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Presse-Information CBG vom 11.12.2023 – Keine Lockerung der Gentechnik-Gesetze!

CBG Redaktion

CBG zur Sitzung des AgrarministerInnen-Rates der EU

Keine Lockerung der Gentechnik-Gesetze!

Ab heute befasst sich der AgrarministerInnen-Rat der Europäischen Union mit den Plänen der EU-Kommission zur Aufweichung der Bestimmungen für gentechnisch manipulierte Pflanzen. Nach dem im Juli präsentierten Verordnungsvorschlag fallen die neuen Verfahren wie etwa CRISPR/Cas nicht mehr unter Gentechnik, sofern die mit diesen Methoden produzierten Acker-Früchte natürlichen oder konventionell gezüchteten Exemplaren gleichen. Nur wenn die Agro-Riesen die Genscheren zum Einbau fremden Erbguts in die Gewächse nutzen oder mehr als 20 Eingriffe vornehmen, will Brüssel noch das alte Recht angewendet wissen und die entsprechenden Risiko-Prüfungen vorschreiben.

„Der Verordnungsvorschlag der EU zur Deregulierung der Gentechnik 2.0 ignoriert die von CRISPR/Cas & Co. ausgehenden Gefahren und gefährdet die bisherige Ko-Existenz zwischen der ökologischen und der konventionellen Landwirtschaft. Zudem nimmt er den VerbraucherInnen durch den Wegfall der Kennzeichnungspflicht die Wahlfreiheit im Supermarkt. Darum müssen die AgrarministerInnen mit „Nein” stimmen”, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Mitnichten können die von den Genscheren eingeleiteten Veränderungen nämlich so „präzise kontrolliert werden”, wie BAYER behauptet. Allzu oft kommt es an den beabsichtigten Stellen zu unbeabsichtigten Mutationen und an unbeabsichtigten Stellen zu den beabsichtigten Mutationen. Nicht zuletzt deshalb hält das „Bundesamt für Naturschutz” die mittels der Neuen Gentechniken (NGT) hervorgebrachten Gewächse nicht für harmloser als die durch Gen-Übertragungen geschaffenen. „Nach Ansicht des BfN trifft die Aussage, dass NGT-basierte Pflanzen generell weniger Risiken bergen, nicht zu”, bekundet die Behörde. Zudem hält sie fest: „Auch die Art und der Umfang der Veränderung sind nicht geeignete Kategorien, um per se von einem geringen Risiko auszugehen.”

„Diesem Gefährdungspotenzial gilt es im Sinne des Vorsorge-Prinzips Rechnung zu tragen. Der AgrarministerInnen-Rat darf sich deshalb dem Druck der Agro-Riesen nicht beugen und einen Verordnungsvorschlag abnicken, der deutlich die Lobby-Handschrift von BAYER & Co. trägt”, drängt Stelzmann.

Kurz vor Toresschluss war es den Unternehmen über ihre Branchen-Verbände noch gelungen, die EU-Kommission zu Änderungen ihres Entwurfs zu bewegen. Das geht aus Schriftstücken hervor, deren Einsichtnahme das „Corporate Europe Observatory” mit Verweis auf die Verordnung 1049/2001 zum Zugang der Öffentlichkeit zu EU-Dokumenten beantragt hatte. Demnach wollte die Kommission ursprünglich Genkonstrukte mit eingebauter Immunität gegenüber Glyphosat und anderen Herbiziden weiter Genehmigungsverfahren durchlaufen lassen, weil sie sich vor den möglichen Folgen einer Überdosis Glyphosat fürchtete wie z. B. dem Heranwachsen von Superunkräutern. „Es gibt Hinweise darauf, dass herbizid-resistente Unkräuter durch die kombinierte Verwendung herbizid-toleranter Sorten und den übermäßigen Einsatz des entsprechenden Herbizids entstehen können, was sich möglicherweise auf die Gesundheit und das Agrarökosystem auswirkt”, hielten von der Leyen & Co. fest. Doch nach den Interventionen von „CropLife Europe”, Euroseeds und CIBE waren diese Ängste plötzlich verflogen.

Pressekontakt:

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