu erreichen. Die Frage ist, ob die Gerichte das mitmachen werden“, so Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).
Das Wirtschaftsrecht im Bundesstaat Texas (1) ermöglicht solche Teil-Insolvenzen. Als „Texas Two-Step“ firmiert das in Unternehmenskreisen. Bei dieser Operation würde der Global Player aus der MONSANTO COMPANY eine Art Bad Bank machen, indem er aus ihr alle Vermögenswerte wie etwa Patente abzieht, sodass nur eine – endliche – Summe an Rückstellungen für die Prozesse übrigbleibt.
Johnson & Johnson hatte jüngst versucht, sich auf diese Weise Schadensersatz-Ansprüchen in Milliarden-Höhe wegen Asbest-verseuchtem Babypuder zu entziehen, was allerdings scheiterte.
(1) Korrektur: BAYER prüft die Option einer klassischen Teil-Insolvenz nach dem Chapter 11 – keine nach der Möglichkeit, die das Wirtschaftsrecht im Bundesstaat Texas bietet.