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Phosgen-Störfall im Dormagener Chem„park“

CBG Redaktion

Die CBG fordert Aufklärung

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert die Behörden auf, alle Informationen zum Phosgen-Austritt im Chem„park“ Dormagen am Samstagmorgen zur Verfügung zu stellen. „Über 20 Personen wurden mit Verdacht auf Phosgen-Vergiftung in die Krankenhäuser eingeliefert. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, in welchem Werk sich der Störfall ereignet hat und was genau passiert ist. Das verantwortliche Unternehmen muss sich erklären und darf nicht die Currenta als Chem‚park‘-Betreiber vorschieben“, sagt Brigitte Hincha-Weisel von der CBG.

Auf keinen Fall will die Coordination die Ermittlungen der Kriminalpolizei zur Ursache des Vorfalls abwarten. „Wir haben keine fünf Jahre Zeit“, so Hincha-Weisel mit Verweis auf die immer noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen zur 2021 erfolgten Explosion im Leverkusener Chempark.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat in der Vergangenheit immer wieder auf das Gefährdungspotenzial von Phosgen aufmerksam gemacht. Zahlreiche Störfälle mit dem Stoff, der im Ersten Weltkrieg als Kampfgas Verwendung fand, dokumentierte sie. Darum wandte die CBG sich auch gegen die 2008 bekanntgewordenen Pläne BAYERs für ein neues Kunststoff-Werk am Standort Dormagen. In den Genehmigungsverfahren drang sie darauf, den Konzern zur Prüfung von Herstellungsverfahren zu verpflichten, die kein Phosgen benötigen. Aber das geschah nicht. Die Anlage zur Produktion von Toluylendiisocyanat (TDI) ging 2014 mit Phosgen als Reaktionssubstanz in Betrieb.

In dieser Fertigungsstätte, die heute im Besitz der BAYER-Abspaltung Covestro ist, könnte das Phosgen in die Umgebung gelangt sein. Dafür kämen aber auch die Pestizid-Produktion von BAYER CROPSCIENCE oder andere Betriebe in Frage. „Wo auch immer die Freisetzung stattgefunden hat – sie zeigt, wie wichtig eine strenge Kontrolle der Chemie-Produktion ist. Profit darf nicht vor Sicherheit gehen. Vor diesem Hintergrund lehnt die CBG die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ab, wie sie die Bundesregierung derzeit im Zuge der Implementierung der EU-Industrieemmissionsrichtlinie in deutsches Recht plant“, hält Hincha-Weisel abschließend fest.