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Bienensterben

CBG Redaktion

die tageszeitung, 7. Januar 2009

Forschung über Bienensterben

Imker monieren Einfluss der Wirtschaft

Die Imker werfen den Wissenschaftlern vor, bei den Untersuchungen über das Bienensterben den Einfluss industrieller und gentechnischer Landwirtschaft nicht zu berücksichtigen. VON HEIKE HOLDINGHAUSEN

Honigsüß ist er nicht gerade, der Ton, in dem sich derzeit die Bienenfreunde in Deutschland streiten. Die Imkerverbände werfen Bienenforschern vor, nicht unabhängig genug von der Industrie nach Ursachen für das Bienensterben der vergangenen Jahre zu suchen. Jene kontern, die Imker gingen nicht professionell genug gegen die berüchtigte Bienenmilbe Varroa vor.
Ende Dezember waren aus Empörung über einen offenen Brief des Deutschen Imverbundes (DIB) und des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes (DBIB) zahlreiche Wissenschaftler aus dem Beirat des Imkerbundes zurückgetreten. Der Bauernverband findet „Diktion und Inhalt“ des Schreibens „unmöglich“. Einige Landesverbände des DIB hatten ein Abwahlverfahren gegen den erst seit Oktober amtierenden Präsidenten Peter Maske angestrebt – erfolglos. Die Mehrheit der Imker steht hinter ihrem streitbaren Präsidenten.
Dieser hatte gemeinsam mit seinem Kollegen Manfred Hederer von den Berufsimkern Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) schriftlich im Amt willkommen geheißen. In ihrem Begrüßungsschreiben beklagten sich beide bitter über die „Verflechtung von Wirtschaftsinteressen, Forschung und Behörden“.
Forschung benötige Geld, und dieses Geld werde „gerade im Bereich der Agroindustrie ausnahmslos von Firmen wie Bayer, BASF, Syngenta etc. zur Verfügung gestellt“. Dies habe etwa dazu geführt, dass im Bienenmonitoring, in dem Imker und Bienenforschungsinstitute seit fünf Jahren gemeinsam versuchen, dem vermehrten Bienensterben auf die Spur zu kommen, vor allem Bienenkrankheiten wie die Varroa-Milbe untersucht worden seien. Der Frage, welche Rolle Pflanzenschutzmittel oder gentechnisch veränderte Pflanzen spielten, seien die Wissenschaftler hingegen nicht nachgegangen. „Wir müssen aber mehr wissen“, sagt Imkerpräsident Maske. „Wie wirkt der Pollen von gentechnisch verändertem Mais auf die Brut?“, fragt er. „Werden Pestizide im Wachs gespeichert, oder wie wirkt ein Cocktail verschiedener Gifte?“
Zwar habe die Industrie das Projekt tatsächlich zu einem wesentlichen Teil mit finanziert, sagt Peter Rosenkranz, der die Landesanstalt für Bienenkunde an der Uni Hohenheim leitet. Doch hätten die Unternehmen keine Rechten an den Daten. Die Ergebnisse seien in einem transparenten Prozess veröffentlicht und interpretiert worden. „Wir hatten kein Problem mit Einflussnahmen“, beteuert Rosenkranz.
Auf die Wirkung industrieller Landwirtschaft sei das Monitoring nicht ausgerichtet gewesen. Hier sei vor allem untersucht worden, warum die Bienen die Winter nicht überlebt hätten – und dafür sei eben vor allem die gefürchtete Milbe verantwortlich. Künftig müsse stärker danach geforscht werden, welchen Umweltbedingungen die Insekten im Sommer ausgesetzt seien, so Rosenkranz.
Die beteiligten Unternehmen hätten kein großes Interesse daran, das Monitoring weiter zu bezahlen. Denkbar wäre, es in Form eines Forschungsvorhabens weiter zu führen und hierfür Mittel beim Landwirtschaftsministerium zu beantragen.

17. November 2008

Gemeinsames Begrüßungsschreiben des Deutschen Imkerbundes e.V. (D.I.B.) und des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes (DBIB)

Ministerin Ilse Aigner
Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
11055 B e r l i n

Sehr geehrte Frau Ministerin Ilse Aigner,

wir vom Deutschen Imkerbund e.V. und vom Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund e.V. gratulieren Ihnen herzlich zu Ihrem neuen Amt als Bundeslandwirtschaftsministerin und freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Wie Sie sich vermutlich denken können, möchten wir unser Begrüßungsschreiben an Sie nutzen, um auf die Sorgen der deutschen Imkerei aufmerksam zu machen. Für die Landwirtschaft sind Bienen von großer Bedeutung: Sie bestäuben viele Kulturpflanzen wie Obstbäume und Gemüsesorten und tragen so erheblich zum Ernteerfolg bei. 35 % der weltweiten Nahrungsmittelproduktion hängen nach Angaben der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) von Bestäubern ab.

Die zunehmende Industrialisierung der Landwirtschaft mit der Folge eines immer größeren Einsatzes von Pestiziden, Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden, anderen Giften und Agro- Gentechnik führt aber derzeit weltweit zu einem großen Bienensterben. So ist es kein Zufall, dass in den USA, also in dem Land, in dem am meisten Gifte auf die Felder gesprüht werden und am meisten gentechnisch veränderte Pflanzen wie Mais und Raps angebaut werden, das Bienensterben inzwischen die weltweit dramatischsten Ausmaße angenommen hat.

Frappierend ist auch der massive Anstieg des Bienensterbens in Europa, seitdem auch hier bienengefährliche Wirkstoffe, wie die beiden von Bayer CropScience vertriebenen Wirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid eingesetzt werden. Ein trauriger Höhepunkt war der Tod von 330 Millionen Bienen dieses Jahr am Oberrhein. Auch wenn die Wirkungsketten im Einzelnen noch nicht geklärt sind, bestreitet heute kein seriöser Wissenschaftler mehr, dass es einen Zusammenhang zwischen einer industriell betriebenen Landwirtschaft und Bienensterben gibt.
Lassen Sie mich an dieser Stelle ein paar grundsätzliche Bemerkungen zur Rolle der Wissenschaft in diesem Zusammenhang sagen: Vermutlich werden Sie als verantwortungsbewusste Ministerin jetzt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Ministerium, in den nach- geordneten Behörden wie BVL, JKI, den verschiedenen Bieneninstituten, in den Bundesforschungsanstalten, an Universitäten wie Hohenheim oder Weihenstephan oder in der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA fragen, was an diesen Vorwürfen dran ist. Nach unserer Erfahrung werden Ihnen die meisten dieser Wissenschaftler antworten: nichts oder jedenfalls nichts wirklich Beunruhigendes. Wir haben also die Situation, dass Wissenschaftler Probleme nicht sehen, die aber tatsächlich vorhanden sind.

Diese Divergenz zwischen Wirklichkeit und Wahrnehmung der Wirklichkeit hat einen Grund. Es ist die zu enge Verflechtung von Wirtschaftsinteressen, Forschung und Behörden. Forschung benötigt Geld. Und dieses Geld wird gerade im Bereich der Agroindustrie in all den oben genannten Stellen nahezu ausnahmslos von Firmen wie Bayer, BASF, Syngenta etc. zur Verfügung gestellt. Diese Firmen verdienen Milliarden mit den von ihnen hergestellten Giften und haben daher kein Interesse an der Aufdeckung der Gefahren ihrer Substanzen für Mensch, Tier und Umwelt. Die bitteren praktischen Folgen dieses Interessenkonflikts erfahren nicht nur wir Imker seit Jahren. Zwar gibt es mit den o.a. Stellen Institutionen, die formal zur Beaufsichtigung der Agroindustrie zuständig sind. Da die Agroindustrie aber seit Jahrzehnten diese Einrichtungen und die darin arbeitenden Personen in erheblichem Maße bezahlt und damit auch bestimmt, wie und in welcher Richtung geforscht wird, wissen wir Imker meistens schon im Voraus, wie es läuft: In der Regel wird uns die Schuld gegeben, da wir angeblich unsere Bienen falsch halten. Echte, methodisch korrekte Risikoforschung wird nicht durchgeführt. Lassen sich Zusammenhänge zwischen Giften und Bienenschäden gar nicht mehr leugnen, werden die Versuche abgebrochen oder – wie kürzlich im Fall Oberrhein – die Gründe für das Bienensterben verzerrt dargestellt. Für weitere Versuche fehlt dann das Geld, während gleichzeitig Millionen zur sogenannten Akzeptanzforschung bereit gestellt werden, die letztlich nichts anderes sind als Marketingmaßnahmen für die Agroindustrie durch öffentliche Stellen.

Ein besonders krasses Beispiel für diese Ausschaltung staatlicher Kontrolle über die Agroindustrie ist das deutsche Bienenmonitoring, welches von den Bieneninstituten zusammen mit den Imkern durchgeführt wird. Eigentlich wurde es eingeführt, um die Rollen von bienengefährlichen Pestiziden und Insektiziden beim Bienensterben aufzuklären. In Wahrheit unternahm es das Bienenmonitoring bisher nicht, die Rolle von Pflanzenschutzmitteln beim Bienensterben zu untersuchen. Vielmehr wurde nach allen möglichen Ursachen (regionale, klimatische Bedingungen, Haltung, Milben etc.) gesucht. Ob in der Nähe von Bienenbeständen Pflanzenschutzmittel angewandt wurden, wurde nicht einmal erhoben. Diese bewusste Blindheit hat einen Grund: Das Bienenmonitoring wird im Wesentlichen von der Agroindustrie finanziert. Genau dieses Bienenmonitoring wird aber seit Jahren von Wissenschaft, Aufsichtsbehörden und Politik angeführt, um die angebliche Unbedenklichkeit von Pestiziden, Insektiziden und Saatgutbeizen zu belegen.

Das gleiche Muster findet man bei der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen. Obwohl die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA bis heute keinen einzigen Langzeittest für gentechnisch veränderte Pflanzen durchführte, wird behauptet, diese Pflanzen seien sicher.

Ich hoffe, wir haben Sie für die Problematik zu enger Verflechtung von Staat und Wirtschaft sensibilisiert und helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Wert auf eine wirklich unabhängige Einschätzung von Risiken der Agroindustrie für Mensch, Bienen und Umwelt legen. Ganz besonders freuen würden wir uns natürlich, wenn Sie sich zu einer grundlegenden Reform der Aufsichts- und Wissenschaftsbehörden in Ihrem Geschäftsbereich entschließen könnten und damit den unzulässigen Einfluss von Großkonzernen auf ein tolerables Maß zurückschrauben würden. Vorschläge hierfür haben unsere Verfassungsrechtler bereits in der Schublade. Die Zeit für solche Veränderungen („change we need“) ist günstig, da die Bürger angesichts der weltweiten Finanzkrise derzeit sehen, wo es hinführt, wenn der Staat sich jeglicher Kontrolle über die Wirtschaft begibt. Wir sind sicher, dass es nicht nur die Imkerei, sondern weite Bevölkerungskreise schätzen würden, wenn sich die neue Agrarministerin mutig an Reformen heranwagt, die keine ihrer Vorgängerinnen und Vorgänger inklusive Renate Künast anzugehen wagte.

Nach diesen Grundsatzbemerkungen möchte ich noch zwei spezielle Anliegen vorbringen, die uns derzeit am meisten auf den Nägeln brennen.
Welch fatale Folgen die „Selbstaufsicht der Chemiekonzerne“ durch einen gefügig gemachten Staatsapparat hat, erfahren viele Imker infolge der zu laxen Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Seit Jahren berichten Imker zeitgleich mit der Einführung sogenannter Neonicotinoide – einer hochwirksamen Gruppe von PSM zur Saatgutbeizung – wie z.B. Clothianidin, die das Immun- oder Nervensystem schädigen – von einer nie da gewesenen Steigerung des Bienensterbens von bis zu 25 % der Bienenvölker.

Von Industrie, Behördenvertretern und Politikern wird uns stattdessen weiß gemacht, die wahre Ursache sei ein zu starker Varroa Milben Befall. Die unter unabhängigen Wissenschaftlern völlig unstreitige Tatsache, dass es gerade die Schwächung des Immunsystems der Bienen durch diese PSM-Nervengifte ist, welche diese in einer Weise anfällig für die Varroa-Milbe machen, wie wir es noch nie kannten, wird unterschlagen. Auch der Umgang mit dem Bienensterben am Oberrhein im April und Mai 2008, bei dem Millionen von Bienen durch das den Wirkstoff Clothianidin enthaltende Saatgutbeizmittel Poncho der Firma Bayer Crop Science komplett ausgelöscht wurden, ist bezeichnend. In der Öffentlichkeit wird dieser Fall so dargestellt, dass die Schäden ausschließlich durch eine falsche Behandlung der Maissaat verursacht worden seien (zu wenig Haftmittel, um einen Abrieb des Gifts von der Maissaat zu verhindern, Benutzung pneumatischer Sämaschinen, die zu einer Verdriftung dergestalt PSM führten). Das Gift selbst – also der Wirkstoff Clothianidin im Saatgutbehandlungsmittel Poncho – wird von Behördenvertretern, wie zum Beispiel den Beamten im BVL als unschädlich dargestellt.

Selbstverständlich bestreitet die Imkerschaft nicht, dass das verheerende Ausmaß der Bienenschäden (also das komplette Auslöschen zehntausender von Bienenvölkern) im Fall Oberrhein mit der falschen Verarbeitungsmethode zu tun hatte. Europaweit berichten jedoch Imker bereits seit Jahren von Bienenschäden auch bei ordnungsgemäß applizierten Insektiziden aus der Gruppe der Neonicotinoide wie Poncho. Dass es auch bei einer ordnungsgemäß applizierten Beizung zu Kontakt von Bienen mit Neonicotinoiden kommt, bestätigte sogar ein Mit-arbeiter der Firma Bayer selbst. Diese von den deutschen Behörden ignorierten Risiken werden weltweit durch Studien unabhängiger Wissenschaftler bestätigt. So zeigten bereits seit 2003 Studien aus Italien, Frankreich und den USA, dass auch kontinuierliche Dosen im subletalen Bereich, die durch ganz normale – also vorschriftsmäßige – Applizierung von Neonicotinoiden entstehen, zu einer Grundbelastung der Bienen führen, die sie schwächen und zum Beispiel anfälliger für Krankheiten oder Parasitenbefall machen. Verstärkt wird diese Giftwirkung durch deren lange Halbwertszeit, da Neonicotinoide erst nach fünf Jahren abgebaut sind, sich also im Boden anreichern und dann wieder von den Bienen aufgenommen werden.

Große Teile der deutschen Imkerschaft fordern daher seit langem ein Verbot von Neonicotinoiden zur Saatgutbehandlung, also Produkten wie Poncho (Wirkstoff Clothianidin), Antarc (Wirkstoffe: beta-Cyfluthrin, Imidacloprid), Chinook (Wirkstoffe: beta- Cyfluthrin, Imidacloprid), Cruiser 350 FS (Wirkstoff: Thiamethoxam), Cruiser OSR (Wirkstoffe: Fludioxonil, Metalaxyl-M, Thiamethoxam), Elado (Wirkstoffe: Clothianidin, beta-Cyfluthrin), Faibel (Wirkstoff: Methiocarb, Imidacloprid) oder Mesurol flüssig (Wirkstoff: Methiocarb). Das für die Kontrolle von PSM zuständige Julius Kühn Institut ignoriert all diese Studien international renommierter Stellen und behauptet nach wie vor, der Einsatz von Neonicotinoiden bei der Saatgutbeizung sei ungefährlich.
Politiker sowie Vertreter von Behörden und Industrie behaupten außerdem, solche Verbote seien rechtlich nicht möglich und begnügen sich mit Scheinverboten wie zum Beispiel der vorübergehenden Aussetzung der Zulassung für die Beizmittel Antarc, Chinook, Cruiser OSR und Elado mit den bienengefährdenden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid, beta- Cyfluthrin und Thiametoxam für die Anwendung bei Raps – einer sehr wichtigen Bienentracht – nach den Vorfällen am Oberrhein im Jahr 2008. Was die Öffentlichkeit allerdings nicht erfährt, ist die zeitliche Dimensionierung dieser „Verbote“: Sie wurden erst erlassen, als die betroffenen PSM bereits im Boden waren und wurden rechtzeitig für die neue Aussaat wieder aufgehoben. Lediglich das Verbot von Neonicotinoiden für Maissaatgut wird derzeit vom BVL noch aufrechterhalten, wobei das BVL aber bereits die Möglichkeit einer Aufhebung andeutete.

Der Blick in andere Staaten zeigt, dass durchgreifende Verbote sehr wohl möglich sind. Clothianidin ist in Frankreich, Kanada sowie dem Bundesstaat New York komplett verboten. Die italienische Regierung hat kürzlich ein sofortiges Anwendungsverbot für die Saatgutbehandlungsmittel Thiamethoxan, Clothianidin, Imidacloprid und Fipronil verhängt und auch in Slowenien sind viele dieser Substanzen inzwischen verboten. Dass es hierdurch zu Ernteschäden kommt, ist Propaganda der Chemiekonzerne, da Schädlinge mit Hilfe von Fruchtfolgemethoden genauso gut bekämpft werden können. In Frankreich zum Beispiel ist Clothianidin bereits seit 1999 (Sonnenblumen) bzw. 2003 (Mais) dauerhaft verboten worden. Und dennoch ist die Maisernte Frankreichs über 50 % höher als in Deutschland.
Da wir hoffen, dass Sie als neue Landwirtschaftsministerin einem verantwortungsvollen Umgang mit PSM aufgeschlossener sind als Ihre Vorgängerinnen und Vorgänger, haben wir uns zu den Ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten zum Verbot von PSM mit Neonicotinoiden von einem Umweltrechtsexperten beraten lassen.

Danach sehen die einzelnen Regelungen des deutschen und europäischen Pflanzenschutzrechts nicht nur eine Handlungsermächtigung, sondern in verfassungskonformer Anwendung des Staatsziels Umweltschutz (Art. 20a GG) und der Verpflichtung des Staates zum Schutz des Eigentums von Imkern (Art. 14 GG) eine Handlungsverpflichtung vor. Dieser Verpflichtung ist der Bund in Bezug auf die Saatgutbehandlung durch Neonicotinoide bisher nicht nach gekommen.
So wurde die Zulassung für die Produkte Antarc, Chinook, Cruiser OSR und Elado mit den bienengefährdenden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid, beta-Cyfluthrin und Thiametoxam für die Anwendung bei Raps nur nach § 16a Abs. 5 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) vorübergehend ausgesetzt, bezeichnenderweise auch noch für einen Zeitraum, in dem bereits das gesamte Material im Boden war. Rechtzeitig für die Behandlung der neuen Rapssaat wurde die Zulassung wieder in Kraft gesetzt. Hier drängt sich der Eindruck auf, dass die ganze Aktion lediglich „show“ war, um medienwirksam Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Eine lediglich vorübergehende Aussetzung nach § 16a Abs. 5 PflSchG bei Wirkstoffen, bei denen internationale Studien inzwischen erhebliche Sicherheitsbedenken nicht nur für Bienen und Umwelt, sondern aufgrund ihrer akut giftigen, krebserregenden fortpflanzungsschädigenden, nervengiftigen oder hormonell wirksamen Charakters auch Schäden für die menschliche Gesundheit nicht ausschließen können, ist mit den staatlichen Verpflichtungen zum Schutz von Mensch und Umwelt nicht vereinbar. Vielmehr hätte das BVL die Zulassung für diese Substanzen nach § 16a Abs. 1 PflSchG dauerhaft widerrufen müssen, da die eigentlichen Gefahren nicht von der Art der Anwendung (pneumatische Sägeräte etc.), sondern von der Substanz selbst ausgehen.

Auch die Maßnahmen in Bezug auf Beizmittel für Mais (Poncho, Clothianidin) sind unzureichend, da ebenfalls lediglich eine vorübergehende Aussetzung der Zulassung angeordnet wurde. Auch hier wäre ein endgültiger Widerruf nach § 16a Abs. 1 PflSchG die einzig recht- lich korrekte Maßnahme gewesen.
Selbst wenn das BVL sich aber aufgrund der großen Bedeutung des Blockbusters Poncho für das Produktportfolio der Firma Bayer nicht für einen kompletten Entzug der Zulassung entscheiden kann, wäre eine Einstufung von Saatgutbehandlungsmittel mit dem Wirkstoff Neonicotinoid als „bienengefährlich“ im Sinne von § 1 Nr. 1 a Bienenschutzverordnung (BienSchV) möglich gewesen. Dies hätte zwar kein komplettes Anwendungsverbot, zumindest aber nach § 2 Abs. 1 BienSchV zur Folge, dass zumindest Mais, Raps oder Sonnenblumensamen damit nicht mehr gebeizt werden dürfen. Wie sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 2 sowie § 2 Abs. 2 und 4 BienSchV ergibt, geht die Bienenschutzverordnung von der Verpflichtung zu einem umfassenden Schutz der Bienen aus. Es sollen gerade nicht nur Bienenschäden durch Spritzen von Pflanzenschutzmitteln während der Blüte verhindert werden. Vielmehr soll jede Art von Belastung der Bienen durch den Einsatz von PSM verhindert werden. So heißt es zum Beipiel in § 2 Abs. 4 BienSchV:
Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen nicht so gehandhabt, aufbewahrt oder beseitigt werden, dass Bienen mit ihnen in Berührung kommen können.
Die Beizung von Saatgut mit Neonicotinoiden wie Poncho ist in vielerlei Hinsicht eine Handhabung von PSM, durch die Bienen mit bienengefährlichen PSM in Verbindung kommen, da die PSM durch die Beizung in die Pflanze aufgenommen werden, im Boden angereichert werden und durch Verdriftung ebenfalls in Kontakt mit Bienen kommen. Trotzdem stuft das BVL bis heute nur das Aufspritzen von Neonicotinoiden, nicht aber die Verwendung dieses Wirkstoffes im Rahmen der Saatgutbehandlung als „bienengefährlich“ ein. Diese Behandlungsmethode firmiert unter der Einstufung B3 („Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet.)“ und darf damit weiterhin wie bisher angewendet werden.

Selbst wenn dem BVL auch diese Maßnahme angesichts der Bedeutung des Produkts Poncho für die Firma Bayer zu „heikel“ gewesen wäre, hätte mindestens eine Auflage dergestalt erlassen werden müssen, dass mit Neonicotinoiden gebeiztes Saatgut jedenfalls nicht im Mindestflugradius von Bienenvölkern, also weniger als 3 km von Bienenvölkern entfernt, ausgesät werden darf. Eine solche Regelung hat Frankreich schon lange erlassen und wäre auch nach deutschem Recht möglich. So sieht § 7 Abs. 1 Nr. 1 PflSchG eine solche Beschränkung ausdrücklich vor. Die Bundesregierung könnte dies jederzeit umsetzen, indem sie die auf der Basis von § 7 Abs. 1 Nr. 1 PflSchG erlassene Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) ändert. Sie bräuchte nur entweder ein eingeschränktes Anwendungsverbot nach § 2 PflSchAnwV oder eine Anwendungsbeschränkung nach § 3 PflSchAnwV in Bezug auf den Einsatz von mit Neonicotinoiden gebeiztem Saatgut verhängen.

Sollte das BVL auch hiervon keinen Gebrauch machen, weisen der D.I.B. und der DBIB bereits jetzt auf eine Besonderheit des Pflanzenschutzgesetzes hin: Im Gegensatz zu fast allen anderen umweltrechlichen Regelungen, bei denen die Landesbehörden keine Verbotsbefugnisse haben, wenn der Bund als Zulassungsbehörde von Beschränkungen absieht, geben § 7 Abs. 5 und § 8 PflSchG den Landesbehörden ausdrücklich das Recht, auch gegen den Willen des BVL für den Bereich ihres Hoheitsgebiets solche Verbote zu erlassen. Der D.I.B. und der DBIB werden nichts unversucht lassen, diesen Schutz von den Ländern einzufordern.
Immer wieder ist von Politikern und Behördenvertretern zu hören, zwar gäbe es nach deutschem Recht „an sich“ solche Möglichkeiten. Allerdings seien diese aus europarechtlichen Gründen nicht möglich. Produkte mit Neonicotinoiden als Wirkstoff seien in der sogenannten „Positivliste“ des europäischen Pflanzenschutzrechts aufgeführt. Daher dürften Produkte wie Poncho der Firma Bayer CropScience, die Neonicotinoide enthalten, nicht verboten oder beschränkt werden.

Diese Aussage ist falsch. Zwar ist es richtig, dass ein Produkt, welches einen Wirkstoff enthält, der in der EU-Positivliste enthalten ist, nach der EG Pflanzenschutzrichtlinie 94/14/EG im Grundsatz in allen EU-Mitgliedstaaten zugelassen werden muss. Dies gilt aber eben nur im Grundsatz. In Ausnahmefällen, wenn sich herausstellt, dass ein bestimmter Wirkstoff eine Gefahr für Mensch und Umwelt oder eben auch für Bienen darstellt, dürfen nationale Behörden, wie das BVL, solche Produkte durchaus beschränken oder verbieten. Dieses Recht ist in Art. 11 Abs. 1 Satz 1 der Pflanzenschutzrichtlinie 94/14/EG ausdrücklich verankert. Dort heißt es wörtlich:
Hat ein Mitgliedstaat berechtigten Grund zu der Annahme, daß ein Pflanzenschutzmittel, das er nach Artikel 10 zugelassen hat oder zulassen muß, eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt darstellt, so kann er dessen Einsatz und/oder Verkauf in seinem Gebiet vorübergehend einschränken oder verbieten.

Bereits nach geltendem Recht kann also das Ihnen unterstellte BVL Produkte mit bienengefährlichen Wirkstoffen wie Poncho verbieten oder zumindest in ihrem Einsatz beschränken.

Darüber hinaus gibt es derzeit noch die Chance, das EU-Pflanzenschutzrecht so zu ändern, dass es deutschen Bemühungen zum Bienenschutz überhaupt nicht mehr im Wege steht. Zurzeit beraten die EU-Gremien über eine Reform der EU-Pflanzenschutzrichtlinie. Vor einigen Tagen erst beschloss das Europäische Parlament, dass in der EU überhaupt keine PSM mehr zugelassen werden sollen, die bienengefährlich sind. Wirkstoffe wie Neonicotinoide wären damit ein für alle Mal vom Tisch! Allerdings sprach sich der Ministerrat gegen ein Verbot bienengefährlicher PSM aus. Wir hoffen, dass Sie als neue deutsche Landwirtschaftsministerin hier eine andere Position vertreten werden. Ebenso hoffen wir, dass Sie sich gegen die geplante „zonierte Zulassung“ in der EU wenden werden. Nach diesem neuen System soll die EU in drei Zonen eingeteilt werden. Wird ein PSM in einem Mitgliedstaat einer Zone zugelassen, gilt dies automatisch dann auch in allen anderen Mitgliedstaaten dieser Zone. Diese neue Regelung stellt eine massive Entmachtung der Mitgliedstaaten auch in Sachen Bienenschutz dar, da sie auf diese Weise ihr bisher noch bestehendes Einspruchsrecht verlieren. Wir hoffen, dass Sie sich in den jetzt laufenden Abstimmungen im Ministerrat gegen diese Regelung aussprechen. Ansonsten werden wir zu gegebener Zeit öffentlich thematisieren müssen, dass die EU-Regelungen, die Ihnen auf deutscher Ebene einen effektiven Schutz vor PSM vereiteln, von Ihnen selbst stammen!

Als letzten Punkt möchte ich den Bereich der Agro-Gentechnik ansprechen. Sie werden sicher verstehen, dass die deutsche Imkerei nach den bitteren Erfahrungen in Sachen PSM der Agro-Gentechnik besonders kritisch gegenüber steht. Leider gibt es hierfür auch viele Gründe. Die EU-Zulassungsverfahren weisen erhebliche Defizite auf.

So muss die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA bis heute keine eigenen Sicherheitstests für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) durchführen. Stattdessen dürfen die Agro-Konzerne ihre eigenen Tests machen und diese dann bei der EFSA einreichen. Auch hier also wieder eine Selbstkontrolle der Industrie. Hinzu kommt auch bei der EFSA eine extreme Verflechtung mit Konzerninteressen: Viele Mitarbeiter dort verdanken ihre jetzige berufliche Position der Loyalität zu Konzernen wie Bayer, Monsanto, BASF, Syngenta etc. So ist es nicht verwunderlich, dass die EFSA ein GVO-Produkt nach dem anderen „durchwinkt“. Dies geschieht außerdem noch unter offenem Rechtsbruch: Obwohl das europäische Gentechnikrecht (RL 2001/18/EG sowie VO 1829/2003/EG) und das europäische Lebensmittelrecht (Lebensmittelgrundverordnung 178/2002/EG) unmissverständlich Langzeittests vorschreiben, werden diese nicht durchgeführt.
Die EFSA ignoriert in ihrer industriefreundlichen Haltung inzwischen hunderte von weltweiten Studien renommierter Wissenschaftler, die teilweise erhebliche Gefahren für Mensch, Tier und Ökosystem sehen. Erst vor ein paar Tagen hat eine im Auftrag des Gesundheits-ministeriums von Wien erstellte Langzeitstudie signifikante Fruchtbarkeitsstörungen bei Mäusen festgestellt, die mit gentechnisch verändertem Mais gefüttert wurden. Ihr Vorgänger Horst Seehofer hat im April 2007 selbst eingeräumt, dass von gentechnisch verändertem Mais Gefahren für Nichtzielorganismen ausgehen. Besonders brisant ist eine Studie der Universität Halle-Jena, die in den Jahren 2001 bis 2004 zu den Auswirkungen gentechnisch veränderten Bt-Maispollens auf Honigbienen durchgeführt wurde. Diese Studie ergab gleich im ersten Durchgang einen signifikant höheren Parasitenbefall bei den mit Bt-Gift gefütterten Bienen. Es hatte sich also genau das bestätigt, was unabhängige Wissenschafter seit Jahren sagen: Der gentechnisch veränderte Mais schwächt das Immunsystem der Bienen so stark, dass sie dem Parasitenbefall nicht mehr standhalten können.

Was aber geschah mit der Bienenstudie? Sie wurde abgebrochen. Offenbar wollte man es so genau doch nicht wissen. Stattdessen manipulierte man den Versuch in einer Weise, durch die keine seriösen Aussagen mehr möglich waren: man verabreichte den Bienen Antibiotika, um es gar nicht erst zu einem Parasitenbefall, für den die Bienen durch das Bt-Toxin so anfällig werden, kommen zu lassen. Diese ungeheuerliche Manipulation raubte vielen Imkern den letzten Rest an Vertrauen in eine unabhängige Risikoforschung.

Auch die Reaktion von Politik und BVL auf die nicht mehr zu leugnenden Sicherheitsbedenken sind bezeichnend. Ihr Vorgänger Horst Seehofer verhängte publikumswirksam, aber nach bekanntem Muster, ein sogenanntes Vermarktungsverbot für MON810 Mais: Es wurde im Mai 2007 verhängt, nachdem alle MON810 Chargen verkauft waren und im Dezember 2007, rechtzeitig zum Verkauf des MON810 Saatguts für das Jahr 2008, wieder aufgehoben: In der Realität wirkte sich dieser „Phantomerlass“ also auf die Geschäfte der Firma Monsanto überhaupt nicht aus.
Fairerweise möchten wir hinzufügen, dass die grüne Amtsvorgängerin Künast, die sich in der Öffentlichkeit so gerne als Kämpferin gegen die Agro-Gentechnik darstellt, nicht weniger doppelbödig handelte. Kaum einer weiß, dass es Frau Künast war, welche im Jahr 2002 – gegen den Widerstand vieler EU-Staaten – grünes Licht für die Maissorte MON863 gab, der dann schließlich vom deutschen BVL, welches Frau Künast unterstellt war, zugelassen wurde. Gleiches gilt für die Maissorte MON810: Die in der Öffentlichkeit von den Grünen als Heldentat verkaufte Verweigerung der Sortenzulassung verhinderte keinen einzigen Anbau von MON810-Pflanzen, da die Ministerin den Anbau von 25 Tonnen MON810 aufgrund bereits erteilter Vorvertriebsgenehmigungen unangetastet ließ. Was die Ministerin nicht wagte, war der Erlass eines generellen Vermarktungsverbotes für MON810, obwohl sie wusste, dass dies auf Grund der Schutzklausel des Art. 23 Freisetzungsrichtlinie möglich war und viele andere EU-Staaten dies bereits praktizierten.

Wir würden uns freuen und würden dies in der Öffentlichkeit gebührend erwähnen, wenn Sie als Ministerin hier ehrlicher als Ihre Vorgängerin und Vorgänger handeln und weisen Sie noch einmal darauf hin, dass ein Verbot von MON810 wie auch MON863 rechtlich unproblematisch möglich ist. Nahezu alle EU-Staaten um uns herum haben inzwischen den Anbau von MON810 verboten. Da Art. 23 Freisetzungsrichtlinie dies bei Aufkommen neuer Sicherheitsbedenken zulässt, hat die EU-Kommission gegen diese Verbote bisher nichts unternommen, auch wenn dies von interessierter Seite immer gerne anders dargestellt wird. Die Rechtsgrundlage im deutschen Recht für ein Verbot findet sich in § 20 Abs. 2 Gentechnikgesetz. Da Sie vermutlich aus dem BVL anlässlich der Klage von Imkern gegen die Wiederzulassung von MON810 eine andere (extrem industriefreundliche) Rechtsauffassung hören, sind wir gerne bereit, Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten noch einmal zu erklären. Auch der vor Ihrem Vorgänger Horst Seehofer immer gebrachte Verweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu einem Fall in Oberösterreich ist falsch, da es hier um eine völlig andere Konstellation geht. Das MON810-Anbauverbot in Oberösterreich wurde bis heute von der EU-Kommission nicht einmal beanstandet, geschweige denn ein Verfahren deshalb eingeleitet.

Lassen Sie uns noch einen letzten Punkt ansprechen. Dieser betrifft keine Sicherheitsfragen, sondern die Existenzbedrohung von Imkern, die ihre Völker in der Nähe von Freisetzungsversuchen (also nicht von Feldern mit zugelassenen MON810-Pflanzen) mit gentechnisch verändertem Mais haben. Bienen sammeln Pollen aus solchen Feldern und tragen diesen Pollen in den Honig ein. Da Material aus Freisetzungen im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 1 GenTG, Teil B Freisetzungsrichtlinie nicht verkehrsfähig ist, muss Honig, der mit Pollen aus solchen Versuchen kontaminiert ist, vernichtet werden. Dies schreibt das EURecht in Art. 6 Abs. 9 Freisetzungsrichtlinie und auch § 26 Abs. 5 Satz 1 GenTG zwingend vor und wird auch von deutschen Behörden so gesehen, wie eine Anfrage von uns bei den bayerischen Lebensmittelbehörden ergab. Für Imker bedeutet dies die sichere Existenzvernichtung, wenn ihre Bienenvölker in der Nähe solcher Versuche stehen. Aus diesen Gründen klagt derzeit ein Imker aus Kitzingen vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gegen einen Freisetzungsversuch der Firma Pioneer (Rechtssache Gubesch ./. Deutschland, Az 2 A 110/08). Es wäre schön, wenn Sie als Ministerin diesen Rechtsstreit beenden könnten, indem Sie von Ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen und verfügen, dass im Mindestflugradius von Bienen, also unter 3 km Entfernung von Bienenständen zumindest keine Freisetzungen durchgeführt werden dürfen. Freisetzungsversuche blieben dadurch weiterhin möglich. Es müsste lediglich ein Mindestmaß an Rücksicht gegenüber Imkern genommen werden.

Sie können sicher sein, dass wir jeden Schritt von Ihnen in Richtung verantwortungsbewussterer Agrarpolitik in der Öffentlichkeit mit großem Applaus begleiten werden. Wir würden uns auch freuen, bald einen Termin für eine persönliche Darstellung der Situation zu erhalten. Der zugesagte Termin am 12.11.08 von Ihrem Vorgänger, Herrn Seehofer, konnte wegen des Wechsels nach Bayern leider nicht mehr verwirklicht werden.

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner, wir bitte um eine Antwort bis spätestens Ende November 2008. Wir werden diesen Brief und ggfs. Ihre Antwort im Hinblick auf das große Interesse der Imkerschaft als „Offenen Brief“ ansehen und ihn auf die Homepage der Verbände setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Maske Präsident Deutscher Imker Bund D.I.B.
Manfred Hederer Präsident Deutscher Berufsimkerbund DBIB

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