Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Supreme Court befasst sich mit Glyphosat

CBG Redaktion

Presse-Information vom 19.01.26

Das oberste Gericht der USA folgte am Freitag der Empfehlung des von Donald Trump eingesetzten Generalanwalts Dean John Sauer und nahm den BAYER-Antrag, sich mit Glyphosat zu befassen, an. 

„Das war zu erwarten. Der BAYER-Konzern hat die Republikaner massiv mit Wahlkampf-Spenden unterstützt, und sein Chef Bill Anderson war der einzige Vorstandsvorsitzende eines deutschen DAX-Unternehmens, der die Zeremonie zu Trumps Amtseinführung besuchte“, konstatiert Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Die Verurteilungen zu Schadensersatz-Zahlungen in den meisten bisherigen Glyphosat-Prozessen erfolgten, weil der Leverkusener Multi es nach Meinung der RichterInnen versäumte, ausreichend vor den Risiken und Nebenwirkungen des Herbizids zu warnen. Als Rechtsgrundlage dafür dienten entsprechende gesetzliche Bestimmungen der Bundesstaaten. Die VerteidigerInnen des Global Players führten zur Entlastung regelmäßig die US-amerikanische Umweltbehörde EPA an, die das Pestizid nicht als krebserregend einstuft; sie konnten sich damit allerdings zumeist nicht durchsetzen. 

Jetzt erhofft sich der Agro-Riese vom Supreme Court, die Vorrangstellung der EPA zu bestätigen.  Zweimal scheiterte das Unterfangen bereits. So riet die von Joe Biden nominierte Generalanwältin Elizabeth Prelogar dem Gericht im Jahr 2022 davon ab, sich der Causa zu widmen. Es stehe den einzelnen Bundesstaaten frei, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese dem US-amerikanischen Pestizid-Gesetz FIFRA nicht explizit widersprächen, argumentierte sie. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird“, hielt die Juristin damals fest. Ein entsprechendes Urteil des Supreme Courts gibt es auch bereits. Es erging 2005 im Fall „Bates v. Dow Agrosciences“. 

Darüber hinaus ist die Position der Umweltbehörde zu Glyphosat so eindeutig nicht. Da das Mittel seine Zulassung 1974 auf der Basis von Studien des Unternehmens IBT Laboratorys erhalten hatte, das 1983 des Wissenschaftsbetrugs in zahlreichen Fällen überführt wurde, forderte die EPA zur Sicherheit eine neue Untersuchung von MONSANTO an. Das Ergebnis: Glyphosat erhöht das Nierenkrebs-Risiko signifikant. Die EPA reagierte und führte das Herbizid ab 1985 als „potenziell krebserregend für Menschen“. Aber der Agro-Gigant gab nicht auf. Er behauptete einfach, den WissenschaftlerInnen seien bei den Versuchen Fehler unterlaufen – und kam damit durch. MONSANTO hatte nämlich beste Beziehungen zum seinerzeit regierenden Ronald Reagan und seiner Administration. 

US-amerikanische Umweltgruppen reagierten alarmiert auf die Entscheidung. Die Initiative Earthjustice hat bereits angekündigt, sich am Verfahren zu beteiligen und vom Rechtsinstitut des „Amicus Curiae“ Gebrauch zu machen, das es in den Vereinigten Staaten auch Unbeteiligten erlaubt, Stellungnahmen zu laufenden Rechtsstreitigkeiten abzugeben.