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Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

Störfall Institute

CBG Redaktion

Presse Information vom 22. September 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Tödliche Explosion im „Bhopal-Schwesterwerk“

USA: BAYER zahlt 5,6 Mio Dollar

Sieben Jahre nach der tödlichen Explosion in einer Pestizidfabrik im amerikanischen Institute zahlt BAYER CropScience 5,6 Millionen Dollar. Dies gab das amerikanische Justizministerium gestern bekannt. Wegen „schwerwiegender Sicherheitsmängel“ wurde eine Strafe von knapp einer Million Dollar verhängt; die restliche Summe wird für Sicherheitsmaßnahmen in mehreren Werken des Konzerns verwendet.

Die Fabrik in West Virginia gehörte ursprünglich zu Union Carbide und galt als „Schwesterwerk“ von Bhopal, weil dort ebenfalls die hochgefährliche Chemikalie Methyl Isocyanat (MIC) eingesetzt wurde. Selbst nachdem in Bhopal 1984 mindestens 20.000 Menschen durch austretendes MIC getötet wurden, lagerten in Institute Dutzende Tonnen der Chemikalie. Das Werk gelangte im Jahr 2002 in den Besitz von BAYER.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) und örtliche Initiativen warnten jahrelang vor den Risiken der Fabrik. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die Explosion in Institute zeigt exemplarisch, welche Gefahren Konzerne wie BAYER auf der Jagd nach Profiten in Kauf nehmen. Wir fordern, dass die chemische Industrie auf den großtechnischen Einsatz tödlicher Chemikalien wie MIC und Phosgen grundsätzlich verzichtet. Auch müssen chemische Fabriken von unabhängigen und gut ausgerüsteten Behörden überwacht werden - auf freiwillige Maßnahmen ist kein Verlass, denn BAYER tolerierte auch die gravierenden Sicherheitsmängel in Institute über Jahre hinweg.“

Mimkes hatte vier Monate vor der Explosion in der BAYER-Hauptversammlung einen Stopp der MIC-Produktion in Institute gefordert. Der damalige BAYER-Chef Werner Wenning wies jedoch jeglichen Handlungsbedarf zurück: Die Anlagen entsprächen den „neuesten Sicherheitsstandards“ und hätten eine „ausgezeichnete Störfallbilanz“. Kurz darauf, im August 2008, kam es zu der folgenschweren Explosion, bei der zwei Arbeiter ihr Leben verloren. Die Flammen schlugen rund 50 Meter in den Himmel, die Detonation war in einem Umkreis von 15 km zu spüren.

Eine Untersuchung im US-Kongress kam zu dem Ergebnis: „Durch die Explosion flog ein mehrere Tonnen wiegender Rückstandsbehälter 15 Meter durch das Werk und zerstörte praktisch alles auf seinem Weg. Hätte dieses Geschoss den MIC-Tank getroffen, hätten die Konsequenzen das Desaster in Bhopal 1984 in den Schatten stellen können.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kooperierte bei der Aufklärung der Unglücksursachen auch mit der US-Aufsichtsbehörde Chemical Safety Board (CSB). Ein Untersuchungsbericht des CSB urteilte, dass gravierende Sicherheitsmängel zu der Explosion geführt hatten. Laut CSB waren beim Hochfahren einer Produktionsanlage die Sicherheits-Systeme vorsätzlich außer Kraft gesetzt worden.

BAYER versuchte nach dem Störfall, Bürgerinitiativen und kritische Journalist/innen in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Vertreter von BAYER hatten unter Eid zugeben müssen, dass die Firma Anti-Terrorgesetze dazu missbrauchen wollte, die öffentliche Diskussion über die Sicherheitslage in Institute abzuwürgen. Der US-Kongress urteilte hierzu: „BAYER beteiligte sich an einer Geheimhaltungskampagne. Die Firma hat den Sicherheitskräften entscheidende Informationen vorenthalten, hat den Ermittlern der Bundesbehörden nur eingeschränkten Zugang zu Informationen gewährt, hat die Arbeit von Medien und Bürgerinitiativen unterminiert und hat die Öffentlichkeit unrichtig und irreführend informiert.“

ausführliche Informationen zur Kampagne

Glyphosat

CBG Redaktion

Glyphosat: Kampagne der Coordination

21. September 2015

Herbizid Glyphosat

Weltgesundheitsorganisation: Risiken unter den Tisch gekehrt

Anfang 2016 läuft die EU-Zulassung für Glyphosat ab. Das weltweit bestverkaufte Pestizid steht im Verdacht, Fehlbildungen zu verursachen. Zudem wird Glyphosat von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Nun fordert die WHO, die Risiken vollkommen neu zu untersuchen, da zentrale Studien bislang nicht berücksichtigt wurden.

Das umstrittene Pflanzenvernichtungsmittel Glyphosat muss nach Ansicht einer Expertenkommission der Weltgesundheitsorganisation (WHO) völlig neu bewertet werden. Viele Studien, die mögliche Risiken belegen, seien bei früheren Einschätzungen nicht berücksichtigt worden, heißt es in einem Bericht, der jetzt von der WHO veröffentlicht wurde.

Nachdem Glyphosat im März von der Internationalen Krebsforschungsagentur der WHO als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft wurde, hatten Hersteller wie MONSANTO und BAYER stets auf ein anderes Gremium verwiesen, das „Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues“ (JMPR). Dieses hatte dem Unkrautvernichter bescheinigt, in den erlaubten Mengen weder Krebs noch Schäden am Erbgut zu verursachen.

Doch jetzt rät selbst eine vom JMPR eingesetzte Expertengruppe, diesen Persilschein zu überprüfen. Die Arbeitsgruppe empfiehlt eine vollständige Neubewertung von Glyphosat. Das JMPR habe „viele“ von den WHO-Tumorforschern verwendete Studien, vor allem aus Fachzeitschriften, nicht ausgewertet. Die Experten heben hervor, dass die Krebsforscher nicht nur Untersuchungen, in denen es allein um Glyphosat geht, sondern auch solche mit Mischungen analysiert hätten. Pestizidprodukte bestehen meist aus einer Kombination aus dem Wirkstoff und mehreren Hilfssubstanzen.

Kritisiert wird außerdem, dass sich die JMPR zu sehr auf Studien konzentriert habe, die von den Herstellern selbst stammen. Das Problem dabei: Viele Industriestudien fallen unter das Geschäftsgeheimnis, sind nicht veröffentlicht und können von externen Wissenschaftlern nicht geprüft werden. Die JMPR-Gruppe solle ihre Einschätzung von Glyphosat komplett überarbeiten, so die Empfehlung der WHO-Expertenkommission.

Dieses Urteil bringt auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Erklärungsnot. Die deutsche Behörde hat Glyphosat in der Vergangenheit immer wieder als unbedenklich eingestuft, obwohl das Pestizid auch im Verdacht steht, Missbildungen und andere schwere Gesundheitsschäden zu verursachen.

Die Einschätzung der WHO könnte weitreichende Folgen haben. Denn die Zulassungen für Glyphosat in der EU und in den USA laufen Ende des Jahres aus und müssen verlängert werden. Die EU-Kommission hatte vergangene Woche angekündigt, dass sich die Risikoprüfung hinziehen werde bis Sommer 2016. Die derzeitige Genehmigung, die im Wesentlichen auf dem Urteil des deutschen BfR beruht, solle bis dahin verlängert werden.

Der Gentechnik-Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Harald Ebner, forderte nach Bekanntwerden des Berichts, die Anwendung von Glyphosat zu stoppen. „Es kann nicht sein, dass Menschen Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind, weil die zuständigen Behörden womöglich vorsätzlich im Profitinteresse gepfuscht haben.“ Die EU müsse ihr laufendes Verfahren für eine neue Zulassung von Glyphosat abbrechen.

Ursprünglich war Glyphosat von MONSANTO unter dem Handelsnamen „Roundup“ auf den Markt gebracht worden. Da der Patentschutz abgelaufen ist, wird das Ackergift inzwischen auch von BAYER verkauft. Der Leverkusener Konzern vermarktet das Herbizid unter den Namen GLYPHOS, USTINEX G und KEEPER und hat auch glyphosat-resistentes Saatgut im Programm.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren und die Agrarkampagne hatten in der jüngsten BAYER-Hauptversammlung gefordert, die Zulassung der gefährlichen Herbizide Glyphosat und Glufosinat zu entziehen.

CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Information vom 11. September 2015

Leitung zwischen BAYER-Werken Leverkusen und Dormagen

CO-Pipeline: Ärzte fordern Stilllegung

94 Ärztinnen und Ärzte aus Leverkusen, Dormagen, Hilden und Mettmann unterstützen die Forderung nach einer sofortigen Stilllegung der Kohlenmonoxid-Leitung zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Leverkusen. Nach Auffassung der Medizinerinnen und Mediziner sei das Gefahrenpotenzial für die Bevölkerung untragbar hoch. Im Fall eines Unfalls gäbe es kaum Rettungsmöglichkeiten. Initiiert wurde der Brief an die Landesregierung und den BAYER-Vorstand von der Anästhesistin und Rettungsärztin Dr. Annette Bauer und dem Kinderarzt Dr. Gottfried Arnold.

Dr. Arnold fordert eine Beendigung von jeglichem CO-Transport: „Kohlenmonoxid ist hochgiftig und mit den menschlichen Sinnen nicht wahrnehmbar. Die bestehenden Leckerkennungs-Systeme schlagen erst an, wenn bereits 100 m³ CO ausgetreten sind. Dabei können schon ein oder zwei Atemzüge ausreichen, um einen Mensch zu töten. Ein Vollbruch der Leitung könnte eine Katastrophe ungeheuren Ausmaßes zur Folge haben.“ Gottfried Arnold kritisiert, dass die Gefahrstoffe in 50 Jahre alten Rohren transportiert werden und dass die Trasse von Leverkusen nach Dormagen nie auf Kampfmittel untersucht wurde.

Die umstrittene Leitung wurde bereits in den 1960er Jahren gebaut. Die Rohre wurden jahrzehntelang für den Transport von ungefährlichen Gasen wie Stickstoff und CO2 verwendet. Im Jahr 2001 wurde die Pipeline ohne reguläres Genehmigungsverfahren für Kohlenmonoxid umgewidmet – ein Fall ohne Vorbild in Deutschland. Durch Akteneinsicht bei der Bezirksregierung Köln konnte Anfang 2014 nachgewiesen werden, dass Teile der Trasse schwere Schäden aufwiesen. Kurz darauf leitete BAYER den Transport von Kohlenmonoxid auf ein anderes Rohr um und gab den Neubau der besonders maroden Rhein-Unterquerung bekannt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt die Stilllegung der alten Leitungen unter dem Rhein und den Bau eines begehbaren Tunnels („Düker“) für den Transport von Gasen wie Sauerstoff, Erdgas oder Stickstoff. Für das hochgefährliche Kohlenmonoxid müsse eine Zulassung jedoch verweigert werden. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Eine vor 50 Jahren gebaute Pipeline entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik, zumal die Leitung für deutlich ungefährlichere Gase konzipiert wurde. Selbst die internen Gutachten von BAYER sprechen von einem Gefahrenbereich von 350 Metern beidseits der Trasse. In diesem Abstand befinden sich die Wohngebiete von Wiesdorf, Merkenich, Rheinkassel, Langel, Hitdorf und Worringen.“

Gottfried Arnold abschließend: „Wir sind nicht länger gewillt, dieses Hochrisikoprojekt außerhalb des Werksgeländes von BAYER hinzunehmen, nur damit das Unternehmen eine unverantwortlich große Menge an CO vorhalten kann. Daher verlangen wir, die CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen schnellstens zu stoppen!“.

weitere Informationen zur Kampagne

[CO Leitung] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Information vom 21. August 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Einwendung gegen geplante Rheinunterquerung:

„CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen stilllegen“

Muster-Einwendung (bis 31. August einreichen): http://www.CBGnetwork.org/downloads/Einwendung_CO_Leitung.rtf

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert, die von der Firma BAYER MaterialScience geplante Kohlenmonoxid-Leitung unter dem Rhein („Düker“) nicht zu genehmigen. In einem heute an die Bezirksregierung Köln gesandten Schreiben begrüßt die CBG zwar die Stilllegung des maroden Alt-Dükers und den Bau eines begehbaren Tunnels für den Transport von Gasen wie Sauerstoff, Erdgas oder Stickstoff. Für das hochgefährliche Kohlenmonoxid (CO) müsse eine Zulassung jedoch verweigert werden.

Die Rhein-Unterquerung ist Teil einer bereits in den 60er Jahren gebauten Leitung zwischen den BAYER-Werken Leverkusen und Dormagen. Diese wurde jahrzehntelang für den Transport von ungefährlichen Gasen wie Stickstoff und CO2 verwendet. Im Jahr 2001 wurde die Pipeline ohne reguläres Genehmigungsverfahren für Kohlenmonoxid umgewidmet – ein Fall ohne Vorbild in Deutschland. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte Anfang 2014 durch Akteneinsicht bei der Bezirksregierung Köln nachweisen können, dass die Leitung unter dem Rhein schwere Schäden aufweist. Kurz darauf hatte BAYER den CO-Transport auf ein anderes Rohr umgeleitet und den Neubau des Dükers beschlossen.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Eine vor 50 Jahren gebaute Pipeline entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik, zumal die Leitung für deutlich ungefährlichere Gase konzipiert wurde. Für die Pipeline ist nie ein worst case-Szenario erstellt worden. Ein Gutachter von BAYER sprach jedoch in einem firmeninternen Schreiben von einem Gefahrenbereich von 350 Metern beidseits der Trasse.“ In diesem Abstand finden sich die Wohngebiete von Wiesdorf, Merkenich, Rheinkassel, Langel, Hitdorf und Worringen.

Die Firma BAYER räumt in den Antragsunterlagen ein, dass eine Explosion „nicht 100-prozentig ausgeschlossen werden“ könne, was „als katastrophal einzuschätzen“ sei. Mimkes weiter: „Ein solches Risiko ist für die Bevölkerung untragbar und wegen der Möglichkeit einer dezentralen Kohlenmonoxid-Produktion in den einzelnen Werken auch nicht notwendig“.

Dipl.-Ing. Bernhard Wening, seit 1991 Sachverständiger für Gasleitungen und bis 2012 „Leiter Qualität und Regelsetzung“ bei RWE, ergänzt: „Die damalige Umwidmung der Kohlendioxid-Leitung auf den Transport von Kohlenmonoxid ohne umfangreiche Sicherheitsvorgaben halte ich für äußerst unsachgemäß. Gefahrstoffe wie CO sollten nur im Labormaßstab transportiert und ansonsten am Ort ihres Verbrauchs produziert werden“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine Stilllegung der gesamten CO-Leitung von Dormagen nach Leverkusen. Der Verband kritisiert zudem, dass für den Düker ein einfaches Plangenehmigungsverfahren gewählt wurde. Ein reguläres Genehmigungsverfahren müsste die gesamte Leitung von Dormagen bis Leverkusen umfassen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung beinhalten.

weitere Informationen:
=> Die vollständige Stellungnahme der CBG
=> Kampagne zu CO-Pipelines

Bienensterben

CBG Redaktion

22. Juli 2015

Neonicotinoide als Beize: Ab heute gilt die Eilverordnung

Ab sofort ist in Deutschland die Aussaat und der Handel von Saatgut, dass mit bestimmten Neonicotinoiden behandelt wurde, verboten.

Wintergetreide-Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln bestimmter Neonicotinoide behandelt wurde, darf in Deutschland ab sofort weder gehandelt, noch gesät werden. Eine entsprechende Eilverordnung hat Landwirtschaftsminister Christian Schmidt gestern unterzeichnet.

Die Beizung mit diesen Insektiziden ist in Deutschland nach Angaben des Ministeriums bei Wintergetreide ohnehin bereits untersagt. Durch die Verordnung ist jetzt auch der Import von entsprechendem Saatgut verboten. Das Verbot gilt ab heute. Die Eilverordnung betrifft Saatgut, das mit den Neonicotinoiden

• Clothianidin,
• Imidacloprid und
• Thiamethoxam

behandelt wurde. Wer bereits entsprechendes Saatgut besitzt, kann es an Händler oder Saatguterzeuger zur Entsorgung abgeben. Wer vorsätzlich oder fahrlässig entsprechendes Saatgut einführt oder in den Verkehr bringt, begeht nach Informationen des Landwirtschaftsministeriums eine Ordnungswidrigkeit.

EU verbietet Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam
Hintergrund ist das seit 2013 in der EU gültige Verbot der Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Das Moratorium ist auf zwei Jahre befristet und wurde zum vorbeugenden Bienenschutz erlassen. Zuvor hatten Wissenschaftler der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Risiken für Bienen identifiziert, die von den drei Neonicotinoid-Insektiziden ausgehen.

Schmidt will ‚millionenfachen Bienentod‘ verhindern
Landwirtschaftsminister Schmidt will durch die Eilverordnung „millionenfachen Bienentot“ verhindern: „Mit der Verordnung schützen wir die Bienen vor insektizidhaltigem Staub. Das nützt sowohl den Bienen als wichtigem Teil der Natur als auch den Bauern, die auf die Bestäubung ihrer Pflanzen durch die Bienen angewiesen sind.“

ausführliche Infos zur Kampagne

[Marburg] Carl Duisberg

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren forderte die Theologische Fakultät der Uni Marburg auf, die Ehrendoktorwürde von Carl Duisberg zu entziehen. Die Fakultät veröffentlichte daraufhin eine Stellungnahme. Beide Schreiben sind anbei dokumentiert. Die örtliche Presse berichtete über die Diskussion. Ausführliche Informationen zu Carl Duisberg finden sich hier.

20. Juli 2015

Stellungnahme des Fachbereichs Evangelische Theologie

Fachbereich regt Forschungen zu Carl Duisberg an

Anlässlich des Festakts zum 400-jährigen Bestehen der Philipps-Universität am 30.7.1927 wurde unter anderem Prof. Dr. h.c. mult. Carl Duisberg, damals Aufsichtsratsvorsitzender der IG-Farben, von der Evangelisch- Theologischen Fakultät ein Ehrendoktor verliehen. Begründet wurde dies mit seinem großen sozialen Engagement für die Arbeiterschaft seiner angestammten Firma Bayer und mit seiner Förderung studentischen Lebens und der Wissenschaft. 1920 koordinierte er beispielsweise die Gründung des „Stifterverbandes der Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft“, und er engagierte sich für die wenig später entstehende „Dahrlehenskasse der Deutschen Studentenschaft“. In der damaligen Fakultät fand ferner Duisbergs Interesse für aufkommende ökumenische Fragen ein positives Echo.

Der Fachbereich Evangelische Theologie wurde kürzlich aufgerufen, die Ehrendoktorwürde zurückzunehmen, da Duisberg im 1. Weltkrieg die Entwicklung und Produktion chemischer Giftstoffe vorantrieb und den Einsatz belgischer Zwangsarbeiter befürwortete. In der Tat war Duisberg aus heutiger Sicht eine ambivalente Persönlichkeit: Herausragendes soziales Engagement steht Positionen gegenüber, die aus ethischer Sicht heute klar zu verurteilen sind.

Der Fachbereich Evangelische Theologie zeichnet sich durch eine lange Tradition einer liberalen und auch der eigenen Geschichte gegenüber kritischen Theologie aus. Vor allem die Marburger Theologie im Nationalsozialismus ist gut erforscht. Deshalb erscheint es angemessen, im vorliegenden Fall den Weg einer differenzierten Beleuchtung der eigenen Geschichte weiter zu verfolgen. Dies hat gegenüber einem einmaligen Akt der Aberkennung einer Ehrendoktorwürde den Vorteil der Nachhaltigkeit. Der Fachbereich regt daher zur wissenschaftlichen Erforschung des Themenkomplexes an: der Rolle Carl Duisbergs als Unterstützer der Universität, seiner Rolle im Kontext der Theologie sowie der Verflechtungen von Politik und Theologie zur Zeit der Weimarer Republik.

Prof. Dr. Bärbel Beinhauer Köhler
Dekanin des Fachbereichs Evangelische Theologie Marburg

Theologische Ehrendoktorwürde von Carl Duisberg

2. Juli 2015

Dekanat der Theologischen Fakultät
Lahntor 3
35032 Marburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den 80er Jahren habe ich an der Philipps-Universität studiert. Nun stieß ich in der Publikation „Carl Duisberg – Briefe eines Industriellen“ von Dr. Kordula Kühlem auf die Information, dass der Chemiker Carl Duisberg im Jahr 1927 in Marburg einen Ehrendoktor für Theologie erhielt.

Carl Duisberg ist in keiner Weise als Vorbild für künftige Generationen geeignet. In mehreren Städten wurde in den letzten Monaten eine Umbenennung von Duisberg-Straßen beschlossen. Daher möchte ich Sie bitten, ein Verfahren zur Aberkennung der Ehrendoktorwürde einzuleiten.

zur Begründung des Antrags:
Im November 2014 wurde in Dortmund eine Umbenennung der dortigen Carl-Duisberg-Straße beschlossen. Zur Begründung schreibt das Dortmunder Stadtarchiv: „Duisberg gehörte zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die - auch nach dem damals geltenden internationalen Kriegsrecht illegale - Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten. (…) Als Patriarch lehnte er bis zu seinem Tod Gewerkschaften entschieden ab. Er war von Beginn an Gegner der Weimarer Demokratie.“ Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter http://www.cbgnetwork.org/downloads/Stellungnahme_Stadtarchiv_Dortmund.pdf

Am 8. Dezember folgte der Stadtrat von Lüdenscheid und beschloss eine Umbenennung des dortigen Duisbergwegs. Das Lüdenscheider Stadtarchiv schreibt unter anderem: „Während des Ersten Weltkriegs wurde unter Duisbergs Vorsitz bei Bayer Giftgas für den Kriegseinsatz produziert. Abfallprodukte der Chemischen Industrie, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfte, dienten als Rohstoffe. In Leverkusen war das u. a. Phosgen, ein Gas, das besonders grausam wirkt“, siehe: http://www.cbgnetwork.org/downloads/Duisberg_Stadtarchiv_Luedenscheid.pdf

In Frankfurt am Main wurde ebenfalls ein Verfahren zur Umbenennung der dortigen Duisbergstraße eingeleitet. Wie Sie vielleicht wissen, wurde auch in Marburg intensiv über die Umbenennung des Carl-Duisberg-Hauses diskutiert. An dem Gebäude wurde inzwischen eine Gedenktafel angebracht, siehe: http://www.studentenwerk-marburg.de/?id=78

Bereits Ende des 19. Jahrhunderts hatte Carl Duisberg die Vermarktung von Heroin als angeblich harmlosem Hustenmittel betrieben. Als Wissenschaftler das Suchtpotential des Präparats anprangerten, äußerte Duisberg, man müsse die „Gegner mundtot schlagen“. Obwohl sich rasch die Gefahr der Abhängigkeit herausstellte, führte die Firma Bayer den Verkauf von Heroin über Jahrzehnte hinweg fort.

Im 1. Weltkrieg beklagte Duisberg gegenüber den Generälen Hindenburg und Ludendorff den Mangel an Arbeitskräften. Mit dem Ausspruch „Öffnen Sie das große Menschenbassin Belgien“ forderte er den Einsatz von Zwangsarbeitern. Das Reichsamt des Inneren griff Duisbergs Vorschlag auf und ließ 1916 zehntausende Belgier deportieren. Mehrere Tausend starben.

Zur selben Zeit entwickelte Carl Duisberg gemeinsam mit Fritz Haber Giftgase wie „Grünkreuz“ und „Senfgas“, testete diese erstmals an der Front und verlangte vehement ihren Einsatz - wissentlich gegen die Haager Landkriegsordnung verstoßend.

1917 wurde Duisberg Mitglied der rechtsextremen Deutschen Vaterlandpartei. Zudem war er Vorstandsmitglied des „Unabhängigen Ausschuß für einen deutschen Frieden“, einer Gründung des antisemitischen Alldeutschen Verbands. Duisberg forderte die Annexion der besetzten Gebiete in Belgien und Nordfrankreich und etwas später auch “deutschen Lebensraum” in Polen und Russland. Duisberg hatte beste Kontakte zur Obersten Heeresleitung unter Hindenburg und Ludendorff und mischte sich offensiv in die Kriegszielplanung ein. Auch forderte er den uneingeschränkten U-Boot-Krieg und setzte sich erfolgreich für die Absetzung des (angeblich zu nachgiebigen) Kanzlers Bethmann-Hollweg ein.

Der Weimarer Republik stand Duisburg von Anfang an ablehnend gegenüber. Duisburg organisierte Spenden an nationalistische Parteien, spätestens seit 1930 auch an die NSDAP. 1931 forderte Duisberg, der mittlerweile Aufsichtsratsvorsitzender der IG FARBEN geworden war: „Fortwährend ruft das deutsche Volk nach einem Führer, der es aus seiner unerträglichen Lage befreit. Kommt nun ein Mann, der bewiesen hat, dass er keine Hemmungen hat, so muss diesem Mann unbedingt Folge geleistet werden.“

Im Gegenzug für ihre Millionen-Spenden erhielt die IG FARBEN von den Nationalsozialisten Absatzgarantien für synthetischen Treibstoff und Kautschuk. Kein anderes Unternehmen kollaborierte in der Folgezeit so eng mit dem Dritten Reich. Anlässlich seiner Pensionierung frohlockte Carl Duisberg denn auch: „Ich freue mich auf einen Lebensabend unter unserem Führer Adolf Hitler.“

Aus meiner Sicht ist ein Kriegstreiber, der persönlich den Einsatz von Giftgasen und die Deportation von Zwangsarbeitern forciert hat, nicht geeignet, mit einer theologischen Ehrendoktorwürde ausgezeichnet zu werden. Bitte informieren Sie mich über die weiteren Schritte.

Mit herzlichen Grüßen,

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)
Postfach 15 04 18
40081 Düsseldorf

Steuerflucht

CBG Redaktion

Presse Info vom 9. Juli 2015

Krise von Gewerbe- und Körperschaftssteuern:

SPD traut sich (leise) Kritik an BAYER

Der Oberbürgermeister-Kandidat der SPD in Leverkusen, Uwe Richrath, hat das Unternehmen BAYER wegen seiner Konzern-Steuerpolitik kritisiert. Die Weltfirma beteilige sich in Leverkusen „sehr wenig“ am lokalen Gewerbesteuer-Aufkommen, so Richrath gestern auf einer Wahlkampfveranstaltung. Den selben Tenor hatte die Haushaltsrede 2015 des Leverkusener Stadtkämmerers Frank Stein.

Auch NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans erlaubte sich leise Kritik: „Ich erwarte schon, dass sich ein Unternehmen seiner Standort-Verantwortung bewusst ist“. Dass eine Stadt wie Leverkusen „mit der Weltmarke BAYER aus dem Stärkungspakt gestützt werden muss – das glaubt erst mal keiner“, so der Minister. Aber es sei nun mal so, dass weltweit agierende Konzerne eine Armada von Spezialisten bezahlen, „die daran arbeiten, dass die Steuerbelastung nicht so hoch ist“.

Laut Walter-Borjans müsse man „Druck machen“, um eine gerechte Besteuerung zu erreichen. Eine merkwürdige Argumentation - als ob die Steuergesetze vom Himmel gefallen wären und nicht von der Politik in Kooperation mit den Industrieverbänden beschlossen worden wären. Ein Beispiel hierfür ist die große Unternehmenssteuer-Reform der Jahrtausendwende, die zum Einbruch der Gewerbe- und Körperschaftssteuern führte: Die von Minister Hans Eichel präsentierte „Reform“ war ein gemeinsames Kind von SPD und Industrie. Ausgearbeitet wurde das Gesetz vom damaligen Finanzstaatssekretär Heribert Zitzelsberger, der zuvor die Steuer-Abteilung bei BAYER geleitet hatte.

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren kommentiert: „Die Konzerne entziehen sich immer weiter ihrer Verantwortung für die Allgemeinheit - zu Lasten der arbeitenden Bevölkerung, die über steigende Steuern und Abgaben die Zeche zahlen muss. Es ist nicht hinzunehmen, dass BAYER und Co. immer weniger zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.“ Pehrke hatte die Steuerspar-Modelle des Konzerns in der BAYER-Hauptversammlung am 27. Mai kritisiert. Marijn Dekkers, Vorstandsvorsitzender von BAYER, hatte ihm in bemerkenswerter Offenheit geantwortet: „Die Strukturen des heutigen globalen Konzerns sind mit denen von BAYER aus den 80er und 90er Jahren nicht mehr vergleichbar.“ So kommt es, dass Städte wie Leverkusen heute nur die Hälfte an Gewerbesteuern verbuchen wie vor 25 Jahren - trotz deutlich gestiegener Unternehmensgewinne.

Dekkers gab auch Auskünfte zu den Verschiebungen innerhalb des Konzerns. So besitzen holländische und belgische Briefkasten-Firmen wie BAYER WOLRD INVESTMENTS Anteile an rund einem Fünftel aller 350 Gesellschaften des Unternehmens und senken dadurch die Steuerlast. Auch das Volumen der Steuerspar-Geschäfte ist immens: allein BAYER-Antwerpen gewährte im vergangenen Jahr anderen Konzerntöchtern Kredite in Höhe von 13,4 Milliarden Euro. Die hierauf berechneten Zinsen mindern in Ländern wie Deutschland oder den USA die Steuern, werden in Belgien jedoch nur minimal versteuert.

Leverkusen, Stammsitz des wertvollsten DAX-Konzerns, darbt dank solcher Tricks schon seit zwei Dekaden. Mehrere Jahre lang musste die Kommune mit Nothaushalten über die Runden kommen, weil BAYER weniger Gewerbesteuern überwies und manchmal – wie 1999, 2001, 2003 und 2004 – auch gar keine. Obwohl BAYER inzwischen zum wertvollsten Unternehmen im Dax aufgestiegen war, musste Leverkusen 2013 dem Stärkungspakt Stadtfinanzen beitreten.

Die letzte Hiobsbotschaft erreichte Leverkusen im Zusammenhang mit der Übernahme der Sparte für nicht-verschreibungspflichtige Produkte vom US-Unternehmen MERCK. „BAYER rechnet ab dem ersten Jahr nach dem Vollzug mit signifikanten Steuer-Einsparungen“, verlautbarte der Konzern bei der Bekanntgabe des Deals. Im September 2014 gab die Firma dem Stadtkämmerer Frank Stein die genaue Größe bekannt. Stein musste als Synergie-Defekt nicht nur „Einbrüche im zweistelligen Millionen-Bereich“ hinnehmen, sondern für die beiden letzten Jahre auch noch Gewerbesteuer-Einnahmen rückerstatten. Gerade einmal 60 Millionen Euro Gewerbesteuer wird die Kommune in diesem Jahr einnehmen, 1990 war es noch mehr als doppelt so viel.

zur Steuerbefreiung durch Rot/Grün ein aufschlussreicher Artikel der FAZ

weitere Informationen

Konstantin Wecker

CBG Redaktion

Presse Info vom 3. Juli 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren

„Immer höhere Kapitalkonzentration in immer weniger Händen“

Konstantin Wecker unterstützt Rettungskampagne der CBG

Der Liedermacher Konstantin Wecker beteiligt sich an der Rettungskampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Der Musiker begründet sein Engagement mit der zunehmenden Ungleichheit in der Gesellschaft: „Ich unterstütze die Coordination gegen BAYER-Gefahren, weil in Zeiten immer höherer Kapitalkonzentration in immer weniger Händen Konzernkritik nötiger denn je ist“, so Wecker.

Eine Anzeige mit dem Bild des Musikers wird im Internet verbreitet und in einer Reihe von Medien gedruckt. Auch Prominente wie Nina Hagen, Wilfried Schmickler und Sahra Wagenknecht rufen zur Unterstützung der CBG auf.

Axel Köhler-Schnura, Gründungsmitglied des Vereins: „Konzernkritik lebt nicht von der Förderung Reicher. Durch die schmalen Geldbeutel seit 2004 sind wir finanziell in die Krise geraten. Wir brauchen dringend weiteren Mitgliedschaften, damit bei uns nicht das Licht ausgeht. Zugleich möchten wir uns für die große Solidarität bedanken, die wir in unserem Kampf ums Überleben erfahren!“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren arbeitet seit 1978 zu allen Risiken, die von dem Chemie- und Pharmaunternehmen BAYER ausgehen, darunter Störfälle, gefährliche Pestizide, Treibhausgas-Emissionen und Medikamente mit erhöhtem Nebenwirkungsprofil. Die CBG erhält wegen ihrer konsequent konzernkritischen Ausrichtung keinerlei Unterstützung aus öffentlichen Quellen oder von großen Stiftungen. Auch die Gemeinnützigkeit wird dem Verein verweigert.

Gerne senden wir diese und weitere Anzeigen in hoher Auflösung zu

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[SumOfUs] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

SumOfUs, Presse Information vom 27. Mai 2015

Mehr als 1 Million Stimmen gegen Bayers Bienenkiller-Klage

SumOfUs protestiert auf der Hauptversammlung der Bayer AG gegen die Produktion von bienentödlichen Insektengiften

Köln – Die Empörung über die Klage von Bayer gegen das EU-Verbot von bienentötenden Pestiziden wächst. Auf der Hauptversammlung der Bayer AG am 27. Mai 2015 übergibt Wiebke Schröder von der weltweltweiten Bürgerbewegung SumOfUs eine Liste mit einer Million Unterschriften von Menschen, die gegen die Bienenkiller-Klage protestieren. Sie fordert die Verantwortlichen des Unternehmens auf, die Klage fallen zu lassen und die Produktion dieser Neonikotinoide einzustellen. Bereits vor Beginn der Versammlung macht sie gemeinsam mit Aktivisten in Bienenkostümen darauf aufmerksam, dass Bayer nach wie vor an Neonikotinoiden festhält.

Die Petition finden Sie hier: http://action.sumofus.org/de/a/bayer-bees-lawsuit-de/?sub=pr

Wiebke Schröder, SumOfUs-Campaignerin, sagt: “Unabhängige Wissenschaftler haben die sogenannten Neonikotinoide als eine Ursache für das weltweite Bienensterben bestätigt. Dass Bayer diese Gifte weiterhin herstellt, ist eine Katastrophe für das Ökosystem und die Landwirtschaft. Denn Bienen sind unverzichtbar für unsere Nahrungsmittelversorgung.”

Vor zwei Jahren hat die Europäische Union den Einsatz von zwei Bayer-Pestiziden weitgehend verboten. Wissenschaftliche Untersuchungen hatten überzeugende Belege dafür erbracht, dass diese Pestizide zum weltweiten Massensterben von Bienen beitragen.

Statt in die Erforschung von alternativen, ungefährlichen Pestiziden zu investieren, reagierte der Chemiekonzern mit einer Klage gegen die EU-Entscheidung. Ebenso klagte der Konzern gegen den BUND. Die Umweltschutzorganisation hatte die Bayer-Pestizide Calypso und Lizetan als ‚bienengefährlich’ bezeichnet. Zu Recht, wie das Landgericht Düsseldorf urteilte.

„Mehr als eine Million Menschen fordern Bayer auf, die Klage gegen das EU-Verbot fallen zu lassen„, sagt Wiebke Schröder. „Wie groß muss die öffentliche Entrüstung noch werden, bis Bayer endlich einlenkt?“

Kein Wunder, dass sich so viele Menschen für den Schutz der Bienen einsetzen: Diese Insekten bestäuben rund 80 Prozent der Kulturpflanzen. Jedes dritte pflanzliche Nahrungsmittel, ist beim Anbau auf die Bestäubung durch Bienen angewiesen. Es geht deshalb um mehr als ein Insekt, es geht um das Überleben der Menschheit.

SumOfUs kämpft bei der weltweiten Kampagne zur Rettung der Bienen an vorderster Front. Der Einsatz von zehntausenden SumOfUs-Mitgliedern hat zu dem öffentlichen Druck beigetragen, der die Baumarktkette Lowe's erst vor einigen Wochen zu einem Verkaufsstopp bienengefährdender Pestizide bewegt hat.

Medienkontakt:
Wiebke Schröder, SumOfUs Campaignerin, 01631617155, wiebke@sumofus.org

Über SumOfUs.org:
SumOfUs ist eine weltweite Bewegung von fast 6 Millionen Verbraucher/innen, Arbeitnehmer/innen und Aktionär/innen, die gemeinsam ihre Stimme gegen die zunehmende Macht von Großkonzernen erheben und sich für eine nachhaltige und gerechte Weltwirtschaft einsetzen.

[Plastikmüll] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Presse Information vom 27. Mai 2015

BAYER Hauptversammlung: Protest gegen Plastikmüll

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren protestiert anlässlich der heutigen Hauptversammlung der BAYER AG gegen die Verschmutzung der Ozeane durch Plastikmüll. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden mit einem „Meer“ aus blauen Stoffbahnen mit darauf schwimmendem Kunststoffmüll begrüßt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert in Gegenanträgen zur heutigen BAYER-Hauptversammlung, den Vorstand nicht zu entlasten. Aus Protest gegen die Mitverantwortung des Konzerns für die Verschmutzung von Flüssen und Meeren hat die CBG am Eingang der Kölner Messehallen ein „Meer“ mit darauf schwimmendem Plastikmüll aufgebaut.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Auch in der Amtszeit von Marijn Dekkers wurde die Umstellung auf nachwachsende Rohstoffe und biologisch abbaubare Endprodukte verschlafen. BAYER ist somit für die wachsende Belastung der Gewässer mit Plastikmüll mitverantwortlich. Der Gipfel der nicht-nachhaltigen Produktion ist der Verkauf von Mikroplastik, das von den Kläranlagen nicht aufgefangen werden kann und das sich in kürzester Zeit in der Nahrungskette findet.“

Jedes Jahr gelangen rund zwanzig Millionen Tonnen Kunststoff in die Weltmeere. Da die meisten Kunststoffe biologisch kaum abbaubar sind, gefährden sie die Umwelt über Jahrhunderte hinweg. BAYER gehört sowohl im Bereich Polyurethan als auch bei Polycarbonaten zu den weltweit größten Herstellern.

Mikroplastik von BAYER („Baycusan“) findet sich unter anderem in Kosmetika und Putzmitteln - früher wurden hierfür zerkleinerte Fruchtkerne eingesetzt. In Bier, Milch, Mineralwasser und Honig wurde Mikroplastik bereits nachgewiesen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert Maßnahmen, um die Gefahr einzudämmen. Kunststoffe müssen so weit wie möglich durch biologisch abbaubare Stoffe ersetzt werden, der Verkauf von Mikroplastik muss eingestellt werden. Der Verein verlangt zudem eine Umkehr der Beweislast: Nicht Behörden oder die Verbraucher/innen müssen die Gefährlichkeit eines Stoffes beweisen, sondern die Produzenten dessen Ungefährlichkeit.

In der heutigen Hauptversammlung werden mindestens zwanzig Wortbeiträge zu den Kehrseiten der Geschäftspolitik gehalten. Themen dabei sind unter anderem Steuerflucht, Gentechnik, gefährliche Pestizide, Kontrazeptiva mit erhöhtem Nebenwirkungsprofil sowie die Risiken des Gerinnungshemmers Xarelto.

=> alle Infos zur Hauptversammlung
=> Plastikmüll: Forderungen hier unterschreiben

[BlackRock] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Presse Information vom 26. Mai 2015

morgige Hauptversammlung der Bayer AG

Kritik an Steuerflucht und intransparenter Aktionärs-Struktur

Dr. Werner Rügemer, Experte für Steuerflucht und globale Kapitalstrukturen, kritisiert die mangelnde Transparenz der Aktionärsstruktur von BAYER. In dem 340-seitigen Geschäftsbericht des Konzerns wird kein einziger Anteilseigner genannt. „Warum werden die Eigentümer und damit die wichtigsten Gewinner des Unternehmens versteckt?“, so Rügemer.

Besondere Fragen wirft das Engagement des Großaktionärs BlackRock auf. BlackRock hat seine BAYER-Aktien auf sechs Gesellschaften verteilt. Diese haben ihren Sitz in Steueroasen wie Jersey oder den Cayman Islands und halten zum Teil dieselben Aktien. Das Bundesamt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht – Bafin – verhängte im März eine Rekordbuße von 3,25 Millionen Euro gegen BlackRock. Grund hierfür waren unrichtige und verspätete Mitteilungen über gehaltene Stimmrechtsanteile. Rügemer weiter: „BlackRock mindert seine Steuern in Staaten wie Deutschland und den USA, von deren Infrastruktur BlackRock als Miteigentümer von Produktionsstätten profitiert. Wie beurteilt dies der Vorstand von BAYER dieses Vorgehen?“.

Werner Rügemer kritisiert auch die wiederholte Beauftragung der Ratingagenturen Standard & Poor’s und Moody’s durch BAYER. BlackRock ist Miteigentümer der Agenturen; eine unabhängige Bewertung sei daher nicht gegeben.

hier finden Sie die vollständige Rede

[CO-Pipeline] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

20. Mai 2015

Protest gegen Kohlenmonoxid-Pipeline

Kläger Heinz-Josef Muhr verstorben

Heinz-Josef Muhr, Landwirt aus Monheim am Rhein, ist verstorben. Muhr war einer der prominentesten Gegner der CO-Pipeline der Bayer AG zwischen den Werken Dormagen und Krefeld-Uerdingen.

Die Pipelinetrasse verläuft quer durch Muhrs Ackerland und in etwa parallel zur A 59. Durch seine Klage gegen die Enteignung seines Grundstücks wurde er überregional bekannt und zu einer Galionsfigur des Widerstandes. Muhr war bereits für den Bau der A 59 enteignet worden.

Die Beerdigung findet am 27. Mai 2015, also am Tag der BAYER-Aktionärsversammlung, statt. In seinem Sinne wird es vor und in der Versammlung erneut Protestaktionen und kritische Redebeiträge zur Kohlenmonoxidleitung geben. Unter anderem hat sich Dieter Donner, Sprecher der Pipeline-Initiativen, angekündigt.

Die Klage gegen die Enteignung wird von Muhrs Frau und weiteren Erben fortgeführt. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat schon früh Spenden für die Prozesse gesammelt und wird Muhr in ehrendem Gedenken behalten.

Informationen zur CO Pipeline

Xarelto

CBG Redaktion

Presse Information vom 13. Mai 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Bundestag: Anfrage zu Gefahren neuer Gerinnungshemmer (NOAKs)

„Regierung verharmlost Risiken von XARELTO“

Im Jahr 2014 erhielt das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) 1.996 Meldungen über unerwünschte Arznei-Wirkungen des Gerinnungshemmers XARELTO. Darunter waren – zumeist nach schweren Blutungen – 161 Todesfälle. Ein alarmierender Befund, auch wenn dem BfArM zufolge ein Kausalzusammenhang im Einzelfall nicht immer belegt ist.

Die Bundesregierung hingegen verharmlost in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei die Risiken des Präparats. Das mit der Beantwortung beauftragte Bundesgesundheitsministerium spricht weiterhin „von einer derzeit positiven Nutzen/Risiko-Relation“ und sieht keinen Handlungsbedarf. Auch die Tatsache, dass es zu XARELTO im Gegensatz zur Standard-Therapie mit Marcumar kein Gegenmittel gibt, um Blutungen zu stoppen, ist für die Regierung kein Anlass zur Beunruhigung.

Selbst die negative Einschätzung der Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), wonach XARELTO und andere neue Gerinnungshemmer (NOAKs) gegenüber älteren Präparaten keine Therapie-Vorteile bieten, kann die Große Koalition nicht von ihrem Standpunkt abbringen. Zu dem Urteil des AkdÄ-Vorsitzenden Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, das von der Firma BAYER verkaufte Präparat verdanke seinen Erfolg nur dem aggressiven Marketing, liegen dem Ministerium „keine belastbaren Informationen vor“. Nicht einmal die hohen Kosten von 100,50 Euro im Monat gegenüber 4,80 Euro bei Marcumar lassen die Regierung auf Distanz zu dem Gerinnungshemmer gehen.

„Für die meisten Patientinnen und Patienten besitzen die neuen Gerinnungshemmer keinen Zusatznutzen gegenüber bewährten Präparaten. Wer trotz des Gefährdungspotenzials und der hohen Kosten zu Medikamenten wie XARELTO hält, der kapituliert vor der Macht der Pharma-Industrie“, kritisiert Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Im Jahr 2008 hatten die Kosten für Gerinnungshemmer noch bei insgesamt 68 Millionen Euro gelegen. Im vergangenen Jahr verzehnfachten sich die Gesamtkosten auf gut 675 Millionen Euro. Auch Krankenkassen wie die TK monieren deshalb die medizinisch nicht gerechtfertigten Verschreibungszahlen.

Die Internistin Dr. Sigrid Süßmeyer pflichtet Mimkes bei: „Die Bundesregierung hat die Tragweite des Problems offenbar nicht verstanden. Etwa zehn Prozent aller Personen über 80 Jahren leiden unter Vorhofflimmern, allein in Deutschland ca. eine Million Menschen. Sie alle benötigen zur Schlaganfallprophylaxe einen Gerinnungshemmer. Die Industrie macht keinen Hehl daraus, dass die NOAKs hierfür als neuer Standard durchgedrückt werden sollen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Risiken banalisiert und verharmlost.“

Dr. Süßmeyer verweist auf schlechte Erfahrungen, die sie in ihrer Praxis mit XARELTO gemacht hat. Neun von 14 PatientInnen erlitten Blutungen, einer verstarb. Mit Vitamin-K-Antagonisten gab es diese extremen Probleme nicht. „Seit über 20 Jahren behandele ich mit Marcumar ohne diese Flut von Komplikationen“, so Dr. Süßmeyer weiter. Die Ärztin fordert ein industrie-unabhängiges Register zur sicheren Erfassung der Nebenwirkungen von Marcumar und von neuen Gerinnungshemmern wie XARELTO oder PRADAXA. Zudem verlangt sie spezielle Verträglichkeitsstudien mit älteren PatientInnen, da bei dieser Gruppe das Blutungsrisiko am höchsten ist.

weitere Informationen:
=> Die Antwort der Bundesregierung
=> weitere Informationen zu Xarelto

[BPA] Bisphenol A

CBG Redaktion

Endlich: NRW fordert ein Verbot von Bisphenol A in Lebensmittel-Verpackungen und Trinkflaschen nach französischem und kanadischem Vorbild. Zu den größten Produzenten gehört auch BAYER. Die Coordination fordert seit den 90er Jahren entsprechende Verbote (mehr Infos).

6. Mai 2015; Umweltministerium NRW

Minister Remmel: „Bisphenol A ist eine unsichtbare, krankmachende Gefahr im Alltag“ - NRW fordert auf Verbraucherschutzministerkonferenz Verbot von hormonähnlichem Stoff in Lebensmittelkontaktmaterialien

Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung auf, Bisphenol A (BPA) für die Herstellung von Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, zu verbieten. Das soll nicht nur für Verpackungsmaterialien von Lebensmitteln gelten, sondern auch für Trinkbecher und Brotdosen aus Plastik. Auf der Verbraucherschutzministerkonferenz in Osnabrück in dieser Woche wird NRW dazu gemeinsam mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein einen entsprechenden Antrag stellen. „Bisphenol A ist eine unsichtbare Gefahr und kann krank machen. Es ist eine aktive Substanz, die als Umwelthormon schon in kleinsten Mengen auf den menschlichen Körper wirken kann. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher müssen solche hormonell wirksamen Stoffe in Alltagsgegenständen verboten werden. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, gegen die Verwendung von hormonell wirksamen Substanzen endlich schneller vorzugehen und als ersten Schritt Bisphenol A für Produkte, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, kurzfristig zu verbieten. In einem zweiten Schritt brauchen wir eine bundesweite Minimierungsstrategie, damit BPA auch in Kassenbons und anderen Alltagsgegenständen verboten wird“, fordert Verbraucherschutzminister Johannes Remmel im Vorfeld der Fachministerkonferenz.

BPA – Ein Umwelthormon mit derzeit noch nicht abschätzbaren gesundheitlichen Auswirkungen
Bisphenol A ist ein Umwelthormon, das als endokrin aktive Substanz im menschlichen Körper wie ein Hormon wirken kann. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) können diese Stoffe prinzipiell auf alle hormonabhängigen Prozesse, insbesondere auf die Entwicklung von Organismen, einwirken. Schon geringste Mengen reichen aus, um das menschliche Hormonsystem negativ zu beeinflussen. So kann das Umwelthormon die Fortpflanzung beeinflussen und zu Störungen der Fruchtbarkeit von Männern und Frauen führen. Denn BPA wirkt auf den menschlichen Hormonhaushalt ähnlich wie das weibliche Geschlechtshormon. Das geschieht in einem schleichenden unmerklichen Prozess und kann schlimmstenfalls unfruchtbar machen. Untersuchungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zeigen, dass Bisphenol A die Wirkung der weiblichen Sexualhormone verstärkt, die der männlichen Sexualhormone und der Schilddrüsenhormone jedoch hemmt. Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weist außerdem in einer Stellungnahme darauf hin, dass Bisphenol A die Gehirnentwicklung von Ungeborenen und Kleinkindern schädigen kann. Die EFSA wertete über 450 Studien zu potenziellen Gesundheitsgefährdungen im Zusammenhang mit BPA aus. Dabei ermittelte sie schädliche Wirkungen für Leber und Nieren und stellte Auswirkungen auf die Brustdrüsen fest. Bisphenol A steht demnach ebenfalls im Verdacht Erkrankungen des Herzkreislauf- und Nervensystems auszulösen.
Bisphenol A kann sich auch in der Umwelt anreichern und in seiner hormonähnlichen Wirkung auch andere Lebewesen schädigen. Verschiedene Studien, die die amerikanische Umweltbehörde EPA zusammengefasst hat, zeigen, dass sich BPA auch auf das hormonell gesteuerte Fortpflanzungssystem von Tieren auswirkt. So können Fische beispielsweise verweiblichen, wenn sie Stoffe aufnehmen, die das weibliche Sexualhormon aktivieren. Auch das Umweltbundesamt (UBA) sieht Grund zur Besorgnis. Aktuell gebe es deutliche Wissenslücken und Unsicherheiten hinsichtlich der Gesundheitsrisiken von Bisphenol A. Das UBA spricht sich daher dafür aus, vorsorgend tätig zu werden und empfiehlt Bisphenol A für bestimmte Produkte zu verbieten.

Frankreich verbietet BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien
Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit hat bereits 2006 eine Risikobewertung für Bisphenol A veröffentlicht. Im Januar 2015 hat sie den Wert für die tägliche tolerierbare Aufnahmemenge für Bisphenol A noch einmal deutlich verschärft. Die EFSA setzte den Wert von 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag auf 4 herunter. Sie geht zwar nicht von einer konkreten Gesundheitsgefahr aus, erklärte aber, dass eine belastbare Datengrundlage fehlen würde und eine gesundheitliche Gefährdung für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausgeschlossen werden könne. Das BfR begrüßte die Neubewertung. Anderen europäische Ländern ist die EU-Bewertung schon lange zu unsicher, der Grenzwert geht ihnen nicht weit genug. So hat Dänemark bereits 2010 ein Verbot für alle Gegenstände erlassen, die Bisphenol A freisetzen können und von Kindern benutzt werden, etwa Trinkflaschen oder -becher. Frankreich hat als erstes EU-Land seit Januar 2015 aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes sämtliche Produkte, die BPA enthalten und mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, gesetzlich verboten. „Das ist ein deutliches Zeichen. Frankreich hat mit diesem Verbot den richtigen ersten Schritt getan, Deutschland muss nun folgen“, forderte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.

Die unsichtbare Gefahr
Bisphenol A ist in Europa einer der meistproduzierten Stoffe - mehr als eine Million Tonnen werden davon im Jahr hergestellt. BPA steckt als Grundstoff für harte Kunststoffe und Harze in zahlreichen Alltagsprodukten. Oftmals kommen diese auch mit Lebensmitteln in Kontakt, wie etwa Getränke- und Konservendosen, Plastikbecher und -teller, Mikrowellen- und Kochgeschirr oder Behälter für Wasserspender. Wir nehmen Bisphenol A vor allem über Lebensmittel auf. Für Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, gibt es deshalb Vorschriften, wieviel BPA sich maximal herauslösen darf. Damit werden Grenzwerte festgelegt, welche Menge des Stoffes beispielsweise über einen Plastikbecher in den Speichel oder von der Beschichtung einer Konservendose in ein Lebensmittel gelangen darf. Bisphenol A wird darüber hinaus auch bei der Herstellung von Thermopapier wie Quittungen, Bankauszügen oder Kaufbelegen im Supermarkt verwendet. Aus diesem Papier löst sich das BPA sehr leicht heraus und kann auch über die Haut aufgenommen werden. Dieser Aufnahmepfad ist wissenschaftlich noch nicht ausreichend untersucht. Während Bisphenol A für die Herstellung von Babyflaschen bereits seit 2011 EU-weit verboten ist, so ist es in vielen Kinderspielzeugen noch immer enthalten, so zum Beispiel in Scheiben von Spielzeugautos. „Babyfläschchen, die Bisphenol A enthalten, sind aus gutem Grund seit Jahren verboten. Aber dieses Verbot muss weiter gefasst werden. Ob in der Brotdose für das Pausenbrot, in der Konservendose, der CD-Hülle oder dem Kassenbon, die gesundheitlichen Gefahren unserer Plastik-Konsumwelt lauern überall. Davor müssen wir Verbraucherinnen und Verbraucher schützen“, so Minister Remmel.

Mögliche Gesundheitsgefahr im Niedrigdosis-Bereich
Bisphenol A kann auch bereits in sehr geringen Mengen, im so genannten Niedrigdosis-Bereich, gesundheitsgefährdend für den Menschen sein. Das BfR weist darauf hin, dass im Hinblick auf Niedrigdosis-Effekte des Stoffes großer Forschungsbedarf besteht. Verbraucherschutzminister Remmel sieht deshalb Handlungsbedarf: „Wir wissen, dass BPA den Menschen krank machen kann. Wir können nicht ausschließen, dass der Stoff auch in sehr geringen Mengen unterhalb der Nachweisgrenzen freigesetzt wird. Davor müssen wir Verbraucherinnen und Verbraucher schützen.“

Xarelto

CBG Redaktion

4. Mai 2015

Gerinnungshemmer

TK: Neue Blutverdünner zu oft verschrieben

Die Techniker Krankenkasse (TK) kritisiert, dass unverhältnismäßig viele Patienten mit neuen oralen Antikoagulazien (NOAK) behandelt werden. Der Bestandsmarktreport der TK zeigt auf, dass die Mehrheit der Patienten mit Vorhofflimmern nicht zunächst auf die etablierten Wirkstoffe, den Vitamin-K-Antagonisten, sondern gleich auf NOAK eingestellt wurden. Laut Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und den aktuellen Leitlinien sollten Ärzte die NOAK jedoch nur verordnen, wenn eine Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten nicht möglich ist, betont die TK.

Laut AkdÄ sollten NOAK nur verschrieben werden, wenn Patienten mit Vitamin-K-Antagonisten wie Phenprocoumon schwer einzustellen sind oder ein erhöhtes Risiko von Interaktionen unter Vitamin-K-Antagonisten vorliegt, so die TK. Ebenso seien NOAK der Arzneimittelkommission zufolge einzusetzen, wenn die regelmäßige Kontrolle des INR-Wertes des Patienten schwierig ist.

Diesen Leitlinien stehen die Daten der Verschreibungen gegenüber, die der TK vorliegen. „Die NOAK haben in den meisten Fällen keine Vorteile für die Patienten, trotzdem wurden 2014 fast doppelt so viele Tagesdosen verschrieben wie im Vorjahr“, so Tim Steimle, Leiter des Fachbereichs Arzneimittel der TK.
Mit Dabigatran (Pradaxa), Rivaroxaban (Xarelto) und Apixaban (Eliquis) stehen drei NOAK zur Verfügung, die in den Indikationen Thromboseprophylaxe und Vorhofflimmern zugelassen sind. Um eine belastbare Aussage über den Zusatznutzen eines Vertreters der Wirkstoffgruppe gegenüber den Vitamin-K-Antagonisten zu treffen, mangele es derzeit an direkten Vergleichsstudien, so die TK.

Allerdings seien sämtliche NOAK deutlich teurer als die Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten, wie die Bestandsmarktstudie der TK ergab. Eine Tagestherapie mit Vitamin-K-Antagonisten koste 0,20 Euro, während die Kosten einer Tagestherapie mit NOAK bei 3,00 Euro liegen.

Die Ausgaben der Krankenkassen für Blutgerinnungshemmer sind mit dem Markteintritt der NOAK in den zurückliegenden Jahren sprunghaft angestiegen. 2008 lagen die Kosten für die Antikoagulanzien nach Angaben der Bundesregierung noch bei insgesamt gut 68 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr haben sich die Gesamtkosten auf gut 675 Millionen Euro erhöht.

Die Linksfraktion kritisierte den hohen Verbrauch ebenfalls und verwies auf den AkdÄ-Vorsitzenden Professor Dr. Wolf-Dieter Ludwig, der die hohen Verschreibungszahlen auf ein „exorbitantes Marketing“ für die NOAK zurückführte. Zudem gebe es Fortbildungsveranstaltungen, in denen „so genannte Meinungsführer mit Interessenkonflikten auftreten und durch ihre Aussagen ganz wesentlich ein unkritisches Verordnungsverhalten fördern“, zitiert die Linksfraktion Ludwig.

Schreiben der TK an Ärzte, die überwiegend NOAKs verschreiben

Seit 2008 stehen mit Dabigatran (Pradaxa®) und Rivaroxaban (Xarelto®)
neue Therapieoptionen zur oralen Antikoagulation (NOAK) zur Verfügung, im
Jahr 2011 kam Apixaban (Eliquis®) dazu. Alle wurden zunächst in der Indikation
Thromboseprophylaxe angeboten, danach auch in der Indikation Vorhofflimmern.
Entsprechend der Empfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen
Ärzteschaft (AkdÄ) und der aktuellen Leitlinien sollten die NOAK nur für Patienten
verordnet werden, die mit Vitamin-K-Antagonisten wie Phenprocoumon
(z. B. Marcumar®) schwer einzustellen sind, ein erhöhtes Risiko von Interaktionen
unter Vitamin-K-Antagonisten aufweisen oder für die die regelmäßige
Kontrolle des INR-Wertes schwierig ist. Die klassischen Vitamin-K-Antagonisten
sind also nach wie vor der Standard zur oralen Antikoagulation in
den für sie zugelassenen Indikationen.

Unsere Arzneimitteldaten lassen den Rückschluss zu, dass unverhältnismäßig
viele Patienten mit NOAK behandelt werden. Wir verzeichnen seit der
Markteinführung der NOAK einen kontinuierlichen Anstieg der Verordnungen:
2014 wurden fast doppelt so viele Tagesdosen verschrieben wie im Vorjahr.
Dabei haben die neuen Medikamente in den meisten Fällen keine Vorteile für
die Patienten, verursachen aber deutlich höhere Kosten. So kostet eine tägliche
Behandlung mit Vitamin-K-Antagonisten etwa 0,20 Euro, die Tagestherapie
mit NOAK hingegen weit über 3,00 Euro.

Wir bitten Sie deshalb unter Berücksichtigung der Fachinformationen, der
Leitlinien und der Empfehlungen der AkdÄ auf eine wirtschaftliche Verordnungsweise
zu achten. Das kommt nicht nur den gesetzlich Versicherten zu
Gute, sondern birgt auch erhebliche Einsparpotenziale für Ihr Arzneimittel-
Verordnungsvolumen.

In Kooperation mit der Universität Bremen bieten wir Ihnen eine telefonische
Beratung durch unabhängige Arzneimittelexperten an: Zur Vereinbarung
eines Rückrufs rufen Sie uns einfach an unter 0800 - 285 85 80 52 (gebührenfrei
innerhalb Deutschlands). Oder teilen Sie uns Ihren Terminwunsch in
einer E-Mail an arzneimittelreport@tk.de mit.

1 http:www.akdae.de/Arzneimitteltherapie/TE/LF/index.html
2 http:
www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/053-011.html
3 http://www.degam.de/files/Inhalte/Leitlinien-Inhalte/Dokumente/S1-Handlungsempfehlung/S1-
HE_NOAK_Langfassung.pdf

Informationen zu Xarelto

[Gegenantrag CO] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Dr. Walther Enßlin
Comeniusweg 12
40723 Hilden

28.04.2015

Bayer Aktiengesellschaft
Gebäude Q 26 (Rechtsabteilung)
51368 Leverkusen

Hauptversammlung am 27. Mai 2015

Hiermit zeige ich an, dass ich zu Punkt 2 und 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet
Begründung: Die alte CO2-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen mit der Umwidmung 2002 auf Kohlenmonoxid bedroht Menschenleben

Seit mehr als 12 Jahren betreibt die Bayer-AG eine 10-km-lange Pipeline mit dem nicht-wahrnehmbaren, hochgiftigen Kohlenmonoxid (CO). Die Rohre sind fast 50 Jahre alt und laut Antwort der Bezirksregierung Köln vom 7.3.2014 an mehr als 200 Stellen z.T. bedrohlich korrodiert.

Eine Kampfmitteluntersuchung im Bereich der Pipeline wurde nie durchgeführt, obwohl im Kölner Norden, in Köln-Riehl bereits mehrfach Weltkriegsbomben gefunden wurden.

Es fehlt ein qualifiziertes Risiko-Szenario mit einer Ausbreitungsberechnung. Dabei sind die Wohnbebauung und Kindergärten teilweise weniger als 100 m entfernt und viele Spaziergänger können sich in unmittelbarer Nähe der Pipeline aufhalten.

Das Einatmen von lediglich 30 mL CO macht einen gesunden Erwachsenen bewusstlos und damit fluchtunfähig, ein Kind kann durch diese geringe Menge getötet werden.

Das Leck-Warn-System schlägt erst bei einem Ausströmen von mehr als 210.000 L CO/h Alarm und ist somit völlig ungeeignet. Bevor überhaupt in der Bayer-Sicherheitszentrale ein Leck-Alarm eingeht, sind bereits ca. 105.000 L CO während einer halben Stunde ausgeströmt. Schon nach 3 Minuten treten lebensbedrohliche Schäden auf. Daher können bei einem Pipeline-Bruch Hunderte oder Tausende Tote und lebenslang Hirngeschädigte zu beklagen sein.

Dies alles ist ein unzumutbares Risiko für die Anwohner und weitere Menschen, die sich in der Nähe der Pipeline aufhalten. In unserem Gemeinwesen, das zu Recht stolz ist auf die Erfolge der chemischen Industrie, ist es unverantwortlich, die Profitinteressen über das Gemeinwohl zu stellen und das Recht der Bürger auf körperliche Unversehrtheit (Art2GG) zu beschneiden.

Ich werde den Vorstand erst entlasten, wenn die CO-Pipeline stillgelegt ist.
Dr. Walther Enßlin

weitere Informationen zur Hauptversammlung

[Gegenantrag] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

24. April 2015

BAYER-Hauptversammlung am 27. Mai 2015

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: Riesige Mengen Plastikmüll gelangen in die Ozeane – mit verheerenden Folgen für Mensch, Tier und Umwelt. Als einer der größten Kunststoff-Produzenten ist BAYER für dieses Umweltverbrechen mitverantwortlich. Der Vorstand soll daher nicht entlastet werden.

Zwanzig Millionen Tonnen Kunststoff landen jedes Jahr in den Weltmeeren. Mehr als 5 Billionen Plastikteilchen schwimmen bereits in den Ozeanen. Allein auf dem Pazifik treibt ein Müllteppich, der mit 3,4 Millionen Quadratkilometern größer ist als Indien. Teilweise findet sich im Wasser mehr Plastik als Plankton. Da die meisten Kunststoffe auf natürlichem Weg kaum abbaubar sind, gefährden sie die Umwelt über Jahrhunderte hinweg.
Für Flora und Fauna hat dies fatale Folgen. Durch Wind und Wellen werden die Kunststoff-Teile klein gerieben und von Mikroorganismen, Fischen und Meeressäu-gern aufgenommen. Robben, Seevögel und Delphine sterben jämmerlich. So wurde in Spanien ein verendeter Pottwal angespült, in dessen Magen sich 30 Quadratmeter Kunststoff-Folie, viereinhalb Meter Schlauch, eine Leine, diverse Tüten und ein Kleiderbügel befanden.
Auch Kleinstorganismen wie Zoo-Plankton nehmen Mikroplastik auf. Die Stoffe gera-ten dadurch in die marine Nahrungskette und über den Fischfang schließlich in die menschliche Nahrung.
BAYER hat einen gehörigen Anteil an diesem Desaster. Der Konzern zählt zu den größten Kunststoff-Herstellern der Welt. Allein bei TDI beträgt der Marktanteil rund 25 Prozent. Bei Polycarbonaten ist BAYER der weltweit größte Hersteller.
Eine besonders gefährliche und unverantwortliche Erfindung von BAYER ist Mikro-plastik aus der BAYCUSAN-Reihe. Mikroplastik-Kugeln finden sich in Kosmetika, Putzmitteln und Duschgel. Früher wurden hierfür zerkleinerte Fruchtkerne eingesetzt, die in kurzer Zeit biologisch abbaubar sind. Aus Profitgründen wird hierfür nun Kunststoff verwendet.
BAYER bietet die Mikrokugeln für Haarpflegemittel, Lotionen, Sonnenmilch, Haut-cremes und Wimperntusche an. Der Stoff Polyurethane-32 etwa soll dafür sorgen, dass sich Gesichtsmasken besser ablösen lassen. Polyurethane-34 verspricht laut BAYER „exzellenten Locken-Halt“ sowie „hohen Glanz“, während Polyurethane-35 Kosmetika angeblich zu einer sehr guten Wasserbeständigkeit verhilft und ihnen „ein natürliches Hautgefühl“ verleiht. BAYER hat den Schönheitsmarkt erst vor relativ kurzer Zeit entdeckt, sich aber zum Ziel gesetzt, schon in diesem Jahr Weltmarktführer unter den Mikroplastik-Zulieferern zu werden. Zum Produktionsstart von BAYCUSAN hieß es: “Als Newcomer muss man in dieser hart umkämpften Branche forsch auftreten“.
Die Abwasser-Reinigung ist jedoch nicht in der Lage, den Eintrag der Partikel in die Gewässer zu verhindern. Mikroplastik landet in Flüssen und im Grundwasser und wurde bereits in Bier, Milch, Mineralwasser und Honig nachgewiesen.
Das Alfred-Wegener-Institut überprüfte das gesäuberte Wasser von zwölf Kläranlagen in Norddeutschland und wies darin bis zu 700 Plastik-Fragmente pro Kubikmeter nach. Dazu kamen bis zu 1.400 Kunststofffaser-Reste. Nur Klärwerke, die über Tuchfilter verfügen, können die Einträge weitgehend stoppen. Allein von den unter-suchten Anlagen aus strömen über die Flüsse rund zwölf Milliarden Partikel pro Jahr in die Nordsee.
Im Meer potenziert sich die Giftwirkung von Mikroplastik noch. Die Teilchen binden durch ihre wasserabweisende und fettlösliche Oberfläche Schadstoffe wie Polychlo-rierte Biphenyle (PCB), Pestizide, Medikamenten-Rückstände, Quecksilber, Blei oder Chrom. Zu allem Übel gelangen die Kunststoffe nicht nur in die Gewässer: der bei der Wasserreinigung anfallende Klärschlamm absorbiert ebenfalls Mikroplastik – und gibt es in seinem späteren Leben als Brennstoff oder Dünger in großen Mengen wieder ab. Ökotoxikologen warnen deshalb, dass Mikroplastik auch für den Men-schen eine Gefahr darstellt. Der Ozeanograf Charles J. Moore bezeichnet die Ver-schmutzung der Weltmeere als „neueste globale Gefahr“.
Um die Gefahr einzudämmen, sind umfangreiche Maßnahmen notwendig: Der Verkauf von Mikroplastik muss eingestellt werden. Kunststoffe müssen so weit wie mög-lich durch biologisch abbaubare Stoffe ersetzt werden. Die Hersteller von Kunststoff-Produkten müssen verpflichtet werden, alle Inhaltsstoffe und sämtliche toxikologischen Daten offenzulegen. Stoffe wie Bisphenol A und Weichmacher müssen aus Produkten des täglichen Lebens, zum Beispiel Lebensmittel-Verpackungen, Spiel-zeug und Kleidung, verschwinden. Notwendig ist auch eine Umkehr der Beweis-pflicht: nicht Behörden oder Verbraucher müssen die Gefährlichkeit eines Stoffes beweisen, sondern die Produzenten dessen Ungefährlichkeit.

Der Vorstand von BAYER hat keine Maßnahmen eingeleitet, um die Verschmutzung der Ozeane durch Plastikmüll einzudämmen. Im Gegenteil: durch ständig wachsende Produktionsmengen wird das Problem weiter verschärft. Dem Vorstand ist daher die Entlastung zu verweigern.

Giftgas

CBG Redaktion

Presse Information vom 17. April 2015

22. April: 100 Jahre Giftgas-Einsatz in Ypern

„BAYER entzieht sich bis heute der Verantwortung“

Am kommenden Mittwoch jährt sich der erste Einsatz chemischer Kampfgase zum hundertsten Mal. Am 22. April wurden im belgischen Ypern erstmals 167 Tonnen Chlorgas auf einem Schlachtfeld eingesetzt. Es bildete sich eine 6 km breite und 600–900 m tiefe Gaswolke, die auf die französischen Truppen zutrieb. Allein bei diesem Angriff gab es mindestens 1.000 Tote und 4.000 Schwerverletzten. Am 1., 6., 10. und 24. Mai folgten Giftgas-Angriffe gegen britische Soldaten.

Bereits kurz nach Beginn des 1. Weltkriegs war eine Kommission ins Leben gerufen worden, die sich mit der Nutzung giftiger Abfallstoffe der Chemie-Industrie zu Kriegszwecken beschäftigte. Sie unterstand dem Generaldirektor von BAYER, Carl Duisberg, sowie dem Chemiker Walter Nernst. Die Kommission empfahl der Heeresleitung zunächst die Nutzung von Chlorgas. Damit wurde wissentlich gegen die Haager Landkriegsordnung verstoßen, die den militärischen Einsatz von Giftgas seit 1907 verbietet.

Carl Duisberg war bei den ersten Giftgasversuchen auf dem Truppenübungsplatz in Köln-Wahn persönlich anwesend. Den chemischen Tod pries er begeistert: „Die Gegner merken gar nicht, wenn Gelände damit bespritzt ist, in welcher Gefahr sie sich befinden und bleiben ruhig liegen, bis die Folgen eintreten.“ In Leverkusen ließ die Firma eigens eine Schule für den Gaskrieg einrichten.

Unter Carl Duisbergs Leitung wurden bei BAYER immer giftigere Kampfstoffe entwickelt, zunächst Phosgen und später Senfgas. In Briefen an die Oberste Heeresleitung forderte er vehement deren Einsatz: „Die einzig richtige Stelle aber ist die Front, an der man so etwas heute probieren kann und auch für die Zukunft nicht sobald wieder Gelegenheit hat, so etwas auszuprobieren. Ich kann deshalb nur noch einmal dringend empfehlen, die Gelegenheit dieses Krieges nicht vorübergehen zu lassen“. Duisberg beauftragte sogar den Maler Otto Bollhagen, Szenen der Kriegsproduktion für das Frühstückszimmer der BAYER-Direktoren zu malen. Das Gemälde zeigt die Erprobung von Giftgas und Gasmasken in der Wahner Heide bei Köln.

Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Bis heute stellt sich BAYER nicht seiner Mitverantwortung für das Völkergemetzel 1914/18. Seit 100 Jahren weigert sich der Konzern, zu den Verbrechen der chemischen Kriegsführung, der Kriegstreiberei, der Zwangsarbeit und der Sprengstoff-Produktion Stellung zu beziehen. BAYER distanziert sich nicht einmal vom damaligen Generaldirektor Carl Duisberg, der damals auf den Auslieferungslisten der Alliierten stand und eine Anklage als Kriegsverbrecher fürchten musste.“ In Dortmund und Lüdenscheid wurden kürzlich Carl-Duisberg-Straßen wegen dessen Verantwortung für Giftgas-Einsatz und Zwangsarbeit umbenannt. Entsprechende Verfahren laufen auch in Bonn, Frankfurt, Dormagen und Marl.

BAYER stellte während des Krieges auch Gasmasken her und stieg zum größten Sprengstoff-Produzenten Deutschlands auf. Dank staatlich garantierter Preise stiegen die Profite in ungeahnte Höhen.

Insgesamt geht die Forschung von 60.000 Kampfgas-Toten im 1. Weltkrieg aus. Auch die nächste Generation von Giftgasen, Organophosphate wie SARIN und TABUN, entstammt den Laboren von BAYER. Entwickelt wurden die Substanzen 1936 bzw. 1938 in Wuppertal von Dr. Gerhard Schrader (das „S“ in Sarin steht für Schrader). Bis zum Ende des 2. Weltkriegs wurden in der Giftgas-Fabrik in Dyhernfurt rund 12.000 Tonnen Tabun produziert. Gerhard Schrader leitete nach dem Krieg die Pestizidabteilung von BAYER.

weitere Informationen:
=> 100 Jahre Giftgas-Tradition bei BAYER
=> Giftgas, Sprengstoffe, Zwangsarbeit: BAYER im 1. Weltkrieg
=> Artikel zum Giftgas „Lost“: http://bdfwt.de/wp-content/uploads/2014/10/04_artikel_lost_kw.pdf
=> Informationen zu Carl Duisberg

Bienensterben

CBG Redaktion

23. Februar 2015

Bienensterben durch Pestizide

BAYER: Einschüchterung von Umweltgruppen vor Gericht

Am Düsseldorfer Landgericht wurde heute die Frage verhandelt, ob der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seine Aussage wiederholen darf, zwei von BAYER hergestellte Pestizide seien für Bienen gefährlich. Das Gericht will am 11. März eine Entscheidung verkünden. Die Richterin ließ durchblicken, dass die Ansicht des BUND als zulässige Meinungsäußerung gewertet wird, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht.

Der Anwalt des BUND erklärte vor Gericht, das Vorgehen von BAYER sei der „Versuch einer Einschränkung der freien Meinungsäußerung“. Am Eingang zum Landgericht demonstrierten als Bienen verkleidete Aktivist/innen gegen die Einschüchterungsversuche des Konzerns. Hierzu hatte auch die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) aufgerufen. Die CBG arbeitet seit 1998 zu bienenschädigenden Pestiziden.

Neonikotinoid-Wirkstoffe gelten als einer der Auslöser des weltweiten Bienenvölkersterbens. Daher hatte die EU-Kommission ab 1. Dezember 2013 die Zulassung für drei Neonikotinoide zunächst für zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen wie zum Beispiel Raps eingeschränkt.

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23. Februar 2015; Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

Bayer gegen BUND – Urteil im Streit um Bienengefährlichkeit von Pestiziden ergeht am 11. März

Düsseldorf/Berlin: Am 23. Februar wurde vor dem Düsseldorfer Landgericht darüber verhandelt, ob der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seine Aussage wiederholen darf, zwei von Bayer hergestellte Pestizide seien für Bienen gefährlich. Der Pestizidhersteller Bayer CropScience hatte gegen den BUND letzten Jahres eine einstweilige Verfügung in dieser Sache erwirkt. Zur Begründung hatte das Unternehmen angegeben, der BUND habe die Bayer-Produkte „Schädlingsfrei Calypso“ und „Zierpflanzenspray Lizetan“ ungerechtfertigt als für Bienen gefährlich bezeichnet. Der in diesen Produkten enthaltene Wirkstoff Thiacloprid, der zu den sogenannten Neonikotinoiden gehört, habe jedoch eine gültige Zulassung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und werde von ihr als „bienenungefährlich B4“ eingestuft.

Auslöser des Streits war eine vom BUND 2014 veröffentlichte Broschüre mit dem Titel „Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten – BUND-Einkaufscheck“, mit der die Umweltschützer darauf aufmerksam machten, dass Verkäufer in Garten- und Baumärkten die Kunden sehr häufig falsch über den Einsatz verschiedener Unkraut- und Insektenbekämpfungsmittel informierten.

Das Landgericht Düsseldorf hat die Verkündung des Urteils nun für den 11. März angesetzt. „Nach der mündlichen Verhandlung sind wir optimistisch, dass die einstweilige Verfügung aufgehoben wird. Alles andere wäre für uns ein schwerwiegender Eingriff in die freie Meinungsäußerung. Uns liegen überzeugende wissenschaftliche Gutachten vor, die den Bayer-Pestizidwirkstoff Thiacloprid als bienengefährlich bewerten“, sagte die BUND-Chemieexpertin Patricia Cameron.

„Thiacloprid ist ein Nervengift und stört die Orientierungs- und Kommunikationsfähigkeit der Bienen erheblich. Das haben meine Versuche, die über mehrere Jahre liefen, klar aufgezeigt. Bienen, die nicht zu ihrem Stock zurückfinden werden nicht überleben“, sagte der Bienenexperte Randolf Menzel von der Freien Universität Berlin.

Neonikotinoid-Wirkstoffe gelten mit als Auslöser des weltweit zu beobachtenden Bienenvölkersterbens. Daher hatte die EU-Kommission ab 1. Dezember 2013 die Zulassung für drei Neonikotinoide zunächst für zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen wie zum Beispiel Raps eingeschränkt. Dagegen klagen die Hersteller Bayer und Syngenta derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof.

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[Bienensterben] Montag: Solidaritätskundgebung in Düsseldorf

CBG Redaktion

BAYER verklagt Umweltverband BUND

Der BUND veröffentlichte Anfang Dezember eine Broschüre zu Pestiziden in Bau- und Gartenmärkten. Darin kritisierte der Verband zwei Produkte von Bayer Cropscience, die den Wirkstoff Thiacloprid enthalten. Der BUND hält diese Produkte für bienengefährlich und stützt sich dabei auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse. Bayer Cropscience hat daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen den BUND erwirkt.
Unterstützer/innen des BUND treffen sich am Montag vor dem Gericht zu einer Solidaritätskundgebung.

Wo: Landgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf
Wann: 23. Februar 2015, 10.30 Uhr

wer nicht an der Aktion teilnehmen kann, kann hier einen Brief an BAYER schreiben: www.bund.net/index.php?id=21820

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kämpft seit 1998 gegen Bienenkiller aus dem Hause BAYER. Ausführliche Infos unserer Kampagnenseite

Bayer gegen BUND - Streit um Bienengefährlichkeit von Pestiziden geht vor Gericht

(BUND) Am 23. Februar 2015 wird vor dem Düsseldorfer Landgericht darüber verhandelt, ob der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seine Aussage wiederholen darf, zwei von Bayer hergestellte Pestizide seien für Bienen gefährlich. Der Pestizidhersteller Bayer CropScience hatte dazu Ende letzten Jahres eine einstweilige Verfügung gegen den BUND erwirkt. Als Begründung wurde angegeben, der BUND habe die Bayer-Produkte „Schädlingsfrei Calypso“ und „Zierpflanzenspray Lizetan“ in Publikationen ungerechtfertigt als für Bienen gefährlich bezeichnet. Der in diesen Produkten enthaltene Wirkstoff Thiacloprid, der zu den sogenannten Neonikotinoiden gehört, habe jedoch eine gültige Zulassung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und werde von ihr als „bienenungefährlich B4“ eingestuft. Der BUND darf daher seine Aussage derzeit nur wiederholen, wenn er zugleich auf die behördliche Zulassung hinweist.

Auslöser des Streits war eine vom BUND 2014 veröffentlichte Broschüre mit dem Titel „Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten – BUND-Einkaufscheck“, mit der die Umweltschützer darauf aufmerksam machten, dass Verkäufer in Garten- und Baumärkten die Kunden sehr häufig falsch über den Einsatz verschiedener Unkraut- und Insektenbekämpfungsmittel informierten.

„In dem Vorgehen von Bayer sehen wir nicht nur den Versuch einer Einschränkung der freien Meinungsäußerung. Inakzeptabel ist auch das Ignorieren wissenschaftlicher Erkenntnisse seitens des Unternehmens. Fakt ist, die in Pestiziden enthaltenen Neonikotinoide stehen im dringenden Verdacht, das weltweite Bienensterben mit zu verursachen. Deshalb werden wir auch in Zukunft vor diesen die Bienen gefährdenden Stoffen warnen. Wir fordern das zuständige Bundesamt auf, Thiacloprid umgehend vom Markt zu nehmen. Und da wir die derzeit gültige Zulassung für falsch halten, müssen wir aus unserer Sicht auch nicht jedes Mal darauf hinweisen, dass dieser Wirkstoff als bienenungefährlich zugelassen ist“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Bayer CropScience verwendet in mehreren seiner Präparate Thiacloprid. Dieser Pestizidwirkstoff beeinträchtigt Kommunikation, Navigation und die Pollensammel¬tätigkeit der Honigbienen. Das belegen Forschungsergebnisse, die der Neurobiologe Prof. Randolf Menzel von der Freien Universität Berlin bereits im März 2014 veröffentlicht hat. Das staatliche Deutsche Bienenmonitoring (DEBIMO) gab zudem ebenfalls 2014 bekannt, dass Thiacloprid am häufigsten als Rückstand im sogenannten „Bienenbrot“, dem von den Bienen neben dem Honig produzierten Pollenmaterial, nachgewiesen wird.

Nach Ansicht des BUND müssten die Studien zu den Gefahren durch Thiacloprid dem Unternehmen Bayer CropScience bekannt sein. „Trotz der Erkenntnisse über die Bienenschädlichkeit von Thiacloprid druckt Bayer auf seine Produkte Schädlingsfrei Calypso und Lizetan Zierpflanzenspray ein Logo mit der Benennung ‚nicht bienengefähr¬lich‘, was auch der behördlichen Einstufung entspricht“, sagte die BUND-Chemieexpertin Patricia Cameron. „Auf keinem Produkt darf ‚nicht bienengefährlich‘ draufstehen, wenn auch nur der Verdacht einer Bienengefährlichkeit besteht. Bienen sind die wichtigsten Nutzinsekten der Welt, ihr Schutz muss oberste Priorität haben. Dem muss auch Bayer Rechnung tragen, das seine Produkte gern als ökologisch und nachhaltig bewirbt“, sagte Cameron.

Neonikotinoid-Wirkstoffe gelten mit als Auslöser des weltweit zu beobachtenden Bienenvölkersterbens. Daher hatte die EU-Kommission ab 1. Dezember 2013 die Zulassung für drei Neonikotinoide zunächst für zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen wie zum Beispiel Raps eingeschränkt. Dagegen klagen die Hersteller Bayer und Syngenta derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof.