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Veröffentliche Beiträge in “Presse-Infos”

Jan Pehrke
Chefredakteur SWB
+49 178 3359268
presse@cbgnetwork.org

Pressestimmen: Die Arbeit der Coordination im Spiegel der Medien.

[Klimastreik] Glyphosat-Stopp fürs Klima!

CBG Redaktion

Der Klimastreik in Leverkusen 2020

Ein Bericht

Am vergangenen Freitag war die CBG zusammen mit Jugendlichen, AktivistInnen, GewerkschafterInnen, besorgten Eltern, die ihre Kinder nicht in einer lebensfeindlichen Welt aufwachsen sehen wollten, und vielen weiteren mehr beim Klimastreik in Leverkusen auf der Straße. Für strengste Corona-Sicherheit war mit Masken und Abstandsregelungen gesorgt worden. Trotz der Pandemie hatten sich zwischen 150 und 200 Menschen am Friedrich-Ebert-Platz eingefunden, um gegen die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen durch politische Verantwortungslosigkeit und unumschränkte Naturausbeutung durch das Kapital zu protestieren.

Die Demonstration eröffnete mit Reden unter anderem von den Adults for Future und der Gewerkschaft Ver.di, die die Notwendigkeit des Zusammengehens der Klimabewegung und der Angestellten des öffentlichen Dienstes beschwor.
Auch die CBG hatte einige grundlegende Fakten zum Kampf gegen den Klimawandel beizusteuern. Geschäftsführer Marius Stelzmann machte in seiner Ansprache darauf aufmerksam, dass Leverkusen einen der größten Umweltsünder der Region direkt vor seiner Haustür hat: Den BAYER-Konzern. Darüber hinaus wies Stelzmann darauf hin, dass Lobbyismus der chemischen Industrie einer der Hauptgründe sei, wieso die Gesetzgeber Deutschlands, der EU und anderer Industriestaaten nicht konsequentere Klimaschutzmaßnahmen beschlössen.

In seiner Rede forderte er dazu auf, nicht nur individuelle Maßnahmen wie den Verzicht auf SUVs und andere alltägliche Klimakiller in Betracht zu ziehen, sondern vor allem die strukturelle Problematik einer chemischen Großproduktion, die lediglich auf Profitmaximierung ausgerichtet ist, zu beheben.

Der Auftritt der CBG in Leverkusen war ein Teil der Kampagne „Krebsgefahr. Klimarisiko. Umweltgift. Glyphosat-Stopp jetzt!“. Wir betonen es bei jeder Gelegenheit: Glyphosat ist ein Klimakiller. Am Freitag haben wir diese Botschaft zusammen mit unseren Mitgliedern und den anderen Demonstrierenden auf die Straße getragen.

Nach den Reden wärmte sich die Demo mit einem kurzen Training der verschiedenen Sprechchöre auf, dann ging es auch schon los durch die Innenstadt. Die Demo schaffte es auch, wie immer, in die lokalen Medien.

Die Demonstration in Leverkusen war eine von weltweit 3000 Aktionen. Die Fridays for Future Bewegung, die von ihren KritikerInnen gerne totgesagt wird, hat einmal mehr bewiesen, dass sie quicklebendig und wirkmächtig ist. Allein in Berlin waren 21000 Menschen auf der Straße.
Mit der FFF-Bewegung wird weiter zu rechnen sein- ebenso wie mit der CBG.

Bitte spendet!

Zum Schutz des Klimas muss Glyphosat vom Markt verbannt werden! Um dies zu erreichen, brauchen wir einen langen Atem. Damit unsere Kampagne weitreichend, langfristig und tragfähig wird, brauchen wir Eure Unterstützung!

[Agent Orange] Presse-Information CBG vom 02.02.21

CBG Redaktion

BAYER-Tochter MONSANTO wg. Agent Orange vor Gericht

Konzern leugnet Verantwortung für Kriegsverbrechen

Die BAYER-Tochter MONSANTO weigert sich in dem Prozess, den die vietnamesische „Agent Orange“-Geschädigte Tran To Nga vor einem französischen Gericht angestrengt hat, die Verantwortung für den Einsatz des Pestizids im Vietnam-Krieg zu übernehmen. Die Agro-Chemikalie sei „unter der alleinigen Verantwortung der amerikanischen Regierung für rein militärische Zwecke“ hergestellt worden und diese „bestimmte, wann, wo und wie das Mittel vor sechs Jahrzehnten verwendet wurde“, erklärte der Leverkusener Multi laut FAZ.

„Wie auch bei den Schadensersatz-Verfahren um Glyphosat, Dicamba und PCB lässt BAYER nichts unversucht, um einer Strafe zu entgehen. Bei dem Prozess in Sachen ‚Agent Orange‘ ist das besonders skandalös, weil es sich um ein Jahrhundert-Verbrechen handelt und der Konzern seit dem Ersten Weltkrieg weltweit führend für Chemische Kampfstoffe Verantwortung trägt“, so Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Überdies liegen die Beweise Stelzmann zufolge auf dem Tisch. MONSANTO stand bereits seit 1950 mit dem „Chemical Warfare Service“ des Pentagons in einem regen Austausch über die Verwendung der „Agent Orange“-Chemikalie 2,4,5-T zu militärischen Zwecken. Auch wusste das Unternehmen schon früh um die Gefährlichkeit des im Zuge des Herstellungsprozesses mit Dioxin verunreinigten Stoffes. Aber bei einem Treffen mit weiteren Herstellern der Substanz über mögliche Gesundheitsgefahren übte MONSANTO Druck auf die VertreterInnen anderer Firmen aus, der Regierung der Vereinigten Staaten diese Risiken zu verheimlichen.

Öffentlich stritt die seit 2018 zu BAYER gehörende Gesellschaft das Gefährdungspotenzial stets ab. Aber die US-Gerichte, angerufen von Vietnam-Veteranen, schenkten der Entlastungsstrategie keinen Glauben. So musste der Konzern 1984 gemeinsam mit anderen Agro-Riesen im Rahmen eines Vergleiches 180 Millionen Dollar zahlen und fast die Hälfte der Summe selbst aufbringen, da sein Agent Orange den höchsten Dioxin-Gehalt aufwies.

VietnamesInnen haben dagegen überhaupt noch kein Geld von den Produzenten des Herbizids erhalten, obwohl bis zu vier Millionen Staatsangehörige durch die rund 80 Millionen Liter, die auf ihr Land niedergingen, gesundheitliche Schäden erlitten und die Folgen des „Herbicidal warfare“ bis in die 4. Generation reichen. Eine entsprechende Klage wies der Oberste Gerichtshof der USA im Jahr 2009 ab.

Diese Ansprüche will Tran To Nga mit ihrem Verfahren gegen die BAYER-Tochter und 13 weitere Konzerne wieder geltend machen. „Das Wichtigste ist, dass durch diesen Prozess der juristische Weg für andere Opfer geöffnet wird“, sagt sie. Eine Vergleichslösung hat die Klägerin deshalb schon abgelehnt. „Aber wir wollen mit unserem Kampf in bescheidener Weise auch zu dem Kampf unseren Beitrag leisten, den viele Bürger auf der ganzen Welt heute gegen MONSANTO und die anderen Chemiefirmen führen, denn diese sind auch heute wieder für oft schwere Krankheiten verantwortlich, die auch schon viele Todesopfer gefordert haben, und die ausgelöst werden durch neue Pestizide, von denen Agent Orange ein Vorfahr war“, betont sie.

Tran To Nga kam 1966 zum ersten Mal in Kontakt mit der Chemikalie. „Sie versprühten so viel Agent Orange, dass man am Ende ganz nass war“, erinnert sie sich. Die Folgen spürt die Frau noch heute. Die 78-Jährige leidet unter einer Blutkrankheit, Chlorakne und einer Herzfehlbildung. Ihr erstes Kind starb nach 17 Monaten, sogar ihr Enkelkind ist noch von Agent Orange gezeichnet.

Auch BAYER beteiligte sich am Vietnam-Krieg. Der Konzern bestreitet zwar, das Pentagon direkt mit Agent Orange beliefert zu haben, indirekt fanden seine Erzeugnisse aber doch den Weg in die Tanks der Militär-Flugzeuge. So produzierte der Leverkusener Multi in der fraglichen Zeit jährlich 700 bis 800 Tonnen des „Agent Orange“-Grundstoffes 2,4,5-T und verkaufte einen Teil davon an die französische Firma PROGIL. Diese wiederum verarbeitete es weiter und exportierte es nach Vietnam. Ein Akten-Notiz der ebenfalls mit PROGIL Geschäftsbeziehungen unterhaltenen BOEHRINGER AG belegt dies: „BAYER und PROGIL haben auf dem 2,4,5-D-Sektor seit Jahren (Vietnam) zusammengearbeitet“. Der Global Player bestreitet diese Kooperation nicht, hält allerdings fest: „Über die weitere Verwendung des Wirkstoffes bei der PROGIL liegen keine Erkenntnisse vor.“ In einer früheren Äußerung zu dem Thema räumt er hingegen durchaus die Möglichkeit ein, „dass Tochter-Unternehmen beziehungsweise Drittfirmen 2,4,5-T-haltige Pflanzenbehandlungsmittel auf den amerikanischen Markt brachten“. Damit nicht genug, standen BAYER-Experten der US-Army sogar direkt vor Ort mit Rat und Tat zur Seite. Als medizinische Helfer getarnt, arbeiteten sie dem US-amerikanischen Planungsbüro für B- und C-Waffeneinsätze in Saigon zu.

„Jetzt holt BAYER sowohl die eigene Vergangenheit als auch die MONSANTOs wieder ein. Der Konzern muss sich dem stellen und die Verantwortung dafür übernehmen“, fordert Marius Stelzmann.

Pressekontakt:

Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[BAYER-HV morgen] Glyphosat, Agent Orange, Steuerflucht BAYER muss sich stellen!

CBG Redaktion

Achtung: Alle Termine am Ende der PE

O-Töne, Redebeiträge, Gegenanträge & Termine zur BAYER-Aktionärshauptversammlung

Seit fast 40 Jahren steht die BAYER-Aktionärshauptversammlung Jahr für Jahr im Zeichen massiver nationaler und internationaler Kritik wegen der Verbrechen gegen Mensch und Umwelt, die der Konzern anhaltend im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit begeht.

Auch für morgen haben wieder Hunderte von Aktionär*innen der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ihre Stimmrechte übertragen. NGOs aus aller Welt haben sich zu den Protesten angekündigt. Zahlreiche Redebeiträge und Gegenanträge wurden im Rahmen der Tagesordnung angemeldet.

Im Vorfeld bereits musste der BAYER-Konzern die Gegenanträge und zahlreiche Video-Statements, die morgen auf der HV gehalten werden, online stellen.

Statements

Die Statements finden Sie hier auf der BAYER Seite

Gegenanträge

Die Gegenanträge finden Sie hier

In Reden und Gegenanträgen der Kritiker*innen geht es um die weltweite Vergiftung von Mensch und Umwelt mit GLYPHOSAT, um den Prozess gegen BAYER in Paris wegen der AGENT ORANGE Verbrechen während des Vietnamkriegs, um Steuerverbrechen im großen Spiel, um Pharma-Verbrechen u.v.a.m.

Nachdem die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) als Vertreterin Zehntausender BAYER-Aktien dem Vorstand- und Aufsichtsrat wegen der andauernden Glyphosat-Verbrechen mit mehreren Gegenanträgen (siehe www.BAYER.de) die Entlastung verweigert, hat sich inzwischen mit der DEKA ein Großaktionär ebenfalls zur Nicht-Entlastung entschlossen.

Die Kritik an dem Versuch des BAYER-Konzerns, die Rechte der (Klein)Aktionär*innen im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu beschneiden, reißt nicht ab. Neben dem Dachverband der Kritischen Aktionäre haben sich bereits mehrere andere Aktionärsvereinigungen und zivilgesellschaftliche Organisationen dieser Kritik angeschlossen.

Axel Köhler-Schnura, Mitglied des Vorstands der CBG seit der Gründung im Jahr 1978, zur morgigen BAYER-HV: „Auch 2021 gibt es keine Ruhe für BAYER. Die Flucht des BAYER-Konzerns ins Internet kann nicht verhindern, dass die Kehrseiten der Bilanz – Verbrechen gegen Mensch und Umwelt in aller Welt – auch morgen wieder unüberhörbar zur Sprache gebracht werden. Vor der Konzern-Zentrale in Leverkusen wird demonstriert, in der Internet-HV des Konzerns sind die Beiträge und Gegenanträge der Kritiker*innen präsent und den ganzen Tag über läuft parallel zur HV ein internationaler Protest-Livestream der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Es bleibt dabei: BAYER ist eine Gefahr für die Weltbevölkerung und den Planeten. Der Konzern muss endlich unter demokratische Kontrolle gestellt werden.“

Hier Beispiele der O-Töne
komplett zu sehen und zu hören auf der BAYER-Webseite

Wiebke Beushausen – Entwicklungspolitisches INKOTA Netzwerk

Mit dem Verkauf von Pestizidprodukten, die in der EU aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht genehmigt oder sogar verboten sind werden menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verletzt – oder anders gesagt: Die Gefährdung von Menschenleben wird bewusst in Kauf genommen.

Tú Qùynh-nhu Nguyen – Collectif Vietnam-Dioxine

Will der BAYER Vorstand endlich Verantwortung übernehmen und einer gerechten Entschädigung aller Geschädigten von Agent Orange nachkommen? Zu dieser Verantwortung gehört auch die Öffnung der Akten! Will der BAYER Vorstand endlich alle internen Dokumente von MONSANTO und BAYER zu dem Gemeinschaftsunternehmen und der Produktion von Agent Orange der kritischen Öffentlichkeit zugänglich machen? Und will der BAYER Vorstand zu einer juristischen Aufarbeitung beitragen?

Peter Clausing – Pestizidaktionsnetzwerk (PAN)

Moralische Bedenken bezügliche einer Schädigung der Gesundheit von Menschen durch Pestizide die in Europa schon lange verboten sind, im globalen Süden aber erst jetzt von BAYER vom Markt genommen wurden, die im globalen Süden noch viel stärker gefährdet ist als bei uns, spielten offenbar keine Rolle.

Andre Sommer – Vorstand Netzwerk Duogynon

Wir waren 2010 gegen BAYER vor Gericht haben aber verloren, weil BAYER die Einrede der Verjährung benutzt hat für uns verjährt die Sache aber nie. Die Behinderungen bleiben.

Wann wird die Firma BAYER endlich soziale Verantwortung übernehmen und den Menschen helfen?

Bettina Müller – Power Shift

In Argentinien beispielsweise liegt die Zahl der an Krebserkrankten Menschen in Dörfern, die aus der Luft mit Glyphosat und Co. besprüht werden viermal über dem Landesdurchschnitt. Atemwegserkrankungen, Hauterkrankungen, Kinder die mit Genmutationen auf die Welt kommen sind nur einige der seit Jahren bekannten Folgen der BAYER Pestizide.

Das ist ein perfides Geschäft mit der Gesundheit und dem Leben der Menschen in Südamerika. Ich fordere Sie dazu auf: Stoppen Sie dieses giftige Geschäft. Stoppen Sie die Produktion und den Export hochgefährlicher Pestizide und übernehmen Sie endlich Verantwortung dafür, was Ihre Produkte in den Ländern des globalen Südens anrichten.

Susan Tabbach - Risikopille Initiative Thrombosegeschädigte

Sind Ihnen Zusammenhänge bekannt, zwischen der Einnahme von Antibabypillen aus Ihrem Haus und auftretenden Thrombosen nach Impfungen? Wie hoch ist die Summe der bisher in den USA geleisteten außergerichtlichen Entschädigungszahlungen wegen Ihrer Drospyrinonhaltigen Pillen? Wie viele Klagen aufgrund dieser Antibabypillen sind in den USA und weltweit noch anhängig? Wie viele Klagen auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld sind derzeit in Deutschland gegen BAYER wegen Ihrer Antibabypillen anhängig? Wie viel Geld hat BAYER in diesem Geschäftsjahr für Entschädigungszahlungen zurückgestellt?

Marius Stelzmann – Geschäftsführer Coordination gegen BAYER Gefahren (CBG)

Es hat knapp ein halbes Jahrhundert bis nach dem Ende des Vietnamkriegs gedauert. In Frankreich hat nun ein Prozess begonnen der die Verantwortung von MONSANTO für die Produktion von Agent Orange aufarbeiten soll. Der Vorstand von BAYER versucht die Aufarbeitung zu behindern.

Brigitte Hincha-Weisel – Vorstand CBG

In einer Studie der Uni Koblenz-Landau wird bestätigt dass sich die Samenbildung von Blumen und Kräutern an Feldrändern durch Glyphosateinsatz so stark verringert hat, dass bestimmte Pflanzenarten ganz verschwunden sind. Der Vorstand der Coordination fordert ein umgehendes Verbot von Glyphosat und anderer Pflanzenschutzmittel . Wir kämpfen für den Erhalt einer intakten Umwelt. Der BAYER Konzern handelt verantwortungslos, ja skrupellos, wenn kritische Studien immer wieder geleugnet und gegenteiliges behauptet wird.

Jan Pehrke - Journalist, Vorstand CBG

Glyphosat ist nicht nur für die menschliche Gesundheit eine Bedrohung, sondern auch für das Klima. Seine Herstellung ist nämlich unglaublich energieintensiv und wirkt sich dementsprechend schlecht auf BAYERs Umweltbilanz aus. BAYER hat im Geschäftsjahr 2020 nicht weniger als 3,6 Millionen Tonnen CO² ausgestoßen.

Und auch in Sachen gesetzlicher Verantwortung fällt die BAYER Bilanz desaströs aus. Nach einer Studie der GRÜNEN im Europaparlament hat BAYER es geschafft dem Gemeinwesen in den letzten Jahren durch kreative Buchführung nicht weniger als 3 Milliarden Euro zu entziehen. Der Vorstand deckt diese Praxis, will sich aber selbst eine Gehaltserhöhung von 20% genehmigen lassen. Das ist eine Unverschämtheit!

Sascha Gabizon – Internationale Direktorin WECF (Women engange for a Common Future)

Sie und ich, Ihre und meine Kinder und Enkelinnen nehmen diese Schadstoffe Hormongifte täglich auf, meist ohne es zu wissen. Wir (WECF, PAN Hay Support) fordern deswegen heute: BAYER muss aufhören jetzige und künftige Generationen zu gefährden! Sie müssen endlich Verantwortung übernehmen!

Simon Ernst – Vorstand CBG

Der Chemiekonzern BAYER, oder richtigerweise BAYER-MONSANTO, ist eine Gefahr für die Weltgesellschaft. In mehr als 150 Ländern verkauft er das giftige Pestizid Glyphosat. Es lässt Insekten und Vögel massenweise sterben und zerstört die Böden.

Profit kann nicht das Prinzip sein, nachdem die Ernährung und Landwirtschaft sich zu organisieren hat. Weder hierzulande noch weltweit!

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[Handlungspakt] Presse-Information CBG vom 15.07.21

CBG Redaktion

Wirtschaftsministerium schließt Handlungspakt mit der Chemie-Branche

Politik macht sich zum Handlanger von BAYER & Co.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit dem „Verband der Chemischen Industrie“ (VCI), dem „Bundesarbeitgeber-Verband Chemie“ (BAVC) und der IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) den „Handlungspakt Chemie- und Pharmastandort Deutschland“ geschlossen. „Eine langfristig starke, international wettbewerbsfähige Chemie- und Pharmaindustrie ist für unser Land von elementarer Bedeutung. Ziel ist es deshalb, die Weichen für eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Chemie- und Pharmastandorts Deutschland zu stellen“, bekunden die Paktierer. Dazu sichert das Ministerium der Branche überall dort Beistand zu, wo diese sich unter Druck sieht: beim Klimaschutz, bei der Chemikalien-Regulierung, beim Patentrecht und bei den Unternehmenssteuern.

Klimaschutz ist für das Bündnis nur zu haben, wenn er sich nicht auf die Stromrechnung auswirkt, weshalb es flankierende Maßnahmen braucht. „Entlastungen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit wie die besondere Ausgleichsregelung, die Eigenstrom-Entlastung, die freie Zuteilung von Emissionsrechten, die Strompreis-Kompensation, die Energie- und Stromsteuer-Entlastungen und eine Förderung der Kraft/Wärmekoppelung haben auch weiterhin eine zentrale Bedeutung für die Chemie-Branche“, halten die Kooperationspartner fest. „Darf es noch ein bisschen mehr sein? Die Chemie-Industrie zählt neben der Energie-Wirtschaft zu den größten Emittenten von klima-schädigendem Kohlendioxid. Allein der BAYER-Konzern stieß im letzten Jahr 3,58 Millionen Tonnen CO2 aus. Und da wagen es die Unternehmen auch noch dreist, eine Vorzugsbehandlung dafür einzufordern, dass sie gnädigerweise von ihrem Zerstörungswerk ablassen“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Sodann gilt es in den Augen der Chemie-Multis und ihrer neuen Co-ManagerInnen aus Berlin, sich vor den möglichen Folgen der Chemie-Politik der EU zu wappnen. Angesichts des Gefährdungspotenzials vieler Erzeugnisse von BAYER & Co. – die Weltgesundheitsorganisation beziffert die Zahl der von Kunststoffen, Pestiziden und anderen Stoffen verursachten Todesfälle auf 1,6 Millionen pro Jahr – besteht für Brüssel nämlich Handlungsbedarf. Um „den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien zu erhöhen“, brachte die Europäische Union im Oktober 2020 eine Chemikalienstrategie auf den Weg. Der Handlungspakt fürchtet eine Vielzahl von Änderungen und Erweiterungen im Stoffrecht, sollte sich die EU bei der Umsetzung kompromisslos vom Vorsorge-Prinzip leiten lassen. Deshalb spricht er sich im Gegensatz dazu für einen Ansatz mit „praktikablen Kriterien“ bei der Beurteilung der Substanzen aus. Und Export-Verbote, wie sie zurzeit für in der Europäischen Union wegen ihrer Gefährlichkeit verbotene Pestizide gefordert werden, darf es laut Wirtschaftsministerium und Industrie nur geben, wenn „international abgestimmte und harmonisierte Vorgaben“ vorher die Basis dafür geschaffen haben – also nie.

In Sachen „Patente für Medikamente im Allgemeinen und Corona-Arzneien im Besonderen“, „Rückführung von Pillen-Produktionen aus Asien in die EU“, und „Unternehmenssteuern“ gelang es der Industrie ebenfalls, das Wirtschaftsministerium hinter sich zu bringen. Es trägt die gesamte Agenda der Multis mit. „Die Unterstützung von Bundesminister Altmaier dafür ist ein ermutigendes Signal“, zeigt sich VCI-Präsident Christian Kullmann dann auch zufrieden über die Früchte der Überzeugungsarbeit. Dementsprechend konstatiert CBG-Geschäftsführer Stelzmann abschließend: „Mit dem Handlungspakt macht sich die Politik zum Handlanger von BAYER & Co. Das ist ein Offenbarungseid.“

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[EPA Studie ] Presse-Information CBG vom 05.10.21

CBG Redaktion

Untersuchung der US-Umweltbehörde verschwand im Giftschrank

EPA-Studie sah Krebs-Gefahr durch Glyphosat

Nach einer Expertise der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA aus dem Jahr 2016 kann das BAYER-Pestizid Glyphosat Lymphdrüsen-Krebs auslösen. „Die verfügbaren epidemiologischen Studien liefern überzeugende Belege für einen Zusammenhang zwischen einer Glyphosat-Exposition und einem erhöhten Risiko für Non-Hodgkin-Lymphome“, heißt es in dem Dokument. Diese Auswertung von 14 Studien floss jedoch nicht in die Glyphosat-Beurteilung der „Environment Protection Agency“ ein. Das „Office of Pesticide Programs“ ließ die wissenschaftliche Arbeit im Giftschrank verschwinden, wie die Journalistin Sharon Lerner aufdeckte. Auch verhinderte die Leitungsebene ihr zufolge Untersuchungen zum Gefährdungspotenzial von Pelargonsäure, einem Zusatzstoff der fertigen Glyphosat-Formulierung, die der Leverkusener Multi unter dem Produktnamen ROUNDUP anbietet.

Nach Lerners Einschätzung zeigt sich die EPA unfähig, dem politischen Druck zu widerstehen, den die Agro-Riesen ausüben. „Der enorme Einfluss der Konzerne hat die so bedeutsame Regulierung von Pestiziden in den USA geschwächt und in einigen Fällen sogar unmöglich gemacht, sodass die Bevölkerung des Landes gefährlichen Chemikalien in einem Maß ausgesetzt ist, das in vielen anderen Staaten nicht toleriert wird“, lautet ihr Resümee.

Joe Biden hatte gleich nach seinem Amtsantritt Reformen eingeleitet. „Heute unterschreibe ich ein präsidiales Memorandum, das klarstellt, dass wir unsere Weltklasse-Wissenschaftler vor politischer Einmischung schützen und sicherstellen werden, dass sie frei denken, forschen und sprechen können.“, sagte er im Januar bei der Vorstellung der „Executive Order on Protecting Public Health and the Environment and Restoring Science to Tackle the Climate Crisis“.

Tatsächlich begannen bei der EPA daraufhin interne Revisionen. Die Behörde räumte bereits gravierende Mängel bei der Zulassung des Pestizids Dicamba ein, das unter anderem von BAYER und der BASF vertrieben wird. Auch kündigte die Agentur an, mögliche schädliche Auswirkungen von Glyphosat auf bestimmte Schmetterlingspopulationen neu zu prüfen und die Gefahr detaillierter zu analysieren, die bei der Ausbringung des Herbizids durch Verwehungen auf teilweise weit entfernte Ackerflächen droht. Zugleich bekräftigte sie aber ihre Einstufung des Mittels als gesundheitlich unbedenklich.

„Die EPA muss auch diese Bewertung neu überdenken und damit ihre eigenen WissenschaftlerInnen rehabilitieren. Die Enthüllungen von Sharon Lerner zeigen einmal mehr, welche Risiken von dem Pestizid ausgehen und mit welcher Macht die Agro-Riesen versuchen, seinen Ruf zu retten. Das wird den Glyphosat-Geschädigten in den juristischen Auseinandersetzungen mit BAYER den Rücken stärken. Damit die Kranken-Akte des Pestizids nicht noch dicker wird, fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren den sofortigen Vermarktungsstopp“, so Marius Stelzmann von der CBG abschließend.

Pressekontakt:
Jan Pehrke 0211/30 58 49

XYLADECOR

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 18. Mai ´99

Umstrittenes Holzschutzmittel XYLADECOR:

BAYER-Konzern in der Kritik

Auf der Agrarmesse AgroExpo in Bogotá (Kolumbien) präsentieren die deutschen Unternehmen BAYER und DESOWAG das Holzschutzmittel XYLADECOR. Bunte Prospekte zeigen prachtvolle Holzhäuser und tropische Blumenrabatten und versprechen eine einfache und sichere Handhabung. Der gesamte lateinamerikanische Markt soll von Kolumbien aus beliefert werden.

In Deutschland hat XYLADECOR eine lange Geschichte: Seit Anfang der 70er Jahre wurde das Mittel millionenfach eingesetzt, besonders im Heimwerkerbereich. Gemeinsame Hersteller waren BAYER und DESOWAG. Die Wirkstoffe PCP und Lindan sowie Dioxinverunreinigungen ließen bis zu 200.000 Menschen erkranken. Häuser mussten abgerissen werden, zahlreiche Betroffene begingen Suizid. Als der Skandal für Schlagzeilen sorgte und eine Klage der Geschädigten ins Haus stand, trennte sich BAYER von seiner Beteiligung an der DESOWAG. Der folgende Prozess wurde gegen die Geschäftsführer der DESOWAG geführt, BAYER war aus der Schusslinie.
Inhaltsstoff des jetzt in Lateinamerika vertriebenen XYLADECOR ist der umstrittene Stoff Cyfluthrin. Cyfluthrin wird von der amerikanischen Umweltbehörde als „eindeutig giftig“ bezeichnet und daher in der Liste der 50 gefährlichsten Pestizide geführt. Bereits die winzige Konzentration von 150 ppb (150 Teile auf 1 Milliarde Teilchen Luft) kann Störungen des Nervensystems, Hautausschläge und Nierenschäden auslösen.

XYLADECOR wird bis heute auch in Deutschland vertrieben, allerdings allein vom Hersteller DESOWAG (ohne offizielle BAYER-Beteiligung). Das risikoreiche Cyfluthrin, das in Lateinamerika verwendet wird, wird im gleichen Produkt in Europa nicht eingesetzt - ein typischer Fall für doppelte Sicherheitsstandards. Besonders problematisch ist die Werbung für den Einsatz im Hausbau - exakt der Bereich, der in Deutschland die hohe Zahl von Erkrankungen verursachte. Erkundigt man sich bei der DESOWAG nach den Inhaltsstoffen des in Deutschland vertriebenen Produkts, so werden Sicherheitsdatenblätter der Firma BAYER(!) zugesandt. Deutlich ist also, dass die Trennung der beiden Firmen nur vordergründig stattfand, damit der Weltkonzern aus Leverkusen nicht mit den berüchtigten Holzgiften in Verbindung gebracht werden kann. Auf technischer Ebene läuft die Zusammenarbeit jedoch weiter, wie die Übersendung der BAYER-Materialien beweist.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren befürchtet, dass den VerbraucherInnen in Lateinamerika die selben Probleme blühen wie vor 20 Jahren den Betroffenen in Deutschland. Der Verein fordert daher das Unternehmen BAYER auf, weltweit die selben Sicherheitsstandards anzulegen.

Imidacloprid

CBG Redaktion

die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat heute eine Verringerung der Grenzwerte von Imidacloprid vorgeschlagen. Die CBG fordert seit den 90er Jahren ein Verbot des Wirkstoffs wegen seiner hohen Umweltrisiken.

Pressemitteilung vom 17 Dezember 2013

EFSA bewertet möglichen Zusammenhang zwischen zwei Neonikotinoiden und Entwicklungsneurotoxizität

Zwei Neonikotinoid-Insektizide – Acetamiprid und Imidacloprid – können sich unter Umständen auf das in Entwicklung begriffene menschliche Nervensystem auswirken, so die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Sachverständige der Behörde schlagen vor, einige der Richtwerte für eine annehmbare Exposition gegenüber den beiden Neonikotinoiden zu senken, während weitere Forschungen unternommen werden, um zuverlässigere Daten zur sogenannten Entwicklungsneurotoxizität (developmental neurotoxicity – DNT) zu gewinnen. Das Gremium der EFSA für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR-Gremium) fordert eine Festlegung von Kriterien auf EU-Ebene, um die verpflichtende Vorlage von DNT-Studien im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Pestizide zu bewirken. Dies könnte die Entwicklung einer umfassenden Prüfstrategie für die Bewertung des DNT-Potentials von Substanzen, einschließlich aller Neonikotinoide, umfassen.

Die EFSA war von der Europäischen Kommission ersucht worden, ein wissenschaftliches Gutachten zu erstellen und dabei die jüngste Forschungsergebnisse von Kimura-Kuroda (1) sowie vorliegende Daten zum Potential von Acetamiprid und Imidacloprid zu berücksichtigen, das in Entwicklung begriffene menschliche Nervensystem, insbesondere das Hirn, zu schädigen.

Das PPR-Gremium befand, dass Acetamiprid und Imidacloprid unter Umständen die Entwicklung von Neuronen und Hirnstrukturen, die etwa mit der Lern- und Gedächtnisfunktion in Verbindung stehen, beeinträchtigen können. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass einige der aktuellen Richtwerte für eine annehmbare Exposition gegenüber Acetamiprid und Imidacloprid möglicherweise zu hoch sind, um im Hinblick auf Entwicklungsneurotoxizität ausreichend Schutz zu gewährleisten, und daher herabgesetzt werden sollten. Bei diesen sogenannten toxikologischen Referenzwerten handelt es sich um klare Vorgaben bezüglich der Menge einer Substanz, der Verbraucher ohne nennenswertes Gesundheitsrisiko kurz- und langfristig ausgesetzt werden können. Hierzu zählen zum Beispiel die akute Referenzdosis (ARfD), die zulässige Tagesdosis (ADI) und die annehmbare Anwenderexposition (AOEL).

Ausgehend von ihrer Auswertung der vorliegenden Informationen schlägt die EFSA Änderungen der folgenden toxikologischen Referenzwerte für Acetamiprid und Imidacloprid vor:
• Für Acetamiprid sollten der derzeitige ADI-Wert und AOEL-Wert von 0,07 mg/kg Körpergewicht pro Tag und der ARfD-Wert von 0,1 mg/kg Körpergewicht auf 0,025 mg/kg Körpergewicht (pro Tag) gesenkt werden.
• Für Imidacloprid sollten der derzeitige AOEL-Wert und ARfD-Wert von 0,08 mg/kg Körpergewicht pro Tag auf 0,06 mg/kg Körpergewicht pro Tag gesenkt werden. Der derzeitige ADI-Wert für Imidacloprid wird als angemessen erachtet, um Schutz im Hinblick auf mögliche entwicklungsneurotoxische Auswirkungen zu gewährleisten.

Die EFSA ist sich der eingeschränkten Aussagekraft der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse bewusst und empfiehlt die Durchführung weiterer Forschungsarbeiten zur Gewinnung zuverlässigerer Daten. Dessen ungeachtet war das PPR-Gremium der Meinung, dass die bei der Auswertung der vorliegenden Daten aufgeworfenen Gesundheitsbedenken berechtigt seien. Die EFSA unterstützt daher die Festlegung eindeutiger und konsistenter Kriterien, um die verpflichtende Vorlage von DNT-Studien im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Pestizide in der EU zu bewirken. Dies könnte die Entwicklung einer integrierten DNT-Prüfstrategie umfassen, die einem stufenweisen Ansatz folgt. Hierbei würden zunächst Labortests mit Zellen (sogenannte In-vitro-Tests) eingesetzt und, falls die ersten Ergebnisse bezüglich des DNT-Potentials einer Substanz besorgniserregend sind, in einem weiteren Schritt Tierversuche (In-vivo-Tests) mit einbezogen. Das PPR-Gremium empfiehlt, dass im Rahmen einer solchen Prüfstrategie alle Neonikotinoid-Substanzen einer Bewertung unterzogen werden.
• FAQs on developmental neurotoxicity potential of acetamiprid and imidacloprid
• Scientific Opinion on the developmental neurotoxicity potential of acetamiprid and imidacloprid

Hinweise für die Redaktion:
Wissenschaftler haben eine Reihe toxikologischer Referenzwerte entwickelt, die als Richtwerte bei der Festlegung annehmbarer Expositionsniveaus gegenüber bestimmten Substanzen in Lebensmitteln dienen. Ausgedrückt werden diese Richtwerte in Bezug auf das Körpergewicht – in der Regel in Milligramm (der Substanz) pro Kilogramm Körpergewicht – und pro Tag, im Fall wiederholter Exposition.
• Die akute Referenzdosis (ARfD) ist die geschätzte Menge einer Substanz, die kurzfristig – üblicherweise im Verlauf eines Tages – ohne nennenswertes Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann.
• Die zulässige Tagesdosis (ADI) ist die Menge einer spezifischen Substanz in Lebensmitteln oder im Trinkwasser, die ein Leben lang ohne nennenswertes Gesundheitsrisiko täglich aufgenommen werden kann.
• Die annehmbare Anwenderexposition (AOEL) ist die maximale Menge eines Wirkstoffs, der „Anwender“ über alle Expositionspfade ausgesetzt sein können, ohne dass es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt.

(1) Kimura-Kuroda J, Komuta Y, Kuroda Y, Hayashi Kawano H. Nicotine-like effects of the neonicotinoid insecticides acetamiprid and imidacloprid on cerebellar neurons from neonatal rats. PloS ONE 2012; 7
http://www.plosone.org/article/info:doi/10.1371/journal.pone.0032432
(2): e32432. doi: 10.1371/journal.pone.0032432

[HV-Protest] Online-Protest BAYER-HV 2020

CBG Redaktion

Die CBG lädt zu verstärktem, gut organisiertem Online-Protest ein. Lasst uns die sozialen Medien am 28.4. und davor für die nötige Konzernkritik in Zeiten der Kontaktsperre nutzen und eine kritische Masse online mobilisieren!

Online-Protestwelle zur BAYER-HV

Internationale Proteste ab dem 23. April: online und vor dem BAYER-Werk in Leverkusen

  • stopBayerMonsanto

Gemeinsam gegen Konzernverbrechen!

„Genetisch manipuliertes Saatgut, erdrückende Monopolpreise im Agrar- und im Pharma-Bereich, globale Umweltvergiftung durch Pestizide wie Glyphosat (Round Up) oder DICAMBA, massive Steuerflucht, gefährliche Giftgas-Pipelines, ungezügelter CO2-Ausstoß, chemische Kriegswaffenproduktion, oder sogar die aktive Mitwirkung beim Holocaust – die Liste ist lang. Der BAYER-Konzern, seine Vorläufer und sein neuester Zukauf Monsanto, sie alle schrecken vor keinem Verbrechen zurück, so lang es Profit bringt!“ so Marius Stelzmann, CBG-Geschäftsführer. Aber die Liste der Kritiker ist umso länger.

Gegen BAYERs-Konzernverbrechen wird es – wie schon seit mehr als 40 Jahren auf den Hauptversammlungen (HV) – auch dieses Jahr wieder ein internationales Protestprogramm geben, auch wenn der Konzernvorstand unter dem Deckmantel eines Pandemie-Notstandsgesetzes vom 30. März 2020 und einer „virtuellen HV“ die bisherigen Frage- und Antwortrechte der AktionärInnen kurzerhand abgeschafft hat, um kritische Stimmen abzuwürgen.

Mehr dazu s.u. (Hintergrund-Infos) sowie im Offenen Brief der CBG und des Dachverbands der kritischen AktionärInnen an den BAYER-Vorstand vom 2. April.

Donnerstag, 23. April, 17 Uhr: Webinar

von Misereor/INKOTA & RLS, Anmelden via Mail an Lena Luig

Freitag, 24 April: FFF online Protest

Fridays for Future: Netzstreik fürs Klima
https://fridaysforfuture.de/netzstreikfursklima/

Samstag, 25. April, 17 Uhr: online march against BAYER & Syngenta

https://www.marchagainstsyngenta.ch/infos-zur-demo/march-2020/

Sonntag, 26. April, 18 Uhr: CBG Live International Panel

  • MyVoiceAgainstCorporateCrime

Online-Podiumsdiskussion im Livestream
hier auf unserer Website,
via Twitter,
und via Facebook

• Jeffrey Smith, USA, Institute for Responsible Technology
• Brad Harris, Betroffener von Glyphosat
• Lena Luig, INKOTA
• Anna Schönberg, AKTION UNTERHOLZ
• Marius Stelzmann, Coordination gegen BAYER-Gefahren
• Falko Schröder, Fridays For Future Leverkusen
• Sarah Wiener, Österreich, Abgeordnete im EP (Grüne), TV-Köchin “für mündige Esser”(Website)

Dienstag, 28. April, 18 Uhr: CBG Live International Protest

  • stopBayerMonsanto

Protest-Aktion
Wir planen eine Corona-sichere Kundgebung mit ausreichend Abstand vor der Konzernzentrale von BAYER. Die entsprechenden Anträge sind gestellt, wir halten euch auf dem Laufenden.

Online-Proteste Livestream
hier auf unserer Website,
via Twitter,
und via Facebook

ganztags ab 9:00 Uhr: Gegen die BAYER-Zensur: Kritische AktionärInnen melden sich mit Fragen an den Vorstand zu Wort | Musikbeiträge: Konstantin Wecker, Gerd Schinkel u.a.| Protestbilder | Dokumentarfilm „Tödliche Agrikultur“ mit aktuellem Begleitwort zur BAYER-HV von der Filmemacherin Gaby Weber | Expertenmeinungen | u.v.a.m. (genaues Programm folgt)

KeyMediaNews: Wir gehen live

Sendezeit 9:30 Uhr live-online-Statement der Coordination gegen BAYER-Gefahren/CBG und online-Auftakt-Kundgebung vor Beginn der BAYER-HV, mit: Dachverband der Kritische AktionärInnen, Block BAYER u.v.m. (genaues Programm folgt)

Sendezeit 12:30 Uhr live-online Kommentar der Coordination gegen BAYER-Gefahren/CBG zu den Reden von Aufsichtsrat und Vorstand auf der zeitgleich stattfindenden BAYER-HV

Sendezeit flexibel live international online Statement des internationalen Protestbündnisses unter dem Motto

  • stopBayerMonsanto zur Bilanz der abgeschlossenen BAYER-HV (Sendezeit richtet sich nach dem Ende der Abstimmungen/Ankündigung im Live International Protest beachten):

Mitmachen – dabei sein!

Sorgt mit Share, Forward & Tweet dafür, dass die Online-Veranstaltung am 26.04 aus den Nähten platzt & dass am Tag der HV der Widerstand im Netz unübersehbar wird: auf eurer Seite, in euren Gruppen, im Messenger und bei BAYER selbst auf den Seiten des Konzerns und des Vorstands! Teilt uns mit, wenn ihr an der online-Protestwelle teilnehmen wollt und Hilfe braucht.

Bringt alle Eure Social Media und E-Mail-Kanäle an den Start. Auch Eure eventuellen Medien- und anderen MultiplikatorInnen-Kontakte, Eure FreundInnen, KollegInnen, Familien etc.

Der Protest wird auch vor den Werkstoren sichtbar sein. Teilt uns bitte mit, ob Ihr am 28.4. in Leverkusen bei unserer Protest-Aktion sein könnt. Über den Verlauf der Kundgebung, die Maßnahmen, die wir zum Schutz vor Corona ergreifen, und den Status der Anmeldung halten wir euch hier auf dem Laufenden!

Kontakt

Ihr erreicht uns unter

Marius Stelzmann (Geschäftsführer, alle Fragen zur Organisation)
mailto:info@CBGnetwork.org
0211 – 33 39 11

Simon Ernst (CBG-Aktionärshotline)
mailto:se@CBGnetwork.org
0211 – 26 11 210

via Twitter,
und via Facebook

Hintergrund-Infos: BAYER-Maulkorb für Konzernkritik

Mittlerweile liegen uns exklusive Informationen von MdB Dr. Carsten Brodesser (CDU) vor, die belegen: Großkonzerne wie BAYER wollen die zunehmenden Proteste auf ihren HVen verboten sehen, mit dem Notstandsgesetz auch die „Regieführung“ zurückholen, demokratische Rechte von Minderheiten-AktionärInnen sind ihnen dabei ein Dorn im Auge.

Fachanwälte bestätigten gegenüber der CBG, dass der BAYER-Vorstand bei seiner HV-Neu-Einberufung vom 6. April die Rechte und Fristen für kleine AktionärInnen zudem „ungewöhnlich stark“ beschnitt und so das Notstandsgesetz „bis zum Maximum“ ausreizte.

Stelzmann dazu: „Dieser antidemokratische Maulkorb ist ja allein mit dem virtuellen Format gar nicht zu begründen. BAYER versucht vielmehr vor der wachsenden Anzahl seiner Kritiker zu fliehen und ihnen unter dem Deckmantel der Notstandsgesetze einen Maulkorb zu verpassen. Diesen ‚Schwindel mit dem Notstand‘ lassen wir aber nicht durchgehen. Es wird breiten Protest gegen den Grundrechteabbau geben, online und - coronagerecht - vor den Werkstoren!“

[Glyphosat News] Bayer zieht sich von Plan zur Eindämmung künftiger Roundup-Krebsforderungen zurück

CBG Redaktion

Der Monsanto-Eigentümer Bayer AG zieht sich von einem Plan zur Eindämmung künftiger Roundup-Krebsklagen zurück, nachdem ein Bundesrichter klargestellt hatte, dass er dem Plan nicht zustimmen würde. Dieser hätte neue Prozesse verzögert und die Entscheidungsfindung der Geschworenen eingeschränkt.

von Carey Gillam

Der von Bayer und einer kleinen Gruppe von Anwälten ausgearbeitete Plan wurde im vergangenen Monat beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien eingereicht. Er ist Teil des Bestrebens von Bayer, einen umfassenden Rechtsstreit zu beenden, der bisher zu drei Verlusten in drei Geschworenenprozessen, gestaffelten Schadenersatzzahlungen und zur Unzufriedenheit der Aktionäre geführt hat. Mehr als 100.000 Menschen in den Vereinigten Staaten behaupten, dass die Exposition gegenüber Monsantos Glyphosat-basierten Roundup-Herbiziden dazu führte, dass sie an Non-Hodgkin-Lymphome (NHL) erkrankten, und dass Monsanto die Krebsrisiken lange Zeit kannte und sie vertuschte.

Am Montag erließ Richter Vince Chhabria eine Verfügung, die für den 24. Juli eine Anhörung in dieser Angelegenheit vorsah und deutlich machte, dass er den Vergleichsplan nicht genehmigen würde. Er sei „skeptisch hinsichtlich der Korrektheit und Fairness des vorgeschlagenen Vergleichs“, schrieb Chhabria in der Verfügung.

Vor der Anordnung des Richters legten mehrere Parteien Einspruch gegen den Bayer-Plan ein, wobei sie „erhebliche Abweichungen von der üblichen Praxis“ anführten, die in dem vorgeschlagenen Vergleich gefordert wurden.
Als Antwort darauf reichte die Gruppe von Anwälten, die den Vergleich mit Bayer strukturiert hatte, am Mittwoch eine Mitteilung über die Rücknahme ihres Plans ein.

Der vorgeschlagene Vergleichsplan für zukünftige Sammelklagen war getrennt von der Vergleichsvereinbarung, die Bayer mit den Anwälten der bereits klagenden Kläger getroffen hat. Sie soll Bayer helfen, die zukünftige Haftung einzudämmen und zu bewältigen. Gemäß der von Bayer und einer kleinen Gruppe von Anwälten der Kläger zusammengestellten Struktur hätte der Vergleich für alle von Roundup betroffenen Personen gegolten, die bis zum 24. Juni 2020 keine Klage eingereicht oder einen Anwalt beauftragt hatten. Dies gilt auch unabhängig davon, ob bei dieser Person bereits Krebserkrankungen diagnostiziert worden waren, von denen sie glauben, dass sie auf Roundup zurückzuführen sind.

Der Plan hätte die Einreichung neuer Fälle um vier Jahre verzögert und die Einsetzung eines fünfköpfigen „Wissenschaftsgremiums“ bewirkt, das alle künftigen Erkenntnisse über Krebsklagen aus den Händen der Geschworenen nehmen würde. Stattdessen würde ein „Class Science Panel“ eingerichtet, um zu bestimmen, ob Roundup ein Non-Hodgkin-Lymphom verursachen kann, und wenn ja, bei welchen minimalen Expositionswerten. Bayer hätte die Möglichkeit, zwei der fünf Mitglieder des Gremiums zu ernennen. Sollte das Gremium feststellen, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen Roundup und dem Non-Hodgkin-Lymphom gibt, wären die Mitglieder der Klägergruppe von zukünftigen Klagen ausgeschlossen.
Richter Chhabria war mit der Idee eines wissenschaftlichen Gremiums nicht einverstanden.

In seiner Verfügung schrieb der Richter:

„Wie kann es in einem Bereich, in dem sich die Wissenschaft möglicherweise weiterentwickelt, angemessen sein, eine Entscheidung eines wissenschaftlichen Gremiums für alle künftigen Fälle zu verhängen? Stellen Sie sich vor, das Gremium entscheidet 2023, dass Roundup nicht in der Lage ist, Krebs zu verursachen. Stellen Sie sich dann vor, dass 2028 eine neue, zuverlässige Studie veröffentlicht wird, die die Schlussfolgerung des Gremiums stark untergräbt. Wenn bei einem Roundup-Anwender im Jahr 2030 NHL diagnostiziert wird, ist es dann angemessen, ihm zu sagen, dass er an die Entscheidung des Panels im Jahr 2023 gebunden ist, weil er sich nicht gegen eine Einigung im Jahr 2020 entschieden hat?“

Bayer sagte, dass das Unternehmen 1,25 Milliarden Dollar für die Vereinbarung zur Verfügung stellen würde. Das Geld würde u.a. dazu verwendet werden, Mitglieder der Sammelklägergruppe, bei denen NHL diagnostiziert wurde, für die “Auswirkungen der Verzögerung" im Rechtsstreit zu entschädigen und die Forschung zur Diagnose und Behandlung von NHL zu finanzieren.

Die Anwälte der Kläger, die den Plan zusammen mit Bayer ausgearbeitet haben, sollten mehr als 150 Millionen US-Dollar an Honoraren an Bayer zahlen. Es handelt sich dabei nicht um dieselben Anwaltskanzleien, die den Rechtsstreit bisher geführt haben. Zu dieser Gruppe von Anwaltskanzleien gehören Lieff Cabraser Heimann & Bernstein; Audet & Partners; The Dugan Law Firm; und Rechtsanwalt Samuel Issacharoff, Reiss-Professor für Verfassungsrecht an der New York University School of Law.

Mehrere Mitglieder der führenden Anwaltskanzleien, die die drei Roundup-Krebsverfahren gewonnen haben, lehnen den vorgeschlagenen Plan zur Beilegung von Sammelklagen ab, mit der Begründung, er würde künftigen Klägern ihre Rechte vorenthalten und gleichzeitig jene anderen Anwälte bereichern, die bisher nicht an der Spitze des Roundup-Prozesses standen.

Es ist nicht klar, wie sich die Rücknahme dieses vorgeschlagenen Vergleichsplans für Sammelklagen auf die umfassendere Beilegung bestehender Ansprüche auswirken könnte. Bayer sagte im vergangenen Monat, dass das Unternehmen bis zu 9,6 Milliarden US-Dollar zahlen werde, um etwa 75 Prozent der gegenwärtigen Ansprüche zu regeln, und dass es weiterhin an der Beilegung der restlichen Ansprüche arbeiten werde. Dieser Vergleich bedarf keiner gerichtlichen Genehmigung.

Bayer gab am Mittwoch eine Erklärung ab, in der es erklärte, dass es sich weiterhin stark für eine Lösung einsetzt, die sowohl die gegenwärtigen Rechtsstreitigkeiten zu vernünftigen Bedingungen als auch eine praktikable Lösung zur Handhabung und Beilegung möglicher zukünftiger Rechtsstreitigkeiten berücksichtigt.

[Kahlschlag] Presse-Information CBG vom 01.10.20

CBG Redaktion

Konzern kündigt milliardenschweres Einspar-Programm an

BAYER setzt Kahlschlag fort

Der BAYER-Konzern will ab 2024 1,5 Milliarden Euro einsparen und schließt dabei auch Stellen-Streichungen nicht aus. Damit verschärft er die im November 2018 beschlossenen Rationalisierungsmaßnahmen noch einmal, die ein Volumen von 2,6 Milliarden Euro hatten und unter anderem die Vernichtung von 12.000 Arbeitsplätzen vorsahen. Als die ersten Glyphosat-Klagen wegen Krebserkrankungen den Aktienkurs des Leverkusener Konzerns 2019 massiv einstürzen ließen, hatten BAYER/MONSANTO-Großaktionäre wie BLACKROCK gefordert, die immensen Glyphosat-Folgekosten u.a. durch Arbeitsplatzabbau auf die Belegschaft abzuwälzen.

Die Aktien-Gesellschaft beabsichtigt mit dem Kürzungskatalog auch, „die Auswirkungen von COVID-19 auf unser Geschäft zu minimieren“. Weiter heißt es in der Erklärung: „Wir müssen unsere Kosten-Strukturen an die veränderten Markt-Bedingungen anpassen und gleichzeitig Mittel für weitere Investitionen in Innovation und Wachstum bereitstellen. Außerdem wollen wir unsere Netto-Schulden weiter verringern“ – also die teure Konzernhochzeit mit MONSANTO aus der Tasche der Beschäftigten nachfinanzieren.

Dabei hatte der Global Player sich auf seiner letzten Hauptversammlung am 28. April im Angesicht von SARS-CoV-2 noch als „systemrelevant“ selbst gefeiert und bekundet: „Gesundheit und Ernährung – diese beiden Branchen erweisen sich in dieser Krise gerade überall als essenziell.“ So rechnet der Agro-Riese auch nicht mit drastischen Verlusten: BAYER erwartet für 2021 vielmehr einen Umsatz auf Vorjahres-Niveau und ein Ergebnis je Aktie leicht unter dem Wert von 2020.

Noch dazu strich der Pharma-Riese umfangreiche staatliche Corona-Hilfen ein, in deren Licht das gestern verkündete Effizienz-Programm noch skandalöser erscheint. BAYER erhielt nämlich allein von der britischen Regierung 670 Millionen Euro und kam hierzulande in den Genuss von Steuer-Erleichterungen, zusätzlichen Forschungssubventionen und Strompreis-Senkungen im Rahmen der steuergeldfinanzierten Pandemie-Nothilfen von Bundes- und Landesregierungen, Arbeitsagentur und Kommunen.

„BAYER nutzt die Pandemie offenbar als Ausrede, um das Unternehmen einem immer drastischeren Rendite-Regime zu unterwerfen und Altlasten aus seiner Spekulation auf MONSANTO und Glyphosat abzutragen“, hält Marius Stelzmann deshalb fest. „Arbeitsplätze vernichten und gleichzeitig staatliche Subventionen einstreichen, um zur weltgrößten Giftschleuder aufzusteigen – das geht überhaupt nicht, und da wird es Widerstand geben.“

Eine Stärkung des so genannten „Margen-Profils“ hat der Konzern sich dabei angeblich auf die Fahnen geschrieben: „BAYER beschleunigt Transformation“ – so umschreibt der Konzern den Kahlschlag in seiner Belegschaft. Dieser sorgt nämlich für einen höheren Cash-Flow, also kurzfristige Einnahmen, was in BAYERs Version dann „weitere Investitionen in Innovation und profitable Wachstumschancen“ ermögliche. Auch Verkäufe von Geschäftsteilen schließt das Management dabei nicht aus. Nur die großen AktionärInnen haben nichts zu befürchten: „Dividenden-Politik soll beibehalten werden.“

„BAYER bringt sich als rücksichtsloser Krisen-Abzocker in Stellung. Büßen müssen das -wieder einmal- Beschäftigte, Steuerzahler und Standort-Städte“, resümiert Stelzmann.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Einigungsvorschlag] Presse-Information CBG vom 4.2.2021

CBG Redaktion

Glyphosat-Stopp jetzt! Gerechte Entschädigung der Opfer!

Einigungsvorschlag von BAYER vollkommen ungenügend

Am 3. Februar 2021 hat BAYER einen neuen Einigungsvorschlag für die in den USA laufenden Glyphosat-Klagen vorgelegt („Class action settlement agreement“). Doch es bleibt dabei: Der Konzern versucht auch weiterhin, Klagende abzuwehren und ruhigzustellen, anstatt sie angemessen zu entschädigen.

Das Abkommen zieht enge Grenzen zur Regelung kommender Schadensersatz-Ansprüche. Der Fonds für zukünftige Geschädigte hat nur eine Laufzeit von vier Jahren und ist auf auf 1,3 Mrd. Dollar limitiert. Betroffene können lediglich eine Zahlung in der Höhe zwischen 10.000 und 200.000 Dollar erhalten.

Dieser Entschädigungsrahmen liegt nicht nur sehr deutlich unter dem aller bisher bekannt gewordenen Urteile, die BAYER Dutzende Millionen US-Dollar Schadensersatz auferlegten, sondern ist grundsätzlich absolut unzureichend. Immerhin geht es in der Regel um immense Kosten für medizinische Krebs-Behandlungen, welche die Opfer von Glyphosat aufbringen mussten, da sie in den USA über keinerlei oder nur eine unzureichende Krankenversicherung verfügten. Dabei ist für die Betroffenen große Eile geboten: Sie müssen sich spätestens 180 Tage nach dem Erhalt einer Diagnose von Lymphdrüsenkrebs bei der Verwaltung des Schadenersatz-Fonds melden. Völlig unklar bleibt bei allem, wie es in über die bereits anhängigen Schadensersatzforderungen hinaus mit zukünftigen Leistungen aus dem Fonds weitergehen soll. Klar hingegen ist, dass alle Betroffenen, wollen sie in den Genuss von Entschädigungen kommen, eine Schweigeverpflichtung gegenüber dem Konzern abgeben müssen. Bei unkalkulierbaren Erkrankungen mit Langzeitfolgen für die Betroffenen und ihre Angehörigen ist das ein Unding.

Insgesamt meint Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „BAYER will das Pestizid unbegrenzt weiter vermarkten, die Aufwendungen für die dann zu erwartenden Forderungen von neuen Geschädigten aber begrenzen und die öffentliche und interne Kritik ruhigstellen. Angesichts der Opferzahlen sowie der massiven lebenslangen Schädigungen und der verringerten Lebenszeiten ist das menschenverachtend.“

Den ersten Vorschlag zur Regelung zukünftiger Schadensersatz-Ansprüche hatte der zuständige Richter Vince Chhabria abgelehnt. Nach den Vorstellungen des Leverkusener Multis sollte über die Kompensationsberechtigungen kein Gericht mehr befinden, sondern ein „unabhängiges Wissenschaftsgremium (Class Science Panel)“. Dieses sollte dann klären, ob das von der Aktien-Gesellschaft unter dem Namen ROUNDUP vermarktete Pestizid Lymphdrüsen-Krebs verursachen kann. Chhabria lehnte es aber ab, neuen Geschädigten den Rechtsweg zu verbauen.

Nun stuft BAYER den Einfluss des Gremiums zurück. Aber an einem „wissenschaftlichen Beratungsgremium, dessen Erkenntnisse zwar nicht mehr rechtlich bindend wären, in künftigen Gerichtsverhandlungen mit Klägern dieser Gruppe aber als Beweismittel einfließen können“, hält der Global Player fest. Darüber hinaus beabsichtigt das Unternehmen, auf Glyphosat-Etiketten einen Link zu Untersuchungen und Informationen rund um das Herbizid zu setzen.

„Immer noch will BAYER mit seinen ‚ExpertInnen‘ in Gerichtsverfahren intervenieren. Und immer noch will der Konzern seine Glyphosat-Risiken deckeln, um das Vertrauen der Finanzmärkte wiederzugewinnen. Darüber hinaus sollen Glyphosat-Packungen nun Werbeträger für Entlastungsstudien sein. In unserer „Glyphosat-Stopp jetzt!“-Kampagne fordern wir gerechte Entschädigung aller Betroffenen, vollständige Transparenz über die Gefahren von Glyphosat, Sanierung der Umweltschäden, Bestrafung der Verantwortlichen bei BAYER/MONSANTO sowie den sofortigen Stopp der Glyphosat-Produktion.

Was BAYER mit seinen Vorschlägen bezweckt, unterläuft diese Forderungen. Die Betroffenen sollen ruhiggestellt oder am besten gleich ausgeschlossen werden.“, so Stelzmann abschließend.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Stephens vs. BAYER] Presse-Information CBG vom 16.07.21

CBG Redaktion

In den USA beginnt der vierte Glyphosat-Prozess

In Sachen „Stephens vs. BAYER“

Am kommenden Montag beginnt in den Vereinigten Staaten der vierte Glyphosat-Prozess. Die 70-Jährige Donnetta Stephens macht das von BAYER unter dem Namen ROUNDUP vertriebene Herbizid für ihr Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) – eine spezielle Art des Lymphdrüsen-Krebses – verantwortlich. Deshalb verklagte sie den Leverkusener Multi im August 2020 auf Schadensersatz. Wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes beantragten ihre RechtsvertreterInnen kurz danach, den Fall schnell zu Gericht gehen zu lassen, was der kalifornische „San Bernardino County Superior Court“ auch ermöglichte.

„Sie hat das ROUNDUP über 30 Jahre lang verwendet und war ihm stark ausgesetzt“, so Anwalt Fletcher V. Trammell zur Begründung der Entschädigungsansprüche. Andere mögliche Ursachen für die Erkrankung schloss er aus: „In ihrer Familie trat Non-Hodgkin sonst nicht auf.“ Bei den Verhandlungen will der Jurist sich nicht nur auf die in den früheren Verfahren vorgelegten Beweise stützen. Mit dem Onkologen Barry Boyd und der Toxikologin Luoping Zhang berief er zwei neue ExpertInnen. Zhang hatte im Jahr 2019 eine Metastudie zu Glyphosat und NHL veröffentlicht, die einen „zwingenden Zusammenhang“ zwischen der Substanz und der Entstehung des Krebes konstatierte. Ein um 41 Prozent erhöhtes Risiko, dieses Leiden zu bekommen, ermittelte die Untersuchung.

Der BAYER-Konzern hat bisher alle drei früheren Glyphosat-Verfahren verloren. Dasjenige, das Dewayne Johnson angestrengt hatte, sogar endgültig. Es endete mit einer Verurteilung zu 10,25 Millionen Dollar Schmerzensgeld und 10,25 Millionen Dollar Strafe. Im Hardeman-Prozess unterlag der Leverkusener Multi in zweiter Instanz, obwohl sich die zwischenzeitlich von Donald Trump auf Linie gebrachte Umweltbehörde EPA vor Gericht für das Unternehmen verwandt hatte.

Der Rechtsstreit um Glyphosat setzte 2015 ein. Unmittelbar nach BAYERs MONSANTO-Übernahme fand im Sommer 2018 das erste Verfahren statt. 2019 ordnete der zuständige Richter Vince Chhabria Vergleichsverhandlungen an und verhängte für die Dauer der Mediation ein Prozess-Moratorium, um den Beteiligten den Rücken freizuhalten. Ende Mai 2021 brach der Agro-Riese die Gespräche jedoch ab. Er hatte beabsichtigt, das Herbizid unbegrenzt weiter zu verkaufen, aber für weitere Gesundheitsschäden nur noch begrenzt haften und sah keine Chance mehr, für einen entsprechenden Einigungsvorschlag den Segen Chhabrias zu erhalten.

„Die Akte ‚Glyphosat’ ist noch immer nicht geschlossen, weil BAYER das Pestizid weiter am Markt halten will und noch nicht einmal bereit ist, Warnhinweise auf den Behältern anzubringen. Unterdessen sterben immer mehr Krebs-PatientInnen, ohne eine Entschädigung erhalten zu haben. Das ist ein Skandal. Der Konzern darf die Kranken nicht länger hinhalten und muss den Vertrieb von Glyphosat sofort einstellen, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

USA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 18.12.98

Aufarbeitung der Geschichte gefordert:

Amerikanische Initiative attackiert BAYER

Die amerikanische Gruppe Committee for Appropriate Acknowledgment hat sich heute mit einem offenen Brief an den Vorstandsvorsitzenden des BAYER-Konzerns, Manfred Schneider, gewandt. Die jüdische Initiative wirft dem Unternehmen vor, seiner Verantwortung, die aus der Beteiligung an dem Holocaust resultiert, nicht gerecht zu werden. Der Sprecher des Vereins, David Rosenberg, fordert: „Die Geschichte von BAYER ist eng mit der der IG Farben verbunden. Indem Sie sich der Vergangenheit stellen und den noch lebenden Opfern der IG Farben Gerechtigkeit zukommen lassen, können Sie auch zu diesem späten Zeitpunkt einen Rest an Moral demonstrieren.“ Die Gruppe aus Pittsburgh, dem Stammsitz der amerikanischen BAYER-Tochter, erinnert daran, daß Tausende von Zwangsarbeiter bis heute keinerlei finanzielle Kompensation erhalten haben.

Der offene Brief ist Teil einer internationalen Aktion, die am heutigen Freitag mit Demonstrationen in mehreren Städten auf die Rolle der IG Farben im Dritten Reich hinweist. Neben einer Auflösung der bis heute existenten IG Farben in Liquidation wird eine Haftung auch der Nachfolgegesellschaften BAYER, BASF und HOECHST gefordert. Hierzu Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „BAYER darf die IG Farben i.L. nicht weiter als Blitzableiter benutzen. Das Unternehmen muß sich zu seiner Schuld bekennen und den Opfern von Zwangsarbeit und Menschenversuchen eine offene Entschuldigung aussprechen.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren war in den 80er Jahren einer der Initiatoren der Proteste gegen die IG Farben. Die IG hatte in Auschwitz ein eigenes Werk betrieben und etwa 300.000 Zwangsarbeiter ausgebeutet, auch an den Standorten Leverkusen und Krefeld gab es Arbeitslager. Bis heute weigert sich der Leverkusener Multi aber, den Opfern Entschädigungen zu zahlen. In den USA mußte der Konzern auf den Druck des Committee for Appropriate Acknowledgment reagieren. Helge Wehmeier, Vorsitzender der amerikanischen BAYER-Niederlassung, sprach eine „tiefe Entschuldigung dafür aus, was mein Land und die IG Farben Millionen von Opfern angetan haben“. In Deutschland bleibt das Unternehmen den Opfern eine ähnliche Erklärung bis heute schuldig.

Pestizide

CBG Redaktion

gemeinsame Pressemitteilung vom 25.11.98

Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) e.V.
GRÜNE LIGA Berlin e.V.-Netzwerk ökologischer Bewegung
Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) e.V.
Naturschutzbund NABU Landesverband Berlin e.V.

Offener Brief gegen Ausstellungs-Sponsoring

In einem offenen Brief äußern heute die Umweltverbände Grüne Liga, Coordination gegen BAYER-Gefahren, Naturschutzbund NABU und Pestizid Aktions-Netzwerk Kritik an der Ausstellung „Naturfotos des Jahres“. Im Berliner Museum für Naturkunde werden ab dem 1. Dezember die „schönsten Naturfotografien der Welt“ präsentiert - mit finanzieller Hilfe der Pestizidabteilung des Chemie-Konzerns Bayer. Die Ausstellung, die „die Schönheit und gleichzeitige Gefährdung unserer natürlichen Umwelt bewußt machen“ soll, wird von der Zeitschrift natur organisiert.

Philipp Mimkes von der CBG: „Das sinnvolle Anliegen, die Vielfalt und die gleichzeitige Bedrohung der Natur zu zeigen, wird durch die Zusammenarbeit mit einem Brunnenvergifter wie der Bayer AG völlig konterkariert. Ausgerechnet die engagierte Zeitschrift natur legitimiert somit den Einsatz von Pestiziden - obwohl dieser zu den großen ökologischen Problemen unserer Zeit gehört.“

Die Leverkusener Bayer AG gehört weltweit zu den fünf größten Pestizid-Herstellern. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO erleiden jährlich mehr als eine Million Menschen schwere Pestizid-Vergiftungen, rund 20.000 Fälle verlaufen tödlich. Die Welternährungsorganisation FAO spricht von einer „Umwelttragödie“. Die schleichende Vergiftung von Böden und Gewässern, die Ausrottung nützlicher Pflanzen- und Tierarten und die Zunahme pestizidresistenter Schädlinge stören das ökologische Gleichgewicht empfindlich. Pestizide gelten daher als ein wesentlicher Verursacher des Artensterbens. Allein in Deutschland werden jährlich mehr als 35.000 to Ackergifte versprüht, rund 30% unseres Grundwassers sind mit Pestiziden belastet.

Die Umweltverbände fordern das Museum für Naturkunde und die Zeitschrift natur auf, diese Zusammenarbeit mit der Bayer AG einzustellen. Eine solche Kooperation schadet dem Umwelt- und Naturschutz.

Zwangsarbeit

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 22.10.98

Nach dem Treffen von Gerhard Schröder mit den Spitzen der Industrie:

BAYER-Konzern muß angemessene Entschädigungen leisten

Anläßlich des gestrigen Treffens des designierten Kanzlers Schröder mit den Vorstandsvorsitzenden der größten deutschen Konzerne erklärt die Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. (CBG): Das Chemieunternehmen BAYER muß endlich seine ehemaligen Arbeitssklaven gerecht und individuell entschädigen. Alle IG Farben-Zwangsarbeiter und ihre Hinterbliebenen müssen eine angemessene Entschädigung erhalten, notfalls müssen die Konzerne von der Regierung zu einem gerechten Verhalten gezwungen werden. Jetzt ist die letzte Chance, den Betroffenen noch zu helfen.

Jan Pehrke von der CBG: „Die Verantwortlichen bei BAYER handeln in dieser Frage völlig gewissenlos. Sie setzen auf die „biologische Lösung“ und warten den Tod des letzten Zwangsarbeiters ab. Gerade die IG Farben - Nachfolger BAYER, BASF und HOECHST tragen eine große historische Schuld, der sie endlich entsprechen müssen. Die neue Regierung ist gefordert, den notwendigen Druck auf die Verantwortlichen in den Unternehmen auszuüben.“ Ein diesbezüglich von der CBG initiierter Aufruf wird von Auschwitz-Komitee, Aktion Sühnezeichen, Gewerkschaften und Kritischen Aktionären unterstützt.

Die IG Farben hatte in Auschwitz ein Werk betrieben und etwa 300.000 Zwangsarbeiter ausgebeutet. Auch an den Werksstandorten Leverkusen und Krefeld gab es Arbeitslager. Hierzu Jan Pehrke: „BAYER profitiert noch heute von den Entdeckungen aus den IG-Laboren. Die Entwicklung zahlreicher Kunststoffe und Pharmazeutika fällt in die NS-Epoche und ist daher unauflöslich mit der Ausbeutung von Zwangsarbeitern und den unwürdigen Menschenversuchen in den KZ verbunden. BAYER, BASF und HOECHST müssen die Opfer ihrer skrupellosen Geschäftspolitik individuell und angemessenen entschädigen.“

Offener Brief

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 19.8.98

Nach Zahlungen von VW und der Schweizer Banken:

BAYER-Konzern zu Entschädigungen aufgefordert

In einem offenen Brief fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. das Chemieunternehmen BAYER auf, seine ehemaligen Arbeitssklaven finanziell zu entschädigen. Wörtlich heißt es: „Die IG Farben-Firmen BAYER, BASF und HOECHST müssen mit ihrer historischen Schuld konfrontiert werden. Wir fordern eine angemessene Entschädigung aller IG Farben-Zwangsarbeiter und ihrer Hinterbliebenen durch die Nachfolgefirmen“. Das Auschwitz-Komitee, die Aktion Sühnezeichen, Gewerkschafter und Kritische Aktionäre unterstützen die Forderungen. Der Druck auf den BAYER-Konzern verstärkt sich, seit die Volkswagen AG die Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter kürzlich anerkannte und sich zu Zahlungen bereiterklärt hat.

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „BAYER profitiert noch heute von den Entdeckungen aus den IG-Laboren. Das Unternehmen bekennt sich unbefangen zu seiner Tradition, wenn es darum geht, „60 Jahre Polyurethan-Chemie“ oder „60 Jahre Perlon“ zu feiern. Die Entwicklung zahlreicher Kunststoffe und Pharmazeutika fällt in die NS-Epoche und ist daher unauflöslich mit der Ausbeutung von Zwangsarbeitern und den unwürdigen Menschenversuchen in den KZ verbunden. BAYER, BASF und HOECHST müssen sich zu ihrer unrühmlichen Geschichte bekennen und die Opfer ihrer skrupellosen Geschäftspolitik mit einer angemessenen Summe entschädigen.“

Die IG Farben hatte in Auschwitz ein Werk betrieben und etwa 300.000 Zwangsarbeiter ausgebeutet. Auch an den Werksstandorten Leverkusen und Krefeld gab es Arbeitslager. Bis heute weigert sich der Leverkusener Multi aber, den Opfern von Menschenversuchen und Sklavenarbeit eine Entschuldigung auszusprechen. In den USA hingegen mußte der Konzern auf Druck von jüdischen Organisationen reagieren: Helge Wehmeier, Vorsitzender der amerikanischen BAYER-Niederlassung, sprach eine „tiefe Entschuldigung dafür aus, was mein Land und die IG Farben Millionen von Opfern angetan haben“. Hierzu Jan Pehrke: „Die Verantwortlichen bei BAYER handeln in dieser Frage völlig gewissenlos und setzen auf die „biologische Lösung“, das heißt, sie warten den Tod des letzten Zwangsarbeiters ab. Der Konzern reagiert nur auf äußeren Druck, und jetzt ist die letzte Chance, den Betroffenen noch zu helfen“.

Störfall Dormagen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 29.6.98

Ein Jahr nach dem Großunfall im BAYER-Werk Dormagen:

Fragen bleiben bis heute offen

Am 30. Juni 1997 platzte im BAYER-Werk Dormagen ein Reaktor zur Herstellung des Kunststoff-Vorprodukts Toluylendiamin (TDA). Die betreffende Anlage war erst wenige Monate zuvor in Betrieb genommen worden. 12 Tonnen des krebserregenden Stoffes traten aus, gerieten teilweise in Brand und gelangten bis über die Werksgrenzen. Trotz mehrmonatiger Untersuchungen durch den TÜV konnte die Unfallursache bis heute nicht zweifelsfrei ermittelt werden! Am 10. April diesen Jahres kam es wegen eines geplatzten Ventils erneut zu einer Freisetzung von 5 Tonnen TDA.

Folgende Fragen bleiben nach Meinung der Coordination gegen BAYER-Gefahren ungeklärt:

· BAYER führt die Explosion auf eine ungewöhnlich lange und verwinkelte Zuleitung zurück, in der sich Ablagerungen gebildet hätten. Warum wurde diese Leitungsführung gewählt? Wie konnte es zu der Sicherheitsabnahme der Anlage nur wenige Monate vor der Explosion kommen?
· Wie kann BAYER heute einen sicheren Betrieb garantieren, wenn die Gefahren seinerzeit nicht vorhergesehen wurden und die Ursache der Explosion noch immer nicht zweifelsfrei feststeht?
· Wie sieht die Zusammensetzung der entstandenen Brandgase aus? Welche Risiken (auch langfristig) gehen von ihnen aus? Warum wurden die Anwohner des Werkes nicht ärztlich untersucht?

Philipp Mimkes, Geschäftsführer der CBG: „Risikoreiche Anlagen müssen mit einer zusätzlichen Hülle gesichert werden. Denn obwohl Leckagen in druckführenden Rohren zu den häufigsten Ursachen von Störfällen gehören, bleibt bei BAYER eine Ummantelung von Anlagen und Leitungen die Ausnahme. Außerdem müssen die Anwohnerinnen und Anwohner gründlich über Gefahren risikoreicher Anlagen informiert werden, wie es auch §11 der Störfallverordnung verlangt. Hierzu gehört unter anderem eine detaillierte Aufzählung aller produzierten und gelagerten Stoffe, mit Mengenangaben und potentiellen Gesundheitsgefahren. Auf die lange Sicht muß es aus Sicherheitsgründen das Ziel sein, gefährliche Anlagen und Wohngebiete räumlich voneinander zu trennen.“