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Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

[Westpol] Die geheime Gefahr

CBG Redaktion

Die geheime Gefahr beim Neubau der Leverkusener Brücke

Von Daniela Becker

Die Leverkusener Autobahnbrücke ist schon lange marode und muss ersetzt werden. Doch für den Neubau soll eine alte Giftmülldeponie geöffnet werden. Interne Dokumente zeigen: Es gibt ungeprüfte Risiken und dubiose Vorgänge bei der Bauplanung.

Das Sprechen fällt Bernward Prinz schwer – eine Krebserkrankung hat die Stimme des ehemaligen Lehrers in Mitleidenschaft gezogen. Es sei „ein Hohn“, sagt er empört, was der Bund da plane: Die neue Autobahnbrücke bei Leverkusen soll mitten durch die Giftmülldeponie hindurch gebaut werden, die ihn krank gemacht hat. Davon ist er jedenfalls überzeugt - auch wenn Gerichte das nie anerkannt haben.

Eigentlich sollte dieser unheilvolle Ort bis in alle Ewigkeiten nicht mehr angerührt werden, dachte Prinz. Nur knapp unter der Erde lagern dort krebserregende Stoffe wie PCB, Dioxine und Schwermetalle. Allein an seiner Schule erkrankten damals innerhalb weniger Jahre 21 Menschen an Krebs: Schüler, Lehrer, der Hausmeister, die Putzfrau.

Wohnsiedlung musste wegen Giftkontamination abgerissen werden

Jahrzehntelang hatten die benachbarten Chemiewerke der Bayer AG und die Stadt Leverkusen das Gelände der „Dhünnaue“ als Giftmülldeponie genutzt. Später entstanden auf Teilen des Geländes Wohnungen und ebenjene Schule. Erst, als in den 1980er Jahren auffällig viele Kinder in der Siedlung an Bronchitis erkrankten, kam heraus, auf welcher tickenden Zeitbombe die Menschen hier lebten. Bodengutachten ergaben eine extrem hohe Giftstoffbelastung, auch im Trinkwasser. Die Stadt sperrte den Spielplatz, Anwohner durften ihre Gärten und andere Freiflächen nicht mehr betreten. 1988 wurde die Siedlung abgerissen.

Straßen NRW will Deponie wieder öffnen: „Kalkulierbares Risiko“

Doch nun will der Landesbetrieb „Straßenbau NRW“ genau hier für 740 Millionen Euro eine neue Autobahnbrücke bauen. Dafür muss die ehemalige Giftmülldeponie wieder aufgerissen werden. Was für Umweltschützer eine Hiobsbotschaft ist, nennt „Straßen.NRW“ ein „kalkulierbares Risiko“: Probebohrungen auf dem Gelände der Dhünnaue hätten ergeben, dass keine Substanzen zu finden waren, „die nicht bereits aus älteren Untersuchungen bekannt waren“. Auch die Schadstoffkonzentration bewege sich „in bekannten Größenordnungen“.

Größenordnungen, die Helmut Meuser, Professor für Bodensanierung an der Uni Osnabrück, nur schaudern lassen: „Ich würde sagen, das ist schon ein extremer Fall von Kontamination. Wenn es eben geht, würde ich die Deponie, die ja gesichert ist, nicht öffnen.“ Die meisten der festgestellten Schadstoffe seien nachgewiesenermaßen krebserregend. So wurden bei Probebohrungen etwa hohe Mengen an Chrom VI gefunden. Wenn an diesen Stellen gebaggert würde, könnte das nicht nur für die beteiligten Bauarbeiter gefährlich werden. Durch ein Öffnen der Deponie könnten giftige Gase in großen Wolken austreten, die der Wind dann auch weit forttragen würde, sagt der Wissenschaftler.

Man habe sämtliche möglichen Bauvarianten für die Brücke vorab untersucht, sagt dagegen Projektleiter Thomas Raithel von „Straßen.NRW“. Dabei habe man festgestellt, dass bei der jetzt gewählten Lösung „die geringsten Eingriffe in die Altablagerung“ vorgenommen würden.

Interne Dokumente: Risiken „nicht mit letzter Akribie geprüft“

Doch die Risiken des Brückenneubaus durch die alte Giftmülldeponie sind offenbar gar nicht voll umfassend geprüft worden. Das geht aus einer internen Stellungnahme der Stadt Leverkusen vom Januar 2016 hervor, die WESTPOL vorliegt. Darin kritisiert das städtische Planungsamt, dass „aufgrund der immensen Dringlichkeit des Vorhabens“ verschiedene Untersuchungen und Planüberlegungen „nicht mit letzter Akribie konzeptioniert und geprüft“ worden seien.

Bayer und Straßen NRW: Bund haftet für Schäden

Besonders zufrieden mit dieser Variante dürfte aber die Bayer AG selbst sein: Um die Brücke auf der Giftmülldeponie bauen zu können, wird schon jetzt in großem Umfang der Steuerzahler haften: „Die Haftung für Schäden, die durch die Baumaßnahmen verursacht werden, trägt die Bundesrepublik Deutschland“, erklärt Bayer schriftlich auf WESTPOL-Anfrage. Und auch Projektleiter Raithel von „Straßen.NRW“ bestätigt: Im Auftrag des Bundes werde „Straßen.NRW“ die Flächen, auf denen der Brückenbau stehen soll, kaufen oder gegen andere tauschen. Noch habe man allerdings keine Grundstücke erworben – schließlich läuft derzeit ohnehin erst noch die Genehmigung der neuen Brücke.

[Slaby/Mellifera] Hauptversammlung 2017

CBG Redaktion

Michael Slaby (Mellifera) Monsanto/Bienensterben

Sehr geehrter Herr Baumann, liebe Vorstände und Aktionärinnen,

„Science for a better life“. Mit diesem Slogan wirbt die Bayer AG. Meine Frage dazu lautet: Wem verschaffen Sie denn ein besseres Leben mit Ihren Pestiziden, Ihren gentechnisch veränderten Pflanzen und der geplanten Übernahme von Monsanto?

Dem indischen Kleinbauern, der in den Ruin und vielleicht auch den Selbstmord getrieben wird, weil er den hundertfachen Preis für das von Monsanto patentierte, gentechnisch veränderte Baumwoll-Saatgut sowie die nötigen Pflanzenschutz- und Düngemittel zahlen muss und in eine Schuldenspirale gerät, aus der er nicht mehr herauskommt? Die von der Honigproduktion lebende indigene Gemeinde in Mexiko, deren Lebensgrundlage durch den Anbau von transgenen Round-up-Ready-Sojapflanzen bedroht wird, deren Pollen sich dann im Honig wiederfinden?

Sind es nicht vielmehr Ihre Großaktionäre, denen Sie durch steigende Renditen auf Kosten der Bauern, auf Kosten der Bienen und auf Kosten des Bodens ein besseres Leben verschaffen?

Mein Name ist Michael Slaby, ich spreche zu Ihnen im Namen von Mellifera e. V. Unsere Vereinigung setzt sich seit 30 Jahren mit verschiedenen Initiativen für den Erhalt von Biene, Mensch und Natur ein. Wir sind Mitglied im Bündnis zum Schutz der Bienen, das wir 2006 als Zusammenschluss von dreizehn europäischen Imker- und Naturschutzverbänden gegründet haben und das in den Gerichtsverfahren des Bayer-Konzerns vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die bestehenden Teilverbote als Prozessbeobachter teilnimmt.

Es ist ja jetzt schon meine zweite Rede vor einer Bayer-Hauptversammlung. Aus dem letzten Jahr klingen mir noch die wohlklingend-wohlfeilen, aber dennoch inhaltsleeren Antworten von Herrn Dekkers in den Ohren. Und in ähnlicher Manier werden Sie bestimmt auch in Ihren Antworten wieder betonen, wie sehr es Ihrem Konzern doch darum geht, „innovative und intelligente Konzepte“ für eine „nachhaltige Landwirtschaft“ zu entwickeln, die „unabdingbar sind, um eine wachsende Weltbevölkerung zu ernähren“. Daher meine Fragen an Sie: Wie gehen Sie damit um, dass über 80 % der Lebensmittel weltweit von Kleinbauern produziert werden, von Kleinbauern, die meist ihr Saatgut selbst vermehren, es untereinander austauschen und so die standort-angepasste,
diversifizierte Saatgutzüchtung selbst vorantreiben? Von Kleinbauern, deren Lebens- und Produktionsweisen Sie den Krieg erklärt haben?
Habe ich nicht Recht – an den Beitrag Ihres Konzern zur Lösung des globalen Hungerproblems glauben Sie doch selbst nicht – Es handelt sich hierbei doch nur um eine Verschleierungstaktik, um Ihrem Streben nach Kontrolle des globalen Agrarsektors einen noblen Anstrich zu geben. Herr Baumann, wie wollen Sie diesen Eindruck entkräften?

Sie haben gerade erklärt, dass Sie Monsanto gemäß ihrer eigenen Unternehmenswerte und -standards weiterführen wollen. Zu den perfidesten und schändlichsten Geschäftspraktiken von Monsanto gehören die Vertragsverletzungsklagen, mit denen Landwirte überzogen werden, wenn Sie in Verdacht stehen, Saatgut zu vermehren bzw. einen Teil des Saatguts für die Aussaat im Folgejahr zurückhalten. Meine konkrete Frage an Sie: Wie werden Sie als künftiger Chef von Monsanto mit diesen Klagen weiter umgehen?
Nun zu meinen Fragen zu den Neonicotinoiden. Auf die meisten kritischen Fragen der Imker haben Ihre Redeschreiber mit folgendem Satz geantwortet: „Wir gehen davon aus, dass unsere Wirkstoffe bei sachgemäßem Einsatz nicht bienenschädlich sind.“ Zunächst einen Gruß an Ihre RedeschreiberInnen im Hintergrund: Wir haben Sie gehört, diese Standard-Antwort kennen wir bereits, die können Sie sich dieses Mal sparen.

Meine Fragen: Wenn Sie sich so sicher sind, dass Ihre Wirkstoffe so bienensicher sind, dann müssten Sie doch auch der Veröffentlichung sämtlicher Studien zustimmen, die in den Zulassungsverfahren eine Rolle gespielt haben, richtig? Warum dürfen dann von Ihnen finanzierte Untersuchungen nicht veröffentlicht werden, die nicht die Ergebnisse zu Tage fördern, die Ihren Interessen dienlich sind? Wie ist Ihre Position zu dem Vorschlag, das Zulassungsregime von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union so zu reformieren, dass die Überprüfung der Bienenschädlichkeit von wirklich unabhängigen Forschungseinrichtungen und nicht von den Herstellerfirmen selbst durchgeführt wird? Bei einer tatsächlichen Unschädlichkeit Ihrer Produkte für die Bienen müsste eine unabhängige Überprüfung für Sie doch kein Problem sein.
Eine eklatante Sicherheitslücke im derzeitigen Zulassungsverfahren ist eine realistische Bewertung der Frage, wie sich nicht nur die einzelnen Wirkstoffe für sich allein genommen, sondern im Cocktail und in Wechselwirkungen mit anderen Wirkstoffen auf die menschliche Gesundheit sowie auf die Bienen auswirken. Hier ist davon auszugehen, dass die Wirkstoff-Cocktails, wie sie tatsächlich auf unseren Äckern vorzufinden sind, in ihrer Kombination um ein Zehnfaches toxischer sind als die Wirkstoffe alleine. Was tut Ihr Unternehmen, um dieser Gefahr zu begegnen?

Mit der Übernahme von Monsanto holen Sie sich mit Glyphosat einen weiteren weltweit in Verrruf geratenen Wirkstoff ins Haus, von dem eine Schädigung der Bienengesundheit anzunehmen ist. Unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen, insbesondere von Prof. Randolf Menzel von der FU Berlin, haben gezeigt, dass Glyphosat bereits in geringsten Dosen das Gedächtnis- und Navigationsvermögen der Bienen stört. Im letzten Jahr hat die neu gegründete Aurelia-Stiftung einen Fall aufgegriffen und publik gemacht, bei dem der zugelassene Grenzwert von Glyphosat im Honig um den hundertfachen Wert überschritten war. Meine Frage dazu lautet: Wie bewerten Sie das Risiko, dass mit den Sammelklagen verbunden ist, die in den USA von Landwirten gegen Monsanto geführt werden, welche an dem sog. Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt sind und diese Erkrankung auf ihren jahrelangen Umgang mit Round-Up bzw. Glyphosat zurückführen.

Meine Damen und Herren Aktionäre: Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und tragen Sie den Kurs Ihres Konzernvorstands nicht mit! Lassen Sie sich nicht täuschen: „Life Sience“ bedeutet Diebstahl: Diebstahl an der Natur, Diebstahl an den Menschen des globalen Südens, Diebstahl an den zukünftigen Generationen.
Herr Baumann, ich fordere Sie auf, Ihr Versprechen auch wirklich Ernst zu nehmen und Wissenschaft für ein besseres Leben für alle Menschen zu betreiben und zu fördern, und nicht nur für einen sehr kleinen, privilegierten Teil der Menschheit. Ich danke Ihnen.

[Selbst aktiv werden] Monsanto-Listen

CBG Redaktion

Mitmachen! Nachfragen! Öffentlichen Druck schaffen!

In unserer momentanen Kampagne setzen wir uns mit den Monsanto-Papers auseinander- denjenigen Überwachunglisten, welche die BAYER-Tochter Monsanto angelegt hat, um GegnerInnen der Glyphosat-Zulassungsverlängerung zu erfassen. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung haben wir bereits einen offenen Brief verfasst, der an BAYER-Niederlassungen in aller Welt gegangen ist. Dieser Brief stellt Fragen darüber, wer, wie und aus welchen Gründen auf den Monsanto-Listen gelandet ist. Der Brief wurde bis heute nicht von BAYER beantwortet. Ebenso hat BAYER bisher nicht eine einzige Person informiert, dass sie auf den Monsanto-Überwachungslisten zu finden seien, obwohl sie das Gegenteil mehrfach beteuert haben. Während der Arbeit an den Monsanto-Listen stellte sich uns auch immer wieder die Frage: Welche anderen Daten haben BAYER und Monsanto noch gesammelt?

Diese Frage haben sich neben uns auch andere gestellt. So haben MitarbeiterInnen des Umweltinstitutes München die Initiative ergriffen und Anfragen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an BAYER geschrieben. Sie hatten sich im Internet kritisch gegenüber dem Konzern positioniert und wollten nun wissen: Legt der Konzern über diese kritischen Aktivitäten Datensätze an?

Die Antwort war lang und eindeutig: Der Konzern speichert die Daten nicht nur, er weigert sich auch, sie zu löschen. So hieß es in der Antwort ans Umweltinstitut:

„Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund unseres berechtigten Interesses daran, die für unser Unternehmen relevanten Meinungen von Interessengruppen und der breiten Öffentlichkeit zu kennen und besser zu verstehen. Das Verfolgen der öffentlichen medialen Berichterstattung und Meinungen über unser Unternehmen oder die von uns vertriebenen Produkte sind für unser Unternehmen besonders wichtig.“

Das ist eine klare Ansage- und ein Ansatzpunkt für uns alle, um ebenfalls aktiv zu werden und herauszufinden, was der Konzern von unseren Daten gespeichert hat. Ob einzelner Tweet oder jahrelange Berichterstattung- wer von uns ist schon in BAYERs Geheim-Archiven gelandet? Ihr findet nun auf der Seite des Umweltinstitutes ein Formular für eine DSGVO-Anfrage, mit dem ihr den Konzern direkt konfrontieren könnt: Welche eurer Informationen und Meinungsäußerungen im Internet sind in den Netzen der DatenfischerInnen bei BAYER gelandet?

Tragt einfach euren Namen und eure Adresse ein, klickt auf „Mitmachen“ und schon geht es los. Auf eine DSGVO-Anfrage hin muss der Konzern reagieren. Damit wir den öffentlichen Druck weiter erhöhen können, ist es wichtig, dass ihr uns die Antworten von BAYER zukommen lasst.

[Bericht] Aktion der CBG: Klimastreik in Leverkusen

CBG Redaktion

Klimastreik in Leverkusen

Am vergangenen Freitag hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) am bundesweiten Klimastreik teilgenommen. Letztes Mal sind wir dort marschiert, wo wir selber ansässig sind: In Düsseldorf. Dieses Mal sind wir – zum zweiten Mal – in Leverkusen mitmarschiert. BAYER ist einer der größten Klimasünder in der Region. Ein guter Grund, die Aufmerksamkeit der vielen Demonstrant*innen aus den verschiedensten Spektren auf diesen Konzern zu lenken. Und wir waren nicht nur mit einem Transparent und Schildern dabei. In einem Redebeitrag thematisierten wir den Anteil von Glyphosat an BAYERs CO2-Ausstoß. Und dieser hat sich seit der Übernahme von MONSANTO verdoppelt. Wir sprachen über die Tendenz zur Konzentration in der Chemiebranche- Ein echtes Problem für jeden Staat, der sich gesetzgeberisch mit den immer größeren Lobby-Schwergewichten anlegen will.

Auf der Demonstration waren die verschiedensten Spektren vertreten. Neben den Fridays for Future, der Erwachsenen-Organisation „Parents for Future“, dem Kinderschutzbund Leverkusen und verschiedenen Parteijugenden fand sich auch eine Delegation von Busfahrer*innen, organisiert in Ver.di ein. Sie wiesen auf die Rolle von öffentlichen Verkehrsmitteln in der notwendigen Verkehrswende hin und machten in diesem Zusammenhang auf ihren anstehenden Streik für bessere Arbeitsbedingungen aufmerksam. Insgesamt fanden sich über 200 Menschen auf der Demonstration, die lautstark durch die Innenstadt und dann über den Europa-Ring zog. Viel Kritik der Demonstration, sowohl in Redebeiträgen als in Sprechchören richtete sich an das missglückte Klimapaket der Bundesregierung. Die CBG wies in ihren Reden darauf hin, dass derart enttäuschende Umsetzungen von Klimaschutz-Gesetzen auf Lobby-Arbeit der Großkonzerne zurückzuführen sei. So hatte der Verband der chemischen Industrie in einer Presseerklärung öffentlich seine Freude kundgetan, dass „dass Sektoren, die schon dem EU-Emissionshandel unterliegen, von dem neuen nationalen Emissionshandel ausgenommen werden und keine zusätzliche Belastung erfahren sollen“.

Im Anschluss an die Demonstration nutzte die CBG die Tatsache, dass sie direkt vor Ort an der Konzernzentrale des Chemie-Riesen waren, für eine weitere Aktion. Vor der Konzernzentrale wurde dem BAYER-Konzern, vertreten durch deren Communication Manager Hans-Bernd Schmitz, ein offener Brief übergeben. In diesem schrieb die CBG:

„Wir sind heute im Rahmen des weltweiten Klimastreiks zusammen mit der Fridays for Future-Bewegung auf die Straße gegangen, um auf den immensen Anteil des BAYER-Konzerns an der Klima-Katastrophe hinzuweisen. Durch den MONSANTO-Erwerb stiegen die Kohlendioxid-Emissionen im Geschäftsjahr 2018 von 3,63 Millionen auf 5,45 Mil-lionen Tonnen an – und das, obwohl die CO2-Werte der neuen Toch-ter-Gesellschaft nicht die vollen zwölf Monate mitzählten. Sie flossen erst ab dem offiziellen Vollzug des Kaufes am 7. Juni 2018 mit in die Rechnung ein.“

Auch enthielt der Brief Forderungen an den Konzern, seine Produktion nachhaltiger zu gestalten, insbesondere die Energie-Gewinnung. Hierzu hieß es unter anderem:

„Angesichts der immer dramatischeren Folgen des Klimawandels fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) von BAYER eine radikale Kehrtwende:
1.Sofortiger Verzicht auf Braunkohle als Energie-Träger.
2.Verkündung eines Steinkohle-Reduktionsprogramms mit konkreten, jährlich einzuhaltenden Senkungszielen.

Die Coordination spannte vor der Konzernzentrale ihr Transparent auf. Sofort begann die Security zu funken, um auf unsere Anwesenheit hinzuweisen. Ein schnell herangeeilter Zuständiger von der Rezeption wies uns darauf hin, dass der Communication Manager auf dem Weg zu uns sei. Tatsächlich erschien dieser zeitnah und nahm unseren offenen Brief entgegen. Jedoch hatte auch der BAYER-Vertreter ein Schriftstück dabei: Einen Brief an die Teilnehmenden des Klimastreiks. In diesem präsentierte sich der Konzern gemäß der aktuell laufenden Kampagne als umweltbewusst und zukunftsgewandt. Verräterisch waren jedoch die Angaben, mit denen diese Behauptungen gestützt wurden. So nahm der Konzern für sich in Anspruch, die Emissionen von Treibhausgasen von 1990 bis 2015 um dreissig Prozent gesenkt zu haben. Wie bereits oben in unserem Bericht angeführt, hatte sich die CO2-Emission 2018 verdoppelt.

Die Coordination lässt jedenfalls nicht locker und wird dem Konzern weiterhin auf die Finger schauen- beim Klimaschutz und anderswo!

Bienensterben

CBG Redaktion

23. Februar 2001

Bienensterben durch BAYER-Pestizid Gaucho:

Französische Imker besetzen BAYER-Zentrale in Paris

Mitglieder der französischen Bauerngewerkschaft Confédération Paysanne besetzten gestern die Zentrale des Unternehmens Bayer in Paris. Imker brachten Bienenstöcke mit zahlreichen Bienenvölkern in das Gebäude im Stadtteil La Defense, welches daraufhin geräumt wurde.

Die Imker werfen dem Unternehmen vor, mit dem Verkauf des Pestizids Gaucho das größte Bienensterben der letzten Jahrzehnte verursacht zu haben und die französischen Zulassungsstellen systematisch zu belügen. Die Bienenzüchter fordern ein vollständiges Verbot von Gaucho sowie strengere Zulassungskritierien für Pestizide. Nach einem Gespräch mit Bayer-Direktoren zog ein Demonstrationszug vor das Landwirtschafts- ministerium.

Gaucho wird zur Behandlung von Mais- und Getreide-Saatgut eingesetzt. Der Inhaltsstoff des Pestizids dringt in alle Teile der behandelten Pflanze und in die Pollen ein - eine tödliche Gefahr für die Bienen. Da das Mittel bis zu drei Jahren im Boden verbleibt, können auch unbehandelte Pflanzen eine für Bienen tödliche Giftkonzentration enthalten. Der Imker-Verband Union National d´Apiculteurs (UNAF), der 50.000 Imker vertritt, fordert ein vollständiges Verbot von Gaucho.

Das französische Landwirtschaftsministerium hatte kürzlich ein seit 1999 bestehendes Verbot von Gaucho in Sonnenblumenkulturen verlängert, ein weitergehendes Verbot auf Druck der Pestizidhersteller jedoch abgelehnt. Seit der Einführung des Pestizids im Jahr 1994 sind rund 50% aller Bienenvölker abgestorben.

Informationen vor Ort: Jean-Paul Mahé 0033-2-51872125
Gerne senden wir Ihnen weiteres Material zu.

Weichmacher

CBG Redaktion

19. März 2004

Neue Studie: Risiken für Hormonhaushalt höher als bisher angenommen

Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert Anwendungsverbot für Phthalate

Wissenschaftler der Universität Erlangen haben in einer von der Deutschen Forschungsgesellschaft geförderten Studie herausgefunden, dass die Bevölkerung deutlich mehr Weichmacher (sog. Phthalate) aufnimmt als bisher vermutet. Phthalate sind in der Umwelt weit verbreitet und gelten als höchst gesundheitsgefährdend, weil sie in den Hormonhaushalt eingreifen und die Fortpflanzung und Entwicklung schädigen. Die gestern veröffentlichte Studie kommt zu dem Schluss, dass besonders Kinder in hohem Maß gefährdet sind.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Phthalate haben in Produkten des täglichen Bedarfs nichts zu suchen - alle risikoreichen Anwendungen müssen sofort verboten werden.“ Mimkes wirft den Herstellern, u.a. der Leverkusener BAYER AG vor, die Gefährdung der Bevölkerung billigend in Kauf zu nehmen. "Die Gefahren, die von hormonaktiven Substanzen wie Phthalaten oder Bisphenol A ausgehen, sind seit langem bekannt. Trotzdem verharmlost der BAYER-Konzern beharrlich die Risiken und verhindert mit seinem politischen Einfluss ein Verbot gefährlicher Anwendungen.

Weichmacher wie Diethylhexylphthalat (DEHP) gehören zu den wichtigsten Industriechemikalien. Von den jährlich weltweit produzierten 2 Millionen Tonnen DEHP werden 90 Prozent als Weichmacher für PVC eingesetzt. Weitere Anwendungsgebiete sind Körperpflegemittel und Textilien. In Deutschland werden pro Jahr rund 250.000 Tonnen DEHP verbraucht.

Wissenschaftler und internationale Expertenkommissionen bringen die Phthalataufnahme der Bevölkerung in Verbindung mit dem seit Jahrzehnten beobachteten Rückgang der Spermienzahlen und damit der männlichen Fruchtbarkeit. Auch die Zunahme von Hodenkrebsfällen und Missbildungen männlicher Geschlechtsorgane werden im Zusammenhang mit der Phthalatbelastung diskutiert.

Rede Bundestag

CBG Redaktion

16.12.2005

Rede von Eva Bulling-Schröter (Linkspartei)in der Aktuellen Stunde des Bundestages zur europäischen Chemikalienpolitik

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von rund 30 000 relevanten chemischen Stoffen wurden bislang nur etwa 4 000 darauf geprüft, ob sie Gesundheit oder Ökosysteme schädigen. Mit dem Rest, den so genannten Altstoffen, die vor 1981 auf den Markt kamen, läuft faktisch ein Großversuch an Mensch und Umwelt. Allergien sowie Brustkrebs- und A-temwegserkrankungen haben drastisch zugenommen. Giftcocktails lassen sich sogar noch in der Muttermilch nachweisen, ebenso weitab der Chemiefabriken im Fettgewebe von Eisbären und Walen.

Die EU-Kommission wollte diesen unhaltbaren Zustand mit ihrem Entwurf einer REACH-Verordnung beenden. Für Alt- und Neustoffe ab einer Tonne Jahresproduktion sollte nun gleichermaßen gelten: keine Daten - kein Markt. Mengenabhängig hätten die Chemikalien getestet und registriert werden müssen. Vor allem aber sollten besonders gefährliche Stoffe identifiziert und schrittweise ersetzt werden; denn genau das muss der Kern einer verantwort-lichen Chemikalienpolitik sein.

Ein solches REACH wäre mit 0,1 Prozent des Branchenumsatzes - 0,1 Prozent, Frau Dött und Herr Kauch! - locker zu bezahlen gewesen. Allein die Ausgaben der Kranken- und Renten-kassen für chemikalienbedingte Erkrankungen und Todesfälle betragen ein Mehrfaches davon. Dazu habe ich von Ihnen heute noch gar nichts gehört. Mit gutem Willen hätte man da-bei auch - ich denke, das ist uns allen ein Anliegen - die Anzahl der Tierversuche auf das un-vermeidbare Minimum beschränken können. Auch das ist nicht passiert.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Doch dieser Kommissionsentwurf wurde vor vier Wochen vom EU-Parlament gnadenlos verwässert; das wurde hier schon gelobt. In dieser Form hat ihn der Ministerrat am Dienstag leider auch weitgehend bestätigt. Die Chemiekonzerne, die eine gewaltige Desinformations-kampagne losgetreten haben, können einen Etappensieg verbuchen: Nunmehr sind die Daten- und Testanforderungen drastisch gesunken. Von den 30 000 relevanten Chemikalien bleiben nur noch 12 000 übrig, die halbwegs vernünftig überprüft werden sollen. Es besteht zwar die Möglichkeit, von den Firmen Daten nachzufordern. Das wird jedoch enorm bürokratisch. So viel zum Thema Bürokratie. Zudem wandert die Beweislast wieder von den Herstellern zu den Behörden; genau das sollte durch REACH umgekehrt werden. Die gescheiterte Altstoff-verordnung, unter der in 24 Jahren gerade einmal 65 Stoffe bewertet wurden, lässt schon jetzt grüßen.

Insgesamt ist das Rollback in der europäischen Chemikalienpolitik nicht nur ein dreister Fron-talangriff auf die Gesundheit der Menschen. Das Ganze ist außerdem ökonomischer Unsinn. Schließlich verleiht eine saubere Registrierung und Bewertung den Firmen Rechtssicherheit in Haftungsfragen, was sehr wichtig ist.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alt- und Neuchemikalien könnten zudem in einen gerechten Wettbewerb miteinander treten - und die Schaffung von Wettbewerb ist doch immer Ihr Anliegen. Nun aber werden Intranspa-renz und Ungleichbehandlung fortgeführt. Innovationsfeindlicher geht es kaum.
In seiner ersten Lesung vor vier Wochen hat sich das EU-Parlament wenigstens dafür ausge-sprochen, gefährliche Chemikalien nur für fünf Jahre befristet zuzulassen. Danach hätten sie von den Unternehmen ersetzt werden müssen, sofern dann unbedenkliche Alternativen exis-tieren. Genau darum geht es doch; wir wollen doch Stoffe, die unbedenklich sind.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Aber selbst diese einzige positive Veränderung am Kommissionsentwurf wurde vom Rat kas-siert. Insgesamt stellt sich damit die Frage, ob ein solches Chemikalienrecht nicht hinter das bisherige zurückfällt. Schließlich gelten die weich gespülten Registrierungs- und Zulassungs-kriterien nun ebenfalls für die Neustoffe und diese unterliegen gegenwärtig noch einem vor-bildlichen Registrierungsverfahren.
Der BUND hat in dieser Woche analysiert, wer in Europa die Interessen der Chemiekonzerne gegen den Verbraucherschutz besonders eifrig vertreten hat. Das Papier ist wirklich lesenswert: Die deutschen Abgeordneten im Europaparlament haben - mit Ausnahme der Linken und der Grünen - bei allen Änderungsanträgen mehrheitlich für einen Abbau des Gesundheitsschutzes gestimmt.
(Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist die bittere Wahrheit!)

Im Falle von SPD und FDP geschah das sogar gegen die jeweilige eigene Fraktion im Euro-paparlament. Aufgrund der Abgeordnetenanzahl haben deutsche EU-Parlamentarier somit ein fortschrittliches europäisches Chemikalienrecht verhindert. Dass die Bundesregierung im Rat und in der EU-Kommission als Repräsentantin des VCI auftrat, weiß inzwischen ganz Brüs-sel. Kommissionsvizepräsidentin Margot Wallström hat öffentlich gegen einen besonders dreisten Vorstoß Günter Verheugens protestiert. Auch das ist bekannt. REACH ist aus unserer Sicht ein trauriges Beispiel dafür, wie Konzerne die Gesetzgebung nach ihren Profitinteressen zurechtbiegen können, wenn sie dafür nur mächtig und frech genug sind.
(Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt kommt es wieder! - Zuruf von der FDP: Der Sozialismus!)

Dies geschieht leider mithilfe von Politikern aus der Bundesrepublik Deutschland, einem Land, welches sich so gern als Weltmeister im Umweltschutz ausgibt. Noch ein Wort zu den Grünen:
Vizepräsident Wolfgang Thierse: Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen, Sie sind weit über Ihre Redezeit hinaus.
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Ja, mein letzter Satz: Ein grüner Baum wächst nur auf rotem Grund.
(Beifall bei der LINKEN)

Einspruch

CBG Redaktion

17. Juli 2006

Staatsanwaltschaft
Am Justizzentrum 13
50939 Köln

112 Js 305/06

In dem Ermittlungsverfahren

g e g e n W e n n i n g u . a .

wird die Beschwerde nunmehr wie folgt begründet:

Die Beschwerde richtet sich in erster Linie gegen die Ausführungen der Staatsanwaltschaft Köln zur Untreue gemäß § 266 StGB. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass ein Vermögensschaden bzw. eine Vermögensgefährdung bei Bußgeldern wegen unzulässiger Kartellabsprachen deshalb nicht vorliegt, da Kartellabsprachen nicht singulär betrachtet werden dürften, sondern nur im Ganzen und dass das Kartellabsprachen im Ganzen gewinnträchtig seien. Diese Rechtsauffassung ist - wie noch zu zeigen sein wird - nicht nur im Lichte der Rechtsprechung unhaltbar sondern sie bedeutet in der praktischen Konsequenz auch eine Ermunterung von entsprechenden Firmen, sich an Kartellabsprachen zu beteiligen.

Ich verstehe die Entscheidung der Staatsanwaltschaft dahingehend, dass ein Vermögensschaden in bekannt gewordenen Kartellabsprechen durch Gewinne in nicht bekannt gewordenen Kartellabsprachen ausgeglichen sein soll. Sollte die Staatsanwaltschaft allerdings die Auffassung vertreten, dass auch bezüglich der einzelnen bekannt gewordene Kartellabsprache die Gewinne höher sind als die Verluste, so bedürfte es dazu sicherlich weitergehender Feststellungen, da regelmäßig Gewinnabschöpfungen Geldbußen und Schadensersatzklagen von Konkurenten zu größeren Verlusten führen, als die vorher mit der Kartellabsprache erzielten Gewinne im konkreten Fall.

Andere - bisher nicht entdeckte - Kartellabsprachen können aber den Vermögensschaden bezüglich der entdeckten Kartellabsprachen nicht kompensieren.

Hier arbeitet die Entscheidung mit Annahmen „zu Gunsten“
der Beschuldigten, die eigentlich zur Einleitung neuer Ver-
fahren führen müßten. Die Staatsanwaltschaft geht - ich ver-
mute einmal ohne konkrete Anhaltspunkte - davon aus, dass
durch die Bayer AG eine Vielzahl weiterer - bisher nicht
entdeckter - Kartellverstösse vorgenommen worden sind. Es
ist bereits fraglich, ob ohne Vernehmung der Beschuldigten
und ihre Befragung zu der Frage, ob und in welchem Umfang
weitere Kartellverstösse begangen worden sind und ob und in
welchem Umfang dadurch Gewinne gemacht worden sind, derar-
tige Unterstellungen „zu Gunsten“ der Angeklagten möglich
ist. Beweislastentscheidungen kommen bekanntlich erst dann
in Betracht, wenn zuvor alle Möglichkeiten der Aufklärung
ausgeschlossen worden. Bestreiten die Beschuldigten weitere
- als die entdeckten - Kartellabsprachen, so wird zu ihren
Gunsten sicherlich nicht das Gegenteil unterstellt werden
können.

Der Rechtsansicht der StA steht sowohl Rechtsprechung als
auch Schrifttum deutlich entgegen. Der von § 266 StGB gefor-
derte Vermögensnachteil ist gleichbedeutet mit dem Vermö-
gensschaden im Sinne von § 263 StGB. In der einschlägigen
Kommentierung von Tröndle/Fischer zu § 263 wird klar ge-
sagt, dass der hier von der Staatsanwaltschaft angewendete
Kompensationsgedanke bei der Ermittlung des Vermögensscha-
dens keine Rolle zu spielen hat. Das Gesetz sieht also gera-
de eine singuläre Betrachtung des in Rede stehenden Rechts-
geschäftes, nämlich der Kartellabrede, vor.

Dass hier eine Kompensation nicht stattfinden kann, hat der
Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, das bedeutet
auch, dass Vorteile, die aus - bisher lediglich unterstell-
ten - weiteren Kartellabsprachen durch die Bayer AG und die
Beschuldigten gezogen wurden, nicht die Nachteile in den
mittlerweile bekannt gewordenen Fällen aufgehoben werden
dürfen. Hier führt der BGH im Urteil vom 06.05.1986 (NStZ
1986, 454) folgendes aus:

„Die Auffassung des LG, ein solcher Nachteil liegt nicht vor, sei jedenfalls nicht festzuhalten, weil der Angeklagte das durch die pflichtwidrige Handlung erlangte Geld im Interesse der Schule ausgegeben und dadurch dem Landschaftsverband einen entsprechenden Vorteil verschafft habe, so dass diesem im Ergebnis ein wirtschaftlicher Nachteil nicht entstanden sei, ist unzutreffend. Zwar fehlt es an einem Nachteil, wenn wertmindernde und werterhöhende Faktoren sich gegenseitig aufheben. Dass ist aber grundsätzlich nur dann der Fall, wenn die untreue Handlung selbst Vor- und Nachteil zugleich hervorbringt, so dass Verlust und Gewinn sich die Waage halten. Anders ist es dagegen, wenn sich der Vermögensvorteil nicht aus der pflichtwidrigen Handlung selbst ergibt, sondern durch eine andere, rechtliche selbstständige Handlung hervorgebracht wird. In einem solchen Fall kann der erlangte Gewinn den durch die untreue Handlung verursachten Vermögensnachteil rechtlich nicht ausräumen (...).“

So ist es aber vorliegend. Es gibt keine Anhaltspunkte afür, dass die - bisher lediglich von der Staatsanwaltschaft unterstellten - weiteren Kartellabsprachen einheitlich mit den angezeigten Absprachen beschlossen wurden oder in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen.

Auch die Ausführungen der Staatsanwaltschaft zum Vorsatz sind rechtlich nicht haltbar. Es kommt nicht darauf an, ob die Beschuldigten ein reines Gewissen hatten. Es kann hier zitiert werden, was das Landgericht Wiesbaden dem ehemaligen Bundesinnenminister Kanter ins Stammbuch geschrieben hat:

„Der subjektive Tatbestand setzt Vrsatz - bedingter Vorsatz genügt - voraus. Der Vorsatz muß die Pflichtenstellung des Täters und außerdem das Bestehen einer Vermögensbetreuungspflicht umfassen, ... zum Vorsatz gehört daher auch das Bewußtsein der Pflichtverletzung. Hierfür reicht es aus, wenn der Täter die der Pflichtwidrigkeit zugrundeliegenden Tatsachen kennt und zutreffend einordnet.
Der Vorsatz muß sich überdies auch auf den Vermögensnachteil, wenn auch nur in Form eines Gefährdungsschadens, beziehen. Der Vorsatz entfällt insoweit nicht deshalb, weil der Täter annimmt oder hofft, ein endgültiger Schadenseintritt werde abgewendet werden. Eine allgemeine Absicht oder Hoffnung, mit den pflichtwidrigen Handlungen letztlich den Vermögensinteressen des Vermögensinhabers nicht zu schaden oder ihnen zu dienen, schließt den Vorsatz gleichfalls nicht aus. Der Tatbestand entfällt nicht deshalb, weil der Täter es “gut gemeint„ hat oder seine eigene Beurteilung der Interessenlage des Vermögensinhabers aus tatbestandsfremden Motiven für “besser„, sachgerechter o.ä. hält. Für das Wissenselement des Vorsatzes eines Gefährdungsschadens reicht es aus, wenn der Täter die Umstände kennt, welchen der konkreten Vermögensgefährdung zugrunde liegen und weiß, dass eine solche Gefährdung nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben gegeben ist. Auch für den Vermögensnachteil reicht bedingter Vorsatz. Eine Bereicherungsabsicht ist nicht erforderlich (vergl. Tröndle/Fischer a.a.o. §266 Rn 77 mwn).“

Genauso liegt es im vorliegenden Fall. Es kann unterstellt
werden, dass die Beschuldigten die Kartellabsprachen kann-
ten, die Rechtswidrigkeiten dieser Absprachen wußten und au-
ßerdem wußten, dass bei Entdeckung erhebliche Schäden auf
die Bayer AG zukämen. Dass reicht für den Vorsatz aus. Dass
die Beschuldigten evtl. rechtsblind sind und meinen sich
über Gesetze straflos hinwegsetzen zu können und dafür
sogar schon Rücklagen in den Bilanzen zu schaffen, ändern
daran nichts. Im übrigen beziehen sich die Rückstellungen
allerdings nicht auf evtl. noch unentdeckte Kartellab-
sprachen, sondern nur auf bereits entdeckte bzw. solche,
die untersucht werden.

Insgesamt ist die Einstellung daher nicht haltbar, so dass
die Ermittlungen wieder aufgenommen werden müssen und insbe-
sondere der Sachverhalt weitergehend durch die Staatsanwalt-
schaft aufzuklären ist.

Reinecke/Rechtsanwalt
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[Pipeline] Gegenantrag CO-Pipeline

CBG Redaktion

CO-Pipeline: Gegenantrag zur Hauptversammlung am 25. April 2008

Hiermit zeige ich an, dass ich zu Punkt 2 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Die Planungen des BAYER-Konzerns, hochgiftiges Kohlenmonoxid (CO) zwischen den Werken Dormagen und Krefeld mitten durch dichtbesiedeltes Gebiet zu leiten, lösen große Befürchtungen in der Bevölkerung aus. Das Vorhaben ist ohne Beispiel. Das Regierungspräsidium Düsseldorf räumt ein, dass „zu Kohlenmonoxidfernleitungen keine umfänglichen Erfahrungsberichte existieren, da es sie weltweit kaum gibt“.
Eindeutiger ist die Gefahrenlage. Ein Gutachten der Stadt Ratingen kommt zu dem Ergebnis, dass mehr als 100.000 Anwohner durch einen Bruch der Pipeline gefährdet wären. „Wenn hier etwas passiert, ist halb Hilden platt“, so ein für den Katastrophenschutz zuständiger Feuerwehrmann. Drastischer noch drückt es Monheims Bürgermeister Thomas Dünchheim (CDU) aus, der von einem „Todesstreifen“ entlang der Pipeline spricht. Entlang der Strecke werden regelmäßig Mahnwachen organisiert, mehr als 80.000 Protest-Unterschriften wurden bereits gesammelt. CDU und SPD beteiligen sich vor Ort an den Protesten.
Schäden bis hin zum Vollbruch der Leitung sind in einem erdbebengefährdeten Gebiet wie der Rheinschiene nicht abwegig. Auch Beschädigungen durch Korrosion, Bauarbeiten, Flugzeugabstürze oder terroristische Anschläge sind möglich. Die Städte Monheim, Hilden, Erkrath und Langenfeld reichten daher Klage gegen das Projekt ein.
Die erhöhte Gefahr für die Anwohner und die notwendigen Enteignungen werden von BAYER und Landesregierung mit „Vorteilen für das Allgemeinwohl“ gerechtfertigt. Tatsächlich gibt es diese Vorteile aber nicht. Dem Bau der Leitung liegen ausschließlich Profit-Interessen von BAYER zu Grunde, denn die geplante Pipeline soll lediglich für eine bessere Auslastung der Anlagen in Dormagen und Krefeld sorgen. Statt Kohlenmonoxid über eine 67 km lange Pipeline zu leiten, könnte BAYER ebensogut eine moderne CO-Produktionsanlage in Krefeld bauen. Hierdurch ließe sich zum einen der Ausstoß von Treibhausgasen verringern, zum anderen könnte die Gefährdung der Anwohner der Pipeline gänzlich vermieden werden. Wegen höherer Kosten hat BAYER diese Lösung des Problems jedoch bislang ausgeschlossen.
Hinzu kommt, dass die von BAYER versprochene Sicherung von Arbeitsplätzen weder belegt noch garantiert wird. Im Gegenteil – wahrscheinlicher ist, dass nach Inbetriebnahme der Pipeline die CO-Produktionsanlage in Krefeld geschlossen wird und Arbeitsplätze wegfallen. Denn in Krefeld setzt BAYER für die Kohlenmonoxid-Produktion bislang eine veraltete, energieintensive Technik ein. Im November 2006 musste die Anlage nach einem Brand gar wochenlang stillgelegt werden.
Wie wenig dem Arbeitsplatz-Argument zu trauen ist, beweist auch die Ankündigung von BAYER MATERIAL SCIENCE, dem Auftraggeber der Pipeline, trotz eines Rekord-Gewinns im vergangenen Jahr ein Zehntel der Belegschaft wegzurationalisieren. Weltweit sollen 1.500 Arbeitsplätze vernichtet werden.
Nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren und anderer Initiativen existiert keine Rechtsgrundlage für das Projekt. Die Enteignungen und die Gefährdung der Bevölkerung sind durch höhere Gewinne für BAYER nicht zu rechtfertigen. Der Bau der Pipeline wäre zudem ein gefährlicher Präzedenzfall - künftig könnten sich andere Firmen auf die Genehmigung von BAYER berufen. Ich fordere daher einen sofortigen Stopp der Bauarbeiten und der Enteignungsverfahren. Die noch ausstehende Betriebsgenehmigung darf nicht erteilt werden.
Die Rechtsauffassung der Pipeline-Kritiker wurde Mitte Dezember vom Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt. Das OVG hat einen Betrieb der Pipeline untersagt. Die OVG-Richter urteilten, in dem Enteignungsgesetz werde nicht erklärt, inwiefern die Allgemeinheit vom Privatinteresse des BAYER-Konzerns profitiere. Die Entscheidung des Gerichts kann bis zur Entscheidung in der Hauptverhandlung nicht angefochten werden, der Prozess wird sich voraussichtlich über mehrere Jahre hinziehen.
Trotz des eindeutigen Votums des OVG und trotz weitverbreiterter Sorgen in der Bevölkerung weigert sich der Konzern, den Bau der Pipeline einzustellen. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung und soll daher nicht entlastet werden.

Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

Axel Köhler-Schnura
Vorstandsmitglied Coordination gegen BAYER-Gefahren

[Gegenantrag] Gegenanträge BAYER HV

CBG Redaktion

Hauptversammlung am 30. April 2010: Gegenantrag zu Störfällen und Wasserverbrauch

Hiermit zeige ich an, dass ich zu Punkt 2 und 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen. Um Mitteilung der Gegenanträge sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Im August 2008 kam es im BAYER-Werk Institute/USA zu einer schweren Explosion. Der Kongress in Washington setzte daraufhin einen Untersuchungs-Ausschuss ein, der zu alarmierenden Ergebnissen kommt: Es war demnach reiner Zufall, dass der explodierte Behälter nicht einen benachbarten Giftgas-Tank zerstörte. Wäre das Giftgas ausgetreten, „hätten die Konsequenzen das Desaster in Bhopal in den Schatten stellen können“. Auch beschreibt der Untersuchungsbericht, wie BAYER mit juristischen Manövern und der Diffamierung von Kritikern die öffentliche Meinung manipuliert hat.

Im Werk Institute kommen große Mengen der in Bhopal ausgetretenen Chemikalie Methyl Isocyanat (MIC) zum Einsatz. Noch vier Monate vor der Explosion hatten Vertreter der Coordination gegen BAYER-Gefahren in der BAYER-Hauptversammlung vor den Risiken der MIC-Tanks gewarnt und eine giftgasfreie Produktion gefordert. Die Warnungen wurden von BAYER-Chef Wenning jedoch als „unbegründet“ abqualifiziert.
Erst Wochen nach der Explosion stellte sich heraus, dass sich weniger als 20 Meter vom Explosionsort entfernt ein Behälter mit mehreren Tonnen MIC befand. Im US-Kongress wurde daraufhin ein Untersuchungsausschuss eingerichtet. Im Zuge der Ermittlungen wurden Hunderte firmeninterner Dokumente beschlagnahmt.
Der Untersuchungsbericht kommt zu alarmierenden Ergebnissen: Wegen eines Konstruktionsfehlers waren Sicherheits-Systeme in der Fabrik vorsätzlich deaktiviert worden. Dies war der Werksleitung bekannt, die Katastrophe hätte daher „leicht verhindert werden können“. Die Aussage von BAYER, wonach keine gefährlichen Stoffe in die Umgebung gelangten, sei „eindeutig falsch“. Wörtlich heißt es weiter: „Die Explosion in dem BAYER-Werk war besonders beunruhigend, weil ein mehrere Tonnen wiegender Rückstandsbehälter 15 Meter durch das Werk flog und praktisch alles auf seinem Weg zerstörte. Hätte dieses Geschoss den MIC-Tank getroffen, hätten die Konsequenzen das Desaster in Bhopal 1984 in den Schatten stellen können.“ Die Explosion in Bhopal kostete mindestens 15.000 Menschenleben.
Vertreter von BAYER hatten in der Anhörung unter Eid zugegeben, dass die Firma Anti-Terrorgesetze dazu missbrauchte, der Öffentlichkeit Informationen zu den Risiken der Anlage vorzuenthalten. Im Zuge der Ermittlungen wurde zudem ein Strategiepapier von BAYER veröffentlicht, in dem detailliert beschrieben wird, wie mit Hilfe von Spenden, Medienarbeit und Diffamierung von Kritikern die öffentliche Meinung gewonnen werden soll. Insbesondere die örtliche Tageszeitung Charleston Gazette, die seit langem über die Risiken des Werks berichtet, sowie die Bürgerinitiative People Concerned about MIC, die seit 25 Jahren für mehr Sicherheit in Institute kämpft, wollte BAYER „marginalisieren“ und „als irrelevant erscheinen lassen“.
Der US-Kongress urteilt denn auch unmissverständlich: „BAYER beteiligte sich an einer Geheimhaltungskampagne. Die Firma hat den Sicherheitskräften entscheidende Informationen vorenthalten, hat den Ermittlern der Bundesbehörden nur eingeschränkten Zugang zu Informationen gewährt, hat die Arbeit von Medien und Bürgerinitiativen unterminiert und hat die Öffentlichkeit unrichtig und irreführend informiert.“
Seit der Gründung des Konzerns ist zu beobachten, dass BAYER mit Druck und Drohungen versucht, freie Information und - noch mehr - Kritik zu unterbinden. BAYER setzt seine wirtschaftliche Macht rücksichtslos ein, um seine Profite zu schützen. Die Wahrheit und die Interessen von Mensch und Umwelt bleiben dabei auf der Strecke. Der Vorstand hat keine Schritte unternommen, solche unlauteren Praktiken zu unterbinden, und darf daher nicht entlastet werden.
Erst nach Veröffentlichung des Untersuchungsberichts erklärte sich BAYER bereit, die Lagerung von MIC in Institute um 80% zu reduzieren. Die explodierte Anlage soll nicht wieder aufgebaut werden. Die Produktion des in den USA ohnehin verbotenen Pestizids Carbofuran wird eingestellt.
Das Eingeständnis des Unternehmens, dass die Sicherheitslage in Institute verbessert werden muss, ist ein Erfolg der Umweltverbände und eine gute Nachricht für die Anwohner. Allerdings bleibt Institute auch nach dem geplanten Umbau das einzige Werk in den USA mit großen MIC-Tanks, in denen bis zu 20 Tonnen Giftgas lagern sollen. Außerdem macht BAYER bislang keine Angaben zur weiteren Verwendung der ebenso gefährlichen Chemikalie Phosgen, die in Institute ebenfalls in großen Mengen produziert wird.
Eine sichere Produktion ist erst möglich, wenn BAYER in der Kunststoff- und Pestizidproduktion neue Verfahren entwickelt, die ohne Giftgase wie MIC und Phosgen auskommen.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für die beschriebenen Missstände und soll daher nicht entlastet werden (weitere Informationen).

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Begründung: Die Fabriken von BAYER entziehen dem Boden enorme Mengen Grundwasser. Dies führt zu großen ökologischen Schäden.
Allein der Verbrauch der fünf größten BAYER-Werke in Nordrhein-Westfalen liegt jährlich bei 220 Millionen Kubikmetern Grund- und Flusswasser. Mit rund 130 Mio cbm liegt die Leverkusener Fabrik dabei an der Spitze. Das Monheimer BAYER-Werk verbraucht rund 50 Mio Kubikmeter Wasser. Zum Vergleich: die rund eine Million Einwohner von Köln benötigen zusammen etwa 57 Mio Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr, also nicht einmal die Hälfte des Leverkusener Werks.
BAYER besitzt für seine Werke „alte Wasserrechte", die zum Teil bis in das 19. Jahrhundert zurückreichen. Besonders kritisch zu sehen ist der hohe Verbrauch von Grundwasser, welches in der Regel sauberer ist als Flusswasser. Während allein das Leverkusener BAYER-Werk dem Boden 85 Millionen Kubikmeter Grundwasser entnimmt, beziehen große Teile von NRW ihr Trinkwasser aus aufwändig gereinigtem Rheinuferfiltrat.
BAYER versäumt es, verantwortlicher mit den Grundwasservorräten umgehen. Es wäre dringend geboten, stärker in Produktions- und Reinigungsprozesse zu investieren, bei denen keine Abwässer entstehen. Gebrauchswasser sollte in einem Kreislauf zurückgeführt und aufbereitet werden.
Um einen Anreiz zu schaffen, den Wasserverbrauch zu senken, hatte die damalige NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn im Jahr 2003 ein Wasserentnahmeentgelt eingeführt – bis dahin hatte BAYER gar keine Gebühren für die gewaltige Wasserentnahme entrichtet. Die Einnahmen sind zweckgebunden. Das Land finanziert damit Maßnahmen zum Gewässerschutz. BAYER und die BAYER-Tochterfirma CURRENTA zahlten hierfür 2008 rund 4,6 Millionen Euro.
BAYER-Chef Werner Wenning hatte das ökologisch sinnvolle Wasserentnahmeentgelt schon vor seiner Einführung heftig attackiert. Auch der von der NRW-Landesregierung eingeführte „Dialog Wirtschaft und Umwelt“, in dem BAYER (nicht aber die Umweltverbände) vertreten ist, hatte stets die Abschaffung gefordert. Die schwarz-gelbe Landesregierung gab dem Druck nun nach und gab die Streichung des WasserCent bekannt.
Ein ökologisch wichtiger Anreiz, Wasserentnahmen auf das unbedingt nötige Maß zu beschränken, geht hierdurch verloren. Insbesondere für die Entnahme von Kühlwasser wäre im Gegenteil eine deutliche Anhebung der Abgaben sinnvoll, um den erheblichen Auswirkungen der Erwärmung der Gewässer Rechnung zu tragen. Die Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts wird auch die künftige Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erschweren – entweder werden Projekte zum Gewässerschutz gestrichen, oder die Bürger werden über den Umweg anderer Steuermittel mit den erforderlichen Kosten belastet. Deutlich gerechter gewesen wäre es, die Verursacher der Gewässerbelastungen wie BAYER weitgehender in die Pflicht zu nehmen.
Der Aufsichtsrat hat keine ausreichenden Schritte unternommen, den enormen Wasserverbrauch zu senken, weshalb ihm die Entlastung zu verweigern ist.

Unterschriftensammlung

CBG Redaktion

Vor einer großtechnischen Produktion neuartiger Stoffe muss deren toxikologische Unbedenklichkeit bewiesen werden - sonst darf keine Baugenehmigung erteilt werden! Ich fordere eine unabhängige Erforschung der Risiken von Nanotubes. Für Nanomaterialien in Konsumprodukten muss allgemein eine strikte Deklarationspflicht gelten.

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[Generika] Generika schützen!

CBG Redaktion

Ein wichtiges Urteil aus Indien: das Patentamt hat entschieden, dass die Firma Natco ein Medikament von BAYER produzieren darf und hierfür Patentgebühren zahlt. BAYER hatte das Präparat zum Vielfachen eines indischen Jahreslohns verkauft und somit rund 98% der Betroffenen von einer Behandlung ausgeschlossen.
Indien ist weltweit der wichtigste Lieferant günstiger Pharmazeutika, weswegen das Urteil auch für andere Länder von großer Bedeutung ist.

=> alle Informationen zur Kampagne der Coordination

16. März 2012, junge Welt

»Bayer erhält sechs Prozent der Nettoerlöse«

Keine Enteignung: Indien läßt Herstellung von Krebsmedikament gegen Willen des Patentinhabers Bayer zu. Gespräch mit Philipp Frisch

Philipp Frisch ist Referent der Medikamentenkampagne der deutschen Sektion der Organisation »Ärzte ohne Grenzen«

Der Pharmariese Bayer muß auf Geheiß des indischen Patentamtes hinnehmen, daß sein geschütztes Krebsmedikament Nexavar künftig auf dem Weg einer Zwangslizenz vom Generikahersteller Natco produziert werden kann. Warum ist das für Ihre Organisation eine »wegweisende Entscheidung«?
Das ist die erste Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament, die in Indien erlassen wurde. Damit hat das Bayer-Monopol auf ein für viele Menschen lebensnotwendiges Präparat faktisch ein Ende. Das ist ein Präzedenzfall, von dem wir hoffen, daß er auch in anderen Bereichen Schule macht – gerade im Hinblick auf die Behandlung von HIV/AIDS.

In den Medien ist vielfach von »Enteignung« die Rede. Trifft es das wirklich?
Nein. Zunächst einmal tritt Bayer sein Patent nicht ab, dieses läuft bis 2020 weiter. Natco hat für die nächsten acht Jahre lediglich eine Lizenz erhalten, das Medikament als Generikum zu erzeugen und in Indien zu vertreiben. Dafür erhält Bayer Lizenzgebühren von sechs Prozent der Nettoerlöse. Es handelt sich also um keine Enteignung, sondern um eine nicht-freiwillige Lizenz, für die Bayer finanziell entschädigt wird. Bislang hat nur eine verschwindend geringe Zahl an Bedürftigen Zugang zu dem Medikament – auch und gerade wegen des exorbitanten Preises.

Bayers Originalpräparat kostet 5500 Dollar im Monat. Natco will nur rund 175 Dollar für die Behandlung mit dem Nachahmerprodukt verlangen. Ist das noch ein lohnendes Geschäft?
Auch Natco ist kein Non-Profit-Unternehmen, und natürlich ist auch in diesem Preis eine Gewinnspanne einkalkuliert. Das wirft allerdings die Frage auf, wie es sein kann, daß Bayer für denselben Wirkstoff über 30mal mehr kassieren konnte.

Die Pharmalobby begründet das mit den angeblich immensen Forschungskosten …
Die Forschungskosten in den Budgets der allermeisten Pharmaunternehmen sind bei weitem nicht so hoch, wie gerne behauptet wird. Teilweise wird mehr Geld in die Werbung für ein Medikament gesteckt. Bayer hat bei den Verhandlungen um Nexavar selbst damit argumentiert, 16 Prozent des Gesamtumsatzes in Forschung und Entwicklung zu investieren. Das ist sehr viel weniger, als man die Öffentlichkeit glauben machen will.

Wird Bayer also für übermäßige Profitgier abgestraft?
Laut indischem Patentamt hat es Bayer in der Tat versäumt, das Medikament zu einem erschwinglichen Preis anzubieten. In Indien ist nur ein Prozent der Bevölkerung in der Lage, Nexavar zu bezahlen. Dazu kommt, daß es nicht im ganzen Land, sondern nur in Ballungszentren verfügbar ist. Das Patentamt hat mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, daß der Zugang zu innovativen Medikamenten das Recht aller Menschen ist. Es müssen Regelungen gefunden werden, die dieses Recht schützen.

Zeigt der Fall nicht auch, daß das Patentsystem auf den Prüfstand gehört?
In der Tat. Das patentbasierte Anreizsystem funktioniert in vielen Fällen nicht, wenn es um Krankheiten – auch weit verbreitete – in ärmeren Ländern geht. Obwohl der Bedarf sehr hoch ist, wird kaum oder gar nicht geforscht, weil sich die Betroffenen teure Medikamente nicht leisten können. Es ist eine solche Notsituation, auf die sich jetzt auch das indische Patentamt berufen hat. Wo es um den Schutz der öffentlichen Gesundheit geht, muß Profitinteressen Einhalt geboten werden. Im übrigen entspricht das Mittel der Zwangslizenz den Vorgaben des internationalen Handelsrechts, wie es im TRIPS-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum oder der DOHA-Deklaration zur Entwicklungsfinanzierung steht.

Wie stehen die Chancen, daß der Fall Schule macht?
Wir hoffen jetzt, daß weitere Generikahersteller ermutigt werden, sich um Zwangslizenzen zu bemühen. Gerade in Indien gibt es eine starke Generika-Industrie, vor allem im Bereich HIV/AIDS. Eine Therapie, die vor zehn Jahren noch 10000 Dollar pro Patient und Jahr verschlungen hat, kostet heute noch 61 Dollar. Das Problem ist nur, daß sich das auf Medikamente bezieht, die vor 2005 in Indien produziert wurden. Alle neueren unterliegen inzwischen dem Patentschutz und sind daher viel teurer. Gerade deshalb knüpfen wir so große Hoffnungen an die jüngste Entscheidung. Interview: Ralf Wurzbacher

Ärzte ohne Grenzen begrüßt erste Zwangslizenz für ein Medikament in Indien

Patentbehörde entscheidet in Präzedenzfall gegen Pharmaunternehmen Bayer

Neu Delhi/Berlin, 12.03.2012 -- Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen begrüßt die wegweisende Entscheidung des indischen Patentamts, erstmals einem Generikahersteller eine Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament zuzusprechen. Diese Entscheidung beendet faktisch das Monopol des Pharmaunternehmens Bayer auf das Krebsmedikament Sorafenib Tosylate in Indien. Das Patentamt begründete die Entscheidung damit, dass Bayer es versäumt habe, den Preis für das Medikament auf eine für Patienten bezahlbaren Höhe herabzusetzen und es in ausreichender Menge in Indien zur Verfügung zu stellen.

„Wir haben diesen Fall sehr genau beobachtet, weil als Folge des Patentschutzes auch neuere HIV/Aids-Medikamente in Indien für viele Menschen unerschwinglich sind“, sagt Dr. Tido von Schön-Angerer, Leiter der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen. „Diese Entscheidung stellt einen Präzedenzfall dar, der uns Hoffnung macht: Sie zeigt, dass neuere Medikamente, die unter Patentschutz stehen, trotzdem von Generika-Produzenten zu einem Bruchteil des Originalpreises hergestellt werden können, wenn gleichzeitig Lizenzgebühren an den Originalhersteller gezahlt werden. Auf diese Weise wird der Patentinhaber entschädigt, während gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Preise durch Konkurrenzdruck insgesamt sinken.“

Die Konkurrenz durch Generikahersteller kann ein deutliches Absinken der Preise bewirken – im Fall von Sorafenib Tosylate sinken die Behandlungskosten voraussichtlich von mehr als 5.500 US-Dollar pro Monat auf ungefähr 175 US-Dollar – um fast 97 Prozent.

„Mit dieser Entscheidung hat das Patentamt in Indien klar gemacht, das Patentmonopole kein Freifahrtschein für überhöhte Preise sind“, sagt Philipp Frisch von der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Berlin. „Die Patienten haben ein Recht auf den Zugang zu innovativen Medikamenten. Er darf nicht durch hohe Monopolpreise eingeschränkt werden. In der heutigen Zeit, in der Pharmafirmen ihre lukrativen Monopole auf Kosten von Patienten in ärmeren Ländern mit allen Mitteln verteidigen, stellt diese Entscheidung einen wichtigen Meilenstein im Interesse der Patienten dar.“

„Nun sollten sich auch weitere Generikahersteller um Zwangslizenzen, beispielsweise auf HIV/Aids-Medikamente bemühen, wenn sie keine angemessenen freiwilligen Lizenzen bekommen können“, erklärt von Schön-Angerer.

Das indische Patentamt hat dem Generikahersteller Natco eine Zwangslizenz zur Produktion von Sorafenib Tosylate für die nächsten acht Jahre zugesprochen – gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse. Der Beschluss kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
http://www.ipindia.nic.in/ipoNew/compulsory_License_12032012.pdf.

Zwangslizenzen sind im internationalen Handelsrecht verankert. Sie ermöglichen Staaten, bestehende Patente teilweise zu umgehen, um die öffentliche Gesundheit zu schützen – etwa wenn durch zu hohe Preise der Zugang von Patienten zu Medikamenten beeinträchtigt wird. Die Hersteller werden im Gegenzug zur Zahlung einer Lizenzgebühr an den Patentinhaber verpflichtet.

16. März 2012, die tageszeitung

Patentstreit um Krebsmedikament

Bayer verliert in Indien

In Indien ist das Krebsmedikament Nexavar für viele unbezahlbar. Der Pharmakonzern Bayer muss sein Patentrezept jetzt preisgeben. Das Beispiel könnte Schule machen.von Susann Schädlich
Ein Urteil in Indien sorgt innerhalb der internationalen Pharmaindustrie für Aufruhr. Das indische Patentamt hat am Dienstag eine Zwangslizenz für ein Generikum des Krebsmittels Nexavar erteilt, auf das der deutsche Pharmariese Bayer Patent hält. Künftig wird der indischen Hersteller Natco Pharma das Produkt zu einem erschwinglicherem Preis anbieten. Bayer erhält als Entschädigung eine Lizenzgebühr von 6 Prozent des Umsatzes.
Natco hat sich verpflichtet, das Nachahmepräperat für nicht mehr als 187 Dollar monatlich auf dem indischen Markt zu verkaufen. Derzeit kostet das Original von Bayer gegen Leber- und Nierenkrebs etwa 5.500 Dollar. Jährlich macht der Leverkusener Pharmakonzern mit Nexavar einen Umsatz von etwa 725 Millionen Dollar weltweit. Damit gilt das viertwichtigste Medikament des Unternehmens als Kassenschlager.
Etwa 70 Prozent der weltweit eingesetzten Generika stammen aus Indien. Allein 80 Prozent der Nachahmerpräparate zur Behandlung von HIV und Aids werden dort hergestellt. Auf Grundlage dieses Urteils könnten nun auch neuere Aids- und HIV-Medikamente für ärmere Patienten erschwinglich werden. Indien gilt als eines der Länder jenseits des südlichen Afrikas mit der am stärksten wachsenden Aidsrate. 6 Millionen Infizierte und Erkrankte können sich aufgrund fehlender Medikamente nicht richtig behandeln lassen.
„Diese Entscheidung hat gezeigt, dass Patentmonopole kein Freifahrtsschein für überhöhte Preise sind“, erklärte Philipp Frisch von Ärzte ohne Grenzen. Bayer habe nicht nur versäumt, das Medikament zu einen angemessenen Preis sondern auch in ausreichender Menge auch in ländlichen Gegenden bereitzustellen. „Wir hoffen nun, dass das Urteil zum Präzedenzfall wird, damit sich auch weitere Generikahersteller um Zwangslizenzen bemühen“, so Frisch weiter.

Blankoscheck für Zwangslizenzen
Der deutsche Pharmaverband ((VFA) kritisiert indes die Entscheidung des indischen Patentamtes. “Das indische Patentrecht bietet faktisch keinen Schutz für ausländische Medikamentenhersteller mehr“, sagte Rolf Hömke, Wissenschaftsexperte der VFA. Laut der Formulierungen könne für Präparate aus dem Ausland eine Zwangslizenz auferlegt werden, sofern sich ein Teil der Gesellschaft das Medikament nicht leisten könne. Dies sei letztendlich der Blankoscheck, Zwangslizenzen auf jede beliebige Arznei zu erteilen.
Zusätzlich sei das indische Gesundheitssystem nicht in der Lage, alle Bevölkerungsschichten zu erreichen. „Es gibt in Indien Generika nahezu aller HIV-Medikamente zu kaufen, aber nur 26 Prozent der Betroffenen werden tatsächlich behandelt“, so Hömke. Schuld daran sei die schlechte medizinische Infrastruktur.

Verhandlungen mit Indien
„Dass die medizinische Versorgung in Indien nicht derart ausgereift ist wie die Deutsche, ist doch kein Argument dafür, Krebsmedikamente zu überhöhten Preisen anzubieten,“ konterte Ärzte-ohne-Grenzen-Sprecher Frisch. Auch rechtlich sei die Lage eindeutig: Das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums (TRIPS) der Welthandelsorganisation regele eindeutig, dass Länder in bestimmten Notlagen Zwangslizenzen erteilen dürften.
Derzeit verhandelt die EU mit Indien über ein Freihandelsabkommen, dass die Position der Generikahersteller immens schwächen könnte. Ausländische Unternehmen dürften dann die indische Regierung vor Schiedsgerichten verklagen, wenn profitmindernde politische Entscheidungen getroffen werden - auch wenn sie dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dienen. Bis zum Herbst dieses Jahres soll das Abkommen unter Dach und Fach sein.
Bayer will nun Beschwerde gegen das Nexavar-Urteil einlegen. „Wir werden unser Patent mit allen Mitteln verteidigen“; erklärte Sabina Cosimano, Sprecherin von Bayer Health-Care. Warum der Konzern keine freiwillige Lizenz für Nexavar vergeben und damit selbst für eine günstigere Variante auf den indischen Markt sorgen wollte, erläuterte Cosimano nicht. Sie verwies auf ein Patientenzugangsprogramm in Indien, bei dem ausgewählte Patienten das Bayerpräperat günstiger angeboten bekämen. „Wenn diese Patienten die Kosten der Behandlung selbst tragen, erhalten sie Nexavar für zehn Folgemonate kostenfrei“, teilte die Sprecherin mit. Die Frage wieviele Teilnehmer das Programm in Indien einschließt, konnte Cosimano jedoch nicht beantworten.

Hepatitis

CBG Redaktion

Eine Anhörung im Bundestag bestätigt unsere Sichtweise, wonach Bayer & Co. für die Hepatitis-Infizierung Tausender Bluter mitverantwortlich sind. Der Vorsitzende des Bundestags-Untersuchungsausschusses Horst Schmidbauer schätzt, dass etwa 80 Prozent der Infektionen hätten vermieden werden können. Die Pharmaindustrie muss daher zu einer Entschädigung gezwungen werden (siehe auch: „Infektionen wurden billigend in Kauf genommen“).

Bundestag, Ausschuss für Gesundheit, 13. März 2013

Experten dringen auf Entschädigung der durch Blutprodukte mit HCV infizierten Bluterkrankten

Berlin: (hib/TVW) Der Gesundheitsausschuss hat in einem Expertengespräch über die Situation der durch Blut und Blutprodukte mit Hepatitis C (HCV) infizierten an Hämophilie Erkrankten (Bluterkrankte) beraten. Dafür standen ihm zwei Fachleute als Gesprächspartner zur Verfügung. Das Thema ist im Herbst 2012 Gegenstand zweier Kleiner Anfragen der Fraktion Die Linke (17/10708 und 17/11311) gewesen. Die Linken wollten von der Bundesregierung erfahren, welche Maßnahmen dem Bundesgesundheitsamt (BGA) seit Anfang der achtziger Jahre zur Verfügung gestanden haben, um das Risiko von Blutern, sich durch Blutprodukte mit Hepatitis C zu infizieren, zu minimieren. Nach Angaben der Bundesregierung ist es in den 1970er und 1980er Jahren in Deutschland durch verseuchte Blutprodukte zu einer nicht genau bekannten Zahl von Hepatitis C-Infektionen bei sogenannten Hämophilen gekommen. Diese seien aufgrund ihrer Erkrankung regelmäßig auf die Gabe von Blutplasmaprodukten angewiesen. In ihren Antworten (17/10910 und 17/11934) auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke (17/10708) erklärt die Bundesregierung, dass den Staat keine Verantwortung für diese Infektionen treffe.
Für Horst Schmidbauer, ehemaliger Bundestagsabgeordneter, früheres Mitglied des Gesundheitsausschusses und seit 2000 Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen, steht zunächst fest: „Den mit HCV infizierten bluterkrankten Menschen ist ohne eigenes Verschulden durch die Einnahme von Medikamenten ein schwerer gesundheitlicher Schaden zugefügt worden.“ Schmidbauer schätzt, dass etwa 80 Prozent der HCV-Infektionen bei Bluterkrankten hätten vermieden werden können, wenn bei der Verwendung von Blutprodukten die in den 1970er und 1980er geltenden Richtlinien streng eingehalten worden wären. Viele Betroffene hätten zwar grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Dieser könne aber nicht geltend gemacht werde, weil kein Nachweis möglich sei, welches Blutprodukt beziehungsweise welcher Hersteller den Schaden verursacht habe. Um die Schuldfrage zu umschiffen, sei eine humanitäre Hilfe erforderlich. „Für diese Menschen muss es eine Opferentschädigung geben“, forderte der ehemalige Abgeordnete.
Schmidbauer berichtete ferner über die Ergebnisse des im Jahre 1993 vom Bundestag eingerichteten Untersuchungsausschusses „HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte“, dem er selbst angehört hatte. Die Untersuchungen hätten ergeben, dass viele mit dem HIV-Virus infizierte Bluterkrankte gleichzeitig mit HCV infiziert gewesen seien. Damals habe man aber die Entschädigung der HIV-Infizierten für vordringlich gehalten. Mit dem HIV-Hilfegesetz (HIVHG) vom 24. Juli 1995 wurde die Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen gegründet, die monatliche Leistungen an HIV-Infizierte und AIDS-Erkrankte zahlt.
Werner Kalnins, Vorsitzender der Deutschen Hämophiliegesellschaft (DHG), schätzt, dass in Deutschland etwa 3.000 mit HCV infizierte Hämophile leben. Von den ursprünglich etwa 4.500 Betroffenen seien mittlerweile 1.500 verstorben. Ferner hätten drei große einschlägige wissenschaftliche Studien ergeben, dass weit mehr als die Hälfte aller an Hämophilie Erkrankten mit dem Virus infiziert sei. Nach Auskunft Kalnins‘ erhalten zwar etwa 400 Betroffene Leistungen der Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen, die übrigen seien aber auf normale Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Renten angewiesen. Da ihre Erwerbsbiographie durch die Erkrankung meist erheblich verkürzt werde, hätten sie in der Mehrzahl auch entsprechend verminderte Rentenansprüche.
Nach Auskunft von Schmidbauer ist es dem Untersuchungsausschuss wegen der gebotenen Eile seinerzeit nicht möglich gewesen, auch die HCV-Problematik mit aufzuarbeiten. Mittlerweile würden aber mehr Hämophile an einer HCV-Infektion als an einer HIV-Infektion versterben. „Man muss daher schnell zu einer Entschädigungslösung kommen, die auch den HCV-Infizierten noch Hilfe zukommen lässt“, sagte Schmidbauer. In fast allen anderen Industrieländern gebe es für die Gruppe der HCV-infizierten Hämophilen mittlerweile eine solche Lösung. Außerdem sollten nach Auffassung Schmidbauers die in der ehemaligen DDR durch Blutprodukte mit HCV infizierten Frauen in die Entschädigung einbezogen werden. Auch Kalnins vertritt die Auffassung, „dass die Betroffenen aus der ehemaligen DDR ebenfalls entschädigt werden sollten“.

[Philipp Mimkes] Hauptversammlung 2013

CBG Redaktion

Philipp Mimkes, Coordination gegen BAYER-Gefahren

Liebe Aktionärinnen

Im Foyer sehen wir die Ausstellung zum 150. Geburtstag des Bayer-Konzerns. Über Leverkusen ist kürzlich zum Jubiläum sogar ein Zeppelin aufgestiegen.

Das Thema scheint Ihnen also wichtig zu sein. Und auch der Geschäftsbericht enthält eine Zeitleiste zu „150 Jahren Bayer“.

Darin finden wir u.a.:

1884: Carl Duisberg beginnt seine Arbeit bei BAYER

1899: Erfindung Aspirin

1939: Nobelpreis für Entdeckung Sulfonamide

Lauter schöne Dinge finden wir dort also.
Trotzdem stellt sich mir die Frage:

=> Warum, Herr Wenning, Herr Dekkers, picken Sie sich in Ihrer Selbstdarstellung mal wieder die Rosinen heraus?
=> Warum haben Sie nicht die Größe, auch zu den Schattenseiten Ihrer Geschichte zu stehen?

Fangen wir mit dem eben erwähnten Aspirin an:

Niemand bestreitet, dass Aspirin ein wirksames Schmerzmittel ist. Auch zur Blutverdünnung ist der Einsatz häufig sinnvoll.

Aspirin kann zwar schwere – mitunter tödliche – Nebenwirkungen verursachen. Aber: insgesamt ist Aspirin ein wertvolles Präparat. Das können Sie gerne feiern.

Aber warum lassen Sie unter den Tisch fallen, dass BAYER quasi zeitgleich mit Aspirin das Präparat „Heroin“ auf den Markt gebracht, u.a. als Hustenmittel für Kinder?

Auch zur Behandlung von Schmerzen, Depressionen, Bronchitis, Asthma, Magenkrebs wurde Heroin eingesetzt. => Heroin wurde als wahrer „Tausendsassa“ vermarktet.

Nach nur einem Jahr wurde das Präparat in 20 Länder verkauft und machte 5% des Umsatzes.

Heroin und Aspirin wurden nicht nur zeitgleich entwickelt, es wurde auch eine gemeinsame Werbekampagne für beide Präparate gestartet.

Es ist nicht so, dass die Risiken von Heroin damals nicht bekannt gewesen wären. Schon wenige Monate nach der Markteinführung warnten Ärzte vor dem Suchtpotential.

Und schon damals wurde mit harten Bandagen gekämpft. Carl Duisberg, seinerzeit Bayer-Prokurist, empfahl, die Gegner von Heroin „mundtot zu schlagen“, wenn diese behaupteten, das Präparat sei nicht sicher.

Herr Dekkers: das ist auch Teil Ihrer Historie!

Wo wir gerade bei Carl Duisberg sind:

Warum finden sich nirgendwo in ihren Publikationen Hinweis darauf:
=> Duisberg war im 1. Weltkrieg persönlich an der Erforschung von Giftgasen wie „Grünkreuz“ und „Senfgas“ beteiligt; er testete diese an der Front und forderte vehement ihren Einsatz. Damit verstieß er wissentlich gegen die Haager Landkriegsordnung.
=> Zur selben Zeit, 1916, forderte Duisberg den Einsatz von Zwangsarbeitern aus Belgien. Die Reichsregierung griff den Vorschlag von Duisberg auf; rund 60.000 Belgier wurden deportiert. Historiker bezeichnen diese Deportation als Blaupause für das Zwangsarbeiter-Programm im Dritten Reich.
=> 1. Weltkrieg: Duisberg forderte die Annexion von Belgien, Nordfrankreich und (wörtlich) von: “deutschem Lebensraum” in Polen und Russland. Der selbe Terminus wurde später von Nazis verwendet
=> Ende 20er Jahre: Duisberg beteiligte sich an der illegalen Aufrüstung der Reichswehr

Carl Duisberg ist Zeit seines Lebens für Profit über Leichen gegangen
Daher eignet er sich nicht als Vorbild.

Meine Frage an Sie, Herr Dekkers, lautet:
Warum lassen Sie die Unternehmensgeschichte nicht endlich von unabhängigen Historikern untersuchen und ungeschönt darstellen? Damit meine ich explizit nicht Leute wie Ihren Haus- und Hof-Historiker Werner Plumpe, sondern unabhängige Experten.

Herr Dekkers, Sie kommen von außen.
Anders als Ihr Vorgänger haben Sie nicht Jahrzehnte bei Bayer verbracht. Sie hätten die Möglichkeit, die Geschichtsklitterung ihrer Vorgänger endlich zu beenden!

Herr Dekkers: Vor wenigen Wochen haben Sie in Berlin den „Familie Hansen Preis“ übergeben. Benannt nach Kurt Hansen, einem Ihrem Vorgänger.

Kurt Hansen war ein Nazi. Kurt Hansen ist bereits 1931 in die NSDAP eingetreten. Bei den IG FARBEN hatte Kurt Hansen eine zentrale Rolle inne: Er war Leiter der sog. „Zentralstelle für Rohstoffbeschaffung“.

Diese „Zentralstelle“ spielte eine entscheidende Rolle bei der Plünderung der eroberten Länder. Denn die IG Farben folgte der Wehrmacht auf dem Fuße und übernahm in den eroberten Ländern Europas meist innerhalb weniger Wochen die dortigen Chemiewerke, Kohlegruben, Ölförder-Einrichtungen etc.

In Polen, in Frankreich, auf dem Balkan und auch in Ihrer Heimat, Herr Dekkers, den Niederlanden. Organisiert wurde dieser Raubzug u.a. von Kurt Hansen.

Herr Dekkers, ich frage Sie:
=> Wie lange noch wollen Sie den Familie Hansen-Preis verleihen?
=> wie lange will sich BAYER in die Tradition von Kriegsverbrechern stellen?

Kein anderer deutscher Konzern war so eng mit dem NS-Regime verknüpft wie die IG Farben. BAYER als Teil der IG Farben war somit an den grässlichsten Verbrechen der Menschheitsgeschichte beteiligt:

=> ab 1941 baute die IG eine riesige neue Fabrik, und zwar ausgerechnet in Auschwitz. Zur Unterbringung Tausender Sklavenarbeiter betrieben die IG Farben ein firmeneigenes KZ (bekannt aus dem erschütternden Buch von Primo Levi „Ist das ein Mensch“). Die Lebensdauer der Arbeiter auf der Baustelle betrug im Schnitt drei Monate. Ca. 30.000 Menschen kamen ums Leben.

Doch das ist leider nicht alles:

=> Die Firma Degesch, Tochterunternehmen der IG Farben, lieferte Zyklon B für die Gaskammern

=> In den Laboren von BAYER (Wuppertal) wurden auch im Dritten Reich chemische Kampfgase entwickelt und produziert. Der Erfinder von SARIN und TABUN, Dr. Gerhard Schrader, leitete nach dem Krieg übrigens die Pestizidabteilung von BAYER.

=> In den Nürnberger Prozessen beschäftigte sich ein eigenes Verfahren mit den Verbrechen der IG Farben. Ein Zitat aus der Urteilsschrift: „Unstreitig sind verbrecherische Experimente von SS-Ärzten an KZ-Häftlingen vorgenommen worden. Diese Experimente sind zu dem ausdrücklichen Zweck erfolgt, die Erzeugnisse der IG Farben zu erproben.“

An anderer Stelle heißt es in dem Urteil: „Die IG FARBEN waren wissentlich und an führender Stelle am Aufbau und der Produktion des deutschen Rüstungspotenzials beteiligt“.

Das Handelsblatt brachte es kürzlich in einer Schlagzeile gut auf den Punkt: „Der Konzern, der Hitler den Weltkrieg ermöglichte“

Herr Dekkers, bis vor wenigen Jahren hat der BAYER-Vorstand jedes Jahr einen Kranz auf das Grab von Fritz ter Meer legen lassen.

=> Wer war Fritz ter Meer?
Bei den IG Farben war ter Meer für den Bau des Buna-Werks Auschwitz verantwortlich. Bei den Nürnberger Prozessen war er als Kriegsverbrecher angeklagt.
Zum Schicksal der Sklavenarbeiter in Auschwitz fielen ter Meer folgende mitfühlenden Worte ein: „Ihnen wurde kein besonderes Leid zugefügt, da man sie ohnedies getötet hätte“. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe konnte ter Meer seine Karriere ungehindert fortsetzen; u.a. als Aufsichtsratsvorsitzender von BAYER.

Herr Dekkers, Sie sind relativ neu hier. Wollen Sie sich wirklich in diese Tradition stellen?

In den 90er Jahren haben hier am Podium überlebende Zwangsarbeiter gestanden und haben von BAYER eine Entschuldigung verlangt. Helge Wehmeier, damals Vorsitzender Bayer USA, hat eine solche Entschuldigung ausgesprochen – allerdings nur als Privatperson.

Der deutsche Vorstand hingegen hat einen solchen Schritt abgelehnt.

Daher meine Frage: ist Bayer heute so weit, sich für die Mitverantwortung für den Völkermord im Dritten Reich, für Sklavenarbeit und Giftgasproduktion zu entschuldigen?

Auf der Bayer-website wird in dem Kapitel zur Geschichte die Rolle von BAYER im 2. Weltkrieg verharmlost bzw vollkommen ausgeklammert. Ebenso im Geschäftsbericht und in der Ausstellung, die z.Zt. um die Welt tourt.

Als ausführliche geschichtliche Darstellung liegt von BAYER lediglich das Buch „Meilensteine“ vor. Die „Meilensteine“ sind 25 Jahre alt. Die
Geschichte von BAYER wird auch darin verharmlost. Von Zyklon B, tödlichen Menschenversuchen und Giftgasproduktion ist darin keine Rede. Diese Publikation eignet sich nicht als abschließende Darstellung der Firmen-Historie!

Herr Dekkers, abschließend frage ich Sie:

=> wann stellen Sie sich einer rückhaltlosen und unabhängigen Untersuchung der Firmen-Geschichte?

=> sind Sie bereit, künftig auf Ihrer website und in Geschäftsberichten auf schöngefärbte Darstellungen zu verzichten?

=> sind Sie bereit, sich im Namen von BAYER für die Verbrechen des Konzerns zu entschuldigen?

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit

[Fake Werbung] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

27. März 2015

BAYER-Hauptversammlung am 27. Mai 2015

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Der BAYER-Konzern beteiligt sich an unlauterer Werbung im Internet. So hat BAYER eine Agentur in Wien beauftragt, unter falschem Namen Kommentare in sozialen Netzwerken zu posten. Beworben wurde u.a. die Hormonspirale MIRENA, obwohl Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente verboten ist. Inzwischen wurde gegen BAYER Strafanzeige eingereicht.

Wie systematisch die sozialen Medien unterwandert werden, offenbaren Dokumente, die das österreichische Magazin Datum publiziert hat. Demnach veröffentlichte allein die Wiener Agentur Mhoch3 mehrere Hunderttausend gefälschter Postings. Mitarbeiter der Agentur schufen Tausende von Identitäten, die sich im Netz über Reiseziele, Autos, Glücksspiele oder neue CDs ausließen.

Die von Mhoch3 gefakten Kommentare finden sich auf Plattformen und sozialen Netzwerken wie Facebook, GuteFrage.net oder YouTube und auf Nachrichtenseiten wie Spiegel Online oder Focus.de. Die PR-Mitarbeiter geben sich als Privatpersonen aus, die aus Freundlichkeit Unterstützung anbieten. Rechtschreibfehler und persönliche Fragen sollen Authentizität suggerieren. Zur Aufgabe der Agentur gehört es auch, Einträge bei wikipedia „aufzuhübschen“. Vor der Kampagne erhielten die PR-Mitarbeiter eine Schulung von BAYER. Viele der gefakten Kommentare finden sich bis heute im Netz.

Im Fall von BAYER warb Mhoch3 unter anderem für Flohmittel wie Advantix, Advantage und Kiltix aus der Veterinärsparte des Konzerns. Zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eigens ein Haustier erfinden. In Interneteinträgen hieß es dann etwa: „Benny was hast du deiner katze letzt endlich gegeben damit die Flöhe verschwinden? Wir behandeln immer mitn Spot On von Bayer namens Advantage- kennst du das?...wünsch Euch viel Glück!“.

Noch kritischer zu bewerten ist das Marketing für die umstrittene Hormonspirale MIRENA, durch das auch eine Gesundheitsgefährdung der Anwenderinnen in Kauf genommen wird. Denn obwohl für MIRENA Berichte über teils schwerwiegende Nebenwirkungen vorliegen, veröffentlichte die Agentur Postings im Tonfall hilfsbereiter Freundinnen: „also ich hab mir vor einem jahr die hormonspirale mirena einsetzen lassen und ich muss sagen, dass ich sehr zufrieden damit bin. hatte am anfang angst vor dem einsezten, doch das war halb so schlimm“ (Olivia34, psychologie.at) oder: „Ich habe mir die Mirena einsetzen lassen, ist ebenfalls eine hormonspirale und damit hatte mein Frauenarzt sehr gute Erfahrungen bereits gemacht (…) – das kann ich voll empfehlen“.

Auch gehörte es zu den Aufgaben der Agentur, die zahlreiche Berichte über unerwünschte Reaktionen zu entkräften: „@ sporzal: mein tip es könnte auch eventuell nicht von der mirena kommen, sondern eventuell eine Allergie sein, ich hab das leider auch erst mal in vor kurzer zeit festgestellt, ich hatte echt total oft Kopfweh und das ist nicht lustig – das kann ich nachvollziehen“. Die erfundene Userin „MauMau“ begab sich hierfür eigens in das hormonspirale-forum.de, in dem sich betroffene Frauen über ihre Erfahrungen mit MIRENA austauschen.

Für BAYER hat sich die Kampagne offenbar gelohnt. Im internen Fazit heißt es laut Süddeutscher Zeitung: „Grundsätzlich ist zu sagen, dass das Internet eine ideale Plattform zur Verbreitung von Informationen zum Thema Verhütung darstellt“. In zahlreichen Fällen hätten die Reaktionen der Nutzerinnen gezeigt, dass sie den freundlichen Kommentaren Glauben schenkten und sich für die Spirale interessierten.

Zwar kennt niemand die Zahl der Agenturen, die Fake-Kommentare anbieten. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass keine Nische des Internets frei von Fälschungen ist. Im vorliegenden Fall sollten offensichtlich auch Gesetze umgangen werden, denn Werbung für verschreibungspflichtige Präparate wie MIRENA ist verboten.

Um das Werbeverbot für Medikamente zu umgehen, betreibt BAYER zudem webseiten wie Pille.com oder testosteron.de, die als „Informationsangebote“ getarnt werden. Insgesamt gibt BAYER pro Jahr rund 11 Milliarden Euro für Werbung und Vertrieb aus. Eine Aufschlüsselung verweigert der Konzern. Häufig überschreitet BAYER dabei die Grenzen des Erlaubten: Strafen für unlautere Werbung werden von vornherein mit einkalkuliert und aus der Portokasse beglichen.

BAYER betreibt für viele Medikamente unverantwortliches Marketing. Aktuell sind auch die Antibabypillen aus der YASMIN-Reihe oder der Gerinnungshemmer XARELTO zu nennen – beides Präparate mit hohem Gefährdungspotenzial. Zudem unterwandert die Pharmaindustrie systematisch Selbsthilfegruppen und Patienten-Verbände.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Für goldene Bilanzen geht BAYER notfalls über Leichen.

[Karl Murphy] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Mein Name ist Anabel Schnura. Ich trage die Rede von Karl Murphy aus England vor.

Werte Mitglieder des Vorstands, liebe Aktionäre.

Für alles, was ich heute sagen werde, liegen mir auch die entsprechenden Beweise vor, die meine Aussagen stützen.

Ich möchte heute über den hormonellen Schwangerschaftstest Duogynon, auch als Primodos oder Cumorit bekannt, reden. Bayer beharrt weiterhin darauf, dass das Medikament Duogynon nie dem Fötus geschadet hat, aber bis zum heutigen Tag weigert sich Bayer, eigene Dokumente über die entsprechenden Tierversuche offenzulegen.
Wenn dieses Medikament doch so zuverlässig Schwangerschaften bestätigen konnte und nie für Missbildungen verantwortlich war, warum gibt Bayer seine eigenen Studien zu Duogynon nicht frei?

Im Jahr 1969 hat Dr. Michael Briggs von Schering zugestimmt, dass Dr. Gal in Großbritannien hormonelle Schwangerschaftstests an Ratten testet. Er stimmte außerdem zu, Dr. Gal sowohl die Zusammensetzung des Schwangerschaftstests als auch die Versuchsratten zur Verfügung zu stellen. Nur hat Schering „vergessen“ Dr. Gal darüber zu informieren, dass die Ratten, die sie gestellt bekam, gar nicht schwanger waren. In einem auf Oktober 1969 datierten Brief schreibt Dr. Michael Briggs: „Diese Tiere wurden uns von unserem Zulieferer für Versuchstiere, der normalerweise absolut zuverlässig ist, als ‚garantiert tragend’ geliefert“.

Mir erscheint es vielmehr so, dass Schering einfach nicht wollte, dass Dr. Gal die Versuche durchführt, weil sie dann erkannt hätte, welche Schäden dieser hormonelle Schwangerschaftstest den Tieren zufügt. Bayer hatte nie die Absicht, Dr. Gal diese Versuche mit den eigenen hormonellen Schwangerschaftstests durchführen zu lassen.

Ich bin im Besitz von 102 Studien, darunter auch Studien aus Deutschland, die über 3500 Fälle von Missbildungen bei Babys aufzeigen, deren schwangere Mütter entweder hormonelle Schwangerschaftstests oder die Anti-Baby-Pille verordnet bekamen. Über 1000 Abtreibungen nach der Einnahme hormoneller Schwangerschaftstests oder der Anti-Baby-Pille sind aktenkundig. Trotzdem behauptet Bayer weiterhin, dass hormonelle Schwangerschaftstests den Fötus nicht schädigen würden und weigert sich, die eigenen Studien offenzulegen. Ich frage mich warum?

Im Jahr 1967 stand Schering im Kontakt mit dem Pharmahersteller Roussel, der ebenfalls einen hormonellen Schwangerschaftstest namens Amenorone Forte auf dem Markt hatte. Es gab einen regen Schriftwechsel zwischen Roussel und Schering. Mir liegen Studien von Roussel vor. Lassen Sie mich die Aktionäre über die Ergebnisse dieser Studien zu hormonellen Schwangerschaftstests informieren. In den Studien von Roussel ist von Missbildungen in 3,6% und Abtreibungen in 8,6% der Fälle die Rede.

In der Vergangenheit wurden mir weitere Studien aus den USA, Australien, Kanada, Israel, Deutschland, Schweden und Frankreich zugespielt, die ebenfalls die schädigenden Auswirkungen von hormonellen Schwangerschaftstests aufzeigen. Einige dieser Studien sind als „unveröffentlicht“ klassifiziert, und wieder einmal frage ich mich: warum wurden sie nicht veröffentlicht? Die Studien, die mir vorliegen, erklären, warum Bayer die eigenen Studienergebnisse zu Duogynon nicht veröffentlichen wird.

2010 erhielt ich von Bayer ein Schreiben, in dem konstatiert wird, dass Duogynon - in Großbritannien ist es als Primodos bekannt, weshalb ich fortan diesen Namen verwenden werde - im Jahr 1970 als Schwangerschaftstest vom Markt genommen wurde, aber als Medikament zur Behandlung ausbleibender Regelblutungen weiterhin zur Verfügung stand. Also hätten alle Ärzte, die Primodos nach 1970 noch als Schwangerschaftstest verordnet haben, dies „off label“ getan, also auf eigene Verantwortung. Was Bayer dabei vergisst allen da draußen, uns Aktionären inbegriffen, zu erzählen, ist, dass Schering die Ärzteschaft bis 1977 nicht schriftlich über diese Änderung bezüglich der Indikation von Primodos als Schwangerschaftstest informiert hat. Protokolle der Regierung des Vereinigten Königreichs bestätigen dies.

Warum haben Sie die Ärzte nicht schon 1970 über diese Änderung der Indikation von Primodos als Schwangerschaftstest informiert? Na los, Bayer, beantworten Sie diese Frage doch endlich, wo Sie sie doch sonst jedes Mal, wenn ich sie stelle, ignorieren.

Weiterhin hat Schering den Inhalt des Beipackzettels von Primodos bis zum 22. Januar 1974 nicht verändert, obwohl so eine Verwendung als Schwangerschaftstest hätte ausgeschlossen werden können. Dies beweisen interne Schreiben von Schering und auch Dr. Michael Briggs bestätigte dies der WHO. Dr. Michael Briggs von Schering bestätigt ebenfalls, dass die Beipackzettel erst im Juni 1975 dahingehend verändert wurden, eine mögliche Schwangerschaft als Kontraindikation von Primodos aufzulisten. Das war 5 Jahre nachdem dieses Medikament laut Bayer 1970 als Schwangerschaftstest vom Markt genommen wurde und zeigt deutlich die von Schering gefahrene Verzögerungstaktik auf. Dieser Konzern hat erst Jahre später die Ärzte entsprechend unterrichtet und den Beipackzettel geändert. Interne Dokumente von Schering beweisen dies.

Meine Frage an Bayer lautet: Dachten Sie, die Ärzte in Großbritannien konnten Gedanken lesen und die Änderungen, die Sie 1970 bezüglich der Verwendung von Primodos als Schwangerschaftstest vorgenommen haben, vorhersehen?

Wenn Schering bereits 1970 die Ärzte über den veränderten Kurs bezüglich der Verwendung von Primodos informiert hätte, was aber erst 1974/75 indirekt durch den Beipackzettel passierte, hätten tausende Missbildungen und Todesfälle in Großbritannien, Deutschland, und weltweit verhindert werden können.
Mir wurde schriftlich bestätigt, dass Primodos ab 1970 keine Zulassung als Schwangerschaftstest mehr hatte, es wurde also ohne Genehmigung als solcher eingesetzt. Ich komme an dieser Stelle nochmals auf die verordnenden Ärzte zurück. Da diese von Schering nicht über die Veränderungen in Kenntnis gesetzt wurden, kann man Ihnen nicht die Schuld in die Schuhe schieben. Wie hätten die Ärzte den Gebrauch von Primodos auch ändern sollen, wenn Schering A) den Beipackzettel von Primodos bezüglich der Verwendung als Schwangerschaftstest erst 5 Jahre nach der Entscheidung im Jahr 1970 änderte und B) die Ärzte erst 1977 wirklich von dieser Änderung in Kenntnis gesetzt wurden?

Dies zeigt also, dass Primodos von Schering nach 1970 ohne Zulassung als Schwangerschaftstest in Umlauf gebracht wurde, was gegen den 1968 verabschiedeten „medicines act“ in Großbritannien verstößt, der besagt, dass kein Pharmahersteller Arzneimittel ohne Zulassung in Umlauf bringen darf. Die Behörden im Vereinigten Königreich wurden diesbezüglich kontaktiert und eine Stellungnahme von mir sowie einige Dokumente, die das von mir gesagte beweisen, wurden der Polizei übergeben. Die Behörden prüfen diesen Sachverhalt derzeit. Ich habe Dokumente, die ganz klar bestätigen, dass die Chemikalie Norethisteron, welche in hoher Konzentration in Primodos enthalten war, schon in den frühen 1970ern als kontraindiziert für Schwangere galt.
Warum wurde diese Chemikalie in so hoher Dosierung verwendet, wenn sie doch bekanntermaßen kontraindiziert war?
Warum wurde Primodos in Deutschland und der Dritten Welt auch nach 1970 noch als Schwangerschaftstest verwendet, wenn Schering zu diesem Zeitpunkt bereits wusste, dass der Gebrauch kontraindiziert war und die Verwendung als Schwangerschaftstest in Großbritannien schon 1970 zumindest theoretisch gestoppt wurde?
Ein mir vorliegendes Dokument von Schering bestätigt, dass Cumorit in Dritte-Welt-Ländern noch bis 1987 verwendet wurde, obwohl Schering die verheerenden Folgen wohl bekannt waren. Dies offenbart mehr als deutlich den fehlenden Respekt vor menschlichem Leben, die Geldgier, sowie die Gedankenlosigkeit dieses Konzerns.

Bayer, als Antwort auf diese Rede erwarte ich kein Mitleid. Aber ich möchte dass alle hier wissen, auf wessen Kosten Bayer seine enormen Gewinne generiert. Ich weiß, dass Sie weiterhin leugnen werden, dass dieses Medikament für irgendwelche Missbildungen verantwortlich ist. Sie werden die Studien, die diese Zusammenhänge offenlegen würden, ja sowieso nicht veröffentlichen. Wenn Bayer nicht so verdammt feige wäre, würden Sie alle Beweise zum Thema Primodos offen auf den Tisch legen und die Ergebnisse der Versuche an Ratten, Kaninchen und anderen Tieren endlich veröffentlichen.

Vielen Dank.

[EFSA] Bienensterben

CBG Redaktion

Die europäische Aufsichtsbehörde EFSA bestätigt erneut, dass die BAYER-Pestizide Imidacloprid und Clothianidin Bienen schädigen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert schon seit 1997 (!) ein Verbot von Neonicotinoiden.

Neonikotinoide: Risiko für Bienen durch Spritzanwendung zur Blattbehandlung bestätigt

EFSA, 26 August 2015 -- Die EFSA bestätigt, dass die Spritzanwendung von neonikotinoidhaltigen Pflanzenschutzmitteln zur Blattbehandlung ein Risiko für Bienen darstellt. Die Behörde hat Bewertungen der für Bienen bestehenden Risiken durch Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam veröffentlicht und berücksichtigte dabei alle Anwendungen mit Ausnahme von Saatgut-Behandlungen und Granulat. In den Fällen, in denen die Bewertung abgeschlossen werden konnte, wurden entweder hohe Risiken ermittelt oder konnten nicht ausgeschlossen werden. In den übrigen Fällen konnte die Risikobewertung aufgrund lückenhafter Daten nicht abgeschlossen werden.
Die Schlussfolgerungen entsprechen jenen, zu denen die EFSA vor zwei Jahren gelangte, als sie die von den drei Substanzen ausgehenden Risiken für Bienen durch den Einsatz zur Saatgutbehandlung bzw. als Granulat bewertete. Die Europäische Kommission ersuchte die EFSA um die Bewertung aller sonstigen Anwendungen, nachdem sie im Jahr 2013 strengere Auflagen für den Einsatz von Neonikotinoiden verordnet hatte.
Die Verwendung der drei Substanzen zur Saatgut- oder Boden-Behandlung ist derzeit bei Kulturpflanzen, die von Bienen beflogen werden, sowie bei Getreide außer Wintergetreide nicht zulässig; ausgenommen sind Anwendungen im Gewächshaus. Der Einsatz der Substanzen zur Blattbehandlung bei Kulturpflanzen, die von Bienen beflogen werden, sowie bei Getreide ist – außer in Gewächshäusern oder nach der Blüte – verboten.

Weitere Schritte
Bei Einführung der Auflagen erklärte die Kommission, dass sie innerhalb von zwei Jahren eine Auswertung etwaiger neuer wissenschaftlicher Informationen zu den Risiken für Bienen durch den Einsatz der drei Neonikotinoide zur Saatgutbehandlung und als Granulat in die Wege leiten würde.
Im Rahmen dieses Prozesses hat die EFSA nationale Behörden, Forschungseinrichtungen, Industrie und sonstige interessierte Kreise aufgerufen, einschlägige neue Informationen einzureichen.
Sämtliche Informationen sollten bis zum 30. September 2015 vorliegen. Nach Erhalt eines weiteren diesbezüglichen Mandats der Europäischen Kommission wird die EFSA dann das Material auswerten und Schlussfolgerungen im Hinblick auf eine aktualisierte Risikobewertung formulieren.

Xarelto

CBG Redaktion

[FotosBerBerl] Stop BAYER and MONSANTO!

CBG Redaktion

Demo Bayer-Monsanto Berlin

Am 16. Oktober 2016 tanzte in Berlin eine Gruppe fröhlicher und sehr motivierter Menschen durch die Strassen, um gegen den bevorstehenden Zusammenschluss der beiden Global Players Bayer und Monsanto zu protestieren. Die Menschen an den Strassenrändern staunten nicht schlecht, als das bunt dekorierte Auto mit lauter Musik, gefolgt von den Plakate schwenkenden Protestierenden, an ihnen vorbeifuhr.

Am Neptunbrunnen, Ausgangspunkt der Demo, gab es ebenfalls exotische Musik von einem Schlagzeugduo, sowie zwei informative Reden, die über die Machenschaften der beiden Multis berichteten. Die Gefahr eines Monopols und weitere Kontrolle durch diese Giganten wurde ebenfalls hervorgehoben. Doch besonders wichtig war es, die Lüge der Konzerne aufzudecken, dass schon alles beschlossen sei. Stattdessen wurde über die bevorstehende Entscheidung der diversen Kartellämter und das Vetorecht der Aktionäre geredet, da diese beiden Faktoren noch dazu führen könnten, dass der Deal verhindert wird.
Dann setzte sich der hübsch dekorierte Wagen in Bewegung und immer mehr Leute schlossen sich ihm an. Nicht zuletzt dank der Musik, die der Demo viel Leben gab. Der Kommentator im Wagen machte sich bei allen beliebt, indem er ständig lustige Bemerkungen zu den Passanten machte, Bsp.: `Ich hoffe doch, dass in ihrem Döner dort keine Gentechnik drin ist! Schliessen sie sich unserer Demo an und verhindern sie dies ein für alle mal!´

Leider wurde die Demo erst zwei Wochen zuvor angekündigt und so nahmen nicht allzu viele an ihr Teil, doch in der Schlussrede wurden zukünftige Infostände angekündigt und jeder zur Teilnahme an weiteren Protestaktionen eingeladen. Mindestens eine weitere Demo ist für März nächsten Jahres in Berlin geplant. Trotzdem war die Stimmung an diesem Tag sehr ausgelassen und man fühlte sich stark und gut gerüstet gegenüber den beiden Riesen Bayer und Monsanto.

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[Donner] Hauptversammlung 2017

CBG Redaktion

Dieter Donner (Pressekoordinator der Stopp-Bayer-CO-Pipeline-Initiativen)

Guten Tag an Sie, Herr Wenning und Herr Baumann als Vorsitzende von Aufsichtsrat und Vorstand und danke für die Einladung!
Auch Ihnen, liebe Aktionäre wünsche ich einen guten Tag.

Mein Name ist Dieter Donner, und ich habe als Pressekoordinator der Stopp-Bayer-CO-Pipeline-Initiativen und auch als Vorstand der BUND-Regionalgruppe Düsseldorf vielfach mit Bayer und den Töchtern zu tun.

Für den heutigen Tag der Aktionäre hat mich wieder eine langjährig treue Aktionärsfamilie gebeten und beauftragt, hier zu Ihnen neben der CO-Pipeline auch die Merkwürdigkeiten zum Börsengang von Covestro anzusprechen. Leider mussten Sie heute auf unseren Info-Flyer für Aktionäre mit Herz und Verstand wegen der wenig „publikums-freundlichen“ Zugangsituation verzichten.

Seit 2008 darf ich Ihnen hier die Sicht der Anwohner in der nunmehr zehnjährigen Auseinandersetzung um die CO-Pipeline aufzeigen. Dabei haben wir als Bürgerinitiative immer darauf geachtet, sachlich die Unsäglichkeit und Unnötigkeit dieser CO-Pipeline vorzustellen.
Mittlerweile wird die früher immer betonte „Alternativlosigkeit“ dieses Vorhabens auch von den Bayer-Leuten und den beauftragten Anwälten noch nicht einmal mehr halbherzig vertreten.

Dem im letzten Jahr vorgestellten Katastrophen-Musical der Musikschule Monheim könnte schon bald ein Gerichts-Theaterstück folgen. Dann als die Anwälte der Bayer-Tochter Covestro Ende 2016 eine 85-jährige Eigentümerin vor ein NRW-Amtsgericht gezerrt hatten, nur um eine zehn Jahre lang versäumte Grundbucheintragung zu erzwingen, kam in der Begründung eine interessante Interessenlage heraus. Der Auftraggeber wolle damit absichern, durch die Pipeline in Zukunft andere Medien durchleiten zu können! Das hat bestätigt, was wir schon länger aus den Reihen von Bayer/Covestro - Mitarbeitern und auch aus dem Management erfahren haben.

Dass aber sogar ein von den Anwälten verhandelter Kompromiss dann auf Anweisung der Firma vor Gericht abgelehnt werden musste, zeugt von fehlender Souveränität. Dass das dann gefällte Urteil dann noch zweimal umgeschrieben werden musste, machte das Verfahren endgültig zu einer äußerst seltsamen Posse!

Da kann es nicht verwundern, dass immer mehr - ältere und jüngere Menschen entlang der CO-Trasse - ihre Ärzte bitten, die Medikamentation auf Produkte eines anderen Unternehmens als Bayer umzustellen.

Es ist offensichtlich im Unternehmensverbund Bayer immer noch ungeklärt, wie Bayer diesen Mühlstein um den Hals los werden kann?
Seit längerem weiß man, und das zeigt sich auch deutlich an den positiven Zahlen des Kunststoffbereiches im Jahr 2016, dass es bessere Alternativen als den Giftgastransport durch Wohngebiete gibt; auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und um das Gefahrenrisiko niedriger zu halten.

Wenn der Vorstand jetzt sagen möchte: Warum zeigt sich die Stopp-CO-Pipeline-Initiative überhaupt noch auf der Bayer-Aktionärsversammlung, wo Bayer dabei ist, sich der Kunststoffsparte zu entledigen und COvestro an die Börse gebracht hat.

Aber so einfach ist das Problem und sind wir auch nicht abzuschütteln. Die CO-Pipeline ist weiter eng mit dem Namen Bayer verbunden, wie man leicht mit dem Suchbegriff bei Google nachschauen kann. Und COvestro ist keineswegs aus der Bayer-Familie weg, sondern in dem hier vorgestellten Geschäftsbericht für 2016 noch voll integriert.

Der etwas nach einer Sturzgeburt aussehende Börsengang von COvestro kurz vor der Übernahme des Chefpostens durch Herrn Baumann und die danach sehr zügig verkündete Übernahme von Monsanto werfen auch aus Aktionärssicht einige Fragen auf. Bayer zeigt sich bei der Dividende an die Aktionäre zurückhaltend, wenn man diese mit den fast doppelt so hohen Raten z. B. der Rückversicherer vergleicht.

Dagegen hat sich Bayer bei der Ausgabe der ersten ca. 30 Prozent der COvestro-Aktien mit etwa 25 Euro pro Aktie sehr spendabel gegenüber den dort vor allem aktiven Investmentgesellschaften ( wie Blackrock etc. ) gezeigt.
Diese haben einen Milliarden-Reibach innerhalb kurzer Frist mit dem Kurs von nunmehr über 70 Euro gemacht. Interessant zu erfahren, welche Namen von Investmentgesellschaften sich unter diesen Investoren finden, die auch beteiligt sind an dem Monsanto - Übernahmedeal.
Wurden die „stillen Reserven“ der früheren BMS erst „gehoben“, als die Investoren gekauft hatten?
Gibt es dort Verbindungen und war der COvestro-Deal quasi eine Eintrittskarte in die Zusammenarbeit beim Mega-Deal Monsanto?

Der COvestro - Geschäftsbericht zeigte schon im vorigen Jahr eine gute Lage und es ist auch - weiter ohne CO-Pipeline-Betrieb - ein aktuell günstiges Bild zu verzeichnen.
Dazu können wir sogar in Anspruch nehmen, auch einen erheblichen Teil beigetragen zu haben. Denn immerhin haben wir gemeinsam mit den Klägern früher BMS und jetzt COvestro davon abhalten können, zusätzliche Kosten zu den Herstellungskosten des Rohstoffes CO in Form von unnötigen Transportkosten zu produzieren. Das war ja ein für Bayer „überraschendes“ Ergebnis des Gutachtens der Landesregierung aus dem Jahr 2014, worüber ich schon früher berichtet habe.
Das Ergebnis von COvestro hat sich günstig entwickelt mit einem weiter kräftigen Anstieg bei Polycarbonat im EBITDA und der höchsten Rendite. Dies ist den weiter niedrigen Rohstoffpreisen z. B. auch des in Uerdingen eingesetzten Koks zu verdanken. Der kommt bei der dortigen CO-Produktion vor Ort zum Einsatz. Gerade diese vor Ort-Produktion von giftigen Stoffen entspricht dem „ehernen Grundsatz der Chemie“, war auch immer unsere Forderung und stellt sich jetzt auch für Bayer/Covestro als wirtschaftlich äußerst günstig heraus!

Da wiederhole ich doch das früher schon zitierte Sprichwort:
***Manchmal ist das Pferd doch klüger als der Reiter.***

Über Bayer und COvestro hängt als „Makel“ noch immer das Urteil aus dem Jahr 2011, in dem das Projekt als rechtswidrig, noch erheblich nachzuarbeiten beurteilt wurde. Vor allem durch den vom Gericht kassierten Planänderungsbescheid zum Geogrid-Abdeck-Gitter bleibt die fertig verlegte CO-Pipeline über mehr als 60 der 67 Kilometer ein „Schwarzbau“ !
Für diesen Schwarzbau ist für weitere Jahre keine Betriebsgenehmigung zu erwarten und der Rückweisungsbeschluss des BVG an das OVG dürfte das Verfahren eher weiter verzögern, als schneller voranbringen.

Die obersten Richter haben zudem eine Festschreibung gemacht, die Bayer/Covestro mit dieser Pipeline nicht erfüllen will und auch nicht kann. Die Richter gehen von „einer Vielzahl von Firmen aus“, die Kohlenmonoxid aus der Pipeline verarbeiten und sehen nur so das Gemeinwohl als gesichert und Enteignungen sonst als ungerechtfertigt an!

Und jetzt kommen - wie jüngst Umweltminister Remmel auf Grund einer Innenminister-Einschätzung meldet - zu den schon eingebauten Gefahren der Giftgas-Pipeline auch noch Terrorgefahren hinzu. Das hat den Umweltminister veranlasst, der Sicherheit der Menschen den Vorrang zu geben und eine Aufhebung des zugrundeliegenden Rohrleitungsgesetz vorzuschlagen.

Und auch nur so ist aus unserer Sicht das CO-Problem zu lösen: „Zurück zum ehernen Grundsatz der Chemie, Giftstoffe nur innerhalb der Werke erzeugen und dort unmittelbar zu verarbeiten.“
Dann erübrigt es sich, Giftgase in der Nähe von Wohngebieten in mehr oder weniger rostigen Röhren zu lagern und zu transportieren.
Wenn COvestro aber nur das „weiter so“ betreibt, ist man bei gleich zwei Projekten, der Pipeline von Dormagen nach Uerdingen und nach Leverkusen durch den Düker, in der Falle! Das gilt auch für die Currenta-Leitstellen. Denn bei einem Leck in einer Pipeline bleibt eine riesige und tödliche Lücke selbst in „hochgelobten, modernsten“ Lecküberwachungssystemen.

Bei dem Giftgas CO, das schon mit der Menge eines Weinglases -
das sind 100 Milliliter - eingeatmet einen erwachsenen Menschen ohnmächtig und bewegungsunfähig macht und letztlich tötet, sind Transporte unverantwortlich. Dabei auf Warnsysteme zu setzen, die erst bei dem tausendfachen der tödlichen Menge, bei 100 Liter pro Stunde und dann überhaupt erst nach 24 bis 48 Stunden anschlagen, ist menschenverachtend.
Erst ab einer Menge von 60 cbm je Stunde ist eine kürzere Alarmzeit möglich. Das entspricht 60.000 Liter also 6-millionenfach stündlich die tödliche Dosis!

Schon bei einer mittleren Leckage würden COvestro und Bayer für den Tod von hunderten oder tausenden von Anwohnern, Frauen und Kindern, Alten und Jungen verantwortlich gemacht.

Die immer wiederkehrenden Chemieunfälle sollten uns allen zu denken geben! Wie im Sommer 2015 - in Gladbeck, Hamburg und im Chempark Uerdingen - und im biblischen 7-Jahres-Rhythmus nach dem ähnlich schrecklichen Jahr 2008, und nun noch verstärkt durch die zusätzlich erkannte Terrorgefahr.

Wir haben als Initiative mit Ihnen, Herr Baumann, schon den dritten Bayer-Chef vor uns. Zum Abschluss haben wir für Sie, Herr Baumann und vor allem auch für Sie, Herr Wenning, als Chef des Aufsichtsrates dieses Jahr ein besonders kurzes Gedicht von Eugen Roth, das zu der aktuellen Situation, die kluges Handeln und gewissenhafte Aufsicht erfordert, irgendwie passt:

Unter Aufsicht

Ein Mensch, der recht sich überlegt,
Daß Gott ihn anschaut unentwegt,
Fühlt mit der Zeit in Herz und Magen,
ein ausgesprochenes Unbehagen
und bittet schließlich Ihn voll Grauen,
Nur fünf Minuten wegzuschauen.
Er wolle unbewacht, allein
Inzwischen brav und artig sein.
Doch Gott, davon nicht überzeugt,
ihn ewig unbeirrt beäugt.

Aber dazu, Herr Baumann und Herr Wenning, haben und werden andere noch Worte der Mahnung oder anderes finden.
Eins ist aber klar: Dass das CO-Pipeline-Problem immer noch an dem Bayer/COvestro Image haftet!

Ich danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit. Bleiben Sie kritisch bei Ihrer späteren Stimmabgabe, wenn Sie keine weiteren Image- und Geldschäden mehr wünschen. Und wenn Ihnen der Vortrag gefallen hat, dann ist vielleicht auch wieder ein Beifall drin.