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Presse-Information vom 09.08.2023 – BAYER muss Daten-Lücken in Sachen „Glyphosat“ schließen!

CBG Redaktion

Im Zulassungsverlängerungsverfahren der EU fehlen Unbedenklichkeitsstudien

BAYER muss Daten-Lücken in Sachen „Glyphosat“ schließen!

Anfang Juli hatte die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA im Rahmen des Glyphosat-Zulassungsverlängerungsverfahrens ihre Risiko-Bewertung veröffentlicht. Wie zuvor schon die Europäische Chemikalien-Agentur ECHA stieß die EFSA bei ihrer Prüfung auf nichts, was in die Kategorie „kritischer Problem-Bereich“ (critical area of concern) fiel. Dabei fehlten ihr wichtige Informationen zur Beurteilung der Gefährlichkeit des Mittels für Mensch, Tier und Umwelt. Die Behörde machte auf nicht weniger als 27 Gebieten „Daten-Lücken“ aus. Die EU-Kommission überlässt den Umgang damit jetzt den Mitgliedsländern und trifft ansonsten hinter den Kulissen Vorbereitungen für eine erneute Genehmigung des Herbizids.

„Die EU-Institutionen handeln verantwortungslos. 27 Daten-Lücken sind 27 kritische Problem-Bereiche und 27 Fragezeichen hinter der Sicherheit von Glyphosat. BAYER muss hier Studien nachliefern“, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Eine dieser Daten-Lücken betrifft die Entwicklungsneurotoxizität, also die Auswirkungen von Glyphosat auf die noch im Wachstum befindlichen Nervensysteme von Embryos, Säuglingen und Kindern. Die Effekte des Pestizids auf den Mikroorganismus-Haushalt des Menschen konnte die EFSA hingegen nicht abschließend beurteilen, weil es dazu noch kein standardisiertes wissenschaftliches Verfahren gibt. Zu den möglichen Beeinträchtigungen von Zellteilungsprozessen und Schädigungen von Chromosomen durch das Mittel vermochte die Behörde ebenfalls keine Aussagen zu treffen: „data gaps“ sowohl für Glyphosat selbst als auch für das Abbau-Produkt AMPA. Zudem blieb „die Bewertung des ernährungsbedingten Risikos für Verbraucher“ offen, da keine Angaben zu den Glyphosat-Rückständen auf Karotten, Weizen und Salat vorlagen. Darüber hinaus treten immer wieder Verunreinigungen von Glyphosat mit Substanzen auf, über deren Gefährdungspotenzial sich der EFSA zufolge in den von BAYER & Co. präsentierten Studien keine ausreichenden Informationen fanden. Überdies vermisste sie Daten zur Toxizität eines Zusatzstoffes. Weitere Daten-Lücken taten sich hinsichtlich der Folgen der Glyphosat-Ausbringung für die Tier- und Pflanzenwelt auf. Auch zu etwaigen Umweltschäden durch das Breitband-Herbizid vermisste die Lebensmittelbehörde so einige Untersuchungen.

„180.000 Seiten Unterlagen haben BAYER & Co. der EU übersandt, aber offenbar reicht das hinten und vorne nicht, um Glyphosat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen“, konstatiert Stelzmann.

Mehr Informationen zu Glyphosat hält die „Stop Glyphosate Coalition“ , der die CBG angehört, auf ihrer [https://stopglyphosate.eu|Website] bereit.