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Beiträge verschlagwortet als “BAYER HV 2019”

HV Gegenanträge

CBG Redaktion

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April 2019

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen AktionärInnen veranlassen werden, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsratwird nicht entlastet

BAYER hat von 1955 bis zur gesetzlichen Regelung des Zulassungsverfahrens im Jahre 1978 Arzneien in Kinderheimen und jugendpsychiatrischen Einrichtungen testen lassen. Nach der Markteinführung dieser Wirkstoffe hat BAYER diese Produkte für nicht getestete, nicht-medizinische Indikationen in großem Umfang an Heime und Anstalten verkauft.

Bis 1961 mussten Medikamente lediglich „angemeldet“, von 1961 bis 1978 bloß „registriert“ werden. Erst ab 1978 existierte das heute bekannte Zulassungsverfahren. Diese Situation nutzte BAYER in doppelter Art und Weise aus: Vor der Anmeldung/Registrierung profitierte der Konzern von der willfährigen Unterstützung, welche er im Personal der Heime fand. Deren Bereitschaft, Medikamente für das Unternehmen an Heimkindern zu erproben, verbilligte die Verfahren erheblich. Und nach der Anmeldung/Registrierung wurden die Heime zu Absatzmärkten für die Pharmazeutika.So haben die Heimkinder als Versuchskaninchen zu BAYERs Millionen-Umsätzen in diesem Segment beigetragen.

Für die Medikamentierung wurden von BAYER ohne jegliche Versuchsbelege teilweise völlig unspezifische und willkürliche Symptome als Indikation genutzt. Verhaltensweisen von Kindern wie „Klagsamkeit“, „leichte Reiz-barkeit“ und „Ängstlichkeit“, die heute als gewöhnliche Verstimmungen gelten, machten damals nach Ansicht von Unternehmen und ÄrztInnen einenmassiven Pharma-Einsatz erforderlich.

Als Beispiel für diese Praxis kann das BAYER-Produkt MEGAPHEN gelten, das die MedizinerInnen 1956 in der pädo-psychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Schleswig erprobten. Der MEGAPHEN-Inhaltsstoff Chlorpromazin wirkt dämpfend. Das sollte für Ruhe in den Klassenzimmern sorgen und so den Schul-Unterricht unkomplizierter gestalten. Nachdem die Studien den sedierenden Effekt bestätigten, verkaufte BAYER das Mittel jahrzehntelang nicht zuletzt an Heime. Ein auf MEGAPHEN basie-rendes Kombinationspräparat wurde dementsprechend auch gleich in „Anstaltspackungen“ angeboten. Ähnlich ging der BAYER-Konzern mit dem 1965 auf den Markt gebrachten Neuroleptikum AOLEPT vor. Dieses Pharmazeutikum brachte er für eine große Spannbreite von Symptomen auf den Markt, die größtenteils überhaupt keine medizinische Indikation hatten. AOLEPT wurde im Schleswiger Landeskrankenhaus insgesamt 141 Kindern und Jugendlichen zwangsweise verabreicht. Dabei hielten die ÄrztInnen gravierende Nebenwirkungen wie etwa „Muskelverkrampfungen an den Augen, des Rückens und der mimischen Muskulatur“ fest.

Weder die Kinder noch ihre Erziehungsberechtigten hatten damals ihre Einwilligung zu den Tests erklärt. Zudem unterzogen die MedizinerInnen oftmals völlig gesunde Heranwachsende der Prozedur. Auch führten diese in der Regel keine Voruntersuchungen durch. „Das ist ethisch problema-tische Forschung. Ich würde sogar so weit gehen zu sagen: ‚Das ist ethisch unzulässige Forschung’“, sagt die Kieler Medizin-Ethikerin Alena Buyx deshalb.

Der Verkauf von BAYER-Produkten für nicht-medizinische, pädagogische Indikationen ist nicht weniger fragwürdig und „eine monate-, vielleicht sogar jahrelange Dauermedikation als Kind, mit quasi ungetesteten Psychopharmaka im Anstalts-und Heimalltag, lässt Folgeschäden möglich erscheinen“ (Dr. Klaus Schepker u. Prof. Dr. Jörg Fegert 2019: „Neurolep-tika für Kinder ‚erleichtern das Zusammenleben’“ in PsychosozialeUmschau 2/19).

Der Vorstand des Konzerns ist in der Pflicht, mit den Betroffenen der Medikamentenversuche und der Dauermedikationen eine Aufklärung der Vorfälle durchzuführen und ihnen eine angemessene Entschädigung zu garantieren. Auf bisherige Kontaktversuche von Heimkindern, an denen medizinische Experimente durchgeführt wurden, reagierte der Konzern überhaupt nicht. Der Aufsichtsrat hat das geduldet, ohne einzugreifen, deshalb ist ihm die Entlastung zu verweigern.

Um Mitteilung dieses Gegenantrags bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Stimmrechte der Coordinationgegen BAYER-Gefahren zu übertragen.

Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.

[Anne Isakowitsch] BAYER HV 2019

CBG Redaktion

Sehr geehrte Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat,

sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Mann, der hier neben mir steht, ist Paul Francois. Paul Francois ist 55 Jahre alt, Vater von zwei Kindern. Er ist Bauer im Südwesten Frankreichs, auf seiner Farm baut er Getreide an: Weizen, Hafer, Mais. Und Paul Francois ist schwer krank. Er leidet an Gedächtnisverlust, an Schwindel, an Kopfschmerzen. Vor 15 Jahren hat Paul ein Pflanzengift der Firma Monsanto auf seiner Farm eingesetzt. Ein Pflanzengift, von dem Monsanto gesagt hat, es sei sicher. Das Pflanzengift hat ihn krank gemacht.

Seit 12 Jahren kämpft Paul vor Gericht um Entschädigung. In diesen 12 Jahren hat er drei Mal Recht bekommen. 12 Jahre lang hat Paul gegen Monsanto gekämpft – und jetzt gegen Bayer.

Die Fusion mit Monsanto hat sich Bayer 62,5 Milliarden Dollar kosten lasten. Und das ist nur der Anfang. Für diese 62,5 Milliarden Dollar hat Bayer die Verantwortung für tausende Menschen übernommen, die unter den Folgen von Monsanto-Produkten leiden. Menschen wie Paul. Paul kann mit einer Entschädigung von 1 Millionen Euro rechnen. Das ist nichts im Vergleich zu den Summen, die vor US-Gerichten verhandelt werden: 81 Millionen Dollar hat ein US-Gericht letzten Monat einem Kläger zugesprochen. Und es sind tausende weitere Klagen anhängig. Tausende tragische Schicksale, wie Paul. Sie finden die Geschichten dieser Menschen im Raum. Sie alle verbindet, dass sie schwerkrank sind auf Grund Ihrer Pestizide.

Ich frage die Herren vom Vorstand, den Aufsichtsrat und auch Sie, liebe Aktionärinnen und Aktionäre: War es das wert?

Und ich frage Werner Baumann, den Geschäftsführer von Bayer: Wie teuer soll diese Fusion noch werden? Sprechen Sie hier ernsthaft noch von einem Erfolg für Bayer? Wann geben Sie zu, dass Sie sich verzockt haben? Wann ziehen Sie den einzig richtigen Schluss und treten zurück? Über 165 Tausend Menschen fordern schon ihren Rücktritt - darunter auch viele hundert Bayer-Aktionär/innen.

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

seit 12 Jahren wartet Paul Francois auf sein Recht. Seit 12 Jahren versucht Monsanto sich um seine Verantwortung zu drücken. Die Verantwortung für Paul liegt jetzt bei Bayer. Sie liegt bei Ihnen. Sie haben heute die Chance, das Richtige zu tun. Setzen Sie ein deutliches Zeichen und sagen Sie: Wir wollen, dass Bayer aufhört, Menschen zu vergiften. Wir wollen, dass Menschen wie Paul entschädigt werden, statt über Jahrzehnte durch Gerichtsprozesse geschleift zu werden. Wir wollen, dass Bayer wieder eine Firma ist, die Menschen heilt, statt sie krankzumachen. Tun Sie das Richtige und stellen Sie sich gegen die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Stellen Sie sich gegen die Leute, die die Verantwortung für die Fusion von Bayer und Monsanto tragen.

Vielen Dank.

HV Gegenanträge

CBG Redaktion

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April 2019

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 1der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 1: Verwendung des Bilanzgewinns

Wir beantragen die Kürzung der Dividende auf 10 Cent je Aktie. Die frei werdenden Gelder sollen verwendet werden:

>für den Erhalt und die Schaffung sicherer und umweltgerechter Arbeitsplätze und für die Zahlung sozial gerechter Löhne;

>für einen Fonds zum angemessenen Ausgleich von Schäden, die infolge der Geschäftstätigkeit an Mensch, Tierund Umwelt eingetreten sind;

>für den umfassenden ökologischen und sozialen Umbau des Konzernsohne doppelte Standards;

>zur Zahlung von Wiedergutmachungen an die Opfer und Nachkommen der Opfer des von BAYER mitgegründeten Konzerns IG FARBEN, der sich zur Zeit des Faschismus grausamer Verbrechen schuldig gemacht hat.

Es sei angemerkt, dass wirdurchaus auch den völligen Verzicht auf jeglicheDividenden-Ausschüttung beantragen würden, um die Mittel für die oben beschriebenenAufgaben einzusetzen, wenn dies gesetzlich möglichwäre. Aber leider ist das nicht der Fall.

Um Mitteilung dieses Gegenantragssowie der Begründung bittenwir gemäß §§ 125, 126 AktG.

Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.

[Dr. Gottfried Arnold] BAYER HV 2019

CBG Redaktion

Sehr geehrter Herr Baumann,
sehr geehrter Herr Wenning,
sehr geehrte Bayer-Mitarbeiter,
sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

vorweg möchte ich feststellen, dass ich mit meiner heutigen Kritik nicht die engagierten Mitarbeiter von Bayer anspreche, die täglich ihre Arbeit für Bayer in Leverkusen verrichten, sondern die Verantwortlichen der Unternehmensführung, denn wieder einmal sind haupsächlich die Mitarbeiter die Leidtragenden der Firmenpolitik.

Mein Name ist Gottfried Arnold und ich überreiche als Kinderarzt dem Vorstand einen Strauß aus 3 bösen Blumen:

1. das kaum mehr beachtete -1980 vermarktete Produkt CYREN A°, ein künstliches weibliches Geschlechtshormon DES, das in den USA wegen Auslösung von Fehlbildungen und Krebs über mehrere Generationen heiß diskutiert wird;

2. das durch die Übernahme von Schering erworbene und noch nicht bezahlte Erbe des Schwangerschaftstests Duogynon, deren Opfer in England und Deutschland auf ihre Anerkennung und Entschädigung warten und

3. die letzte böse Blume, die von Hr Wenning befürwortete Giftgas-Pipeline, die seit 2002 hochgiftiges Kohlenmonoxid (CO) nahe an Wohngebieten vorbei von Dormagen durch den Kölner Norden nach Leverkusen leitet und anzeigt, was Sie unter „Science for a better life“ tatsächlich verstehen; da hilft es auch wenig, dass Sie diesen Schandfleck an Ihre Tochter mit dem bezeichnenden Namen CO-Vestro abgeschoben haben.

1. Bayer war am Gewinnspiel mit den Hormonen schon früh beteiligt mit dem östrogenartig wirkenden DES (DiEthylStilbestrol) unter dem Firmennamen CYREN A°. Als im Jahre 1971 nach etwa 30 Jahren weltweiter Vermarktung festgestellt wurde, dass DES bei jungen Mädchen -zu einem ganz ungewöhnlich frühen Zeitpunkt – Scheidenkrebs auslöst, hat Bayer das künstliche weibliche Geschlechtshormon noch – 1980 unter eingeschränkter Indikation 9 Jahre vermarktet! Weitere Folgen dieser Hormonanwendung in der Frühschwangerschaft sind sehr häufige Fehlbildungen im Genitalbereich bei Frauen und Männern, Brustkrebs, Gebärmutterhals- und Eierstockskrebs bei Frauen über mehrere nachfolgende Generationen. Der Gipfel: diese nachfolgenden Generationen hatten selbst nie Kontakt mit dem Hormon, aber trotzdem die Folgewirkungen! Der Grund ist die Fähigkeit von DES, Gene an- und abzuschalten, sog. epigenetische Veränderungen. Daher wird in den USA heftig über Vorsorgemaßnahmen für die Enkel-Innen-Generation mit ihrem erhöhtem Krebsrisiko nachgedacht: die Internet-Adresse in einem Wort: https://desaction.org
In Frankreich stellte 2006 ein Berufungsgericht fest, dass DES-Hersteller für Erkrankungen wie Scheidenkrebs und Unfruchtbarkeit nach DES verantwortlich gemacht werden können.
Daher meine Frage: Sind für Bayer in den USA oder Frankreich noch Prozesse anhängig von der
Vermarktung von CYREN A°?

2. Sehr ähnlich dem DES ist das Ethinylestradiol (EE) in dem Schering- Schwangerschafttest Duogynon . Auch für EE, das in z.T. in Antibabypillen von heute verwendet wird, gibt es Hinweise darauf, dass DNS-Schäden wie bei DES durch Radikalbildung und Reaktion mit der Erbsubstanz ausgelöst werden können, die dann zu Fehlbildungen und Krebs führen können.
Diese Fakten sind seit ca 50 Jahren bekannt. Die vielen Duogynon-Opfer aus England und Deutschland mit ihren Fehlbildungen an Nieren und Genitalorganen ähnlich wie bei DES, aber auch am Skelett und am Herzen, warten trotz dieser eklatanten Faktenlage immer noch auf Anerkennung und Entschädigung!
Daher meine Frage: War Ihren Chemikern die Ähnlichkeit der Hormone im Schwangerschaftstest EE und DES nicht bekannt? Wurden sie Ihnen nicht mitgeteilt oder haben Sie sie mißachtet?

3. Die letzte Blumen in diesem Strauß, ist die linksrheinische CO-Pipeline zwischen Dormagen und Leverkusen, durch die Ihre Tochter-Fa CO-Vestro in Ihrem Auftrag hochgiftiges, nicht wahrnehmbares Kohlenmonoxid leitet. Es ist Standard in der chemischen Industrie, dass Gifte wie CO nur dort hergestellt werden, wo sie sofort verbraucht werden. Dann ist also überhaupt kein Transport nötig. Sie aber, Herr Baumann und Herr Wenning, haben dort einen CO-Speicher außerhalb Ihres Firmengeländes und nehmen seit 2002 im Falle eines Rohrbruches den Tod und die bleibende Behinderung von Hunderten oder Tausenden Anwohnern in Kauf:
Science for a better life.

Meine Schluss-Frage richtet sich an die Damen und Herren Aktionäre: wollen Sie einenVorstand entlasten, der nicht einmal bereit ist, mit den Duogynon-Opfern zu sprechen ?

Dr. med. Gottfried Arnold