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Veröffentliche Beiträge in “Presse-Infos”

Jan Pehrke
Chefredakteur SWB
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presse@cbgnetwork.org

Pressestimmen: Die Arbeit der Coordination im Spiegel der Medien.

[BAYSANTO-Deal] EU genehmigt BAYER/MONSANTO-Deal

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 22. März 2018

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CBG kritisiert die EU-Genehmigung von BAYERs MONSANTO-Übernahme

Eine Entscheidung im Interesse der Konzerne

Am gestrigen Mittwoch hat die Europäische Union der Übernahme von MONSANTO durch BAYER ihre Zustimmung erteilt. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) verurteilt diese Entscheidung auf Schärfste. „Mit ihrem Genehmigungsbescheid hat die EU ohne Not einem Oligopol im Landwirtschaftssektor mit BAYER an der Spitze ihren amtlichen Segen erteilt. Fortan trägt sie Mitverantwortung für die von dem Quartett verantworteten Geschäftspraktiken“, hält Jens Wegener von der CBG fest.
Die von Brüssel gemachten Auflagen ändern an der neuen Markt-Macht des Leverkusener Multis kaum etwas. Auch mit den von der Generaldirektion Wettbewerb verlangten Verkäufen von Unternehmensteilen erreicht der Konzern im Pestizid-Bereich noch einen Markt-Anteil von mehr als 20 Prozent und beim konventionellen Saatgut einen Markt-Anteil von ca. 30 Prozent. Beim gen-manipulierten Saatgut beträgt dieser sogar 90 Prozent. Diese dominierende Stellung bedroht die Landwirtschaft, da die LandwirtInnen mit höheren Preisen rechnen müssen und überdies weniger Auswahl haben. Auch die VerbraucherInnen können beim Einkauf nicht mehr zwischen so vielen Sorten wählen, wenn der Leverkusener Multi mit seinem Vorhaben wirklich zum Ziel kommen sollte.
Überdies hat sich die Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bei der Formulierung der Bedingungen offenbar nicht mit den anderen EU-Ressorts abgestimmt, weshalb sie teilweise ins Leere laufen. So ändert beispielsweise die Veräußerung der Glufosinat-Ackergifte und die auf das Mittel abgestimmten Genpflanzen an die BASF gar nichts an der BAYERs neuer Dominanz auf dem Markt, weil die EU die Zulassung von Glufosinat wegen dessen erbgut-schädigenden Eigenschaften nicht verlängert hat. Die Glufosinat von Margrethe Vestager zugedachte Rolle „eines Konkurrenz-Produkts für das MONSANTO-Produkt Glyphosat“ vermag das Mittel so kaum zu spielen.
„Die Europäische Union hat die Transaktion von vornherein einzig aus der engen Perspektive des Wettbewerbsrechts beurteilt und selbst da noch so manches übersehen“, kritisiert Wegener. Die Übernahme hat aber noch weitere Folgen, die gar nicht erst Gegenstand der Prüfung waren. So sehen sich die Beschäftigten mit Arbeitsplatz-Vernichtungen durch die bei solchen Gelegenheiten immer viel beschworenen Synergie-Effekte konfrontriert. Und schließlich stehen den Standort-Städten im Fall des Falles finanzielle Einbußen ins Haus, denn BAYER pflegt seine Shopping-Touren immer von der Unternehmenssteuer abzusetzen.
Wegen all der Risiken und Nebenwirkungen des Milliarden-Geschäfts lässt sich die Coordination durch das Votum der Europäischen Union nicht entmutigen und führt ihre Kampagne gegen den Mega-Deal unverdrossen weiter. Beispielsweise wird sie die Hauptversammlung des Unternehmens wieder zu einem Forum der Kritik machen. „Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN unterstreicht mit ihrem Engagement vierzig Jahre nach ihrer Gründung, dass eine gesellschaftliche Kontrolle von Konzernen nötig ist, um die Demokratie zu schützen“, so Jens Wegener abschließend.

[Dhünnaue] Presse-Information CBG vom 13.05.20

CBG Redaktion

Nach Bau-Skandal um die Leverkusener Rheinbrücke:

Kein Eingriff in die BAYER-Dhünnaue-Giftdeponie! Tunnel statt Brücke!

Die Arbeiten an der Leverkusener Rheinbrücke ruhen. Das Land Nordrhein-Westfalen kündigte Ende April den Vertrag mit dem Bau-Unternehmen Porr, da dieser billig mangelhaft verarbeitete Stahlteile einkaufte statt auf Qualität zu achten.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) tritt dafür ein, die Zeit für eine Überplanung des Projektes und der damit verknüpften Erweiterung der Autobahn A1 zu nutzen. „Jetzt ist die Gelegenheit da, um erneut die Kombilösung in Erwägung zu ziehen. Mit einer Sanierung der alten Brücke bei gleichzeitiger Entlastung durch einen Tunnel könnte der mit vielen Risiken verbundene Eingriff in BAYERs alte Giftmüll-Deponie unterbleiben“, hält CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann fest. Zudem sinke die Feinstaub-Belastung, wenn ein Teil der Verkehrsführung unterirdisch verliefe und es nicht zu einem Ausbau der A1 käme, so Stelzmann.

6,5 Millionen Tonnen Abfälle birgt die Dhünnaue-Altlast. Darunter befinden sich fast eine Million Tonnen gefährliche Rückstände aus der Chemie-Produktion wie Quecksilber, PCB, Chlorbenzole, Arsen, Chrom, Blei und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Als Baugrund eignet sich das denkbar schlecht, denn der organische Anteil des Mülls zersetzt sich. Deshalb nimmt sein Volumen ab, was Bodenabsenkungen nach sich zu ziehen droht. Von möglichen „Setzungsschäden“ bei den avisierten Autobahn-Trassen spricht der Diplom-Ingenieur Helmut Hesse. Harald Friedrich, ehemals Abteilungsleiter im nordrhein-westfälischen Umweltministerium, befürchtet indes einen Austritt giftiger Gase. „Keine Asphalt-Dichtung ist so dicht, dass sie den Kriterien, die ich für eine ordnungsgemäße Sicherung für eine Sondermüll-Deponie haben muss, entsprechen kann“, sagte er im Deutschlandfunk.

Schon früh formulierten BürgerInneninitiativen ähnliche Bedenken. Aber die Politik setzte sich darüber hinweg. Statt Alternativen zur Mega-Stelze zu prüfen, gab sie dem Druck der Industrie nach. Besonders viele Aktivitäten gingen dabei vom BAYER-Konzern aus. Im Juni 2013 schrieb der Chef der CURRENTA – damals noch eine 60-prozentige Tochter-Gesellschaft des Agro-Riesen – in der Sache sogar einen Brand-Brief an den Bundesverkehrsminister, den Landesverkehrsminister und Straßen.NRW. „Eine Tunnel-Lösung im Verlauf der A1, wie sie derzeit in Leverkusen diskutiert wird, würde sich negativ auf unsere Standorte auswirken“, mahnte er darin unverhohlen.

Die damalige rot-grüne Regierungskoalition Nordrhein-Westfalens fügte sich. Damit nicht genug, schuf deren Bau-Minister Michael Groschek (SPD) zudem noch eine „Lex Leverkusen“, um Klage-Möglichkeiten gegen das Vorhaben einzuschränken und so die Umsetzung zu beschleunigen. Aus demselben Grund verzichtete er bei der Auftragserteilung auch auf ein Verhandlungsverfahren. Damit vergaben sich Sozialdemokraten und Grüne die Möglichkeit, dem ausgewählten Unternehmen genauere Bedingungen beispielsweise zu den Qualitätsstandards zu stellen. Stattdessen entschied allein die Wirtschaftlichkeit des Angebots – und das kommt die SteuerzahlerInnen jetzt teuer zu stehen. Nach der Kündigung des Vertrags mit dem Unternehmen Porr und der erforderlichen Neuausschreibung dürften die Kosten erheblich steigen.

Aber auch die CDU/FDP-Nachfolge-Regierung, die den Auftrag an den österreichischen Konzern im Oktober 2017 vergab, muss sich schwerwiegende Versäumnisse vorwerfen lassen. „All das sollte die Politik veranlassen, ihr bisheriges Handeln zu überdenken, ihre Ignoranz gegenüber KritikerInnen aufzugeben und einen Neustart mit der Kombi-Lösung in die Wege zu leiten, statt den alten Wegen nun mit einer neuen Bau-Firma zu folgen, wie es Industrie-Kreise jetzt fordern“, mahnt Stelzmann abschließend.

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Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Scheibenpacht] Presse-Information CBG vom 18.12.20

CBG Redaktion

Vortäuschung von Kraftwerksbesitz

BAYER: EEG-Millionenbetrug mit „Scheibenpacht“

Am heutigen Freitag befasst sich der Bundesrat mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Dieses Paragrafen-Werk treibt nicht nur den Klimaschutz kaum voran, es sanktioniert im Nachhinein auch eine äußerst fragwürdige Praxis bundesdeutscher Unternehmen zur Einsparung von EEG-Umlagezahlungen. Da der BAYER-Konzern, seine ehemalige Tochter-Gesellschaft CURRENTA, DAIMLER, EVONIK und andere Firmen sich deshalb mit milliarden-schweren Rückzahlungsforderungen der Netzbetreiber konfrontiert sehen, will die Große Koalition die Konzerne nun mit einem Passus des neuen EEG-Gesetzes vor Klagen bewahren. Nach Informationen des Magazins Der Spiegel, das diesen Skandal an die Öffentlichkeit brachte, stehen selbst einige Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums diesem Vorhaben kritisch gegenüber: Sie machen „verfassungsrechtliche und beihilfe-rechtliche Risiken“ aus. „Die Politik darf vor der Lobby-Macht der Industrie nicht einknicken. Sie muss Lehren aus dem VW-Skandal ziehen und Tricksereien zu Lasten der Umwelt entschieden ahnden“, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Das EEG-Gesetz erhebt für die Elektrizität, welche Unternehmen selbst mit ihren Kraftwerken erzeugen, keine Abgaben. Darum haben sich einige Multis auf dem Papier zu Besitzern solcher Anlagen gemacht. Dank ausgetüftelter Vertragskonstruktionen stiegen sie von schnöden Strom-Kunden zu Pächtern von Kraftwerk-Anteilen auf – und damit zu Nutznießern des Eigenstrom-Privilegs. Der BAYER-Konzern verteidigte dieses sogenannte Scheibenpacht-Modell auf seiner letzten Hauptversammlung. Von der CBG zur Rede gestellt, wies der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann Betrugsvorwürfe „entschieden“ zurück.

Dabei dürfte der Agro-Riese seine Geschäftsbilanz mittels Scheibenpacht um einiges aufgehellt haben. „Einzelne Unternehmen sparten auf diese Weise Hunderte Millionen Euro“, so Der Spiegel. Das Nachsehen hatten neben den privaten Stromkunden und kleineren Betrieben unter anderem Übertragungsnetzbetreiber wie AMPRION, die deshalb vor Gericht zogen. Der Streitwert beläuft sich insgesamt auf eine Milliarden-Summe. Das rief den Verband der Chemischen Industrie (VCI) auf den Plan. Er entfaltete umfangreiche Lobby-Aktivitäten und ließ sogar beschlussfähige Gesetzesänderungen und Amnestie-Regelungen ausarbeiten. „BAYER & Co. agieren hier nach der Logik ‚Wenn der Prophet nicht zum Berg kommt, muss der Berg eben zum Propheten kommen.’ Sie sind offensichtlich der Meinung, dass sich das Gesetz ändern muss und nicht sie. Sie tun nach wie vor alles dafür, sich nicht in angemessener Weise an der Energiewende zu beteiligen und nutzen jedes Schlupfloch“, so Stelzmann abschließend.

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Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Vortrag/Diskussion] Wie weiter nach der Explosion?

CBG Redaktion

Vortrag und Diskussion zu Giften, Risiken, Ursachen und Konsequenzen

Mit:

Manfred Santen, GREENPEACE-Gutachter und Schadstoffexperte

Beate Hane-Knoll, Bundestagskandidatin Leverkusen und Köln Mülheim DIE LINKE

Hanno Raussendorf, Umweltpolitischer Sprecher DIE LINKE NRW

Jan Pehrke, Leitender Redakteur STICHWORT BAYER (SWB)

Wann?

21.9.2021
19.00 Uhr

Wo?

Vortragssaal
Forum Leverkusen
Am Büchelter Hof 9, 51373 Leverkusen

Infos

Am 27. Juli ereignete sich im Chem“park“ der CURRENTA (ehemals BAYER Industry Services GmbH & Co. OHG) in Leverkusen eine gewaltige Explosion. Mehrere Tanks mit chemischem Sondermüll gingen in die Luft.

Bei der Explosion wurde eine giftige Gaswolke freigesetzt, die große Mengen von Schadstoffen wie Dioxin-, PCB- und Furanverbindungen in die Umgebung trug. Dioxin gehört zu den giftigsten Stoffen der Welt (siehe Info-Kasten). Die Explosion tötete sieben Beschäftigte, 31 trugen zum Teil schwere Verletzungen davon. Ihnen und ihren Familien gilt unsere Solidarität!

Nach dem Unglück ließ die CURRENTA Behörden und Öffentlichkeit tagelang im Dunkeln über die explodierten Substanzen.

Die Umweltministerin selbst musste bei CURRENTA vorstellig werden, um einzelne Informationen zu bekommen. Auch der Erbauer und bis 2019 Eigentümer der explodierten Anlage, BAYER, hüllt sich in Schweigen. Viele Fragen sind offen.

Die Bezirksregierung Köln kontrollierte die Tanks zuletzt vor über fünf Jahren und brauchte dazu lediglich eine Stunde. Seit zwei Jahren gehören sie einem Finanzinvestor.

Die eigentlich für 2020 vorgesehene Inspektion des gesamten „Entsorgungszentrums“ ließ die Behörde ausfallen und holte sie auch im April 2021 nicht komplett nach.

Messwerte von Dioxin/PCB/Furan von Greenpeace widersprechen den staatlichen Messungen der Rußpartikel im Leverkusener Stadtgebiet.

Nepal

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 18. Februar ´99

Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) e.V.

Studie über den Einsatz von Pestiziden in Nepal belegt:

Hochgiftige Pestizide weiter im Handel

Das Khoj Research Institute aus Lahore/Pakistan hat eine Studie über den Einsatz von Pestiziden in Nepal vorgelegt. Die Untersuchung belegt, daß hochtoxische und selbst international geächtete Wirkstoffe nach Nepal gelangen und dort frei gehandelt werden - sogar solche, die in westlichen Ländern nicht oder nur eingeschränkt zugelassen sind wie Aldrin, Endosulfan, Lindan, Paraquat und das als grundwasserschädigend bekanntgewordene Atrazin. Hieraus resultieren zahlreiche gesundheitliche und ökologische Probleme in dem südasiatischen Land.
Unter den Herstellern und Lieferanten der umstrittenen Wirkstoffe finden sich multinationale Unternehmen wie BAYER, Rhone-Poulenc, Ciba-Geigy und Hoechst. Von den deutschen Pestizidherstellern vermarktet besonders BAYER in höchstem Maße problematische Pestizide, so z.B. unter dem Handelsnamen Metacid 50 EC den Wirkstoff Parathion Methyl, den die Weltgesundheitsorganisation WHO als „extrem gefährlich“ (Toxizitätsklasse IA) einstuft. Damit bricht der Konzern das auf seiner Hauptversammlung 1996 gegebene Versprechen, sämtliche Pestizide der WHO-Klasse I vom Markt zu nehmen.
Uwe Friedrich, Mitglied des Vorstands der Coordination gegen BAYER-Gefahren sowie des erweiterten Vorstands des Pestizid Aktions-Netzwerks: „Es ist dringend notwendig, den Einsatz dieser hochgefährlichen chemischen Pestizide in Nepal einzuschränken. Die Unternehmen müssen den Export von international geächteten Wirkstoffen von sich aus stoppen, da eine sichere Handhabung in Nepal nicht gewährleistet ist. Der BAYER-Konzern muß endlich seine Ankündigung umsetzen, die gefährlichsten Pestizide weltweit vom Markt zu nehmen.“
Die Leverkusener Bayer AG gehört international zu den sechs größten Pestizid-Herstellern. Nach Angaben der WHO erleiden jährlich mehr als eine Million Menschen Pestizid-Vergiftungen, rund 20.000 Fälle verlaufen tödlich.

USA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 31. März 2004

BAYER zahlt in den USA 45 Mio Dollar an Fischer

Vergiftung von Langusten durch Pestizid „Icon“

Die Firma Bayer CropScience hat sich gestern im US-Bundesstaat Louisiana zur Zahlung von 45 Millionen Dollar an Langusten-Fischer bereit erklärt. Die Population von Langusten war nach der Verwendung des Pestizids „Icon“ im Reis-Anbau dramatisch eingebrochen, was zu hohen Einnahmeausfällen bei den betroffenen Fischern führte. Der zuständige Richter in Opelousas/Louisiana muss den Vergleich noch anerkennen, hat aber bereits eine vorläufige Zustimmung erteilt.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Agrogifte von Bayer sind in aller Welt für Umweltskandale und Vergiftungsfälle verantwortlich. Der Konzern muss alle Pestizide, die die Umwelt schädigen, das menschliche Hormonsystem stören oder akut toxisch wirken, vom Markt nehmen.“ Bayer ist seit der Übernahme von Aventis CropScience weltweit zweitgrößter Pestizidhersteller. Von Bayer hergestellte Wirkstoffe wie Fenamiphos, Parathion, Fenthion und Monocrotophos führen Jahr für Jahr zu Tausenden Vergiftungsfällen in aller Welt.

Aventis CropScience hatte „Icon“ 1999 auf den Markt gebracht. Vom folgenden Jahr an ging der Bestand von Langusten um mehr als 50% zurück. In der 2001 eingereichten Klageschrift kritisieren die Fischer, dass Aventis „das Pestizid Icon in fahrlässiger Weise getestet und auf den Markt gebracht hat“. Insgesamt wurden rund 1.500 Fischer geschädigt. Der in „Icon“ enthaltene Wirkstoff Fipronil wird auch für das Bienensterben in Europa und Nordamerika verantwortlich gemacht. In Frankreich wurden im Februar daher alle Anwendungen von Fipronil verboten.

Erst in der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass Pestizide von Bayer im indischen Baumwoll-Anbau für eine große Zahl tödlicher Vergiftungen verantwortlich sind. Der Konzern hatte 1995 angekündigt, alle Wirkstoffe der Gefahrenklasse I vom Markt zu nehmen, dieses Versprechen jedoch bis heute nicht umgesetzt.

[Versammlungsklage] Presse-Information CBG vom 16.02.20

CBG Redaktion

Oberverwaltungsgericht Münster weist CBG-Klage ab

Im Namen der Vereinten Konzerne gegen die Versammlungsfreiheit

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) gegen die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit bei der BAYER-Hauptversammlung von 2017 abgewiesen. Begründung: Die damals getroffenen Maßnahmen hätten die Proteste der Coordination vor dem „World Conference Center Bonn“ (WCCB) auf dem „Platz der Vereinten Nationen“ nach Ansicht der Richter*innen „nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt“.

„Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist ein Skandal. Es stellt der Wirtschaft einen Freibrief aus, mit dem bei Veranstaltungen das grundgesetzlich garantierte Versammlungsrecht beschnitten werden kann. Auch öffnet das Urteil der Privatisierung von Risikoanalysen für den öffentlichen Raum, die zwingend in der Zuständigkeit staatlicher Sicherheitsbehörden liegen müssen, Tür und Tor!“, stellt Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG fest.

CBG-Anwalt Sven Forst bekräftigt: „Das Urteil des OVG Münster, mit welchem die Berufung zurückgewiesen wurde, ist rechtlich fehlerhaft. So werden zu geringe Anforderungen an das Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne des § 15 Versammlungsgesetz gestellt. Außerdem hält es das Gericht für zulässig, dass sich die Versammlungsbehörde (Polizei) bei der von ihr zu treffenden Gefahrenprognose nahezu ausschließlich und ohne Detailkenntnisse auf Behauptungen privater Dritter – hier der BAYER AG – stützt. Dies ist nach meiner Auffassung nicht mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Grundgesetz vereinbar. Ferner birgt eine solche Rechtsprechung die Gefahr, dass hoheitliches Handeln (hier in Form der Gefahrenprognose) faktisch mehr und mehr privatisiert wird.“

Im Jahr 2017 erwartete der BAYER-Konzern zu seiner Aktionärsversammlung massive Proteste gegen die Übernahme des für seine weltweiten Verbrechen berüchtigten US-Konzern MONSANTO. Der Leverkusener Multi verlagerte deshalb kurzfristig die Veranstaltung in das Bonner WCCB. Dort hatte die Vermieterin, die Stadt Bonn, bereits beim Bau der Halle Bodenverankerungen eingerichtet, die es erlauben, den vor dem WCCB liegenden „Platz der Vereinten Nationen“ mit Gittern weiträumig abzusperren. BAYER machte von diesem Angebot nur allzu gerne Gebrauch, um so mit einer großräumigen „Absperr-Planung“ und der Errichtung eines Großzeltes sein Aktionärstreffen in eine Festung verwandeln und die Demonstrant*innen abdrängen zu können. Wobei die Pläne von BAYER terminlich erst weit nach der ordnungsgemäßen versammlungsrechtlichen Anmeldung der Proteste bei den zuständigen Behörden vorgelegt wurden.

Zur Begründung für die Errichtung eines Zeltes und der Zäune wurde von BAYER eine ominöse Terror-Gefahr heraufbeschworen, die es angeblich erfordere, dass die Sicherheitschecks außerhalb des Gebäudes durchgeführt werden müssten. Was dann wiederum die Errichtung eines Großzeltes sowie die weiträumige Abschirmung des Geländes erfordere. Dabei ließ BAYER vollkommen unberücksichtigt, dass das hochmoderne WCCB, in dem noch wenige Wochen zuvor die Weltklimakonferenz der UNO getagt hatte, mit allen Möglichkeiten für effiziente Sicherheitskontrollen baulich, technisch und räumlich ausgestattet ist. Mehr als offenkundig ging es also einzig darum, dass der Agro-Riese die kritische Öffentlichkeit daran hindern wollte, im Eingangsbereich zu protestieren.

Stadt und Polizei Bonn spielten das Spiel des BAYER-Konzerns willfährig mit. Sie setzten die im Versammlungsrecht geltende Regel, wer zuerst anmeldet, mahlt zuerst, kurzerhand außer Kraft und verweigerten den Anmelder*innen der Proteste den Platz: die Stadt Bonn mithilfe einer Absperrerlaubnis, die Polizei Bonn durch das Protestverbot für die an BAYER nachträglich(!) vermieteten Platzfläche.

Obendrein unterließen es die Behörden, die von BAYER herbeifantasierten „Terror-Gefahren“ etc. zu überprüfen. Stadt und Polizei ließen sich nicht einmal die BAYER-internen Sicherheitsanalysen vorlegen. Sie erstellten auch keine eigene Gefahren-Prognose und schalteten auch nicht die dafür zuständigen höheren staatlichen Sicherheitsbehörden ein.

Überdies erteilte die Versammlungsbehörde noch zahlreiche weitere die Proteste erheblich beschränkende Auflagen. U.a. verbot sie die Teilnahme von Landwirt*innen mit ihren Treckern, wies der Kundgebungsbühne einen Platz weit vom WCCB entfernt zu und bestimmte sogar, dass die Lautsprecher nicht in Richtung des WCCB beschallen durften.

Der „Platz der Vereinten Nationen“ wurde derart von BAYER, Stadt und Polizei damit seines weltoffenen und demokratischen Charakters beraubt und zu einem Platz der Willkür und der Unternehmensmacht umfunktioniert. „Jeder Konzern kann sich künftig auf eine drohende Terror-Gefahr berufen, um missliebige Demonstrationen zu verhindern“, kommentierte die taz.

Mittels Eilverfahren gelang es der CBG damals noch vor der Veranstaltung, einige der rechtswidrigen Auflagen gegen den Protest gerichtlich untersagen zu lassen. Der Anti-Protest-Zaun und das riesige BAYER-Zelt allerdings blieben unangetastet. Da aber mit dem BAYER-/Polizei-/Stadt-Vorgehen in mehrfacher Hinsicht ein sehr bedenklicher Präzedenzfall für die Einschränkung der grundgesetzlich verankerten Versammlungsfreiheit durch private Unternehmen droht, reichte die CBG „Feststellungsklagen“ zur Überprüfung der in den Schnell-Verfahren im Jahr 2017 ergangenen Urteile ein.

In einem davon urteilte nun das Oberverwaltungsgericht Münster und wies die BAYER Klage der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ab.

„Mit dieser Entscheidung kapituliert das Oberverwaltungsgericht vor Konzern-Interessen. Dass die Stadt Bonn als Vermieterin nebenbei Geld kassiert für die Beschränkung von Versammlungen auf öffentlichen Flächen ist ein doppelter Skandal. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren verurteilt diese Kungelei und wird sich gegen diesen Ausverkauf von verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten weiter zur Wehr setzen und dazu die Rechtsmittel ausschöpfen“, so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Sehr bezeichnend ist, dass sich die Adressaten der CBG-Klage – die Stadt Bonn sowie die Polizei Bonn als Versammlungsbehörde – im Prozess voll und ganz auf die juristische Arbeit der vom BAYER-Konzern angeheuerten Großkanzlei stützten. Ständig saß der Konzern als „Beigeladene“ mit am Tisch, entwickelte die Argumentation und verfasste die Schriftsätze. Stadt und Polizei agierten damit de facto als BAYER-Werkschutzabteilung. Das Oberlandesgericht nahm keinen Anstoß daran. Es hielt es sogar seinerseits für unnötig, Einblick in das Terror-Szenario des Konzerns zu nehmen, und verzichtete vielmehr ausdrücklich auf die Vorlage des ominösen BAYER-Sicherheitskonzepts.

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Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Dicamba] Presse-Information CBG vom 18.05.20

CBG Redaktion

CBG fordert die Bundesregierung nach neuen Studien-Ergebnissen zum Handeln auf

BAYER-Pestizid Dicamba erhöht die Krebs-Gefahr

Der von BAYER und anderen Agro-Konzernen vermarktete Pestizid-Wirkstoff Dicamba vergrößert für LandwirtInnen die Wahrscheinlichkeit, an Leber- und Gallenwegkrebs zu erkranken. Bei FarmerInnen, welche die Substanz intensiv nutzen, stieg die Gefahr gegenüber solchen, welche den Stoff nicht einsetzen, um den Faktor 1.8. Das Leukämie-Risiko nahm ebenfalls zu. Das ergab eine Untersuchung der US-amerikanischen „National Institutes of Health“ (NIH) auf der Basis eines rund 50.000 Bauern und Bäuerinnen umfassenden Daten-Satzes der „Agricultural Health Study“. Auch 20 Jahre nach der Erst-Exposition blieb die erhöhte Gefährdung noch bestehen. „Nach Glyphosat nun also Dicamba. Erneut erweist sich ein BAYER-Mittel als krebserregend. Das der Leverkusener Multi die Produktion von Stoffen, die die menschliche Gesundheit massiv schädigen, nicht umgehend einstellt, ist ein Skandal. Es müssen endlich Alternativen zu den Agrar-Giften entwickelt werden!“ fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Bislang stand Dicamba vor allem in der Kritik, weil es Ernte-Schäden verursacht. Das Herbizid, das hauptsächlich in Kombination mit Gen-Pflanzen Verwendung findet, bleibt nämlich nach dem Ausbringen nicht einfach an Ort und Stelle. Es verflüchtigt sich und treibt zu Ackerfrüchten hin, die gegen die Chemikalie gentechnisch nicht gewappnet sind und deshalb eingehen. Allein bei US-amerikanischen Soja-Kulturen kam es im Jahr 2017 auf einer Fläche von rund 1,5 Millionen Hektar zu Verlusten. Einen ersten Schadensersatz-Prozess in der Sache verloren BAYER und BASF Mitte Februar.

Das Abdrift-Potenzial des Produkts lässt das Gesundheitsrisiko noch einmal ansteigen. „Durch die Fähigkeit von Dicamba, meilenweit durch die Luft zu wehen, sind die Menschen in vielen Regionen des Landes tagein, tagaus gezwungen, dieses gefährliche Pestizid einzuatmen“, konstatiert der Wissenschaftler Nathan Donley vom US-amerikanischen „Center for Biological Diversity“.

Die CBG sieht nun die Bundesregierung in der Pflicht, die neue Sachlage bei den Entscheidungen über Zulassungsverlängerung für dicamba-haltige Produkte zu berücksichtigen. „Es besteht dringender Handlungsbedarf, gesetzgeberisch tätig zu werden, damit das gefährliche Pestizid vom Markt verschwindet“, so CBG-Geschäftsführer Stelzmann abschließend.

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[Glyphosatfakten] Glyphosat: Fakten, Quellen, Links

CBG Redaktion

Krebsgefahr

Eine aktuelle Studie weist auf einen „signifikanten Zusammenhang“ zwischen Glyphosat und Lymphgewebe-Krebs hin: Die Gefahr steige um 41% beim Menschen.

„Exposure to Glyphosate-Based Herbicides and Risk for Non-Hodgkin Lymphoma: A Meta-Analysis and Supporting Evidence“

Quelle

Eine von MONSANTO selbst in Auftrag gegebene Studie wies bereits 1983 auf ein erhöhtes Krebsrisiko durch Glyphosat hin.

Brief der Anwaltskanzlei des Glyphosat-Betroffenen Edwyn Hardeman, der aus Studie zitiert

The results of the original study showed no kidney tumors in the control group, one tumor in the mid-dose, and three tumors in the high dose groups. SeeExh. 7 at 2. Monsanto, however, dismissed these findings as “unrelated to treatment” and nothing more than false positives. Exh. 11 at 1. In February 1985, the EPA rejected these arguments, concluding that “a prudent person would reject the Monsanto assumption that Glyphosate dosing has no effect on kidney tumor production” and that “Glyphosate is suspect.” Id. at 3. The EPA also rejected Monsanto’s false positive argument, noting “Viewpoint is a key issue: Our viewpoint is one of protecting the public health when we see suspicious data. (I)t is not our job to protect registrants from false positives.” Id. at 4. Monsanto, in turn, learned the EPA had reviewed the study and concluded that glyphosate was “(o)ncogenic in mouse,” and a “Possible Human Carcinogen.

Quelle

Of Mice, Monsanto and a Mysterious Tumor

And yet—rewind to July 1983 and a study titled “A Chronic Feeding Study of Glyphosate (Roundup Technical) in Mice.” Following the document trail that surrounds the study offers an illuminating look into how science is not always clear-cut, and the lengths Monsanto has had to go to in order to convince regulators to accept scientific interpretations that support the company’s products.

Die US-NGO Right to know zu der Studie

Niemand ist sicher: Etwa 50% aller Städter in Europa haben schon Glyphosat im Körper.

Glyphosat im Urin von Großstädtern aus 18 europäischen Staaten nachgewiesen. 70 Prozent aller Proben in Deutschland belastet

Eines der Ergebnisse stichprobenartiger europaweiter Untersuchungen von Glyphosat-Rückständen im Menschen lautet: Sieben von zehn der untersuchten Großstädter in Deutschland hatten das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat im Urin. Von März bis Mai dieses Jahres ließen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und sein europäischer Dachverband Friends of the Earth (FOE) Urin-Proben von insgesamt 182 Stadtbewohnern aus 18 Ländern auf Glyphosat analysieren. Es handelt sich hierbei um die erste Studie dieser Art.

Der BUND zu Glyphosat-Nachweisen

Frankfurter Rundschau berichtet über die Untersuchung

Klimarisiko

3,71 Millionen Tonnen CO2 stieß BAYER/ MONSANTO 2019 aus. Einen großen Anteil hat daran die energieintensive Herstellung von Glyphosat.

BAYER-„Nachhaltigkeitsbericht 2019“

Hier der Bericht

Seite 50, Tabelle „Treibhausgas-Emissionen“ Zeile „Gesamte Treibhausgas-Emissionen nach der marktorientierten Methode“

Umweltgift

Glyphosat verseucht Flüsse, lässt die Algen wachsen, raubt dadurch tiefer gelegenen Pflanzen das Licht. Ihre Zersetzung entzieht dann Fischen und anderen aquatischen Lebewesen den Sauerstoff.

The overlooked impact of rising glyphosate use on phosphorus loading in agricultural watersheds

Glyphosate is the most extensively used pesticide worldwide. In addition to raising ecotoxicological concerns, the use of glyphosate adds phosphorus (P) to agricultural landscapes, influencing the accumulation and cycling of P in soil and nearby surface waters. Yet pesticides have been largely ignored when monitoring anthropogenic sources of P in agricultural watersheds. Estimating the supply of P derived from glyphosate use, both globally and in the US alone, we show that trends have markedly increased over the past two decades.

Quelle

New cause for concern over weedkiller glyphosate

In many agricultural areas, decades of phosphorus-based fertilizer use have led to a saturation of the soil’s capacity to hold the nutrient. This increases the likelihood that any additional phosphorus applied to the land will run off into waterways, where it is a known cause of harmful algal blooms and deoxygenation leading to fish death.

Until now, regulations to limit phosphorus pollution have focused on the use of fertilizers, which remain the largest artificial source of phosphorus. But as the use of glyphosate increases – the past two decades alone have seen global use increase 15-fold – the herbicide’s relatively small phosphorus content starts to add up, reaching levels comparable to other sources, like detergents, that have attracted regulators’ attention in the past.

“Our study argues that the recent and rapid rise in glyphosate use has magnified its relative importance as a source of anthropogenic phosphorus, especially in areas of intensive corn, soybean and cotton cultivation,” Hébert says.

The McGill research team – Marie-Pier Hébert, Vincent Fugère and Andrew Gonzalez – used data from the US Geological Survey and the UN Food and Agriculture Organization to calculate the relative contributions of glyphosate and fertilizers to the total amount of phosphorus being applied to agricultural land in the United States and elsewhere.

Quelle

Durch Glyphosat verlieren die Böden ihre natürliche Fruchtbarkeit.Kein Kraut lockert die Erde auf, kein Mikroorganismus produziert mehr Nährstoffe.

Kollateralschäden im Boden

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, wiesich das Breitbandherbizid auf das Bodenleben und die Bodenfruchtbarkeit auswirkt. Die Auswer-tung zahlreicher Studien über Glyphosat und seine vielfältigen Effekte kommt zu dem Ergebnis,dass Glyphosat keineswegs wie von der Industrie behauptet als ein umweltverträgliches Herbizidgelten kann. Es beeinflusst und schädigt vielmehr das Bodenleben erheblich, führt unter anderemzu vermehrten Pilzkrankheiten und beeinträchtigt über den Boden auch Gesundheit und Ertrags-stärke anderer Pflanzen. In einer nachhaltigen Landwirtschaft hat Glyphosat daher keinen Platz.

Quelle

Aussterben der Fluginsekten in NRW um bis zu 80% seit 1989; Rückgang bei Brutvögeln bis 90%.

BUND: Schmetterlingssterben / Insektensterben / Bienensterben & Vogelsterben: Ursachen - Agrargifte, Neonicotinoide, Glyphosat Dünger, Monokulturen, Landwirtschaft, Ferneintrag / Was tun?

Die Hauptursache für das Sterben von Insekten wie Schmetterlingen und Bienen ist die industrielle Landwirtschaft mit ihren Giften (Neonicotinoide...), Herbiziden (Glyphosat...), Überdüngung und die „pflegeleichte“ ausgeräumte, monotone Agrar-Landschaft. Ein besonders bedrückendes Phänomen ist die Fernwirkung der Gifte und Düngemittel selbst in weit entfernte Naturschutzgebiete.

Quelle

NABU: Insektensterben - Dramatischer Rückgang der Fluginsekten

Nach Untersuchungen in NRW ist die Biomasse der Fluginsekten seit 1989 mancherorts um bis zu 80 Prozent zurückgegangen. Die Untersuchungen ergaben folgende Ursachen für den Rückgang an Insekten und die Folgen für andere Tierarten: Zerstörung von Lebensräumen, Einsatz von Insektiziden. Die Folge: Vögel müssen hungern.

Nach Untersuchungen in NRW ist die Biomasse der Fluginsekten seit 1989 mancherorts um bis zu 80 Prozent zurückgegangen.

Quelle

BUND: Folgen des Pestizideinsatzes für Vögel

Weltweit geht die Zahl der Vogelarten drastisch zurück: In Europa sind die Hälfte aller Arten gefährdet, wobei Vögel in Agrarlandschaften stärken betroffen sind als solche die im Wald leben. Eine der Hauptursachen neben Klimawandel ist der Einsatz von Pestiziden.

Quelle

TAGESSPIEGEL: Rückgang bei Brutvögeln um bis zu 90 Prozent: Naturschützer fordern Systemwechsel in EU-Agrarpolitik

In Deutschland nimmt die Zahl der Wintervögel immer weiter ab. Naturschützer warnen vor einem dramatischen Rückgang der Brutpaare auf Agrarflächen.

Quelle

[Curevac] Presse-Information CBG vom 08.01.21

CBG Redaktion

Corona-Impfstoff: BAYER kooperiert mit CUREVAC

Die Sicherheit muss über alles gehen!

Die großen Pharma-Riesen wollen oder können selber keine Impfstoffe gegen COVID-19 entwickeln. Sie kommen erst dazu, wenn die Vakzine kurz vor der Marktreife stehen, um sich auf die Schnelle noch ein möglichst großes Stück von dem Corona-Geschäft zu sichern ohne die Entwicklungskosten und -Risiken selber tragen zu müssen. Immerhin werden die Impfstoffe angesichts der globalen Pandemie-Situation weltweit mit Milliarden aus Staatshaushalten finanziert.

Während PFIZER eine Zusammenarbeit mit BIONTECH vereinbarte, schloss sich der BAYER nun mit CUREVAC zusammen. Offenbar hofft der durch den dreckigen MONSANTO-Deal massiv in Schieflage geratene Konzern auf ein paar leicht verdiente Extra-Profite. BAYER will „sein Fachwissen und seine etablierte Infrastruktur in Bereichen wie der operativen Studien-Durchführung, bei regulatorischen Aufgaben, der Pharma-Kovigilanz (d. h. Arzneimittel-Sicherheit) medizinischen Informationen und Lieferketten-Leistungen einbringen sowie Unterstützung in ausgewählten Ländern leisten“, heißt es in Leverkusen.

Axel Köhler-Schnura, Gründungsvorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) zweifelt: „Ob BAYER ein Garant für die Sicherheit des CUREVAC-Impfstoffes ist, darf mehr als bezweifelt werden. Immer wieder werden Tausende Menschen durch Medikamente dieses Global Players, wie z. B. durch die Verhütungsmittel der YASMIN-Produktreihe, geschädigt. Auch herrschen in den Lieferketten des Pharma-Konzerns oftmals katastrophale Zustände. Mehrfach konnte BAYER nicht mehr liefern.“

Auch bei den Pharma-Tests, welche die Aktien-Gesellschaft bevorzugt in Armutsregionen durchführen lässt, kommt es allzu oft zu gravierenden Zwischenfällen. Und mit der Vertriebsstärke des Unternehmens ist es ebenfalls nicht allzu weit her. In den USA beispielsweise muss der Konzern bei großen Markteinführungen selbst Allianzen eingehen.

Insgesamt gibt es keine Gewähr dafür, dass BAYER der richtige Partner dafür ist, die Sicherheit des Impfstoffes zu garantieren.
Nochmals Köhler-Schnura: „Die Sicherheit von Medikamenten für Mensch und Umwelt muss an allererster Stelle stehen. Bei dem Vakzin von CUREVAC handelt es sich um einen neuen Gentech-Impfstoff auf mRNA-Basis, der ein immens beschleunigtes Test-Verfahren durchläuft. Die für die Genehmigung zuständigen Behörden müssen die Unterlagen unter großem Zeitdruck auswerten. Die Produkt-Sicherheit des BAYER-CUREVAC-Impfstoffes ist derart in keiner Weise gewährleistet.“

U. a. hat CUREVAC zwei klinische Prüfphasen gekoppelt, und bei der angestrebten Notfall-Zulassung verkürzt sich die Nachbeobachtungszeit von sechs auf zwei Monate. Darüber hinaus wirft das Studien-Design von CUREVAC Fragen auf. Die WissenschaftlerInnen prüfen nämlich zuvörderst nicht den Einfluss des Mittels auf Krankheitsbilder mit schweren Verläufen wie Krankenhaus-Einweisungen, sondern bloß, ob es generell geeignet ist, Infektionen zu verhindern. Auch starten die Tests der kombinierten Phasen 2b und 3 mit ProbandInnen im Alter von 18 bis 60, also ohne Angehörige der Risikogruppe der über 60-Jährigen. Diese sollen erst später dazukommen. Ob auch Personen über 75 darunter sind, geht aus den Angaben nicht hervor.

Die Versuchsreihen finden zurzeit unter anderem in Brasilien statt, das sich gerade zu einem großen Testzentrum entwickelt. „Wir werden zu Laborratten der Welt degradiert“, heißt es in dem Land. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert BAYER und CUREVAC auf, für die Substanz – sollte sie sich denn überhaupt als wirksam und sicher erweisen – Verteilungsgerechtigkeit herzustellen. Angesichts der globalen Notlage darf das Vakzin kein deutscher Impfstoff werden, auch wenn der Bund 23 Prozent der CUREVAC-Anteile hält und die Vakzin-Entwicklung noch einmal mit rund 250 Millionen Euro subventionierte. Der Impfstoff muss weltweit zuerst allen Menschen zur Verfügung stehen, in deren Ländern getestet und produziert wird.

Pressekontakt:
Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Verlängerung] Presse-Information CBG vom 17.06.21

CBG Redaktion

EU: Erste Weichenstellung für Zulassungsverlängerung

Glyphosat und kein Ende?

Die Europäische Union hat einen ersten Schritt hin zu einer erneuten Zulassungsverlängerung für BAYERs Herbizid Glyphosat unternommen. Das machte die österreichische Initiative Global 2000 publik. So hat die sogenannte Bewertungsgruppe für Glyphosat (AGG), die unter Verantwortung von Frankreich, Ungarn, den Niederlanden und Schweden steht, dem Mittel einen Persilschein ausgestellt. Durch die Behandlung von Pflanzen mit Glyphosat sei kein „chronisches oder akutes Risiko“ für die VerbraucherInnen zu erwarten, konstatiert die AGG. Dementsprechend heißt es jetzt in der Pressemitteilung der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA: „Eine Einstufung für Keimzellmutagenität, Karzinogenität oder Reproduktionstoxizität war nicht gerechtfertigt. Der Vorschlag der vier Mitgliedstaaten beabsichtigt keine Änderung der bestehenden Einstufung.“

Die Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“, welche die WHO 2015 getroffen hat, geht nach Angaben von Global 2000 auf Untersuchungen der Glyphosat-ProduzentInnen MONSANTO und CHEMINOVA aus den Jahren 1983 bzw. 1993 zurück. Diese Krebsstudien, welche an Mäusen durchgeführt wurden, wiesen signifikante Anstiege der Tumorinzidenzen auf. Das versuchten die EU-Behörden zuvor als Artefakte und Zufallsfunde, die durch zu hohe Glyphosat-Dosierungen, Erkrankungen der Versuchstiere oder einfach statistische Schwankungen ausgelöst worden seien, abzutun. Darum stuften sie Glyphosat als harmlos ein. Wenig überraschend kamen sie in ihrem aktuellen Report, welcher am 15. Juni veröffentlicht wurde, bei der Untersuchung derselben Studien zum selben Schluss.

Neuere Studien liefern jedoch ein sehr viel kritischeres Bild. Das medizinische Labor Bremen 2012 erklärte etwa: „Die Einschätzung von Glyphosat und seiner Begleitstoffe (POEA) als unbedenkliches Herbizid hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Neue Studien weisen auf deutliche gentoxische, reproduktionstoxische, hormonelle und zellschädigende (Plazenta, Nabelschnur, Embryo) Wirkungen hin.“

Zudem machte der französische Wissenschaftler Gilles-Eric Séralini im Jahr 2017 in elf glyphosathaltigen Pestiziden Schwermetalle wie Arsen, Kobalt, Nickel und Blei aus. Séralinis Studie zeigte außerdem, dass das Glyphosat erst in der Kombination mit Zusatzstoffen seine giftige Wirkung voll entfalten kann. Ein Befund, auf den die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO bei ihren internen Prüfungen selbst stieß: So schrieb MONSANTO-Wissenschaftler William Heydens im internen Mailverkehr: „Glyphosat ist OK, aber das formulierte Produkt verursacht den Schaden“. Befunde, die sich die Europäische Union zu Herzen nehmen sollte: Sie prüft explizit nur den Wirkstoff Glyphosat allein. Das Risiko, das von den Zusatzstoffen ausgeht, spielt für die EU keine Rolle.

CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann hält zu der aktuellen Bewertung von Glyphosat durch die EU fest: „Die Gefährlichkeit von Glyphosat ist angesichts Zehntausender Klagen und der verheerenden gesundheitlichen und ökologischen Situation in den Anwender-Ländern offenkundig. Dass Agrar-Riesen wie BAYER nun von der EU einen Freifahrtschein bekommen sollen, ihre lebens- und umweltgefährlichen Produkte weiter zu vermarkten, kommt einer Mittäterschaft bei vorsätzlicher Körperverletzung bzw. gar Mord gleich. Glyphosat muss gebannt werden! Deshalb führen wir die Kampagne ‚Glyphosat-Stopp jetzt!’ weiter. Sollte die EU Glyphosat wirklich grünes Licht geben, dann zeigt das einmal mehr die gefährliche lobbyistische Verflochtenheit dieser politischen Institution mit Konzernmacht.“

Pressekontakt:

Marius Stelzmann 0211/ 33 39 11

[EPA] Presse-Information CBG vom 07.09.21

CBG Redaktion

Glyphosat – EPA räumt Fehler ein

Jetzt wird es eng für BAYER/MONSANTO

Die US-amerikanische EPA (Environment Protection Agency) räumte im Zuge eines Klage-Verfahrens gegen sie gravierende Fehler bei der Genehmigung des Pestizids Glyphosat im Januar 2020 ein. Die EPA beantragte deshalb vor Gericht, den Prozess vorerst auszusetzen, um ihre Entscheidung überprüfen zu können. Sie wolle die Gefahren detaillierter analysieren, die bei der Ausbringung des Herbizids durch Verwehungen auf teilweise weit entfernte Ackerflächen drohen.

Neben einschlägigen Gerichtsurteilen und jüngeren Studien aus eigenem Hause verwies die US-Umweltbehörde dabei auch auf eine Order von Präsident Joe Biden. Dieser hatte unmittelbar nach Amtsantritt im Januar 2021 mit einer „Executive Order on Protecting Public Health and the Environment and Restoring Science to Tackle the Climate Crisis“ unmissverständlich die politische Instrumentalisierung der EPA unter seinem Vorgänger Donald Trump öffentlich gemacht: „Heute unterschreibe ich ein präsidiales Memorandum, das klarstellt, dass wir unsere Weltklasse-Wissenschaftler vor politischer Einmischung schützen und sicherstellen werden, dass sie frei denken, forschen und sprechen können.“

Die EPA hatte nach dieser Intervention direkt interne Revisionen durchgeführt und im Mai erste Ergebnisse vorgelegt. Dabei hatte sie schwere Mängel bei der 2018 erfolgten Zulassung des Herbizids Dicamba eingeräumt: massive Einmischung in den Prüfprozess, Streichung ganzer Passagen aus Expertisen und direkte Anweisungen an WissenschaftlerInnen, sich bei ihrer Arbeit ausschließlich auf Daten von BAYER und anderen Herstellern zu stützen.

Den KlägerInnen gegen die EPA – unter anderem die Organisationen „Center for Food Safety“, „Farmworker Association of Florida“ und „Beyond Pesticides“ – geht die beklagte Umweltbehörde in ihrem Antrag allerdings nicht weit genug. Sie verlangen von ihr, sich nicht auf die Umweltgefahren zu beschränken, sondern auch die von der Glyphosat ausgehenden Gefährdungen für die menschliche Gesundheit nochmals genau in Augenschein zu nehmen. Dazu zitieren sie aus einer im Giftschrank verschwundenen EPA-internen Untersuchung, die „überzeugende Belege“ für einen Zusammenhang zwischen einer Exposition der Agro-Chemikalie und der Entstehung des Non-Hodgkin-Lymphoms, einer speziellen Art des Lymphdrüsen-Krebses, fand. Zudem fordern die Gruppen die US-Behörde auf, die Glyphosat-Zulassung für die Zeit der Neubewertung auszusetzen.

„Jetzt wird es auch in den USA eng für BAYER/MONSANTO. Ob die Umweltbehörde ihre vorläufige Zulassungsverlängerung für Glyphosat in eine dauerhaftere verwandeln wird, ist mehr als fraglich. Und als Kronzeuge in den noch ausstehenden zigtausenden Schadensersatz-Prozessen ist die EPA nur noch bedingt tauglich. Glyphosat war und ist eine Krebsgefahr, ein Klima-Risiko und ein Umweltgift. Glyphosat muss gestoppt werden. Weltweit. Jetzt! Und vor allem: Die Geschädigten in aller Welt und ihre Angehörigen müssen entschädigt werden! Die Umwelt muss saniert werden! Die Akten müssen geöffnet werden! Die Verantwortlichen bei BAYER/MONSANTO sowie ihre Handlanger in Politik und Behörden müssen bestraft werden!“, konstatiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

Pressekontakt:

Marius Stelzmann 0211/33 39 11

Aspirin

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 4. März ´99

100 Jahre ASPIRIN am 6. März:

Virtuelle Protestaktion am BAYER-Hochhaus

Anläßlich der Jubiläumsfeier zum einhundertsten ASPIRIN-Geburtstag am 6. März weist die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) auf die zahlreichen Risiken des „Jahrhundert-Pharmakons“ hin. In einer virtuellen Protestaktion befestigte der Verein ein Transparent mit der Aufschrift „ASPIRIN tötet Kinder“ an der BAYER-Zentrale in Leverkusen, womit auf die anhaltende Vermarktung von ASPIRIN JUNIOR in Lateinamerika hingewiesen wird.
ASPIRIN kann bei Kindern mit Fiebererkrankungen das meist tödlich verlaufende Reye-Syndrom auslösen. Die internationale Fachwelt warnt daher vor der Anwendung von Azetylsalizylsäure bei Kindern, in Deutschland wurde ASPIRIN JUNIOR in den achtziger Jahren vom Markt genommen. Die Sicherheitsbedenken, die in Europa zu erheblichen Anwendungseinschränkungen geführt haben, schlägt BAYER jedoch in der „3. Welt“ in den Wind. Ein typisches Beispiel für doppelte Sicherheitsstandards. Allein in Lateinamerika werden Millionen Kinder gravierenden Gesundheitsrisiken ausgesetzt, denn dort ist ASPIRIN ein Umsatzrenner mit riesigem Werbeetat und Allheilmittel-Image. Von den gefährlichen Nebenwirkungen erfahren die VerbraucherInnen in der Regel nichts. Und das, obwohl es unbedenklichere Alternativen gibt.
Hubert Ostendorf vom Vorstand der CBG: „ASPIRIN JUNIOR tötet Kinder! In Lateinamerika dürfen keine niedrigeren Sicherheitsstandards angelegt werden als bei uns. Das Unternehmen BAYER muß seiner Verantwortung gerecht werden und dieses gefährliche Medikament weltweit vom Markt nehmen!“ Ostendorf betont, dass Azetylsalizylsäure keineswegs harmlos sei und fordert eine Rezeptpflicht für ASPIRIN, um den unsachgemäßen Gebrauch einzudämmen.
Auch die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft weist darauf hin, dass der Wirkstoff tief in den biochemischen Haushalt des Körpers eingreift und Schleimhautreizungen, Blutungen im Magen-Darm-Trakt und Magengeschwüre verursachen kann.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir zur Verfügung! Gerne senden wir Ihnen die Fotomontage zu, mit der die CBG auf die Gefahren von ASPIRIN hinweist.

England

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 31. März 2004

Bayer stoppt Einführung von Genmais in England:

„Jetzt aus grüner Gentechnik ganz aussteigen“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren begrüßt die Entscheidung des Bayer-Konzerns, in Großbritannien keinen gentechnisch veränderten Mais anzubauen. Philipp Mimkes, Sprecher des Vereins: „Die Argumente von Bayer & Co, mit der Gentechnik das Hungerproblem bekämpfen oder den Einsatz von Agrargiften reduzieren zu wollen, sind hohle Versprechungen. Es geht den Unternehmen lediglich um die Kontrolle der Agrar-Märkte - zu Lasten von Umwelt und Verbrauchern.“ Mimkes weist darauf hin, dass die langfristigen Risiken gentechnisch veränderter Nahrungsmittel bis heute kaum untersucht sind. „Wir fordern Bayer auf, aus der Produktion von gentechnisch veränderten Pflanzen auszusteigen“, so Mimkes weiter.

Bereits im vergangenen Herbst hatte Bayer angekündigt, in England keine weiteren Freilandversuche mit Gen-Pflanzen durchzuführen. Vor wenigen Wochen wurde das Management der Bayer-Tochterfirma BioScience entlassen - offenbar wegen Erfolglosigkeit.

Bayer als europäischer Marktführer von genetisch manipuliertem Saatgut hatte sich von der britischen Zulassung von Gen-Mais den Durchbruch in Europa erhofft. Ein erster Antrag auf Zulassung von Gen-Mais in Großbritannien scheiterte am Widerstand von Wales und Schottland. Auch die belgische Regierung lehnte kürzlich einen Antrag von Bayer auf Zulassung von Gen-Raps wegen ökologischer Risiken ab. Der Bayer-Konzern sitzt in den Startlöchern, um modifizierte Getreide-Sorten, Raps, Mais, Reis und Soja auf den Markt zu bringen.

1999 hatte die EU den Anbau der Maissorte „Chardon LL“ grundsätzlich genehmigt. Die genetisch veränderte Sorte sollte ursprünglich in England, Deutschland und den Niederlanden angebaut werden. Doch bis heute ist Chardon LL nirgendwo in Europa zugelassen worden. Chardon LL wurde gentechnisch so verändert, dass die Maispflanzen resistent gegen das Herbizid Glufosinat sind.

Nach Informationen des britischen Umweltministeriums wird infolge dieser Entscheidung nun in der „absehbaren Zukunft“ überhaupt kein genetisch verändertes Getreide in Großbritannien angebaut werden. „Wir entschuldigen uns nicht für die Tatsache, dass es EU-weite Regeln für Gen-Getreide gibt. Diese gelten für die Europäische Union insgesamt, nicht bloß für Großbritannien“, sagte ein Sprecher am Mittwoch. Bei Umfragen in Großbritannien sprachen sich zuletzt bis zu 90 Prozent der Teilnehmer gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aus.

Bienensterben

CBG Redaktion

07. März 2013, PAN Germany

Verbot hoch bienengefährlicher Neonikotinoide durchsetzen

Am 31.1.13 empfahl die EU Kommission, den Einsatz der hoch bienengefährlichen Insektizid-Wirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid der BAYER CropScience sowie Thiamethoxam von SYNGENTA in bienenattraktiven Kulturpflanzen ab dem 1. Juli 2013 für zwei Jahre zu verbieten und erarbeitete einen entsprechenden Vorschlag zur Abstimmung durch die Mitgliedstaaten (1). Doch die ursprünglich für den 25.2.13 geplante Abstimmung über den Vorschlag der EU Kommission durch die Mitgliedstaaten wurde auf den 14.3.13 vertagt. PAN Germany fordert Bundesagrarministerin Aigner auf, den Vorschlag der Kommission zu unterstützen. Aus Sicht von PAN Germany ist das zeitlich befristete Verbot der drei hoch bienengefährlichen Pestizid-Wirkstoffe ein wichtiger erster gemeinschaftlicher Schritt, dem weitere folgen müssen, um Bienen besser vor den negativen Auswirkungen der Pestizide zu schützen.

Die Pestizidindustrie macht Druck
Der Druck auf die Kommission ist groß, vor allem von Seiten der Pestizidhersteller, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft und Arbeitsplätze gefährdet sehen und unterstellen, dem Vorschlag der Kommission fehle die wissenschaftliche Basis. Syngenta bezeichnet den Vorschlag als unangemessen und politisch motiviert; Bayer CropScience kritisiert die „allzu konservative Auslegung des Vorsorgeprinzips durch die EU-Kommission“. (2,3). Mit einer von der Industrie finanzierten Studie zum sozio-ökonomischen und ökologischen Wert der Beizung mit Neonikotinoiden hat das Humboldt Forum for Food and Agriculture e.V. versucht, die Sorge vor massiven Ertrags- und Gewinneinbußen zu schüren (4). PAN Europe hat die Studie unter die Lupe genommen und erhebliche Defizite bezüglich Datengrundlage, Annahmen und Transparenz aufgedeckt (5). Unter anderem prognostiziert die Studie Ertragseinbußen durch den Verzicht auf Neonikotinoiden in Beizmitteln von 40%. Dem hält PAN entgegen, dass selbst bei einem vollständigen Verzicht auf alle chemisch-synthetischen Pestizide, wie bei der Umstellung auf kontrolliert ökologische Bewirtschaftung, die durchschnittlichen Ertragseinbußen in Europa bei nur 20% liegen. Erfahrungen aus Italien, wo seit drei Anbaujahren Mais der ohne Neonikotinoid-Beizung ausgebracht wird, zeigen, dass die Erträge stabil blieben, bei gleichzeitiger Erholung der Bienenvölker.

Wo bleibt die Zustimmung des BMELV?
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wünscht nach eigenen Angaben ein „europaweit einheitliches Vorgehen auf wissenschaftlicher Basis“ beim Schutz der Bienen. So steht es in der Presseerklärung „Deutschland unterstützt EU-Kommission beim Bienen-Schutz“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 1.2.13 (6). Diese geforderte Basis hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geliefert (7). Das EFSA Panel on Plant Protection Products and their Residues (PPR) prüfte im vergangenen Jahr die gängige Risikoanalyse im Zulassungsverfahren und stellte gravierende Defizite im Bereich Bienenschutz fest. Die Wissenschaftler kritisierten u.a. die Vernachlässigung von Langzeituntersuchungen, die fehlende Differenzierung nach Bienenarten mit unterschiedlichen Verhaltensweisen, Expositionsrisiken und Empfindlichkeiten und das außer Acht lassen von Expositionspfaden (8).
Doch obgleich das BMELV in der o.g. Presseerklärung schreibt „Deutschland unterstützt das Vorhaben der Europäischen Kommission, den Schutz der Bienen im Zusammenhang mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu verstärken“, sucht man vergeblich nach einer eindeutigen Zustimmung des BMELV zu den Vorschlägen der Kommission. Vielmehr wird hervorgehoben, dass Deutschland „bereits frühzeitig“ Maßnahmen zum Schutz von Bienen und anderer Bestäuber vor Neonikotinoiden ergriffen hat und verweist auf Abdrift-mindernde Geräte und das Verbot von Neonikotinoid-Beizungen von Mais und Getreidesaatgut. Dass diese Maßnahmen erst nach der Massenvergiftungen von über 11.500 Bienenvölkern durch das Neonikotinoid Clothianidin ergriffen wurden und keinesfalls als „frühzeitig“ zu bezeichnen sind, erwähnt die Presseinformation des BMELV nicht.
PAN Germany hat Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner in einem offenen Brief dazu aufgerufen, dem Kommissionvorschlag am 14.3.13 zuzustimmen (9). Das von der EU Kommission vorgeschlagene, wenn auch befristete Verbot, wäre ein erster Schritt, Bienen vor weiteren Vergiftungen besser zu schützen. Vielleicht lassen sich bestehende Ungenauigkeiten bei der Ausarbeitung des Kommissionsvorschlags noch schließen. Insbesondere sollte der Fokus auf dem Schutz von Wild- und Honigbienen liegen, hier springt der Entwurf noch zwischen „Honigbienen“ und „Bienen“ hin und her. Doch gerade vor dem Hintergrund der besonderen Empfindlichkeit von Wildbienen, ihrer Gefährdung und ihrer gerade wieder bestätigten großen Bestäubungs- und somit Ökosystemleistung (10), ist es wichtig, die Wildbienen mit einzuschließen. Auch die Frage, was genau eine für Bienen „attraktive Kulturpflanze“ ist, sollte zwingend im Dialog mit Berufsimkern und Wildbienenexperten geklärt werden. Denn die Attraktivität hängt nicht nur vom Pollen- und Nektarwert der Pflanze ab, auch etwa das Vorhandensein von Honigtau kann einen Bestand für Bienen attraktiv machen.

Hoch bienengefährliche Neonikotinoide in deutschen Pestizidprodukten
21 Pestizid-Handelsprodukte mit Imidacloprid, 6 mit Clothianidin und 7 mit Thiamethoxam sind derzeit in Deutschland regulär zugelassen (11). Angewendet werden sie in fast allen Kulturen: Tabak, Apfel, Wein, Zierpflanzen, Gemüse, Futter- und Zuckerrüben, Kartoffeln und Raps. Ausgenommen ist derzeit lediglich die Anwendung in Getreide und Maisbeizen. Fast flächendeckend ist der Einsatz in der Saatgutbehandlung von Raps, Futter- und Zuckerrüben.

Wirkungsweise der Neonikotinoide
In der Pflanze gelangen die Neonikotinoiden Wirkstoffe aufgrund ihrer systemischen Eigenschaft mit den Pflanzensäften in alle Pflanzenteile und Neuzuwächse. Dadurch lassen sich die Wirkstoffe in Blättern, im Nektar, im Pollen und im Guttationswasser nachweisen. Einmal in der Biene angekommen, wirken Neonikotinoide als Nervengifte. Sie blockieren im Insekt wichtige Rezeptoren im Hirn. Bei höheren Konzentrationen kann dies akut zum Tod der Insekten führen, bei geringeren Dosierungen werden überlebenswichtige Funktionen gestört, wie die Fähigkeit zu riechen oder sich zu orientieren. Auch die Anfälligkeit gegenüber anderen Stressoren wie geringe Futterqualität oder Krankheiten steigt, wenn die Tiere gleichzeitig niedrigen Konzentrationen von Neonikotinoiden ausgesetzt sind (12).
Aus Sicht von PAN gibt es ausreichend Evidenz, dass über das nun von der EU Kommission geforderte befristete Verbot von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam hinaus, Neonikotinoide zukünftig generell und dauerhaft verboten werden sollen.
(Susan Haffmans, PAN Germany)

Anmerkungen
(1) http:www.agaca.coop/docs/Draft%20regulation%20restriction%20neonicotinoids.doc%5B1%5D.pdf
(2) http:
www.proplanta.de/Agrar-Nachrichten/Pflanze/Syngenta-EU-Vorschlag-Bienenschutz_article1359795657.html
(3) http:agrar.bayer.de/Bayer_CropScience_lehnt_Vorschlag_der_EU_Kommission_entschieden_ab.cms
(4) http:
www.hffa.info/files/wp_1_13_1.pdf
(5) http:www.pan-europe.info/News/PR/130305.html
(6) http:
www.bmelv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2013/040-AI-Bienen.html
(7) http:www.efsa.europa.eu/en/search/doc/3066.pdf; http:www.efsa.europa.eu/en/search/doc/3067.pdf;
http:www.efsa.europa.eu/en/search/doc/3068.pdf
(8) PAN Germany Pestizid-Brief Juli/August 2012 online unter http:
www.pan-germany.org/deu/ news-1203.html
(9) http:www.pan-germany.org/download/Offener_Brief_Aigner_1303.pdf
(10) http:
science.orf.at/stories/1713544/
(11) Pestizide Online Datenbank des BVL https:portal.bvl.bund.de/psm/jsp/ Abruf am 28.2.2013
(12) PAN Germany (2012): Bienen, Hummeln & Co - Bedeutung, Gefährdung & Schutz.
http:
www.pan-germany.org/download/biodiversitaet/Bestaeuber_Info_2011.pdf

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CBG Redaktion

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[Lieferketten] Presse-Information CBG vom 10.09.20

CBG Redaktion

Bundesregierung verharrt in Tatenlosigkeit

Pharma-Lieferketten außer Kontrolle

Bei den ersten Gliedern der Pharma-Lieferketten von BAYER & Co. in Indien und China herrschen skandalöse Zustände. Die Staaten bieten den Konzernen Standort-Vorteile wie niedrige Lohn-Kosten und laxe Umwelt-Auflagen, was fatale Folgen für Mensch, Tier und Umwelt hat.

Die Bundesregierung weiß um diese Auswirkungen. „Es ist nicht auszuschließen, dass die Bevölkerung in der Nähe pharmazeutischer Produktionsstätten aufgrund der nicht ausreichend gefilterten Einleitung von mit Arzneimittel-Rückständen belasteten Abwässern von Pharma-Fabriken Gefahren ausgesetzt ist“, heißt es in ihrer Anwort auf eine Kleine Anfrage der Partei „Die Linke“. Trotzdem setzte die Große Koalition dieses Thema am 1. November 2019 nicht auf die Tagesordnung der „Deutsch-Indischen Regierungskonsultationen“. Auch will sie nicht darauf drängen, in den Rabattverträgen, welche die Krankenkassen mit den Pillen-Herstellern abschließen, Umwelt- und Sozialstandards zu verankern. Die Bestimmungen zur „Guten Herstellungspraxis“ (GMP) im Pharma-Bereich um solche Anforderungen zu erweitern, lehnt die Regierung Merkel ebenfalls ab. „Diese werden durch andere Vorschriften geregelt“, erklärt sie: „Das Überprüfen der Einhaltung dieser Vorschriften obliegt den zuständigen örtlichen Behörden.“ Der GMP-Leitfaden hingegen sei rein „produkt-bezogen“ und eigne sich deshalb nicht als Instrument zur Verbesserung der Produktionsbedingungen.

Aber auch an produkt-bezogenen Mängeln hapert es nicht. So registrierte die „Europäische Arzneimittel-Agentur“ der Bundesregierung zufolge binnen der letzten zehn Jahre weltweit 141 Verstöße gegen die „Gute Herstellungspraxis“. Konkret nach den Mängeln in BAYERs pakistanischer Produktionsanlage für das Medikament RESOCHIN mit dem Wirkstoff Chloroquin gefragt, das kurzzeitig als Wundermittel gegen COVID-19 galt, lautet die Antwort: „Der Bundesregierung ist bekannt, dass pakistanische RESOCHIN-Tabletten, die nicht für den europäischen Markt bestimmt sind, nicht nach den europäischen Anforderungen an die Gute Herstellungspraxis (...) hergestellt wurden.“

Weitere Zahlen nennt sie der Linkspartei nicht, deren Anfrage sich auch auf Informationsmaterial der Coordination gegen BAYER-Gefahren stützte. Stattdessen verweisen die PolitikerInnen auf Jahresberichte der Bundesländer zur Arzneimittel-Überwachung. Diese führen allerdings die Ergebnisse der Drittland-Inspektionen nicht auf, lediglich diejenigen der Inland-Inspektionen. Demnach veranlassten die PrüferInnen hierzulande allein im Jahr 2018 188 Rückrufe. Zudem weisen die Berichte ein Nachlassen der Kontroll-Dichte aus: Die Drittland-Inspektionen reduzierten sich zwischen 2014 und 2018 von 264 auf 177 und die Inland-Inspektionen von 1374 auf 1177.

„Die Antworten der Bundesregierung belegen eindeutig, dass die bisherigen Mittel nicht ausreichen, um die eklatanten Missstände entlang der Pharma-Lieferketten von BAYER und anderen Herstellern zu beheben. Das zeigt einmal mehr: Ohne Lieferketten-Gesetz geht es nicht“, konstatiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend.

Pressekontakt
Jan Pehrke 0211/30 58 49