8. Oktober 2001
Durch geplante EU-Positivliste:
Wiederzulassung hochgefährlicher Pestizide befürchtet
Umweltverbände befürchten die Wiederzulassung hochgefährlicher Pestizide durch eine von der EU geplante Positivliste. Hierdurch könnten in Deutschland verbotene Stoffe wie Fenthion und Azinphosmethyl, hergestellt von der Leverkusener Bayer AG, wieder regulär in den Handel kommen. Bedenken des Umweltbundesamtes (UBA) wurden vom deutschen Agrarministerium, das die Bundesregierung in Brüssel vertritt, nicht berücksichtigt.
Die EU-Kommission arbeitet momentan an einer Liste von Wirkstoffen, die in allen Mitgliedsländern zulassungsfähig sind. Auf Drängen der Industrie werden darin auch extrem toxische Organophosphate aufgenommen, die eine große Bedrohung für Nützlinge und Vögel darstellen. Das UBA kritisiert, dass die ökologischen Risiken der Pestizide relativiert und bedenkliche Substanzen als tolerierbar angesehen werden.
Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren:
„Die wirtschaftlichen Interessen der Hersteller dürfen nicht höher bewertet werden als Gesundheit und Umweltschutz. Statt hochgefähr-
liche Gifte zu rehabilitieren, muss die EU alle Organophosphate verbieten.“ Auch der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) kritisiert die „Wiederzulassung durch die Hintertür“.
Azinphosmethyl und Fenthion werden in Kirschplantagen und im Weinbau angewendet. Die Bayer AG, die durch den Kauf der Aventis Cropscience zum weltweit zweitgrößten Pestizidhersteller aufsteigt, stellt die Agrogifte seit über 40 Jahren her.
Fenthion wird für große Vogelsterben in mehreren Ländern verantwortlich gemacht. Die amerikanische Umweltbehörde bezeichnet das Pestizid als „Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.“ Nach Angaben von Vogelschützern gefährdet die Verwendung von Fenthion 16 Vogelarten in ihrem Bestand.