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Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

Strafanzeige

CBG Redaktion

27. April 2006

Staatsanwaltschaft
Am Justizzentrum
50939 Köln

S t r a f a n z e i g e

der Coordination gegen Bayer Gefahren e.V., Postfach 15 04 18, 40081 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte: RAe Schön und Reinecke, Roonstr. 71, 50674 Köln

gegen

den Vorstandsvorsitzenden der Bayer AG, Herrn Werner Wenning sowie den Aufsichtsratsvorsitzenden der Bayer AG, Herrn Dr. Manfred Schneider sowie weitere noch zu ermittelnde Mitglieder des Managements der Firma Bayer AG

wegen V e r u n t r e u u n g

Bei der Strafanzeige geht es um die strafrechtlichen Konsequenzen der Beteiligung der Bayer AG an einer Vielzahl von Kartellabsprachen weltweit. Folgende Sachverhalte sind aufgrund allgemein zugänglicher Quellen als feststehend anzusehen:

In Italien hatte Bayer mit Konkurrenzfirmen die Preise für Diabetes-Tests abgesprochen. Bayer und vier weitere Unternehmen wurden 2003 zu Strafen von insgesamt 30 Mio. verurteilt, davon 6 Mio für Bayer. Hierzu kann auf den beigefügten Artikel aus einer italienischen Medizinzeitschrift verwiesen werden nebst kurz gefasster privater Zusammenfassung auf deutsch (diese wie die folgenden Artikel liegen jeweils in der Online-Form vor).

Im Oktober 2004 musste eine Tochterfirma des Bayer-Konzern in den USA 33 Mio. $ zahlen wegen der Teilnahme bei Preisabsprachen für Polyesterprodukte. Insoweit wird auf den beigefügten Auszug von Spiegel-online und ARD.de verwiesen. Herr Reuters berichtet in einem Artikel vom 13. Oktober 2004 über weitere Kartellabsprachen im Bereich des synthetischen Gummis.

Am 11. August 2005 berichtet AFP über die strafrechtliche Verurteilung von Ex-Bayer-Managern in den USA wegen Kartellrechtsverstößen auf dem Kautschukmarkt.

Am 14. Oktober 2005 ergibt sich aus dem Nachrichtendienst „Dow Jones“, dass Bayer in Portugal für genau dieselben Kartellabsprachen mit einem Bußgeld belegt wird, wie bereits im Jahre 2003 in Italien, nämlich wegen Kartellabsprachen bei Abgabe von Diabetes-Teststreifen.

Die Le Monde vom 18.10.2005 (als französische Online-Ausgabe sowie in einer privaten deutschen Übersetzung beigefügt) berichtet von Kartellen in Brasilien, mit denen versucht wurde, die Einführung von Generika nach Brasilien zu unterbinden.

Mit Presseerklärung vom 21.12.2005 teilt die EU-Kommission mit, dass sie gegen vier Unternehmen - unter anderem die Bayer AG - Geldbußen in Höhe von 75,86 Mio. € wegen eines Kautschuk-Chemikalien-Kartells verhängt hat. Besonders bemerkenswert ist hier die Äußerung des zuständigen Kommissionsmitgliedes Neelie Kroes, die ausführt:

„Kartelle sind eine Geißel. Ich werde dafür sorgen, dass Kartelle weiterhin aufgedeckt, strafrechtlich verfolgt und bestraft werden. Mit der jüngsten Entscheidung gebe ich ein sehr starkes Signal an die Unternehmensvorstände, dass Kartelle nicht toleriert werden und an die Anteilseigner, dass sie sorgfältig darauf achten sollen, wie ihre Unternehmen geführt werden.“

Aus der Presseerklärung ergibt sich weiter, dass nicht nur Bußgeldzahlungen im Raum stehen, sondern darüber hinaus auch privatrechtliche Schadensersatzansprüche eventueller Konkurrenten.

Am 07.12.2005 berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger ebenfalls darüber, dass die Bayer AG in den USA eine Rückstellung von 275 Mio. € vornimmt wegen dort anhängiger Kartellverfahren.

In Vorbereitung auf die am 28.04.2006 stattfindende Hauptversammlung wird im Geschäftsbericht an verschiedenen Stellen auf die verbotenen Preisabsprachen dadurch reagiert, dass Rückstellungen vorgenommen werden. Die entsprechenden Auszüge aus dem Geschäftsbericht sind in Abschrift ebenfalls beigefügt, Kopien können noch nachgereicht werden.

Nach diesseitiger Auffassung belegt der große Umfang derartiger Kartellabsprachen, wie auch die Vorsorge in der Bilanzierung ganz eindeutig, dass es sich hier nicht um einzelne Ausrutscher handelt (auch wenn Bayer laut Kölner Stadt-Anzeiger die Vorfälle bedauert), sondern dass hier eine systematische Geschäftspolitik zu beurteilen ist, in die daher zumindestens der Vorsitzende des Vorstandes selber eingeweiht sein muss und die gleichzeitig (entsprechend der Aufforderung der zuständigen EU-Kommissarin) durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu überwachen wäre.

Auch die Tatsache, dass der Geschäftsbericht keinerlei Hinweise darauf enthält, dass der Bayer-Konzern versucht gegenüber einzelnen Beschäftigten, die gegebenenfalls für das Kartell verantwortlich sind, vorzugehen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen, belegt hinreichend, dass es nicht um Ausrutscher subalterner Ebenen des Konzernes geht, sondern um eine systematische Geschäftspolitik.

Nach diesseitiger Auffassung machen sich die genannten Mitglieder des Vorstandes oder anderer Gremien der Bayer AG, die die entsprechenden Preisabsprachen für die Bayer AG treffen, der Veruntreuung schuldig.

Darüber hinaus dürfte Veruntreuung auch in der Form vorliegen, dass der Vorstand bzw. Aufsichtsrat die notwendigen Schritte unterlässt, um die persönlich verantwortlichen Personen zu Schadensersatzleistungen heran zu ziehen.

Zwar stellt es eine gesetzgeberische Fehlleistung ersten Ranges dar, dass in der Bundesrepublik Verstöße gegen Kartellvorschriften nur mit Bußgeldern und evt. zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen belegt sind, nicht hingegen mit Strafen. Angesichts der Gemeinschädlichkeit derartiger Absprachen und des dadurch verursachten enormen Schadens für die Allgemeinheit und Einzelne stimmt es eher merkwürdig, dass nicht einmal in schweren Fällen Straftaten vorliegen.

Diese gesetzliche Regelung darf aber nicht dahin missverstanden werden, dass auch eine Strafbarkeit nach anderen Vorschriften nicht gegeben ist. Ein Mitglied des Vorstandes/Aufsichtsrates bzw. in sonstiger Managementposition, das regelmäßig auch eine Vermögensbetreuungspflicht hat, begeht bei der Beteiligung an verbotenen Preisabsprachen eine Veruntreuung. Er gefährdet dadurch das Vermögen der Aktiengesellschaft, weil regelmäßig zumindestens die Gefahr besteht, dass ein solches Kartell bekannt wird und sodann die Bußgelder wegen illegaler Preisabsprachen festgesetzt werden und evt. auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Insofern stellt jede einzelne Kartellabsprache für sich genommen bereits eine strafrechtlich relevante Vermögensgefährdung des Vermögens der Aktengesellschaft dar.

Es ist auch unerheblich, ob die Gremien der Gesellschaft, also Vorstand und Aufsichtsrat Kartellabsprachen gebilligt haben, da eine solche Billigung nicht wirksam sein kann und darüber hinaus auch der Vorstand und der Aufsichtrat nicht das Recht haben, durch illegale Machenschaften das Vermögen der Aktiengesellschaft zu gefährden.

Es wird daher gebeten, die Ermittlungen aufzunehmen. Nach diesseitiger Auffassung müsste unter Beiziehung der entsprechenden Akten zu den einzelnen Kartellvergehen festgestellt werden, wer im Rahmen der Bayer AG Kenntnis davon hatte, wer daran beteiligt war etc.

Da es sich bei der Tätigkeit im Rahmen von Kartellabsprachen um eine verbotene Tätigkeit handelt, die das Vermögen der Aktiengesellschaft gefährdet, setzen sich die handelnden Personen auch Schadensersatzansprüchen der Aktiengesellschaft aus. Es ist Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat, derartige Schadensersatzansprüche geltend zu machen und ggf. gerichtlich durchzusetzen. Geschieht dies nicht, sondern werden statt dessen sogar in der Bilanz Rückstellungen dafür gebildet, um zu erwartende Bußgelder und Schadensersatzforderungen auszugleichen, so stellt auch dieses Verhalten erneut eine Veruntreuung dar, weil auch der Verzicht auf Schadensersatzansprüche gegenüber den einzelnen Beteiligten nicht gerechtfertigt ist.

Reinecke/Rechtsanwalt

Unterschriftensammlung

CBG Redaktion

Ich unterstütze die Forderung nach einer antibiotikafreien Tierzucht und nach einem Verbot der Massentierhaltung

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[Xarelto] Hauptversammlung 2013

CBG Redaktion

Risiken von „Xarelto“

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein Name ist Jan Pehrke. Ich bin Journalist, gehöre dem Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren an und möchte heute zum Thema „XARELTO“ sprechen.

Im neuen Geschäftsbericht heißt es zu dem Medikament mit dem Wirkstoff Rivaroxaban, ich zitiere:

„Unser Gerinnungshemmer XARELTO trug deutlich zu den Umsatz-Zuwächsen des Segments Pharma bei. Nach weiteren Ausbietungen und Indikationserweiterungen verzeichneten wir in allen Regionen starke Umsatzsteigerungen, insbesondere in Deutschland, den USA und Japan.“

Dieser Erfolg hat jedoch seine Schattenseiten. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN erreichten viele Berichte von Geschädigten. Aus einem möchte ich zitieren:

„Nach der ersten OP habe ich über zwei Tage XARELTO bekommen. Am dritten Tag erfolgte die zweite OP, also bereits unter Einsatz von XARELTO. Am Folgetag der zweiten OP habe ich dann extreme Nachblutungen an diesem operierten Bein bekommen.“

Bei einem anderen Patienten mussten die Ärzte in einer Not-Operation sogar einen Luftröhrenschnitt vornehmen. Auch die Behörden registrieren immer mehr Zwischenfälle nach der Gabe von XARELTO. Allein im Jahr 2012 gingen beim „Bundesinstitut für Medizinprodukte und Arzneimittel“ 58 Meldungen über Todesfälle und 750 Meldungen über lebensgefährliche Nebenwirkungen wie Blutungen ein. Das ist eine erschreckende Zahl – selbst wenn es sich bis dato nur um Verdachtsfälle handelt.

Dazu nun meine 1. Frage:

Wie viele Todesfälle und Berichte über schwere Nebenwirkungen gab es in diesem Jahr?

Wegen der Risiken des Medikamentes raten viele Experten von einer Verschreibung ab. So erklärt die „Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft“, ich zitiere:

„Insgesamt ergibt sich aus Sicht der „Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft“ für Patienten in Deutschland, die zur Prophylaxe kardioembolischer Erkrankungen bei Vorhofflimmern mit Vitamin-K-Antagonisten (...) gut zu behandeln sind, kein Vorteil aus einer Therapie mit Dabigatran oder Rivaroxaban.“

Die Fachzeitschrift „arzneimittel-telegramm“ pflichtet dieser Einschätzung bei. Bei der Indikation „Vorhofflimmern“ bezeichnet sie XARELTO gar nur als ein Mittel der dritten Wahl.

Die Schwächen des Medikamentes haben sich schon bei den Zulassungstests gezeigt. Diese ergaben nämlich nur eine Nicht-Unterlegenheit gegenüber WARFARIN. Und selbst diese Nicht-Unterlegenheit erreichten die Tests nach Meinung einiger Experten nur dadurch, dass die WARFARIN-Probanden nicht die richtige Dosis erhielten. Darüber hinaus warfen die Tests viele Fragen bezüglich der Sicherheit von XARELTO auf. Wegen des erhöhten Risikos von Blutungen, Herz/Kreislaufstörungen, Gefäß-Verschlüssen und Leberschäden sowie der ungeklärten Langzeitwirkung zögerte die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA deshalb schon bei der ersten Genehmigung zur Blutverdünnung bei Hüft-OPs. Bei der Indikation „Schlaganfall-Prophylaxe“ sprachen sich einzelne FDA-Experten dezidiert gegen eine Zulassung aus. Und bei dem derzeit laufenden Verfahren - einer Zulassung von XARELTO zur Nachbehandlung von ACS, dem Akuten Koronar-Syndrom, - treten auch wieder Probleme auf. Die FDA verschob die Genehmigung nun schon zum zweiten Mal, unter anderem weil BAYER in den Zulassungsunterlagen den Tod von drei Probanden unterschlagen hat. Nach den Vermutungen der FDA könnten es sogar noch weit mehr verheimlichte Sterbefälle sein. Ich zitiere:

„Diese drei nicht gezählten Todesfälle könnten nur die Spitze des Eisbergs fehlende Daten betreffend sein (...) Wir wissen nicht, wie viele dieser Todesfälle (und andere Endpunkte der Studie) bei den sieben Prozent der PatientInnen, die ihr Einverständnis widerrufen haben (...), gestrichen, außen vor gehalten oder nicht gezählt worden sind.“

In China hat eine Frau, die während der XARELTO-Tests einen lebensgefährlichen Schock erlitten hatte, BAYER bereits verklagt. Sie erhielt vor Gericht ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen.

Dazu jetzt meine Fragen:

1. Wie viele Klagen sind in Sachen „XARELTO“ bereits anhängig?

2. Warum hat BAYER die drei Todesfälle nicht gemeldet?

3. Wie viele Tote gab es 2012 insgesamt bei den XARELTO-Tests?

4. Und weil die Arznei-Tests in Entwicklungsländern immer unter besonders prekären Bedingungen ablaufen: Wie viele Tote gab es im letzten Jahr bei XARELTO-Tests in Indien und China?

Die Zweifel der Zulassungsbehörden und die vielen Meldungen über Todesfälle und schwere Nebenwirkungen zeigen, dass XARELTO seinen Verkaufserfolg nicht seiner Qualität zu verdanken hat. Grund dafür ist vielmehr der immense Werbe-Aufwand, mit dem BAYER das Präparat in den Markt gedrückt hat. So sagte etwa Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig von der „Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft“ in der WDR-Sendung „Die Tricks der Pharma-Industrie“, ich zitiere:

„Ohne eine große Marketing-Strategie werden Sie ein Medikament mit einem marginalen Nutzen wie beispielsweise XARELTO nie auf dem Markt platzieren können.“

Im Rahmen einer solchen Marketing-Strategie hat BAYER vielfältige Anstrengungen unternommen: Der Konzern hat die Fachwelt mit PR-Material überschüttet; Der Konzern hat Mediziner eingekauft, die auf Ärzte-Fortbildungen für das Produkt warben; der Konzern hat einen Großteil seiner Pharma-Referenten auf das Produkt eingeschworen und zu diesem Zweck sogar eine Event-Agentur engagiert.

Dabei hat sich das Unternehmen nicht einmal gescheut, zu verbotenen Methoden zu greifen. So hat BAYER kostenlose XARELTO-Proben per Post an ÄrztInnen verschickt, obwohl der Gesetzgeber dies bereits Mitte der 1980er Jahre untersagt hat. Zurecht wurde diese Praxis dann auch ein Fall für die „Freiwillige Selbstkontrolle der Arzneimittel-Industrie“

Und aufs Marketing setzt BAYER nicht nur bei XARELTO. Darum hat der Konzern im letzten Jahr seine Vertriebskosten abermals gesteigert. Sie stiegen um 11,5 Prozent auf nunmehr fast 10 Milliarden Euro. Das ist einer der größten Bilanz-Posten, Der Geschäftsbericht widmet ihm aber nicht einmal eine Seite. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN hat an dieser Stelle deshalb immer wieder eine genauere Aufschlüsselung dieser Ausgaben verlangt. Ich möchte das auch heute wieder tun, in der Hoffnung, dieses Mal eine Antwort zu bekommen und stelle meine letzten Fragen zu diesem Komplex.

1. Welchen Anteil an den Vertriebskosten hat der Pharma-Bereich?

2. Wie hoch waren die Vertriebskosten für XARELTO im Jahr 2012?

3. Wie viel von dem Etat war für die direkte Werbung bei Ärzten und in Krankenhäusern vorgesehen?

4. Wie viel Geld investierte BAYER in Ärzte-Fortbildungen zum Thema „XARELTO“?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Gegenanträge] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung am 29. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge werden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele einer verantwortungslosen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen wird:

Bienensterben
Um die großflächigen Bienenvolksterben einzudämmen, hat die EU am 1. Dezember die Verwendung der von BAYER verkauften Pestizide Imidacloprid und Clothianidin weitgehend verboten. Die Wirkstoffe schädigen schon in geringsten Konzentrationen das Nervensystem von Insekten und können zu chronischen Vergiftungen führen. Der Rückgang der Bienen-Populationen gefährdet die Bestäubung wichtiger Kulturpflanzen und damit die Ernährungssicherheit. Auch Vögel sind betroffen, da sie wegen der rückläufigen Zahl wildlebender Insekten nicht genügend Nahrung finden.
Trotz des Nachweises der Schädlichkeit durch Dutzende unabhängiger Studien klagen BAYER und SYNGENTA gegen das EU-Verbot. Auch geht der Verkauf außerhalb der EU weiter. Einmal mehr ist für BAYER der kurzfristige Profit wichtiger als der Schutz von Flora und Fauna.

HIV-Infektion von Blutern
Der „Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband“ hat jüngst den Deutschen Hörfilmpreis an die ZDF-Produktion „Blutgeld“ vergeben. Einer der drei Hauptsponsoren war ausgerechnet die BAYER AG.
„Blutgeld“ erzählt die wahre Geschichte dreier Brüder, die durch Gerinnungspräparate mit HIV infiziert wurden. Hintergrund der Handlung: bis Mitte der 80er Jahre wurden tausende Bluter mit HIV und Hepatitis-C infiziert, hauptsächlich durch Produkte von BAYER. Firmeninterne Memos hatten die Gefahren für Bluter frühzeitig benannt, ohne dass das Unternehmen daraus Konsequenzen zog. Der Bundestag kam zu dem Ergebnis, dass die Mehrzahl der Infektionen hätte verhindert werden können, da Tests und Inaktivierungsverfahren rechtzeitig vorlagen. Aus Profitgründen widersetzte sich BAYER jedoch einer Umstellung der Produktion und der Vernichtung ungetesteter Präparate.
Bis heute verweigert BAYER den Opfern eine gerechte Entschädigung. Trotzdem konnten in harten Kämpfen Zahlungen von mehreren hundert Millionen Euro erzwungen werden. Das Sponsoring der Preisverleihung an „Blutgeld“ durch BAYER stellt eine Verhöhnung der infizierten Bluter dar. Die Opfer werden dazu missbraucht, dem Konzern mittels „mildtätiger Gaben“ ein menschliches Antlitz zu verleihen.

Gesundheitsschäden durch Bisphenol A
Die Zähne von rund 10% aller Kinder besitzen wegen unzureichender Mineralisation nicht genügend Festigkeit und zersetzen sich daher. Als Auslöser steht die Chemikalie Bisphenol A (BPA) in Verdacht. Im Tierversuch beeinträchtigt Bisphenol A die Mineralisation von Rattenzähnen.
BAYER ist einer der größten BPA-Produzenten weltweit. Die Chemikalie kommt u. a. in Plastik-Flaschen, Konservendosen und Lebensmittel-Verpackungen zum Einsatz. Dutzende von Studien bringen BPA mit Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Krebs, Diabetes und Herzerkrankungen in Verbindung. Dr. Norbert Krämer von der Gießener Poliklinik für Kinder-Zahnheilkunde rät daher, keine Trinkflaschen aus Plastik zu verwenden und auf Lebensmittel zu verzichten, deren Verpackung BPA enthält.
Bereits 2008 hatte Kanada Bisphenol A als „gefährliche Substanz“ deklariert und eine Verwendung in Babyflaschen untersagt. 2011 folgte das EU-Verbot in Babyflaschen. Einige EU-Länder verhängten zusätzliche Verbote für Lebensmittelverpackungen und Trinkflaschen. Trotzdem stellt BAYER den Verkauf von Bisphenol A für risikoreiche Anwendungen nicht ein.
Vor wenigen Wochen kündigte die EU an, den Grenzwert für die BPA-Aufnahme drastisch zu verschärfen. Die Obergrenze soll von 50 µg pro Kilogramm Körpergewicht auf 5 µg gesenkt werden. Dies reicht jedoch nicht aus. Hormonaktive Chemikalien müssen aus allen Produkten des täglichen Verbrauchs verschwinden. Zudem benötigen wir dringend eine Umkehrung der Beweislast: Chemikalien, die im Verdacht stehen, gesundheitsschädlich zu wirken, müssen verboten werden - es sei denn, die Produzenten können diesen Verdacht nachweislich entkräften. Sonst vergehen weiterhin Jahrzehnte zwischen den ersten Hinweisen auf eine Schädigung bis zum Verbot einer Substanz.

Asbest
Ein Arbeitsgericht im nordspanischen Mieres hat BAYER zu einer Entschädigung von 71.800 € an die Hinterbliebenen eines langjährigen Mitarbeiters verurteilt. Der Arbeiter war an den Folgen seiner jahrzehntelangen Asbest-Belastung im Werk Langreo (Asturien) gestorben. Nach Ansicht des Gerichts hatte BAYER die Risiken ignoriert und es versäumt, die Arbeiter angemessen zu schützen.
Insgesamt wurde rund ein Fünftel des weltweit verbrauchten Asbests in der Chemie-Industrie eingesetzt. Die Gefahr für Leib und Leben war BAYER über Jahrzehnte hinweg bekannt. Durch gekaufte Gutachten und Zuwendungen an das damals zuständige „Institut für Wasser-, Boden- und Luft-Hygiene“ konnte die Industrie das Verbot um etwa 25 Jahre verzögern. Tausende Arbeiter/innen bezahlen dies mit ihrem Leben.
Bis heute hat BAYER kein Nachsorge-Programm eingerichtet, das alle Betroffenen erfasst und ihnen medizinische Betreuung anbietet.

[Andre Sommer] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Andre Sommer und ich spreche zum Thema Duogynon. Ich möchte Sie kurz um Ihre Aufmerksamkeit bitten.

Seit nun fünf Jahren habe ich fast 7.000 Emails von 365 deutschen Familien bekommen die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Nach Einnahme der Tabletten kam es ungewöhnlich oft zu Schwierigkeiten in der Schwangerschaft, zu Aborten/Totgeburten oder eben zu einer Vielzahl an Missbildungen.

Duogynon war ein Scheringprodukt. Es wurde fast drei Jahrzehnte unter anderem als hormoneller Schwangerschaftstest eingesetzt. Die Wirkstoffe, die in zwei Tabletten Duogynon enthalten waren, entsprechen heute in etwa zwei bis drei Monatsrationen hormonbasierter Antibabypillen. Unter der Hand nahm man diese Pillen in Überdosierung auch zum gewollten Schwangerschaftsabbruch ein. Dies sage ich nur, dass Sie sehen zu was dieses Medikament fähig war. In Normaldosierung ein Schwangerschaftstest, in Überdosierung ein unerlaubtes Abbruchmittel. Absurd oder? Liegt es da nicht nahe, dass dieses Medikament auch zu Missbildungen fähig war?

Seit mehr als vier Jahren fordern wir Aufklärung von Bayer. Bayer mauert. Herr Dekkers wird ihnen nachher sagen, dass es medizinisch keinen Zusammenhang gibt und ich einen Prozess gegen Bayer verloren habe. Das stimmt, ich habe den Prozess verloren. Er wird Ihnen aber nicht sagen wie Bayer ihn gewonnen hat. Es ging rein um die Frage der Verjährung. Bayer hat die Einrede der Verjährung benutzt um den Prozess zu gewinnen. Es ging nicht um Studien, es ging nicht um einzelne Schicksale. Bayer hält, die mutmaßlich durch dieses Medikament verursachten Schäden, für verjährt. Das Landgericht Berlin hat mehrfach das Verhalten von BAYER gerügt und eine Mediation vorgeschlagen. Hr. Dekkers, Sie haben diese abgelehnt und verweigern bis heute alle Gespräche. Der Richter sagte weiterhin: „Es gibt einen Unterschied zwischen Moral und Recht. Ein Weltkonzern wie Bayer sollte den Dialog suchen, da kann ich sie nur ermahnen.“ Und sie machen nichts, gar nichts.

Ich selbst war letztes Jahr, wieder einmal, im Krankenhaus und hatte eine Bauch-OP. Fast zwei Monate lang hatte ich ununterbrochen heftigste Bauschmerzen und 15kg abgenommen. Verwachsungen, durch meine zahlreichen Bauch-OPs, schnürten meinen Darm ab und führten fast zu einem Darmverschluss. Glauben Sie, dass meine Grunderkrankung für mich jemals verjährt? Was für eine Unverschämtheit und wie respektlos ist es eine solche Meinung zu vertreten?
Herr Dekkers wird Ihnen auch nicht sagen, dass sich ehemalige Mitarbeiter gemeldet haben, die behaupteten, dass diese persönlich damals im Namen von Schering Mediziner bestochen haben. Diese Mediziner hätten dann Tierversuche „geschönigt“ und damals so um die 50.000 DM bekommen.

Das Landgericht Berlin hat sein Urteil im September 2012 gefällt. Der Vorwurf der Bestechung ist von Bayer nie bestritten worden. Hätte nicht die Einrede der Verjährung verhindert, dass sich das Landgericht Berlin inhaltlich mit der Thematik auseinandersetzen musste, gilt der Bestechungsvorwurf als von Bayer prozessual zugestanden. Ihre Rechtsvorgänger haben damals also Mediziner bestochen und so Hunderten von Familien Anfang der 80er Jahre die Möglichkeit genommen gerichtlich gegen Bayer, damals also Schering, vorzugehen. Heute aber sagen sie, dass dies verjährt sein soll. Sie sollten sich schämen. Mediziner zu bestechen und hier so zu tun als gäbe es keinen Zusammenhang. Zeigen Sie doch endlich alle Tierversuche! Was für ein Unternehmen sind sie? Welche Werte haben Sie heute wieder betont? Die BAYER AG will angemessen kommunizieren... ist das hier angemessen? Sie wollen ein Vorbild sein... verhalten sich so Vorbilder? Zeigen Sie endlich, dass es Ihnen ernst ist....

Wissen Sie warum kein Mitarbeiter öffentlich aussagt? Die ehemaligen Mitarbeiter behaupten, dass sie Angst vor der Streichung der Betriebsrente hätten. Sie seien von Bayer auch telefonisch deswegen benachrichtigt worden. Decken Sie doch diesen Skandal auf! Zeigen Sie mit der Öffnung aller Unterlagen dass dies nicht wahr ist, dass sie nichts zu verbergen haben?!
Herr Dekkers wird auch behaupten, dass es eine aussagekräftige Studie des Bundesinstitutes für Arzneimittel gibt. Aus dieser würde hervorgehen, dass es keinen Zusammenhang zwischen Duogynon und Missbildungen gibt. Er wird Ihnen aber nicht sagen, dass diese Studie fast ausschließlich aus Patientendaten hervorging, dass kein einziger Fall näher untersucht wurde, dass Bayer überhaupt keine Daten geliefert hat und dass es eine Arbeit eines Doktoranten war.

Das Bfarm selbst erklärte: „Basierend auf der Studie könne ein Kausalzusammenhang zwischen den berichteten Fehlbildungen und der Exposition mit Duogynon in der Schwangerschaft nicht bestätigt, aber auch nicht sicher ausgeschlossen werden“. Es gab insbesondere viele Fälle von Blasenekstrophien. Aber die Autoren stellten nur die Frage nach der statistischen Verzerrung und gingen auch in diesen Fällen nicht weiter nach. Die Studie ist für die betroffenen Familien eine Unverschämtheit.

Ich biete Ihnen hier an nur diese genannten Fälle von Blasenekstrophien zu untersuchen und einen einzigen anderen Fall. Es gibt nämlich einen Fall mit zweieiigen Zwillingen. Auch dies wurde nicht weiter untersucht, obwohl ich darauf hingewiesen hatte. Diese Zwillinge hatten exakt dieselbe Missbildung. Das ist der entscheidende Punkt. Dies kommt in der Natur so nicht vor. Es muss äußere Einflüsse dafür gegeben haben. Die Mutter hatte in der Frühschwangerschaft Duogynon in Tablettenform eingenommen. Dies wird nun das Bundesinstitut für Arzneimittel untersuchen.

Stellen Sie sich endlich Gesprächen. Lassen Sie uns das Thema endlich beenden!
In England soll es Vergleichsgespräche geben. Den betroffenen britischen Geschädigten soll als Voraussetzung hierfür ein Maulkorb verpasst worden sein. Aus diesem Grund sind dieses Jahr wohl auch die Betroffenen aus England nicht hier. Bayer-Deutschland bestreitet jegliche Vergleichsgespräche und auch die Absicht, Vergleiche wegen Duogynon oder Primodos zu schließen. Wissen das die englischen Betroffenen schon? Und verhandelt nicht vielleicht doch ein Bayer-Tochterunternehmen mit den Anwälten der Geschädigten? Herr Dekkers, Sie haben jetzt die einmalige Gelegenheit öffentlich zu verkünden, dass die Bayer-Unternehmen zu keinem Zeitpunkt mit den Anwälten der Betroffenen in England verhandelt haben und dass die Bayer-Unternehmen unter keinen Umständen einen Vergleich mit den britischen Primodos-Opfern schließen werden. Sagen Sie bitte etwas dazu!
Auch wir sind gesprächsbereit! Wir sind behindert, aber diese Behinderungen verjähren doch für Niemanden. Geben Sie den Menschen endlich Gewissheit und erweisen Sie den vielen behinderten Menschen, die Aufklärung verlangen, endlich den nötigen Respekt. Bewegen Sie sich!
Ich bedanke mich für Ihr Interesse!

A. Sommer

Carl Duisberg

CBG Redaktion

In Dortmund, Frankfurt und Lüdenscheid gibt es erfolgreiche Initiativen zur Umbenennung von Carl-Duisberg-Straßen. Nun steht das Thema auch in Bonn auf der Tagesordnung. Nach hitziger Debatte wurde das Thema zunächst vertagt.

Bonn: Sitzung der Bezirksvertretung am 17. März

Antrag auf Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße

11. März - Die Bezirksvertretung Bonn berät am kommenden Dienstag über einen Antrag auf Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße in Dransdorf. Damit soll dem Vorbild der Städte Dortmund und Lüdenscheid gefolgt werden, die Ende 2014 eine entsprechende Namensänderung beschlossen hatten. Auch in Frankfurt läuft derzeit ein Umbenennungs-Verfahren.

Im 1. Weltkrieg entwickelte Carl Duisberg Giftgase wie „Grünkreuz“ und „Senfgas“, testete diese erstmals an der Front und verlangte vehement ihren Einsatz. Die Firma BAYER baute er zum größten deutschen Sprengstoff-Produzenten aus. Auch forderte Duisberg die Annexion Belgiens und großer Gebiete in Osteuropa.

Gegenüber den Generälen Hindenburg und Ludendorff beklagte Duisberg den Mangel an Arbeitskräften und forderte mit dem Ausspruch „Öffnen Sie das große Menschenbassin Belgien“ den Einsatz von Zwangsarbeitern. Das Reichsamt des Inneren griff Duisbergs Vorschlag auf und ließ zehntausende Belgier deportieren; mehrere Tausend starben.

Das Dortmunder Stadtarchiv begründete die Umbenennung wie folgt: „Duisberg gehörte zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die - auch nach dem damals geltenden internationalen Kriegsrecht illegale - Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten. (…) Als Patriarch lehnte er bis zu seinem Tod Gewerkschaften entschieden ab.“ Duisberg war zudem Mitglied der rechtsradikalen und antisemitischen Deutschen Vaterlandspartei.

Das Lüdenscheider Stadtarchiv schrieb in seinem Votum: „Während des Ersten Weltkriegs wurde unter Duisbergs Vorsitz bei Bayer Giftgas für den Kriegseinsatz produziert. Abfallprodukte der Chemischen Industrie, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfte, dienten als Rohstoffe. In Leverkusen war das u. a. Phosgen, ein Gas, das besonders grausam wirkt“.

Carl Duisberg war auch die treibende Kraft beim Zusammenschluss der deutschen Chemie-Industrie zur IG FARBEN im Jahr 1925. Während der Weimarer Republik organisierte Duisberg Spenden an nationalistische Parteien, spätestens seit 1930 auch an die NSDAP. Kein anderes Unternehmen kollaborierte in der Folgezeit so eng mit dem Dritten Reich.

Die Bonner Stadtverwaltung spricht sich bislang gegen eine Umbenennung aus. In einer Vorlage heißt es, „Informationsveranstaltungen, kritische Diskurse und gegebenenfalls erläuternde Zusatzschilder“ seien sinnvoller. Diese Argumentation ist sicherlich für kleinere Verfehlungen angemessen. Niemand käme jedoch auf die Idee, eine Ludendorff-Straße oder eine Himmler-Straße mit Zusatzschildern zu versehen. Auch bei Carl Duisberg ist die Grenze der Zumutbarkeit deutlich überschritten.

Desweiteren moniert die Verwaltung, dass sich die Anlieger zumeist gegen eine Umbenennung aussprächen. Dies ist wegen des bürokratischen Aufwands natürlich verständlich. Die Verwaltung kann den Anwohner/innen jedoch entgegen kommen und – so wie in anderen Städten – kostenlos neue Ausweise ausstellen.

Schließlich heißt es in der Vorlage der Stadtverwaltung, dass zu Duisberg „ein wissenschaftlich relevantes Lebensbild noch nicht vorliegt“. Dies ist falsch; es gibt zahlreiche Veröffentlichungen (zum Beispiel „Briefe eines Industriellen“ von Kordula Kühlem; „Und heute die ganze Welt“ von Otto Köhler).

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) unterstützt die Forderung nach einer Umbenennung. „Carl Duisberg ist kein Vorbild für künftige Generationen. Die Stadt Bonn sollte sich deutlich von Kriegsprofiteuren wie Duisberg distanzieren“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG.

Carl Duisberg

„Er ist als Vorbild ungeeignet“

DRANSDORF. Wird die Carl-Duisberg-Straße einen anderen Namen bekommen? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Bezirksvertretung Bonn in ihrer Sitzung am 17. März.

6. März 2015 -- Anlass ist die Vergangenheit des Industriellen Duisberg (1861 bis 1935), der auf der einen Seite die Universität Bonn sehr unterstützt hatte. Auf der anderen Seite forderte er im Ersten Weltkrieg den Einsatz von belgischen Zwangsarbeitern und ließ Giftgase an der Front testen. Das steht in einem Bürgerantrag, mit dem sich die Kommunalpolitiker nun befassen werden.

Bereits im Fall von Reichspräsident Paul von Hindenburg (siehe unten) ging es vor einiger Zeit um Straßenbenennungen in Bonn. Nun gerät der Chemiker Duisberg, der bis 1926 bei den Bayer-Werken tätig war und dort bis zum Generaldirektor aufstieg, in die Kritik. Die genannte Straßenbezeichnung sei politisch belastet, heißt es im Bürgerantrag. „Die Person Carl Duisberg ist als Vorbild für künftige Generationen nicht geeignet.“

Die Städte Lüdenscheid und Dortmund haben bereits wegen Duisberg Straßennamen geändert. Unter seinem Vorsitz sei in Leverkusen unter anderem Phosgen produziert worden, „ein Giftgas, das in einem Lehrbuch folgendermaßen beschrieben wird: »Der Atem wird immer kürzer und stoßweiser, bis schließlich der Tod durch Ersticken eintritt«“, so der Wortlaut einer Niederschrift des Dortmunder Bürgerausschusses vom vergangenen September. Der Mensch bleibe dabei bis zuletzt bei vollem Bewusstsein.

„Duisberg gehörte auch - zusammen mit Walter Rathenau und Hugo Stinnes - zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die - auch nach dem damals geltenden internationalen Kriegsrecht illegale - Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten.“ Duisberg war Mitglied im antisemitischen Alldeutschen Verband, heißt es in Dortmund. „Als Patriarch lehnte er bis zu seinem Tod Gewerkschaften entschieden ab. Er war von Beginn an Gegner der Weimarer Demokratie.“

„Bereits Ende des 19. Jahrhunderts hatte Carl Duisberg die Vermarktung von Heroin als angeblich harmlosem Hustenmittel betrieben“, ergänzt der Bonner Antragsteller. Die IG Farben, deren Aufsichtsratsvorsitzender Duisberg war, habe eng mit dem Dritten Reich kollaboriert.

Die Bonner Carl-Duisberg-Straße gibt es seit 1970. Wohl deshalb, weil er der Universität Bonn besonders in den wirtschaftlich schweren Zeiten nach dem Ersten Weltkrieg finanziell unter die Arme gegriffen hatte. „Zwischen 1917 und 1931 war Duisberg der Vorsitzende der Gesellschaft von Freunden und Förderern der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, die mittlerweile in der Universitätsgesellschaft Bonn - Freunde, Förderer, Alumni e.V. aufgegangen ist“, teilt die Stadt mit. „1931 wurde Duisberg Ehrensenator der Universität Bonn.“

Das politische und gesellschaftliche Handeln Duisbergs ist nach Angaben der Verwaltung die eine Seite. Die andere sei das Problem einer Straßenumbenennung. Das Stadtarchiv ist der Auffassung, dass Geschichte durch Umbenennung von Straßen weder entsorgt noch bewältigt werde. Informationsveranstaltungen, kritische Diskurse und gegebenenfalls erläuternde Zusatzschilder seien sinnvoller, steht in der Vorlage für die Bezirksvertretung.

An der Carl-Duisberg-Straße in Dransdorf befinden sich 70 Hausgrundstücke beziehungsweise Einfamilienhäuser. Eine Umbenennung hätte für zahlreiche Anwohner und Eigentümer eine Adressenänderung und damit verbundene Kosten zur Folge, so die Stadt. Personalausweise und Fahrzeugzulassungen müssen etwa geändert und andere über die Adressänderung informiert werden. Letztlich handele es sich bei einer Straßenumbenennung um eine Ermessensentscheidung der Gemeinde. Übliche Praxis in Bonn sei, im Vorfeld die Anwohner zu befragen. In der Vergangenheit seien die aber meist gegen Umbenennungen gewesen.

So geht es weiter beim Thema Hindenburg
Still geworden ist es im vergangenen Jahr um die mögliche Umbenennung der Hindenburgallee in Plittersdorf und des Hindenburgplatzes in Dottendorf. Schon längst geplant war - und vom Bürgerausschuss beschlossen - eine breit angelegte Bürgerbeteiligung. Der frühere Reichspräsident Paul von Hindenburg hatte nach Ansicht seiner Kritiker Adolf Hitler ohne Not zum Reichskanzler gemacht. 2012 entbrannte zudem eine Debatte, ob man Hindenburg die 1933 verliehene Bonner Ehrenbürgerwürde aberkennen soll.

Zuletzt gab es einen Bürgerantrag, wonach der Hindenburgplatz in „Dr.-Hans-Riegel-Platz“ umbenannt werden soll. Riegel war Inhaber der Kessenicher Firma Haribo, er starb am 15. Oktober 2013. Die Stadt teilte nun mit, dass das sogenannte Hindenburg-Forum doch noch kommen wird, und zwar voraussichtlich im April. Näheres soll bald bekanntgegeben werden.

hier weitere Infos zu Carl Duisberg

[Unterschriften] GenSoja

CBG Redaktion

Der Einsatz von GenSoja führt zu riesigen Umwelt- und Gesundheitsschäden.

Ich fordere ein Verbot der giftigen Herbizide Glyphosat und Glufosinat und ein Verkaufs-Stopp von GenSoja.

[contact-form-7 id="13930" title="generisch kontakt"]
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[Duogynon] Hauptversammlung 2016

CBG Redaktion

Rede Bayer Hauptversammlung 2016
Andre Sommer zu Duogynon

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Andre Sommer und ich spreche zum Thema Duogynon, ein ehemaliger hormoneller Schwangerschaftstest von Schering. Wahrscheinlich kam es dadurch zu zahlreichen Abgängen in der Frühschwangerschaft, viele Kinder starben kurz nach der Geburt oder leben bis heute mit schweren Missbildungen.

Die Inhalte meiner Rede basieren auf internen Unterlagen von Schering. Diese Unterlagen müssen Bayer bekannt sein.

Schon Ende der 60er Jahre bemerkte Schering in Tierversuchen, dass dieses Medikament gefährlich war. So meldeten die eigenen Wissenschaftler ernsthafte Auffälligkeiten bei Tierversuchen. Was sagen Sie zu diesen Ergebnissen? Das muss Sie doch erschrecken.

Ein anerkannter Experte beriet Schering. Er sagte, dass man schon Ende der 60er Jahre Studien an Affen hätte machen sollen, da man da schon die embryonalen Effekte an Kaninchen und Ratten kannte. Es gäbe keinen Zweifel, dass Schering schuldig sei und zu wenig getan hätte, insbesondere nach dem Verdacht des teratogenen Potentials. Die einzige Chance in einem Prozess sei die Kausalitätsfrage, also ob Schering genug Zweifel säen könne! Dies verfolgt Bayer bis heute bzw. heutzutage verlässt sich Bayer auf die Verjährung und gewinnt so leider die Prozesse.

Scherings Strategie war es damals, dass man das Medikament in den verschiedenen Ländern nur vom Markt nahm, wenn die Gesundheitsbehörden in den Ländern Druck machten. So verkaufte Schering das Produkt noch mehr als zehn Jahre nach den beängstigenden Ergebnissen der eigenen Tierversuche weiter.

Auch die deutschen Behörden schauten lange nur zu. Sie wussten, dass die Umsatzzahlen über die Jahre hinweg fast gleich hoch blieben, auch nach Streichung der oralen Version als Schwangerschaftstest. Die Mitarbeiter des BGA bezeichneten sich selbst als Advokaten von Schering.

In einem offiziellen Schreiben des Ministeriums wird über die ursprüngliche dritte Indikation von Duogynon gesprochen. Dies sei die Unterbrechung einer frühen Schwangerschaft, also praktisch ein Abortmittel. Wussten Sie von dieser Indikation?

Ein Mitarbeiter der englischen Gesundheitsbehörde traf sich auf den Bermudas mit Schering. Er entschuldigte sich bei Schering für seine letzte Studie, denn da stellte er einen Zusammenhang mit Missbildungen und der Medikamenteneinnahme fest. Er wolle nun die Gesundheitsbehörde verlassen, da er nun Hunderte von Anfragen zu der Studie und dem Thema hat. Er habe sein gesamtes Material, auf dem seine Untersuchung basierte, vernichtet bzw. unkenntlich gemacht, womit es unmöglich sei, die in die Untersuchung aufgenommen Fälle zurückzuverfolgen. Dies habe er anscheinend gemacht um zu verhindern, dass individuelle Ansprüche mit diesem Material gestützt werden könnten. So stellt man sich unabhängige Behörden vor.

Bayer spricht immer von unabhängigen Wissenschaftlern die keinen Zusammenhang zwischen Duogynon und Missbildungen feststellen konnten. Einer dieser unabhängigen Wissenschaftler sandte seine Studie vor Veröffentlichung bei Schering ein und fragte bei Schering nach Änderungswünschen:
- „Haben Sie wichtige Vorschläge für Textänderungen?“
- „Falls größere, gravierendere Passagen geändert werden müssten, könnte ich evtl. auch das Manuskript vom Verlag zurückerbitten bevor es in Druck geht.“

Dieser Report wurde an fast alle anfragenden Ärzte usw. versandt. Man sandte diesen Bericht, obwohl man wusste wie er zustande kam, auch an das Bundesgesundheitsamt. Sieht so für den Bayerkonzern unabhängige Wissenschaft aus? Ist das die gängige Art?

Es gab zahlreiche Anfragen von Ärzten bzw. Betroffenen an Schering. Viele bekamen diesen Report als Antwort zugesandt. Es war dem Konzern klar, dass es sich nicht um Einzelfälle handeln konnte, denn es waren zu viele Anfragen. Warum hat Schering so lange nichts gemacht? Löste die Vielzahl von Anfragen keinen Alarm aus? Wie konnte man tatenlos zusehen?

Einem anderen Wissenschaftler bietet man ganz offen an, seine Forschungen zu finanzieren, falls das Ministerium dies nicht mehr tun würde. Auch er schrieb Berichte für Schering. Dazu passt, dass sich vor einigen Jahren ein Mann bei uns gemeldet hatte. Er gab sich als ehemaliger Schering Mitarbeiter aus. Er behauptete damals persönlich im Namen von Schering Mediziner bestochen zu haben. Diese Mediziner hätten dann Tierversuche „geschönigt“ und damals so um die 50.000 DM erhalten. Er würde nur nicht öffentlich aussagen, weil er um seine Betriebsrente fürchtet. Stimmt es, dass Sie den Mann in Berlin nach Berlin nun zitiert haben? Stimmt es, dass Sie wissen wollten ob er in England vorgeladen wird? Ich hoffe er wird vorgeladen.

Auch heute ist der Bayerkonzern ganz eng mit Wissenschaftlern “verbunden”. Die BfARM Studie über Duogynon wurde von einem Forschungsleiter mitverfasst, der zeitgleich Zuwendungen von BayerScheringHealthcare bekam. Das bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Schering England warnte damals die Zentrale in Berlin jahrelang, aber nichts geschah. Die englischen Behörden berichteten Schering von neuen Erkenntnissen. Sie sprachen von einem Missbildungsrisiko von 5:1 nach der Einnahme von hormonellen Schwangerschaftstests. Das löste in England Entsetzen aus.

Vorsichtshalber ließ Schering auch zahlreiche englische Abgeordnete “beurteilen”. Ein Urteil über einen Abgeordneten, der heute noch im engl. Parlament sitzt, lautete:
“ein führender linker Flügelspieler, unnachgiebig, sehr klug, ein gewaltiger Gegner vollkommen unbestechlich…“
Unbestechlich…. Warum dieser Vermerk? Waren die anderen Abgeordneten alle bestechlich? Wollte Schering bestechen?

Die englischen Scheringanwälte damals waren nicht so begeistert von der Sachlage. Sie sagten: „Sollten die internen Dokumente jemals in die Hände von Klägern geraten, wäre dies pures Dynamit“. Die Anwälte waren sich damals schon sicher: „Wir müssen akzeptieren, dass wir fahrlässig gehandelt haben...“
Es wurde z.B. intern auch ernsthaft diskutiert eine 500 Pfund Entschädigung an ein behindertes Opfer in England zu zahlen. Alleine der Tagungsraum damals kostete 300 Pfund pro Tag. Kann man ein solches Verhalten glauben?

Schauen Sie sich die Dokumente im Landesarchiv in Berlin an. Dort lagern mehr als 7.000 Seiten interner Papiere. Alle Journalisten können das Archiv betreten. Bilden Sie sich ihr eigenes Urteil.

Die Scheringleitung wollte im Falle eines Strafverfahrens genauso gut organisiert sein, wie das bei Chemie Grünenthal (dem Conterganhersteller) der Fall war.... Deswegen lautete eine Anweisung: „...von sofort an werden alle Berichte, Notizen und mündlichen Äußerungen zum Fall Duogynon daraufhin zu überprüfen sein, ob sie.... so abgefasst sind, dass sie nicht zu für uns nachteiligen Missdeutungen im Falle eines Strafverfahrens führen können...“
Dazu passt es, dass Schering sich mit Grünenthalvertretern bzw. Grünenthalanwälten traf. Die Angst ging um. Die Angst vor einem zweiten Fall Contergan. Im Vorstand wurde auch der Conterganeinstellungsbeschluss diskutiert. Vereinfacht dargestellt ging es den Herren darum wann Schering hätte handeln müssen? Wann ist die Grenze einer verantwortungsbewussten Handlungsweise erreicht? Reichen da alarmierende Tierversuche im eigenen Haus nicht längst aus? Halten Sie die Grenze nicht für überschritten?

Schering wusste auch längst über die Problematik der Aborte, also des Schwangerschaftsabbruches mit diesem Medikament Bescheid. Dazu hieß es damals nur, dass dies kein neuer Tatbestand sei. Es war also völlig klar. Ein Medikament, dass eine Schwangerschaft beenden kann, wird als Schwangerschaftstest eingesetzt. Unglaublich? Nicht für Schering.

Bis heute ist es mir ein Rätsel, dass das damalige Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Die Taten der Vergangenheit werden Sie nun aber einholen. In England findet der Untersuchungsausschuss statt und dort kommt alles auf den Tisch. Es wird nun auch wieder das Parlament eingeschaltet. Sie werden sich auf viel negative Presse einstellen müssen und zwar schon sehr bald.

Der Name Duogynon wird vielleicht für immer als der „vergessene Fall Contergan“ in Erinnerung bleiben und Bayer bleibt in Erinnerung als der Hersteller, der sich niemals dafür verantwortlich zeigte. Zahlen Sie den Opfern, die Hilfe im täglichen Leben benötigen, unverzüglich eine Entschädigung und entschuldigen Sie sich für die Fehler von Schering. Wann stellen Sie sich endlich Gesprächen und zeigen Charakter?

Ihr Verhalten ist eine Schande für die deutsche Industrie.
Wir fordern den Vorstand und den Aufsichtsrat auf nun endlich auf die Betroffenen zuzugehen und für einen Abschluss des Falles zu sorgen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit
Andre Sommer

[OB EDC] Offener Brief – Hormongifte

CBG Redaktion

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Hendricks,
sehr geehrter Herr Bundesminister Schmidt,

hormonelle Schadstoffe sind eine Gefahr für unsere Gesundheit und die Umwelt. Sie wirken wie natürliche Hormone und bringen so die körpereigenen Steuerungsprozesse bei Mensch und Tier durcheinander. Dies gilt insbesondere während kritischer Entwicklungsphasen des Körpers, wie während der Schwangerschaft, der frühen Kindesentwicklung und Pubertät.

Hormonell schädliche Stoffe befinden sich in vielen Produkten unseres Alltags und werden mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden wie Unfruchtbarkeit, Diabetes, Missbildungen und verschiedenen Krebsarten in Verbindung gebracht. Auch Wildtierpopulationen sind in hohem Maße durch hormonell schädliche Stoffe gefährdet, da sie ihre Fortpflanzung und das Immunsysten beeinträchtigen können.

Das Europäische Parlament und die EU Mitgliedsstaaten haben deshalb schon 2009 die Zulassung dieser sogenannten endokrinen Disruptoren (EDCs) als Pestizidwirkstoffe und 2012 als Biozidwirkstoffe per Gesetz verboten. Doch ein neuer Vorschlag der EU-Kommission droht das Verbot praktisch wirkungslos werden zu lassen: Die Kommission hat Kriterien zur Identifizierung von EDCs vorgeschlagen, durch die diese Gesetze eigenmächtig verändert und Schutzstandards untergraben werden. Die Hürden für die Einstufung als EDC würden damit so hoch gesetzt, dass nur sehr wenige Stoffe erfasst und verboten werden könnten.

Dieser Vorschlag ist ein Skandal und darf Ihre Zustimmung auf keinen Fall finden!

Unsere Gesundheit und die unserer Kinder sind wichtiger, als die Profitinteressen der Chemie- und Pestizidindustrie! Sie haben es in der Hand: Machen Sie Ihren Einfluss geltend, damit hormonelle Schadstoffe aus unserem Alltag verschwinden. Dazu müssen Kriterien festgelegt werden, anhand derer alle hormonell schädlichen Stoffe auch als solche erkannt, eingestuft und verboten werden können. Sorgen Sie daher für ein deutsches NEIN zum Kommissionsvorschlag.

Freundliche Grüße

[Glass] Redebeiträge HV 2017

CBG Redaktion

Verena Glass (brasilianische Kampagne gegen Agrar-Gifte) Pestizid-Gefahren

Rede von Verena Glass (Campanha Permanente Contra os Agrotóxicos e Pela Vida, Brasilien/Rosa-Luxemburg Stiftung São Paulo) auf der Jahreshauptversammlung der Bayer AG am 28. April 2017 in Bonn

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Verena Glass, ich spreche heute hier im Namen der brasilianischen Kampagne gegen Agrargifte, eine Initiative, in der die hauptsächlichen Organisationen von Kleinbauern, Indigenen, Umweltschützern und Verbraucherverbänden gemeinsam organisiert sind.

Brasilien ist derzeit im achten Jahr in Folge Weltmeister im Verbrauch von Agrargiften. Dies hat natürlich mit der kompletten Verfestigung des Agrarmodells transgener Pflanzen zu tun, was auch bedeutet, dass es bei einigen Sorten im ganzen Land nahezu unmöglich ist, überhaupt an nicht-transgen modifiziertes Saatgut zu gelangen. Es ist vor allem der Verbrauch von Herbiziden, der sich mit der Hegemonie der GMO-Pflanzen verdreifacht hat.

Wenn wir die insgesamt im Land je Jahr ausgebrachte Menge auf die Bevölkerung herunterrechnen, so kommen wir auf die erschreckende Menge von 7,3 Litern je brasilianischem Bürger. Um Ihnen die Brutalität dieser Realität anschaulich zu machen, werde ich mich in meiner Rede auf die Munizipien fokussieren, die die Rekordhalter bei der Produktion von Soja, Mais und Baumwolle sind, nämlich die im Bundesstaat Mato Grosso in Zentral-Brasilien. Reden wir also über Gemeinden wie Lucas do Rio Verde, Sorriso, Sapezal, Campos Novos dos Parecis und andere. Auf diese Region fokussieren auch die Universitätsstudien der Forscher der Bundesuniversität von Mato Grosso und der Stiftung Oswaldo Cruz des Gesundheitsministeriums. Die Studien untersuchen die Auswirkungen dieser Anbaugebiete und des Agrargiftverbrauchs vor Ort.

Zuerst müssen wir daran erinnern, dass laut offiziellen Zahlen der brasilianischen Regierung bei der Baumwolle alle transgenen Sorten bis auf eine von Bayer und Monsanto stammen. Diese zwei Firmen beherrschen auch den brasilianischen Markt bei transgenen Soja und transgenen Mais, was Sie – unserer Ansicht nach – mitverantwortlich macht für den Anstieg des Verbrauchs von Agrargiften im Lande.

Im Jahr 2012 wurden neun Millionen Liter Agrargifte im Munizip Sapezal zur Anwendung gebracht, sieben Millionen waren es in Campos de Júlio und vier Millionen in Campo Novo do Parecis, dies sind die letzten verfügbaren Daten des staatlichen Institut für Agrarsicherheit, Instituto de Defesa Agropecuária do Estado de Mato Grosso (Indea). Würde man diese Menge in olympische Schwimmbecken füllen, kämen wir auf acht bis oben mit Agrargiften gefüllte Becken. Um die Dramatik der Situation in
der genannten Region zu verdeutlichen: Rechnet man die Menge an Agrargift auf ganz Brasilien runter, kommen wir auf die erwähnten 7,3 Liter je Person. In Sapezal aber liegt dieser Wert 52 Mal höher: 393 Liter je Person, wenn wir als Basis die Bevölkerungszahl von 2016 nehmen.

Um dieses Panorama zu untersuchen, haben die Universität von Mato Grosso und die Fiocruz zwischen 2007 und 2014 in Lucas do Rio Verde eine Forschung mit den folgenden Ergebnissen durchgeführt:

- in der ländlichen Region fanden die Wissenschaftler in 88 % der
Blut- und Urinproben von untersuchten Lehrern auf dem Land
Rückstände von Agrargiften, vor allem Glyphosat und
Pyrethroide – also synthetische Insektizide;

- es wurden mehrere Agrargifte gefunden in 83 % der 12
Trinkwasserbrunnen, in 56 % der Proben des Regenwassers und
25 % der entnommenen Luftproben während der zweijährigen
Untersuchung;

- in 100 % der Proben der untersuchten Muttermilch von 62
stillenden Müttern wurden Rückstände von Agrargiften wie DDE,
Endosulfan, Deltamethrin und DDT gefunden;
Parallel dazu stellte die Studie der Bundesuni Mato Grosso 1.442
Fälle von Magenkrebs, Speiseröhren- und
Bauchspeicheldrüsenkrebs in 14 Munizipien fest, eben in denen
zwischen 1992 und 2014 Soja, Mais und Baumwolle angebaut
wurden. In dem Vergleichsmunizip, wo nichts dergleichen
angebaut wurde, lag der Wert der Krebsfälle bei 53.

Und was machen diese Agrargifte mit den Kindern? Die Todesrate
bei Kindern im Alter zwischen 0 und 19 Jahren hat sich von
2,97 % im Jahr 2000 auf 3,76 % im Jahr 2006 erhöht. Im Jahre
2006 wurde Krebs bei Kindern zur zweithäufigsten Todesursache,
8 % aller Todesfälle bei Kindern waren auf Krebs zurückzuführen.
Tendenz weiter steigend.

Wir können nicht im Einzelfall belegen, dass es die Gifte von
Bayer und Monsanto sind, die unsere Leute vergiften und töten.
Aber wir sind uns sicher, dass all diese Studien, die weltweit auf
diese schwerwiegenden Probleme hindeuten, Ihnen bei Bayer
bekannt sind. Ich frage Sie daher: wie gehen Sie als Verkäuferin
von Medikamenten für die Gesundheit mit diesen Vorwürfen um?
Und zum Schluss meine letzte Frage: in Anbetracht der
Möglichkeit von Prozessen um Entschädigung infolge von
Problemen mit dem Anbau von transgenen Pflanzen von Bayer
und Monsanto und angesichts der verwendeten Agrargifte frage
ich Sie nach Ihrer eigenen Risikoanalyse? Welche
diesbezüglichen Erkenntnisse haben Sie?

Ich danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

[March against BAYER ] March against BAYER 2019

CBG Redaktion

March against BAYER in Hamburg - Ein Bericht

Am vergangenen Samstag fanden mehr als 300 Leute ihren Weg zur „March against BAYER“-Demonstration in Hamburg, zu der die Coordination gegen BAYER-Gefahren zusammen mit machbar e.v., Hamburg genfrei, Robin Wood und vielen mehr aufgerufen hatte. Bei strahlendem Sonnenschein demonstrierten die AktivistInnen, darunter viele Jugendliche, für eine nachhaltige Landwirtschaft, die nicht mehr in der Hand von Großkonzernen wie BAYER liegen sollte. Die Route führte durch die Hamburger Innenstadt. Der March wurde mit großem Interesse von den Hamburger BürgerInnen aufgenommen. Als ChemikantInnen mit Schutzanzügen verkleidete AktivistInnen stellten die allgegenwärtige Pestizidbelastung dar, die mit großindustrieller Landwirtschaft einhergeht.

Während der Demo gab es Redebeiträge von VertreterInnen vom Ernährungsrat Hamburg, Soil&More, Gegenstrom, Fridays for Future, Tomatenrettern und dem Chico Mendez Projekt aus Guatemala. Die AktivistInnen dieses Projektes hatten zum Teil den weiten Weg von Guatemala nach Hamburg auf sich genommen, um gegen die fatalen Auswirkungen von Monokulturen, Pestiziden und Konzerneinfluss auf die lokale Politik zu protestieren.

Der Protest, den BAYER nun von der „World's worst Company“ Monsanto geerbt hat, war abermals international. In 65 Städten gingen mehrere tausend Leute auf die Straße, um ein deutliches Zeichen zu setzen: Mit dem Verschwinden des „Monsanto“-Labels verschwinden nicht die unlauteren Geschäftspraktiken. Und auch nicht der Widerstand dagegen!

Die Abschlusskundgebung im Hamburger Park „Grüner Jäger“ eröffnete die CBG mit ihrem Redebeitrag. Wir berichteten von unserer Arbeit seit unserer Gründung im Jahr 1978 und gaben einen kleinen Einblick in den politischen Kampf, den wir mittels Dokumentation, Zusammenarbeit mit Betroffenen der Konzernpolitik, und Organisation von Widerstand führen. Selbstverständlich kommentierten wir auch die aktuelle Konzernpolitik. Wir widersprachen der BAYER-Lüge, dass die Übernahme allen Nutzen bringen würden und zeigten den wahren „Synergie-Effekt“ der Übernahme auf: Die Streichung von tausenden Arbeitsstellen aufgrund der abstürzenden BAYER-Aktie. Klar wurde herausgestellt: Die Fehler des Managements sollen nun den Beschäftigten aufgelastet werden. Unser wichtigster Punkt, mit dem wir die Rede schlossen, war herauszustellen, dass dies kein Zufall oder schlechtes Wirtschaften seitens BAYER war, sondern dass die Misere System hat. In einem Wirtschaftssystem, in dem Unternehmen gegeneinander um den höchsten Profit konkurrieren, haben nur die größten Player eine Chance, sich durchzusetzen. Der Überlebenskampf auf dem Markt drängt zu Monopolen hin. Wer die großindustrielle Landwirtschaft und deren fatale Auswirkungen für Mensch, Tier und Natur kritisiert, muss den Widerstand gegen den Kapitalismus organisieren.

[Abschlussbericht ] Presse-Information CBG 06.09.19

CBG Redaktion

Abschlussbericht zu den MONSANTO-Listen veröffentlicht

BAYER erhält den bestellten Persilschein

Erwartungsgemäß entlastet die von BAYER mit der Aufklärung des „Glyphosate Gate“-Skandals beauftragte Anwaltskanzlei SIDLEY AUSTIN die jetzige Tochter-Gesellschaft MONSANTO. Nach Ansicht der JuristInnen hat sich die millionen-schwere Aktion zur Beeinflussung von JournalistInnen und PolitikerInnen zugunsten einer Zulassungsverlängerung für das umstrittene Pestizid Glyphosat im rechtlichen Rahmen bewegt. Die von MONSANTO engagierte PR-Agentur FLEISHMAN HILLARD hat dem Rechtsanwaltsbüro zufolge nur öffentlich zugängliche Informationen zu den ins Visier genommenen Personen verwendet. „Keine ‚sensiblen’ Daten auf den Listen“, gibt der Leverkusener Multi Entwarnung.

Die der französischen Zeitung Le Monde von einem Whistleblower zugespielten Dokumente, die sehr wohl persönliche Angaben, etwa über Hobbys, enthielten, hat SIDLEY AUSTIN nicht finden können. Was nicht weiter verwundert: Die Kanzlei hatte nämlich keinen direkten Zugriff auf Dokumente von FLEISHMAN HILLARD, auch sprach sie nicht mit den damals involvierten Beschäftigten. Sie musste sich allein auf das Material stützen, das die PR-Agentur BAYER für die anberaumte Untersuchung zur Verfügung stellte. Darüber hinaus hatten die „AufklärerInnen“ nur noch die Möglichkeit, die Kommunikation zwischen MONSANTO und FLEISHMAN HILLARD einzusehen.

Auch konzentriert sich der Abschlussbericht allein auf diese Agentur. Die Arbeit anderer von MONSANTO angeheuerter „Beratungsfirmen“ wie etwa FTI oder HAKLUYT untersuchte der Report nicht. Insbesondere ignoriert er die Arbeitsteilung, die es beim „Aktionplan Glyphosat“ zwischen FLEISHMAN HILLARD und dem Subkontrator PUBLICIS gab. Während FLEISHMAN die Aufgabe zufiel, die öffentliche Sphäre zu überwachen, oblag es PUBLICIS, „Auskünfte und Informationen zu sammeln, die NICHT (Hervorhebung im Original) öffentlich zugänglich sind“, wie es in einem internen Memo hieß. Überdies erfasste SIDLEY AUSTIN nicht den gesamten Zeitrahmen der Aktivitäten. Obwohl der Agro-Konzern FLEISHMAN HILLARD bereits im Jahr 2014 engagiert hatte, beschäftigten sich die JuristInnen bloß mit ab 2016 eingeleiteten Maßnahmen.

Darüber hinaus beschränkt sich SIDLEY AUSTIN darauf, die Frage der Gewinnung von Daten im Hinblick auf eine eventuelle Verletzung von Persönlichkeitsrechten juristisch zu bewerten. Keinerlei Anstoß nimmt sie an dem gesamten Vorgehen und dem Umgang mit den PolitikerInnen. Wenn etwa die damalige französische Umweltministerin Ségolène Royal in den Listen als „null beeinflussbar“ geführt wird und dann die Arbeitsanweisung „isolieren“ erfolgt, so betrachtet das SIDLEY AUSTIN offenbar als „business as usual“ beim „stakeholder mapping“. Und Direktiven wie „Erreiche, dass sie in der sozialdemokratischen Partei für eine Erneuerung (der Glyphosat-Zulassung, Anm. CBG) wirbt“ bewegen sich für die RechtsanwältInnen offenbar ebenso im Rahmen wie Versuche, die damalige deutsche Umweltministerin Barbara Hendricks über Parteimitglieder, die so „hochrangig wie möglich“ sein sollten, zu einer Meinungsänderung in Sachen „Glyphosat“ zu bewegen.

„BAYER hat einen Persilschein bestellt und den auch bekommen. Diese Aufklärung ist eine reine PR-Aktion und hat mit einer wirkliche Aufarbeitung nichts zu tun. Es ist absurd, die Aufklärung von Konzern-Verbrechen den Konzernen selbst zu überlassen“, so Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Gefragt wären vielmehr staatsanwaltliche Ermittlungen.“

[Jan Pehrke] Vortrag Jan Pehrke

CBG Redaktion

Vortrag von Jan Pehrke (Coordination gegen BAYER-Gefahren)

Auslaufmodell “BAYER-Familie”

Die Geschichte der betrieblichen Arbeits- und Sozialpolitik bei BAYER

Ende der 70er Jahre stieß die keynesianische Wirtschaftspolitik der sozialliberalen Koalition an ihre Systemgrenzen. Es war der Regierung unter Helmut Schmidt nicht mehr möglich, der wachsenden Arbeitslosigkeit durch staatliche Investitionsprogramme Einhalt zu gebieten, weil die Verschuldung die Währungsstabilität zu gefährden drohte. So schlugen SPD und FDP einen Sparkurs ein und leiteten die Ära der Sozialkürzungen ein. Damit begann der bis heute anhaltende Siegeszug des Neoliberalismus, der die Kräfteverhältnisse deutlich zu Gunsten der Konzerne verschob. BAYER wusste daraus - im wörtlichen Sinn - Kapital zu schlagen. Die verschiedenen BAYER-Chefs erwiesen sich als wahre Meister darin, ArbeiterInnen gegen ArbeitslosInnen auszuspielen. 1997 bespielsweise schlug der damalige Vorstandsvorsitzende und heutige Aufsichtsratschef Manfred Schneider in einem Interview vor: “Wir würden unsere Situation in Deutschland auch dann deutlich verbessern, wenn diejenigen, die Arbeit haben, zum Verzicht auf einen Teil der freiwilligen sozialen Leistungen der Unternehmen bereit wären”. Er präzisierte auch gleich seine Vorstellungen: “Zum Beispiel muss man sich ernsthaft die Frage stellen, ob wir nicht den sozialen Standard spürbar reduzieren sollten. Warum reichen nicht 25 Urlaubstage statt der bisherigen 30 Urlaubstage? Warum kann nicht jeder Krankenversicherte eine Selbstbeteiligung zahlen - wie bei der Autoversicherung? Warum kann man die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht mit dem Urlaubsgeld verrechnen? Warum kann das Arbeitslosengeld nicht abgesenkt werden?”.
Rot-Grün gab mit der Gesundheits“reform” und der Agenda 2010 die erwartete Antwort. Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) zeigte sich dann auch zufrieden. Nur hätte es für ihn gerne noch ein bisschen mehr “weniger” sein können. Der BAVC-Geschäftsführer Hans Paul Frey empfand die Sozialhilfe-Sätze als “immer noch zu hoch” und forderte Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und beim Kündigungsschutz.
Der Leverkusener Multi wartete aber nicht einfach ab, bis die Mühlen der Politik zu mahlen begannen. Der Konzern ließ den markigen Worten Schneiders gleich Taten folgen. BAYERs damaliger Peter Hartz, Meinholf Stindt, baldowerte als Leiter der Abteilung “Arbeits- und Sozialrecht” den “Eingliederungsvertrag für Langzeitarbeitslose” aus, der die Wirtschaftskreise entzückte. “Löhne unter Tarif, kein Kündigungsschutz und niedrige Personalzusatzkosten - das alles ist jetzt möglich, wenn Unternehmer bereit sind, Langzeitarbeitslosen einen Job zu geben”, jubilierte das Kapital-Blatt Impulse. Ob das Vertragswerk wirklich wieder Leute in Lohn und Brot brachte, interessierte die Konzernherren dabei herzlich wenig, sie betrachteten es lediglich als Einfallstor, um soziale Errungenschaften zu demontieren. “Wenn dieses vereinfachte Arbeitsverhältnis ankommt, ist das wirklich der Beweis dafür, dass die hohen arbeitsrechtlichen Hürden generell Beschäftigung verhindern”, frohlockte ein Unternehmenssprecher.

Der Standort-Vertrag
Aber nicht nur die hohe Arbeitslosigkeit wussten BAYER & Co. zu ihrem Vorteil zu nutzen. Sie lancierten eine Debatte um den “Standort Deutschland” und seine angeblichen Nachteile, die zu Produktionsverlagerungen ins Ausland zwängen, wenn sie nicht behoben würden. Die IG BERGBAU, CHEMIE, ENERGIE (IG BCE) ließ sich diese Diskussion aufzwingen und schloss mit BAYER Ende 1997 den so genannten Standortsicherungsvertrag ab. Damit willigte sie in Arbeitsplatzvernichtung, Lohnkürzungen und den Abbau von sozialen Leistungen ein, während der Konzern lediglich vage Investitionen an den bundesdeutschen Standorten zusagte und betriebsbedingte Kündigungen ausschloss. Wobei er sich im Kleingedruckten noch so einige Möglichkeiten offen hielt, Arbeitsverhältnisse doch vorzeitig zu beenden und diese später auch nutzte. Im Einzelnen besiegelte das “Bündnis zur Standortsicherung” eine Einordnung vieler Beschäftigter in niedrigere Lohngruppen, eine Reduzierung der Bonuszahlungen um 63 Millionen Euro, die Streichung von Wechselschichts- und Treueprämien sowie eine weitere Flexibilisierung der Arbeit.
Die erste Bilanz fiel dementsprechend verheerend aus. Nach einer Umfrage der IG BCE im Vorfeld der Verhandlungen zu einer Verlängerung der Vereinbarung beurteilte die Belegschaft das Abkommen überwiegend negativ. Nach Ansicht der BAYER-WerkerInnen haben ihrem Verzicht auf Lohn und soziale Errungenschaften keine Gegenleistungen von seiten BAYERs entsprochen, die Investitionen hätte der Konzern auch so vorgenommen. Damit übernahmen sie den Standpunkt der KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN FÜR EINE DURCHSCHAUBARE BETRIEBSRATSARBEIT, eine oppositionelle Gewerkschaftsgruppe im Leverkusener BAYER-Werk, die den Standort-Vertrag im Allgemeinen und die zugesagten Aufwändungen an den Standorten im Besonderen kritisiert hatten, weil diese sich lediglich im Rahmen der Instandhaltungskosten für die Anlagen bewegten. Die Gewerkschaft stimmte trotzdem einer Neuauflage der Standortsicherungsvereinbarung zu und opferte so weitere Rechte der MitarbeiterInnen. Ähnlich defensiv ging sie in die kommenden Tarifverhandlungen - und holte jeweils nur 2 bis 3-prozentige Lohnerhöhungen heraus. Dieser Verzicht brachte auch auf längere Sicht nichts ein. BAYER vernichtete fleißig weiter Arbeitsplätze - vor allem durch die Abstoßung von Sparten wie HAARMANN & REIMER, AGFA und jüngst Teilen des Chemie-Geschäfts. Die Belegschaft sank so von 144.600 im Jahr 1997 auf bis dato unter 100.000.
Für den Agro-Riesen ging die Rechnung allerdings auf. Seine Profite stiegen ins Unermessliche, während die Lohnstückkosten sanken. Von 1994 bis 1999 erhöhte sich der Umsatz pro MitarbeiterIn um 40 Prozent. Lag der Anteil der Lohnkosten am Umsatz 1995 bei 18,1 Prozent, so betrug er 1999 nur noch 16 Prozent. Heutzutage dürfte er weiter abgenommen haben.

Die Rolle der Gewerkschaften
Die IG BCE hat diese Umverteilung von unten nach oben klaglos mitgetragen. Traditionell die konservativste Industriegewerkschaft in der Bundesrepublik, begreift sie sich nicht als Verteidigerin der Rechte der Belegschaft gegenüber den Konzernherren, sondern als eine Art von “Co-Management”. Ihre Funktionäre wie Günter Schölzel können es gar nicht mehr verstehen, wenn einzelne Betriebsräte “Konfliktsituationen dazu nutzen, eine Gegenposition zum Management aufzubauen und sich bei Veränderungen warnend vor die Mitarbeiter zu stellen”. Der Betriebsratsvorsitzende des Dormagener BAYER-Werkes, Karl Josef Ellrich, schreitet in solchen Fällen lieber als “Change-Manager” ein und betätigt sich als sozialer Friedensstifter in von BAYER & Co zunehmend unfriedlicher gestalteten Zeiten. Willenlos kapitulieren Ellrich und seine KollegInnen vor dem Kapital und reden der Chef-Etage nach dem Mund. “Wer heute kollektiv und ohne Kompromissbereitschaft an Besitzständen festhält, besitzt bald gar nichts mehr”, gab etwa BAYERs Gesamtbetriebsratschef Erhard Gipperich in reinstem BAYER-Sprech zum Besten.
Von solchen VertreterInnen haben die BAYER-MalocherInnen nichts zu erwarten, und der Einfluss der alternativen Gewerkschaftsgruppen ist zu schwach, um Widerstand organisieren zu können. So stehen die Beschäftigten der Offensive der Konzerne machtlos gegenüber. Was für die Manager “Senkung der Lohnstückkosten” heißt und die Sektkorken knallen lässt, bedeutet für sie mehr Arbeitsverdichtung. Der Stress, der durch zusätzliche Überwachungsaufgaben, wechselnde Arbeitsplätze im Werk, stärkere Konkurrenz und die Verlängerung der Arbeitszeit entsteht, sah der ehemalige Leiter von BAYERs Ärztlichem Dienst, Dr. Manfred Albrod, schon im Jahr 2000 als Hauptbelastungsfaktor für die Gesundheit der MitarbeiterInnen an - und nicht mehr die Gefährdungen durch Giftstoffe. Dabei zerrt nicht nur die Arbeit zunehmend an den Nerven, sondern auch die bange Aussicht, vielleicht bald keine mehr zu haben. “Die Angst sei da, bei so vielen, sie sei Tag für Tag deutlich zu spüren - bei der Arbeit, in der Mittagspause und auch noch in der Familie daheim”, gab die WZ die Worte eines Beschäftigten im Wuppertaler Pharmaforschungszentrum wieder.

Wie alles anfing ...
Aber bei BAYER verschlechterten sich nicht nur die unmittelbar die Lohnarbeit betreffenden Bedingungen. Auch die auf das weitere Umfeld des Werkes zugeschnittene Sozialpolitik des Konzerns veränderte sich. Der Multi verkaufte seine Werkswohnungen, gliederte seine Betriebskrankenkasse aus und übergab seine Kindergärten dem “Deutschen Roten Kreuz”. Zudem trennte er sich von seinem Kaufhaus, schloss die Werksbibliothek, fuhr das Kulturprogramm zurück und kürzte die Sportförderung. Dieses ganze Gefüge hatte einst nicht nur die Arbeit, sondern das halbe Leben dieseits des Werkstores stattfinden lassen. Von der “BAYER-Familie” sprach deshalb der von 1912 bis 1925 als Generaldirektor des Unternehmens amtierende Carl Duisberg gerne. “Die vornehmste Pflicht eines Unternehmers habe ich immer darin erblickt, das soziale Problem der Lösung näher zu bringen”, schrieb er in seinen Memoiren. Allzu vornehm waren seine Motive dabei allerdings nicht; sie entsprangen praktischen Erwägungen. So geschwächt nämlich die Position der Beschäftigten heutzutage in Zeiten des neoliberalen Dogmas und hoher Arbeitslosigkeit scheint, so stark war die in der Anfangszeit der Chemischen Industrie. BAYER hatte damals gehörige Schwierigkeiten, geeignete MitarbeiterInnen zu gewinnen. Das Arbeitskräfte-Reservoir im Einzugsgebiet Leverkusens hatte sich bald erschöpft, so dass der Konzern Anwerber bis nach Schlesien und Polen ausschickte. Für die Chemiearbeit waren die zumeist aus ländlichen Regionen stammenden Neulinge jedoch nicht unbedingt geschaffen. Dazu bedurfte es einer langwierigen Erziehungsarbeit. Viele hielten es nicht lang in den Produktionshallen aus. Wegen der großen Gesundheitsgefahren hatte besonders die Chemieindustrie unter eine hohen Fluktuation zu leiden. Der Multi leitete deshalb diverse Maßnahmen ein. Arbeiter, die von anderen Chemie-Werken kamen, stellte er aus Prinzip nicht ein, und Wanderarbeiter, die schon dreimal in Leverkusen angeheuert hatten, brauchten bei einer erneuten Verpflichtung eine Sondergenehmigung der Direktion. Um Belegschaftsangehörige langfristig an sich zu binden, startete der Chemie-Riese seine “Familienpolitik”. Mussten die Neuankömmlinge aus Polen und Schlesien anfangs neben den Schmelzöfen nächtigen, entfaltete BAYER später eine rege Bautätigkeit. Aber das vergleichsweise kostengünstige Wohnen hatte seinen Preis: Wer seinen Job kündigte, war auch die Wohnung los. Die freien Gewerkschaften und die SPD protestierten vehement gegen dieses Koppel-Geschäft. Darüber hinaus führte BAYER 1873 eine Unterstützungskasse für Krankgewordene ein - “zehn Jahre vor Bismarcks erstem Sozialgesetz”, vermerkt die Unternehmenschronik “Meilensteine” stolz. “Dem patriarchalischen Denken der Zeit entsprechend”, saß ihr allerdings stets ein BAYER-Boss vor, weshalb die Arbeitervertreter in der Kasse “ein Knebelinstrument des Unternehmers sahen”, wie die “Meilensteine” einräumen müssen. Eine fürsorgliche Belagerung der Belegschaft stellten auch die vom Konzern ins Leben gerufenen Berufsvereine dar. Fortbildungsmaßnahmen, Vorträge und Ausflüge sollten Betriebsführer und Arbeiter der einzelnen Sparten einander näher bringen und die Beschäftigten von dem dummen Gedanken abhalten, einer freien Gewerkschaft beizutreten. Der Festigung des korporatistischen Geistes diente auch die Gepflogenheit der Oberen, den Werktätigen höchstpersönlich ihren Lohn auszuzahlen. Als die zunehmend vermittelten Beziehungen dies im entwickelten Kapitalismus nicht mehr zuließen, setzte die Führungsetage Sozialsekretäre und Fabrikpfleger als Wahrer des sozialen Friedens ein. Zudem initiierte der Chemie-Multi eine Reihe von “vertrauensbildenden Maßnahmen”. Er richtete ein Kaufhaus ein, schuf Kindergärten, Kulturclubs, Gesangskreise, gründete eine Bibliothek und Sportvereine. Die “BAYER-Familie” musste so gut wie gar nicht mehr außer Haus. Die Gewerkschaftler durchschauten das Manöver: “(Es) soll unter Anwendung aller äußeren und inneren Methoden der modernen Pädagogik und der angewandten Psychologie, mit Hilfe von Werkschulen, Lehrlingswerkstätten, Lehrlingsvereinen, Unterstützungskassen, Werkskasinos, Werkswohlfahrtseinrichtungen, Sportklubs und anderem mehr die Arbeiterschaft in eine ganz enge innere, seelisch verankerte Verbindung mit dem Betrieb gebracht werden, so dass sie mit der Zeit alles Interesse an ihren Berufs- und Industrieverbänden verlieren soll. Daneben geht man mit Propaganda-Broschüren, Werkzeitungen und anderen, der modernen Reklame-Psychologie entlehnten ‘Aufklärungsmitteln’ darauf aus, die Arbeiter vor dem marxistisch-sozialistischen Geist in den Gewerkschaften graulich zu machen. Fritz Fricke analysierte die Sozialpolitik der Unternehmen auf diese Weise in seinem 1927 erschienenen Buch “Sie suchen die Seele”. Zu diesem Zeitpunkt bekam das traute Familienleben aber schon Brüche. 1916 hatte der Staat die Gewerkschaften anerkannt. Damit war das Arbeitsverhältnis nicht länger bloß eine Sache zwischen dem Arbeiter und dem Werk. Die Gewerkschaften hatte das Recht, im Namen aller Beschäftigten einer Branche die Löhne auszuhandeln, womit das individuelle Vertragsprinzip zu einem kollektiven überging. 1920 folgte dann das Betriebsrätegesetz. Die Weimarer Republik regierte noch in einen anderen zentralen Bereich hinein. Im Interesse des Mietschutzes wollte sie die Verschränkung von Wohnen und Arbeiten nicht länger hinnehmen. So nahm sie den Wohnungsbau von BAYER & Co. von Förderprogrammen aus und gewährte den Konzernen keine günstigen Hypothekenzinsen mehr. Heute kaum mehr vorstellbar, wehrten sich die Unternehmen vehement gegen die Verstaatlichung ihrer Sozialpolitik. Aber sie mussten sich den Zeichen der Zeit beugen. “Die Unternehmen verloren die Konkurrenz mit dem Staat um die gesellschaftliche Einbindung der Arbeiter, das partikulare Sicherungssystem unterlag dem zentralen Wohlfahrtsstaat. Im Kaiserreich, und noch in den ersten Jahren der Weimarer Zeit, hatten die großen Unternehmen den gesellschaftlichen Orientierungsrahmen setzen wollen, indem sie möglichst viele Lebensbereiche erfassen und patriarchalisch gestalten wollten. Die soziale Sicherung mit Hilfe von Konsumanstalt, Haushaltungsschule, Kindergarten, Werkskranken-, unterstützungs- und -sparkasse, Werkswohungsbau und betrieblichen Vereinen etc. bezahlten die Arbeiter mit gesellschaftlicher Unmündigkeit und mit dem Verzicht auf die Durchsetzung von Interessen bei Konflikten”, resümiert Historiker Günther Schulz.

Volks- und Betriebsgemeinschaft
Bei den Nationalsozialisten ging es jedoch wieder “familiärer” zu. Was im Großen die Volksgemeinschaft darstellte, sollte im Kleinen - auf der Ebene der Unternehmen - die Betriebsgemeinschaft sein. Gewerkschaften und Betriebsräte standen dem beschworenen Gemeinschaftsgeist im Weg. Deshalb verbot die NSDAP diese kurzerhand und setzte die “Deutsche Arbeitsfront” an ihre Stelle. Deren Gründungsvater war Robert Ley, der von 1921 bis zu seiner Entlassung im Jahr 1927 bei BAYER als Chemiker arbeitete. Seine Erfahrungen mit der “Familienpolitik” des Multis haben dann auch seine Konzeption der faschistischen Arbeits- und Sozialpolitik stark beeinflusst. Die VerfasserInnen der “Meilensteine” irrten mit ihrer Einschätzung, Duisbergs “patriarchalische Wohlfahrt” sei seiner Zeit weit voraus gewesen, weniger, als ihnen lieb sein mochte.
BAYERs Aktivitäten auf sozialem, kulturellem und sportlichem Gebiet dienten Ley in vielem als Vorbild für sein “Kraft durch Freude”-Programm. Deshalb lud er zur Jungfernfahrt des Ausflugsschiffes “Robert Ley” nach Madeira auch die Tanzschar der BAYER-Kulturabteilung persönlich zur Mitgestaltung des Unterhaltungsprogramms an Bord ein, und die Gattin des damaligen Werksleiters Dr. Kühne war ebenfalls mit von der Bootspartie. Immer wieder kehrte die Nr. 5 der NSDAP-Hierarchie an seine alte Wirkungsstätte zurück. 1938 hielt Ley die Festrede zum 75-jährigen Bestehen des Leverkusener Werkes. Vom genius loci inspiriert, nutzte er die vom Rundfunk übertragene Ansprache zugleich dazu, das Sparmodell vorzustellen, das die ganze Volksgemeinschaft binnen vier Jahren in den Genuss des Volkswagens, auch “KdF-Wagen” genannt, bringen sollte.
Darüber hinaus fanden Duisbergs Zukunftsinvestitionen zum langfristigen Erhalt der Arbeitskraft der Beschäftigten, die ihren Ausdruck in dem Bemühen fanden, ihnen durch großzügige, helle, saubere und luftige Arbeitsplätze gute Bedingungen zur optimalen Verwertung der Arbeitskraft einzuräumen, Eingang in die NS-Politik. Ley schuf das Amt “Schönheit der Arbeit”, das den Betrieben Anregungen in puncto Belüftung, Beleuchtung und Farbgestaltung gab. Wer dann das “schönste”, also das “sozialste” Unternehmen im ganzen Reich war, ermittelte ab 1936 der “Leistungskampf” um die zweifelhafte Auszeichung zum “NS-Musterbetrieb”.

Fazit
Der historische Rückblick zeigt also, wie sehr die betriebliche Sozialpolitik eine Befriedungsstrategie war, welche die Beschäftigten von dem Gedanken abbringen sollte, dass die Interessen von BAYER & Co. eventuell nicht ihre Interessen sein könnten. Als diese ihre Mission erfüllt hatte und das Gespenst des Kommunismus endgültig gebannt schien, machte der Leverkusener Multi sich an die Abwicklung seines kleinen Wohlfahrtsstaates. So spricht heutzutage niemand mehr von der “BAYER-Familie” und die IG BCE steht politisch sprachlos vor dem Scherbenhaufen und beschränkt sich auf Schadensbegrenzung, weil die Langzeitwirkungen der “fürsorglichen Belagerung” aus der Gewerkschaft die konservativste Beschäftigungsvertretung in der Bundesrepublik gemacht haben. Die hohe Arbeitslosigkeit und die Macht des neoliberalen Dogmas haben die Belegschaften zusätzlich in die Defensive geraten lassen. Die Parteien wollten diese Situation vor der Bundestagswahl schon eiskalt ausnutzen und bereiteten mit dem kurzen Hinweis auf die Globalisierung und andere vermeintliche Sachzwänge schon neue Einschnitte vor, da tauchte plötzlich die Linkspartei auf. Allein ihre Existenz zwang die große neoliberale Koalition, ihre Verzichtsethik weniger großmäulig zu predigen. Die SPD nahm sogar einige programmatische Änderungen vor. Wie immer man zu der neuen Partei im Einzelnen stehen mag, sie hat den Mühseligen und Beladenen wieder eine Stimme gegeben, ihr Selbstbewusstsein gestärkt und dem der etablierten PolitikerInnen einen Dämpfer versetzt. Nicht nur die objektive Lage bestimmt also die politischen Kräfteverhältnisse, sondern auch der Grad der Bereitschaft, sie hinzunehmen oder zu bekämpfen.

[La Capital] Lipobay

CBG Redaktion

La Capital (Argentinien), 26. Oktober 2007 (Übersetzung ohne Gewähr)

Bayer muss für Schäden aufkommen, die durch das Medikament Lipobay verursacht wurden

So lautet das Urteil, das erstmals einem Lipobay-Geschädigten Schadensersatz zuerkennt. Der Patient aus Rosario leidet an Nierenversagen und wäre beinahe an den Nebenwirkungen von Lipobay gestorben. Bayer muss ihn mit 160.000 Peso (rund 35.000 Euro) entschädigen.

In dem Präzedenzfall verurteilte das argentinische Zivil- und Handelsgericht Nr. 2 in Rosario, Bayer für die Verbreitung des cholesterinsenkenden Mittels Lipobay. Durch dieses Mittel befand sich ein Bürger aus Rosario anfangs August am Rande des Todes.

Der Gerichtsentscheid bezieht sich dabei nur auf diesen Fall. Das fragwürdige Pharmaprodukt mit dem Hauptwirkstoff Cerivastatin wurde in Argentinien zur Senkung des Cholesterinspiegels verkauft, erzeugte jedoch schwere Nebenwirkungen. Im Jahre 2000 litten Hunderte von Patienten auf der ganzen Welt an den Folgeerscheinungen durch die Einnahme von Lipobay. Bayer nahm das Medikament im August 2001 vom Markt.

Wie viele andere Patienten litt auch Carlos Potocnik aus Rosario unter Nebenwirkungen wie Rhabdomyolyse (eine Krankheit, die zum Zerfall von Muskelgewebe führt) und chronisches Nierenversagen, woran er fast gestorben wäre.

Die Anklage
Im Juni 2002 begann Carlos Potocnik den Prozess gegen Bayer und seine verantwortlichen Repräsentanten in Argentinien. Er forderte eine Entschädigung von 571.200 Pesos Schmerzensgeld für körperliche und seelische Schäden, für die durch die Krankheit bedingte Unterbrechung seiner beruflichen Laufbahn und Möglichkeiten sowie für die Behandlungskosten.

Der Pharmakonzern wies die Klage zunächst zurück und versuchte die Tatsachen durch technische Belege zu leugnen. Bayer versuchte den Zusammenhang von Lipobay und Cervivastin und dessen Wirkung bei Herzkrankheiten hervorzuheben. Außerdem wiesen sie auf die unterschiedlichen Darreichungsformen und Gegenanzeigen mit anderen Medikamenten hin. In diesem Zusammenhang gestand das Labor ein, dass Lipobay in Kombination mit Gemfibrozil oder in seiner höchsten Dosis von 0,8 Milligramm verabreicht, wie sie Potocnik verschrieben wurde, zu Rhabdomyolyse führen kann.

Bayer betonte, dass das Medikament und die Packungsbeilage, mit den Nebenwirkungen und Gegenanzeigen, von der argentinischen Gesundheitsbehörde (Anmat. – Administración Nacional de Medicamentos, Alimientos y Tecnología Médica) abgesegnet wurde. Der Konzern versuchte damit seine Verantwortung auf die genannte Institution und die verschreibenden Ärzte abzuwälzen.

Das Urteil
Nach einem Prozess, in dem Gutachten, Beweise und Zeugenaussagen einbezogen wurden, kam das Gericht unter der Richterin Sylvia Aramberri zu einem in Argentinien ungewöhnlichen Urteil.

Nach eingehender Prüfung der Beweise gelangte das Gericht zu dem Schluss, dass die Rhabdomyolyse und das Nierenversagen auf die Einnahme von Cervistatin, der Wirkstoff von Lipobay, zurückzuführen sind. Die Richterin verwies darauf, dass dem Hersteller die Nebenwirkungen bekannt waren, diese jedoch in Kauf genommen und das Medikament trotzdem auf den Markt gebracht wurde.

Ausschlaggebend waren auch die Aussagen erfahrener Ärzte, nach denen sich die Leiden des Patienten eindeutig auf das cholesterinsenkende Mittel zurückfühen lassen. Auch die behandelnden Ärzte sahen einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Einnahme des Medikaments und den gesundheitlichen und psychischen Schäden, durch die eine Behinderung von 15 % bleibt.

Die Richterin sah das Gesundheitsrisiko für den Patienten als bestätigt an. Zudem zog sie die Anwendung der Richtlinien des Nationalgesetztes 24.240 in Erwägung, die besagt, dass Dienstleistungen und Produkte nur verbreitet werden dürfen, wenn ihre Wirkungsweise absehbar und sie keine Gefährdung für die Gesundheit oder das körperliche Wohlbefinden der Verbraucher darstellen. Und kam zu dem Entschluss, dass Bayer die Richtlinien des Gesetztes nicht erfüllt hat.

Schluss endlich verurteilte das Landesgericht den Konzern Bayer und den mit angeklagten Rubén Darío González, Verantwortlicher für Bayer Argentinien, zur Zahlung von 50 tausend Pesos Schmerzensgeld, 10 tausend Peso für Behandlungskosten und 100 tausend für den beruflichen Ausfall und Wegfall der weiteren Karrierechancen. Insgesamt muss der deutsche Konzern 160 tausend Pesos zur Wiedergutmachung der erlittenen Schäden an Potocnik entrichten.

[Gegenanträge] Gegenanträge Bayer HV

CBG Redaktion

22. März 2011

Gegenantrag zur Hauptversammlung am 29. April 2011

Hiermit zeigen wir an, dass wir zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen werden, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen. Die Gegenanträge werden auf der BAYER-homepage veröffentlicht.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: Der BAYER-Konzern ist für massive ökologische und soziale Probleme verantwortlich. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung. Es folgt eine Auswahl aktueller Problemfälle.

=> Der BAYER-Konzern gehörte zu den treibenden Kräften in Deutschland bei der Einführung der Kernenergie. Schon Ende der 50er Jahre, als das Atomprogramm konzipiert wurde, war BAYER im Präsidium des Deutschen Atomforums vertreten. Dieser Tradition blieb Werner Wenning treu, als er im vergangenen August den Aufruf an die Bundesregierung für längere Laufzeiten unterzeichnete. Aufgrund des Drucks der Industrie wurden die Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke nur wenige Monate später drastisch verlängert.
Der mittlerweile abgelöste Vorstandsvorsitzende Wenning ist für die weitere Nutzung dieser unverantwortlichen Technologie daher mitverantwortlich.

=> Konsequent drängt BAYER die Gewerkschaften aus seinen US-Werken. Fabriken mit organisierter Arbeiterschaft wurden reihenweise geschlossen. Nur ein Siebtel der US-Belegschaft besitzt überhaupt einen Tarifvertrag. Und nur in einer Handvoll der rund fünfzig US-Werke sind die Gewerkschaften noch vertreten. In Berkeley gab es im vergangenen Jahr erneut Entlassungen, obwohl die umliegenden Städte kurz zuvor Subventionen in Millionenhöhe gewährt hatten. Das Muster wiederholt sich nun an der Ostküste der USA, wo mehrere Werke geschlossen werden: für den Fortbestand der übrig bleibenden Standorte erhält BAYER trotz des gewerkschaftsfeindlichen Handelns hohe Steuernachlässe. (weitere Infos)

=> Trotz gestiegener Gewinne führte sich der neue BAYER-Vorsitzende Marijn Dekkers mit der Ankündigung ein, rund 4.500 Arbeitsplätze zu vernichten. Schon jetzt ist die Belastung der Beschäftigten weit jenseits der Schmerzgrenze. Selbst sicherheitsrelevante Bereiche werden von den ständigen Stellenstreichungen nicht ausgespart. (weitere Infos)

=> BAYER hat im Herbst eine Rückstellung von 386 Mio Euro vorgenommen. Das Geld soll für Entschädigungszahlungen an US-Landwirte verwendet werden, deren Ernte durch GenReis kontaminiert wurde. Das späte Schuldeingeständnis des Konzerns ist zwar zu begrüßen - dieses kam aber nicht freiwillig zustande, sondern wurde durch eine Serie von Prozessen erzwungen, die BAYER ausnahmslos verloren hat. Allein in dem Verfahren, das die Koope-rative RiceLand angestrengt hat, wurde BAYER am 18. März 2011 zu Strafzahlungen in Hö-he von 136 Mio Dollar verurteilt.
Dennoch hält der Vorstand an dem Vorhaben fest, GenReis in die EU zu importieren. Die Kontamination in den USA zeigt jedoch einmal mehr, dass der Anbau von GenReis zwangsläufig zu Auskreuzungen führt; die Risiken eines großflächigen Anbaus wären schlicht unkalkulierbar. Der geplante EU-Import wäre mit unwägbaren Gefahren für Mensch und Umwelt verbunden und muss daher gestoppt werden. (weitere Infos)

=> Einer der schrecklichsten Skandale der BAYER-Geschichte ist die wissentliche HIV-Infizierung Tausender Bluter. Bis 1986 wurden Hämophile durch Blutprodukte von BAYER infiziert, obwohl seit 1982 Methoden zur Inaktivierung des Virus vorlagen. Noch nach dem Verbot unbehandelter Chargen in Europa wurden diese nach Asien exportiert.
Im Januar machte die Coordination gegen BAYER-Gefahren bekannt, dass BAYER und drei weitere Firmen Entschädigungen in zweistelliger Millionenhöhe an Bluter aus 22 Ländern leisten. Dies ist das Ergebnis eines Vergleichs, der Ende vergangenen Jahres in den USA geschlossen wurde. Mehrere Tausend mit HIV und Hepatitis C infizierten Hämophile hatten die Firmen zuvor an einem Bundesgericht in Chicago verklagt. Im BAYER-Geschäftsbericht 2010 findet sich erstaunlicherweise keinerlei Hinweis auf diese Zahlungen, obwohl Konzern-sprecher den Vergleich auf Anfrage von Nachrichtenagenturen bestätigen mussten. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert, dass die Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt werden. (weitere Infos)

=> Der BAYER-Konzern zahlte im Herbst 3,3 Millionen Dollar wegen unwahrer Behauptungen in Werbeanzeigen für Vitaminprodukte. Darin wurde behauptet, dass die Zusätze Selen und Zink das Prostatakrebs-Risiko senken könnten. In einer Klage mehrerer US-Bundesstaaten hingegen heißt es: „BAYER wusste, oder hätte wissen müssen, dass hohe Gaben von Zink und Selen das Risiko der Entstehung von aggressiven und tödlichen Prostata-Tumoren erhöhen können“. Die Klageschrift nennt die Werbeaussagen „irreführend und skrupellos“.
Ob bei Verhütungsmitteln, Schmerztabletten oder nun bei Vitaminpillen - immer wieder setzt BAYER auf unlautere Werbemethoden. Der Konzern gefährdet dadurch wissentlich die Gesundheit von Patienten und Konsumenten. (weitere Infos)

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Begründung: Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele der verantwortungslosen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen wird:

=> Der BAYER-Konzern hat im Dezember die Uralt-Pestizide Nemacur und Mocap an die US-Firma Amvac verkauft. Die WHO stuft beide Wirkstoffe als „extrem gefährlich“ ein (Gefahrenklasse I). Die Agrochemikalien sind für eine Vielzahl von Vergiftungsfällen verantwortlich. In Deutschland sind Nemacur und Mocap seit langem verboten. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert seit den 80er Jahren die Einstellung der Produktion beider Wirkstoffe sowie einen Verkaufs-Stopp für alle Klasse I-Pestizide. BAYER hätte die Produktion längst einstellen müssen, statt diese Ultragifte jetzt noch profitabel zu verkaufen.
Der Einsatz von Nemacur gehört im übrigen zu den wahrscheinlichen Ursachen des „toxischen Öl-Syndroms“, das 1981 in Spanien mindestens 300 Menschenleben und Tausende von gesundheitlich schwer geschädigten Opfern forderte. (weitere Infos)

=> Die US-Aufsichtsbehörde Chemical Safety Board (CSB) veröffentlichte im Januar die Untersuchung zum schweren Störfall im Werk Institute im Jahr 2008. Das CSB urteilt, dass gravierende Sicherheitsmängel zu der Explosion führten. Bei dem Störfall, der die Erde in einem Umkreis von 10km beben ließ, waren zwei Mitarbeiter getötet wurden. Die Fabrik galt als „Schwester-Werk“ von Bhopal, da dort das in Bhopal ausgetretene Giftgas MIC in großen Mengen produziert und gelagert wird.
Laut CSB waren beim Hochfahren einer Produktionsanlage die Sicherheits-Systeme vorsätzlich außer Kraft gesetzt worden. Nur glückliche Umstände hätten die Beschädigung eines benachbarten MIC-Tanks verhindert.
Dr. Rafael Moure-Eraso, Vorsitzender der CSB: „Ein Austritt signifikanter Mengen MIC hätte tödliche Folgen haben können. Diese Sorge wurde von Anwohnern legitimer Weise seit Jahrzehnten geäußert.“ Dr. Moure-Eraso bezeichnet den Tod der Arbeiter als „umso tragi-scher, als er hätte vermieden werden können“, wenn BAYER eine gewissenhafte Schulung der Mitarbeiter vorgenommen und die Anlage vor dem Hochfahren angemessen geprüft hätte. Der Untersuchungsbericht stellt zudem fest, dass die MIC-Messgeräte an der Anlage nicht funktionierten.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) forderte bereits vier Monate vor der Explosion in der BAYER-Hauptversammlung eine Beendigung der MIC-Produktion. Der BAYER-Vorstand hatte das Ansinnen abgelehnt. Erst am 18. März 2011 verzichtete BAYER nach einer Klage von Anwohnern endgültig auf den Einsatz von MIC im Werk Institute.
Der CSB-Bericht wirft insgesamt ein bezeichnendes Licht auf die Sicherheitslage in vielen BAYER-Werken. Wegen der hohen Risiken muss BAYER auf den großtechnischen Einsatz hochgiftiger Chemikalien wie MIC und Phosgen vollständig verzichten. Auch der Betrieb der Kohlenmonoxid-Pipeline quer durch NRW ist nicht verantwortbar. (weitere Infos)

=> Bei den Wahlen zum US-Kongress Anfang November gingen die Spenden großer Firmen überwiegend an Kandidaten, die jegliche Vorgaben für Emissions-Minderungen ablehnen. Von den europäischen Konzernen zeigte sich niemand so spendabel wie BAYER – nicht einmal Ölfirmen wie BP. Greg Babe, der Chef von Bayer USA, gehörte persönlich zu den Spendern. Die Unterstützung von Politikern, die den Klimawandel leugnen, zeigt einmal mehr, dass das BAYER Klima-Programm und der BAYER Climate Award reine Feigenblatt-Funktion haben.

=> Auf dem BAYER-Werksgelände in Krefeld soll ein gigantisches Kohlekraftwerk entstehen. Betrieben werden soll der Klimakiller von der BAYER-Tochter Currenta. Allein der jährliche Ausstoß des Klimakillers Kohlendioxid würde bei 4,4 Millionen Tonnen liegen. Gegen das Projekt wurden im vergangenen Jahr über 22.000 Einwendungen eingereicht. Trotzdem hält BAYER an dem Projekt fest. (weitere Infos)

=> Weiterhin weigert sich BAYER, die Opfer des hormonellen Schwangerschafts-Tests Duogy-non bzw. Primodos zu entschädigen. Tausende von Kinder hatten durch das Präparat in den 60er und 70er Jahren schwere Fehlbildungen erlitten. Der SPIEGEL veröffentlichte nun Dokumente, wonach firmenintern schon frühzeitig gewarnt wurde. So schrieb ein britischer Mit-arbeiter bereits 1967 an die Firmenzentrale: „Die offenkundige Korrelation zwischen der Zu-nahme angeborener Missbildungen und dem Verkauf des Schwangerschaftstests erscheint ziemlich alarmierend.“ Bei der Anwendung des Präparats bei Schwangeren „müssen wir extrem vorsichtig sein“. Beschämenderweise weist BAYER die Ansprüche der Opfer wegen angeblicher Verjährung zurück. (weitere Infos)

=> Der BAYER-Konzern ist einer der größten Hersteller von Bisphenol A. Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass die Chemikalie das Hormonsystem schädigen kann. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert seit langem ein Verbot risikoreicher Anwendungen, z.B. in Le-bensmittel-Verpackungen, Wasserflaschen und Kinderspielzeug. Seit Anfang März hat die EU den Einsatz von Bisphenol A in Babyflaschen endlich verboten. Trotzdem leugnet BAYER weiterhin die Gefahren der Chemikalie, viele gefährliche Anwendungen bleiben auf dem Markt. (weitere Infos)

weitere Informationen finden sich unter: www.cbgnetwork.org/3720.html

[Nexavar] Generika schützen!

CBG Redaktion

4. März 2013; Ärzte ohne Grenzen

Bayer-Widerspruch gegen indische Zwangslizenz abgelehnt

Ärzte ohne Grenzen begrüßt Entscheidung für bezahlbare Medikamente

Das indische Intellectual Property Appellate Board (IPAB) hat den Widerspruch des Pharmakonzerns Bayer gegen eine Zwangslizenz für die Produktion des Krebsmedikamentes Nexavar abgelehnt. Ärzte ohne Grenzen begrüßt die am Montag bekannt gegebene Entscheidung des obersten indischen Patentprüfungsausschusses in Chennai.

„Die Entscheidung stärkt Zwangslizenzen als wichtiges Instrument zum Schutz der öffentlichen Gesundheit“, sagt Oliver Moldenhauer, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Deutschland. „Wir fordern Bayer auf, die Entscheidung zu akzeptieren und nicht anzufechten. Patente machen lebenswichtige Medikamente für Patienten in armen Ländern oft unbezahlbar, während die Konkurrenz durch Generikahersteller schnell und nachhaltig für deutlich niedrigere Preise sorgt. Im konkreten Fall ging es mit Nexavar um ein Krebsmedikament. Jetzt kommt es darauf an, dass Indien und andere ärmere Länder das Instrument der Zwangslizenzen stärker einsetzen. Dann können bald auch neuere HIV/Aids-Medikamente von Generikaproduzenten zu einem Bruchteil des Originalpreises produziert werden.“
„Neuere HIV/Aids-Medikamente sind heute noch für viele Menschen, die sie bräuchten, unerschwinglich“, so Moldenhauer weiter. „Nicht zuletzt für diese Patienten ist die Entscheidung des IPAB eine großartige Nachricht. Zwangslizenzen sind ein im internationalen Handelsrecht verankerter Mechanismus, den Staaten nutzen können, um Wettbewerb zu ermöglichen und damit den Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten sicherzustellen.“
Das indische Patentamt hatte dem indischen Generikahersteller Natco im März 2012 eine Zwangslizenz zur Produktion des in Nexavar enthaltenen Wirkstoffes Sorafenib Tosylate für die nächsten acht Jahre zugesprochen, weil Bayer es versäumt hatte, sein Medikament in ausreichender Menge und zu einem erschwinglichen Preis in Indien anzubieten. Der Preis sank dadurch um 97 Prozent. Natco zahlt dafür eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse. Damit wurde in Indien zum ersten Mal eine Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament erlassen.
Indien ist einer der bedeutendsten Generikahersteller weltweit. Die „Apotheke der Armen“ versorgt sowohl zahlreiche Gesundheitsprogramme in armen Ländern als auch zahlreiche Organisationen mit kostengünstigen generischen Medikamenten. Mehr als 80 Prozent der Aidsmedikamente, mit denen Ärzte ohne Grenzen weltweit 220.000 Patienten in ärmeren Ländern behandelt, sind günstige Nachahmerpräparate aus Indien.
Derzeit steht noch eine weitere wegweisende Gerichtsentscheidung in Indien aus. Der Pharmakonzern Novartis klagt vor dem Obersten Gerichtshof, um eine Bestimmung des indischen Patentrechts zu ändern, die den Zugang zu bezahlbaren Medikamenten sichert.

alle Infos zur Kampagne

[Katrin Weigele] Hauptversammlung 2013

CBG Redaktion

Sehr geehrter Herr Dr. Dekkers,
sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates,
meine Damen und Herren

rund 200 tote Frauen in den USA, 18 tote Frauen in Deutschland und 14 gemeldete Todesfälle in Frankreich. Zudem zahlreiche Frauen weltweit, die nach der Einnahme einer drospirenonhaltigen Pille wie Yasmin, Yasminelle oder Yaz aus Ihrem Hause schwere Nebenwirkungen wie Thrombosen, Lungenembolien oder einen Schlaganfall erlitten haben. Das ist die traurige und offizielle Bilanz der drospirenonhaltigen Pillen. Die Dunkelziffer ist allerdings hoch, denn nicht jeder Vorfall wird den zuständigen Stellen wie etwa dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gemeldet. Oft wird von den Ärzten auch der Zusammenhang von Erkrankung und Einnahme der Pille verkannt.

Mein Name ist Kathrin Weigele. Ich habe selbst nach Einnahme der Pille Yasmin eine schwere beidseitige Lungenembolie erlitten. Ich selbst habe eine Ärzteodyssee hinter mir, weil niemand zunächst erkannte, dass eine junge gesunde Frau von 24 Jahren urplötzlich lebensbedrohlich erkrankte, weil sie sich vertrauensvoll in die Hände von Bayer begab und das tat, was viele Frauen tun: nämlich eine Ihrer drospirenonhaltigen Pillen zu nehmen, die die Thrombosegefahr nach aktueller Studienlage wohl deutlich erhöhen.

Ich habe die Einnahme der Pille Yasmin beinahe mit dem Leben bezahlt. Herz und Lunge waren und sind schwer gezeichnet von den Embolien. Man gab mir eine Überlebenschance von 5%. Lebenslange Folgeschäden und die lebenslange Einnahme von Blutgerinnungsmitteln sind mir geblieben. Eine Schwangerschaft ist damit praktisch ausgeschlossen.

Obwohl sich die Vorfälle häufen und immer mehr Todesfälle und Nebenwirkungen verzeichnet werden, werden Betroffene und Geschädigte wie ich seitens Ihres Konzerns als bedauerliche Einzelfälle abgetan. Doch das sind wir längst nicht mehr. Seit der Gründung unserer Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter im Jahr 2011 haben sich unzählige Frauen sowie Angehöriger verstorbener oder seit der Einnahme drospirenonhaltiger Pillen schwerstbehinderter Frauen bei uns gemeldet und auf unserer Homepage risiko-pille.de ihre Erfahrungen und ihre Leidenswege geschildert.

Ich möchte heute von Ihnen wissen, welche Angaben zur Häufigkeit von schweren Nebenwirkungen und sogar Todesfällen dem Bayer-Konzern tatsächlich vorliegen? Wie viele Todesfälle oder Fälle von schweren Erkrankungen im Zusammenhang mit der Einnahme drospirenonhaltiger Kontrazeptiva wurden Ihnen in den vergangenen Jahren gemeldet? Wie können Sie angesichts der Klagen von ca. 13 600 Frauen in den USA, Klagen in Kanada, Frankreich, der Schweiz und natürlich auch hier in Deutschland noch von Einzelfällen sprechen?

In den USA haben Sie sich bereits mit rund 4800 Anspruchstellerinnen außergerichtlich verglichen und dabei Zahlungen in einer Gesamthöhe von etwa 1 Milliarde US-Dollar geleistet. Die Frage die sich mir aufdrängt lautet: Warum regulieren Sie in den USA in Milliardenhöhe, während in Deutschland nach meinen Erkenntnissen bisher keine einzige Betroffene entschädigt wurde? Herr Dr. Dekkers, was ist an einer amerikanischen Geschädigten denn bitte anders, als an einer Deutschen? Wir haben alle genau dieselbe Pille eingenommen, mit demselben schädlichen Wirkstoff aus Ihrem Haus und haben alle mit denselben Folgen und Problemen zu kämpfen. Wo genau sehen Sie den Unterschied? Oder hat Bayer etwa in Deutschland bereits die Regulierung von Schadensfällen vorgenommen? Wurden auch hierzulande schon außergerichtliche Vergleiche mit Geschädigten geschlossen?

Stets wurde Ihrerseits betont, dass die Entschädigungszahlungen in den USA ohne Anerkennung einer Haftung erfolgt seien und kein Schuldanerkenntnis darstellten. Sie ließen verlautbaren, die Entscheidung Vergleiche abzuschließen beruhe auf den Umständen des jeweiligen Einzelfalls und auf den Besonderheiten des Rechtssystems in den USA. Doch ist es nicht vielmehr so, dass auch in den USA nur haftet, wer einen Schaden verursacht hat? Wo kein Anspruch, da auch keine Notwendigkeit zu Zahlungen. Sie haben in den USA ohne rechtliche Verpflichtung mit Ausgleichszahlungen begonnen. Haben im vergangenen Geschäftsjahr rund 1,2 Milliarden Euro für Entschädigungen zurückstellen müssen. Diese Summe übersteigt sogar den bestehenden Versicherungsschutz. Trifft es zu, dass Sie bereits jetzt mehr Rückstellungen für Yasmin gebildet haben, als damals für den Cholesterinsenker Lipobay, der 2001 schließlich vom Markt genommen wurde? In welcher Höhe planen Sie für das neue Geschäftsjahr Rückstellungen für den amerikanischen Markt, den europäischen Markt und ganz speziell für Deutschland? Welche Entschädigungssumme haben Sie bei der Kalkulation der Rückstellungen pro Fall veranschlagt? Ich möchte ferner wissen, wie viele Klagen in Deutschland gegen die Bayer AG und Ihre Tochterfirmen aufgrund der drospirenonhaltigen Kontrazeptiva derzeit anhängig sind und in welcher Höhe Sie mit Schadensersatz – und Schmerzensgeldansprüchen in Deutschland rechnen? Trifft es ferner zu, dass auch in der Schweiz schon einzelne Fälle zum Teil reguliert wurden?

Bisher haben Sie in Deutschland keinerlei Verantwortung für die drospirenonhaltigen Pillen der Yasmin-Familie übernommen. Sie zeigen sich unverändert davon überzeugt, dass die Kontrazeptiva bei bestimmungsgemäßer Anwendung sicher und wirksam sind. Doch wir Geschädigten haben seit der Einnahme einer drospirenonhaltigen Pille schreckliche Qualen durchleiden müssen. Wir wurden unserer Gesundheit und Unbeschwertheit beraubt. Zurückgelassen in einem Leben, das von Medikamenten, Arztbesuchen und der ständigen Angst vor einer Verschlechterung unseres Gesundheitszustandes bestimmt wird. Können Sie wirklich angesichts der Vielzahl der bekannt gewordenen Nebenwirkungen, der bereits geleisteten Entschädigungszahlungen und der aktuellen Studienlage weiterhin von einem positiven Nutzen - Risikoprofil der Yasminpillen ausgehen?
Immer wieder werden neue Studien unabhängiger Wissenschaftler bekannt, die belegen, dass drospirenonhaltige Pillen mit einem höheren thromboembolischen Risiko behaftet sind als Präparate mit dem älteren Gestagen Levonorgestrel.

Bereits 2010 musste auf Veranlassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte der Beipackzettel um weitere Risikohinweise und Angaben zu Nebenwirkungen ergänzt und auf Studien aus den Niederlanden und Dänemark hingewiesen werden, die von einer erhöhten Thrombosegefahr ausgehen.

2011 kamen sowohl die Europäische Arzneimittelagentur als auch die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA zu dem Schluss, dass die Anwendung drospirenonhaltiger Kontrazeptiva mit einem erhöhten Risiko verbunden sei und verlangten eine dahingehende Änderung und Aktualisierung der Produktinformation bzw. die Aufnahme verschärfter Warnhinweise im Beipackzettel.

Der Barmer GEK Arzneimittelreport riet 2011 ebenfalls von der Anwendung drospirenonhaltiger Präparate ab. Auch hier wird von einer erhöhten Thrombosegefahr im Vergleich zu älteren Präparaten der sogenannten 2. Generation ausgegangen.

In den Niederlanden, Belgien, Dänemark, England und Norwegen gibt es offizielle Empfehlungen, levonorgestrelhaltige Kombinationen insbesondere bei jungen Frauen zu bevorzugen.
Derzeit überprüft die Europäische Arzneimittel-Agentur auf Antrag Frankreichs hin die Zulassung kombinierter oraler Kontrazeptiva der dritten und vierten Generation. Die französische Regierung wandte sich mit der Forderung an die EMA, sie möge eine EU-weite Empfehlung für eine restriktive Verschreibung dieser Antibaby-Pillen aussprechen. Gibt es hierzu schon ein Ergebnis oder Zwischenergebnis?

In Frankreich werden zudem die Kosten von drospirenonhaltigen Pillen seit April nicht mehr von den Krankenkassen erstattet. In der Schweiz fordert die Krankenkasse CSS, dass Bayer die Behandlungskosten für eine junge, schwerbehinderte Frau ersetzt, die für ihr Leid die Bayer-Pille Yasmin verantwortlich macht.

Es gibt unserer Meinung nach keinen Zweifel mehr daran, dass drospirenonhaltige Pillen häufiger Thrombosen auslösen. Herr Dr. Dekkers, wie lange wollen Sie die drospirenonhaltigen Pillen noch vermarkten und so mit dem Leben gesunder Frauen spielen? Rechtfertigen hohe Gewinne etwa den Tod weiterer Frauen und Mädchen?

Was sagen Sie dazu, dass Bayer laut des Kessler-Reports, verfasst durch den ehemaligen Chef der US-Arzneimittelzulassungsbehörde FDA, schon zu Beginn der Herstellung drospirenonhaltiger Pillen intern eindeutig vor deren Gefahren gewarnt wurde? Was sagen Sie zu dem Vorwurf, dass Bayer die FDA unzureichend über die Sicherheit von Yasmin informiert habe?

Laut eines unternehmensinternen Papieres vom Juni 2004 sollen bei Yasmin im Vergleich zu drei anderen Verhütungspillen mehr Thrombose- und Embolieerkrankungen aufgetreten sein. Diese Information soll die FDA nie erreicht haben.

Wir wünschen uns, dass sie sich einmal vergegenwärtigen dass es gesunde junge Frauen sind, die ihre Präparate kaufen und deren Leben sie zerstören indem sie gedanken- und langsam scheint es fast gewissenlos die Präparate weitervermarkten, als wäre nichts gewesen und als wüssten sie von nichts.

Herr Dr. Dekkers, Sie haben Schicksale wie das Meine in den letzten Hauptversammlungen zwar bedauert, doch das hilft uns nicht weiter. Wir möchten kein Mitleid, wir möchten ernst genommen werden.

Bayer hat endlich Verantwortung zu übernehmen!
Bayer hat das erhöhte Thromboserisiko drospirenonhaltiger Pillen anzuerkennen und als Konsequenz daraus die Präparate eigenverantwortlich vom Markt zu nehmen!

Bayer sollte nicht nur in den USA Verantwortung übernehmen, sondern auch in Deutschland auf die Geschädigten zugehen und für eine angemessene Entschädigung der deutschen Drospirenon-Opfer sorgen. Es gibt Gesetze und die Anwender ihrer Präparate haben Rechte. Und daran haben auch Sie sich zu halten. Körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht, das auch Bayer zu wahren hat.
Sie feiern dieses Jahr das 150jährige Bestehen des Konzerns. Vielleicht wäre das doch ein guter Anlass, um sich darüber Gedanken zu machen, wie die Zukunft Ihres Unternehmens aussehen soll: sollte der Mensch oder eher mögliche Profite im Mittelpunkt stehen? Sie propagieren so werbewirksam, dass das Unternehmen mit seinen Erfindungen erheblich dazu beitrage, das Leben der Menschen zu verbessern. Science for a better life? Nicht für uns Betroffene.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Bienensterben

CBG Redaktion

11. März 2015

BUND gewinnt vor Gericht gegen Bayer im Streit um Bienengefährlichkeit von Pestiziden

Düsseldorf/Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat seinen Rechtsstreit gegen die Bayer CropScience Deutschland GmbH, eine Tochter der Bayer AG, gewonnen.

Nach dem heute verkündeten Urteil des Landgerichts Düsseldorf darf der BUND wieder ohne Einschränkung sagen, dass zwei von Bayer hergestellte Pestizid-Produkte für Bienen gefährlich sind und es sich bei dem darauf abgebildeten Logo mit dem Aufdruck „nicht bienengefährlich“ um eine Irreführung von Verbrauchern handelt.

„Wir freuen uns über diesen Erfolg. Das ist ein Sieg für die Bienen und die Meinungsfreiheit. Uns liegen überzeugende wissenschaftliche Studien vor, die den Bayer-Pestizidwirkstoff Thiacloprid als bienengefährlich bewerten. Bayer muss daher seine Bienen gefährdenden Produkte sofort vom Markt nehmen. Wir fordern ebenso alle Märkte auf, den Verkauf von thiaclopridhaltigen Pestiziden einzustellen“, sagte der BUND-Pestizidexperte Tomas Brückmann. Außerdem müsste die EU die Zulassung des Wirkstoffs Thiacloprid zurücknehmen und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Produktzulassungen aller thiaclopridhaltigen Produkte widerrufen.

Der Pestizidhersteller Bayer CropScience hatte gegen den BUND Ende letzten Jahres eine einstweilige Verfügung in dieser Sache erwirkt. Zur Begründung hatte das Unternehmen angegeben, der BUND habe die Bayer-Produkte „Schädlingsfrei Calypso“ und „Zierpflanzenspray Lizetan“ ungerechtfertigt als für Bienen gefährlich bezeichnet. Der in diesen Produkten enthaltene Wirkstoff Thiacloprid, der zu den sogenannten Neonikotinoiden gehört, habe eine gültige Zulassung und werde vom BVL als „bienenungefährlich“ eingestuft. Auslöser des Streits war der vom BUND 2014 veröffentlichte Einkaufs-Check „Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten“, mit welchem der BUND darauf aufmerksam machte, dass Verkäufer in Garten- und Baumärkten die Kunden sehr häufig unzureichend über die Gefahren verschiedener Unkraut- und Insektenbekämpfungsmittel informierten.

Neonikotinoid-Wirkstoffe gelten mit als Auslöser des weltweit zu beobachtenden Bienenvölkersterbens. Daher hatte die EU-Kommission ab 1. Dezember 2013 die Zulassung für drei Neonikotinoide zunächst für zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen wie zum Beispiel Raps eingeschränkt. Dagegen klagen die Hersteller Bayer und Syngenta derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof. Bereits rund 20.000 Protestschreiben gegen diese Klage und den umstrittenen Wirkstoff Thiacloprid sind innerhalb eines Monats bei Bayer eingegangen.

ausführliche Informationen zur Kampagne

[Bienensterben] Hauptversammlung 2016

CBG Redaktion

Annette Seehaus-Arnold, Kreisverband Imker Rhön-Grabfeld e. V.

Sehr geehrter Vorstand,
sehr geehrter Aufsichtsrat,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Annette Seehaus-Arnold. Ich spreche als Aktionärin, Imkerin und Kreisvorsitzende der Imker Rhön-Grabfeld.

Im vergangenen Jahr wurde mir bei der Aktionärsversammlung mitgeteilt, dass bis Ende 2015 ein neues Varroa-Mittel zugelassen wird. Daher die Frage: Wie weit ist die Forschung bzw. Zulassung? Um welches Mittel handelt es sich? Wie wird bzw. wurde das Zulassungsverfahren durchgeführt? Wer war an der Zulassung beteiligt? Gibt es noch weitere Forschung in diesem Bereich? Oder ist das neue Mittel etwa Apitraz? Wollen Sie uns etwa eine uralte Kamelle als neues, nun für Deutschland zugelassenes Mittel verkaufen? Dieses Mittel ist seit vielen Jahren bereits in Frankreich, Italien und vielen anderen Ländern zugelassen. Bisher hat die Fa. Bayer jedoch immer eine Zulassung für Deutschland erfolgreich verhindert. Woher kommt der Sinneswandel? Ist das die Art, wie die Fa. Bayer vorgeht? Wollen Sie uns mit alten Mitteln kommen und diese jetzt als endlich für Deutschland zugelassen verkaufen? Irgendwie fühlt man sich da schon von Ihren Bee-Care-Center-Mitarbeiter Fred Klockgether verschaukelt.

Das Seltsamste ist, dass gerade in Ländern, welche die größten Kritiker der Neonikotionoiden sind, Amitraz seit Jahren zugelassen ist. Sehr geehrter Herr Dekkers: Wie erklärt sich das?

Warum ist eigentlich Perizin weg? Obwohl Sie es immer wieder als erfolgreiches Varroa-Bekämpfungsmittel gelobt haben? Doch nicht etwa, weil angeblich die einzige Fabrik die Coumaphos herstellt in Indien abgebrannt ist? Seit wann ist dass ein Grund für Bayer eine Produktion einzustellen? Der Wirkstoff von Coumaphos war das einzige Varroazid, das die Bruttemperatur wirksam erhöht hat. Es verhärtet sich mittlerweile der Verdacht, dass es einen Zusammenhang zwischen Bruttemperatur und Varroa-Entwicklung geben soll. Stimmt das? Haben Sie das mal in ihrem eigens eingerichteten Bee-Care-Center überprüft? Oder was machen Sie dort eigentlich?

Nach ihren eigenen Angaben im letzten Jahr, wurden 2,7 Mrd. US-Dollar in Amerika für ein neues Bee-Care-Center ausgegeben. Für die wissenschaftliche Forschung der Bienenarzneimittel 10 Mio. €. Nach was forschen Sie eigentlich?

Die Fa. Bayer hat vor drei Jahren versprochen, darzulegen, wie die Ameisensäure funktioniert. War Bayer mittlerweile erfolgreich und hat die Wirkungsweise der Ameisensäure in ihrem Forschungszentrum entdeckt? Letztes Jahr wurde bei der Hauptversammlung lediglich mitgeteilt, dass weiter geforscht wird und die Ergebnisse diskutiert werden. Wird immer noch diskutiert? Oder gibt es mittlerweile einen Durchbruch diesbezüglich? Nein? Warum immer noch nicht? Forschen Sie etwa immer noch, warum bei den Ameisensäurebehandlungen die Bruttemperatur sinkt? Oder stehen Sie hier auch vor einem Rätsel, warum bei niedriger Bruttemperatur die Verdeckelungsdauer länger ist? Und somit auf einmal die Vermehrung der Varroa-Milbe rasanter ist? Wann machen Sie endlich Ihre Hausaufgaben?

Oder wird hier etwa ein Krisenherd, die Varroa-Milbe, künstlich aufrecht erhalten, um vom wirklichen Thema den Pestiziden abzulenken?

Neonicotinoide stehen bekanntermaßen im Verdacht Probleme bei Bienenvölkern hervorzurufen.

In Frankreich gab es eine historische Wahl. Die Nationalversammlung hat für das Verbot von Neonikotinoiden gestimmt und diese als besonders bienengefährlich eingestuft. Eigentlich müsste die Fa. Bayer dies als deutliches Signal sehen und zwar: „Die Zeiten der Bienenkiller-Pestizide sind vorbei!“ Denn wissenschaftliche Studien zeigen auf, dass nicht nur Bienen, sondern auch Schmetterlinge, Fische und Vögel betroffen sind. Wie stehen Sie zukünftig zu den Neonikotinoiden? Wie wird das Imagethema angegangen?
Etwa mit einer Klage gegen das weitreichende Verbot der EU-Kommission? Wie lange wollen Sie noch bestreiten, dass Neonikotiniode schädlich für Bienen sind? Oder versuchen Sie mit der Klage das Bienenkiller-Image los zu werden?

Letztes Jahr wurden Sie bei der JH auf Sivanto angesprochen. Dabei lobten Sie das Mittel als besonders bienenfreundliches Insektizid. Herr Dekkers hatte in seiner Antwort gesagt, dass diese Klassifizierung nicht Bayer selbst machen würde, sondern die Zulassungsbehörden.
Wie sieht es denn nun tatsächlich mit dem Wirkstoff Sulfoxaflor, denn Wirkstoff von Sivanto aus? Dieser wurde am 18. August 2015 für 10 Jahre als Insektizid zugelassen. Am Montag, den 25. April diesen Jahres stand auf Ihrer Internetseite dass Bayer CropSience die Zulassung von der US-Umweltbehörde EPA erhalten hat. Mittlerweile wurde die Zulassung in den USA von der Umweltbehörde zurückgenommen. Es wurde vom US-Gericht festgestellt, dass das Mittel niemals hätte zugelassen werden dürfen, da es bienengefährdend ist. Wie oder wo hat Bayer diese Zulassung in Europa erreicht, wie in Deutschland? Auf den Bahams? In Korea? Oder in Afrika? Sind sie etwa bei den VW-Abgas-Ingenieuren in die Lehre gegangen?

Wie sind Sie eigentlich bei Sulfoxaflor auf den LD 50 Wert gekommen? Wie haben Sie diese Werte für Sulfoxaflor erfunden? Sorry – meinte natürlich gefunden? Wer hat die Untersuchungen gemacht? Bekommen wir, wenn Bienenprobleme auftauchen wieder einen neuen LD50 Wert?

Warum steht lediglich auf Ihrer Internetseite ganz lapidar: „Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an die zukünftigen Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.“ Wäre es nicht besser, wenn ein Weltkonzern wie Bayer seine Internetseiten laufend an die Entwicklungen und Ereignisse anpasst? Warum wird hier so sorglos mit Informationen umgegangen?

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit kam ursprünglich zu der Einschätzung, dass Neonikotinoide nicht bienenschädlich sind. Wie kommt es, dass diese Behörde entgegen ihrer ursprünglichen Einschätzung die Neonics jetzt als bienenschädlich ansieht? Weil Sie sich früher ausschließlich auf die Angaben des Hersteller-Konzerns verlassen hat? Die offensichtlich nicht richtig waren? Warum waren die Werte nicht korrekt? Woher kommt bei den Behörden der Sinneswandel? Wie kommt das?

Meine Damen und Herren Aktionäre,
Sie haben es in der Hand, wie die Entwicklung weiter geht.
Auf Dauer kann sich auch die Fa. Bayer diese Negativ-Werbungen nicht mehr leisten.

Wie sieht das Ganze der Vorstand und der Aufsichtsrat? Wollen Sie noch länger für diese Negativ-Schlagzeilen sorgen?

Oder ist es nicht an der Zeit, die Aktivitäten von Bayer Cropscience in ökologisch sinnvolle, nachhaltige Forschung, besser noch in Landwirtschaft 4.0 zu investieren? Anstatt an fragwürdige Neonics wie Sulfoxaflor festzuhalten? Sind intelligente Lösungen nicht weitaus sinnvoller als chemische Keulen? Wollen Sie, sehr geehrter Vorstand und Aufsichtsrat riskieren, dass es Ihnen geht wie die Firma Agfa, die zu lange an alten Techniken festhielt und dann den Anschluss verpasst hat? Können Sie sich auf Dauer das „Bienenkiller-Image“ noch leisten? Können Sie das verantworten?

Deshalb an alle Aktionäre: Zeigen Sie Flagge und stimmen Sie gegen eine Entlastung des Vorstandes.

Vielen Dank.

[EDCs SWB] Hormongifte

CBG Redaktion

Politik & Einfluss

Hormon-ähnliche Chemikalien von BAYER & Co.

Eine globale Bedrohung

Chemikalien haben viele gesundheitsgefährdende Eigenschaften. Eine der unheimlichsten: Manche Substanzen wirken ähnlich wie bestimmte körpereigene Stoffe und können damit den menschlichen Organismus gehörig durcheinanderwirbeln. So gleichen bestimmte Pestizide, Weichmacher oder andere Produkte wie etwa Bisphenol A in ihrem chemischen Aufbau Hormonen. Krebs, Diabetes, Fettleibigkeit, Unfruchtbarkeit und andere Gesundheitsstörungen beschreiben MedizinerInnen als mögliche Folge. Darum will die EU die VerbraucherInnen besser vor diesen Produkten von BAYER & Co. schützen, aber die Konzerne torpedieren das nach Kräften. Ein Lehrstück in Sachen „Lobby-Arbeit“.

Von Jan Pehrke

Hormone sind die Botenstoffe des Körpers. Sie erfüllen damit eine wichtige Aufgabe in seinem Regulationssystem. Die biochemischen Substanzen steuern beispielsweise das Knochen-Wachstum, den Zucker- und Fett-Stoffwechsel, die Verdauung und die Sexualentwicklung. Stört nun etwas die Signal-Übertragung, so kommen falsche Botschaften an, was die Abläufe gehörig durcheinanderwirbeln kann. Und als solche „Störer“ – sogenannte endokrine Disruptoren (EDs) – hat die Wissenschaft seit einiger Zeit bestimmte Chemikalien ausgemacht. Viele dieser Substanzen gleichen in ihrem Aufbau nämlich Hormonen und haben deshalb ein beträchtliches Irritationspotenzial. Die mögliche Folge: Krankheiten wie Krebs, Diabetes, Fettleibigkeit, Dysfunktionen des Nerven- und Immunsystems sowie Herz-, Leber- und Gebärmutter-Leiden.
Der Leverkusener Multi hat eine ganze Menge dieser Stoffe im Angebot. Und manche davon wie etwa das Antiraupen-Mittel RUNNER sollen sogar hormonelle Effekte entfalten. Es zählt nämich zu den Insekten-Wachstumsregulatoren, die BAYERs europäischer Lobbyverband „European Crop Protection Association“ (ECPA) wie folgt beschreibt: „Pheromone und Insekten-Wachstumsregulatoren werden im Pflanzenschutz speziell wegen ihrer Wirkungsweise als endokrine Disruptoren eingesetzt, um den Fortpflanzungsprozess zu stören oder den Lebenszyklus der Insekten zu verkürzen.“

Bei anderen Agro-Giften des Konzerns fällt die Beeinträchtigung des Hormonsystems hingegen eher in die Rubrik „Risiken und Nebenwirkungen“. Dies ist auch bei den anderen Substanzen mit hormon-ähnlichen Eigenschaften aus der Produktpalette des Global Players der Fall wie z. B. bei Weichmachern oder der Industrie-Chemikalie Bisphenol A, von welcher der Pharma-Riese allein im Jahr 2011 rund 1,2 Millionen Tonnen pro Jahr herstellte.

Bereits seit den 1990er Jahren warnen WissenschaftlerInnen vor den Gefahren, die durch endokrine Disruptoren drohen. Die Politik blieb jedoch lange untätig. Die Europäische Union brachte 1999 zwar eine „Strategie für Umwelthormone“ auf den Weg, erkannte aber erst in der Dekade nach dem Jahrtausend-Wechsel Handlungsbedarf, wie die französische Publizistin Stéphane Horel in ihrem Buch „Intoxication“ ausführt. Im Rahmen der Neuordnung der Pestizid-Zulassungen nahm die EU 2009 auch die hormonelle Wirkung der Ackergifte in den Blick. Das Europäische Parlament sprach sich dabei für ein Verbot der entsprechenden Substanzen aus. Zu einer entsprechenden Regelung in der „Verordnung 1107/2009“ kam es damals jedoch nicht. Diese sollte erst per Nachtrag erfolgen, wenn die Europäische Kommission genaue Kriterien zur Bestimmung der EDs entwickelt hatte. Bis Ende 2013 gaben die ParlamentarierInnen ihr dafür Zeit.
Mit der Detail-Arbeit betraute die Kommission dann – vorerst – die „General-Direktion Umwelt“. Diese beauftragte zunächst eine Gruppe von WissenschaftlerInnen mit einer Untersuchung zum Forschungsstand in Sachen „hormon-ähnliche Chemikalien“. Anfang 2012 lag der Report „State of the Art Assessment of Endocrine Disrupters“ schließlich vor. Er bescheinigte den Stoffen einmal mehr gesundheitsschädigende Eigenschaften. Diese „rechtfertigen es, die endokrinen Disruptoren als ebenso besorgniserregende Substanzen anzusehen wie krebserregende, erbgutschädigende und reproduktionstoxische Produkte“, hält die Studie fest. Die ForscherInnen schlugen deshalb vor, eine eigene Kategorie für RUNNER & Co. zu schaffen und diese auch nicht wie andere potenziell gefährliche Hervorbringungen der Industrie nach der Wirkstärke zu beurteilen. Ein solches Kriterium erlaubt den WissenschaftlerInnen zufolge nämlich keine Rückschlüsse auf das von den EDs ausgehende Gesundheitsrisiko. Die Dosis macht das Gift – eben das trifft auf die endokrinen Disruptoren nicht zu, weshalb nach Meinung der AutorInnen auch Grenzwerte nicht vor deren Gefahren schützen. Der an der Expertise beteiligte Andreas Kortenkamp hatte das schon 2002 in einem Experiment nachgewiesen. Er mischte Polychlorierte Biphenyle, wie sie BAYER bis zu ihrem Verbot im Jahr 1989 massenhaft produzierte, Bisphenol A und sechs weitere Chemikalien zusammen, die für sich genommen nicht östrogen wirken, und erhielt ein überraschendes Ergebnis. „0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 = 8“ lautete das Resultat. Also das glatte Gegenteil eines Nullsummenspiels. „Etwas, das aus dem Nichts entsteht“, fasste Kortenkamp den beunruhigenden Befund zusammen. „Schädliche chemische Stoffe in Produkten des täglichen Bedarfs müssen verboten werden. Die Gesundheit steht über dem wirtschaftlichen Interesse“, forderte der Toxikologe deshalb später in einem Zeitungsartikel.

Die unter seiner Federführung entstandene Untersuchung für die General-Direktion Umwelt alarmierte die Industrie und trieb sie zu einer beispiellosen Lobby-Offensive, in der BAYER eine Hauptrolle einnahm. Zudem machten noch zahlreiche große Organisationen Druck. So setzte die CEFIC, der europäische Verband der Chemie-Industrie, die endokrinen Disruptoren ganz oben auf seine Liste mit den „Lobbying-Schlüsselthemen“. Und die CEFIC kann sich diesem Schlüsselthema mit einiger Macht widmen: Sie ist mit ihren 29.000 Mitgliedsfirmen die größte europäische Unternehmensvereinigung, hat in Brüssel 150 Beschäftigte und verfügt über einen Jahresetat von 40 Millionen Euro. Damit nicht genug, opponierten noch weitere Verbände der Konzerne gegen allzu weitreichende Regulierungspläne. Zu ihnen zählten etwa die ECPA, der Zusammenschluss der europäischen Pestizid-Hersteller, dessen US-amerikanisches Pendant „Croplife“, das „American Chemistry Council“ und „Plastic Europe“ mit Patrick Thomas an der Spitze, dem Chef der BAYER-Tochter COVESTRO.
Zunächst heuerten BAYER & Co. willige WissenschaftlerInnen an, um Zweifel am Kortenkamp-Report zu säen.

Der vom „American Chemistry Council“ bestellte und bezahlte Text erschien dann Ende Mai 2012 in der Fachzeitschrift Criticial Reviews in Toxicology. Schon ein Blick auf die deklarierten Interessenskonflikte genügt, um sich eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Kritik, die sich hauptsächlich auf Fragen der Methodik konzentriert, zu ersparen. Alle sechs Autoren verfügten nämlich über beste Connections zu den Multis. Sie arbeiteten beispielsweise als Berater für die BASF oder das „American Chemistry Council“ und veröffentlichten in Tateinheit mit ForscherInnen von BAYER, DUPONT oder MONSANTO Artikel.
Einen ersten Zwischenerfolg erzielten die Konzerne schon bald darauf. Hatten die Unternehmen schon länger daran gearbeitet, den Einfluss der General-Direktion Umwelt zu begrenzen und industrie-freundlicheren EU-Organisationen mehr Gewicht in dem Prozess zukommen zu lassen, so konnten sie im Oktober 2012 Vollzug melden. Die Europäische Kommission übertrug der „Europäischen Behörde für Lebensmittel-Sicherheit“ (EFSA) die Aufgabe, ein wissenschaftliches Gutachten zur Identifizierung und zur Bewertung der endokrinen Disruptoren zu verfassen. Und die Agentur, deren MitarbeiterInnen mehr als einmal mit ihren Beziehungen zur Wirtschaft in die Schlagzeilen geraten waren, versuchte ihrem schlechten Ruf bereits von Anfang an gerecht zu werden: In der von ihr berufenen Arbeitsgruppe befanden sich nämlich überhaupt keine Hormon-SpezialistInnen. Das Ergebnis fiel entsprechend aus: „EDs können wie alle anderen den Menschen und die Umwelt gefährdenden Substanzen behandelt werden.“ Eine Beurteilung nicht einzig nach dem Gefahren-Potenzial, sondern überdies nach dem üblichen Kriterium der Wahl, dem Risiko-Potenzial, schlug die EFSA deshalb vor.

Endokrine Disruptoren fallen für die Agentur also nicht aus dem Rahmen dessen, was sonst so an schädlichen Chemikalien aufläuft, und der Umgang mit diesen kann ihr zufolge daher auch weitgehend in dem bisherigen Rahmen stattfinden. Das war natürlich ganz im Sinne der Industrie. Besonders die Zurückweisung des Gefahren-Ansatzes als einzigem Maßstab zur Beurteilung der EDs fand den Gefallen der Multis. Eine Prüfung der Stoffe auf der Grundlage der Gefahr unterscheidet sich nämlich maßgeblich von einer solchen auf der Grundlage des Risikos. Eine Bewertung anhand der Gefahr nimmt allein die Eigenschaften des Produkts an sich in Blick, eine anhand des Risikos berücksichtigt indes das Ausmaß, in dem Mensch, Tier und Umwelt der Chemikalie ausgesetzt sind. Während die Gefahr einer Substanz also immer absolut gilt und keine Grenzen kennt, ist das Risiko immer relativ. Es ist unter anderem von der Wirkstärke abhängig, und als Maß der Dinge kommt so der Grenzwert ins Spiel, der das Höchstmaß der Belastbarkeit anzeigt. Solche Limits träfen auf die – zähneknirschende – Zustimmung von BAYER & Co., erlaubten diese ihnen doch zumindest, ihre Waren, wenn auch mit mehr oder weniger großen Beschränkungen, auf dem Markt zu halten. Das gelänge bei einer Inventur unter der Maßgabe der Gefahr nicht. Danach müssten etwa alle als EDs identifizierte Acker-Gifte mit einem Verbot rechnen.
Und genau dieses, was der Kortenkamp-Report, ganz im Sinne der Pestizid-Richtlinie von 2009, nahelegte, indem er den endokrinen Disruptoren einen Sonderstatus zuschrieb und das Prinzip der Wirkstärke als Richtschnur für die Bewertung ablehnte, stellte die EFSA jetzt zur Disposition. Die Behörde tat dies wider besseren Wissens, war sie doch kurz vor dem Veröffentlichungsdatum noch drauf und dran, alles zu revidieren. Dass zwei Uno-Organisationen den Stand der Wissenschaft so ganz anders wiedergegeben hatten als sie selber und von den endokrinen Disruptoren als einer „globalen Bedrohung“ sprachen, hatten sie nämlich ins Zweifeln gebracht. „Ich denke, dass wir unseren Bericht (...) leider umarbeiten müssen, damit er besser reflektiert, was der Rest der Welt denkt“, e-mailte ein Mitglied der Arbeitsgruppe aufgestört. Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der EFSA schlug indessen vor, wenigstens das Kapitel „Schlussfolgerungen“ zu ändern. Aber am Ende blieb doch alles, wie es war.

Die GD Umwelt hatte also allen Grund, an ihrem umfassenderen Schutz-Ansatz festzuhalten. Das allerdings rief BAYER auf den Plan. Der Leverkusener Multi gelangte vorzeitig in den Besitz des entsprechenden Papiers der GD Umwelt – ein Vertrauter bei der Kommission hatte es dem Chemie-Verband CEFIC durchgesteckt – und setzte im Juni 2013 einen Brief an die stellvertretende Generalsekretärin der EU-Kommission, Marianne Klingbeil, auf. „Die DG ENV (= GD Umwelt, Anm. SWB) favorisiert gegenwärtig ein Konzept, welches durchgängig auf der Basis des Vorsorge-Prinzips konstruiert worden ist (Hazard assessment). Dies bedeutet eine fundamentale Abkehr von den Prinzipien der Risiko-Bewertung und wird in Konsequenz weitreichende, gravierende Auswirkungen auf die Chemie-Branche und Agrar-Industrie (vor allem wegen der bei Pflanzenschutzmitteln angewandten cut-off-Kriterien, die einen Verlust der Zulassung bedingen), nach sich ziehen“, zeigte sich der Pharma-Riese alarmiert. Mehr als 37 Pestizide sieht er von einem Verbot bedroht. Allein der Bann der Antipilz-Mittel aus der Gruppe der Triazole, zu denen etwa die BAYER-Produkte PROVOST OPTI, FOLICUR und NATIVO gehören, würde zu einem Produktivitätsrückgang von 20 Prozent und zu Ernte-Verlusten bis zu 40 Prozent führen, rechnet der Konzern unter Bezugnahme auf zwei Studien vor. Mit Verweis auf die EU-Maxime der „Better regulation“ fordert er die Kommission deshalb auf, bei ihrer Entscheidung über die endokrinen Disruptoren die Auswirkungen auf die Wirtschaft mit zu berücksichtigen und ein sogenanntes Impact Assessment durchzuführen.

Und Brüssel erhörte die Signale. Statt wie vorgesehen 2013 die Kriterien zur Beurteilung der EDs vorzulegen, kündigte die Europäische Kommission erst einmal eine solche ökonomische Folge-Abschätzung an. Der Leverkusener Multi gab sich damit aber nicht zufrieden. Hatte er bereits vor dem Brief an Marianne Klingbeil gemeinsam mit BASF und SYNGENTA ein Scheiben an die EU verfasst und sich darin besorgt gezeigt, die Kriterien zur Bestimmung der endokrinen Disruptoren könnten ihren „komplett sicheren“ Pestiziden den Garaus machen, so setzte er in Tateinheit mit mehreren anderen Konzernen Mitte Oktober 2013 erneut ein Schriftstück auf. Darin gingen die Absender das Vorsorge-Prinzip von einer anderen Seite her an. Sie wollten es nun durch ein „Innovationsprinzip“ ergänzt wissen. Ein Gleichgewicht zwischen Gesundheitsschutz und Innovationsförderung sollte Brüssel nach Meinung der Vorstandschefs anstreben, denn: „Innovationen sind per definitionem mit Risiken verbunden.“

Damit endeten die Lobby-Aktivitäten von BAYER & Co. aber noch bei Weitem nicht. So brachte der willige Wissenschaftler Daniel Dietrich, der immer wieder gerne gemeinsam mit den ForscherInnen von BAYER, DOW oder ASTRAZENECA Studien publiziert, in der Fachzeitschrift Toxicology Letters einen höhnischen Artikel über die mit den endokrinen Disruptoren verbundenen Ängste unter. Darin deklarierte er forsch die den EDs zugeschriebenen Fruchtbarkeitsschädigungen wie etwa die Minderung der Samen-Qualität zu Symptomen einer männlichen Hysterie. „Man kann sich fragen, ob das ganze Thema ‚EDs’ nicht eher in die Kompetenz von Dr. Sigmund Freud fällt als in die der Toxikologie“, meinten Dietrich und seine Co-Autoren. Auf kaum höherem Niveau argumentierten die Konzerne und ihre Vorfeld-Organisationen.

Die CEFIC etwa griff in ihren zahlreichen Eingaben zum Standard-Argument der Industrie und bestritt den Kausal-Zusammenhang zwischen Substanz und Nebenwirkungen. Stattdessen führte die Organisation andere mögliche Ursachen ins Feld wie Umwelteinflüsse und Lebensführung. Zudem erklärte sie die Symptome für reversibel. Allen Ernstes führte sie dafür in einem Schreiben an die EU Horror-Filme als Beispiel an. Diese riefen auch hormonelle Reaktionen des Körpers hervor, allerdings klängen diese bald wieder ab, so die CEFIC.
BAYER versuchte darüber hinaus noch, die LandwirtInnen gegen eine allzu weitreichende Regulation der endokrinen Disruptoren zu mobilisieren. Der Leverkusener Multi entwarf ein Horror-Szenario von Ernte-Verlusten durch bald nicht mehr erhältliche Pestizide und rief die FarmerInnen dazu auf, sich an den Konsultationen Brüssels zu den EDs zu beteiligen. Darüber hinaus ließ der Global Player seine Beziehungen spielen, um direkt mit Karl Falkenberg, dem Leiter der GD Umwelt, ins Gespräch zu kommen. Der heute beim Berliner „Global Forum for Food and Agriculture“ tätige Eckart Guth bat seinen früheren EU-Kollegen Falkenberg um eine Zusammenkunft mit dem BAYER-Manager Franz Eversheim. „Lieber Karl, ich schreibe dir, um dich zu bitten, Herrn (Name in dem EU-Dokument geschwärzt, Anm. SWB) zu treffen, den Leiter Public and Government Affairs Europa von BAYER CROPSCIENCE. Wir haben vor einiger Zeit beim Bier nach dem Tennis über das zur Diskussion stehende Thema gesprochen. Aber ich fürchte, es ist zu ernst, um es dabei belassen zu können. Darum würde ich dir vorschlagen, Herrn (geschwärzt, Anm. SWB) zu treffen, den ich in institutionellen Angelegenheiten berate“, hieß es in dem Schreiben. Und das zur Diskussion stehende Thema, das waren die Kriterien zur Bestimmung der endokrinen Disruptoren. Ob es dann auch wirklich zu dem Tête-à-Tête gekommen ist, das vermochte Stéphane Horel nicht herauszubekommen, dennoch zeigt das Dokument sehr gut, wie Lobbyismus in Brüssel so funktioniert.

2013 brachten es BAYER & Co. allein in der zweiten Juni-Hälfte auf sechs Treffen mit EU-Offiziellen; rund 30 Mails der Industrie liefen in diesem Zeitraum auf. Sogar den Profi-AntichambrierInnen von der ECPA begann das alles über den Kopf zu wachsen. Der Druck von Seiten der Mitgliedsfirmen sei „enorm“, schütteten sie Peter Korytar von der GD Umwelt ihr Herz aus. Dazu kam noch Unterstützung aus Übersee. „Croplife America“, der US-Verband der Pestizid-Produzenten, und das „American Chemistry Council“ übten Druck auf die EU-Repräsentanz in Washington aus, weil sie sich Sorgen um ihre Agrogift-Exporte machten. Darum setzten sie die Pläne der EU in Sachen „endokrine Disruptoren“ auch auf die Agenda der TTIP-Verhandlungen. Als mögliches Handelshemmnis und ein konkretes Beispiel für Reform-Bedarf bei der Regulierungszusammenarbeit galten diese den US-amerikanischen Verbänden.
All das ließ die EU-Kommission nicht ungerührt. Sie entzog schließlich der GD Umwelt die Verantwortung in dem Prozess und verschleppte die Arbeit an den Kriterien für die Bestimmung der ED-Kriterien immer mehr. So sehr, dass Schweden schließlich der Kragen platzte. Das Land verklagte die Kommission wegen Untätigkeit und bekam im März 2016 auch Recht zugesprochen.

Nun mussten Juncker & Co. endgültig liefern. Und Mitte Juni taten sie es schließlich. Die Europäische Kommission unterrichtete das Europäische Parlament und den Europäischen Rat „über endokrine Disruptoren und die Entwürfe der Kommissionsrechtsakte zur Festlegung der wissenschaftlichen Kritierien für ihre Bestimmung im Kontext der EU-Rechtsvorschriften über Pflanzenschutzmittel und Biozid-Produkte“.

Bei der Definition der EDs verzichtet die Kommission auf die umstrittenen Kategorie der Wirkstärke, sie greift zur Freude von BAYER & Co. „wohl aber bei der Bewertung des tatsächlichen Risikos, das von endokrinen Disruptoren ausgeht“, auf diese zurück. Und noch eines weiteren „aber“ bedient Junckers Riege sich. Sie will die Verbotsanordnungen grundsätzlich zwar auf der Grundlage des Gefahren-Ansatzes verhängen und nicht dem Risiko-Relativismus frönen, der sich am dem Maß der ED-Dröhnung orientiert, allein: „Es gibt jedoch einige begrenzte Ausnahmen“. Zu diesen zählt die Kommission ein vernachlässigbares Risiko, eine vernachlässigbare Exposition, sozio-ökonomische Gründe und ernste Gefährdungen der Pflanzen-Gesundheit. Eine ganz schön große Auswahl für die Konzerne – da hatte das die wirtschaftlichen Folgen der ED-Regulierung abschätzende „Impact Assessment“ seine Wirkung offensichtlich nicht verfehlt.

Dementsprechend hart fiel das Urteil von Umweltverbänden und Fachwelt aus. „Das Vorsorge-Prinzip wird durch die Vorschläge mit Füßen getreten“, konstatiert etwa das PESTIZID AKTIONS-NETZWERK (PAN). Hätte ursprünglich der Beleg einer hormon-schädlichen Eigenschaft für eine Regulierung ausgereicht, so müsse nun die Relevanz eines schädlichen Effekts beim Menschen tatsächlich nachgewiesen sein“, moniert die Initiative. Zudem kritisiert PAN die Erweiterung der Ausnahme-Bestimmungen für hormon-aktive Pestizide, die jetzt im Umlauf bleiben dürfen, wenn sie eine bestimmte Schwelle nicht überschreiten. Als „ganz im Sinne der Pestizid- und Chemie-Industrie“ und „Vorboten von CETA und TTIP“ bezeichnet die PAN-Aktivistin Susanne Smolka die Vorschläge der EU. Die Wissenschaftsvereinigung „Endocrine Society“ lehnt den vorgelegten Entwurf ebenfalls ab. „In Bezug auf die endokrinen Disruptoren noch strengere wissenschaftliche Maßstäbe anzulegen als in Bezug auf die Karzinogene, für die sie schon sehr streng sind, wäre ein Schritt in die falsche Richtung“, so Rémy Slama. Auch das Umweltbundesamt zeigt sich enttäuscht: „Damit verlässt die EU den gefahren-basierten Ansatz, den wir fordern.“ Während bundesdeutsche PolitikerInnen sich mit Kommentaren zurückhielten, bezeichnete die französische Umweltministerin Ségolène Royal die Vorlage aus Brüssel als „extrem enttäuschend“. Gemeinsam mit ihren KollegInnen aus Schweden und Dänemark setzte sie deshalb einen Brief an Jean-Claude Juncker auf, der ein generelles Verbot von endokrinen Disruptoren in Pestiziden zur Forderung erhob.
Die Industrie ließ sich indessen ihre Freude nicht anmerken. Aus taktischen Gründen zog sie es vor, gleichfalls in den Chor der KritikerInnen einzufallen, um die Vorlage der EU als goldenen Mittelweg erscheinen zu lassen und ihre erfolgreiche Lobby-Arbeit nicht durch eine Geste des Triumphalismus zu gefährden.

Die ECPA richtete ihren Tunnelblick einzig auf die Ausnahme-Regelungen und empfand diese als ungenügend. Aus diesem Grund krittelte der Pestizid-Verband an den Kriterien herum, die sich seiner Ansicht nach etwas risiko-freudiger hätten zeigen sollen, statt nur der Gefahr ins Auge zu sehen. „Eine Regulierung durch Ausnahmen ist weder akzeptabel noch wissenschaftlich. Wenn man immer mehr Ausnahmen schaffen muss, ist das ein Anzeichen dafür, dass mit den Kriterien etwas nicht stimmt“, meinte ECPA-Sprecher Graeme Taylor. Der „Verband der Chemischen Industrie“ zeigte sich ebenfalls demonstrativ verstimmt. „Die Kriterien taugen in der Praxis nicht zu einer verlässlichen Unterscheidung in schädliche und harmlose Stoffe“, konstatierte er. Harmlose Substanzen gibt es unter den Chemikalien mit hormoneller Wirkungen nach Ansicht der Lobby-Organisation von BAYER & Co. nämlich wirklich. „Eine sichere Handhabung hormon-aktiver Stoffe ist möglich“, befand der Verband und plädierte einmal mehr für eine Regulierung mit Hilfe von Grenzwerten nach Maßgabe der Wirkstärke der EDs. Und dienten seinem europäischen Pendant CEFIC noch Horror-Filme als Beispiele für hormonell Wirksames mit geringer Halbwertzeit, so rekurriert der bundesdeutsche Chemie-Verband nun auf Vitamin D und Koffein als Substanzen, die unterhalb bestimmter Konzentrationen keine Irritationen im Hormon-System hervorrufen.

Lob erntete Brüssel kaum. Nur das „Bundesinstitut für Risiko-Bewertung“ (BfR) tat sich wieder einmal unrühmlich hervor. Hatte sich das Institut, in dessen Kommissionen VertreterInnen von BAYER, BASF und anderen Konzernen sitzen, schon in Sachen „Glyphosat“ als Anwalt von Unternehmenspositionen hervorgetan, so ging es nun auch d’accord mit dem EU-Entwurf zu den EDs. „BfR begrüßt wissenschaftliche Kriterien der EU-Kommission für die Identifizierung endokriner Disruptoren“, überschrieben die Risiko-BewerterInnen ihre Pressemeldung. Kunststück: Die Bundeseinrichtung hatte in ihren Einfluss in dem ganzen Prozess immer wieder geltend gemacht. So saßen BfR-VertreterInnen etwa in der EFSA-Arbeitsgruppe, welche keinen prinziellen Unterschied zwischen den endokrinen Disruptoren und anderen Chemikalien machen wollte. Darüber hinaus betonte das Bundesinstitut schon früh „die große ökonomische Tragweite“ der Entscheidung über die hormonellen Substanzen und trat deshalb bei der Kommission immer für Grenzwerte statt für Totalverbote ein.

In der belgischen Hauptstadt geht jetzt erst einmal alles seinen EU-bürokratischen Gang. Andere Gremien müssen sich mit dem Kommissionsentwurf befassen, was noch zu einigen Konflikten führen dürfte. BAYER & Co. haben sich dafür schon einmal in Stellung gebracht und im Falle eines missliebigen Ergebnisses sogar mit gerichtlichen Auseinandersetzungen gedroht. Aber auch die Initiativen haben bereits mit Aktionen begonnen. So hat das PESTIZID AKTIONS-NETZWERK eine Unterschriften-Aktion an den Start gebracht. Und die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wird ebenfalls nicht untätig bleiben.