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Beiträge verschlagwortet als “BAYER HV 2019”

[Ulla Krajewski] BAYER HV 2019

CBG Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates,
sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

mein Name ist Ulla Krajewski, und ich spreche für die CBG e.V.

Vor einem Jahr habe ich zum Thema Dhünnaue gesprochen, denn damals wurde noch geplant, die A1 abzureißen und 8spurig neu zu bauen, indem die Brückenpfeiler in Europas größte Giftmülldeponie getrieben werden, ein Unterfangen mit unkalkulierbaren Risiken. Heute ist der erste Spatenstich schon Geschichte, allerdings ist die öffentliche Diskussion zu diesem einmaligen Risikounternehmen nicht verstummt, sondern der dlf hat sogar der Dhünnaue und dem Autobahnneubau eine Reportage gewidmet. Darum habe ich dieses Thema erneut gewählt.

Im letzten Jahr waren Ihre Antworten auf meine ernstgemeinten Fragen ausweichend und teilweise unverschämt, als wüsste ich noch nicht einmal, dass Covestro nicht mehr zum Bayer-Konzern gehört. Ich verstehe, dass meine Fragen Ihnen unangenehm waren, und dennoch bitte ich Sie, heute im Rahmen Ihrer gesetzlichen Pflichten Auskunft zu geben, auch im Respekt vor den Aktionärinnen und Aktionären, die bis jetzt ausgehalten haben, um sich ein möglichst detailliertes Bild von der Geschäftstätigkeit und ihren Auswirkungen zu machen.

Leider muss ich mich äußerst kurz fassen. Die Dhünnaue ist mit vielen gravierenden Problemen behaftet. Es lagern dort fast 1 Mio. Tonnen hochtoxischer Produktionsückstände aus 50 Jahren, deren konkrete Zusammensetzung niemand kennt. Diese Stoffe sind z. T. hochreaktiv, so dass sich die chemische Zusammensetzung dieser Deponie stetig und unvorhersehbar verändert. „Et hätt noch immer jot jejange“ , würde der Kölner sagen. Wenigstens wurde die Deponie provisorisch gesichert, d. h. an den Seiten und an der Oberfläche abgedichtet, allerdings nicht im Untergrund, so dass stündlich 750 qm giftiges Sickerwasser abgepumpt und gereinigt werden müssen.

Durch die Autobahnbaustelle hat sich diese Situation noch wesentlich verschärft: Die Oberflächenabdichtung wird am Ort der Arbeiten entfernt und durch ein Leichtbauzelt ersetzt.

Ich frage Sie: Was gedenken Sie im Falle einer Explosion zu tun, wenn dieses Zelt hinweggefegt wird? – Sie werden ganz richtig bemerken, dass dieser Teil der Dhünnaue nicht mehr in Ihren Haftungsbereich fällt, sondern von Straßen.NRW, also der öffentlichen Hand. Das mag fast unglaublich klingen, ist jedoch wahr. Aber es wären ja dann in dem Falle, den wir alle nicht erleben wollen, möglichst viele Menschenleben zu retten und möglichst weiterer Schaden von der Umwelt in diesem äußerst dicht besiedelten Gebiet abzuwenden. Gibt es denn irgendwelche Notfallpläne oder Vorkehrungen, die Straßen.NRW bekanntgegeben wurden? Oder soll es so laufen wie z. B. 2008 im USamerikanischen Institute, wo Sie von den Behörden händeringend um Informationen angegangen wurden, Sie jedoch nur abgewiegelt und abgestritten haben?!

Meine 2. Frage betrifft den Thema Klimawandel, der ja mittlerweile unübersehbar begonnen hat und leider nicht mehr zu stoppen, sondern im günstigsten Falle nur noch zu bremsen wäre: Die Konstruktion des permanenten Abpumpens und Reinigens des giftigen Sickerwassers funktioniert ja nur, wenn der Rheinspiegel einigermaßen stabil bleibt, d. h. der Rheinwasserpegel nicht zu schnell abfällt, was allerdings im letzten Sommer vermutlich geschehen ist, oder keine Jahrhundertflut passiert, worauf wir uns für die Zukunft jedoch leider fast sicher einstellen müssen. Was gedenkt Bayer angesichts dieser Gefahren für Anwohner und Umwelt zu tun? Gibt es hier Forschung, und gibt es eine Abteilung, die neue Lösungen entwickelt? Wenn ja, wie viele Mitarbeitende werden mit diesen Zukunftsfragen betraut?

Meine 3. Frage betrifft den Verkehr am Standort Leverkusen, aber auch an den anderen Standorten in NRW: Tut Bayer etwas zur Verminderung der mit der Produktion zusammenhängenden Verkehrsströme, wird hier investiert, geforscht oder entwickelt? Nicht nur Pendler klagen, dass die Infrastruktur mit dem unaufhörlich steigenden Verkehrsaufkommen hoffnungslos überfordert ist, nicht nur Anwohnerinnen klagen über die schlechte Luftqualität und drohende Fahrverbote, auch viele Stimmen aus der Wirtschaft befürchten, dass der Verkehr der neue Flaschenhals unserer Wirtschaftsentwicklung werden könnte.

Die Redezeit ist um.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Falls auch Sie als Aktionäre mit der Geschäftspolitik des Konzerns in Sachen Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Menschenrechte nicht einverstanden sind, dann stimmen Sie bei allen Abstimmungen mit „nein“. Falls Sie diese Versammlung vorzeitig verlassen, haben Sie das Recht, Ihre Stimmrechte zu übertragen. Dazu können Sie Ihren Stimmkartenblock an uns kritische AktionärInnen hier vorne links von Ihnen aus gesehen abgeben.

[Marius Stelzmann] BAYER HV 2019

CBG Redaktion

Rede Marius Stelzmann (Geschäftsführer CBG)

Sehr geehrte AktionärInnen,

Mein Name ist Marius Stelzmann. Ich bin Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Der BAYER-Konzern hat Ende November 2018 den Abbau von 12.000 Arbeitsplätzen bekannt gegeben. Mehr als jede zehnte Stelle will er streichen. Das ist mehr als jedes andere bundesdeutsche Unternehmen im letzten Jahr. Im globalen Maßstab kommt die Gesellschaft damit auf den sechsten Rang. Kürzlich wurde die geplante Streichung von 4500 Arbeitsplätzen in Deutschland veröffentlicht. Ich frage den Vorstand, ob es bei den bisherigen Stellenstreichungen bleiben wird, oder ob noch mehr Stellen gestrichen werden?

Im Zuge der Übernahme hatte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann noch versprochen: „BAYER wird nach Abschluss der Integration mehrere Tausend Stellen in den USA schaffen" und entsprechende Zusagen auch für die europäischen Standorte gemacht. Gehegt werden sollte die Illusion eines Trickle-Down Effekts, die Vorstellung, dass der erwirtschaftete Profit auch den einfachen ArbeitnehmerInnen zu Gute kommen würde. Ein Jahr nach der Monsanto Übernahme sieht die Realität aber genau gegenteilig aus. Bereits elf Tage nach Vollzug der Transaktion begann der Schadensersatz-Prozess von DeWayne Johnson. Dieser Prozess hat für BAYER, wie sie alle wissen, mit einer Verurteilung zu einer Strafe in zweistelliger Millionenhöhe geendet. Sofort stürzte die BAYER-Aktie ab. Nach dem zweiten verlorenen Glyphosat-Prozess ist sie nochmals in ihrem Wert gefallen. Trotz all dieser Katastrophen beharrt der Vorstand darauf, dass Glyphosat unschädlich ist und der Kauf von Monsanto eine gute Idee war. Zwei Gerichtsurteile belegen mittlerweile das Gegenteil. Die Urteile haben in den USA landesweite Signalwirkung, weil sie Präzedenzfälle sind.

Diese Woche gaben Großaktionäre wie Black Rock und Deka Investment bekannt, das sie den Vorstand nicht entlasten wollen. Der Kurs des Vorstands, mit einer Fusion den maximalen Profit herauszuschlagen, ist offensichtlich gescheitert. Es steht daher zu befürchten, dass dieser Kurs nun zugunsten eines Kurses geändert wird, der noch unsozialer für die Beschäftigten ist: Die Zerschlagung des Konzerns und deren Aufkauf durch andere Global Player. Es wäre in diesem Fall mit weiterem Stellenabbau und der Schließung ganzer Standorte zu rechnen. Ist dem Vorstand bekannt, ob Großaktionäre des Konzerns eine Aufspaltung vorantreiben wollen?

Doch die Problematik beginnt nicht mit der Übernahme von Monsanto. Um nur ein Beispiel zu nennen: BAYER hat von 1955 bis zur gesetzlichen Regelung des Zulassungsverfahrens im Jahre 1978 Arzneien in Kinderheimen und jugendpsychiatrischen Einrichtungen testen lassen. Nach der Markteinführung dieser Wirkstoffe hat BAYER diese Produkte für nicht getestete, nicht-medizinische Indikationen in großem Umfang an Heime und Anstalten verkauft. Dazu sprechen heute mehrere direkt von dieser Konzernpolitik Betroffene. Wie gedenkt der Vorstand, mit den Betroffenen zu kooperieren, um ihnen eine angemessene Entschädigung zukommen zu lassen?

Aus den genannten Gründen bzw. auf Grund der erläuterten Sachverhalte stelle ich die Anträge, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und bitte alle AktionärInnen bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten mit NEIN zu stimmen. Bei vorzeitigem Verlassen der HV übertragen Sie bitte Ihre Stimmen den VertreterInnen der Coordination gegen BAYER-Gefahren, die Sie vorne links im Saal finden. Danke.

[Dr. Peter Clausing] BAYER HV 2019

CBG Redaktion

Sehr geehrter Damen und Herren Aktionäre, Aufsichtsratsmitglieder und Vorstände. Mein Name ist Peter Clausing und ich bin vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany).

Sehr geehrter Herr Baumann, da unsere Ansichten über Glyphosat diametral auseinandergehen, wende ich mich einem unstrittigen Bayer-Wirkstoff zu – dem insektiziden Wirkstoff Thiacloprid.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass Thiacloprid in der EU als wahrscheinlich fortpflanzungsschädigend beim Menschen eingestuft ist, also als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1B. Das heißt, Thiacloprid steht im Verdacht, beim Menschen Schäden des ungeborenen Lebens bzw.
Fortpflanzungsstörungen bei Erwachsenen hervorzurufen. Diese Einschätzung wurde von jenen Behörden getroffen, deren Urteil Sie im Fall von Glyphosat so schätzen. Am Rande sei bemerkt, das Thiacloprid in der EU außerdem als krebserregender Wirkstoff der Kategorie 2 eingestuft ist.

Die EU-Verordnung 1107/2009 sieht vor, dass reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1B nicht vermarktet werden dürfen, es sei denn die Rückstände des betreffenden Wirkstoffs in Nahrungs- und Futtermitteln übersteigen nicht den in der EU festgelegten Grenzwert. Nun ist es aber so, dass allein in Deutschland im Rahmen der offiziellen nationalen Rückstandsüberwachung zwischen 2009 und 2017 alljährlich Hunderte Lebensmittelproben mit Thiacloprid belastet waren, und die festgelegten Höchstwerte jedes Jahr mehrfach überschritten wurden. Von einer vernachlässigbaren Exposition des Menschen kann also keine Rede sein, sondern eher von einer Nachlässigkeit der Behörden, die für Thiacloprid weiterhin eine Vermarktungsgenehmigung erteilt haben.

Deshalb habe ich folgende Fragen:

1. Wie hoch ist der jährliche globale Umsatz von Thiacloprid sowohl wertmäßig (absolut und in Prozent des Gesamtumsatzes) als auch bezüglich der Tonnage?

2. Wäre die Unternehmensleitung bereit, Thiacloprid in der Europäischen Union freiwillig vom Markt zu nehmen? Wenn ja, wann? Wenn nein, was ist die ethische Begründung der Unternehmensleitung, das nicht zu tun?

3. Wäre die Unternehmensleitung bereit, eine solche freiwillige Rücknahme von Thiacloprid weltweit vorzunehmen?

Gestatten Sie mir den Hinweis, dass das Unternehmen bereits früher eine freiwillige Verpflichtung zu einem Vermarktungsverzicht übernahm. Am 13.6.2013 unterschrieben Vertreter von Syngenta, BASF und Bayer Cropscience ein Protokoll, in dem sie sich bis Ende 2013 zur Entfernung von hochgiftigen Pestiziden aus der Produktpalette verpflichteten. Für Bayer Cropscience wurde diese Vereinbarung von Herrn Dr. Michael Schneider unterschrieben.

Bei den hochgiftigen Pestiziden ging es um Wirkstoffe der WHO Klassen 1a und 1b. Dazu zählt der Wirkstoff Methiocarb, der nach aktuellem Kenntnisstand weiterhin vermarktet wird.

Auf eine schriftliche Anfrage antwortete Herr Dr. Schneider am 28. Juli 2015 – Bayer hat, ich zitiere, „auch im Fall Methiocarb sein Ausstiegsversprechen wahr gemacht, so dass es heute keine Methiocarb haltigen Handelspräparate der WHO-Klassen 1a/1b im landwirtschaftlichen Portfolio des Unternehmens gibt“ – Zitat Ende.

Auch hier zunächst meine Frage: Wie hoch ist der jährliche globale Umsatz von Methiocarb sowohl wertmäßig als auch bezüglich der Tonnage?
Darüber hinaus habe ich folgende Fragen:

1. Herr Dr. Schneider spricht in seinem Schreiben vom 28. Juli 2015 von einer ausnahmsweisen Anwendung von Methiocarb zur Bekämpfung von Thripsen und zur Beizung von Saatgut. Bitte erklären Sie mir, wieso dann auf der Website von Bayer Cropscience Jordanien, das Methiocarb-Produkt Mesurol-50WP zur Bekämpfung von Zwergzikaden, Blattläusen und anderen Insekten angeboten wird

2. Mesurol-50WP hat bei Anwendung der WHO-Kriterien eine akute Toxizität von 40 mg/kg und fällt mithin als Präparat in die WHO-Klasse 1b. Erklären Sie mir deshalb bitte, wieso Bayer auf der jordanischen Website das Präparat als „mäßig toxisch“ (Klasse II) beschreibt?

Ich stelle den Antrag, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und bitte alle Aktionäre bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten mit NEIN zu stimmen.