Sehr geehrte Damen und Herren,
ich heiße Günter Wulf, habe als unehelich geborenes Kind von Geburt an bis zum 18. Lebensjahr in Heimen und Psychiatrien verbringen müssen, wofür ich für bildungsunfähig erklärt wurde, um diese Einweisung rechtfertigen zu können!
Bei jahrelangen Misshandlungen und unter 8-jähriger Dauermedikation, bei der die Pharma-Unternehmen unvorstellbar hohe Gewinne einstreichen konnten, da ihnen ja „günstige Probanden“ für ihre Medikamententests zur Verfügung standen, nämlich wir Heim- und Psychiatrie-Kinder, bin ich heute dankbar dafür, dass ich diese medikamentöse Vergewaltigung, die überhaupt keinen therapeutischen Nutzen hatte, tatsächlich überstanden habe, wenngleich Nervenschäden nicht ausblieben.
Meine Medikation, die gegen meinen Willen und den meiner Mutter erfolgte, begann am 13. Mai 1964 und wurde erst ab dem 08.09.1972 stufenweise von meinem Stationsarzt auf Anweisung des Anstaltsdirektors runtergefahren und nach der Entwöhnung Anfang November 1972 ganz eingestellt.
Nun meine Frage: Wann erklärt sich z. B. auch die Bayer AG dazu bereit, für diese an uns begangene gefährliche Körperverletzung, die auch ein Verstoß gegen den „Nürnberger Kodex“ vom 20.08.1947 darstellt (der übrigens heute noch bindend ist!), einzustehen und dafür aufzukommen?
Wie lautet Ihre Antwort?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!