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Beiträge verschlagwortet als “Glyphosat”

[CBG/Pehrke] Redebeiträge HV 2017

CBG Redaktion

Jan Pehrke (CBG): MONSANTO-Übernahme

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein Name ist Jan Pehrke. Ich bin Journalist, gehöre dem Vorstand der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN an und möchte heute zum Thema „MONSANTO-Übernahme“ sprechen.

BAYER schickt sich an, MONSANTO zu übernehmen und damit der mit Abstand größte Agro-Konzern der Welt zu werden. Käme der Deal vollumfänglich zustande, betrüge der Markt-Anteil beim gen-manipulierten Saatgut weit über 90 Prozent, bei den konventionellen Saaten läge er bei 30 Prozent und bei den Pestiziden ungefähr bei 25 Prozent. Dazu eine erste Frage:

Eine Dominanz von weit über 90 Prozent im Genpflanzen-Bereich kommt einem Monopol gleich. Sieht der Vorstand das genauso so oder hat er vielleicht doch eine Vorstellung davon, wie unter diesen Bedingungen andere Anbieter zum Zuge kommen sollen?

Auf welche Weise BAYER seine neue Wirtschaftsmacht zu nutzen gedenkt, sollten die Behörden den Deal genehmigen, davon hat uns der Konzern im Vorfeld dieser Hauptversammlung schon einmal einen Vorgeschmack geliefert: Er hat versucht, die Hauptversammlung vor den Protesten gegen das Vorhaben abzuschirmen und damit das Demonstrationsrecht zu beschneiden. Stellen Sie sich so etwa den Dialog mit den Kritikern vor, den Sie angeblich führen wollen?

Aber nicht nur für die Demokratie hat die Transaktion Risiken und Nebenwirkungen, sondern auch für die LandwirtInnen, VerbraucherInnen, die Beschäftigten und die Standort-Städte. Die LandwirtInnen müssten etwa mit höheren Preisen rechnen. So sagte Jim Benham von der US-amerikanischen INDIANA FARMERS UNION, ich zitiere:

„Der Merger wird den Landwirten wehtun. Je mehr Konsolidierung wir bei den Anbietern unserer Betriebsmittel haben, desto schlimmer wird’s“

Der BAYER-CROPSCIENCE-Chef Liam Condon hat Preis-Erhöhungen deshalb gegenüber der New York Times auch gar nicht erst ausgeschlossen. Allerdings versicherte er scheinheilig, BAYER würde den FarmerInnen dafür in jedem Fall einen Mehrwert bieten. Dazu jetzt meine Frage:

Plant BAYER im Falle einer Übernahme von MONSANTO wirklich Preis-Erhöhungen oder kann der Vorstand mir hier und heute eine Garantie dafür geben, dass die Preise zumindest in den zwei kommenden Jahren auf dem gegenwärtigen Niveau bleiben?

Darüber hinaus hätten die LandwirtInnen weniger Auswahl, wenn der Konzentrationsprozess im Agro-Business weiter fortschreitet und nur noch vier Große mit BAYER an der Spitze übrig bleiben. Dabei ist heute schon ein beträchtlicher Innovationsstau zu beklagen. Und der hängt mit den oligopol-artigen Strukturen der Branche zusammen, wie der BAYER-Konzern selbst einräumt. Ich zitiere seinen Forscher Dr. Hermann Stübler:

„Seit über 25 Jahren hat die weltweite Pflanzenschutz-Industrie kein wirtschaftlich bedeutendes Herbizid mit neuem Wirkmechanismus mehr für Flächen-Kulturen entwickelt und auf den Markt gebracht – unter anderem eine Folge der Konsolidierung der Industrie, die mit einer deutlichen Reduktion der Forschungsaufwendungen für neue Herbizide einherging.“

Auch das Angebot beim Saatgut ginge durch die Übernahme zurück. Und die schrumpfende Sorten-Vielfalt bekämen die VerbraucherInnen dann in den Supermärkten zu spüren. Auf die Beschäftigten hätte die MONSANTO-Übernahme ebenfalls Auswirkungen. So sind die bei Transaktionen dieser Art immer viel beschworenen Synergie-Effekte mit Arbeitsplatz-Vernichtungen verbunden. Zudem könnte die durch den Deal enorm angewachsene Schuldenlast BAYER zwingen, sich von Unternehmensteilen zu trennen und/oder Rationalisierungsmaßnahmen einzuleiten, was ebenfalls mit Job-Verlusten verbunden ist. Überdies drohen zusätzliche Stellen-Streichungen durch die Auflagen der Kartell-Behörden, sich von bestimmten Produkt-Linien zu trennen. BAYER rechnete da zunächst mit Geschäften im Umfang von 1,6 Milliarden Dollar Umsatz, erhöhte die Zahl dann aber auf 2,5 Milliarden. Dazu eine Frage:

Was bedeutet die Zahl von 2,5 Milliarden Dollar auf Arbeitsplätze umgerechnet?

Unter der Übernahme hätten schließlich auch die Standort-Städte zu leiden. BAYER pflegt seine Großeinkäufe nämlich immer von der Steuer abzusetzen. Als der Konzern 2014 von MERCK die Sparte mit den nicht rezeptpflichtigen Arzneien erwarb, verkündete er frank und frei, ich zitiere:

„BAYER rechnet ab dem ersten Jahr nach dem Vollzug mit signifikanten Steuer-Einsparungen.“

Auch jetzt hat BAYER laut Geschäftsbericht wieder bestimmte Erwartungen hinsichtlich der – ich zitiere:

„steuerlichen und bilanziellen Behandlung der Transaktion“

Dazu eine Frage:

„Wie sehen diese Erwartungen konkret aus, wie viel Gewerbesteuer hofft BAYER durch den Deal zu sparen?“

Zu allem Übel hat BAYER sich auch noch freimütig zur Geschäftspolitik MONSANTOs bekannt. So findet es der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann legitim, LandwirtInnen Lizenz-Verträge für Saatgut aufzuzwingen und die Gerichte zu bemühen, falls die Bauern und Bäuerinnen es dann wieder aussäen, ohne zu zahlen. Regelrecht begeistert zeigt er sich von diesem Vorgehen, ich zitiere:

„MONSANTO hat ein völlig neues Geschäftsmodell etabliert und marktfähig gemacht.“

Selbst die Klagen gegen FarmerInnen rechtfertigt Werner Baumann:

„Wenn man ein solches Verhalten als Unternehmen toleriert, entzieht man dem Geschäftsmodell die Basis. MONSANTO hat nur seine Rechtsposition verteidigt“.

Auch gegen das Pestizid Glyphosat, das in Verdacht steht, Krebs zu erregen, hat er nichts und nennt das Ackergift, ich zitiere:

„Ein sehr gutes und auch gut erforschtes Herbizid von MONSANTO, das auch weiterhin seine Daseinsberechtigung haben wird.“

Und dass sich in Indien schon hunderttausende FarmerInnen umgebracht haben, weil sie das teure, aber nur wenig Erträge einbringende Gentech-Saatgut von MONSANTO in den Ruin getrieben hat, streitet der Vorstandsvorsitzende schlichtweg ab.

„So etwas wird nicht dadurch wahr, dass NGOs sich gegenseitig bestätigen und in ihrer Kritik noch bestärken“, sagt er.

Dazu jetzt meine Fragen:

Wird BAYER wirklich das Lizenz-System von MONSANTO übernehmen?

Und wird BAYER alle Prozesse fortführen, die MONSANTO in dieser Sache gegen LandwirtInnen führt?

BAYER selber zählt im Geschäftsbericht im Zusammenhang mit der angestrebten MONSANTO-Übernahme zahlreiche Risiken auf, aber zu den Risiken, die aus den zahlreichen Prozessen erwachsen, in die MONSANTO verwickelt ist - ich nenne hier nur beispielhaft die Schadensersatz-Prozesse, die Geschädigte der Chemikalie PCB gegen den Konzern angestrengt haben, findet sich dort nichts. Deshalb meine Frage:

Hat BAYER schon durchgerechnet, welche finanziellen Risiken mit diesen gerichtlichen Auseinandersetzungen von MONSANTO verbunden sind?

Erwähnung finden im Geschäftsbericht hingegen andere Risiken wie etwa die, dass sich die Synergie-Effekte doch nicht im gewünschten Maß einstellen, dass sich die Integration MONSANTOs schwieriger erweist als erwartet, dass die Umsatz-Erwartungen sich nicht erfüllen, dass die Schuldenlast zu einem Problem werden könnte und es mehr Auflagen von Seiten der Behörden gibt, als der Konzern einkalkuliert hat.

Zum letzten Punkt habe ich zwei Fragen:

1. In welchen Ländern hat BAYER bereits die Genehmigung für den Deal beantragt und in welchen Ländern plant der Konzern es noch?

2. Die indische Behörde hat BAYERs Antrag beanstandet und zusätzliche Unterlagen angefordert. Und in Brüssel bei der Wettbewerbsbehörde gestalten sich laut Pressemeldungen schon die Vorgespräche schwierig. Gibt es ähnliche Probleme auch in anderen Staaten?

Zu den Risiken zählt der Geschäftsbericht des Weiteren, ich zitiere

„Schwierigkeiten in der Aufrechterhaltung bestehender Beziehungen mit Arbeitnehmern“.
Das ist aber kein Risiko mehr, sondern schon längst Realität. Als erstes hat Herr Baumanns Vorgänger, Marijn Dekkers, das Unternehmen vorzeitig verlassen, weil er gegen den Kauf war. Dazu jetzt meine Frage:

Warum sträubte sich Marijn Dekkers seinerzeit gegen den Plan, MONSANTO zu übernehmen? Welche Argumente hatte er?

Auch an die AktionärInnen möchte ich appellieren, sich noch einmal in Gedächtnis zurückzurufen, dass sich der ehemalige BAYER-Vorstandsvorsitzende mit Händen und Füßen gegen die MONSANTO-Übernahme wehrte und deshalb sogar seinen Vertrag früher auflöste. Wir haben Marijn Dekkers an dieser Stelle oft kritisiert, während Sie nichts auf ihn haben kommen lassen. Deshalb sollte ihnen seine Haltung in dieser Sache zu denken geben, meine ich.

Und ebenfalls zu denken geben sollte Ihnen, dass BAYER nicht gewillt ist, Sie zu der Übernahme zu befragen. Christian Strenger, der Direktor des Centers for Corporate Governance bezeichnet ein solches Vorgehen als „juristisch umstritten“ und sagt, ich zitiere:

„Wer den mündigen Aktionär will, sollte ihn also in seiner Rolle als Eigentümer und Risiko-Träger gerade bei Mega-Fusionen ernst nehmen“

Nicht zuletzt, weil BAYER das nicht tut, möchte ich Sie auffordern:

Entlasten Sie Vorstand und Aufsichtsrat nicht!!!

Stimmen Sie auch gegen den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur Gewinn-Verwendung!!!

Folgen Sie auch nicht den Vorschlägen des Managements zur Neubesetzung des Aufsichtsrats !!!

Stimmen Sie stattdessen für die entsprechenden Gegen-Anträge der Coordination gegen BAYER-Gefahren!!!

Wenn Sie die Veranstaltung vorzeitig verlassen, können Sie uns ihren Stimmblock aushändigen. Sie finden uns wie immer vorne links im Saal.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Christophe Mailliet ] BAYER HV 2019

CBG Redaktion

Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Baumann und sehr geehrter Herr Wenning,

mein Name ist Christophe Mailliet. Ich bin Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt in Berlin. Wir sind eine entwicklungspolitische Organisation und unterstützen in fünf afrikanischen Ländern, Brasilien und Indien kleine Initiativprojekte. Mit unseren Partner*innen vor Ort arbeiten wir zu den Schwerpunkten Menschenrechte und Frauenrechte im Besonderen, aber auch im landwirtschaftlichen Bereich. So unterstützen wir beispielsweise seit Jahrzehnten KleinbäuerInnen weltweit.

So kam es, dass wir 2017 zusammen mit einer unserer Partnerorganisationen in Südindien herausfanden, dass Monsanto – damals noch nicht von Bayer aufgekauft – illegal die Glyphosat-tolerante neue Gen-Baumwollsorte Roundup Ready Flex Bt Cotton verkaufte. Das Ziel war klar: Durch den illegalen Vertrieb dieser Bauwollsorte sollte ein noch höherer Umsatz von Glyphosat erreicht werden. Und dass, obwohl die IARC das Mittel als „wahrscheinlich krebserregend“ bereits eingestuft hatte.

Die vielen tausend Klagen gegen Ihren Konzern allein in den USA und die bisher erwirkten Urteile gegen Sie zeigen, wie gefährlich der Einsatz von Glyphosat ist. Dieses Pestizid ist nicht zum Einsatz in der Landwirtschaft geeignet, da in den allermeisten Ländern eine sog. „sachgerechte Anwendung“ nicht möglich ist. Es geht aber nicht nur um die krebserregende Wirkung von Glyphosat, sondern auch um Auslaugung der Böden, dem Verlust an Biodiversität, und die Bildung von hochgradigen Resistenzen. Dennoch haben Sie mit Monsanto den Verkauf von überteuertem modifiziertem Saatgut und damit den Einsatz der Giftmittel in Indien auf alle Bundesstaaten ausgeweitet. Der versprochene Ertragszuwachs für die Kleinbäuerinnen und Bauern bleibt aber aus. Unter falschen Versprechen werden diese wissentlich in den Ruin getrieben. In Indien nehmen sich jedes Jahr über 10.000 Bauern das Leben, weil sie auch dadurch dramatisch überschuldet sind. Sie tun das oft, indem sie Pestizide trinken.

Die Indische Regierung hat reagiert. Mittlerweile gibt es verschiedene staatliche Initiativen, unterstützt von NGO`s wie uns, die eine ökologische vertretbare Landwirtschaft in Indien vorantreiben. Der Bundesstaat Sikkim ist bereits pestizidfrei, und der Bundestaat Andra Pradesh mit knapp 50 Millionen Einwohnern wird es bis 2025 sein. Nun zu unseren Fragen, an denen sich auch entsprechende Forderungen anschließen:

1.Wie wollen Sie sicherstellen, dass der illegale Vertrieb von pestizidresistentem und genmodifiziertem Saatgut in Indien und anderswo unterbunden wird?
2.Sind sie bereit, den Vertrieb von Glyphosat und anderen Ackergiften zu stoppen, solange nicht zweifelsfrei erwiesen ist, dass diese nicht gesundheitsgefährdend sind?

3.Sind Sie bereit, die Verharmlosung des Einsatzes eines laut IARC krebserregenden Mittels - indem sie beispielsweise immer wieder auf eine Nicht-Gefährlichkeit bei „sachgemäßer Verwendung“, die in den meisten Ländern aufgrund von fehlender Schutzkleidung und Atemschutz unmöglich ist, verweisen - zu beenden?

Unsere Forderungen werden von über 4500 Personen unterstützt, deren Unterschriften in dieser Petition aufgeführt sind, und die ich Ihnen heute überreichen möchte. Wir alle möchten unseren indischen Partner*innen den Rücken stärken und wünschen uns von Ihnen, dass Sie Ihre Verantwortung für Menschen und das Leben an sich als großes international agierendes Unternehmen wahrnehmen.
Solange das nicht geschehen ist, fordern wir alle Aktionäre auf, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten.

Vielen Dank!

[Großdemo] „Wir haben die Agrar-Industrie satt!“

CBG Redaktion

Großdemo 18. Januar 2020

„Wir haben die Agrar-Industrie satt!“

Kommt zum Treffpunkt der CBG!

Zusammen mit vielen anderen rufen wir zur Großdemo auf: „Wir haben die Agrar-Industrie satt!“

BAYERs Agrarmonopol

BAYER (mit u.a. seiner Tochter MONSANTO) ist weltweit der größte Anbieter von genmanipulierten Pflanzen. In der Sparte genmanipuliertes Saatgut hält der Konzern ein Monopol von über 90 Prozent. BAYER nimmt nach Recherchen der Initiative ETC-GROUP auch in anderen Segmenten des Agro-Geschäfts Top-Positionen ein. Beim Saatgut insgesamt ist der Konzern mit einem Markt-Anteil von 33 Prozent die Nummer 1. Im Pestizid-Bereich belegt der Global Player mit einem Markt-Anteil von 22,9 Prozent Rang 2 – unter anderem dank des umstrittenen Glyphosat. Gerade hat der Konzern bei der EU beantragt, die Zulassung des Ultra-Gifts über das Jahr 2023 hinaus zu verlängern.

CBG-Treffpunkt

Samstag, 18. Januar 2020, 11.40 Uhr
Café „Adlon to go“
Unter den Linden 77, 10117 Berlin
Telefon: 0211 33 39 11

Wenn ihr mit uns die Demo besuchen wollt, meldet euch bei uns unter info@cbgnetwork.org! Die Coordination hat Transparente und Schilder, die sie euch zur Verfügung stellen kann! Bescheid sagen reicht!

[Internationaler Protest] Presse-Information CBG vom 10.04.20

CBG Redaktion

Trotz virtueller BAYER-Hauptversammlung

Internationale Proteste BAYER/MONSANTO stoppen!

Vor dem Hintergrund von 48.000 gegen den BAYER-Konzern laufenden Glyphosat-Prozessen in den USA und zahlreichen anderen Skandalen sowie auf Grund der Tatsache, dass einerseits der Vorstandsvorsitzende des BAYER-Konzerns, Werner Baumann, auf Antrag der Kritischen AktionärInnen der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) im vergangenen Jahr auf der Hauptversammlung 2019 keine Entlastung bekam und der Aufsichtsratsvorsitzende, Werner Wenning, mit dieser Hauptversammlung 2020 seinen Platz räumen muss, flüchtete der Konzern mit der diesjährigen HV am 28. April ins Internet.
Doch die Coordination wird trotz Corona-Krise und virtueller Hauptversammlung die Kritik der vielen Hundert Kritischen AktionärInnen, die die CBG seit 1982 bereits mit ihrer Vertretung betrauen, in die HV tragen und mit Protestformen unter dem Motto „Stopp BAYER/MONSANTO!“ präsent sein. Alle Infos finden sich hier.
Geplant sind:
- Eine virtuelle internationale Podiumsdiskussion am Sonntag, dem 26. April
mit internationalen Gästen.
Thema: „Auch in Corona-Zeiten: BAYER/MONSANTO stoppen!“
- Während der Hauptversammlung parallel zum BAYER-HV-Stream ein Stream der Kritischen BAYER-AktionärInnen mit Fragen, Einschätzungen und Gegenstimmen. Er wird am Tag der HV in der Zeit von morgens 8 Uhr bis zum Ende der BAYER-HV online sein. Auch wird der Protest in die sozialen Medien des BAYER-Konzerns getragen.
- Vor der Konzern-Zentrale in Leverkusen wird vor dem Beginn der Hauptversammlung eine Corona-gerechte Protest-Kundgebung stattfinden: „Auch in Corona-Zeiten: BAYER/MONSANTO stoppen!“
Statt die Hauptversammlung zu verschieben, hatte BAYER wesentlich darauf gedrungen, dass ein „Pandemie-Notstandsgesetz“ gestaltet wird, dass eine Verlagerung der Hauptversammlung ins Internet ermöglicht. Schränkt das Gesetz schon die Rechte der KleinaktionärInnen massiv ein, so versucht BAYER mit weiteren extremen Fristeinschränkungen diese gänzlich auszuhebeln. So erhalten die AktionärInnen z.B. erst am 15. April ihre elektronischen Zugangsdaten und sollen binnen sechs Tagen, in denen auch noch ein Wochenende enthalten ist, alles form- und sachgerecht erledigt haben. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat diese willkürlichen Beschneidungen der Aktionärsrechte in einem Offenen Brief an BAYER massiv kritisiert. Dieser ist hier zu finden.
CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann kommentiert die neuen Protestformen mit den Worten: „BAYER hat eine virtuelle Hauptversammlung einberufen, um KonzernkritikerInnen und KleinaktionärInnen mundtot zu machen. Auch eine Verschiebung der HV wäre möglich gewesen. So werden wir nun am Tag der HV selbst die Social Media Kanäle des Konzerns mit kritischen Tweets und Kommentaren fluten. Konzernkritischer Widerstand wird auch vor der Konzern-Zentrale real präsent sein!“
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Pressekontakt:

Marius Stelzmann 0211/33 39 11
Alle Informationen zur HV auf
www.CBGnetwork.org

[Glyphosat News 2] Berufungsgericht bestätigt den Sieg von Hausmeister Dewayne Johnson im Roundup-Krebs-Prozess gegen Monsanto

CBG Redaktion

Bei einem weiteren Gerichtsverlust für die Monsanto-Eigentümerin Bayer AG wies ein Berufungsgericht die Bemühungen des Unternehmens zurück, den Prozesssieg eines kalifornischen Hausmeisters zu kippen, der behauptete, durch den Kontakt mit Monsantos Glyphosat-Herbiziden sei er an Krebs erkrankt. Jedoch sagte das Gericht, der Schadenersatz solle auf 20,5 Millionen Dollar gekürzt werden.

von Carey Gillam

Das Berufungsgericht des ersten Berufungsbezirks von Kalifornien sagte am Montag, dass Monsantos Argumente nicht überzeugend seien und Dewayne „Lee“ Johnson berechtigt sei, 10,25 Millionen Dollar Schadenersatz und weitere 10,25 Millionen Dollar Strafschadenersatz zu fordern. Das ist weniger als die insgesamt 78 Millionen Dollar, die der Prozessrichter zugelassen hatte.

„Unserer Ansicht nach hat Johnson reichlich - und sicherlich substanzielle - Beweise dafür vorgelegt, dass Glyphosat zusammen mit den anderen Inhaltsstoffen in Roundup-Produkten seinen Krebs verursacht hat“, erklärte das Gericht. „Ein Experte nach dem anderen legte Beweise dafür vor, dass die Roundup-Produkte sowohl Non-Hodgkin-Lymphome verursachen können... als auch insbesondere Johnsons Krebs verursachten“.

Das Gericht stellte weiter fest, dass „es überwältigende Beweise dafür gibt, dass Johnson erhebliche Schmerzen und Leiden erlitten hat und für den Rest seines Lebens weiter erleiden wird“.

Das Gericht sagte, dass Monsantos Argument, wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verbindungen von Glyphosat mit Krebs stellten eine „Minderheitenansicht“ dar, nicht unterstützt wurde.

Insbesondere fügte das Berufungsgericht hinzu, dass Strafschadenersatz angebracht sei, da es genügend Beweise dafür gebe, dass Monsanto „vorsätzlich und bewusst die Sicherheit anderer missachtet“ habe.

Mike Miller, dessen Anwaltskanzlei aus Virginia Johnson zusammen mit der Kanzlei Baum Hedlund Aristei & Goldman aus Los Angeles vor Gericht vertrat, sagte, er sei bei der Bestätigung des Gerichts bejubelt worden, dass Johnson durch die Anwendung von Roundup an Krebs erkrankte, und dass das Gericht die Zuerkennung von Strafschadenersatz für „Monsantos vorsätzliches Fehlverhalten“ bestätige.
„Herr Johnson leidet weiterhin an seinen Verletzungen. Wir sind stolz darauf, für Herrn Johnson und sein Streben nach Gerechtigkeit zu kämpfen“, sagte Miller.
Monsanto schuldet ab April 2018 bis zur Zahlung des endgültigen Urteils jährliche Zinsen in Höhe von 10 Prozent.

Die Reduzierung des Schadenersatzes hängt zum Teil damit zusammen, dass die Ärzte Johnson mitteilten, dass sein Krebs unheilbar ist und er voraussichtlich nicht mehr lange leben wird. Das Gericht stimmte mit Monsanto darin überein, dass der Schadenersatz dazu bestimmt ist, zukünftige Schmerzen, psychisches Leiden, Verlust der Lebensfreude, körperliche Beeinträchtigung usw. zu kompensieren. Johnsons kurze Lebenserwartung bedeutet rechtlich gesehen, dass der zukünftige „nicht-ökonomische“ Schadenersatz, der vom Prozessgericht zugesprochen wird, reduziert werden muss.

Brent Wisner, einer von Johnsons Prozessanwälten, sagte, die Reduzierung des Schadensersatzes sei das Ergebnis eines „tiefen Mangels im kalifornischen Deliktsrecht“.

„Im Grunde erlaubt es das kalifornische Recht einem Kläger nicht, sich wegen einer verkürzten Lebenserwartung zu erholen“, sagte Wisner. „Dies belohnt einen Beklagten effektiv dafür, dass er einen Kläger getötet hat, im Gegensatz dazu, dass er ihn nur verletzt hat. Das ist Wahnsinn.“

Ein Schlaglicht auf Monsantos Verhalten

Nur zwei Monate nach dem Kauf von Monsanto durch Bayer im August 2018 sprach eine Jury Johnson einstimmig 289 Millionen Dollar zu, darunter 250 Millionen Dollar Strafschadenersatz. Sie kam nicht nur zu dem Schluss, dass Monsantos Herbizide dazu führten, dass Johnson Non-Hodgkin-Lymphome entwickelte, sondern dass das Unternehmen von den Krebsrisiken wusste und es versäumte, Johnson zu warnen. Die Klage betraf zwei Glyphosat-Herbizidprodukte von Monsanto - Roundup und Ranger Pro.

Der Prozessrichter setzte das Gesamturteil auf 78 Millionen Dollar herab, aber Monsanto legte gegen den reduzierten Betrag Berufung ein. Johnson legte Einspruch ein, um das Urteil in Höhe von 289 Millionen US-Dollar wieder in Kraft zu setzen.

Über den Johnson-Prozess wurde in den Medien auf der ganzen Welt berichtet und er rückte das fragwürdige Verhalten von Monsanto ins Rampenlicht. Anwälte von Johnson überreichten den Geschworenen firmeninterne E-Mails und andere Aufzeichnungen, die zeigten, dass Monsanto-Wissenschaftler wissenschaftliche Abhandlungen über das Ghostwriting diskutierten. Sie versuchten, die Unterstützung für die Sicherheit der Produkte des Unternehmens zu untermauern. Auch existierten Mitteilungen, die detaillierte Pläne zur Diskreditierung von Kritikern enthielten. Dies geschah, um eine staatliche Bewertung der Toxizität von Glyphosat, der Schlüsselchemikalie in Monsantos Produkten, aufzuheben.
Interne Dokumente zeigten auch, dass Monsanto davon ausging, dass die Internationale Agentur für Krebsforschung Glyphosat im März 2015 als wahrscheinliches oder mögliches menschliches Karzinogen klassifizieren würde (die Einstufung erfolgte als wahrscheinliches Karzinogen), und erarbeitete im Voraus einen Plan, um die Krebsforscher zu diskreditieren, nachdem sie ihre Klassifizierung herausgegeben hatten.

Zehntausende von Klägern haben Klagen gegen Monsanto eingereicht und ähnliche Ansprüche wie Johnson gestellt. Seit dem Johnson-Prozess haben zwei weitere Prozesse stattgefunden. Beide Prozesse führten auch zu umfangreichen Urteilen gegen Monsanto. Gegen beide wird ebenfalls Berufung eingelegt.

Im Juni teilte Bayer mit, dass es mit Anwälten, die 75 Prozent der rund 125.000 eingereichten und noch einzureichenden Klagen von US-Klägern vertreten, die die Exposition gegenüber Monsantos Roundup für ihre Entwicklung des Non-Hodgkin-Lymphoms verantwortlich machen, eine Vergleichsvereinbarung getroffen habe. Bayer sagte, dass das Unternehmen 8,8 bis 9,6 Milliarden US-Dollar zur Beilegung des Rechtsstreits bereitstellen wird. Doch Anwälte, die mehr als 20.000 zusätzliche Kläger vertreten, sagen, dass sie sich nicht bereit erklärt haben, sich mit Bayer zu einigen. Es wird erwartet, dass diese Klagen sich weiter durch das Gerichtssystem arbeiten werden.

In einer nach dem Gerichtsurteil abgegebenen Erklärung erklärte Bayer, dass es hinter der Sicherheit von Roundup steht: „Die Entscheidung des Berufungsgerichts, die Entschädigungs- und Strafschadenersatzleistungen zu reduzieren, ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber wir sind nach wie vor der Ansicht, dass das Urteil der Geschworenen und die Schadenersatzzahlungen nicht mit den Beweisen im Prozess und dem Gesetz übereinstimmen. Monsanto wird seine rechtlichen Optionen prüfen, einschließlich der Einlegung einer Berufung beim Obersten Gerichtshof von Kalifornien“.

[Trump-Wahlkampf] Presse-Information CBG vom 21.10.20

CBG Redaktion

177.000 Dollar an Wahlkampf-Hilfe für die Republikaner

BAYER sponsert Trump

Bisher investierte BAYER rund 522.000 Dollar in den US-Wahlkampf. Von den deutschen Unternehmen wendeten nur T-MOBILE, FRESENIUS und BASF mehr auf. Das geht aus den Zahlen der „Federal Election Commission“ hervor, die das „Center for Responsive Politics“ auswertete (Stichtag: 30 September). Im Gegensatz zu T-MOBILE & Co. zeigte der Leverkusener Multi dabei eine deutliche Präferenz für die Republikaner. Deren Kongress-KandidatInnen erhielten 59 Prozent der rund 300.000 Dollar, die der Leverkusener Multi hier anlegte. Während der Konzern das Geld bei den Wahlen zum „House of Representatives“ noch annähernd gleich verteilte, bevorzugte er bei den Wahlen zum Senat eindeutig Angehörige der republikanischen Partei. Von den dort insgesamt verteilten 56.000 Dollar erhielten deren KandidatInnen 52.000 Dollar. Auch die anderen deutschen Firmen bedachten auf diesem Feld schwerpunktmäßig die Republikaner, aber so eindeutig wie BAYER positionierte sich keine. Ganz offensichtlich will der Agro-Riese mit dieser Vergabe der Mittel Eventualitäten vorbeugen und im Falle eines Sieges von Joe Biden zumindest ein Durchregieren der Demokraten verhindern. Besonders die von der Partei angekündigte Teil-Rücknahme der von Donald Trump erwirkten Senkung des Unternehmenssteuer-Satzes von 35 auf 21 Prozent bereitet dem Global Player Unbehagen. Und ohne Mehrheit in beiden Kammern brächten Biden & Co. eine solche Reform nicht durch.

Nicht nur von Trumps Steuer-Geschenken profitierte der Leverkusener Multi in den letzten Jahren enorm. Auch die MONSANTO-Übernahme traf auf das Wohlwollen des US-Präsidenten. Zudem räumte er dem Pillen-Produzenten zahlreiche lästige Umwelt-Bestimmungen etwa zum Schutz des Wassers oder aussterbender Tierarten ganz oder teilweise aus dem Weg. Der New York Times zufolge lockerte Donald Trump während seiner Amtszeit fast 100 solcher Regelungen. Vor allem jedoch leistete er dem Konzern Schützenhilfe in Sachen „Glyphosat“. So intervenierten Regierungsstellen in einem Schadensersatz-Prozess zugunsten BAYERs und brachten Thailand durch massiven politischen Druck davon ab, ein geplantes Glyphosat-Verbot zu vollstrecken.

In den USA dürfen Firmen Parteien nicht direkt sponsern, nur auf lokaler oder regionaler Ebene gestattet das Land eine solche Praxis. Darum gründen die Unternehmen sogenannte Politische Aktionskommitees (PACs), die unter ihren leitenden Angestellten Spenden sammeln. Auf die Verwendung der Beträge haben diese aber keinen Einfluss. „Das BAYERPAC unterstützt Kandidaten, die im Einklang mit den politischen Zielen BAYERs stehen, ohne Rücksicht auf die persönlichen politischen Präferenzen der Führungskräfte“, erklärt die Aktien-Gesellschaft dazu. Die Partei-Zugehörigkeit der PolitikerInnen spiele hierbei keine Rolle, bekundet sie, es käme nur auf die Qualifikation an. Aber die PACs hätten durchaus auch die Möglichkeit, Zahlungen an politische Parteien oder andere politische Organisationen zu leisten, wenn deren Ansichten mit denen BAYERs übereinstimmten, erklärt der Konzern.

Der Pillen-Produzent vermeidet es aber, sich ausschließlich an eine Partei zu binden, weil sein Schicksal dann zu sehr von deren Wohlergehen abhinge. Unabhängig von weltanschaulichen Erwägungen trachtet er vielmehr danach, sich alle Optionen offenzuhalten und gezielt solche Personen mit Spenden zu bedenken, die an Schaltstellen sitzen, um sich dort Zugang und Einfluss zu erkaufen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert generell ein Verbot von Unternehmensspenden an Parteien, PolitikerInnen und think tanks. „Die US-amerikanische Politik befindet sich im Würgegriff von LobbyistInnen und potenten Geldgebern. Fortschritte beim Umwelt- und VerbraucherInnenschutz werden dadurch blockiert, das Allgemeinwohl bleibt auf der Strecke. Aus dem hehren Ideal der amerikanischen Verfassung ‚One man, one vote’ ist ein schnödes ‚One dollar, one vote’ geworden“, konstatiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

[EPA Studie ] Presse-Information CBG vom 05.10.21

CBG Redaktion

Untersuchung der US-Umweltbehörde verschwand im Giftschrank

EPA-Studie sah Krebs-Gefahr durch Glyphosat

Nach einer Expertise der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA aus dem Jahr 2016 kann das BAYER-Pestizid Glyphosat Lymphdrüsen-Krebs auslösen. „Die verfügbaren epidemiologischen Studien liefern überzeugende Belege für einen Zusammenhang zwischen einer Glyphosat-Exposition und einem erhöhten Risiko für Non-Hodgkin-Lymphome“, heißt es in dem Dokument. Diese Auswertung von 14 Studien floss jedoch nicht in die Glyphosat-Beurteilung der „Environment Protection Agency“ ein. Das „Office of Pesticide Programs“ ließ die wissenschaftliche Arbeit im Giftschrank verschwinden, wie die Journalistin Sharon Lerner aufdeckte. Auch verhinderte die Leitungsebene ihr zufolge Untersuchungen zum Gefährdungspotenzial von Pelargonsäure, einem Zusatzstoff der fertigen Glyphosat-Formulierung, die der Leverkusener Multi unter dem Produktnamen ROUNDUP anbietet.

Nach Lerners Einschätzung zeigt sich die EPA unfähig, dem politischen Druck zu widerstehen, den die Agro-Riesen ausüben. „Der enorme Einfluss der Konzerne hat die so bedeutsame Regulierung von Pestiziden in den USA geschwächt und in einigen Fällen sogar unmöglich gemacht, sodass die Bevölkerung des Landes gefährlichen Chemikalien in einem Maß ausgesetzt ist, das in vielen anderen Staaten nicht toleriert wird“, lautet ihr Resümee.

Joe Biden hatte gleich nach seinem Amtsantritt Reformen eingeleitet. „Heute unterschreibe ich ein präsidiales Memorandum, das klarstellt, dass wir unsere Weltklasse-Wissenschaftler vor politischer Einmischung schützen und sicherstellen werden, dass sie frei denken, forschen und sprechen können.“, sagte er im Januar bei der Vorstellung der „Executive Order on Protecting Public Health and the Environment and Restoring Science to Tackle the Climate Crisis“.

Tatsächlich begannen bei der EPA daraufhin interne Revisionen. Die Behörde räumte bereits gravierende Mängel bei der Zulassung des Pestizids Dicamba ein, das unter anderem von BAYER und der BASF vertrieben wird. Auch kündigte die Agentur an, mögliche schädliche Auswirkungen von Glyphosat auf bestimmte Schmetterlingspopulationen neu zu prüfen und die Gefahr detaillierter zu analysieren, die bei der Ausbringung des Herbizids durch Verwehungen auf teilweise weit entfernte Ackerflächen droht. Zugleich bekräftigte sie aber ihre Einstufung des Mittels als gesundheitlich unbedenklich.

„Die EPA muss auch diese Bewertung neu überdenken und damit ihre eigenen WissenschaftlerInnen rehabilitieren. Die Enthüllungen von Sharon Lerner zeigen einmal mehr, welche Risiken von dem Pestizid ausgehen und mit welcher Macht die Agro-Riesen versuchen, seinen Ruf zu retten. Das wird den Glyphosat-Geschädigten in den juristischen Auseinandersetzungen mit BAYER den Rücken stärken. Damit die Kranken-Akte des Pestizids nicht noch dicker wird, fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren den sofortigen Vermarktungsstopp“, so Marius Stelzmann von der CBG abschließend.

Pressekontakt:
Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Wir haben es satt] Presse-Information vom 18.01.22

CBG Redaktion

Die CBG beteiligt sich an den „Wir haben Agrar-Industrie satt“-Protesten

Glyphosat & Co. müssen vom Acker!

 
 
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) beteiligt sich auch dieses Jahr wieder an den „Wir haben Agrar-Industrie satt“-Protesten. Im Zuge der „Staffellauch“-Aktion, die an die Stelle der ursprünglich am 22. Januar geplanten Demonstration tritt, übermittelte die Coordination die Forderung „BAYER muss Glyphosat sofort vom Markt nehmen!“ nach Berlin.
 
„Glyphosat gefährdet die Gesundheit, schädigt die Umwelt und trägt zum Klimawandel bei, da der Herstellungsprozess extrem viel Energie benötigt. Deshalb darf es nicht weiter auf den Feldern landen“, so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.
 
Aber Glyphosat ist längt nicht der einzige Problem-Fall im Pestizid-Sortiment des Leverkusener Multis. Zu 36,7 Prozent besteht das Angebot aus Agro-Chemikalien, welche die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Welternährungsorganisation FAO als hochgefährlich einstufen. Trotzdem unternimmt der Konzern kaum Anstrengungen, nach Alternativen für die „highly hazardous pesticides“ (HHP) zu suchen und weniger giftige Mittel oder gar solche auf biologischer Basis zu entwickeln. „Bereits seit Jahren hat BAYER in Deutschland kein neues, schonender wirkendes Pestizid mehr auf den Markt gebracht. Es lohnt sich offenbar mehr, die Forschungsgelder der Landwirtschaftssparte in Gentech zu investieren, zumal Glyphosat und die anderen Uralt-Produkte weiter Milliarden abwerfen“, kritisiert Stelzmann.
 
Noch dazu wendet das Unternehmen beim Vertrieb der HHPs doppelte Standards an: Die chemischen Keulen kommen hauptsächlich in Ländern des globalen Südens zum Einsatz. Nach Studien der Initiativen INKOTA und PESTIZID AKTIONS-NETZWERK bietet der Agro-Riese allein in Brasilien dreizehn Agro-Chemikalien an, die in der Europäischen Union wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen keine Zulassung (mehr) haben.
 
Von der neuen Bundesregierung erwartet die CBG ein klares Bekenntnis dazu, eine nochmalige Zulassungsverlängerung für Glyphosat auf EU-Ebene nicht mitzutragen. Überdies muss sie ein Reduktionsprogramm auf den Weg bringen, um die Vorgaben der „Farm-to-Fork-Strategie“ zu erfüllen, die bis 2030 eine Minderung der Ackergift-Verbrauchsmengen um 50 Prozent vorsehen. Im Moment geht die Entwicklung nämlich in die gegenteilige Richtung. Im letzten Jahr setzten BAYER & Co. hierzulande 18 Prozent mehr Insektizide und zwei Prozent mehr Herbizide ab, nur bei den Fungiziden sanken die Zahlen. Angesichts dessen hatte der Präsident des Umweltbundesamtes kurz vor Weihnachten Alarm geschlagen. „Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft muss der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln insgesamt deutlich reduziert werden“, mahnte Dirk Messner.
 
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren sieht SPD, Grüne und FDP in der Pflicht, die gesamte Landwirtschaft gemäß der Vereinbarungen des Koalitionsvertrags an den Zielen des Umwelt- und Ressourcenschutzes auszurichten. „Die Zahl der unter Pestizidvergiftungen leidenden Menschen ist laut der neuen Studie des Pestizid Aktions-Netzwerkes auf 385 Millionen gestiegen. Pestizide töten Jahr für Jahr Tausende Menschen. Auch Glyphosat vergiftet und tötet Menschen. Die Agrarwende muss her, Glyphosat und die anderen Killer-Gifte müssen vom Markt“, hält Marius Stelzmann abschließend fest.

[Gegenantrag Patente] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Hauptversammlung der BAYER AG am 29. April 2014

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Der Agro-Markt wird von wenigen Konzernen kontrolliert. Die zehn größten Unternehmen, darunter BAYER, besitzen in den Bereichen Pestizide und Saatgut einen Marktanteil von über 70 Prozent. Ziel dieses Oligopols ist es, den Markt unter sich aufzuteilen, Preise und politische Rahmenbedingungen zu diktieren und letztlich die Ernährungsgrundlagen der Menschheit zu kontrollieren. Zentrales Hilfsmittel hierbei sind Patente auf Pflanzen und Tiere.

Der von den Vereinten Nationen und der Weltbank initiierte Weltagrarbericht warnte bereits im Jahr 2008 davor, dass die Agrar-Forschung unter der zunehmenden Patentierung von Pflanzen leidet. Gerade in Entwicklungsländern werden lokal angepasste Techniken, die zu Ernährungssicherheit und ökonomischer Nachhaltigkeit beitragen können, durch teure Lizenzen behindert.
Die Initiativen Coordination gegen BAYER-Gefahren und Kein Patent auf Leben! haben daher im vergangenen Jahr alle Patent-Anträge untersucht, die in den vergangenen zwanzig Jahren beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereicht wurden. Von den rund 2.000 Patenten, die das EPA auf transgene Pflanzen gewährt hat, besitzt der BAYER-Konzern demnach 206, unter anderem auf Mais, Weizen, Reis, Gerste, Soja, Baumwolle und sogar auf genmanipulierte Bäume. BAYER liegt damit noch vor Pioneer (179), BASF (144), Syngenta (135) und Monsanto (119).
Allein 23 Patente von BAYER beziehen sich auf Resistenzen gegen Herbizide. Die Patente zur Glufosinat-Resistenz stammen zum Teil aus den 1980er Jahren und sind mittlerweile abgelaufen. Um die Laufzeit zu verlängern, hat BAYER bei wichtigen Pflanzen wie Soja und Baumwolle kleine Veränderungen am Erbgut vorgenommen und darauf neue Patente beantragt.
Da auch das Patent des Monsanto-Präparats Glyphosat abgelaufen ist, vertreibt BAYER diesen Wirkstoff inzwischen selbst und hält hierzu zehn eigene Patente. Zum Beispiel beschreibt das Patent mit der Nummer EP 1994158 ein Verfahren zur Glyphosat-Resistenz, mit dem BAYER Ansprüche auf gleich 23 Pflanzenarten anmeldet, darunter Mais, Weizen, Gerste, Soja und Reis, verschiedene Bäume und sogar Gras. Das bis zum Jahr 2027 gültige Patent stammt ursprünglich von der US-Firma Athenix, die im Jahr 2009 von BAYER übernommen wurde.
Trotz der Vielzahl von Patenten beruht das Gentechnik-Programm von BAYER im Wesentlichen auf nur zwei Techniken: zum einen herbizid-resistentes Saatgut, das in Kombination mit den Pestiziden Glufosinat oder Glyphosat verkauft wird. Zum anderen werden Pflanzen angeboten, die das giftige Bakterium Bacillus thuringiensis (Bt) enthalten und dadurch Insekten abtöten.
Beide Verfahren sind schon seit den 90er Jahren auf dem Markt. Wegen der Gefahren für Mensch und Umwelt müssten Glufosinat und Glyphosat nach Ansicht von Umweltschützern sofort vom Markt genommen werden. Darüber hinaus sind beide Techniken wegen der zunehmenden Resistenzbildung allenfalls noch ein paar Jahre wirksam und daher kaum zukunftstauglich.
Wegen der zunehmend wirkungslosen Gen-Pflanzen hat BAYER in den vergangenen Jahren eine Reihe von Tausch-Abkommen mit anderen Unternehmen geschlossen, unter anderem mit Monsanto, DuPont, Syngenta und Dow. Die Firmen verwenden seitdem auch Verfahren der Konkurrenz und bieten Saatgut an, das gegen zwei oder mehr Herbizide immun ist. So wurde 2012 eine Soja-Sorte vorgestellt, die gegen Glufosinat, Glyphosat und 2,4-D tolerant ist (2,4-D war Teil des berüchtigten Entlaubungsmittels „Agent Orange“). Im März 2013 kündigten BAYER und Syngenta die Markteinführung einer weiteren Soja-Sorte an, die ebenfalls gegen drei Wirkstoffe - Mesotrion, Glufosinat und Isoxaflutol – tolerant ist.
Dabei haben sich die mit den gentechnischen Eingriffen verbundenen Versprechen nie erfüllt. Weder wurden die Erträge signifikant gesteigert, noch wurde der Pestizid-Einsatz reduziert. Die Patent-Politik von BAYER offenbart somit, dass der Konzern nichts aus den verheerenden Erfahrungen mit Glyphosat-resistentem Saatgut, dessen Einsatz zur Bildung immer mehr resistenter Wildkräuter führt, gelernt hat. Anstatt das Versagen herbizidresistenter Pflanzen anzuerkennen, propagiert BAYER weiterhin Scheinlösungen auf Kosten von Umwelt und Landwirten.
Jüngst musste BAYER sogar selbst einräumen, dass die oligopolistischen Strukturen den agrarischen Fortschritt behindern: „Seit über 25 Jahren hat die weltweite Pflanzenschutzindustrie kein wirtschaftlich bedeutendes Herbizid mit neuem Wirkmechanismus mehr für Flächenkulturen entwickelt und auf den Markt gebracht – unter anderem eine Folge der Konsolidierung der Industrie, die mit einer deutlichen Reduktion der Forschungsaufwendungen für neue Herbizide einherging“, so Dr. Hermann Stübler von BAYER CropScience.

Der Aufsichtsrat ist für die Machenschaften des Konzerns mitverantwortlich. Daher ist ihm die Entlastung zu verweigern. Weitere Informationen finden sich auf der Kampagnenseite der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

[Redebeiträge] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Kritische Redebeiträge in der Hauptversammlung der BAYER AG am 27. Mai 2015:

=> Jan Pehrke (CBG): Steuerflucht bei BAYER

=> Philipp Mimkes (CBG): Vergangenheitsbewältigung und fehlender Einsatz regenerativer Energien bei BAYER

=> Aktionsbericht und Rede von Axel Köhler-Schnura

=> Dr Werner Rügemer: Steuerflucht und intransparente Aktionärs-Struktur

=> Julia Sievers-Langer, Agrar Koordination: Risiken der Herbizide Glyphosat und Glufosinat

=> Christoph Then (testbiotech) + Sibylle Arians: Gentech bei BAYER

=> Felicitas Rohrer + Kathrin Weigele: Embolien durch Antibaby-Pillen

=> Dr. Christopher Faßbender (PETA) zu Tierversuchen

=> Corinna Hölzel (BUND): Pestizide und Bienensterben

=> Lea Horak (Rettet den Regenwald) zu Bienensterben

=> Dieter Donner zum Protest gegen die CO-Pipeline

=> Fabian Keil: Freie Software und Datensicherheit

=> Susanne Schultz (GEN) zu Hormonimplantaten

=> Daniel Bendix: Kontrazeptiva und Bevölkerungspolitik

=> Uta Behrens (Juristinnenbund) zur Gleichstellung von Frauen

=> Karl Murphy: Fehlbildungen durch Primodos

=> Valerie Williams: Fehlbildungen durch Primodos

=> Annette Seehaus-Arnold (Imkerin) zu Pestiziden

=> Christoph Koch (Imker) zu Bienensterben

=> Markus Bärmann (Imker) zu Bienensterben

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Endokrine Disruptoren.

CBG Redaktion

Eine globale Bedrohung

Chemikalien haben viele gesundheitsgefährdende Eigenschaften. Eine der unheimlichsten: Manche Substanzen wirken ähnlich wie bestimmte körpereigene Stoffe und können damit den menschlichen Organismus gehörig durcheinanderwirbeln. So gleichen bestimmte Pestizide, Weichmacher oder andere Produkte wie etwa Bisphenol A in ihrem chemischen Aufbau Hormonen. Krebs, Diabetes, Fettleibigkeit, Unfruchtbarkeit und andere Gesundheitsstörungen beschreiben MedizinerInnen als mögliche Folge. Darum will die EU die VerbraucherInnen besser vor diesen Produkten von BAYER & Co. schützen, aber die Konzerne torpedieren das nach Kräften. Ein Lehrstück in Sachen „Lobby-Arbeit“.

[HV-Reden] Redebeiträge HV 2018

CBG Redaktion

Kritische Redebeiträge in der Hauptversammlung der BAYER AG am 25. Mai 2018:

=> Annette Seehaus-Arnold (Vizepräsidentin des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes):
Bienensterben

=> Wiebke Schröder(SumOfUs):
Bienensterben

=> Ralf Bertram (Imkermeister):
Die Bienengefährlichkeit des Pestizids BISCAYA

=> Mute Schimpf (Friends of the Earth Europe):
Digitalisierung der Landwirtschaft

=> Keneth Dietrich:
Bayer aus Leverkusener Perspektive

=> Sanjay Kumar:
Reputations- und andere Risiken

=> Thomas Cierpka (IFOAM):
Nachhaltigkeit bei Bayer

=> Silvia Bender (BUND):
Neonikotinoide, Glyphosat, Monsanto, Gentechnik

=> René Lehnherr:
Monsanto

=> Bernward Geier:
Die ökologische Alternative „Sikkim“

=> Dr. Beate Kirk:
Duogynon und die Hormonspirale Mirena

=> Lars-Ulla Krajewski:
Die Gefahren der Dhünnaue-Öffnung

=> Karl Bär (Umweltinstitut München):
Die Gefahren von Sivanto

=> Christoph Koch (Imker):
10 Jahre dokumentierte Bienenvergiftung durch BAYER-Produkte

=> Dr. Gottfried Arnold (Kinderarzt):
Glyphosat, Duogynon und andere hormonähnliche Substanzen

=> Alan Tygel (Permanente Kampagne gegen Agrargifte und für das Leben):
Bayer in Brasilien

=> Georg Wehr (Gadolinium-Selbsthilfegruppe):
Die Gefahren gadolinium-haltiger Röntgen-Kontrastmittel

=> Tilman Massa (Dachverband):
Die Sustainable Development Goals und BAYER in Lateinamerika

=> Christian Russau (Dachverband):
Pestizide in Brasilien

=> Jan Pehrke (CBG):
Der MONSANTO-Deal und weitere CBG-Gegenänträge

[Sarah Schneider] BAYER HV 2019

CBG Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats,

ich bin Sarah Schneider, Referentin für Landwirtschaft und Welternährung bei MISEREOR, dem Hilfswerk der katholischen Kirche. Misereor setzt sich seit 60 Jahren gegen Armut und den Hunger in der Welt ein und arbeitet dafür mit Organisationen in Afrika, Asien und Lateinamerika zusammen. Viele unserer Partnerorganisationen berichten von Gesundheits- und Umweltschäden durch Pestizide, vom Verlust bäuerlicher Saatgutsorten durch die Ausbreitung von genmanipuliertem Saatgut, und vom politischen Druck der Agrarkonzerne auf die Regierungen im Globalen Süden. Insbesondere Monsanto war in vielen Ländern für sein Geschäftsmodell berüchtigt.

Vor der Übernahme von Monsanto haben wir Sie bereits auf der HV im Jahr 2017 gewarnt. Uns war von Anfang an klar, dass Bayer mit Monsanto an Bord seiner menschenrechtlichen Verantwortung nicht nachkommen werde und die Nachhaltigkeitsversprechen heiße Luft bleiben. Bayer hat nicht nur Monsantos Produkte übernommen, sondern auch Monsantos Argumentation was beispielsweise die vehemente Verteidigung von Glyphosat angeht Ich habe Sie bereits 2017 gefragt, wie sich Bayer darauf vorbereitet, mit der Übernahme auch die Verantwortung für mögliche Klagefälle gegen Monsanto zu übernehmen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich Bayer angesichts der bevorstehenden Glyphosat-Klagewelle zur Übernahme entschlossen hat.

Daher habe ich folgende Fragen:

-Welches waren die zentralen Argumente, die Sie tortz des Ihnen bereits damals bekannten Klagerisikos dazu bewogen haben, Monsanto zu kaufen?
-Was hat der im Vorfeld der Übernahme angefertigte Due Diligence Report hinsichtlich der bevorstehenden Glyphosat-Klagen ergeben?
-Wie plant Bayer die Übernahmekosten von 66 Mrd. US-$ sowie die Schadensersatzzahlungen und die Gerichtskosten zu refinanzieren?
Ich habe den Verlauf der Übernahme und die Entscheidungen der Wettbewerbsbehörden in den verschiedenen Ländern mitverfolgt. Auch in Argentinien, einem großen Agrarland mit relevantem Pestizid- und Saatgutmarkt, stand eine Prüfung der Übernahme durch die nationale Wettbewerbsbehörde aus. Die Entscheidung aus Argentinien wurde für das Frühjahr 2018 erwartet. Dennoch lag im Juni 2018, als Bayer die Übernahme als final bekannt gab, noch keine Entscheidung aus Argentinien vor. Laut argentinischen Medien würden die beiden Unternehmen in ARG weiterhin getrennt operieren, bis die Genehmigung vorliege.
Da in den argentinischen Medien keine weitere Information verfügbar ist, wende ich mich an Sie mit der Frage, ob die argentinische Wettbewerbsbehörde der Fusion mittlerweile zugestimmt hat, und wenn ja, zu welchem Datum? Bitte nennen Sie mir auch die Registernummer der Veröffentlichung im argentinischen Amtsblatt.

Ein Thema, das Misereor mit Sorge verfolgt, ist Bayers Export von hochgiftigen Pestiziden in den globalen Süden. Bayer vertreibt dort Pestizide, die auf dem europäischen Markt aufgrund nachgewiesener Gefahren verboten sind. Die sichere Anwendung von Pestiziden ist in vielen Fällen nicht Realität. Einem aktuellen Bericht der Vereinten Nationen zufolge sterben 200.000 Menschen jährlich an akuten Pestizidvergiftungen. 99 Prozent dieser Todesfälle ereignen sich in Entwicklungsländern.

Anlässlich dieser Problematik und Ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht als international tätiges Unternehmen frage ich Sie:

-Ist Bayer aufgrund der gegebenen Gefahren bereit, der Verkauf von hochgefährlichen Pestiziden (HHP) zu verzichten und den Verkauf von Wirkstoffen, die in der EU nicht zugelassen sind, in Drittländer freiwillig einzustellen?
-Welche Möglichkeiten bietet Bayer den Betroffenen in Ländern des globalen Südens, um Schadensfälle zu melden und entschädigt zu werden? Welche konkreten Beschwerde-Mechanismen sind lokal zugänglich?

Aufgrund der erläuterten Sachverhalte stelle ich die Anträge, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und bitte alle Aktionäre und Aktionärinnen bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten mit NEIN zu stimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

[Abschlussbericht ] Presse-Information CBG 06.09.19

CBG Redaktion

Abschlussbericht zu den MONSANTO-Listen veröffentlicht

BAYER erhält den bestellten Persilschein

Erwartungsgemäß entlastet die von BAYER mit der Aufklärung des „Glyphosate Gate“-Skandals beauftragte Anwaltskanzlei SIDLEY AUSTIN die jetzige Tochter-Gesellschaft MONSANTO. Nach Ansicht der JuristInnen hat sich die millionen-schwere Aktion zur Beeinflussung von JournalistInnen und PolitikerInnen zugunsten einer Zulassungsverlängerung für das umstrittene Pestizid Glyphosat im rechtlichen Rahmen bewegt. Die von MONSANTO engagierte PR-Agentur FLEISHMAN HILLARD hat dem Rechtsanwaltsbüro zufolge nur öffentlich zugängliche Informationen zu den ins Visier genommenen Personen verwendet. „Keine ‚sensiblen’ Daten auf den Listen“, gibt der Leverkusener Multi Entwarnung.

Die der französischen Zeitung Le Monde von einem Whistleblower zugespielten Dokumente, die sehr wohl persönliche Angaben, etwa über Hobbys, enthielten, hat SIDLEY AUSTIN nicht finden können. Was nicht weiter verwundert: Die Kanzlei hatte nämlich keinen direkten Zugriff auf Dokumente von FLEISHMAN HILLARD, auch sprach sie nicht mit den damals involvierten Beschäftigten. Sie musste sich allein auf das Material stützen, das die PR-Agentur BAYER für die anberaumte Untersuchung zur Verfügung stellte. Darüber hinaus hatten die „AufklärerInnen“ nur noch die Möglichkeit, die Kommunikation zwischen MONSANTO und FLEISHMAN HILLARD einzusehen.

Auch konzentriert sich der Abschlussbericht allein auf diese Agentur. Die Arbeit anderer von MONSANTO angeheuerter „Beratungsfirmen“ wie etwa FTI oder HAKLUYT untersuchte der Report nicht. Insbesondere ignoriert er die Arbeitsteilung, die es beim „Aktionplan Glyphosat“ zwischen FLEISHMAN HILLARD und dem Subkontrator PUBLICIS gab. Während FLEISHMAN die Aufgabe zufiel, die öffentliche Sphäre zu überwachen, oblag es PUBLICIS, „Auskünfte und Informationen zu sammeln, die NICHT (Hervorhebung im Original) öffentlich zugänglich sind“, wie es in einem internen Memo hieß. Überdies erfasste SIDLEY AUSTIN nicht den gesamten Zeitrahmen der Aktivitäten. Obwohl der Agro-Konzern FLEISHMAN HILLARD bereits im Jahr 2014 engagiert hatte, beschäftigten sich die JuristInnen bloß mit ab 2016 eingeleiteten Maßnahmen.

Darüber hinaus beschränkt sich SIDLEY AUSTIN darauf, die Frage der Gewinnung von Daten im Hinblick auf eine eventuelle Verletzung von Persönlichkeitsrechten juristisch zu bewerten. Keinerlei Anstoß nimmt sie an dem gesamten Vorgehen und dem Umgang mit den PolitikerInnen. Wenn etwa die damalige französische Umweltministerin Ségolène Royal in den Listen als „null beeinflussbar“ geführt wird und dann die Arbeitsanweisung „isolieren“ erfolgt, so betrachtet das SIDLEY AUSTIN offenbar als „business as usual“ beim „stakeholder mapping“. Und Direktiven wie „Erreiche, dass sie in der sozialdemokratischen Partei für eine Erneuerung (der Glyphosat-Zulassung, Anm. CBG) wirbt“ bewegen sich für die RechtsanwältInnen offenbar ebenso im Rahmen wie Versuche, die damalige deutsche Umweltministerin Barbara Hendricks über Parteimitglieder, die so „hochrangig wie möglich“ sein sollten, zu einer Meinungsänderung in Sachen „Glyphosat“ zu bewegen.

„BAYER hat einen Persilschein bestellt und den auch bekommen. Diese Aufklärung ist eine reine PR-Aktion und hat mit einer wirkliche Aufarbeitung nichts zu tun. Es ist absurd, die Aufklärung von Konzern-Verbrechen den Konzernen selbst zu überlassen“, so Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Gefragt wären vielmehr staatsanwaltliche Ermittlungen.“

[Wir haben’s satt] CBG bei „Wir haben Agrarindustrie satt!“-Demo

CBG Redaktion

27.000 Menschen gegen BAYER & Co.

Seit einiger Zeit finden die alljährlichen Proteste zur Berliner „Grünen Woche“ nicht mehr unter dem Motto „Wir haben es satt“ statt, sondern unter einem, das noch weniger Zweifel daran lässt, um was es geht. „Wir haben die Agrarindustrie satt“ heißt es nunmehr. Und die Wurzel allen agro-industriellen Übels benannte die indische Aktivistin Vandana Shiva in ihrer Rede zum Auftakt der Kundgebung am Brandenburger Tor: die von BAYER mitgegründeten IG FARBEN.

Als den Urahnen der Agro-Industrie bezeichnete sie den Konzern, der in Auschwitz ein eigenes KZ unterhielt und Menschenversuche durchführte. Vom Genozid zum Ökozid verlief für die Trägerin des Alternativen Nobelpreises dann die weitere Entwicklung der Landwirtschaftsbranche. Dieser Logik der Vernichtung, deren sich BAYER und die anderen drei Mitglieder des „Gift-Kartells“ befleißigen, gilt es sich nach Meinung der Physikerin zu widersetzen. „Wir brauchen in diesem Land eine Kampagne gegen BAYER“, hatte sie darum bereits am Vortag der Demonstration bei einer Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung eindringlich gefordert.

Aber nicht nur Shiva nannte in Berlin das Kind beim Namen. Der brasilianische Agrar-Techniker Prof. Dr. Antonio Andrioli griff in seinem Kundgebungsbeitrag die doppelten Standards des Leverkusener Multis bei den Pestizid-Exporten scharf an, verkauft der Global Player in dem südamerikanischen Land doch zahlreiche hierzulande wegen ihrer Gesundheitsschädlichkeit bereits seit Langem verbotene Chemie-Cocktails. Imker*innen stritten derweil für „Bienen statt BAYER“ und kippten Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) vier Tonnen glyphosat-verseuchten und deshalb nicht mehr vermarktbaren Honig vor die Tür.

Bei einer solchen Lage versteht es sich von selbst, dass die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN auch dieses Mal in Berlin wieder vor Ort war und zu den 27.000 gehörte, die für eine Agrar-Wende auf die Straße gingen.

[Monsantolisten] Presse-Information CBG vom 17. April 2020

CBG Redaktion

CBG stellt Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April

MONSANTO-Listen: Keine Aufklärung, keine Entlastung

BAYER hat es versäumt, für eine Aufklärung des Skandals um die sogenannten MONSANTO-Listen zu sorgen. Darum reicht die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) zur Hauptversammlung des Konzerns am 28. April einen Gegenantrag ein, der die Nicht-Entlastung des Vorstands fordert.

Die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO hat über viele Jahre hinweg eigenständig oder über Dienstleister wie FLEISHMAN HILLARD, PUBLICIS, HAKLUYT oder FTI hunderte PolitikerInnen, JournalistInnen, AktivistInnen, Behörden-MitarbeiterInnen und andere Personen ausspioniert. Das Unternehmen wollte dieses Wissen nutzen, um politische Entscheidungen wie diejenige über die Zulassungsverlängerung für Glyphosat in seinem Sinne zu beeinflussen. Teilweise gingen die Aktivitäten auch noch nach der Übernahme des Agro-Riesen durch den Leverkusener Multi weiter.

In den USA baute MONSANTO eine eigene Abteilung namens „fusion center“ auf, um die Operationen ausführen zu können. Besonders übel spielte der Agro-Riese dabei der REUTERS-Journalistin Carey Gillam mit, deren Berichterstattung über den Konzern ihm nicht behagte. Der „fusion center“ legte ein 50 Seiten starkes Dossier über Gillam an und entwarf einen „action plan“, um sie kaltzustellen. „Wir machen ihrem Arbeitgeber weiter Druck bei jeder Gelegenheit, die sich uns bietet“, hieß es in einer internen Mail beispielsweise. Als die Reporterin ihre Recherchen über Glyphosat dann in einem Buch bündelte, packte MONSANTO den ganzen Instrumenten-Kasten aus. Die Aktien-Gesellschaft betrieb Suchmaschinen-Manipulationen, die das „Whitewash“ betitelte und im Jahr 2018 mit dem „Rachel Carson Book Award“ prämierte Werk in schlechtem Licht zeigten und engagierte Trolle für Verrisse auf den AMAZON-Seiten.

„Die ans Licht gekommenen MONSANTO-Dokumente zeigen, dass das Unternehmen rund um den Globus Menschen ins Visier genommen hat, deren Arbeit seine Profite zu gefährden drohte“, konstatiert Carey Gillam. „Diese Art von Verhalten untergräbt den Zugang zu fakten-basierter Information und zu den Resultaten ehrlicher Wissenschaft, der zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt dringend erforderlich ist. Obwohl der BAYER-Konzern versucht, sich von einem solchen Vorgehen zu distanzieren, endeten die Machenschaften in Wahrheit mit seiner MONSANTO-Übernahme nicht. BAYER muss jetzt sicherstellen, dass diese Angriffe gegen Wissenschaft, Journalismus und Transparenz für immer enden“, so Gillam.

Bisher hat der Leverkusener Multi nur wenig zur Aufklärung beigetragen. Er hat den Fall „Gillam“ ebenso wenig aufgearbeitet wie die Undercover-Unternehmungen, mit denen MONSANTO in den USA die Agenturen HAKLUYT und FTI beauftragt hatte. Nur in Sachen „FLEISHMAN HILLARD“ sah der Leverkusener Multi Handlungsbedarf, da der Skandal europa-weit Schlagzeilen machte. Aber er entledigte sich des Problems auf die einfachste Weise. Der Global Player delegierte die Erhellung des Dunkelfeldes an die Anwaltskanzlei SIDLEY AUSTIN, die er mit einem Untersuchungsbericht betraute.

Einen direkten Zugriff auf die Dokumente von FLEISHMAN HILLARD hatten die JuristInnen dabei nicht. Sie mussten sich allein auf das Material stützen, das die PR-Agentur BAYER für den Report zur Verfügung stellte. Auch beschäftigte die Kanzlei sich überhaupt nicht mit FLEISHMANs Subkontrator PUBLICIS, dem beim „Aktionsplan Glyphosat“ die Aufgabe zufiel, „Auskünfte und Informationen zu sammeln, die NICHT (Hervorhebung im Original) öffentlich zugänglich sind“, wie es in einem internen Memo hieß. So war es dann ein Leichtes, BAYER einen Persilschein auszustellen. „Kein Hinweis auf illegales Verhalten“, vermeldete der Konzern postwendend und schloss die Akte. Auch auf Aufforderung der Coordination gegen BAYER-Gefahren hin stellte das Unternehmen keine weiteren Nachforschungen an und beantwortete die von der CBG in einem Offenen Brief gestellten Fragen nicht. „Auf diese Weise verlief die Aufklärung im Sande“, hält der Gegenantrag der CBG fest und zieht die Konsequenz: „Die Verantwortung dafür trägt der Vorstand. Deshalb ist ihm die Entlastung zu verweigern.“

Am 28. April wird Carey Gillam den Vorstand mit Fragen zu ihrem Fall konfrontieren. Zudem beteiligt sie sich mit einem Beitrag an dem Live-Stream, mit dem die Coordination gegen BAYER-Gefahren im Netz Gegenöffentlichkeit zu BAYERs Online-Hauptversammlung herstellt.

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Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Vergleichsvorschlag] Presse-Information CBG vom 03.11.20

CBG Redaktion

BAYER lässt Frist für Vergleichsvorschlag verstreichen

Die Glyphosat-Hängepartie geht weiter

Der BAYER-Konzern konnte seinen Vergleichsvorschlag zu den Schadensersatz-Prozessen in Sachen „Glyphosat“ nicht fristgerecht vorlegen. Er musste den von dem zuständigen Richter Vince Chhabria gesetzten Termin verstreichen lassen. Eine Einigung mit den RechtsanwältInnen, die rund 125.000 KlägerInnen vertreten, ist weiterhin nicht in Sicht. „Obwohl Fortschritte erzielt wurden, wird dieser Prozess mehr Zeit brauchen“, erklärte der Agro-Riese. Er vermochte noch nicht einmal die genaue Zahl der bisher geschlossenen Übereinkommen zu nennen. „Im Zusammenhang mit glyphosat-basierten ROUNDUPTM-Produkten hat das Unternehmen zu etwa 88.500 Klagen verbindliche Vergleichsvereinbarungen abgeschlossen, ist derzeit dabei, diese abzuschließen oder hat sich dem Grund nach geeinigt“, heißt es lediglich.

Chhabria hatte diese Verhandlungen angeregt. Für die Dauer der Mediationsgespräche unter Leitung des Anwaltes Kenneth Feinberg verhängte er ein Moratorium über die laufenden Verfahren und setzte keine neuen Gerichtstermine an.

Einen ersten Vergleichsvorschlag hatte BAYER bereits Ende Juni 2020 eingereicht. Die Aktien-Gesellschaft bekundete seinerzeit, drei Viertel der vorliegenden Fälle geklärt zu haben. Auch für die neuen Klagen, mit denen zu rechnen war, weil der Global Player es ablehnt, Glyphosat vom Markt zu nehmen, präsentierte er eine Lösung. Der Konzern wollte diese der Zuständigkeit der Gerichte entziehen und einem unabhängigen Wissenschaftsgremium überantworten. Ein „Class Science Panel“ sollte in einem mehrjährigen Prozedere eruieren, ob von Glyphosat tatsächlich eine Krebs-Gefahr ausgeht und die KlägerInnen Anspruch auf Entschädigungen haben. „Dadurch wird diese Entscheidung anstelle von Jury-Verfahren wieder in die Hände sachkundiger Wissenschaftler gegeben“, meinte BAYER.

Später stellten sich die gemachten Angaben als falsch heraus. Bis Ende September existierten lediglich 48.000 Deals. Entsprechend ungehalten reagierte Chhabria. Auch das Ansinnen, künftigen Glyphosat-Geschädigten den Rechtsweg zu verbauen, fand seine Zustimmung nicht. Der Jurist stellte infrage, „ob es verfassungsgemäß (oder generell gesetzmäßig) wäre, die Entscheidung der Kausalitätsfrage ( d. h. ob – und wenn ja, ab welcher Dosis – ROUNDUP in der Lage ist, Krebs zu verursachen) über Richter und Jurys hinweg an ein Gremium von Wissenschaftlern zu delegieren“.

Darum akzeptierte er den Vergleichsvorschlag nicht und ordnete eine Überarbeitung bis zum 2. November an. Sollte BAYER bis dann nicht liefern, überlege er sich, das Prozess-Moratorium wieder aufzuheben, drohte Vince Chhabria damals.

„Es ist ein Skandal, dass BAYER die Glyphosat-Geschädigten so lange hängen lässt. Vor bald zweieinhalb Jahren begann der erste Prozess, und bis jetzt hat niemand der Krebskranken auch nur einen müden Dollar gesehen. Inzwischen sterben schon die ersten“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

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Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Klimastreik ] Presse-Information CBG vom 16.03.21

CBG Redaktion

CBG beteiligt sich am Klima-Streik

Klima-Sünder BAYER

Der BAYER-Konzern stößt Jahr für Jahr Millionen Tonnen Kohlendioxid aus und trägt so zum Klima-Wandel bei. Darum schließt sich die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) am kommenden Freitag dem Klima-Streik an, zu dem Fridays For Future aufgerufen hat. Sie beteiligt sich aus gegebenem Anlass dort an den Protesten, wo der Agro-Riese seinen Stammsitz hat: in Leverkusen. „BAYER zählt zu den größten Klima-Sündern der Region. Darum wollen wir direkt am Tatort sein“, erklärt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Im Geschäftsjahr 2020 stieß der Global Player 3,58 Millionen Tonnen Kohlendioxid aus. Gegenüber 2019 sank der Wert um 180.000 Tonnen, was jedoch mitnichten auf erste Erfolge einer etwaigen Minderungsstrategie verweist. „Dieser Rückgang ist überwiegend auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen, die an einigen Standorten zur Reduktion von Produktionsaktivitäten führte“, konstatiert das Unternehmen.

Für einen Großteil des klimaschädigenden CO2-Gases sorgt bei BAYER der Agrar-Bereich. Neben allem anderen ist Glyphosat nämlich auch ein veritabler Klima-Killer. Seine Produktion frisst Unmengen von Strom. Um das Glyphosat-Vorprodukt Phosphor aus dem Sediment-Gestein Phosphorit zu gewinnen, muss der Ofen am US-amerikanischen BAYER-Standort Soda Springs auf eine Betriebstemperatur von 1500° Grad kommen. Lediglich verklausuliert geht der Leverkusener Multi in seinem neuesten Nachhaltigkeitsbericht auf diese Nebenwirkung des Herbizids ein. „Besonders energie-intensiv ist unsere Rohstoff-Gewinnung einschließlich Aufbereitung und Weiterverarbeitung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten von Crop Science“, heißt es dort.

Seit Langem fordert die CBG in Soda Springs Sanierungsmaßnahmen ein. Dazu zeigt sich der Konzern bisher allerdings nicht bereit. Im Gegenteil: Er preist Glyphosat sogar noch als besonders klima-freundlich an, weil es den LandwirtInnen das Pflügen erspart und das im Boden gebundene Kohlendioxid somit nicht wieder freigesetzt wird – eine wissenschaftlich äußerst umstrittene These.

Die Aktien-Gesellschaft leugnet die Gefahr, die durch die Erd-Erwärmung droht, nicht. Sie bezeichnet den Klima-Wandel als „eine der größten Herausforderungen für die Zukunft der Menschheit“ und sieht auch die eigenen Geschäftsfelder tangiert. „Die Risiken für Ernte-Ausfälle und damit auch für die gesamte landwirtschaftliche Wertschöpfungskette nehmen zu“, hält der Nachhaltigkeitsbericht fest. Gleichzeitig macht der Konzern jedoch Chancen aus, die sich durch den Klima-Wandel eröffnen. „Die natürlich-physischen Auswirkungen des Klima-Wandels zeigen insbesondere für unsere landwirtschaftlichen Produkte Relevanz. Aber auch Gesundheitsrisiken wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen werden vielfach durch temperatur-intensivere Sommer-Monate oder vermehrte Hitzewellen verstärkt. Das könnte zu einer verstärkten Nachfrage nach Herz-Kreislauf-Produkten oder Produkten zur Versorgung mit Nährstoffen führen.“

„Zynischer geht es kaum. Die Profit-Gier lässt den BAYER-Konzern mal wieder treffsicher ins Herz der kapitalistischen Finsternis vorstoßen. Eine solche Haltung macht klar: Mit einer Energie-Wende aus freien Stücken ist in Leverkusen nicht zu rechnen“, so Marius Stelzmann abschließend.

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[Bewertungsmängel] Presse-Information CBG vom 13.06.22

CBG Redaktion

Studie weist gravierende Mängel bei der Bewertung nach

Glyphosat: EU übergeht Krebs-Risiken

Die Europäische Union hat bei der Bewertung von Glyphosat eindeutige Belege für eine krebserregende Wirkung nicht zur Kenntnis genommen. Zu diesem Urteil kommt der Bericht „How the EU risks greenlighting a pesticide linked to cancer“ der „Health and Environment Alliance“ (HEAL). Er stützt sich dabei auf eine Analyse der elf Studien, die im Herbst 2017 zur Zulassungsverlängerung führten. Von diesen elf Untersuchungen attestieren zehn dem Herbizid einen kanzerogenen Effekt, den die BegutachterInnen mittels vielfältiger Operationen schnöde weginterpretiert haben, wie die VerfasserInnen nachweisen.

So bereiteten die EU-ExpertInnen die Rohdaten mittels statistischer Methoden auf, die dem Gegenstand nicht angemessen waren. Auch sortierten die EU-Agenturen klare Befunde wegen angeblicher Überdosierungen der Test-Substanz aus, obwohl es dem HEAL-Report zufolge ein Maß dafür gar nicht gibt. Überdies beachteten die Behörden Hinweise auf einen von Glyphosat ausgelösten, Krebs begünstigenden oxidativen Stress nicht. Damit nicht genug, akzeptierten sie Expertisen zum Ausschluss von Zell-Schädigungen, die nicht dem wissenschaftlichen Standard entsprachen und ignorierten Kontroll-Daten von Reverenz-Studien.

„Die wissenschaftlichen Beweise dafür, dass Glyphosat Krebs verursachen kann und daher gefährlich für die menschliche Gesundheit ist, häufen sich – aber die EU-Bewertung stützt sich weiterhin hauptsächlich auf die Argumente der Industrie, was dazu führt, dass schädliche chemische Substanzen wie Glyphosat als für die Vermarktung sicher betrachtet werden. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten dürfen sich bei ihren Entscheidungen nicht länger auf diese dysfunktionale wissenschaftliche Bewertung stützen. Die Mission der EU, den Krebs zu besiegen, beginnt hier und jetzt mit einem Verbot von Glyphosat“, erklärte die HEAL-Autorin Angeliki Lyssimachou.

Sie und ihr Co-Autor Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) haben die Ergebnisse ihrer Recherchen auch in den von der EU initiierten Konsultationsprozess zur Entscheidung über eine neuerliche Glyphosat-Zulassungsverlängerung eingebracht. „Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Europäische Behörde für Lebensmittel-Sicherheit, die bei der Glyphosat-Evaluation das letzte Wort hat, die Resultate des Berichts zur Kenntnis nimmt. Und das Ergebnis kann dann nur lauten: keine erneute Genehmigung für das Pestizid“, hält Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren fest.

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[EDCs SWB] Hormongifte

CBG Redaktion

Politik & Einfluss

Hormon-ähnliche Chemikalien von BAYER & Co.

Eine globale Bedrohung

Chemikalien haben viele gesundheitsgefährdende Eigenschaften. Eine der unheimlichsten: Manche Substanzen wirken ähnlich wie bestimmte körpereigene Stoffe und können damit den menschlichen Organismus gehörig durcheinanderwirbeln. So gleichen bestimmte Pestizide, Weichmacher oder andere Produkte wie etwa Bisphenol A in ihrem chemischen Aufbau Hormonen. Krebs, Diabetes, Fettleibigkeit, Unfruchtbarkeit und andere Gesundheitsstörungen beschreiben MedizinerInnen als mögliche Folge. Darum will die EU die VerbraucherInnen besser vor diesen Produkten von BAYER & Co. schützen, aber die Konzerne torpedieren das nach Kräften. Ein Lehrstück in Sachen „Lobby-Arbeit“.

Von Jan Pehrke

Hormone sind die Botenstoffe des Körpers. Sie erfüllen damit eine wichtige Aufgabe in seinem Regulationssystem. Die biochemischen Substanzen steuern beispielsweise das Knochen-Wachstum, den Zucker- und Fett-Stoffwechsel, die Verdauung und die Sexualentwicklung. Stört nun etwas die Signal-Übertragung, so kommen falsche Botschaften an, was die Abläufe gehörig durcheinanderwirbeln kann. Und als solche „Störer“ – sogenannte endokrine Disruptoren (EDs) – hat die Wissenschaft seit einiger Zeit bestimmte Chemikalien ausgemacht. Viele dieser Substanzen gleichen in ihrem Aufbau nämlich Hormonen und haben deshalb ein beträchtliches Irritationspotenzial. Die mögliche Folge: Krankheiten wie Krebs, Diabetes, Fettleibigkeit, Dysfunktionen des Nerven- und Immunsystems sowie Herz-, Leber- und Gebärmutter-Leiden.
Der Leverkusener Multi hat eine ganze Menge dieser Stoffe im Angebot. Und manche davon wie etwa das Antiraupen-Mittel RUNNER sollen sogar hormonelle Effekte entfalten. Es zählt nämich zu den Insekten-Wachstumsregulatoren, die BAYERs europäischer Lobbyverband „European Crop Protection Association“ (ECPA) wie folgt beschreibt: „Pheromone und Insekten-Wachstumsregulatoren werden im Pflanzenschutz speziell wegen ihrer Wirkungsweise als endokrine Disruptoren eingesetzt, um den Fortpflanzungsprozess zu stören oder den Lebenszyklus der Insekten zu verkürzen.“

Bei anderen Agro-Giften des Konzerns fällt die Beeinträchtigung des Hormonsystems hingegen eher in die Rubrik „Risiken und Nebenwirkungen“. Dies ist auch bei den anderen Substanzen mit hormon-ähnlichen Eigenschaften aus der Produktpalette des Global Players der Fall wie z. B. bei Weichmachern oder der Industrie-Chemikalie Bisphenol A, von welcher der Pharma-Riese allein im Jahr 2011 rund 1,2 Millionen Tonnen pro Jahr herstellte.

Bereits seit den 1990er Jahren warnen WissenschaftlerInnen vor den Gefahren, die durch endokrine Disruptoren drohen. Die Politik blieb jedoch lange untätig. Die Europäische Union brachte 1999 zwar eine „Strategie für Umwelthormone“ auf den Weg, erkannte aber erst in der Dekade nach dem Jahrtausend-Wechsel Handlungsbedarf, wie die französische Publizistin Stéphane Horel in ihrem Buch „Intoxication“ ausführt. Im Rahmen der Neuordnung der Pestizid-Zulassungen nahm die EU 2009 auch die hormonelle Wirkung der Ackergifte in den Blick. Das Europäische Parlament sprach sich dabei für ein Verbot der entsprechenden Substanzen aus. Zu einer entsprechenden Regelung in der „Verordnung 1107/2009“ kam es damals jedoch nicht. Diese sollte erst per Nachtrag erfolgen, wenn die Europäische Kommission genaue Kriterien zur Bestimmung der EDs entwickelt hatte. Bis Ende 2013 gaben die ParlamentarierInnen ihr dafür Zeit.
Mit der Detail-Arbeit betraute die Kommission dann – vorerst – die „General-Direktion Umwelt“. Diese beauftragte zunächst eine Gruppe von WissenschaftlerInnen mit einer Untersuchung zum Forschungsstand in Sachen „hormon-ähnliche Chemikalien“. Anfang 2012 lag der Report „State of the Art Assessment of Endocrine Disrupters“ schließlich vor. Er bescheinigte den Stoffen einmal mehr gesundheitsschädigende Eigenschaften. Diese „rechtfertigen es, die endokrinen Disruptoren als ebenso besorgniserregende Substanzen anzusehen wie krebserregende, erbgutschädigende und reproduktionstoxische Produkte“, hält die Studie fest. Die ForscherInnen schlugen deshalb vor, eine eigene Kategorie für RUNNER & Co. zu schaffen und diese auch nicht wie andere potenziell gefährliche Hervorbringungen der Industrie nach der Wirkstärke zu beurteilen. Ein solches Kriterium erlaubt den WissenschaftlerInnen zufolge nämlich keine Rückschlüsse auf das von den EDs ausgehende Gesundheitsrisiko. Die Dosis macht das Gift – eben das trifft auf die endokrinen Disruptoren nicht zu, weshalb nach Meinung der AutorInnen auch Grenzwerte nicht vor deren Gefahren schützen. Der an der Expertise beteiligte Andreas Kortenkamp hatte das schon 2002 in einem Experiment nachgewiesen. Er mischte Polychlorierte Biphenyle, wie sie BAYER bis zu ihrem Verbot im Jahr 1989 massenhaft produzierte, Bisphenol A und sechs weitere Chemikalien zusammen, die für sich genommen nicht östrogen wirken, und erhielt ein überraschendes Ergebnis. „0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 = 8“ lautete das Resultat. Also das glatte Gegenteil eines Nullsummenspiels. „Etwas, das aus dem Nichts entsteht“, fasste Kortenkamp den beunruhigenden Befund zusammen. „Schädliche chemische Stoffe in Produkten des täglichen Bedarfs müssen verboten werden. Die Gesundheit steht über dem wirtschaftlichen Interesse“, forderte der Toxikologe deshalb später in einem Zeitungsartikel.

Die unter seiner Federführung entstandene Untersuchung für die General-Direktion Umwelt alarmierte die Industrie und trieb sie zu einer beispiellosen Lobby-Offensive, in der BAYER eine Hauptrolle einnahm. Zudem machten noch zahlreiche große Organisationen Druck. So setzte die CEFIC, der europäische Verband der Chemie-Industrie, die endokrinen Disruptoren ganz oben auf seine Liste mit den „Lobbying-Schlüsselthemen“. Und die CEFIC kann sich diesem Schlüsselthema mit einiger Macht widmen: Sie ist mit ihren 29.000 Mitgliedsfirmen die größte europäische Unternehmensvereinigung, hat in Brüssel 150 Beschäftigte und verfügt über einen Jahresetat von 40 Millionen Euro. Damit nicht genug, opponierten noch weitere Verbände der Konzerne gegen allzu weitreichende Regulierungspläne. Zu ihnen zählten etwa die ECPA, der Zusammenschluss der europäischen Pestizid-Hersteller, dessen US-amerikanisches Pendant „Croplife“, das „American Chemistry Council“ und „Plastic Europe“ mit Patrick Thomas an der Spitze, dem Chef der BAYER-Tochter COVESTRO.
Zunächst heuerten BAYER & Co. willige WissenschaftlerInnen an, um Zweifel am Kortenkamp-Report zu säen.

Der vom „American Chemistry Council“ bestellte und bezahlte Text erschien dann Ende Mai 2012 in der Fachzeitschrift Criticial Reviews in Toxicology. Schon ein Blick auf die deklarierten Interessenskonflikte genügt, um sich eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Kritik, die sich hauptsächlich auf Fragen der Methodik konzentriert, zu ersparen. Alle sechs Autoren verfügten nämlich über beste Connections zu den Multis. Sie arbeiteten beispielsweise als Berater für die BASF oder das „American Chemistry Council“ und veröffentlichten in Tateinheit mit ForscherInnen von BAYER, DUPONT oder MONSANTO Artikel.
Einen ersten Zwischenerfolg erzielten die Konzerne schon bald darauf. Hatten die Unternehmen schon länger daran gearbeitet, den Einfluss der General-Direktion Umwelt zu begrenzen und industrie-freundlicheren EU-Organisationen mehr Gewicht in dem Prozess zukommen zu lassen, so konnten sie im Oktober 2012 Vollzug melden. Die Europäische Kommission übertrug der „Europäischen Behörde für Lebensmittel-Sicherheit“ (EFSA) die Aufgabe, ein wissenschaftliches Gutachten zur Identifizierung und zur Bewertung der endokrinen Disruptoren zu verfassen. Und die Agentur, deren MitarbeiterInnen mehr als einmal mit ihren Beziehungen zur Wirtschaft in die Schlagzeilen geraten waren, versuchte ihrem schlechten Ruf bereits von Anfang an gerecht zu werden: In der von ihr berufenen Arbeitsgruppe befanden sich nämlich überhaupt keine Hormon-SpezialistInnen. Das Ergebnis fiel entsprechend aus: „EDs können wie alle anderen den Menschen und die Umwelt gefährdenden Substanzen behandelt werden.“ Eine Beurteilung nicht einzig nach dem Gefahren-Potenzial, sondern überdies nach dem üblichen Kriterium der Wahl, dem Risiko-Potenzial, schlug die EFSA deshalb vor.

Endokrine Disruptoren fallen für die Agentur also nicht aus dem Rahmen dessen, was sonst so an schädlichen Chemikalien aufläuft, und der Umgang mit diesen kann ihr zufolge daher auch weitgehend in dem bisherigen Rahmen stattfinden. Das war natürlich ganz im Sinne der Industrie. Besonders die Zurückweisung des Gefahren-Ansatzes als einzigem Maßstab zur Beurteilung der EDs fand den Gefallen der Multis. Eine Prüfung der Stoffe auf der Grundlage der Gefahr unterscheidet sich nämlich maßgeblich von einer solchen auf der Grundlage des Risikos. Eine Bewertung anhand der Gefahr nimmt allein die Eigenschaften des Produkts an sich in Blick, eine anhand des Risikos berücksichtigt indes das Ausmaß, in dem Mensch, Tier und Umwelt der Chemikalie ausgesetzt sind. Während die Gefahr einer Substanz also immer absolut gilt und keine Grenzen kennt, ist das Risiko immer relativ. Es ist unter anderem von der Wirkstärke abhängig, und als Maß der Dinge kommt so der Grenzwert ins Spiel, der das Höchstmaß der Belastbarkeit anzeigt. Solche Limits träfen auf die – zähneknirschende – Zustimmung von BAYER & Co., erlaubten diese ihnen doch zumindest, ihre Waren, wenn auch mit mehr oder weniger großen Beschränkungen, auf dem Markt zu halten. Das gelänge bei einer Inventur unter der Maßgabe der Gefahr nicht. Danach müssten etwa alle als EDs identifizierte Acker-Gifte mit einem Verbot rechnen.
Und genau dieses, was der Kortenkamp-Report, ganz im Sinne der Pestizid-Richtlinie von 2009, nahelegte, indem er den endokrinen Disruptoren einen Sonderstatus zuschrieb und das Prinzip der Wirkstärke als Richtschnur für die Bewertung ablehnte, stellte die EFSA jetzt zur Disposition. Die Behörde tat dies wider besseren Wissens, war sie doch kurz vor dem Veröffentlichungsdatum noch drauf und dran, alles zu revidieren. Dass zwei Uno-Organisationen den Stand der Wissenschaft so ganz anders wiedergegeben hatten als sie selber und von den endokrinen Disruptoren als einer „globalen Bedrohung“ sprachen, hatten sie nämlich ins Zweifeln gebracht. „Ich denke, dass wir unseren Bericht (...) leider umarbeiten müssen, damit er besser reflektiert, was der Rest der Welt denkt“, e-mailte ein Mitglied der Arbeitsgruppe aufgestört. Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der EFSA schlug indessen vor, wenigstens das Kapitel „Schlussfolgerungen“ zu ändern. Aber am Ende blieb doch alles, wie es war.

Die GD Umwelt hatte also allen Grund, an ihrem umfassenderen Schutz-Ansatz festzuhalten. Das allerdings rief BAYER auf den Plan. Der Leverkusener Multi gelangte vorzeitig in den Besitz des entsprechenden Papiers der GD Umwelt – ein Vertrauter bei der Kommission hatte es dem Chemie-Verband CEFIC durchgesteckt – und setzte im Juni 2013 einen Brief an die stellvertretende Generalsekretärin der EU-Kommission, Marianne Klingbeil, auf. „Die DG ENV (= GD Umwelt, Anm. SWB) favorisiert gegenwärtig ein Konzept, welches durchgängig auf der Basis des Vorsorge-Prinzips konstruiert worden ist (Hazard assessment). Dies bedeutet eine fundamentale Abkehr von den Prinzipien der Risiko-Bewertung und wird in Konsequenz weitreichende, gravierende Auswirkungen auf die Chemie-Branche und Agrar-Industrie (vor allem wegen der bei Pflanzenschutzmitteln angewandten cut-off-Kriterien, die einen Verlust der Zulassung bedingen), nach sich ziehen“, zeigte sich der Pharma-Riese alarmiert. Mehr als 37 Pestizide sieht er von einem Verbot bedroht. Allein der Bann der Antipilz-Mittel aus der Gruppe der Triazole, zu denen etwa die BAYER-Produkte PROVOST OPTI, FOLICUR und NATIVO gehören, würde zu einem Produktivitätsrückgang von 20 Prozent und zu Ernte-Verlusten bis zu 40 Prozent führen, rechnet der Konzern unter Bezugnahme auf zwei Studien vor. Mit Verweis auf die EU-Maxime der „Better regulation“ fordert er die Kommission deshalb auf, bei ihrer Entscheidung über die endokrinen Disruptoren die Auswirkungen auf die Wirtschaft mit zu berücksichtigen und ein sogenanntes Impact Assessment durchzuführen.

Und Brüssel erhörte die Signale. Statt wie vorgesehen 2013 die Kriterien zur Beurteilung der EDs vorzulegen, kündigte die Europäische Kommission erst einmal eine solche ökonomische Folge-Abschätzung an. Der Leverkusener Multi gab sich damit aber nicht zufrieden. Hatte er bereits vor dem Brief an Marianne Klingbeil gemeinsam mit BASF und SYNGENTA ein Scheiben an die EU verfasst und sich darin besorgt gezeigt, die Kriterien zur Bestimmung der endokrinen Disruptoren könnten ihren „komplett sicheren“ Pestiziden den Garaus machen, so setzte er in Tateinheit mit mehreren anderen Konzernen Mitte Oktober 2013 erneut ein Schriftstück auf. Darin gingen die Absender das Vorsorge-Prinzip von einer anderen Seite her an. Sie wollten es nun durch ein „Innovationsprinzip“ ergänzt wissen. Ein Gleichgewicht zwischen Gesundheitsschutz und Innovationsförderung sollte Brüssel nach Meinung der Vorstandschefs anstreben, denn: „Innovationen sind per definitionem mit Risiken verbunden.“

Damit endeten die Lobby-Aktivitäten von BAYER & Co. aber noch bei Weitem nicht. So brachte der willige Wissenschaftler Daniel Dietrich, der immer wieder gerne gemeinsam mit den ForscherInnen von BAYER, DOW oder ASTRAZENECA Studien publiziert, in der Fachzeitschrift Toxicology Letters einen höhnischen Artikel über die mit den endokrinen Disruptoren verbundenen Ängste unter. Darin deklarierte er forsch die den EDs zugeschriebenen Fruchtbarkeitsschädigungen wie etwa die Minderung der Samen-Qualität zu Symptomen einer männlichen Hysterie. „Man kann sich fragen, ob das ganze Thema ‚EDs’ nicht eher in die Kompetenz von Dr. Sigmund Freud fällt als in die der Toxikologie“, meinten Dietrich und seine Co-Autoren. Auf kaum höherem Niveau argumentierten die Konzerne und ihre Vorfeld-Organisationen.

Die CEFIC etwa griff in ihren zahlreichen Eingaben zum Standard-Argument der Industrie und bestritt den Kausal-Zusammenhang zwischen Substanz und Nebenwirkungen. Stattdessen führte die Organisation andere mögliche Ursachen ins Feld wie Umwelteinflüsse und Lebensführung. Zudem erklärte sie die Symptome für reversibel. Allen Ernstes führte sie dafür in einem Schreiben an die EU Horror-Filme als Beispiel an. Diese riefen auch hormonelle Reaktionen des Körpers hervor, allerdings klängen diese bald wieder ab, so die CEFIC.
BAYER versuchte darüber hinaus noch, die LandwirtInnen gegen eine allzu weitreichende Regulation der endokrinen Disruptoren zu mobilisieren. Der Leverkusener Multi entwarf ein Horror-Szenario von Ernte-Verlusten durch bald nicht mehr erhältliche Pestizide und rief die FarmerInnen dazu auf, sich an den Konsultationen Brüssels zu den EDs zu beteiligen. Darüber hinaus ließ der Global Player seine Beziehungen spielen, um direkt mit Karl Falkenberg, dem Leiter der GD Umwelt, ins Gespräch zu kommen. Der heute beim Berliner „Global Forum for Food and Agriculture“ tätige Eckart Guth bat seinen früheren EU-Kollegen Falkenberg um eine Zusammenkunft mit dem BAYER-Manager Franz Eversheim. „Lieber Karl, ich schreibe dir, um dich zu bitten, Herrn (Name in dem EU-Dokument geschwärzt, Anm. SWB) zu treffen, den Leiter Public and Government Affairs Europa von BAYER CROPSCIENCE. Wir haben vor einiger Zeit beim Bier nach dem Tennis über das zur Diskussion stehende Thema gesprochen. Aber ich fürchte, es ist zu ernst, um es dabei belassen zu können. Darum würde ich dir vorschlagen, Herrn (geschwärzt, Anm. SWB) zu treffen, den ich in institutionellen Angelegenheiten berate“, hieß es in dem Schreiben. Und das zur Diskussion stehende Thema, das waren die Kriterien zur Bestimmung der endokrinen Disruptoren. Ob es dann auch wirklich zu dem Tête-à-Tête gekommen ist, das vermochte Stéphane Horel nicht herauszubekommen, dennoch zeigt das Dokument sehr gut, wie Lobbyismus in Brüssel so funktioniert.

2013 brachten es BAYER & Co. allein in der zweiten Juni-Hälfte auf sechs Treffen mit EU-Offiziellen; rund 30 Mails der Industrie liefen in diesem Zeitraum auf. Sogar den Profi-AntichambrierInnen von der ECPA begann das alles über den Kopf zu wachsen. Der Druck von Seiten der Mitgliedsfirmen sei „enorm“, schütteten sie Peter Korytar von der GD Umwelt ihr Herz aus. Dazu kam noch Unterstützung aus Übersee. „Croplife America“, der US-Verband der Pestizid-Produzenten, und das „American Chemistry Council“ übten Druck auf die EU-Repräsentanz in Washington aus, weil sie sich Sorgen um ihre Agrogift-Exporte machten. Darum setzten sie die Pläne der EU in Sachen „endokrine Disruptoren“ auch auf die Agenda der TTIP-Verhandlungen. Als mögliches Handelshemmnis und ein konkretes Beispiel für Reform-Bedarf bei der Regulierungszusammenarbeit galten diese den US-amerikanischen Verbänden.
All das ließ die EU-Kommission nicht ungerührt. Sie entzog schließlich der GD Umwelt die Verantwortung in dem Prozess und verschleppte die Arbeit an den Kriterien für die Bestimmung der ED-Kriterien immer mehr. So sehr, dass Schweden schließlich der Kragen platzte. Das Land verklagte die Kommission wegen Untätigkeit und bekam im März 2016 auch Recht zugesprochen.

Nun mussten Juncker & Co. endgültig liefern. Und Mitte Juni taten sie es schließlich. Die Europäische Kommission unterrichtete das Europäische Parlament und den Europäischen Rat „über endokrine Disruptoren und die Entwürfe der Kommissionsrechtsakte zur Festlegung der wissenschaftlichen Kritierien für ihre Bestimmung im Kontext der EU-Rechtsvorschriften über Pflanzenschutzmittel und Biozid-Produkte“.

Bei der Definition der EDs verzichtet die Kommission auf die umstrittenen Kategorie der Wirkstärke, sie greift zur Freude von BAYER & Co. „wohl aber bei der Bewertung des tatsächlichen Risikos, das von endokrinen Disruptoren ausgeht“, auf diese zurück. Und noch eines weiteren „aber“ bedient Junckers Riege sich. Sie will die Verbotsanordnungen grundsätzlich zwar auf der Grundlage des Gefahren-Ansatzes verhängen und nicht dem Risiko-Relativismus frönen, der sich am dem Maß der ED-Dröhnung orientiert, allein: „Es gibt jedoch einige begrenzte Ausnahmen“. Zu diesen zählt die Kommission ein vernachlässigbares Risiko, eine vernachlässigbare Exposition, sozio-ökonomische Gründe und ernste Gefährdungen der Pflanzen-Gesundheit. Eine ganz schön große Auswahl für die Konzerne – da hatte das die wirtschaftlichen Folgen der ED-Regulierung abschätzende „Impact Assessment“ seine Wirkung offensichtlich nicht verfehlt.

Dementsprechend hart fiel das Urteil von Umweltverbänden und Fachwelt aus. „Das Vorsorge-Prinzip wird durch die Vorschläge mit Füßen getreten“, konstatiert etwa das PESTIZID AKTIONS-NETZWERK (PAN). Hätte ursprünglich der Beleg einer hormon-schädlichen Eigenschaft für eine Regulierung ausgereicht, so müsse nun die Relevanz eines schädlichen Effekts beim Menschen tatsächlich nachgewiesen sein“, moniert die Initiative. Zudem kritisiert PAN die Erweiterung der Ausnahme-Bestimmungen für hormon-aktive Pestizide, die jetzt im Umlauf bleiben dürfen, wenn sie eine bestimmte Schwelle nicht überschreiten. Als „ganz im Sinne der Pestizid- und Chemie-Industrie“ und „Vorboten von CETA und TTIP“ bezeichnet die PAN-Aktivistin Susanne Smolka die Vorschläge der EU. Die Wissenschaftsvereinigung „Endocrine Society“ lehnt den vorgelegten Entwurf ebenfalls ab. „In Bezug auf die endokrinen Disruptoren noch strengere wissenschaftliche Maßstäbe anzulegen als in Bezug auf die Karzinogene, für die sie schon sehr streng sind, wäre ein Schritt in die falsche Richtung“, so Rémy Slama. Auch das Umweltbundesamt zeigt sich enttäuscht: „Damit verlässt die EU den gefahren-basierten Ansatz, den wir fordern.“ Während bundesdeutsche PolitikerInnen sich mit Kommentaren zurückhielten, bezeichnete die französische Umweltministerin Ségolène Royal die Vorlage aus Brüssel als „extrem enttäuschend“. Gemeinsam mit ihren KollegInnen aus Schweden und Dänemark setzte sie deshalb einen Brief an Jean-Claude Juncker auf, der ein generelles Verbot von endokrinen Disruptoren in Pestiziden zur Forderung erhob.
Die Industrie ließ sich indessen ihre Freude nicht anmerken. Aus taktischen Gründen zog sie es vor, gleichfalls in den Chor der KritikerInnen einzufallen, um die Vorlage der EU als goldenen Mittelweg erscheinen zu lassen und ihre erfolgreiche Lobby-Arbeit nicht durch eine Geste des Triumphalismus zu gefährden.

Die ECPA richtete ihren Tunnelblick einzig auf die Ausnahme-Regelungen und empfand diese als ungenügend. Aus diesem Grund krittelte der Pestizid-Verband an den Kriterien herum, die sich seiner Ansicht nach etwas risiko-freudiger hätten zeigen sollen, statt nur der Gefahr ins Auge zu sehen. „Eine Regulierung durch Ausnahmen ist weder akzeptabel noch wissenschaftlich. Wenn man immer mehr Ausnahmen schaffen muss, ist das ein Anzeichen dafür, dass mit den Kriterien etwas nicht stimmt“, meinte ECPA-Sprecher Graeme Taylor. Der „Verband der Chemischen Industrie“ zeigte sich ebenfalls demonstrativ verstimmt. „Die Kriterien taugen in der Praxis nicht zu einer verlässlichen Unterscheidung in schädliche und harmlose Stoffe“, konstatierte er. Harmlose Substanzen gibt es unter den Chemikalien mit hormoneller Wirkungen nach Ansicht der Lobby-Organisation von BAYER & Co. nämlich wirklich. „Eine sichere Handhabung hormon-aktiver Stoffe ist möglich“, befand der Verband und plädierte einmal mehr für eine Regulierung mit Hilfe von Grenzwerten nach Maßgabe der Wirkstärke der EDs. Und dienten seinem europäischen Pendant CEFIC noch Horror-Filme als Beispiele für hormonell Wirksames mit geringer Halbwertzeit, so rekurriert der bundesdeutsche Chemie-Verband nun auf Vitamin D und Koffein als Substanzen, die unterhalb bestimmter Konzentrationen keine Irritationen im Hormon-System hervorrufen.

Lob erntete Brüssel kaum. Nur das „Bundesinstitut für Risiko-Bewertung“ (BfR) tat sich wieder einmal unrühmlich hervor. Hatte sich das Institut, in dessen Kommissionen VertreterInnen von BAYER, BASF und anderen Konzernen sitzen, schon in Sachen „Glyphosat“ als Anwalt von Unternehmenspositionen hervorgetan, so ging es nun auch d’accord mit dem EU-Entwurf zu den EDs. „BfR begrüßt wissenschaftliche Kriterien der EU-Kommission für die Identifizierung endokriner Disruptoren“, überschrieben die Risiko-BewerterInnen ihre Pressemeldung. Kunststück: Die Bundeseinrichtung hatte in ihren Einfluss in dem ganzen Prozess immer wieder geltend gemacht. So saßen BfR-VertreterInnen etwa in der EFSA-Arbeitsgruppe, welche keinen prinziellen Unterschied zwischen den endokrinen Disruptoren und anderen Chemikalien machen wollte. Darüber hinaus betonte das Bundesinstitut schon früh „die große ökonomische Tragweite“ der Entscheidung über die hormonellen Substanzen und trat deshalb bei der Kommission immer für Grenzwerte statt für Totalverbote ein.

In der belgischen Hauptstadt geht jetzt erst einmal alles seinen EU-bürokratischen Gang. Andere Gremien müssen sich mit dem Kommissionsentwurf befassen, was noch zu einigen Konflikten führen dürfte. BAYER & Co. haben sich dafür schon einmal in Stellung gebracht und im Falle eines missliebigen Ergebnisses sogar mit gerichtlichen Auseinandersetzungen gedroht. Aber auch die Initiativen haben bereits mit Aktionen begonnen. So hat das PESTIZID AKTIONS-NETZWERK eine Unterschriften-Aktion an den Start gebracht. Und die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wird ebenfalls nicht untätig bleiben.