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Beiträge verschlagwortet als “Technische Verlängerungen”

Gesundheitsschutz ist kein Bürokratie-Monster!

CBG Redaktion

Die EU will die Zulassungsverfahren für Pestizide aufweichen

Presse-Information vom 28.11.25

Die Europäische Union beabsichtigt, die Vorschriften für die Genehmigung von Agro-Chemikalien auszuhöhlen. Das „Omnibus-Vereinfachungspaket“ für den Sektor „Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ sieht diverse Deregulierungen vor. „Mit dieser Initiative soll die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und der Lebens- und Futtermittelindustrie in der EU gestärkt werden“, heißt es zur Begründung. „Die EU-Kommission darf den Gesundheitsschutz der Bürger und Bürgerinnen nicht den Profit-Interessen von BAYER & Co. opfern“, fordert Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Die EU steht seit Langem in der Kritik, weil sie immer häufiger die Zulassung von Pestiziden verlängert, ohne die Risiko-Bewertung abgeschlossen zu haben. Unlängst hatten mehrere Initiativen gegen diese Praxis der „technischen Verlängerungen“ geklagt und vor dem Europäischen Gerichtshof Recht bekommen. Und jetzt möchte die Staaten-Gemeinschaft sich des leidigen Problems entledigen, indem sie die Ackergift-Zulassungen nicht mehr auf einen bestimmten Zeitraum befristet und dann wieder überprüft, sondern auf Dauer stellt.

Damit nicht genug, will die Europäische Union auch noch den Zeitraum strecken, bis zu dem eine wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen verbotene Agrochemikalie noch verkauft werden darf. Zudem hat sie vor, die Mitgliedsländer bei den nationalen Genehmigungsverfahren von der Pflicht zu entbinden, die Entscheidung auf der Basis der jeweils neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu fällen.

„In einer Zeit, da „Parkinson durch Pestizide“ bei Landwirtinnen und Landwirten als Berufskrankheit anerkannt ist, PFAS-haltige Ackergifte eine immer größere Bedrohung darstellen und sich Produktionsrückstände von EU-weit verbotenen Substanzen hierzulande immer noch in der Umwelt finden, weil die Herstellung für den Export in Nichtmitgliedsstaaten nach wie vor erlaubt ist, braucht es nicht weniger, sondern mehr Regulation“, hält Hincha-Weisel abschließend fest.