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Gegenantrag Kapitalerhöhung

CBG Redaktion

Der BAYER-Konzern will sich „mit Blick auf mögliche zukünftige Vergleichsvereinbarungen mit Klägern in den USA oder andere Maßnahmen im Zusammenhang mit einer weitgehenden Eindämmung von Klage-Verfahren in den USA“ von der Hauptversammlung die Zustimmung zu einer Kapital-Erhöhung geben lassen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) lehnt das ab. Für sie besteht die einzige Möglichkeit, den Fall „Glyphosat“ zu beenden, darin, die Vermarktung des Mittels zu beenden, das die Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ einstuft. 

Insbesonders wendet sich die CBG gegen die „Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts“, dient das doch bloß dazu, die neuen Aktien über die Köpfe der KleinaktionärInnen hinweg exklusiv den GroßinvestorInnen anbieten zu können. Ohne diese Option müssten Blackrock & Co. nämlich tatenlos zusehen, dass ihr Aktien-Anteil – und damit ihr Einfluss auf das Unternehmen – verwässert. 

Auch der avisierte Verwendungszweck der Mittel ist der CBG suspekt, denn bei den bisher in Sachen „Glyphosat“ unternommenen „Maßnahmen“ handelt es sich teilweise um äußerst fragwürdige Praktiken. So versucht der BAYER-Konzern in den USA ein Gesetz zu lancieren, das Glyphosat schon allein deshalb, weil es zugelassen ist, Straffreiheit gewährt. Dazu investiert der Global Player auf bundesstaatlicher und zentralstaatlicher Ebene Unmengen von Geld in PolitikerInnen. Noch dazu verteilt er dieses keinesfalls gleich. Für die „Lex BAYER“ rechnet er sich bei den Republikanern bessere Chancen aus. Nicht umsonst war Bill Anderson der einzige Vorstandsvorsitzende eines DAX-Unternehmens, der im Januar an Donald Trumps feierlicher Amtseinführung teilnahm. 

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