Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 25. April 2025
Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und dieAktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:
Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet
Im letzten Jahr hat Deutschland „Parkinson durch Pestizide“ bei LandwirtInnen als Berufskrankheit anerkannt. Der BAYER-Konzern schließt Ackergifte als Auslöser dieses Nervenleidens jedoch weiterhin aus und lehnt es ab, sich an den immensen Behandlungskosten zu beteiligen. Der Aufsichtsrat stützt diese Haltung. Daher ist ihm die Entlastung zu verweigern.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat aktuell 8.000 Parkinson-PatientInnen unter ihren Mitgliedern. Sie rechnet durch die Aufnahme von „Parkinson durch Pestizide“ in den Katalog der Berufs-krankheiten mit zusätzlichen Behandlungskosten von 270 Millionen Euro pro Jahr.
Nicht zuletzt um das zu schultern, hat die Berufsgenossenschaft der LandwirtInnen ihre Beiträge um 17 Prozent erhöht.
Die Gefährdeten selbst sollen also die Belastungen tragen statt die Gefährder. Dagegen erhebt sich allerdings Protest. „Parkinson als Berufskrankheit anzuerkennen, ist richtig. Die Kosten dafür aber auf alle Bäuerinnen und Bauern umzulegen, ist unfair (…) Hier muss das Verursacher-Prinzip gelten und [müssen] die Hersteller der Pflanzenschutzmittel oder die Zulassungsbehörden zur Kasse gebeten werden!“, fordert etwa die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft(AbL).
BAYER und die anderen im Industrieverband Agrar (IVA) organisierten Pestizid-Produzenten weigern sich aber, ihren Obolus zu leisten. Sie leugnen sogar den Tatbestand. „Die Entstehung von Parkinson ist komplex und in der Medizin nicht vollständig geklärt“, behauptet der IVA. Die vorliegenden Studien würden zwar „statistische Zusammenhänge abbilden (Korrelation), aber die Ursache nicht erklären (Kausalität)“, so der Lobby-Verband. Ansonsten schiebt er in altbekannter Manier alles auf eine möglicherweise nicht sachgerechte Anwendung der Mittel.
Dabei belegten erste wissenschaftliche Studien bereits in den 1980er Jahren den Zusammenhang zwischen Pestizid-Exposition und Parkinson. Und im Jahr 2023 forderten MedizinerInnen in der Fachzeitschrift „The Lancet Planetary Health“ ausdrücklich mit Verweis auf die Nebenwirkung „Parkinson“, den BAYER-Antrag auf eine Verlängerung der Glyphosat-Genehmigung abzulehnen. „Eindringlich appellieren wir an die Regierungen und Politiker der Europäischen Union, gegen die Verlängerung der Marktzulassung von Glyphosat um weitere zehn Jahre zu stimmen“, schrieben sie.
Dementsprechend begrüßt die „Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)die Anerkennung als Berufskrankheit. „Für viele Pestizide ist ein direkter toxischer Effekt auf das Nervensystem nachgewiesen. So auch für Glyphosat, welches zu Veränderungen der Neurotransmitter(Überträgerstoff-)Konzentrationen im Nervensystem und zu einem zellschädigenden Milieu beiträgt. Parkinson-Erkrankungen werden sowohl nach akuter (…) wie auch nach chronischer (…) Glyphosat-Exposition beobachtet“, konstatiert die DGN.
Und die ungeheuren finanziellen Belastungen, mit denen die Sozialversicherung der LandwirtInnen rechnet, zeigen einmal mehr, welche enorme Folgekosten BAYER und andere Hersteller von Ackergiften der Gesellschaft aufbürden.
Der Aufsichtsrat steht hinter dieser Praxis. Deshalb ist ihm die Entlastung zu verweigern.