Pressemitteilung Krefeld, 28.3.07
Die BUND-Kreisgruppe Krefeld hat einen Fragenkatalog zu den vorhandenen Kraftwerken der Fa. BAYER Uerdingen an das Regierungspräsidium Düsseldorf gerichtet.
Die Fragen basieren auf Daten, die 2001 noch von der grünen Umweltministerin veröffentlicht wurden. Danach stammen die Kraftwerks-Erstgenehmigungen aus 1938 und 1963.
Zwar gab es Änderungsgenehmigungen in 1989 und 1993 für das Kraftwerk, dessen Genehmigung aus 1938 stammt, jedoch ist unbekannt, um welche Änderungen es sich handelt. Falls in 1989 neue Kessel gebaut wurden, weist dies auf eine längere Standzeit für solche Kraftwerke als bisher zugegeben. Dann ist auch noch nicht mit Abriss dieser Kessel zu rechnen, die zusammen über eine Feuerungswärmeleistung (FWL) von 155 MW verfügen.
Die beiden Kessel des Kraftwerks, das aus 1963 stammt, verfügen zusammen über 234 MW FWL.
Die Kraftwerke werden auch zur Entsorgung von festen, flüssigen und gasförmigen Abfällen aus dem Industriepark genutzt. Für das neue Kraftwerk ist dies nicht beantragt und technisch fragwürdig, würde allerdings den Bedarf an CO2-Zertifikaten mindern. Eine Konkurrenz zur Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage wäre dann aber auch vorauszusehen.
Der BUND stellt insbesondere Fragen nach dem Stand der Technik dieser Kraftwerke und der Einhaltung der Technischen Anleitung Luft 2002 sowie dem derzeitigen Abfallkatalog. Die Antworten sollen zur Versachlichung der Diskussion um neue Kohlekraftwerke beitragen.
Aus der o.g. Publikation ergibt sich u.a., dass ein Teil des Kraftwerksparkes in NRW noch gar nicht so alt ist (7 aus den 60er, 8 aus den 70er, 9 aus den 80er und 6 aus den 90er Jahren), wie in der Diskussion behauptet wird.
Viele Änderungsgenehmigungen u.a. für Zusatzfeuerung von Abfällen stammen aus den 90er Jahren. Verbunden damit waren häufig Auflagen zur technischen Verbesserung.
Der BUND vermutet, dass die zahlreichen Neu-Genehmigungsanträge nicht zum Ersatz des vorhandenen Kraftwerkparks dienen werden, sondern nur zu einem ruinösen Stromerzeugungs-Wettbewerb innerhalb Europas auf Kosten bestimmter Regionen – die dann zu Hochbelastungsgebieten werden – führen werden.
Die Herkunft der zusätzlich benötigten CO2-Zertifikate ist ebenfalls ein offener Punkt. Denn eine Übernahme der Zertifikate alter Kraftwerken ist nur möglich, wenn deren Stillegung gleichzeitig beantragt wird, – was jedoch bisher nicht der Fall ist.