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Beiträge verschlagwortet als “Jahrestag”

Die CBG zum 5. Jahrestag der Chem„park“-Explosion

CBG Redaktion

Nichts gelernt

Fünf Jahre nach der Chemie-Katastrophe von Leverkusen stehen die Zeichen wieder auf Business as usual. Die Explosion im Tanklager der Sondermüll-Verbrennungsanlage, die sieben Menschen das Leben kostete und 31 zum Teil schwer verletzte, führte zu keinen strukturellen Veränderungen. „Politik und Wirtschaft haben aus dem 27. Juli nichts gelernt. Profit geht weiterhin vor Sicherheit“, kritisiert Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Die NRW-Landesregierung lässt es dabei bewenden, eine detailliertere Deklaration der eingelieferten Abfälle vorzuschreiben. Auf diese Weise will sie einer Wiederholung der Ereignisse von 2021, wo ein über seiner Selbsterwärmungstemperatur gelagerter Stoff einen Tank zum Bersten brachte, vorbeugen.

Ansonsten hat Schwarz-Grün der Currenta in Tateinheit mit der Bezirksregierung Köln inzwischen auch die letzten Hindernisse für ein einträgliches Müll-Geschäft aus dem Weg geräumt. So erlaubte sie ihr wieder die Annahme von Gift-Frachten aus der ganzen EU und England. Dabei ist dieser Müll-Tourismus das eigentliche Problem. Würde der Abfall dort entsorgt, wo er anfällt, statt ihn so genannten Müll-MaklerInnen anzuvertrauen und als Gefahrgut quer durch die Lande zu bugsieren, gäbe es über seine Beschaffenheit keine Unklarheit. 

Aber die Regierung Wüst half nicht nur tatkräftig, den Kundenkreis der Currenta wieder zu erweitern, beim Abfallgut tat sie ebenfalls das ihre und erweiterte das Spektrum der Stoffe, mit denen das Unternehmen umgehen kann, zuletzt noch um solche, deren Temperatur nicht unter einen bestimmten Wert absinken darf.

Vor Protesten aus der Bevölkerung fürchtete die Landesregierung sich bei diesen Manövern nicht. „Durch die Arbeit des Begleitkreises konnte verlorengegangenes Vertrauen in die Sicherheit der Anlage und die Akzeptanz für eine angepasste Wiederinbetriebnahme weitgehend zurückgewonnen werden“, heißt es in dem Bericht von Landesumweltminister Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) an den Landtag. Tatsächlich handelte es sich bei dieser Runde um eine reine Alibi-Veranstaltung ohne wirkliche Mitsprache-Möglichkeit, geleitet von einem Gutachter-Team, das vor allem die Frage umtrieb, „unter welchen Bedingungen es verantwortet werden kann, die Anlage schrittweise wieder in Betrieb zu nehmen“. 

Ein Persilschein kam Anfang der Woche vom Dortmunder Landgericht. Deren Zentralstelle für die Verfolgung von Umweltkriminalität gab Anfang der Woche bekannt, die Ermittlungen gegen vier Currenta-Beschäftigte eingestellt zu haben, weil das Gefahrenpotenzial des Stoffes „anhand der ihnen vorgelegten Daten und Unterlagen“ nicht erkennbar war „und das Schadensereignis damit auch nicht vorhersehbar“. Nur bei einem Angestellten machte sie ein „unbewusst fahrlässiges Verhalten“ bei der Einleitung von Maßnahmen unmittelbar nach der Detonation aus und verhängte ein Geldstrafe. Derweil leitete die Zentralstelle Ermittlungen gegen einen Hamburger Müllmakler und die Firma ein, von der die fatale Substanz stammte. 

Die CBG kommt zu einer ganz anderen Einschätzung als die Dortmunder JuristInnen. In früheren Zeiten hatte der damalige Chem„park“-Leiter Lars Friedrich nämlich noch Wert auf die Feststellung gelegt, die Lieferung aus Dänemark sei sorgfältig beprobt worden, um Vorwürfen der Schlamperei zu begegnen. Das passt nicht zu den jetzigen Befunden und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen.

Davon abgesehen hält die Coordination den ganzen Ansatz für unangemessen, nach schuldhaftem Verhalten von Einzelnen abzustellen. „Wenn ein individueller Fehler solch ein Desaster auslösen kann, dann stimmt etwas am System nicht“, so Hincha-Weisel. Die Coordination spricht deshalb von einem Organisationsversagen aus niedrigen Beweggründen: dem Profitstreben.

Die Currenta sieht sich jedoch durch die Ermittlungsergebnisse weitgehend entlastet. Sie reichte gegen das dänische Unternehmen nun sogar selbst eine Klage ein und fordert 150 Millionen Euro Entschädigung. Von den eigenen Verfehlungen will der Chem„park“-Betreiber hingegen nichts mehr wissen. Dazu gehörten z. B. die anachronistische, quer durch das Entsorgungszentrum verlaufende Starkstrom-Leitung, die an dem Tag erst vom Netz genommen werden musste, was den Feuerwehr-Einsatz massiv behinderte. Überdies leitete der Konzern das kontaminierte Löschwasser ohne behördliche Genehmigung in den Rhein und gab der Öffentlichkeit nach dem Störfall stets nur so wenig wie möglich zum Tathergang preis.

Die ganze verfehlte Aufarbeitung der bis heute größten Chemie-Katastrophe in der Geschichte Nordrhein-Westfalens wird die Coordination gegen BAYER-Gefahren am 5. Jahrestag der Explosion zur Sprache bringen. Sie nimmt am 27. Juli an einer Kundgebung teil, die um 18 Uhr auf dem Leverkusener Friedrich-Ebert-Platz beginnt.

Zum Jahrestag der Auschwitz-Befreiung

CBG Redaktion

Am heutigen 27. Januar jährt sich die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee zum 81. Mal. Über eine Millionen Menschen brachten die Nazis dort um. Der BAYER-Konzern wirkte als wesentlicher Teil der I.G. FARBEN an der Tötungsmaschinerie mit. Das Chemie-Konglomerat unterhielt auf dem Gelände ein eigenes KZ, beschäftigte SklavenarbeiterInnen und führte Menschenversuche durch. Und zum industriellen Massenmord lieferte die I.G.-Tochter DEGESCH die Tatwaffe: Zyklon B.

Beim Nürnberger IG-FARBEN-Prozess sagten die verantwortlichen I.G.-Vorstände Carl Wurster, Wilhelm-Rudolf Mann und Heinrich Hörlein aus, von diesem Verwendungszweck nichts gewusst zu haben. Was die florierenden Auschwitz-Geschäfte mit dem Giftgas anging, seien sie von einer „Insektenplage im Osten“ ausgegangen, behaupteten die Manager – und kamen damit durch. Die RichterInnen sprachen sie vom Vorwurf der „Teilnahme am Massenmord“ frei. 

Dabei gab es erdrückende Beweise für das Gegenteil, obwohl die I.G. FARBEN 1945 zahlreiche Unterlagen vernichtet hatte. Der frustrierte Chef-Ankläger Josiah E. DuBois Jr. zählt in seinem Buch „The Devil’s Chemists“ einige auf. So räumte der technische Geschäftsführer der DEGESCH, Gerhard Peters, DuBois zufolge bei Vernehmungen ein, Hörlein und Wurster über die vielen Lieferungen nach Auschwitz inklusive der Gaskammern in Kenntnis gesetzt zu haben. Im Prozess selbst nahm Peters das jedoch wieder zurück. 

Auch zitierte DuBois aus der Aussage des österreichischen Auschwitz-Häftlings Gustav Herzog, wonach allen klar war, was vor sich ging. „In der kurzen Zeit, in der ich draußen arbeitete, und in der langen Zeit, in der ich im Büro arbeitete und meine Mitgefangenen mir von den Ereignissen draußen erzählten, gewann ich aus den Gesprächen den hundertprozentigen Eindruck, dass jeder Zivilist auf dem I.G.-Gelände davon wusste. Sie sprachen zynisch von einem ‚Zyklon‘, weil das Gas ‚Zyklon‘ hieß“, gab Herzog zu Protokoll. Und DEGESCH-Beschäftigte waren ebenfalls im Bilde, wie Peter Hayes in seinem Buch über die DEGUSSA, den zweiten DEGESCH-Anteilseigner neben der I.G. FARBEN, darlegt. Peters‘ Geschäftsführer-Kollege Hans-Ulrich Kaufmann machte sogar den Vorschlag, sich sicherheitshalber schriftlich bestätigen zu lassen, dass Zyklon B in den KZs nur bestimmungsmäßig als Biozid Verwendung findet, um sich gegen spätere Anklagen zu wappnen. 

Die BASF leugnet diese Zusammenhänge inzwischen nicht mehr. Sie veröffentlichte im letzten Jahr, als sich die Gründung der I.G. FARBEN zum 100. Mal jährte, auf ihrer Webseite ein umfangreiches Dossier über „[e]in belastetes Kapitel deutscher Industrie-Geschichte“. Zu Zyklon B hieß es da: „Heute geht die historische Forschung davon aus, dass man im Konzern auf oberster Ebene hiervon wusste.“

Von BAYER fehlt ein solches Bekenntnis bis heute.