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Gegenantrag Online-Hauptversammlungen

CBG Redaktion

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 8 der Tagesordnung den Vor­schlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und dieAktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen: 

Gegenantrag zu TOP 8: 

Erneute Berechtigung zu virtuellen Hauptversammlungen

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren spricht sich dagegen aus, den Vorstand weiter zur Abhaltung von virtuellen Hauptversammlungen zu berechtigen, weil dieses Format die AktionärInnen-Demokratie einschränkt.

Schon lange vor der Corona-Pandemie hat BAYER damit geliebäugelt, seine Hauptversammlungen künftig nur noch online abzuhalten. Das erspart es dem Unternehmen nämlich, sich direkt mit der Konzern-Kritik konfrontieren zu müssen. 

Die Auseinandersetzung mit Geschädigten von BAYER-Produkten und anderen RednerInnen möchte sich BAYER nämlich lieber ersparen. 

Auch von den AktionärInnen will er die Konzern-KritikerInnen lieber fernhalten, zeigten sich diese doch in der Vergangenheit nicht selten beeindruckt von den Beiträgen und suchten den Dialog. Manche haben der Coordination im Anschluss sogar ihre Stimmrechte übertragen. 

Diese Art der Kommunikation ist nun nicht mehr möglich. Auch können die AktivistInnen die AktionärInnen nicht mehr mit Flugblättern, Transparenten, kleinen Aktionen oder sonstigen Akten der politischen Kommunikation über ihre Anliegen informieren. 

Solange die Hauptversammlung lediglich online im virtuellen Raum stattfindet, ist sie kein Ort des wirklichen Austausches zwischen AktionärInnen und Management mehr. Darum lehnt die Coordination gegen BAYER-Gefahren es ab, den Vorstand weiter zur Abhaltung von Hauptversammlungen im Internet zu berechtigen. Sie fordert stattdessen eine Rückkehr zum Präsenz-Format.

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