Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 25. April 2025
Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 2 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und dieAktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:
Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet
BAYERs aktueller Lieferkettenbericht dokumentiert massenweise Verstöße gegen ethische Standards. Der Vorstand trägt die Verantwortung für das supply chain management. Daher ist ihm die Entlastung zu verweigern.
Der Report listet zahlreiche Verletzungen von Menschenrechten, Arbeitsrechten und Gesundheitsrechten auf. Dazu zählen Kinderarbeit, Behinderung gewerkschaftlicher Tätigkeit, gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen, mangelnder Arbeitschutz, Lohnraub und Diskriminierung am Arbeitsplatz. 61 Beschwerden über die Missachtung von Arbeitsschutz und über arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren betrafen dabei Zulieferer; 64 galten BAYERs eigenen Produktionsstätten.
Besonders gravierend ist ein Fall von Kinderarbeit in der Saatgut-Lieferkette. Hier hat der Konzern offensichtlich nichts aus der Vergangenheit gelernt. Bereits im Jahr 2003 machte die Coordination gegen BAYER-Gefahren gemeinsam mit dem „Global March against Child Labour“ flächendeckende Kinderarbeit bei BAYERs indischen Zulieferern von hybridem Baumwoll-Saatgut öffentlich. Dessen Produktion ist nämlich sehr arbeitsintensiv. Bei jedem Keim muss der eigene Samen entfernt und der fremde aufgetragen werden. Und weil BAYER und die anderen Agro-Riesen den Farm-Betrieben dafür keine angemessenen Preise zahlten, griffen die Anbieter auf Kinder – vor allem Mädchen im Alter von 6 bis 14 Jahren – zurück.
Damit nicht genug, führt der Lieferkettenbericht längst nicht alle Verfehlungen auf, denn die vom deutschen Lieferketten-Gesetz vorgeschriebenen Berichtspflichten umfassen nur sehr wenige Umweltschädigungen. Nicht darunter fallen beispielsweise die skandalösen Zustände bei den ersten Gliedern von BAYERs Pharma-Lieferketten, die die CBG im Jahr 2017 aufdeckte. Im indischen Hyderabad etwa leiten viele Firmen, die Grund- oder Zwischenstoffe für Big Pharma herstellen, ihre Produktionsrückstände ungereinigt oder nur marginal aufbereitet in die Gewässer ein. Darum türmen sich auf manchen Flüssen weiße Schäume bis zu einer Höhe von neun Metern auf. Andere Arznei-Rückstände aus den Fabriken verfärben das Wasser gelb, rot oder braun. Und am Grund mancher Seen setzt sich tiefschwarzes, teeriges Sediment ab.
Als besonders gesundheitsgefährdend erweisen sich dabei die Antibiotika-Reste. Durch die hohen Dosen von Ciprofloxacin (Wirksubstanz von BAYERs CIPROBAY) und anderen Substanzen gewöhnen sich die Krankheitserreger nämlich an die Stoffe und bilden Resistenzen heraus. Und das alles bleibt nicht ohne Folgen: 2013 starben in Indien 58.000 Babys, weil sie mit solchen Keimen infiziert waren.
Eigentlich also bräuchte es auf nationaler und europäischer Ebene schärfere Lieferketten-Bestimmungen. BAYER aber setzt die Politik unter Druck, um unter dem Deckmantel des Bürokratie-Abbaus „Vereinfachungen“ bei den Berichtspflichten zu erreichen. Dazu haben VertreterInnen des Konzerns im Dezember 2024 sogar persönlich beim Kabinett-Chef von EU-Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis vorgesprochen, wie aus dem Transparenz-Register der Europäischen Union hervorgeht.
All dies hat der Vorstand mitgetragen. Darum ist ihm die Entlastung zu verweigern.