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[Glyphosat-Schlappe] Presse-Information CBG vom 11.05.22

CBG Redaktion

Krebsgefahren: Kein Grundsatz-Urteil zu erwarten

Glyphosat-Schlappe für BAYER

BAYER kann kein Grundsatz-Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten zu Glyphosat erwarten. Das US-Justizdepartement lehnte es am Dienstag ab, dem Supreme Court zu empfehlen, den Fall „Hardeman“ zur Entscheidung anzunehmen. Damit ist „ein wichtiger Teil des Plans“ des Konzerns gescheitert, die bereits seit 2016 schwelenden juristischen Auseinandersetzungen um das Herbizid seiner Tochter-Gesellschaft MONSANTO möglichst kostengünstig zu beenden. Er hoffte nämlich auf ein Votum des höchsten Gerichts der USA zu seinen Gunsten, „wodurch die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat in den USA weitgehend beendet würden“. Dafür sah der Global Player gute Chancen, da in dem Gremium keine Geschworenen sitzen, denen das Schicksal der KlägerInnen seiner Meinung nach oftmals allzu sehr ans Herz geht, sondern BerufsrichterInnen, noch dazu mehrheitlich von den Republikanern ernannt.

Kurz nachdem der Leverkusener Multi die Vergleichsverhandlungen mit den AnwältInnen der rund 138.000 Geschädigten im Mai 2021 hatte platzen lassen, stellte er beim Supreme Court mit Verweis auf Verfahrensfehler in früheren Instanzen den Antrag, sich mit „MONSANTO v. Edwin Hardeman“ zu befassen. Die Gerichte hätten dem Unternehmen nicht vorwerfen dürfen, nicht ausreichend mit Labels auf den Produkten vor den Krebsgefahren von Glyphosat gewarnt zu haben, wenn doch die Umweltbehörde des Landes das Mittel für unbedenklich halte, argumentierte der Agro-Riese und machte den Vorrang des Bundesrechts geltend. Darüber hinaus hätten die RichterInnen ExpertInnen zugelassen, die dieses Etikett nicht verdienen, was „zu unfundierten Aussagen geführt hat“.

Beide Argumente schmetterte das Justizministerium ab. Das Bundesrecht hebt Landesrecht nicht auf, wenn es um Kennzeichnungsvorschriften für Pestizide geht, hielt es fest. Und seiner Auffassung nach stellte auch die Auswahl der ExpertInnen keine Pflichtverletzung dar. Sie stehe „nicht im Widerspruch zu den Standards, die von anderen Gerichten bei der Prüfung der Zulässigkeit von ExpertInnen-Aussagen angewandt werden“, so das „U.S. Department of Justice“.

„Jetzt muss BAYER endlich die mehr als 30.000 Glyphosat-Betroffenen angemessen entschädigen, die bislang kein Geld vom Konzern erhalten haben, bevor noch mehr von ihnen sterben. Und das Unternehmen darf nicht länger darauf spekulieren, sich durch irgendwelche juristischen Winkelzüge anders vor zukünftigen Klagen wappnen zu können als durch einen Verkaufsstopp von Glyphosat“, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Mit Blick auf die hiesige ebenfalls weit vebreitete Anwendung von Glyphosat fordert Stelzmann: „Das hochgiftige BAYER-Pestizid muss jetzt vom Markt, und darf keinesfalls Ende 2022 von der EU für weitere Jahre zugelassen werden! Es ist eine Krebsgefahr, ein Klmarisiko und ein Umweltgift. Hier ist besonders die deutsche Bundesregierung in der Pflicht, die öffentliche Gesundheit durch ein Verbot zu schützen!“

Pressekontakt:

Jan Pehrke 0211/33 39 11