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Beiträge verschlagwortet als “Supreme Court”

Freispruch für Glyphosat

CBG Redaktion

BAYERs Extrem-Lobbyismus zahlt sich aus

Das oberste Gericht der USA hat eine Grundsatz-Entscheidung in Sachen „Glyphosat“ gefällt. Der Supreme Court schloss sich der Argumentation der BAYER-VerteidigerInnen an, wonach die Gerichte der einzelnen Bundesstaaten den Konzern nicht mit dem Verweis darauf, nicht ausreichend vor den Krebsgefahren durch Glyphosat gewarnt zu haben, zu Schadensersatz-Zahlungen verurteilen dürfen, wenn die staatliche Umweltbehörde EPA eine solche Krebsgefahr in Abrede stellt.

„Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für BAYER und eine große Niederlage für alle jetzigen und zukünftigen Geschädigten. Die Millionen Dollar, die der Leverkusener Multi in Lobby-Arbeit investiert  hat, blieben offenbar nicht ohne Wirkung“, stellt Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fest.

Der Leverkusener Multi hatte den Wahlkampf von Donald Trump mit 122.000 Dollar gefördert. Zudem war BAYER-Chef Bill Anderson der einzige Vorstandsvorsitzende eines deutschen DAX-Unternehmens, der persönlich an der Feier zur Amtseinführung Trumps teilnahm. Damit nicht genug, gehörte der Agro-Riese auch noch zu den Sponsoren der Veranstaltung.

So unterstützte die Trump-Admininstration dann auch das Begehr BAYERs, den Fall „Glyphosat“ vor das oberstes Gericht zu bringen. Der Generalanwalt Dean John Sauer sprach im Januar 2025 eine entsprechende Empfehlung aus. 

Die Vorgänger-Regierung hatte das noch abgelehnt. Es stehe den einzelnen Bundesstaaten frei, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese dem US-amerikanischen Pestizid-Gesetz FIFRA nicht explizit widersprächen, erklärte Bidens Generalanwältin Elizabeth Prelogar im Jahr 2022. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird“, so Prelogar damals. Sie berief sich überdies darauf, dass die EPA in der Vergangenheit Anträge von von anderen Glyphosat-Herstellern, die von sich aus vor Krebs warnen wollten, um Haftungsansprüchen zu entgehen, positiv beschieden hatte.

Trumps JuristInnen aber sahen das nicht nur anders, sie mischten sich darüber hinaus auch noch in das Verfahren ein. Sauers Stellvertreterin Sarah M. Harris verwandte sich in einer Eingabe an das Gericht ausdrücklich für den Agro-Riesen. Die nötige Expertise dazu besaß sie: Harris war vorher für die Großkanzlei Williams & Connolly tätig, die BAYER nicht nur in Rechtsstreitigkeiten um Glyphosat schon oft vertreten hatte.

Im Februar 2026 stellte Donald Trump das umstrittene Herbizid und sein Vorprodukt Phosphor zudem per Executive Order unter besonderen Schutz. Das Dekret galt dabei nicht nur zivilen, sondern ausdrücklich auch militärischen Nutzungen. „Förderung der Landesverteidigung durch die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit elementarem Phosphor und Herbiziden auf Glyphosat-Basis“, war es überschrieben. „[D]as wohl stärkste politische Signal zur Sicherung der Zukunft von Glyphosat“, befand das „Handelsblatt“. 

Vergeblich hatten die AnwältInnen der Kläger-Seite die RichterInnen des Supreme Courts bei der Anhörung davon abzubringen versucht, das Recht der Bundesgerichte zu beschneiden. Sie führten dazu etwa die Notwendigkeit an, auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Ashley Keller nannte dabei wissenschaftliche Studien. In den letzten Jahren haben aber auch interne Dokumente der BAYER-Tochter MONSANTO, die Gegenstand der Entschädigungsverfahren waren, die Sicht auf Glyphosat verändert. In diesen Memos nämlich bezeichneten MONSANTO-ToxikologInnen das Mittel selbst als gesundheitsschädlich. Zudem geht aus den Unterlagen hervor, wie massiv MONSANTO Wissenschaftsbetrug betrieben hat. So schrieben die Beschäftigten Studien eigenhändig und kauften anschließend ForscherInnen ein, die dann nur noch ihren Namen unter den Text setzten.

Keller äußerte auch Zweifel an der Arbeit der EPA. Ihm zufolge kommt die Behörde ihrem staatlichen Auftrag nicht nach, Pestizide alle 15 Jahre zu prüfen. Er zitierte überdies ein Gerichtsurteil vom 17. Juni 2022, das die Glyphosat-Zulassungsverlängerung von 2020 teilweise für ungültig erklärt hatte. „Die Fehler der EPA bei der Bewertung des Risikos für die menschliche Gesundheit sind schwerwiegend“, konstatierte der „9th U.S. Circuit Court of Appeals“. Den RichterInnen zufolge hatte die Behörde bei dem Genehmigungsverfahren gegen ihre eigenen Richtlinien zum Umgang mit Studien und zur Einschätzung von Krebsgefahren verstoßen und sich zudem über Bedenken des eigenen wissenschaftlichen Beirats hinweggesetzt.

Wenige Wochen danach konnte sich Keller bestätigt fühlen. Wie das das Magazin „Mother Jones“ am 23. Juni enthüllte, stützte sich die EPA 2020 bei ihrer Entscheidung nicht zuletzt auf eine Studie, von der sie genau wusste, dass MONSANTO-Beschäftigte sie undercover verfasst hatten – mittlerweile der zweite öffentlich bekanntgewordene Fall von Ghostwriting.

In den USA stieß das Urteil des Supreme Court auf massive Kritik. Neben Umweltinitiativen und Verbraucherschutzgruppen protestierten auch AnhängerInnen der „Make America Healthy Again“-Bewegung, die den Republikanern nahesteht. Zen Honeycutt warf Trump Verrat vor und sprach von einem „Chemie-Krieg gegen die amerikanische Bevölkerung“. Und ihre Kollegin Vani Hari kündigte an, Glyphosat werde nun „zu dem Thema der midterm-Wahlen“.

BAYER erringt Erfolg in Sachen „Glyphosat“

CBG Redaktion

Wahlkampf-Spenden an Trump zahlen sich aus

Presse-Information vom 02.12.25

Seit Langem schon bemüht sich der BAYER-Konzern, in den USA ein Grundsatz-Urteil zu seinem umstrittenen Herbizid Glyphosat zu erwirken, das er dort unter dem Namen „Roundup“ vertreibt. Jetzt ist der Global Player dabei einen Schritt weitergekommen. Der von Donald Trump eingesetzte Generalanwalt Dean John Sauer empfahl dem Obersten Gerichtshof des Landes, sich mit der Causa „Glyphosat“ zu befassen. 

„Da scheinen sich BAYERs Wahlkampf-Spenden an Trump auszuzahlen. Auch die millionen-schwere PR-Kampagne erweist sich als lohnenswerte Investition“, konstatiert Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Der „Informationsdienst Gentechnik“ zitierte zu dieser Einflussarbeit den „Wisconsin State Farmer“: „BAYER hat die Staaten des Mittleren Westens mit Plakaten, Radio- und Fernsehspots überzogen, die die Vorteile von Roundup anpreisen und davor warnen, dass eine Einschränkung des Einsatzes die Lebensmittelsicherheit beeinträchtigen und die Preise für Lebensmittel erhöhen würde.“

Die Verurteilungen zu Schadensersatz-Zahlungen in den meisten bisherigen Glyphosat-Prozessen erfolgten, weil BAYER es nach Meinung der RichterInnen versäumte, ausreichend vor den Risiken und Nebenwirkungen des Herbizids zu warnen. Als Rechtsgrundlage dafür dienten entsprechende gesetzliche Bestimmungen der Bundesstaaten. Die VerteidigerInnen des Konzerns führten zur Entlastung regelmäßig die US-amerikanische Umweltbehörde EPA an, die das Pestizid nicht als krebserregend einstuft; sie konnten sich damit allerdings zumeist nicht durchsetzen. Da aber unterschiedliche Urteile dazu vorliegen, rief der Leverkusener Multi den Supreme Court an.

Zweimal scheiterte das Unterfangen bereits, zuletzt im Jahr 2022. Da riet die von Joe Biden nominierte Generalanwältin Elizabeth Prelogar dem Gericht, den Antrag des Agro-Riesen abzulehnen. Es stehe den einzelnen Bundesstaaten frei, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese dem US-amerikanischen Pestizid-Gesetz FIFRA nicht explizit widersprechen, argumentierte sie. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird“, hielt die Juristin damals fest. 

Sauer hingegen schloss sich der Sichtweise BAYERs an, was der Konzern natürlich begrüßte. Er hofft sogar auf eine branchenübergreifende Wirkung der Entscheidung. „Ähnliche Rechtsgrundlagen wie im Federal Insecticide, Fungicide, and Rodenticide Act (FIFRA) gibt es auch in anderen Bereichen, etwa bei medizinischen Produkten, Lebensmitteln und für die Automobilbranche. In den USA muss jetzt juristisch klargestellt werden, dass Unternehmen nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten bestraft werden können, wenn sie sich an Kennzeichnungsvorgaben des US-Bundesrechts halten“, so das Unternehmen.

Der Generalanwalt sprach seine Empfehlung just in dem Moment aus, da die Fachzeitschrift „Regulatory Toxicology and Pharmacology“ eine Studie zu Glyphosat zurückzieht, die jahrzehntelang eine wichtige Rolle in der Diskussion über das Gefährdungspotenzial der Agro-Chemikalie gespielt hat. Als Grund dafür führt die Publikation unter anderem, an „dass Mitarbeiter von Monsanto möglicherweise ohne ordnungsgemäße Nennung als Mitautoren an der Erstellung des Artikels mitgewirkt haben. Diese mangelnde Transparenz wirft ernsthafte ethische Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit der Autoren dieses Artikels sowie der wissenschaftlichen Integrität der vorgestellten Karzinogenitätsstudien auf“.