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Presse-Information CBG vom 08.02.24 – EU-Parlament für Lockerung der Gentechnik-Gesetze

CBG Redaktion

Erfolg für BAYERs Extrem-Lobbyismus

EU-Parlament für Lockerung der Gentechnik-Gesetze

Am gestrigen Mittwoch hat das Europäische Parlament dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Aufweichung der Regulierungsanforderungen für bestimmte gentechnisch manipulierte Pflanzen mit knapper Mehrheit zugestimmt. Nach der im Juli 2023 präsentierten Vorlage fallen die neuen Verfahren wie etwa CRISPR/Cas nicht mehr unter Gentechnik, sofern die mit diesen Methoden produzierten Ackerfrüchte natürlichen oder konventionell gezüchteten Exemplaren gleichen. Nur wenn die Unternehmen die Genscheren zum Einbau fremden Erbguts nutzen oder mit den neuen genomischen Techniken (NGT) mehr als 20 Eingriffe vornehmen, will Brüssel die Gewächse nicht mehr in die Kategorie I einordnen. Diese Gen-Konstrukte gehören dann zur Kategorie 2, die nach wie vor Risiko-Prüfungen und Kennzeichnungspflichten vorsieht.

Die EU-ParlamentarierInnen winkten den Kommissionsvorschlag fast unverändert durch. Sie möchten für die Eingruppierung in die Kategorie 1 lediglich weniger Eingriffe als 20 zulassen und „die Regeln dafür anpassen, wie groß und zahlreich die Änderungen sein dürfen, damit eine NGT-Pflanze als gleichwertig mit herkömmlichen Pflanzen gelten kann.” Die für das Thema beim Parlament zuständige Abgeordnete Jessica Polfjärd von der Europäischen Volkspartei begründete die Zustimmung mit der Bedeutung von CRISPR/Cas & Co. für die Ernährungssicherheit. Überdies bezeichnete sie die Gentechnik 2.0 als einen wichtigen Beitrag, um den Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden zu reduzieren und die Ackerfrüchte besser vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen.

„Wie schon bei der alten Gentechnik versprechen BAYER & Co. auch bei der neuen Gentechnik wieder das Blaue vom Himmel, ohne dafür irgendwelche wissenschaftlichen Nachweise anzuführen, und treffen damit bei den PolitikerInnen auf offene Ohren. Was es hingegen gibt, sind Belege für die Risiken und Nebenwirkungen der Prozeduren. Diesen muss die EU im weiteren Verlauf des Verfahren unbedingt Beachtung schenken”, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren fest.

Mitnichten können die von den Genscheren eingeleiteten Veränderungen nämlich so „präzise kontrolliert werden”, wie der BAYER-Konzern behauptet, der mit Hilfe der Schnippel-Techniken derzeit unter anderem eine Vitamin-D-Tomate, einen Kurzhalm-Mais und ein Acker-Hellerkraut entwickelt. Allzu oft kommt es an den beabsichtigten Stellen zu unbeabsichtigten Mutationen und an unbeabsichtigten Stellen zu den beabsichtigten Mutationen. Nicht zuletzt deshalb hält das „Bundesamt für Naturschutz” (BfN) die mittels der neuen Gentechniken hervorgebrachten Gewächse nicht für harmloser als die durch Gen-Übertragungen geschaffenen. „Nach Ansicht des BfN trifft die Aussage, dass NGT-basierte Pflanzen generell weniger Risiken bergen, nicht zu”, bekundet die Behörde.

Zudem gefährdet Verordnungsvorschlag die bisherige Koexistenz zwischen der ökologischen und der konventionellen Landwirtschaft und nimmt den VerbraucherInnen durch den Wegfall der Kennzeichnungspflicht die Wahlfreiheit im Supermarkt.

„Aber all das haben die Abgeordneten ignoriert und lieber den Einflüsterungen der LobbyistInnen Glauben geschenkt, “, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Mit rund 6,5 Millionen Euro verfügt der BAYER-Konzern nach Apple und Meta über den größten Lobby-Etat in Brüssel. Mehrmals trafen sich EmissärInnen des Agro-Riesen in Sachen „NGT” mit hochrangigen EU-VertreterInnen.