Neue Studie über Arznei-Tests in NRW-Heimen
Von den 1950ern bis in die 1980er Jahre hinein haben Heime und andere Einrichtungen Kindern und Jugendlichen massenhaft Medikamente von BAYER & Co. ohne ausreichende medizinische Indikation verabreicht. Zudem stellten sie der Pharma-Industrie ihre Schutzbefohlenen als Versuchskaninchen für Arznei-Tests zur Verfügung. Wie sich die Situation in Nordrhein-Westfalen darstellte, untersucht eine neue Studie.
Von Sibylle Arians
In etlichen Einrichtungen der stationären Jugendhilfe, in Heimen und Psychiatrien waren junge Menschen Missbrauch und Gewalt in körperlicher, sexueller oder auch psychischer Form ausgeliefert. Manche starben daran. Fast alle Betroffenen leiden zeitlebens an körperlichen und seelischen Traumata. Eine besondere Form der Quälereien stellte die Verabreichung von Medikamenten dar. Und diesen Torturen geht nun die Studie „Missbräuchlicher Einsatz von Medikamenten an Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen seit der Gründung des Landes bis in die 1980er Jahre“ nach. Verfasst hat sie der Düsseldorfer Medizin-Historiker Heiner Fangerau zusammen mit einem Team von WissenschaftlerInnen.
Die AutorInnen machen zwei Formen irregulärer Medikamentenvergabe aus: die Applikation zu außermedizinischen Zwecken wie etwa der Ruhigstellung und die Applikation zu Test-Zwecken im Rahmen von Arznei-Prüfungen. Bei Letzterem unterscheiden sie dann noch einmal zwischen Heilversuchen mit neuartigen Mitteln und Experimenten. Ging es bei Ersterem um Disziplin und andere fragwürdige Ziele, so spielten bei den Medikamentenprüfungen häufig auch wissenschaftlicher Ehrgeiz, die Erwartung neuer Heilerfolge oder die Aussicht auf Geld eine Rolle – alles auf Kosten von Not und Leid der anempfohlenen jungen Menschen. Und BAYER & Co. haben für die Arzneimittel-Erprobungen nicht nur Honorare an die ÄrztInnen gezahlt, sondern die Einrichtungen zudem noch großzügig mit Medikamenten versorgt.
Offenbar stellte der alltägliche Medikamentenmissbrauch in Einrichtungen wie die Gabe von „hohe(n), teils toxische(n) Mengen an Neuroleptika bzw. Medikamente in kritischen Kombinationen“ (S. 42) die deutlich häufigere, ja alltägliche Form des Missbrauchs dar. Die Untersuchungen darüber nehmen viel Raum in dem Werk ein. Entwürdigende Praktiken dienten dazu, den Willen der Betroffenen zu brechen. Die Interviews mit ihnen im Kapitel 4 sind ausnahmslos erschütternd. Gewiss trägt das Buch in hervorragender Weise zur Aufklärung und Anerkennung der erlittenen Gewalt bei.
Dass medikamentöse Gewalt keine Ausnahme war und nicht nur von einzelnen Ärztinnen und Ärzten, Pflegerinnen und Pflegern, Erzieherinnen und Erziehern und kirchlichen Ordensmitgliedern ausgeübt wurde und immer noch wird, wird bei der Lektüre schnell deutlich. Gleich zu Beginn des ersten Kapitels erwähnen die AutorInnen den Fall Michael Winterhoff. Dieser ist ein aufschlussreicher Beleg dafür, dass bis heute teilweise in der Fürsorge- und Heimerziehung sowie in der pädiatrischen Praxis an gewaltvollen Behandlungsmethoden festgehalten wird: Winterhoff ist ein bekannter Buchautor und Kinder- und Jugendpsychiater aus Bonn. Er wurde nach Drucklegung des Buches, am 4. März 2026, nach einjähriger Verhandlung wegen Körperverletzung in sieben Fällen sowie fahrlässiger Körperverletzung in einem Fall zu neun Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Weit über 20 weitere Fälle werden noch verhandelt: Erst im Dezember 2021 schloss er seine Praxis und beendete seine Behandlungen in Heimen.
Historisch gesehen wurde Kindern über Generationen hinweg keine eigene Persönlichkeit zugesprochen. Mensch folgte einem Erziehungsbild, wie es die „schwarze Pädagogik“ der 1910er und 1920er Jahre prägte. Kinder und Jugendliche galten als noch „unfertige“, zu erziehende und zu formende Wesen ohne eigenes Persönlichkeitsrecht. Vielleicht auch begünstigt von Personal- und Finanzknappheit, wurden in einer Vielzahl von Einrichtungen schwierige und störende Zöglinge und PatientInnen ruhiggestellt. In den Krankenakten findet sich eine breite Palette von Verhaltensweisen, die als Anlässe dafür herhalten mussten, etwa dass die Krankenhausroutine durcheinanderzugeraten drohte. Dabei hätten ihre Opfer meist schlicht nur eine deutlich stärkere personelle Zuwendung gebraucht. Meist geschah die Medikamentierung ohne Wissen und Zustimmung der Eltern – und erst recht ohne Rücksicht auf Interessen und Befindlichkeit der Betroffenen selbst.
Die Tests von BAYER & Co.
Der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN geht es verstärkt um die Schuld der Pharmaunternehmen am Leid der Kinder und Jugendlichen. Dazu stellen die AutorInnen fest, dass es auch bei Medikamenten-Tests keine Aufklärung der Betroffenen und nachfolgend eine Einwilligung von ihnen bzw. ihrer gesetzlichen VertreterInnen gab. Das bewegte sich in einer rechtlichen Grauzone, denn erst ab 1978 – durch das Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes von 1976 – waren Einwilligungen eindeutig gesetzlich gefordert.
Die Erprobung von neuen Medikamenten und Wirkstoffkombinationen war damals in Heimen durchaus gängige Praxis. Dort lebten nämlich kontrollierbare und unterprivilegierte Menschengruppen, die eine leichte Beute waren: Halbwaisen und Waisen, verwahrloste, straffällig gewordene Kinder oder solche mit geistigen Beeinträchtigungen.
Heimkinder und Kinder in Heilbehandlung waren also bevorzugte Versuchskaninchen der Pharmaindustrie für Psychopharmaka, Neuroleptika, Impfstoffe und andere Mittel. Genannt werden in der Studie u. a. Geigy (Novartis), Thomae, Grünenthal, Höchst Sanofi, Janssen Pharmaceutica, Roche AG, Sandoz, Kali Chemie, Rhône-Poulenc und – wie könnte es anders sein? – die BAYER AG, bzw. die Farbenfabriken Bayer Aktiengesellschaft als ihr Vorgänger. Unter anderem die Versuche des Leverkusener Multis mit den Mitteln AOLEPT, LUMINAL und MEGAPHEN finden Erwähnung.
Teils ging es um die Erprobung (noch) nicht zugelassener Mittel, teils darum, Anhaltspunkte für die Dosierungsempfehlungen registrierter Medikamente zu erhalten oder um Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. „In der Summe bleibt festzuhalten, dass es in Wuppertal-Aprath (durchaus in Kooperation mit anderen bergischen Heilstätten und Kliniken) ausgiebige Testungen von Medikamenten, vor allem von der Firma BAYER, gegeben hat. Dabei ist es auch zu zahlreichen dokumentierten Nebenwirkungen gekommen“, heißt es auf S. 201. Allerdings ist davon auszugehen, dass das, was dokumentiert wurde, nur die Spitze des Eisbergs ist, zumal ungünstige oder gar fatale Nebenwirkungen meistens gar nicht erst dokumentiert wurden. Mosaiksteinchen für Mosaiksteinchen wurde vom Autor-Innenteam zusammengetragen, um ein möglichst vollständiges Bild zu erhalten. Die eigentlich bestehende Dokumentationspflicht wurde oft missachtet, da sie ohnehin nicht wirksam überprüft wurde. Ganz gleich, ob dies aus Schludrigkeit oder Vertuschungsabsicht geschah: auch damals waren sich viele Verantwortliche dessen bewusst, dass ihr Tun zumindest ethisch bedenklich war und eindeutig gegen ihre Standespflichten verstieß. Häufig erfüllten die schlimmen Schädigungen der Betroffenen den Tatbestand der (schweren) Körperverletzung – auch nach damaligen Maßstäben. (Erläuterung: Was da gemacht wurde, entsprach – vor dem Hintergrund der verbrecherischen Menschenversuche während des Nazi-Regimes und dem im Anschluss an die Nürnberger Ärzteprozesse formulierten „Nürnberger Kodex“ von 1947 – nicht der medizinischen Ethik der Nachkriegszeit. Darin heißt es nämlich, dass: „…die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Nötigung, Übervorteilung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können“. Dieser Kodex galt offenbar am wenigsten für Mädchen, besonders pädagogisch auffällige und schwer erkrankte bzw. „intelligenzgeminderte“ Kinder und Jugendliche. Diese dienten besonders häufig als Versuchskaninchen, denn von ihnen war weniger Gegenwehr zu erwarten. Erschreckenderweise spielten Verantwortliche in den Heimen mit.
BAYER als Top Player
Art und Umfang der Medikamenten-Testungen und der missbräuchlichen Handhabung registrierter sowie nicht registrierter Medikamente von BAYER werden sichtbar in den Länderstudien (Niedersachsen und Schleswig-Holstein), in früheren Studien zu NRW und den von der AutorInnen-Gruppe untersuchten Beispielen im Kapitel 7. BAYER war besonders aktiv in der ehemaligen Kinderheilstätte Aprath (Wülfrath), in der Kinderheilstätte Godeshöhe (Bad Godesberg) in der Kinderklinik der Städtischen Krankenanstalten Düsseldorf, der Heilstätte Großhansdorf bei Hamburg sowie der Kinder- und Jugendabteilung des Landeskrankenhauses Schleswig.
Ist es wohl ein Zufall, dass das 1964 eröffnete Forschungs- und Entwicklungszentrum von BAYER unweit der ehemaligen Klinik Aprath liegt? „Schon seit mindestens 1953 gab es in der Aprather Klinik selbst Gebäude mit Ställen und Laboren, und es ist nicht auszuschließen, dass die Versuche in der Klinik Aprath (…) sowie die zahlreichen Erprobungen in der Heilstätte Bergisch Land in Wuppertal-Ronsdorf auch ein Motiv für die Auswahl des BAYER-Forschungsstandorts in Aprath lieferten. Die Untersuchung dieser These muss aber weiteren Forschungen vorbehalten bleiben“, so die VerfasserInnen.
Bemerkenswert ist auch das Kapitel 7.5 über hormonelle Schwangerschaftstests mit DUOGYNON im Tecklenburger Mädchenheim „Im Sonnenwinkel“. Dieses Medizin-Produkt war bereits zur damaligen Zeit sehr umstritten, weil es in Zusammenhang gebracht wurde mit Aborten und mit Fehlbildungen bei Neugeborenen – und es durchaus weniger problematische Testmethoden gab. Höher dosiert, als es zum Schwangerschaftstest erforderlich war, nutzten Frauen das Präparat auch als Mittel zur Abtreibung. Es ließ sich wohl schwer nachvollziehen, wann, mit welcher Intention und wie oft es im Tecklenburger Mädchenheim eingesetzt wurde, aber es ist nicht auszuschließen, dass ein Absterben des Fötus billigend in Kauf genommen wurde. DUOGYNON wurde hergestellt von der Firma SCHERING, die 2006 von der BAYER AG gekauft wurde. Damit ist sie auch Rechtsnachfolgerin in Fragen der Verantwortung für die Entschädigung von Personen, die durch den Schwangerschaftstest Schaden nahmen.
Verantwortung?!
Wer hatte damals die Verantwortung, und wer hat sie jetzt? Die ehemaligen und aktuellen Träger der betroffenen Kinder- und Jugendeinrichtungen haben – teils ausgesprochen zögerlich – ein gewisses Interesse an der Aufarbeitung entwickelt und dazu beigetragen, dass die oft verdrängte Geschichte von Heimkindern in Deutschland mehr Aufmerksamkeit bekommen und die Betroffenen eine Stimme erhalten, aber eine proaktive Herangehensweise ist das noch lange nicht.Vielmehr scheint es, nicht zuletzt durch fehlende Transparenz und fehlende Unabhängigkeit von Beschwerdeprüfungen und Kontrollen, eher darum zu gehen, das gesamte System zu schonen. Dieses System ist dem AutorInnen-Team zufolge äußerst komplex: „In fast allen rekon-struierten Zusammenhängen waren nicht nur mehrere Personen beteiligt, sondern es wurden unterschiedliche organisationale, infrastrukturelle und systembezogene Ebenen benannt oder sichtbar. Hierzu gehörten ÄrztInnen, ApothekerInnen, Arzneimittelproduzent-Innen, pädagogisches Fachpersonal und (Sozial-)PädagogInnenverbände oder -organisationen ebenso wie BetreiberInnen von Heimen wie u. a. die Kirchen, die Heimaufsicht, das „System“ der Jugend-, Sozial- und Gesundheitsfürsorge und ‚die Politik‘ als überzeitliche Repräsentanten einer Gesellschaft.“ (S.235)
Formen der unabhängigen Kontrolle sind kaum zu erkennen. Auf den drei unterschiedlichen Ebenen (System-, Organisations- und personelle Ebene) gab es sehr unterschiedliche Verantwortungskonstel-lationen. Vor allem durch den äußeren Druck von Betroffenenorganisationen und ihren UnterstützerInnen aus der Zivilgesellschaft – darunter JournalistInnen, die sich der Not der ehemaligen Heiminsassen angenommen haben – ist Bewegung in die Sache gekommen. Vor allem dadurch wurde hier und das gut eingespielte Gefüge aufgebrochen, das aus Trägern, Verbänden, Kammern und Ämtern in der Verantwortungsgemeinschaft für die Schutzbefohlenen besteht sowie der medizinischen Organisationsstruktur mit den Pharma-Firmen im Zentrum.
Mitglieder des VEREIN EHEMALIGER HEIMKINDER SCHLESWIG-HOLSTEIN kamen 2019 erstmals zu einer BAYER-Hauptversammlung und konfrontierten dort den Vorstand 2019 direkt mit den Menschenversuchen. Und sie ließen nicht locker. 2025 ergriff Günter Wulf, der die Arznei-Versuche von 1964 bis 1972 in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Schleswig-Hesterberg erleiden musste, wiederum das Wort. „Bei jahrelangen Misshandlungen und unter 8-jähriger Dauermedikation, bei der die Pharma-Unternehmen unvorstellbar hohe Gewinne einstreichen konnten, da ihnen ja ‚günstige Probanden‘ für ihre Medikamententests zur Verfügung standen, nämlich wir Heim- und Psychiatrie-Kinder, bin ich heute dankbar dafür, dass ich diese medikamentöse Vergewaltigung, die überhaupt keinen therapeutischen Nutzen hatte, tatsächlich überstanden habe, wenngleich Nervenschäden nicht ausblieben“, berichtete er.
Wulf forderte BAYER deshalb auf, Verantwortung zu übernehmen. Das lehnte das Unternehmen jedoch ab. „Herr Wulf – Sie hatten gefragt, wann sich die BAYER AG dazu bereiterklärt, für die an Heimkindern angeblich begangene Körperverletzung einzustehen“, hob Pharma-Chef Stefan Oelrich in seiner Antwort an, um Günter Wulf dann zu bescheiden: „Die Forderung nach einer finanziellen Beteiligung lehnen wir ab, da wir weder für die Zustände in den damaligen Heimen noch für die Handlungen der Mitarbeiter Verantwortung übernehmen können.“
Dabei zählte der Leverkusener Multi die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Schleswig-Hesterberg zu den „50 für uns wichtigsten Prüfer[n]“. Deshalb hielt er sie auch schon mal mit einer Bootspartie auf dem Rhein bei Laune, deren Pflichtteil – ein Symposion zu einem getesteten Präparat – sicherlich schnell absolviert war.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fragte in den vergangenen Jahren regelmäßig nach, wie es denn aussieht mit Entschädigungszahlungen für lebenslang erlittenes Leid. Hier sieht es extrem mau aus: Der Fonds Heimerziehung, finanziert von Bund, Ländern, Kommunen sowie katholischer und evangelischer Kirche nicht aber von BAYER & Co., bewilligte dafür insgesamt 120 Millionen Euro. Er wurde eingestellt, kurz nachdem die „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ Anfang 2017 die Arbeit aufnahm. Ende 2022 stellte auch sie den Betrieb ein mit der Begründung, dass die Pharma-Unternehmen kategorisch eine Mitverantwortung negierten und nicht zur Finanzierung beitragen wollten.
Das gleiche Schicksal erlitt der Fonds, den die schleswig-holsteinische Landesregierung auflegen wollte. „Angesichts des aktuell nicht erkennbaren Interesses der übrigen Verantwortungsträger an einer finanziellen Beteiligung an weiteren Unterstützungsleistungen“, sah diese sich gezwungen, das Projekt zu stoppen. Auch an dem „Gespräch der Verantwortungsträger“, das Kiel während der ersten Amtsperiode von Ministerpräsident Daniel Günther ins Leben gerufen hatte, zeigten BAYER & Co. kein Interesse. „Wir haben hier ganz überwiegend die Resonanz bekommen, dass die Übernahme von Verantwortung durchgängig negiert wurde“, antwortete das Sozialministerium auf eine Anfrage der CBG.
Und das Opferentschädigungsgesetz des Bundeslandes hilft den Betroffenen auch nicht groß weiter. Gerade einmal sechs ehemalige Heimkinder kamen mit ihren Anträgen durch. Die meisten von ihnen wurden nicht einmal angehört und erhielten die Ablehnung auf dem Postweg zugestellt. Die Regierung Günther hat dann noch eine Bundesratsinitiative zur „Einführung einer monatlichen Zuwendung zum Ausgleich des Leids und Unrechts ehemaliger Heimkinder“ gestartet“, die auch eine Beteiligung der Pharma-Industrie vorsah. Aber für dieses Vorhaben hat Schwarz-Grün nicht genügend andere Bundesländer gewinnen können.
NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) bekundete bei der Vorstellung der Studie Anteilnahme und bot eine Entschuldigung an. „Mit der Beteiligung am Fonds Heimerziehung und an der Stiftung Anerkennung und Hilfe hat die Landesregierung sich umfassend und aktiv an der Anerkennung erlittenen Leids beteiligt“, sagte er. Das hörte sich allerdings unaufrichtig an: Die insgesamt 100 Millionen des Landes NRW sind längst ausgeschöpft, die Stiftung ist längst abgewickelt, und die Geschädigten kämpfen noch immer um genau das, was die Stiftung versprach: Anerkennung und Hilfe.
Zusammenfassung
Die Autorinnen und Autoren beschreiben exemplarisch Formen und Ausmaß der missbräuchlichen Gabe von Medikamenten an Kinder und Jugendliche in nordrhein-westfälischen Einrichtungen. Sie geben Betroffenen eine Stimme und tragen damit sehr dazu bei, dass die Geschädigten gehört werden und dass ihnen geglaubt wird. Sie untersuchen die Machenschaften innerhalb der beteiligten Strukturen und suchen zu ergründen, wer damals in der Verantwortung stand und wer heute für die Gewalt in der Geschichte der Institutionen einsteht. Dabei stoßen sie auf riesige Defizite hinsichtlich der Bereitschaft staatlicher und kirchlicher Träger sowie der Pharma-Unternehmen, Transparenz zu schaffen und Verantwortung zu übernehmen. Archive zugänglich zu machen (BAYER, Merck) führte keineswegs zur Verantwortungsübernahme für das Leid der menschlichen Versuchskaninchen.
Damit hierfür der nötige politische Druck entsteht, ist die Arbeit von Betroffenen-Organisationen wie dem VEREIN EHEMALIGER HEIMKINDER SCHLESWIG-HOLSTEIN essenziell. Er konnte im März 2026 in Bad Malente sein 15-jähriges Bestehen nachfeiern und versicherte dort der CBG, in seinem Engagement nicht nachlassen zu wollen. ⎜
Heiner Fangerau, Silke Fehlemann, Sylvia Wagner, Carolin Ehlke, Carolin Oppermann, Wolfgang Schröer (Hrsg.)
Missbräuchlicher Einsatz von Medikamenten an Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen seit der Gründung des Landes bis in die 1980er Jahre
Beltz Juventa 2026
ISBN 978-3-7799-9358-2 Print
ISBN 978-3-7799-9359-9 E-Book (PDF)
DOI 10.3262/978-3-7799-9359-9