Die Bundesregierung bleibt Antworten schuldig
Im September 2020 musste sich auch die Bundesregierung mit den Risiken und Nebenwirkungen der Pharma-Lieferketten von BAYER & Co. befassen, denn die Partei „Die Linke“ hatte dazu eine Kleine Anfrage gestellt..
Von Jan Pehrke
Bei den ersten Gliedern der Pharma-Lieferketten von BAYER & Co. in Indien und China herrschen skandalöse Zustände. Die Staaten bieten den Konzernen Standort-Vorteile wie niedrige Lohn-Kosten und laxe Umwelt-Auflagen, was fatale Folgen für Mensch, Tier und Umwelt hat. Die Bundesregierung weiß um diese Auswirkungen. „Es ist nicht auszuschließen, dass die Bevölkerung in der Nähe pharmazeutischer Produktionsstätten aufgrund der nicht ausreichend gefilterten Einleitung von mit Arzneimittel-Rückständen belasteten Abwässern von Pharma-Fabriken Gefahren ausgesetzt ist“, heißt es in ihrer Anwort auf eine Kleine Anfrage der Partei „Die Linke“.
Politische Handlungen hat das allerdings nicht angestoßen. Die Große Koalition setzte dieses Thema am 1. November 2019 nicht auf die Tagesordnung der „Deutsch-Indischen Regierungskonsultationen“, wie sie zugeben musste. Auch in Sachen „Rabatt-Verträge“ blieben Merkel & Co. untätig. Sie wollen es den Krankenkassen selber überlassen, ob sie in ihren Vereinbarungen mit den Medikamenten-Herstellern Umwelt- und Sozialstandards verankern oder lieber nicht. Die Bestimmungen zur „Guten Herstellungspraxis“ (GMP) im Pharma-Bereich um solche Anforderungen zu erweitern, lehnt die Regierung Merkel dagegen explizit ab. „Diese werden durch andere Vorschriften geregelt“, erklärt sie: „Das Überprüfen der Einhaltung dieser Vorschriften obliegt den zuständigen örtlichen Behörden.“ Der GMP-Leitfaden hingegen sei rein „produkt-bezogen“ und eigne sich deshalb nicht als Instrument zur Verbesserung der Produktionsbedingungen.
Und allein diese rein produkt-bezogenen Mängel beschäftigen die GMP-KontrolleurInnen nach Auskunft der Regierungskoalition schon nicht zu knapp. So registrierte die „Europäische Arzneimittel-Agentur“ binnen der letzten zehn Jahre weltweit 141 Verstöße gegen die „Gute Herstellungspraxis“. Konkret nach den Mängeln in BAYERs pakistanischer Fertigungsanlage für das Medikament RESOCHIN mit dem Wirkstoff Chloroquin gefragt, das kurzzeitig als Wundermittel gegen COVID-19 galt, lautet die Antwort: „Der Bundesregierung ist bekannt, dass pakistanische RESOCHIN-Tabletten, die nicht für den europäischen Markt bestimmt sind, nicht nach den europäischen Anforderungen an die Gute Herstellungspraxis (…) hergestellt wurden.“
Für die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN lässt die Kleine Anfrage nur einen Schluss zu. „Die Antworten der Bundesregierung belegen eindeutig, dass die bisherigen Mittel nicht ausreichen, um die eklatanten Missstände entlang der Pharma-Lieferketten von BAYER und anderen Herstellern zu beheben. Das zeigt einmal mehr: Ohne Lieferketten-Gesetz geht es nicht“, hieß es in ihrer Presseerklärung. Dieses Paragrafen-Werk verzögert sich jedoch immer weiter. Und ob es in seiner endgültigen Fassung – so sie dann komme – noch genügend Wirksamkeit entfalten kann, steht auch dahin.