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Glyphosat-Entschädigungsprozess in Frankreich

CBG Redaktion

Théo Grataloup vs. BAYER

Presse-Information vom 29.07.25

Am Donnerstag dieser Woche verkündet ein französisches Gericht das Urteil in einem Glyphosat-Entschädigungsprozess gegen den BAYER-Konzern. Die RichterInnen des „Tribunal judiciaire de Vienne“ entscheiden darüber, ob die schwerwiegenden Gesundheitsschäden des 17-jährigen Théo Grataloup auf das Herbizid zurückgehen.

„In diesem Kampf geht es nicht nur um mich“, erklärt der Jugendliche. „Ich repräsentiere alle Menschen mit Fehlbildungen“, sagt er und hofft, dass ein Urteil zu seinen Gunsten einen Präzedenz-Fall schafft und anderen Betroffenen schneller zu ihrem Recht verhilft. 

Théo Grataloup kam mit zahlreichen Anomalien zur Welt. So war etwa seine Speiseröhre mit der Luftröhre verwachsen. Auch der Kehlkopf wies Deformationen auf; Stimmbänder fehlten ganz. Bis heute musste er über 50 Operationen über sich ergehen lassen.

Unterstützung erhält die Familie Grataloup vom französischen Fonds für die Geschädigten von Pestiziden. 

Der „fonds d’indemnisation des victimes de pesticides“, der sich unter anderem aus Abgaben der Hersteller finanziert, erkannte Glyphosat als Ursache der Leiden von Théo Grataloup an und zahlt monatlich eine Entschädigung von 1.000 Euro. 

Der Leverkusener Multi hingegen streitet den Tatbestand ab. Es gebe „keinen kausalen Zusammenhang“ zwischen Glyphosat und den Gebrechen des jungen Franzosen, behauptete der BAYER-Anwalt Jean-Daniel Bretzner in dem Verfahren. Fruchtschädigende Effekte des Pestizids stritt er schlicht ab, obwohl die Agrochemikalie Studien zufolge für einen Retinsäure-Überschuss sorgt, was die Embryonal-Entwicklung erwiesenermaßen negativ beeinflusst.

„‚Es gibt keinen kausalen Zusammenhang‘ – mit diesem Textbaustein operiert der BAYER-Konzern stets, wenn seine Pharma- oder Agrarprodukte im Mittelpunkt von Klagen stehen. Niemals räumt er irgendwelche Risiken und Nebenwirkungen ein. Es bleibt nur zu hoffen, dass das Gericht am Donnerstag der Wahrheit zu ihrem Recht verhilft“, so Brigitte Hincha-Weisel vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

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